DIENSTWOHNUNGEN REALISIERUNGSWETTBEWERB - CARINAGASSE
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GELADENER, EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB DIENSTWOHNUNGEN CARINAGASSE Feldkirch Wohnbauselbsthilfe Bregenz
Ausloberin Wohnbauselbsthilfe Vlbg.gem.reg.Gen.m.b.H Broßwaldengasse 14 A-6900 Bregenz Auftragsgegenstand Planung und Errichtung von Dienstwohnungen für die Krankenhausbetriebsgesellschaft samt Tiefgarage in der Carinagasse Feldkirch, nach den Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinien 2020/2021 für den öffentlichen Wohnbau. (Quelle: Google Maps) 2 Stand 17.12.2019
INHALTSVERZEICHNIS A ALLGEMEINER TEIL A.1 MIT DER AUSLOBUNG UND DURCHFÜHRUNG DES REALISIERUNGSWETTBEWERBS BEFASSTE A.1.1 Ausloberin A.1.2 Verfahrensbegleiter und Vorprüfer A.2 ANLASS, ZWECK UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS A.3 ART DES VERFAHRENS A.4 TEILNAHMEBERECHTIGTE, ARBEITSGEMEINSCHAFTEN, VARIANTEN, AUSSCHLIESSUNGS- UND AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE A.4.1 Teilnahmeberechtigte A.4.2 Arbeitsgemeinschaften A.4.3 Gültigkeit der Teilnahmeberechtigung und Mehrfachteilnahme A.4.4 Varianten A.4.5 MitarbeiterInnen A.4.6 Berater anderer Fachrichtungen A.5 ZUGANG AUSLOBUNGSUNTERLAGEN, RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSSPRACHE, GEHEIMHALTUNG, INFORMATIONSPFLICHT A.5.1 Zugang zu den Auslobungsunterlagen A.5.2 Rechtsgrundlagen A.5.3 Verfahrenssprache A.5.4 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung A.6 JURY A.6.1 Zusammensetzung der Jury A.6.2 JurorInnen (mit Stimmrecht) A.6.3 Vorprüfung A.6.4 BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht) A.7 HEARING, LOKALAUGENSCHEIN, FRAGENBEANTWORTUNG A.7.1 Hearing und Lokalaugenschein A.7.2 Fragenbeantwortung A.8 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1 GewinnerIn, Aufwandsentschädigung A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUSLOBERIN A.10 EIGENTUMS-, URHEBER- UND VERWERTUNGSRECHT A.11 RÜCKSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN 3 Stand 17.12.2019
A.12 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES A.13 TERMINE A.13.1 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen A.13.2 Örtliche Begehung (Lokalaugenschein), Fragenbeanwortung A.13.3 Abgabe der Pläne und Schriftstücke A.13.4 Abgabe des Massenmodells A.13.5 Vorprüfung A.13.6 Konstituierende Sitzung der Jury A.13.7 Sitzung der Jury A.13.8 Ausstellung und Besichtigung der eingereichten Projekte A.13.9 Realisierung A.14 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG A.14.1 Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen A.14.2 Beilagenverzeichnis A.14.3 Verfasserbrief B BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG B.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG B.1.1 Planungsaufgabe B.1.2 Standort B.1.3 Planungsperimeter B.1.4 Verkehrswege und Anbindung B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1 Ortsbauliche Rahmenbedingungen B.2.1.1 Gestalterische Vorgaben B.2.1.2 Städtebauliche Vorgaben B.2.1.3 Baurechtliche Rahmenbedingungen B.2.1.4 Gefahrenzone HQ30 und HQ100 B.3 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN B.3.1 Herstellungskosten B:3.2 Erhaltungskosten B.4 TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN B.4.1 Baugrund B.4.2 Energetische und ökologische Zielsetzungen B.4.3 Konstruktive Zielsetzung B.4.4 Bauteilmindestabmessungen B.4.5 Barrierefreiheit B.5 RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN B.5.1 Allgemein B.5.2 Wohnungsmix 4 Stand 17.12.2019
B.5.3 Raumprogramm 1-Zimmerwohnung B.5.4 Raumprogramm 2-Zimmerwohnung B.5.5 Raumprogramm 3-Zimmerwohnung B.5.6 Raumprogramm 4-Zimmerwohnung B.5.7 Raumprogramm 5-Zimmerwohnung klein B.5.8 Raumprogramm 5-Zimmerwohnung groß B.5.9 Raumprogramm 6-Zimmerwohnung B.5.10 Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung B.5.10.1 Küchen B.5.10.2 Kinderzimmer B.5.10.3 Schlafzimmer B.5.10.4 Nasszellen B.5.11 Balkone, Loggien, Gartenanteile B.5.12 Anforderungen Nebenräume B.6 PARKIERUNG B.6.1 PKW-Einstellplätze B.6.2 PKW-Abstellplätze B.6.3 E-Mobilität B.6.4 Stellplätze einspurige Fahrzeuge B.6.5 Fahrradabstellplätze B.7 KINDERSPIELPLATZ B.7.1 Kleinkinderspielplatz B.7.2 Kinderspielplatz B.8 FREIRAUMPROGRAMM B.8.1 Vegetationskonzept B.8.2 Entwässerung B.8.3 Erschließung C UNTERLAGEN C.1 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN C.1.1 Bereitstellung in digitaler Form C.1.2 Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen C.1.2.1 Ausschreibung C.1.2.2 Quartiersbetrachtung mit Rahmenplan C.1.2.3 Vermessungsplan C.1.2.4 DKM-Auszug C.1.2.5 Leitungserhebung C.1.2.6 Baumassenmodell 1:500 C.1.2.7 Honorarermittlung, Mustervertrag Architektur C.1.2.8 Geotechnische Gutachten C.1.2.9 Verkehrstechnisches Gutachten C 1.2.10 Merkblatt Fahrradparkierung Wohnbau 5 Stand 17.12.2019
C.2 GEFORDERTE UNTERLAGEN C.2.1 Bereitstellung in Papierform C.2.1.1 Schwarzplan C.2.1.2 Lageplan 1:500 C.2.1.3 Grundrisse 1:200 C.2.1.4 Systemschnitte 1:200 C.2.1.5 Ansichten 1:200 C.2.1.6 Erläuterungsbericht C.2.1.7 Berechnungen spezifischer Gebäudedaten C.2.1.8 Datenblatt C.2.1.9 Fotorealistische Darstellungen C.2.1.10 A3-Mappe C.2.1.11 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen C.2.2 Bereitstellung in digitaler Form C.2.3 Baumassenmodell 1:500 D BEURTEILUNGSKRITERIEN D.1 Städtebauliche Grundidee D.2 Baukünstlerische Qualität D.3 Funktionalität D.4 Verkehrserschließung, Parkierung D.5 Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung D.6 Energetisches und ökologisches Konzept D.7 Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben D.8 Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen 6 Stand 17.12.2019
A ALLGEMEINER TEIL A.1 MIT DER AUSLOBUNG UND DURCHFÜHRUNG DES REALISIERUNGSWETTBEWERBS BEFASSTE A.1.1 Ausloberin Wohnbauselbsthilfe Vlbg.gem.reg.Gen.m.b.H (kurz WS) Broßwaldengasse 14 6900 Bregenz A.1.2 Verfahrensbegleiter und Vorprüfer Dipl. Ing. Manfred Türtscher Frühlingstraße 8, 6850 Dornbirn, Tel. +43-(0)5572 - 23349, Email: office@tuertscher-m.at Wohnbauselbsthilfe Vlbg.gem.reg.Gen.m.b.H Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Hochbau und Gebäudewirtschaft A.2 ANLASS, ZWECK UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS Die Ausloberin sucht für das Vorhaben „Dienstwohnungen Carinagasse“ eine hervorragende Planungslösung. Zweck des Wettbewerbes ist die Erlangung von städtebaulichen Vorentwürfen. Zweck ist die Errichtung einer Wohnanlage nach den Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinien 2020/2021 für Dienstwohnungen des Landeskrankenhaus Feldkirch. Zur Bebauung stehen die Grundstücke mit den Nummern 230/6 und 230/9 der KG Feldkirch Gesamtfläche von 9.264 m² zur Verfügung. A.3 ART DES VERFAHRENS Geladener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für den unter Pkt. A.2 angeführten Verfahrensgegenstand. Die Anonymität der TeilnehmerInnen wird über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zur abschließenden Entscheidung der Jury über den Gewinner, gewährleistet. A.4 TEILNAHMEBERECHTIGTE, ARBEITSGEMEINSCHAFTEN, VARIANTEN, AUSSCHLIESSUNGS- UND AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE A.4.1 Teilnahmeberechtigte Es sind jene 8 ArchitektInnen teilnahmeberechtigt, die die Ausloberin zur Teilnahme einlädt: 7 Stand 17.12.2019
Geladene Architekturbüros 01 Architekturbüro Marte.Marte, Feldkirch 02 Architekturbüro Dietrich / Untertrifaller, Bregenz 03 Architekturbüro Walser / Werle, Feldkirch 04 Architekturbüro Hackl / Klammer, Röthis 05 Architekturbüro Bechter / Zaffignani, Bregenz 06 Architekturbüro Turnher Gernot, Feldkirch 07 Architekturbüro Burtscher Simone, Wolfurt (Kammernennung) 08 Architekturbüro Cukrowicz Nachbaur, Bregenz (Kammernennung) A.4.2 Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften muss das federführende Büro teilnahmeberechtigt sein. A.4.3 Gültigkeit der Teilnahmeberechtigung und Mehrfachteilnahme Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer ist an diesem Verfahren nur einmal teilnahmeberechtigt, auch im Rahmen einer Teilnahmegemeinschaft. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen die/der VerfasserIn beteiligt ist, nach sich. Die gleichzeitige Teilnahme einer Planungsgesellschaft als Teilnahmegemeinschaft und deren TeilhaberInnen als AlleinteilnehmerInnen ist unzulässig. A.4.4 Varianten Varianten sind nicht zulässig. A.4.5 MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen dürfen vom/von der TeilnehmerIn genannt werden und sind im Protokoll des Beurteilungsgremiums zu nennen. A.4.6 Berater anderer Fachrichtungen BeraterInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen des Verfahrensteilnehmers genannt werden. Insbesondere wird die Beiziehung eines Freiraumplaners bereits in der Wettbewerbsphase empfohlen. A.5 ZUGANG AUSLOBUNGSUNTERLAGEN, RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSSPRACHE, GEHEIMHALTUNG, INFORMATIONSPFLICHT Die Ausloberin stellt die digitale Verfahrensorganisation sicher. A.5.1 Zugang zu den Auslobungsunterlagen Die gesamten Auslobungsunterlagen werden zu Beginn des Wettbewerbsverfahrens als digitaler Download zur Verfügung gestellt. 8 Stand 17.12.2019
A.5.2 Rechtsgrundlagen Das Verfahren wird als privates Verfahren unter Mitwirkung der Architektenkammer und unter Ausschluss des Rechtsweges durchgeführt. Mit der Teilnahme am Verfahren wird das Einverständnis mit den in dieser Ausschreibung fixierten Verfahrensregeln bestätigt. Die Rechtsgrundlage dieses Wettbewerbs ist in nachstehender Reihenfolge: - das Protokoll der Sitzung des Jurierungsverfahrens, - das Protokoll des Hearings (Lokalaugenschein) mit den TeilnehmerInnen und Vertretern der Jury inkl. Fragenbeantwortung. - der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen, Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. A.5.3 Verfahrenssprache Das Verfahren wird in allen Phasen in deutscher Sprache durchgeführt. A.5.4 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung Die TeilnehmerInnen sind bis zur Bekanntgabe der den Wettbewerb abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Gremiums in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. A.6 JURY A.6.1 Zusammensetzung der Jury Die Jurorinnen sind Stimmberechtigt, wobei die Zahl der Fach- und Sachjuroren in einem ausgewogenen Verhältnis steht. Berater der Jury sind nicht stimmberechtigt. Es wird eine einstimmige Juryentscheidung angestrebt. A.6.2 Jurorinnen (mit Stimmrecht) Fachjuroren: Architekt DI Peter Riepl, Linz Architekt DI Helmut Kuess, Bregenz Architekt DI Dieter Jüngling, Vertreter des Fachbeirats Feldkirch Architektin DI Barbara Poberschnigg, Innsbruck (Kammernominierung) Stadtbaumeister DI Gabor Mödlagl, Feldkirch Sachjuroren: Dr. Norbert Kathan, Vlbg. KHGB Dir. Harald Maikisch, Vlbg. KHGB Ing. Markus Dejaco, AdVL Abt. Hochbau und Gebäudewirtschaft Mag (FH) Thomas Schöpf, Wohnbauselbsthilfe – Vorstand Prok. Ing. Jürgen Loacker, Wohnbauselbsthilfe - Leiter Technik 9 Stand 17.12.2019
A.6.3 Vorprüfung Architekt DI Manfred Türtscher, Dornbirn A.6.4 BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht) DI Lorenz Schmidt, Raumplanung DI Barbara Keiler, Denkmalamt DI Stephanie Engstler, Stadtplanung Feldkirch A.7 HEARING, LOKALAUGENSCHEIN, FRAGENBEANTWORTUNG A.7.1 Hearing und Lokalaugenschein Es finden ein Hearing und ein Lokalaugenschein mit den TeilnehmerInnen und Mitgliedern der Jury statt. Das Protokoll des Hearings wird allen registrierten TeilnehmerInnen, der Ausloberin und den Mitgliedern des Preisgerichts per E- Mail bekannt gegeben. A.7.2 Fragenbeantwortung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis zum Tag vor dem Hearing oder mündlich spätestens beim Hearing vorzubringen. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragenbeantwortung ein. Sämtliche Fragen werden schriftlich mit dem Protokoll (Versand per E-Mail) des Hearings beantwortet. A.8 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1 GewinnerIn, Aufwandsentschädigung Jede/r geladene TeilnehmerIn erhält eine gleich hohe Aufwandsentschädigung von netto € 8.000,00. Mit diesem Betrag sind auch sämtliche für das gegenständliche Verfahren erbrachten Leistungen allfällig beigezogener Fachplaner abgegolten. Die Aufwandsentschädigung wird nur an den im Verfasserbrief genannten Teilnahmeberechtigten ausbezahlt und kann nach der Entscheidung der Jury an die Wohnbauselbsthilfe in Rechnung gestellt werden. Die Aufwandsentschädigung für das Siegerprojekt wird bei Auftragsvergabe von der vereinbarten Honorarsumme abgezogen. Die Jury bestimmt als GewinnerIn die/den VerfasserIn der besten Wettbewerbsarbeit und reiht weitere zwei Projekte. Auf eine weitere Rangierung wird verzichtet. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUSLOBERIN Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury die GewinnerIn gemäß den üblichen Vertragsbedingungen der WS zu beauftragen. 10 Stand 17.12.2019
Die Übertragung der folgenden, taxativ aufgezählten ArchitektInnenleistungen auf Basis der aktuellen Honorarinformationen der Bundeskammer ist vorgesehen: LM.VM.OA Leistungsphasen (LPH 1 - 5 und 7): LPH 1 Grundanalyse (2 von 2%) LPH 2 Vorentwurfsplanung (o. Kostenschätzung) (7 von 8%) LPH 3 Entwurfsplanung (o. Kostenber.- und – kontrolle) (10 von 12%) LPH 4 Einreichplanung (5 von 5%) LPH 5 Ausführungsplanung (22 von 22%) LPH 7 Begleitung der Bauausführung (4 von 4%) Dies entspricht 50 % des Leistungsbilds Objektplanung gem. Vergütungsmodell. Die Kostenschätzung und Terminplanerstellung der LPH 2 sowie die Kostenberechnung, fortschreiben der Terminpläne und Kostenkontrolle der LPH 3, sowie die gesamten Leistungsphasen LPH 6 Ausschreibung, LPH 8 örtliche Bauaufsicht und Doku sowie LPH 9 werden vom Bauherrn ausgeführt. Die pauschalierte Baukostengrundlage als Honorarbasis wird mit € 1.700,- /m2 WNFL festgelegt. A.10 EIGENTUMS-, URHEBER- UND VERWERTUNGSRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den VerfasserInnen. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) an den prämierten Wettbewerbsarbeiten, insbesondere an jener der Gewinnerin bzw. des Gewinners, gehen nur gegen ein angemessenes Werknutzungsentgelt auf die AusloberinInnen über. Nach dem Realisierungswettbewerb erhält die Ausloberin nur unter der Bedingung der Beauftragung und der darauf folgenden vollständigen Vertragserfüllung das Recht, das Werk der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für ihre Arbeiten zu, wobei die/der Ausloberin stets zu nennen ist. A.11 RÜCKSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN Die nicht prämierten Wettbewerbsarbeiten können spätestens eine Woche nach Ausstellungsende bzw. nach Freigabe der Ausloberin bei der Ausloberin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat die/der WettbewerbsteilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückgabe mehr. 11 Stand 17.12.2019
A.12 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES Der Vorsitz der Jury ist verpflichtet, die/den GewinnerIn, alle weiteren VerfasserInnen unverzüglich nach Vorliegen des Preisgerichtsentscheids zu benachrichtigen. Die Ausloberin übersendet eine schriftliche Mitteilung über den Wettbewerbsentscheid unverzüglich, jedenfalls binnen acht Tagen nach dem Entscheid des Preisgerichts, an alle TeilnehmerInnen. Die JurorInnen sind nicht berechtigt, nach Abschluss der Jurierung über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen. Das Protokoll des Preisgerichtes wird den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Beratern per Email zugesendet. A.13 TERMINE Einladung, Ausgabe der Auslobungsunterlagen KW03-04/2020 Hearing mit Lokalaugenschein 28.01.2020 um 09.00 Uhr Fragenbeantwortung KW06-07/2020 Abgabetermin für Pläne 17.04.2020 Abgabetermin für Modell 29.04.2020 Entscheidungssitzung der Jury 4.-6.05.2020 (KW19) Ausstellungseröffnung [offen] A.13.1 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen Die Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt in der KW03-04/2020 A.13.2 Örtliche Begehung (Lokalaugenschein), Fragebeantwortung Die Begehung findet am Dienstag den 28.01.2020 um 09.00 Uhr direkt am Baufeld statt. Fragen können bis zum Hearing ausschließlich schriftlich an den Verfahrensbegleiter gerichtet werden, diese werden dann gemeinsam mit den während des Hearings gestellten Fragen soweit möglich sofort beantwortet. Nach dem Hearing können keine weiteren Fragen mehr gestellt werden. Das Protokoll des Hearings mit der Fragenbeantwortung wird allen Teilnehmern schriftlich innerhalb 10 Tagen per Mail zugesendet. A.13.3 Abgabe der Pläne und Schriftstücke Als Abgabetermin für die Projektunterlagen wird Freitag der 17.04.2020, von 09:00 – 11:30 h festgelegt, eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist ausgeschlossen. Die Planunterlagen sind beim Vorprüfer DI Manfred Türtscher, Frühlingstraße 8, 6850 Dornbirn abzugeben. Für den termingerechten Eingang der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Per Post, Botendienst o.ä. übermittelte Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum genannten Zeitpunkt eingelangt sein. A.13.4 Abgabe des Massenmodells 12 Stand 17.12.2019
Als Abgabetermin für das Massenmodell wird Mittwoch der 29.04.2020, von 09:00 – 11:30 h festgelegt. Ort: Wohnbauselbsthilfe, Broßwaldengasse 14, 6900 Bregenz. A.13.5 Vorprüfung Die Vorprüfung findet unmittelbar nach Abgabe der Projekte statt. A.13.6 Konstituierende Sitzung der Jury Die konstituierende Sitzung der Jury findet voraussichtlich vom 04.-06.05.2020 (KW19) in den Räumlichkeiten des Landeskrankenhauses Feldkirch statt. A.13.7 Sitzung der Jury Die Sitzung der Jury findet voraussichtlich vom 04.-06.05.2020 (KW19), im Anschluss an die konstituierende Sitzung, statt. A.13.8 Ausstellung und Besichtigung der eingereichten Projekte Alle eingereichten Projekte können nach Verfahrensabschluss besichtigt werden. Ort und Zeitraum werden rechtzeitig bekanntgegeben. A.13.9 Realisierung Der Baubeginn ist im Jahr 2021/22 geplant. Die Fertigstellung soll möglichst binnen 36 Monaten bis 2024/25 erfolgen A.14 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG A.14.1 Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen Sämtliche Unterlagen sind doppelt verpackt, die Pläne ungefaltet abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung „Dienstwohnungen Carinagasse“ zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist die Bezeichnung „Dienstwohnungen Carinagasse“ und die Kennzahl anzubringen. Sämtliche Unterlagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, welche aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1cm Höhe und 6cm Länge auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen ist, bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzeichnung auf dem Deckblatt. Ferner sind alle Unterlagen mit der Aufschrift „Dienstwohnungen Carinagasse“ zu kennzeichnen. Das Gesamtausmaß der zeichnerischen Darstellungen soll die Größe von 350 cm in der Breite und 120 cm in der Höhe nicht überschreiten. Für Schriftstücke gilt das Format DIN A4, Projektmappen können auch im Format DIN A3 beigelegt werden. Das Baumassenmodell ist mit weißer Oberfläche darzustellen. A.14.2 Beilagenverzeichnis Den Unterlagen des Verfahrens ist ein Verzeichnis aller eingereichten Pläne und sonstigen Unterlagen beizufügen. A.14.3 Verfasserbrief 13 Stand 17.12.2019
Der Verfasserbrief ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Briefumschlag beizuschließen, welcher die Aufschrift „Verfasserbrief“ und die Projektkennzahl trägt und ein Blatt mit dem (den) Namen, den Kontaktdaten sowie der Bankverbindung des/der Verfasser(s) beinhaltet. 14 Stand 17.12.2019
B BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG B.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG B.1.1 Planungsaufgabe Die bestehenden Wohnhäuser auf Gp.230/6 und 230/9 sollen durch Neubauten ersetzt werden. Es handelt sich um Personalwohnungen für das LKH Feldkirch. Der bautechnische Zustand und der große Bedarf an zusätzlichen Wohnungen sowie zusätzliche PKW-Garagenplätze für das LKH bilden die Begründung für Ersatzneubauten. Die Gesamtfläche der Grundstücke beträgt 9.264m2, diese sind derzeit mit einem Baurecht für die WS belegt. Nach einem 2019 vom Land Vorarlberg durchgeführten EU-weiten Ausschreibungsverfahren, hat die Wohnbauselbsthilfe den Zuschlag für ein neues Baurecht und damit Auftrag für die Neuerrichtung einer Wohnanlage erhalten. Grundlage hierfür wird dieses Wettbewerbsverfahren bilden. Das Ziel ist die Errichtung einer Wohnanlage nach den Vorarlberger Förderungsrichtlinien 2020/2021 für integrativen Wohnbau und unter Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des integrativen Wohnbaus, die Errichtung einer gesamthaft hochwertigen Anlage, in der sowohl die Qualitäten der Architektur als auch jene der Freiraumgestaltung überzeugen können. B.1.2 Standort Wettbewerbsgebiet ist das Areal der „Siedlung Carinagasse“ in Feldkirch Blasenberg. Der vorgesehene Planungsperimeter richtet sich nach den Vorgaben dieser Auslobung und der Quartiersbetrachtung des Büro Kuess vom 06.03.2019 inkl. des beinhalteten Rahmenplans (Q-01). (siehe Beilagen) B.1.3 Planungsperimeter Der Planungsperimeter umfasst die im Rahmenplan Lila eingefärbte Fläche. Diese beschränkt sich auf die Grundstücke mit den Nummern 230/6 und 230/9 der KG Feldkirch, ist als Bauwohngebiet gewidmet und hat eine Gesamtfläche von 9.264 m². B.1.4 Verkehrswege und Anbindung Das Projekt ist generell von der Carinagasse aus zu erschließen. Die Zufahrt für das neue Projekt, ist jedenfalls an der vom Verkehrsgutachter überprüften Position gesichert. Eine positionelle Verschiebung ist unter Berücksichtigung der Freihaltung des erforderlichen Sichtfensters möglich. Die Ausführungen des Verkehrsplaners sind dabei zu berücksichtigen. Die Erhöhung der fußläufigen Durchlässigkeit des Quartiers sollte im Zuge der Außenraumplanung mit bedacht werden. Am nordseitigen Grundstücksrand des Gst. 230/9, wurde der Stadt Feldkirch zur Verbreiterung der Zufahrtsstraße St. Antonius Straße (Gst. 200/2, 15 Stand 17.12.2019
Sackgasse) eine Dienstbarkeit mit Umkehrplatz zur Ermöglichung des Umkehrens von Fahrzeugen eingeräumt. Diese ist bei der Entwurfsplanung freizuhalten. B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1 Ortsbauliche Rahmenbedingungen B.2.1.1 Gestalterische Vorgaben Es werden bewusst keine Vorgaben hinsichtlich der Materialisierung der gestalterischen Elemente gemacht. Die Ausloberin erwartet sich allerdings eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Areals und einen möglichst sensiblen und rücksichtsvollen Dialog mit den Rahmenbedingungen der vorhandenen örtlichen Baustruktur, im Rahmen der Möglichkeiten der Kostengrenzen im Integrativen Wohnbau. B.2.1.2 Städtebauliche Vorgaben Grundsätzlich gelten die im Rahmenplan Q-01 vorgegebenen Baugrundlagen. In Bezug auf die angegebene Gesamtdichte besteht die Möglichkeit, durch einen städtebaulich qualitativ hochwertigen Entwurf das Planungsgebiet räumlich gemäß der nachstehenden Stellungnahme des Fachbeirates der Stadt Feldkirch zu verdichten. Den im Rahmenplan angeführten Richtwert BNZ-Gesamt, gilt es dabei zu überprüfen. Die Möglichkeit einer baulichen Verdichtung auf der Liegenschaft ist gegeben, jedoch weniger als flächiges Vorhaben einer gleichförmigen Erhöhung der Bauvolumina, sondern mehr im Sinne einer differenzierten Nutzungsdichte. Dementsprechend wird angeregt, das Potential des Grundstücks – welches überwiegend durch seine topographische Gegebenheit charakterisiert wird – auszuschöpfen. So kann im unteren südlichen Teil des Grundstücks durchaus mit einer größeren baulichen Verdichtung (teilweise geschlossene Bebauung) gerechnet werden, wobei der nördliche Bau-Bereich eher in seiner heutigen Dichte zu belassen wäre. Die der Straße zugewandten Erdgeschoßbereiche eines solchen Baukörpers sind dem Grunde nach nicht für eine Wohnnutzung geeignet. Deshalb wäre im Fall einer straßenbegleitenden Bebauung jedenfalls eine erhöhte Erdgeschosszone vorzusehen, um zukünftig Nutzungsvielfalt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landeskrankenhaus gewährleisten zu können. B.2.1.3 Baurechtliche Rahmenbedingungen Es sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz, die Vorarlberger Bautechnikverordnung, die Stellplatzverordnung und die Kinderspielplatzverordnung sowie die OIB Richtlinien und die einschlägigen ÖNORMEN. Die Wohnanlage ist Barrierefrei gemäß den Vorgaben der Vorarlberger Wohnbauförderung zu errichten. 16 Stand 17.12.2019
Die Mindestgrenzabstände nach dem Vorarlberger Baugesetz sind gegenüber allen Nachbargrundstücken einzuhalten, mit einer Abstandsnachsicht kann nicht gerechnet werden. B.2.1.4 Gefahrenzone HQ30 und HQ100 Ist keine vorhanden. B.3 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN B.3.1 Herstellungskosten Das Bauvorhaben ist dann realisierbar, wenn eine wirtschaftliche Umsetzung im Rahmen der Wohnbauförderungsvorgaben möglich ist. Inwieweit dies beim jeweiligen Projekt sichergestellt werden kann, wird durch einschlägige Kennzahlen überprüft und die einzelnen Projekte miteinander in einen Vergleich gestellt. Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Projekt sind erfahrungsgemäß: Günstiges Verhältnis zwischen umbautem Raum und Nutzfläche < 7,0 Kompakte Hüllform der beheizten Räume Klare Trennung von kalten und beheizten Zonen Minimierung der Nebenraumflächen Konzentrierte Anordnung von Ver- und Entsorgungssträngen Witterungsschutz empfindlicher Bauteile Effizientes Verhältnis von Nutz- und Erschließungsflächen, daraus resultierend auch die Forderung mindestens 9-10 Wohneinheiten je Treppenhaus/Gebäude vorzusehen. Maßvolle Dimensionierung der Fensterglasflächen B.3.2 Erhaltungskosten Durch eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption und die Auswahl geeigneter Materialien und Bauweisen müssen auch die Erhaltungskosten des Gebäudes leistbar bleiben. B.4 TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN B.4.1 Baugrund Eine ausführliche Baugrunduntersuchung wurde durchgeführt. Das geologische Gutachten es Büro 3P vom 18.11.2018 liegt der Auslobung bei. Essenzielle Aussagen: Gründung: Wenn Abstand zw. UK Bodenplatte und Fels größer als 4m sind, ist eine Tiefengründung erforderlich. Baugrube: Böschung wahrscheinlich mit Neigung 1:1 auszuführen; Bergseitig ist eine Nagelwand mit Neigung 80° erforderlich. > Einschnittiefen reduzieren! Dränagen: Flächendränage entlang erdberührter Außenwände; Ringdränage entlang UK Bodenplatte. 17 Stand 17.12.2019
Erdgestaltung Gelände: Bei den gegebenen Grundverhältnissen, sollte darauf geachtet werden, dass das Gelände nicht versteilt wird. Ansonsten sind Zusatzmaßnahmen zur Sicherung erforderlich. B.4.2 Energetische und ökologische Zielsetzungen Für das gegenständliche Projekt ist eine gute energetische und ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel, was auch den Grundsätzen der Stadt Feldkirch als e5-Gemeinde entspricht (besonderer Stellenwert von energieeffizientem Bauen): Die Gebäudehülle ist den Vorgaben der Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg entsprechend hochwertig und Instandhaltungsfreundlich auszuführen. Verwendung energie- und kosteneffizienter Komfortlüftungssysteme soll möglich sein. Vermeidung einer sommerlichen Überhitzung unter Ausschluss einer aktiven Kühlung Optimale Tageslichtnutzung Nach Möglichkeit Einsatz erneuerbarer Energieträger für das Heizsystem. Anschluss ans Nahwärmenetz des LKH Feldkirch. Nutzung der Solarenergiepotentiale Vorbereitung zur Nutzung von E-Mobilität B.4.3 Konstruktive Zielsetzung Die Errichtung der Bebauung soll in Massivbauweise (Wand und Decke) Beton und Ziegelmauerwerk oder wenn auf Grund der Materialisierung der Fassade sinnvoll in Mischbauweise (Wand und Decke Beton, Beton oder Stahlstützen, Außenwände Holz-Elementbau) erfolgen. Die Wohnungstrennwände werden in Beton mit Vorsatzschale ausgeführt. Die Raumtrennwände werden in Trockenbauweise ausgeführt. B.4.4 Bauteilmindestabmessungen Zur Sicherstellung vergleichbarer Kennzahlen werden folgende einzuhaltende Mindestbauteilstärken für die gegenständliche Planungsstufe vorgegeben: Wände Außenwände: 48cm Wohnungstrennwände: 36cm Wohnungsinnenwände: 12,5cm Decken Keller zu EG (UK Kellerdecke bis OK FB) 65cm Regelgeschoßdecke (UK Decke bis OK FB) 45cm Dachgeschoß bei Terrassenausbildung 55cm Decke über Dachgeschoß (UK Decke bis OK Attika) 85cm Überdeckung bei Tiefgaragen für Rasen mindestens 45cm Lichte Raumhöhen Kellergeschoß 230cm Erdgeschoß (Wohnen) 242cm 18 Stand 17.12.2019
Überhöhung Erdgeschoß (ermöglichen Dienstleistung) 300cm Regelgeschoß/Dachgeschoß 242cm B.4.5 Barrierefreiheit Das Gesamtprojekt muss barrierefrei gem. der Vorgaben der der Vorarlberger Wohnbauförderung für integrativen Wohnbau ausgeführt sein. B.5 RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN B.5.1 Allgemein Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich um ein Wohnbauprojekt mit dem Schwerpunkt Dienstwohnungen für die Mitarbeiter des Landeskrankenhauses zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den Wohnungen werden die erforderlichen Nebenräume errichtet und soll bei entsprechend dichter Verbauung entlang der Carinagasse auch Dienstleistung (gewerbliche Nutzung) möglich sein. Die Raumhöhen im EG der straßenbegleitenden Gebäude, sollen diese Nutzung möglich machen. Nicht verkaufbare Dienstleistungsflächen müssen bestenfalls zur Wohnnutzung bzw. für andere Nutzungen verwendbar sein. B.5.2 Wohnungsmix Folgender Wohnungsschlüssel ist gefordert: Fix einzuplanen sind: 6x 6-Zimmerwohnungen 140m2 8x 5-Zimmerwohnungen 120m2 4x 5-Zimmerwohnungen 100m2 18x 1-Zimmerwohnungen 35m2 weitere Wohnungen: 25% 2-Zimmerwohnungen 55m2 50% 3-Zimmerwohnungen 72m2 25% 4-Zimmerwohnungen 90m2 Bei gut funktionierenden Grundrisszuschnitten, darf die Fläche um maximal ± 3% bis 5% von der Vorgabe abweichen. B.5.3 Raumprogramm 1-Zimmerwohnung Wohn/Schlafzimmer, Kochnische, Bad/WC Gesamtnutzfläche: 35 m² (± 5 %) B.5.4 Raumprogramm 2-Zimmerwohnung Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, Bad/WC, Abstellraum Gesamtnutzfläche: 55 m² (± 5 %) B.5.5 Raumprogramm 3-Zimmerwohnung 19 Stand 17.12.2019
Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer, WC-Raum (neben Badezimmer, Trennwand entfernbar), Abstellraum Gesamtnutzfläche: 72 m² (± 5 %) B.5.6 Raumprogramm 4-Zimmerwohnung Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 2 Kinderzimmer, Badezimmer mit WC (Barrierefrei), WC, Abstellraum Gesamtnutzfläche: 90 m² (± 5 %) B.5.7 Raumprogramm 5-Zimmerwohnung klein Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer oder KiZi plus Arbeitsraum, Badezimmer mit WC (Barrierefrei), WC, Abstellraum Gesamtnutzfläche: 100 m² (± 3 %) B.5.8 Raumprogramm 5-Zimmerwohnung groß Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer oder 2 KiZi plus Arbeitsraum, Badezimmer mit WC (Barrierefrei), WC, Abstellraum Gesamtnutzfläche: 120 m² (± 3 %) B.5.9 Raumprogramm 6-Zimmerwohnung Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer, Arbeitszimmer, 2 Bäder (1Badezimmer mit WC), Abstellraum Gesamtnutzfläche: 140 m² (± 3 %) B.5.10 Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung B.5.10.1 Küchen: In allen Wohnungen sind angepasst an die Wohnungsgröße Standard Küchen einzuplanen. B.5.10.2 Kinderzimmer: haben mindestens 10 m² Nutzfläche aufzuweisen. Die Bettgröße von 90 x 210 cm, Schreibtisch und Schrank sind vorzusehen. In einer größeren 4- Zimmerwohnung ist ein Kinderzimmer mit 2 Betten vorzusehen. B.5.10.3 Schlafzimmer: In Schlafzimmern sind Schranktiefen von 65 cm und Stellflächen von mindestens 210 cm Länge vorzusehen. Die Mindestbreite des umlaufenden Gehbereichs bei Betten sollte mindestens 70 cm betragen. In Elternschlafzimmern sind Bettgrößen von 190 x 210 cm samt Nachtkästchen zu berücksichtigen. B.5.10.4 Nasszellen: Nasszellen sollten je nach Wohnungstyp folgende Ausstattung aufweisen: 20 Stand 17.12.2019
1-Zimmerwohnung: WC im Badezimmer, Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Dusche (90 x 90 cm), Waschmaschine 2-Zimmerwohnung: WC im Badezimmer, Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Dusche (90 x 90 cm), Waschmaschine 3-Zimmerwohnung: WC durch mobile Trennwand (z.B. undurchsichtiges Glas) vom Bad getrennt, Handwaschbecken für den WC-Bereich. Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom. 50 % der Wohnungen mit Badewanne (170/75), 50 % der Wohnungen mit Dusche (90/90), Waschmaschine 4-Zimmerwohnung: Getrenntes WC mit Handwaschbecken. Badezimmer mit zweitem WC (Barrierefrei), Waschtisch 60/47 cm, Einhebel- Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Badewanne (170/75) und optionaler Dusche (90/90); Waschmaschine 5-Zimmerwohnung: Getrenntes WC mit Handwaschbecken. Badezimmer mit zweitem WC (Barrierefrei), Waschtisch 60/47 cm, Einhebel- Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Badewanne (180/75) und optionaler Dusche (90/90), Waschmaschine 6-Zimmerwohnung: Getrenntes WC mit Handwaschbecken. Badezimmer mit zweitem WC (Barrierefrei), Waschtisch 60/47 cm, Einhebel- Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablegeplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Badewanne (180/75) und optionaler Dusche (90/90), Waschmaschine B.5.11 Balkone, Loggien, Gartenanteile Die einzelnen Wohneinheiten sollen gedeckte Freiraumflächen erhalten. Die Nutzflächen werden in Abstimmung mit den Wohnungsgrößen auf ein Ausmaß von 8 bis 15 m² begrenzt sein. Die Mindesttiefe der Nutzflächen wird 200 cm betragen. Die Privatsphäre der Erdgeschosswohnungen sollte durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen gewährleistet sein. Bei Erdgeschosswohnungen sollten Privatgärten möglich sein. 21 Stand 17.12.2019
B.5.12 Anforderungen Nebenräume Je Wohnung ein Kellerabteil mit ca. 4 bis 8 m² Je Gebäude ein Wasch- und Trockenraum ca. 15 bis 20 m² Je Gebäude Technikräume (Heizung, Lüftung, Elektro) ca. 30 bis 35 m² Ein oder mehrere, bedarfsorientierte, gedeckte Müllstellen, im Ausmaß von ca. 0,7 m² je Wohneinheit, im Nahbereich zur Straße/Tiefgaragenausfahrt (max. Entfernung vom Abholort 10m) im Außenbereich oder gebäudeintegriert mit Zugang von außen, sind vorzusehen. B.6 PARKIERUNG B.6.1 PKW-Einstellplätze Ausführung und Ausstattung OIB-Richtlinien (Nutzungssicherheit, Brandschutz, Lüftung etc.) Ca. 200 Stellplätze insgesamt, gegebenenfalls in mehreren Ebenen Ca. 125 EP für LKH (Besucher + Patienten) auf 1. Ebene Ca. 75 EP für Bewohner auf 2. Ebene (1 EP/Wohnung) Fahrgasse = 6,00 m Stellplatzbreite = 2,50 m lichte, Randplätze 2,80 m Stellplatzlänge = 5,00 m Barrierefreie Stellplätze sind gemäß Vlbg. Stellplatzverordnung §5 (Pkt.6) (Fassung 19.02.2019) vorzusehen. Der öffentliche Teil der Tiefgarage wird bewirtschaftet. Er muss der Nutzung nach, funktional optimiert sein und wird mit einem Parkleitsystem versehen. Die wirtschaftlich und funktional optimierte Umsetzbarkeit der Tiefgarage ist Maßgeblich für die Realisierung des Projektes. B.6.2 PKW-Abstellplätze Sind oberirdisch möglichst keine vorzusehen bzw. auf ein Mindestmaß zur Gewährleistung von Rettungseinsätzen und Anlieferungen zu begrenzen. B.6.3 E-Mobilität Vorausgesetzt der technischen Möglichkeit, werden die TG-Einstellplätze zur Nutzung für E-Mobilität vorbereitet. Die für die Verteilerschränke erforderlichen Flächen sind im Bereich der Fahrradabstellflächen in der Tiefgarage zu berücksichtigen. Für IT und Wandlerschrank sind 140cm, pro 20 Parkplätze sind weitere 100cm Schranklänge einzuplanen. Im öffentlichen Garagenteil sollen zwei bis vier Abstellplätze für die potentielle Errichtung einer halböffentlichen E-Ladestation für PKW (Meet&Charge, VKW) zugeordnet werden. B.6.4 Stellplätze einspurige Fahrzeuge Für einspurige Fahrzeuge sind gedeckte Stellflächen entsprechend der Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013 nachzuweisen. 22 Stand 17.12.2019
B.6.5 Fahrradabstellplätze Für Fahrradabstellflächen sind gedeckte Stellflächen entsprechend der Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013 nachzuweisen. Je Haus ist ein Fahrradraum vorzusehen, idealerweise möglichst ebenerdig in Hauseingangsnähe. Gleiches gilt für die erforderlichen überdachten, frei zugänglichen Fahrradstellflächen. Die Fahrrad-Einstellplätze können bei guter Erschließung auch im UG liegen. Es wird auf das der Auslobung beiliegende „Merkplatt Fahrradparkierung Wohnbau“ der Stadt Feldkirch als Planungsgrundlage verwiesen. B.7 KINDERSPIELPLATZ B.7.1 Kleinkinderspielplatz Die Fläche für den Kleinkinderspielplatz ist entsprechend den Berechnungsvorgaben der Spielplatzverordnung nachzuweisen und zu gestalten. B.7.2 Kinderspielplatz Die gestalteten Kleinkinderspielflächen (gem. Vorgabe der Spielplatzverordnung) sollen in der Außenanlage zwischen den Gebäuden angeordnet sein. Die Spielgeräteausstattung muss den Vorgaben der Wohnbauförderung entsprechen. Für die Kinderspielflächen ist zwingend eine Ausgleichsabgabe in Höhe von € 1.400, -- /Wohnung an die Stadt Feldkirch zu entrichten. B.8 FREIRAUMPROGRAMM Gefordert ist eine attraktive Außenraumgestaltung. Dabei soll eine Generationenübergreifende Nutzung mit sinnvoll angeordneten Nutzungszonen geschaffen werden. Sitzmöglichkeit oder „Treffpunkte“ im Allgemeinbereich sind erforderlich. Angsträume sind zu vermeiden, Belichtung, soziale Kontrolle und Sichtbeziehungen sind zu beachten. Im Erdgeschoß können Privatgärten entstehen. Die Privatsphäre der Erdgeschoßwohnungen ist durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen zu gewährleisten. B.8.1 Vegetationskonzept: Heimische Pflanzen (Anwuchs- und Frostsicherheit, Staunässe beachten etc.) Ungiftige Pflanzen Geringer Pflegeaufwand Tiefgarage Überdeckung: min. 45cm für Rasen und Hecken. B.8.2 Entwässerung: 23 Stand 17.12.2019
Versickerung am Grundstück, Einleitung in öffentlichen Kanal i.d.R. möglich. Abstimmung mit Kanal- und Entwässerungsplanung. Gefällesituation beachten B.8.3 Erschließung: Winterdienst Wege: Salz oder Kies (Vegetationskonzept) Ruhender Verkehr miV: Oberirdische Stellplätze (Anzahl, Lage, Verkehrssicherheit, Materialisierung – Rasenfugenstein). Abstimmung bei Bedarf mit Verkehrsplaner – Schleppkurven. Aufstellflächen/Anleiterflächen und Zufahrten für Feuerwehrfahrzeuge gem. TRBV berücksichtigen, in Abstimmung mit PE. 24 Stand 17.12.2019
C UNTERLAGEN C.1 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN C.1.1 Bereitstellung in digitaler Form Die gesamten Unterlagen, mit Ausnahme des Massenmodells, werden ausnahmslos digital zur Verfügung gestellt. C.1.2 Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen C.1.2.1 Auslobung (PDF-Format) C.1.2.2 Quartiersbetrachtung mit Rahmenplan des Büro DI Helmut Kuess vom 06.03.2019 C.1.2.3 Vermessungsplan des Bauareals und der näheren Umgebung (PDF und DXF/DWG-Format) C.1.2.4 DKM-Auszug als Grundlage zur Erstellung des Schwarzplanes (PDF und DXF-Format) C.1.2.5 Leitungserhebung als Planungsgrundlage (PDF und JPG) C.1.2.6 Baumassenmodell 1: 500 Das Grundmodell inkl. Einlageplatte kann beim Hearing übernommen werden. C.1.2.7 Honorarermittlung und Mustervertrag Architektur Kalkulationsblatt zur Ermittlung des Architektenhonorars, Vertragsbasis Vertragsvorlage Architektur C.1.2.8 Geologisches Gutachten des Büros 3P C.1.2.9 Verkehrstechnisches Gutachten Des Büros Besch & Partner C.1.2.10 Merkblatt Fahrradparkierung Wohnbau der Stadt Feldkirch C.2 GEFORDERTE UNTERLAGEN C.2.1 Bereitstellung in Papierform C.2.1.1 Schwarzplan 1:2000 auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten DKM Ausschnittes, in genordeter Darstellung 25 Stand 17.12.2019
C.2.1.2 Lageplan 1:500 mit Darstellung des Planungsgebietes in genordeter Ausrichtung und der benachbarten Grundstücke, des Bauvorhabens und der Gebäude auf den Nachbargrundstücken, der bestehenden und geplanten Verkehrs- und Grünflächen; ferner sind die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen einzutragen. C.2.1.3 Grundrisse 1:200 für alle Geschosse mit Raumbezeichnungen und Raumnutzflächen, eingetragen in den jeweiligen Räumen (keine Legende), sowie schematischer Darstellung der Möblierung. Im Erdgeschossgrundriss ist auch die beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, darzustellen. Die Fenster der einzelnen Räume sind unbedingt auch in den Grundrissen einzutragen. Eine Abstimmung von Grundrissöffnungen mit der Ansichtsdarstellung sollte selbstverständlich sein. Die Verwendung lesbarer Schriftgrößen erleichtert die Juryarbeit. C.2.1.4 Systemschnitte 1:200 mit Angabe der Gebäude-, Geschoss- und Raumhöhen und allfälliger Geländeveränderungen. C.2.1.5 Ansichten 1:200 sämtlicher Fassaden mit klarer Darstellung der architektonischen Gestaltung und Materialisierung. C.2.1.6 Erläuterungsbericht zur Erklärung des Entwurfsgedankens und als Ergänzung zu den geforderten Plandarstellungen. C.2.1.7 Berechnungen spezifischer Gebäudedaten Gefordert sind nachprüfbare Berechnungsunterlagen der Netto-Raumfläche (NRF nach ÖNORM EN 15221-6:2011) der Bruttogrundfläche (BGF nach ÖNORM EN 15221-6:2011) des Brutto-Rauminhaltes (BRIa nach ÖNorm B 1800:2011) des Brutto-Rauminhalts (BRIb nach ÖNorm B 1800:2011) der Baunutzungszahl (BNZ inkl. GGF nach Vlbg. Baubemessungsverordnung) sowie der Nachweis der geforderten Stellplätze C.2.1.8 Datenblatt Mit Angabe der Wohnungszahlen, nach Wohnungstypen gegliedert, mit Angabe der Wohnnutzflächen und der Nutzflächen von Balkonen und Loggien. C.2.1.9 Fotorealistische Darstellungen (Renderings) Diese sind nicht erwünscht, allfällige Darstellungen werden durch den Vorprüfer abgeklebt. C.2.1.10 A3-Mappe 26 Stand 17.12.2019
Verkleinerte Darstellung der Präsentationspläne, auch weitere Planunterlagen zu den geforderten Berechnungen von Pkt. 2.8.1.7 können in dieser Mappe beigelegt werden. C.2.1.11 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Aufstellung aller eingereichten Unterlagen. C.2.2 Bereitstellung in digitaler Form Zur Unterstützung der Vorprüfungsarbeiten sind die eingereichten Plandokumente sowohl als DXF/DWG und als PDF-Dateien auf Datenträger beizuschließen. C.2.3 Baumassenmodell 1:500 in weißer Ausführung D BEURTEILUNGSKRITERIEN D.1 Städtebauliche Grundidee Städtebauliches Gesamtkonzept Gliederung und Gestaltung der Freiflächen Integration der Bauten in das ortsbauliche Umfeld Gestaltung der Außenräume Verkehrslösung und Wegeführung D.2 Baukünstlerische Qualität Qualität der Gestaltung Räumliche Qualität Beitrag zur Baukultur und Gestaltung des öffentlichen Raumes D.3 Funktionalität D.4 Verkehrserschließung, Parkierung Wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Tiefgarage Funktionalität der Tiefgarage D.5 Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung D.6 Energetisches und ökologisches Konzept D.7 Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben D.8 Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen 27 Stand 17.12.2019
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