Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Gesundheit, Glück und Wohlergehen im Neuen Jahr!! - Aus dem Gemeindehaus - Gemeinde Landiswil
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Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Gesundheit, Glück und Wohlergehen im Neuen Jahr!!
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Rückblick Nach langjähriger Tätigkeit haben auch Einwohnergemeindeversammlung die beiden Schwellenmeister Hanspeter 23. November 2018 Joss (im Amt seit 01.01.2002) und Mar- kus Müller (im Amt seit 01.01.2000) per Die Versammlung wurde von 41 Stimm- 31.12.2018 gekündigt. Markus und berechtigten (Stimmbeteiligung 8.24 %) Hanspeter haben gemeinsam Schwerar- besucht. beit rund um die Gewässer unserer Ge- Budget 2019; Beratung und Genehmigung meinde geleistet. Indem sie stets dafür ge- sowie Festsetzung der Steueranlagen sorgt haben, dass die notwendigen Aus- Das Budget 2019, das bei gleichbleiben- besserungen an den Verbauungen vorge- der Steueranlage von 1.85 Einheiten und nommen und die Griensammler regelmäs- einem Liegenschaftssteuersatz von 1.5 %o sig nach Bedarf geleert waren, haben sie im allgemeinen Haushalt mit einem Auf- mit dem Schwellenteam sehr viel zur Si- wandüberschuss von Fr. 91‘450.- rechnet, cherheit rund um die Bäche beigetragen. ist einstimmig genehmigt worden. Der Abgang der bewährten und gut einge- Ehrungen führten Kräfte wird sehr bedauert. Ande- Vier der insgesamt fünf JungbürgerInnen rerseits verstehen wir, dass nach langjähri- haben den Bürgerbrief persönlich in Emp- ger Tätigkeit das Bedürfnis besteht, kürzer fang genommen. zu treten oder sich anderen Projekten zu Weiter wurden drei aus der Militärdienst- widmen. pflicht entlassene Gemeindebürger geehrt All den per Ende Jahr zu verabschieden- und schlussendlich die Verdienste der fol- den Personen, wie auch den in den ver- genden aus dem Gemeindedienst austre- schiedensten Bereichen für die Allgemein- tenden Frauen und Männer gewürdigt. heit Tätigen, danken wir herzlich für die geleistete Arbeit. Ohne dieses Engage- Verabschiedungen ment könnte unser Gemeinwesen nicht Doris Blaser (seit 2008) und Regula funktionieren. Meister (seit 2002) haben sich als Feuer- brandkontrolleurinnen umsichtig und ge- Protokoll wissenhaft darum gekümmert, dass der Das Protokoll der Versammlung lag gemäss Baumbestand unserer Gemeinde feuer- Art. 671 OgR in der Zeit vom 03. bis 27.12.2018 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffent- brandfrei gehalten werden konnte. lich auf. Der Gemeinderat hat das Protokoll Nach seiner Pensionierung hat Hans Hal- am 12.12.2018 genehmigt. dimann ab 01.01.1999 das Amt als ne- benamtlicher Wegmeister im Ochsen- waldbezirk sehr zuverlässig und gewissen- Informationen aus dem haft ausgeübt. Im Laufe der Jahre über- Gemeinderat nahm er zusätzliche Aufgaben im Abfall- Sitzung vom 14. November 2018 bereich. So war er als Belader bei den Kehricht-Abfuhrtouren unterwegs und hat - Markthalle Oberes Emmental - Beitrag sich jederzeit bei Wind und Wetter um die Aus dem EvK-Fonds 2018 wurde für gemeindeeigenen Container an den ver- den Neubau der Markthalle Oberes schiedenen Standorten in unserer Ge- Emmental in Schüpbach ein einmaliger meinde gekümmert. Ebenfalls zu seinem Beitrag von Fr. 1‘000.- gesprochen. Aufgabengebiet gehörte die Betreuung der - Kirchenchor Biglen – Beitrag Für das zweite Jubiläumschorprojekt in im Frühjahr und Herbst stattfindenden Sperrgut- und Altmetallsammlungen. diesem Jahr wurde wiederum ein Bei- trag von Fr. 200.- aus dem EvK-Fonds Im Namen der Gemeindebehörden und der ganzen Bevölkerung bedanken wir uns 2018 bewilligt. - Finanzplan 2019 - 2023 bei Hans Haldimann für den tollen 20jähri- Anlässlich der Novembersitzung wurde gen Einsatz zu Gunsten der Allgemeinheit. der überarbeitete Finanzplan mit Inves- Hans, wir wünschen dir und deiner Frau titionsprogramm genehmigt. von Herzen Gesundheit, Glück und Wohl- ergehen und alles Gute für die Zukunft.
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Sitzung vom 12. Dezember 2018 Die Abrechnung schliesst bei Brutto- - Strassen- und Wegreglement kosten von total Fr. 31‘625.75 mit einer Die Beratung und Genehmigung des Kreditunterschreitung von Fr. 4‘374.25 Mitwirkungsberichts zum neuen Stras- ab. Aus Subventionen für den Ersatz sen- und Wegreglement wurde auf das der Hydranten und Grundeigentümer- neue Jahr verschoben. beiträgen konnten Fr. 10‘500.— einge- - Gehaltsfestsetzung Gemeindepersonal nommen werden, so dass schlussend- Gemäss Personalreglement und Ver- lich Nettokosten von Fr. 21‘125.75 re- ordnung wurden aufgrund der geführten sultieren. Die Abrechnung wurde ge- Mitarbeitergespräche für das Gemein- nehmigt und wird hiermit der Bevölke- depersonal die Besoldungen für das rung zur Kenntnis gebracht. Jahr 2019 festgesetzt und der Stellen- - Dorfbeflaggung plan für die Gemeindeverwaltung be- Die Dorfbeflaggung ist in die Jahre ge- stätigt. kommen. Der Gemeinderat hat be- - Entschädigungsbeschluss 2019 schlossen, die beschädigten Fahnen Aufgrund der Maschinenkosten 2018 durch Christine Brunner flicken zu las- (publiziert im Agroscope Transfer sen. Die zerrissenen Flaggenspitzen Nr. 243/2018) wurden die Entschädi- werden dabei entfernt. gungsansätze für Maschinen und Ge- - Neues Leitbild Kinder- + Jugendpolitik räte 2019 überprüft und angepasst. Das von der Jugendkommission Region Im Kanton Bern wird per 01.01.2019 Konolfingen ausgearbeitete neue Leit- kein genereller Gehaltsaufstieg (Teue- bild wurde genehmigt. rungsausgleich) gewährt. Die Stunden- - Gemeindestrasse Landiswil – Bäris- lohnansätze für das nebenamtliche Ge- bach – Bifang – Ersatz Signalisation meindepersonal bleiben daher unverän- Bei der Abzweigung von der Staats- dert. Der Entschädigungsbeschluss strasse und im Dorf Landiswil muss die 2019 kann am Schalter bezogen oder vorhandene Signalisation ersetzt wer- unter www.landiswil.ch heruntergeladen den. Der notwendige Nachkredit von werden. Fr. 731.55 wurde genehmigt. - Weiterbildung Claudia Lanz - Ersatz Salzstreuer – Kreditabrechnung Die Gemeindeschreiberin Stv., Claudia Die Kreditabrechnung schliesst mit Lanz, wird ab Frühjahr 2019 den Dip- Kosten von insgesamt Fr. 34‘052.50 ab. lomlehrgang für Bernische Bauverwal- Dies entspricht genau dem vom Rat am terinnen besuchen. Der Rat hat den 17.01.2018 genehmigten Investitions- Kursbesuch bewilligt und die Weiterbil- kredit. Der Erlös von Fr. 300.- für den dungsvereinbarung genehmigt. Verkauf der zwei alten Streuer wurde - Neuer Schwellenmeister der Erfolgsrechnung 2018 gutgeschrie- Der Gemeinderat hat Thomas Brunner, ben. Jg, 88, Länder 81, Obergoldbach, per - Salzstreuer – Umrüstung Zugfahrzeug 01.01.2019 als neuen Schwellenmeis- Für die Umrüstung des Zugfahrzeuges ter angestellt. (Montage Fernbedienungspad) wurde - Feuerbrandkontrolle zu Lasten der Erfolgsrechnung 2018 Für die Übernahme des Amtes hat sich ein Nachkredit von Fr. 519.10 bewilligt. Matthias Gerber, Jg. 91, Buchi 24, Lan- - Kratzmattschützen Landiswil – Darlehensgesuch diswil, zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung des Kostenanteils von - Belader Kehrichtabfuhr Hans Ulrich Wegmüller, Jg. 50, Dorf 67, Fr. 12‘000.- an den Einbau der Kugel- Landiswil, wird ab Januar die Nachfolge fangkästen in der Schiessanlage Kratz- matt wird den Kratzmattschützen ein von Hans Haldimann als Belader für die zinsloses Darlehen gewährt (rückzahl- Kehrichtabfuhrtouren übernehmen. - WALL Leitungsersatz Ramisberg, Kredit- bar in drei Raten à Fr. 4‘000.- ab 2020). genehmigung Ergänzung Hydrantennetz - Beitrag EvK-Fonds 2018 und Ersatz Hausanschlussleitungen Für die Durchführung der Bundes- und Der Rat hat am 16.11.2016 einen Kredit der Jungbürgerfeier durch die Einwoh- von Fr. 36‘000.- gesprochen, welcher nergemeinde wird wiederum ein Beitrag dem fakultativen Referendum unterlag. von Fr. 1‘000.- aus dem EvK-Fonds be- willigt.
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Wahlausschuss 2019 Neuvermessung Folgende Personen wurden vom Gemein- Ersterhebung Los 3 derat in den Wahlausschuss für das Jahr Information der Schmalz Ingenieur AG 2019 gewählt: zum Ablauf der Arbeiten - Blatter-Brunner Rosmarie, Grat 111 Die Vermarkung und die Messungen im - Burkhalter Sandra, Brügg 31 ganzen Gebiet des Loses 3 sind abge- - Dolder Corina, Tannenthalbad 10 schlossen. Während des Winters erfolgen - Fankhauser-Kunz Barbara, die Punktberechnungen, die Grundstück- Hinter Siegenthal 2 definition und die Konstruktion der Ge- - Gerber Brigitte, Dorf 59b bäude und der Bodenbedeckung. - Steinmann Rudolf, Bühl 105a Anschliessend werden die Pläne und Ak- - Steiner Urs, Thalbach 83 ten für die Verifikation dem Amt für Geoin- - Sommer Urs, Zimmermatt 41 (Präsidium) formation abgegeben. - Siegenthaler Adrian, Grunmatt 4 Danach erfolgt der Datenübertrag in die - Siegenthaler Bruno, Ochsenwald 113 Grundstückdatenbank und nochmals eine Verifikation. Die Auflage kann, wie im Werkvertrag ter- Gemeinderatssitzungen miniert, im Herbst 2019 erfolgen. Mittwoch, 16. Januar 2019 13.30 Uhr Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie Mittwoch, 13. Februar 2019 13.30 Uhr sich bitte an Herr Kurt Forster Mittwoch, 13. März 2019 13.30 Uhr (Tel. 031 790 22 22) oder an unsere Mittwoch, 10. April 2019 19.00 Uhr Mitarbeiter vor Ort. Voranzeigen Datenschutz/Datensperre Eidg.+ Kant. Abstimmungswochenende Jede/r Gemeindebürger/in kann verlan- Sonntag 10. Februar 2019 gen, dass ihre/seine Personendaten aus Einwohnergemeindeversammlung der Einwohnerkontrolle im Rahmen von Mittwoch 15. Mai 2019 Listenauskünften (Daten über mehrere Personen) an Privatpersonen und Vereine nicht bekannt gegeben werden dürfen. Lis- Redaktionsschluss Landiswiler Nr. 343 tenauskünfte für kommerzielle Zwecke Der nächste Landiswiler erscheint im Früh- werden grundsätzlich durch die Gemeinde jahr 2019. Allfällige Beiträge können lau- nicht erteilt. fend der Gemeindeverwaltung zugestellt Eine Datensperre kann durch einfaches werden. Besten Dank. Ausfüllen eines Formulars erreicht wer- den, das bei der Gemeindeverwaltung Impressum Nr. 342 Januar 2019 Landiswil, Tel. 031 701 22 52, bezogen Herausgeber werden kann. Einwohnergemeinde Landiswil - www.landiswil.ch Redaktion Gemeindeverwaltung Landiswil Margrit Zürcher Marti Tel. 031 701 22 52, Fax 031 701 03 59 Gemeindeverwaltung Landiswil Mail info@landiswil.ch Dorf 59 b, 3434 Landiswil Tel. 031 701 22 52 Fax. 031 701 03 59 Mail: info@landiswil.ch Homepage www.landiswil.ch Wegen Personalausfällen hat sich die Her- Öffnungszeiten: ausgabe des Landiswilers zum Jahres- Montag bis Freitag 08.00 – 11.45 Uhr wechsel 2018/19 verzögert. Wir bitten um Dienstag und Freitag 13.30 – 15.00 Uhr Entschuldigung und danken für das Verständnis. Bei Bedarf können nach Voranmeldung Termine ausserhalb der Öffnungszeiten Verwaltungsteam und Gemeinderat vereinbart werden.
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Wasserversorgung – Gewichtsbeschränkung auf Untersuchungsergebnisse Gemeindestrassen Erhoben am 29.10.2018 vom Verteilnetz Höchstgewicht 12 t bei Tauwetter WALL, Probenahmestelle – Reservoir Die am 10.12.2014 und 19.10.2016 durch Neunhaupt, Arni. den Gemeinderat beschlossene und vom Physikalische + chemische Untersuchungsergebnisse Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Nitrat 6.0 mg/l Gewichtsbeschränkung Gesamthärte 24.0 °f Höchstgewicht 12 t bei Tauwetter Gesamthärte in Härtebereich wird bei entsprechender Witterung in die- °f Härtebereich sem Winter wiederum in Kraft gesetzt: 0 – 15 Weich 15 – 25 Mittelhart Gültigkeit: während der Auftauperiode, über 25 Hart jedoch längstens bis am 30. April 2019. Die mikrobiologischen Untersuchungs- Die betroffenen Strassenstücke werden ergebnisse entsprechen den Vorschrif- bei Bedarf signalisiert. Die Gewichtsbe- ten! schränkung gilt bis zum Entfernen der Weitere Auskünfte erteilen: Signale. Wir machen darauf aufmerksam, Gemeindeverwaltung Landiswil dass notwendige Transporte noch vor der Dorf 59 c, 3434 Landiswil Auftauperiode zu erfolgen haben. Tel. 031 701 22 52 Für absolut unerlässliche und nicht oder aufschiebbare Transporte können münd- Stefan Baumann, Tel. 079 245 70 77. lich oder schriftlich bei der zuständigen Gemeinderätin Regula Meister, Tel. 031 701 23 58, oder der Fahrplan Postauto Gemeindeverwaltung, Tel. 031 701 22 52, Der Fahrplan der Postautolinie Nr. 472 Ausnahmebewilligungen beantragt wer- Lützelflüh-Landiswil-Obergoldbach-Arni- den. Biglen bleibt nach dem Fahrplanwechsel 10. Januar 2019 im Dezember 2018 unverändert gültig. Wir Gemeinderat Landiswil verzichten daher auf den Abdruck eines neuen Fahrplans im Landiswiler. Bei der Gemeindeverwaltung kann der ak- Neuer Webauftritt Landiswil tuelle Ausdruck der Postautolinie www.landiswil.ch Nr. 472 bezogen werden. Im Dezember 2018 konnte der neue Web- auftritt der Gemeinde Landiswil realisiert TV-Empfang ab Antenne werden. in Landiswil Wir hoffen, dass die neue Webseite gefällt Aufgrund der erzwungenen Sparmassnah- und sind dankbar für Rückmeldungen, Korrekturwünsche, Ergänzungen usw. an, men hat die SRG entschieden, ab Som- mer 2019 schweizweit das TV-Signal nicht Gemeindeverwaltung Landiswil. mehr über Antenne zu verbreiten. Martin Künzi Dies betrifft Landiswil mit dem Sender Tel. 031 701 22 52 oder per Mail an «Leimen». martin.kuenzi@landiswil.ch Wer das Signal noch mit Antenne emp- fängt, muss ab diesem Zeitpunkt auf Sa- tellit oder Internet-Empfang ausweichen. Agentur Bei den Betroffenen wird vorher ein Hin- Raiffeisenbank Worblen-Emmental weis auf dem TV erscheinen. Bei der Gemeindeverwaltung Landiswil wird auch eine Agentur der Raiffeisenbank Worblen-Emmental geführt. Am Schalter sind gegen Vorweisung der Kontenkarte Ein- und Auszahlungen möglich.
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Gratulationsbesuche durch 26.03.1949 Brönnimann-Haldimann Therese; Aetzlischwand 7j, Gemeinderatsmitglieder Landiswil Bisher wurden die JubilarInnen unserer 13.04.1928 Wittwer-Beyeler Rosa, Gemeinde jeweils am 80. und dann wie- Bärenstutz 17, Biglen derum jedes Jahr ab dem 90. Geburtstag 14.04.1921 Wegmüller-Strahm Johanna, durch ein Mitglied des Gemeinderates be- Bärenstutz 17, Biglen sucht. 20.04.1949 Wegmüller Ulrich, Am 13.12.2017 hat der Gemeinderat be- Bärisbach 76a, Landiswil schlossen, ab dem 01.01.2019 die Da sich die Rubrik „Kleine Nachrichten“ JubilarInnen ab dem 80. Geburtstag alle grosser Beliebtheit erfreut, werden die Zu- fünf Jahre und ab dem 100. Geburtstag züge in unsere Gemeinde, die Geburten jährlich zu besuchen. und Todesfälle sowie die hohen Geburts- Unverändert erhalten die Ehepaare ab und Hochzeitstage trotz verschärften Da- dem diamantenen Hochzeitstag Besuch tenschutzbestimmungen weiterhin im Lan- von einem Gemeinderatsmitglied. diswiler publiziert. Wer für sich keine solche Publikation Kleine Nachrichten wünscht wird gebeten, dies der Ge- meindeverwaltung Landiswil mitzutei- Zuzüge len. • Blum-Mutti Frieda, Dorf 97, Obergoldbach Fahrdienst • Bürki Marlies, Schweizerisches Rotes Kreuz SRK Lochmatt 93, Obergoldbach • Schenk Stefan, Dorf 59, Landiswil Über die Vermittlungsstelle in Langnau, Tel. 034 402 14 11, kann man sich für Geburten Rotkreuzfahrten anmelden. 18.11.2018 Küpfer Milena, Ochsen- Weitere Informationen bekommen Sie un- wald 120, Obergoldbach ter www.srk-bern.ch oder bei der Gemein- Todesfälle deverwaltung sind Broschüren erhältlich. 07.12.2018 Wermuth Karl, Längacker 107b, Obergoldbach 14.12.2018 Leibundgut Hans, Dorf 96a, Obergoldbach Besondere Geburtstage 21.01.1925 Schütz-Wüthrich Martha, Dorf 70b, Landiswil 22.01.1944 Blaser-Schertenleib Anna, Siegenthal 28c, Landiswil Gut gepflegt und betreut zu Hause! 04.02.1949 Rindlisbacher-Jegerlehner Telefon 031 770 22 00 / Rosa, Dorf 99a, Obergoldbach info@spitex-reko.ch / 16.02.1944 Salzmann Heinz, Dorf 64, Landiswil 18.02.1944 Hofer Fritz, Schafrain125, Obergoldbach Hausärztlicher Notfalldienst 24.02.1949 Lüthi-Rothenbühler Helene, im Emmental Grädelisberg 79, Obergoldbach Telefon 0900 57 67 47 25.02.1944 Zürcher-Haldimann Ruth, Es wird empfohlen, im Notfall den eigenen Gätzi 50, Landiswil Hausarzt anzurufen und nur bei dessen 02.03.1922 Siegenthaler-Marti Bertha, Abwesenheit die Notfallnummer Asylstrasse 35, Langnau 0900 57 67 47 zu wählen. 24.03.1944 Liechti Elisabeth, Siegenthal 26, Landiswil 25.03.1934 Steinmann Hermann; Sanitätsnotruf Nr. 144 Bühl 105a, Obergoldbach REGA Nr. 1414
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Kirchensonntag 2019 Meditation des Tanzes Herzliche Einladung zum Kirchensonntag 2019 Kurs Januar – März 2019 Sonntag, 3. Februar 2019, Zu einfachen Kreistänzen, in der Stille und 09.30 Uhr in der Kirche Landiswil mit Texten den eigenen Weg der Freude Reichtum und Armut suchen und gehen. Verbunden im Kreis, in der Welt zu Musik aus Klassik, Taizé und aller Welt. in uns selbst. Jeweils Mittwoch, Kirchenkaffe nach dem Gottesdienst. 16. Januar 2019 30. Januar 2019 27. Februar 2019 13. März 2019 27. März 2019 von 09.30 – 11.00 Uhr im Kirchgemeinde- haus Biglen, Pfarrhausweg 2. Die Anlässe bilden eine Einheit und sollten nicht einzeln besucht werden. Anmeldeschluss: 15. Januar 2019. Der Kurs findet statt. Die Anmeldung wird per Mail oder telefonisch bestätigt. Es sind keine Vorkenntnisse nötig; bequeme Klei- dung und Schuhe sind von Vorteil. Frauenturngruppe Arni Leitung: Daniela Siegrist Stricker, Lehrerin und Katechetin, Ausbildung in Meditation des Tanzes bei Friedel Kloke-Eibl. Anmeldung und Auskunft: Wer: Frauen im Alter von ca. 30 – 60 Pfrn. Salome Eisenmann, Jahre (kann auch jünger oder äl- Pfarrhaus, 3434 Landiswil, ter sein ☺) salome.eisenmann@refbi.ch, Wo: Turnhalle Arnisäge, Arni 031 701 02 52 / 079 276 84 14. Wann: jeden Montag 20.00 – 21.30 Uhr (ausgenommen in den Schulferien) Was: Bodyforming mit Kräftigung von Rücken, Bauch, Beine, Po, Arme, div. Warm-ups zu Musik, Spiel und Spass beim Uniho- ckey, Volley, Bänklischutten usw. Kosten: Fr. 5.00 (Schnuppertraining gratis) Leitung: Brigitte Käser, Erwachsenen- sportleiterin Schnuppertraining jederzeit möglich ☺ Kontakt: Brigitte Käser 079 747 72 62p hbkaeser@bluewin.ch
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Landfrauenverein Landiswil Kursprogramm Anmeldungen an: Marianne Marti, Tel. 031 701 05 09 Mail biglerhuesi@bluewin.ch. Fischkochkurs Sie werden begeistert sein, wie einfach es ist, einen Fisch als Apéro, als kalte Vor- speise und Hauptgang in verschiedenen Varianten zu kochen. Anita zeigt uns ein- Frauenverein Arni fache Tricks und Tipps, damit auch wir Kursprogramm Freude am Fisch haben. Leitung: Anita Mumenthaler Auskunft und Anmeldungen an: Datum: 20. März 2019 Irene Schneider, Natel 079 652 45 38, Zeit, Ort: 19.30 – 22.30 Uhr, Mail eneri.f@gmx.ch Schulküche Landiswil Handlettering auf Papier Mitnehmen: Schürze Kosten: 65.- Susanne Zuberbühler von Handherzwerk Anmeldung: bis 7. Februar 2019 inspiriert uns, unsere Handschrift zu entdecken und zu verfeinern. Im Kurs können mit verschiedenen Techniken Unikate wie Etiketten, Karten, Kuverts oder Sprüche hergestellt werden. Eine gute Möglichkeit die Muttertags,- Geburtstags- und Konfirmationskarten persönlich zu gestalten. Für Getränke, Kaffee und Kuchen ist ge- sorgt. Kursleitung: Susanne Zuberbühler Ort Gemeindehaus Arni Datum/Zeit: 23. Januar 2018 13.30-17.00 Uhr Wir färben gemeinsam Ostereier, Kosten: Fr. 60.– Grundmaterial auch mal ander‘s Anmeldung: bis 12.01.2019 Freitagabend: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf 10 Vorbereiten der Eier (ausblasen, einbin- Personen. den), Farbbäder bereit machen Samstagmorgen: Kochen der Eier mit vielen verschiedenen Techniken und Farben. Anschliessend gemeinsames Eiertüpfen und Mittagessen. Jedes bringt etwas Klei- nes zum Teilen mit. Leitung: Marianne Zbinden und Annemarie Rentsch Datum: 12. April 2019; 19.30 Uhr 13. April 2019, 09.00 Uhr Ort: Schulküche Landiswil Kosten: 20.- + Material Anmeldung: bis 25. März 2019
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Der Anspruch ist jährlich geltend zu machen Betreuungsgutschriften der AHV/IV Eine Betreuungsgutschrift kann bis zum jetzt geltend machen! Erreichen des AHV-Alters der betreuen- Betreuungsgutschriften können die den Person jeweils am Ende eines Ka- Höhe Ihrer künftigen Rente verbessern lenderjahrs bei der AHV-Zweigstelle der Betreuungsgutschriften werden nicht aus- Wohnsitzgemeinde mit amtlichem Formu- bezahlt, sondern den anspruchsberechtig- lar geltend gemacht werden. Dieses ist so- ten versicherten Personen bei der Berech- wohl von der/den betreuenden Person/en nung ihrer Rente angerechnet. als auch von der betreuten Person zu un- Anspruchsbegründung (1): terzeichnen. Dem Antragsformular sind Pflege und Betreuung von verwandten alle sachdienlichen Unterlagen, wie Kopie AHV/IV-Rentner/innen mittlerer Hilflo- des Familienbüchleins oder der Niederlas- sigkeit sungsbewilligung, beizufügen. Bei mehre- Anspruch auf die Anrechnung einer Be- ren betreuenden Personen wird die Gut- treuungsgutschrift haben versicherte Per- schrift zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei sonen, die leicht erreichbare Verwandte verheirateten Versicherten wird die Be- in auf- und absteigender Linie oder Ge- treuungsgutschrift während der Ehejahre schwister mit Anspruch auf eine immer je hälftig geteilt. Werden Betreu- Hilflosenentschädigung der AHV und ungsgutschriften nicht innerhalb von fünf IV, der Unfall- oder Militärversicherung Jahren geltend gemacht, so ist der An- von mindestens mittlerem Grad dau- spruch verwirkt; er wird für die Rentenbe- ernd betreuen. Ehegatten, Schwiegerel- rechnung nicht mehr berücksichtigt. tern und Stiefkinder sind Verwandten Anspruchskonkurrenz zwischen Be- gleichgestellt (nicht aber Tanten, Onkel, treuungs- und Erziehungsgutschriften Nichten, Neffen, Cousins/Cousinen oder Es kann nicht gleichzeitig Anspruch auf Pflegekinder). Als hilflos gelten auch Ju- eine Erziehungsgutschrift und eine Betreu- gendliche zwischen 16 und 18 Jahren, für ungsgutschrift geltend gemacht werden. die Pflegebeiträge der Invalidenversiche- Für betreuende Personen mit Kindern rung bezogen werden. unter 16 Jahren geht der Anspruch auf Anspruchsbegründung (2): Erziehungsgutschriften vor; Betreuungs- Die pflegebedürftige Person muss von der gutschriften können somit keine mehr an- betreuenden Person leicht erreicht werden gerechnet werden. können. Dies trifft etwa dann zu, wenn die Auskünfte betreuende Person nicht mehr als 30 km www.akbern.ch oder bei der entfernt vom Wohnort der pflegebedürfti- AHV-Zweigstelle Biglen-Landiswil, gen Person wohnt oder nicht länger als Hohle 19, 3507 Biglen, Tel. 031 701 11 34 eine Stunde benötigt, um bei der pflegebe- erhalten Sie kostenlos Auskünfte, amtliche dürftigen Person zu sein. Formulare sowie Merkblätter. Die Wohnsituation, wonach die pflegebe- dürftige Person leicht zu erreichen ist, muss überwiegend vorliegen, das heisst, sie muss während mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr gegeben sein.
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der Vermö- gensertrag. 4. Welche Krankheits- und Behinderungs- kosten können vergütet werden? Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen Die EL vergütet unter gewissen Voraus- zur AHV und IV setzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, me- dizinisch notwendige Transporte, Hilfsmit- 1. Was sind Ergänzungsleistungen? tel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Ergänzungsleistungen (EL) decken den Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause Existenzbedarf von AHV/IV-Leistungs- oder in Tagesstrukturen vorgenommen bezügerIinnen, sofern die nachstehenden wird. Krankheits- und Behinderungskosten Bedingungen erfüllt sind. müssen einzeln ausgewiesen und unter Ergänzungsleistungen sind keine Vorlage der Rechnungskopien innert 15 Fürsorgeleistungen. Monaten seit Rechnungsstellung bei der 2. Wer hat Anspruch? AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend ge- Einen EL-Anspruch hat, wer die persönli- macht werden. chen und wirtschaftlichen Vorausset- 5. Keine Leistung ohne Anmeldung ! zungen dazu erfüllt. Die persönlichen Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Voraussetzungen erfüllt, wer: Anmeldeformular, zusammen mit allen • eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflo- Belegen und Beweismitteln, bei der AHV- senentschädigung der IV oder während Zweigstelle am Wohnort geltend ge- mindestens 6 Monaten ein IV-Taggeld macht werden. Wer EL beansprucht, hat bezieht (gewisse Personen haben auch alle nötigen Auskünfte über die Einkom- dann ein Anrecht auf EL, wenn sie eine mens- und Vermögensverhältnisse wahr- AHV/IV-Rente nur deshalb nicht bezie- heitsgetreu zu erteilen sowie alle verlang- hen, weil sie die für die Rente erforderli- ten Beweismittel und Belege vorzulegen. che Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt ha- Wer durch unwahre oder unvollständige ben) Angaben für sich oder für andere wider- • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder rechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken eines EU-Mitgliedstaates ist versucht, macht sich strafbar. Ausserdem • sich als Ausländer/in ununterbrochen müssen zu Unrecht bezogene EL zurück- mindestens 10 Jahre in der Schweiz auf- erstattet werden. hält (bei Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren 6. Änderungen sofort melden! eingehalten werden, die zuständige EL-BezügerInnen oder deren VertreterIn- Zweigstelle erteilt weitere Auskünfte) nen haben der AHV-Zweigstelle ihres • sich als Flüchtling oder Staatenloser Wohnorts jede Änderung der pers. (z.B. ununterbrochen während mind. 5 Jahren Änd. des Zivilstandes oder der Wohnsitua- in der Schweiz aufhält tion) und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme Die wirtschaftlichen Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit oder Erbschaftsan- erfüllt, wer weniger Einnahmen als Aus- fall) Verhältnisse sofort und unaufgefor- gaben hat. Dabei bestimmt das Bundes- dert zu melden. Diese Meldepflicht er- gesetz über EL, welche Einnahmen anzu- streckt sich auch auf Veränderungen, die rechnen sind und welche Ausgaben ak- bei Familienmitgliedern eintreten, die bei zeptiert werden. der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rück- 3. Wie werden EL-Leistungen berechnet? erstattungspflicht der zu Unrecht bezoge- Um die Höhe des EL-Anspruchs zu be- nen EL zur Folge! stimmen, werden die anerkannten Ausga- ben wie z. B. der Lebensbedarf und die 7. Informationen Wohnungsmiete (bei HeimbewohnerInnen www.akbern.ch oder bei der die Heimkosten), Krankenkassenprämien AHV-Zweigstelle Biglen-Landiswil, usw. dem anrechenbaren Einkommen ge- Hohle 19, 3507 Biglen, Tel. 031 701 11 34, genübergestellt. Zum anrechenbaren Ein- erhalten Sie kostenlos Auskünfte, amtliche kommen gehören nicht nur alle Rentenein- Formulare sowie Merkblätter. künfte (inkl. AHV/IV-Renten) und anderen
Aus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 342 Januar 2019 www.akbern.ch Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) finden Sie in der Rubrik „Familienzulagen“ alle übrigen notwendigen Informationen Familienzulage im Kanton Bern zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise: Familienzulagen im Gewerbe - Für welche Kinder besteht ein An- 50 Familienausgleichskassen (Stand spruch auf Familienzulagen? 01.01.20172) richten im Kanton Bern Fa- - Welche Personen haben Anspruch milienzulagen an Arbeitnehmende und auf Familienzulagen? Selbständigerwerbende aus. Für Nichter- - Welcher Elternteil kann den Antrag werbstätige, sowie Arbeitnehmende ohne stellen? AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber - Was heisst „Differenzzahlung?“ (ANOBAG) ist ausschliesslich die Famili- - Anmeldung des Anspruchs auf Famili- enausgleichskasse des Kantons Bern zu- enzulagen im Gewerbe und in der ständig. Landwirtschaft Diese Familienausgleichskassen müssen - Was ist unter „Ausbildung“ zu verste- folgende Mindestleistungen erbringen hen? (vorbehältlich der Sondervorschriften bei - Besondere Bestimmungen für Nichter- Teilzeitarbeit und Nichterwerbstätigkeit): werbstätige und ANOBAG (Arbeitneh- - 230.– Franken Kinderzulage pro Monat mende ohne AHV-beitragspflichtigen für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis Arbeitgeber) zum Monat, in welchem das 16. Alters- - Familienzulagen bei Teilzeitarbeit jahr vollendet wird. - Zahlung von Familienzulagen ins Aus- - 290.– Franken Ausbildungszulagen pro land Monat für jedes Kind nach dem 16. Al- - Meldepflichten, Nachforderungen, tersjahr bis zum Abschluss der Ausbil- Rückerstattung, Verjährung usw. dung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird. Hinweis Die im Kanton Bern tätigen Familienaus- Arbeitnehmende erkundigen sich bei ih- gleichskassen können freiwillig weiterge- rem Arbeitgeber, bei welcher Familienaus- hende Leistungen erbringen, wie z. B. hö- gleichskasse ihr Betrieb angeschlossen here Kinder- und Ausbildungszulagen, Ge- ist. burts- und Adoptionszulagen, Leistungen Weitere Auskünfte erteilt: zur Unterstützung an Angehörige der Ar- AHV-Zweigstelle Biglen-Landiswil, mee und des Familienschutzes. Hohle 19, 3507 Biglen, Tel. 031 701 11 34, Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Ausgleichskasse des Katons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes fol- gende Familienzulagen an selbständig er- werbende Landwirte, deren mitarbeiten- den Familienmitglieder, sowie an landwirt- schaftliche Arbeitnehmende aus: • Im Talgebiet: - 200.– Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre - 250.– Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre • Im Berggebiet: - 220.– Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre - 270.– Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre.
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