Herzlich Willkommen zur Schulung für Wahlhelfer_innen - Europawahl am 26. Mai 2019 Schulung für den engeren Wahlvorstand im Wahllokal - muenchen.de
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Herzlich Willkommen zur Schulung für Wahlhelfer_innen Europawahl am 26. Mai 2019 Schulung für den engeren Wahlvorstand im Wahllokal © 2019 Landeshauptstadt München, KVR - Wahlamt
Inhalt der Schulung/der Unterlagen: Allgemeines zur Europawahl 1. Organisatorisches 2. Vorbereitung (Wahltag vor 8:00 Uhr) 3. Wahldurchführung – Stimmabgabe (Wahltag 8:00 – 18:00 Uhr) 4. Wahlhandlung schließen – Ergebnisermittlung (ab 18:00 Uhr) 5. Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung 6. Abschlussarbeiten im Überblick 7. Bei Problemen 2
Die Wählerinnen und Wähler Wenn das Vereinigte Königreich im Zeitraum vom Die Länder in der Übersicht 23. bis 26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein und das Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch Schweden Slowenien nicht ratifiziert haben sollte, muss es die Wahl Finnland Österreich zum Europäischen Parlament im Einklang mit Estland Deutschland dem Unionsrecht abhalten. Lettland Niederlande Deutsche Staatsangehörige, Litauen Dänemark die im Vereinigten Polen Belgien Königreich in ein Tschechien Luxemburg Wählerregister ein- getragen sind, Slowakei Frankreich können im Vereinigten Ungarn Irland Königreich Rumänien Portugal Großbritannien und Bulgarien Spanien Nordirland an der Europawahl teilnehmen, Griechenland Malta so wie in Deutschland in Zypern Kroatien ein Wählerregister Italien Großbritannien eingetragene britische Staatsangehörige in Deutschland an der Wahl teilnehmen können. Quelle: https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de 5
Wer ist wahlberechtigt? Deutsche - 18. Lebensjahr vollendet haben - seit mind. 3 Monaten in der BRD oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der EU eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Unionsbürger - Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der EU die entweder in der BRD oder im Herkunftsland wahlberechtigt sind - Wähler_in muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein (= einen Antrag stellen) Auslandsdeutsche - Werden nicht automatisch eingetragen, können entweder in der BRD oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat wählen (= einen Antrag stellen) 6
1. Organisatorisches a) Ausblick b) Aufwandsentschädigung c) Wissenswertes zum Wahllokal Umgang mit Wahlbeobachtern_innen d) Aufgaben des Wahlvorstandes e) Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes Umgang mit Krankmeldungen/Nachbesetzungen 8
Das haben wir außerdem verbessert: • Aufgetretene Technik-Probleme wurden analysiert und gelöst. • Alle Schriftführer_innen bekommen eine neue, spezielle Wahlkoffer-Schulung mit praktischen Übungen. • Das Wahllokalsystem hat eine übersichtlichere Benutzeroberfläche. So ist die Bedienung einfach und selbsterklärend. • Im Wahllokalsystem wird es künftig für die Wahllokale ein Chatsystem als direkte Verbindung zum Wahlamt geben, damit jederzeit eine Unterstützung geleistet werden kann. 10
Der Wahlkoffer bringt wichtige Vorteile: • Schritt für Schritt Anleitung, was zu erfassen ist • die richtige Reihenfolge wird eingehalten • das Wahllokalsystem übernimmt das Berechnen. • Ergebnisse werden schneller erfasst und automatisch übermittelt, keine telefonische Meldung mehr erforderlich • keine Übertragungsfehler • aufwändige Nacharbeiten im Wahlamt entfallen Neu ist die Offline-Fähigkeit Chat-System zusätzlich zur Wahl Hotline (Bitte im Chat-System keine personenbezogenen Daten angeben) 11
1 b) Aufwandsentschädigung Entschädigung Funktion: bisher: Erhöhung: Europawahl 2019: Wahlvorsteher 55,00 € 25,00 € 80,00 € Nur per Stellv. Überweisung !!! Wahlvorsteher 45,00 € 30,00 € 75,00 € Schriftführer 50,00 € 50,00 € 100,00 € Stellv. Schriftführer 40,00 € 50,00 € 90,00 € Beisitzer 35,00 € 15,00 € 50,00 € • Die oben aufgelisteten Entschädigungen sind für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer identisch. • Zusätzlich bekommen alle Wahlhelfer_innen, die von ihrem Arbeitgeber keinen freien Tag erhalten eine weitere Zahlung in Höhe von 50,00 €. • Städtische Mitarbeiter_innen können unter Verzicht auf ihren freien Tag ebenfalls die Auszahlung von 50,00 € wählen (nicht für staatliche Mitarbeiter_innen). 12
zusätzliche 50 € oder „freier Tag“ Abfrage mit der Anwesenheitsbestätigung im Berufungsschreiben: Gilt nicht nur für städtische Kräfte sondern für alle Wahlhelfer_innen, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Wahltag erhalten (städtisch, staatlich, freie Wirtschaft).
zusätzliche 50 € oder „freier Tag“ Abfrage mit der Anwesenheitsbestätigung im Berufungsschreiben: 14
1 c) Wissenswertes zum Wahllokal • Fotografier- und Filmverbot bei der Stimmabgabe auch hinter der Wahlblende Bei Zuwiderhandlung besteht ein Zurückweisungsrecht der Stimmabgabe des Wahlvorstands. aber es können neue Stimmzettel ausgegeben und der Wahlvorgang kann wiederholt werden • Verschleierungs-/Vermummungsverbot das Gesicht der wahlberechtigten Person muss erkennbar sein • gleiche Stifte für Wähler_innen werden bereitgestellt aber: eigene Stifte dürfen benutzt werden! 15
Wissenswertes zum Wahllokal • tel. Erreichbarkeit der Mitglieder des engeren Wahlvorstands in beiden Schichten sicherstellen! • Schichteinteilung vorab möglich, Schichtwechsel zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr • An Pausenabsprachen auch in der zweiten Schicht denken • Alle Mitglieder müssen bis zum Ende der Auszählung bleiben • Jede Niederschrift muss immer von allen Mitgliedern des Wahlvorstands unterschrieben werden!!!!!! 16
Umgang mit Wahlbeobachtern_innen Öffentlichkeit Beobachter_innen dürfen im Wahllokal tagsüber und während der Auszählung anwesend sein und auch Notizen machen. Aber: Keine Störungen zulassen! ggf. angemessenen Abstand (z.B. 2 Meter) einfordern Verboten sind: Fotos, Film- oder Tonaufnahmen und Einsicht in die Unterlagen (vor allem in Wählerverzeichnis, Wahlkoffer/Niederschrift) Wichtig: Wahrung des Wahlgeheimnisses und Schutz personenbezogener Daten; auch des Wahlvorstands! 17
1 d) Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstands = Gremium Zusammensetzung Wahlvorsteher_in Schriftführer_in = engerer Wahlvorstand, 4 Personen und jeweilige Stellvertretung Zusätzlich bei der Europawahl 3 weitere Personen als Beisitzer = 7 Personen insgesamt Vormittagsschicht = 4 Personen - Nachmittagsschicht = 3 Personen, Schichtwechsel sollte Mittags erfolgen (zwischen 12:30 und 13:00 Uhr) Zeit für Übergabe der Aufgaben einplanen! 18
Aufgaben des Wahlvorstandes = Gremium: • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wahldurchführung am Wahltag • Sorge für die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze (= allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl) • Unterstützung von hilfebedürftigen Personen bei Bedarf • Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk • Unterzeichnung der Wahlniederschrift (= Bestätigung über die korrekte Wahlabwicklung) 19
Aufgaben der Wahlvorsteher_innen und deren Stellvertretung • Trägt die Verantwortung • Verpflichtet alle anderen Mitglieder des Wahlvorstands (in beiden Schichten) zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit • Sorgt für einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf des Wahlgeschäfts • Sorgt für die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands führt Beschlüsse herbei und bestätigt Beschlüsse • Ist für alle anfallenden Fragen/Probleme die/der Ansprechpartner_in • Eröffnet und schließt die Wahlhandlung • Gibt das Ergebnis mündlich bekannt 20
Aufgaben der Schriftführer_innen und deren Stellvertretung trägt die Verantwortung für: • Führung des Wählerverzeichnisses (= Stimmabgabevermerke) • Sammlung und Verwahrung von Wahlscheinen • Auszählung der Stimmabgabevermerke (= Zahl der tatsächlichen Wähler ermitteln) • Korrekte Erstellung der Niederschrift (inkl. Dokumentation von Vorfällen) • Einholung aller erforderlicher Unterschriften • Mitwirken bei der Beschlussfassung 21
Aufgaben der Beisitzer_innen • Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder anhand des Ausweises (mit Straßen- und Wahllokalverzeichnis) • Identitätsausweis/Reisepass bei Unionsbürgern • Stimmzettelausgabe und Erteilung von Auskünften • Unterstützung der Wahlberechtigten bei Bedarf • Regelmäßige Kontrolle des Wahllokals inkl. Sichtblenden und des Umfeldes • Unterstützung der/des Schriftführers_in bei der Führung des Wählerverzeichnisses • Mitwirken bei der Beschlussfassung • Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr in Teams 22
1 e) Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes vor 18:00 Uhr müssen mind. 3 Mitglieder, ab 18:00 Uhr müssen mind. 5 Mitglieder, jeweils inkl. Wahlvorsteher_in/Schriftführer_in bzw. Vertretung vor Ort sein, um gültige Beschlüsse fassen zu können Öffentlich keine Begründung und kein Konsens erforderlich! Jede Stimme zählt gleich! Ausnahme: bei Stimmengleichheit (z. B. 3:3) gibt die Stimme der/des Wahlvorstehers/Wahlvorsteherin den Ausschlag es gibt immer ein eindeutiges Ergebnis! 23
Umgang mit Krankmeldungen/Nachbesetzungen Kurzfristiger Ausfall von Mitgliedern Fällt ein Mitglied des engeren Wahlvorstands der Schicht aus, wird vom Gremium ein Nachrücker bestimmt, bis der Ersatz eintrifft. Ersatz ist bei der zuständigen Bezirksinspektion (Telefonnummer ist vor Ort -> Vgl. Berufungsschreiben) sofort anzufordern! Gilt auch bei Abwesenheit in der Nachmittagsschicht! Es muss immer entweder die/der Wahlvorsteher_in und Schriftführer_in oder die jeweilige Stellvertretung anwesend sein. 24
2. Vorbereitung (Wahltag vor 8:00 Uhr) a) Vorbereitung der Wahl – ab 7:30 Uhr b) Wahllokal einrichten Ausstattung c) Bannmeile an Gebäuden und Zugängen d) Barrierefreiheit der Wahllokale Verhaltenstipps 25
2 a) Vorbereitung der Wahl ab 7:30 Uhr Überprüfung: Vollständigkeit der Ausstattung des Wahllokals (Sichtblenden, Urne, Wahlkoffer, Stimmzettel, Wählerverzeichnis vorhanden, Stifte, usw.) vgl. „Checkliste Wahlurneninhalt“ Überprüfung: Richtiges Wählerverzeichnis Überprüfung: Aushang, „Deko“ Was bleibt danach noch übrig? Ist alles an seinem Platz? 26
Es fehlt etwas oder wurde falsch geliefert? sofort 089 233-96233 anrufen oder über das Chatsystem melden! Bitte zuerst die Wahlbezirksnummer (vgl. Unterlagen und ggf. Berufungsschreiben) und erst dann das Problem angeben! Es sind mind. 20 Personen in der Hotline für Sie da, bitte warten Sie ggf. auf die nächste freie Leitung 27
2 b) Wahllokal einrichten Schilder auf dem Weg ins Wahllokal gut sichtbar anbringen! Bekanntmachung und Musterstimmzettel in oder vor dem Wahllokal aufhängen, Gesetze zur Einsichtnahme auslegen 28
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Wahllokal einrichten - Ausstattung Tische mit Sichtblenden ausstatten, beschildern, lfd. kontrollieren innen: außen: BITTE BEACHTEN! Auf dem Stimmzettel für die Europawahl darf nur eine Stimme vergeben werden! Auf dem Tisch des Wahlvorstands müssen auch die Wahlgesetze zur Einsichtnahme ausliegen. 30
Wahllokal einrichten - Ausstattung • Tisch des Wahlvorstands: von allen Seiten zugänglich • Tisch mit Sichtblenden: vom Wahlvorstand überblickbar und (von außen/von Anderen) nicht einsehbar insbes. keine Spiegel, Kameras, und im EG: Fenster laufend kontrollieren (auch bei der Auszählung ab 18:00 Uhr!) • Zugang zum Wahllokal sicherstellen! ggf. Türen dauerhaft (auch nach 18:00 Uhr) öffnen und Hausmeister_innen über die nötige Öffnung informieren • Die Zugangsdaten für das Wahllokalsystem/Wahlkoffer finden Sie eingeheftet vorne im Wählerverzeichnis in einem Umschlag 31
Checkliste: Prüfen:: Alle Urnen nach vollständiger Leerung neu versiegelt? (bis 18:00 Uhr dürfen die Urnen nicht mehr geöffnet werden!) Aufbau: Wahlkoffer aufbauen, anschließen und in Betrieb nehmen Prüfen: tel. Erreichbarkeit sichergestellt? Prüfen: Alle Wahlvorstandsmitglieder der Schicht anwesend? Bestätigen: Hinweis an Gremium über Pflichten (unparteiische Wahrnehmung des Amts und Verschwiegenheit) erteilt 32
Wichtiger organisatorischer Hinweis: Oberste Priorität hat um 8:00 Uhr der Beginn der Wahl! • zuerst für die Wahlberechtigen die Möglichkeit der Wahl schaffen und • mindestens 3 Tische mit Sichtblenden so ausstatten, dass dort geheim gewählt werden kann • Stimmzettel zur Ausgabe vorbereiten und • Wählerverzeichnis und die versiegelte Urne bereit stellen Alle anderen Aufgaben danach erledigen, insbesondere Aushänge, die Beschilderung und der Aufbau des Wahlkoffers! 33
2 c) Bannmeile an Gebäuden und Zugängen (mind. 10 m) zum Wahllokal und im Wahllokal verboten ist: • jede Beeinflussung der Wähler_innen durch Wort, Ton, Schrift, Bild vor und im Wahllokal • jede Behinderung, Störung oder Belästigung von Wählern Bei Verstößen: wenn möglich selbst beseitigen Bei Problemen, vor allem mit Personen: Wahlamt ( 089 233-96233), Bezirksinspektion (Nummer vor Ort) oder Polizei anrufen (auch unter 110) Die Neutralität im und um das Wahllokal muss den gesamten Tag bis zum Abschluss der Ergebnisermittlung gewährleistet sein! 34
2 d) Barrierefreiheit der Wahllokale Rollstuhlfahrende Blinde Gehbeeinträchtigte Personen Sehbeeinträchtigte Kognitiv Beeinträchtigte 35
Wie unterstützt der Wahlvorstand die Barrierefreiheit? Bei der Einrichtung der Wahllokale: • Sitzgelegenheiten anbieten • Gefahrenstellen und Türen absichern • Schilder in einer Höhe von 130 bis 160 cm anbringen • Weg zum Aufzug ausschildern, ggf. Schlüssel besorgen • Gute Beleuchtung sicherstellen Bei der Einrichtung mind. eines Tisches mit Sichtblende: • Seitenabstand mind. 90 cm • Bewegungsfläche mind. 150 x 150 cm • Tisch unterfahrbar, ggf. zusätzlichen Stuhl für Hilfsperson anbieten 36
Verhaltenstipps - wie kann ich beeinträchtigte Personen unterstützen? • nehmen Sie sich Zeit – haben Sie etwas Geduld! • alle Menschen mit „Sie“ ansprechen – nicht duzen! • betroffene Person direkt ansprechen – nicht die Hilfsperson • Hilfe anbieten – aber nicht aufdrängen • beim Sprechen mit Blinden/Sehbeeinträchtigten genaue Ortsangaben verwenden verabschieden – nicht kommentarlos alleine lassen 37
Verhaltenstipps im Umgang mit Hörgeschädigten Sprechen Sie ganz normal laut schreien Sie nicht Stift und Papier bereit halten notfalls schriftlich kommunizieren Sprechen Sie langsam und deutlich Mundbewegungen und Mimik sollten sichtbar sein Gesicht nicht verdecken oder abwenden 38
Verwendung von Stimmzettelschablonen Eine Stimmzettelschablone dient als Hilfsmittel, mit welchem auch blinde oder hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen können Gewährleistung einer eigenständigen und geheimen Wahl! Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen muss daher die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten sein. 39
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3. Wahl durchführen – Stimmabgabe (Wahltag 8:00 – 18:00 Uhr) a) Stimmabgabe 8:00 bis 18:00 Uhr Standardfälle Umgang mit Straßen- und Wahllokalverzeichnis Briefwähler im Wahllokal b) Wählerverzeichnis c) Wann muss ein Wähler zurückgewiesen werden? d) Sonderfälle 41
3 a) Stimmabgabe 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 Uhr Öffnung des Wahllokals keine Wähler_innen im Wahllokal? umgehend Zugang prüfen (Türen offen? Schilder korrekt?) - zuerst die grundsätzliche Wahlberechtigung prüfen Stimmzettel aushändigen und wählen lassen - danach konkrete Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis prüfen, die Urne freigeben zum Stimmzetteleinwurf, dann im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe für den Stimmzetteleinwurf abhaken 42
Typisch Deutsch – Ihren Personalausweis bitte Deutschland Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen. Diese Pflicht kann durch einen Personalausweis oder einen Reisepass erfüllt werden. Europäische Staatsangehörige Haben ebenfalls einen Reisepass als Ausweisdokument oder einen Identitätsausweis. Den EU-Führerschein kennen alle! 43
Standardfälle: Fall II Fall I Wahlbenachrichtigung Lichtbildausweis + + Fall III Eintrag im Eintrag im Wahlschein Wählerverzeichnis Wählerverzeichnis + Ausweis (nicht im Wähler- verzeichnis erfassen, aber Wahlschein wählen unbedingt einbehalten) lassen 44
Fall I: Wähler_in mit (Lichtbild-)Ausweis Person muss eindeutig identifizierbar sein, zulässig: amtliche Lichtbildausweise mit den Personalien (Reisepass, Identitätsausweis, Personalausweis, Führerschein)
Fall II: Wähler_in mit Wahlbenachrichtigung 46
Fall III: Wähler_in mit Wahlschein und Ausweis, Teil 1 Wahlscheinnummer mit dem Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine abgleichen (Anlage zur Seite 1 des Wählerverzeichnisses). Ist er nicht darauf, ist der Wahlschein gültig. 47
Fall III: Wähler_in mit Wahlschein und Ausweis, Teil 2 Keine Haken im Wählerverzeichnis! Wahlschein einbehalten und durch die/den Schriftführer_in sammeln, alle gesammelten Wahlscheine später gesondert zählen, in der Niederschrift erfassen und mit der Wahlverhandlungs- tasche abgeben 48
Umgang mit Straßen- und Wahllokalverzeichnis Am Eingang bei der Stimmzettelausgabe sollte das Straßenverzeichnis und das Wahllokalverzeichnis liegen Person ohne Wahlbenachrichtigung anhand von Ausweis bzw. Identitätsausweis / der Adresse den Wahlbezirk suchen wenn im korrekten Wahlbezirk, prüfen ob Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt Falls ja: wählen lassen Falls nein: richtiges Wahllokal im Wahllokalverzeichnis ermitteln und Adresse mitteilen 49
Straßen- und Wahllokalverzeichnis Straßenverzeichnis: Wahllokalverzeichnis: 1. Schritt Suchen von Straße, Hausnummer sowie des dazugehörigen Wahlbezirks (WBz) im Straßenverzeichnis 2. Schritt Suchen des Wahlbezirks (WBz) im Wahllokalverzeichnis Hinweis: Die Hausnummernbereiche im Straßenverzeichnis umfassen die jeweils geraden bzw. ungerade Hausnummern, sind keine Hausnummern aufgeführt ist die komplette Straße dem Bezirk zugeordnet. 50
Gewählt werden darf ausnahmslos: Nur an den Tischen und hinter der Sichtblende Grundsatz: alleine, persönlich, geheim Ausnahmen: • Leseunkundige oder körperlich Behinderte Hilfsperson zulässig, ggf. aus dem Wahlvorstand • Kleinkinder (die noch nicht lesen/schreiben können) sind ausnahmsweise zulässig 51
Briefwahlunterlagen im Wahllokal • Wähler_in informieren: Brief muss in vorge- sehene Sonderbrief- kästen am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeworfen werden • Wahl vor Ort nur mit eigenem Wahlschein und Lichtbildausweis möglich (neue Stimmzettel) 52
Briefwahlunterlagen im Wahllokal Wahlvorstand ist zur Entgegennahme nicht berechtigt, er darf keinen Wahlbrief öffnen oder auswerten! Aber: Wähler_in will ihren/seinen eigenen Wahlbrief abgeben: Vorgehen wie bei Wahlscheinwählern nur mit neuem Stimmzettel, vgl. Standardfall Fremde Wahlbriefe müssen in einem der Sonderbriefkästen oder im Wahlamt bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Eine Annahme ist rechtlich nicht zulässig! Auswertung muss durch den zuständigen Briefwahlvorstand erfolgen! 53
3 b) Wählerverzeichnis - Beurkundungsblatt Anzahl der gesamten Blätter Wähler ohne Eintragung (A1) Wähler mit „W“-Vermerk“ (A2) alle Wahlberechtigten Eintragungen hier nur auf Anweisung des Wahlamtes vornehmen!!!!!!! 54
Wählerverzeichnis Anlage zu Seite 1 ff = Liste ungültiger Wahlscheine für die Landeshauptstadt München Nur die Nummer des Wahlscheins und nicht der Name wird abgeglichen!!! Ggf. hat die Person einen gültigen neuen Wahlschein (mit einer höheren Nummer) erhalten! Nur die Wahlscheinnummer entscheidet über Gültigkeit oder Ungültigkeit! 55
Wählerverzeichnis - Wahlberechtigte Anzeige immer in dieser Reihenfolge: Straße (alphabetisch), Hausnummer (aufsteigend), Nachnamen (alphabetisch), Vornamen (alphabetisch), Geburtsdatum 56
Wählerverzeichnis - Wahlberechtigte 6. laufende Wählerverzeichnisnummer aufsteigend bis zur letzten Seite 7. Statistisches Merkmal (nach Alter und Geschlecht) 8. „W“ = Wahlschein wurde ausgefertigt 9 „X“: Keine Wahlberechtigung mehr in München = gestrichen 57
3 c) Wähler_in muss zurückgewiesen werden: Fälle sind abschließend gesetzlich geregelt: • Steht nicht im Wählerverzeichnis oder wurde im Wählerverzeichnis gestrichen („X“) • keine Vorlage eines Wahlscheins trotz „W“ Vermerks; In folgenden Fällen ist die/der Wähler_in zunächst zurückzuweisen, aber es können neue Stimmzettel ausgegeben und der Wahlvorgang kann wiederholt werden: • Stimmzettel wurde außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet/gefaltet • Stimmabgabe ist erkennbar • Wähler_in möchte einen Gegenstand in die Urne werfen • Stimmabgabe wurde fotografiert 58
3 d) Sonderfälle - steht nicht im Wählerverzeichnis Person ohne Wahlbenachrichtigung steht nicht im Wählerverzeichnis ist aber im richtigen Wahllokal letzte Seite des Wählerverzeichnisses prüfen, ob Nachtrag erfolgt ist: wenn ja, wählen lassen wenn nein, zurückweisen (Beschluss fassen), ggf. mit der Wahlhotline 089 233-96233 Kontakt aufnehmen um Grund zu klären oder Beschwerde weiterzugeben • Daten die nicht personenbezogen sind können auch über das Chat-System weitergegeben werden 59
Wähler_in steht im Wählerverzeichnis, aber: - es sind Eintragungen (vorgedruckt) vorhanden Bei einer/einem eingetragenen Wähler_in sind in den Spalten für die Stimmabgabevermerke vorgedruckte Eintragungen vorhanden. mögliche Eintragungen sind: „W“ (= Wahlschein, d. h. Wähler_in hat schon gewählt! Sie/Er darf nur gegen Abgabe des Wahlschein s. o. wählen) oder „X“ (= gestrichen wg. Verlust des Wahlrechts) 60
Wähler_in steht im Wählerverzeichnis - ist aber bereits abgehakt Sind bei der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis bereits Haken gesetzt, bedeutet das, die/der Wähler_in hat schon gewählt (ggf. in der Vormittags- schicht). Wähler_in darf grundsätzlich nicht nochmal wählen nur wenn sie/er nachweisen kann, dass vom Wahlvorstand ein Fehler gemacht wurde, ist eine Zulassung zur Wahl möglich Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung erforderlich Vermerk der Entscheidung als besonderen Vorfall in der Niederschrift Vorsicht bei der Zählung der Stimmabgabevermerke ab 18:00 Uhr 61
Wähler_in ändert ihre/seine Meinung Fall 1: hat sich „verwählt“: • Solange der Stimmzettel nicht in die Urne eingeworfen wurde, kann jede/jeder Wähler_in einen neuen, leeren Stimmzettel erhalten und neu wählen. Darauf achten, dass der „alte“ Stimmzettel von der/dem Wähler_in selbst zerrissen und entsorgt wird (Wähler_in mitgeben oder im „Datenschutz“- Umschlag im Wahllokal entsorgen). Fall 2: möchte Stimmzettel nicht abgeben/verzichtet auf eine Wahl • Wähler_in gehen lassen, keinen Vermerk im Wählerverzeichnis machen 62
Übung Multiple Choice 63
Pause 64
4. Wahlhandlung schließen - Ergebnisermittlung (ab 18:00 Uhr) a) Wahlhandlung schließen b) Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr – Überblick Wählerverzeichnis auswerten Stimmzettel – Kennzeichnung Stimmzettel - ungültige Stimmen 65
4 a) Wahlhandlung schließen • Um 18:00 Uhr endet die Wahlzeit! • Alle Wahlvorstandmitglieder müssen jetzt anwesend sein. • Ablauf der Wahlzeit mündlich durch die/den Wahlvorsteher_in im Wahllokal bekannt geben („Es ist 18:00 Uhr, die Wahl ist beendet.“) • noch anwesende Wähler_innen im Wahllokal wählen lassen (ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren, damit niemand neu nach 18:00 Uhr in das Wahllokal kommt, dann aber Grundsatz der Öffentlichkeit beachten und den Zugang wieder frei geben) • Alle unbenutzten Stimmzettel verpacken und entfernen 66
4 b) Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr - Überblick I. Wählerverzeichnis auswerten II. dann Stimmen auszählen: III. Niederschriften und Wahlverhandlungen gesammelt abgeben Verantwortlich: Wahlvorsteher_in 67
Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr - Wählerverzeichnis auswerten Anzahl der Stimmabgabevermerke („Haken“) = alle Wähler_innen der Europawahl Verantwortlich: Schriftführer_in 8 68
Wählerverzeichnis auswerten 69
Alles dreht sich um den Stimmzettel 70
Stimmzettel - Kennzeichnung Die/Der Wähler_in kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere, eindeutige Weise auf dem Stimmzettel, wen sie/er wählen möchte. Ja Gültig Jede Kennzeichnung ist gleichwertig. Das Kreuz hat keinen Vorrang. • Wichtig ist nur die aktive und eindeutige Kennzeichnung des Wahlvorschlags zur zweifelsfreien Feststellung des Wählerwillens • Achtung: wird alles durchgestrichen bis nur noch eine Liste bzw. ein Wahlvorschlag übrig bleibt Ungültig, weil NICHT aktiv gekennzeichnet wurde 71
Stimmzettel - Kennzeichnung Mit dem Stimmzettel „stimmt etwas nicht“. Er ist anders als die anderen. Er wird aber nicht automatisch ungültig. - Beschlüsse fassen - für jeden Stimmzettel einzeln Beschluss fassen Ziel ist nicht die Diskussion bis zur Einstimmigkeit, sondern die Entscheidung durch Abstimmung. Entscheidung gültig/ungültig wird mit Mehrheitsbeschluss gefasst. 72
Stimmzettel – ungültige Stimmen Es gibt vier Gründe, warum eine Stimme ungültig sein kann: häufigster Grund: ein leerer, also in keiner Weise gekennzeichneter Stimmzettel Diese Stimmabgabe ist immer Ungültig Der einzige Fall, in dem kein Beschluss gefasst werden muss. 73
Stimmzettel – ungültige Stimmen - Zweiter Grund der Ungültigkeit: - kein amtlicher Stimmzettel (z. B. Kopie, privater Druck, Stimmzettel aus der Europawahl 2014)... - Stimmzettel der für ein anderes Bundesland gültig ist 74
Stimmzettel – ungültige Stimmen - Dritter Grund der Ungültigkeit: der Wille der wählenden Person ist nicht zweifelsfrei ersichtlich, z. B. sind • mehrere Wahlvorschläge (= Parteien) gekennzeichnet Ungültig 75
Stimmzettel – ungültige Stimmen - Vierter Grund für eine ungültige Stimmabgabe: Stimmzettel mit einem besonderen Merkmal: z. B. Unterschrift, Namenszug, Adresse der/des Wählers_in, ein Zeichen einer Gruppe, oder ein (unzulässiges) Symbol oder mit einem Zusatz oder Vorbehalt: Kommentare (positiv/negativ), Beleidigungen, zusätzlich eingefügte Namen, eine Bedingung, Durchstreichen eines/einer Bewerbers/Bewerberin, Strafbare Symbole Ungültig 76
Beschlussfassung Aufkleber
5. Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung a) Vorarbeiten b) Stapelbildung – Überblick c) Auszählung der Stimmzettel d) Schnellmeldung zur Europawahl 78
5 a) Vorarbeiten: - Alle unbenutzten Stimmzettel zusammenpacken und auf die Seite legen. Ggf. Bündeln und mit Stift „unbenutzt“ auf den Stapel schreiben - Sichtblenden abbauen und Tische zusammenschieben um Platz für die Ergebnisermittlung zu erhalten - Urne mit den Stimmzetteln zur Europawahl öffnen und vollständig leeren - Stapelhilfen bereit legen - Stimmzettel (ungeöffnet) zählen und Zahl dokumentieren 79
5 b) Stapelbildung - Überblick Zweifelsfrei gültige Stimmen je ein Blatt/Stapel pro Wahlvorschlag (= Partei) Stapel a) Stapel a) vollständig leere Stimmzettel = Zweifelsfrei ungültig (keine Beschlussfassung) Stapel b) Stapel b) Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben Beschlussfassung über deren Gültig- oder Ungültigkeit Stapel c) zwingend erforderlich Stapel c) 80
Stapel – abarbeiten der Stimmzettel Beschlussfassung über die Stimmzettel mit Bedenken Stapel als solchen belassen, nicht mit anderen Stapeln vermischen Stapel c) Ergebnisse auf der Rückseite des Stimmzettels festhalten (Aufkleber), Wahlvorsteher_in unterschreibt Anzahl der beschlussmäßig behandelten Stimmzettel feststellen und dann den jeweiligen Beschluss erfassen und den Stapel in Wahlverhandlungstaschen legen. Ungekennzeichnete (leere) Stimmzettel zählen und Stapel b) erfassen Zahl auf Stapelhilfe erfassen gültige Stimmzettel zählen und Zahl auf Stapelhilfe erfassen anschließend nach Wahlvorschlägen (= Parteien) auf die Stapel a) einzelnen Stapel verteilen 81
Stapel – abarbeiten der Stimmzettel Stapel a) WVS-1 WVS-2 WVS-X Stapel a) nach Wahlvorschlägen getrennt durchzählen und erfassen Es sind jetzt die Stimmzettel im Stapel a) für jeden Wahlvorschlag (= Partei) zu zählen. Zahlen auf jeweiliger Stapelhilfe erfassen 82
5 c) Auszählen der Stimmzettel Stapel WVS max. 3 Arbeitsgruppen WVS 2 Personen pro Gruppe Jede Gruppe zählt die Stimmen (= Anzahl der Stimmzettel auf Stapel) für je einen Wahlvorschlag vollständig aus. Anschließend: Weitergabe der Zahl an den/die Schriftführer_in. Tipp: Falten Sie die sortierten Stimmzettel so, dass der gekennzeichnete Wahlvorschlag erkennbar ist, aber der Stimmzettel nur noch halb so groß ist! Wahlvorschläge nicht mischen!!! 83
5 d) Schnellmeldung der Europawahl erstellen Zusammenstellung der Stimmen für die Partei - Ergebnisse sind bereits erfasst - elektronischer Versand - ausdrucken und unterschreiben 84
Auszählübung 85
6. Abschlussarbeiten im Überblick Nach letzter Auszählung: Kontrolle: Zahlen und Vorkommnisse sind in der Niederschrift erfasst? Senden und ausdrucken! Ist die Niederschrift unterschrieben? Wahlverhandlungstasche mit einbehaltenen Wahlscheinen und Wählerverzeichnis als Anlage packen Wahlkoffer abbauen und samt versiegelter Urne an den Ansprechpartner vor Ort zur Verwahrung übergeben Wahlvorsteher_in oder ein anderes Mitglied des engeren Wahlvorstands überbringt die vollständige Wahlverhandlungstasche der Wahl mit der von allen unterschriebenen Niederschrift an die jeweils zuständige Bezirksinspektion 86
7. Bei Problemen: • Hilfe über die Wahlhotline, das Chatsystem oder ein benachbartes Wahllokal holen • Bei schlechter Internetverbindung Standort mit dem Koffer wechseln für die Datenübermittlung • Nach der ersten erfolgreichen Anmeldung und der Bestätigung des erfolgten Downloads kann offline gearbeitet werden • Papier für den Druck korrekt einlegen ggf. weniger Blätter nehmen • Im Skript nachlesen 87
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung am 26.05.2019! Wir wünschen gutes Gelingen und sind jederzeit unter der 089 233- 96233 für Sie da 88
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