Die eingetragene Partnerschaft - Workshop - VZ VermögensZentrum
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Pensionierungsplanung Steuerberatung Hypothekarberatung Workshop Nachlassplanung Vermögensverwaltung Die eingetragene Partnerschaft VZ VermögensZentrum Aeschenvorstadt 48 4051 Basel Telefon 061 279 89 89 Spitalgasse 33 3011 Bern Telefon 031 329 27 27 Beethovenstrasse 24 8002 Zürich Telefon 044 207 27 27 vermoegenszentrum.ch vzfinanzportal.ch
Agenda 1. Einführung 2. Das Partnerschaftsgesetz 3. Was ändert sich durch die Eintragung? 4. Nachlasssituation 5. Entscheidungen und nächste Schritte © VZ VermögensZentrum AG Seite 2
Heutiger Workshop Heute wird Ihnen aufgezeigt, welche Auswirkungen der Wechsel des Zivilstandes auf Ihre Finanzen hat. Für diesen Grundsatzentscheid gibt es keine Pauschalrezepte, sondern jeder Kundenfall muss separat betrachtet werden. Auf dem USB-Stick finden Sie die gesamte Workshop-Präsentation und die wichtigsten Links. Zusätzlich finden Sie noch viele interessante Merkblätter rund um das Thema der eingetragenen Partnerschaft. © VZ VermögensZentrum AG Seite 3
Was macht das VZ? Pensionierungs- beratung Bewirtschaftung von Nachlassplanung Wertschriftendepots Liegenschafts- Steuern sparen finanzierung © VZ VermögensZentrum AG Seite 4
Ziele des Workshops Spezieller Zivilstand Traditionelle Familie Der Zivilstand der eingetragenen Das Steuer- und Vorsorgesystem, Partnerschaft ist ein spezieller sowie das Erbrecht ist auf die Zivilstand. Er gleicht sich der Ehe, traditionelle, klassische Familie unterscheidet sich aber in einigen ausgerichtet. wesentlichen Punkten. © VZ VermögensZentrum AG Seite 5
Agenda 1. Einführung 2. Das Partnerschaftsgesetz 3. Was ändert sich durch die Eintragung? 4. Nachlasssituation 5. Entscheidungen und nächste Schritte © VZ VermögensZentrum AG Seite 6
Geschichte des Partnerschaftsgesetzes seit…? 1.1.1988 5.6.2005 1.1.2007 heute Zukunft Neues Eherecht: Volksabstimmung Einführung 17’500 Personen Ehe für alle? Ehe Ehepartner sind zum PartG der eingetragenen haben sich bis (frühestens 2021) einander Partnerschaft jetzt eintragen gleichgestellt lassen © VZ VermögensZentrum AG Seite 7
Agenda 1. Einführung 2. Das Partnerschaftsgesetz 3. Was ändert sich durch die Eintragung? 4. Nachlasssituation 5. Entscheidungen und nächste Schritte © VZ VermögensZentrum AG Seite 8
Einkommenssteuern Einkommenssteuern (Bund, Kanton und Gemeinde), wohnhaft in der Stadt Zürich, ohne Konfession Steuerbares Steuerbares Einkommens- Einkommenssteuern Differenz in Differenz in Einkommen Einkommen steuern eingetragene Franken Prozent Partner 1 Partner 2 Konkubinat Partnerschaft A 20’000 90’000 15’000 13’200 -1’800 -12% B 40’000 120’000 26’100 26’400 300 1% C 80’000 80’000 23’000 26’400 3’400 15% D 120’000 140’000 51’700 61’600 9’900 19% © VZ VermögensZentrum AG Seite 9
Kapitalauszahlungssteuern Auszahlung von Vorsorgekapitalien, eingetragene Partnerschaft, wohnhaft in Zürich Jahr Alter Kapital Kapitalbetrag eingetr. Partners. Konkubinat 2017 62 Säule 3a (1) 50’000 2’200 2’300 2018 63 PK-Kapital (1) 300’000 18’300 24’100 2019 64 PK-Kapital (2) 400’000 27’300 39’200 2020 65 Säule 3a (2) 50’000 2’200 2’300 50’000 67’900 Differenz 17’900 © VZ VermögensZentrum AG Seite 10
Erbschaftssteuern Erbschaft von 500'000 Franken Eingetragene Konkubinats- Nicht Neffen, Kinder Stiefkinder Partner partner 1 verwandt Nichten AG 0 33’000 109’000 0 0 109’000 BE 0 42’000 112’000 0 0 77’000 SG 0 147’000 147’000 0 0 147’000 SZ 0 0 0 0 0 0 TG 0 140’000 140’000 0 0 105’000 ZG 0 0 71’000 0 0 43’000 ZH 0 122’000 140’000 0 45’000 117’000 1 Setzt je nach Kanton 5 oder 10 Jahre gemeinsamen Wohnsitz voraus. © VZ VermögensZentrum AG Seite 11
Nützliche Links zu Steuern Steuerberechnungen des Kantons Zürich Steuervergleich der Kapitalauszahlungssteuer Vergleich der Erbschaftsteuern © VZ VermögensZentrum AG Seite 12
Leistungen aus der Vorsorge Todesfall (Unfall) Todesfall (Krankheit) Alter • keine Witwerrente der AHV, • keine Witwerrente der AHV, • AHV-Altersrente 150% ausser es werden minderjährige ausser es werden minderjährige • Pensionskasse: 60% der Alters- Kinder betreut Kinder betreut rente als Hinterlassenenrente • keine Witwerrente der • Hinterlassenenrente aus der Unfallversicherung, ausser es Pensionskasse, sofern der werden minderjährige Kinder überlebende Partner älter als 45 betreut ist und die Partnerschaft seit mindestens 5 Jahren eingetragen • ev. Hinterlassenenrente aus der Pensionskasse, sofern die war (abweichende Regelung je nach Pensionskassenreglement Pensionskasse das Unfallrisiko möglich) eingeschlossen hat © VZ VermögensZentrum AG Seite 13
Vorteile der eingetragenen Partnerschaft • Angehörigen-Status (u.a. Auskunftsrecht im Gesundheitswesen, Besuchsrecht im Spital) • Beistandspflicht (u.a. bei Kindern, Wohnungsmiete) • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für ausländische Partner • Stiefkindadoption (seit 1. Januar 2018) © VZ VermögensZentrum AG Seite 14
Tragbarkeit einer Liegenschaft Beispiel: Anna und Sara leben in eingetragener Partnerschaft, ohne Kinder, Liegenschaft 1‘200‘000 Franken, Hypothek 780’000 Franken Situation Tod von Tod von heute Anna 1 Sara 1 Hypothekarzins 5% 2 39’000 39’000 39’000 Unterhaltskosten 1% 3 12’000 12’000 12’000 Total Kosten 51’000 51’000 51’000 Einkommen Anna 110’000 - 110’000 Einkommen Sara 60’000 60’000 - Rente AHV - - - Rente Pensionskasse 4 - 34’000 14’000 Total Einkommen 170’000 94’000 124’000 Tragbarkeit gemäss Bank 30% 54% 41% 1 Aufgrund einer Krankheit 2 Kalkulatorischer Zinssatz der Bank 5% p.a. 3 1% des Verkehrswerts 4 60% resp. 40% des versicherten Lohnes (110‘000 CHF abzgl. Koordinationsabzug) © VZ VermögensZentrum AG Seite 15
Nützliche Links zur Vorsorge Bestellung der AHV-Rentenvorausberechnung Kurzbeschrieb der beruflichen Vorsorge VZ Hypoindex © VZ VermögensZentrum AG Seite 16
Frage Wie ist Ihr Zivilstand? a) ledig, eingetragene Partnerschaft ist für mich eine Option b) ledig, eingetragene Partnerschaft kommt für mich nicht in Frage c) eingetragene Partnerschaft d) anderer Zivilstand Lernen Sie die finanziellen Auswirkungen der eingetragenen Partnerschaft kennen: Vereinbaren Sie heute einen Termin mit mir © VZ VermögensZentrum AG Seite 17
Agenda 1. Einführung 2. Das Partnerschaftsgesetz 3. Was ändert sich durch die Eintragung? 4. Nachlasssituation 5. Entscheidungen und nächste Schritte © VZ VermögensZentrum AG Seite 18
Die zwei «Güterstände» des PartG «Gütertrennung» «Errungenschaftsbeteiligung» ohne besondere Regelung mit Vermögensvertrag (notariell) Partner 1 Partner 2 Partner 1 Partner 2 Eigengut Eigengut Eigengut + Eigengut + Errungenschaft eigene eigene (Vorschlag) Errungen- Errungen- schaft schaft © VZ VermögensZentrum AG Seite 19
Die gesetzliche Erbfolge Grosseltern Grosseltern Onkel, Onkel, Vater Mutter Tante Onkel, Tante Tanten Cousin Bruder, Bruder, Cousin Erblasser (e) Schwester Schwester (e) Neffen, Neffen, Kinder Nichten Nichten Enkel Urenkel Gross- Eltern- Stamm des Erblassers Eltern- Gross- eltern- stamm stamm eltern- stamm stamm 3. Stamm 2. Stamm 1. Stamm 2. Stamm 3. Stamm © VZ VermögensZentrum AG Seite 20
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile Beispiel: eingetragenes Paar mit Eltern Erbteilung ohne Nachlassplanung Pflichtteile und freie Quote Eltern Eltern 1/8 1/4 freie 1/2 Quote 3/8 3/4 eingetragener eingetragener Partner Partner © VZ VermögensZentrum AG Seite 21
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile Beispiel: eingetragenes Paar mit einem Elternteil und Geschwistern Erbteilung ohne Nachlassplanung Pflichtteile und freie Quote Geschwister Elternteil 1/16 1/8 Elternteil 1/4 1/8 1/8 9/16 3/8 1/2 freie 3/4 Quote eingetragener eingetragener Partner Partner © VZ VermögensZentrum AG Seite 22
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile Beispiel: eingetragenes Paar mit Kindern Erbteilung ohne Nachlassplanung Pflichtteile und freie Quote 1/4 1/8 Kinder 3/8 3/8 freie Kinder 1/2 1/2 eingetragener Quote Partner 1/2 3/4 1/4 eingetragener Partner © VZ VermögensZentrum AG Seite 23
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile Beispiel: Ledig mit einem Elternteil und Geschwistern Erbteilung ohne Nachlassplanung Pflichtteile und freie Quote Elternteil 1/4 1/4 1/8 Elternteil 1/2 1/2 Geschwister 1/2 3/4 3/4 freie Quote © VZ VermögensZentrum AG Seite 24
Vor- und Nacherbschaft 1. An Partner als Vorerbschaft Nachlassvermögen Überlebender Partner 2. an Nacherben als Nacherbschaft 1/4 1/8 Nacherben 1/2 3/4 Hinweise - Die Vor-/Nacherbeneinsetzung ist nur auf der frei verfügbaren Quote verbindlich regelbar. Pflichtteile von Pflichterben sind zu beachten, sofern diese nicht bei einer Regelung mitwirken (Erbvertrag). - Für die Besteuerung der Nacherbschaft ist in den meisten Kantonen der Verwandtschaftsgrad der Nacherben zum ursprünglichen Erblasser massgebend (aktuelle Steuergesetzgebung). © VZ VermögensZentrum AG Seite 25
Neutraler Willensvollstrecker oft sinnvoll Aufgaben • Erbteilung • Verwaltung Erbschaft • Vertretung gegenüber Banken und Behörden • Beratung der Erben • Vermittlung unter der Erben • Auszahlen von Vermächtnissen 1/2 3/4 © VZ VermögensZentrum AG Seite 26
Plötzlich urteilsunfähig? Prozess ohne/mit Vorsorgeauftrag Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Beistand durch KESB Gefährde- Lage- KESB ordnet Beistand Für Anlagen KESB = letzte meldung, beurteilung Massnahmen macht gilt nun Entschei- dass Person der KESB an (z.B. Inventar und VBVV1 dungsinstanz z.B. Demenz an Demenz Beistand- Budget für von Person A erkrankt ist schaft) Vermögens- Person A Person B belange 1 – 5 Monate 2 – 6 Monate Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Vorsorgebeauftragter Sämtliche Entscheide Vorsorge- Lage- Validierungs- in Vermögensfragen Vorsorge- auftrag beurteilung entscheid können durch auftrag Person A durch die z.B. Demenz Vorsorgebeauftragten Person A an KESB KESB von Person A gefällt werden. falls Person A Person B positiv 1 – 3 Monate 1 Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) © VZ VermögensZentrum AG Seite 27
Frage Haben Sie Ihren Nachlass schon geregelt? a) Ja, die Regelung ist aktuell b) Ja, aber dies ist schon länger her c) Nein bei b) und c), Vereinbaren Sie heute einen Termin mit mir © VZ VermögensZentrum AG Seite 28
Agenda 1. Einführung 2. Das Partnerschaftsgesetz 3. Was ändert sich durch die Eintragung? 4. Nachlasssituation 5. Entscheidungen und nächste Schritte © VZ VermögensZentrum AG Seite 29
Zusammenfassung und Fazit • Der Wechsel des Zivilstandes hat weitreichende finanzielle Konsequenzen. Diese fundiert abzuklären ist sinnvoll. • Auch in der eingetragenen Partnerschaft ist eine Nachlassregelung unerlässlich. • Das Schweizer Vorsorge- und Steuersystem ist auf die klassische Familie ausgerichtet. Deshalb müssen LGBT ihre Finanzen unter einem speziellen Blickwinkel regeln. • Jede Ausgangslage ist unterschiedlich. Aus diesem Grund können keine Pauschalantworten gemacht werden. • Da das Thema der eingetragenen Partnerschaft ein Zusammenspiel zwischen dem Vorsorge- und Steuersystem, dem Sozialversicherungsrecht, dem Partnerschaftsgesetz sowie der individuellen Situation, brauchen die meisten Personen professionelle Unterstützung. © VZ VermögensZentrum AG Seite 30
Beratung im VZ Offerte Erstes Grob- Detail- Mass- Analyse Resultat Umsetzung Gespräch varianten konzept nahmen • Ausgangs- Auftrag • Ist-Situation • Strategie • Detaillierte • Umsetzungs- • In Eigenregie lage erfassen umschreiben Berechnung schritte • Szenarien • Zusammen mit der favori- (Checkliste, dem VZ: • Frage- • Vorgehen sierten Controlling) stellungen aufzeigen Variante − Vermögens- erörtern verwaltung • Honorar − Willensvoll- streckung − Nachlass- regelung © VZ VermögensZentrum AG Seite 31
Machen Sie den nächsten Schritt • Das VZ ist seit 24 Jahren der Spezialist sämtliche Finanzfragen für Privatpersonen • Jährlich lassen sich über 6‘000 Kunden beim VZ VermögensZentrum beraten • Das VZ bietet als einziges Institut in der Schweiz spezifische Beratungen für LGBT an • Erfolg dank Unabhängigkeit und fundierter Fachkenntnis Vereinbaren Sie heute noch einen Termin für ein unverbindliches Gespräch! © VZ VermögensZentrum AG Seite 32
Sie können auch lesen