Die Reform im internationalen Vergleich - Bundesamt für ...

Die Seite wird erstellt Kevin Schütte
 
WEITER LESEN
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
                                                    Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Hintergrunddokument                                                                                      FR / IT

Die Reform im internationalen Vergleich
Im Rahmen von:

Altersvorsorge 2020

Datum:                       27.06.2017
Stand:                       Abstimmungsvorlage
Themengebiet:                AHV, BV

Altersvorsorge 2020 ist eine umfassende Reform der Altersvorsorge. Sie sichert die Renten
der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das nächste Jahrzehnt und ist eine
Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch die Entwicklung des demografischen und
wirtschaftlichen Umfelds ergeben. Diese Entwicklung ist nicht nur für die Schweiz von
Bedeutung, sondern für viele andere Länder auch, insbesondere in der europäischen
Nachbarschaft.

Hintergrund      Die Herausforderungen
                 In den nächsten Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre
                 das Rentenalter. Dieser Zuwachs an Neurenten belastet die AHV stark. Ausserdem erhalten die
                 Menschen ihre Altersrenten über eine längere Zeit, weil sie länger leben. Das ist auch für die
                 berufliche Vorsorge von Bedeutung. Hinzu kommt das anhaltend tiefe Zinsniveau. In der
                 obligatorischen beruflichen Vorsorge ist die Rentenhöhe garantiert. Dafür müssten die Erträge
                 auf dem Sparkapital aber grösser sein.

                 Die Reform ist die Antwort auf diese Herausforderungen. Sie schliesst die Finanzierungslücke
                 der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie sichert die Renten und bewahrt das
                 Rentenniveau. Darüber hinaus passt die Reform die Altersvorsorge an geänderte Bedürfnisse
                 von Wirtschaft und Gesellschaft an. Sie flexibilisiert das Rentenalter, harmonisiert das
                 Referenzalter bei 65 und schliesst Vorsorgelücken bei Personen mit kleinen Einkommen und
                 Teilzeitarbeit.

Tendenzen in     Reformen in den europäischen Ländern
Europa           In den vergangenen 15 Jahren haben die europäischen Staaten teilweise umfangreiche
                 Reformen durchgeführt, mit denen sie der Bevölkerungsalterung begegnen und die
                 Nachhaltigkeit ihrer Rentensysteme gewährleisten wollen. Hauptstossrichtung dieser Reformen
                 ist, die Bevölkerung dazu zu bringen, länger zu arbeiten, hauptsächlich durch Massnahmen beim
                 Rentenalter. Ausserdem tendieren die europäischen Länder grundsätzlich zu mehr Flexibilität,
                 indem sie den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten.

                 In den Ländern, in denen das Rentenalter von Männern und Frauen unterschiedlich hoch ist, wird
                 das Rentenalter der Frauen auf jenes der Männer angehoben. Einige Staaten heben das
                 gesetzliche oder ordentliche Rentenalter an, andere haben sogar beschlossen, die Erhöhung
                 des Rentenalters direkt an die steigende Lebenserwartung zu binden; meist sind dabei lange
                 Übergangsphasen vorgesehen. Die Hauptschwierigkeit gewisser europäischer Länder besteht
                 darin, das Alter für den Austritt aus dem Arbeitsmarkt mit jenem des gesetzlichen Rentenalters
                 in Einklang zu bringen. Einige Länder haben sich gegen ein «fixes» Rentenalter und für eine

                                                                                                                   1/7
flexible Pensionierung (innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne) entschieden. Die meisten
                  europäischen Länder beschränken die Möglichkeiten für einen frühzeitigen Altersrücktritt.
                  Allerdings sehen mehrere Staaten spezifische Regelungen vor für Arbeitnehmende mit langer
                  Erwerbskarriere oder Arbeitnehmende, die eine gefährliche oder beschwerliche Arbeit ausgeübt
                  haben. Verschiedene Länder ermutigen die Versicherten ausserdem dazu, ihren Altersrücktritt
                  durch die folgenden Massnahmen aufzuschieben: Möglichkeit, die Rente später zu beziehen;
                  Möglichkeit einer Teilpensionierung oder Kumulierung von Altersrente und Erwerbseinkommen,
                  indem der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vereinfacht wird; «Belohnungen» für
                  Personen, die über das Rentenalter hinaus weiterarbeiten, beispielsweise in Form von
                  grosszügigen Rentenerhöhungen.

                  Nachfolgend aufgeführt sind Informationen über acht europäische Länder, die diese Tendenzen
                  veranschaulichen.

                  In Bezug auf die berufliche Vorsorge ist darauf hinzuweisen, dass in Europa die Systeme zur
                  ergänzenden Altersvorsorge in der Regel freiwillig sind und auf Gesamtarbeitsverträgen oder
                  Einzelarbeitsverträgen beruhen. Sie sind deshalb kaum mit der schweizerischen 2. Säule
                  vergleichbar und in den meisten europäischen Ländern noch wenig entwickelt. Aus diesem
                  Grund wird die 2. Säule im vorliegenden Hintergrunddokument nicht behandelt.

Das Rentenalter   Rentenalter im Grundrentensystem in acht europäischen Ländern
im Ausland
                  Die nachfolgende Tabelle zeigt das aktuelle Rentenalter im Grundaltersvorsorgesystem von acht
                  europäischen Ländern und welche Reformen dazu beschlossen wurden. Zu beachten ist, dass
                  in einigen Ländern nebst dem Grundsystem eine ergänzende Altersvorsorge besteht, die mit der
                  Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Das Rentenalter der ergänzenden Systeme weicht oftmals
                  von jenem des Grundsystems ab und ist in der Regel flexibel (z. B. in Finnland: zwischen 63 und
                  68 Jahren; oder in Schweden: ab 61 Jahren).

                   Land                 Gesetzliches Rentenalter     Beschlossene Revisionen

                   Deutschland          65 Jahre und 6 Monate        Das Rentenalter wird derzeit schrittweise
                                                                     angehoben (von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012
                                                                     und 2029)

                   Österreich           M: 65 Jahre                  Zwischen 2024 und 2033 wird das Rentenalter
                                                                     der Frauen schrittweise auf jenes der Männer
                                        F: 60 Jahre
                                                                     angehoben

                   Dänemark             65 Jahre                     Schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre
                                                                     zwischen 2019 und 2022, und ab 2024 in
                                                                     Abhängigkeit der Lebenserwartung

                   Finnland             65 Jahre                     –

                   Frankreich           62 Jahre bei Erreichen der   Das Rentenalter bei Nichterreichen der
                                        Mindestversicherungsdauer,   Mindestversicherungsdauer wird derzeit
                                        ansonsten 65 Jahre und 9     schrittweise angehoben (von 65 auf 67 Jahre im
                                        Monate                       Jahr 2022)

                   Italien              M: 66 Jahre und 7 Monate     Das Rentenalter der Frauen wird bis 2018
                                                                     schrittweise auf jenes der Männer angehoben;
                                        F: 65 Jahre und 7 Monate
                                                                     danach Anhebung des Rentenalters unter
                                                                     Berücksichtigung der Lebenserwartung; nach
                                                                     dem 1. Januar 2021 kann das Rentenalter nicht
                                                                     mehr unter 67 Jahren liegen

                   Niederlande          65 Jahre und 9 Monate        Das Rentenalter wird derzeit schrittweise
                                                                     angehoben, auf 66 Jahre im Jahr 2018 und auf
                                                                     67 Jahre im Jahr 2021; ab 2022 wird das
                                                                     gesetzliche Rentenalter von der
                                                                     Lebenserwartung abhängen

                   Schweden             65 Jahre                     –

                                                                                                                      2/7
Flexibilisierung des Altersrücktritts im Grundrentensystem in acht europäischen
Ländern

 Land              Vorbezug                            Aufschub                  Teilpensionierung

 Deutschland       Ab 63 Jahren möglich                Aufschub möglich, ohne    Ja
                                                       Begrenzung
                   Günstigere Bedingungen in
                   besonderen Situationen,
                   beispielsweise für Personen mit
                   einer besonders langen
                   Erwerbskarriere oder für
                   Personen, die als Bergarbeiter
                   gearbeitet haben, oder bei
                   Vorliegen einer schweren
                   Behinderung

 Österreich        Ab 62 Jahren möglich (für Männer    Aufschub möglich, ohne    Nein
                   und Frauen)                         Begrenzung

                   Möglichkeit, Vorbezug um zwei
                   zusätzliche Jahre vorzuziehen (ab
                   60 Jahren) bei beschwerlicher
                   Arbeit mit langer Erwerbskarriere

 Dänemark          Kein Rentenvorbezug                 Aufschub um höchstens     Ja
                                                       120 Monate möglich, ab
                                                       jedem Zeitpunkt nach
                                                       Erreichen des
                                                       Rentenalters

 Finnland          Ab 63 Jahren möglich                Aufschub möglich, ohne    Nein
                                                       Begrenzung

 Frankreich        Rentenvorbezug möglich bei          Aufschub bis höchstens    Ja
                   langer Erwerbskarriere,             zum Alter von 70Jahren
                   Behinderung von mindestens          möglich
                   50 % oder beschwerlicher Arbeit

 Italien           Rentenvorbezug unter gewissen       Aufschub bis höchstens    Ja
                   Voraussetzungen möglich.            zum Alter von 70 Jahren
                                                       und 3 Monaten möglich
                   Günstigere Bedingungen für
                                                       (dieses Alter wird in
                   Arbeitnehmende mit
                                                       Abhängigkeit der
                   beschwerlicher Arbeit
                                                       Lebenserwartung
                   Seit Mai 2017 günstigere            schrittweise angehoben)
                   Bedingungen für Arbeitnehmende,
                   die bereits in jungen Jahren
                   erwerbstätig waren.

                   Ruhegehalt für bestimmte
                   Altersklassen der Frauen.

                   Zeitlich begrenzte Regelung:
                   neues Vorbezugsmodell in Form
                   eines Bankdarlehens, rückzahlbar
                   sobald das gesetzliche
                   Rentenalter erreicht wird

 Niederlande       Kein Rentenvorbezug                 Kein Aufschub             Nein

 Schweden          Kein Rentenvorbezug                 Aufschub möglich, ohne    Ja
                                                       Begrenzung

                                                                                                     3/7
Reformen im   Reformen in acht europäischen Ländern
Ausland

              Frankreich

              Das geltende System beruht grösstenteils auf der Reform von 2003 (Fillon-Reform). Die drei
              Hauptmassnahmen waren: längere Beitragsdauer, um die volle Rente zu erhalten; Erweiterung
              der Grundlage für die Rentenberechnung (Berechnung aufgrund der 25 statt der 10 besten
              Jahre); Aufwertung der Rente anhand der Preisentwicklung und nicht mehr anhand der
              Lohnentwicklung. Die Reform ermöglichte den frühzeitigen Altersrücktritt von Personen mit
              langen Erwerbskarrieren. Zudem wurden mehrere Massnahmen zur Förderung der
              Erwerbstätigkeit von älteren Menschen ergriffen: Rentenzuschläge/-abzüge; Massnahmen, die
              den schrittweisen Altersrücktritt vereinfachen (Kumulation Arbeit/Pensionierung); strengere
              Voraussetzungen für Rentenvorbezüge.

              Die Folgereform von 2010 brachte vor allem eine erneute Verlängerung der Erwerbsdauer
              (schrittweise Anhebung des Rentenalters und Erhöhung der für eine volle Rente notwendigen
              Beitragsdauer); die Regelung für Personen mit langer Erwerbskarriere wurde beibehalten.

              Im Dezember 2011 hat das französische Parlament im Zuge verschiedener Sparmassnahmen
              ein Gesetz verabschiedet, das eine raschere Erhöhung des mit der Reform 2010 eingeführten
              Rentenalters vorsieht.

              Per Dekret vom 2. Juli 2012 änderte die sozialistische Regierung eine der Reformmassnahmen
              von 2010, die Altersrücktritte mit 60 Jahren nur unter sehr strengen Auflagen zuliess. Das Dekret
              erweiterte die Möglichkeiten des frühzeitigen Altersrücktritts und flexibilisierte die
              Anspruchsvoraussetzungen. Zur Finanzierung dieser Flexibilisierung wurden die Beiträge an die
              Altersversicherung schrittweise um insgesamt einen halben Prozentpunkt angehoben.

              Italien

              Mit der Dini-Reform aus dem Jahr 1995 wurde aus dem italienischen Rentensystem mit
              festgelegten Leistungen nach und nach ein System, in dem die Renten nach den tatsächlich
              geleisteten Beiträgen bemessen werden (Beitragsprimat); ausserdem wurde das Rentenalter
              von Männern und Frauen erhöht.

              Die Maroni-Reform aus dem Jahr 2004 hatte zwei Hauptziele: Verlängerung des Erwerbslebens
              (durch strengere Voraussetzungen für den Anspruch auf Ruhegehalt; Bonus für
              Arbeitnehmende, die weiterarbeiteten, obwohl ihre Beiträge für ein Ruhegehalt ausreichten;
              raschere Anhebung des Rentenalters) und Weiterentwicklung der beruflichen und individuellen
              Vorsorge.

              Nach starkem Widerstand vonseiten der Gewerkschaften änderte eine Reform im Jahr 2007
              einige Massnahmen von 2004, die als zu hart erachtet wurden: Die Voraussetzungen für den
              Anspruch auf das Ruhegehalt wurden zwar angepasst, aber nur schrittweise.

              Ende 2011 führte die Regierung Monti den «Salva Italia»-Plan ein, der eine Rentenreform
              (Fornero-Reform) mit insbesondere folgenden Massnahmen umfasste:
              - Anhebung des Rentenalters für Frauen von 60 auf 62 Jahre und für Männer von 65 auf 66 Jahre
                per 1. Januar 2012
              - bis 2018 schrittweise Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 66 Jahre, um es an jenes der
                Männer anzugleichen
              - bis 2018 schrittweise Anhebung des derzeitigen Beitragssatzes für Selbstständigerwerbende
                von 20 % auf 24 %
              - Mindestbeitragsdauer von 20 Jahren für Anspruch auf Altersrente für Männer und Frauen
              - per 1. Januar 2012 Aufhebung des Ruhegehalts, neu: vorzeitige Alterspension.

              2016 und 2017 «korrigierten» die Regierung Renzi bzw. Gentiloni einige Regelungen der
              Fornero-Reform. Sie legten den Fokus auf eine grössere Flexibilität beim Altersrücktritt und
              schafften die Möglichkeit der vorzeitige Alterspension. Nachfolgend einige konkrete
              Massnahmen:
                                                                                                                  4/7
 erleichterte Teilzeitbeschäftigung für kurz vor der Pensionierung stehende Personen; drei Jahre
  vor dem gesetzlichen Rentenalter können Arbeitnehmende ihren Beschäftigungsgrad auf 40 bis
  60 % reduzieren; in diesem Fall zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn
  für die Teilzeitbeschäftigung die Beiträge aus, die er für den weggefallenen Lohnanteil hätte
  bezahlen müssen, und gleichzeitig anerkennt der Staat die «theoretischen», auf die nicht
  erbrachte Arbeit entrichteten Beiträge der betroffenen Arbeitnehmenden, sodass den
  Arbeitnehmenden bei der Rentenberechnung im gesetzlichen Rentenalter keine Einbussen
  entstehen;
 günstigere Bedingungen für den Rentenvorbezug von Frauen: für Arbeitnehmerinnen ab 57
  Jahren und 3 Monaten, für Selbstständigerwerbende ab 58 Jahren und 3 Monaten;
  Voraussetzung sind 35 Beitragsjahre bis zum 31. Dezember 2015;
 Erweiterung des «No Tax Area», d. h. Erhöhung der Einkommensgrenze, unter der die
  Pensionierten keine Einkommenssteuer zahlen müssen;
 neues Modell für den Rentenvorbezug in Form eines Bankdarlehens, das zurückbezahlt werden
  muss, sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht wird; es ist für Arbeitnehmende von
  mindestens 63 Jahren und mit mindestens 20 Beitragsjahren vorgesehen (zeitliche Begrenzung:
  Mai 2017 bis Dezember 2018);
 Vorzeitige Alterspension für Arbeitnehmende, die bereits in jungen Jahren erwerbstätig waren,
  d. h. Personen, die vor dem Erreichen des 19. Altersjahrs bereits mindestens 12
  Beitragsmonate geleistet haben;
 flexiblere Bedingungen für Arbeitnehmende, die eine beschwerliche Arbeit ausgeübt haben.

Dänemark

Das dänische Parlament hat 2006 ein Reformgesetz der sozialen Sicherheit verabschiedet, das
auch das Rentensystem betraf: Das gesetzliche Rentenalter sollte zwischen 2024 und 2027 von
65 auf 67 Jahre angehoben werden und danach von der Lebenserwartung abhängen. 2011
verabschiedete das Parlament eine Reform, mit der die Anhebung fünf Jahre früher erfolgt: Das
gesetzliche Rentenalter wird zwischen 2019 und 2022 in Schritten von sechs Monaten (jeweils
um ein halbes Jahr auf den 1. Januar) erhöht.

Niederlande

Die Aufhebung bestimmter Steuervorteile im Jahr 2005 hat dazu geführt, dass sich in den
Niederlanden kaum noch Personen vor dem Erreichen des 65. Altersjahrs frühpensionieren
lassen und dass der Anteil erwerbstätiger älterer Menschen angestiegen ist.

Im Juli 2012 hat das niederländische Parlament eine Reform verabschiedet, die die schrittweise
Erhöhung des Rentenalters um zwei Jahre bis ins Jahr 2023 vorsieht (2019: 66 Jahre; 2023: 67
Jahre).

Mit der Umsetzung der Reform vom Juni 2015 wird die schrittweise Erhöhung des Rentenalters
beschleunigt, so dass es 2018 bei 66 Jahren und 2021 bei 67 Jahren liegt. Ab 2022 wird das
gesetzliche Rentenalter dann an die Lebenserwartung gekoppelt.

Deutschland

Das Rentenalter, das Anfang 2012 bei 65 Jahren lag, wird derzeit um einen Monat pro Jahr und
später etwas rascher angehoben, so dass es im Jahr 2030 bei 67 Jahren liegt.

Parallel wurde per Anfang 2017 die «Flexirente» eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um eine
neue Form von Rente, sondern um eine zusätzliche Flexibilisierungsmassnahme. Sie gestaltet
die Kombination aus Teilrente und Erwerbseinkommen vor Erreichen der Regelaltersgrenze
attraktiver. Ausserdem können Personen, die erwerbstätig bleiben und gleichzeitig eine Teil-
oder eine ganze Altersrente beziehen, durch ihr Einkommen ihre künftigen Leistungen
verbessern.

                                                                                                    5/7
Österreich

                   Die letzte grosse Reform erfolgte per 1. Januar 2005 mit der Inkraftsetzung des Allgemeinen
                   Pensionsgesetz (APG). Im Rahmen dieser Reform wurde insbesondere die für eine volle
                   Altersrente benötigte Versicherungszeit angehoben (von 40 auf 45 Versicherungsjahre im Jahr
                   2009). Zudem wurde die Berechnungsmethode der Renten grundlegend geändert. Ferner wurde
                   für gewisse Arbeitnehmende im Alter zwischen 62 – 65 Jahren die Möglichkeit geschaffen, eine
                   reduzierte Altersrente zu beziehen (Korridorpension). Diese Vorschriften wurden am 1. Januar
                   2016 zusätzlich um das System der erweiterten Altersteilzeit ergänzt. Dieses hat zum Ziel, ältere
                   Arbeitnehmende zwischen 62 und 65 Jahren im Rahmen einer Teilerwerbstätigkeit im
                   Arbeitsleben zu halten. Noch sind nicht alle Massnahmen der Reform von 2005 vollständig
                   umgesetzt – so beispielsweise die Vereinheitlichung des ordentlichen Rentenalters für alle bei
                   65 Jahren. Die Anhebung des Rentenalters der Frauen von derzeit 60 auf 65 Jahre erfolgt
                   zwischen 2024 und 2033.

                   Finnland

                   Die letzte grosse Reform des Grundrentensystems ist 2005 in Kraft getreten.

                   Zudem ist seit 1. Januar 2017 eine Reform im Bereich der betrieblichen Altersversorge in Kraft.
                   Diese Reform war notwendig, um die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten. Dieses war
                   stark unter Druck geraten, weil die Dauer der durchschnittlichen Erwerbskarriere der
                   Arbeitnehmenden nicht der Entwicklung der Lebenserwartung folgte. Die wichtigsten
                   Reformpunkte sind:
                    Senkung des beitragspflichtigen Alters von 18 auf 17 Jahre
                    bis ins Jahr 2027 schrittweise Anhebung der unteren Altersgrenze für den Altersrücktritt von 63
                     auf 65 Jahre
                    gleichzeitig Erhöhung der oberen Altersgrenze für den Altersrücktritt von 68 auf 70 Jahre
                    danach wird das Rentenalter von der Lebenserwartung abhängen, wobei der Anteil der im
                     Erwerbsleben verbrachten Zeit im selben Verhältnis zum Anteil im Ruhestand verbrachten Zeit
                     stehen wird wie im Jahr 2015
                    ab 2018 können Arbeitnehmende, die nachweisen, dass ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund langer
                     Beschäftigung in körperlich anstrengender Tätigkeit reduziert ist, mit 63 Jahren in Rente gehen
                     (ohne Einbusse)
                    grössere Flexibilität im System der Teilrenten (Möglichkeit, bereits mit 61 Jahren [ab 2025 mit
                     62 Jahren und später ab einem aufgrund der Lebenserwartung festgelegten Alter] 25 oder 50 %
                     der Rente zu beziehen)
                    grosszügigerer Zuschlag bei Aufschub der Altersleistungen.

                   Schweden

                   Schweden hat sein Rentensystem 1999 vollständig umgestaltet. Die Reform ist 2003 in Kraft
                   getreten. Mit ihr wurden automatische Ausgleichsmechanismen eingeführt, die sich an
                   Veränderungen des wirtschaftlichen (z. B. sinkende Kapitalerträge) und demografischen
                   Umfelds (v. a. längere Lebenserwartung) anpassen. Das Rentenniveau kann allerdings nicht im
                   Voraus sicher festgelegt werden: Wenn sich die wirtschaftliche Lage verbessert, steigt das
                   Rentenniveau, verschlechtert sich hingegen das wirtschaftliche oder das demografische Umfeld,
                   sinkt das Rentenniveau.

Mehrwertsteuer-    Die MWST-Sätze in den europäischen Ländern (Stand: 2016)
Sätze im Ausland

                   In der Europäischen Union (EU) sind die nationalen Steuerbehörden für die Festsetzung der
                   jeweiligen Mehrwertsteuer zuständig. Allerdings bestehen Regeln, die für alle Mitgliedstaaten
                   gelten.   Zu    berücksichtigen   sind    insbesondere      zwei Grundregeln:     Für    nicht
                   mehrwertsteuerbefreite Güter und Dienstleistungen gilt ein Normalsatz von mindestens 15
                   Prozent (geltender MWST-Satz bis 31.12.2015) und ein EU-Staat darf höchstens zwei
                   ermässigte Sätze für bestimmte, in einer Weisung festgelegte Güter und Dienstleistungen
                   vorgeben, die jedoch 5 Prozent nicht unterschreiten dürfen.

                                                                                                                       6/7
Land                                      MWST-Normalsatz in %

                      Deutschland                                        19

                      Österreich                                         20

                      Belgien                                            21

                      Dänemark                                           25

                      Spanien                                            21

                      Finnland                                           24

                      Frankreich                                         20

                      Griechenland                                       24

                      Irland                                             23

                      Italien                                            22

                      Luxemburg                                          17

                      Niederlande                                        21

                      Norwegen                                           25

                      Portugal                                           23

                      Vereinigtes Königreich                             20

                      Schweden                                           25

Quellen:
   Für die zwei ersten Tabellen und die Reformen: Datenbank MISSOC und Internetseiten von Ministerien der
    jeweiligen Länder
   Für die MWST-Tabelle: «Steuerbelastung 2016 im internationalen Vergleich», Januar 2017, EFD, ESTV

  Sprachversionen dieses Dokuments:
  Version française: La réforme en comparaison internationale
  Versione italiana: La riforma nel raffronto internazionale

  Ergänzende Dokumente des BSV
  www.bsv.admin.ch/dok-d-av2020

  Weiterführende Informationen:
  www.altersvorsorge2020.ch

Kontakt
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Kommunikation
+41 58 462 77 11
kommunikation@bsv.admin.ch

                                                                                                             7/7
Sie können auch lesen