Dokumentation Umsatzsteuer-Änderung Juni/Juli 2020 - Softwarelösungen - E+S ...
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Softwarelösungen Impressum E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH Ravensberger Bleiche 2 33649 Bielefeld Telefon 0521/94717-0 Telefax 0521/94717-90 E-Mail info@es-software.de Internet www.es-software.de Alle Rechte vorbehalten. Diese Dokumentation und die darin enthaltenen Programme sind urheberrechtlich geschützte Erzeugnisse der E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH, Bielefeld. Die teilweise oder vollständige Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der E+S GmbH zulässig. Alle verwendeten Hard– und Softwarenamen sind Handelsnamen und/oder Warenzeichen der jeweiligen Hersteller/Inhaber. Copyright © 2020 E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Juni 2020 Autor: Christian Schröder Datei: W:\Intern\Dokumentationen\Auslieferung\Rechnungswesen\Teildokumentationen\Umsatzsteueränderung_07-2020\es_Umsatzsteueränderung 07- 2020.docx 2
Softwarelösungen Inhaltsverzeichnis 1. Anlage neuer Steuerkonten ......................................................................................... 4 2. Anlage neuer Skontokonten ........................................................................................ 5 3. Anpassung Vorsteuerschlüssel für Eingangsleitungen ................................................ 6 4. Änderung der Umsatzsteuerautomatik ........................................................................ 6 5. Buchung mit neuen Parametern .................................................................................. 8 6. Umsatzsteuerverprobung 06 - 07 / 2020 ................................................................... 10 7. Storno gebuchter Rechnungen und Buchungen im Hauptbuch................................. 10 8. Stornosachverhalte aus bereits geschlossenen Perioden ......................................... 11 9. E+S ........................................................................................................................... 12 3
Softwarelösungen 1. Anlage neuer Steuerkonten Jeweils für die Vorsteuer, Umsatzsteuer und ggf. weitere Steuerarten (§13b UStG bzw. Erwerbsteuersachverhalte etc.) müssen neue Steuerkonten angelegt werden. Beispiel Umsatz- und Vorsteuerkonten Für die Meldung über Elster bleibt die Parametrisierung der Kennzahlen für die UStVA noch offen, da hier die Kennzahlen der Finanzverwaltung abzuwarten sind. 4
Softwarelösungen 2. Anlage neuer Skontokonten Für die Anpassung der Vorsteuerschlüssel müssen ebenfalls neue Skontokonten angelegt werden. Sofern bei Ausgangsleistungen Skonto gewährt wird, ist dies dort analog durchzuführen. 5
Softwarelösungen 3. Anpassung Vorsteuerschlüssel für Eingangsleitungen Parallel zur Gültigkeit der gesenkten Vorsteuersätze per 01.07.2020 können gleich auch die dann wieder geltenden regulären Vorsteuersätze per 01.01.2021 angelegt werden. 4. Änderung der Umsatzsteuerautomatik Über das Programm Stammdaten/ Sachkonten/ Umsatzsteueränderung (1703) können nach dem folgenden Muster automatisiert alle entsprechenden Erlöskonten für die Ausgangsleistungen angepasst werden. Ausgangslage: 6
Softwarelösungen Umsatzsteueränderung (1703) Über die Parameter alter Steuersatz, altes Steuerkonto und altes Skontokonto werden die dazugehörende Sachkonten ermittelt und mit den neuen erfassten Werten nach Betätigung der Schaltfläche „Steueränderung starten“ aktualisiert. Nach der Änderung: Nach der Jahresübernahme von Wirtschaftsjahr 2020 nach 2021 wird der Parameterstand vor der Änderung wiederhergestellt, indem im neuen Wirtschaftsjahr die Schaltfläche „Bereinigung der alten Steuerinfos“ betätigt wird und im Anschluss die o. g. Prozedur für alten Steuersatz, altes Steuerkonto und altes Skontokonto mit den dann geltenden Werten wiederholt wird. 7
Softwarelösungen 5. Buchung mit neuen Parametern In Abhängigkeit des Buchungsdatums wird entweder der alte oder der neue Steuersatz aus dem Vorsteuerschlüssel bzw. dem Sachkontenstamm gezogen: Buchungsbeispiel Eingangsrechnung 8
Softwarelösungen 6. Umsatzsteuerverprobung 06 - 07 / 2020 Die Umsatzsteuerverprobung kann wie gewohnt durchgeführt werden: Anlage 1 = Umsatzsteuerverprobung 06 2020 Anlage 2 = Umsatzsteuerverprobung 07 2020 Auch kann monatsübergreifend mit den jeweiligen Steuersätzen korrekt verprobt werden! Anlage 3 = Umsatzsteuerverprobung 06 - 07 2020 7. Storno gebuchter Rechnungen und Buchungen im Hauptbuch Rechnungen und Buchungen im Hauptbuch können wie gewohnt storniert werden. Zum Storno wird der jeweils verwendete Steuersatz / Vorsteuerschlüsselparameter, der zum Zeitpunkt der Buchung genutzt wurde, wieder angewendet. 10
Softwarelösungen 8. Stornosachverhalte aus bereits geschlossenen Perioden Sollen Buchungssachverhalte storniert werden, der Ursprungsbuchung in einer bereits geschlossenen Periode liegt, können diese grundsätzlich in der nächsten offenen Periode gebucht werden. Achtung!! Stornos von mit Umsatz- oder Vorsteuer behafteten Buchungen lösen hier dann in der Umsatzsteuerverprobung Verprobungsdifferenzen aus: In der Umsatzsteuervoranmeldung wird dann in diesem Beispiel (sofern durch die Finanzverwaltung die Position 81 mit 16% ermittelt wird) die BMG von 2.000,- mit 320,- Soll-USt. gemeldet, jedoch beträgt die Ist-Steuer 290,-. Für eine korrekte UStVA ist hier dann zwingend in die Original-Periode zu buchen und eine berichtigte Voranmeldung abzugeben. 11
Softwarelösungen 9. E+S E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH Ravensberger Bleiche 2 33649 Bielefeld Telefon 0521 / 94717-0 Telefax 0521 / 94717-90 E-Mail info@es-software.de Internet www.es-software.de Wir weisen darauf hin, dass die im Buch genannten Soft- und Hardwarebezeichnungen sowie die Markennamen der jeweiligen Firmen im Allgemeinen Warenzeichen-, Marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen. Die Vervielfältigung der Dokumentation und Programme bedürfen der Absprache mit unserem Haus. Die eigenständige Änderung der Dokumentation und Programme sind nicht gestattet. Copyright 2020 E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH 12
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