Die neuen Energieeffizienzetiketten - ab 1. März 2021 für
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Die neuen Energieeffizienzetiketten ab 1. März 2021 für Waschmaschine Waschtrockner Geschirrspüler Kühl- u. Gefriergeräte, Weinlagerschränke FEEI - Zusammenfassung auf Basis des Folders „Das neue Energielabel“, herausgegeben vom
Einleitung Um eine bessere Differenzierung zwischen den Produkten im Bereich der Energieeffizienz zu erreichen, werden die bestehenden Energieeffizienzetiketten neu skaliert. Dies bedeutet eine Streichung der Plusklassen und eine nach Produktgruppen schrittweise Rückkehr zur ursprünglichen Skala von A-G. Mit der Einführung der neuen Labels kommen auch neue Messverfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs und zur Bestimmung der Klasse zur Anwendung. Ein Verfahren zur Umrechnung gibt es somit nicht. Den Anfang bei den Hausgeräten machen Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte und Weinlagergeräte. Nur für diese Hausgeräte gelten zunächst die hier beschriebenen Sachverhalte. Eine Herausforderung wird der Kommunkationsbedarf in Richtung Verbraucher sein, da ab März 2021 voraussichtlich keine Produkte in Klasse A fallen werden und hocheffiziente Geräte in ungewohnte Effizienzklassen B und C fallen werden und darüber hinaus weiterhin Produkte wie Wäschetrockner, Dunstabzugshauben und Backöfen mit den „alten“ Plusklassen am Markt sein werden. Fristen Die Verbraucher werden die neuen Etiketten ab dem 1. März 2021 an den neuen Geräten sehen. Ab diesem Zeitpunkt haben die Händler 14 Arbeitstage Zeit, die Etiketten auszutauschen, sowohl in den Geschäften als auch online. Damit die Händler dem nachkommen könnnen, müssen die Lieferanten bereits vier Monate vorher, ab dem 1.November 2020 das neue Etikett allen in Verkehr gebrachten Geräten zusätzlich zum alten Label beilegen. EPREL EPREL (European product database for energy labelling) ist eine von der EU-Kommission eingerichtete Energielabel-Datenbank. Ziele: die Öffentlichkeit soll durch eine verbesserte Transparenz des Angebots profitieren o Labeldaten & Datenblätter aller labelpflichtigen Geräte zum Download – via Internet oder QR Code am Produkt Unterstützung der Marktüberwachung bei der Erfülung ihrer Aufgaben o Technische und konformitätsrelevante Informationen – Zugang nur für Marktüberwachungsbehörden und EU-Kommission
Ökodesign Parallel zum Energielabel stellt die Ökodesignverordnung konkrete Mindestanforderungen an die Produkte. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Geräte ein Mindestmaß an Performance aufweisen. Neu unter den Anforderungen ist jene an die Ressourceneffizienz: Verfügbarkeit von bestimmten Ersatzteilen; unterschiedlich für gewerbliche Reparateure und Verbraucher Ersatzteile müssen sieben bzw. zehn Jahre – je nach Produkt und Zielgruppe nach Ende des Inverkehrbringens des letzten Exemplars verfügbar sein Ersatzteile sind innerhalb von 15 Arbeitstagen zu liefern Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für gewerbliche Reparateure. Lieferanten können Nachweis über Fachkompetenz und Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verlangen. Für das Bereitstellen dürfen die Lieferanten auch eine angemessene Gebühr verlangen. Davon sind ab 1.3.2021 vorerst Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Kühlgeräte betroffen. Ziel des Gesetzgebers ist die Reparierfähigkeit der Geräte zu verbessern und die Verbraucher anzuhalten, die Geräte länger zu nutzen. Waschmaschine
Kühl-/und Gefriergeräte Weinlagerschränke Impressum FEEI – Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Mariahilfer Straße 37-39 A-1060 Wien Tel.: (01) 588 39-0 Fax: (01) 586 69 71 email: info@feei.at
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