Digitale Geschäftsanbahnung Uganda und Ruanda - für deutsche Unternehmen aus dem Sektor Lebensmittelverarbeitung 31. Januar - 10. Februar 2022 ...
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Digitale Geschäftsanbahnung Uganda und Ruanda für deutsche Unternehmen aus dem Sektor Lebensmittelverarbeitung 31. Januar – 10. Februar 2022 www.ixpos.de/markterschliessung www.ixpos.de/markterschliessung www.ixpos.de/markterschliessung/Arial Lebensmittelverarbeitung: Chancenmärkte Ruanda und Uganda In der ostafrikanischen Region haben sich innerhalb der letzten Jahre vielfältige Investitionspotentiale entwickelt. Die Wirtschaften der beiden ostafrikanischen Länder Uganda und Ruanda verzeichnen in den letzten Jahren ein stetiges Wachstum (abgesehen vom weltweit negativen COVID-19 Einfluss), das weit über dem weltweiten Durchschnitt liegt. Uganda profitiert von einem relativ starken Binnenmarkt und einer wachsenden Mittelschicht. Ruanda macht aufgrund einer wirtschaftsfreundliche Politik und hohen ausländischen Investitionen eine wirtschaftlich sehr gute Figur. Die generell gute wirtschaftliche Entwicklung der beiden Länder hängt auch mit der Lebensmittelverarbeitung zusammen, die einen signifikanten Anteil zum Wirtschaftswachstum beiträgt. In beiden Ländern ist der Wunsch nach Selbstversorgung und einer Steigerung der Exporte veredelter Produkte groß. So hat der Sektor eine hohe Priorität bei der jeweiligen Regierung, die, teilweise mit Unterstützung internationaler Geber und Partner, stark in den Ausbau des Lebensmittelsektors investieren. Dies führt zu guten Marktchancen für deutsche Lebensmittelverarbeiter. Zeitraum: 31. Januar bis 10. Februar 2022 Vom 31. Januar bis zum 10. Februar 2022 führt die AHK Services Eastern Africa Ltd., die Dienstleistungsgesellschaft der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika (AHK Ostafrika) in Zusammenarbeit mit SBS systems for business solutions, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), eine digitale Geschäftsanbahnungsreise im Bereich Lebensmittelverarbeitung nach Uganda und Ruanda durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi- Markterschließungsprogramms. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU). Durchführer
Digitale Geschäftsanbahnungsreise – Lebensmittelverarbeitung – Uganda und Ruanda – Februar 2022 Seite 2 von 7 Marktpotenzial für deutsche Unternehmen im Geschäftsanbahnungsreise Bereich der ugandischen und ruandischen Ziel der digitalen Geschäftsanbahnungsreise ist es, deutschen Lebensmittelverarbeitungsindustrie Unternehmen des sektorenrelevanten Maschinen- und Anlagenbaus Auf dem gesamten afrikanischen Kontinent, besonders dynamisch einen Markteinstieg beziehungsweise den Ausbau der vorhandenen südlich der Sahara, haben sich innerhalb der letzten Jahre zahlreiche Aktivitäten in Uganda und Ruanda zu ermöglichen. Hierzu erhalten Potentiale für ausländische Investoren und internationale die teilnehmenden Unternehmen relevante Informationen über die Unternehmen entwickelt. Das Wirtschaftswachstum der Märkte und werden an mögliche lokale Geschäftspartner sowie ostafrikanischen Region liegt seit Jahren stabil bei über 5% relevante Institutionen herangeführt. (abgesehen von einer durch die Covid-19 Pandemie bedingten Delle 2020). Die wirtschaftliche Entwicklung der Region wird positiv Im Vorfeld der Reise wird den Teilnehmern eine ausführliche, beeinflusst durch die insgesamt gewachsene politische Stabilität in branchenspezifische Zielmarktanalyse in deutscher Sprache zur Ostafrika, einer Verbesserung finanzpolitischer Indikatoren und Verfügung gestellt. Vor Beginn der Reise werden außerdem in einer gesunden Privatwirtschaft. Auch der Lebensmittelsektor trägt einem telefonischen Gespräch die Erwartungen der Teilnehmer einen signifikanten Anteil zu dem Wirtschaftswachstum bei. besprochen und qualifizierte Vorschläge für mögliche Gesprächspartner für die individuellen B2B-Gespräche und Sowohl in Uganda, als auch in Ruanda entwickelt sich der Unternehmens- sowie Institutionsbesuche der Lebensmittelsektor rasant, was hauptsächlich auf einen lebhaften Geschäftsanbahnungsreise identifiziert. Einzelhandels- und Konsumgütermarkt zurückzuführen ist. Beide Länder haben eine im regionalen Vergleich gut entwickelte Teil des geplanten Programms sind zwei Agrarindustrie. Die Lebensmittelverarbeitungsunternehmen reichen Präsentationsveranstaltungen vor ugandischem beziehungsweise von kleinen informellen Familienunternehmen bis zu großen ruandischem Fachpublikum. Während eines Briefings mit relevanten formellen Unternehmen, sowie Tochterunternehmen ausländischer deutschen Institutionen vor Ort (Botschaften, GTAI, AHK, etc.) oder multinationaler Unternehmen. Große multinationale sowie als Teil der Präsentationsveranstaltungen erhalten die Unternehmen haben sich in den Ländern meist als Zweigstelle oder Teilnehmer branchen- beziehungsweise themenspezifische in Form von Joint Ventures niedergelassen. Das verarbeitende Informationen zu den Märkten. Diese Informationen sind Gewerbe soll eine zentrale Rolle in der langfristigen hinsichtlich politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, Wirtschaftswachstumsagenda der beiden Länder spielen. Beide konkreter Marktchancen, künftiger Marktentwicklungen, Länder sind insgesamt bestrebt darin, die lokale Produktion von technischer und logistischer Voraussetzungen und Verfahren, Nahrungsmitteln, die Veredlung und Weiterverarbeitung, sowie die kulturspezifischer Besonderheiten und weitere relevante adäquate Verpackung dieser zu unterstützten. Es ist davon Informationen aus erster Hand durch deutsche und einheimische auszugehen, dass die ugandische und ruandische Nachfrage nach Experten sowie Multiplikatoren. Lebensmittel- und Verpackungsmaschinen mittelfristig von einem Die verschiedenen Elemente der digitalen derzeit noch geringen Niveau ausgehend stark steigen wird. Geschäftsanbahnungsreiseordnen geplante Aktivitäten in einen breiteren Kontext ein, führen in Spezifika und Marktinformationen Die ausgeschriebene digitale Geschäftsanbahnung für deutsche ein und zeigen Unterstützungs- sowie Finanzierungsmöglichkeiten Anbieter und Dienstleister mit Produkten zum Thema auf. Lebensmittelverarbeitung kann dabei ideal in der momentanen Zusätzlich finden im Rahmen der Reise unmittelbare, digital Neuausrichtung des Sektors verortet werden. Die vielen durchgeführte, individuelle B2B-Meetings mit potenziellen geberfinanzierten Projekte sowie der Fokus der ugandischen und Geschäftspartnern und relevanten Institutionen vor Ort statt. So ruandischen Regierungen auf die Modernisierung von können deutsche Lebensmittelverarbeiter gezielt Marktchancen Landwirtschaft und entsprechenden Maschinen- und Anlagenbau ausloten und den Weg für konkrete Geschäftsabschlüsse in schaffen die Grundlage für die Platzierung von deutschen Produkten Uganda/Ruanda ebnen. und Dienstleistungen. In der Region besteht stetig wachsend mehr Nachfrage nach europäischen Produkten, Dienstleistungen und Die deutschen Teilnehmer werden während der digitalen Lösungen von Lebensmittelverarbeiter; und insbesondere Produkte Geschäftsanbahnungsreise durch die Vor-Ort-Präsenz der AHK und Lösungen „Made in Germany“ werden von lokalen Abnehmern Services Eastern Africa Ltd., der Dienstleistungsgesellschaft der sehr geschätzt und verstärkt nachgefragt. Deutsche Unternehmen Delegation der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika (AHK Ostafrika), des Sektors profitieren von ihrem exzellenten Ruf, der gerade im im Vorfeld und während der Geschäftsanbahnungsreise inhaltlich, Wettbewerb mit fernöstlichen Konkurrenten auch in dieser Branche logistisch und bei Bedarf sprachlich unterstützt und zu allen eingesetzt werden muss. Deutschen Unternehmen bieten sich hier individuellen Geschäftsterminen begleitet. besondere Chancen im Bereich möglicher Synergien und Kooperationen mit lokalen Unternehmen, ihr Know-How, Planungskompetenzen sowie Technologien und Produkte Made in Germany einzubringen.
Digitale Geschäftsanbahnungsreise – Lebensmittelverarbeitung – Uganda und Ruanda – Februar 2022 Seite 3 von 7 Vorläufiger Programmablauf Montag, 31.01.2022 Internes Briefing 09.00 - 10.00 Vorstellung des Projekts und gemeinsames Kennenlernen individuell Briefings der deutschen Teilnehmer zu den individuellen B2B-Terminen Montag, 31.01.2022 Briefing: Uganda 14.00 - 15.30 Digitales Märkte- und Länderbriefing zu Uganda Dienstag, 01.02.2022 Konferenz: Uganda Digitale Präsentations- und Kooperationsveranstaltung: 09.00 – 13.00 „German Food-Processing and Packaging Solutions for Uganda“ Mittwoch, 02.02.2022 Individuelle Gesprächstermine: Uganda 09.00 - 14.30 Auf Interesse und Profil der teilnehmenden dt. Unternehmen zugeschnittene individuelle Firmen- oder Behördenbesuche. Donnerstag, 03.02.2022 Individuelle Gesprächstermine: Uganda 09.00 - 14.30 Auf Interesse und Profil der teilnehmenden dt. Unternehmen zugeschnittene individuelle Firmen- oder Behördenbesuche. Montag, 08.02.2022 Briefing: Ruanda 09.00 - 10.00 Digitales Märkte- und Länderbriefing zu Ruanda Dienstag, 08.02.2022 Konferenz: Ruanda Digitale Präsentations- und Kooperationsveranstaltung: 09.00 – 13.00 „German Food-Processing and Packaging Solutions for Rwanda“ Mittwoch, 09.02.2022 Individuelle Gesprächstermine: Ruanda 09.00 - 14.30 Auf Interesse und Profil der teilnehmenden dt. Unternehmen zugeschnittene individuelle Firmen- oder Behördenbesuche. Donnerstag, 10.02.2022 Individuelle Gesprächstermine: Ruanda 09.00 - 14.30 Auf Interesse und Profil der teilnehmenden dt. Unternehmen zugeschnittene individuelle Firmen- oder Behördenbesuche.
Digitale Geschäftsanbahnungsreise – Lebensmittelverarbeitung – Uganda und Ruanda – Februar 2022 Seite 4 von 7 Teilnahmebedingungen Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi- Markterschließungsprogramms für KMU kann unter ⚫ Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), www.ixpos.de/markterschliessung abgerufen werden. Selbstständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene Freiberufler und wirtschaftsnahe Dienstleister mit ⚫ Bei der Geschäftsanbahnungsreise handelt es sich um eine Geschäftsbetrieb in Deutschland (Unternehmen) aus sämtlichen Fördermaßnahme, die den De-minimis-Regelungen Bereichen des Sektors Lebensmittelverarbeitung, unterliegt. Mit der Anmeldung ist eine entsprechende insbesondere Erklärung über die Nichtausschöpfung der Freigrenze ⚫ Anbieter/Hersteller von Nahrungsmittel- und abzugeben. Wird vom Unternehmen keine De-minimis- Verpackungsmaschinen Erklärung abgegeben, erklärt sich das Unternehmen damit ⚫ Anbieter von Dienstleistungen oder Beratungen für den einverstanden, dass der Anteil der De-minimis-Beihilfe genannten Bereich dem Unternehmen seitens der AHK Services Eastern ⚫ Zielgruppen auf ugandischer/ruandischer Seite sind Africa Ltd in Rechnung gestellt wird. öffentliche Institutionen, industrielle sowie private Anwender mit Bedarf nach lebensmittelverarbeitende ⚫ Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass sein Dienstleistungen und Produkte sowie lokale Präsentationsmaterial gespeichert und mit den anderen Auftragnehmer und Wiederverkäufer. Sollten Sie nicht Teilnehmern gespeichert wird. sicher sein, ob sich Ihr Produkt/ Ihre Dienstleistung für eine Teilnahme am Projekt eignet, sprechen Sie uns bitte ⚫ Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, sich an einer an! Befragung zur Evaluierung des Das Projekt ist Bestandteil des BMWi- Geschäftsanbahnungsprojekts zu beteiligen. Markterschließungsprogramms für KMU und unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Der Eigenanteil der Unternehmen für ⚫ Die Anmeldung zur Teilnahme ist mit der Unterschrift die Teilnahme an dem rein virtuellen Projekt ist aktuell um die verbindlich. Die AHK Services Eastern Africa Ltd behält Hälfte reduziert. Er beträgt derzeit in Abhängigkeit von der sich eine fachliche Prüfung der Anmeldungen vor. Eine Größe des Unternehmens: Teilnahmebestätigung wird von der AHK Services Eastern ⚫ 250 EUR (netto) für Teilnehmer mit weniger als 2 Mio. Africa Ltd nach Prüfung der Anmeldung erteilt und die EUR Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern Rechnung für den relevanten Eigenanteil ausgestellt. ⚫ 375 EUR (netto) für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern ⚫ 500 EUR (netto) für Teilnehmer ab 50 Mio. EUR ⚫ Anmeldeschluss ist der 30. November 2021 Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Kontakte Öffentlichkeitsarbeit AHK Services Eastern Africa Ltd 11019 Berlin Herr Christian Engels hattp.//www.bmwi.de/ Christian.Engels@kenya-ahk.co.ke +254 703 460 735 Text und Redaktion AHK Services Eastern Africa Ltd http://www.kenia.ahk.de/ redaktionelle Bearbeitung SBS systems for business solutions AHK Services Eastern Africa Ltd Herr Raphael Kroll Raphael.Kroll@sbs-business.de Gestaltung und Produktion +49 30 586199411 AHK Services Eastern Africa Ltd www.sbs-business.com/ Stand Durchführer: August 2021 Druck August 2021 Bildnachweis AHK Services Eastern Africa Ltd Kooperationspartner:
Digitale Geschäftsanbahnungsreise – Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen – Uganda und Ruanda – Februar 2022 Seite 6 von 8 Angaben zum Unternehmen Unternehmen Ansprechpartner Name, Vorname Position Telefon, Mobiltelefon, Fax Email Vertreter/ -in Name, Vorname Position Telefon, Mobiltelefon, Fax Email Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort, Bundesland Internetseite Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Wirtschaftsbereich (bitte siehe Kennziffer nach DeStatis – nächste Seite) Jahresumsatz 2020/2021 Mitarbeiteranzahl Wir haben schon früher an einer BMWi- Ja Geschäftsanbahnungsreise teilgenommen Nein Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel Wirtschaftsbereiche/ Kennziffern nach DeStatis (Statistisches Bundesamt) Kennziffer Bezeichnung Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges 01 43 Tätigkeiten Ausbaugewerbe Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 45 von Kraftfahrzeugen 03 Fischerei und Aquakultur 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 05 Kohlenbergbau 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 07 Erzbergbau 50 Schifffahrt Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger 08 51 Luftfahrt Bergbau Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für 10 52 den Verkehr 11 Getränkeherstellung 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 12 Tabakverarbeitung 55 Beherbergung 13 Herstellung von Textilien 56 Gastronomie 14 Herstellung von Bekleidung 58 Verlagswesen Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 59 Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Digitale Geschäftsanbahnungsreise – Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen – Uganda und Ruanda – Februar 2022 Seite 7 von 8 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und 16 60 Rundfunkveranstalter Korkwaren (ohne Möbel) 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 61 Telekommunikation Herstellung von Druckerzeugnissen; 18 Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und 63 Informationsdienstleistungen Datenträgern 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 65 (ohne Sozialversicherung) Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 66 Tätigkeiten 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 68 Grundstücks- und Wohnungswesen Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, 23 69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung Verarbeitung von Steinen und Erden Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; 24 Metallerzeugung und -bearbeitung 70 Unternehmensberatung Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 71 chemische Untersuchung Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, 26 72 Forschung und Entwicklung, Biotechnologie elektronischen und optischen Erzeugnissen 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 73 Werbung und Marktforschung Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische 28 Maschinenbau 74 Tätigkeiten 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 75 Veterinärwesen 30 Sonstiger Fahrzeugbau 77 Vermietung von beweglichen Sachen 31 Herstellung von Möbeln 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger 32 Herstellung von sonstigen Waren 79 Reservierungsdienstleistungen 35 Energieversorgung 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 36 Wasserversorgung 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für 37 Abwasserentsorgung 82 Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. Sammlung, Behandlung und Beseitigung von 38 84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Abfällen; Rückgewinnung Beseitigung von Umweltverschmutzungen und 39 85 Erziehung und Unterricht sonstige Entsorgung 41 Hochbau 86 Gesundheitswesen 42 Tiefbau 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
Digitale Geschäftsanbahnungsreise – Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen – Uganda und Ruanda – Februar 2022 Seite 8 von 8 Fragebogen zur Organisation der Geschäftsanbahnungsreise Unternehmensprofil Beschreiben Sie bitte kurz die Tätigkeitsbereiche Ihres Unternehmens Welche Produkte/ Dienstleistungen bietet Ihr Unternehmen in dem Bereich Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen an? Welche Unternehmen sind Ihre Wettbewerber? Bitte nennen Sie unternehmensspezifische Vorteile im Vergleich zur Konkurrenz bzw. was sollten die potenziellen Geschäftspartner über Ihr Unternehmen erfahren? Sind Sie schon im Ausland tätig? Ja, in: Nein. Wie werden Ihre Produkte/ Direktvertrieb Dienstleistungen in Deutschland Fachgroßhandel vertrieben? Fachgeschäfte Sonstiges: Vorhaben auf dem ugandischen/ruandischen Markt Welche Produkte/ Dienstleistungen aus den In Uganda/Ruanda anbieten: Bereichen Nahrungsmittel- und Aus Uganda/Ruanda beziehen: Verpackungsmaschinen wollen Sie Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit mit ugandischen/ruandischen Geschäftspartnern vor? Wir suchen Vertriebspartner Kooperationspartner für Projekte Kontakt zu möglichen Auftraggebern Kooperationspartner für die Herstellung von: Lieferanten von Sonstige Kooperation: Verfügen Sie bereits über Geschäfts- Ja, zu folgenden Unternehmen/ Form der Zusammenarbeit: kontakte auf dem ugandischen/ruandischen Markt? Nein Hier können Sie uns Ihre weiteren Vorstellungen/ Anforderungen mitteilen:
Erklärung ____________________________________________________________________________ Firmenname __________________________________ _______ _____________________________ Straße / Hausnummer PLZ Ort __________________________________ _________________________________________________ Projektverantwortliche(r) E-Mail-Adresse (möglichst Personenbezogen) ______________ ______________________________________ Anzahl Beschäftigte Jahresumsatz in Euro _________________________________________________________________________ Branchen-/Wirtschaftsbereich Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäf- tigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), ab 500 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro aufweist; Angabe nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren ge- setzlichen Verfahren der Liquidation befindet; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“-Beihilfen – un- abhängig vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR (bzw. 100.000,- EUR bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs), unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat. Mir/uns ist bekannt, dass der Unternehmens- begriff für „De-minimis“-Beihilfen alle Unternehmenseinheiten einschließt, die (rechtlich oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (insbesondere verbundene Unternehmen, etc.). Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir/Uns ist bekannt, dass bestimmte unternehmensbezogene Elemente des Markterschließungsprogramms eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen, dass die oben gemachten Angaben zum Unternehmen, zur Anzahl der Beschäftigten und zum Jahresumsatz subventionserheblich sind und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Der computergestützten Erfassung und Speicherung der unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Pro- jekts wird zugestimmt. Zum Zwecke einer Evaluierung des Programms dürfen die unternehmensbezogenen Daten auch an Beauftragte Dritte weitergegeben werden. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Steuern, Ver- braucherinteressen, Berichterstattung, Forschung und Wettbewerb (Informationen unter: http://www.bmwi.de/Re- daktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/oecd-leitsaetze-fuer-multinationale-unternehmen.pdf?__blob=publi- cationFile&v=14), werden beachtet und umgesetzt. ________________________ _____________________________________ Datum, Ort rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung auf der nächsten Seite! Stand: Januar 2019
Hinweise zum Datenschutz aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Verantwortlicher: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-0, Telefax: 06196 908-1800, poststelle@bafa.bund.de Datenschutzbeauftragte/r: datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de 2. Datenverarbeitung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Projektbearbeitung die folgenden personenbezogenen Daten: - Angaben zum teilnehmenden Unternehmen samt Kontaktdaten, Anschrift, Branche, Anzahl Beschäftigte und Jahresumsatz, - Name und E-Mail Adresse des für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen (Projektverantwortlichen), - die Höhe der Zuwendung und den Zuwendungsempfänger. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das BAFA in die Lage zu versetzen, das Projekt im Rahmen des Verwaltungs- verfahrens ordnungsgemäß durchzuführen. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck - der Prüfung und Abrechnung des Projekts, der Prüfung der Abrechnungsunterlagen und der Auszahlung der Mittelanforderungen sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwen- dungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren); - der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms); Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilli- gungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ver- bindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist. 3. Empfänger der Daten (Kategorien): Das BAFA kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) können die Daten weitergegeben werden. Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Sub- ventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt. 4. Betroffenenrechte: Als Betroffene/r haben Sie das Recht, - Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),- die Be- richtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO), - die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentli- chen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17 DSGVO), - die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO), - Ihre personenbezogenen Daten, die sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO), - jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und - sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG die Bun- desbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn. Stand: Januar 2019
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