Zielmarkt Frankreich: Neues im Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsrecht - Zielmarkt Frankreich - Direccte Grand-Est
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Dr. Luc JULIEN-SAINT-AMAND Avocat INTERVENANTS luc.jsa@valoris-avocats.com Me Annette LUDEMANN-OBER Avocat annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com Valoris Avocats I. EINFÜHRUNG 3 Zielmarkt Frankreich
Einführung Deutsche Unternehmen in Frankreich > 3 800 Vorwiegend in 75 Milliarden Gesellschaften 300 000 Paris, Lyon, € in ganz Arbeitsplätze Elsass- Investitionen Frankreich Lothringen 4 Zielmarkt Frankreich
Einführung: Elsass – Baden eine starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit Einige Zahlen… • Ungefähr 400 deutsche Unternehmen sind im Elsass niedergelassen (davon 50 aus dem benachbarten Badener Land) • Rund 300 französische Unternehmen haben eine Niederlassung in Baden- Württemberg • 10 bis 15 elsässische Unternehmen haben eine Tochtergesellschaft in Baden-Württemberg 5 Source / Quelle : Ernst & Young Zielmarkt Frankreich
Einführung: Elsass – Baden eine starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit Gründungen deutscher Niederlassungen am Oberrhein im Laufe der Jahre 16 14 12 10 8 6 4 2 0 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 6 Zielmarkt Frankreich
Einführung: bisherige Kritik am Standort Frankreich Protectionnisme/ Protektionismus Différence de culture / Kulturelle Unterschiede Problème linguistique /Sprachliche Probleme Fiscalité - Coûts sociaux/ Besteuerung - Sozialkosten Complexité administrative/ Administrative Komplexität 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 Zielmarkt Frankreich
Me Xavier DROUIN INTERVENANT Avocat xavier.drouin@fidal.com Fidal II. ARBEITSRECHT 8 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Ziel der Reform Macron vom September 2017: Ein vereinfachtes, verständlicheres Arbeitsrecht Andere Reformen haben auch dazu beigetragen • Mehr Sicherheit im Falle von Personen - / verhaltensbedingten o. betriebsbedingten Kündigungen • Vereinfachungen betreffend den Betriebsrat • Mehr Kompetenz auf Ebene des Unternehmens (Abschluss von Betriebsvereinbarungen) • Vereinfachungen bei der Gehaltsabrechnung • Entsendung von Mitarbeitern: eine Verbesserung? 9 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Mehr Sicherheit für das Unternehmen bei Kündigungen Inhalt des Kündigungsschreibens: bei unzureichender Begründung nicht mehr automatisch rechtswidrig personen-/ Kündigungsgründe können vom verhaltensbedingte Arbeitgeber oder auf Wunsch des Arbeitnehmers nachträglich Kündigungen präzisiert werden Verkürzte Klagefristen (nicht mehr 24, sondern 12 Monate) 10 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Mehr Sicherheit für das Unternehmen im Falle von Entschädingungen durch den Conseil de Prud’hommes (Arbeitsgericht) Entlassungen Betrag im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung Bezugssystem vor dem Inkrafttreten der Verbindliche Skala verbindlichen Skala Obergrenze Indikativer Referenzrahmen, wurde Mindestbetrag durch das Macron-Gesetz im Jahr Mindesbetrag für 2015 eingeführt Unternehmen mit weniger als Mindesbetrag für Unternehmen 11 Mitarbeiter mit weniger als 11 Mitarbeiter 20 Monate Bruttogehalt Nach Verurteilung Höhe der Ermessen des Richters Betriebszugehörigkeit 11 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen • Gewisse bindende Verpflichtungen wurden jedoch nicht verändert • Die betriebsbedingte Kündigung muss durch wirtschaftliche Schwierigkeiten begründet sein (Loi El Khomri: die möglichen Gründe sind aufgelistet) • Kostspieliger Sozialplan ist erforderlich • Anhörungsverfahren des Betriebsrates (kein Vetorecht) • Jedoch Verbesserungen • Bewertung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nur bezüglich des Konzerns in Frankreich (Ausnahme : Missbrauch) • Angebot zur Weiterbeschäftigung nicht mehr weltweit in der Gruppe (nur noch frankreichweit) 12 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Mehr Kompetenzen auf Ebene des Unternehmens Kollektives Arbeitsrecht Betriebsvereinbarung kann Arbeitnehmervertretung und Normenpyramide: mit gewissen Ausnahmen Vereinfachung des sozialen weniger vorteilhafte Regeln Dialogs : Unterzeichnung von mehr Flexibilität Betriebsvereinbarungen ohne vorsehen als Gewerkschaften ist gestattet Branchentarifvertrag 13 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Branchentarifvertrag und Betriebsvereinbarung • Abweichung der Betriebsvereinbarung vom Branchentarifvertrag nur wenn zumindest gleichwertig • 13 Themen (tarifvertraglicher Mindestlohn, berufliche Einstufungen, Zusatzversicherungen, gewisse Block 1 Maßnahmen bez. Arbeitszeit, gewisse Maßnahmen bez. befristete Arbeitsverträge, …) • Sperrklauseln (Tarifvertrag kann Klauseln enthalten, die weniger vorteilhafte Betriebsvereinbarungen in gewissen Bereichen untersagen) • 4 Bereiche: Prävention beruflicher Risiken, Eingliederung von Behinderten, erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern für die Ernennung von Gewerkschaftsvertretern, Anzahl der Vertreter, Anerkennung Block 2 ihrer Tätigkeit, Prämien bei gefährlicher / gesundheitsgefährdender Tätigkeit • In alle sonstigen Bereichen kann die Betriebsvereinbarung weniger vorteilhafte Maßnahmen als der Branchentarifvertrag vorsehen • z.B. Kündigungsfristen, Prämien, Zulagen, … Block 3 14 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Mehr Kompetenzen auf Ebene des Unternehmens Comité social et économique CSE neue vereinheitlichte Arbeitnehmervertretung innerhalb des Unternehmens « vormals Bis zu 50 Personalvertreter « délégués du Arbeitnehmer personnel » (DP) Pflicht ab 11 → eingeschränkte Betriebsrat « comité d’entreprise » (CE) Arbeitnehmer Befugnisse Betriebsrat für Hygiene Sicherheit und (ab dem Über 50 Arbeitsbedingungen « comité d’hygiène, 1.1.2020) Arbeitnehmer de sécurité et des conditions de travail » → weitreichende (CHSCT) Befugnisse 15 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher COMITÉ SOCIAL ET COMITÉ D’ENTREPRISE COMITÉ D’HYGIÈNE, DE DÉLÉGUÉ DU PERSONNEL ÉCONOMIQUE SÉCURITÉ ET DES CONDITIONS DE TRAVAIL Anzahl der Mitarbeiter Mehr als 11 Mehr als 50 Mehr als 50 Mehr als 11 Funktion Übt die Funktionen aus, die von Wirtschaftliche, soziale und Trägt zur Prävention und Repräsentiert Arbeitnehmer CE, CHSCT und DP ausgeübt kulturelle Eigenschaften zum Schutz der körperlichen und ihre Ansprüche wurden und geistigen Gesundheit gegenüber dem Arbeitgeber und Sicherheit der Mitarbeiter bei Amtszeit Im Prinzip 4 Jahre, maximal 3 4 Jahre, verlängerbar 4 Jahre maximal, 4 Jahre, verlängerbar aufeinanderfolgende Mandate verlängerbar außer für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern Ausnahmen durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag Anzahl der 10 Stunden pro Monat pro 20 Stunden pro Monat und 2 Stunden pro Monat und 10 Stunden pro Monat oder Delegierungsstunden Vertreter bis 49 Mitarbeiter pro Vertreter pro Vertreter in 15 Stunden für (bei größeren Unternehmen Unternehmen mit weniger Unternehmen mit mehr als mehr) als 100 Mitarbeitern 50 Mitarbeitern Anzahl der Sitzungen mit 1 Mal alle zwei Monate für Sitzung des CE ein Mal pro Mindestens 1 Mal pro dem Arbeitgeber Unternehmen mit weniger als Monat in Unternehmen mit Monat 300 Mitarbeitern weniger als 300 Mitarbeitern Darüber 1 Mal pro Monat Anzahl der gewählten 1 gewählter Vertreter von 11 3 Vertretungen in 3 Vertreter in Unternehmen 1 Delegierter von 11 bis 25 Amtsträger bis 24 Mitarbeiter Unternehmen mit 50 bis 74 mit weniger als 200 Mitarbeiter 2 gewählte Vertreter von 25 bis Mitarbeitern Mitarbeitern 2 Delegierte von 26 bis 74 49 Mitarbeiter Mitarbeiter N.b. stets gleiche Anzahl aktiver Mitglieder (titulaires) der Gremien und gewählter Vertreter (suppléants) 16 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Mehr Flexibilität für befristete Arbeitsverträge Zeitlich befristete Arbeitsverträge (CDD) Zweifache Verlängerung Erschwerte möglich Umqualifizierung in einen Aber maximal 18 Monate unbefristeten Arbeitsvertrag Aber: Sachgrund ist immer Ausnahmen: Projekt- erforderlich ! Arbeitsverträge in einigen (nicht bereits wenn 48 TV (Ingenieurbüros / Stunden nach Einstellung Syntech, Bauindustrie) kein schriftlicher Vertrag vorliegt) 17 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Vereinfachungen bei der Gehaltsabrechnung Deutsche Gehaltsabrechnung Quelle : http://www.amalthea.fr/newsroom//w p-content/uploads/2014/01/Bulletin- All.jpg Zielmarkt Frankreich 18
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Vereinfachungen bei der Gehaltsabrechnung Französische Gehaltsabrechnung vor der Macron- Verordnung Source : http://www.journaldunet.com/management/expert/56243/all emagne-france---comparons-les-feuilles-de-paye-des- salaries.shtml 30 Zeilen (ohne Einkommensteuer)! Zielmarkt Frankreich 19
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Französische Gehaltsabrechnung nach der Macron-Verordnung Seit dem 1. Januar 2018: vereinfachte Gehaltsabrechnung Allerdings weiterhin 14 Zeilen (ohne Einkommenssteuer), ab 2019 dann 15 Zeilen (s.u.) Zielmarkt Frankreich 20
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich: Zahlreiche administrative Hürden Komplexes Prozedere • Bestellung eines Vertreters der Gesellschaft in Frankreich, der mit der französischen Verwaltung kooperieren muss • Arbeitsvertrag ist ins Französische zu übersetzen • Profil muss auf der Webseite „SIPSI“ angelegt werden • Entsendungsanmeldung muss Source / Quelle: www.sipsi.travail.gouv.fr vorab vorgenommen werden … 21 Zielmarkt Frankreich
Französisches Arbeitsrecht wird unternehmensfreundlicher Verbesserungen bezüglich der administrativen Hürden? Gesetz « Avenir professionnel » Verabschiedet am 1. August 2018 Veröffentlicht am 5. September 2018 Erleichterung der Handlungsspielraum für Abschaffung der administrativen die französische Gebühr von 50€ pro Formalitäten Arbeitsbehörde Erklärungsvorgang insbesondere bei Es bleiben noch die Verordnungen abzuwarten, deren Entsendungen ohne Veröffentlichung von der Regierung für November 2018 Dienstleistungserbringung an einen Dritten angekündigt wurde Bei Teilnahme an Messen o.ä. Veranstaltungen oder internen Besprechungsterminen: keine sowie bei kurzen oder Entsendungsformalien mehr erforderlich! punktuellen Einsätzen / in gewissen Bereichen Ansonsten einen Anwalt oder die IHK oder französische Handelskammer / CCI ansprechen! 22 Zielmarkt Frankreich
Dr. Luc JULIEN-SAINT-AMAND Avocat INTERVENANTS luc.jsa@valoris-avocats.com Me Annette LUDEMANN-OBER Avocat annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com Valoris Avocats III. STEUERRECHT 23 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Senkung des Körperschaftsteuersatzes Steuerpflichtiger Geschäftsjahr (Eröffnungsdatum) Gewinn des Geschäftsjahres 2017 2018 2019 2020 2021 2022 KMU mit Umsatz < 7,63 M € (1) 0 bis 38 120 € 15 % 15 % 15 % 15 % 15 % 15 % 38 120 bis 75 000 € 28 % 75 000 bis 500 000 € 28 % 28 % 33 1/3 % > 500 000 € 33 1/3 % 31 % KMU gemäss EU- Definition (2) 28 % 0 bis 75 000 € 28 % 26,5 % 25 % 28 % 28 % 75 000 bis 500 000 € 33 1/3 % > 500 000 € 33 1/3 % 31 % Sonstige Unternehmen 28 % 28 % 0 bis 500 000 € 33 1/3 % > 500 000 € 33 1/3 % 31 % (1) unter Einhaltung der Bedingungen des Art. 219, I-b du CGI. (2) unter 250 Arbeitnehmer und Umsatz maximal 50 M€ oder Bilanzsumme maximal 43 M€ 24 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Senkung des Körperschaftsteuersatzes* • Gewinn bis 500.000 € : 28% 2019 • Gewinn über 500.000 € : 31% • 28% 2020 • 26,5% 2021 • 25% *Ohne Berücksichtigung der KMU mit 2022 Umsatz unter 7,63 Millionen € 25 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Steuergutschrift für F&E (crédit d’impôt recherche CIR) Steuer- • 30 % der Ausgaben bis zu 100 Mio. Euro 5 % der Ausgaben über 100 Mio. Euro gut- • Anrechnung auf die Gewinnbesteuerung schrift • Auszahlung nach drei Jahren (oder für KMU im europäischen Sinne unmittelbare Auszahlung) Arten der • Grundlagenforschung • Zweckforschung / angewandte Forschung geförderten • Experimentelle Entwicklung (Herstellung von F&E Prototypen, Piloteinrichtungen, …) 26 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Steuergutschrift für F&E (crédit d’impôt recherche CIR) • Personalausgaben Ausgaben, die • Externe Kosten im Bereich F&E* zur • Abschreibungen Forschungsmaterial • Funktionskosten (50% der Personalkosten, 75% der Steuergutschrift Abschreibungen) berechtigen • Ausgaben für Patente (Anmeldung, Rechtsschutz, …)** • Frage der Anerkennung der getätigten F&E-Ausgaben Antrag auf • Kann nach Beginn der Tätigkeit gestellt werden • Jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist verbindliche zur Abgabe der spezifischen Steuererklärung (Vordruck CIR 2069-A) Auskunft • keine Antwort über 3 Monate = Genehmigung * Unter Einhaltung gewisser Grenzen ** Bis auf den letzten Unterpunkt müssen die Ausgaben in einem EU- oder EWG-Staat entstehen 27 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source) Lohnquellensteuer – ein europäischer Standard (Deutschland 1925, Grossbritannien 1944, Italien 1973, …) Auch in den meisten fortschrittlichen Staaten (z.B. USA 1943) Einzige Ausnahmen: Frankreich und die Schweiz Zielsetzung der Reform: • Ende der zeitlichen Verzögerung zwischen Bezug der Einkünfte und Abführung der Besteuerung • Harmonisierung mit anderen Ländern Deutsche und französische Gehaltsabrechnungen werden besser vergleichbar sein 28 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source) • Eine Reform der Beitreibungsmethode • Nicht mehr im Folgejahr N+1 Bezahlung der Steuer für N • Sondern Einbehalt der Steuer für das laufende Jahr • Es bleiben unverändert: • Regeln der Steuerberechnung • Steuerstufen und Steuersätze • System der Steuererklärung • weiterhin Abgabe einer Steuererklärung im Frühjahr N+1 29 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source) • Der Steuereinbehalt passt sich de facto automatisch an • Beispiel • Monatliches Gehalt von 2 500 € bis zum 1.09. • Ab 1.09. Gehaltserhöhung auf 3 000 € pro Monat • Steuersatz 20 % • Steuereinbehalt: 2 500 € x 20 % = 500 €/Monat bis September 3 000 € x 20 % = 600 €/Monat ab September 30 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source) GESAMTEINKOMMEN Unterliegen der Quellenbesteuerung Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft, Gewerbebetrieb, aus Altersrenten Unterhaltsabfindung selbständiger Arbeit (auβer Veräusserungs- Einpersonenbetriebs) gewinne (Kapital) Einkünfte aus Einkünfte aus Veräusserungs- nichtselbständiger Vermietung und Leibrenten Arbeit Verpachtung gewinne Immobilien 31 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source) Quellensteuer Einkünfte aus frz. Quelle Abführung durch Einkünfte aus nichtselbständiger Altersrenten Rentes viagères à titre gratuit einen Dritten Arbeit Leibrenten (insb. AG) Monatliche oder quartalsweise Vorauszahlung Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft, Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit (auβer Unterhaltsabfindung Abführung durch Einpersonenbetriebs) Einkünfte aus ausländischer Quelle, den Steuerzahler die dem PAS unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Rentes viagères à titre onéreux Verpachtung 32 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung ab Januar 2019 (prélèvement à la source) Heirat Scheidung Geburt Todesfall PACS Aufhebung PACS Adoption • Verpflichtung, die Steuerverwaltung innerhalb von 60 Tagen zu informieren • Berechnung des neuen Satzes der Quellensteuer Anwendung spätestens ab dem 3. Folgemonat bezüglich der Erklärung des Ereignisses Bei Heirat oder PACS, Optionsmöglichkeit für eine Anwendung ab dem 1.01.N+1 33 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Was steht für 2019 aus ? 2018 bezogene oder Steuergutschrift CIMR* erwirtschaftete herkömmliche Einkünfte Einkommensteuerfrei aussergewöhnliche Kein CIMR Einkünfte 2018 Einkommenssteuer 2018 2019 2020 Einkünfte 2019 Abgleich mit Erklärung Quellensteuer / 2020 Vorauszahlung 2019 * Crédit d’impôt modernisation du recouvrement = Steuergutschrift für die Modernisierung der Steuerbeitreibung 34 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Was sind aussergewöhnliche Einkünfte? • Je nach Einkunftskategorie unterschiedlich zu bewerten • Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit • die außergewöhnlichen Einkünfte sind vom Gesetzgeber abschließend aufgezählt • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit, landwirtschaftlicher Tätigkeit • Vergleich zu den Vorjahren / dem Folgejahr • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung • außergewöhnliche Einkünfte, Einkünfte mit Fälligkeitsdatum in einem anderen Jahr 35 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Quellenbesteuerung (prélèvement à la source) Steuer- verwaltung Steuer- Erklärung bescheid Gehalts- Abführung des informationen + PAS PAS Steuer- erklärung Bezahlung Kommunikation zusätzliche Satz für Steuer /Erhalt Steuereinbehalt Arbeit- Rückerstattung Arbeitgeber nehmer Gehaltsabrechnung (Brutto / Netto) 36 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Grenzgängerstatus – eine lokale Besonderheit Grenzgänger Frankreich Deutschland deutscher Grenzgänger französischer in Frankreich Grenzgänger in Sozialabgaben Deutschland - Nachteil - + französischer deutscher + Vorteil Grenzgänger in Grenzgänger in Einkommensteuer Deutschland Frankreich + - Situation für französische Grenzgänger mit dem Arbeitsort in Deutschland ist in doppelter Hinsicht günstig 37 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Grenzgängerstatus – eine lokale Besonderheit • Grenzgängerregime unverändert • Besteuerung im Ansässigkeitsstaat bei Erfüllen der Bedingungen des Grenzgängerstatus • Keine Abführung einer französischen Lohnsteuer durch den deutschen Arbeitgeber • Grenzgänger unterliegen jedoch dem PAS • Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer wird unmittelbar durch die Steuerverwaltung von einem persönlichen Konto des Grenzgängers abgebucht • monatliche Abbuchung oder Option für eine quartalsweise Vorauszahlung (Februar, Mai, August und November) • Vorauszahlung basiert auf den Einkünften, die im Vorjahr erklärt wurden (N-2), • Vorauszahlung 2019 wird anhand der Einkünfte des Jahres 2017, die im Jahre 2018 erklärt wurden, ermittelt • unterjährige Anpassung möglich 38 Zielmarkt Frankreich
Französisches Steuerrecht wird unternehmensfreundlicher Vereinfachungen bei der Besteuerung : Flat-Tax für Kapitaleinkünfte Prélèvement forfaitaire unique (PFU) – « flat tax » 30% Betrifft grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien etc.) Einkommensteuer 12,8%, Sozialabgaben 17,2%, d.h. Gesamtbelastung 30%, Bemessungsgrundlage ist der Bruttobetrag Option für progressiven Steuersatz möglich, dann Abschlag von 40% auf Dividenden und Anschaffungs- und Haltekosten abzugsfähig 39 Zielmarkt Frankreich
Dr. Luc JULIEN-SAINT-AMAND Avocat INTERVENANTS luc.jsa@valoris-avocats.com Me Annette LUDEMANN-OBER Avocat annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com Valoris Avocats IV. WIRTSCHAFTSRECHT 40 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Feststellungen • Die Unternehmen sind die hauptsächlichen Arbeitgeber • 66% der berufstätigen Bevölkerung werden von 3,9 Millionen Unternehmen beschäftigt • Die kleineren Unternehmen schaffen die meisten Arbeitsplätze • Zwischen 2009 und 2015 100.000 durch KMU und 300.000 durch Midcap-Unternehmen • Die französischen Unternehmen sind insgesamt zu klein • 5800 Midcap-Unternehmen in Frankreich, 12.500 in Deutschland • Unternehmensgründungen nur zu 39% online • Französische Unternehmen nicht ausreichend exportorientiert • In Frankreich exportieren 125.000 KMU, in Deutschland 310.000 41 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Feststellungen • Zu viele unterschiedliche Grenzwerte betreffend die Anzahl der Arbeitnehmer für die verschiedenen rechtlichen Regelungen • Insolvenzverfahren zu lang (durchschnittlich 2 ½ Jahre) – verhindern einen Neustart • Die Sparanlagen kommen nicht ausreichend den Unternehmen zugute • Arbeitnehmer-Gewinnbeteiligung unzureichend • Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft muss verbessert werden • 166.000 Personen arbeiten in der öffentlichen Forschung, nur 231 Beamte aus der Forschung haben seit 2000 ihr Unternehmen gegründet 42 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Loi PACTE (plan d‘action pour la croissance et la transformation des entreprises) Aktionsplan für das Wachstum und die Neugestaltung der Unternehmen • Zahlreiche, sehr unterschiedliche Maßnahmen, um • Das französische Wirtschaftsrecht den aktuellen Gegebenheiten und den internationalen Standards anzupassen • Frankreich als Investitionsmarkt interessant zu machen • Unternehmensgründungen und –Übertragungen zu erleichtern • Die Finanzierung der Unternehmen zu verbessern, insbesondere im Bereich Innovation • Französische Unternehmen zum Export zu motivieren • Die soziale Rolle der Unternehmen zu würdigen • … 43 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher La loi PACTE – zeitlicher Rahmen Erste grobe Züge bereits im Herbst 2017 bekanntgegeben, jedoch Vorlage im Ministerrat erst am 18.06.2018 Nationalversammlung Vorlage 19.06.2018; in erster Lesung am 9.10.2018 verabschiedet Vorlage vor dem Senat 10.10.2018 Voraussichtliche Veröffentlichung : März / April 2019 Übernahme gewisser Maßnahmen in die Haushaltsgesetze 2019, damit ein Inkrafttreten zum 1.01.2019 sichergestellt wird 44 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Grenzen betreffend die Anzahl der Arbeitnehmer • Aktuell 199 verschiedene Grenzwerte • Für Regelungen des Sozialversicherungsgesetzbuchs, Arbeitsgesetzbuchs, Steuergesetzbuchs, Handelsgesetzbuchs, … • Frage, ab wann eine Anpassung der Handhabung erforderlich ist, ist für die einzelnen Bestimmungen unterschiedlich geregelt • Vereinfachung der Arbeitnehmergrenzen in den KMU (nur noch 3 hauptsächliche Grenzwerte: 11, 50, 250 Arbeitnehmer) • Vereinheitlichte Regeln zur Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer (in Zukunft in allen Bereichen gemäß der Regelung für sozialversicherungsrechtliche Fragen) • Anwendung der Regeln des darüberliegenden Niveaus erst bei Überschreitung der Grenzen während fünf Jahre in Folge (einheitlich für alle Bestimmungen) 45 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Unternehmensgründung • Vereinfachung des Verfahrens • Gründung über eine einheitliche Online-Platform • Einfachere, schnellere Gründung (1 Woche, statt ein Monat) • Pauschale Gebühren für Veröffentlichungen in offiziellen Anzeigenblättern 46 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Verpflichtung zur Bestellung eines Abschlussprüfers • Kostenpunkt durchschnittlich 5.500 € / Jahr • Für kleinere Unternehmen eine große Belastung • Vereinheitlichung und Anpassung der Grenzen zur Bestellung eines Abschlussprüfers an europäisches Niveau • Bislang lagen die Werte unter den europäischen Standards • Bisherige Kriterien: Überschreiten von zwei der drei nachfolgenden Grenzwerte • Bilanzsumme mindestens 1 Millionen Euro (SAS), 1,55 Millionen Euro (SARL, SNC, SCS) • Umsatz vor Steuern mindestens 2 Millionen Euro (SAS), 3,1 Millionen Euro (SARL, SNC, SCS) • Mindestens 20 Arbeitnehmer (SAS), 50 Arbeitnehmer (SARL, SNC, SCS) • Neue Kriterien: Überschreiten von zwei der drei nachfolgenden Grenzwerte • Bilanzsumme mindestens 4 Millionen Euro • Umsatz vor Steuern mindestens 8 Millionen Euro • Mindestens 50 Arbeitnehmer 47 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Insolvenz Durchschnittliche Verfahrensdauer heute 2 ½ Jahre • Beschleunigung der Verfahren • Einrichtung einer vereinfachten, persönlichen Sanierung (für Unternehmen ohne Arbeitnehmer und mit Aktiva von weniger als 5.000 €) • Vereinfachung der Liquidierung von kleinen Unternehmen • Maximal ein Arbeitnehmer und unter 300.000 € Umsatz: Dauer 6 bis 9 Monate • Unter 750.000 € Umsatz: Dauer 12 bis 15 Monate • Neustart soll einfacher werden 48 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Rentensystem – Rentensparpläne 220 Milliarden Euro (im Vergleich: Lebensversicherungen 1.700 Milliarden, Sparbücher 400 Milliarden) • Zielsetzung: Rentensparpläne übertragbar gestalten • um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, insbesondere wenn Arbeitnehmer regelmäßig den Arbeitgeber wechseln • Anreiz: Einzahlungen sollen als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen geltend gemacht werden können • im Rahmen gewisser Grenzen (10% der beruflichen Einkünfte) • Vorzeitiger Rückkauf / Ausstieg und Wechsel des Anbieters / Versicherers möglich 49 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher KMU: Arbeitnehmererfolgs- und Gewinnbeteiligung (intéressement, participation, épargne salariale) attraktiver gestalten • Nur 16% der Arbeitnehmer von Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern kommen in den Genuss einer Arbeitnehmererfolgs- oder Gewinnbeteiligung • „forfait social“ (Sozialpauschalbeitrag) von 20% • Zielsetzung: vermehrt Arbeitnehmergewinnbeteiligung, auch in kleineren Unternehmen • Abschaffung des „forfait social“ • für die Erfolgsbeteiligung („intéressement“) bei Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern • für die Gewinnbeteiligung („participation“) und die Zuzahlung des Arbeitgebers („abondement employeur“) bei Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern • bei Unternehmen von mehr als 50 Arbeitnehmern soll der Pauschalbeitrag für das „abondement employeur“ auf 10% reduziert werden 50 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Unternehmensübertragung (Schenkung) Geschäftsführer der französischen KMU • 48% sind über 65 • 25% planen in den kommenden 2 Jahren das Unternehmen zu veräußern • Réforme des „Pacte Dutreil“ • Bevorzugte Behandlung bei Übertragung durch Schenkung im Hinblick auf die Schenkungsteuer, sofern vertraglich gewisse Verpflichtungen eingegangen werden – insbesondere Haltepflichten • In Zukunft sollen die Bedingungen und Erklärungspflichten vereinfacht werden • Insbesondere bei Veräußerungen zwischen Unterzeichnern des „pacte Dutreil“ • Maßnahme soll im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2019 kommen 51 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Forschung : Autonome Fahrzeuge USA, Kanada, Großbritannien, Spanien, Japan, Deutschland haben ihre Gesetzgebung bereits den Versuchen mit autonomen Fahrzeugen angepasst • Frankreich will auch vorne mit dabei sein • Grundlegende Kenntnisse und Arbeitsmittel sollen in Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor entwickelt werden • Die französischen Hersteller sollen im Wettkampf um die größte Anzahl der von autonomen Fahrzeugen zurückgelegten Kilometern ganz vorne mitspielen • Rechtlicher Rahmen • Versuche mit „unaufmerksamen“ Fahrern und ferngesteuerten Fahrzeugen sollen zugelassen werden • Haftungsrechtliche Fragen (Strafrecht) sollen im neuen Gesetz geklärt werden 52 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher IP – geistiges / gewerbliches Eigentum • 21% der KMU und 57% der großen Unternehmensgruppenhaben Patente angemeldet • Die französische KMU melden 4 mal weniger Patente an als die deutschen KMU • Einrichtung eines „provisorischen Patentantrags“ • Begrenzt auf 12 Monate • Der Antrag kann nachträglich vervollständigt werden • Als Datum der Anmeldung gilt die Einreichung des provisorischen Antrags • Schaffen eines neuen Einspruchsverfahrens vor dem französischen Patentamt (INPI – Institut national de la propriété industrielle) • Kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren • Schutz im Rahmen des „certificat d‘utilité“ (Gebrauchsmuster) • Verlängerung des Schutzes von sechs auf zehn Jahre • Möglichkeit der Umwandlung in einen Antrag auf Patentanmeldung 53 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Innovationsfonds „Fonds pour l’innovation et l’industrie“ • Das Wachstum von morgen hängt von den neuen Technologien ab • massives Investment in die Forschung und Entwicklung revolutionärer Lösungen ist eine Bedingung der nationalen Souveränität • Künstliche Intelligenz, Nanoelektronik, Energiespeicherung, … Die Investitionen in diesen Forschungsbereichen sind sehr kostspielig, die Ergebnisse sehr ungewiss, die Perspektiven der tatsächlichen Umsetzung sehr langfristig • Bpifrance wurde mit Aktiva von 10 Milliarden € ausgestattet • Zunächst 1,6 Milliarden € in flüssigen Mitteln (aus der Veräußerung von Beteiligungen an Renault und ENGIE im zweiten Halbjahr 2017) • Sowie 8,4 Milliarden in Form von Beteiligungen (Thales, EDF) • Diese sollen eine jährliche Rendite von 200 bis 250 Millionen € abwerfen • ein Drittel für Subventionen, Darlehen etc. an Start-ups im Bereich Deep tech (bottom-up) • zwei Drittel für top-down-Projekte (große Forschungsprojekte von öffentlichen Anstalten, KMU und große Unternehmensgruppen) 54 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Ausländische Investitionen: Schutz strategischer Bereiche • Vorherige Genehmigung bei Übernahme der Kontrolle, Erwerb einer Branche oder Halten von über 1/3 des Kapitals in gewissen Tätigkeitsfeldern (öffentliche Ordnung & Sicherheit, Verteidigung, Forschung, Herstellung Handel mit Waffen, …) • Sanktionen oftmals wenig flexibel und mit nur geringer abschreckender Wirkung • Aufnahme von neuen strategischen Bereichen • Herstellung von Halbleitern • Raumfahrttechnik • Drohnen • Sofern die nationale Sicherheit auf dem Spiel steht • Künstliche Intelligenz • Cybersecurity • Roboter • Datenspeicherung • Insbesondere bei Unternehmensveräusserungen wird das Wirtschaftsministerium verstärkt einschreiten können, besser angepasste Sanktionen • Möglichkeit eines Antrags auf verbindliche Auskunft vorgesehen 55 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Export • Aussenhandelsdefizit Frankreich: 62 Milliarden Euro im Jahr 2017 • Nur 125.000 KMU exportieren (Vergleich Italien 220.000, Deutschland 310.000) • Einheitliche Stelle (guichet unique) für jede „région“ • Internetplatform zur „Begleitung“ der Unternehmen, die exportieren möchten • Finanzierungshilfen durch Bpifrance 56 Zielmarkt Frankreich
Französisches Wirtschaftsrecht wird unternehmensfreundlicher Platz / Rolle des Unternehmens innerhalb der Gesellschaft • Mehr als das alleinige Streben nach Gewinnerzielung, das bloße Verfolgen eines Gesellschaftszwecks • Unternehmen haben eine Aufgabe und Verantwortlichkeit gegenüber • Kundschaft • Mitarbeitern • Gesellschaftern / Aktionären • der Gesellschaft als Ganzem • Unternehmen sollen zukünftig in ihrer Satzung ihre „raison d‘être“ (Daseinsberechtigung) aufnehmen können • Langfristige wirtschaftliche Rolle und Verantwortlichkeit • Soziale Implikation • Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Umwelt 57 Zielmarkt Frankreich
Fazit Massnahmen des Gesetzgebers • Reform des Arbeitsrechts • Steuerliche Reformen • Stufenweise Herabsetzung der Körperschaftsteuersatzes • Pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte zu 30% • Verbessertes Umfeld für die Beschäftigung von Arbeitnehmern (Förderung von dualer Ausbildung, etc.) • Erleichterte Gründung und Finanzierung von Unternehmen, gesteigerte Investition in die Wirtschaft, insbesondere im Bereich Forschung / Innovation, … • Zielsetzung • Vorbereitung auf die Zukunft • optimale Chancen im internationalen Wettbewerb 58 Zielmarkt Frankreich
Zeit für Fragen Allgemeiner Art Zum französischen Arbeitsrecht ? Zum französischen Steuerrecht? Zum französischen Wirtschaftsrecht? 59 Zielmarkt Frankreich
Ansprechpartner Dr. / Me Luc Julien-Saint-Amand, Avocat Associé Conseiller du Commerce Extérieur de la France Alsace Conseiller Technique CCI Alsace Eurométropole sur les relations franco-allemandes luc.jsa@valoris-avocats.com Tél. : + 33 (0)3 90 41 33 13 - Mob + 33 (0)7 62 98 36 23 Me Annette Ludemann-Ober, Avocat Counsel annette.ludemann-ober@valoris-avocats.com Tél. : +33 (0)3 90 41 33 13 Mob + 33 (0)6 85 61 59 41 14, avenue Pierre Mendès France 67300 STRASBOURG Eurométropole info@valoris-avocats.com www.valoris-avocats.com Creating value(s) – Créateurs de valeur(s) – Wir schaffen Wert(e) 60 Zielmarkt Frankreich
Ansprechpartner Me Xavier DROUIN Avocat xavier.drouin@fidal.com Tél. : + 33 (0)3 90 22 63 30 - Mob + 33 (0)6 80 68 26 49 Fidal 9 avenue de l’Europe CS 10002 - Schiltigheim 67013 Strasbourg Cedex 61 Zielmarkt Frankreich
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 62 Zielmarkt Frankreich
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