SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter
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SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten September 2019 August 2019 Leistungsberechtigte 9.044 9.121 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.008 6.068 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten und hochgerechneten Statistikdaten für den laufenden Berichtsmonat Gemeinden (T-0 Daten) Bedarfsgemeinschaften SGB II Arbeitslose SGB II September 2019 August 2019 September 2019 August 2019 Gesamt 4.250 4.281 2002 2.056 Edemissen 194 194 101 104 Hohenhameln 194 194 85 95 Ilsede 607 607 284 289 Lengede 225 225 115 123 Peine 2.653 2.684 1.239 1.258 Vechelde 235 235 119 117 Wendeburg 142 142 56 70 SGB II Bedarfsgemeinschaften Gemeinden T-0 Daten Peine 62,42% Lengede 5,29% Ilsede 14,28% Hohenhameln Vechelde 4,56% Edemissen Wendeburg 5,53% 4,56% 3,34% 2
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Arbeitslose Personen SGB III 1 SGB II 2 Gesamt 3 September 2019 1.112 2.002 3.114 August 2019 1.194 2.056 3.250 Arbeitslosenquote bezogen auf Alle zivilem Erwerbspersonen September 2019 1,6% 3,1% 4,7% Alle zivilem Erwerbspersonen August 2019 1,6% 2,8% 4,4% Abhängige zivile Erwerbspersonen September 2019 1,7% 3,4% 5,1% Abhängige zivile Erwerbspersonen August 2019 1,8% 3,1% 4,9% 1: SGB III: Die Betreuung der Arbeitslosen erfolgt durch die Agentur für Arbeit 2: SGB II: Die Betreuung der Leistungsberechtigten erfolgt durch den Landkreis Peine, Jobcenter, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 3: Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt Arbeitslosigkeit nach Personengruppen September 2019 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.112 2.002 3.114 Männer (53,1%) 589 1.065 1.654 Frauen (46,9%) 523 937 1.460 Jüngere unter 25 Jahre (12,6%) 181 211 392 50 Jahre und älter (32,3%) 462 545 1.007 Ausländer / Ausländerinnen (26,6%) 141 686 827 August 2019 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.194 2.056 3.250 Männer (53,5%) 651 1.088 1.739 Frauen (46,5%) 543 968 1.511 Jüngere unter 25 Jahre (12,7%) 200 213 413 50 Jahre und älter (32,0%) 476 563 1.039 Ausländer / Ausländerinnen (25,2%) 141 677 818 3
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Anzahl der Integrationen Monatswerte 350 300 250 200 150 100 50 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 2018 2019 Anzahl der Integrationen Jahresfortschrittswert 2000 1600 1200 800 400 0 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 2018 2019 - - - - - - - - = Vorläufige Zahlen Leistungsberechtigte September 2019 August 2019 Juni 2019 T-0 T-0 T-3 Leistungsberechtigte 9.044 9.121 9.371 männlich 4.677 keine Angaben der keine Angaben der weiblich 4.694 Bundesagentur für Bundesagentur für Davon Jüngere unter 25 Jahre Arbeit Arbeit 4.315 - davon unter 15 Jahre 2.921 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.008 6.068 6.208 nicht erwerbsfähige 3.036 3.053 3.114 Leistungsberechtigte T-3 Daten sind die nach Ablauf von 3 Monaten gemeldeten statistischen Daten, inklusive der Nachmeldungen für die Vormonate. 4
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Erwerbsfähige Leistungsberechtigte September 2019 August 2019 Juni 2019 T-0 T-0 T-3 Erwerbsfähige 6.008 6.068 6.208 männlich 3.033 weiblich 3.175 keine Angaben der keine Angaben der Davon Jüngere unter 25 Jahre Bundesagentur für Bundesagentur für 1.360 Arbeit Arbeit Davon 25 bis unter 55 Jahre1 3.897 Davon 55 Jahre und älter 951 1 Änderung der BA-Statistik - Unterteilung der Altersgruppen, ab April 2016 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.900 6.700 6.500 6.300 6.100 5.900 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 2018 2019 SGB II Bedarfsgemeinschaften 4.900 4.800 4.700 4.600 4.500 4.400 4.300 4.200 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 2018 2019 - - - - - - - - = Vorläufige Zahlen 5
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Durchschnittliche monatliche Leistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) T-3 Juni 2019 T-3 Mai 2019 Arbeitslosengeld II (ALG II) 366,35 365,67 Sozialgeld 37,56 36,56 ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) 413,17 413,67 Sozialversicherungsbeiträge (SV) 171,94 171,53 Sonstige Leistungen (SL) (Erstausstattung Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte 8,55 9,08 Erstausstattung Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt) Leistungen je Bedarfsgemeinschaft insgesamt 1.024,80 1.023,73 Einkommen September 2019 August 2019 Personen mit Einkommen (Gesamt) 5.715 5.730 männlich 2.836 2.844 weiblich 2.880 2.886 davon Jüngere unter 25 Jahre 3.809 3.852 davon 50 Jahre und älter 588 621 Einkommensarten September 2019 August 2019 nicht selbständige Erwerbstätigkeit 1.595 1.580 davon sozialversicherungspflichtig 996 1.029 Selbständige Erwerbstätigkeit 106 104 Arbeitslosengeld (SGB III) 87 87 Unterhalt 963 977 Kindergeld 3.646 3.687 Rente 204 208 Sonstiges Einkommen 327 312 6
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Sanktionen September 2019 August 2019 Sanktionen (Gesamt) 292 282 männlich 171 175 weiblich 121 107 davon Jüngere unter 25 Jahre 100 92 davon 50 Jahre und älter 27 32 Sanktionshöhen unter 100 € 173 160 100 bis unter 200 € 64 75 200 € bis unter 300 € 27 21 300 € und mehr 31 26 7
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Drittfinanzierte Förderungen 280 276 Kommunale Leistungen 184 200 127 Arbeitsgelegenheiten 127 Berufsausbildung 18 21 Leistungen an 50 Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber 46 Teilhabe am Arbeitsmarkt 35 nach § 16i 39 Förderung d. berufl. 19 Weiterbildung 20 Berufliche Eingliederung 368 392 Einstiegsgeld 16 14 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Dri7inanzierte Förderungen: Bundes- und Landesprogramme sowie ESF September 2019 August 2019 Maßnahmen nach Personengruppen Personengruppe September 2019 August 2019 Teilnehmer / Teilnehmerinnen an Maßnahmen (Gesamt)1 1.136 1.097 männlich 587 578 weiblich 549 519 Davon Jüngere unter 25 Jahre 218 209 Davon 50 Jahre und älter 214 230 1: Ohne Einmalleistungen, z.B. Vermi*lungsgutscheine, Bewerbungs- und Reisekosten sowie Mobilitätshilfen und Beschaffung von Sachgütern für Selbstständige. 8
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II, T-3 Daten K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne KdU) Zielwert 2019/2018: Verringerung der Leistungsausgaben gegenüber dem Vorjahr 2017 2018 2019 8,00% 6,00% 4,00% 2,00% 0,00% -2,00% -4,00% -6,00% -8,00% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez - - - - - - - = Vorläufige Zahlen K1- Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in T€ - Jahresfortschrittswerte 25.000 20.000 15.000 2018 2019 10.000 vorläufige Werte 5.000 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K1 - Daten zur Veränderung der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) August 2019 Juli 2019 Mai 2019 T-0 T-0 T-3 LLU in T€ je Bezugsmonat 1.821 1.883 1.927 Abweichung in T€ zum Vorjahresmonat -147 -105 -108 LLU in T€ - Jahresfortschrittwert 15.396 13.526 9.759 Abweichung zum VJM (absolut) -752 -446 -556 Abweichung zum VJM (in %) -4,7 -4,3 -4,5 9
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II, T-3 Daten K2 - Integrationsquote Zielwert 2017: Integra?onsquote 27,9% 34,00% Zielwert 2018: Integra?onsquote 25,7% 2017 2018 2019 Zielwert 2019: Integra?onsquote 28,3% 32,00% 30,00% 28,00% 26,00% 24,00% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez - - - - - - - = Vorläufige Zahlen K2 - Entwicklung der Integrationsquote - Jahresfortschrittswerte (JFW) 35,00% 30,00% 25,00% Ist 2018 20,00% Soll 2019 15,00% Ist 2019 10,00% vorläufige Werte 5,00% 0,00% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K2 - Daten zur Integrationsquote August 2019 Juli 2019 Mai 2019 T-0 T-0 T-3 Integrationen im Bezugsmonat 215 132 126 Abweichung zum Vorjahresmonat -56 -36 -31 Ist - Wert Integrationen - JfW 1.230 979 707 Fehlende Integrationen 0 0 0 Abweichung zum Soll (in %) +11,9 +17,6 +16,8 10
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II, T-3 Daten K3 - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern Zielwert 2017: Bestandsveränderung –2,0% Zielwert 2018: Bestandsveränderung 0,0% Zielwert 2019: Bestandsveränderung 2,0% 5,00% 3,00% 1,00% -1,00% -3,00% -5,00% -7,00% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez - - - - - - - = Vorläufige Zahlen 2017 2018 2019 K3 - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern - Jahresfortschrittswerte (Durchschnitt) 4.350 4.300 4.250 Ist 20 18 4.200 Soll 201 9 Ist 20 19 4.150 vorläu fige W erte 4.100 4.050 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K3 - Daten zur Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Durchschnitt August 2019 Juli 2019 Mai 2019 T-0 T-0 T-3 LZB im Bezugsmonat 4.244 4.303 4.318 Abweichung zum Vorjahresmonat +38 +64 +64 Ist - Wert LZB - Jahresfortschrittwert 4.295 4.301 4.289 Abweichung zum Soll (absolut) -6 0 +12 Abweichung zum Soll (in %) -0,1 0,0 +0,3 11
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Kennzahlen nach § 48a SGB II Ausgewählte Regionen (Stand 01.07.2019) Region T-3 Daten K1 K2 K3 Deutschland (alle Jobcenter) -4,0 (26,2) (0,4) davon alle kommunalen Jobcenter -4,6 (24,7) (0,3) Niedersachsen (alle Jobcenter) -3,9 (25,5) 2,0 davon alle kommunalen Jobcenter -5,9 (26,2) 1,6 JC Peine -5,3 31,2 1,5 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 12
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Glossar Wer ist arbeitslos? Die Definition der Arbeitslosigkeit basiert auf den §§ 16 SGB III sowie 117 ff. SGB III. Arbeitssuchende ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten als arbeitslos, wenn sie vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder nur in einem Beschäftigungsverhältnis mit weniger als 15 Wochenstunden stehen. Schüler/innen, Studenten/innen, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie Personen, die aus anderen Gründen für Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung stehen, gelten nicht als arbeitslos. Maßgeblich für die Erhebung der Daten ist der Arbeitslosenbestand am Meldetag zur Arbeitsmarktstatistik. Wer sind zivile Erwerbspersonen? Unter zivilen Erwerbspersonen werden statistisch voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inkl. der Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Beamte (ohne Soldaten), Selbständige und mithelfende Fami- lienangehörige sowie (registrierte) Arbeitslose zusammengefasst. Begriffsdefinitionen Arbeitslose SGB III/ SGB II Arbeitslose, die Arbeitslosengeld gemäß SGB III aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und nicht ergänzend hilfebedürftig gemäß SGB II sind, sowie Arbeitslose, die keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslo- sengeld haben, sondern ausschließlich Anspruch auf Hilfe bei der Arbeitsvermittlung besitzen, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der steuerfinanzierten Grundsi- cherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II beziehen. Wer bildet eine Bedarfsgemeinschaft? Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht dauernd getrennt lebenden Partner/Partnerinnen sowie die im Haushalt lebenden Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weiterhin zählen zur Bedarfsgemeinschaft die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder ihrer Partner, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Was bedeutet eine Sanktion? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind verpflichtet alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Kommen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, hat dies Sanktionen in Form von Minderung oder Wegfall der Leistungen zur Folge. Eine Sanktion umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Monaten. 13
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze des § 7a SGB II, die erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren eigenen und den Lebensunterhalt der mit in der Bedarfs- gemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können. Erwerbsfähig ist, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung gehindert ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Hilfebedürftige Personen unter 15 Jahren und Personen ab 15 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind, gelten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nEfLb) Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), bzw. aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder (nEf) einer BG bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nEf nach dem SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in einer BG mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Hilfebedürftigkeit von Personen nach dem SGB II Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Regelbedarf Der Regelbedarf umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er umfasst als monatlicher Pauschalbetrag nach § 20 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu zählt auch in vertretbarem Maße eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf ist Teil des Arbeitslosengeldes II bzw. des Sozialgeldes für erwerbsfähige (eLb) bzw. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nEf). Eine Differenzierung erfolgt nach der Struktur der Bedarfsgemeinschaft (BG) und dem Alter der BG-Mitglieder. Die Pauschalen werden grundsätzlich zum 01. Januar jeden Jahres angepasst. 14
SGB II Monatsbericht September 2019 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II Seit dem Jahr 2011 sind alle Jobcenter verpflichtet, eine Zielvereinbarung mit dem Land abzuschließen. Diese Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenz- sichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. K1 Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, ohne Kosten der Unterkunft (KdU) Die Kennzahl misst im Rahmen des Kennzahlenvergleiches für das jeweilige Jobcenter die Veränderung der Hilfebedürftigkeit zwischen dem aktuellen betrachteten Monat (Bezugsmonat) und dem gleichen Monat des Vorjahres (Bezugsmonat des Vorjahres). K2 Integrationsquote ist die Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten geteilt durch den durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den vergangenen 12 Monaten. Als Integrationen im Sinne der Kennzahlen nach § 48a SGB II werden nur diejenigen Übergänge in Erwerbstätigkeit gezählt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, die Hilfebedürftigkeit – auch längerfristig – zu überwinden. Erfasst wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit, auch wenn diese durch Beschäftigung begleitende Leistung wie Eingliederungszuschuss oder Einstiegsgeld gefördert wird. K3 Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern ist die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat geteilt durch die Zahl der Langzeitleistungs- bezieher im Bezugsmonat des Vorjahres. Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Jahresfortschrittwert ist die Summe der Monatswerte von Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat. Landkreis Peine Jobcenter Der Landkreis im Internet: www.landkreis-peine.de E-Mail Jobcenter: jobcenter@landkreis-peine.de Telefon Jobcenter: 05171-401 4303 15
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