Die Zukunft der Zahnmedizin - digitale Praxisorganisation und virtuelle Zahnarztbesuche? - Digitales Event Online
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Die Zukunft der Zahnmedizin – digitale Praxisorganisation und virtuelle Zahnarztbesuche? Digitales Event Online ONLINE LIVE EVENT 02.03.2021
Innovativer Kalender www.doctolib.de Strictly confidential
Doctolib’s Mission: PATIENT*INNEN ÄRZT*INNEN VIDEOSPRECHSTUNDE TEAM 70 Millionen* 140.000* 5.5 Millionen* 1.600* Patientenbesuche ÄrztInnen Videosprechstunden MitarbeiterInnen /Monat & Gesundheitsfachkräfte Strictly confidential *Hinweis: Zahlen global, umfasst Deutschland & Frankreich
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Frage-Antwort-Runde Doctolib – Strictement confidentiel
Telemedizin in GKV und PKV Digitales Event Online ONLINE LIVE EVENT 02.03.2021
Die Videosprechstunde in der GKV VS = Videosprechstunde VFK = Videofallkonferenz VS im Bema nur berechnungsfähig bei… • Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder eine Eingliederungshilfe erhalten • Versicherten, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden Abrechenbar… • Nur, wenn Zugehörigkeit zum Personenkreis von Zahnarzt dokumentiert wird • Grundsätzlich nur als alleinige Leistung berechnungsfähig 7
Die Videosprechstunde in der GKV VS = Videosprechstunde VFK = Videofallkonferenz VFK im Bema nur berechnungsfähig bei… • Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder eine Eingliederungshilfe erhalten • Versicherten, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden Abrechenbar… • Nur, wenn Zugehörigkeit zum Personenkreis von Zahnarzt dokumentiert wird • Grundsätzlich nur als alleinige Leistung berechnungsfähig und auch nur dann, wenn im Zeitraum der letzten 3 Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Zahnarzt-/ Patientenkontakt stattgefunden hat • Je Quartal und je Versicherten dreimal berechnungsfähig 8
Die Videosprechstunde in der PKV Berechnungsempfehlung der BZÄK aus Oktober 2020 „Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patientinnen und Patienten grundsätzlich im persönlichen Kontakt, ggf. unterstützt durch Kommunikationsmedien. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist berufsrechtlich im Einzelfall erlaubt, wenn dies zahnärztlich vertretbar ist und die erforderliche zahnärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“ … „Eine Beratung durch den Zahnarzt mittels digitaler Medien (z.B. E-Mail oder SMS) ist nach Nr. 1 GOÄ berechnungsfähig. Die Beratung mittels Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) kann ebenfalls nach den GOÄ-Nrn. 1 bzw. Nr. 3 berechnet werden. Die GOÄ-Nrn. 2, 4 und 60 sind auch bei Verwendung digitaler Medien berechnungsfähig. Quelle: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/pos/Telezahnmedizinische_Leistungen_Berechnungsempfehlung.pdf 9
Die Videosprechstunde in der PKV Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen Beschluss Nr. 38 https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2021/empfehlung-fuer-die-abrechnung-telemedizinischer-leistungen-durch-zahnaerzte/ „Während die Rechtslage bei Ärzten also weitgehend geklärt ist, wird die Fernbehandlung in den Berufsordnungen der Zahnärzte nicht erwähnt. Aus PKV-Sicht scheint eine Übertragung auf den zahnärztlichen Bereich gerechtfertigt. Dafür spricht u.a. auch, dass die Zahnärzte sich bei den Beratungsleistungen fast ausschließlich an der ärztlichen Gebührenordnung bedienen.“ … „Die technische Kamera-Ausstattung kann zwar einen Blick in den Mund ermöglichen, jedoch ist keine intensive Inspektion der Zähne, des Zahnhalteapparates, der Mundschleimhaut, der Zunge, der Kiefergelenke usw. möglich. Dies wird aber vermutlich in absehbarer Zeit der Fall sein, wenn sich die Bildübertragung weiter verbessern wird. Daher können die telemedizinisch durchgeführten Maßnahmen zurzeit hauptsächlich aus der sprechenden Medizin übernommen werden. Da die meisten Beratungsleistungen im zahnmedizinischen Bereich ohnehin aus der GOÄ abgegriffen werden, ist die gemeinsame Empfehlung der Bundeszahnärztekammer, den Beihilfeträgern und des PKV- Verbandes zur Abrechnung telemedizinischer Leistungen in großen Teilen deckungsgleich mit den Empfehlungen der Bundesärztekammer. 10
Die Videosprechstunde in der PKV Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen Beschluss Nr. 38 https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2021/empfehlung-fuer-die-abrechnung-telemedizinischer-leistungen-durch-zahnaerzte/ 11
Expertentalk: Fragerunde ONLINE LIVE EVENT 02.03.2021 12
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