E-Government-Strategie Luzern - Kanton Luzern und Luzerner Gemeiden
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Änderungsverzeichnis Version Datum Kommentar Status 1.5 8.6.2010 Anpassungen Beschluss VLG, Beschlüsse LuData PS vom 7.6.2010 Entwurf 21.5.2010 Genehmigung VLG genehmigt 9.7.2010 Genehmigung RR Kanton Luzern genehmigt Impressum Fachstelle E-Government Luzern Bahnhofstrasse 19 6002 Luzern 041 228 55 47 info@egovernment-luzern.ch www.egovernment-luzern.ch Seite 2 / 22
Inhalt 1 Zusammenfassung 4 2 Einleitung 6 2.1 Anlass 6 2.2 Ausgangslage 6 2.3 Begriffe und Akteure im E-Government 6 2.4 Geltungsbereich und -zeitraum 8 3 Rahmenbedingungen 9 3.1 E-Government-Strategie Schweiz 9 3.2 Legislaturprogramm Regierungsrat 9 3.3 Statuten Verband Luzerner Gemeinden 9 3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 10 3.5 Organisatorische Rahmenbedingungen 10 3.6 Technische Rahmenbedingungen 10 4 Leitlinien und Ziele 11 4.1 Leitlinien 11 4.2 Ziele 11 5 Handlungsschwerpunkte 13 5.1 Leistungen 13 5.2 Informationsangebot 15 5.3 Voraussetzungen 16 6 Zusammenarbeit 17 6.1 Kanton Luzern und Luzerner Gemeinden 17 6.2 Mit dem Bund 18 6.3 Mit anderen Kantonen 18 6.4 Public Private Partnership (PPP) 18 7 Organisation 19 7.1 Überblick 19 7.2 Detailorganisation 19 8 Mitteleinsatz 20 8.1 Grundsätze des Mitteleinsatzes 20 8.2 Beurteilung von E-Government-Projekten 20 8.3 Finanzierung der Fachstelle E-Government Luzern 21 8.4 Finanzierung der E-Government-Projekte 21 9 Umsetzung 22 9.1 Projektportfolio 22 9.2 Controllingbericht zur Strategieumsetzung 22 9.3 Kommunikation 22 Anhang (mit geltende Dokumente) - Organisation E-Government Luzern - Umsetzungsplan E-Government Luzern E-Government-Strategie Luzern Seite 3 / 22
1 Zusammenfassung Die vorliegende E-Government-Strategie von Kanton Luzern und den Luzerner Gemeinden gibt eine gemeinsame strategische Vorgabe für die Weiterentwicklung von E-Government in ihren Verwaltungen. Damit werden die Verwaltungsdienstleistungen auch auf elektronischem Weg noch bürgernaher und effizienter erbracht und die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen optimiert. Die E-Government-Strategie Luzern beruht auf der 2007 vom Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedeten E-Government-Strategie Schweiz. Die Erarbeitung erfolg- te gemeinsam zwischen dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und dem Kanton Luzern. Die E-Government-Strategie Luzern wurde auf einen Zeithorizont von 10 Jahren ausgelegt. Sie nennt die Bereiche, in denen prioritär das elektronische Leistungsangebot realisiert und die da- zu erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Strategie regelt die Zusammenar- beit zwischen Kanton und Gemeinden (vertreten durch den VLG) über eine Rahmenvereinba- rung und definiert die Organisation für die gemeinsame Steuerung der Aktivitäten. Die E-Government-Strategie Luzern orientiert sich an folgenden zentralen Grundsätzen: E-Government im Kanton Luzern wird vom Kanton und den Gemeinden gemeinsam auf- bzw. ausgebaut und betrieben. Der Kanton und die Gemeinden betreiben ein kundenorientiertes E-Government. Das An- gebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bevölkerung. Die Prozesse werden optimiert und standardisiert. Wo notwendig sollen die Strukturen an- gepasst werden. Die Wirtschaft und die Bevölkerung werden vermehrt in die Prozesse ein- bezogen. Der Datenaustausch über verschiedene Verwaltungsebenen hinweg soll vereinheitlicht wer- den und möglichst medienbruchfrei erfolgen. E-Government-Vorhaben werden hinsichtlich Nutzen und Wirtschaftlichkeit beurteilt. Bei der Realisierung werden Informationssicherheit und Datenschutz gewährleistet. Entsprechend der E-Government-Strategie Schweiz übernehmen der Kanton Luzern und die Gemeinden die darin vereinbarten Ziele. Diese strategischen Ziele wurden für die Bedürfnisse des Kantons Luzern und der Luzerner Gemeinden konkretisiert und ergänzt (siehe Kapitel 4). Für die Umsetzung der strategischen Ziele wurden Handlungsschwerpunkte definiert (siehe Kapitel 5). Diese nennen die Bereiche, in denen Projekte für den Ausbau des elektronischen Leistungsangebots für Wirtschaft und Bevölkerung, für die Optimierung der behördenübergreifenden und verwaltungsinternen Leistungserstel- lung, für die Verbesserung des Informationsangebots und zur Realisierung der organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen erforderlich sind. Ziel ist, die Handlungsschwerpunkte bis 2020 durch die dafür benötigten Pro- jekte umzusetzen. Die Zusammenarbeit von VLG und Kanton wird über eine Vereinbarung geregelt. Die Luzerner Gemeinden beauftragen den VLG mit der Wahrnehmung ihrer E-Government-Interessen ge- genüber dem Kanton (siehe Kapitel 6). E-Government-Strategie Luzern Seite 4 / 22
Ein Steuerungsgremium (Steuerung E-Government Luzern) trägt die Verantwortung für die ko- ordinierte Umsetzung der Strategie. Operativ tätig ist eine Fachstelle (Fachstelle E-Government Luzern). Diese setzt die Strategie in Zusammenarbeit mit den Projekteignern um (siehe Kapitel 7). Die Fachstelle wird mit zwei Personen, je einem Beauftragten / einer Beauftragten von VLG und Kanton besetzt. Der Aufwand der Fachstelle wird durch den Kanton Luzern und den VLG mit den Gemeinden gemeinsam getragen. Der den Gemeinden zufallende Kostenanteil wird un- ter diesen basierend auf der Einwohnerzahl aufgeteilt. Die E-Government-Strategie Luzern legt Grundsätze für den Mitteleinsatz fest: Kooperation, Orientierung an Leistungen und Geschäftsprozessen sowie Anwendung gemeinsamer Stan- dards und Nutzung zentraler Infrastrukturen. Für die Beurteilung und damit auch für die Priori- sierung von E-Government-Projekten werden folgende Kriterien vorgegeben: Strategiekonformi- tät, Wirtschaftlichkeit, Nutzen und Umsetzbarkeit. Die Durchführung und Finanzierung von gemeinsamen Projekten wird in separaten Projekt- bzw. Betriebsvereinbarungen geregelt (siehe Kapitel 8). Die Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern wird über drei Instrumente gesteuert: Ein von der Fachstelle geführtes Projektportfolio, jährliche Controllingberichte und ein Kommunika- tionskonzept (siehe Kapitel 9). E-Government-Strategie Luzern Seite 5 / 22
2 Einleitung 2.1 Anlass Die Verwaltungstätigkeit soll mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) so bürgernah und wirtschaftlich wie möglich gestaltet werden. Wirtschaft und Bevölkerung er- warten eine effiziente und flexible Behandlung ihrer Anliegen durch die Verwaltungen über de- ren organisatorische Grenzen hinweg. Die Schweiz verfügt seit 2007 über eine E-Government-Strategie und eine Rahmenvereinba- rung über die E-Government-Zusammenarbeit. Diese Vorgaben wurden durch den Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedet. Strategie und Rahmenverein- barung bilden die Basis für die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, ihre Aktivi- täten auf gemeinsame Ziele auszurichten und Synergien zu nutzen. Zur Konkretisierung der Umsetzung von E-Government im Kanton Luzern wurde im Rahmen von LuData, basierend auf der guten Zusammenarbeit zwischen dem Verband Luzerner Ge- meinden (VLG) und der kantonalen Verwaltung, die vorliegende E-Government-Strategie Lu- zern erarbeitet. Mit dieser verfügen nun alle Akteure im Kanton Luzern über eine gemeinsame strategische Vorgabe für die koordinierte Weiterentwicklung im Bereich E-Government. 2.2 Ausgangslage Die Entwicklung des elektronischen Dienstleistungsangebots erfolgte in den letzten Jahren meist durch die Departemente und Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Auch die Gemein- den im Kanton Luzern sind aktiv im Aufbau von E-Government-Angeboten. Im Unterschied zu anderen Kantonen verfügt der Kanton Luzern bisher weder über eine eigene E-Government- Strategie noch über eine Stelle zur Koordination von E-Government Themen. Im Rahmen der Strategieerarbeitung wurde Mitte 2009 durch Workshops eine strukturierte Ge- samtübersicht über das bestehende E-Government-Angebot erarbeitet. Die Auswertung zeigte, dass ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung steht, dass jedoch das Bedürfnis von Wirtschaft und Bevölkerung nach transaktionsorientierten Dienstleistungen noch nicht ab- gedeckt ist. Auch besteht im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ein grosses Potential zur Verbesserung. Die Anzahl der geplanten und laufenden Projekte weist auf einen Priorisierungs- und Koordinationsbedarf hin. 2.3 Begriffe und Akteure im E-Government E-Government bedeutet das Optimieren der Prozesse zwischen Kunden (Bevölkerung und Wirtschaft) und staatlichen Stellen sowie innerhalb der Verwaltung mit Informations- und Kom- munikationstechnologie (IKT). Die Prozesse stehen im Fokus von E-Government. Ziel ist, dort wo es für Kunden und Verwaltung sinnvoll und wirtschaftlich ist, den Automatisierungsgrad der Geschäftsabwicklung zu erhöhen. Der Ausbaugrad des elektronischen Angebots kann unterschieden werden in reine Informati- onsangebote über Transaktionen mit Medienbrüchen (z.B. Herunterladen von Formularen, wel- che in Papierform bei der Verwaltung eingereicht werden) bis hin zu vollständig automatisierten, d.h. medienbruchfreien Transaktionen. Medienbruchfrei bedeutet, dass die gesamte Kommuni- kation mit den Kunden und verwaltungsintern elektronisch erfolgt. Anträge werden beispielswei- se direkt elektronisch eingereicht und kostenpflichtige Leistungen können online bezahlt wer- den. Auch die verwaltungsinterne Verarbeitung erfolgt elektronisch. E-Government-Strategie Luzern Seite 6 / 22
Bei den Akteuren und ihren Beziehungen hat sich folgende Unterscheidung etabliert: Die Beziehungen zwischen Verwaltungen und Unternehmen wird als Government to Busi- ness (G2B) bezeichnet bzw. als Government to Organisation (G2O) bei nicht wirtschaftli- chen Unternehmen, zwischen Verwaltungen und den Bürgern als Government to Citizien (G2C), zwischen Verwaltungen (Bund, Kantone, Gemeinden) als Government to Government (G2G) und innerhalb einer Verwaltung als Government internal (G-I). G-I Bürgerinnen und Bürger Bund Kantone G2G Unternehmen Gemeinden Institutionen Abbildung 1: Akteure, Beziehungen und Interaktion Dabei besteht nicht der Anspruch, dass der elektronische Kanal der einzige Zugang zu den Be- hörden ist. Die Kunden (Wirtschaft, Bevölkerung) müssen auch weiterhin per Briefpost, Telefon oder Schalter an die Behörden gelangen können. Die Weiterverarbeitung der Geschäfte inner- halb der Verwaltung soll jedoch optimiert erfolgen, unter sinnvoller Nutzung der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie. E-Government-Strategie Luzern Seite 7 / 22
2.4 Geltungsbereich und -zeitraum Die E-Government-Strategie Luzern gilt für die Departemente und die Staatskanzlei der kanto- nalen Verwaltung sowie im Zusammenhang mit der E-Government Rahmenvereinbarung (siehe Kapitel 6) auch für die Luzerner Gemeinden. Die Luzerner Gemeinden werden durch den VLG vertreten. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind grundsätzlich die Gerichte und die selbständigen öf- fentlich-rechtlichen Anstalten. Diesen Institutionen wird empfohlen, die vorliegende E-Government-Strategie Luzern ebenfalls anzuerkennen und ihre Vorhaben nach den Bestim- mungen der Strategie zu richten. Der Zeithorizont der E-Government-Strategie beträgt 10 Jahre. Die in Kapitel 5 formulierten Handlungsschwerpunkte sollen bis 2020 umgesetzt sein. Jeweils nach drei bis vier Jahren soll eine Überprüfung der Strategie vorgenommen werden. E-Government-Strategie Luzern Seite 8 / 22
3 Rahmenbedingungen 3.1 E-Government-Strategie Schweiz Am 24. Januar 2007 hat der Bundesrat die E-Government-Strategie Schweiz verabschiedet. Sie bildet die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame Ziele auszurichten und legt Grundsätze, Vorgehen sowie Instrumente zu deren Umsetzung fest. Die gemeinsame E-Government-Strategie definiert drei Ziele in der Reihenfolge ihrer Bedeu- tung: Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab. Die Behörden haben ihre Prozesse optimiert und verkehren untereinander elektronisch. Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln. Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral aber koordiniert und unter der Aufsicht eines Steuerungsausschusses und einer Geschäftsstelle. Die Organisation ist in der ‚Rahmenverein- barung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen’ festgehalten. Diese wurde von allen Kantonsregierungen ratifiziert. Mit dieser Rahmenvereinbarung einigten sich die Kantone und der Bund insbesondere auf das Sicherstellen einer koordinierten Umsetzung der E-Govern- ment-Strategie Schweiz, gemeinsame Standards für den Datenaustausch (eCH-Standards auf nationaler Ebene) und das Gewährleisten von Datenschutz und Informationssicherheit. Der Kanton Luzern und die Luzerner Gemeinden halten sich verbindlich an diese vereinbarten Ziele und Regeln. 3.2 Legislaturprogramm Regierungsrat Der Regierungsrat hat mit dem Legislaturprogramm 2007 - 2011 übergeordnete Zielsetzungen formuliert. Einen wesentlichen Beitrag leistet E-Government insbesondere zur Erreichung der folgenden Ziele: Dauerhafte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Durch Gemeindefusionen und neue Zusammenarbeitsmodelle sollen effiziente Verwal- tungsstrukturen geschaffen werden. Vereinfachen und Standardisieren von Veranlagung und Bezug der Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern. 3.3 Statuten Verband Luzerner Gemeinden Der Verband Luzerner Gemeinden verfügt über Statuten welche unter anderem die Beziehung zu den Gemeinden regelt. Des Weiteren sind der Zweck, die Organisation sowie die Finanzie- rung des VLG geregelt. Der Vorstand des Verbands der Luzerner Gemeinden hat erkannt, dass die Thematik Informatik und Prozesse die Einsetzung eines Fachgremiums notwendig macht. Daher wurde die Fach- gruppe Prozesse und Informatik im Rahmen der letzten Statutenrevision eingesetzt. Die folgen- den Ziele sollen in Bezug auf E-Government erreicht werden: Verbessern des elektronischen Angebots von Leistungen gegenüber den Kunden (Unter- nehmen, Einwohner). Harmonisieren der Prozesse und fördern der Prozessdurchgängigkeit in der kommunalen Verwaltung, sowie zu anderen kommunalen Verwaltungen oder der kantonalen Verwaltung. E-Government-Strategie Luzern Seite 9 / 22
Standardisieren der Gemeinden-Informatik. Fördern des Erfahrungsaustauschs und der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und zwischen Gemeinden und Kanton. 3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Abwicklung von ge- schäftlichen Prozessen von Privatpersonen und Unternehmen mit der Verwaltung erfordert die Berücksichtigung verschiedener rechtlicher Aspekte. Es sind dies: Zulässigkeit der elektronischen Verwaltungsverfahren (Formvorschriften) Sicherstellen des Datenschutzes (Persönlichkeitsschutz) Einsatz von elektronischen Unterschriften Gewährleisten der Barrierefreiheit und von alternativen Zugangskanälen Sicherstellen der Nachvollziehbarkeit des Geschäfts sowie Archivierung der elektronischen Informationen Insbesondere Datenschutzgesetz, Informatikgesetz und Archivgesetz sowie deren Verordnun- gen enthalten Vorgaben für E-Government. Eine Anpassung von kantonalem oder kommuna- lem Recht ist im Bereich der digitalen Signatur und der Formvorschriften erforderlich und hat in Abhängigkeit vom Bundesrecht zu erfolgen. Im Rahmen der in Kapitel 5 beschriebenen Hand- lungsschwerpunkte sind Massnahmen formuliert, welche die rechtlichen Aspekte von E-Government betreffen. 3.5 Organisatorische Rahmenbedingungen Die Zuständigkeiten für die kantonale Verwaltung sind im Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (SRL 20, Organisationsgesetz) festgehalten. Das Gemeindegesetz (SRL150) regelt die Grundzüge der Organisation, der Zusammenarbeit und des Finanzhaushalts der Gemeinden sowie die kantonale Aufsicht über die Gemeinden. Die generelle Zusammenarbeit zwischen Kanton und VLG wird in einer Absichtserklärung gere- gelt. 3.6 Technische Rahmenbedingungen Die kantonale Verwaltung verfügt seit Januar 2008 über eine Informatikstrategie (RRB 1611, 11.12.2007). Darin sind Standardisierung, Informatikarchitektur, strategische Plattformen sowie Organisation und Führung für die Erbringung der Informatikleistungen beschrieben. Auf dieser Basis wird im Kanton Luzern eine serviceorientierte IT-Architektur aufgebaut. Informatikstrate- gie und E-Government-Strategie sind wie folgt abgegrenzt: Die E-Government-Strategie Luzern regelt, welche öffentlichen Leistungen in welcher Priori- tät elektronisch angeboten werden sollen und nennt die erforderlichen Voraussetzungen. Die Informatik-Strategie regelt, wie die Informatik-Dienstleistungen in der kantonalen Ver- waltung erbracht und umgesetzt werden sollen. Mit dem Projekt 'Zentrale Gemeindeinformatik' sind unter Leitung des VLG Aktivitäten im Gan- ge, durch geeignete Massnahmen in den Bereichen der Prozesse, Applikationen und des Be- triebs, Synergien für die Gemeinden zu schaffen. E-Government-Strategie Luzern Seite 10 / 22
4 Leitlinien und Ziele 4.1 Leitlinien Die E-Government-Strategie Luzern orientiert sich an folgenden zentralen Grundsätzen: E-Government im Kanton Luzern wird vom Kanton und den Gemeinden gemeinsam auf- bzw. ausgebaut und betrieben. Der Kanton und die Gemeinden betreiben ein kundenorientiertes E-Government. Das An- gebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bevölkerung. Die Prozesse werden optimiert und standardisiert. Wo notwendig sollen die Strukturen an- gepasst werden. Die Wirtschaft und die Bevölkerung werden vermehrt in die Prozesse ein- bezogen. Der Datenaustausch über verschiedene Verwaltungsebenen hinweg soll vereinheitlicht wer- den und möglichst medienbruchfrei erfolgen. E-Government-Vorhaben werden hinsichtlich Nutzen und Wirtschaftlichkeit beurteilt. Bei der Realisierung werden Informationssicherheit und Datenschutz gewährleistet. 4.2 Ziele Entsprechend der E-Government-Strategie Schweiz übernehmen der Kanton Luzern und die Gemeinden die vereinbarten Ziele, siehe Kapitel 3.1. Diese Ziele werden wie folgt konkretisiert und ergänzt. Die Nummerierung und Reihenfolge der Ziele enthält keine Gewichtung. Ziel 1: Verkehr mit der Wirtschaft Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab. Mit diesem Ziel soll ein Mehrwert für die Unternehmen geschaffen werden. Beschleunigte Ver- fahren und Abläufe, bedürfnisorientierte Strukturen und unkomplizierte Zugänge zu den Infor- mationen und Dienstleistungen tragen dazu bei, dass Kontakte zur Verwaltung effizienter wer- den. Ziel 2: Verkehr zwischen den Behörden und verwaltungsinterner Verkehr Der Verkehr zwischen der kantonalen Verwaltung, den Gemeinden sowie dem Bund und mit anderen Kantonen erfolgt durchgängig elektronisch. Der interne Geschäftsverkehr erfolgt über die ganze kantonale Verwaltung und Gemeindeverwaltung hinweg elektronisch. Mit diesem Ziel soll die Erstellung der öffentlichen Leistungen in den Verwaltungen optimiert, werden. Standardisierte und automatisierte Abläufe, aber auch zentral verfügbare Informationen tragen dazu bei, dass Mehrspurigkeiten und Übertragungsfehler vermieden werden. Dies bringt einen Nutzen für Wirtschaft und Bevölkerung, sowohl im Kontakt mit der Verwaltung als auch als Steuerzahlende. Ziel 3: Verkehr mit der Bevölkerung Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen und mit grossem Aufwand verbundenen - Ge- schäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln. Mit diesem Ziel sollen Vorteile für die Bevölkerung geschaffen werden. Die E-Government- Dienstleistungen, auf die zeit- und ortsunabhängig zugegriffen werden kann, erhöhen die Flexi- bilität der Nutzerinnen und Nutzer. Auf ihre Bedürfnisse und Lebenslagen ist das elektronische E-Government-Strategie Luzern Seite 11 / 22
Dienstleistungs- und Informationsangebot der Verwaltung ausgerichtet. Die elektronischen Leis- tungen werden barrierefrei, d.h. auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar, angeboten. Die konventionellen Kanäle für den Kontakt mit der Verwaltung (Telefon, Schalter, Briefpost) blei- ben erhalten. Ziel 4: Informationsangebot Das Informationsangebot der Verwaltung von Kanton und Gemeinden ist aktuell und vollständig elektronisch verfügbar. Es ist für alle Leistungsbezüger einfach und zentral zugänglich sowie zielgruppen- und bedürfnisgerecht aufbereitet. Mit diesem Ziel wird das bereits bestehende elektronische Informationsangebot in qualitativer Hinsicht optimiert. Die Plattform «www.luzern.ch» wird zu einem themen- bzw. bedürfnisorien- tierten Dienstleistungsportal entwickelt. «www.luzern.ch» wird zu einer zentralen Anlaufstelle für die Internetangebote von Kanton und Gemeinden und unterstützt deren zielgruppengerechte Vermarktung. Ziel 5: Voraussetzungen schaffen Die organisatorischen, finanziellen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen sind geschaf- fen, um den koordinierten Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und effizienten elektroni- schen Leistungsangebots zu ermöglichen. Mit diesem Ziel werden die Grundlagen für die Zielbereiche 1 bis 4 geschaffen. Dadurch werden Synergien zwischen den Gemeinden und dem Kanton durch koordiniertes Bereitstellen der Voraussetzungen für E-Government genutzt. E-Government-Strategie Luzern Seite 12 / 22
5 Handlungsschwerpunkte Umgesetzt wird die E-Government-Strategie über konkrete Projekte. Die nachfolgenden Hand- lungsschwerpunkte bestimmen die Bereiche, in denen Projekte für das Erreichen der strategi- schen Ziele erforderlich sind. Wir unterscheiden Handlungsschwerpunkte für den Ausbau des elektronischen Angebots bei öffentlichen Leistungen, zum Informationsangebot und für das Re- alisieren von Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen betreffen organisatorische, rechtliche und technische Aspekte. Prozesse müssen harmonisiert, Infrastrukturen zentral oder gemein- sam bereitgestellt und Verfahrensvorschriften angepasst werden. Ziel ist, diese Handlungsschwerpunkte bis 2020 durch Projekte umzusetzen. Diese werden im Umsetzungsplan (Anhang) priorisiert und terminiert. Der Umsetzungsplan umfasst eine Projekt- übersicht mit Roadmap. Die Roadmap ist das Planungsinstrument das die Umsetzung der ein- zelnen Projekte aufzeigt. Die Reihenfolge der Handlungsschwerpunkte enthält keine Gewichtung. 5.1 Leistungen 5.1.1 Leistungsangebot Wirtschaft und Bevölkerung Handlungsschwerpunkt Beschreibung Bewilligungsverfahren Realisieren der einfachen, elektronischen Abwicklung von Be- willigungsverfahren (Einreichen der Gesuche, Statusabfrage, Zustellung Entscheid). Schwerpunkte sind die Verfahren im Rahmen der Baubewilligung, Aufenthalts- und Arbeitsbewilli- gungen, Bewilligung von Lehrverträgen sowie Bewilligungen im Gesundheitswesen. Beitragswesen Vereinfachte elektronische Abwicklung von Anträgen im Bei- tragswesen. Schwerpunkte sind Stipendien / Ausbildungsbeiträ- ge und Unterstützungsanträge an den kantonalen Lotteriefonds sowie die Kulturförderung. Submission Anschluss von Kanton und Gemeinden an die Vergabeplattform simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaf- fungswesen in der Schweiz) zur Unterstützung der Ausschrei- bung und Angebotseinreichung. Sämtliche öffentliche und se- lektive Verfahren werden auf der elektronischen Plattform si- map.ch publiziert. Entsprechend der Weiterentwicklung von si- map.ch sollen die Prozesse von Ausschreibung bis Zuschlag medienbruchfrei abgewickelt werden. Melde- und Erklärungspflich- Vereinfachte elektronische Abwicklung von Deklarationen. ten Schwerpunkte sind das Steuerwesen, Anmeldungen im Han- delsregister, die Meldeprozesse der Einwohnerkontrollen und im Strassenverkehr und diejenigen im Gesundheits- und Sozialbe- reich. Elektronische Formulare Reduzieren, Vereinheitlichen und Optimieren der Formulare für den Kontakt mit den Behörden. E-Government-Strategie Luzern Seite 13 / 22
Elektronische Rechnungs- Realisieren von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten für stellung und Zahlung Rechnungen der Verwaltung: Electronic Bill Presentment and Payment (EBPP), Kredit/Debitkartenzahlung. Bestellungen und Reservati- Ausbau des Angebots für die elektronische Reservation von Inf- onen rastrukturen, Terminen sowie Bestellung von Artikeln. Bestellung von amtlichen Die wichtigsten amtlichen Bestätigungen (Grundbuchauszug, Dokumenten Betreibungsauszug, Zivilstandsausweise, Geburtsscheine usw.), Registerauszüge, Gesuche (Jagdpässe, Fischereipaten- te) sowie beglaubigte Abschriften oder Kopien öffentlicher Ur- kunden sollen auf dem elektronischen Weg bestellt, bezogen und weiterverwendet werden können. Wahlen und Abstimmungen Einsatz der elektronischen Medien für die Ausübung demokrati- scher Rechte bei Abstimmungen und Wahlen (E-Voting). Online Kontaktaufnahme Erweitern der Kontaktmöglichkeiten für Organisationseinheiten mit häufigen Kundenkontakten für die Durchführung von einfa- chen Interviews und Beratungen. 5.1.2 Leistungserbringung behördenübergreifend und verwaltungsintern Handlungsschwerpunkt Beschreibung Aktenführung / Geschäfts- Die integrierte, medienbruchfreie Abwicklung des Geschäftsver- verwaltung kehrs über Verwaltungseinheiten hinweg wird durch Geschäfts- verwaltungs- und Dokumentenmanagementsysteme auf- und ausgebaut sowie standardisiert. Ein zentrales Element bildet dabei die digitale Aktenführung, von der Aktenbildung bis zur Archivierung. Datenaustausch Innerhalb der Verwaltungseinheiten wird durch Anwendung der eCH-Standards der Datenaustausch zwischen den Fachapplika- tionen optimiert. Unter Nutzung einer kantonsweiten Datenaustauschplattform wird der Datenaustausch in den Geschäftsprozessen zwischen den Gemeinden und kantonalen Dienststellen sowie auch zum Bund verbessert. Optimierung der behörden- Die Prozesse im Sozialbereich mit den Schwerpunkten Arbeits- übergreifenden Prozesse im losigkeit (Arbeitsamt, RAV, Arbeitslosenkasse usw.), Arbeits- Sozialbereich vermittlung, Vormundschaft und Alimenten werden optimiert. Optimierung der Prozesse im Die Zusammenarbeit von Schulen, Gemeinden und Kanton bei Schul- und Berufsbildungs- der Schuladministration und bei der Personaladministration von bereich Lehrpersonen werden verbessert, so dass Prozesse beschleu- nigt und die Mehrfacherfassung von bereits elektronisch vor- handenen Daten vermieden wird. Zudem werden die Prozesse im Berufsbildungsbereich optimiert und das E-Government- Angebot ausgebaut. E-Government-Strategie Luzern Seite 14 / 22
Elektronischer Zugriff auf Verwaltungsübergreifende Telefon- und Briefanfragen in Ge- Register schäftsprozessen werden durch die elektronische Abfragemög- lichkeit von Registern im Rahmen der Zugriffsrechte gemäss Datenschutz ersetzt und damit effizienter abgewickelt. 5.2 Informationsangebot Handlungsschwerpunkt Beschreibung E-Government Portal Es soll ein zentraler, themen- und bedürfnisorientierter Zugang für Wirtschaft und Bevölkerung geschaffen werden (z. B. www.luzern.ch). Dabei werden die kantonalen und die kommu- nalen Amtsgeschäfte sowie auch jene des Bundes integriert. Die Gemeinden können die zentral gepflegten Informationen auf ihren Gemeinde-Portalen beziehen und anzeigen lassen. Das Portal gewährt Zugang zu allen Planungsinstrumenten und sta- tistischen Daten. Die wichtigen Informationen und Formulare sind in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italie- nisch sowie in Englisch verfügbar. Informationen Verbessern des elektronischen Zugangs zu Informationen aus dem Grundbuch, statistischen Informationen sowie Ausbau und Integration des Geoportals (GIS). Informationsdienst Die Portale von Gemeinden und Kanton ermöglichen das be- nutzerdefinierte Abonnieren von Informationen aus verschiede- nen Themenbereichen und über verschiedene Medien (Newslet- ter, SMS, Mobiltelefon-Applikationen). Die Information und Alarmierung in Notsituationen (Unwetter, Pandemie) wird ver- bessert. Collaboration, Social Media Moderne interaktive Kommunikations- und Zusammenarbeits- formen werden wo angemessen und nutzbringend auf den Web- Seiten von Gemeinden und Kanton eingesetzt. E-Government-Strategie Luzern Seite 15 / 22
5.3 Voraussetzungen Handlungsschwerpunkt Beschreibung Ziel-Informatikinfrastruktur / Die Ziel-Informatikarchitektur (IT-Architektur) definiert Standards Standardisierung für Informatikkomponenten von Gemeinden und Kanton im Be- reich E-Government wie IT-Infrastrukturen und Schnittstellen. Sie stellt damit die Interoperabilität sicher. Der Aufbau soll servi- ceorientiert erfolgen und typische, in verschiedenen Geschäfts- prozessen jeweils wiederkehrende Funktionalitäten (für Formu- lare, Zahlung, Dokumentenmanagement, Workflow, Archivie- rung, Identifikation und Autorisierung, usw.) unterstützen. Einrichten einer Datenaus- Der Datenaustausch zwischen den Verwaltungseinheiten wird tauschplattform optimiert und vereinheitlicht. Dazu wird eine kantonsweite Da- tenaustauschplattform aufgebaut. Fachapplikationen werden an diese Datenaustauschplattform angeschlossen, so dass wieder- holte, aufwendige und fehleranfällige Datenerfassungen entfal- len. Dieser Datenaustausch erfolgt im Rahmen der Zugriffsbe- rechtigungen gemäss Datenschutz. Identifikation, Autorisierung Eine gemeinsame Public Key Infrastructure (PKI) wird angebo- und elektronische Unter- ten. Die digitale Signatur dient der zuverlässigen Personeniden- schrift tifikation und ermöglicht die Sicherstellung von Echtheit und Rechtsgültigkeit elektronischer Dokumente im Geschäftsver- kehr. Rechtsgrundlagen Die elektronische Abwicklung von Verwaltungsgeschäften erfor- dert Ergänzungen der Rechtsgrundlagen. Verfahrensvorschrif- ten werden auf kantonaler und kommunaler Ebene koordiniert angepasst. E-Government-Strategie Luzern Seite 16 / 22
6 Zusammenarbeit 6.1 Kanton Luzern und Luzerner Gemeinden Zwischen den Gemeinden, vertreten durch den Verband Luzerner Gemeinden (VLG), und dem Kanton Luzern besteht heute im Rahmen von LuData eine projektorientierte Zusammenarbeit im Bereich E-Government. LuData dient als Koordinationsplattform für die folgenden gemein- samen Vorhaben des Kantons und der Gemeinden: Zentrale Steuerlösung (LuTax), Umsetzung der Registerharmonisierung im Kanton Luzern (LuReg), Zentrale Gemeindeinformatik und E- Government-Strategie Luzern (LuEgov). Die auf die Abwicklung dieser vier Projekte ausgerichtete Organisation LuData wird in eine für die Umsetzung der E-Government-Strategie geeignete Organisationsform überführt, bestehend aus einem paritätisch besetzten Steuerungsgremium und einer Fachstelle (siehe Kapitel 7). Die Zusammenarbeit von Kanton Luzern und Luzerner Gemeinden wird über eine Vereinbarung geregelt. Abbildung 2: Vertragsbeziehungen 1 - E-Government-Rahmenvereinbarung VLG - Kanton Luzern Der VLG und der Kanton Luzern schliessen eine Rahmenvereinbarung über die E-Government- Zusammenarbeit ab. Sie regeln darin die Organisation und die Finanzierung der Zusammenar- beit (Steuerungsgremium, Fachstelle) und die Bedingungen für die Durchführung und Finanzie- rung gemeinsamer Projekte. 2 - Beschluss Generalversammlung VLG mit Budgetgenehmigung Die Gemeinden haben an der Generalversammlung vom 21. April 2010 den Vorstand legitimiert mit dem Kanton die Vereinbarung abzuschliessen. Damit wurde der Vorstand mit der Wahr- nehmung der E-Government-Interessen der Gemeinden beauftragt. 3 - Projekt- und Betriebsvereinbarungen Für E-Government-Projekte, welche gemeinsam durchgeführt und finanziert werden, und für den Betrieb von gemeinsamen E-Government-Lösungen, werden separate Projekt- bzw. Be- triebsvereinbarungen zwischen VLG und Kanton abgeschlossen. E-Government-Strategie Luzern Seite 17 / 22
6.2 Mit dem Bund In Zusammenarbeit der Konferenz der Kantonsregierungen und der Schweizerischen Eidge- nossenschaft wurde die Organisation zur Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz aufgebaut1. Sie umfasst einen Steuerungsausschuss, einen Expertenrat, eine Geschäftsstelle sowie die für die einzelnen Projekte verantwortlichen Stellen. Der Kanton Luzern arbeitet mit der Umsetzungsorganisation der E-Government-Strategie Schweiz zusammen. Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz (2007 - 2011) nimmt der Kanton Luzern die darin vereinbarten Aufgaben wahr. Durch den amtierenden Finanzdirektor hat er Einsitz im Steuerungsausschuss E-Government Schweiz. Der Kanton Luzern ist Mitglied bei eCH. Die Vereinigung eCH ist zuständig für die Förderung, Entwicklung und Verabschiedung von Standards zur Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz. 6.3 Mit anderen Kantonen Der Kanton Luzern nutzt zur Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen im Bereich E-Government insbesondere diese Koordinationsgremien: Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) Staatsschreiberkonferenz 6.4 Public Private Partnership (PPP) Bei Projekten und für den Betrieb von gemeinsamen E-Government-Lösungen von Kanton Lu- zern und Luzerner Gemeinden wird die Zusammenarbeit mit privaten Partnern auf der Grundla- ge von Public Privat Partnership fallweise geprüft. 1 www.egovernment.ch E-Government-Strategie Luzern Seite 18 / 22
7 Organisation 7.1 Überblick Die Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern bedingt eine Organisationsform, die eine gemeinsame Führung von Kanton und Gemeinden ermöglicht und sicherstellt. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), vertreten durch den Vorstand, und der Kanton Lu- zern, vertreten durch den Regierungsrat, wirken als Auftraggeber. Sie setzen ein Steuerungs- gremium (Steuerung E-Government Luzern) ein, über welches sie ihre Bedürfnisse einbringen. Als zentrales, operativ tätiges Element für die Umsetzung der E-Government-Strategie wirkt die Fachstelle E-Government Luzern. Abbildung 3: Überblick Organisation 7.2 Detailorganisation Die Zusammensetzung der Gremien, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Stel- len sowie die Finanzierung sind im Dokument Organisation E-Government Luzern geregelt (An- hang). E-Government-Strategie Luzern Seite 19 / 22
8 Mitteleinsatz 8.1 Grundsätze des Mitteleinsatzes Ein wirtschaftlicher und nutzbringender Einsatz der finanziellen Mittel für E-Government- Lösungen soll durch die Beachtung der folgenden Grundsätze erreicht werden. 8.1.1 Kooperation Mit gemeinsamen E-Government-Projekten werden durch einen Grössenvorteil bei der Be- schaffung, bei der Umsetzung und dem Betrieb von E-Government-Lösungen die Kosten tiefer gehalten als bei separatem Vorgehen. Bei der individuellen Budgetplanung soll daher dem Mit- teleinsatz für gemeinsame E-Government-Projekte gegenüber Insellösungen die höhere Priori- tät gegeben werden. 8.1.2 Orientierung an Leistungen und Geschäftsprozessen Die Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen Vereinfachungen und Neude- finition von Abläufen. Bei gemeinsamen E-Government-Projekten sollen daher angemessene Mittel für die Überprüfung und Optimierung von bestehenden Prozessen vor der Einführung ei- ner elektronischen Lösung eingesetzt werden. Der Nutzen der Lösung soll dadurch erhöht, de- ren Lebensdauer verlängert und die Aufwendungen für die Applikation reduziert und zielgerich- tet eingesetzt werden. 8.1.3 Anwendung gemeinsamer Standards und Nutzung zentraler Infrastrukturen Durch Nutzung zentral bereitgestellter Funktionen und Dienste, Einsatz von modularen Informa- tikkomponenten sowie standardisierten Datenformaten, Schnittstellen und Kommunikationspro- tokollen sollen E-Government-Lösungen möglichst kostengünstig bereitgestellt werden. Mittel sollen nicht für den redundanten Aufbau bereits vorhandener Informatikfunktionen eingesetzt werden. 8.2 Beurteilung von E-Government-Projekten Die Beurteilung von Projekten erfolgt unter Anwendung der folgenden Kriterien. Strategiekonformität Das Projekt wird hinsichtlich Konformität mit Zielen der E-Government-Strategie Luzern und des Auftrags der betreffenden Verwaltungseinheit beurteilt. Wirtschaftlichkeit Das Projekt wird auf den optimalen Einsatz von Ressourcen für Wirtschaft und Bevölkerung sowie Verwaltung geprüft. Nutzen Das Projekt wird hinsichtlich der Erfüllung von Bedürfnissen für Wirtschaft und Bevölkerung sowie Verwaltung bewertet. Beispiele sind Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung, Qualitätssteigerung, Möglichkeit der zeit- und ortsunabhängigen Geschäftsabwicklung. Umsetzbarkeit Die Chancen und Risiken des Projekts in Bezug auf die Realisierung werden abgeschätzt und beurteilt. E-Government-Strategie Luzern Seite 20 / 22
8.3 Finanzierung der Fachstelle E-Government Luzern Das Budget der Fachstelle E-Government wird durch den Kanton und den VLG mit den Ge- meinden gemeinsam getragen. Der den Gemeinden zufallende Kostenanteil wird unter diesen basierend auf der Einwohnerzahl aufgeteilt. Der Betrag wird entsprechend der Rahmenvereinbarung mit Budget und Finanzplanung festge- legt. Er deckt das Personal- und das Sachbudget der Fachstelle E-Government Luzern, nicht jedoch die Kosten der gemeinsamen Projekte. Deren Kostentragung wird über Projektvereinba- rungen geregelt. 8.4 Finanzierung der E-Government-Projekte 8.4.1 Gemeinsame E-Government Projekte von Kanton und Gemeinden Die Finanzierung der gemeinsamen Projekte wird über die Budgetierungsprozesse der Ge- meinden und des Kantons sichergestellt. Als Budgetierungsgrundlage werden die einmaligen und wiederkehrenden Kosten im Rahmen der Projektarbeiten ermittelt. Die Kostenübernahme wird in Projekt- bzw. Betriebsvereinbarungen geregelt. 8.4.2 Nicht gemeinsame E-Government-Projekte Die Finanzierung der übrigen E-Government-Projekte in Kanton und Gemeinden wird im Rah- men der Budgetprozesse der für das Projekt verantwortlichen Verwaltungseinheit geregelt. E-Government-Strategie Luzern Seite 21 / 22
9 Umsetzung 9.1 Projektportfolio Als Planungsinstrument für die Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern dient ein Pro- jektportfolio. Das Projektportfolio zeigt die E-Government Vorhaben in Kanton Luzern und Luzerner Ge- meinden auf. Es umfasst einen Planungszeitraum von fünf Jahren mit mindestens jährlicher Aktualisie- rung. Der Aktualisierungsprozess ist mit den Budgetterminen in Kanton und Gemeinden gekop- pelt. Für jedes Vorhaben werden mindestens die folgenden Daten erfasst: Projektbezeichnung, Verantwortliche Organisationseinheit (Verwaltungseinheit), Projektbudget total und aufgeteilt auf die nächsten fünf Jahre, Projektstatus. 9.2 Controllingbericht zur Strategieumsetzung Der Fortschritt der Strategieumsetzung wird über Controllingberichte erfasst. Die Controllingberichte werden jährlich durch die Fachstelle E-Government Luzern erarbei- tet. Damit budgetrelevante Empfehlungen berücksichtigt werden können, erfolgt die Berichter- stattung koordiniert mit den Budgetterminen. Der Bericht umfasst Aussagen betreffend ‐ Erreichung der strategischen Ziele, ‐ Strategiekonformität des Projektportfolios, ‐ Nutzung der E-Government-Angebote und Erfüllen der Erwartungen der Nutzer, ‐ Status betreffend das Bereitstellen von Voraussetzungen, ‐ Empfehlungen für nächste Planungsperiode. 9.3 Kommunikation Die E-Government-Strategie Luzern und insbesondere die damit verbundenen Massnahmen sollen der Bevölkerung und den Mitarbeitenden der Verwaltungseinheiten von Kanton und Ge- meinden kommuniziert werden. Dazu wird die Fachstelle E-Government Luzern ein Kommuni- kationskonzept erarbeiten. Ziel ist, die E-Government-Strategie Luzern zu verankern und deren Umsetzung voranzutreiben. Die Kommunikationsaktivitäten werden in Absprache mit den für die Projekte zuständigen Ver- waltungseinheiten geplant und umgesetzt. Schwerpunktthemen sind: E-Government-Strategie Luzern und deren Umsetzung Bestehendes E-Government-Angebot Geplante Projekte und Vorhaben Generelle Information zu E-Government E-Government-Strategie Luzern Seite 22 / 22
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