DIENSTWOHNUNGEN REALISIERUNGSWETTBEWERB - CARINAGASSE

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DIENSTWOHNUNGEN REALISIERUNGSWETTBEWERB - CARINAGASSE
GELADENER, EINSTUFIGER
REALISIERUNGSWETTBEWERB
DIENSTWOHNUNGEN
   CARINAGASSE
        Feldkirch

  Wohnbauselbsthilfe
       Bregenz
DIENSTWOHNUNGEN REALISIERUNGSWETTBEWERB - CARINAGASSE
Ausloberin
                       Wohnbauselbsthilfe Vlbg.gem.reg.Gen.m.b.H
                                Broßwaldengasse 14
                                   A-6900 Bregenz

                                Auftragsgegenstand
Planung und Errichtung von Dienstwohnungen für die Krankenhausbetriebsgesellschaft samt
Tiefgarage in der Carinagasse Feldkirch, nach den Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinien
                         2020/2021 für den öffentlichen Wohnbau.

                                                                        (Quelle: Google Maps)

                                                                                           2
Stand 17.12.2019
INHALTSVERZEICHNIS

A             ALLGEMEINER TEIL

A.1           MIT DER AUSLOBUNG UND DURCHFÜHRUNG DES
              REALISIERUNGSWETTBEWERBS BEFASSTE
A.1.1         Ausloberin
A.1.2         Verfahrensbegleiter und Vorprüfer

A.2           ANLASS, ZWECK UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS

A.3           ART DES VERFAHRENS

A.4           TEILNAHMEBERECHTIGTE, ARBEITSGEMEINSCHAFTEN, VARIANTEN,
              AUSSCHLIESSUNGS- UND AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE
A.4.1         Teilnahmeberechtigte
A.4.2         Arbeitsgemeinschaften
A.4.3         Gültigkeit der Teilnahmeberechtigung und Mehrfachteilnahme
A.4.4         Varianten
A.4.5         MitarbeiterInnen
A.4.6         Berater anderer Fachrichtungen

A.5           ZUGANG AUSLOBUNGSUNTERLAGEN, RECHTSGRUNDLAGEN,
              VERFAHRENSSPRACHE, GEHEIMHALTUNG, INFORMATIONSPFLICHT
A.5.1         Zugang zu den Auslobungsunterlagen
A.5.2         Rechtsgrundlagen
A.5.3         Verfahrenssprache
A.5.4         Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung

A.6           JURY
A.6.1         Zusammensetzung der Jury
A.6.2         JurorInnen (mit Stimmrecht)
A.6.3         Vorprüfung
A.6.4         BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht)

A.7           HEARING, LOKALAUGENSCHEIN, FRAGENBEANTWORTUNG
A.7.1         Hearing und Lokalaugenschein
A.7.2         Fragenbeantwortung

A.8           AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
A.8.1         GewinnerIn, Aufwandsentschädigung

A.9           ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUSLOBERIN

A.10          EIGENTUMS-, URHEBER- UND VERWERTUNGSRECHT

A.11          RÜCKSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN
                                                                           3
Stand 17.12.2019
A.12          BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES

A.13          TERMINE
A.13.1        Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen
A.13.2        Örtliche Begehung (Lokalaugenschein), Fragenbeanwortung
A.13.3        Abgabe der Pläne und Schriftstücke
A.13.4        Abgabe des Massenmodells
A.13.5        Vorprüfung
A.13.6        Konstituierende Sitzung der Jury
A.13.7        Sitzung der Jury
A.13.8        Ausstellung und Besichtigung der eingereichten Projekte
A.13.9        Realisierung

A.14          FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG
A.14.1        Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen
A.14.2        Beilagenverzeichnis
A.14.3        Verfasserbrief

B             BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG

B.1           AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG
B.1.1         Planungsaufgabe
B.1.2         Standort
B.1.3         Planungsperimeter
B.1.4         Verkehrswege und Anbindung

B.2           PLANUNGSRICHTLINIEN
B.2.1         Ortsbauliche Rahmenbedingungen
B.2.1.1       Gestalterische Vorgaben
B.2.1.2       Städtebauliche Vorgaben
B.2.1.3       Baurechtliche Rahmenbedingungen
B.2.1.4       Gefahrenzone HQ30 und HQ100

B.3           WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
B.3.1         Herstellungskosten
B:3.2         Erhaltungskosten

B.4           TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
B.4.1         Baugrund
B.4.2         Energetische und ökologische Zielsetzungen
B.4.3         Konstruktive Zielsetzung
B.4.4         Bauteilmindestabmessungen
B.4.5         Barrierefreiheit

B.5           RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN
B.5.1         Allgemein
B.5.2         Wohnungsmix
                                                                        4
Stand 17.12.2019
B.5.3         Raumprogramm 1-Zimmerwohnung
B.5.4         Raumprogramm 2-Zimmerwohnung
B.5.5         Raumprogramm 3-Zimmerwohnung
B.5.6         Raumprogramm 4-Zimmerwohnung
B.5.7         Raumprogramm 5-Zimmerwohnung klein
B.5.8         Raumprogramm 5-Zimmerwohnung groß
B.5.9         Raumprogramm 6-Zimmerwohnung
B.5.10        Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung
B.5.10.1      Küchen
B.5.10.2      Kinderzimmer
B.5.10.3      Schlafzimmer
B.5.10.4      Nasszellen
B.5.11        Balkone, Loggien, Gartenanteile
B.5.12        Anforderungen Nebenräume

B.6           PARKIERUNG
B.6.1         PKW-Einstellplätze
B.6.2         PKW-Abstellplätze
B.6.3         E-Mobilität
B.6.4         Stellplätze einspurige Fahrzeuge
B.6.5         Fahrradabstellplätze

B.7           KINDERSPIELPLATZ
B.7.1         Kleinkinderspielplatz
B.7.2         Kinderspielplatz

B.8           FREIRAUMPROGRAMM
B.8.1         Vegetationskonzept
B.8.2         Entwässerung
B.8.3         Erschließung

C             UNTERLAGEN

C.1           ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN
C.1.1         Bereitstellung in digitaler Form
C.1.2         Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen
C.1.2.1       Ausschreibung
C.1.2.2       Quartiersbetrachtung mit Rahmenplan
C.1.2.3       Vermessungsplan
C.1.2.4       DKM-Auszug
C.1.2.5       Leitungserhebung
C.1.2.6       Baumassenmodell 1:500
C.1.2.7       Honorarermittlung, Mustervertrag Architektur
C.1.2.8       Geotechnische Gutachten
C.1.2.9       Verkehrstechnisches Gutachten
C 1.2.10      Merkblatt Fahrradparkierung Wohnbau

                                                               5
Stand 17.12.2019
C.2           GEFORDERTE UNTERLAGEN
C.2.1         Bereitstellung in Papierform
C.2.1.1       Schwarzplan
C.2.1.2       Lageplan 1:500
C.2.1.3       Grundrisse 1:200
C.2.1.4       Systemschnitte 1:200
C.2.1.5       Ansichten 1:200
C.2.1.6       Erläuterungsbericht
C.2.1.7       Berechnungen spezifischer Gebäudedaten
C.2.1.8       Datenblatt
C.2.1.9       Fotorealistische Darstellungen
C.2.1.10      A3-Mappe
C.2.1.11      Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
C.2.2         Bereitstellung in digitaler Form
C.2.3         Baumassenmodell 1:500

D             BEURTEILUNGSKRITERIEN

D.1           Städtebauliche Grundidee
D.2           Baukünstlerische Qualität
D.3           Funktionalität
D.4           Verkehrserschließung, Parkierung
D.5           Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung
D.6           Energetisches und ökologisches Konzept
D.7           Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben
D.8           Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen

                                                                        6
Stand 17.12.2019
A             ALLGEMEINER TEIL

A.1           MIT DER AUSLOBUNG UND DURCHFÜHRUNG DES
              REALISIERUNGSWETTBEWERBS BEFASSTE

A.1.1         Ausloberin
              Wohnbauselbsthilfe Vlbg.gem.reg.Gen.m.b.H
              (kurz WS)
              Broßwaldengasse 14
              6900 Bregenz

A.1.2         Verfahrensbegleiter und Vorprüfer
              Dipl. Ing. Manfred Türtscher
              Frühlingstraße 8, 6850 Dornbirn,
              Tel. +43-(0)5572 - 23349,
              Email: office@tuertscher-m.at

              Wohnbauselbsthilfe Vlbg.gem.reg.Gen.m.b.H
              Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Hochbau und Gebäudewirtschaft

A.2           ANLASS, ZWECK UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS
              Die Ausloberin sucht für das Vorhaben „Dienstwohnungen Carinagasse“ eine
              hervorragende Planungslösung. Zweck des Wettbewerbes ist die Erlangung
              von städtebaulichen Vorentwürfen.

              Zweck ist die Errichtung einer Wohnanlage nach den Vorarlberger
              Neubauförderungsrichtlinien 2020/2021 für Dienstwohnungen des
              Landeskrankenhaus Feldkirch. Zur Bebauung stehen die Grundstücke mit den
              Nummern 230/6 und 230/9 der KG Feldkirch Gesamtfläche von 9.264 m² zur
              Verfügung.

A.3           ART DES VERFAHRENS
              Geladener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb zur Erlangung von
              Bebauungsvorschlägen für den unter Pkt. A.2 angeführten
              Verfahrensgegenstand.

              Die Anonymität der TeilnehmerInnen wird über die gesamte Dauer des
              Verfahrens, bis zur abschließenden Entscheidung der Jury über den
              Gewinner, gewährleistet.

A.4           TEILNAHMEBERECHTIGTE, ARBEITSGEMEINSCHAFTEN, VARIANTEN,
              AUSSCHLIESSUNGS- UND AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE

A.4.1         Teilnahmeberechtigte
              Es sind jene 8 ArchitektInnen teilnahmeberechtigt, die die Ausloberin zur
              Teilnahme einlädt:

                                                                                          7
Stand 17.12.2019
Geladene Architekturbüros
              01     Architekturbüro Marte.Marte, Feldkirch
              02     Architekturbüro Dietrich / Untertrifaller, Bregenz
              03     Architekturbüro Walser / Werle, Feldkirch
              04     Architekturbüro Hackl / Klammer, Röthis
              05     Architekturbüro Bechter / Zaffignani, Bregenz
              06     Architekturbüro Turnher Gernot, Feldkirch
              07     Architekturbüro Burtscher Simone, Wolfurt (Kammernennung)
              08     Architekturbüro Cukrowicz Nachbaur, Bregenz (Kammernennung)

A.4.2         Arbeitsgemeinschaften
              Bei Arbeitsgemeinschaften muss das federführende Büro teilnahmeberechtigt
              sein.

A.4.3         Gültigkeit der Teilnahmeberechtigung und Mehrfachteilnahme
              Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer ist an diesem Verfahren nur einmal
              teilnahmeberechtigt, auch im Rahmen einer Teilnahmegemeinschaft. Eine
              Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an
              denen die/der VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.

              Die gleichzeitige Teilnahme einer Planungsgesellschaft als
              Teilnahmegemeinschaft und deren TeilhaberInnen als AlleinteilnehmerInnen
              ist unzulässig.

A.4.4         Varianten
              Varianten sind nicht zulässig.

A.4.5         MitarbeiterInnen
              MitarbeiterInnen dürfen vom/von der TeilnehmerIn genannt werden und sind
              im Protokoll des Beurteilungsgremiums zu nennen.

A.4.6         Berater anderer Fachrichtungen
              BeraterInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen des
              Verfahrensteilnehmers genannt werden. Insbesondere wird die Beiziehung
              eines Freiraumplaners bereits in der Wettbewerbsphase empfohlen.

A.5           ZUGANG AUSLOBUNGSUNTERLAGEN, RECHTSGRUNDLAGEN,
              VERFAHRENSSPRACHE, GEHEIMHALTUNG, INFORMATIONSPFLICHT

              Die Ausloberin stellt die digitale Verfahrensorganisation sicher.

A.5.1         Zugang zu den Auslobungsunterlagen
              Die gesamten Auslobungsunterlagen werden zu Beginn des
              Wettbewerbsverfahrens als digitaler Download zur Verfügung gestellt.

                                                                                         8
Stand 17.12.2019
A.5.2         Rechtsgrundlagen
              Das Verfahren wird als privates Verfahren unter Mitwirkung der
              Architektenkammer und unter Ausschluss des Rechtsweges durchgeführt. Mit
              der Teilnahme am Verfahren wird das Einverständnis mit den in dieser
              Ausschreibung fixierten Verfahrensregeln bestätigt. Die Rechtsgrundlage
              dieses Wettbewerbs ist in nachstehender Reihenfolge:

              - das Protokoll der Sitzung des Jurierungsverfahrens,
              - das Protokoll des Hearings (Lokalaugenschein) mit den TeilnehmerInnen
                und Vertretern der Jury inkl. Fragenbeantwortung.
              - der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen,

              Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten
              Reihenfolge.

A.5.3         Verfahrenssprache
              Das Verfahren wird in allen Phasen in deutscher Sprache durchgeführt.

A.5.4         Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung
              Die TeilnehmerInnen sind bis zur Bekanntgabe der den Wettbewerb
              abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zur Geheimhaltung der
              eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nehmen ausdrücklich zur
              Kenntnis, dass die Entscheidungen des Gremiums in allen Fach- und
              Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.

A.6           JURY

A.6.1         Zusammensetzung der Jury
              Die Jurorinnen sind Stimmberechtigt, wobei die Zahl der Fach- und
              Sachjuroren in einem ausgewogenen Verhältnis steht. Berater der Jury sind
              nicht stimmberechtigt. Es wird eine einstimmige Juryentscheidung angestrebt.

A.6.2         Jurorinnen (mit Stimmrecht)
              Fachjuroren:
              Architekt DI Peter Riepl, Linz
              Architekt DI Helmut Kuess, Bregenz
              Architekt DI Dieter Jüngling, Vertreter des Fachbeirats Feldkirch
              Architektin DI Barbara Poberschnigg, Innsbruck (Kammernominierung)
              Stadtbaumeister DI Gabor Mödlagl, Feldkirch

              Sachjuroren:
              Dr. Norbert Kathan, Vlbg. KHGB
              Dir. Harald Maikisch, Vlbg. KHGB
              Ing. Markus Dejaco, AdVL Abt. Hochbau und Gebäudewirtschaft
              Mag (FH) Thomas Schöpf, Wohnbauselbsthilfe – Vorstand
              Prok. Ing. Jürgen Loacker, Wohnbauselbsthilfe - Leiter Technik

                                                                                         9
Stand 17.12.2019
A.6.3         Vorprüfung
              Architekt DI Manfred Türtscher, Dornbirn

A.6.4         BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht)
              DI Lorenz Schmidt, Raumplanung
              DI Barbara Keiler, Denkmalamt
              DI Stephanie Engstler, Stadtplanung Feldkirch

A.7           HEARING, LOKALAUGENSCHEIN, FRAGENBEANTWORTUNG

A.7.1         Hearing und Lokalaugenschein
              Es finden ein Hearing und ein Lokalaugenschein mit den TeilnehmerInnen und
              Mitgliedern der Jury statt. Das Protokoll des Hearings wird allen registrierten
              TeilnehmerInnen, der Ausloberin und den Mitgliedern des Preisgerichts per E-
              Mail bekannt gegeben.

A.7.2         Fragenbeantwortung
              Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis zum Tag vor dem
              Hearing oder mündlich spätestens beim Hearing vorzubringen. Schriftliche
              Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen
              nicht in die Fragenbeantwortung ein. Sämtliche Fragen werden schriftlich mit
              dem Protokoll (Versand per E-Mail) des Hearings beantwortet.

A.8           AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG

A.8.1         GewinnerIn, Aufwandsentschädigung
              Jede/r geladene TeilnehmerIn erhält eine gleich hohe
              Aufwandsentschädigung von netto € 8.000,00. Mit diesem Betrag sind auch
              sämtliche für das gegenständliche Verfahren erbrachten Leistungen allfällig
              beigezogener Fachplaner abgegolten.

              Die Aufwandsentschädigung wird nur an den im Verfasserbrief genannten
              Teilnahmeberechtigten ausbezahlt und kann nach der Entscheidung der Jury
              an die Wohnbauselbsthilfe in Rechnung gestellt werden. Die
              Aufwandsentschädigung für das Siegerprojekt wird bei Auftragsvergabe von
              der vereinbarten Honorarsumme abgezogen.

              Die Jury bestimmt als GewinnerIn die/den VerfasserIn der besten
              Wettbewerbsarbeit und reiht weitere zwei Projekte. Auf eine weitere
              Rangierung wird verzichtet. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.

A.9           ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUSLOBERIN
              Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter
              Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury die GewinnerIn gemäß den
              üblichen Vertragsbedingungen der WS zu beauftragen.

                                                                                            10
Stand 17.12.2019
Die Übertragung der folgenden, taxativ aufgezählten ArchitektInnenleistungen
              auf Basis der aktuellen Honorarinformationen der Bundeskammer ist
              vorgesehen: LM.VM.OA

              Leistungsphasen (LPH 1 - 5 und 7):
              LPH 1 Grundanalyse                                       (2 von 2%)
              LPH 2 Vorentwurfsplanung (o. Kostenschätzung)            (7 von 8%)
              LPH 3 Entwurfsplanung (o. Kostenber.- und – kontrolle)   (10 von 12%)
              LPH 4 Einreichplanung                                    (5 von 5%)
              LPH 5 Ausführungsplanung                                 (22 von 22%)
              LPH 7 Begleitung der Bauausführung                       (4 von 4%)

              Dies entspricht 50 % des Leistungsbilds Objektplanung gem.
              Vergütungsmodell.
              Die Kostenschätzung und Terminplanerstellung der LPH 2 sowie die
              Kostenberechnung, fortschreiben der Terminpläne und Kostenkontrolle der
              LPH 3, sowie die gesamten Leistungsphasen LPH 6 Ausschreibung, LPH 8
              örtliche Bauaufsicht und Doku sowie LPH 9 werden vom Bauherrn ausgeführt.

              Die pauschalierte Baukostengrundlage als Honorarbasis wird mit € 1.700,-
              /m2 WNFL festgelegt.

A.10          EIGENTUMS-, URHEBER- UND VERWERTUNGSRECHT
              Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, Modellen und sonstigen
              Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die
              Bezahlung der Aufwandsentschädigung an die Ausloberin über.

              Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den VerfasserInnen. Die
              Verwertungsrechte (Werknutzung) an den prämierten Wettbewerbsarbeiten,
              insbesondere an jener der Gewinnerin bzw. des Gewinners, gehen nur gegen
              ein angemessenes Werknutzungsentgelt auf die AusloberinInnen
              über.

              Nach dem Realisierungswettbewerb erhält die Ausloberin nur unter der
              Bedingung der Beauftragung und der darauf folgenden vollständigen
              Vertragserfüllung das Recht, das Werk der Auftragnehmerin bzw. des
              Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.

              Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der
              Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu
              nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für ihre
              Arbeiten zu, wobei die/der Ausloberin stets zu nennen ist.

A.11          RÜCKSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN
              Die nicht prämierten Wettbewerbsarbeiten können spätestens eine Woche
              nach Ausstellungsende bzw. nach Freigabe der Ausloberin bei der Ausloberin
              abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat die/der
              WettbewerbsteilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückgabe mehr.

                                                                                         11
Stand 17.12.2019
A.12          BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES
              Der Vorsitz der Jury ist verpflichtet, die/den GewinnerIn, alle weiteren
              VerfasserInnen unverzüglich nach Vorliegen des Preisgerichtsentscheids zu
              benachrichtigen. Die Ausloberin übersendet eine schriftliche Mitteilung über
              den Wettbewerbsentscheid unverzüglich, jedenfalls binnen acht Tagen nach
              dem Entscheid des Preisgerichts, an alle TeilnehmerInnen.

              Die JurorInnen sind nicht berechtigt, nach Abschluss der Jurierung über
              Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen.
              Das Protokoll des Preisgerichtes wird den Wettbewerbsteilnehmern,
              Preisrichtern, Beratern per Email zugesendet.

A.13          TERMINE
              Einladung, Ausgabe der Auslobungsunterlagen       KW03-04/2020
              Hearing mit Lokalaugenschein                      28.01.2020 um 09.00 Uhr
              Fragenbeantwortung                                KW06-07/2020
              Abgabetermin für Pläne                            17.04.2020
              Abgabetermin für Modell                           29.04.2020
              Entscheidungssitzung der Jury                     4.-6.05.2020 (KW19)
              Ausstellungseröffnung                             [offen]

A.13.1        Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen
              Die Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt in der KW03-04/2020

A.13.2        Örtliche Begehung (Lokalaugenschein), Fragebeantwortung
              Die Begehung findet am Dienstag den 28.01.2020 um 09.00 Uhr direkt am
              Baufeld statt.

              Fragen können bis zum Hearing ausschließlich schriftlich an den
              Verfahrensbegleiter gerichtet werden, diese werden dann gemeinsam mit den
              während des Hearings gestellten Fragen soweit möglich sofort beantwortet.
              Nach dem Hearing können keine weiteren Fragen mehr gestellt werden.

              Das Protokoll des Hearings mit der Fragenbeantwortung wird allen
              Teilnehmern schriftlich innerhalb 10 Tagen per Mail zugesendet.

A.13.3        Abgabe der Pläne und Schriftstücke
              Als Abgabetermin für die Projektunterlagen wird Freitag der 17.04.2020, von
              09:00 – 11:30 h festgelegt, eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist
              ausgeschlossen. Die Planunterlagen sind beim Vorprüfer DI Manfred
              Türtscher, Frühlingstraße 8, 6850 Dornbirn abzugeben. Für den
              termingerechten Eingang der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich der
              Teilnehmer verantwortlich. Per Post, Botendienst o.ä. übermittelte
              Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum genannten Zeitpunkt eingelangt sein.

A.13.4        Abgabe des Massenmodells

                                                                                             12
Stand 17.12.2019
Als Abgabetermin für das Massenmodell wird Mittwoch der 29.04.2020, von
              09:00 – 11:30 h festgelegt. Ort: Wohnbauselbsthilfe, Broßwaldengasse 14,
              6900 Bregenz.

A.13.5        Vorprüfung
              Die Vorprüfung findet unmittelbar nach Abgabe der Projekte statt.

A.13.6        Konstituierende Sitzung der Jury
              Die konstituierende Sitzung der Jury findet voraussichtlich vom 04.-06.05.2020
              (KW19) in den Räumlichkeiten des Landeskrankenhauses Feldkirch statt.

A.13.7        Sitzung der Jury
              Die Sitzung der Jury findet voraussichtlich vom 04.-06.05.2020 (KW19), im
              Anschluss an die konstituierende Sitzung, statt.

A.13.8        Ausstellung und Besichtigung der eingereichten Projekte
              Alle eingereichten Projekte können nach Verfahrensabschluss besichtigt
              werden. Ort und Zeitraum werden rechtzeitig bekanntgegeben.

A.13.9        Realisierung
              Der Baubeginn ist im Jahr 2021/22 geplant. Die Fertigstellung soll möglichst
              binnen 36 Monaten bis 2024/25 erfolgen

A.14          FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG

A.14.1        Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen
              Sämtliche Unterlagen sind doppelt verpackt, die Pläne ungefaltet abzugeben.
              Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung „Dienstwohnungen
              Carinagasse“ zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist die Bezeichnung
              „Dienstwohnungen Carinagasse“ und die Kennzahl anzubringen.
              Sämtliche Unterlagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu
              versehen, welche aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1cm Höhe
              und 6cm Länge auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück rechts oben
              anzubringen ist, bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzeichnung
              auf dem Deckblatt. Ferner sind alle Unterlagen mit der Aufschrift
              „Dienstwohnungen Carinagasse“ zu kennzeichnen.
              Das Gesamtausmaß der zeichnerischen Darstellungen soll die Größe von 350
              cm in der Breite und 120 cm in der Höhe nicht überschreiten. Für Schriftstücke
              gilt das Format DIN A4, Projektmappen können auch im Format DIN A3
              beigelegt werden. Das Baumassenmodell ist mit weißer Oberfläche
              darzustellen.

A.14.2        Beilagenverzeichnis
              Den Unterlagen des Verfahrens ist ein Verzeichnis aller eingereichten Pläne
              und sonstigen Unterlagen beizufügen.

A.14.3        Verfasserbrief

                                                                                             13
Stand 17.12.2019
Der Verfasserbrief ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen
              Briefumschlag beizuschließen, welcher die Aufschrift „Verfasserbrief“ und die
              Projektkennzahl trägt und ein Blatt mit dem (den) Namen, den Kontaktdaten
              sowie der Bankverbindung des/der Verfasser(s) beinhaltet.

                                                                                          14
Stand 17.12.2019
B             BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG

B.1           AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG

B.1.1         Planungsaufgabe
              Die bestehenden Wohnhäuser auf Gp.230/6 und 230/9 sollen durch
              Neubauten ersetzt werden. Es handelt sich um Personalwohnungen für das
              LKH Feldkirch. Der bautechnische Zustand und der große Bedarf an
              zusätzlichen Wohnungen sowie zusätzliche PKW-Garagenplätze für das LKH
              bilden die Begründung für Ersatzneubauten. Die Gesamtfläche der
              Grundstücke beträgt 9.264m2, diese sind derzeit mit einem Baurecht für die
              WS belegt.

              Nach einem 2019 vom Land Vorarlberg durchgeführten EU-weiten
              Ausschreibungsverfahren, hat die Wohnbauselbsthilfe den Zuschlag für ein
              neues Baurecht und damit Auftrag für die Neuerrichtung einer Wohnanlage
              erhalten. Grundlage hierfür wird dieses Wettbewerbsverfahren bilden.

              Das Ziel ist die Errichtung einer Wohnanlage nach den Vorarlberger
              Förderungsrichtlinien 2020/2021 für integrativen Wohnbau und unter
              Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des integrativen
              Wohnbaus, die Errichtung einer gesamthaft hochwertigen Anlage, in der
              sowohl die Qualitäten der Architektur als auch jene der Freiraumgestaltung
              überzeugen können.

B.1.2         Standort
              Wettbewerbsgebiet ist das Areal der „Siedlung Carinagasse“ in Feldkirch
              Blasenberg. Der vorgesehene Planungsperimeter richtet sich nach den
              Vorgaben dieser Auslobung und der Quartiersbetrachtung des Büro Kuess
              vom 06.03.2019 inkl. des beinhalteten Rahmenplans (Q-01). (siehe Beilagen)

B.1.3         Planungsperimeter
              Der Planungsperimeter umfasst die im Rahmenplan Lila eingefärbte Fläche.
              Diese beschränkt sich auf die Grundstücke mit den Nummern 230/6 und 230/9
              der KG Feldkirch, ist als Bauwohngebiet gewidmet und hat eine Gesamtfläche
              von 9.264 m².

B.1.4         Verkehrswege und Anbindung
              Das Projekt ist generell von der Carinagasse aus zu erschließen. Die Zufahrt
              für das neue Projekt, ist jedenfalls an der vom Verkehrsgutachter überprüften
              Position gesichert. Eine positionelle Verschiebung ist unter Berücksichtigung
              der Freihaltung des erforderlichen Sichtfensters möglich. Die Ausführungen
              des Verkehrsplaners sind dabei zu berücksichtigen.
              Die Erhöhung der fußläufigen Durchlässigkeit des Quartiers sollte im Zuge der
              Außenraumplanung mit bedacht werden.

              Am nordseitigen Grundstücksrand des Gst. 230/9, wurde der Stadt Feldkirch
              zur Verbreiterung der Zufahrtsstraße St. Antonius Straße (Gst. 200/2,
                                                                                           15
Stand 17.12.2019
Sackgasse) eine Dienstbarkeit mit Umkehrplatz zur Ermöglichung des
              Umkehrens von Fahrzeugen eingeräumt. Diese ist bei der Entwurfsplanung
              freizuhalten.

B.2           PLANUNGSRICHTLINIEN

B.2.1         Ortsbauliche Rahmenbedingungen

B.2.1.1       Gestalterische Vorgaben
              Es werden bewusst keine Vorgaben hinsichtlich der Materialisierung der
              gestalterischen Elemente gemacht. Die Ausloberin erwartet sich allerdings
              eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Areals und einen möglichst sensiblen
              und rücksichtsvollen Dialog mit den Rahmenbedingungen der vorhandenen
              örtlichen Baustruktur, im Rahmen der Möglichkeiten der Kostengrenzen im
              Integrativen Wohnbau.

B.2.1.2       Städtebauliche Vorgaben
              Grundsätzlich gelten die im Rahmenplan Q-01 vorgegebenen Baugrundlagen.
              In Bezug auf die angegebene Gesamtdichte besteht die Möglichkeit, durch
              einen städtebaulich qualitativ hochwertigen Entwurf das Planungsgebiet
              räumlich gemäß der nachstehenden Stellungnahme des Fachbeirates der
              Stadt Feldkirch zu verdichten. Den im Rahmenplan angeführten Richtwert
              BNZ-Gesamt, gilt es dabei zu überprüfen.

              Die Möglichkeit einer baulichen Verdichtung auf der Liegenschaft ist gegeben,
              jedoch weniger als flächiges Vorhaben einer gleichförmigen Erhöhung der
              Bauvolumina, sondern mehr im Sinne einer differenzierten Nutzungsdichte.
              Dementsprechend wird angeregt, das Potential des Grundstücks – welches
              überwiegend durch seine topographische Gegebenheit charakterisiert wird –
              auszuschöpfen. So kann im unteren südlichen Teil des Grundstücks durchaus
              mit einer größeren baulichen Verdichtung (teilweise geschlossene Bebauung)
              gerechnet werden, wobei der nördliche Bau-Bereich eher in seiner heutigen
              Dichte zu belassen wäre. Die der Straße zugewandten Erdgeschoßbereiche
              eines solchen Baukörpers sind dem Grunde nach nicht für eine Wohnnutzung
              geeignet. Deshalb wäre im Fall einer straßenbegleitenden Bebauung
              jedenfalls eine erhöhte Erdgeschosszone vorzusehen, um zukünftig
              Nutzungsvielfalt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landeskrankenhaus
              gewährleisten zu können.

B.2.1.3       Baurechtliche Rahmenbedingungen
              Es sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in der jeweils gültigen
              Fassung zu beachten, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz, die
              Vorarlberger Bautechnikverordnung, die Stellplatzverordnung und die
              Kinderspielplatzverordnung sowie die OIB Richtlinien und die einschlägigen
              ÖNORMEN. Die Wohnanlage ist Barrierefrei gemäß den Vorgaben der
              Vorarlberger Wohnbauförderung zu errichten.

                                                                                           16
Stand 17.12.2019
Die Mindestgrenzabstände nach dem Vorarlberger Baugesetz sind gegenüber
              allen Nachbargrundstücken einzuhalten, mit einer Abstandsnachsicht kann
              nicht gerechnet werden.

B.2.1.4       Gefahrenzone HQ30 und HQ100
              Ist keine vorhanden.

B.3           WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

B.3.1         Herstellungskosten
              Das Bauvorhaben ist dann realisierbar, wenn eine wirtschaftliche Umsetzung
              im Rahmen der Wohnbauförderungsvorgaben möglich ist. Inwieweit dies beim
              jeweiligen Projekt sichergestellt werden kann, wird durch einschlägige
              Kennzahlen überprüft und die einzelnen Projekte miteinander in einen
              Vergleich gestellt.

              Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Projekt sind erfahrungsgemäß:
               Günstiges Verhältnis zwischen umbautem Raum und Nutzfläche < 7,0
               Kompakte Hüllform der beheizten Räume
               Klare Trennung von kalten und beheizten Zonen
               Minimierung der Nebenraumflächen
               Konzentrierte Anordnung von Ver- und Entsorgungssträngen
               Witterungsschutz empfindlicher Bauteile
               Effizientes Verhältnis von Nutz- und Erschließungsflächen, daraus
                  resultierend auch die Forderung mindestens 9-10 Wohneinheiten je
                  Treppenhaus/Gebäude vorzusehen.
               Maßvolle Dimensionierung der Fensterglasflächen

B.3.2         Erhaltungskosten
              Durch eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption und die Auswahl geeigneter
              Materialien und Bauweisen müssen auch die Erhaltungskosten des Gebäudes
              leistbar bleiben.

B.4           TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
B.4.1         Baugrund
              Eine ausführliche Baugrunduntersuchung wurde durchgeführt. Das
              geologische Gutachten es Büro 3P vom 18.11.2018 liegt der Auslobung bei.

              Essenzielle Aussagen:

              Gründung: Wenn Abstand zw. UK Bodenplatte und Fels größer als 4m sind,
              ist eine Tiefengründung erforderlich.

              Baugrube: Böschung wahrscheinlich mit Neigung 1:1 auszuführen; Bergseitig
              ist eine Nagelwand mit Neigung 80° erforderlich. > Einschnittiefen reduzieren!

              Dränagen: Flächendränage entlang erdberührter Außenwände; Ringdränage
              entlang UK Bodenplatte.

                                                                                          17
Stand 17.12.2019
Erdgestaltung Gelände: Bei den gegebenen Grundverhältnissen, sollte darauf
              geachtet werden, dass das Gelände nicht versteilt wird. Ansonsten sind
              Zusatzmaßnahmen zur Sicherung erforderlich.

B.4.2         Energetische und ökologische Zielsetzungen
              Für das gegenständliche Projekt ist eine gute energetische und ökologische
              Qualität ein ausdrückliches Ziel, was auch den Grundsätzen der Stadt
              Feldkirch als e5-Gemeinde entspricht (besonderer Stellenwert von
              energieeffizientem Bauen):
                  Die Gebäudehülle ist den Vorgaben der Wohnbauförderung des Landes
                   Vorarlberg entsprechend hochwertig und Instandhaltungsfreundlich
                   auszuführen.
                  Verwendung energie- und kosteneffizienter Komfortlüftungssysteme soll
                   möglich sein.
                  Vermeidung einer sommerlichen Überhitzung unter Ausschluss einer
                   aktiven Kühlung
                  Optimale Tageslichtnutzung
                  Nach Möglichkeit Einsatz erneuerbarer Energieträger für das Heizsystem.
                   Anschluss ans Nahwärmenetz des LKH Feldkirch.
                  Nutzung der Solarenergiepotentiale
                  Vorbereitung zur Nutzung von E-Mobilität

B.4.3         Konstruktive Zielsetzung
              Die Errichtung der Bebauung soll in Massivbauweise (Wand und Decke)
              Beton und Ziegelmauerwerk oder wenn auf Grund der Materialisierung der
              Fassade sinnvoll in Mischbauweise (Wand und Decke Beton, Beton oder
              Stahlstützen, Außenwände Holz-Elementbau) erfolgen.
              Die Wohnungstrennwände werden in Beton mit Vorsatzschale ausgeführt. Die
              Raumtrennwände werden in Trockenbauweise ausgeführt.

B.4.4         Bauteilmindestabmessungen
              Zur Sicherstellung vergleichbarer Kennzahlen werden folgende einzuhaltende
              Mindestbauteilstärken für die gegenständliche Planungsstufe vorgegeben:

              Wände
              Außenwände:                                             48cm
              Wohnungstrennwände:                                     36cm
              Wohnungsinnenwände:                                     12,5cm
              Decken
              Keller zu EG (UK Kellerdecke bis OK FB)                 65cm
              Regelgeschoßdecke (UK Decke bis OK FB)                  45cm
              Dachgeschoß bei Terrassenausbildung                     55cm
              Decke über Dachgeschoß (UK Decke bis OK Attika)         85cm
              Überdeckung bei Tiefgaragen für Rasen mindestens        45cm
              Lichte Raumhöhen
              Kellergeschoß                                           230cm
              Erdgeschoß (Wohnen)                                     242cm
                                                                                           18
Stand 17.12.2019
Überhöhung Erdgeschoß (ermöglichen Dienstleistung)      300cm
              Regelgeschoß/Dachgeschoß                                242cm

B.4.5         Barrierefreiheit
              Das Gesamtprojekt muss barrierefrei gem. der Vorgaben der der Vorarlberger
              Wohnbauförderung für integrativen Wohnbau ausgeführt sein.

B.5           RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN

B.5.1         Allgemein
              Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich um ein Wohnbauprojekt mit
              dem Schwerpunkt Dienstwohnungen für die Mitarbeiter des
              Landeskrankenhauses zur Verfügung zu stellen.
              Zusätzlich zu den Wohnungen werden die erforderlichen Nebenräume
              errichtet und soll bei entsprechend dichter Verbauung entlang der
              Carinagasse auch Dienstleistung (gewerbliche Nutzung) möglich sein. Die
              Raumhöhen im EG der straßenbegleitenden Gebäude, sollen diese Nutzung
              möglich machen. Nicht verkaufbare Dienstleistungsflächen müssen bestenfalls
              zur Wohnnutzung bzw. für andere Nutzungen verwendbar sein.

B.5.2         Wohnungsmix
              Folgender Wohnungsschlüssel ist gefordert:

              Fix einzuplanen sind:
              6x      6-Zimmerwohnungen                 140m2
              8x      5-Zimmerwohnungen                 120m2
              4x      5-Zimmerwohnungen                 100m2
              18x     1-Zimmerwohnungen                  35m2

              weitere Wohnungen:
              25% 2-Zimmerwohnungen                        55m2
              50% 3-Zimmerwohnungen                        72m2
              25% 4-Zimmerwohnungen                        90m2

              Bei gut funktionierenden Grundrisszuschnitten, darf die Fläche um maximal ±
              3% bis 5% von der Vorgabe abweichen.

B.5.3         Raumprogramm 1-Zimmerwohnung
              Wohn/Schlafzimmer, Kochnische, Bad/WC
              Gesamtnutzfläche: 35 m² (± 5 %)

B.5.4         Raumprogramm 2-Zimmerwohnung
              Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, Bad/WC,
              Abstellraum
              Gesamtnutzfläche: 55 m² (± 5 %)

B.5.5         Raumprogramm 3-Zimmerwohnung

                                                                                        19
Stand 17.12.2019
Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer,
              Badezimmer, WC-Raum (neben Badezimmer, Trennwand entfernbar),
              Abstellraum
              Gesamtnutzfläche: 72 m² (± 5 %)

B.5.6         Raumprogramm 4-Zimmerwohnung
              Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 2 Kinderzimmer,
              Badezimmer mit WC (Barrierefrei), WC, Abstellraum
              Gesamtnutzfläche: 90 m² (± 5 %)

B.5.7         Raumprogramm 5-Zimmerwohnung klein
              Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer
              oder KiZi plus Arbeitsraum, Badezimmer mit WC (Barrierefrei), WC,
              Abstellraum
              Gesamtnutzfläche: 100 m² (± 3 %)

B.5.8         Raumprogramm 5-Zimmerwohnung groß
              Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer
              oder 2 KiZi plus Arbeitsraum, Badezimmer mit WC (Barrierefrei), WC,
              Abstellraum
              Gesamtnutzfläche: 120 m² (± 3 %)

B.5.9         Raumprogramm 6-Zimmerwohnung
              Wohnzimmer, Küche oder Kochnische, Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer,
              Arbeitszimmer, 2 Bäder (1Badezimmer mit WC), Abstellraum
              Gesamtnutzfläche: 140 m² (± 3 %)

B.5.10        Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung

B.5.10.1      Küchen:
              In allen Wohnungen sind angepasst an die Wohnungsgröße Standard Küchen
              einzuplanen.

B.5.10.2      Kinderzimmer:
              haben mindestens 10 m² Nutzfläche aufzuweisen. Die Bettgröße von 90 x 210
              cm, Schreibtisch und Schrank sind vorzusehen. In einer größeren 4-
              Zimmerwohnung ist ein Kinderzimmer mit 2 Betten vorzusehen.

B.5.10.3      Schlafzimmer:
              In Schlafzimmern sind Schranktiefen von 65 cm und Stellflächen von
              mindestens 210 cm Länge vorzusehen. Die Mindestbreite des umlaufenden
              Gehbereichs bei Betten sollte mindestens 70 cm betragen. In
              Elternschlafzimmern sind Bettgrößen von 190 x 210 cm samt Nachtkästchen
              zu berücksichtigen.

B.5.10.4      Nasszellen:
              Nasszellen sollten je nach Wohnungstyp folgende Ausstattung aufweisen:

                                                                                       20
Stand 17.12.2019
1-Zimmerwohnung:
              WC im Badezimmer, Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-Waschtischmischer
              chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm,
              Handtuchhalter 2-arm chrom, Dusche (90 x 90 cm), Waschmaschine

              2-Zimmerwohnung:
              WC im Badezimmer, Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-Waschtischmischer
              chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm,
              Handtuchhalter 2-arm chrom, Dusche (90 x 90 cm), Waschmaschine

              3-Zimmerwohnung:
              WC durch mobile Trennwand (z.B. undurchsichtiges Glas) vom Bad getrennt,
              Handwaschbecken für den WC-Bereich.
              Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel
              70/50 cm, Ablageplatte aus Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom.
              50 % der Wohnungen mit Badewanne (170/75), 50 % der Wohnungen mit
              Dusche (90/90), Waschmaschine

              4-Zimmerwohnung:
              Getrenntes WC mit Handwaschbecken.
              Badezimmer mit zweitem WC (Barrierefrei), Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-
              Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus
              Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Badewanne (170/75) und
              optionaler Dusche (90/90); Waschmaschine

              5-Zimmerwohnung:
              Getrenntes WC mit Handwaschbecken.
              Badezimmer mit zweitem WC (Barrierefrei), Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-
              Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablageplatte aus
              Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Badewanne (180/75) und
              optionaler Dusche (90/90), Waschmaschine

              6-Zimmerwohnung:
              Getrenntes WC mit Handwaschbecken.
              Badezimmer mit zweitem WC (Barrierefrei), Waschtisch 60/47 cm, Einhebel-
              Waschtischmischer chrom, Rechteckspiegel 70/50 cm, Ablegeplatte aus
              Kristallglas 60 cm, Handtuchhalter 2-arm chrom, Badewanne (180/75) und
              optionaler Dusche (90/90), Waschmaschine

B.5.11        Balkone, Loggien, Gartenanteile
              Die einzelnen Wohneinheiten sollen gedeckte Freiraumflächen erhalten. Die
              Nutzflächen werden in Abstimmung mit den Wohnungsgrößen auf ein
              Ausmaß von 8 bis 15 m² begrenzt sein. Die Mindesttiefe der Nutzflächen wird
              200 cm betragen.
              Die Privatsphäre der Erdgeschosswohnungen sollte durch geeignete
              Gestaltungsmaßnahmen gewährleistet sein. Bei Erdgeschosswohnungen
              sollten Privatgärten möglich sein.

                                                                                        21
Stand 17.12.2019
B.5.12        Anforderungen Nebenräume
              Je Wohnung ein Kellerabteil mit ca. 4 bis 8 m²
              Je Gebäude ein Wasch- und Trockenraum ca. 15 bis 20 m²
              Je Gebäude Technikräume (Heizung, Lüftung, Elektro) ca. 30 bis 35 m²

              Ein oder mehrere, bedarfsorientierte, gedeckte Müllstellen, im Ausmaß von
              ca. 0,7 m² je Wohneinheit, im Nahbereich zur Straße/Tiefgaragenausfahrt
              (max. Entfernung vom Abholort 10m) im Außenbereich oder gebäudeintegriert
              mit Zugang von außen, sind vorzusehen.

B.6           PARKIERUNG

B.6.1         PKW-Einstellplätze
              Ausführung und Ausstattung OIB-Richtlinien (Nutzungssicherheit,
              Brandschutz, Lüftung etc.)
              Ca. 200 Stellplätze insgesamt, gegebenenfalls in mehreren Ebenen
              Ca. 125 EP für LKH (Besucher + Patienten) auf 1. Ebene
              Ca. 75 EP für Bewohner auf 2. Ebene (1 EP/Wohnung)

              Fahrgasse = 6,00 m
              Stellplatzbreite = 2,50 m lichte, Randplätze 2,80 m
              Stellplatzlänge = 5,00 m
              Barrierefreie Stellplätze sind gemäß Vlbg. Stellplatzverordnung §5 (Pkt.6)
              (Fassung 19.02.2019) vorzusehen.

              Der öffentliche Teil der Tiefgarage wird bewirtschaftet. Er muss der Nutzung
              nach, funktional optimiert sein und wird mit einem Parkleitsystem versehen.
              Die wirtschaftlich und funktional optimierte Umsetzbarkeit der Tiefgarage ist
              Maßgeblich für die Realisierung des Projektes.

B.6.2         PKW-Abstellplätze
              Sind oberirdisch möglichst keine vorzusehen bzw. auf ein Mindestmaß zur
              Gewährleistung von Rettungseinsätzen und Anlieferungen zu begrenzen.

B.6.3         E-Mobilität
              Vorausgesetzt der technischen Möglichkeit, werden die TG-Einstellplätze zur
              Nutzung für E-Mobilität vorbereitet. Die für die Verteilerschränke erforderlichen
              Flächen sind im Bereich der Fahrradabstellflächen in der Tiefgarage zu
              berücksichtigen. Für IT und Wandlerschrank sind 140cm, pro 20 Parkplätze
              sind weitere 100cm Schranklänge einzuplanen.

              Im öffentlichen Garagenteil sollen zwei bis vier Abstellplätze für die potentielle
              Errichtung einer halböffentlichen E-Ladestation für PKW (Meet&Charge, VKW)
              zugeordnet werden.

B.6.4         Stellplätze einspurige Fahrzeuge
              Für einspurige Fahrzeuge sind gedeckte Stellflächen entsprechend der
              Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013 nachzuweisen.

                                                                                              22
Stand 17.12.2019
B.6.5         Fahrradabstellplätze
              Für Fahrradabstellflächen sind gedeckte Stellflächen entsprechend der
              Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013 nachzuweisen. Je Haus ist ein
              Fahrradraum vorzusehen, idealerweise möglichst ebenerdig in
              Hauseingangsnähe. Gleiches gilt für die erforderlichen überdachten, frei
              zugänglichen Fahrradstellflächen. Die Fahrrad-Einstellplätze können bei guter
              Erschließung auch im UG liegen.

              Es wird auf das der Auslobung beiliegende „Merkplatt Fahrradparkierung
              Wohnbau“ der Stadt Feldkirch als Planungsgrundlage verwiesen.

B.7           KINDERSPIELPLATZ

B.7.1         Kleinkinderspielplatz
              Die Fläche für den Kleinkinderspielplatz ist entsprechend den
              Berechnungsvorgaben der Spielplatzverordnung nachzuweisen und zu
              gestalten.

B.7.2         Kinderspielplatz
              Die gestalteten Kleinkinderspielflächen (gem. Vorgabe der
              Spielplatzverordnung) sollen in der Außenanlage zwischen den Gebäuden
              angeordnet sein. Die Spielgeräteausstattung muss den Vorgaben der
              Wohnbauförderung entsprechen.
              Für die Kinderspielflächen ist zwingend eine Ausgleichsabgabe in Höhe von €
              1.400, -- /Wohnung an die Stadt Feldkirch zu entrichten.

B.8           FREIRAUMPROGRAMM
              Gefordert ist eine attraktive Außenraumgestaltung. Dabei soll eine
              Generationenübergreifende Nutzung mit sinnvoll angeordneten
              Nutzungszonen geschaffen werden.

              Sitzmöglichkeit oder „Treffpunkte“ im Allgemeinbereich sind erforderlich.
              Angsträume sind zu vermeiden, Belichtung, soziale Kontrolle und
              Sichtbeziehungen sind zu beachten.

              Im Erdgeschoß können Privatgärten entstehen. Die Privatsphäre der
              Erdgeschoßwohnungen ist durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen zu
              gewährleisten.

B.8.1         Vegetationskonzept:
               Heimische Pflanzen (Anwuchs- und Frostsicherheit, Staunässe beachten
                 etc.)
                  Ungiftige Pflanzen
                  Geringer Pflegeaufwand
                  Tiefgarage Überdeckung: min. 45cm für Rasen und Hecken.

B.8.2         Entwässerung:

                                                                                          23
Stand 17.12.2019
    Versickerung am Grundstück, Einleitung in öffentlichen Kanal i.d.R.
                   möglich.
                  Abstimmung mit Kanal- und Entwässerungsplanung.
                  Gefällesituation beachten

B.8.3         Erschließung:
               Winterdienst Wege: Salz oder Kies (Vegetationskonzept)
              Ruhender Verkehr miV:
               Oberirdische Stellplätze (Anzahl, Lage, Verkehrssicherheit,
                  Materialisierung – Rasenfugenstein).
               Abstimmung bei Bedarf mit Verkehrsplaner – Schleppkurven.
              Aufstellflächen/Anleiterflächen und Zufahrten für Feuerwehrfahrzeuge gem.
              TRBV berücksichtigen, in Abstimmung mit PE.

                                                                                          24
Stand 17.12.2019
C             UNTERLAGEN

C.1           ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN

C.1.1         Bereitstellung in digitaler Form
              Die gesamten Unterlagen, mit Ausnahme des Massenmodells, werden
              ausnahmslos digital zur Verfügung gestellt.

C.1.2         Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen

C.1.2.1       Auslobung (PDF-Format)

C.1.2.2       Quartiersbetrachtung mit Rahmenplan
              des Büro DI Helmut Kuess vom 06.03.2019

C.1.2.3       Vermessungsplan
              des Bauareals und der näheren Umgebung (PDF und DXF/DWG-Format)

C.1.2.4       DKM-Auszug
              als Grundlage zur Erstellung des Schwarzplanes (PDF und DXF-Format)

C.1.2.5       Leitungserhebung
              als Planungsgrundlage (PDF und JPG)

C.1.2.6       Baumassenmodell 1: 500
              Das Grundmodell inkl. Einlageplatte kann beim Hearing übernommen werden.

C.1.2.7       Honorarermittlung und Mustervertrag Architektur
              Kalkulationsblatt zur Ermittlung des Architektenhonorars, Vertragsbasis
              Vertragsvorlage Architektur

C.1.2.8       Geologisches Gutachten
              des Büros 3P

C.1.2.9       Verkehrstechnisches Gutachten
              Des Büros Besch & Partner

C.1.2.10      Merkblatt Fahrradparkierung Wohnbau
              der Stadt Feldkirch

C.2           GEFORDERTE UNTERLAGEN

C.2.1         Bereitstellung in Papierform

C.2.1.1       Schwarzplan 1:2000
              auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten DKM Ausschnittes, in
              genordeter Darstellung

                                                                                        25
Stand 17.12.2019
C.2.1.2       Lageplan 1:500
              mit Darstellung des Planungsgebietes in genordeter Ausrichtung und der
              benachbarten Grundstücke, des Bauvorhabens und der Gebäude auf den
              Nachbargrundstücken, der bestehenden und geplanten Verkehrs- und
              Grünflächen; ferner sind die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen
              einzutragen.
C.2.1.3       Grundrisse 1:200
              für alle Geschosse mit Raumbezeichnungen und Raumnutzflächen,
              eingetragen in den jeweiligen Räumen (keine Legende), sowie schematischer
              Darstellung der Möblierung. Im Erdgeschossgrundriss ist auch die
              beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, darzustellen. Die Fenster der
              einzelnen Räume sind unbedingt auch in den Grundrissen einzutragen. Eine
              Abstimmung von Grundrissöffnungen mit der Ansichtsdarstellung sollte
              selbstverständlich sein. Die Verwendung lesbarer Schriftgrößen erleichtert die
              Juryarbeit.

C.2.1.4       Systemschnitte 1:200
              mit Angabe der Gebäude-, Geschoss- und Raumhöhen und allfälliger
              Geländeveränderungen.

C.2.1.5       Ansichten 1:200
              sämtlicher Fassaden mit klarer Darstellung der architektonischen Gestaltung
              und Materialisierung.

C.2.1.6       Erläuterungsbericht
              zur Erklärung des Entwurfsgedankens und als Ergänzung zu den geforderten
              Plandarstellungen.

C.2.1.7       Berechnungen spezifischer Gebäudedaten
              Gefordert sind nachprüfbare Berechnungsunterlagen
                  der Netto-Raumfläche (NRF nach ÖNORM EN 15221-6:2011)
                  der Bruttogrundfläche (BGF nach ÖNORM EN 15221-6:2011)
                  des Brutto-Rauminhaltes (BRIa nach ÖNorm B 1800:2011)
                  des Brutto-Rauminhalts (BRIb nach ÖNorm B 1800:2011)
                  der Baunutzungszahl (BNZ inkl. GGF nach Vlbg.
                    Baubemessungsverordnung)
                  sowie der Nachweis der geforderten Stellplätze

C.2.1.8       Datenblatt
              Mit Angabe der Wohnungszahlen, nach Wohnungstypen gegliedert, mit
              Angabe der Wohnnutzflächen und der Nutzflächen von Balkonen und
              Loggien.

C.2.1.9       Fotorealistische Darstellungen (Renderings)
              Diese sind nicht erwünscht, allfällige Darstellungen werden durch den
              Vorprüfer abgeklebt.

C.2.1.10      A3-Mappe
                                                                                          26
Stand 17.12.2019
Verkleinerte Darstellung der Präsentationspläne, auch weitere Planunterlagen
              zu den geforderten Berechnungen von Pkt. 2.8.1.7 können in dieser Mappe
              beigelegt werden.

C.2.1.11      Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
              Aufstellung aller eingereichten Unterlagen.
C.2.2         Bereitstellung in digitaler Form
              Zur Unterstützung der Vorprüfungsarbeiten sind die eingereichten
              Plandokumente sowohl als DXF/DWG und als PDF-Dateien auf Datenträger
              beizuschließen.

C.2.3         Baumassenmodell 1:500
              in weißer Ausführung

D             BEURTEILUNGSKRITERIEN
D.1           Städtebauliche Grundidee
               Städtebauliches Gesamtkonzept
               Gliederung und Gestaltung der Freiflächen
               Integration der Bauten in das ortsbauliche Umfeld
               Gestaltung der Außenräume
               Verkehrslösung und Wegeführung

D.2           Baukünstlerische Qualität
               Qualität der Gestaltung
               Räumliche Qualität
               Beitrag zur Baukultur und Gestaltung des öffentlichen Raumes

D.3           Funktionalität

D.4           Verkehrserschließung, Parkierung
               Wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Tiefgarage
               Funktionalität der Tiefgarage

D.5           Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung

D.6           Energetisches und ökologisches Konzept

D.7           Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben

D.8           Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen

                                                                                        27
Stand 17.12.2019
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