DIE LESER. DIE PREISE. DIE DATEN - WEIL STUDIEREN IN OSNABRÜCK SUPER IST - STADTBLATT
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Weil Studieren in Osnabrück super ist. DAS HEFT STADTBLATT campus ist das unverzichtbare Magazin für Osnabrücker Studentinnen und Studenten – ob als erste Orientierungshilfe im Wirrwarr der Uni und Hochschule und ihrer vielen Standorte oder als Lektüre in langweiligen Vorlesungen. STADTBLATT campus gehört zum Osnabrücker Stadtmagazin STADTBLATT, erscheint jeweils zum Sommer- und Wintersemester und liegt kostenfrei an vielen Orten aus. DAS KONZEPT STADTBLATT campus versorgt die Studierenden in der Stadt mit fundierten Fakten zum Studium, über die Hochschulen und für den Berufseinstieg. Ergänzt durch Tipps und Trends über das Leben und die Freizeitgestaltung . Kurz und bündig: kompakte Information plus Orientierung. DIE ZIELGRUPPE Mehr als 25.000 junge Menschen lernen – und leben – in Osnabrück, studieren an den beiden Hochschulen. Sie sind zwischen 19 und 30 Jahre alt, offen für Neues, kulturell wie sportlich interessiert, kauffreudig und in ihrer Freizeit überaus aktiv. Nach Abschluss ihrer Ausbildung wollen sie arbeiten, zumeist in Osnabrück und Umgebung. JETZT NEU! b kostenloses E-Paper DER VERTRIEB www.stadtblatt-campus.de Die Auflage wird kostenlos an über 100 Outlets vertrieben: in Hochschulgebäuden, in Mensen und Bibliotheken ebenso wie in Szene-Gastronomie, Läden und Studententreffs.
MEDIADATEN b LOKALPREISLISTE | gültig ab 1.1.2020 Inklusive Promo-Spot in de Service-Loun r ge bei Schaltung einer Anzeige b ERSCHEINUNGSWEISE b FARBANZEIGEN ANZEIGENFORMATE & PREISE 2 x jährlich Die genannten Preise gelten für 4-farbige Anzeigen nach der Europaskala. Format Anzeigenmaß Preis b TERMINE (wg. Corona unter Vorbehalt) Geringe Tonwertschwankungen sind im Toleranz- Sommersemester 2021 2/1 im Anschnitt* 336 x 223 1.100 € bereich des Offset-Druckverfahrens begründet. Anzeigenschluss: ca. Ende März 2021 1/1 im Satzspiegel 146 x 191 750 € Erscheinungstermin: ca. Ende April 2021 b PLATZIERUNGEN im Anschnitt* 168 x 223 Seite 2: 15 % Zuschlag auf den Anzeigenpreis Wintersemester 2021 Rückseite: 25 % Zuschlag auf den Anzeigenpreis 1/2 quer 146 x 92 425 € Anzeigenschluss: ca. Ende September 2021 im Anschnitt* 168 x 106 Erscheinungstermin: ca. Ende Oktober 2021 b RABATTE Schaltungsrabatt 1/2 hoch 70 x 191 b AUFLAGE im Anschnitt* 82 x 223 10 % bei Belegung von 2 Ausgaben im Jahr 10.000 Exemplare Kombi-Rabatt 1/4 Eck 70 x 92 225 € b VERBREITUNGSGEBIET 5 % bei Belegung von mindestens drei Osnabrück 10 % bei Belegung von mindestens sechs 1/6 Eck 70 x 60 150 € b VERTRIEB STADTBLATT-Ausgaben/Jahr Formatangaben in mm (Breite x Höhe) kostenlose Verteilung in Hochschul-Gebäuden, Lastschrift-/Vorauszahlungsrabatt * Anzeigen im Anschnitt mit Beschnittzugabe von 3mm Mensen, Szene-Gastronomie, Läden etc. 2 % falls nicht ältere Verlagsforderungen bestehen Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer b HEFTFORMAT b ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 168 mm x 223 mm Zahlungsziel ab Rechnungsdatum 14 Tage netto Kasse b DRUCKVERFAHREN STADTBLATT/bvw werbeagentur & verlag GmbH Offsetdruck b GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Möserstraße 27 · 49074 Osnabrück Für die Abwicklung von Anzeigenaufträgen b DRUCKUNTERLAGEN gelten die Geschäftsbedingungen. Tel.: 0541 357870 · E-Mail: office@stadtblatt-osnabrueck.de PDF oder EPS-Dateien per E-Mail, auf Datenträger www.stadtblatt-osnabrueck.de oder per FTP-Upload über ftp://bvw.exavault.com b RÜCKTRITTSRECHT Umschlagseiten-Platzierung 4 Wochen vor Kontakt · Beratung · Buchung (Zugangsdaten auf Anfrage). Anzeigenschluss, für alle anderen Anzeigen zum Andreas Bekemeier Für Farbanzeigen müssen farbverbindliche Proofs oder Andrucke mit Fogra-Kontrollleiste mitgeliefert Anzeigenschlusstermin jeweils schriftlich. Tel. 0541 35787-23 werden. andreas.bekemeier@stadtblatt-osnabrueck.de Burkhard Müller Tel. 0171 6465550 burkhard.mueller@stadtblatt-onabrueck.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen: 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier 16. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- Druckvorlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden im Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktech- 17. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preis- STADTBLATT campus. nisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Ver- 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichti- ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf tragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht gem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittliche verkaufte Auflage des eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar bei einer erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen oder ver- Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Auflage bis zu 500.000 Exemplaren um 10 v.H., über 500.000 Exemplaren öffentlicht wird. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von um 5 v.H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden. Für Fehler bei telefo- Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer nischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung. Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gege- 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge ben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten konnte. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver- Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten 18. Betr. Zifferanzeige. Unzutreffend. treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der 19. Betr. Maternaufbewahrung. Unzutreffend. als erteilt. tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat- 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz ten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird der zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber tatsächliche Abdruck der Preisberechnung zugrundegelegt. im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später ein- 13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu geräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswerts fortsetzt. Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung 5. Betr.: Textteilanzeigen. Unzutreffend. werden nach der Preisliste gewährt. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von min- Zusätzliche Geschäftsbedingungen Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine destens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in Gewährgeleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte 7. 1. Absatz betr. Textteilanzeigen unzutreffend. verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen Nachlass. weitergegeben werden. erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch b) Verpflichtet sich der Auftraggeber zur Aufgabe von Anzeigen in mehre- kenntlich gemacht. während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer ren aufeinanderfolgenden Ausgaben in STADTBLATT campus, so erscheint 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch ein- Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel in der Folgeausgabe jeweils diejenige der vorherigen Ausgabe, es sei zelne Abrufe im Rahmen des Abschlusses – wegen des Inhalts, der von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehen- denn, der Auftraggeber liefert einen neuen Anzeigenvordruck zum Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des der Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Anzeigenschlusstermin. Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. c) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizu- Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch rechtfertigen, werden mindestens zwei Kopfbelege oder vollständige stellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr verschafft werden, so Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen bezieht, zu nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Verlages. tragen, und zwar nach Massgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
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