DAS BUNDESTEILHABEGESETZ - ACHIM RHEIN KÖLN, 27. SEPTEMBER 2019 - 04_190926_KÖLN BTPRAX_BTHG_NEU
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Das Bundesteilhabegesetz Anforderungen an die Betreuerinnen und Betreuer im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Herausforderungen aus der Trägerperspektive Achim Rhein Köln, 27. September 2019
Zur Person: Achim Rhein
Bundesteilhabegesetz (BTHG) / Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) und Regelbedarfsergänzungsgesetz (RBEG) RBEG PSG III BTHG
Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Stufenweise Reform – Umsetzung nach und nach in die Praxis
Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Eingliederungshilfe - Übersicht Herauslösung aus dem SGB XII Personenzentrierung Leistungsberechtigter Personenkreis (§ 99) Gesamtplanverfahren (§ 117) Einkommen- und Vermögensanrechnung Steuerungsfähigkeit/ Vertragsrecht (§§ 123 ff.) Soziale Teilhabe (§ 113) Gemeinsame Inanspruchnahme ( § 116) Wunsch- und Wahlrecht bei der Wohnform (§ 104) Verhältnis zu Hilfe zur Pflege – Lebenslagenmodell (§ 103) Umsetzungsvorhaben
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Einführung SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilferecht) • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. • Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung: Der Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro. Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen. • Einführung des Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahrens
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Begriffe und Inhalt: jenseits von Heim/stationärer Einrichtung • Die „besondere Wohnform“ zur individuellen Bedarfsdeckung nach § 104 SGB IX-2020 • Die „gemeinschaftliche Wohnform“ im Rahmen von Unterkunftskosten nach § 42a SGB XII-2020 • Räumlichkeiten nach § 71 Abs. 4 SGB XI-2020: Umfassung der Pflege durch Eingliederungshilfe gem. § 103 SGB IX-2020 • Persönlicher Wohnraum in gemeinschaftsbezogenen Wohnangeboten ./. Wohnung gem. § 42a Abs. 1 Satz 2 SGB XII-2020 (vollständige Ausstattung mit Blick auf eine eigene Haushaltsführung und die bauliche Trennung von anderen Wohneinheiten)
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Viele bezeichnen die dritte Stufe als Kernstück der Reform Leistungen der Eingliederungshilfe werden aus dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, herausgelöst und im SGB IX verankert. • Trennung der Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen • in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe für Volljährige (auch für volljährige Schüler) wird die Leistungserbringung aus einer Hand aufgegeben.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Trennung Fachleistungen/Leistungen zum Lebensunterhalt incl. Wohnen (§ 42a Abs 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII) in „besonderen Wohnform“ (früher stationäre Einrichtung: Fachleistungen der Eingliederungshilfe und Existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 3./4. Kapitel SGB XII (oder SGB II ?!) einschließlich des Wohnens Ein im Gesamtplanverfahren festzulegender Anteil des Regelsatzes wird als individuell bemessener Barmittelanteil (anstelle Barbetrag/Kl.p.) ausgezahlt Achtung: laufende Ausgaben für den Lebensunterhalt, die vom Betreiber als Leistungen für den Lebensunterhalt bereitgestellt werden, sind individuell zu vereinbaren.
Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Unterkunft Grundpauschale Mietnebenkosten Heimen/Räumlichkeiten Finanzierung von Investitionsbetrag, Verpflegung Maßnahmenpauschale, Bis 31.12.2019: Barbetrag und Bekleidungspauschale
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Leistungstrennung Lebensunterhalt Fachleistung Ernährung Betriebs- und - Kleidung Investitionskosten für die Kosten der - Körperpflege sog. Fachleistungsflächen Unterkunft - Bedürfnisse des täglichen Lebens (Barbetrag) Assistenzleistungen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Investitionsbetrag Verpflegungsteil (reine Lebensmittelkosten) KdU (aus der Grundpauschale) Barbetrag Heimen/Räumlichkeiten Finanzierung von Regelleistungen Stufe 2 (derzeit 382 Euro) Bekleidungspauschale Ab 1.1.2020: Maßnahmenpauschale Egh-Fachleistungen einfache und qualifizierte Assistenz wohnformeinheitlicher Anteil (ohne Mietnebenkosten und Regelleistungen) und personenzentrierter Individualanteil Essenszubereitungskosten
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Die Eingliederungshilfe zahlt nicht mehr zahlt weiterhin • Verpflegungs- und Unterkunftskosten • Leistungen zur sozialen • gilt auch für die Mittagsverpflegung Teilhabe in einer WfbM und in Tagesstätten für Volljährige • Behinderungsbedingte Unterkunftsleistungen • Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich der Bekleidung) • Wenn die Kosten für Unterkunft mehr als 25 Prozent über der durchschnittlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers liegen und die Mehrkosten anerkannt werden.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Kosten der Unterkunft in bisher stationären Einrichtungen • Was wird übernommen: • jeweilige Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines 1-Personen-Haushalts im örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen SGB XII-Trägers • für das Land Berlin : 453,80 Euro, Stuttgart 486,00 Euro, München 710 Euro Soweit die vertraglich vereinbarten KdU diese nicht übersteigen, gelten diese als angemessen. Zusatzkosten: 25 % höhere als die angemessenen Aufwendungen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Was ist alles vorrangig einzusetzen ? eigenes eigenes Einkommen Vermögen (Lohn/Gehalt , usw. Hilfe zum Übergangs- Lebens- geld unterhalt Grundsicher- ung nach dem SGB XII
Was ändert sich ab 2021 am Beispiel eines Grundsicherungsempfängers Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Erwerbsminderung“ nach § 41 SGB XII „Grundsicherung im Alter und bei Jahrgang 1954 oder älter ..... Betreuer hat Anspruch auf unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert ist und, dass es Im Gutachten des Rentenversicherungsträgers bescheinigt wurde, dass unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM bzw. eines anderen Leistungsträgers tätig oder im Rahmen des Budgets für Arbeit beschäftigt ist.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Erwerbsminderung“ nach § 41 SGB XII „Grundsicherung im Alter und bei Betreuer hat Anspruch auf in der Stellungnahme des Fachausschusses zur Aufnahme in eine WfbM festgestellt bekommen hat, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht vorliegt und damit keine Tätigkeit in der WfbM möglich ist, sondern eine Betreuung in der Tagesförderungsstätte erfolgt.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Was hat der Betreuer zu veranlassen ? • Grundsicherungsleistungen erfolgen nur auf Antrag! • Rechtzeitig vor dem 1. Januar 2020 Grundsicherungsleistungen beim Träger der Sozialhilfe beantragen. • Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird. • Die Leistungen werden monatlich im Voraus in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Was hat der Betreuer zu veranlassen ? • Grundsicherungsleistungen erfolgen nur auf Antrag! • Gesondert zu beantragen sind: • einmalige Bedarfe (§ 31 SGB XII) • Beiträge zur Altersvorsorge (§ 33 SGB XII) • Leistungen zur Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII) • ergänzende Darlehen (§ 37 SGB XII)
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Betreuer hat möglicherweise Wohngeld zu beantragen ! • meisten Leistungsberechtigten mit EU-Rente haben keinen Anspruch auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt • In diesen Fällen ist alternativ ein Anspruch auf Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG) prüfen. • Heimbewohnern wird als Miete der Höchstsatz für einen Einpersonenhaushalt zugrunde gelegt. • Angabe der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich (normal Gesamteinkommen und Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder) • wird als Mietzuschuss geleistet • Antragserfordernis
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 - wird unmittelbar an die wohngeldberechtigte Person gezahlt Wohngeld - Direktzahlung an den Mietempfänger ist möglich, mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person oder, wenn auch ohne Einwilligung, wenn dies im Einzelfall geboten ist - wird für 12 Monate bewilligt und beginnt zum Ersten des Monats in dem der Antrag gestellt wurde - wird im Voraus auf ein Konto bezahlt. Es kann auch an die Adresse der wohngeldberechtigten Person übermittelt werden. Entstehende Kosten werden dem Wohngeld abgezogen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Menschen mit Zugrunde liegt Behinderungen in dem Regelbedarf heutigen stationären Regelbedarf wird als Einrichtungen erhalten aktuell einem Pauschale ab dem Jahr 2020 die Warenkorb mit gewährt. Regelbedarfsstufe 2 verschiedenen zur Anwendung. Gütergruppen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Monatl. Betrag Regelbedarfsstufe 2 Gütergruppen - Regelbedarf ab 01.01.2019 1 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 135,61 EURO 3 Bekleidung und Schuhe 32,09 EURO 4 Wohnen, Energie und Instandhaltung 31,94 EURO Innenausstattung, Haushaltsgeräte und - 5 28,96 EURO gegenstände, laufende Haushaltsführung 6 Gesundheitspflege 16,42 EURO 7 Verkehr 24,06 EURO 8 Nachrichtenübermittlungen 33,73 EURO 9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 42,17 EURO 10 Bildung 1,45 EURO 11 Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 7,57 EURO 12 Andere Waren und Dienstleistungen 27,97 EURO Summe: 382,00 EURO
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Beachte für Betreuer: Dies sind: Nicht doppelt berechnen lassen ! • Wohnen, Energie und • In besonderen Instandhaltung Wohnformen müssen die • Innenausstattung, Kosten unter den Nummern Haushaltsgeräte und - 4, 5 und 8 nicht über den gegenstände, laufende Regelbedarf abgedeckt Haushaltsführung werden - sie werden den • Nachrichtenübermittlungen Unterkunftskosten (Telekommunikation) zugeordnet Im Ergebnis steht Betreuten sogar mehr Geld als einem Haushalts- angehörigen (91,58 EUR) zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung !
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Regelsatz-finanzierte Leistungen der Leistungserbringer • Ernährung (Beschaffung von Lebensmitteln und Getränken), Leistungserbringer im jedoch nur der Materialanteil gemeinschaftlichen Wohnen (Ausnahme gelten für hat im Sinne der Mittagessen in WfbMs und ähnl. Vollverpflegung folgende Einricht.) regelsatz-finanzierten • Reinigungsmittel (ohne Kosten Leistungen zur Verfügung zu einer Fremdreinigung) stellen: • Hausapotheke • evtl. Mobilität, wenn der Leistungsberechtigte diese nicht (einzeln) aus seinen Barmitteln bestreitet (jedoch nur Kosten öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrräder).
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Mittags)Verpflegung innerhalb der WfbM und tagestrukturierender Maßnahmen (§ 42b SGB XII i.V.m. § 9 Abs. 3 RBEG) (Keine pauschale Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe. tatsächlichen Kosten der Mittagsverpflegung werden den Leistungsberechtigten in Rechnung gestellt. Kann vom Betreuer als zusätzlicher Mehrbedarf bei der Grundsicherung geltend in Höhe von aktuell 3,10 € je Arbeitstag geltend gemacht werden. • Reicht dies nicht zur Deckung der beim Leistungserbringer anfallenden Kosten aus, erfolgt die Finanzierung der Deckungslücke lt. Gesetzesbegründung zu § 42b SGB XII- Neu gem. § 113 Abs. 4 SGB IX-Neu über den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Gem. Empfehlung des BMAS vom 18.10.2018 umfasst Bisheriger Barbetrag (bis 31.12.2019 – 114,48 Euro monatlich) bei Barbetrag Erwachsenen insbesondere Aufwendungen für: Persönliche Bedürfnisse des Instandhaltung täglichen der Schuhe, Zuzahlungen Lebens (z.B. Kleidung und nach dem SGBV kulturelle Wäsche von Anschaffun sowie Bedürfnisse, geringem gen von Finanzierung der Teilnahme an Körper- Anschaffungs- Gegenstän nicht von einem Veranstaltungen pflege und wert sowie den zum Krankenversiche , Benutzung von Reinigung, Beschaffung persönlich r-ungsträger zu Nahverkehrsmitt von Wäsche en übernehmenden eln, Lese- und und Hausrat Gebrauch, medizinischen Schreibmaterial, von geringem Hilfen Postgebühren, Anschaffungs Geschenke, wert, Genussmittel),
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Welche Kosten der Unterkunft in bisher stationären Einrichtungen werden zukünftig übernommen ? • für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines 1-Personen-Haushalts im örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen SGB XII-Trägers • Soweit die vertraglich vereinbarten KdU diese nicht übersteigen, gelten diese als angemessen. • Keine Angemessenheitsprüfung im Hinblick auf die zugeordnete Wohnfläche Träger der Eingliederungshilfe hat Berechnung des Investitions-betrags für die Fachleistungsflächen (zur Erbringung der Fachleistungen „erforderlichen betriebsnotwendigen Anlagen“ §§ 125 Abs. 2 Ziff. 6, 131 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 SGB IX) er ermitteln und zu übernehmen.
Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Barbetrag 2019 für Volljährige (vom Beginn des 19. Lebensjahres an) - 114,48€.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) bis 125 % der örtlichen Angemessenheitsgrenze • 25 % höhere als die angemessenen Aufwendungen (Zusatzkosten) sind auf vertraglichen Nachweis anzuerkennen für • 1. lfd. Möblierungszuschläge (nicht Möbelanschaffung) • 2. angemessene behinderungsspezifische Wohn-/- nebenkosten • 3. Haushaltsstrom, Instandhaltung von persönlichen und Gemeinschaftsräumlichkeiten, Ausstattung mit Haushaltsgroßgeräten • Gebühren für Telekommunikation, Internet und Rundfunk • die Nummern 2 bis 4 sind kopfteilig zu berücksichtigen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Leistungen die Leistungen für über dem 125% - Beschaffung/Umbau/Er Aufwendungen für igen Anteil der haltung und Wohnraum oberhalb der KdU als „weitere Ausstattung von Angemessenheitsgrenze Eingliederungs- Wohnraum, der den nach § 42a SGB XII sind hilfeleistungen“ besonderen zu erstatten, soweit für Wohnraum Bedürfnissen von wegen des Umfangs von Assistenzleistungen ein gem. § 77 SGB IX Menschen mit gesteigerter Behinderungen gewährt werden entspricht. Wohnraumbedarf besteht. Wie geht man son Seiten Wie werden der Kostenträger mit Sondernutzungen, z.B. historisch gewachsener eingestreute Infrastruktur um ? Muss Intensivplätze oder man dies ggf. aus Flächen zur Gestaltung eigenen Mitteln des Tages behandelt? mitbezahlen ?
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen • Wohn- und Betreuungsvertrag – was passiert damit ? • gegenseitige vertragliche Verpflichtungen bestehen weiterhin • gesetzliche Grundlage ist weiterhin das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) • Mit der Leistungstrennung ändern sich nicht die im Vertrag aufzuführenden Leistungen, die im WBVG festgelegt sind • Veränderungen kann es bei der Höhe der Entgelte für die einzelnen Leistungspositionen geben! • wenn sich z.B. die Kalkulationsgrundlagen für Wohnen, Verpflegung, Betreuung und weitere Versorgung ändern.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Beispiel in Vertrag über Wohnraumkosten etc. - Ausweisung der Wohnraumkosten (und Brandenburg: gemeinschaftliche Verpflegung) im Prozentuale geänderten Vertrag nach dem WBVG Flächenaufteilung Fachleistung ./. Bereitstellung der Aufteilung des bis zum 31.12.2019 Unterkunft statt Heimvertrag vereinbarten Investitionsbetrags nach § 75 Abs. 3 SGB XII und der Heiz- und Nebenkosten: Kalt-/Warmmiete! Angebot der Direktzahlung der existenzsichernden Leistungen an die betreuende Einrichtung, Erklärung gegenüber dem Sozialhilfeträger Möglichkeit der Abtretung von Ansprüchen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Leistungstrennung Was muss ein Vertrag hinsichtlich der Kostenaufteilung auf jeden Fall auch enthalten ? Angaben über der selbst zu tragende Anteil am die Höhe des Anteiles, den die vertraglich vereinbarten Entgelt Einrichtung direkt mit der (unabhängig, ob Selbstzahler oder Eingliederungshilfe abrechnet . Anspruch auf Eingliederungshilfe bzw. Übernahme der existenzsichernden Leistungen).
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Kosten für Unterkunft und Heizung Betriebs- und Investitionskosten wenn sie über die für sog. Angemessenheitsgrenze hinaus Fachleistungs- flächen gehen (> 125 % der durchschnittlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes) Grundsicherung Hilfe zum Assistenzleistungen Lebensunterhalt Eingliederungs- hilfe Unterkunfts- und Verpflegungskosten Eigene Einkünfte/ Vermögen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Grundsätzlich sind Überlassung des Wohnraumes diese zu beantragen ! Wie sind die Kosten für die geltend zu machen ? Ermittlung des Grundsicherungsanspruches Liegt Übergangsphase für die Unterkunft als vor ? Bestandsschutz Leistungserbringer bieten den Leistungsberechtigten bis zum 01.09.2019 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz- Verträge an und stellen diese für Antragstellung der Grundsicherung zur Beispiel Verfügung. Berlin: Vertragsweiterleitung ist Antragstellung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) beim Grundsicherungsträger
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Regelleistungen Barmittelanteil Barbetrag Bekleidungspauschale
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Leistungen zum Lebensunterhalt in (quasi-stationären) „besonderen“ Wohnformen gem. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII • Bewohner in der neuen Wohnform soll • nach Abzug der laufenden Ausgaben für die vom künftigen Betreiber/Vermieter (heutiger Träger der stationären Einrichtung) zur Verfügung gestellten Leistungen für den Lebensunterhalt • über einen Teilbetrag des Regelsatzes als Barmittelanteil persönlich verfügen können.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Welche regelbedarfsrelevanten Zunächst Bedarfe werden von den klären: Trägern der Wohnangebote gedeckt? Barmittelanteil Gesamtplankonferenz berät, für welche Leistungen der Anbieter Sachkosten aus dem monatlichen Regelsatz in Rechnung stellt. Barmittelanteil wird in Gesamtplankonferenz festgelegt (es existieren Übergangslösungen (z.B. in Rheinland-Pfalz bis zum 31.12.2022 gilt Bestandsschutz der bisherigen Regelungen) Überweisung durch Grundsicherungsträger auf ein Konto des Leistungsberechtigten
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Keine Anwendbarkeit § 13 SGB XII (Leistungen in Einrichtungen – Vorrang ambulant vor stationär) Aber Möglichkeit: Anspruch auf Barmittelanteil Barmittelverwaltung als Assistenzleistung mangels Träger- Gesamtverantwortung zur selbstbestimmten § 78 Alltagsbewältigung, Abs 1 keine insbesondere Barbetragsverwaltung Leistungen für die SGB IX allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 • Für Auszahlung Rente und Grundsicherung Ansprüche höchstpersönlicher Art, können deshalb grundsätzlich nicht übertragen bzw. • Rücklagenbildung möglich (z.B. Bekleidung); • Anspruch auf Basiskonto, Eröffnung innerhalb 10 Banktagen nach Antrag gem. § 33 Kontoeinrichtung abgetreten werden. Zahlungskontengesetz, Positiv („P“) - Konto für Notwendige verschuldete Bewohner/-innen • Begleichung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Direktzahlung (Abtretung Grundsicherung) • Einwilligungsvorbehalt zukünftig notwendig ? • Einrichtung Dauerauftrag/ Einzugsermächtigung notwendig, um sicherzustellen, dass die Einrichtung die Entgelte für Wohn- und Betreuungsleistungen erhält ?
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Leistungsumfang des Basiskontos: Barein- und -auszahlungen, Auch Onlinebanking! Geldautomatennutzung Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften, Zahlungskartengeschäft Onlinebanking, sofern im Leistungsangebot auch für andere Kunden generell vorhanden Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU: Art. 17 Abs. 1 lit. d iii) und Erwägungsgrund 44 Kein Anspruch auf Überziehungskredit und Kreditkarte
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Ausgangspunkt für die Höhe des Barmittelanteils ist der Barbetrag gem. § 27b Abs. 3 SGB XII (i.d.F. 2020), d.h. 27 % RBS 1 Bekleidungsbeihilfe zur Beschaffung von Bekleidung und Schuhen in Höhe von 8 % der Regelbedarfstufe gilt zusätzlich. Mehrbedarfszuschläge sind nur an die Einrichtung weitezuleiten, wenn der Leistungserbringer den Bedarf vertraglich deckt ( z.B. bei Mobilitätseinschränkungen, schwangerschaftsbedingten erhöhten Bedarfen, externes Mittagessen, kostenaufwändige Ernährung, usw.) Geringerer Barmittelanteil nur dann, wenn • bestimmungsmäßige Verwendung nicht möglich ist und • der Träger der besonderen Wohnform entsprechende Bedarfe dauerhaft sicherstellt.
Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Teilhabe- und Gesamtplanverfahren (2018) Bisher Zukünftig •• Teilhabe-/Gesamtplankonferenz bundeseinheitliches Verfahren • Regelung zur Koordinierung in § 10 SGB IX • Teilhabe-/Gesamtplan (Mindestinhalte vorgegeben) • Regelung zum Gesamtplan in § 58 SGB XII • konkrete Vorgaben für Gesamtplanverfahren
Teilhabe-/ Gesamtplanverfahren 1. Antrag bzw. Bedarfserkennung 2. Zuständigkeitsklärung (§ 14) 3. Bedarfsermittlung – Bedarfsfeststellung - nicht einheitlich, aber nach einheitlichen Maßstäben (§ 13) 4. Teilhabeplanung und Beteiligung evtl. weiterer Reha-Träger durch Feststellungen (§ 15) 5. Verwaltungsentscheidung - Ergebnisdokumentation im Teilhabeplan (§ 19) 6. Durchführung der Leistung nach Fallkonferenzen - mit Zustimmung der Betroffenen (§ 20) 7. Nachhaltung und Sicherung des Erfolges und ggf. Erstattungsverfahren der Reha-Träger untereinander (§ 16) Teilhabeverfahren
– Teilhabeplan (2018) Teilhabeplan (§ 19 SGB IX) wann verschiedene verschiedene Reha- Wunsch des Leistungsgruppen oder Träger oder Leistungsberechtigten Inhalt keine Beteiligung des Fachausschusses, gesetzlich normiert (§ 19 Abs. 2 SGB IX) wenn Teilhabeplanung erfolgt
Teilhabekonferenz (2018) • nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten • ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Durchführung (Ausnahme: Elternassistenz) Teilhabekonferenz • Teilnehmerkreis gesetzlich (§ 20 SGB IX) festgelegt (u. a. Vertrauensperson, Leistungserbringer) • Entscheidungsfrist: 2 Monate nach Antragseingang
Teilhabeplanung / Gesamtplanung - Beteiligte Gesamtplanung Teilhabeplanung - Leistender Reha-Träger - Träger der Eingliederungshilfe - Beteiligte Reha-Träger - Leistungsberechtigter und rechtlicher Betreuer / - in - Leistungsberechtigte und /Bevollmächtigte rechtlicher Betreuer / -in /Bevollmächtigte - Träger der Hilfe zum Lebensunterhalt Soweit erforderlich - Träger der Hilfe zur Pflege - Pflegekassen - Pflegekasse - Integrationsämter - ggf. Betreuungsbehörde - Jobcenter - Mitwirkung weiterer im Einzelfall - Mitwirkung weiterer im Einzelfall Beteiligter Beteiligter - Betreuungsbehörde
Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Bedarfsermittlungsinstrument in der Eingliederungshilfe (2018) • Sonderfall - „Mitwirkung weiterer im Einzelfall Beteiligter“ § 13 Abs. 4 SGB X § 141 Abs. 2 SGB XII • Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem • Beteiligung einer Beistand erscheinen Vertrauensperson auf Verlangen • Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Girokonto Personalausweis Girokonto rechtzeitig einrichten. Für die Einrichtung eines Jede Bewohner*in einer Kontos braucht es einen Wohneinrichtung benötigt ab gültigen Personalausweis. dem 1.1.2020 ein Girokonto. Dieser muss, wenn keiner Dies muss rechtzeitig bei einer vorliegt, beim Bürgeramt Bank eingerichtet werden. Das beantragt werden. Dafür Konto wird benötigt, damit die braucht man ein biometrisches Grundsicherung, die Rente, Foto und eine das Wohngeld, der Unterhalt Meldebescheinigung. In und/oder das Werkstattentgelt Ausnahmefällen kann aus auf das Konto gezahlt werden gesundheitlichen Gründen von können. Von diesem Konto der Ausweispflicht abgewichen können dann auch die werden. Überweisungen an die Wohneinrichtung erfolgen.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Bankverbindung Schwerbehindertenstatus Die Bankverbindung mit dem Der Girokonto muss dem Schwerbehindertenstatus Sozialleistungsträger und allen sollte überprüft werden. Vor anderen Leistungsträgern – allem wenn eine z.B. dem Rententräger, Mobilitätseinschränkung Eingliederungshilfeträger, der vorliegt, sollte man sich fragen, Wohngeldstelle – von denen ob das Merkzeichen G oder aG Leistungen in Anspruch im Schwerbehindertenausweis genommen werden mitgeteilt vermerkt ist. Ggf. sollte beim werden. zuständigen Versorgungsamt ein weiteres Merkzeichen beantragt werden. Das Merkzeichen ist wichtig für die Berücksichtigung von Mehrbedarfen.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Grundsicherung Kosten der Unterkunft • Ein Antrag auf Kosten der Unterkunft, ggf. mit Grundsicherurng sollte Steigerungsbetrag nachweisen. gestellt werden. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden Hierfür braucht es den neuen (Antragsformulare beim Mietvertrag oder Wohn- und Sozialamt). Der Antrag sollte Betreuungsvertrag mit der möglichst frühzeitig gestellt Einrichtung und / oder eine sein. Mietkostenbescheinigung. • Neben dem Regelsatz in Höhe von aktuell 382,- € gibt Diese kann die Einrichtung es verschiedene Leistungen ausstellen. für besondere Bedarfe, die gesondert beantragt werden müssen.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Miet- oder WBVG-Vertrag Dauerauftrag für Miete und Verpflegung Bewohner von Es besteht die Möglichkeit, gemeinschaftlichen dass der Sozialhilfeträger die Wohnformen haben ein Recht, Kosten der Unterkunft direkt an rechtzeitig über die den Änderungen zum Wohn- und Leistungserbringer/Vermieter Betreuungsvertrag in Leichter überweist. Wenn das Sprache informiert zu werden. gewünscht wird, muss hierfür Auch der Bewohnerbeirat muss eine gesonderte Erklärung bei dem geänderten Wohn- und abgegeben werden. Es kann Betreuungsvertrag zustimmen. auch ein SEPA- Der neue Wohn- und Lastschriftverfahren oder auch Betreuungsvertrag ist beim ein Dauerauftrag vom eigenen Antrag auf Grundsicherung Konto für Mietzahlungen und vorzulegen. vereinbarte Verpflegung eingerichtet werden.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Mehrbedarfe beantragen Weitere einmalige Bedarfe • Mehrbedarf für Mobilität bei Mehrbedarfe für werdende Merkzeichen „G“ oder „aG“, Mütter, für Alleinerziehende und aktuell 64,94 € monatlich zur Schulbildung. • Mehrbedarf wegen Auch gibt es weitere einmalige kostenaufwendiger Ernährung Bedarfe z.B. für die (Krankenkostzulage), Anschaffung/Reparatur von insbesondere bei besonderen orthopädischen Schuhen. Erkrankungen. Hierfür braucht es ggf. ein ärztliches Attest. • Mehrbedarf wegen Mittagessen in einer WfbM, aktuell 3,30 € pro Arbeitstag
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 abweichende Wohngeld beantragen Regelbedarfsfeststellung beantragen - Besondere Bedarfe, bei Wer keinen Anspruch auf denen der Regelsatz erhöht Grundsicherung hat, z.B. weil er werden kann, z.B. wegen oder sie eine Rente bezieht, hat regelmäßiges Zerreißen der ggf. einen Anspruch auf Wohngeld Kleidung, (ab 2020 190 € monatlich). zerstören/beschädigen des Mobiliars, Bedarf an Hierfür muss ein Antrag bei der besonderen Wohngeldstelle gestellt werden. Kleidungsgrößen o.ä. - Eine abweichende Regelbedarfsfeststellung muss ebenfalls gesondert beantragt werden.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Eingliederungshilfe Rentenversicherung die beantragen Bankverbindung mitteilen - Rente wird ab Januar 2020 Ab 2020 müssen die auf das Konto des Menschen Eingliederungshilfeleistungen mit Behinderung gezahlt. (Fachleistungen, z.B. zur - Rentenversicherung muss Unterstützung und Betreuung) neu neue Bankverbindung zum beantragt werden. Girokonto mitgeteilt werden. - extra Antrag zur Leistung der Rechtzeitig einen Antrag auf Rente auf das eigene Konto Leistungen der Eingliederungshilfe und damit zur Beendigung beim Eingliederungshilfeträger der bisherigen Überleitung stellen. der Rente an den Eingliederungshilfeträger braucht es nicht.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Leistungen der Beachte: Pflegeversicherung beantragen • Pflegeversicherung beteiligt - Sind pflegebedürftige Menschen sich an den Kosten der mit Behinderung, die in einer Leistungen in Einrichtung leben am Wohneinrichtungen für die Wochenende oder in den Ferien Pflegegrade 2 bis 5 pauschal bei ihren Familien, können sie wie mit 266 € im Monat. bisher anteilig für jeden Tag der • Hierfür ist ggf. ein Antrag bei häuslichen Pflege Pflegegeld der zuständigen beantragen (Bei Pflegegrad 5 sind Pflegeversicherung zu das z.B. 30,03 pro Tag). stellen.
Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 Schlussatz: Wer also keinen neuen Übergangsregelungen und Antrag stellen möchte und Verfahrensvereinfachungen einen gültigen wurden in manchen Leistungsbescheid hat, kann Bundesländern vereinbart, sich auch zunächst beim nach denen auch seinem bestehende Eingliederungshilfeträger Eingliederungshilfeleistungen vor Ort informieren, ob ein ohne neuen Antrag neuer Antrag zwingend weitergeleistet werden. erforderlich ist.
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
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