Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) des DMSB
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Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) des DMSB (Stand: November 2014) Der Einfachheit halber werden in diesem Reglement für Veranstaltungen zur Durchführung kommen, soweit Begriffe von Personen nur die männlichen Formen ver- es sich hier nicht um Wettbewerbe bzw. Läufe/Rennen wendet. Sie beziehen sich jedoch immer auf die weibliche handelt, die von einem der Trägervereine ausgeschrieben und männliche Form. wurden. Inhalt: Die gleichen Festlegungen gelten für internationale I. Allgemeine Grundsätze – Sportbefugnisse Meisterschaftsläufe der FIM/FIM-Europe, die dem DMSB von der FIM/FIM-Europe übertragen wurden, soweit für II. Bezeichnungen diese die Rechte von der FIM/FIM-Europe nicht selbst III. Veranstaltungen – Wettbewerbe wahrgenommen werden. IV. Durchführung von Wettbewerben Unbeschadet der Rechte des DMSB haben die Trägervereine das Recht, in sämtlichen Klassen eigene V. Rekorde Serien auszuschreiben, die nicht zu einem nationalen VI. Registrierung der Fahrer, Beifahrer und Bewerber Meisterschaftstitel führen und deshalb auch nicht in Konkurrenz zu bestehenden DMSB-Prädikaten treten. VII. Motorräder – Werbung Die TV- und Vermarktungsrechte an diesen Serien stehen VIII. Sportwarte ausschließlich dem ausschreibenden Trägerverein zu. IX. Ahndung von Verstößen, Strafmaßnahmen Die Tätigkeit des DMSB, seine Beziehungen zu den X. Proteste, Berufungen vorgenannten Organisationen, die Wahl bzw. Berufung der Mitglieder seiner Organe und Gremien beruhen auf der von der Mitgliederversammlung des DMSB I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE – SPORTBEFUGNISSE verabschiedeten Satzung. Art. 1 Nationale Regelung des Motorradsportes Art. 2 Deutsches Motorrad-Sportgesetz Der DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. übt die Zur Ausübung seiner Vollmachten und Erfüllung sei- Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport in ner Aufgaben hat der DMSB das „Deutsche Motorrad- der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den Sportgesetz“ auf der Grundlage des FIM-Sportgesetzes deutschen Automobil- und Motorrad-Sport als Mitglied aufgestellt. Die sportgesetzlichen Bestimmungen, Verfah- im DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund), in der rensordnungen, Reglements und Umweltrichtlinien des FIA (Fédération lnternationale de l’Automobile), der FIM DMSB sowie der FIM/FIM-Europe sind bei der Organisa- (Fédération lnternationale de Motocyclisme) und der FIM- tion der Motorradsportveranstaltungen zu beachten und Europe. müssen von allen am Motorradsport im Zuständigkeits- Der DMSB hat das ausschließliche Recht, in allen bereich des DMSB Beteiligten eingehalten werden. Disziplinen des Motorradsports internationale und Soweit die Sportgesetze, Verfahrensordnungen, nationale Deutsche Meisterschaften, Pokale und Cups Reglements der FIM/FIM-Europe anzuwenden sind auszuschreiben und diese Titel zu vergeben sowie darüber (FIM-/FIM-Europe-Meisterschaften, Preiswettbewerbe, zu entscheiden, welche Rennen die Voraussetzungen internationale Veranstaltungen etc.), gehen diese den erfüllen, um als Wertungsläufe zu diesen Titeln, als auch zu Regelungen des DMSB vor. Markenpokalen anerkannt und mit dem entsprechenden Prädikat versehen zu werden. Art. 3 Aufgaben und Befugnisse des DMSB Der DMSB ist Inhaber der Rechte an dem von ihm in den Die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse des DMSB jeweiligen Motorradklassen ausgeschriebenen Prädikat sind in der Satzung des DMSB und in dem FIM-Sporting „Internationale Deutsche Meisterschaft“, „Deutsche Code dargestellt. Weitere wesentliche Aufgaben und Meisterschaft“ sowie der oben aufgeführten Titel. Das Befugnisse sind: Recht, über TV-, Video- und Rundfunkübertragungen, – Erstellung und Veröffentlichung des nationalen -aufzeichnungen und -wiederholungen von den Motorradsport-Terminkalenders; Veranstaltungen, die als Wertungsläufe zu obigen Titeln – Ausschreibung von Prädikatwettbewerben in zählen sowie über deren Vermarktung Verträge zu den verschiedenen Motorradsportdisziplinen auf schließen, steht dem DMSB zu, soweit die Trägervereine nationaler Ebene sowie Genehmigung sonstiger zugestimmt haben. Dies schließt die Werbe- und Serien-Wettbewerbe; Marketingrechte ein, soweit deren Wahrnehmung im – Prüfung und Genehmigung der Zusammenhang mit solchen Verträgen erforderlich ist. Veranstaltungsausschreibungen sowie das Verbot Diese Festlegungen gelten auch für Serienwettbewerbe von Veranstaltungen bzw. Wettbewerben, die den und Läufe/Rennen zu Serienwettbewerben, die sportgesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen; im Rahmen von durch den DMSB genehmigten 3
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) – Homologation von Renn- bzw. Wettbewerbsstrecken FIM und Bahnen; Europe – Fédération Internationale de Motocyclisme Euro- – Prüfung und Bestätigung der bei Veranstaltungen pe (Europäischer Motorradverband) bzw. Rekordversuchen erzielten Resultate; FMN – Fédération Motocyclisme National (Nationale – Registrierung von Fahrern/Beifahrern, Bewerbern, Mitglieds-Föderation der FIM/FIM-Europe) lndustrie- und Renndiensten, Offiziellen und FMNR – Fédération Motocyclisme National Responsable Veranstaltern sowie sonstigen am Motorradsport (ausrichtende Nationale Mitglieds-Föderation der direkt oder indirekt beteiligten Personen, Firmen und FIM/FIM-Europe) Organisationen, ggf. verbunden mit der Ausgabe Organisationen und Kommissionen der FIM von Lizenzen und/oder Ausweisen an diesen BD – Board of Directors / Präsidium Personenkreis; CAP – Public Affaires Commission / Kommission für öf- – Erteilung der Erlaubnis zur Beteiligung an FIM- fentl. Straßenverkehr und Straßensicherheit und FIM-Europe-Prädikatwettbewerben sowie an CCI – Internal Auditors / Internes Controling Veranstaltungen im Ausland; CCR – Road Racing Commission / Straßenrennsport- – Regelung des Ausbildungswesens für Sportwarte; Kommission – Ausübung der nationalen Verbandsgerichtsbarkeit CCP – Track Racing Commission / Bahnsport- Kommission – Erhebung von Gebühren (gemäß DMSB-/FIM-/FIM- CEN – Enduro Commission / Enduro Kommission Europe-Gebühren, s. weißer Teil). CFM – Commission for Women in Motorcycling / Kommission für Frauen im Motorradsport Art. 4 Überwachungsrecht des DMSB CIE – International Environnement Commission / Umwelt-Kommission Die Mitglieder des Präsidiums und des Exekutivkomitees CJI – International Judicial Commission / des DMSB haben das Recht, alle Veranstaltungen, die nach dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz organisiert Juristische Kommission sind, zu überwachen. CMI – International Medical Commission / Das gleiche Recht haben die Vorsitzenden eines DMSB- Ärzte-Kommission Ausschusses oder einer DMSB-Arbeitsgruppe in ihrem CMS – Motocross Commission / Motocross-Kommission Fachbereich. CRT – Cross-Country Rallies Commission Die verantwortlichen Sportwarte sind gehalten, etwaigen CTI – International Technical Commission / Technische Hinweisen dieses Personenkreises nachzugehen und die Kommission notwendigen Maßnahmen zu treffen. CTL – Touring and Leisure Commission / Tourensport- Die so autorisierten Personen weisen sich durch einen Kommission Lichtbildausweis des DMSB aus. Bei entsprechender Legi- CTR – Trial Commission / Trial Kommission timation sind sie berechtigt, unter Beachtung und Einhal- Funktionen tung bestehender Sicherheitsbestimmungen sämtliche FL = Fahrtleiter Absperrungen zu passieren und ungehindert jeden Platz LRA = Leitender Rennarzt (Rennbüro, abgesperrte Bahn, Rennstrecke, Fahrerlager, Boxen, Zeitnehmerhaus, Parkplätze, Tribünen usw.) zu be- LS = Leiter der Streckensicherung treten. PSK = Pflicht-Sportkommissar PTK = Pflicht-Technischer Kommissar Art. 4.1 Unbemannte Fluggeräte RL = Rennleiter Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von unbemannten SK = Sportkommissar Fluggeräten (z.B. Drohnen/Mikrokopter) im Rahmen von SR = Schiedsrichter Motorsportveranstaltungen grundsätzlich verboten. Der DMSB behält sich bei Zuwiderhandlung eine Ahndung TK = Technischer Kommissar des Verstoßes durch das DMSB-Sportgericht vor. ZNK = Zeitnahme-Kommissar / Zeitnehmer Der Veranstalter kann eigenverantwortlich unter Be- Status von Veranstaltungen bzw. Klassen rücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und C = Clubsport Bestimmungen Ausnahmen erteilen. Die Erteilung einer E = Europa-offen Ausnahmegenehmigung, zum Einsatz von unbemannten EM = Europameisterschaft Fluggeräten, ist mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbe- GP = Grand Prix/Weltmeisterschaft ginn dem DMSB gegenüber schriftlich anzuzeigen. I = International N = National II. BEZEICHNUNGEN WM = Weltmeisterschaft Nat. und Int. Lizenzen Art. 5 Abkürzungen IL = Inter-Lizenz der FIM FIM – Fédération Internationale de Motocyclisme A = Fahrer-/Beifahrer-Lizenz des DMSB, Leistungs- (Internationaler Motorradverband) klasse A 4
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) BL = Fahrer-/Beifahrer-Lizenz des DMSB, Leistungsklas- (5) Lizenzfreie Breitensport-Veranstaltungen se B Breitensport- Veranstaltungen werden ausschließlich CL = Einsteigerlizenz von den DMSB Trägervereinen / sonstigen IHL = DMSB-Lizenz für Gleichmäßigkeitsprüfungen mit Motorsportverbänden / sonstigen Mitgliedern hist. Motorrädern geregelt. IML = lnt. Meisterschafts-Lizenz der FIM oder FIM-Europe Veranstaltungen oder Disziplinen, die in den VL = Veranstaltungs-Lizenz des DMSB Wettbewerbsbestimmungen des DMSB nicht Art. 6 Motorrad geregelt sind, fallen in den Bereich des lizenzfreien Breitensports. Ein Motorrad ist ein mechanisch angetriebenes Fahrzeug mit weniger als 4 Rädern, die alle mit dem Boden Art. 8 International offene Veranstaltungen Berührung haben. Quads gelten jedoch auch als Motorrad i.S.d. Gesetzes. Die Klasseneinteilung ergibt sich aus den Offen für Teilnehmer mit einer Lizenz einer FIM jeweiligen Wettbewerbsbestimmungen. Mitgliedsorganisation. Die Veranstaltung muss im FIM International Open Calendar und DMSB-Online- Art. 7 Motorsportveranstaltungen Motorsportkalender eingetragen sein. Sie kann zusätzlich auch im FIM Europe Open Calendar eingetragen werden. (1) Der DMSB-Motorradsport umfasst im Grundsatz Im Rahmen einer internationalen Veranstaltung können folgenden Disziplinen / Veranstaltungen: auch Europa-offene oder nationale Wettbewerbe/Klassen - Straßensport durchgeführt werden. - Motocross Die Einbeziehung der Bezeichnung „international“ in den - SuperMoto Titel der Veranstaltung ist hier zulässig. - Trial Art. 9 Europa-offene Veranstaltungen - Enduro - Bahnsport Offen für Teilnehmer mit einer Lizenz einer FIM - Motoball Europe Mitgliedsorganisation. Die Veranstaltung muss im FIM Europe Open Calendar und DMSB-Online- (2) Als DMSB-genehmigungspflichtige Motorsportver- Motorsportkalender eingetragen sein. anstaltungen gelten grundsätzlich Rennen jeder Art, Leistungsprüfungen, Rekordversuche und Motoball- Im Rahmen einer Europa-offenen Veranstaltung können spiele, sofern sie nicht unter (4) oder (5) fallen. auch nationale Wettbewerbe/Klassen durchgeführt werden. (3) DMSB-genehmigungspflichtige Veranstaltungen bzw. verschiedene Klassen können wie folgt Art. 10 Nationale Veranstaltung ausgeschrieben werden: Offen für Teilnehmer mit einer DMSB-Lizenz. Die - International Veranstaltung muss im DMSB-Online-Motorsportkalender - Europa-offen eingetragen sein. - National (4) Clubsport-Veranstaltungen Art. 11 Prädikat-Veranstaltung Der Clubsport ist dauerhaft an die DMSB Trägerver- (1) Prädikat-Veranstaltungen können eine und die sonstigen Motorsportverbände und - FIM- (Weltmeisterschaft) oder FIM Europe (Europa- sonstigen Mitglieder delegiert. Veranstaltungen oder meisterschaft) Meisterschafts-Veranstaltungen sein. Disziplinen, deren Charakteristik ganz oder teilweise Hier sind zusätzlich zur DMSB-Lizenz entsprechende in den Wettbewerbsbestimmungen des DMSB gere- FIM- oder FIM-Europe Meisterschaftslizenzen erfor- gelt ist, müssen im Grundsatz als Clubsport durchge- derlich. führt werden. Unabhängig von der Bezeichnung der Veranstaltung oder der Disziplin sind diese nach den - Deutsche Meisterschaften des DMSB sowie entsprechenden Clubsport-Bestimmungen (DMSB- - DMSB-Meisterschafts- (A-Lizenz-Wertung*) Rahmenausschreibung und Grundausschreibungen) - DMSB-Cup- (gemeinsame A - und B-Lizenz-Wertung*) durchzuführen. Clubsport Veranstaltungen sind li- - DMSB-Pokal- (B-Lizenz-Wertung*) zenzpflichtig, ausschließlich DMSB-Lizenzen sind zu- Veranstaltungen sein. lässig. (2) Prädikatveranstaltung/-wettbewerbe können - als Finalserie durchgeführt werden, bei der die Wertungspunkte der Wertungsläufe berücksichtigt/ addiert werden, oder - als Final-Veranstaltung durchgeführt werden. 5
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) Dem Sieger einer DMSB-Prädikat-Finalveranstaltung der Schiedsrichter auch exekutiv tätig werden können. oder -Finalserie wird der in den Wettbewerbsbestim- Zu den vollziehenden Sportwarten gehören der Renn-/ mungen festgelegte Titel zugesprochen. Fahrtleiter und alle Funktionäre, die ihm unterstehen bzw. *Sofern in den disziplinbezogenen Wettbewerbsbe- ihn bei der Durchführung der Veranstaltung unterstützen, stimmungen für einzelne Klassen nichts anderes fest- wie z. B. Leiter der Streckensicherung, lizenzierter gelegt ist. Leitender Rennarzt, Zeitnehmer, lizenzierte Sportwarte der Streckensicherung und mit Einschränkungen die Art. 12 Reservierte nationale Veranstaltung Technischen Kommissare. Eine über die vorstehenden Festlegungen hinausgehende Eine reservierte nationale Veranstaltung ist ein Koppelung von Funktionen unterschiedlicher Bereiche Wettbewerb, an dem nur Inhaber einer vom DMSB (überwachend/exekutiv) im Rahmen einer Veranstaltung ausgestellten Fahrer-/Beifahrer-Lizenz teilnehmen ist nicht statthaft. können, die die besonderen Bedingungen der Ausschreibung erfüllen, z. B.: reserviert für Mitglieder des Art. 18 Jury veranstaltenden Clubs, für Privatfahrer, Werksfahrer oder für namentlich genannte Teilnehmer, usw. Die Jury wird von den Sportkommissaren bzw. dem Eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Sportkommissar im Zusammenwirken mit dem Schiedsrichter einer Veranstaltung gebildet. Art. 13 Veranstaltungstitel Art. 19 Sportkommissar/Schiedsrichter Veranstaltungstitel sowie etwaige Untertitel müssen aus der Ausschreibung ersichtlich sein und bedürfen der In den Artikeln des DMSG wird nur die Bezeichnung Zustimmung des DMSB. „Sportkommissar“ verwendet. Bei Veranstaltungen, für die ein Schiedsrichter eingesetzt wird, umfasst der Begriff Die in Artikel 9 aufgeführten Einschränkungen sind zu „Sportkommissar“ auch den Begriff „Schiedsrichter“. beachten. Irreführende oder mit Prädikat-Bezeichnungen kollidie- Art. 20 Renn- / Fahrtleiter rende Titel oder Untertitel und/oder eine Propagierung unterschiedlicher Titel oder Untertitel auf den verschiede- Der Renn-/Fahrtleiter ist für die Durchführung einer nen offiziellen Veranstaltungsunterlagen (Ausschreibung, Veranstaltung unter Einhaltung aller zutreffenden Programm, Handzettel, Plakate etc.) sind nicht erlaubt. Richtlinien und Bestimmungen verantwortlich. Art. 14 Veranstalter Art. 21 Fahrer „Veranstalter“ ist eine vom DMSB anerkannte Fahrer ist die Person, die ein Wettbewerbsmotorrad fährt, motorsportliche Vereinigung, die eine Veranstaltung der Fahrer muss im Besitz einer gültigen „Fahrer-Lizenz“ sein. verantwortlich plant, organisiert und durchführt. Diese Fahrer-Lizenz berechtigt ihn unter Beachtung der in den Veranstaltungsausschreibungen bzw. in den Art. 15 Genehmigung Lizenzbestimmungen getroffenen Festlegungen zur Durch die Veranstaltungsgenehmigung wird dem Abgabe von Nennungen für Sportveranstaltungen im Veranstalter gestattet, eine Sportveranstaltung Regelungsbereich des DMSB. entsprechend der von ihm erstellten Ausschreibung zu Fahrer mit Behinderungen die eine Lizenzausstellung organisieren und durchzuführen. ausschließen/einschränken, bedürfen einer endgültigen Beurteilung durch einen Arzt des FA Sicherheit bzw. einen Art. 16 Ausschreibung Arzt den der FA Sicherheit Motorradsport bestimmt. Die Ausschreibung ist unter Beachtung der FIM- oder Für den Erwerb und Besitz einer Fahrer-Lizenz sowie deren FIM-Europe-Reglements bzw. DMSB-Bestimmungen und Nutzung gelten im Übrigen die Lizenzbestimmungen -Richtlinien zu erstellen. Sie darf erst nach Genehmigung des DMSB. durch den DMSB oder die Sportabteilung der Trägerverbände herausgegeben werden. Art. 21.1 Beifahrer Beifahrer ist die Person, die im Seitenwagen mitfährt. Art. 17 Sportwarte Beifahrer benötigen ebenfalls eine gültige Lizenz. Im Es wird zwischen aufsichtsführenden (überwachend Übrigen gelten die Festlegungen gemäß Artikel 21 DMSG tätigen) und vollziehenden (exekutiv tätigen) Sportwarten auch für Beifahrer. unterschieden. Zu den aufsichtsführenden Sportwarten gehören die Sportkommissare, die Technischen Kommissare und der Schiedsrichter, wobei die Technischen Kommissare und 6
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) Art. 22 Bewerber Art. 31 Protest Bewerber ist jede natürliche oder juristische Person, Ein Protest ist die förmliche Beschwerde eines Teilnehmers die im Besitz einer Bewerber/Sponsor- oder Hersteller- hinsichtlich einer vermeintlichen Unregelmäßigkeit im Lizenz ist. Diese Bewerber-/Sponsor- oder Hersteller- Zusammenhang mit einer Veranstaltung. Lizenz berechtigt den Inhaber, unter Beachtung der zusätzlichen, für die Nutzung von Bewerber-/Sponsor- Art. 32 Berufung Lizenzen maßgebenden Bestimmungen des DMSB, zur Berufung ist ein an das DMSB-Berufungsgericht Abgabe von Nennungen für Fahrer, Beifahrer oder Teams, gerichtetes Rechtsmittel, welches gegen eine die unter seiner Bewerbung fahren. Entscheidung der Sportkommissare, des Schiedsrichters, Der Bewerber gilt als Teilnehmer der Veranstaltung. der Jury oder gegen eine Entscheidung des DMSB- Sportgerichtes statthaft ist. Art. 23 Strecke bzw. Bahn Das Berufungsverfahren wird in Kapitel VI der Rechts- und Eine Strecke bzw. Bahn ist eine für die Abhaltung von Verfahrensordnung (RuVO) geregelt. Der in der RuVO Motorsportveranstaltungen benutzte Anlage bzw. verwandte Begriff Sportkommissare bezieht sich auch auf Fahrstrecke (bei Enduro und Trial). Für die Zulassung die Schiedsrichter und die Jury. dieser Strecken bzw. Bahnen gelten die einschlägigen Bestimmungen des DMSB. Art. 33 Ausschluss Unter Ausschluss von der weiteren Teilnahme versteht man Art. 24 Rennen das Verbot für eine Person oder einen Kreis von Personen, Ein Rennen ist ein Wettbewerb, bei dem es auf die an einem Wettbewerb oder Lauf teilzunehmen, oder das Erzielung der kürzesten Fahrzeit über eine festgelegte Verbot für ein oder mehrere Motorräder einer bestimmten Distanz bzw. auf die Bewältigung der größten Distanz Marke oder für ein Motorradzubehör, bei einer bestimmten innerhalb einer festgelegten Fahrzeit ankommt. Veranstaltung gefahren oder benutzt zu werden. Ein Ausschluss kann auch nach Abschluss der Veranstaltung Art. 25 Leistungsprüfung verfügt werden und zieht dann einen Ausschluss aus dem Eine Leistungsprüfung ist ein Wettbewerb zur Prüfung der Ergebnis (Wertungsausschluss) nach sich. Leistung und Zuverlässigkeit des Motorrades sowie der Eingezahltes Nenngeld verfällt bei einer Geschicklichkeit des Fahrers auf einer vorgeschriebenen Ausschlussentscheidung dem Veranstalter. Strecke und nach Bedingungen, die in der Ausschreibung festgelegt sein müssen. Art. 34 Suspendierung Suspendierung ist das Verbot für eine Person oder Art. 26 Rekord einen Personenkreis (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Helfer, Ein Rekord ist eine unter Einhaltung der in den Sportwart) in irgendeiner Eigenschaft an einem Motorrad- internationalen und nationalen Motorrad-Sportgesetzen Wettbewerb teilzunehmen oder mitzuwirken bzw. eine festgelegten Bedingungen aufgestellte Höchstleistung. Funktion im Motorradsport auszuüben oder das Verbot für ein oder mehrere Motorräder einer bestimmten Art. 27 Weltrekord Marke oder für ein Motorradzubehör bzw. für ein Teil der Ein Weltrekord ist eine innerhalb einer Klasse erzielte und Fahrerausrüstung, bei einem Wettbewerb gefahren oder von der FIM anerkannte internationale Höchstleistung. benutzt zu werden. Eine Suspendierung macht alle für die Zeit der Art. 28 Nationaler Rekord Suspendierung abgegebenen Nennungen ungültig. Ein nationaler Rekord ist eine innerhalb einer Klasse in Bereits bezahlte Nenngelder sind auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland aufgestellte und vom zurückzuzahlen. DMSB anerkannte Höchstleistung, ohne Rücksicht darauf, welcher Nationalität der Bewerber/Fahrer ist. Art. 35 Disqualifikation Art. 29 Lokaler Rekord Die Disqualifikation ist eine Suspendierung (Sperre) auf Ein lokaler Rekord ist eine auf einer permanenten, vom Lebenszeit, die den Verlust jeden Rechts, in irgendeiner DMSB zugelassenen Bahn oder Strecke aufgestellte und Eigenschaft an einem motorsportlichen Wettbewerb teil- vom DMSB anerkannte Höchstleistung ohne Rücksicht zunehmen oder mitzuwirken, nach sich zieht. darauf, welcher Nationalität der Bewerber/Fahrer ist. Art. 36 Höhere Gewalt Art. 30 Rekordhalter Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes außerge- Rekordhalter ist der oder sind die Fahrer des bei dem wöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt Rekord gefahrenen Motorrades. des Betroffenen nicht verhindert werden kann (z.B. Brand, Erdbeben, Streik). 7
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) III. VERANSTALTUNGEN – WETTBEWERBE Eine Absage zu Beginn des 1. Veranstaltungstages bzw. ein späterer Abbruch der Veranstaltung kann, im Art. 37 Veranstalterkreis Gegensatz zum Abbruch eines Rennens/Wettbewerbs, der vom Renn- bzw. Fahrtleiter verfügt wird, nur durch die Veranstaltungen dürfen im Regelungsbereich des DMSB Sportkommissare oder Schiedsrichter in Fällen höherer nur von dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen, Gewalt oder aus Sicherheitsgründen angeordnet werden. deren Regionallandesverbänden und Ortsclubs In einem solchen Fall ist bezüglich einer eventuellen durchgeführt werden. Rückzahlung des Nenngeldes Art. 54 DMSG zu beachten. Art. 38 Pflichtvermerk Art. 42 Aufgaben des Veranstalters Ausschreibung und Programm einer Veranstaltung Der Veranstalter ist verantwortlich für: müssen den Vermerk tragen: „Genehmigt vom DMSB am 1. die rechtzeitige Anmeldung der beabsichtigten ... unter Reg.-Nr . . .“, bei internationalen Veranstaltungen Veranstaltung beim DMSB und die Beantragung zusätzlich den Vermerk: „Genehmigt von der FIM bzw. der der erforderlichen Genehmigungen, Strecken- oder FIM-Europe unter Reg.-Nr ...“. Bahnabnahmen etc., Art. 39 Kenntnis und Beachtung der Sportgesetze 2. die Einholung der notwendigen behördlichen Genehmigungen, Jede Vereinigung, die eine Motorradsportveranstaltung durchführt und jede natürliche oder juristische Person, 3. die termingerechte Aufstellung und Einreichung die an ihr teilnimmt, verpflichten sich: einer ordnungsmäßigen Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des DMSB bzw. der FIM oder FIM- 1. das Deutsche Motorrad-Sportgesetz sowie die Europe sowie für deren Veröffentlichung nach ihrer einschlägigen Wettbewerbsbestimmungen und Genehmigung durch den DMSB, Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu kennen, 4. die Einteilung der exekutiv tätigen Sportwarte und 2. sich diesen ohne Vorbehalt zu unterwerfen, Anforderung der überwachend tätigen Sportwarte 3. unter Strafe der Disqualifikation auf jede Anrufung (soweit diese nicht vom DMSB eingesetzt werden), von ordentlichen Gerichten zu verzichten, es sei 5. die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung denn, der in den sportgesetzlichen Bestimmungen nach dem Motorrad-Sportgesetz (DMSG) des DMSB und der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehene bzw. der FIM- oder FIM-Europe-Richtlinien und deren Rechtsweg ist ausgeschöpft. einschlägigen Wettbewerbsbestimmungen, Art. 40 Verbotene Wettbewerbe/Veranstaltungen 6. die Prüfung der Lizenzen und Startgenehmigungen sowie, soweit vorgeschrieben, des Führerscheins und Jeder Motorradsportwettbewerb, der nicht nach des Kfz-Scheins der Teilnehmer, dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz sowie den 7. den rechtzeitigen Abschluss der Veranstalterhaft- einschlägigen Wettbewerbsbestimmungen und pflichtversicherung, der Sporthaftpflichtversicherung Richtlinien organisiert bzw. durchgeführt wird, wird vom für Teilnehmer und Fahrerhelfer sowie der Haftpflicht- DMSB nicht genehmigt. Ist dieser Wettbewerb Teil einer versicherung für Sportkommissare und Sportwarte Veranstaltung, für die eine Gesamtgenehmigung erteilt und anderer Personen die mit der Organistion und wurde, so wird die erteilte Gesamtgenehmigung ungültig. Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind. Des Art. 41 Verlegung, Absage oder Abbruch einer Weiteren ist eine Unfallversicherung für Sportwarte, Veranstaltung Fahrerhelfer und Zuschauer nach den vom DMSB er- lassenen Bestimmungen (Veranstaltungsversicherun- Eine Veranstaltung kann nur nach Zustimmung der gen, s.a. Art. 65) abzuschließen, für die Genehmigung zuständigen Stelle (DMSB, 8. die Einreichung der Versicherungsbestätigung an den bzw. bei Clubsport- oder DMSB-genehmigungsfreien DMSB innerhalb der vorgeschrieben Frist (Anm.: s.a. Veranstaltungen, die betreffende Sportabteilung der Trägervereine) verlegt werden. Ausgenommen hiervon Art. 65), ist eine notwendig werdende, witterungsbedingte 9. die Veröffentlichung des offiziellen Programms und Verschiebung um bis zu 24 Stunden. der offiziellen Ergebnisse der Veranstaltung (Anm.: Im Falle der Verlegung oder Verschiebung einer s.a. Art. 66), Veranstaltung um mehr als 24 Stunden sind die 10. die Aushändigung der Preise und evtl. Ehrenpreise Teilnehmer an die von ihnen abgegebene Nennung nicht bzw. die Auszahlung evtl. ausgeschriebener mehr gebunden und können diese zurückziehen. Preisgelder und Reisekosten, Bei Absage einer Veranstaltung vor dem 1. 11. die umgehende Übersendung des vom Renn- bzw. Veranstaltungstag (= 1. Trainingstag) sind sowohl der Fahrtleiter verfassten Schlussberichtes (DMSB-Form- DMSB als auch die Fahrer, die eine Nennung abgegeben blatt) mit den genauen Ergebnissen der Veranstal- haben, kurzfristig in Kenntnis zu setzen. tung an den DMSB, soweit diese nicht bereits vorab übersandt wurden. 8
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) Art. 43 Wettbewerb/Rahmenprogramm / Veranstal- Filmaufnahmen, im Zusammenhang mit den Aus- tung und Weiterbildungsmaßnahmen des DMSB, verwen- det und veröffentlicht werden dürfen. (1) DMSB-genehmigungsfreie Veranstaltungen sind ausschließlich Wettbewerbe, die über die für diese Art. 44 Erteilung der Veranstaltungsgenehmigung Veranstaltungen vorgeschriebene max. Streckenlän- DMSB-genehmigungsfreie Veranstaltungen sind aus- ge nicht hinausgehen und bei denen die gefahrenen schließlich Wettbewerbe, die über die für diese Veran- Zeiten ohne Einfluss auf die Wertung bleiben. staltungen vorgeschriebene max. Streckenlänge nicht (2) Der Genehmigungspflicht durch den DMSB unter- hinausgehen und bei denen die gefahrenen Zeiten ohne liegen alle in Art. 7 bis 12 genannten Veranstaltun- Einfluss auf die Wertung bleiben. gen und Rekordversuche mit der Maßgabe, dass die Der Genehmigungspflicht durch den DMSB unterliegen Genehmigung von Clubsport- oder sogenannten alle in Art.7 bis 12 genannten Veranstaltungen und Re- genehmigungsfreien Veranstaltungen an die Sport- kordversuche mit der Maßgabe, dass die Genehmigung abteilungen der Trägervereine delegiert wird. In Zwei- von Clubsport- oder sogenannten genehmigungsfreien felsfällen entscheidet der DMSB. Veranstaltungen an die Sportabteilungen der Trägerverei- (3) Zusätzliche Wettbewerbe im Rahmen oder im Zusam- ne delegiert wird. In Zweifelsfällen entscheidet der DMSB. menhang mit einer genehmigungspflichtigen Motor- Der Termin für eine Veranstaltung – ausgenommen Club- radsport-Veranstaltung dürfen nur mit Genehmigung sport- oder genehmigungsfreie Veranstaltungen – muss des DMSB (außer Clubsport) durchgeführt werden. beim DMSB über den für den Veranstalter zuständigen Als Wettbewerbe sind alle Programmpunkte anzuse- Club oder Verband zu einem vom DMSB bestimmten hen, bei denen eine direkte oder indirekte Wertung Zeitpunkt angemeldet werden (s. DMSB Homepage). – gleich welcher Art – erfolgt oder für den Zuschauer Die Veranstaltungsgenehmigung ist grundsätzlich min- deutlich wird. destens zwei Monate vor dem Termin der Veranstaltung (4) Die Durchführung zusätzlicher Rahmen-/Show- beim DMSB über den zuständigen Club oder Verband Programmpunkte ist gegenüber dem DMSB und der einzuholen. Gleichzeitig ist der Ausschreibungsentwurf Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung anzeige- bzw. in dreifacher Ausfertigung (1 x Club / Verband sowie 2 x anmeldepflichtig (außer Clubsport). Grundsätzlich DMSB) vorzulegen. sind diese Teile der Veranstaltung kein Bestandteil der Terminanmeldungen für Clubsport- oder genehmigungs- genehmigten Ausschreibung und somit separat zu freie Wettbewerbe müssen zum frühestmöglichen Zeit- versichern. punkt den zuständigen Sportabteilungen der Trägerver- (5) Soweit Lizenznehmer an Rahmen-/Show-Program- eine zugeleitet werden, die dann umgehend den DMSB men beteiligt sind, entfällt der an sich mit der Lizenz informieren und ihm nach Genehmigung eine Kopie der verbundene Sportunfall-Versicherungsschutz für die Ausschreibung übersenden. Teilnahme an diesem Rahmen-Programm (vgl. Art. 12 Die Höhe der Anmelde- bzw. Genehmigungsgebühr wird in den DMSB-Lizenzbestimmungen). jährlich vom DMSB festgesetzt (s.a. „DMSB-/ FIM-/ FIM- (6) Der Termin für eine Veranstaltung – ausgenommen Europe-Veranstaltungsgebühren“, weißer Teil). Clubsport- oder genehmigungsfreie Veranstaltun- Art. 44.1 Behördliche Genehmigung gen – muss beim DMSB über den für den Veranstalter zuständigen Club oder Verband zu einem vom DMSB Die Genehmigung einer Veranstaltung durch den DMSB gilt bestimmten Zeitpunkt angemeldet werden (s.a. vorbehaltlich der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. DMSB Homepage). Die Veranstaltungsgenehmigung ist grundsätzlich mindestens zwei Monate vor dem Art. 45 Inhalt der Ausschreibung Termin der Veranstaltung beim DMSB über den zu- Jede Ausschreibung (ausgenommen für FIM- oder FIM- ständigen Club oder Verband einzuholen. Gleichzeitig Europe-Prädikat-Veranstaltungen, Clubsport- oder ist der Ausschreibungsentwurf vorzulegen. genehmigungsfreie Veranstaltungen) umfasst den vom DMSB festgelegten wettbewerbsspezifischen Teil (A) (7) Terminanmeldungen für Clubsport- oder genehmi- sowie den vom DMSB erstellten und von den Veranstaltern gungsfreie Wettbewerbe müssen zum frühestmög- zu ergänzenden Teil (B) mit veranstaltungsspezifischen lichen Zeitpunkt den zuständigen Sportabteilungen Angaben. der Trägervereine zugeleitet werden, die dann umge- Ausschreibungen für FIM-/FIM-Europe-Prädikat-Veran- hend den DMSB informieren und ihm nach Genehmi- staltungen sind nach dem von der FIM bzw. FIM-Europe gung eine Kopie der Ausschreibung übersenden. vorgegebenen Rahmen zu erstellen. (s. auch Artikel 55). (8) Die Höhe der Anmelde- bzw. Genehmigungsgebühr Bei der Erstellung der Ausschreibungen für Clubsport- wird vom DMSB festgesetzt (s.a. DMSB-Gebührenliste). oder genehmigungsfreie Veranstaltungen sind die Wett- (9) Der Veranstalter erteilt gegenüber dem DMSB seine bewerbsbestimmungen des DMSB sowie evtl. ergänzen- Einwilligung, dass die im Rahmen von DMSB-geneh- de Festlegungen der zuständigen Sportabteilungen zu migten Veranstaltungen entstandenen Foto- und beachten. 9
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) Art. 46 Ausführungsbestimmungen tungslizenznehmern – neben dem o. g. Nenngeldauf- Der Veranstalter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem schlag eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in der DMSB bzw. mit der für die Genehmigung zuständigen im A-Teil der Ausschreibung für die jeweilige Wettbe- Sportabteilung oder, wenn kurzfristig notwendig, werbsart festgelegten Höhe zu entrichten. mit den Sportkommissaren/dem Schiedsrichter, Jede schriftlich, per Fax oder über das Online-Nen- Ausführungsbestimmungen zu der Ausschreibung nungssystem eingegangene Nennung gilt im Üb- herauszugeben. rigen auch ohne Zahlung des Nenngeldes als ver- Diese Ausführungsbestimmungen werden Bestandteil bindlich abgegeben und verpflichtet grundsätzlich der Ausschreibung. Durch sie dürfen jedoch der Charakter im Falle der Zurückziehung der Nennung nach Nen- der Veranstaltung und die Wertungskriterien nicht nungsschluss bzw. der Nichtteilnahme zur Zahlung geändert werden. des Nenngeldes sowie des Nenngeldaufschlages und Die Ausführungsbestimmungen müssen allen Teilnehmern ggf. auch der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr. schriftlich oder durch Aushang bekanntgegeben werden. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung oder zum Ver- Art. 47 Auslegung der Ausschreibungs-/ Ausführungs- zicht auf die Zahlung des Nenngeldes besteht nur bestimmungen gem. Art. 54. Die Auslegung der Ausschreibung und etwaiger Ausfüh- Art. 49 Gegenseitige Vollmacht und gemeinsame rungsbestimmungen obliegt während der Veranstaltung Haftung von Bewerber, Fahrer und Beifahrern allein den Sportkommissaren / dem Schiedsrichter. (1) Bewerber, Fahrer und Beifahrer bevollmächtigen Art. 48 Nennungen, Nenngeld sich gegenseitig, soweit sie nichts Gegenteiliges bestimmen, mit der Abgabe der Nennung, den (1) Eine Nennung muss zum festgelegten Nennungs- jeweils anderen in einem Sportstrafen-, Protest- oder schluss der in der Ausschreibung angegebenen Stelle Berufungsverfahren zu vertreten. zugegangen sein. Sie hat grundsätzlich auf dem offizi- Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur: ellen Nennformular oder Online-Nennungssystem zu - Abgabe von Protesten und deren Rücknahme, erfolgen und muss von den Nennenden (Bewerber, - Ankündigung, Einlegung, Bestätigung, Rücknahme Fahrer, Beifahrer) eigenhändig, bei Minderjährigen und Verzicht der Berufung, von den/dem gesetzlichen Vertreter(n) unterschrie- - Stellung aller im Rahmen des Sportstrafen-, ben sein. Berufungsverfahren möglichen Anträge und der Per Fax oder über das Online-Nennungssystem Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. eingereichte Nennungen müssen spätestens bei der (2) Bewerber, Fahrer und Beifahrer haften für alle Dokumentenprüfung mit der Original-Unterschrift Verpflichtungen aus dem Nennungs- und versehen werden. Nicht auf dem Nennformular Lizenzvertrag als Gesamtschuldner. abgegebene schriftliche Nennungen müssen (3) Bewerber, Fahrer und Beifahrer müssen Tatsachen in ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt auf ein offizielles der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes Nennformular übertragen und unterschrieben (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer werden. usw.), sofern die Vertragsverhältnisse mit dem Die Angabe eines Bewerbers im Nennformular bzw. Veranstalter und dem DMSB betroffen sind oder einen die Abgabe einer Nennung durch einen Bewerber Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen setzt den Besitz der entspr. Bewerber/Sponsor-Lizenz sich gelten lassen. gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen voraus. (2) Sofern für die betreffende Wettbewerbsart Nenngeld Art. 50 Nennungen von Lizenznehmern anderer erhoben wird, ist dieses in jedem Fall der Nennung als Föderationen Scheck beizufügen oder zeitgleich mit der Nennung Nennungen von Lizenznehmern anderer Föderationen an den Veranstalter zu überweisen. In diesem Fall ist müssen stets den Genehmigungsvermerk der für den eine Kopie des Überweisungsbeleges der Nennung betreffenden Fahrer zuständigen FMN tragen. Andernfalls beizufügen. Bei Scheckzahlungen ist der Veranstalter ist eine separate Auslandsstartgenehmigung der verpflichtet, den Scheck erst zum Nennungsschluss betreffenden FMN vorzulegen, die vom Veranstalter im einzulösen. Original (bei Einzelstartgenehmigung) bzw. in Kopie (bei Wurde das Nenngeld nicht zeitgleich mit der Dauerstartgenehmigung) einbehalten und der Nennung Nennung entrichtet, wird vom Veranstalter ein beigefügt wird. Nenngeldaufschlag in der im A-Teil der Ausschreibung für die jeweilige Wettbewerbsart festgelegten Höhe Art. 51 Nennungsbestätigung / Ablehnung von erhoben. Nennungen Für Nachnennungen, soweit diese vom Veranstalter Alle eingehenden Nennungen sollten möglichst akzeptiert wurden, ist – ausgenommen bei Veranstal- kurzfristig, müssen jedoch – soweit nicht ausdrücklich in den Wettbewerbsbestimmungen etwas anderes 10
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) festgelegt ist – spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Streitfällen entscheidet der DMSB, Nennungsschluss, bzw. im Falle von Nachnennungen, 4. wenn die Nennung schriftlich vor Nennungsschluss innerhalb von 48 Stunden nach Nennungseingang bzw., mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters, schriftlich bestätigt oder abgelehnt werden. nach Nennungsschluss zurückgezogen wurde: 100 %. *), Vom Veranstalter kann jede Nennung unter Angabe der 5. bei schriftlicher Absage nach Nennungsschluss: keine Gründe abgelehnt werden. Nennungen zu Prädikats- Rückzahlung. *), Wettbewerben dürfen nur mit Zustimmung des DMSB 6. bei schriftlicher Absage nach Nennungsschluss bis drei abgelehnt werden. Tage vor der Veranstaltung wegen Lizenzeinzugs oder Es dürfen nur die Namen der Teilnehmer (Fahrer, nachgewiesener Krankheit, (Attestvorlage): 50 %. *), Beifahrer, Bewerber) veröffentlicht werden, die eine 7. bei nur telefonischer oder mündlicher Absage vor gültige Nennung abgegeben haben und deren Nennung oder nach Nennungsschluss: keine Rückzahlung, vom Veranstalter bestätigt wurde. 8. wenn die Veranstaltung verlegt oder abgesagt bzw. Art. 52 Nennungsschluss der Wettbewerb nicht durchgeführt wird: 100 %. Nennungsschluss ist, soweit in der Ausschreibung nicht Bei Absage der Veranstaltung/des Wettbewerbs am ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, 14 Tage vor der Trainings- oder Veranstaltungstag, aus Gründen Veranstaltung. Soweit im Einzelfall nicht etwas anderes höherer Gewalt, kann der Veranstalter eine anteilige festgelegt ist, wird dem Veranstalter jedoch unabhängig Kostenpauschale in Höhe von bis zu 50 % des von dem Nennungsschlusstermin die Annahme von Nenngeldes einbehalten. Nachnennungen freigestellt. Eine Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren und / oder Nenngeldaufschlägen entfällt generell. Art. 53 Doppel-Nennungen *) Maßgebend ist das Eintreffen der Absage beim Hat ein Bewerber oder Fahrer seine Nennung für eine Veranstalter. Motorradsport-Veranstaltung abgegeben und beteiligt Art. 55 Unentschuldigtes Fernbleiben vom Start er sich, ohne diese einzuhalten, am gleichen Tag an einer anderen Veranstaltung, so wird er durch das Sportgericht Fahrer die, aus welchem Grund auch immer, die von ihnen des DMSB wie folgt bestraft: abgegebene Nennung nicht erfüllen können, müssen dem Erstmalige Verfehlung dieser Art: Veranstalter in jedem Fall hierüber vor der Veranstaltung Verwarnung und 4 Wochen Sperre (Suspendierung). bzw., bei Rennen, spätestens vor Beginn des Trainings schriftlich (Post/Fax/E-Mail) oder, falls dies nicht möglich Im Wiederholungsfall: 8 Wochen Sperre (Suspendierung) sein sollte, zusätzlich vorab telefonisch unter Angabe der und EUR 200 Geldstrafe. ggf. nachweisbaren Gründe, Mitteilung machen. Die Veranstalter müssen etwaige Meldungen bei Wer zu Motorradsport-Veranstaltungen nennt und gleichzeitiger Angabe des Termins der von ihnen ohne begründete schriftliche Entschuldigung dem verschickten Nennungsbestätigung direkt und sofort Start fernbleibt, wird vom Sportgericht des DMSB mit nach Bekanntwerden dem DMSB einreichen und die vom folgenden Strafen belegt: Fahrer abgegebene und unterschriebene Nennung im Original oder als Fotokopie beifügen. 1. Erstmaliges unentschuldigtes Fernbleiben: – Verwarnung und EUR 100 Geldstrafe, Art. 54 Nenngeldrückzahlung/Zahlungsverzicht 2. Im Wiederholungsfall: Die Rückzahlung des Nenngeldes durch den Veranstalter – Verwarnung und 4 Wochen Sperre (Suspendierung). bzw. der Verzicht des Veranstalters auf die Zahlung des Die Veranstalter müssen Fälle unentschuldigten Nenngeldes regelt sich wie folgt: Fernbleibens, bei gleichzeitiger Angabe des 1. wenn dies bei Erfüllung der Nennung in der Versandtermins der Nennungsbestätigung, der DMSB- Ausschreibung vorgesehen ist: 100 %, Geschäftsstelle im Zusammenhang mit der Einreichung 2. wenn die Nennung vom Veranstalter nicht des Schlussberichtes unter Beifügung der vom Fahrer angenommen wird: 100 %, abgegebenen und unterschriebenen Nennung (Original 3. wenn der Fahrer infolge der Einbehaltung oder oder Fotokopie) melden. In einem solchen Fall stehen Einziehung der Lizenz (z. B. aufgrund eines bei einer dem Veranstalter das Nenngeld in voller Höhe sowie vorangegangenen Motorradsport-Veranstaltung der in den Wettbewerbsbestimmungen festgelegte erlittenen Personenschadens oder aufgrund einer Nenngeldaufschlag zu. Suspendierung bzw. Disqualifikation durch den DMSB bzw. die FIM/FIM-Europe) nicht in der Lage ist, Art. 56 Änderung der Ausschreibung und seine Nennung zu erfüllen und dies dem Veranstalter Nennungsänderung bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt hat: 100 %.*). Telefonische (1) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die oder nachträgliche Entschuldigungen können genehmigende Stelle geändert werden. nur in besonderen Fällen und in der Regel nur mit Zustimmung des Veranstalters akzeptiert werden. In 11
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) (2) Ab Beginn der Veranstaltung (Dokumentenprüfung) Die Ausschreibung muss bindende Angaben über die können Änderungen in Form von Bulletins nur durch Höhe der Geldpreise, die Zahl der Ehrenpreise, der die Sportkommissare/Schiedsrichter der Veranstal- Medaillen und Plaketten enthalten. tung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn es aus Alle ausgesetzten Preise müssen vor Beginn der Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt Veranstaltung verfügbar sein. Ist die Anzahl der notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthal- verfügbaren Ehrenpreise, Medaillen und Plaketten vor tenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Run- Beginn der Veranstaltung nicht festzulegen, so genügt es, denzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in wenn der Veranstalter ein Muster dieser Preise bereithält. der Ausschreibung betrifft. Eine Liste der ausgesetzten Preise ist unter genauer (3) Bulletins müssen datiert und fortlaufend nummeriert Angabe der Zuordnung nach Plazierung und Klassen sein, sie werden am offiziellen Aushang bekannt ge- bzw. Wettbewerb, jeweils den Sportkommissaren/ dem Schiedsrichter vor Beginn der Veranstaltung zu geben. übergeben. Abweichungen oder Verschiebungen in (4) Die Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig am of- der Preiszuteilung bedürfen der Genehmigung der fiziellen Aushang zu informieren. Sportkommissare. In keinem Falle darf die Gewährung (5) Sind vom Fahrer/Bewerber in der Nennung gemachte von Preisen des Veranstalters an die Benutzung maßgebliche Angaben (z. B. Lizenzart, Hubraum oder bestimmter Fahrzeugmarken, des Zubehörs oder der Marke des Motorrades, Klasse, Name des Fahrers / Be- Kraftstoffe gebunden sein. werbers etc.) zu ändern, so muss das Einverständnis des Renn- / Fahrtleiters schriftlich, vor Beginn der Ver- Art. 60 Anzahl der Ehrenpreise anstaltung, eingeholt werden. Bei den verschiedenen Veranstaltungen müssen in jeder Klasse – soweit in den wettbewerbsspezifischen Art. 57 Doppelstart Bestimmungen nicht etwas anderes festgelegt ist – bei Der Start eines Fahrers in verschiedenen Klassen – 2 Startenden mind. ein Ehrenpreis (Doppelstart) ist nur erlaubt, wenn in den für die jeweilige – 3 bis 5 Startenden mind. zwei Ehrenpreise Veranstaltung maßgebenden Bestimmungen keine – über 5 Startenden mind. drei Ehrenpreise gegenteiligen Festlegungen getroffen wurden. vergeben werden. Ein und dasselbe Fahrzeug darf zu einer Veranstaltung nur in einer Hubraumklasse genannt werden. Als Hub- Art. 61 Beschränkung in der Zuteilung von Preisen raumklasse im Sinne dieser Vorschrift gilt auch eine Klasse Die Zuteilung der Preise kann, sofern die Ersten mit besonderen technischen Vorschriften, wie z. B. SBK, einer höheren Klasse oder Wertungsgruppe die SSP. Ausgenommen hiervon ist eine Markenpokal-Klasse. Geschwindigkeit der niedrigeren Klasse nicht erreicht Die Nennung des gleichen Fahrzeuges in einer Markenpo- haben, beschränkt werden, sofern ein entsprechender kal-Klasse oder die Nennung des gleichen Fahrzeuges in Hinweis in der Ausschreibung enthalten ist. verschiedenen Lizenzklassen mit gleichen Hubraumfest- legungen ist, soweit dem keine Wettbewerbsbestimmun- Art. 62 Wanderpreise gen entgegenstehen, gestattet. Alle sich aus der Ausschreibung oder den einschlägigen Den Veranstaltern ist es weder bei genehmigungspflichti- Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen sind gen noch bei nichtgenehmigungspflichtigen Wettbewer- jedoch wie im Falle eines Einzelstarts zu erfüllen. Nicht ben gestattet Wanderpreise auszuschreiben. Ausnahmen vorhersehbare zeitliche Überschneidungen bzw. aus bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des DMSB. anderen Gründen ergebende Nachteile sind von dem/ den betreffenden Fahrer(n) selbst zu vertreten. Art. 63 Wertung bei Abbruch von Wettbewerben Muss ein Wettbewerb (Rennen etc.) infolge höherer Art. 58 Kostenersatz, Teilnahmevergütung für die Fahrer Gewalt vor seiner Beendigung abgebrochen oder gekürzt Falls den Fahrern allgemein ein Kostenersatz oder eine werden, so erfolgt eine offizielle Wertung nur unter Teilnahmevergütung gewährt wird, müssen Höhe und Beachtung der Wettbewerbsbestimmungen des DMSB Bedingungen für die Auszahlung in der Ausschreibung bzw. unter Berücksichtigung des FIM-Sporting Codes. angegeben werden. Art. 64 DMSB-Logo, Inhalt des Programms und An- Für die Höhe des Kostenersatzes bzw. der Teilnahmevergü- bringung von Fahnen/Bannern, Fernseh- und tung sind die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB zu Rundfunkrechte beachten. Der Veranstalter ist dem DMSB verantwortlich für die Art. 59 Preise Herausgabe des Veranstaltungsprogramms und die Einhaltung nachstehender Bestimmungen. Für Erfolge bei Motorradsport-Veranstaltungen können in der Regel Geldpreise, Ehrenpreise, Medaillen und Das vom Veranstalter herausgegebene Programm muss Plaketten vergeben werden. folgende Angaben enthalten: 12
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) 1. Titel sowie ggf. Untertitel gemäß genehmigter Die Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft über die Ausschreibung; DMSB-Logo gemäß den abgeschlossenen Pflichtversicherungen für nationale und Logorichtlinien des DMSB (s.a. Homepage des DMSB), EU-offene Veranstaltungen sind dem DMSB spätestens 8 evtl. Serientitel und offizielles Serienlogo, Tage vor Beginn der Veranstaltung sowie vor Trainingsbe- 2. Name und Anschrift, Telefon und ggf. Fax des ginn den Sportkommissaren vorzulegen. Für international Veranstalters, ausgeschriebene Veranstaltungen 25 Tage vor Beginn der 3. Veranstaltungsort/Streckenbezeichnung, Veranstaltung dem DMSB vorzulegen. Für diese Veran- 4. Namen der Sportkommissare bzw. des Schiedsrichters, staltungen sind auch Versicherungspolicen in englischer 5. Namen des Rennleiters/Fahrtleiters, Sprache erforderlich. 6. Namen des Obmannes der Zeitnahme und der Die Mindestdeckungssummen sind wie folgt festgelegt: Technischen Abnahme, Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (einschließlich 7. Zeiteinteilung der Veranstaltung (Abnahmezeiten, der Haftpflicht der Sportwarte) mit den Mindestversiche- Trainingszeiten, Startzeiten), rungssummen: 8. Streckenlänge, ggf. Zahl der Sonderprüfungen oder Sektionen, 1.022.600 EUR für Personenschäden (für die einzelne Per- 9. Distanz bzw. Dauer der ausgeschriebenen son mindestens 255.650 EUR), Wettbewerbe/ Klassen, 511.300 EUR für Sachschäden, 10. Starterlisten mit Namen der Bewerber und 20.452 EUR für Vermögensschäden. Fahrer sowie ggf. Beifahrer, deren Wohnorte, ihre Bei Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter zu- Startnummern, Lizenznummer mit zuständigem FMN, sätzlich: die Marke des von ihnen eingesetzten Motorrades, a) Teilnehmer-(Sport)-Haftpflichtversicherung mit den 11. Beginn und Schluss der Veranstaltung, Ort und Zeit der Siegerehrung und Preisverteilung, Summen: 12. Pflichtvermerk gemäß Art. 38. 1.022.600 EUR für Personenschäden pro Ereignis, Das Programm darf keine Angaben enthalten, die den 255.650 EUR für die einzelne Person, vom DMSB getroffenen Festlegungen widersprechen. 511.300 EUR für Sachschäden, Dies gilt auch für den Inhalt von Anzeigen. 20.452 EUR für Vermögenschäden. Zusätzlich zum Veranstaltungsprogramm muss b) Zuschauer-Unfall-Versicherungen (auch wenn keine das Logo des DMSB auf allen weiteren Printmitteln zahlenden Zuschauer zugelassen sind): (Pressemitteilungen, Ergebnislisten, Anzeigen, Plakaten, 15.339 EUR für den Todesfall, Handzetteln, etc.) abgebildet werden. 3 0.678 EUR für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Bei Prädikatsveranstaltungen ist der Veranstalter Person). verpflichtet, die DMSB-Fahne und/oder ein DMSB- Den Versicherungen liegen allgemeine und besondere Spannband im Start- und Zielbereich an für das Publikum Bestimmungen zu Grunde. Die Haftpflichtversicherung gut sichtbarer Stelle zu hissen bzw. anzubringen. umfasst keinesfalls Ansprüche, auf die Verzicht geleistet Fahne und Spannband werden dem Veranstalter unent- wurde. Die Haftpflichtansprüche der Bewerber, Fahrer, geltlich zur Verfügung gestellt. Das DMSB-Logo kann Beifahrer, Fahrzeughalter und -eigentümer untereinander auf der Homepage (Stichwort: Presse) herunter geladen sind nicht versichert, außer für Schäden aus der Verlet- werden. zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Art. 64.1 Fernseh- und Rundfunkrechte Der vorgeschriebene Versicherungsschutz kann nicht Das Recht, über Fernseh- und Rundfunkübertragungen durch eine allgemeine (Vereins-) Haftpflichtversiche- von Läufen zu den vom DMSB ausgeschriebenen DM/ rung erlangt werden. Wird die Veranstaltung nicht ent- Meisterschaften/Pokalen/Cups Verträge zu schließen, sprechend den Bestimmungen des FIM-Sportgesetzes, steht ausschließlich dem DMSB zu. Dies gilt auch für alle des Deutschen-Motorrad-Sportgesetzes des DMSB, den anderen Serien mit DMSB-Prädikat. Art. 42 gilt nicht für sonstigen DMSB-Bestimmungen oder der Ausschreibung diejenigen Serien, denen gemäß § 2 Ziff. 4 d der Satzung durchgeführt, läuft der Veranstalter Gefahr, für die da- des DMSB ein Prädikat des DMSB erteilt wird. durch entstandenen Schäden in vollem Umfang von der Versicherung in Regress genommen zu werden. Art. 65 Versicherungspflicht Jeder Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung die öffentlich-rechtlich und sportrechtlich vorgeschriebe- ne Versicherung abzuschließen. Bei Rennen jeder Art und Veranstaltungen mit Geschwin- digkeitsprüfungen müssen alle Fahrer durch Abschluss einer Sporthaftpflichtversicherung nach den Bestimmun- gen des DMSB vom Veranstalter versichert werden. 13
Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) Der DMSB schreibt vor, dass zusätzlich eine Sportwarte- schnellsten Runde (Zeitangaben entfallen, wenn eine Unfall-Versicherung (sofern diese nicht im über ihre Mit- Zeitmessung nicht vorgeschrieben ist. Werden die gliedschaft/Zuständigkeit der Sportabteilung oder LMFV Rennen in mehreren Läufen durchgeführt, erfolgt die versichert sind)mit folgenden Mindestversicherungssum- Ergebniserstellung getrennt nach Läufen), men abgeschlossen wird: – bei Bergrennen, die von den Fahrern in den einzelnen 30.678 EUR für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Per- Läufen erreichte Fahrzeit, son) – bei Enduro- und Enduro-Rallye-Wettbewerben, die 15.339 EUR für den Todesfall von den Teilnehmern in den einzelnen Sonderprü- Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass an der Veran- fungen erreichte Strafpunktzahl, evtl. Strecken-Straf- staltung nur Personen als Fahrer, Beifahrer oder deren punkte bzw. sonstige Strafpunkte und Gesamt-Straf- Helfer teilnehmen, für die einschließlich etwaiger freiwil- punktzahl, liger Zuwendungen der Trägerverbände folgender Unfall- – bei Trial, die von den einzelnen Teilnehmern erreich- versicherungsschutz besteht: te Sektions-Strafpunktzahl, evtl. Zeit- oder sonstige 64.000 EUR für den Vollinvaliditätsfall Strafpunkte und Gesamt-Strafpunktzahl. (Bei Punkt- 32.000 EUR für den Invaliditätsfall gleichheit ergänzende Angaben über die Anzahl der 16.000 EUR für den Todesfall 0-, 1-, 2- usw. Fehler-Sektionen der punktgleichen Fahrer), Durch den Besitz einer DMSB-Lizenz besteht Unfallversi- cherungsschutz mit den genannten Deckungssummen. – bei Bahnrennen, die von den einzelnen Fahrern in den Der Abschluss einer Zusatz-Sportunfall-Versicherung einzelnen Läufen und insgesamt erreichte Punktzahl bzw. Erhöhung der Deckungssummen wird empfohlen. bzw. die von ihnen in den Läufen erreichten Plazie- rungen (bei Punktgleichheit mit Hinweis auf ein evtl. Art. 66 Ergebnismeldung / Schlussbericht Stechen), – Aushangszeit der (einzelnen) Ergebnislisten. Die Veranstalter haben die Auflage, die offiziellen Er- Innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss einer Veranstal- gebnisse der verschiedenen Klassen sowie einer evtl. tung muss der Veranstalter den Schlussbericht der Veran- Mannschaftswertung (mit Vor- und Zunamen der Mann- staltung mit allen geforderten Unterlagen an den DMSB schaftsmitglieder) in aufsteigender Reihenfolge der einreichen. Platzierungen der Fahrer (Mannschaften) unter Berück- sichtigung der unterschiedlichen Wettbewerbs- und Für die Ausfertigung ist der entsprechende DMSB-Vordruck Durchführungsformen (ggf. getrennt nach Läufen, Ge- zu verwenden. Die im Falle von Personenschäden, insbe- samtwertung, Fahrtagen, etc.) zu erstellen und dem DMSB sondere bei Verletzung von Teilnehmern, zusätzlich beste- möglichst noch am Veranstaltungstag, spätestens jedoch henden, von den vorstehenden Festlegungen terminlich am 1.Werktag nach der Veranstaltung zu übersenden. abweichenden Auflagen (Anm.: s.a. DMSB-Lizenzbestim- mungen, roter Teil) sind außerdem unbedingt zu beachten. Bei Prädikat-Wettbewerben sind die Wertungsergebnisse darüber hinaus dem DMSB vorab bis spätestens 10.00 Uhr am Tag nach der Veranstaltung per Fax/E-Mail zu IV. DURCHFÜHRUNG VON WETTBEWERBEN übermitteln. Aus den Ergebnislisten müssen folgende Angaben er- Art. 67 Durchführung von Wettbewerben sichtlich sein: Die Durchführung von Straßenrennen, Mini- und Pocket- – Vor- und Zuname und Wohnort sowie bei Bike-Rennen, SuperMoto-Veranstaltungen, Motorrad- ausländischer Beteiligung Nationalität Seriensport-Veranstaltungen, Gleichmäßigkeitsprüfungen, (maßgebend ist die lizenzausstellende FMN) Dragster-Rennen, Motocross- und Quad-Rennen, Enduro- sowie zusätzlich die Nationalität gem. Reisepass, und Enduro-Rallye-Wettbewerben, Trials und Bahnrennen wenn diese unterschiedlich zur Nationalität der sowie Motoballspielen richtet sich nach den für diese lizenzausstellenden FMN ist, aller Fahrer/Beifahrer Sportarten vom DMSB herausgegebenen Wettbewerbsbe- ggf. mit Bewerberangaben, geglieder nach stimmungen. gewerteten, nicht gewerteten, ausgefallenen sowie evtl. ausgeschlossenen bzw. mit Wertungsverlust Art. 68 Abnahme von Wettbewerbsstrecken/Einrich- bestrafter Fahrer/Seitenwagen-Teams, tungen – Marke des von den einzelnen Teilnehmern benutzten Voraussetzung für die Durchführung von Straßenrennen Wettbewerbsfahrzeuges, (Rundstrecken- und Bergrennen, Mini- und Pocket-Bike- – bei Straßenrennen, Motocross, SuperMoto, Mini- und Rennen), von SuperMoto- und Motorrad-Seriensport- Pocket-Bike-Rennen, die von den Teilnehmern jeweils Veranstaltungen, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Dragster-, absolvierte Rundenzahl sowie erreichte Fahrzeit, Motocross, Enduro-, Trial- und Bahnsport-Veranstaltun- ggf. inklusive eventueller Strafzeiten (in diesem Fall gen ist die Abnahme der Strecke/Bahn/Sonderprüfungen mit entsprechender Anmerkung) sowie Zeit der (Enduro)/Sektionen (Trial) und der erforderlichen Einrich- 14
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