Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2022" 4. März 2021, Stuttgart
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Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022“ 4. März 2021, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Eckdaten • Stiftung des öffentlichen Rechts; gesetzliche Grundlage § 62 NatSchG BW • Gründung im Jahr 1976; Beginn der Fördertätigkeit im Jahr 1978 • Stiftungsorgane: Stiftungsrat und Geschäftsführung Stiftungsratsvorsitzender: Franz Untersteller MdL, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Stiftungsrat: 42 Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (= Mitglieder des Landesbeirats Naturschutz, vgl. § 61 NatSchG BW); Vertreter*innen der Ministerien und Regierungspräsidien Geschäftsführung und Geschäftsstelle Sitz beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 2
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Ausrichtung und Aufgaben der Stiftung Naturschutzfonds – vgl. § 62 NatSchG BW, insbesondere • Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet der natürlichen Umwelt anzuregen und zu fördern • die oberste Naturschutzbehörde bei der Planung und Verwendung der verfügbaren Forschungsmittel zu beraten • Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung zu unterstützen und zu fördern • richtungweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der natürlichen Umwelt auszuzeichnen • Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes zu erwerben, deren Erwerb zu fördern und zu entwickeln • Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft zu fördern • Durchführung von Maßnahmen nach § 16 BNatSchG („Ökokonto“) Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 3
Die Stiftung Naturschutzfonds Leitlinien Partner und Förderer Katalysator für Engagement für die Natur modellhafte Projekte „Wir fördern Vielfalt“ Partnerschaften gute Ideen zum Erfolg unterstützen führen neue Wege im Naturschutz fördern Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 4
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Fördermittel Fördergrundlagen Die Zuwendung beruht auf den Allgemeiner Stiftungshaushalt 1,6 Mio. € (2022) Vorgaben der LHO (AnBest-P u. a.) und orientiert sich tlw. an der Privatlotterie GlücksSpirale Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Zuschuss des Landes Informationen über die zur Spenden Verfügung stehenden Fördermittel, Zustiftungen Antragsfristen und –modalitäten finden sich auf der Website der Bundes-/EU-Mittel Stiftung unter www.stiftung-naturschutz.landbw.de Ersatzzahlungen 1,1 Mio. € (2022) Nur Projektförderung! Teil-/ Vollfinanzierung; Zuschuss Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 5
Stiftung Naturschutzfonds – Partner*innen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - BUND Landesverband Baden-Württemberg - Bund Naturschutz Alb-Neckar e.V. - BUND Ortsgruppe Lauffen - BUND Ortsgruppe Markgröningen - BUND Ortsverband Pfullendorf - BUND Ortsverband Sigmaringen - BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg - BUND Umweltzentrum Konstanz - Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) e. V. - BUNDjugend Baden-Württemberg - Dachverband Entwicklungspolitik B.-W. e.V. - Deutsche Umwelthilfe e.V. - ECOMOVE International - Evangelische Kirchengemeinde Renningen - Fischereiforschungsstelle Baden- Württemberg - Fischereigemeinschaft Glatt e.V. - Förderkreis Metzinger Keltern e.V. - Förderverein Bachpatenschaften Freiburg - Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden- Württemberg - forum für internationale entwicklung + planung (finep) - Fremdenverkehrsgemeinschaft Helfensteiner Land e.V. - Gemeinde Bissingen a.d. Teck - Gemeinde Blaufelden - Gemeinde Fronreute - Gemeinde Ubstadt-Weiher - Gemeinde Wald - Georg Hägele - Gesellschaft des Hermann Hesse Kollegs e.V. - Gräflich Rechberg'sche Zentralverwaltung, Bereich Forst - Heimat-und Kulturverein Altheim e.V. - Helmut Holzapfel - Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (HFR) - Hochschule für Technik Stuttgart, Institut für Angewandte Forschung - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz - Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) Singen - Jugend- und Kinderbüro Schramberg - Jugendzentrum Crailsheim e.V. - Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Bereich WWF-Auen-Institut - Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee - Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. - Landesmedienzentrum Baden- Württemberg - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. - Landratsamt Biberach, Untere Naturschutzbehörde - Landratsamt Böblingen, Bau- und Umweltschutzamt - Landratsamt
Zuwendungssätze Zuwendungsempfänger*in Zuwendungssätze1 Gemeinden maximal 70 % Ausnahme: Bei Projekten aus Mitteln der Ersatzzahlungen ist bei Gemeinden, auf deren Gebiet eine überregional bedeutsame Infrastrukturanlage errichtet wurde, eine Förderung von maximal 90 % möglich. Naturschutzzentren der öffentlichen Hand maximal 70 % Landschaftserhaltungsverbände maximal 70 % © M. Baumhof-Pregitzer © M. Baumhof-Pregitzer Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen des Handels, der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte maximal 70 % bei Investitionen zur Verbesserung der Vermarktung und Verarbeitung maximal 40 % landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei Vermarktungskonzeptionen maximal 90 % © M. Baumhof-Pregitzer für Organisationskosten eines Zusammenschlusses von Landwirten gestaffelt nach Jahren (90 % / 70 % / 50 % / 30 %) Vereine/Verbände maximal 90 % Landwirte, Teilnehmergemeinschaften maximal 90 % © M. Baumhof-Pregitzer Stiftungen, sonstige Personen des öffentlichen und des privaten Rechts maximal 90 % © M. Baumhof-Pregitzer Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen in der Regel 100 % Naturschutzverwaltung in der Regel 100 % © M. Baumhof-Pregitzer 1 Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der geltenden Landschaftspflegerichtlinie (LPR). © M. Baumhof-Pregitzer Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 7
Stiftung Naturschutzfonds - Förderung Zuwendungsbereich „Allgemeiner Stiftungshaushalt“ © M. Baumhof-Pregitzer Vorrangig gefördert werden: • Maßnahmen, die zur Umsetzung der Naturschutzstrategie beitragen © F. Zimmermann • innovative Projekte mit Pilotfunktion bzw. Modellcharakter • Projekte mit Naturschutzmehrwert © K. Marquart Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 8
Stiftung Naturschutzfonds - Förderung Antragsfristen für den Stiftungshaushalt 2022 Allgemeiner Stiftungshaushalt: 1. Mai 2021 © M. Baumhof-Pregitzer Wichtige Prüfungsschritte 1. Identifizieren Sie das Naturschutz-/-bildungs-/-forschungsproblem und den Unterstützungsbedarf im Kontext zur Naturschutzstrategie BW 2. Prüfen Sie, ob die Stiftung Naturschutzfonds für Ihr Projekt geeignet ist (≥ 5.000 € Gesamtkosten; Landesbezug; gemeinnützig; 1 bis max. 4 Jahre; i. d. R. keine bewährten, sondern neue Maßnahmen) 3. Legen Sie das Projektteam und den Rahmen fest und stimmen Sie sich mit den zuständigen Fachbehörden ab 4. Stellen Sie dar, in welcher Weise das Projekt zur Umsetzung der Naturschutzstrategie BW beiträgt 5. Füllen Sie die Formulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 9
Förderverfahren Vom Förderantrag zum Projekt Projektträger Stiftung Naturschutzfonds Fachbehörden 1. Förderantrag 2. Antragserfassung u. Eingangsbestätigung 3. Stellungnahme gemäß Antragsphase 4. Prüfung und ggf. Aufnahme in Kriterienkatalog Haushaltsentwurf Haushaltsentwurf: 5. Fachberatung (Gremien) 6. Beschluss Stiftungsrat 7. Genehmigung des Haushalts 8. Bewilligung der Ersatzliste Maßnahme 9. Beginn der Maßnahme Fachliche Abstimmung mit SNF und/oder Fachbehörde 10. Mittelanforderung 12. ggf. Vorlage Zwischenbericht und Zwischenverwendungsnachweis Projektphase 11. Auszahlung Teilrate/n 13. Abschluss Maßnahme 14. Vorlage Abschlussbericht und Schlussverwendungsnachweis 15. Fachliche Prüfung der Maßnahme 16. Fachliche Prüfung 17. Prüfung des Verwendungsnachweises 18. Schlusszahlung 19. ggf. Vor-Ort-Kontrolle/ Stichprobe Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 10
Förderantrag Start eines Projektes: frühestens ab April 2022 Förderzeitraum: bis zu 4 Jahre Dauer eines Förderjahres: jeweils bis zum 31. März des Folgejahres Zuwendungsempfänger*in • Verantwortlich für die Durchführung des Projektes • Ansprechpartner*in für die Stiftung zur organisatorischen Abwicklung Planung Durchführung Abrechnung • eine Zuwendungsempfänger*in (Partner*innen und Kofinanzierung möglich) Projektleitung • Ansprechpartner*in für die Stiftung zur inhaltlichen Abwicklung des Projektes Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 11
Förderantrag - Gesamtfinanzierung Darstellung der Finanzierung des Projektes 1 Berechnung: bei der Stiftung beantrage Zuwendung ./. Finanzierung gesamt x 100 Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 12
Förderantrag - Gesamtfinanzierung Darstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 13
Förderantrag - Gesamtfinanzierung Beispiel Verein/ Zuwendungssatz max. 90% Einsatz von Eigenmitteln 1 Berechnung: bei der Stiftung beantrage Zuwendung ./. Finanzierung gesamt x 100 Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 14
Förderantrag - Gesamtfinanzierung Beispiel Verein/ Zuwendungssatz max. 90% Einsatz von Eigenmitteln + weiteren Einnahmen, hier: Leistungen Dritter Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 15
Förderantrag - Kostenplan Tipps Allgemein • Kostenplan: detaillierte Auflistung der Einzelpositionen pro Förderjahr Personalkosten • projektbezogene Anstellungen: werden gefördert (außer bei Naturschutzverwaltung, LEV, Kommunen) • Verbände/Vereine/privatrechtliche Stiftungen: Geschäftsstellenpersonal für das Projekt kann mit bis zu 20 % der förderfähigen Personalkosten berücksichtigt werden • Die Arbeitsleistungen ehrenamtlicher Helfer*innen kann auf Basis eines plausiblen Stundennachweises mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von acht Euro/Stunde abgegolten werden. Sonstiges • auf Nachweis: Anerkennung projektbezogener Fahrtkosten auch von Ehrenamtlichen • Grunderwerb: Eine Förderung ist möglich, wenn dieser Voraussetzung ist für praktische Maßnahmen, die ebenfalls Gegenstand des Antrags sind; Grunderwerbsnebenkosten können angerechnet werden • Förderung von Investitionen: Privatpersonen (auch Landwirte) sind bis auf Weiteres ausgenommen. Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 16
Förderantrag - Projektbeschreibung Projektinhalte Arbeitsprogramm Begründung • Konzeption • Name und Qualifikation der • Notwendigkeit der • Projektergebnisse & -ziele Projektmitarbeiter*innen Maßnahme • Zielgruppen • Zeitliches Ablaufschema • Dringlichkeit • Abgrenzung gegenüber • Darstellung und Bezeichnung • Landesinteresse der bereits bestehenden der Einzelmaßnahmen Maßnahme Projekten • Bezug zur • Erfolgskriterien für die Naturschutzstrategie Zielerreichung Baden-Württemberg • Darstellung der zeitlichen Perspektive © K. Riedl © C. Gayer Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 17
Förderantrag - Projektbeschreibung Arbeitsprogramm - Zeitliches Ablaufschema Jahre 2022 2023 2024 Kalendarische Monate 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 Projektlaufzeit in Monaten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 1. Gespräche mit Multiplikatoren, Aktualisierung Konzeption 2. Verzahnung mit Lehre 3. Vorstellung der Ergebnisse bei den beteiligten Akteursgruppen 4. Erarbeitung von Pilotprojekten in Workshops 5. Praxisprojekt "Frühjahrspflege" 6. Praxisprojekt "Sommerferienprogramm" 7. Praxisprojekt "Erntezeit" 8. Auswertung, Analyse und Verabredung zum weiteren Vorgehen 9. Finanzmanagement und Nachweise 10. Berichte Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 18
Haben Sie Fragen? © Dr. Kathrin Marquart Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 19
Stiftung Naturschutzfonds - Förderung Zuwendungsbereich „Ersatzzahlungen“ – rechtliche Grundlagen • § 15 Abs. 6 BNatSchG • § 15 Abs. 4 NatSchG BW und Ausgleichsabgabeverordnung (AAVO) „Wird ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt, obwohl die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten…“, § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG „Ersatzzahlungen im Sinne des … BNatSchG sind an den Naturschutzfonds zu leisten …“, § 15 Abs. 4 NatSchG BW „… Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht“, § 15 Abs. 6 Satz 7 BNatSchG, § 15 Abs. 1 NatSchG BW Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 20
Stiftung Naturschutzfonds - Ersatzzahlungen Projektförderung aus Ersatzzahlungen • Stiftung nimmt die Ersatzzahlungen entgegen und meldet die eingegangenen Ersatzzahlungen zu Jahresbeginn an Regierungspräsidien und Landesnaturschutzverband; zugleich Veröffentlichung auf der Website • Projektförderung im Rahmen von Fachkonzepten oder als Einzelprojekte • Projektanträge sind mit dem zuständigen Regierungspräsidium, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (56), fachlich abzustimmen • Antragsfrist für Stiftungshaushalt 2022: 1. Juli 2021 Zweckentsprechende Verwendung der Ersatzzahlungen möglichst im betroffenen Naturraum Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 21
Stiftung Naturschutzfonds - Ersatzzahlungen Gewässerrenaturierung Maßnahmen / Maßnahmenkomplexe, u.a. • Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotope • Förderung spezifischer Arten © Stiftung Naturschutzfonds • Schaffung von natürlichen Retentionsflächen Erstpflege • Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen • Aufwertung des Landschaftsbildes • Wiedervernetzung von Lebensräumen Maßnahmenvorschläge unter https://stiftung- © Stiftung Naturschutzfonds naturschutz.landbw.de/ersatzzahlung Amphibienschutz Grunderwerb und Biotopanlage Wiederherstellung Trockenmauer Förderung spezifischer Arten © Stiftung Naturschutzfonds 22 © Stiftung Naturschutzfonds © K. Riedl © K. Riedl © S. Geißler-Strobel Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 22
Haben Sie Fragen? © Dr. Kathrin Marquart Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 23
Projekt Projektablauf © K. Riedl Umsetzungsphase © K. Riedl • Ausschreibung • Auftragsvergabe • Maßnahmendurchführung © K. Riedl • Mittelanforderung • Öffentlichkeitsarbeit © K. Riedl • fachliche Abstimmung © Ulrich Weinhold • sachlicher Bericht • rechnerischer Nachweis Zuwendungsbescheid Schlussabnahme • Bedingungen: LHO, ANBest, Zweckbindung • fachliche Prüfung • Fristen: für Mittelverfügbarkeit, • rechnerische Prüfung Berichte, Nachweise, Dokumente • ggfs. Vor-Ort-Kontrolle • Anlagen: • Erfolgskontrolle Honorarsätze Mittelanforderung Verwendungsnachweis Gliederung Berichte Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 24
Informationen und Formulare Informationen und Formulare im Internet verfügbar! www.stiftung-naturschutz.landbw.de/ausschreibung bzw. www.stiftung-naturschutz.landbw.de/downloads Förderung/ Service/ Ausschreibung 2022 Downloads Antragsunterlagen Satzung u.a. Weitere Unterlagen für den Vordrucke / Vorlagen während der Zuwendungsbereich Allgemeiner Projektlaufzeit Stiftungshaushalt Informationen zum Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen Grundlagen für die Projektförderung Fragen und Antworten Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 25
Ansprechpartner*innen Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an uns: Regierungsbezirk Tübingen, Monika Baumhof-Pregitzer BUND, LIFE, BNE, Streuobst Monika.Baumhof-Pregitzer@um.bwl.de Regierungsbezirk Stuttgart und Karlsruhe, Dr. Kathrin Marquart NABU, LNV, NAJU, sonstige Verbände kathrin.marquart@um.bwl.de Regierungsbezirk Freiburg, Veronika Schneider Naturschutzzentren, Ökostationen, Artenschutz Veronika.Schneider@um.bwl.de Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk Annette Egger Stuttgart (LK: GP, TBB, WN, LB, BB, S) Annette.Egger@um.bwl.de Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk Sonja Krämer Stuttgart (LK: HN, SHA, KÜN) sonja.kraemer@um.bwl.de Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk Linda Heizmann Stuttgart (LK: HDH, AA, ES) linda.heizmann@um.bwl.de Ersatzzahlungen in den Regierungsbezirken Suzanne Guillier Tübingen und Freiburg Suzanne.Guillier@um.bwl.de Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk Dirk Herrmann Karlsruhe dirk.herrmann@um.bwl.de Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 26
Und zu guter Letzt … Weitere Fragen? © Dr. Kathrin Marquart … auf gute Zusammenarbeit! Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2022 zur Projektförderung“ am 04.03.2021 Folie 27
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