Dokumentation Umsatzsteuer-Änderung Juni/Juli 2020 - Softwarelösungen - E+S ...

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Dokumentation Umsatzsteuer-Änderung Juni/Juli 2020 - Softwarelösungen - E+S ...
Softwarelösungen

            Dokumentation

      Umsatzsteuer-Änderung

             Juni/Juli 2020

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Copyright © 2020 E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stand: Juni 2020
Autor: Christian Schröder
Datei: W:\Intern\Dokumentationen\Auslieferung\Rechnungswesen\Teildokumentationen\Umsatzsteueränderung_07-2020\es_Umsatzsteueränderung   07-
2020.docx

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                                              Inhaltsverzeichnis

1.   Anlage neuer Steuerkonten ......................................................................................... 4

2.   Anlage neuer Skontokonten ........................................................................................ 5

3.   Anpassung Vorsteuerschlüssel für Eingangsleitungen ................................................ 6

4.   Änderung der Umsatzsteuerautomatik ........................................................................ 6

5.   Buchung mit neuen Parametern .................................................................................. 8

6.   Umsatzsteuerverprobung 06 - 07 / 2020 ................................................................... 10

7.   Storno gebuchter Rechnungen und Buchungen im Hauptbuch................................. 10

8.   Stornosachverhalte aus bereits geschlossenen Perioden ......................................... 11

9.   E+S ........................................................................................................................... 12

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1. Anlage neuer Steuerkonten

Jeweils für die Vorsteuer, Umsatzsteuer und ggf. weitere Steuerarten (§13b UStG bzw.
Erwerbsteuersachverhalte etc.) müssen neue Steuerkonten angelegt werden.

Beispiel Umsatz- und Vorsteuerkonten

Für die Meldung über Elster bleibt die Parametrisierung der Kennzahlen für die UStVA noch offen,
da hier die Kennzahlen der Finanzverwaltung abzuwarten sind.

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2. Anlage neuer Skontokonten

Für die Anpassung der Vorsteuerschlüssel müssen ebenfalls neue Skontokonten angelegt werden.
Sofern bei Ausgangsleistungen Skonto gewährt wird, ist dies dort analog durchzuführen.

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3. Anpassung Vorsteuerschlüssel für Eingangsleitungen

Parallel zur Gültigkeit der gesenkten Vorsteuersätze per 01.07.2020 können gleich auch die dann
wieder geltenden regulären Vorsteuersätze per 01.01.2021 angelegt werden.

4. Änderung der Umsatzsteuerautomatik

Über das Programm Stammdaten/ Sachkonten/ Umsatzsteueränderung (1703) können nach dem
folgenden Muster automatisiert alle entsprechenden Erlöskonten für die Ausgangsleistungen
angepasst werden.

Ausgangslage:

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Umsatzsteueränderung (1703)

Über die Parameter alter Steuersatz, altes Steuerkonto und altes Skontokonto werden die
dazugehörende Sachkonten ermittelt und mit den neuen erfassten Werten nach Betätigung der
Schaltfläche „Steueränderung starten“ aktualisiert.

Nach der Änderung:

Nach der Jahresübernahme von Wirtschaftsjahr 2020 nach 2021 wird der Parameterstand vor der
Änderung wiederhergestellt, indem im neuen Wirtschaftsjahr die Schaltfläche „Bereinigung der alten
Steuerinfos“ betätigt wird und im Anschluss die o. g. Prozedur für alten Steuersatz, altes
Steuerkonto und altes Skontokonto mit den dann geltenden Werten wiederholt wird.

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5. Buchung mit neuen Parametern

In Abhängigkeit des Buchungsdatums wird entweder der alte oder der neue Steuersatz aus dem
Vorsteuerschlüssel bzw. dem Sachkontenstamm gezogen:

Buchungsbeispiel Eingangsrechnung

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Buchungsbeispiel Ausgangsrechnung

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6. Umsatzsteuerverprobung 06 - 07 / 2020
Die Umsatzsteuerverprobung kann wie gewohnt durchgeführt werden:
Anlage 1 = Umsatzsteuerverprobung 06 2020
Anlage 2 = Umsatzsteuerverprobung 07 2020

Auch kann monatsübergreifend mit den jeweiligen Steuersätzen korrekt verprobt werden!
Anlage 3 = Umsatzsteuerverprobung 06 - 07 2020

7. Storno gebuchter Rechnungen und Buchungen im Hauptbuch
Rechnungen und Buchungen im Hauptbuch können wie gewohnt storniert werden. Zum Storno wird
der jeweils verwendete Steuersatz / Vorsteuerschlüsselparameter, der zum Zeitpunkt der Buchung
genutzt wurde, wieder angewendet.

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8. Stornosachverhalte aus bereits geschlossenen Perioden

Sollen Buchungssachverhalte storniert werden, der Ursprungsbuchung in einer bereits
geschlossenen Periode liegt, können diese grundsätzlich in der nächsten offenen Periode gebucht
werden.

Achtung!!
Stornos von mit Umsatz- oder Vorsteuer behafteten Buchungen lösen hier dann in der
Umsatzsteuerverprobung Verprobungsdifferenzen aus:

In der Umsatzsteuervoranmeldung wird dann in diesem Beispiel (sofern durch die Finanzverwaltung
die Position 81 mit 16% ermittelt wird) die BMG von 2.000,- mit 320,- Soll-USt. gemeldet, jedoch
beträgt die Ist-Steuer 290,-.
Für eine korrekte UStVA ist hier dann zwingend in die Original-Periode zu buchen und eine
berichtigte Voranmeldung abzugeben.

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9. E+S

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Wir weisen darauf hin, dass die im Buch genannten Soft- und Hardwarebezeichnungen sowie die
Markennamen der jeweiligen Firmen im Allgemeinen Warenzeichen-, Marken- oder
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Die Vervielfältigung der Dokumentation und Programme bedürfen der Absprache mit unserem Haus.

Die eigenständige Änderung der Dokumentation und Programme sind nicht gestattet.

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