Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsrecht - Zielmarkt Frankreich - Direccte Grand-Est

 
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Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsrecht - Zielmarkt Frankreich - Direccte Grand-Est
Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-,
     Steuer- und Wirtschaftsrecht

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              Zielmarkt Frankreich
Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsrecht - Zielmarkt Frankreich - Direccte Grand-Est
Inhalt

                    Einführung

           Arbeitsrecht

                   Steuerrecht

         Wirtschaftsrecht

                Zeit für Fragen

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         Zielmarkt Frankreich
Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsrecht - Zielmarkt Frankreich - Direccte Grand-Est
Dr. Luc JULIEN-SAINT-AMAND
                                   Avocat
INTERVENANTS            luc.jsa@valoris-avocats.com

                        Me Annette LUDEMANN-OBER
                                   Avocat
                 annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com
                              Valoris Avocats

               I. EINFÜHRUNG

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                     Zielmarkt Frankreich
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Einführung

     Deutsche Unternehmen in Frankreich

    > 3 800                                          Vorwiegend in
                  75 Milliarden
 Gesellschaften                        300 000        Paris, Lyon,
                        €
    in ganz                          Arbeitsplätze      Elsass-
                  Investitionen
  Frankreich                                          Lothringen

                                                                     4
                        Zielmarkt Frankreich
Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsrecht - Zielmarkt Frankreich - Direccte Grand-Est
Einführung: Elsass – Baden
eine starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit

                                                    Einige Zahlen…

                                                    • Ungefähr 400 deutsche
                                                      Unternehmen sind im Elsass
                                                      niedergelassen (davon 50
                                                      aus dem benachbarten
                                                      Badener Land)

                                                    • Rund 300 französische
                                                      Unternehmen haben eine
                                                      Niederlassung in Baden-
                                                      Württemberg

                                                    • 10 bis 15 elsässische
                                                      Unternehmen haben eine
                                                      Tochtergesellschaft in
                                                      Baden-Württemberg

                                                                                   5
 Source / Quelle : Ernst &
 Young                       Zielmarkt Frankreich
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Einführung: Elsass – Baden
eine starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Gründungen deutscher Niederlassungen am Oberrhein
im Laufe der Jahre

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          10

           8

           6

           4

           2

           0
            1940   1950   1960   1970   1980   1990   2000   2010   2020

                                                                           6
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Einführung: bisherige Kritik am Standort Frankreich

                     Protectionnisme/
                     Protektionismus

               Différence de culture /
               Kulturelle Unterschiede

                Problème linguistique
                /Sprachliche Probleme

             Fiscalité - Coûts sociaux/
            Besteuerung - Sozialkosten

           Complexité administrative/
           Administrative Komplexität

                                          0   0,5   1   1,5   2   2,5   3   3,5   4   4,5   5

                                      Zielmarkt Frankreich
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Me Xavier DROUIN
INTERVENANT                      Avocat
                        xavier.drouin@fidal.com
                                  Fidal

              II. ARBEITSRECHT

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                  Zielmarkt Frankreich
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

            Ziel der Reform Macron vom September 2017:
            Ein vereinfachtes, verständlicheres Arbeitsrecht
            Andere Reformen haben auch dazu beigetragen

 • Mehr Sicherheit im Falle von Personen - /
   verhaltensbedingten o. betriebsbedingten Kündigungen
 • Vereinfachungen betreffend den Betriebsrat
 • Mehr Kompetenz auf Ebene des Unternehmens (Abschluss
   von Betriebsvereinbarungen)
 • Vereinfachungen bei der Gehaltsabrechnung
 • Entsendung von Mitarbeitern: eine Verbesserung?

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                        Zielmarkt Frankreich
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

    Mehr Sicherheit für das Unternehmen bei Kündigungen

                                   Inhalt des Kündigungsschreibens:
                                    bei unzureichender Begründung
                                        nicht mehr automatisch
                                              rechtswidrig

         personen-/                 Kündigungsgründe können vom
     verhaltensbedingte            Arbeitgeber oder auf Wunsch des
                                      Arbeitnehmers nachträglich
       Kündigungen                         präzisiert werden

                                   Verkürzte Klagefristen (nicht mehr
                                       24, sondern 12 Monate)

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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

              Mehr Sicherheit für das Unternehmen im Falle von
              Entschädingungen durch den Conseil de Prud’hommes (Arbeitsgericht)
              Entlassungen
                  Betrag im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung      Bezugssystem vor dem Inkrafttreten der
                                   Verbindliche Skala                               verbindlichen Skala
                              Obergrenze                                     Indikativer Referenzrahmen, wurde
                              Mindestbetrag                                  durch das Macron-Gesetz im Jahr
                              Mindesbetrag für                               2015 eingeführt
                              Unternehmen mit weniger als                    Mindesbetrag für Unternehmen
                              11 Mitarbeiter                                 mit weniger als 11 Mitarbeiter

                         20 Monate
                         Bruttogehalt

                                                                                                     Nach
          Verurteilung
           Höhe der

                                                                                              Ermessen des
                                                                                                  Richters

                                                           Betriebszugehörigkeit

                                                                                                                    11
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

       Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen

• Gewisse bindende Verpflichtungen wurden jedoch nicht verändert
  • Die betriebsbedingte Kündigung muss durch wirtschaftliche Schwierigkeiten begründet
    sein (Loi El Khomri: die möglichen Gründe sind aufgelistet)
  • Kostspieliger Sozialplan ist erforderlich
  • Anhörungsverfahren des Betriebsrates (kein Vetorecht)

• Jedoch Verbesserungen
  • Bewertung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nur bezüglich des Konzerns in
    Frankreich (Ausnahme : Missbrauch)
  • Angebot zur Weiterbeschäftigung nicht mehr weltweit in der Gruppe (nur noch
    frankreichweit)

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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

              Mehr Kompetenzen auf Ebene des Unternehmens

                          Kollektives Arbeitsrecht
                           Betriebsvereinbarung kann     Arbeitnehmervertretung und
      Normenpyramide:
                            mit gewissen Ausnahmen        Vereinfachung des sozialen
                           weniger vorteilhafte Regeln   Dialogs : Unterzeichnung von
      mehr Flexibilität                                  Betriebsvereinbarungen ohne
                                  vorsehen als
                                                         Gewerkschaften ist gestattet
                              Branchentarifvertrag

                                                                                        13
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher
       Branchentarifvertrag und Betriebsvereinbarung

                   • Abweichung der Betriebsvereinbarung vom Branchentarifvertrag nur wenn zumindest
                    gleichwertig
                   • 13 Themen (tarifvertraglicher Mindestlohn, berufliche Einstufungen, Zusatzversicherungen, gewisse
        Block 1     Maßnahmen bez. Arbeitszeit, gewisse Maßnahmen bez. befristete Arbeitsverträge, …)

                   • Sperrklauseln (Tarifvertrag kann Klauseln enthalten, die weniger vorteilhafte
                    Betriebsvereinbarungen in gewissen Bereichen untersagen)
                   • 4 Bereiche: Prävention beruflicher Risiken, Eingliederung von Behinderten, erforderliche Anzahl von
                    Arbeitnehmern für die Ernennung von Gewerkschaftsvertretern, Anzahl der Vertreter, Anerkennung
        Block 2     ihrer Tätigkeit, Prämien bei gefährlicher / gesundheitsgefährdender Tätigkeit

                   • In alle sonstigen Bereichen kann die Betriebsvereinbarung weniger vorteilhafte
                    Maßnahmen als der Branchentarifvertrag vorsehen
                   • z.B. Kündigungsfristen, Prämien, Zulagen, …
        Block 3
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

             Mehr Kompetenzen auf Ebene des Unternehmens

                Comité social et économique CSE
   neue vereinheitlichte Arbeitnehmervertretung innerhalb des
                          Unternehmens

                 «   vormals                                      Bis zu 50
Personalvertreter « délégués du                                   Arbeitnehmer
personnel » (DP)                                  Pflicht ab 11    → eingeschränkte
Betriebsrat « comité d’entreprise » (CE)         Arbeitnehmer         Befugnisse
Betriebsrat für Hygiene Sicherheit und
                                                    (ab dem       Über 50
Arbeitsbedingungen « comité d’hygiène,             1.1.2020)      Arbeitnehmer
de sécurité et des conditions de travail »                          → weitreichende
(CHSCT)                                                               Befugnisse

                                                                                      15
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher
                                  COMITÉ SOCIAL ET               COMITÉ D’ENTREPRISE           COMITÉ D’HYGIÈNE, DE         DÉLÉGUÉ DU PERSONNEL
                                    ÉCONOMIQUE                                                   SÉCURITÉ ET DES
                                                                                              CONDITIONS DE TRAVAIL

 Anzahl der Mitarbeiter     Mehr als 11                       Mehr als 50                    Mehr als 50                   Mehr als 11

 Funktion                   Übt die Funktionen aus, die von   Wirtschaftliche, soziale und   Trägt zur Prävention und      Repräsentiert Arbeitnehmer
                            CE, CHSCT und DP ausgeübt         kulturelle Eigenschaften       zum Schutz der körperlichen   und ihre Ansprüche
                            wurden                                                           und geistigen Gesundheit      gegenüber dem Arbeitgeber
                                                                                             und Sicherheit der
                                                                                             Mitarbeiter bei

 Amtszeit                   Im Prinzip 4 Jahre, maximal 3     4 Jahre, verlängerbar          4 Jahre maximal,              4 Jahre, verlängerbar
                            aufeinanderfolgende Mandate                                      verlängerbar
                            außer für Unternehmen mit
                            weniger als 50 Mitarbeitern

                            Ausnahmen durch
                            Betriebsvereinbarung oder
                            Tarifvertrag
 Anzahl der                 10 Stunden pro Monat pro          20 Stunden pro Monat und       2 Stunden pro Monat und       10 Stunden pro Monat oder
 Delegierungsstunden        Vertreter bis 49 Mitarbeiter      pro Vertreter                  pro Vertreter in              15 Stunden für
                            (bei größeren Unternehmen                                        Unternehmen mit weniger       Unternehmen mit mehr als
                            mehr)                                                            als 100 Mitarbeitern          50 Mitarbeitern

 Anzahl der Sitzungen mit   1 Mal alle zwei Monate für        Sitzung des CE ein Mal pro                                   Mindestens 1 Mal pro
 dem Arbeitgeber            Unternehmen mit weniger als       Monat in Unternehmen mit                                     Monat
                            300 Mitarbeitern                  weniger als 300 Mitarbeitern
                            Darüber 1 Mal pro Monat

 Anzahl der gewählten       1 gewählter Vertreter von 11      3 Vertretungen in              3 Vertreter in Unternehmen    1 Delegierter von 11 bis 25
 Amtsträger                 bis 24 Mitarbeiter                Unternehmen mit 50 bis 74      mit weniger als 200           Mitarbeiter
                            2 gewählte Vertreter von 25 bis   Mitarbeitern                   Mitarbeitern                  2 Delegierte von 26 bis 74
                            49 Mitarbeiter                                                                                 Mitarbeiter

N.b. stets gleiche Anzahl aktiver Mitglieder (titulaires) der Gremien und gewählter Vertreter (suppléants)
                                                                                                                                                         16
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

               Mehr Flexibilität für befristete Arbeitsverträge

 Zeitlich befristete Arbeitsverträge (CDD)

  Zweifache Verlängerung           Erschwerte
         möglich              Umqualifizierung in einen
  Aber maximal 18 Monate          unbefristeten
                                  Arbeitsvertrag           Aber: Sachgrund ist immer
 Ausnahmen: Projekt-                                              erforderlich !
 Arbeitsverträge in einigen   (nicht bereits wenn 48
 TV (Ingenieurbüros /         Stunden nach Einstellung
 Syntech, Bauindustrie)       kein schriftlicher Vertrag
                              vorliegt)

                                                                                       17
                                  Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

         Vereinfachungen bei der Gehaltsabrechnung
   Deutsche Gehaltsabrechnung

                                             Quelle :
                                             http://www.amalthea.fr/newsroom//w
                                             p-content/uploads/2014/01/Bulletin-
                                             All.jpg

                            Zielmarkt Frankreich                                   18
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher

          Vereinfachungen bei der Gehaltsabrechnung

Französische
Gehaltsabrechnung
vor der Macron-
Verordnung

                                                     Source                                                  :
                                                     http://www.journaldunet.com/management/expert/56243/all
                                                     emagne-france---comparons-les-feuilles-de-paye-des-
                                                     salaries.shtml

             30 Zeilen (ohne Einkommensteuer)!

                              Zielmarkt Frankreich                                                               19
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher
      Französische Gehaltsabrechnung nach der Macron-Verordnung

              Seit dem 1. Januar 2018: vereinfachte Gehaltsabrechnung
              Allerdings weiterhin 14 Zeilen (ohne Einkommenssteuer), ab 2019 dann 15 Zeilen (s.u.)

                                   Zielmarkt Frankreich                                               20
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher
          Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich:
          Zahlreiche administrative Hürden

                                                                   Komplexes Prozedere
                                                                   • Bestellung eines Vertreters der
                                                                      Gesellschaft in Frankreich, der mit
                                                                      der französischen Verwaltung
                                                                      kooperieren muss
                                                                   • Arbeitsvertrag ist ins Französische
                                                                      zu übersetzen
                                                                   • Profil muss auf der Webseite
                                                                      „SIPSI“ angelegt werden
                                                                   • Entsendungsanmeldung muss
           Source / Quelle: www.sipsi.travail.gouv.fr                 vorab vorgenommen werden …

                                                                                                            21
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Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher
             Verbesserungen bezüglich der administrativen Hürden?
                               Gesetz « Avenir professionnel »
                              Verabschiedet am 1. August 2018
                             Veröffentlicht am 5. September 2018

         Erleichterung der         Handlungsspielraum für           Abschaffung der
          administrativen             die französische             Gebühr von 50€ pro
           Formalitäten               Arbeitsbehörde               Erklärungsvorgang

                insbesondere bei            Es bleiben noch die Verordnungen abzuwarten, deren
               Entsendungen ohne            Veröffentlichung von der Regierung für November 2018
            Dienstleistungserbringung
                 an einen Dritten           angekündigt wurde

                                                        Bei Teilnahme an Messen o.ä. Veranstaltungen oder
                                                        internen Besprechungsterminen: keine
              sowie bei kurzen oder                     Entsendungsformalien mehr erforderlich!
            punktuellen Einsätzen / in
               gewissen Bereichen                       Ansonsten einen Anwalt oder die IHK oder französische
                                                        Handelskammer / CCI ansprechen!

                                                                                                                22
                                            Zielmarkt Frankreich
Dr. Luc JULIEN-SAINT-AMAND
                                    Avocat
INTERVENANTS             luc.jsa@valoris-avocats.com

                         Me Annette LUDEMANN-OBER
                                    Avocat
                  annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com
                               Valoris Avocats

               III. STEUERRECHT

                                                              23
                      Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher
                 Senkung des Körperschaftsteuersatzes

       Steuerpflichtiger                                                           Geschäftsjahr (Eröffnungsdatum)
         Gewinn des
       Geschäftsjahres
                                      2017                     2018                           2019                         2020         2021    2022
         KMU mit Umsatz
          < 7,63 M € (1)

          0 bis 38 120 €
                                       15 %                    15 %                            15 %                        15 %         15 %    15 %
        38 120 bis 75 000 €            28 %
       75 000 bis 500 000 €
                                                               28 %                           28 %
                                     33 1/3 %
           > 500 000 €
                                                            33 1/3 %                          31 %

   KMU gemäss EU- Definition   (2)

                                       28 %
          0 bis 75 000 €
                                                                                                                           28 %        26,5 %   25 %
                                                                    28 %                      28 %
       75 000 bis 500 000 €
                                       33 1/3 %
           > 500 000 €                                          33 1/3 %                       31 %
      Sonstige Unternehmen
                                                                    28 %                       28 %
          0 bis 500 000 €              33 1/3 %
           > 500 000 €                                          33 1/3 %                       31 %
                                                          (1) unter Einhaltung der Bedingungen des Art. 219, I-b du CGI.

                                                  (2) unter 250 Arbeitnehmer und Umsatz maximal 50 M€ oder Bilanzsumme maximal 43 M€

                                                                                                                                                       24
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher

       Senkung des Körperschaftsteuersatzes*

              • Gewinn bis 500.000 € : 28%
       2019   • Gewinn über 500.000 € : 31%

                            • 28%
       2020

                           • 26,5%
       2021

                            • 25%                *Ohne Berücksichtigung der KMU mit
       2022                                      Umsatz unter 7,63 Millionen €

                                                                                      25
                          Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher
     Steuergutschrift für F&E (crédit d’impôt recherche CIR)

   Steuer-      • 30 % der Ausgaben bis zu 100 Mio. Euro
                  5 % der Ausgaben über 100 Mio. Euro
     gut-       • Anrechnung auf die Gewinnbesteuerung
   schrift      • Auszahlung nach drei Jahren (oder für KMU im
                  europäischen Sinne unmittelbare Auszahlung)

  Arten der     • Grundlagenforschung
                • Zweckforschung / angewandte Forschung
 geförderten    • Experimentelle Entwicklung (Herstellung von
     F&E          Prototypen, Piloteinrichtungen, …)

                                                                 26
                          Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher
           Steuergutschrift für F&E (crédit d’impôt recherche CIR)

                                        • Personalausgaben
      Ausgaben, die                     • Externe Kosten im Bereich F&E*
           zur                          • Abschreibungen Forschungsmaterial
                                        • Funktionskosten (50% der Personalkosten, 75% der
     Steuergutschrift                    Abschreibungen)
       berechtigen                      • Ausgaben für Patente (Anmeldung, Rechtsschutz, …)**

                                        • Frage der Anerkennung der getätigten F&E-Ausgaben
          Antrag auf                    • Kann nach Beginn der Tätigkeit gestellt werden
                                        • Jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist
         verbindliche                    zur Abgabe der spezifischen Steuererklärung (Vordruck
                                         CIR 2069-A)
           Auskunft                     • keine Antwort über 3 Monate = Genehmigung

* Unter Einhaltung gewisser Grenzen
** Bis auf den letzten Unterpunkt müssen die Ausgaben in einem EU- oder EWG-Staat entstehen

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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher

        Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source)

 Lohnquellensteuer – ein europäischer Standard (Deutschland 1925,
 Grossbritannien 1944, Italien 1973, …)
 Auch in den meisten fortschrittlichen Staaten (z.B. USA 1943)
 Einzige Ausnahmen: Frankreich und die Schweiz
 Zielsetzung der Reform:
 • Ende der zeitlichen Verzögerung
      zwischen Bezug der Einkünfte und
      Abführung der Besteuerung
 • Harmonisierung mit anderen Ländern

        Deutsche und französische Gehaltsabrechnungen werden
        besser vergleichbar sein
                                                                      28
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       Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source)

• Eine Reform der Beitreibungsmethode
   • Nicht mehr im Folgejahr N+1 Bezahlung der Steuer für N
   • Sondern Einbehalt der Steuer für das laufende Jahr

• Es bleiben unverändert:
    • Regeln der Steuerberechnung
    • Steuerstufen und Steuersätze
    • System der Steuererklärung
       • weiterhin Abgabe einer Steuererklärung im Frühjahr N+1

                                                                     29
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        Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source)

• Der Steuereinbehalt passt sich de facto automatisch an
• Beispiel
    • Monatliches Gehalt von 2 500 € bis zum 1.09.
    • Ab 1.09. Gehaltserhöhung auf 3 000 € pro Monat
    • Steuersatz 20 %
    • Steuereinbehalt:
        2 500 € x 20 % = 500 €/Monat bis September
        3 000 € x 20 % = 600 €/Monat ab September

                                                                      30
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   Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source)

                                    GESAMTEINKOMMEN

                                                Unterliegen der Quellenbesteuerung
     Kapitaleinkünfte
                         Einkünfte aus Land- und
                              Fortwirtschaft,
                           Gewerbebetrieb, aus                Altersrenten           Unterhaltsabfindung
                           selbständiger Arbeit
                                  (auβer
      Veräusserungs-      Einpersonenbetriebs)
     gewinne (Kapital)

                              Einkünfte aus                   Einkünfte aus
      Veräusserungs-       nichtselbständiger                Vermietung und               Leibrenten
                                  Arbeit                      Verpachtung
         gewinne
       Immobilien

                                                                                                           31
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      Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source)
                                       Quellensteuer
                                      Einkünfte aus frz. Quelle

                                                                                                               Abführung durch
 Einkünfte aus nichtselbständiger
                                                Altersrenten
                                                                           Rentes viagères à titre gratuit     einen Dritten
              Arbeit
                                                                                     Leibrenten                (insb. AG)

                                 Monatliche oder quartalsweise
                                        Vorauszahlung

     Einkünfte aus Land- und
 Fortwirtschaft, Gewerbebetrieb,
 aus selbständiger Arbeit (auβer
                                            Unterhaltsabfindung                                                Abführung durch
      Einpersonenbetriebs)
                                                                         Einkünfte aus ausländischer Quelle,
                                                                                                               den Steuerzahler
                                                                              die dem PAS unterliegen
  Einkünfte aus Vermietung und
                                       Rentes viagères à titre onéreux
          Verpachtung

                                                                                                                              32
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   Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source)

  Heirat                   Scheidung                                         Geburt
                                                    Todesfall
   PACS                  Aufhebung PACS                                     Adoption

    •     Verpflichtung, die Steuerverwaltung innerhalb von 60 Tagen zu informieren

                    •   Berechnung des neuen Satzes der Quellensteuer

  Anwendung spätestens ab dem 3. Folgemonat bezüglich der Erklärung des Ereignisses
        Bei Heirat oder PACS, Optionsmöglichkeit für eine Anwendung ab dem 1.01.N+1

                                                                                       33
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher
          Was steht für 2019 aus ?

      2018 bezogene oder                                 Steuergutschrift CIMR*
        erwirtschaftete
    herkömmliche Einkünfte                                Einkommensteuerfrei

        aussergewöhnliche                                         Kein CIMR
          Einkünfte 2018                                   Einkommenssteuer

                           2018                                           2019                                     2020
                                                              Einkünfte 2019
                                                                                                          Abgleich mit Erklärung
                                                             Quellensteuer /                                      2020
                                                           Vorauszahlung 2019

  * Crédit d’impôt modernisation du recouvrement = Steuergutschrift für die Modernisierung der Steuerbeitreibung

                                                                                                                                   34
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher

             Was sind aussergewöhnliche Einkünfte?

   • Je nach Einkunftskategorie unterschiedlich zu bewerten

       • Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
          • die außergewöhnlichen Einkünfte sind vom Gesetzgeber abschließend
            aufgezählt
       • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit,
         landwirtschaftlicher Tätigkeit
          • Vergleich zu den Vorjahren / dem Folgejahr
       • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
          • außergewöhnliche Einkünfte, Einkünfte mit Fälligkeitsdatum in einem
            anderen Jahr

                                                                                  35
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher
Quellenbesteuerung
(prélèvement à la source)
                                      Steuer-
                                    verwaltung
                      Steuer-                           Erklärung
                      bescheid                          Gehalts-            Abführung des
                                                        informationen +     PAS
                                                        PAS
 Steuer-
 erklärung

                   Bezahlung                  Kommunikation
                   zusätzliche                Satz für
                   Steuer /Erhalt             Steuereinbehalt
 Arbeit-           Rückerstattung                                         Arbeitgeber
 nehmer
                       Gehaltsabrechnung (Brutto / Netto)

                                                                                            36
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher

    Grenzgängerstatus – eine lokale Besonderheit

         Grenzgänger             Frankreich             Deutschland
                           deutscher Grenzgänger        französischer
                                in Frankreich          Grenzgänger in
         Sozialabgaben                                   Deutschland          - Nachteil
                                      -
                                                             +
                                französischer            deutscher            +   Vorteil
                               Grenzgänger in          Grenzgänger in
       Einkommensteuer          Deutschland              Frankreich
                                     +                       -
               Situation für französische Grenzgänger mit dem Arbeitsort in
               Deutschland ist in doppelter Hinsicht günstig

                                                                                            37
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher

     Grenzgängerstatus – eine lokale Besonderheit

• Grenzgängerregime unverändert
   • Besteuerung im Ansässigkeitsstaat bei Erfüllen der Bedingungen des
     Grenzgängerstatus
   • Keine Abführung einer französischen Lohnsteuer durch den deutschen
     Arbeitgeber
• Grenzgänger unterliegen jedoch dem PAS
   • Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer wird unmittelbar durch die
     Steuerverwaltung von einem persönlichen Konto des Grenzgängers abgebucht
   • monatliche Abbuchung oder Option für eine quartalsweise Vorauszahlung
     (Februar, Mai, August und November)
   • Vorauszahlung basiert auf den Einkünften, die im Vorjahr erklärt wurden (N-2),
       • Vorauszahlung 2019 wird anhand der Einkünfte des Jahres 2017, die im Jahre 2018 erklärt
         wurden, ermittelt
   • unterjährige Anpassung möglich

                                                                                                   38
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Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher
    Vereinfachungen bei der Besteuerung : Flat-Tax für Kapitaleinkünfte

       Prélèvement forfaitaire unique (PFU) –
       « flat tax » 30%

           Betrifft grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte
           (Zinsen, Dividenden,
           Veräußerungsgewinne aus Aktien etc.)

                Einkommensteuer 12,8%, Sozialabgaben
                17,2%, d.h. Gesamtbelastung 30%,
                Bemessungsgrundlage ist der Bruttobetrag

                    Option für progressiven Steuersatz möglich,
                    dann Abschlag von 40% auf Dividenden und
                    Anschaffungs- und Haltekosten abzugsfähig

                                                                          39
                              Zielmarkt Frankreich
Dr. Luc JULIEN-SAINT-AMAND
                                 Avocat
INTERVENANTS          luc.jsa@valoris-avocats.com

                      Me Annette LUDEMANN-OBER
                                 Avocat
               annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com
                            Valoris Avocats

          IV. WIRTSCHAFTSRECHT

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                   Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

         Feststellungen

• Die Unternehmen sind die hauptsächlichen Arbeitgeber
   • 66% der berufstätigen Bevölkerung werden von 3,9 Millionen Unternehmen beschäftigt
• Die kleineren Unternehmen schaffen die meisten Arbeitsplätze
   • Zwischen 2009 und 2015 100.000 durch KMU und 300.000 durch Midcap-Unternehmen
• Die französischen Unternehmen sind insgesamt zu klein
   • 5800 Midcap-Unternehmen in Frankreich, 12.500 in Deutschland
• Unternehmensgründungen nur zu 39% online
• Französische Unternehmen nicht ausreichend exportorientiert
   • In Frankreich exportieren 125.000 KMU, in Deutschland 310.000

                                                                                          41
                                   Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher
         Feststellungen

• Zu viele unterschiedliche Grenzwerte betreffend die Anzahl der Arbeitnehmer
  für die verschiedenen rechtlichen Regelungen
• Insolvenzverfahren zu lang (durchschnittlich 2 ½ Jahre) – verhindern einen
  Neustart
• Die Sparanlagen kommen nicht ausreichend den Unternehmen zugute
• Arbeitnehmer-Gewinnbeteiligung unzureichend
• Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft muss verbessert werden
   • 166.000 Personen arbeiten in der öffentlichen Forschung, nur 231 Beamte aus der Forschung
     haben seit 2000 ihr Unternehmen gegründet

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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

        Loi PACTE (plan d‘action pour la croissance et la transformation
        des entreprises)
        Aktionsplan für das Wachstum und die Neugestaltung der
        Unternehmen
 • Zahlreiche, sehr unterschiedliche Maßnahmen, um
     • Das französische Wirtschaftsrecht den aktuellen Gegebenheiten und den
       internationalen Standards anzupassen
     • Frankreich als Investitionsmarkt interessant zu machen
     • Unternehmensgründungen und –Übertragungen zu erleichtern
     • Die Finanzierung der Unternehmen zu verbessern, insbesondere im Bereich
       Innovation
     • Französische Unternehmen zum Export zu motivieren
     • Die soziale Rolle der Unternehmen zu würdigen
     • …

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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

         La loi PACTE – zeitlicher Rahmen

Erste grobe Züge bereits im Herbst 2017 bekanntgegeben,
jedoch Vorlage im Ministerrat erst am 18.06.2018

     Nationalversammlung Vorlage 19.06.2018; in erster Lesung am
     9.10.2018 verabschiedet

          Vorlage vor dem Senat 10.10.2018

                Voraussichtliche Veröffentlichung : März / April 2019

                     Übernahme gewisser Maßnahmen in die Haushaltsgesetze
                     2019, damit ein Inkrafttreten zum 1.01.2019 sichergestellt wird

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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

              Grenzen betreffend die Anzahl der Arbeitnehmer
              •   Aktuell 199 verschiedene Grenzwerte
              •   Für Regelungen des Sozialversicherungsgesetzbuchs, Arbeitsgesetzbuchs,
                  Steuergesetzbuchs, Handelsgesetzbuchs, …
              •   Frage, ab wann eine Anpassung der Handhabung erforderlich ist, ist für die
                  einzelnen Bestimmungen unterschiedlich geregelt

    • Vereinfachung der Arbeitnehmergrenzen in den KMU (nur noch 3 hauptsächliche
      Grenzwerte: 11, 50, 250 Arbeitnehmer)
    • Vereinheitlichte Regeln zur Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer (in Zukunft in allen
      Bereichen gemäß der Regelung für sozialversicherungsrechtliche Fragen)
    • Anwendung der Regeln des darüberliegenden Niveaus erst bei Überschreitung der
      Grenzen während fünf Jahre in Folge (einheitlich für alle Bestimmungen)

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                  Unternehmensgründung

      • Vereinfachung des Verfahrens
          • Gründung über eine einheitliche Online-Platform
      • Einfachere, schnellere Gründung (1 Woche, statt ein Monat)
      • Pauschale Gebühren für Veröffentlichungen in offiziellen
        Anzeigenblättern

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           Verpflichtung zur Bestellung eines Abschlussprüfers
           • Kostenpunkt durchschnittlich 5.500 € / Jahr
           • Für kleinere Unternehmen eine große Belastung

   • Vereinheitlichung und Anpassung der Grenzen zur Bestellung eines
     Abschlussprüfers an europäisches Niveau
      • Bislang lagen die Werte unter den europäischen Standards

   • Bisherige Kriterien: Überschreiten von zwei der drei nachfolgenden Grenzwerte
      • Bilanzsumme mindestens 1 Millionen Euro (SAS), 1,55 Millionen Euro (SARL, SNC, SCS)
      • Umsatz vor Steuern mindestens 2 Millionen Euro (SAS), 3,1 Millionen Euro (SARL, SNC, SCS)
      • Mindestens 20 Arbeitnehmer (SAS), 50 Arbeitnehmer (SARL, SNC, SCS)

   • Neue Kriterien: Überschreiten von zwei der drei nachfolgenden Grenzwerte
      • Bilanzsumme mindestens 4 Millionen Euro
      • Umsatz vor Steuern mindestens 8 Millionen Euro
      • Mindestens 50 Arbeitnehmer

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            Insolvenz
            Durchschnittliche Verfahrensdauer heute 2 ½ Jahre

   • Beschleunigung der Verfahren
   • Einrichtung einer vereinfachten, persönlichen Sanierung (für Unternehmen
     ohne Arbeitnehmer und mit Aktiva von weniger als 5.000 €)
   • Vereinfachung der Liquidierung von kleinen Unternehmen
      • Maximal ein Arbeitnehmer und unter 300.000 € Umsatz: Dauer 6 bis 9 Monate
      • Unter 750.000 € Umsatz: Dauer 12 bis 15 Monate
   • Neustart soll einfacher werden

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           Rentensystem – Rentensparpläne

           220 Milliarden Euro (im Vergleich: Lebensversicherungen 1.700 Milliarden,
           Sparbücher 400 Milliarden)

• Zielsetzung: Rentensparpläne übertragbar gestalten
    • um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, insbesondere wenn
      Arbeitnehmer regelmäßig den Arbeitgeber wechseln
• Anreiz: Einzahlungen sollen als Abzug vom steuerpflichtigen
  Einkommen geltend gemacht werden können
    • im Rahmen gewisser Grenzen (10% der beruflichen Einkünfte)
• Vorzeitiger Rückkauf / Ausstieg und Wechsel des Anbieters /
  Versicherers möglich

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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

         KMU: Arbeitnehmererfolgs- und Gewinnbeteiligung
         (intéressement, participation, épargne salariale)
         attraktiver gestalten
         • Nur 16% der Arbeitnehmer von Unternehmen mit weniger als 50
           Arbeitnehmern kommen in den Genuss einer Arbeitnehmererfolgs- oder
           Gewinnbeteiligung
         • „forfait social“ (Sozialpauschalbeitrag) von 20%

• Zielsetzung: vermehrt Arbeitnehmergewinnbeteiligung, auch in kleineren
  Unternehmen
• Abschaffung des „forfait social“
   • für die Erfolgsbeteiligung („intéressement“) bei Unternehmen mit weniger als 250
     Arbeitnehmern
   • für die Gewinnbeteiligung („participation“) und die Zuzahlung des Arbeitgebers
     („abondement employeur“) bei Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern
   • bei Unternehmen von mehr als 50 Arbeitnehmern soll der Pauschalbeitrag für das
     „abondement employeur“ auf 10% reduziert werden
                                                                                        50
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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

          Unternehmensübertragung (Schenkung)

          Geschäftsführer der französischen KMU
          • 48% sind über 65
          • 25% planen in den kommenden 2 Jahren das Unternehmen zu veräußern

   • Réforme des „Pacte Dutreil“
      • Bevorzugte Behandlung bei Übertragung durch Schenkung im Hinblick auf die
        Schenkungsteuer, sofern vertraglich gewisse Verpflichtungen eingegangen
        werden – insbesondere Haltepflichten
      • In Zukunft sollen die Bedingungen und Erklärungspflichten vereinfacht werden
          • Insbesondere bei Veräußerungen zwischen Unterzeichnern des „pacte Dutreil“
   • Maßnahme soll im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2019 kommen

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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

         Forschung : Autonome Fahrzeuge
         USA, Kanada, Großbritannien, Spanien, Japan, Deutschland haben
         ihre Gesetzgebung bereits den Versuchen mit autonomen
         Fahrzeugen angepasst

   • Frankreich will auch vorne mit dabei sein
      • Grundlegende Kenntnisse und Arbeitsmittel sollen in Zusammenarbeit zwischen dem
        öffentlichen und privaten Sektor entwickelt werden
      • Die französischen Hersteller sollen im Wettkampf um die größte Anzahl der von
        autonomen Fahrzeugen zurückgelegten Kilometern ganz vorne mitspielen
   • Rechtlicher Rahmen
      • Versuche mit „unaufmerksamen“ Fahrern und ferngesteuerten Fahrzeugen sollen
        zugelassen werden
      • Haftungsrechtliche Fragen (Strafrecht) sollen im neuen Gesetz geklärt werden

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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

          IP – geistiges / gewerbliches Eigentum
          • 21% der KMU und 57% der großen Unternehmensgruppenhaben Patente angemeldet
          • Die französische KMU melden 4 mal weniger Patente an als die deutschen KMU

  • Einrichtung eines „provisorischen Patentantrags“
     • Begrenzt auf 12 Monate
     • Der Antrag kann nachträglich vervollständigt werden
     • Als Datum der Anmeldung gilt die Einreichung des provisorischen Antrags
  • Schaffen eines neuen Einspruchsverfahrens vor dem französischen Patentamt
    (INPI – Institut national de la propriété industrielle)
     • Kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
  • Schutz im Rahmen des „certificat d‘utilité“ (Gebrauchsmuster)
     • Verlängerung des Schutzes von sechs auf zehn Jahre
     • Möglichkeit der Umwandlung in einen Antrag auf Patentanmeldung

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        Innovationsfonds „Fonds pour l’innovation et l’industrie“
        • Das Wachstum von morgen hängt von den neuen Technologien ab
        • massives Investment in die Forschung und Entwicklung revolutionärer Lösungen ist eine
          Bedingung der nationalen Souveränität
        • Künstliche Intelligenz, Nanoelektronik, Energiespeicherung, … Die Investitionen in diesen
          Forschungsbereichen sind sehr kostspielig, die Ergebnisse sehr ungewiss, die Perspektiven der
          tatsächlichen Umsetzung sehr langfristig

• Bpifrance wurde mit Aktiva von 10 Milliarden € ausgestattet
    • Zunächst 1,6 Milliarden € in flüssigen Mitteln (aus der Veräußerung von Beteiligungen an
      Renault und ENGIE im zweiten Halbjahr 2017)
    • Sowie 8,4 Milliarden in Form von Beteiligungen (Thales, EDF)
• Diese sollen eine jährliche Rendite von 200 bis 250 Millionen € abwerfen
    • ein Drittel für Subventionen, Darlehen etc. an Start-ups im Bereich Deep tech (bottom-up)
    • zwei Drittel für top-down-Projekte (große Forschungsprojekte von öffentlichen Anstalten, KMU
      und große Unternehmensgruppen)

                                                                                                          54
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     Ausländische Investitionen: Schutz strategischer Bereiche
     • Vorherige Genehmigung bei Übernahme der Kontrolle, Erwerb einer Branche oder Halten
       von über 1/3 des Kapitals in gewissen Tätigkeitsfeldern (öffentliche Ordnung & Sicherheit,
       Verteidigung, Forschung, Herstellung Handel mit Waffen, …)
     • Sanktionen oftmals wenig flexibel und mit nur geringer abschreckender Wirkung

     • Aufnahme von neuen strategischen Bereichen
         •   Herstellung von Halbleitern
         •   Raumfahrttechnik
         •   Drohnen
         •   Sofern die nationale Sicherheit auf dem Spiel steht
               •   Künstliche Intelligenz
               •   Cybersecurity
               •   Roboter
               •   Datenspeicherung
     • Insbesondere bei Unternehmensveräusserungen wird das Wirtschaftsministerium
       verstärkt einschreiten können, besser angepasste Sanktionen
     • Möglichkeit eines Antrags auf verbindliche Auskunft vorgesehen

                                                                                                    55
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Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher

      Export
      • Aussenhandelsdefizit Frankreich: 62 Milliarden Euro im Jahr 2017
      • Nur 125.000 KMU exportieren (Vergleich Italien 220.000, Deutschland
        310.000)

• Einheitliche Stelle (guichet unique) für jede „région“

• Internetplatform zur „Begleitung“ der Unternehmen, die exportieren
  möchten
• Finanzierungshilfen durch Bpifrance

                                                                              56
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             Platz / Rolle des Unternehmens innerhalb der
             Gesellschaft

• Mehr als das alleinige Streben nach Gewinnerzielung, das bloße Verfolgen eines
  Gesellschaftszwecks
• Unternehmen haben eine Aufgabe und Verantwortlichkeit gegenüber
   •   Kundschaft
   •   Mitarbeitern
   •   Gesellschaftern / Aktionären
   •   der Gesellschaft als Ganzem
• Unternehmen sollen zukünftig in ihrer Satzung ihre „raison d‘être“
  (Daseinsberechtigung) aufnehmen können
   • Langfristige wirtschaftliche Rolle und Verantwortlichkeit
   • Soziale Implikation
   • Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Umwelt

                                                                                   57
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Fazit

         Massnahmen des Gesetzgebers

• Reform des Arbeitsrechts
• Steuerliche Reformen
    • Stufenweise Herabsetzung der Körperschaftsteuersatzes
    • Pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte zu 30%
• Verbessertes Umfeld für die Beschäftigung von Arbeitnehmern (Förderung von
  dualer Ausbildung, etc.)
• Erleichterte Gründung und Finanzierung von Unternehmen, gesteigerte
  Investition in die Wirtschaft, insbesondere im Bereich Forschung / Innovation, …
• Zielsetzung
    • Vorbereitung auf die Zukunft
    • optimale Chancen im internationalen Wettbewerb

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Zeit für Fragen

                          Allgemeiner Art

                  Zum französischen
                    Arbeitsrecht ?

                        Zum französischen
                          Steuerrecht?

                  Zum französischen
                  Wirtschaftsrecht?

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                      Zielmarkt Frankreich
Ansprechpartner

          Dr. / Me Luc Julien-Saint-Amand, Avocat Associé
          Conseiller du Commerce Extérieur de la France Alsace
          Conseiller Technique CCI Alsace Eurométropole sur les relations franco-allemandes
          luc.jsa@valoris-avocats.com
          Tél. : + 33 (0)3 90 41 33 13 - Mob + 33 (0)7 62 98 36 23

          Me Annette Ludemann-Ober, Avocat Counsel
          annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com
          Tél. : +33 (0)3 90 41 33 13 Mob + 33 (0)6 85 61 59 41

                        14, avenue Pierre Mendès France
                       67300 STRASBOURG Eurométropole

                            info@valoris-avocats.com
                            www.valoris-avocats.com

Creating value(s) – Créateurs de valeur(s) – Wir schaffen Wert(e)

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Ansprechpartner

  Me Xavier DROUIN
  Avocat
  xavier.drouin@fidal.com

  Tél. : + 33 (0)3 90 22 63 30 - Mob + 33 (0)6 80 68 26 49

  Fidal
  9 avenue de l’Europe
  CS 10002 - Schiltigheim
  67013 Strasbourg Cedex

                                                             61
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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