Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) des DMSB

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Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) des DMSB
                                                 (Stand: November 2014)

Der Einfachheit halber werden in diesem Reglement für          Veranstaltungen zur Durchführung kommen, soweit
Begriffe von Personen nur die männlichen Formen ver-           es sich hier nicht um Wettbewerbe bzw. Läufe/Rennen
wendet. Sie beziehen sich jedoch immer auf die weibliche       handelt, die von einem der Trägervereine ausgeschrieben
und männliche Form.                                            wurden.
Inhalt:                                                        Die gleichen Festlegungen gelten für internationale
    I. Allgemeine Grundsätze – Sportbefugnisse                 Meisterschaftsläufe der FIM/FIM-Europe, die dem DMSB
                                                               von der FIM/FIM-Europe übertragen wurden, soweit für
   II. Bezeichnungen                                           diese die Rechte von der FIM/FIM-Europe nicht selbst
  III. Veranstaltungen – Wettbewerbe                           wahrgenommen werden.
  IV. Durchführung von Wettbewerben                            Unbeschadet der Rechte des DMSB haben die
                                                               Trägervereine das Recht, in sämtlichen Klassen eigene
   V. Rekorde                                                  Serien auszuschreiben, die nicht zu einem nationalen
  VI. Registrierung der Fahrer, Beifahrer und Bewerber         Meisterschaftstitel führen und deshalb auch nicht in
                                                               Konkurrenz zu bestehenden DMSB-Prädikaten treten.
  VII. Motorräder – Werbung
                                                               Die TV- und Vermarktungsrechte an diesen Serien stehen
 VIII. Sportwarte                                              ausschließlich dem ausschreibenden Trägerverein zu.
  IX. Ahndung von Verstößen, Strafmaßnahmen                    Die Tätigkeit des DMSB, seine Beziehungen zu den
   X. Proteste, Berufungen                                     vorgenannten Organisationen, die Wahl bzw. Berufung
                                                               der Mitglieder seiner Organe und Gremien beruhen
                                                               auf der von der Mitgliederversammlung des DMSB
 I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE – SPORTBEFUGNISSE                    verabschiedeten Satzung.
Art. 1 Nationale Regelung des Motorradsportes                  Art. 2 Deutsches Motorrad-Sportgesetz
Der DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. übt die             Zur Ausübung seiner Vollmachten und Erfüllung sei-
Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport in           ner Aufgaben hat der DMSB das „Deutsche Motorrad-
der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den            Sportgesetz“ auf der Grundlage des FIM-Sportgesetzes
deutschen Automobil- und Motorrad-Sport als Mitglied           aufgestellt. Die sportgesetzlichen Bestimmungen, Verfah-
im DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund), in der              rensordnungen, Reglements und Umweltrichtlinien des
FIA (Fédération lnternationale de l’Automobile), der FIM       DMSB sowie der FIM/FIM-Europe sind bei der Organisa-
(Fédération lnternationale de Motocyclisme) und der FIM-       tion der Motorradsportveranstaltungen zu beachten und
Europe.                                                        müssen von allen am Motorradsport im Zuständigkeits-
Der DMSB hat das ausschließliche Recht, in allen               bereich des DMSB Beteiligten eingehalten werden.
Disziplinen des Motorradsports internationale und              Soweit die Sportgesetze, Verfahrensordnungen,
nationale Deutsche Meisterschaften, Pokale und Cups            Reglements der FIM/FIM-Europe anzuwenden sind
auszuschreiben und diese Titel zu vergeben sowie darüber       (FIM-/FIM-Europe-Meisterschaften, Preiswettbewerbe,
zu entscheiden, welche Rennen die Voraussetzungen              internationale Veranstaltungen etc.), gehen diese den
erfüllen, um als Wertungsläufe zu diesen Titeln, als auch zu   Regelungen des DMSB vor.
Markenpokalen anerkannt und mit dem entsprechenden
Prädikat versehen zu werden.                                   Art. 3 Aufgaben und Befugnisse des DMSB
Der DMSB ist Inhaber der Rechte an dem von ihm in den          Die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse des DMSB
jeweiligen Motorradklassen ausgeschriebenen Prädikat           sind in der Satzung des DMSB und in dem FIM-Sporting
„Internationale Deutsche Meisterschaft“, „Deutsche             Code dargestellt. Weitere wesentliche Aufgaben und
Meisterschaft“ sowie der oben aufgeführten Titel. Das          Befugnisse sind:
Recht, über TV-, Video- und Rundfunkübertragungen,
                                                               –	 Erstellung und Veröffentlichung des nationalen
-aufzeichnungen und -wiederholungen von den                        Motorradsport-Terminkalenders;
Veranstaltungen, die als Wertungsläufe zu obigen Titeln
                                                               –	 Ausschreibung von Prädikatwettbewerben in
zählen sowie über deren Vermarktung Verträge zu
                                                                   den verschiedenen Motorradsportdisziplinen auf
schließen, steht dem DMSB zu, soweit die Trägervereine             nationaler Ebene sowie Genehmigung sonstiger
zugestimmt haben. Dies schließt die Werbe- und                     Serien-Wettbewerbe;
Marketingrechte ein, soweit deren Wahrnehmung im
                                                               – 	Prüfung        und        Genehmigung         der
Zusammenhang mit solchen Verträgen erforderlich ist.               Veranstaltungsausschreibungen sowie das Verbot
Diese Festlegungen gelten auch für Serienwettbewerbe               von Veranstaltungen bzw. Wettbewerben, die den
und Läufe/Rennen zu Serienwettbewerben, die                        sportgesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen;
im Rahmen von durch den DMSB genehmigten

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Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

– Homologation von Renn- bzw. Wettbewerbsstrecken           FIM
   und Bahnen;                                              Europe – Fédération Internationale de Motocyclisme Euro-
–	Prüfung und Bestätigung der bei Veranstaltungen                    pe (Europäischer Motorradverband)
   bzw. Rekordversuchen erzielten Resultate;                FMN –    Fédération Motocyclisme National (Nationale
–	Registrierung von Fahrern/Beifahrern, Bewerbern,                   Mitglieds-Föderation der FIM/FIM-Europe)
   lndustrie- und Renndiensten, Offiziellen und             FMNR – Fédération Motocyclisme National Responsable
   Veranstaltern sowie sonstigen am Motorradsport                     (ausrichtende Nationale Mitglieds-Föderation der
   direkt oder indirekt beteiligten Personen, Firmen und              FIM/FIM-Europe)
   Organisationen, ggf. verbunden mit der Ausgabe           Organisationen und Kommissionen der FIM
   von Lizenzen und/oder Ausweisen an diesen
                                                            BD		 – Board of Directors / Präsidium
   Personenkreis;
                                                            CAP – Public Affaires Commission / Kommission für öf-
–	Erteilung der Erlaubnis zur Beteiligung an FIM-                   fentl. Straßenverkehr und Straßensicherheit
   und FIM-Europe-Prädikatwettbewerben sowie an             CCI – Internal Auditors / Internes Controling
   Veranstaltungen im Ausland;                              CCR – Road Racing Commission / Straßenrennsport-
–	Regelung des Ausbildungswesens für Sportwarte;                    Kommission
– Ausübung der nationalen Verbandsgerichtsbarkeit           CCP – Track Racing Commission / Bahnsport- Kommission
– Erhebung von Gebühren (gemäß DMSB-/FIM-/FIM-              CEN – Enduro Commission / Enduro Kommission
   Europe-Gebühren, s. weißer Teil).                        CFM –   Commission for Women in Motorcycling /
                                                                     Kommission für Frauen im Motorradsport
Art. 4 Überwachungsrecht des DMSB                           CIE		–  International Environnement Commission /
                                                                     Umwelt-Kommission
Die Mitglieder des Präsidiums und des Exekutivkomitees
                                                            CJI		 – International Judicial Commission /
des DMSB haben das Recht, alle Veranstaltungen, die
nach dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz organisiert                 Juristische Kommission
sind, zu überwachen.                                        CMI – International Medical Commission /
Das gleiche Recht haben die Vorsitzenden eines DMSB-        		 Ärzte-Kommission
Ausschusses oder einer DMSB-Arbeitsgruppe in ihrem          CMS – Motocross Commission / Motocross-Kommission
Fachbereich.                                                CRT – Cross-Country Rallies Commission
Die verantwortlichen Sportwarte sind gehalten, etwaigen     CTI		 – International Technical Commission / Technische
Hinweisen dieses Personenkreises nachzugehen und die                 Kommission
notwendigen Maßnahmen zu treffen.                           CTL		 – Touring and Leisure Commission / Tourensport-
Die so autorisierten Personen weisen sich durch einen                Kommission
Lichtbildausweis des DMSB aus. Bei entsprechender Legi-     CTR – Trial Commission / Trial Kommission
timation sind sie berechtigt, unter Beachtung und Einhal-   Funktionen
tung bestehender Sicherheitsbestimmungen sämtliche          FL		 = Fahrtleiter
Absperrungen zu passieren und ungehindert jeden Platz       LRA = Leitender Rennarzt
(Rennbüro, abgesperrte Bahn, Rennstrecke, Fahrerlager,
Boxen, Zeitnehmerhaus, Parkplätze, Tribünen usw.) zu be-    LS		 = Leiter der Streckensicherung
treten.                                                     PSK		 = Pflicht-Sportkommissar
                                                            PTK		 = Pflicht-Technischer Kommissar
Art. 4.1 Unbemannte Fluggeräte                              RL		 = Rennleiter
Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von unbemannten      SK		 = Sportkommissar
Fluggeräten (z.B. Drohnen/Mikrokopter) im Rahmen von        SR		 = Schiedsrichter
Motorsportveranstaltungen grundsätzlich verboten. Der
DMSB behält sich bei Zuwiderhandlung eine Ahndung           TK		 = Technischer Kommissar
des Verstoßes durch das DMSB-Sportgericht vor.              ZNK = Zeitnahme-Kommissar / Zeitnehmer
Der Veranstalter kann eigenverantwortlich unter Be-         Status von Veranstaltungen bzw. Klassen
rücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und           C     = Clubsport
Bestimmungen Ausnahmen erteilen. Die Erteilung einer        E     = Europa-offen
Ausnahmegenehmigung, zum Einsatz von unbemannten            EM = Europameisterschaft
Fluggeräten, ist mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbe-    GP = Grand Prix/Weltmeisterschaft
ginn dem DMSB gegenüber schriftlich anzuzeigen.             I     = International
                                                            N     = National
II. BEZEICHNUNGEN                                           WM = Weltmeisterschaft
                                                            Nat. und Int. Lizenzen
Art. 5 Abkürzungen                                          IL    = Inter-Lizenz der FIM
FIM		 – Fédération Internationale de Motocyclisme           A     = Fahrer-/Beifahrer-Lizenz des DMSB, Leistungs-
		      (Internationaler Motorradverband)                            klasse A

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Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

BL    = Fahrer-/Beifahrer-Lizenz des DMSB, Leistungsklas-    (5) Lizenzfreie Breitensport-Veranstaltungen
         se B                                                     Breitensport- Veranstaltungen werden ausschließlich
CL    = Einsteigerlizenz                                          von den DMSB Trägervereinen / sonstigen
IHL   = DMSB-Lizenz für Gleichmäßigkeitsprüfungen mit            Motorsportverbänden / sonstigen Mitgliedern
         hist. Motorrädern                                        geregelt.
IML   = lnt. Meisterschafts-Lizenz der FIM oder FIM-Europe
                                                                  Veranstaltungen oder Disziplinen, die in den
VL    = Veranstaltungs-Lizenz des DMSB                            Wettbewerbsbestimmungen des DMSB nicht
Art. 6 Motorrad                                                   geregelt sind, fallen in den Bereich des lizenzfreien
                                                                  Breitensports.
Ein Motorrad ist ein mechanisch angetriebenes Fahrzeug
mit weniger als 4 Rädern, die alle mit dem Boden              Art. 8 International offene Veranstaltungen
Berührung haben. Quads gelten jedoch auch als Motorrad
i.S.d. Gesetzes. Die Klasseneinteilung ergibt sich aus den    Offen für Teilnehmer mit einer Lizenz einer FIM
jeweiligen Wettbewerbsbestimmungen.                           Mitgliedsorganisation. Die Veranstaltung muss im
                                                              FIM International Open Calendar und DMSB-Online-
Art. 7 Motorsportveranstaltungen                              Motorsportkalender eingetragen sein. Sie kann zusätzlich
                                                              auch im FIM Europe Open Calendar eingetragen werden.
(1) Der DMSB-Motorradsport umfasst im Grundsatz               Im Rahmen einer internationalen Veranstaltung können
    folgenden Disziplinen / Veranstaltungen:                  auch Europa-offene oder nationale Wettbewerbe/Klassen
    - Straßensport                                            durchgeführt werden.
    - Motocross                                               Die Einbeziehung der Bezeichnung „international“ in den
    - SuperMoto                                               Titel der Veranstaltung ist hier zulässig.
    - Trial
                                                              Art. 9 Europa-offene Veranstaltungen
    - Enduro
    - Bahnsport                                               Offen für Teilnehmer mit einer Lizenz einer FIM
    - Motoball                                                Europe Mitgliedsorganisation. Die Veranstaltung muss
                                                              im FIM Europe Open Calendar und DMSB-Online-
(2) Als DMSB-genehmigungspflichtige Motorsportver-            Motorsportkalender eingetragen sein.
    anstaltungen gelten grundsätzlich Rennen jeder Art,
    Leistungsprüfungen, Rekordversuche und Motoball-          Im Rahmen einer Europa-offenen Veranstaltung können
    spiele, sofern sie nicht unter (4) oder (5) fallen.       auch nationale Wettbewerbe/Klassen durchgeführt
                                                              werden.
(3) DMSB-genehmigungspflichtige             Veranstaltungen
    bzw. verschiedene Klassen können wie folgt                Art. 10 Nationale Veranstaltung
    ausgeschrieben werden:
                                                              Offen für Teilnehmer mit einer DMSB-Lizenz. Die
    - International
                                                              Veranstaltung muss im DMSB-Online-Motorsportkalender
    - Europa-offen                                            eingetragen sein.
    - National
(4) Clubsport-Veranstaltungen                                 Art. 11 Prädikat-Veranstaltung
    Der Clubsport ist dauerhaft an die DMSB Trägerver-        (1) Prädikat-Veranstaltungen können
    eine und die sonstigen Motorsportverbände und                 - FIM- (Weltmeisterschaft) oder FIM Europe (Europa-
    sonstigen Mitglieder delegiert. Veranstaltungen oder             meisterschaft) Meisterschafts-Veranstaltungen sein.
    Disziplinen, deren Charakteristik ganz oder teilweise            Hier sind zusätzlich zur DMSB-Lizenz entsprechende
    in den Wettbewerbsbestimmungen des DMSB gere-                    FIM- oder FIM-Europe Meisterschaftslizenzen erfor-
    gelt ist, müssen im Grundsatz als Clubsport durchge-            derlich.
    führt werden. Unabhängig von der Bezeichnung der
    Veranstaltung oder der Disziplin sind diese nach den          - Deutsche Meisterschaften des DMSB sowie
    entsprechenden Clubsport-Bestimmungen (DMSB-                  - DMSB-Meisterschafts- (A-Lizenz-Wertung*)
    Rahmenausschreibung und Grundausschreibungen)                 - DMSB-Cup- (gemeinsame A - und B-Lizenz-Wertung*)
    durchzuführen. Clubsport Veranstaltungen sind li-             - DMSB-Pokal- (B-Lizenz-Wertung*)
    zenzpflichtig, ausschließlich DMSB-Lizenzen sind zu-          Veranstaltungen sein.
    lässig.
                                                              (2) Prädikatveranstaltung/-wettbewerbe können
                                                                  - als Finalserie durchgeführt werden, bei der die
                                                                     Wertungspunkte der Wertungsläufe berücksichtigt/
                                                                     addiert werden, oder
                                                                  - als Final-Veranstaltung
                                                                  durchgeführt werden.
                                                                                                                      5     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

    Dem Sieger einer DMSB-Prädikat-Finalveranstaltung          der Schiedsrichter auch exekutiv tätig werden können.
    oder -Finalserie wird der in den Wettbewerbsbestim-        Zu den vollziehenden Sportwarten gehören der Renn-/
    mungen festgelegte Titel zugesprochen.                     Fahrtleiter und alle Funktionäre, die ihm unterstehen bzw.
    *Sofern in den disziplinbezogenen Wettbewerbsbe-           ihn bei der Durchführung der Veranstaltung unterstützen,
    stimmungen für einzelne Klassen nichts anderes fest-       wie z. B. Leiter der Streckensicherung, lizenzierter
    gelegt ist.                                                Leitender Rennarzt, Zeitnehmer, lizenzierte Sportwarte
                                                               der Streckensicherung und mit Einschränkungen die
Art. 12 Reservierte nationale Veranstaltung                    Technischen Kommissare.
                                                               Eine über die vorstehenden Festlegungen hinausgehende
Eine reservierte nationale Veranstaltung ist ein
                                                               Koppelung von Funktionen unterschiedlicher Bereiche
Wettbewerb, an dem nur Inhaber einer vom DMSB
                                                               (überwachend/exekutiv) im Rahmen einer Veranstaltung
ausgestellten    Fahrer-/Beifahrer-Lizenz       teilnehmen
                                                               ist nicht statthaft.
können, die die besonderen Bedingungen der
Ausschreibung erfüllen, z. B.: reserviert für Mitglieder des
                                                               Art. 18 Jury
veranstaltenden Clubs, für Privatfahrer, Werksfahrer oder
für namentlich genannte Teilnehmer, usw.                       Die Jury wird von den Sportkommissaren bzw. dem
Eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.           Sportkommissar im Zusammenwirken mit dem
                                                               Schiedsrichter einer Veranstaltung gebildet.
Art. 13 Veranstaltungstitel
                                                               Art. 19 Sportkommissar/Schiedsrichter
Veranstaltungstitel sowie etwaige Untertitel müssen aus
der Ausschreibung ersichtlich sein und bedürfen der            In den Artikeln des DMSG wird nur die Bezeichnung
Zustimmung des DMSB.                                           „Sportkommissar“ verwendet. Bei Veranstaltungen, für
                                                               die ein Schiedsrichter eingesetzt wird, umfasst der Begriff
Die in Artikel 9 aufgeführten Einschränkungen sind zu
                                                               „Sportkommissar“ auch den Begriff „Schiedsrichter“.
beachten.
Irreführende oder mit Prädikat-Bezeichnungen kollidie-         Art. 20 Renn- / Fahrtleiter
rende Titel oder Untertitel und/oder eine Propagierung
unterschiedlicher Titel oder Untertitel auf den verschiede-    Der Renn-/Fahrtleiter ist für die Durchführung einer
nen offiziellen Veranstaltungsunterlagen (Ausschreibung,       Veranstaltung unter Einhaltung aller zutreffenden
Programm, Handzettel, Plakate etc.) sind nicht erlaubt.        Richtlinien und Bestimmungen verantwortlich.

Art. 14 Veranstalter                                           Art. 21 Fahrer
„Veranstalter“ ist eine vom DMSB             anerkannte        Fahrer ist die Person, die ein Wettbewerbsmotorrad fährt,
motorsportliche Vereinigung, die eine Veranstaltung            der Fahrer muss im Besitz einer gültigen „Fahrer-Lizenz“ sein.
verantwortlich plant, organisiert und durchführt.              Diese Fahrer-Lizenz berechtigt ihn unter Beachtung
                                                               der in den Veranstaltungsausschreibungen bzw. in den
Art. 15 Genehmigung                                            Lizenzbestimmungen getroffenen Festlegungen zur
Durch die Veranstaltungsgenehmigung wird dem                   Abgabe von Nennungen für Sportveranstaltungen im
Veranstalter gestattet, eine Sportveranstaltung                Regelungsbereich des DMSB.
entsprechend der von ihm erstellten Ausschreibung zu           Fahrer mit Behinderungen die eine Lizenzausstellung
organisieren und durchzuführen.                                ausschließen/einschränken, bedürfen einer endgültigen
                                                               Beurteilung durch einen Arzt des FA Sicherheit bzw. einen
Art. 16 Ausschreibung                                          Arzt den der FA Sicherheit Motorradsport bestimmt.
Die Ausschreibung ist unter Beachtung der FIM- oder            Für den Erwerb und Besitz einer Fahrer-Lizenz sowie deren
FIM-Europe-Reglements bzw. DMSB-Bestimmungen und               Nutzung gelten im Übrigen die Lizenzbestimmungen
-Richtlinien zu erstellen. Sie darf erst nach Genehmigung      des DMSB.
durch den DMSB oder die Sportabteilung der
Trägerverbände herausgegeben werden.                           Art. 21.1 Beifahrer
                                                               Beifahrer ist die Person, die im Seitenwagen mitfährt.
Art. 17 Sportwarte
                                                               Beifahrer benötigen ebenfalls eine gültige Lizenz. Im
Es wird zwischen aufsichtsführenden (überwachend               Übrigen gelten die Festlegungen gemäß Artikel 21 DMSG
tätigen) und vollziehenden (exekutiv tätigen) Sportwarten      auch für Beifahrer.
unterschieden.
Zu den aufsichtsführenden Sportwarten gehören die
Sportkommissare, die Technischen Kommissare und der
Schiedsrichter, wobei die Technischen Kommissare und

6     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

Art. 22 Bewerber                                              Art. 31 Protest
Bewerber ist jede natürliche oder juristische Person,         Ein Protest ist die förmliche Beschwerde eines Teilnehmers
die im Besitz einer Bewerber/Sponsor- oder Hersteller-        hinsichtlich einer vermeintlichen Unregelmäßigkeit im
Lizenz ist. Diese Bewerber-/Sponsor- oder Hersteller-         Zusammenhang mit einer Veranstaltung.
Lizenz berechtigt den Inhaber, unter Beachtung der
zusätzlichen, für die Nutzung von Bewerber-/Sponsor-          Art. 32 Berufung
Lizenzen maßgebenden Bestimmungen des DMSB, zur               Berufung ist ein an das DMSB-Berufungsgericht
Abgabe von Nennungen für Fahrer, Beifahrer oder Teams,        gerichtetes Rechtsmittel, welches gegen eine
die unter seiner Bewerbung fahren.                            Entscheidung der Sportkommissare, des Schiedsrichters,
Der Bewerber gilt als Teilnehmer der Veranstaltung.           der Jury oder gegen eine Entscheidung des DMSB-
                                                              Sportgerichtes statthaft ist.
Art. 23 Strecke bzw. Bahn                                     Das Berufungsverfahren wird in Kapitel VI der Rechts- und
Eine Strecke bzw. Bahn ist eine für die Abhaltung von         Verfahrensordnung (RuVO) geregelt. Der in der RuVO
Motorsportveranstaltungen benutzte Anlage bzw.                verwandte Begriff Sportkommissare bezieht sich auch auf
Fahrstrecke (bei Enduro und Trial). Für die Zulassung         die Schiedsrichter und die Jury.
dieser Strecken bzw. Bahnen gelten die einschlägigen
Bestimmungen des DMSB.                                        Art. 33 Ausschluss
                                                              Unter Ausschluss von der weiteren Teilnahme versteht man
Art. 24 Rennen                                                das Verbot für eine Person oder einen Kreis von Personen,
Ein Rennen ist ein Wettbewerb, bei dem es auf die             an einem Wettbewerb oder Lauf teilzunehmen, oder das
Erzielung der kürzesten Fahrzeit über eine festgelegte        Verbot für ein oder mehrere Motorräder einer bestimmten
Distanz bzw. auf die Bewältigung der größten Distanz          Marke oder für ein Motorradzubehör, bei einer bestimmten
innerhalb einer festgelegten Fahrzeit ankommt.                Veranstaltung gefahren oder benutzt zu werden. Ein
                                                              Ausschluss kann auch nach Abschluss der Veranstaltung
Art. 25 Leistungsprüfung                                      verfügt werden und zieht dann einen Ausschluss aus dem
Eine Leistungsprüfung ist ein Wettbewerb zur Prüfung der      Ergebnis (Wertungsausschluss) nach sich.
Leistung und Zuverlässigkeit des Motorrades sowie der         Eingezahltes      Nenngeld      verfällt     bei    einer
Geschicklichkeit des Fahrers auf einer vorgeschriebenen       Ausschlussentscheidung dem Veranstalter.
Strecke und nach Bedingungen, die in der Ausschreibung
festgelegt sein müssen.                                       Art. 34 Suspendierung
                                                              Suspendierung ist das Verbot für eine Person oder
Art. 26 Rekord                                                einen Personenkreis (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Helfer,
Ein Rekord ist eine unter Einhaltung der in den               Sportwart) in irgendeiner Eigenschaft an einem Motorrad-
internationalen und nationalen Motorrad-Sportgesetzen         Wettbewerb teilzunehmen oder mitzuwirken bzw. eine
festgelegten Bedingungen aufgestellte Höchstleistung.         Funktion im Motorradsport auszuüben oder das Verbot
                                                              für ein oder mehrere Motorräder einer bestimmten
Art. 27 Weltrekord                                            Marke oder für ein Motorradzubehör bzw. für ein Teil der
Ein Weltrekord ist eine innerhalb einer Klasse erzielte und   Fahrerausrüstung, bei einem Wettbewerb gefahren oder
von der FIM anerkannte internationale Höchstleistung.         benutzt zu werden.
                                                              Eine Suspendierung macht alle für die Zeit der
Art. 28 Nationaler Rekord                                     Suspendierung abgegebenen Nennungen ungültig.
Ein nationaler Rekord ist eine innerhalb einer Klasse in      Bereits bezahlte Nenngelder sind auf Antrag
der Bundesrepublik Deutschland aufgestellte und vom           zurückzuzahlen.
DMSB anerkannte Höchstleistung, ohne Rücksicht darauf,
welcher Nationalität der Bewerber/Fahrer ist.                 Art. 35 Disqualifikation
Art. 29 Lokaler Rekord                                        Die Disqualifikation ist eine Suspendierung (Sperre) auf
Ein lokaler Rekord ist eine auf einer permanenten, vom        Lebenszeit, die den Verlust jeden Rechts, in irgendeiner
DMSB zugelassenen Bahn oder Strecke aufgestellte und          Eigenschaft an einem motorsportlichen Wettbewerb teil-
vom DMSB anerkannte Höchstleistung ohne Rücksicht             zunehmen oder mitzuwirken, nach sich zieht.
darauf, welcher Nationalität der Bewerber/Fahrer ist.
                                                              Art. 36 Höhere Gewalt
Art. 30 Rekordhalter                                          Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes außerge-
Rekordhalter ist der oder sind die Fahrer des bei dem         wöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt
Rekord gefahrenen Motorrades.                                 des Betroffenen nicht verhindert werden kann (z.B. Brand,
                                                              Erdbeben, Streik).

                                                                                                                      7     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

 III. VERANSTALTUNGEN – WETTBEWERBE                             Eine Absage zu Beginn des 1. Veranstaltungstages
                                                                bzw. ein späterer Abbruch der Veranstaltung kann, im
Art. 37 Veranstalterkreis                                       Gegensatz zum Abbruch eines Rennens/Wettbewerbs,
                                                                der vom Renn- bzw. Fahrtleiter verfügt wird, nur durch die
Veranstaltungen dürfen im Regelungsbereich des DMSB             Sportkommissare oder Schiedsrichter in Fällen höherer
nur von dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen,               Gewalt oder aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.
deren Regionallandesverbänden und Ortsclubs                     In einem solchen Fall ist bezüglich einer eventuellen
durchgeführt werden.                                            Rückzahlung des Nenngeldes Art. 54 DMSG zu beachten.
Art. 38 Pflichtvermerk                                          Art. 42 Aufgaben des Veranstalters
Ausschreibung und Programm einer Veranstaltung                  Der Veranstalter ist verantwortlich für:
müssen den Vermerk tragen: „Genehmigt vom DMSB am
                                                                1. die rechtzeitige Anmeldung der beabsichtigten
... unter Reg.-Nr . . .“, bei internationalen Veranstaltungen
                                                                    Veranstaltung beim DMSB und die Beantragung
zusätzlich den Vermerk: „Genehmigt von der FIM bzw. der
                                                                    der erforderlichen Genehmigungen, Strecken- oder
FIM-Europe unter Reg.-Nr ...“.
                                                                    Bahnabnahmen etc.,
Art. 39 Kenntnis und Beachtung der Sportgesetze                 2. die Einholung der notwendigen behördlichen
                                                                    Genehmigungen,
Jede Vereinigung, die eine Motorradsportveranstaltung
durchführt und jede natürliche oder juristische Person,         3. die termingerechte Aufstellung und Einreichung
die an ihr teilnimmt, verpflichten sich:                            einer ordnungsmäßigen Ausschreibung gemäß den
                                                                    Bestimmungen des DMSB bzw. der FIM oder FIM-
1. das Deutsche Motorrad-Sportgesetz sowie die                      Europe sowie für deren Veröffentlichung nach ihrer
    einschlägigen Wettbewerbsbestimmungen und                       Genehmigung durch den DMSB,
    Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu kennen,
                                                                4. die Einteilung der exekutiv tätigen Sportwarte und
2. sich diesen ohne Vorbehalt zu unterwerfen,                       Anforderung der überwachend tätigen Sportwarte
3. unter Strafe der Disqualifikation auf jede Anrufung              (soweit diese nicht vom DMSB eingesetzt werden),
    von ordentlichen Gerichten zu verzichten, es sei            5. die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung
    denn, der in den sportgesetzlichen Bestimmungen                 nach dem Motorrad-Sportgesetz (DMSG) des DMSB
    und der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehene               bzw. der FIM- oder FIM-Europe-Richtlinien und deren
    Rechtsweg ist ausgeschöpft.                                     einschlägigen Wettbewerbsbestimmungen,
Art. 40 Verbotene Wettbewerbe/Veranstaltungen                   6. die Prüfung der Lizenzen und Startgenehmigungen
                                                                    sowie, soweit vorgeschrieben, des Führerscheins und
Jeder Motorradsportwettbewerb, der nicht nach                       des Kfz-Scheins der Teilnehmer,
dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz sowie den
                                                                7. den rechtzeitigen Abschluss der Veranstalterhaft-
einschlägigen       Wettbewerbsbestimmungen          und
                                                                    pflichtversicherung, der Sporthaftpflichtversicherung
Richtlinien organisiert bzw. durchgeführt wird, wird vom
                                                                    für Teilnehmer und Fahrerhelfer sowie der Haftpflicht-
DMSB nicht genehmigt. Ist dieser Wettbewerb Teil einer
                                                                    versicherung für Sportkommissare und Sportwarte
Veranstaltung, für die eine Gesamtgenehmigung erteilt
                                                                    und anderer Personen die mit der Organistion und
wurde, so wird die erteilte Gesamtgenehmigung ungültig.
                                                                    Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind. Des
Art. 41 
        Verlegung, Absage oder Abbruch einer                        Weiteren ist eine Unfallversicherung für Sportwarte,
        Veranstaltung                                               Fahrerhelfer und Zuschauer nach den vom DMSB er-
                                                                    lassenen Bestimmungen (Veranstaltungsversicherun-
Eine Veranstaltung kann nur nach Zustimmung der                     gen, s.a. Art. 65) abzuschließen,
für die Genehmigung zuständigen Stelle (DMSB,                   8. die Einreichung der Versicherungsbestätigung an den
bzw. bei Clubsport- oder DMSB-genehmigungsfreien
                                                                    DMSB innerhalb der vorgeschrieben Frist (Anm.: s.a.
Veranstaltungen, die betreffende Sportabteilung der
Trägervereine) verlegt werden. Ausgenommen hiervon                  Art. 65),
ist eine notwendig werdende, witterungsbedingte                 9. die Veröffentlichung des offiziellen Programms und
Verschiebung um bis zu 24 Stunden.                                  der offiziellen Ergebnisse der Veranstaltung (Anm.:
Im Falle der Verlegung oder Verschiebung einer                      s.a. Art. 66),
Veranstaltung um mehr als 24 Stunden sind die                   10. die Aushändigung der Preise und evtl. Ehrenpreise
Teilnehmer an die von ihnen abgegebene Nennung nicht                bzw. die Auszahlung evtl. ausgeschriebener
mehr gebunden und können diese zurückziehen.                        Preisgelder und Reisekosten,
Bei Absage einer Veranstaltung vor dem 1.                       11. die umgehende Übersendung des vom Renn- bzw.
Veranstaltungstag (= 1. Trainingstag) sind sowohl der               Fahrtleiter verfassten Schlussberichtes (DMSB-Form-
DMSB als auch die Fahrer, die eine Nennung abgegeben                blatt) mit den genauen Ergebnissen der Veranstal-
haben, kurzfristig in Kenntnis zu setzen.                           tung an den DMSB, soweit diese nicht bereits vorab
                                                                    übersandt wurden.
8     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

Art. 43 Wettbewerb/Rahmenprogramm / Veranstal-                  Filmaufnahmen, im Zusammenhang mit den Aus-
         tung                                                    und Weiterbildungsmaßnahmen des DMSB, verwen-
                                                                 det und veröffentlicht werden dürfen.
(1) DMSB-genehmigungsfreie Veranstaltungen sind
    ausschließlich Wettbewerbe, die über die für diese        Art. 44 Erteilung der Veranstaltungsgenehmigung
    Veranstaltungen vorgeschriebene max. Streckenlän-         DMSB-genehmigungsfreie Veranstaltungen sind aus-
    ge nicht hinausgehen und bei denen die gefahrenen         schließlich Wettbewerbe, die über die für diese Veran-
    Zeiten ohne Einfluss auf die Wertung bleiben.             staltungen vorgeschriebene max. Streckenlänge nicht
(2) Der Genehmigungspflicht durch den DMSB unter-             hinausgehen und bei denen die gefahrenen Zeiten ohne
    liegen alle in Art. 7 bis 12 genannten Veranstaltun-      Einfluss auf die Wertung bleiben.
    gen und Rekordversuche mit der Maßgabe, dass die          Der Genehmigungspflicht durch den DMSB unterliegen
    Genehmigung von Clubsport- oder sogenannten               alle in Art.7 bis 12 genannten Veranstaltungen und Re-
    genehmigungsfreien Veranstaltungen an die Sport-          kordversuche mit der Maßgabe, dass die Genehmigung
    abteilungen der Trägervereine delegiert wird. In Zwei-    von Clubsport- oder sogenannten genehmigungsfreien
    felsfällen entscheidet der DMSB.                          Veranstaltungen an die Sportabteilungen der Trägerverei-
(3) Zusätzliche Wettbewerbe im Rahmen oder im Zusam-          ne delegiert wird. In Zweifelsfällen entscheidet der DMSB.
    menhang mit einer genehmigungspflichtigen Motor-          Der Termin für eine Veranstaltung – ausgenommen Club-
    radsport-Veranstaltung dürfen nur mit Genehmigung         sport- oder genehmigungsfreie Veranstaltungen – muss
    des DMSB (außer Clubsport) durchgeführt werden.           beim DMSB über den für den Veranstalter zuständigen
    Als Wettbewerbe sind alle Programmpunkte anzuse-          Club oder Verband zu einem vom DMSB bestimmten
    hen, bei denen eine direkte oder indirekte Wertung        Zeitpunkt angemeldet werden (s. DMSB Homepage).
    – gleich welcher Art – erfolgt oder für den Zuschauer     Die Veranstaltungsgenehmigung ist grundsätzlich min-
    deutlich wird.                                            destens zwei Monate vor dem Termin der Veranstaltung
(4) Die Durchführung zusätzlicher Rahmen-/Show-               beim DMSB über den zuständigen Club oder Verband
    Programmpunkte ist gegenüber dem DMSB und der             einzuholen. Gleichzeitig ist der Ausschreibungsentwurf
    Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung anzeige- bzw.       in dreifacher Ausfertigung (1 x Club / Verband sowie 2 x
    anmeldepflichtig (außer Clubsport). Grundsätzlich         DMSB) vorzulegen.
    sind diese Teile der Veranstaltung kein Bestandteil der   Terminanmeldungen für Clubsport- oder genehmigungs-
    genehmigten Ausschreibung und somit separat zu            freie Wettbewerbe müssen zum frühestmöglichen Zeit-
    versichern.                                               punkt den zuständigen Sportabteilungen der Trägerver-
(5) Soweit Lizenznehmer an Rahmen-/Show-Program-              eine zugeleitet werden, die dann umgehend den DMSB
    men beteiligt sind, entfällt der an sich mit der Lizenz   informieren und ihm nach Genehmigung eine Kopie der
    verbundene Sportunfall-Versicherungsschutz für die        Ausschreibung übersenden.
    Teilnahme an diesem Rahmen-Programm (vgl. Art. 12         Die Höhe der Anmelde- bzw. Genehmigungsgebühr wird
    in den DMSB-Lizenzbestimmungen).                          jährlich vom DMSB festgesetzt (s.a. „DMSB-/ FIM-/ FIM-
(6) Der Termin für eine Veranstaltung – ausgenommen           Europe-Veranstaltungsgebühren“, weißer Teil).
    Clubsport- oder genehmigungsfreie Veranstaltun-
                                                              Art. 44.1 Behördliche Genehmigung
    gen – muss beim DMSB über den für den Veranstalter
    zuständigen Club oder Verband zu einem vom DMSB           Die Genehmigung einer Veranstaltung durch den DMSB gilt
    bestimmten Zeitpunkt angemeldet werden (s.a.              vorbehaltlich der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.
    DMSB Homepage). Die Veranstaltungsgenehmigung
    ist grundsätzlich mindestens zwei Monate vor dem          Art. 45 Inhalt der Ausschreibung
    Termin der Veranstaltung beim DMSB über den zu-           Jede Ausschreibung (ausgenommen für FIM- oder FIM-
    ständigen Club oder Verband einzuholen. Gleichzeitig      Europe-Prädikat-Veranstaltungen, Clubsport- oder
    ist der Ausschreibungsentwurf vorzulegen.                 genehmigungsfreie Veranstaltungen) umfasst den vom
                                                              DMSB festgelegten wettbewerbsspezifischen Teil (A)
(7) Terminanmeldungen für Clubsport- oder genehmi-            sowie den vom DMSB erstellten und von den Veranstaltern
    gungsfreie Wettbewerbe müssen zum frühestmög-             zu ergänzenden Teil (B) mit veranstaltungsspezifischen
    lichen Zeitpunkt den zuständigen Sportabteilungen         Angaben.
    der Trägervereine zugeleitet werden, die dann umge-       Ausschreibungen für FIM-/FIM-Europe-Prädikat-Veran-
    hend den DMSB informieren und ihm nach Genehmi-           staltungen sind nach dem von der FIM bzw. FIM-Europe
    gung eine Kopie der Ausschreibung übersenden.             vorgegebenen Rahmen zu erstellen. (s. auch Artikel 55).
(8) Die Höhe der Anmelde- bzw. Genehmigungsgebühr             Bei der Erstellung der Ausschreibungen für Clubsport-
    wird vom DMSB festgesetzt (s.a. DMSB-Gebührenliste).      oder genehmigungsfreie Veranstaltungen sind die Wett-
(9) Der Veranstalter erteilt gegenüber dem DMSB seine         bewerbsbestimmungen des DMSB sowie evtl. ergänzen-
    Einwilligung, dass die im Rahmen von DMSB-geneh-          de Festlegungen der zuständigen Sportabteilungen zu
    migten Veranstaltungen entstandenen Foto- und             beachten.

                                                                                                                      9     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

Art. 46 Ausführungsbestimmungen                                 tungslizenznehmern – neben dem o. g. Nenngeldauf-
Der Veranstalter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem          schlag eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in der
DMSB bzw. mit der für die Genehmigung zuständigen               im A-Teil der Ausschreibung für die jeweilige Wettbe-
Sportabteilung oder, wenn kurzfristig notwendig,                werbsart festgelegten Höhe zu entrichten.
mit den Sportkommissaren/dem Schiedsrichter,                    Jede schriftlich, per Fax oder über das Online-Nen-
Ausführungsbestimmungen zu der Ausschreibung                    nungssystem eingegangene Nennung gilt im Üb-
herauszugeben.                                                  rigen auch ohne Zahlung des Nenngeldes als ver-
Diese Ausführungsbestimmungen werden Bestandteil                bindlich abgegeben und verpflichtet grundsätzlich
der Ausschreibung. Durch sie dürfen jedoch der Charakter        im Falle der Zurückziehung der Nennung nach Nen-
der Veranstaltung und die Wertungskriterien nicht               nungsschluss bzw. der Nichtteilnahme zur Zahlung
geändert werden.                                                des Nenngeldes sowie des Nenngeldaufschlages und
Die Ausführungsbestimmungen müssen allen Teilnehmern            ggf. auch der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr.
schriftlich oder durch Aushang bekanntgegeben werden.           Eine Verpflichtung zur Rückzahlung oder zum Ver-
Art. 47 Auslegung der Ausschreibungs-/ Ausführungs-            zicht auf die Zahlung des Nenngeldes besteht nur
         bestimmungen                                           gem. Art. 54.

Die Auslegung der Ausschreibung und etwaiger Ausfüh-         Art. 49 Gegenseitige Vollmacht und gemeinsame
rungsbestimmungen obliegt während der Veranstaltung                   Haftung von Bewerber, Fahrer und Beifahrern
allein den Sportkommissaren / dem Schiedsrichter.
                                                             (1) Bewerber, Fahrer und Beifahrer bevollmächtigen
Art. 48 Nennungen, Nenngeld                                      sich gegenseitig, soweit sie nichts Gegenteiliges
                                                                 bestimmen, mit der Abgabe der Nennung, den
(1) Eine Nennung muss zum festgelegten Nennungs-                 jeweils anderen in einem Sportstrafen-, Protest- oder
    schluss der in der Ausschreibung angegebenen Stelle          Berufungsverfahren zu vertreten.
    zugegangen sein. Sie hat grundsätzlich auf dem offizi-       Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur:
    ellen Nennformular oder Online-Nennungssystem zu             - Abgabe von Protesten und deren Rücknahme,
    erfolgen und muss von den Nennenden (Bewerber,
                                                                 - Ankündigung, Einlegung, Bestätigung, Rücknahme
    Fahrer, Beifahrer) eigenhändig, bei Minderjährigen              und Verzicht der Berufung,
    von den/dem gesetzlichen Vertreter(n) unterschrie-
                                                                 - Stellung aller im Rahmen des Sportstrafen-,
    ben sein.                                                       Berufungsverfahren möglichen Anträge und der
    Per Fax oder über das Online-Nennungssystem                     Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.
    eingereichte Nennungen müssen spätestens bei der         (2) Bewerber, Fahrer und Beifahrer haften für alle
    Dokumentenprüfung mit der Original-Unterschrift              Verpflichtungen aus dem Nennungs- und
    versehen werden. Nicht auf dem Nennformular                  Lizenzvertrag als Gesamtschuldner.
    abgegebene schriftliche Nennungen müssen
                                                             (3) Bewerber, Fahrer und Beifahrer müssen Tatsachen in
    ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt auf ein offizielles
                                                                 der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes
    Nennformular übertragen und unterschrieben
                                                                 (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer
    werden.
                                                                 usw.), sofern die Vertragsverhältnisse mit dem
    Die Angabe eines Bewerbers im Nennformular bzw.              Veranstalter und dem DMSB betroffen sind oder einen
    die Abgabe einer Nennung durch einen Bewerber                Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen
    setzt den Besitz der entspr. Bewerber/Sponsor-Lizenz         sich gelten lassen.
    gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen voraus.
(2) Sofern für die betreffende Wettbewerbsart Nenngeld       Art. 50 
                                                                     Nennungen von Lizenznehmern anderer
    erhoben wird, ist dieses in jedem Fall der Nennung als           Föderationen
    Scheck beizufügen oder zeitgleich mit der Nennung        Nennungen von Lizenznehmern anderer Föderationen
    an den Veranstalter zu überweisen. In diesem Fall ist    müssen stets den Genehmigungsvermerk der für den
    eine Kopie des Überweisungsbeleges der Nennung           betreffenden Fahrer zuständigen FMN tragen. Andernfalls
    beizufügen. Bei Scheckzahlungen ist der Veranstalter     ist eine separate Auslandsstartgenehmigung der
    verpflichtet, den Scheck erst zum Nennungsschluss        betreffenden FMN vorzulegen, die vom Veranstalter im
    einzulösen.                                              Original (bei Einzelstartgenehmigung) bzw. in Kopie (bei
    Wurde das Nenngeld nicht zeitgleich mit der              Dauerstartgenehmigung) einbehalten und der Nennung
    Nennung entrichtet, wird vom Veranstalter ein            beigefügt wird.
    Nenngeldaufschlag in der im A-Teil der Ausschreibung
    für die jeweilige Wettbewerbsart festgelegten Höhe       Art. 51 
                                                                     Nennungsbestätigung / Ablehnung von
    erhoben.                                                         Nennungen
    Für Nachnennungen, soweit diese vom Veranstalter         Alle eingehenden Nennungen sollten möglichst
    akzeptiert wurden, ist – ausgenommen bei Veranstal-      kurzfristig, müssen jedoch – soweit nicht ausdrücklich
                                                             in den Wettbewerbsbestimmungen etwas anderes

10     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

festgelegt ist – spätestens innerhalb von 48 Stunden nach        Streitfällen entscheidet der DMSB,
Nennungsschluss, bzw. im Falle von Nachnennungen,            4. wenn die Nennung schriftlich vor Nennungsschluss
innerhalb von 48 Stunden nach Nennungseingang                    bzw., mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters,
schriftlich bestätigt oder abgelehnt werden.                     nach Nennungsschluss zurückgezogen wurde: 100 %. *),
Vom Veranstalter kann jede Nennung unter Angabe der          5. bei schriftlicher Absage nach Nennungsschluss: keine
Gründe abgelehnt werden. Nennungen zu Prädikats-                 Rückzahlung. *),
Wettbewerben dürfen nur mit Zustimmung des DMSB              6. bei schriftlicher Absage nach Nennungsschluss bis drei
abgelehnt werden.                                                Tage vor der Veranstaltung wegen Lizenzeinzugs oder
Es dürfen nur die Namen der Teilnehmer (Fahrer,                  nachgewiesener Krankheit, (Attestvorlage): 50 %. *),
Beifahrer, Bewerber) veröffentlicht werden, die eine         7. bei nur telefonischer oder mündlicher Absage vor
gültige Nennung abgegeben haben und deren Nennung                oder nach Nennungsschluss: keine Rückzahlung,
vom Veranstalter bestätigt wurde.
                                                             8. wenn die Veranstaltung verlegt oder abgesagt bzw.
Art. 52 Nennungsschluss                                          der Wettbewerb nicht durchgeführt wird: 100 %.
Nennungsschluss ist, soweit in der Ausschreibung nicht           Bei Absage der Veranstaltung/des Wettbewerbs am
ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, 14 Tage vor der       Trainings- oder Veranstaltungstag, aus Gründen
Veranstaltung. Soweit im Einzelfall nicht etwas anderes          höherer Gewalt, kann der Veranstalter eine anteilige
festgelegt ist, wird dem Veranstalter jedoch unabhängig          Kostenpauschale in Höhe von bis zu 50 % des
von dem Nennungsschlusstermin die Annahme von                    Nenngeldes einbehalten.
Nachnennungen freigestellt.                                  Eine Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren und / oder
                                                             Nenngeldaufschlägen entfällt generell.
Art. 53 Doppel-Nennungen                                     *) Maßgebend ist das Eintreffen der Absage beim
Hat ein Bewerber oder Fahrer seine Nennung für eine          Veranstalter.
Motorradsport-Veranstaltung abgegeben und beteiligt
                                                             Art. 55 Unentschuldigtes Fernbleiben vom Start
er sich, ohne diese einzuhalten, am gleichen Tag an einer
anderen Veranstaltung, so wird er durch das Sportgericht     Fahrer die, aus welchem Grund auch immer, die von ihnen
des DMSB wie folgt bestraft:                                 abgegebene Nennung nicht erfüllen können, müssen dem
Erstmalige Verfehlung dieser Art:                            Veranstalter in jedem Fall hierüber vor der Veranstaltung
Verwarnung und 4 Wochen Sperre (Suspendierung).              bzw., bei Rennen, spätestens vor Beginn des Trainings
                                                             schriftlich (Post/Fax/E-Mail) oder, falls dies nicht möglich
Im Wiederholungsfall: 8 Wochen Sperre (Suspendierung)
                                                             sein sollte, zusätzlich vorab telefonisch unter Angabe der
und EUR 200 Geldstrafe.
                                                             ggf. nachweisbaren Gründe, Mitteilung machen.
Die Veranstalter müssen etwaige Meldungen bei
                                                             Wer zu Motorradsport-Veranstaltungen nennt und
gleichzeitiger Angabe des Termins der von ihnen
                                                             ohne begründete schriftliche Entschuldigung dem
verschickten Nennungsbestätigung direkt und sofort
                                                             Start fernbleibt, wird vom Sportgericht des DMSB mit
nach Bekanntwerden dem DMSB einreichen und die vom
                                                             folgenden Strafen belegt:
Fahrer abgegebene und unterschriebene Nennung im
Original oder als Fotokopie beifügen.                        1. Erstmaliges unentschuldigtes Fernbleiben:
                                                                 – Verwarnung und EUR 100 Geldstrafe,
Art. 54 Nenngeldrückzahlung/Zahlungsverzicht                 2. Im Wiederholungsfall:
Die Rückzahlung des Nenngeldes durch den Veranstalter            – Verwarnung und 4 Wochen Sperre (Suspendierung).
bzw. der Verzicht des Veranstalters auf die Zahlung des      Die Veranstalter müssen Fälle unentschuldigten
Nenngeldes regelt sich wie folgt:                            Fernbleibens, bei gleichzeitiger Angabe des
1. wenn dies bei Erfüllung der Nennung in der                Versandtermins der Nennungsbestätigung, der DMSB-
    Ausschreibung vorgesehen ist: 100 %,                     Geschäftsstelle im Zusammenhang mit der Einreichung
2. wenn die Nennung vom Veranstalter nicht                   des Schlussberichtes unter Beifügung der vom Fahrer
    angenommen wird: 100 %,                                  abgegebenen und unterschriebenen Nennung (Original
3. wenn der Fahrer infolge der Einbehaltung oder             oder Fotokopie) melden. In einem solchen Fall stehen
    Einziehung der Lizenz (z. B. aufgrund eines bei einer    dem Veranstalter das Nenngeld in voller Höhe sowie
    vorangegangenen         Motorradsport-Veranstaltung      der in den Wettbewerbsbestimmungen festgelegte
    erlittenen Personenschadens oder aufgrund einer          Nenngeldaufschlag zu.
    Suspendierung bzw. Disqualifikation durch den
    DMSB bzw. die FIM/FIM-Europe) nicht in der Lage ist,     Art. 56 
                                                                     Änderung    der          Ausschreibung         und
    seine Nennung zu erfüllen und dies dem Veranstalter              Nennungsänderung
    bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung
    schriftlich mitgeteilt hat: 100 %.*). Telefonische       (1) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die
    oder nachträgliche Entschuldigungen können                   genehmigende Stelle geändert werden.
    nur in besonderen Fällen und in der Regel nur mit
    Zustimmung des Veranstalters akzeptiert werden. In

                                                                                                                      11     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

(2) Ab Beginn der Veranstaltung (Dokumentenprüfung)              Die Ausschreibung muss bindende Angaben über die
     können Änderungen in Form von Bulletins nur durch           Höhe der Geldpreise, die Zahl der Ehrenpreise, der
     die Sportkommissare/Schiedsrichter der Veranstal-           Medaillen und Plaketten enthalten.
     tung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn es aus            Alle ausgesetzten Preise müssen vor Beginn der
     Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt            Veranstaltung verfügbar sein. Ist die Anzahl der
     notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthal-         verfügbaren Ehrenpreise, Medaillen und Plaketten vor
     tenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Run-           Beginn der Veranstaltung nicht festzulegen, so genügt es,
     denzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in       wenn der Veranstalter ein Muster dieser Preise bereithält.
     der Ausschreibung betrifft.                                 Eine Liste der ausgesetzten Preise ist unter genauer
(3) Bulletins müssen datiert und fortlaufend nummeriert          Angabe der Zuordnung nach Plazierung und Klassen
     sein, sie werden am offiziellen Aushang bekannt ge-         bzw. Wettbewerb, jeweils den Sportkommissaren/
                                                                 dem Schiedsrichter vor Beginn der Veranstaltung zu
     geben.
                                                                 übergeben. Abweichungen oder Verschiebungen in
(4) Die Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig am of-       der Preiszuteilung bedürfen der Genehmigung der
     fiziellen Aushang zu informieren.                           Sportkommissare. In keinem Falle darf die Gewährung
(5) Sind vom Fahrer/Bewerber in der Nennung gemachte             von Preisen des Veranstalters an die Benutzung
     maßgebliche Angaben (z. B. Lizenzart, Hubraum oder          bestimmter Fahrzeugmarken, des Zubehörs oder der
     Marke des Motorrades, Klasse, Name des Fahrers / Be-        Kraftstoffe gebunden sein.
     werbers etc.) zu ändern, so muss das Einverständnis
     des Renn- / Fahrtleiters schriftlich, vor Beginn der Ver-   Art. 60 Anzahl der Ehrenpreise
     anstaltung, eingeholt werden.                               Bei den verschiedenen Veranstaltungen müssen in
                                                                 jeder Klasse – soweit in den wettbewerbsspezifischen
Art. 57 Doppelstart                                              Bestimmungen nicht etwas anderes festgelegt ist – bei
Der Start eines Fahrers in verschiedenen Klassen                 – 2 Startenden mind. ein Ehrenpreis
(Doppelstart) ist nur erlaubt, wenn in den für die jeweilige     – 3 bis 5 Startenden mind. zwei Ehrenpreise
Veranstaltung maßgebenden Bestimmungen keine                     – über 5 Startenden mind. drei Ehrenpreise
gegenteiligen Festlegungen getroffen wurden.                     vergeben werden.
Ein und dasselbe Fahrzeug darf zu einer Veranstaltung
nur in einer Hubraumklasse genannt werden. Als Hub-              Art. 61 Beschränkung in der Zuteilung von Preisen
raumklasse im Sinne dieser Vorschrift gilt auch eine Klasse
                                                                 Die Zuteilung der Preise kann, sofern die Ersten
mit besonderen technischen Vorschriften, wie z. B. SBK,
                                                                 einer höheren Klasse oder Wertungsgruppe die
SSP. Ausgenommen hiervon ist eine Markenpokal-Klasse.
                                                                 Geschwindigkeit der niedrigeren Klasse nicht erreicht
Die Nennung des gleichen Fahrzeuges in einer Markenpo-           haben, beschränkt werden, sofern ein entsprechender
kal-Klasse oder die Nennung des gleichen Fahrzeuges in           Hinweis in der Ausschreibung enthalten ist.
verschiedenen Lizenzklassen mit gleichen Hubraumfest-
legungen ist, soweit dem keine Wettbewerbsbestimmun-             Art. 62 Wanderpreise
gen entgegenstehen, gestattet.
Alle sich aus der Ausschreibung oder den einschlägigen           Den Veranstaltern ist es weder bei genehmigungspflichti-
Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen sind                     gen noch bei nichtgenehmigungspflichtigen Wettbewer-
jedoch wie im Falle eines Einzelstarts zu erfüllen. Nicht        ben gestattet Wanderpreise auszuschreiben. Ausnahmen
vorhersehbare zeitliche Überschneidungen bzw. aus                bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des DMSB.
anderen Gründen ergebende Nachteile sind von dem/
den betreffenden Fahrer(n) selbst zu vertreten.                  Art. 63 Wertung bei Abbruch von Wettbewerben
                                                                 Muss ein Wettbewerb (Rennen etc.) infolge höherer
Art. 58 Kostenersatz, Teilnahmevergütung für die Fahrer         Gewalt vor seiner Beendigung abgebrochen oder gekürzt
Falls den Fahrern allgemein ein Kostenersatz oder eine           werden, so erfolgt eine offizielle Wertung nur unter
Teilnahmevergütung gewährt wird, müssen Höhe und                 Beachtung der Wettbewerbsbestimmungen des DMSB
Bedingungen für die Auszahlung in der Ausschreibung              bzw. unter Berücksichtigung des FIM-Sporting Codes.
angegeben werden.
                                                                 Art. 64 DMSB-Logo, Inhalt des Programms und An-
Für die Höhe des Kostenersatzes bzw. der Teilnahmevergü-
                                                                           bringung von Fahnen/Bannern, Fernseh- und
tung sind die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB zu
                                                                           Rundfunkrechte
beachten.
                                                                 Der Veranstalter ist dem DMSB verantwortlich für die
Art. 59 Preise                                                   Herausgabe des Veranstaltungsprogramms und die
                                                                 Einhaltung nachstehender Bestimmungen.
Für Erfolge bei Motorradsport-Veranstaltungen können
in der Regel Geldpreise, Ehrenpreise, Medaillen und              Das vom Veranstalter herausgegebene Programm muss
Plaketten vergeben werden.                                       folgende Angaben enthalten:

12     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

1. Titel sowie ggf. Untertitel gemäß genehmigter               Die Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft über die
    Ausschreibung;        DMSB-Logo           gemäß  den       abgeschlossenen Pflichtversicherungen für nationale und
    Logorichtlinien des DMSB (s.a. Homepage des DMSB),         EU-offene Veranstaltungen sind dem DMSB spätestens 8
    evtl. Serientitel und offizielles Serienlogo,              Tage vor Beginn der Veranstaltung sowie vor Trainingsbe-
2. Name und Anschrift, Telefon und ggf. Fax des                ginn den Sportkommissaren vorzulegen. Für international
    Veranstalters,                                             ausgeschriebene Veranstaltungen 25 Tage vor Beginn der
3. Veranstaltungsort/Streckenbezeichnung,                      Veranstaltung dem DMSB vorzulegen. Für diese Veran-
4. Namen der Sportkommissare bzw. des Schiedsrichters,         staltungen sind auch Versicherungspolicen in englischer
5. Namen des Rennleiters/Fahrtleiters,                         Sprache erforderlich.
6. Namen des Obmannes der Zeitnahme und der                    Die Mindestdeckungssummen sind wie folgt festgelegt:
    Technischen Abnahme,
                                                               Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (einschließlich
7. Zeiteinteilung der Veranstaltung (Abnahmezeiten,            der Haftpflicht der Sportwarte) mit den Mindestversiche-
    Trainingszeiten, Startzeiten),
                                                               rungssummen:
8. Streckenlänge, ggf. Zahl der Sonderprüfungen oder
    Sektionen,                                                 1.022.600 EUR für Personenschäden (für die einzelne Per-
9. Distanz bzw. Dauer der ausgeschriebenen                                        son mindestens 255.650 EUR),
    Wettbewerbe/ Klassen,                                         511.300 EUR für Sachschäden,
10. Starterlisten mit Namen der Bewerber und                         20.452 EUR für Vermögensschäden.
    Fahrer sowie ggf. Beifahrer, deren Wohnorte, ihre           Bei Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter zu-
    Startnummern, Lizenznummer mit zuständigem FMN,             sätzlich:
    die Marke des von ihnen eingesetzten Motorrades,
                                                                a) 
                                                                   Teilnehmer-(Sport)-Haftpflichtversicherung mit den
11. Beginn und Schluss der Veranstaltung, Ort und Zeit
    der Siegerehrung und Preisverteilung,                          Summen:
12. Pflichtvermerk gemäß Art. 38.                                 1.022.600 EUR für Personenschäden pro Ereignis,
Das Programm darf keine Angaben enthalten, die den                    255.650 EUR für die einzelne Person,
vom DMSB getroffenen Festlegungen widersprechen.                      511.300 EUR für Sachschäden,
Dies gilt auch für den Inhalt von Anzeigen.                            20.452 EUR für Vermögenschäden.
Zusätzlich zum Veranstaltungsprogramm muss                      b) Zuschauer-Unfall-Versicherungen (auch wenn keine
das Logo des DMSB auf allen weiteren Printmitteln                   zahlenden Zuschauer zugelassen sind):
(Pressemitteilungen, Ergebnislisten, Anzeigen, Plakaten,            15.339 EUR für den Todesfall,
Handzetteln, etc.) abgebildet werden.                              3 0.678 EUR für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je
Bei Prädikatsveranstaltungen ist der Veranstalter                                Person).
verpflichtet, die DMSB-Fahne und/oder ein DMSB-                Den Versicherungen liegen allgemeine und besondere
Spannband im Start- und Zielbereich an für das Publikum        Bestimmungen zu Grunde. Die Haftpflichtversicherung
gut sichtbarer Stelle zu hissen bzw. anzubringen.              umfasst keinesfalls Ansprüche, auf die Verzicht geleistet
Fahne und Spannband werden dem Veranstalter unent-             wurde. Die Haftpflichtansprüche der Bewerber, Fahrer,
geltlich zur Verfügung gestellt. Das DMSB-Logo kann            Beifahrer, Fahrzeughalter und -eigentümer untereinander
auf der Homepage (Stichwort: Presse) herunter geladen          sind nicht versichert, außer für Schäden aus der Verlet-
werden.                                                        zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
                                                               auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Art. 64.1 Fernseh- und Rundfunkrechte                          Der vorgeschriebene Versicherungsschutz kann nicht
Das Recht, über Fernseh- und Rundfunkübertragungen             durch eine allgemeine (Vereins-) Haftpflichtversiche-
von Läufen zu den vom DMSB ausgeschriebenen DM/                rung erlangt werden. Wird die Veranstaltung nicht ent-
Meisterschaften/Pokalen/Cups Verträge zu schließen,            sprechend den Bestimmungen des FIM-Sportgesetzes,
steht ausschließlich dem DMSB zu. Dies gilt auch für alle      des Deutschen-Motorrad-Sportgesetzes des DMSB, den
anderen Serien mit DMSB-Prädikat. Art. 42 gilt nicht für       sonstigen DMSB-Bestimmungen oder der Ausschreibung
diejenigen Serien, denen gemäß § 2 Ziff. 4 d der Satzung       durchgeführt, läuft der Veranstalter Gefahr, für die da-
des DMSB ein Prädikat des DMSB erteilt wird.                   durch entstandenen Schäden in vollem Umfang von der
                                                               Versicherung in Regress genommen zu werden.
Art. 65 Versicherungspflicht
Jeder Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung
die öffentlich-rechtlich und sportrechtlich vorgeschriebe-
ne Versicherung abzuschließen.
Bei Rennen jeder Art und Veranstaltungen mit Geschwin-
digkeitsprüfungen müssen alle Fahrer durch Abschluss
einer Sporthaftpflichtversicherung nach den Bestimmun-
gen des DMSB vom Veranstalter versichert werden.

                                                                                                                         13     
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG)

Der DMSB schreibt vor, dass zusätzlich eine Sportwarte-               schnellsten Runde (Zeitangaben entfallen, wenn eine
Unfall-Versicherung (sofern diese nicht im über ihre Mit-             Zeitmessung nicht vorgeschrieben ist. Werden die
gliedschaft/Zuständigkeit der Sportabteilung oder LMFV                Rennen in mehreren Läufen durchgeführt, erfolgt die
versichert sind)mit folgenden Mindestversicherungssum-                Ergebniserstellung getrennt nach Läufen),
men abgeschlossen wird:                                          – bei Bergrennen, die von den Fahrern in den einzelnen
 30.678 EUR für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Per-        Läufen erreichte Fahrzeit,
              son)                                               – bei Enduro- und Enduro-Rallye-Wettbewerben, die
  15.339 EUR für den Todesfall                                        von den Teilnehmern in den einzelnen Sonderprü-
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass an der Veran-              fungen erreichte Strafpunktzahl, evtl. Strecken-Straf-
staltung nur Personen als Fahrer, Beifahrer oder deren                punkte bzw. sonstige Strafpunkte und Gesamt-Straf-
Helfer teilnehmen, für die einschließlich etwaiger freiwil-           punktzahl,
liger Zuwendungen der Trägerverbände folgender Unfall-           – bei Trial, die von den einzelnen Teilnehmern erreich-
versicherungsschutz besteht:                                          te Sektions-Strafpunktzahl, evtl. Zeit- oder sonstige
64.000 EUR für den Vollinvaliditätsfall                               Strafpunkte und Gesamt-Strafpunktzahl. (Bei Punkt-
32.000 EUR für den Invaliditätsfall                                   gleichheit ergänzende Angaben über die Anzahl der
16.000 EUR für den Todesfall                                          0-, 1-, 2- usw. Fehler-Sektionen der punktgleichen
                                                                      Fahrer),
Durch den Besitz einer DMSB-Lizenz besteht Unfallversi-
cherungsschutz mit den genannten Deckungssummen.                 – bei Bahnrennen, die von den einzelnen Fahrern in den
Der Abschluss einer Zusatz-Sportunfall-Versicherung                   einzelnen Läufen und insgesamt erreichte Punktzahl
bzw. Erhöhung der Deckungssummen wird empfohlen.                      bzw. die von ihnen in den Läufen erreichten Plazie-
                                                                      rungen (bei Punktgleichheit mit Hinweis auf ein evtl.
Art. 66 Ergebnismeldung / Schlussbericht                              Stechen),
                                                                 – Aushangszeit der (einzelnen) Ergebnislisten.
Die Veranstalter haben die Auflage, die offiziellen Er-
                                                                 Innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss einer Veranstal-
gebnisse der verschiedenen Klassen sowie einer evtl.
                                                                 tung muss der Veranstalter den Schlussbericht der Veran-
Mannschaftswertung (mit Vor- und Zunamen der Mann-
                                                                 staltung mit allen geforderten Unterlagen an den DMSB
schaftsmitglieder) in aufsteigender Reihenfolge der
                                                                 einreichen.
Platzierungen der Fahrer (Mannschaften) unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Wettbewerbs- und                Für die Ausfertigung ist der entsprechende DMSB-Vordruck
Durchführungsformen (ggf. getrennt nach Läufen, Ge-              zu verwenden. Die im Falle von Personenschäden, insbe-
samtwertung, Fahrtagen, etc.) zu erstellen und dem DMSB          sondere bei Verletzung von Teilnehmern, zusätzlich beste-
möglichst noch am Veranstaltungstag, spätestens jedoch           henden, von den vorstehenden Festlegungen terminlich
am 1.Werktag nach der Veranstaltung zu übersenden.               abweichenden Auflagen (Anm.: s.a. DMSB-Lizenzbestim-
                                                                 mungen, roter Teil) sind außerdem unbedingt zu beachten.
Bei Prädikat-Wettbewerben sind die Wertungsergebnisse
darüber hinaus dem DMSB vorab bis spätestens 10.00
Uhr am Tag nach der Veranstaltung per Fax/E-Mail zu               IV. DURCHFÜHRUNG VON WETTBEWERBEN
übermitteln.
Aus den Ergebnislisten müssen folgende Angaben er-               Art. 67 Durchführung von Wettbewerben
sichtlich sein:                                                  Die Durchführung von Straßenrennen, Mini- und Pocket-
– Vor- und Zuname und Wohnort sowie bei                          Bike-Rennen, SuperMoto-Veranstaltungen, Motorrad-
    ausländischer          Beteiligung         Nationalität      Seriensport-Veranstaltungen, Gleichmäßigkeitsprüfungen,
    (maßgebend ist die lizenzausstellende FMN)                   Dragster-Rennen, Motocross- und Quad-Rennen, Enduro-
    sowie zusätzlich die Nationalität gem. Reisepass,            und Enduro-Rallye-Wettbewerben, Trials und Bahnrennen
    wenn diese unterschiedlich zur Nationalität der              sowie Motoballspielen richtet sich nach den für diese
    lizenzausstellenden FMN ist, aller Fahrer/Beifahrer          Sportarten vom DMSB herausgegebenen Wettbewerbsbe-
    ggf. mit Bewerberangaben, geglieder nach                     stimmungen.
    gewerteten, nicht gewerteten, ausgefallenen sowie
    evtl. ausgeschlossenen bzw. mit Wertungsverlust              Art. 68 Abnahme von Wettbewerbsstrecken/Einrich-
    bestrafter Fahrer/Seitenwagen-Teams,                                  tungen
– Marke des von den einzelnen Teilnehmern benutzten              Voraussetzung für die Durchführung von Straßenrennen
    Wettbewerbsfahrzeuges,                                       (Rundstrecken- und Bergrennen, Mini- und Pocket-Bike-
– bei Straßenrennen, Motocross, SuperMoto, Mini- und             Rennen), von SuperMoto- und Motorrad-Seriensport-
    Pocket-Bike-Rennen, die von den Teilnehmern jeweils          Veranstaltungen, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Dragster-,
    absolvierte Rundenzahl sowie erreichte Fahrzeit,             Motocross, Enduro-, Trial- und Bahnsport-Veranstaltun-
    ggf. inklusive eventueller Strafzeiten (in diesem Fall       gen ist die Abnahme der Strecke/Bahn/Sonderprüfungen
    mit entsprechender Anmerkung) sowie Zeit der                 (Enduro)/Sektionen (Trial) und der erforderlichen Einrich-

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