Doppelhaushalt 2021/2022 - Handlungsfähig bleiben - Zukunftsinvestitionen sichern - Stadt Reutlingen
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INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Oberbürgermeister Thomas Keck.......................................................................4 Zahlen, Daten, Fakten: Die Eckdaten für den Entwurf d. Doppelhaushalts 2021/2022....6 Was bisher geschah: Der Stoff, aus dem der Etatentwurf 2021/2022 ist.......................20 „Hausaufgaben“ vom Regierungspräsidium....................................................................23 Corona und kein Ende: Die Langzeitfolgen der Pandemie für die städtischen Finanzen..24 Wege aus der Krise: Das Haushaltssicherungskonzept...................................................26 Kleine Belastung, große Wirkung: Die Stellschrauben Grund- und Gewerbesteuer..........28 Zukunft gestalten: Die Investitionen...............................................................................32 Geschichte wiederholt sich: Vergleich 08/09 und 21/22..............................................37 Doppelhaushalt 2021/2022: Kernaussagen..................................................................38 Wie geht es weiter? Terminplan für den Doppelhaushalt 2021/2022.............................39 3
Liebe Reutlingerinnen, Klar ist schon heute: Die Wende schaffen wir frühestens im Jahr 2023. Selbst, wenn liebe Reutlinger! die Pandemie heute vorbei wäre und die Wirtschaft vom ersten Tag an wieder kräftig zulegen würde, wären die dann wieder steigenden Steuereinnahmen erst mit zwei- Der letzte Doppelhaushalt 2019/2020 wurde im Septem- jähriger Verzögerung in unserem Stadtsäckel spürbar. ber 2018 eingebracht. Das liegt gerade mal zweieinhalb Jahre zurück. Zweieinhalb Jahre, in denen unsere Welt Für den kommenden Doppelhaushalt bleibt uns nichts anderes übrig, als den sprich- komplett über den Haufen geworfen worden ist – von wörtlichen Gürtel noch einmal enger zu schnallen, obwohl er an manchen Stellen nach einem vermeintlich unscheinbaren Virus, das wir zum Zeit- den Konsolidierungsmaßnahmen der vergangenen Monate schon sehr eng sitzt. Neu punkt der Verabschiedung dieses Zahlenwerks noch nicht geschaffene Stellen, um nur ein Beispiel zu nennen, wird es nur dort geben, wo sie einmal kannten. Wie in vielen anderen Städten auch hat wirklich unverzichtbar sind: ein Beispiel dafür ist der „City Manager“, der unserem die Corona-Pandemie nicht nur unseren Alltag, sondern pandemiegebeutelten Innenstadthandel, unseren Dienstleistern und Gastronomen auch unsere Finanzen durcheinandergewirbelt. wieder auf die Beine helfen soll. Die Liste der Neubau- und Sanierungsprojekte beschränkt sich auf das, was wirklich notwendig ist, etwa beim Ausbau der Kinder- Doch anders als in anderen Städten begann die finanzielle Misere in Reutlingen schon betreuung. vor der Pandemie. Unsere Schieflage begann bereits um Pfingsten 2019 durch einbre- chende Gewerbesteuereinnahmen. Kurz vor Weihnachten 2019 mussten wir die Reiß- Stillstand wird es daher trotz allem in unserer Stadt nicht geben: Der Entwurf für den leine ziehen: Die am 17. Dezember erlassene Haushaltssperre sicherte zwar unsere Doppelhaushalt 2021/2022 enthält Investitionen von jährlich 50 Millionen Euro – in Handlungsfähigkeit, brachte unter anderem aber auch mit sich, dass neu geschaffene Projekte, die keinen Aufschub dulden und die deutlich in die Zukunft weisen. Stellen nicht besetzt und Projekte ohne Bau- oder Grundsatzbeschluss auf Eis gelegt werden mussten. Von neuen Baubeschlüssen musste Abstand genommen werden. „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen“, riet schon Aristoteles: Ich bin überzeugt, dass wir die Segel mit dem Etatentwurf, den wir Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen wurden ab April gemeinsam mit dem Gemeinde- Ihnen in dieser Broschüre näher bringen wollen, genau richtig gesetzt haben! rat erarbeitet. Sie flossen in den zweiten Nachtragshaushalt im Oktober 2020 ein. Das liegt beileibe nicht daran, dass die Stadtverwaltung in Reutlingen besonders Ihr schlecht gewirtschaftet hat. Dass Reutlingen die Ausgabenlast einer Großstadt, aber die Einnahmesituation einer mittleren Stadt hat, ist nicht neu. Auch nicht, dass die Stadtkreisgründung uns gerade in dieser Hinsicht finanzielle Vorteile gebracht hätte, die uns – und damit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt – jetzt helfen würden. Thomas Keck Oberbürgermeister Stattdessen wird die Lage immer prekärer. Erinnerungen an die finanzielle Schief- lage, in der wir uns vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2011/2012 befanden, werden wach. Damals wie heute haben sich sämtliche Ämter der Stadtverwaltung und der Gemeinderat intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, was sich Reutlingen über- haupt noch leisten kann, haben Strukturen, Projekte, Standards, Zuschüsse und Abgaben hinterfragt. 4 5
ZAHLEN, DATEN, FAKTEN: DIE ECKDATEN FÜR DEN ... ... ENTWURF DES DOPPELHAUSHALTS 2021/2022 Produktbereiche der Dezernatsbudgets Gesamthaushalt 2021 Produktbereiche der Dezernatsbudgets Gesamthaushalt 2022 11 (Innere Verwaltung) inklusive Grundstücksverkehr 4.253.786,84 € 2,0% 11 (Innere Verwaltung) inklusive Grundstücksverkehr 7.633.533,23 € 3,4% 12 (Sicherheit und Ordnung) 23.380.795,87 € 11,1% 12 (Sicherheit und Ordnung) 23.841.514,60 € 10,7% 21 (Schulträgeraufgaben) 31.855.231,79 € 15,2% 21 (Schulträgeraufgaben) 31.713.330,48 € 14,3% 25-28 (Museen, Archiv; Musik; Bibliotheken; Kultur) 24.203.179,21 € 11,5% 25-28 (Museen, Archiv; Musik; Bibliotheken; Kultur) 23.831.151,23 € 10,7% 31 (Soziale Hilfen) 8.092.104,14 € 3,8% 31 (Soziale Hilfen) 8.163.639,85 € 3,7% 36 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) 55.047.027,88 € 26,2% 36 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) 55.245.591,66 € 24,9% 42 (Sportförderung) 4.987.720,22 € 2,4% 42 (Sportförderung) 5.607.954,30 € 2,5% 51-52 (Räumliche Planung und Entwicklung; Bauen 51-52 (Räumliche Planung und Entwicklung; Bauen 10.249.743,44 € 4,9% 10.905.295,18 € 4,9% und Wohnen) und Wohnen) 54 (Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV) 29.313.139,87 € 13,9% 54 (Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV) 35.392.302,18 € 15,9% 55-56 (Natur- und Landschaftspflege; Umweltschutz) 11.595.059,07 € 5,5% 55-56 (Natur- und Landschaftspflege; Umweltschutz) 12.400.080,09 € 5,6% 57 (Wirtschaft und Tourismus) 7.277.773,72 € 3,5% 57 (Wirtschaft und Tourismus) 7.327.936,45 € 3,3% 210.255.562,05 € 222.062.329,25 € 6 7
Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt Ordentliche Aufwendungen 2021 Ordentliche Aufwendungen 2022 Personalaufwendungen 106.874.494 € 29,1% Personalaufwendungen 112.420.839 € 30,5% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 77.146.181 € 21,0% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 71.029.448 € 19,3% Planmäßige Abschreibungen 16.871.132 € 4,6% Planmäßige Abschreibungen 16.131.430 € 4,4% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.135.000 € 0,9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.346.000 € 0,9% Transferaufwendungen 153.264.298 € 41,7% Transferaufwendungen 155.014.465 € 42,1% Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.942.389 € 2,7% Sonstige ordentliche Aufwendungen 10.248.789 € 2,8% Summe Ordentliche Aufwendungen 367.233.494 € Summe Ordentliche Aufwendungen 368.190.971 € 8 9
Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge 2021 Ordentliche Erträge 2022 Steuern und ähnliche Abgaben 171.593.000 € 47,3% Steuern und ähnliche Abgaben 175.692.000 € 48,3% laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) 112.942.601 € 31,1% laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) 111.456.086 € 30,6% Auflösung von Ertragszuschüssen 3.828.300 € 1,1% Auflösung von Ertragszuschüssen 3.757.515 € 1,0% Sonstige Transfererträge 959.347 € 0,3% Sonstige Transfererträge 959.347 € 0,3% Gebühren und ähnliche Abgaben 15.217.497 € 4,2% Gebühren und ähnliche Abgaben 15.866.735 € 4,4% Privatrechtliche Leistungsentgelte 11.463.082 € 3,2% Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.338.582 € 3,4% Kostenerstattung/ Kostenumlagen 22.419.422 € 6,2% Kostenerstattung/ Kostenumlagen 19.260.066 € 5,3% Finanzerträge 13.252.100 € 3,7% Finanzerträge 13.612.100 € 3,7% Sonstige ordentliche Erträge 11.175.800 € 3,1% Sonstige ordentliche Erträge 11.175.800 € 3,1% Summe Ordentliche Erträge 362.851.149 € Summe Ordentliche Erträge 364.118.231 € 10 11
Finanzhaushalt Einzahlungen Investitionen 2021 Finanzhaushalt Einzahlungen Investitionen 2022 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 7.232.683,00 € 26,5% Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6.392.740,00 € 27,0% Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnl. Ent- Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnl. Ent- 1.379.800,00 € 5,0% 633.600,00 € 2,7% gelten für Investitionstätigkeit gelten für Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermö- Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermö- 15.850.000,00 € 58,0% 8.800.000,00 € 37,1% gen gen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzver- Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzver- 2.869.400,00 € 10,5% 7.869.400,00 € 33,2% mögen mögen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.331.883,00 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 23.695.740,00 € Finanzhaushalt Einzahlungen Investitionen 2021 Finanzhaushalt Einzahlungen Investitionen 2022 12 13
Finanzhaushalt Auszahlungen Investitionen 2021 Finanzhaushalt Auszahlungen Investitionen 2022 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und 9.000.000 € 16,6% 6.500.000 € 12,8% Gebäuden Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen 32.543.407 € 60,1% Auszahlungen für Baumaßnahmen 34.964.600 € 68,7% Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sach- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sach- 7.124.194 € 13,2% 5.544.392 € 10,9% vermögen vermögen "Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen "Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen 721.150 € 1,3% 393.750 € 0,8% Vermögensgegenständen" Vermögensgegenständen" Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 4.750.471 € 8,8% Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 3.485.575 € 6,8% Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 54.139.222 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 50.888.317,00 € Finanzhaushalt Auszahlungen Investitionen 2021 Finanzhaushalt Auszahlungen Investitionen 2022 14 15
Entwicklung des Zahlungsmittelüberschusses/-bedarfs Nettokreditaufnahme Der Zahlungsmittelüberschuss ist das, was früher die Zuführungsrate war. Er errechnet Im Doppelhaushalt 2021/2022 ist eine Nettoneuverschuldung von 32,1 Millionen Euro sich aus der Differenz der Einzahlungen und Auszahlungen der laufenden Verwaltungs- notwendig. Das hohe Investitionsvolumen muss im gesamten Finanzplanungszeitrum tätigkeit. So entwickelt er sich im Finanzplanungszeitraum: im Schnitt zu rund 50 Prozent aus Krediten finanziert werden. Im Finanzplanungszeitraum zeigt sich daher bei den Kreditaufnahmen folgende Entwicklung: Der Zahlungsmittelüberschuss dient als wichtige Kennzahl zur Beurteilung der finan- So entwickelt sich die Verschuldung im Kernhaushalt in den Haushaltsjahren 2011 ziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune. Er muss mindestens die Auszahlungen für bis 2022: die ordentliche Tilgung abdecken, soweit diese nicht durch Entnahme aus der Liqui- Stand Stand Stand Stand Stand Stand dität finanziert sind. Im Doppelhaushalt wird der Mindestzahlungsmittelüberschuss Bezeichnung 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 eingehalten, da im Jahr 2022 entsprechende Liquiditätsentnahmen geplant sind. Im Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR gesamten Finanzplanungszeitraum wird der Mindestzahlungsmittelüberschuss deutlich Schulden der allg. 110,084 96,876 91,815 85,389 88,535 88,909 Finanzverwaltung übertroffen. je Einwohner/EUR 980,00 860,00 814,00 771,00 791,00 787,00 Die Differenz von Zahlungsmittelüberschuss und den Auszahlungen für die ordentliche Stand Stand Stand Stand Stand Stand Tilgung heißt Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel. Im Finanzplanungszeitraum wird mit Bezeichnung 31.12.17 31.12.18 31.12.19 31.12.20 31.12.21 31.12.22 Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR steigenden Beträgen gerechnet. Schulden der allg. 75,192 91,589 93,077 98,102 133,545 148,539 Finanzverwaltung je Einwohner/EUR 655,00 793,00 803,00 848,00 1.154,00 1.279,00 16 17
Entwicklung des Schuldenstands Als Folge der guten wirtschaftlichen Entwicklung konnte der Schuldenstand in den Jah- Wie die Grafik zeigt, wird die Verschuldung im Finanzplanungszeitrum deutlich anstei- ren 2007 bis 2017 um rund 46 Millionen Euro reduziert werden. Seit dem Jahr 2018 gen, von 2020 bis 2025 wird sie sich beinahe verdoppeln! steigt der Schuldenstand der Kernverwaltung wieder deutlich an. Am 31. Dezember 2020 bestanden Kreditverpflichtungen in Höhe von 98,102 Millionen Euro im Kern- Nach § 78 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht der Gesetzgeber zum Aus- haushalt. gleich des Haushalts einer Stadt folgende Einnahmenreihenfolge vor: Sonstige Einnah- men (z. B. Zuweisungen und Zuschüsse Dritter), soweit vertretbar und geboten Entgel- Die mit der zweiten Nachtragshaushaltssatzung 2020 genehmigte zusätzliche Kredit- te für städtische Leistungen (z.B. Mieten, Pachten, Konzessionszahlungen, Gebühren, ermächtigung 2020 in Höhe von 18,29 Millionen wurde im Jahr 2021 bereits in An- privatrechtliche Nutzungsentgelte u. ä.), im Übrigen Steuern. Kredite sind das letzte spruch genommen. Sie ist daher in der Entwicklung des Schuldenstandes im Jahr 2021 Mittel; sie sollen nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht berücksichtigt. möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. 18 19
WAS BISHER GESCHAH: DER STOFF, AUS DEM DER ETATENTWURF Im März 2020 verständigte sich der Gemeinderat bei einer Klausursitzung auf ambi- 2021/2022 IST tionierte Einsparziele im Ergebnishaushalt, also dem Topf für die laufenden Einnahmen und Ausgaben: Für das Jahr 2020 lag die Zielmarke bei 22,7, für 2021 bei 22,3 und für 2022 bei 19,1 Millionen Euro. 20.000.000 € Entwicklung der Finanzlage Stadt Reutlingen 10.000.000 € 12.000.000 € Im April 2020, wenige Wochen, nachdem die WHO die Pandemie ausgerufen hatte, - € aber noch Monate, bevor irgendjemand ahnen konnte, wie lange diese Pandemie das -4.382.000 € Land – und damit auch die Stadt Reutlingen – letztlich im Griff haben würde, fasste der -10.000.000 € -4.700.000 € -10.000.000 € -10.700.000 € -6.840.000 € Gemeinderat die ersten Konsolidierungsbeschlüsse: -20.000.000 € • für 2020 7,8, -30.000.000 € • 2021 5,0, -40.000.000 € • 2022 7,3 und • 2023ff 7,3 Millionen Euro -50.000.000 € sollten die Ämterbudgets jeweils hergeben. Diese Vorgehensweise hatte seinerzeit das -60.000.000 € -58.600.000 € Regierungspräsidium Tübingen als Alternative zu einem Nachtragshaushalt empfohlen, -70.000.000 € -61.840.000 € weil die Corona-Pandemie erhebliche negative Folgewirkungen für die kommunalen -69.600.000 € Haushalte, erwarten ließ, die aber noch nicht mit Zahlen hinterlegt werden konnten. -80.000.000 € Die ersten Beschlüsse traten unmittelbar nach der Verabschiedung in Kraft – unter anderem mit einer Wiederbesetzungssperre, mit der Personalkosten in Höhe von fast einer Million Euro eingespart wurden. Im Juni 2020 folgte ein weiterer Beschluss: Der bis 2025 veranschlagte Haushaltskon- Stadtkämmerei 8 solidierungsprozess sollte die dauerhafte Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts sichern und mindestens das „Loch“ von rund 22,7 Millionen Euro füllen, das bereits Damals sah die Welt noch ganz anders aus: Der am 18. Dezember 2018 vom Gemein- vor der Corona-Pandemie bestand. derat verabschiedete Doppelhaushalt 2019/2020 sah für das Jahr 2020 unter ande- rem ein positives ordentliches Ergebnis von 12 Millionen Euro und einen Zahlungs- In Workshops mit fast allen städtischen Ämtern und Eigenbetrieben suchten rund 200 mittelüberschuss von 22, 6 Millionen Euro vor. Doch schon im Frühsommer 2019 Beschäftigten nach Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren und Strukturen zu opti- zeichnete sich ab, dass die Gewerbesteuer um rund 14 Millionen Euro einbrechen mieren. Rund 700 Ideen kamen auf diese Weise zusammen. Sie flossen in ein zweites würde. Konsolidierungspaket mit insgesamt 226 Maßnahmen, mit denen sich der Gemeinde- rat in einer Klausur im Januar 2021 intensiv auseinandersetzte. Im Dezember 2019 erließ die Verwaltung eine Haushaltssperre, die umfasste, dass zehn Prozent sämtlicher Ämterbudgets – zusammen rund 15,7 Millionen – zunächst Nichtsdestotrotz sah sich der Gemeinderat gezwungen, im Oktober 2020 einen auf Eis gelegt werden mussten. Unter anderem betraf die Sperre rund vier Millionen zweiten Nachtragshaushalt mit weiteren kurzfristig wirksamen Konsolidierungsmaßnah- Euro Projekte ohne Bau- oder Grundsatzbeschluss. Im Januar 2020 folgte ein erster men zu verabschieden. Diesen Schritt schreibt die Gemeindeordnung vor, wenn sich Nachtragshaushalt, um die Ermächtigung für Kassenkredite von 20 auf 40 Millionen abzeichnet, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder sich ein Euro zu erhöhen. bereits eingeplanter Fehlbetrag erheblich vergrößert. 20 21
Trotz der vorangegangenen Konsolidierungsbeschlüsse und der bestehenden „Corona- „HAUSAUFGABEN“ VOM REGIERUNGSPRÄSIDIUM: Rettungsschirme“ von Bund und Land war abzusehen, dass sich das ordentliche Erge- Wie wird der Doppelhaushalt 2021/2022 genehmigungsfähig – bnis für das Jahr 2020 um rund 16,7 Millionen Euro verschlechtern und eine weitere und was passiert, wenn er nicht genehmigt wird? Erhöhung der Kreditermächtigung von 9,1 auf 27,4 Millionen Euro erforderlich würde. Auszug aus dem Originaltext des Regierungspräsidiums Tübingen als zuständige Der Nachtragshaushalt sah unter anderem vor, dass Zuschüsse an Vereine und Ver- Finanzaufsichtsbehörde: bände fürs Jahr 2020 nicht gekürzt werden und Bauprojekte, die bereits in der Umset- zung waren, weiterlaufen sollten. Gesichert waren außerdem bereits geplante Arbeiten Die Stadt Reutlingen wird mit Nachdruck aufgefordert, ein Haushaltssiche- zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und die Umsetzung des Digitalpakts rungskonzept mit wirksamen kurz- und mittelfristigen Konsolidierungsmaß- für Schulen. nahmen zur Verbesserung der Ertrags- und Finanzlage zu beschließen. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts soll die Stadt aufzeigen, durch welche Maßnahmen ihre Einschneidend dagegen die Veränderungen im Finanzhaushalt: Bau- und Sanierungs- finanzielle Leistungsfähigkeit und damit ihre stetige Aufgabenerfüllung abgesichert projekte, bei denen die sprichwörtlichen Bagger noch nicht gestartet waren, wurden werden kann. Insbesondere muss die Stadt die [im Nachtragshaushalt enthaltene – mit wenigen Ausnahmen auf Eis gelegt. Fürs Jahr 2021 schrumpfte das Investitions- Anm. d. Verf.] Überschreitung der Kreditobergrenze im Finanzplanungsjahr 2021 in volumen von 39,5 auf 29,6, für 2022 von 38,3 auf 20,3 Millionen Euro. Insgesamt sank Höhe von 11.009.489 EUR sowie im Finanzplanungsjahr 2022 in Höhe von 3.445.888 das ursprünglich geplante Investitionsvolumen für die Jahre 2020 bis 2023 von 115,4 EUR beseitigen. Ziel des gesamten Haushaltssicherungskonzeptes muss es sein, die um rund 31,1 auf rund 84,3 Millionen Euro. Stadt zum Ende des Finanzplanungszeitraums wieder in die Lage zu versetzen, einen Haushalt mit ausgeglichenem Ergebnis und nachhaltiger Leistungsfähigkeit vorzule- Fasst man alle für das Jahr 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung gen. Die Ergebnisse des Haushaltssicherungskonzepts sollen in den Doppelhaushalt zusammen, belaufen sich diese im Ergebnishaushalt auf ein Volumen von 13,2 Millionen Euro: 2021/2022 eingearbeitet werden. “ • 7,8 Millionen Euro erstes Konsolidierungspaket (GR Drs 20/010/06) In seinem Genehmigungserlass für den zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat das Regierungspräsidium Tübingen wenig Spielraum für Interpretationen gelassen. Ohne • 0,9 Millionen Euro Stellen-Wiederbesetzungssperre die Berücksichtigung der genannten Auflagen stellt die Behörde für den Doppelhaus- halt 2021/2022 in Aussicht. • 0,8 Millionen Euro weitere kurzfristige Konsolidierungsmaßnahmen (GR Drs 20/010/13) Die städtischen Finanzen sind das „Königsrecht“ des Gemeinderats – und das würde stark beschnitten, würde das Regierungspräsidium die Genehmigung des Etats ver- • 3,7 Millionen Euro globale Minderausgabe weigern. In der daraus resultierenden „haushaltslosen“ Zeit könnten keine neuen Maß- nahmen ergriffen werden, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung wäre geschwächt, weitere Auflagen könnten erteilt werden – kurz: weitgehender Stillstand in der ganzen Stadt. 22 23
CORONA UND KEIN ENDE: DIE LANGZEITFOLGEN DER PANDEMIE FÜR DIE STÄDTISCHEN FINANZEN Ein „Loch“ von über 81 Millionen Euro: Die ersten Schätzungen der Pandemie-Aus- wirkungen im Mai 2020 ließen nicht nur den Verantwortlichen der Stadtverwaltung das Blut in den Adern gefrieren. Ganz so schlimm kam es am Ende nicht: Mit dem „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ der Bundesregierung sowie dem „kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakts konnte das Corona-bedingte Defizit des Jahres 2020 in Reutlingen fast komplett kompensiert werden. In den Jahren ab 2021 ist dies nicht der Fall. Weitere Rettungsschirme für Kommunen sind bislang nicht angekündigt. Dabei liegt schon jetzt auf der Hand, dass die Jahre 2021 und 2022 ganz erheblich unter den wirtschaftlichen „Nebenwirkungen“ der Pandemie leiden werden. „Lockdowns“ von großen Teilen des Handels, der Gastro- nomie und den Dienstleistungen, Kontaktverbote oder Ausgangssperren spiegeln sich unübersehbar in der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und in den Schlüsselzuweisungen des Landes wider. So lässt die Herbst-Steuerschätzung 2020, deren Erkenntnisse in den Etatentwurf 2021/22 einfließen, für 2021 Gewerbesteuereinnahmen von 54,1 und fürs Folgejahr 55,6 Millionen Euro erwarten. Immerhin: besser als die 46,6 Millionen Euro des Jahres 2020 – aber immer noch deutlich unter den Erwartungen, die auf den Erfahrungen der Vorjahre basieren. Tatsächlich wird sich der Corona-bedingte Gewerbesteuer-Ausfall auf 5,9 Millionen Euro im Jahr 2021 und auf 7,4 Millionen Euro im Jahr 2022 belaufen. Erst im Jahr 2025 werden die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen wieder Vor-Corona-Niveau erreichen. Ähnlich präsentieren sich die Prognosen für die Schlüsselzuweisungen: Corona-bedingt fehlen 13,6 Millionen Euro im laufenden und 14,1 Millionen Euro im kommenden Jahr. 24 25
WEGE AUS DER KRISE: DAS HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT In Zahlen bedeutet das: Mit dem Haushaltssicherungskonzept können die Ergebnis- haushalte in den Jahren 2021 bis 2025 kumuliert um 150,6 Millionen Euro entlastet Zusammen mit dem Etatentwurf 2020/2021 legt sie dem Gemeinderat eine Be- werden. Im Finanzhaushalt werden vor allem in den Jahren 2021 und 2022 zusätzlich schlussvorlage zur Verabschiedung eines Haushaltssicherungskonzepts vor. Ziel des 12,6 Millionen Euro Mittel zur Stärkung der Eigenfinanzierungskraft generiert. Ein Konzepts ist, einen genehmigungsfähigen Doppelhaushalt abzuliefern und obendrein Corona-bedingtes Defizit war nicht nur im Jahr 2020 zu verzeichnen. Nach heutigem die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzierungszeitraum bis 2025 zu gewährleisten. Kenntnisstand belasten die Auswirkungen der anhaltenden Corona-Pandemie die Finanzen der Stadt über das Jahr 2020 hinaus in erheblichem Maße. Die wichtigsten Inhalte des Konzepts im Überblick: • Die Sanierung und der Erhalt der städtischen Infrastruktur – und damit des städtischen Vermögens - haben Vorrang vor der Schaffung neuer Infrastruktur. • Anders als noch im Nachtragshaushalt vorgesehen, sollen städtische Investitionen nicht mehr drastisch reduziert werden. Das gilt vor allem für Neubauten und Sanie- rungen für die Kinderbetreuung. Damit leistet die Stadt nicht zuletzt auch einen Beitrag zu konjunkturellen Impulsen für die örtliche und regionale Bauwirtschaft und Handwerkerschaft. • Kein übereilter Abbau städtischer Aufgaben und Angebote, sondern Sicherung einer möglichst kontinuierlichen Aufgabenerfüllung - vor allem für freiwillige Aufgaben im Bereich der Kultur, des Sports oder im sozialen Bereich. • Kein „Kaputt-Sparen“: Aufgaben und Leistungen, die das Wachstum der Wirtschaft Das Konzept fängt sowohl die Defizite vor Corona als auch die Langzeitfolgen der Pan- und der Steuerkraft bewirken, sollen möglichst nicht angetastet werden. demie auf. Allerdings mit weitreichenden Konsequenzen und Belastungen für die Ämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die städtischen Beteiligungsunternehmen, • Gleichmäßige Belastung: Das Haushaltssicherungskonzept soll in allen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger, für Vereine und Institutionen, für die Gewerbetrei- umgesetzt werden - sämtliche Politikfelder, alle Ämter sowie die städtischen Eigen- benden in dieser Stadt sowie mit einem steigenden Schuldenstand zur Finanzierung betriebe und Tochtergesellschaften. dringend notwendiger Investitionen. Diese Belastungen und Einschränkungen führen auf der anderen Seite dazu, dass die Stadt handlungsfähig bleibt und im Doppelhaus- • Pauschale Konsolidierungsbeiträge sind weitgehend tabu, statt dessen setzt das halt 2021/2022 vor allem notwendige Investitionen in die Sanierung und den Erhalt Konzept auf konkrete, auch langfristig angelegte Maßnahmen. des Vermögens sicherstellen kann. • Mit der Haushaltssicherung müssen Perspektiven den Liquiditätsaufbau und die Rückführung der notwendigen Kredite definiert werden. • Neue Maßnahmen und Projekte, die Folgekosten nach sich ziehen, werden nur berücksichtigt, wenn sie verpflichtend oder unverzichtbar sind. 26 27
KLEINE BELASTUNG, GROSSE WIRKUNG: DIE STELLSCHRAUBEN GRUND- UND GEWERBESTEUER Eines war allen Verantwortlichen von Vornherein klar: Gerade auch vor dem Hinter- grund der Belastungen der Corona-Pandemie für die Bevölkerung und für Gewerbe- treibende sollten Steuererhöhungen das letzte Mittel sein, sollte jeder Euro drei Mal umgedreht werden, ehe es an diese Stellschrauben ging. So heißt es auch im Haus- haltssicherungskonzept: Erhöhungen der Grund- oder Gewerbesteuer sind innerhalb der Maßnahmen zur Haushaltssicherung letztrangig, was auch der gesetzlichen Rangfolge ent- spricht. Steuererhöhungen bei den Realsteuern werden erst und nur soweit in Betracht gezogen, wie alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. In der Reihenfolge des Haus-haltssicherungskonzepts nehmen sie den letzten Platz ein. Steuererhöhungen sollen ausschließlich dazu dienen, um das Finanzziel, insbesondere den notwendigen Zah-lungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt zu erreichen und damit die Investi- tionsfähigkeit der Stadt im Finanzhaushalt zu sichern.“ Doch was würde eine Anhebung der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte sowie eine Anhebung der Gewerbesteuer um 30 Prozentpunkte für die jeweils Betroffenen über- haupt bedeuten? Und wo liegt Reutlingen im Vergleich mit anderen Städten? Für Gewerbetreibende gilt: Gewerbesteuer muss grundsätzlich nur bei Gewinn ab- geführt werden. Verlustvorträge werden abgezogen vom Gewinn bei Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags. Berücksichtigt werden überdies auch Freibeträge für natürliche Personen und Personengesellschaften: 24.500 Euro/Veranlagungszeitraum, also in der Regel im Kalenderjahr. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer. 28 29
Die von der Pandemie besonders gebeutelten Händler, Gastronomen und Dienstleis- ter wären von einer Erhöhung zunächst einmal gar nicht betroffen. Andere Branchen wiederum fahren auch in der Corona-Zeit noch Gewinne ein: Paketdienste, IT-Unter- nehmen, Lebensmitteleinzelhandel oder Bauunternehmen sind einige Beispiele. Für Häusle- und Wohnungsbesitzer hätte die Anhebung der Grundsteuer folgende Auswirkungen: Daraus ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung • bei einem Einfamilienhaus: 9,20 Euro • bei einem Zweifamilienhaus: 4,28 Euro • pro Wohneinheit bei Mehrfamilienwohnhaus: 3,04 Euro 30 31
ZUKUNFT GESTALTEN: DIE INVESTITIONEN a.) Hochbauprojekte Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 ist „auf Kante genäht“, jeglicher Im Finanzplanungszeitraum stehen 96,4 Millionen Euro für Neubau- und Sanierungs- Handlungsspielraum für weitere Investitionen kann nur durch schmerzhafte Einschnitte maßnahmen an Gebäuden bereit - rund 38,5 Millionen Euro für die Haushaltsjahr 2021 in andere Bereiche geschaffen werden. Das ist der Stadtverwaltung gelungen: und 2022. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 255 Millionen Euro – also über 50 Millionen Euro pro Jahr - werden in den kommenden fünf Jahren Investiert wird vorrangig in die Sanierung, den Erhalt und die Erweiterung von Schul- gebäuden, den Erhalt historischer Bausubstanz und den Ausbau der Kinderbetreuung. • der Substanzerhalt bestehender Infrastruktur sichergestellt • die Wohnbau- und Gewerbeflächenoffensive fortgesetzt • fehlende Kinderbetreuungsplätze geschaffen • erforderliche Schulerweiterungen umgesetzt • die Digitalisierung forciert • Klimaschutz und Mobilitätswende weiter vorangetrieben In den Ausbau der Kinderbetreuung fließen in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt 12,3 Millionen Euro. Darunter fallen folgende Projekte: • Fertigstellung und Restfinanzierung der drei 5-gruppigen Kinderhäuser Schleestraße, Aalener Straße und Aachener Straße mit insgesamt 5,4 Millionen Euro • Neubau Kinderhaus Käthe-Kollwitz-Straße, Degerschlacht: 3,5 Millionen Euro • Sanierung Kinderhaus Planie 30/32: 0,9 Millionen Euro • 3-gruppige Kinderbetreuungseinrichtung Wittum Rommelsbach (Container): 2,2 Millionen Euro 32 33
57,3 Millionen Euro stehen bis 2025 für unsere Schulen bereit. Unter anderem sind b) Tiefbauprojekte das folgende Projekte: „Wenn Brücken bröckeln“, titelte kürzlich der Reutlinger Generalanzeiger. In der Tat • Umbau Eduard-Spranger-Schule einschließlich Mensa und Sanierung Sportbau: sind nicht nur die 275 Brücken im Reutlinger Stadtgebiet in die Jahre gekommen und 13,3 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 3,1 Millionen Euro obendrein vielfach durch zunehmende Belastungen überfordert. Der Finanzplanungs- • Sanierung und Erweiterung Eichendorff-Realschule: zeitraum 2021 bis 2025 sieht deshalb insgesamt 76,83 Millionen Euro für Neubau 1,9 Millionen Euro, davon 2021 und 2022 1,0 Millionen Euro - und Sanierungsmaßnahmen an Straßen, Radwegen, Sport- und Spielplätzen, öffent- • Umbau und Schadstoffsanierung Minna-Specht-Schule inklusive gymnasiale lichem Grün und ähnlichem vor. Davon entfallen rund 29,05 Millionen Euro auf den Oberstufe: 5,7 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 1,9 Millionen Euro Doppelhaushalt 2021/2022. • Neubau Römerschanzschule: 5,5 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 1,2 Millionen Euro Brücken: • Erweiterung Mensa Grundschule Rommelsbach: 3,6 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 1,0 Millionen Euro • Erneuerung der Echazbrücke in der Hoffmannstraße Betzingen: • Schulausbau Friedrich-Silcher-Schule Sickenhausen: 2,2 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt 2021/2022: 0,1 Millionen Euro 7,1 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 3,2 Millionen Euro • Sanierung Straßenbrücke Siemensstraße: • Einbau Mensa Isolde-Kurz-Gymnasium einschließlich KiTa: 1,4 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt 0,7 Millionen Euro 1,5 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 0,9 Millionen Euro • Diverse Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Brücken: • Friedrich-List-Gymnasium: Sanierung Gebäude Spitalhof: 2,9 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt 1,0 Millionen Euro 5,6 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 0,9 Millionen Euro Straßen: Auch die Stadtsanierung steht weiterhin auf der kommunalpolitischen Agenda: • Fahrbahndeckensanierung Schieferstraße (B 28) 1,4 Millionen Euro in 2021/2022 • Zur Sanierung der historischen Häuserzeile Oberamteistraße sind insgesamt • Sanierung Lederstraße Reutlingen: 10,0 Millionen Euro veranschlagt. 2,0 Millionen Euro bis 2022 • Für die Sanierung des denkmalgeschützten Rathausensembles sind Planungskosten • Sanierung L384 in Betzingen von Auchterstraße bis Brühlstraße sowie die Mittel für die Fenster- und Dachsanierung des Gebäudeteils Oskar- 1,68 Millionen Euro im Jahr 2022 Kalbfell-Platz 21 in Höhe von insgesamt 11,7 Millionen Euro eingeplant. • Sanierung Markwiesenstraße Betzingen (Mark West) • Für die Sanierung der Turn- und Festhallen in den Stadtbezirken sind insgesamt 0,9 Millionen Euro bis 2022 1,8 Millionen Euro reserviert. • Anbindung Schieferbuckel an die B 28: • Für den Neubau der Sporthalle Ohmenhausen enthält die Finanzplanung 1,2 Millionen Euro, davon 2021/2022: 0,1 Millionen Euro 0,87 Millionen Euro. • Sanierung Alteburgstraße: 1,3 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 0,45 Millionen Euro • Sanierung Rommelsbacher Straße: 1,6 Millionen Euro in den Jahren 2023 bis 2024 • Sanierung Tunnel Rommelsbacher Straße 6,7 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt: 0,45 Millionen Euro • Für weitere dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Straßen: 12,2 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt 3,6 Millionen Euro 34 35
Für mehr Klimaschutz: Attraktivere Radverbindungen sind das erklärte Ziel der Stadt- GESCHICHTE WIEDERHOLT SICH: VERGLEICH 08/09 UND 21/22 verwaltung und des Gemeinderats. Im Finanzplanungszeitraum bis 2025 schlagen sie sich mit insgesamt 10,9 Millionen Euro nieder. Rückblick: „Die Wirtschaftskrise ist in Reutlingen angekommen, in einer auch uns seit dem Zweiten Weltkrieg nie dagewesenen Dimension“, sagte Oberbürgermeisterin • Umsetzung Masterplan Radverkehr, E-Bike-City Reutlingen: Barbara Bosch bei der Einbringung des Nachtragshaushalts am 4. Februar 2010, „die 6,7 Millionen Euro, davon im Doppelhaushalt 2,2 Millionen Euro Krise ist global, doch sie wirkt global“. Der im Dezember 2008 verabschiedete Dop- • Radschnellweg Tübingen – Reutlingen: pelhaushalt 2009/2010 geriet aufgrund der in den Folgemonaten völlig veränderten 3,5 Millionen Euro, davon 2021 und 22: 0,3 Millionen Euro Rahmenbedingungen in gefährliche Schieflage und verlor 2010 sogar seine Genehmi- gungsfähigkeit. Die Spielflächenplanung und die Sportstättenleitplanung sind Grundlage für die unter öffentlichem Grün und Sportplätzen veranschlagten Positionen. Für die grundlegende Sanierung von Außenanlagen an Schulen und Kinderbe- treuungseinrichtungen sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,3 Millionen Euro eingeplant, davon 1,1 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2021/2022 Die Neugestaltung des Bürgerparks „Bauabschnitt Hotel“ mit insgesamt 4,4 Millio- nen Euro sowie die Finanzierung der Haltestellen Bösmannsäcker und Storlach für die Regionalstadtbahn mit insgesamt 3,3 Millionen Euro sind weitere zukunftsweisende Projekte im Budget des Amts für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt. Kumuliert wirkte sich die Krise 2008/2009 aufs Rechnungsergebnis mit 4,6 Prozent weniger als geplant, die Coronakrise 2020/2021 mit minus 10,9 Prozent aus – in absoluten Zahlen also ein Delta zwischen 18 und 72,7 Millionen Euro. 36 37
DOPPELHAUSHALT 2021/2022: KERNAUSSAGEN WIE GEHT ES WEITER? TERMINPLAN FÜR DEN DOPPELHAUSHALT 2021/2022 • Einmal mehr spiegelt sich in den städtischen Finanzen die gegenüber vergleich- baren Städten benachteiligte Situation Reutlingens wider: Wir bewältigen die Aufgaben einer Großstadt und stellen eine großstädtische Infrastruktur zur Ver- fügung, ohne jedoch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet zu sein. • Nur ein Haushaltssicherungskonzept mit teils schmerzhaften Einschnitten in verschiedenste Bereiche ermöglicht es uns, dieses großstädtische Angebot beizubehalten, anstatt es auf das Niveau einer normalen kreisangehörigen Stadt zu reduzieren: Das sind wir unserer Bürgerschaft, aber vor allem auch den Unter- nehmen schuldig, die hier schon angesiedelt sind oder sich noch ansiedeln wollen. Die Gespräche mit dem Landkreis zur Aufgaben- und Finanzstruktur, die mit der Ablehnung der Landesregierung unseres Antrags auf Stadtkreisgründung verbun- den waren, müssen intensiviert werden. • Corona-bedingte Effekte können erst in den Jahren 2024/2025 vollständig ausgeglichen werden. • Die künftige Entwicklung hängt wesentlich davon ab, wie sich die Wirtschaft und damit die Steuereinnahmen im Laufe der nächsten Monate und Jahre, besonders mit Abflauen der Corona-Pandemie entwickeln. • Erhöhungen der Grund- oder Gewerbesteuer sind innerhalb der Maßnahmen zur Haushaltssicherung letztrangig. Wenn überhaupt, sollen sie ausschließlich die Finanzierung notwendiger Investitionen im Finanzhaushalt sichern.“ Mit anderen Worten: Sie dienen dazu, weiterhin Investitionen in unsere Kinder, unsere Jugend und den Erhalt unserer Infrastruktur zu sichern. • Für Investitionen in unseren Stadtbezirken stehen in den Jahren 2021 und 2022 17,4 Millionen Euro bereit, also rund ein Fünftel des gesamten Investitionsvolumens für Bauprojekte und bewegliches Vermögen. Die größten Maßnahmen in den Stadt- bezirken in den Jahren 2021 und 2022 sind die Friedrich-Silcher-Schule in Sicken- hausen mit 3,17 Millionen Euro, das Kinderhaus Schleestraße in Sondelfingen mit 2,26 Millionen Euro sowie die Sanierung L384 (Auchtert bis Brühlstraße) in Betzingen 1,68 Millionen Euro. In Rommelsbach wird für 1,01 Millionen Euro die Mensa der Grundschule erweitert, die Schadstoffsanierung am BZN schlägt mit 1,55 Millionen Euro zu Buche. 38 39
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