DAS BUNDESTEILHABEGESETZ - ACHIM RHEIN KÖLN, 27. SEPTEMBER 2019 - 04_190926_KÖLN BTPRAX_BTHG_NEU

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Das Bundesteilhabegesetz
Anforderungen an die Betreuerinnen und Betreuer im Rahmen
                 ihrer Aufgabenerfüllung
       Herausforderungen aus der Trägerperspektive
                     Achim Rhein
              Köln, 27. September 2019
Zur Person:

Achim Rhein
Bundesteilhabegesetz (BTHG) / Pflegestärkungsgesetz III
 (PSG III) und Regelbedarfsergänzungsgesetz (RBEG)

                               RBEG

                       PSG
                        III

                                      BTHG
Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Stufenweise
Reform – Umsetzung nach und nach in die
Praxis
Bundesteilhabegesetz (BTHG) –
Eingliederungshilfe - Übersicht

                 Herauslösung aus dem SGB XII
                      Personenzentrierung
           Leistungsberechtigter Personenkreis (§ 99)
                  Gesamtplanverfahren (§ 117)
            Einkommen- und Vermögensanrechnung
          Steuerungsfähigkeit/ Vertragsrecht (§§ 123 ff.)
                     Soziale Teilhabe (§ 113)
             Gemeinsame Inanspruchnahme ( § 116)
        Wunsch- und Wahlrecht bei der Wohnform (§ 104)
    Verhältnis zu Hilfe zur Pflege – Lebenslagenmodell (§ 103)
                      Umsetzungsvorhaben
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Einführung SGB IX, Teil 2
(Eingliederungshilferecht)

• Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe
  von den existenzsichernden Leistungen.

• Zweite Stufe bei Verbesserungen in der
  Einkommens- und Vermögensheranziehung: Der
  Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro.
  Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr
  herangezogen.

• Einführung des Gesamtplan- und
  Teilhabeplanverfahrens
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

  Begriffe und Inhalt: jenseits von Heim/stationärer Einrichtung

  • Die „besondere Wohnform“ zur individuellen Bedarfsdeckung
    nach § 104 SGB IX-2020

  • Die „gemeinschaftliche Wohnform“ im Rahmen von
    Unterkunftskosten nach § 42a SGB XII-2020

  • Räumlichkeiten nach § 71 Abs. 4 SGB XI-2020: Umfassung
   der Pflege durch Eingliederungshilfe gem. § 103 SGB IX-2020

  • Persönlicher Wohnraum in gemeinschaftsbezogenen
    Wohnangeboten ./. Wohnung gem. § 42a Abs. 1 Satz 2 SGB
    XII-2020 (vollständige Ausstattung mit Blick auf eine eigene
    Haushaltsführung und die bauliche Trennung von anderen
    Wohneinheiten)
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                   Viele bezeichnen die dritte Stufe als
                   Kernstück der Reform

                          Leistungen der Eingliederungshilfe
                          werden aus dem SGB XII, dem Recht
                          der Sozialhilfe, herausgelöst und im
                          SGB IX verankert.

                          • Trennung der Fachleistungen und
                            existenzsichernden Leistungen

                            • in stationären Wohnformen der
                              Eingliederungshilfe für Volljährige
                              (auch für volljährige Schüler) wird
                              die Leistungserbringung aus einer
                              Hand aufgegeben.
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 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
  Trennung Fachleistungen/Leistungen zum Lebensunterhalt
incl. Wohnen (§ 42a Abs 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII) in „besonderen
          Wohnform“ (früher stationäre Einrichtung:

             Fachleistungen der Eingliederungshilfe und

         Existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt
            nach dem 3./4. Kapitel SGB XII (oder SGB II ?!)
                     einschließlich des Wohnens

         Ein im Gesamtplanverfahren festzulegender Anteil des
              Regelsatzes wird als individuell bemessener
          Barmittelanteil (anstelle Barbetrag/Kl.p.) ausgezahlt

        Achtung: laufende Ausgaben für den Lebensunterhalt, die
         vom Betreiber als Leistungen für den Lebensunterhalt
          bereitgestellt werden, sind individuell zu vereinbaren.
Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
              3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                                                                    Unterkunft

                                            Grundpauschale        Mietnebenkosten
Heimen/Räumlichkeiten
   Finanzierung von

                                            Investitionsbetrag,     Verpflegung

                                          Maßnahmenpauschale,
                        Bis 31.12.2019:

                                              Barbetrag und

                                          Bekleidungspauschale
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
     3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                    Leistungstrennung

  Lebensunterhalt                          Fachleistung

              Ernährung                 Betriebs- und
             - Kleidung                  Investitionskosten für die
Kosten der   - Körperpflege              sog. Fachleistungsflächen
Unterkunft   - Bedürfnisse des täglichen
               Lebens (Barbetrag)
                                             Assistenzleistungen
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
                        3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                                            Investitionsbetrag       Verpflegungsteil (reine
                                                                      Lebensmittelkosten)

                                             KdU (aus der
                                            Grundpauschale)                Barbetrag
Heimen/Räumlichkeiten
   Finanzierung von

                                          Regelleistungen Stufe
                                           2 (derzeit 382 Euro)      Bekleidungspauschale

                           Ab 1.1.2020:    Maßnahmenpauschale

                                            Egh-Fachleistungen
                                               einfache und
                                           qualifizierte Assistenz
                                          wohnformeinheitlicher Anteil (ohne Mietnebenkosten und
                                                Regelleistungen) und personenzentrierter
                                                              Individualanteil

                                          Essenszubereitungskosten
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Die Eingliederungshilfe

zahlt nicht mehr                          zahlt weiterhin

• Verpflegungs- und Unterkunftskosten     • Leistungen zur sozialen
 • gilt auch für die Mittagsverpflegung     Teilhabe
   in einer WfbM und in Tagesstätten
   für Volljährige                        • Behinderungsbedingte
                                            Unterkunftsleistungen
• Kosten des Lebensunterhaltes
  (einschließlich der Bekleidung)         • Wenn die Kosten für Unterkunft
                                            mehr als 25 Prozent über der
                                            durchschnittlichen Warmmiete
                                            eines Einpersonenhaushalts im
                                            örtlichen Zuständigkeitsbereich
                                            des Sozialhilfeträgers liegen
                                            und die Mehrkosten anerkannt
                                            werden.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Kosten der Unterkunft in bisher stationären Einrichtungen
• Was wird übernommen:
 • jeweilige Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen
   angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die
   Warmmiete eines 1-Personen-Haushalts im örtlichen
   Zuständigkeitsbereich des jeweiligen SGB XII-Trägers
 • für das Land Berlin : 453,80 Euro, Stuttgart 486,00 Euro,
   München 710 Euro

  Soweit die vertraglich vereinbarten KdU diese nicht übersteigen,
                   gelten diese als angemessen.

 Zusatzkosten: 25 % höhere als die angemessenen Aufwendungen
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
Was ist alles vorrangig einzusetzen ?

                              eigenes
               eigenes      Einkommen
              Vermögen     (Lohn/Gehalt
                               , usw.

                                  Hilfe zum
          Übergangs-
                                  Lebens-
             geld
                                  unterhalt

                   Grundsicher-
                   ung nach dem
                     SGB XII
Was ändert sich ab 2021 am Beispiel eines Grundsicherungsempfängers

Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
                3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Erwerbsminderung“ nach § 41 SGB XII
 „Grundsicherung im Alter und bei

                                       Jahrgang 1954 oder älter .....
     Betreuer hat Anspruch auf

                                                                         unabhängig von der jeweiligen
                                                                             Arbeitsmarktlage voll
                                                                         erwerbsgemindert ist und, dass
                                                                                     es
                                            Im Gutachten des
                                        Rentenversicherungsträgers
                                         bescheinigt wurde, dass

                                                                          unwahrscheinlich ist, dass die
                                                                        volle Erwerbsminderung behoben
                                                                                  werden kann.
                                           im Arbeitsbereich einer
                                       anerkannten WfbM bzw. eines
                                       anderen Leistungsträgers tätig
                                      oder im Rahmen des Budgets für
                                            Arbeit beschäftigt ist.
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                3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Erwerbsminderung“ nach § 41 SGB XII
 „Grundsicherung im Alter und bei
     Betreuer hat Anspruch auf

                                      in der Stellungnahme des Fachausschusses zur Aufnahme
                                           in eine WfbM festgestellt bekommen hat, dass ein
                                             Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer
                                      Arbeitsleistung nicht vorliegt und damit keine Tätigkeit in
                                          der WfbM möglich ist, sondern eine Betreuung in der
                                                    Tagesförderungsstätte erfolgt.
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 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Was hat der Betreuer zu veranlassen ?

• Grundsicherungsleistungen erfolgen nur auf Antrag!

 • Rechtzeitig vor dem 1. Januar 2020 Grundsicherungsleistungen
   beim Träger der Sozialhilfe beantragen.

   • Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem
     er gestellt wird.

   • Die Leistungen werden monatlich im Voraus in der Regel für
     einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten
     bewilligt.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Was hat der Betreuer zu veranlassen ?

• Grundsicherungsleistungen erfolgen nur auf Antrag!

 • Gesondert zu beantragen sind:

   • einmalige Bedarfe (§ 31 SGB XII)

   • Beiträge zur Altersvorsorge (§ 33 SGB XII)

   • Leistungen zur Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII)

   • ergänzende Darlehen (§ 37 SGB XII)
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

  Betreuer hat möglicherweise Wohngeld zu beantragen !

  • meisten Leistungsberechtigten mit EU-Rente haben keinen
    Anspruch auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • In diesen Fällen ist alternativ ein Anspruch auf Wohngeld nach
    Wohngeldgesetz (WoGG) prüfen.
    • Heimbewohnern wird als Miete der Höchstsatz für einen
      Einpersonenhaushalt zugrunde gelegt.
    • Angabe der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich
      (normal Gesamteinkommen und Gesamtzahl der
      Haushaltsmitglieder)
    • wird als Mietzuschuss geleistet
    • Antragserfordernis
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

           -   wird unmittelbar an die wohngeldberechtigte
               Person gezahlt
Wohngeld

           -   Direktzahlung an den Mietempfänger ist möglich, mit
               schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten
               Person oder, wenn auch ohne Einwilligung, wenn dies
               im Einzelfall geboten ist

           -   wird für 12 Monate bewilligt und beginnt zum Ersten
               des Monats in dem der Antrag gestellt wurde

           -   wird im Voraus auf ein Konto bezahlt. Es kann auch an
               die Adresse der wohngeldberechtigten Person
               übermittelt werden. Entstehende Kosten werden dem
               Wohngeld abgezogen
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                    Menschen mit        Zugrunde liegt
                 Behinderungen in            dem
Regelbedarf
                heutigen stationären     Regelbedarf
  wird als
               Einrichtungen erhalten    aktuell einem
 Pauschale
               ab dem Jahr 2020 die     Warenkorb mit
  gewährt.
               Regelbedarfsstufe 2      verschiedenen
                  zur Anwendung.        Gütergruppen
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     3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                                                  Monatl. Betrag Regelbedarfsstufe 2
Gütergruppen - Regelbedarf
                                                  ab 01.01.2019

1      Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke                           135,61 EURO

3      Bekleidung und Schuhe                                               32,09 EURO

4      Wohnen, Energie und Instandhaltung                                  31,94 EURO
       Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -
5                                                                          28,96 EURO
       gegenstände, laufende Haushaltsführung

6      Gesundheitspflege                                                   16,42 EURO

7      Verkehr                                                             24,06 EURO
8      Nachrichtenübermittlungen                                           33,73 EURO
9      Freizeit, Unterhaltung, Kultur                                      42,17 EURO
10     Bildung                                                              1,45 EURO
11     Beherbergungs- und Gaststättenleistungen                             7,57 EURO
12     Andere Waren und Dienstleistungen                                   27,97 EURO

       Summe:                                                             382,00 EURO
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
   3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

  Beachte für Betreuer:          Dies sind:
  Nicht doppelt berechnen
  lassen !                       • Wohnen, Energie und
  • In besonderen                  Instandhaltung
    Wohnformen müssen die        • Innenausstattung,
    Kosten unter den Nummern       Haushaltsgeräte und -
    4, 5 und 8 nicht über den      gegenstände, laufende
    Regelbedarf abgedeckt          Haushaltsführung
    werden - sie werden den      • Nachrichtenübermittlungen
    Unterkunftskosten              (Telekommunikation)
    zugeordnet

Im Ergebnis steht Betreuten sogar mehr Geld als einem Haushalts-
angehörigen (91,58 EUR) zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung !
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
   3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Regelsatz-finanzierte Leistungen der Leistungserbringer

                              • Ernährung (Beschaffung von
                                Lebensmitteln und Getränken),
Leistungserbringer im           jedoch nur der Materialanteil
gemeinschaftlichen Wohnen       (Ausnahme gelten für
hat im Sinne der                Mittagessen in WfbMs und ähnl.
Vollverpflegung folgende        Einricht.)
regelsatz-finanzierten        • Reinigungsmittel (ohne Kosten
Leistungen zur Verfügung zu     einer Fremdreinigung)
stellen:
                              • Hausapotheke
                              • evtl. Mobilität, wenn der
                                Leistungsberechtigte diese nicht
                                (einzeln) aus seinen Barmitteln
                                bestreitet (jedoch nur Kosten
                                öffentlicher Verkehrsmittel und
                                Fahrräder).
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Mittags)Verpflegung innerhalb der WfbM und tagestrukturierender
Maßnahmen (§ 42b SGB XII i.V.m. § 9 Abs. 3 RBEG)
                          (Keine pauschale Kostenübernahme im
                          Rahmen der Eingliederungshilfe.

                   tatsächlichen Kosten der Mittagsverpflegung
                   werden den Leistungsberechtigten in Rechnung
                   gestellt.

       Kann vom Betreuer als zusätzlicher Mehrbedarf bei der
       Grundsicherung geltend in Höhe von aktuell 3,10 € je Arbeitstag
       geltend gemacht werden.
       •   Reicht dies nicht zur Deckung der beim Leistungserbringer
           anfallenden Kosten aus, erfolgt die Finanzierung der
           Deckungslücke lt. Gesetzesbegründung zu § 42b SGB XII-
           Neu gem. § 113 Abs. 4 SGB IX-Neu über den
           Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
      3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
                     Gem. Empfehlung des BMAS vom 18.10.2018 umfasst
Bisheriger          Barbetrag (bis 31.12.2019 – 114,48 Euro monatlich) bei
Barbetrag               Erwachsenen insbesondere Aufwendungen für:

    Persönliche
 Bedürfnisse des                   Instandhaltung
      täglichen                      der Schuhe,
                                                                     Zuzahlungen
    Lebens (z.B.                    Kleidung und
                                                                  nach dem SGBV
      kulturelle                     Wäsche von     Anschaffun
                                                                        sowie
    Bedürfnisse,                      geringem       gen von
                                                                  Finanzierung der
   Teilnahme an       Körper-      Anschaffungs-    Gegenstän
                                                                  nicht von einem
 Veranstaltungen     pflege und       wert sowie     den zum
                                                                  Krankenversiche
 , Benutzung von     Reinigung,      Beschaffung    persönlich
                                                                   r-ungsträger zu
 Nahverkehrsmitt                     von Wäsche         en
                                                                  übernehmenden
   eln, Lese- und                    und Hausrat    Gebrauch,
                                                                    medizinischen
 Schreibmaterial,                   von geringem
                                                                        Hilfen
  Postgebühren,                     Anschaffungs
    Geschenke,                           wert,
  Genussmittel),
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
     Welche Kosten der Unterkunft in bisher stationären
     Einrichtungen werden zukünftig übernommen ?
     • für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen
       angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die
       Warmmiete eines 1-Personen-Haushalts im örtlichen
       Zuständigkeitsbereich des jeweiligen SGB XII-Trägers
       • Soweit die vertraglich vereinbarten KdU diese nicht
         übersteigen, gelten diese als angemessen.
       • Keine Angemessenheitsprüfung im Hinblick auf die
         zugeordnete Wohnfläche

     Träger der Eingliederungshilfe hat Berechnung des
     Investitions-betrags für die Fachleistungsflächen (zur
     Erbringung der Fachleistungen „erforderlichen
     betriebsnotwendigen Anlagen“ §§ 125 Abs. 2 Ziff. 6, 131 Abs. 1
     S. 2 Ziff. 1 SGB IX) er ermitteln und zu übernehmen.
Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.

            Bundesteilhabegesetz (BTHG)
            3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

 Barbetrag 2019 für Volljährige
 (vom Beginn des 19.
 Lebensjahres an) - 114,48€.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

        Übernahme der tatsächlichen Kosten der
        Unterkunft (KdU) bis 125 % der örtlichen
        Angemessenheitsgrenze
        • 25 % höhere als die angemessenen Aufwendungen
          (Zusatzkosten) sind auf vertraglichen Nachweis
          anzuerkennen für
         • 1.   lfd. Möblierungszuschläge (nicht Möbelanschaffung)
         • 2.   angemessene behinderungsspezifische Wohn-/-
                nebenkosten
         • 3.   Haushaltsstrom, Instandhaltung von persönlichen
                und Gemeinschaftsräumlichkeiten, Ausstattung mit
                Haushaltsgroßgeräten
           •    Gebühren für Telekommunikation, Internet und
                Rundfunk
        • die Nummern 2 bis 4 sind kopfteilig zu
          berücksichtigen
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 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Leistungen die     Leistungen für
über dem 125% -    Beschaffung/Umbau/Er     Aufwendungen für
igen Anteil der    haltung und              Wohnraum oberhalb der
KdU als „weitere   Ausstattung von          Angemessenheitsgrenze
Eingliederungs-    Wohnraum, der den        nach § 42a SGB XII sind
hilfeleistungen“   besonderen               zu erstatten, soweit
für Wohnraum       Bedürfnissen von         wegen des Umfangs von
                                            Assistenzleistungen ein
gem. § 77 SGB IX   Menschen mit
                                            gesteigerter
                   Behinderungen
gewährt werden     entspricht.
                                            Wohnraumbedarf besteht.

                                            Wie geht man son Seiten
                   Wie werden               der Kostenträger mit
                   Sondernutzungen, z.B.    historisch gewachsener
                   eingestreute             Infrastruktur um ? Muss
                   Intensivplätze oder      man dies ggf. aus
                   Flächen zur Gestaltung   eigenen Mitteln
                   des Tages behandelt?     mitbezahlen ?
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   3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen

• Wohn- und Betreuungsvertrag – was passiert damit ?

 • gegenseitige vertragliche Verpflichtungen bestehen weiterhin
 • gesetzliche Grundlage ist weiterhin das Wohn- und
   Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
 • Mit der Leistungstrennung ändern sich nicht die im Vertrag
   aufzuführenden Leistungen, die im WBVG festgelegt sind
 • Veränderungen kann es bei der Höhe der Entgelte für die
   einzelnen Leistungspositionen geben!
   • wenn sich z.B. die Kalkulationsgrundlagen für Wohnen,
     Verpflegung, Betreuung und weitere Versorgung ändern.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
                                                                                   Beispiel in
Vertrag über Wohnraumkosten etc. -   Ausweisung der Wohnraumkosten (und          Brandenburg:
                                       gemeinschaftliche Verpflegung) im          Prozentuale
                                      geänderten Vertrag nach dem WBVG         Flächenaufteilung
                                                                                Fachleistung ./.
                                                                               Bereitstellung der
                                       Aufteilung des bis zum 31.12.2019           Unterkunft
         statt Heimvertrag

                                     vereinbarten Investitionsbetrags nach §
                                      75 Abs. 3 SGB XII und der Heiz- und
                                         Nebenkosten: Kalt-/Warmmiete!

                                         Angebot der Direktzahlung der
                                     existenzsichernden Leistungen an die
                                      betreuende Einrichtung, Erklärung
                                       gegenüber dem Sozialhilfeträger

                                        Möglichkeit der Abtretung von
                                                Ansprüchen
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                  Leistungstrennung

      Was muss ein Vertrag hinsichtlich der
 Kostenaufteilung auf jeden Fall auch enthalten ?

                           Angaben über

                                     der selbst zu tragende Anteil am
  die Höhe des Anteiles, den die      vertraglich vereinbarten Entgelt
     Einrichtung direkt mit der     (unabhängig, ob Selbstzahler oder
  Eingliederungshilfe abrechnet .    Anspruch auf Eingliederungshilfe
                                            bzw. Übernahme der
                                     existenzsichernden Leistungen).
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  3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                         Kosten für Unterkunft und Heizung
   Betriebs- und
 Investitionskosten                wenn sie über die
      für sog.              Angemessenheitsgrenze hinaus
   Fachleistungs-
      flächen            gehen (> 125 % der durchschnittlichen
                        Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes)

                                              Grundsicherung
                                              Hilfe zum
Assistenzleistungen                           Lebensunterhalt

                      Eingliederungs-
                            hilfe               Unterkunfts- und
                                               Verpflegungskosten
Eigene Einkünfte/
Vermögen
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                3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                                Grundsätzlich sind
Überlassung des Wohnraumes
                               diese zu beantragen !
 Wie sind die Kosten für die

    geltend zu machen ?

                                                                  Ermittlung des
                                                           Grundsicherungsanspruches
                               Liegt Übergangsphase           für die Unterkunft als
                                       vor ?                     Bestandsschutz

                                                     Leistungserbringer bieten den
                                               Leistungsberechtigten bis zum 01.09.2019
                                                Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz-
                                                    Verträge an und stellen diese für
                                                Antragstellung der Grundsicherung zur
                                Beispiel                      Verfügung.
                                 Berlin:

                                               Vertragsweiterleitung ist Antragstellung zur
                                              Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU)
                                                      beim Grundsicherungsträger
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

      Regelleistungen
                            Barmittelanteil

      Barbetrag              Bekleidungspauschale
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

  Leistungen zum Lebensunterhalt in (quasi-stationären)
  „besonderen“ Wohnformen gem. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
  SGB XII

  • Bewohner in der neuen Wohnform soll

   • nach Abzug der laufenden Ausgaben für die vom künftigen
     Betreiber/Vermieter (heutiger Träger der stationären
     Einrichtung) zur Verfügung gestellten Leistungen für den
     Lebensunterhalt

   • über einen Teilbetrag des Regelsatzes als Barmittelanteil
     persönlich verfügen können.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                                      Welche regelbedarfsrelevanten
                    Zunächst            Bedarfe werden von den
                     klären:           Trägern der Wohnangebote
                                                gedeckt?
Barmittelanteil

                   Gesamtplankonferenz berät, für welche Leistungen der
                   Anbieter Sachkosten aus dem monatlichen Regelsatz in
                                     Rechnung stellt.

                  Barmittelanteil wird in Gesamtplankonferenz festgelegt (es
                  existieren Übergangslösungen (z.B. in Rheinland-Pfalz bis
                      zum 31.12.2022 gilt Bestandsschutz der bisherigen
                                          Regelungen)

                  Überweisung durch Grundsicherungsträger auf ein Konto
                               des Leistungsberechtigten
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 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
                    Keine Anwendbarkeit § 13 SGB XII
                  (Leistungen in Einrichtungen – Vorrang
                          ambulant vor stationär)

                                              Aber Möglichkeit:
                                                  Anspruch auf
Barmittelanteil

                                             Barmittelverwaltung
                                                        als
                                              Assistenzleistung
                     mangels Träger-
                  Gesamtverantwortung
                                             zur selbstbestimmten    § 78
                                              Alltagsbewältigung,    Abs 1
                          keine
                                                  insbesondere
                  Barbetragsverwaltung
                                               Leistungen für die
                                                                    SGB IX
                                                   allgemeinen
                                               Erledigungen des
                                                 Alltags wie die
                                               Haushaltsführung
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

                     • Für Auszahlung Rente und Grundsicherung

                                                                         Ansprüche höchstpersönlicher Art, können
                                                                         deshalb grundsätzlich nicht übertragen bzw.
                     • Rücklagenbildung möglich (z.B. Bekleidung);

                     • Anspruch auf Basiskonto, Eröffnung innerhalb 10
                       Banktagen nach Antrag gem. § 33
  Kontoeinrichtung

                                                                                     abgetreten werden.
                       Zahlungskontengesetz, Positiv („P“) - Konto für
    Notwendige

                       verschuldete Bewohner/-innen

                     • Begleichung der Kosten für Unterkunft und
                       Verpflegung oder Direktzahlung (Abtretung
                       Grundsicherung)

                     • Einwilligungsvorbehalt zukünftig notwendig ?

                     • Einrichtung Dauerauftrag/ Einzugsermächtigung
                       notwendig, um sicherzustellen, dass die
                       Einrichtung die Entgelte für Wohn- und
                       Betreuungsleistungen erhält ?
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

Leistungsumfang des Basiskontos:             Barein- und -auszahlungen,
       Auch Onlinebanking!                     Geldautomatennutzung

                                    Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften,
                                             Zahlungskartengeschäft

                                   Onlinebanking, sofern im Leistungsangebot auch
                                        für andere Kunden generell vorhanden

                                   Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU: Art. 17 Abs.
                                          1 lit. d iii) und Erwägungsgrund 44

                                      Kein Anspruch auf Überziehungskredit und
                                                     Kreditkarte
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

  Ausgangspunkt für die Höhe des Barmittelanteils ist der Barbetrag
     gem. § 27b Abs. 3 SGB XII (i.d.F. 2020), d.h. 27 % RBS 1
 Bekleidungsbeihilfe zur Beschaffung von Bekleidung und Schuhen in
         Höhe von 8 % der Regelbedarfstufe gilt zusätzlich.
Mehrbedarfszuschläge sind nur an die Einrichtung weitezuleiten, wenn
    der Leistungserbringer den Bedarf vertraglich deckt ( z.B. bei
 Mobilitätseinschränkungen, schwangerschaftsbedingten erhöhten
Bedarfen, externes Mittagessen, kostenaufwändige Ernährung, usw.)

Geringerer Barmittelanteil nur dann, wenn
• bestimmungsmäßige Verwendung nicht möglich ist und
• der Träger der besonderen Wohnform entsprechende Bedarfe
  dauerhaft sicherstellt.
Quelle: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
– Teilhabe- und Gesamtplanverfahren (2018)

            Bisher                            Zukünftig

                                     •• Teilhabe-/Gesamtplankonferenz
                                         bundeseinheitliches Verfahren
•       Regelung zur Koordinierung
           in § 10 SGB IX
                                     •   Teilhabe-/Gesamtplan
                                         (Mindestinhalte vorgegeben)

    •   Regelung zum Gesamtplan
          in § 58 SGB XII            •   konkrete Vorgaben für
                                         Gesamtplanverfahren
Teilhabe-/ Gesamtplanverfahren

                       1. Antrag bzw. Bedarfserkennung

                        2. Zuständigkeitsklärung (§ 14)

    3. Bedarfsermittlung – Bedarfsfeststellung - nicht einheitlich, aber nach
                        einheitlichen Maßstäben (§ 13)
     4. Teilhabeplanung und Beteiligung evtl. weiterer Reha-Träger durch
                           Feststellungen (§ 15)

 5. Verwaltungsentscheidung - Ergebnisdokumentation im Teilhabeplan (§ 19)

   6. Durchführung der Leistung nach Fallkonferenzen - mit Zustimmung der
                              Betroffenen (§ 20)
 7. Nachhaltung und Sicherung des Erfolges und ggf. Erstattungsverfahren der
                      Reha-Träger untereinander (§ 16)

            Teilhabeverfahren
– Teilhabeplan (2018)

                     Teilhabeplan (§ 19 SGB IX)

                                     wann
      verschiedene             verschiedene Reha-              Wunsch des
 Leistungsgruppen oder             Träger oder            Leistungsberechtigten

                                     Inhalt
                                           keine Beteiligung des Fachausschusses,
gesetzlich normiert (§ 19 Abs. 2 SGB IX)
                                                 wenn Teilhabeplanung erfolgt
Teilhabekonferenz (2018)

                       •   nur mit Zustimmung des
                           Leistungsberechtigten
                       •   ein Anspruch des
                           Leistungsberechtigten auf
                           Durchführung (Ausnahme:
                           Elternassistenz)
   Teilhabekonferenz
                       •   Teilnehmerkreis gesetzlich
     (§ 20 SGB IX)         festgelegt (u. a.
                           Vertrauensperson,
                           Leistungserbringer)
                       •   Entscheidungsfrist: 2
                           Monate nach
                           Antragseingang
Teilhabeplanung / Gesamtplanung - Beteiligte

 Gesamtplanung                        Teilhabeplanung
                                      - Leistender Reha-Träger
- Träger der Eingliederungshilfe
                                      - Beteiligte Reha-Träger
- Leistungsberechtigter und
  rechtlicher Betreuer / - in         - Leistungsberechtigte und
  /Bevollmächtigte                      rechtlicher Betreuer / -in
                                        /Bevollmächtigte
- Träger der Hilfe zum
  Lebensunterhalt                     Soweit erforderlich
- Träger der Hilfe zur Pflege         - Pflegekassen
- Pflegekasse                         - Integrationsämter
- ggf. Betreuungsbehörde              - Jobcenter
- Mitwirkung weiterer im Einzelfall   - Mitwirkung weiterer im Einzelfall
  Beteiligter                           Beteiligter
                                      - Betreuungsbehörde
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
– Bedarfsermittlungsinstrument in der
Eingliederungshilfe (2018)
    •   Sonderfall - „Mitwirkung weiterer im Einzelfall Beteiligter“

          § 13 Abs. 4 SGB X
                                                   § 141 Abs. 2 SGB XII
•       Ein Beteiligter kann zu
        Verhandlungen und
        Besprechungen mit einem                • Beteiligung einer
        Beistand erscheinen                        Vertrauensperson auf
                                                   Verlangen
•       Das von dem Beistand
        Vorgetragene gilt als von dem
        Beteiligten vorgebracht,
        soweit dieser nicht
        unverzüglich widerspricht.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

          Girokonto                       Personalausweis

Girokonto rechtzeitig einrichten.      Für die Einrichtung eines
    Jede Bewohner*in einer             Kontos braucht es einen
 Wohneinrichtung benötigt ab          gültigen Personalausweis.
  dem 1.1.2020 ein Girokonto.         Dieser muss, wenn keiner
Dies muss rechtzeitig bei einer        vorliegt, beim Bürgeramt
Bank eingerichtet werden. Das          beantragt werden. Dafür
 Konto wird benötigt, damit die     braucht man ein biometrisches
  Grundsicherung, die Rente,                 Foto und eine
 das Wohngeld, der Unterhalt           Meldebescheinigung. In
und/oder das Werkstattentgelt         Ausnahmefällen kann aus
 auf das Konto gezahlt werden       gesundheitlichen Gründen von
   können. Von diesem Konto         der Ausweispflicht abgewichen
     können dann auch die                        werden.
     Überweisungen an die
   Wohneinrichtung erfolgen.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

      Bankverbindung                Schwerbehindertenstatus

 Die Bankverbindung mit dem                       Der
     Girokonto muss dem             Schwerbehindertenstatus
Sozialleistungsträger und allen    sollte überprüft werden. Vor
 anderen Leistungsträgern –               allem wenn eine
    z.B. dem Rententräger,            Mobilitätseinschränkung
Eingliederungshilfeträger, der    vorliegt, sollte man sich fragen,
 Wohngeldstelle – von denen       ob das Merkzeichen G oder aG
   Leistungen in Anspruch         im Schwerbehindertenausweis
genommen werden mitgeteilt         vermerkt ist. Ggf. sollte beim
            werden.                zuständigen Versorgungsamt
                                     ein weiteres Merkzeichen
                                       beantragt werden. Das
                                   Merkzeichen ist wichtig für die
                                        Berücksichtigung von
                                           Mehrbedarfen.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

       Grundsicherung                 Kosten der Unterkunft

• Ein Antrag auf                  Kosten der Unterkunft, ggf. mit
  Grundsicherurng sollte          Steigerungsbetrag nachweisen.
  gestellt werden. Der Antrag
  kann grundsätzlich formlos
  gestellt werden                  Hierfür braucht es den neuen
  (Antragsformulare beim           Mietvertrag oder Wohn- und
  Sozialamt). Der Antrag sollte     Betreuungsvertrag mit der
  möglichst frühzeitig gestellt     Einrichtung und / oder eine
  sein.                             Mietkostenbescheinigung.
• Neben dem Regelsatz in
  Höhe von aktuell 382,- € gibt     Diese kann die Einrichtung
  es verschiedene Leistungen               ausstellen.
  für besondere Bedarfe, die
  gesondert beantragt werden
  müssen.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
 Miet- oder WBVG-Vertrag          Dauerauftrag für Miete und
                                        Verpflegung

        Bewohner von               Es besteht die Möglichkeit,
      gemeinschaftlichen          dass der Sozialhilfeträger die
Wohnformen haben ein Recht,      Kosten der Unterkunft direkt an
      rechtzeitig über die                     den
 Änderungen zum Wohn- und         Leistungserbringer/Vermieter
 Betreuungsvertrag in Leichter        überweist. Wenn das
 Sprache informiert zu werden.    gewünscht wird, muss hierfür
Auch der Bewohnerbeirat muss       eine gesonderte Erklärung
bei dem geänderten Wohn- und      abgegeben werden. Es kann
Betreuungsvertrag zustimmen.            auch ein SEPA-
     Der neue Wohn- und          Lastschriftverfahren oder auch
  Betreuungsvertrag ist beim     ein Dauerauftrag vom eigenen
  Antrag auf Grundsicherung       Konto für Mietzahlungen und
         vorzulegen.                vereinbarte Verpflegung
                                      eingerichtet werden.
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 Mehrbedarfe beantragen              Weitere einmalige Bedarfe

• Mehrbedarf für Mobilität bei       Mehrbedarfe für werdende
  Merkzeichen „G“ oder „aG“,       Mütter, für Alleinerziehende und
  aktuell 64,94 € monatlich               zur Schulbildung.
• Mehrbedarf wegen                 Auch gibt es weitere einmalige
  kostenaufwendiger Ernährung            Bedarfe z.B. für die
  (Krankenkostzulage),              Anschaffung/Reparatur von
  insbesondere bei besonderen        orthopädischen Schuhen.
  Erkrankungen. Hierfür
  braucht es ggf. ein ärztliches
  Attest.
• Mehrbedarf wegen
  Mittagessen in einer WfbM,
  aktuell 3,30 € pro Arbeitstag
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

       abweichende                  Wohngeld beantragen
  Regelbedarfsfeststellung
        beantragen

- Besondere Bedarfe, bei            Wer keinen Anspruch auf
  denen der Regelsatz erhöht    Grundsicherung hat, z.B. weil er
  werden kann, z.B. wegen       oder sie eine Rente bezieht, hat
  regelmäßiges Zerreißen der   ggf. einen Anspruch auf Wohngeld
  Kleidung,                        (ab 2020 190 € monatlich).
  zerstören/beschädigen des
  Mobiliars, Bedarf an          Hierfür muss ein Antrag bei der
  besonderen                    Wohngeldstelle gestellt werden.
  Kleidungsgrößen o.ä.

- Eine abweichende
  Regelbedarfsfeststellung
  muss ebenfalls gesondert
  beantragt werden.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020
                                         Eingliederungshilfe
  Rentenversicherung die                    beantragen
  Bankverbindung mitteilen

- Rente wird ab Januar 2020              Ab 2020 müssen die
  auf das Konto des Menschen        Eingliederungshilfeleistungen
  mit Behinderung gezahlt.            (Fachleistungen, z.B. zur
- Rentenversicherung muss         Unterstützung und Betreuung) neu
  neue Bankverbindung zum                 beantragt werden.
  Girokonto mitgeteilt werden.
- extra Antrag zur Leistung der      Rechtzeitig einen Antrag auf
  Rente auf das eigene Konto      Leistungen der Eingliederungshilfe
  und damit zur Beendigung          beim Eingliederungshilfeträger
  der bisherigen Überleitung                    stellen.
  der Rente an den
  Eingliederungshilfeträger
  braucht es nicht.
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       Leistungen der                            Beachte:
     Pflegeversicherung
         beantragen

• Pflegeversicherung beteiligt      - Sind pflegebedürftige Menschen
  sich an den Kosten der              mit Behinderung, die in einer
  Leistungen in                       Einrichtung leben am
  Wohneinrichtungen für die           Wochenende oder in den Ferien
  Pflegegrade 2 bis 5 pauschal        bei ihren Familien, können sie wie
  mit 266 € im Monat.                 bisher anteilig für jeden Tag der
• Hierfür ist ggf. ein Antrag bei     häuslichen Pflege Pflegegeld
  der zuständigen                     beantragen (Bei Pflegegrad 5 sind
  Pflegeversicherung zu               das z.B. 30,03 pro Tag).
  stellen.
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3. Reformstufe zum 1. Januar 2020

            Schlussatz:
                                    Wer also keinen neuen
  Übergangsregelungen und
                                  Antrag stellen möchte und
  Verfahrensvereinfachungen
                                         einen gültigen
      wurden in manchen
                                 Leistungsbescheid hat, kann
  Bundesländern vereinbart,
                                   sich auch zunächst beim
       nach denen auch
                                            seinem
          bestehende
                                   Eingliederungshilfeträger
 Eingliederungshilfeleistungen
                                  vor Ort informieren, ob ein
      ohne neuen Antrag
                                    neuer Antrag zwingend
    weitergeleistet werden.
                                        erforderlich ist.
VIELEN DANK FÜR IHRE
  AUFMERKSAMKEIT
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