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Herzlich Willkommen 1 l Peter Kappes, Sozialdezernent, Dezernat III - Mensch und Gesellschaft l 02.05.2016 I ID: 2909068
Kreispflegeplanung 2020 Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Walzbachtal am 02.05.2016 Peter Kappes, Sozialdezernent Dezernat III - Mensch und Gesellschaft 2
Kreispflegeplanung 2020 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch - § 8 a Gemeinsame Verantwortung (1) Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (2) Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei; das gilt insbesondere für die Ergänzung des Angebots an häuslicher und stationärer Pflege durch neue Formen der teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege sowie für die Vorhaltung eines Angebots von der Pflege ergänzenden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Sie unterstützen und fördern darüber hinaus die Bereitschaft zu einer humanen Pflege und Betreuung durch hauptberufliche und ehrenamtliche Pflegekräfte sowie durch Angehörige, Nachbarn und Selbsthilfegruppen und wirken so auf eine neue Kultur des Helfens und der mitmenschlichen Zuwendung hin. 3
Kreispflegeplanung 2020 Parameter für eine humane Pflege sind • der Ausbaustand der einzelnen Angebote • die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen professionellen Kräften, semi-professionellen Kräften und ehrenamtlichen Helfern (Soziales Netz Walzbachtal) • die Transparenz der Angebote für pflegende Angehörige bzw. Senioren • z. B. Projekte zum Verbleib in der eigenen Wohnung/Haus (ambulante 24-Stunden-Versorgung mit Technikunterstützung) • die Einbeziehung von Senioren mit Handicap 4
Kreispflegeplanung 2020 Ausbaustand der Angebote für Senioren • Betreutes Wohnen aber: Barrierefreier Wohnraum fehlt! • Ambulant betreute Bedarf: 5 - 10 Plätze Wohngemeinschaft ? Betriebswirtschaftlich sind Doppelgruppen (mind. 2 x 8 Plätze) • Tagespflege Einbeziehung von Senioren mit Handicap möglich? • Stationäre Pflege Zusätzlicher Bedarf ca. 36 Plätze - Realisierung könnte in Kombination mit einer Ambulant betreuten Wohn- gemeinschaft erfolgen 5
Kreispflegeplanung 2020 Betreuungsgruppen im Landkreis Karlsruhe 6
Kreispflegeplanung 2020 § 45 a SGB XI - Berechtigter Personenkreis • Pflegestufen I, II, III • Hilfebedarf unterhalb Pflegestufe 1 - demenzbedingte Fähigkeitsstörungen - psychische Erkrankung - geistige Behinderung § 45 b SGB XI - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen • Leistungsumfang: 104 €/208 € • z. B. für Tages-Nacht- oder Kurzzeitpflege • niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote 7
Kreispflegeplanung 2020 § 45 c SGB XI - Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: • stundenweise Betreuung • Helfer (unter fachpflegerischer Anleitung) • in Kleingruppen • in der Häuslichkeit 8
Kreispflegeplanung 2020 Quartiersmanagement als neue kommunule Aufgabe Ziele: • Wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld • Soziale Infrastruktur (nachbarschaftliche Unterstützung) • Generationsgerechte räumliche Infrastruktur (Barrierefreiheit) • Bedarfsgerechte Wohnangebote (Einsatz von Technik) • Bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote (hauptamtliche und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote) • Wohnortnahe Beratung und Begleitung (Pflegestützpunkt) 9
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 12
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