Durchführungsbestimmungen A-,B-, C-Junioren Kreisligen/Kreisklassen FD/Lat-Hün/SLÜ Saison 2021/2022
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Durchführungsbestimmungen A-,B-, C-Junioren Kreisligen/Kreisklassen FD/Lat-Hün/SLÜ Saison 2021/2022 1.Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Satzungen und Ordnungen des HFV. Die Vereine und die Mitarbeiter sind gehalten, sich über diese Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. Insbesondere zu beachten sind auch die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des VJA (https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV- Daten/spielbetrieb_und_talentfoerderung/Futsal/Spielbetrieb_Jugend/Richtlinien_2021- 2022/_Allgemeine_Durchf%C3%BChrungsbestimmungen_A-B-C-Junioren_Stand_05.08.2021.pdf). 2.Spielbericht-Online / elektronischer Spielbericht (siehe auch gesonderte Durchführungsbestimmungen) Der Spielbericht-Online ist zu verwenden und spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen dürfen nah der Freigabe nur durch den SR vorgenommen werden. Darüber hinaus haben beide Mannschaften einen aktuellen Ausdruck der Spielberechtigungsliste bereit zu halten. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen im elektronischen Spielberichtnehmen dem betroffenen Spieler nicht die Einsatzberechtigung, sofern sich der Spieler ordnungsgemäß nach § 9 Nr. 3 der Jugendordnung legitimieren kann. Bei einem fehlenden Spielerpass und fehlender Legitimation haben die Vereine unaufgefordert einen Online-Ausdruck mit eigenhändiger Unterschrift des betreffenden Spielers dem SR vorzulegen und anschließend dem Klassenleiter zuzusenden. Bei Systemausfall wird ein Papier- Spielbericht verwendet. In diesem Fall sind die Vereine für die Ergebnismeldung ins DFB-Net verantwortlich. ACHTUNG: Für die Spielzeit 2021/2022 gelten die abweichenden Durchführungsbestimmungen zu §9a) der Jugendordnung. Demnach kann die Legitimation der Spieler durch das Hochladen des Spielerfotos ins DFB-Net ersetzt werden. Nähere Informationen finden sich hier (https://www.hfv- online.de/fileadmin/HFV- Daten/spielbetrieb_und_talentfoerderung/Futsal/Spielbetrieb_Jugend/Richtlinien_2020- 2021/Nutzung_elektronischer_Spielbericht/Durchf%C3%BChrungsbestimmungen___9a_JO_elekt ronischer_Spielbericht_Stand_04.08.2020.pdf). 3.Meldung an des DFB-Net / Ergebniseingabe Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und eventuelle Spielausfälle an das DFB-Net zu melden. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des §39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18:00 Uhr das Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17:00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss in das System eingepflegt sind. 4.Spielverlegungen Spielverlegungen sind ausnahmslos genehmigungspflichtig. Anträge hierzu sind mit Einverständnis des Gegners, spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin über die Funktion „Spielverlegung beantragen“ im Bereich „Ergebnismeldung“ im DFB-Net beim Klassenleiter zu beantragen. Ausnahmen von der o.g. Regelung können bei besonderen Einzelfällen mit dem jeweiligen Klassenleiter abgesprochen werden. Verlegungen von Spielort und Uhrzeit sind bis 1 Tag vor dem Spieltermin möglich. Seite 1 von 12
5.Spielgeschehen / Auf- und Abstiegsregelungen in den einzelnen Altersklassen 5.1 Kreisübergreifende Kreisligen A-Junioren Kreisliga Lat-Hün/SLÜ/FD Die Kreisliga spielt mit 8 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf den Plätzen 1 und 2 stehenden Mannschaften steigen in die Gruppenliga auf. Verzichtet einer der beiden oder beide Aufstiegsberechtigten auf den Aufstieg, so kann der Dritt- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). Die nach Beendigung der Runde auf dem letzten Tabellenplatz stehende Mannschaft ist Absteiger. B-Junioren Kreisliga Lat-Hün/SLÜ/FD Die Kreisliga spielt mit 10 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf den Plätzen 1 und 2 stehenden Mannschaften steigen in die Gruppenliga auf. Verzichten einer der beiden oder beide Aufstiegsberechtigten auf den Aufstieg, so kann der Dritt- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). Die nach Beendigung der Runde auf dem letzten Tabellenplatz stehende Mannschaft ist Absteiger. C-Junioren Kreisliga FD/SLÜ/Lat-Hün Gruppen 1+2 Die beiden Kreisligen spielen mit 9 bzw. 8 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaften aus. Die nach Beendigung auf dem ersten Tabellenplatz stehenden Mannschaften steigen in die Gruppenliga auf. Verzichtet der jeweilige Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so kann der Zweit- bis Viertplatzierte seiner Liga in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). Die nach Beendigung der Runde auf dem letzten Tabellenplatz stehenden Mannschaften sind Absteiger. 5.2 Kreisübergreifende Kreisklassen A-Junioren Kreisklasse SLÜ/FD/Lat-Hün Die Kreisklasse spielt mit 7 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf dem ersten Tabellenplatz stehenden Mannschaft steigt in die Kreisliga auf. Verzichtet der Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so kann der Zweit- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). B-Junioren Kreisklasse FD/SLÜ/Lat-Hün Die Kreisklasse spielt mit 10 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf dem ersten Tabellenplatz stehenden Mannschaft steigt in die Kreisliga auf. Verzichtet der Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so kann der Zweit- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). B-Junioren Kreisklasse SLÜ/FD/Lat-Hün Die Kreisklasse spielt mit 10 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf dem ersten Tabellenplatz stehenden Mannschaft steigt in die Kreisliga auf. Verzichtet der Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so kann der Zweit- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). Seite 2 von 12
C-Junioren Kreisklasse FD/SLÜ/Lat-Hün Die Kreisklasse spielt mit 9 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf dem ersten Tabellenplatz stehenden Mannschaft steigt in die Kreisliga auf. Verzichtet der Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so kann der Zweit- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). C-Junioren Kreisklasse SLÜ/FD/Lat-Hün Die Kreisklasse spielt mit 9 Mannschaften in Hin- und Rückspielen ihre Meisterschaft aus. Die nach Beendigung auf dem ersten Tabellenplatz stehenden Mannschaft steigt in die Kreisliga auf. Verzichtet der Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so kann der Zweit- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge das Aufstiegsrecht wahrnehmen (§30 Nr. 4 SpO). In allen kreisübergreifenden Kreisligen wird die jeweils bestplatzierte Mannschaft eines jeden Kreises als Kreismeister geehrt. Ein Aufstiegsrecht resultiert aus dieser Meisterehrung nicht. 6. Besondere Regelungen im Zuge der Covid-19 Pandemie Es sind die Hygienebestimmungen der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen einzuhalten. Ebenso wird allen Vereinen empfohlen, sich an die Corona-Richtlinien des HFV zu halten. Dies beinhaltet insbesondere das Erstellen und Einhalten eines Hygienekonzeptes für jede Spielstätte des Vereins. Dieses Konzept soll im Vorfeld eines jeden Spieles dem gegnerischen Verein zur Kenntnis gegeben werden. Für die Umsetzung und die Einhaltung der Regeln sind die Heimvereine verantwortlich. 7. Flex-Modell(Norweger) 9er Saison 2021-2022 A - C Junioren Tore: Jeweils Tore der entsprechenden Altersklassen Spielfeld: Jeweils ein Tor eingerückt auf den 16er (siehe Skizze) Spielzeit: wie bei 11er-Mannschaften (Altersbedingt) Auswechselspieler: 4 Mannschaftsstärke: richtet sich nach der der kleineren Mannschaftsstärke. Tritt bspw. eine gemeldete 1er Mannschaft gegen eine 9er Mannschaft an wird 9 - 9 gespielt. Eine gemeldete 11er-Mannschaft kann nicht auf eine 9er-Mannschaft umstellen. Wenn eine 9er-Mannschaft auf eine 11er-Mannschaft umstellt, so muss diese 48 Std. vorher den Gegner Informieren Eine gemeldete 9er-Mannschaft hat kein Aufstiegsrecht! Seite 3 von 12
Verantwortliche Kreis Fulda: Alfred Wess, freddewess@gmail.com, 0160-90717670 Kreis Lauterbach/Hünfeld: Gerhard Henkel, gerhard.henkel@arcor.de, 0173-2943115 Kreis Schlüchtern: Karsten Dill, karsten.dill@web.de, 0170-9052833 . Seite 4 von 12
Durchführungsbestimmungen Saison 2021/2022 der D- Junioren für die Kreisliga/Kreisklasse Schlüchtern 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Meisterschaft, Auf- und Abstieg 1. Der Meister der D-Junioren-Kreisliga ist Kreismeister. Da es ab der Saison 2021/2022 aus der Gruppenliga Fulda nur noch drei Absteiger gibt gilt folgende Aufstiegsregel: aus den drei Kreismeistern der Kreise Schlüchtern, Lauterbach/Hünfeld und Hersfeld/Rotenburg werden nach Beendigung der Runde zwei weitere Aufsteiger ausgespielt. Sollte der Erstplazierte auf sein Aufstiegsrecht verzichten, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander an den jeweiligen Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierten über. 2. Aus der D-Junioren-Kreisliga gibt es keine Absteiger. 3. Aus der D-Junioren-Kreisklasse gibt es keine Auf- und Absteiger. 3.Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1. Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Klassenleiter. Spieltag bei D-Junioren ist grundsätzlich der Freitag. Sofern erforderlich, können Spiele auch an anderen Wochentagen angesetzt werden, vorzugsweise Dienstag. 3.2. Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung der Spielpläne nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 5 Tage vor Spieltermin in Absprache mit dem/den beteiligten Verein/en, beim Klassenleiter mitgeteilt wurde/n. Zeitliche Verlegungen der Spiele müssen dem Klassenleiter spätestens 1 Tag vor dem Spieltermin vorliegen. Hinweis: Spielverlegungen sollen über die die Funktion des Spielverlegungsantrages im DFBnet beantragt werden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist bei Vorlage an den Klassenleiter. Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt. Der letzte Spieltag wird zeitgleich durchgeführt. Seite 5 von 12
4.Spielfelder 4.1. Spielfeldgröße: Bei D9 beträgt die Spielfeldgröße ca. 70m x 50m, bei D7 wird über das halbe Spielfeld auf jeweils 5 x 2 m Tore gespielt (siehe nachfolgende Abbildung!) Das Spielfeld und der Strafraum vor den Kleinfeldtoren müssen abgestreut oder mit entsprechenden Hütchen markiert sein. Spielfeldmaße 9er-Feld Spielfeldmaße D7 4.2. Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Rasen-, Kunstrasen und Hartplatz). Die Vereine sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeschaffenheiten einzustellen. Seite 6 von 12
4.3. Zu Spielen (bei Vereinen mit Kunstrasen- oder Hartplatz) haben sich alle Spieler mit beiderlei Schuhwerk auszurüsten!!! 4.4. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Als neutraler Vertreter des HFV ist bei allen Vereinen, der Vertreter der 1. Senioren Mannschaft zu verständigen. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen. 4.5. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein, bei Samstagsspielen bis spätestens 11:00 Uhr, und bei Wochentagspielen oder Sonntagen bis 3 Stunden vor Spielbeginn mitzuteilen. 4.6. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 5.Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Die Reglungen des Digitalen Spielerpasses sind verbindlich umzusetzen. Demnach kann die Legitimation der Spieler durch das Hochladen des Spielerfotos ins DFB-Net ersetzt werden. 5.2. Spielberechtigt für alle D-Junioren Kreisligen / -klassen sind alle Spieler des älteren und jüngeren Jahrgangs, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Falls der digitale Spielerpass nicht angewandt wird müssen gültige Spielerpässe am Spieltage vorliegen, eine Passkopie ist nicht zulässig. Nachmeldungen müssen spätesten am Tag vor dem Spiel (auch per Fax) beim Klassenleiter eingegangen sein. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. Fehlende Spielerpässe sind in Kopie bis 4 Tage nach dem Spiel dem Klassenleiter unaufgefordert vorzulegen. 6.Spielberichte Der Spielbericht-Online ist zu verwenden und spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen dürfen nah der Freigabe nur durch den SR vorgenommen werden. Darüber hinaus haben beide Mannschaften einen aktuellen Ausdruck der Spielberechtigungsliste bereit zu halten. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen im elektronischen Spielberichtnehmen dem betroffenen Spieler nicht die Einsatzberechtigung, sofern sich der Spieler ordnungsgemäß nach § 9 Nr. 3 der Jugendordnung legitimieren kann. Bei einem fehlenden Spielerpass und fehlender Legitimation haben die Vereine unaufgefordert einen Online-Ausdruck mit eigenhändiger Unterschrift des betreffenden Spielers dem SR vorzulegen und anschließend dem Klassenleiter zuzusenden. Bei Systemausfall wird ein Papier-Spielbericht verwendet. In diesem Fall sind die Vereine für die Ergebnismeldung ins DFB-Net verantwortlich. Seite 7 von 12
ACHTUNG: Für die Spielzeit 2021/2022 gelten die abweichenden Durchführungsbestimmungen zu §9a) der Jugendordnung. Demnach kann die Legitimation der Spieler durch das Hochladen des Spielerfotos ins DFB-Net ersetzt werden. Nähere Informationen finden sich hier (https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV- Daten/spielbetrieb_und_talentfoerderung/Futsal/Spielbetrieb_Jugend/Richtlinien_2 020- 2021/Nutzung_elektronischer_Spielbericht/Durchf%C3%BChrungsbestimmungen_ __9a_JO_elektronischer_Spielbericht_Stand_04.08.2020.pdf). 7. Auswechselspieler 7.1. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu 4 Spieler, in einer Spielunterbrechung, aus- und wieder eingewechselt werden (JO § 12). 7.2. Wenn nicht vorher schon eingetragen, müssen alle zum Einsatz gekommenen Spieler, sofort nach Spielende auf dem Spielberichtsbogen nachgetragen werden max. (bei 9 er Feld 13 und bei 7er Feld 11 Spieler/innen). 7.3 In allen zweiten Mannschaften dürfen bei a.) 9er Mannschaften nicht mehr als 2 Spieler b.) 7er Mannschaften nicht mehr als 1 Spieler eingesetzt werden, die am vorangegangenen Pflichtspieltag in der oberen Mannschaft, derselben Altersklasse, eingesetzt wurden (§ 12 Nr. 2 Jugendordnung). Am ersten Pflichtspieltag eines Spieljahres dürfen nur zwei (ein) Spieler in unteren Mannschaften eingesetzt werden, die nach der namentlichen Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen. 7.4 Sollten Mannschaften eines Vereins, die in verschiedenen Jugend- Mädchenspielgemeinschaften spielen, in derselben Spielklasse spielen, ist ein Austausch von Spielerinnen / Spielern innerhalb dieser Mannschaften nicht möglich! 8.Spielzeit 8.1. Die Spielzeit beträgt: D-Junioren 2 x 30 Minuten. 8.2 Der Einsatz von Junioren/innen in mehr als einem Spiel innerhalb eines Tages ist nicht statthaft. 9. Schiedsrichterspesen Hinsichtlich der Schiedsrichterspesen wird auf die Schiedsrichterordnung des HFV in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. 10. Ausbleiben des Schiedsrichters, § 69 Spielordnung Tritt bei einem Pflichtspiel der eingeteilte Schiedsrichter oder sein Ersatzmann zur festgesetzten Zeit nicht an, besteht für die Vereine eine Wartezeit von 45 Minuten. In dieser Zeit müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Seite 8 von 12
Dabei gilt: a) Ein anerkannter unbeteiligter Schiedsrichter (§ 1 Schiedsrichterordnung), der sich zur Verfügung stellt, darf von keiner Seite abgelehnt werden. Unbeteiligt ist ein Schiedsrichter auch dann, wenn er einem Verein angehört, der in derselben Spielklasse wie der Spielgegner spielt. b) Die Vereine können sich auf einen beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter einigen. Sie können dann ein Verbandsspiel oder ein Freundschaftsspiel austragen. 11. Sportrechtssprechung 10.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der D-Junioren Kreisliga / -klasse Schlüchtern ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. 10.2. Zuständiges Rechtsorgan ist das Kreissportgericht Schlüchtern. 11. Meldung der Spielergebnisse 11.1. Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis, und auch Spielausfälle, an das DFB-Net zu melden. 11.2. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des § 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17.00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spiel Ende in das System eingepflegt sind. 12. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet. Mit sportlichem Gruß Sebastian Kling Klassenleiter D-Junioren Seite 9 von 12
Durchführungsbestimmungen Saison 2021/2022 der E-Junioren für die Kreisliga/Kreisklasse Schlüchtern • Da alle Spiele im DFB – Net gemeldet sind, müssen die Spielverlegungen, sowohl zeitmäßig, als auch terminmäßig dem Klassenleiter gemeldet werden, da es sonst zu Bestrafungen, seitens des Hessischen Fußball Verbandes kommen kann. • Alle Ergebnisse müssen spätestens bis 18:00 Uhr oder 1 Stunde nach Spielschluss (wenn die Spiele nach 17:00 Uhr enden) im DFB – Net gemeldet sein. Auch bei einem kurzfristigen Spielausfall hat eine Meldung im DFB – Net zu erfolgen. • Der Stichtag für das Spieljahr 2021/2022 ist der 01.01.2011. Mädchen, die in Jungenmannschaften mitspielen, dürfen ein Jahr älter sein. Bei reinen Mädchenmannschaften ist der Stichtag 01.01.2009, sprich eine Altersklasse oder zwei Jahre älter. • Bei Spielbeginn müssen mindestens 5 Spieler/innen anwesend sein. • Bei den E-Junioren/innen ist die Abseits- und Rückpassregel aufgehoben, die Spielzeit beträgt 2 x 25 Minuten. • Die Spielfeldgröße soll 55-60m lang und 35-40m breit sein. Die Größen sollen weder unter- noch überschritten werden! • Der Strafraum vor den Kleinfeldtoren muss markiert sein (flexible Markierungsteller sind erlaubt). • Die Kleinfeldtore müssen so befestigt werden, dass sie nicht umfallen können. Die Schiedsrichter wurden angewiesen, kein Spiel anzupfeifen, wenn die Tore nicht ordnungsgemäß befestigt sind. • Die Juniorenspielgemeinschaften sind verpflichtet, bei schlechter Witterung oder bei Terminüberschreitung auf einen anderen Platz der JSG – bildenden Verein auszuweichen. • Nehmen von einem Verein zwei Mannschaften am Spielbetrieb teil, darf in der zweiten Mannschaft höchstens ein Spieler eingesetzt werden, der im vorherigen Spiel in der oberen Mannschaft gespielt hat. Es gelten die Regelungen des § 8 Jugendordnung! • Sollten Mannschaften eines Vereins, die in verschiedenen Jugend- oder Mädchenspielgemeinschaften spielen, in derselben Gruppe des Kreisliga/Kreisklasse spielen, ist ein Austausch von Spielerinnen und Spielern nicht möglich! • Ein Spieler einer Mannschaft darf an einem Tag nicht in zwei Mannschaften eingesetzt werden. Seite 10 von 12
• In der obersten Klasse des Fussballkreises (Kreisliga) darf nur eine Mannschaft jedes Vereines/jeder JSG spielen; begründete Ausnahmen kann der KJA Schlüchtern auf Antrag des jeweiligen Vereines / der jeweiligen JSG zulassen! • Der Sieger der Kreisliga ist Kreismeister des Fußballkreises Schlüchtern. • Vorgehensweise bei Spielverlegungen: Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung der Spielpläne nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 5 Tage vor Spielbeginn in Absprache mit dem/den beteiligten Verein/en beim Klassenleiter mitgeteilt wurden. Zeitliche Verlegungen der Spiele müssen dem Klassenleiter spätestens 1 Tag vor dem Spielbeginn vorliegen. Hinweis: Spielverlegungen sollen über die die Funktion des Spiel- Verlegungsantrages im DFBnet beantragt werden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist bei Vorlage an den Klassenleiter. Montags ist es nicht möglich ein Spiel anzusetzen. • Ausbleiben des Schiedsrichters, § 69 Spielordnung Tritt bei einem Pflichtspiel der eingeteilte Schiedsrichter oder sein Ersatzmann zur festgesetzten Zeit nicht an, besteht für die Vereine eine Wartezeit von 45 Minuten. In dieser Zeit müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Dabei gilt: Ein anerkannter unbeteiligter Schiedsrichter (§ 1 Schiedsrichterordnung), der sich zur Verfügung stellt, darf von keiner Seite abgelehnt werden. Unbeteiligt ist ein Schiedsrichter auch dann, wenn er einem Verein angehört, der in derselben Spielklasse wie der Spielgegner spielt. Die Vereine können sich auf einen beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter einigen. Sie können dann ein Verbandsspiel oder ein Freundschaftsspiel austragen. • Nachholtermine: Sollte witterungsbedingt ein Spiel nicht stattfinden können, so einigen Vereine auf einen zeitnahen Nachholtermin. • Der letzte Spieltag ist in allen Klassen (Kreisliga, Kreisklasse) zeitgleich durchzuführen. Spielverlegungen werden grundsätzlich vor dem letzten Spieltag angesetzt. Über Ausnahmen entscheidet die Klassenleitung! Der Spielbericht-Online ist zu verwenden und spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen dürfen nah der Freigabe nur durch den SR vorgenommen werden. Darüber hinaus haben beide Mannschaften einen aktuellen Ausdruck der Spielberechtigungsliste bereit zu halten. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen im elektronischen Spielberichtnehmen dem betroffenen Spieler nicht die Einsatzberechtigung, sofern sich der Spieler ordnungsgemäß nach § 9 Nr. 3 der Jugendordnung legitimieren kann. Bei einem fehlenden Spielerpass und fehlender Legitimation haben die Vereine unaufgefordert einen Online-Ausdruck mit eigenhändiger Unterschrift des betreffenden Seite 11 von 12
Spielers dem SR vorzulegen und anschließend dem Klassenleiter zuzusenden. Bei Systemausfall wird ein Papier-Spielbericht verwendet. In diesem Fall sind die Vereine für die Ergebnismeldung ins DFB-Net verantwortlich. ACHTUNG: Für die Spielzeit 2021/2022 gelten die abweichenden Durchführungsbestimmungen zu §9a) der Jugendordnung. Demnach kann die Legitimation der Spieler durch das Hochladen des Spielerfotos ins DFB-Net ersetzt werden. Nähere Informationen finden sich hier (https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV- Daten/spielbetrieb_und_talentfoerderung/Futsal/Spielbetrieb_Jugend/Richtlinien_2020 - 2021/Nutzung_elektronischer_Spielbericht/Durchf%C3%BChrungsbestimmungen___9 a_JO_elektronischer_Spielbericht_Stand_04.08.2020.pdf). Mit sportlichem Gruß Stephan Bettendorf Klassenleiter E-Junioren Allgemeine Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2021/2022 der Fairplay-Liga bei F- und G- Junioren Bei den G- und F-Junioren wird auf die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HFV verwiesen. Ebenfalls erfolgt ein Verweis auf die Durchführungsbestimmungen des HFV zu den neuen Wettbewerbsformen. Ansprechpartner im Kreis Schlüchtern ist der Klassenleiter Fred Markus Heiliger. https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV- Daten/spielbetrieb_und_talentfoerderung/Futsal/Spielbetrieb_Jugend/Richtlinien_2021- 2022/_Allgemeine_Durchf%C3%BChrungsbestimmungen_F-G-Junioren_2021- 2022_Stand_05.08.2021.pdf https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV- Daten/spielbetrieb_und_talentfoerderung/Futsal/Spielbetrieb_Jugend/Richtlinien_2021- 2022/_Allgemeine_Durchf%C3%BChrungsbestimmungen_F-G-Junioren_2021- 2022_neue_Wettbewerbsformen_Stand_05.08.2021.pdf Seite 12 von 12
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