Herzlich Willkommen zur Schulung für Wahlhelfer_innen - Europawahl am 26. Mai 2019 Schulung für den engeren Wahlvorstand im Wahllokal - muenchen.de

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Herzlich Willkommen zur Schulung für Wahlhelfer_innen - Europawahl am 26. Mai 2019 Schulung für den engeren Wahlvorstand im Wahllokal - muenchen.de
Herzlich Willkommen zur
            Schulung für Wahlhelfer_innen

                                    Europawahl
                                 am 26. Mai 2019

           Schulung für den engeren Wahlvorstand
                        im Wahllokal

© 2019 Landeshauptstadt München, KVR - Wahlamt
Herzlich Willkommen zur Schulung für Wahlhelfer_innen - Europawahl am 26. Mai 2019 Schulung für den engeren Wahlvorstand im Wahllokal - muenchen.de
Inhalt der Schulung/der Unterlagen:
Allgemeines zur Europawahl
1. Organisatorisches
2. Vorbereitung (Wahltag vor 8:00 Uhr)
3. Wahldurchführung – Stimmabgabe (Wahltag 8:00 – 18:00 Uhr)
4. Wahlhandlung schließen – Ergebnisermittlung (ab 18:00 Uhr)
5. Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung
6. Abschlussarbeiten im Überblick
7. Bei Problemen

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Das Europäische Parlament

        © European Union 2017 - Source : EP - Foto: Fred Marvaux

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Ergebnisse der letzten Europawahl (2014)
Stadtgebiet München
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Die Wählerinnen und Wähler
Wenn das Vereinigte Königreich im Zeitraum vom                                                                  Die Länder in der Übersicht
23. bis 26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat der
Europäischen Union sein und das
Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch
                                                                                                                Schweden Slowenien
nicht ratifiziert haben sollte, muss es die Wahl                                                                Finnland    Österreich
zum Europäischen Parlament im Einklang mit                                                                      Estland     Deutschland
dem Unionsrecht abhalten.                                                                                       Lettland    Niederlande
Deutsche Staatsangehörige,                                                                                      Litauen     Dänemark
die im Vereinigten                                                                                              Polen       Belgien
Königreich in ein                                                                                               Tschechien Luxemburg
Wählerregister ein-
getragen sind,
                                                                                                                Slowakei    Frankreich
können im Vereinigten                                                                                           Ungarn      Irland
Königreich                                                                                                      Rumänien Portugal
Großbritannien und                                                                                              Bulgarien Spanien
Nordirland an der
Europawahl teilnehmen,
                                                                                                                Griechenland Malta
so wie in Deutschland in                                                                                        Zypern      Kroatien
ein Wählerregister                                                                                              Italien     Großbritannien
eingetragene britische
Staatsangehörige in
Deutschland an der
Wahl teilnehmen
können.
                                               Quelle: https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de

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Wer ist wahlberechtigt?
Deutsche
- 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mind. 3 Monaten in der BRD oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der
  EU eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Unionsbürger
- Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der EU die entweder in der BRD oder im
  Herkunftsland wahlberechtigt sind
- Wähler_in muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein (= einen Antrag stellen)

Auslandsdeutsche
- Werden nicht automatisch eingetragen, können entweder in der BRD oder in ihrem
  Wohnsitzmitgliedstaat wählen (= einen Antrag stellen)

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Geographische Aufteilung/ Wahlbezirke

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1. Organisatorisches

a) Ausblick
b) Aufwandsentschädigung
c) Wissenswertes zum Wahllokal
    Umgang mit Wahlbeobachtern_innen
d) Aufgaben des Wahlvorstandes
e) Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes
    Umgang mit Krankmeldungen/Nachbesetzungen

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1 a) Ausblick - Wir haben gelernt und Ihnen zugehört

                 Wahlvors
                 teher_innen
                  Wahlvorsteher_innen

                                          9
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Das haben wir außerdem verbessert:

• Aufgetretene Technik-Probleme wurden analysiert und
  gelöst.
• Alle Schriftführer_innen bekommen eine neue, spezielle
  Wahlkoffer-Schulung mit praktischen Übungen.
• Das Wahllokalsystem hat eine übersichtlichere
  Benutzeroberfläche. So ist die Bedienung einfach und
  selbsterklärend.
• Im Wahllokalsystem wird es künftig für die Wahllokale ein
  Chatsystem als direkte Verbindung zum Wahlamt geben,
  damit jederzeit eine Unterstützung geleistet werden kann.

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Der Wahlkoffer bringt wichtige Vorteile:

• Schritt für Schritt Anleitung, was zu erfassen ist
• die richtige Reihenfolge wird eingehalten
• das Wahllokalsystem übernimmt das Berechnen.
• Ergebnisse werden schneller erfasst und automatisch
  übermittelt, keine telefonische Meldung mehr erforderlich
• keine Übertragungsfehler
• aufwändige Nacharbeiten im Wahlamt entfallen

Neu ist die Offline-Fähigkeit
Chat-System zusätzlich zur Wahl Hotline
(Bitte im Chat-System keine personenbezogenen Daten angeben)

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1 b) Aufwandsentschädigung
                   Entschädigung
Funktion:              bisher:      Erhöhung:    Europawahl 2019:

Wahlvorsteher          55,00 €       25,00 €          80,00 €               Nur per
Stellv.                                                                     Überweisung !!!
Wahlvorsteher          45,00 €       30,00 €          75,00 €
Schriftführer          50,00 €       50,00 €         100,00 €
Stellv.
Schriftführer         40,00 €        50,00 €          90,00 €
Beisitzer              35,00 €       15,00 €         50,00 €
 • Die oben aufgelisteten Entschädigungen sind für alle Wahlhelferinnen und
   Wahlhelfer identisch.
 • Zusätzlich bekommen alle Wahlhelfer_innen, die von ihrem Arbeitgeber keinen
   freien Tag erhalten eine weitere Zahlung in Höhe von 50,00 €.
 • Städtische Mitarbeiter_innen können unter Verzicht auf ihren freien Tag ebenfalls die
   Auszahlung von 50,00 € wählen (nicht für staatliche Mitarbeiter_innen).

                                                                       12
zusätzliche 50 € oder „freier Tag“

Abfrage mit der Anwesenheitsbestätigung im Berufungsschreiben:

                                                                 Gilt nicht nur für
                                                                 städtische Kräfte
                                                                 sondern für alle
                                                                 Wahlhelfer_innen,
                                                                 die von ihrem
                                                                 Arbeitgeber einen
                                                                 freien Wahltag
                                                                 erhalten
                                                                 (städtisch, staatlich,
                                                                 freie Wirtschaft).
zusätzliche 50 € oder „freier Tag“

Abfrage mit der Anwesenheitsbestätigung im Berufungsschreiben:

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1 c) Wissenswertes zum Wahllokal

• Fotografier- und Filmverbot bei der Stimmabgabe
   auch hinter der Wahlblende
   Bei Zuwiderhandlung besteht ein Zurückweisungsrecht der
     Stimmabgabe des Wahlvorstands.
   aber es können neue Stimmzettel ausgegeben und der
     Wahlvorgang kann wiederholt werden

• Verschleierungs-/Vermummungsverbot
   das Gesicht der wahlberechtigten Person muss erkennbar sein

• gleiche Stifte für Wähler_innen werden bereitgestellt
    aber: eigene Stifte dürfen benutzt werden!
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Wissenswertes zum Wahllokal

• tel. Erreichbarkeit der Mitglieder des engeren Wahlvorstands
  in beiden Schichten sicherstellen!
• Schichteinteilung vorab möglich, Schichtwechsel
  zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
• An Pausenabsprachen auch in der zweiten Schicht denken
• Alle Mitglieder müssen bis zum Ende der Auszählung
  bleiben
• Jede Niederschrift muss immer von allen Mitgliedern des
  Wahlvorstands unterschrieben werden!!!!!!

                                              16
 Umgang mit Wahlbeobachtern_innen
Öffentlichkeit
Beobachter_innen dürfen im Wahllokal tagsüber und während der
Auszählung anwesend sein und auch Notizen machen.
Aber: Keine Störungen zulassen!  ggf. angemessenen Abstand
(z.B. 2 Meter) einfordern
Verboten sind:
Fotos, Film- oder Tonaufnahmen und Einsicht in die Unterlagen
(vor allem in Wählerverzeichnis, Wahlkoffer/Niederschrift)
      Wichtig: Wahrung des Wahlgeheimnisses und Schutz
      personenbezogener Daten; auch des Wahlvorstands!
                                                    17
1 d) Zusammensetzung und Aufgaben des
     Wahlvorstands = Gremium
                                Zusammensetzung
Wahlvorsteher_in
Schriftführer_in                     = engerer Wahlvorstand, 4 Personen
und jeweilige Stellvertretung

Zusätzlich bei der Europawahl 3 weitere Personen als Beisitzer = 7
Personen insgesamt

Vormittagsschicht = 4 Personen - Nachmittagsschicht = 3 Personen,

Schichtwechsel sollte Mittags erfolgen (zwischen 12:30 und 13:00 Uhr)
 Zeit für Übergabe der Aufgaben einplanen!

                                                         18
Aufgaben des Wahlvorstandes = Gremium:

• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wahldurchführung am Wahltag
• Sorge für die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze
  (= allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl)
• Unterstützung von hilfebedürftigen Personen bei Bedarf
• Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk
• Unterzeichnung der Wahlniederschrift
  (= Bestätigung über die korrekte Wahlabwicklung)

                                                     19
Aufgaben der Wahlvorsteher_innen und deren
Stellvertretung
• Trägt die Verantwortung
• Verpflichtet alle anderen Mitglieder des Wahlvorstands (in beiden
  Schichten) zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur
  Verschwiegenheit
• Sorgt für einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf des
  Wahlgeschäfts
• Sorgt für die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands
         führt Beschlüsse herbei und bestätigt Beschlüsse
• Ist für alle anfallenden Fragen/Probleme die/der Ansprechpartner_in
• Eröffnet und schließt die Wahlhandlung
• Gibt das Ergebnis mündlich bekannt

                                                        20
Aufgaben der Schriftführer_innen und deren
Stellvertretung
trägt die Verantwortung für:
• Führung des Wählerverzeichnisses
   (= Stimmabgabevermerke) 
• Sammlung und Verwahrung von Wahlscheinen
• Auszählung der Stimmabgabevermerke
  (= Zahl der tatsächlichen Wähler ermitteln)
• Korrekte Erstellung der Niederschrift
  (inkl. Dokumentation von Vorfällen)
• Einholung aller erforderlicher Unterschriften
• Mitwirken bei der Beschlussfassung

                                                  21
Aufgaben der Beisitzer_innen

• Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder
  anhand des Ausweises (mit Straßen- und Wahllokalverzeichnis)
• Identitätsausweis/Reisepass bei Unionsbürgern
• Stimmzettelausgabe und Erteilung von Auskünften
• Unterstützung der Wahlberechtigten bei Bedarf
• Regelmäßige Kontrolle des Wahllokals inkl. Sichtblenden
  und des Umfeldes
• Unterstützung der/des Schriftführers_in bei der Führung des
  Wählerverzeichnisses
• Mitwirken bei der Beschlussfassung
• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr in Teams

                                                    22
1 e) Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes

vor 18:00 Uhr müssen mind. 3 Mitglieder,
ab 18:00 Uhr müssen mind. 5 Mitglieder,
jeweils inkl. Wahlvorsteher_in/Schriftführer_in bzw. Vertretung
vor Ort sein, um gültige Beschlüsse fassen zu können
 Öffentlich
 keine Begründung und kein Konsens erforderlich!

                        Jede Stimme zählt gleich!

Ausnahme: bei Stimmengleichheit (z. B. 3:3) gibt die Stimme der/des
Wahlvorstehers/Wahlvorsteherin den Ausschlag
 es gibt immer ein eindeutiges Ergebnis!

                                                          23
 Umgang mit Krankmeldungen/Nachbesetzungen

Kurzfristiger Ausfall von Mitgliedern

Fällt ein Mitglied des engeren Wahlvorstands der Schicht aus, wird vom
Gremium ein Nachrücker bestimmt, bis der Ersatz eintrifft.

Ersatz ist bei der zuständigen Bezirksinspektion (Telefonnummer ist vor Ort
-> Vgl. Berufungsschreiben) sofort anzufordern!
 Gilt auch bei Abwesenheit in der Nachmittagsschicht!

Es muss immer entweder die/der Wahlvorsteher_in und Schriftführer_in
oder die jeweilige Stellvertretung anwesend sein.

                                                         24
2. Vorbereitung (Wahltag vor 8:00 Uhr)

a) Vorbereitung der Wahl – ab 7:30 Uhr
b) Wahllokal einrichten
    Ausstattung
c) Bannmeile an Gebäuden und Zugängen
d) Barrierefreiheit der Wahllokale
     Verhaltenstipps

                                         25
2 a) Vorbereitung der Wahl ab 7:30 Uhr

Überprüfung:   Vollständigkeit der Ausstattung des
               Wahllokals (Sichtblenden, Urne,
               Wahlkoffer, Stimmzettel, Wählerverzeichnis
               vorhanden, Stifte, usw.)
                vgl. „Checkliste Wahlurneninhalt“

Überprüfung:   Richtiges Wählerverzeichnis
Überprüfung:   Aushang, „Deko“

               Was bleibt danach noch übrig?
               Ist alles an seinem Platz?
                                          26
Es fehlt etwas oder wurde falsch geliefert? 

              sofort  089 233-96233 anrufen
            oder über das Chatsystem melden!

                        Bitte zuerst
die Wahlbezirksnummer (vgl. Unterlagen und ggf.
Berufungsschreiben) und erst dann das Problem angeben!

Es sind mind. 20 Personen in der Hotline für Sie da, bitte
warten Sie ggf. auf die nächste freie Leitung 

                                             27
2 b) Wahllokal einrichten

Schilder auf dem Weg
ins Wahllokal gut sichtbar
anbringen!

Bekanntmachung und
Musterstimmzettel in
oder vor dem Wahllokal aufhängen,
Gesetze zur Einsichtnahme auslegen

                                     28
29
29
Wahllokal einrichten - Ausstattung

Tische mit Sichtblenden ausstatten, beschildern, lfd.
kontrollieren
 innen:                                      außen:

        BITTE BEACHTEN!

    Auf dem Stimmzettel für die Europawahl
    darf nur eine Stimme vergeben werden!

      Auf dem Tisch des Wahlvorstands müssen auch die
           Wahlgesetze zur Einsichtnahme ausliegen.
                                                        30
Wahllokal einrichten - Ausstattung

• Tisch des Wahlvorstands: von allen Seiten zugänglich
• Tisch mit Sichtblenden: vom Wahlvorstand überblickbar und
  (von außen/von Anderen) nicht einsehbar
   insbes. keine Spiegel, Kameras, und im EG: Fenster
  laufend kontrollieren (auch bei der Auszählung ab 18:00 Uhr!)
• Zugang zum Wahllokal sicherstellen!
   ggf. Türen dauerhaft (auch nach 18:00 Uhr) öffnen und
  Hausmeister_innen über die nötige Öffnung informieren
• Die Zugangsdaten für das Wahllokalsystem/Wahlkoffer finden Sie
  eingeheftet vorne im Wählerverzeichnis in einem Umschlag

                                                  31
Checkliste:

Prüfen::      Alle Urnen nach vollständiger Leerung neu
              versiegelt? (bis 18:00 Uhr dürfen die Urnen
              nicht mehr geöffnet werden!)
Aufbau:       Wahlkoffer aufbauen, anschließen und in
              Betrieb nehmen
Prüfen:       tel. Erreichbarkeit sichergestellt?
Prüfen:       Alle Wahlvorstandsmitglieder der Schicht
              anwesend?
Bestätigen:   Hinweis an Gremium über Pflichten
              (unparteiische Wahrnehmung des Amts und
              Verschwiegenheit) erteilt

                                                   32
Wichtiger organisatorischer Hinweis:
Oberste Priorität hat um 8:00 Uhr der Beginn der Wahl!

• zuerst für die Wahlberechtigen die Möglichkeit der Wahl
  schaffen und
• mindestens 3 Tische mit Sichtblenden so ausstatten, dass
  dort geheim gewählt werden kann
• Stimmzettel zur Ausgabe vorbereiten und

• Wählerverzeichnis und die versiegelte Urne bereit stellen

Alle anderen Aufgaben danach erledigen, insbesondere
Aushänge, die Beschilderung und der Aufbau des Wahlkoffers!
                                               33
2 c) Bannmeile an Gebäuden und Zugängen
(mind. 10 m) zum Wahllokal und im Wahllokal
verboten ist:
• jede Beeinflussung der Wähler_innen durch Wort, Ton, Schrift,
  Bild vor und im Wahllokal
• jede Behinderung, Störung oder Belästigung von Wählern

Bei Verstößen: wenn möglich selbst beseitigen

Bei Problemen, vor allem mit Personen:
Wahlamt ( 089 233-96233), Bezirksinspektion (Nummer vor Ort)
oder Polizei anrufen (auch unter 110)

Die Neutralität im und um das Wahllokal muss den gesamten Tag
bis zum Abschluss der Ergebnisermittlung gewährleistet sein!
                                                       34
2 d) Barrierefreiheit der Wahllokale

Rollstuhlfahrende                  Blinde                     Gehbeeinträchtigte Personen

              Sehbeeinträchtigte            Kognitiv Beeinträchtigte

                                                                       35
Wie unterstützt der Wahlvorstand die
Barrierefreiheit?
Bei der Einrichtung der Wahllokale:
   • Sitzgelegenheiten anbieten
   • Gefahrenstellen und Türen absichern
   • Schilder in einer Höhe von 130 bis 160 cm anbringen
   • Weg zum Aufzug ausschildern, ggf. Schlüssel besorgen
   • Gute Beleuchtung sicherstellen

Bei der Einrichtung mind. eines Tisches mit Sichtblende:
   • Seitenabstand mind. 90 cm
   • Bewegungsfläche mind. 150 x 150 cm
   • Tisch unterfahrbar, ggf. zusätzlichen Stuhl für Hilfsperson anbieten

                                                          36
Verhaltenstipps
- wie kann ich beeinträchtigte Personen
unterstützen?

•   nehmen Sie sich Zeit – haben Sie etwas Geduld!
•   alle Menschen mit „Sie“ ansprechen – nicht duzen!
•   betroffene Person direkt ansprechen – nicht die Hilfsperson
•   Hilfe anbieten – aber nicht aufdrängen
•   beim Sprechen mit Blinden/Sehbeeinträchtigten
     genaue Ortsangaben verwenden
     verabschieden – nicht kommentarlos alleine lassen

                                                37
Verhaltenstipps im Umgang mit Hörgeschädigten

Sprechen Sie ganz normal laut
   schreien Sie nicht

Stift und Papier bereit halten
     notfalls schriftlich kommunizieren

Sprechen Sie langsam und deutlich
   Mundbewegungen und Mimik sollten sichtbar sein
   Gesicht nicht verdecken oder abwenden

                                            38
Verwendung von Stimmzettelschablonen
Eine Stimmzettelschablone dient als Hilfsmittel, mit welchem
auch blinde oder hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte
den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen
können
 Gewährleistung einer eigenständigen und geheimen Wahl!

Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen muss daher die
rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten
sein.

                                               39
40
3. Wahl durchführen – Stimmabgabe
    (Wahltag 8:00 – 18:00 Uhr)
a) Stimmabgabe 8:00 bis 18:00 Uhr
        Standardfälle
        Umgang mit Straßen- und Wahllokalverzeichnis
        Briefwähler im Wahllokal
b) Wählerverzeichnis
c) Wann muss ein Wähler zurückgewiesen werden?
d) Sonderfälle

                                             41
3 a) Stimmabgabe 8:00 bis 18:00 Uhr
8:00 Uhr Öffnung des Wahllokals
   keine Wähler_innen im Wahllokal?  umgehend Zugang
     prüfen (Türen offen? Schilder korrekt?)

- zuerst die grundsätzliche Wahlberechtigung prüfen
    Stimmzettel aushändigen und wählen lassen

- danach konkrete Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis
  prüfen, die Urne freigeben zum Stimmzetteleinwurf, dann im
  Wählerverzeichnis die Stimmabgabe für den
  Stimmzetteleinwurf abhaken

                                               42
Typisch Deutsch – Ihren Personalausweis bitte

Deutschland
Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs
einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen. Diese Pflicht kann
durch einen Personalausweis oder einen Reisepass erfüllt werden.

Europäische Staatsangehörige
Haben ebenfalls einen Reisepass als Ausweisdokument oder einen
Identitätsausweis.

Den EU-Führerschein kennen alle!

                                                         43
Standardfälle:
                            Fall II
       Fall I        Wahlbenachrichtigung
Lichtbildausweis +             +                   Fall III
    Eintrag im            Eintrag im             Wahlschein
Wählerverzeichnis     Wählerverzeichnis              +
                                                  Ausweis

                                               (nicht im Wähler-
                                             verzeichnis erfassen,
                                               aber Wahlschein
                      wählen                unbedingt einbehalten)
                      lassen
                                               44
Fall I: Wähler_in mit (Lichtbild-)Ausweis
                 Person muss eindeutig identifizierbar
                 sein, zulässig:
                 amtliche Lichtbildausweise mit den
                 Personalien (Reisepass,
                 Identitätsausweis, Personalausweis,
                 Führerschein)
Fall II: Wähler_in mit Wahlbenachrichtigung

                                      46
Fall III: Wähler_in mit Wahlschein und Ausweis, Teil 1

                        Wahlscheinnummer mit dem Verzeichnis
                        der für ungültig erklärten Wahlscheine
                        abgleichen (Anlage zur Seite 1 des
                        Wählerverzeichnisses). Ist er nicht
                        darauf, ist der Wahlschein gültig.
                                              47
Fall III: Wähler_in mit Wahlschein und Ausweis, Teil 2
            Keine Haken im Wählerverzeichnis!

Wahlschein einbehalten und durch die/den Schriftführer_in
 sammeln,
alle gesammelten Wahlscheine später gesondert zählen,
in der Niederschrift erfassen und mit der Wahlverhandlungs-
 tasche abgeben
                                                48
Umgang mit Straßen- und Wahllokalverzeichnis
Am Eingang bei der Stimmzettelausgabe sollte das
Straßenverzeichnis und das Wahllokalverzeichnis liegen
 Person ohne Wahlbenachrichtigung
 anhand von Ausweis bzw. Identitätsausweis / der Adresse den
  Wahlbezirk suchen
 wenn im korrekten Wahlbezirk, prüfen ob Eintrag im
   Wählerverzeichnis vorliegt

                   Falls ja: wählen lassen
Falls nein:
richtiges Wahllokal im Wahllokalverzeichnis ermitteln und Adresse
mitteilen

                                                  49
Straßen- und Wahllokalverzeichnis
Straßenverzeichnis:         Wahllokalverzeichnis:

                      1. Schritt
                      Suchen von Straße, Hausnummer sowie des dazugehörigen
                      Wahlbezirks (WBz) im Straßenverzeichnis

                      2. Schritt
                      Suchen des Wahlbezirks (WBz) im Wahllokalverzeichnis

                      Hinweis:
                      Die Hausnummernbereiche im Straßenverzeichnis umfassen die
                      jeweils geraden bzw. ungerade Hausnummern,
                      sind keine Hausnummern aufgeführt ist die komplette Straße dem
                      Bezirk zugeordnet.
                                                                 50
Gewählt werden darf ausnahmslos:
Nur an den Tischen und hinter der Sichtblende
      Grundsatz: alleine, persönlich, geheim

      Ausnahmen:
     •  Leseunkundige oder körperlich Behinderte
         Hilfsperson zulässig, ggf. aus dem Wahlvorstand
     •  Kleinkinder (die noch nicht lesen/schreiben können)
         sind ausnahmsweise zulässig

                                                 51
Briefwahlunterlagen im Wahllokal

                                   • Wähler_in informieren:
                                     Brief muss in vorge-
                                     sehene Sonderbrief-
                                     kästen am Wahltag bis
                                     18:00 Uhr eingeworfen
                                     werden
                                   • Wahl vor Ort nur mit
                                     eigenem Wahlschein
                                     und Lichtbildausweis
                                     möglich (neue
                                     Stimmzettel)

                                       52
Briefwahlunterlagen im Wahllokal

Wahlvorstand ist zur Entgegennahme nicht berechtigt,
er darf keinen Wahlbrief öffnen oder auswerten!
  Aber: Wähler_in will ihren/seinen eigenen Wahlbrief abgeben:
 Vorgehen wie bei Wahlscheinwählern nur mit neuem Stimmzettel,
vgl. Standardfall

Fremde Wahlbriefe müssen in einem der Sonderbriefkästen oder im
Wahlamt bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Eine Annahme ist
rechtlich nicht zulässig!

Auswertung muss durch den zuständigen Briefwahlvorstand
erfolgen!
                                               53
3 b) Wählerverzeichnis
        - Beurkundungsblatt

Anzahl der gesamten Blätter

Wähler ohne Eintragung (A1)
Wähler mit „W“-Vermerk“ (A2)

alle Wahlberechtigten

Eintragungen hier nur auf
Anweisung des Wahlamtes
vornehmen!!!!!!!               54
Wählerverzeichnis
Anlage zu Seite 1 ff = Liste ungültiger Wahlscheine für die Landeshauptstadt
München
Nur die Nummer des
Wahlscheins und nicht der
Name wird abgeglichen!!!

Ggf. hat die Person einen
gültigen neuen Wahlschein
(mit einer höheren Nummer)
erhalten!

Nur die
Wahlscheinnummer
entscheidet über Gültigkeit
oder Ungültigkeit!
                                                                               55
Wählerverzeichnis - Wahlberechtigte
 Anzeige immer in dieser Reihenfolge:

                            Straße (alphabetisch),
                            Hausnummer (aufsteigend),
                            Nachnamen (alphabetisch),
                            Vornamen (alphabetisch),
                            Geburtsdatum

                                         56
Wählerverzeichnis - Wahlberechtigte
6. laufende
Wählerverzeichnisnummer
aufsteigend bis zur letzten
Seite

7. Statistisches Merkmal
(nach Alter und Geschlecht)

8. „W“ = Wahlschein wurde
ausgefertigt

9 „X“: Keine
Wahlberechtigung mehr in
München = gestrichen

                                        57
3 c) Wähler_in muss zurückgewiesen werden:
Fälle sind abschließend gesetzlich geregelt:
• Steht nicht im Wählerverzeichnis oder wurde im
  Wählerverzeichnis gestrichen („X“)
• keine Vorlage eines Wahlscheins trotz „W“ Vermerks;

In folgenden Fällen ist die/der Wähler_in zunächst zurückzuweisen, aber es
können neue Stimmzettel ausgegeben und der Wahlvorgang kann wiederholt
werden:
• Stimmzettel wurde außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet/gefaltet
• Stimmabgabe ist erkennbar
• Wähler_in möchte einen Gegenstand in die Urne werfen
• Stimmabgabe wurde fotografiert

                                                           58
3 d) Sonderfälle - steht nicht im Wählerverzeichnis
Person ohne Wahlbenachrichtigung steht nicht im
Wählerverzeichnis ist aber im richtigen Wahllokal

letzte Seite des Wählerverzeichnisses prüfen, ob Nachtrag erfolgt
ist:
 wenn ja, wählen lassen 
 wenn nein, zurückweisen (Beschluss fassen), 

ggf. mit der Wahlhotline  089 233-96233 Kontakt aufnehmen um
Grund zu klären oder Beschwerde weiterzugeben
• Daten die nicht personenbezogen sind können auch über das
  Chat-System weitergegeben werden

                                                    59
Wähler_in steht im Wählerverzeichnis, aber:
   - es sind Eintragungen (vorgedruckt) vorhanden
Bei einer/einem eingetragenen Wähler_in sind in den Spalten für
die Stimmabgabevermerke vorgedruckte Eintragungen vorhanden.
mögliche Eintragungen sind:

„W“ (= Wahlschein, d. h. Wähler_in hat schon gewählt!
Sie/Er darf nur gegen Abgabe des Wahlschein s. o. wählen)

oder

„X“ (= gestrichen wg. Verlust des Wahlrechts)

                                                 60
Wähler_in steht im Wählerverzeichnis
    - ist aber bereits abgehakt
Sind bei der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis bereits Haken gesetzt,
bedeutet das, die/der Wähler_in hat schon gewählt (ggf. in der Vormittags-
schicht).

Wähler_in darf grundsätzlich nicht nochmal wählen
 nur wenn sie/er nachweisen kann, dass vom Wahlvorstand ein
Fehler gemacht wurde, ist eine Zulassung zur Wahl möglich

 Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung erforderlich
 Vermerk der Entscheidung als besonderen Vorfall in der Niederschrift
 Vorsicht bei der Zählung der Stimmabgabevermerke ab 18:00 Uhr

                                                              61
Wähler_in ändert ihre/seine Meinung

Fall 1: hat sich „verwählt“:
• Solange der Stimmzettel nicht in die Urne eingeworfen wurde,
  kann jede/jeder Wähler_in einen neuen, leeren Stimmzettel
  erhalten und neu wählen. Darauf achten, dass der „alte“
  Stimmzettel von der/dem Wähler_in selbst zerrissen und
  entsorgt wird (Wähler_in mitgeben oder im „Datenschutz“-
  Umschlag im Wahllokal entsorgen).

Fall 2: möchte Stimmzettel nicht abgeben/verzichtet auf eine Wahl
• Wähler_in gehen lassen, keinen Vermerk im Wählerverzeichnis
  machen

                                                   62
Übung Multiple
   Choice
           63
Pause

        64
4. Wahlhandlung schließen - Ergebnisermittlung
   (ab 18:00 Uhr)
a) Wahlhandlung schließen
b) Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr – Überblick
        Wählerverzeichnis auswerten
        Stimmzettel – Kennzeichnung
        Stimmzettel - ungültige Stimmen

                                                 65
4 a) Wahlhandlung schließen

• Um 18:00 Uhr endet die Wahlzeit!
• Alle Wahlvorstandmitglieder müssen jetzt anwesend sein.
• Ablauf der Wahlzeit mündlich durch die/den Wahlvorsteher_in
  im Wahllokal bekannt geben („Es ist 18:00 Uhr, die Wahl ist
  beendet.“)
• noch anwesende Wähler_innen im Wahllokal  wählen lassen
  (ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren, damit niemand neu
  nach 18:00 Uhr in das Wahllokal kommt, dann aber Grundsatz
  der Öffentlichkeit beachten und den Zugang wieder frei geben)
• Alle unbenutzten Stimmzettel verpacken und entfernen

                                                66
4 b) Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr - Überblick

I. Wählerverzeichnis auswerten

II. dann Stimmen auszählen:

III. Niederschriften und Wahlverhandlungen gesammelt abgeben

           Verantwortlich: Wahlvorsteher_in
                                                67
Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr
- Wählerverzeichnis auswerten

                           Anzahl der
                           Stimmabgabevermerke
                           („Haken“)
                           = alle Wähler_innen der
                           Europawahl

                           Verantwortlich:
                           Schriftführer_in
           8
                                        68
Wählerverzeichnis
   auswerten

                69
Alles dreht sich um den Stimmzettel

                                      70
Stimmzettel - Kennzeichnung
Die/Der Wähler_in kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere,
eindeutige Weise auf dem Stimmzettel, wen sie/er wählen möchte.

        Ja                                 Gültig

Jede Kennzeichnung ist gleichwertig. Das Kreuz hat keinen Vorrang.

• Wichtig ist nur die aktive und eindeutige Kennzeichnung des Wahlvorschlags
  zur zweifelsfreien Feststellung des Wählerwillens

• Achtung: wird alles durchgestrichen bis nur noch eine Liste bzw. ein
  Wahlvorschlag übrig bleibt

        Ungültig, weil NICHT aktiv gekennzeichnet wurde
                                                             71
Stimmzettel - Kennzeichnung
Mit dem Stimmzettel „stimmt etwas nicht“. Er ist anders als die
anderen. Er wird aber nicht automatisch ungültig.

- Beschlüsse fassen
- für jeden Stimmzettel einzeln

      Beschluss fassen
      Ziel ist nicht die Diskussion bis zur Einstimmigkeit,
      sondern die Entscheidung durch Abstimmung.

      Entscheidung gültig/ungültig wird mit
      Mehrheitsbeschluss gefasst.
                                                     72
Stimmzettel – ungültige Stimmen
Es gibt vier Gründe, warum eine Stimme ungültig sein kann:

häufigster Grund: ein leerer, also in keiner Weise
gekennzeichneter Stimmzettel

Diese Stimmabgabe ist immer        Ungültig

Der einzige Fall, in dem kein Beschluss gefasst werden muss.

                                                73
Stimmzettel – ungültige Stimmen -

Zweiter Grund der Ungültigkeit:

- kein amtlicher Stimmzettel
  (z. B. Kopie, privater Druck,
  Stimmzettel aus der
  Europawahl 2014)...

- Stimmzettel der für ein anderes Bundesland gültig ist

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Stimmzettel – ungültige Stimmen -

Dritter Grund der Ungültigkeit: der Wille der wählenden Person
ist nicht zweifelsfrei ersichtlich, z. B. sind

• mehrere Wahlvorschläge (= Parteien) gekennzeichnet

                 Ungültig

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Stimmzettel – ungültige Stimmen -
Vierter Grund für eine ungültige Stimmabgabe:

Stimmzettel mit einem besonderen Merkmal:
z. B. Unterschrift, Namenszug, Adresse der/des Wählers_in, ein
Zeichen einer Gruppe, oder ein (unzulässiges) Symbol
oder mit einem Zusatz oder Vorbehalt:
Kommentare (positiv/negativ), Beleidigungen, zusätzlich eingefügte
Namen, eine Bedingung, Durchstreichen eines/einer
Bewerbers/Bewerberin, Strafbare Symbole

                               Ungültig

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Beschlussfassung Aufkleber
5. Vorbereitung und Durchführung der
Ergebnisermittlung

a)   Vorarbeiten
b)   Stapelbildung – Überblick
c)   Auszählung der Stimmzettel
d)   Schnellmeldung zur Europawahl

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5 a) Vorarbeiten:

- Alle unbenutzten Stimmzettel zusammenpacken und auf die Seite
  legen. Ggf. Bündeln und mit Stift „unbenutzt“ auf den Stapel
  schreiben
- Sichtblenden abbauen und Tische zusammenschieben um Platz
  für die Ergebnisermittlung zu erhalten

- Urne mit den Stimmzetteln zur Europawahl öffnen und vollständig
  leeren

- Stapelhilfen bereit legen

- Stimmzettel (ungeöffnet) zählen und Zahl dokumentieren

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5 b) Stapelbildung - Überblick

                Zweifelsfrei gültige Stimmen
                je ein Blatt/Stapel pro Wahlvorschlag (= Partei)
  Stapel a)     Stapel a)

                vollständig leere Stimmzettel = Zweifelsfrei ungültig
                (keine Beschlussfassung)
  Stapel b)     Stapel b)

                Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben
                Beschlussfassung über deren Gültig- oder Ungültigkeit
  Stapel c)     zwingend erforderlich
                Stapel c)

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Stapel – abarbeiten der Stimmzettel
               Beschlussfassung über die Stimmzettel mit Bedenken
                Stapel als solchen belassen, nicht mit anderen Stapeln
                 vermischen
  Stapel c)
                Ergebnisse auf der Rückseite des Stimmzettels festhalten
                 (Aufkleber), Wahlvorsteher_in unterschreibt
                Anzahl der beschlussmäßig behandelten Stimmzettel
                 feststellen und dann den jeweiligen Beschluss erfassen
                 und den Stapel in Wahlverhandlungstaschen legen.

               Ungekennzeichnete (leere) Stimmzettel zählen und
  Stapel b)    erfassen  Zahl auf Stapelhilfe erfassen

               gültige Stimmzettel zählen und Zahl auf Stapelhilfe erfassen
                anschließend nach Wahlvorschlägen (= Parteien) auf die
  Stapel a)    einzelnen Stapel verteilen
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Stapel – abarbeiten der Stimmzettel

 Stapel a)              WVS-1        WVS-2          WVS-X

Stapel a) nach Wahlvorschlägen getrennt durchzählen und
erfassen
Es sind jetzt die Stimmzettel im Stapel a) für jeden
Wahlvorschlag (= Partei) zu zählen.

 Zahlen auf jeweiliger Stapelhilfe erfassen
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5 c) Auszählen der Stimmzettel  Stapel WVS
max.
3 Arbeitsgruppen
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2 Personen pro Gruppe

Jede Gruppe zählt die Stimmen (= Anzahl der Stimmzettel auf
Stapel) für je einen Wahlvorschlag vollständig aus.
Anschließend: Weitergabe der Zahl an den/die Schriftführer_in.

Tipp: Falten Sie die sortierten Stimmzettel so, dass der
      gekennzeichnete Wahlvorschlag erkennbar ist, aber der
      Stimmzettel nur noch halb so groß ist!

                Wahlvorschläge nicht mischen!!!
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5 d) Schnellmeldung der Europawahl erstellen
Zusammenstellung der Stimmen für die Partei

- Ergebnisse sind bereits erfasst
- elektronischer Versand
- ausdrucken und unterschreiben

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Auszählübung

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6. Abschlussarbeiten im Überblick
Nach letzter Auszählung: Kontrolle: Zahlen und Vorkommnisse sind in der
Niederschrift erfasst?  Senden und ausdrucken!

Ist die Niederschrift unterschrieben?

Wahlverhandlungstasche mit einbehaltenen Wahlscheinen und
Wählerverzeichnis als Anlage packen

 Wahlkoffer abbauen und samt versiegelter Urne an den Ansprechpartner vor
Ort zur Verwahrung übergeben

Wahlvorsteher_in oder ein anderes Mitglied des engeren Wahlvorstands
überbringt die vollständige Wahlverhandlungstasche der Wahl mit der von allen
unterschriebenen Niederschrift an die jeweils zuständige Bezirksinspektion

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7. Bei Problemen:

• Hilfe über die Wahlhotline, das Chatsystem oder ein benachbartes
  Wahllokal holen
• Bei schlechter Internetverbindung  Standort mit dem Koffer
  wechseln für die Datenübermittlung
• Nach der ersten erfolgreichen Anmeldung und der Bestätigung des
  erfolgten Downloads kann offline gearbeitet werden
• Papier für den Druck korrekt einlegen ggf. weniger Blätter nehmen
• Im Skript nachlesen

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
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre
        Unterstützung am 26.05.2019!

  Wir wünschen gutes Gelingen und sind
jederzeit unter der 089 233- 96233 für Sie da

                   
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