ORGANISATION VON EFA-WETTBEWERBEN - Pflichtenheft - European Fistball Association - ÖFBB
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Member of European Fistball Association Pflichtenheft ORGANISATION VON EFA-WETTBEWERBEN (Gültig ab 1. März 2016) Pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016/Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 2 von 15 Inhalt TEIL I "Allgemeines" ...................................................................................................................... 4 A. Grundlagen ...................................................................................................................................................... 4 B. Gültigkeitsbereich ........................................................................................................................................... 4 C. Organisation .................................................................................................................................................... 4 TEIL II "Teilnehmer" ....................................................................................................................... 5 DELEGATIONEN ......................................................................................................................................................... 5 A. Teilnehmende Mannschaften ....................................................................................................................... 5 B. Akkreditierung ................................................................................................................................................. 5 C. Wirtschaftliche Bedingungen ........................................................................................................................ 5 LOGISTIK ...................................................................................................................................................................... 6 D. Unterkunft ........................................................................................................................................................ 6 E. Betreuung ........................................................................................................................................................ 6 F. Transporte ....................................................................................................................................................... 6 G. Verpflegung ................................................................................................................................................. 6 H Wirtschaftsbetrieb........................................................................................................................................... 6 TEIL III "Organisation" .................................................................................................................... 7 MARKETING................................................................................................................................................................. 7 A. Bewerbung der Veranstaltung ...................................................................................................................... 7 B. Branding im Veranstaltungsbereich ............................................................................................................. 8 C. Vermarktung / Werbung ................................................................................................................................ 8 MEDIEN ......................................................................................................................................................................... 9 D. Medien/ Presse .............................................................................................................................................. 9 E. Gesamtleitung ..................................................................................................................................................... 9 F Spielleitung......................................................................................................................................................... 10 G Schiedsgericht ................................................................................................................................................... 10 WETTKAMPF ............................................................................................................................................................. 10 H. Technisches Reglement / Spielplan ............................................................................................................... 10 I. Resultate ............................................................................................................................................................ 10 J. Aufenthaltsräume .............................................................................................................................................. 10 K Moderation ......................................................................................................................................................... 10 L Spielberichtsformulare...................................................................................................................................... 11 pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 3 von 15 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IM FELD ............................................................ 11 M. Durchführung ..................................................................................................................................................... 11 N. Spielfelder (siehe Anhang II) ........................................................................................................................... 11 I. Trainingsplätze .................................................................................................................................................. 11 O. Trainingsplätze .................................................................................................................................................. 12 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IN DER HALLE................................................ 12 P Spielfeld .............................................................................................................................................................. 12 Q Trainingszeiten / Aufwärmmöglichkeiten ....................................................................................................... 12 PROTOKOLLABLAUF .............................................................................................................................................. 12 R Regie................................................................................................................................................................... 12 S Eröffnung / Siegerehrung ................................................................................................................................. 12 T Fahnen................................................................................................................................................................ 13 U Hymnen .............................................................................................................................................................. 13 V Auszeichnungen / Präsente ............................................................................................................................. 13 W Ehrengäste ......................................................................................................................................................... 13 VARIA .......................................................................................................................................................................... 13 X. Offizielle Anlässe ............................................................................................................................................... 13 Y. Schlachtenbummler / Fans .............................................................................................................................. 14 Z. Sanitätsdienst .................................................................................................................................................... 14 Za Sicherheit / Ordnerdienst ................................................................................................................................. 14 Zb Dopingkontrollen ............................................................................................................................................... 14 Zc. Haftung / Versicherung .................................................................................................................................... 14 ZUSATZBESTIMMUNGEN DES NATIONALEN VERBANDES ...................................................................... 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN ................................................................................................................................... 15 ANHÄNGE I Übersicht Wirtschaftliche Bedingungen II Wettkampffeld (Feldwettbewerbe) pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 4 von 15 TEIL I "Allgemeines" A. Grundlagen Grundlagen für die EFA-Wettbewerbe bilden: - Spielordnung der IFA (IFSO) - Alle Reglements der EFA-Wettbewerbe Nationalmannschaften - Alle Reglements der EFA-Wettbewerbe Vereinsmannschaften Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Homepage der EFA (www.efa-fistball.com) veröffentlicht und können von dort heruntergeladen werden. Örtliche Ausrichter können diese auch beim nationalen Verband anfordern. B. Gültigkeitsbereich Das Pflichtenheft gilt als Standard für alle EFA-Wettbewerbe. Ausnahme: Für den Men’s European Championship werden wettbewerbsspezifische Ergänzungen in einer Vereinbarung und einem Organisationsplan festgehalten. C. Organisation 1. Veranstalter / Ausrichter / Organisator Die EFA ist Veranstalter. Sie vergibt eine Veranstaltung an einen nationalen Mitgliedsverband zur Ausrich- tung. Dieser ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung. Der nationale Verband bestimmt einen Organisator für die Durchführung der ihm zugesprochenen Wettbe- werbe. 2. Organisationskomitee Der Organisator bildet ein Organisationskomitee (OK). Die Organisation ist mit dem nationalen Verband ab- zustimmen. Der Competition Manager (CM-EFA) oder der Technische Delegierte der Veranstaltung (TD- EFA) ist im OK zu implementieren. 3. Verbindung zur EFA Gesprächspartner der EFA ist ein von der EFA bestimmter Competition Manager (CM-EFA). Über die OK-Sitzungen ist ein Protokoll zu führen und eine Kopie des Protokolls ist dem CM-EFA zuzustellen. 4 Ablauf Der terminliche Ablauf wird durch den CM-EFA mit dem Organisator definiert. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 5 von 15 TEIL II "Teilnehmer" DELEGATIONEN A. Teilnehmende Mannschaften Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften richtet sich nach dem Wettbewerb. Die Delegationsstärken sind im entsprechenden Reglement festgehalten. B. Akkreditierung Die Akkreditierung der Delegationen, Funktionäre der EFA, Schiedsrichter und Medienmitarbeiter wird durch den Organisator in geeigneter Form (z.B. entspr. Ausweise) vorgenommen. C. Wirtschaftliche Bedingungen Die wirtschaftlichen Bedingungen sind im entsprechenden Reglement festgehalten (siehe Übersicht im Anhang I). 1 Ausrichter / Organisator Der Organisator hat insbesondere zu übernehmen: - Kosten für die Delegationen, die Schiedsrichter, Linienrichter und die offiziellen EFA-Delegierten (TD-EFA/ Präsidiumsmitglieder EFA) sowie VIP-Karten für Ehrengäste der EA/IFA wie im entsprechenden Reglement bzw. in der entsprechenden Vereinbarung vorgeschrieben - Kosten für Fahrten zwischen Unterbringungsort und Trainings-und Spielorten - Kosten für Unterkunft (EZ) und Verpflegung für EFA Delegierte zur Vorbereitung des Wettbewerbes - Ordnungsgemäße und wirkungsvolle Werbearbeit sowie alle Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung - Veranstaltungsgebühr Bis spätestens 4 Wochen nach dem Spieltermin ist vom ausrichtenden Mitgliedsverband an die EFA die Ge- bühr für den entsprechenden Wettbewerb zu bezahlen (siehe Anhang I - Wirtschaftliche Bedingungen für das dem Wettbewerb entsprechende Spieljahr). Bankverbindung: European Fistball Association bei der UBS Switzerland AG, Zürich, EUR-Konto: IBAN CH83 0023 0230 5958 1641 Z / SWIFT/BIC: UBSWCZH80A Eintrittsgelder, sowie Einnahmen aus Werbung (Programmheften etc.), Inseraten, Fernsehübertragungen, Festwirtschaft und Spenden stehen dem Organisator zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vorbehalten bleiben auch Sondervereinbarungen des nationalen Verbandes gemäß Seite 15 dieses Pflich- tenheftes. 2 EFA Die EFA übernimmt - die technische Vorbereitung des Wettbewerbes (Ausschreibung, Spielpläne etc.) - die Kosten und die Beschaffung der Siegerauszeichnungen. (Ausnahme: Bei den Wettbewerben der Nationalmannschaften sind die Pokale für die Medaillengewinner durch den Organisator zu beschaffen.) - die Reisekosten zur allfälligen Vorbereitung der Veranstaltung vor Ort pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 6 von 15 3 Teilnehmer Die Teilnehmer haben die folgenden Kosten zu übernehmen: - Kosten für An- und Rückreise zum und vom Unterbringungsort sowie alle sonstigen Auslagen, soweit sie nicht vom Ausrichter/Organisator gem. II.C.1 bzw. von der EFA gem. III.C.2 zu übernehmen sind. - Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Ausnahme Bankett), soweit sie nicht vom Organisator gem. Ziff. C.II.1 zu übernehmen sind. Der Organisator bietet zu diesem Zweck Unterkünfte in verschiedenen Kategorien an. Die teilnehmenden Nationen können die Unterkünfte jedoch auch selbst organisieren. LOGISTIK D. Unterkunft Für die Delegationen, Schiedsrichter, Linienrichter und den/die offiziellen EFA-Delegierten sind rechtzeitig gute Unterkünfte in Hotels - dem jeweiligen Reglement entsprechend - anzubieten bzw. zu reservieren. Bezüglich der Reservation (Anzahl, Dauer) ist frühzeitig mit den Teilnehmern Verbindung aufzunehmen. E. Betreuung Bei den Wettbewerben der Nationalmannschaften ist vom Organisator jeder Delegation ein(e) Betreuer(in) zuzuordnen, welche diese während der gesamten Veranstaltung begleitet. F. Transporte Die Transporte der Delegationen, Schiedsrichter, Linienrichter und EFA-Delegierten zwischen Unterbrin- gungsort und Trainings- und Spielorten sind durch den Organisator zu organisieren und zu finanzieren. G. Verpflegung Ort und Art der zu übernehmenden Verpflegung stehen dem Organisator frei. H Wirtschaftsbetrieb Der Betrieb einer Festwirtschaft wird vorgeschrieben. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 7 von 15 TEIL III "Organisation" MARKETING A. Bewerbung der Veranstaltung 1. Veranstaltungslogo Vorgaben: Termin: gleich (*) nach Veranstaltungsvergabe Form: Hoch- und/bzw. Querformat als Vektorgrafik mit Farbpalette Inhalte: offizieller Veranstaltungsname der EFA Sprache: Englisch, weitere Adaptierungen in Deutsch und Landessprache Richtlinien für die Verwendung festlegen (durch CM-EFA) 2. Webseite Vorgaben: Termin: mindesten 12 Monate vor der Veranstaltung bzw. gleich nach Veranstaltungsvergabe (*) Sprache: Deutsch, weitere Adaptierungen in Englisch Menüpunkte: News – als Startseite, regelmäßige Aktualisierung Spielplan – von EFA Teams – Vorstellung der Teilnehmer – Infos (Fotos, Namen) von der EFA Grußwort des EFA-Präsidenten Ergebnisse: aktuell sofort nach Spielende, Livestream (*) bzw. Liveticker Für das Streaming ist vor-Ort eine Internetverbindung mit einem Upstream von mindestens 2 MBit/S bei einfacher Auflösung (SD) bzw. 4 MBit bei hoher Auflösung (HD) erforderlich. Der Upstream sollte möglichst exklusiv für die Streamingaktivitäten zur Verfügung stehen. Idealerweise werden zwei Streamingportale bedient. Der Stream zum IFA-YouTube-Kanal ist Pflicht, der parallele Stream zu einem alternativen Streamingportal wünschenswert (z.B: Sportdeutschland.tv, solange YouTube in Deutschland nicht live zu empfangen ist). Der Livestream wird weltweit auf dem IWGA Channel und dem Sportaccord Fistball Channel übertragen. Spielort: Präsentation, Infos (*) Kontakt: Organisationskomitee Fan/Ticket: Rahmenprogramme, Ticketinformationen (*) Presse: Presseaussendungen, Presseberichte, Fotodownload, Akkreditierungsinfos Positionierung des EFA Logos: Startseite, Spielplan, Teaminfos Positionierung der EFA Sponsoren und Partner: Sponsorenleiste/-seite Verlinkung auf EFA- und IFA-Website Controlling: Freigabe durch die EFA vor der Aufschaltung (durch CM-EFA) 3. Drucksorten 3.1 Programmheft Vorgaben: Termin: Bekanntgabe des Redaktionsschlusses mindesten 2 Monate vorher (*) Sprache: Deutsch, weitere Adaptierungen in Englisch Inhalte: Grußwort des EFA-Präsidenten Spielplan – von EFA pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 8 von 15 Teams – Vorstellung der Teilnehmer – Infos (Fotos, Namen) von der EFA Organisationskomitee EFA Team – Delegierter, Schiedsrichter Inserate: max. 4 Seiten - EFA, Sponsoren der EFA (*) Positionierung des EFA Logos: Titelseite, Spielplan, Teaminfos, EFA Team Positionierung des Ballherstellerlogos: Titelseite, Hauptsponsorenleiste/-seite Aufschaltung (als pdf) auf Website Controlling: Druckfreigabe durch die EFA (durch CM-EFA) 3.2 Plakat Vorgaben: Sprache: Deutsch, weitere Adaptierungen in Englisch Termin: mindesten 3 Monate vor der Veranstaltung als Download auf der Webseite (*) Größe: mindestens A3 (*) Minimalversion: Titelseite des Programmheftes als elektronische Datei EFA-Logo Controlling: Druckfreigabe durch die EFA (durch CM-EFA) 3.3 Weitere Drucksorten – Folder, Akkreditierungen, Inserate, etc. Positionierung des EFA Logos Controlling: Druckfreigabe durch die EFA (durch CM-EFA) 3.4 Social Media Accounts in Facebook, Twitter, YouTube, etc. ist wünschenswert, Voraussetzung ist eine regelmäßige Betreuung B. Branding im Veranstaltungsbereich 1. Centre Court: Bandenwerbung: 5 Transparente(EFA, EFA Sponsoren) 4 m x 1 m(mind. 2 Transparente auf der TV-Seite) (*) Fahnen Optimale Positionierung der Hängefahnen Tragefahnen für offizielle Anlässe verwenden, vor Spielen, Eröffnung, usw. Beachflags (*) EFA Logo Interviewwand (*) 2. Rahmenprogramm – Eröffnung, Bankett, Empfänge(*), Siegerehrung, VIP Area (*) Rollups und Beachflags (*) Pult und Infofolder (*) C. Vermarktung / Werbung Alle Rechte zur kommerziellen Vermarktung der Wettbewerbe verbleiben grundsätzlich bei der EFA. Sie können jedoch auf Antrag insgesamt oder teilweise an den Ausrichter bzw. den Organisator übertragen werden. Anmerkung: Die EFA entscheidet mit ……………… über die Vergabe der Rechte an den Ausrichter. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 9 von 15 In jedem Fall behält die EFA die folgenden Rechte: Die EFA behält sich für eigene interne Verwendung das Recht für Fernsehproduktionen und Berichterstattung sowie für Video- und/oder Internet-Aufnahmen vor. Der Werbeauftritt der EFA ist in den vorangegangenen Punkten A und B festgelegt. Der durch die EFA bestimmte Ballhersteller des EM-Balles erhält die folgenden Rechte: - Exklusivrecht für die gesamte Veranstaltung (es ist dem Ausrichter und dem ..-OK nicht gestattet, für andere Ballhersteller Werbung zu machen, Bälle aufzulegen oder anzubieten) - Aufstellen eines Info/Verkauf-Standes im Stadionbereich (an jedem Austragungsort) - Bandenwerbung 4 x 1 m (an jedem Austragungsort) - Aufdruck des Veranstalter-Logos auf dem offiziellen Ball - Inserat im Programmheft - 1/1-Seite Die Werbung darf nicht politischer, konfessioneller, ideologischer oder moralischer Art sein. Verboten ist Werbung für Waren mit anstößigem Charakter. (*) Die mit Sternchen gekennzeichneten Punkte sind nur für die Europameisterschaften der Frauen und Männer verpflichtend – ansonsten wünschenswert. MEDIEN D. Medien/ Presse 1. Tribünenarbeitsplätze - Für Presseleute (nicht Fotografen) - Gute Sicht - Sitzplatz mit Tisch - WIFI und Stromanschlüsse beim Arbeitsbereich Tribüne 2. Mediencenter – Ausstattung - Verpflegung – Getränke (Kaffee, alkoholfreie Getränke) und Essen – ev. VIP Status - Genügend Arbeitsplätze (je nach Anmeldungen), Stromanschlüsse und WIFI - Drucker, Scan, Kopierer, Notebooks - Befugter Ansprechpartner - Prompter Ergebnisdienst sowie Vor- und Nachinformation 3. Weitere Vorgaben - Kennzeichnung der akkreditierten Medienmitarbeiter mit Westen - Zugang zu Fotos des Veranstalters rechtefrei für EFA - Zugang für Filme des Veranstalters rechtefrei für EFA (für EFA-Website etc.) TECHNISCHE LEITUNG E. Gesamtleitung Die Gesamtleitung obliegt dem TD-EFA. Für ihn ist ein separater Arbeitsraum bereitzustellen. Der Organisator ist für die Ansage während der Veranstaltung nach Abstimmung mit dem TD-EFA verant- wortlich. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 10 von 15 F Spielleitung Die Spiele werden von international geprüften Schiedsrichtern geleitet. Sie werden vom EFA- Schiedsrichterreferent berufen. Bei allen Wettbewerben werden als Linienrichter lizenzierte Schiedsrichter durch den Schiedsrichterchef des ausrichtenden Mitgliedsverbandes berufen. Sie haben Fahnen zu verwenden. Die Einteilung der Schiedsrichter, Linienrichter und die Schiedsrichterbesprechung werden durch den TD- EFA oder den EFA-Schiedsrichterreferenten vorgenommen. Die Anschreiber müssen durch den Organisator gestellt werden. Diese haben in einer einheitlichen sportli- chen Kleidung anzutreten. Es sind mindestens 4 Ballkinder je Spielfeld einzusetzen. G Schiedsgericht Die EFA bestimmt ein Schiedsgericht zur Behandlung allfälliger Einspruchsfälle. WETTKAMPF H. Technisches Reglement / Spielplan Der Spielplan richtet sich nach den Bestimmungen des entsprechenden Reglements. Er wird – zusammen mit dem Technischen Reglement - durch die EFA festgelegt und dem Organisator frühzeitig mitgeteilt. I. Resultate Vom Organisator ist eine Resultattabelle zu erstellen und an mehreren zentralen Orten anzuschlagen; die Resultate sind darauf nach jeder Spielrunde nachzutragen. Je Spielfeld sind zwingend Anzeigetafeln zu verwenden, sie sind durch den Organisator zu bedienen (elek- tronische Tafeln empfohlen). Die offizielle Mitteilung der Resultate an den Vorsitzenden der Sportkommission EFA erfolgt durch den TD- EFA. J. Aufenthaltsräume Es sind für die Mannschaften und Schiedsrichter/Linienrichter Garderoben/Duschen bereitzuhalten. Je Dele- gation und für die Schiedsrichter/Linienrichter soll ein getrennter Raum mit entsprechender Beschriftung vor- handen sein. Pro Mannschaft und für die Schiedsrichter sind nach Möglichkeit je ein Zelt o.ä. auf Wettkampfplatz oder in der Nähe aufzustellen. K Moderation Die gesamte Veranstaltung muss durch einen Sprecher in Deutsch und Englisch (*) moderiert werden. Zu seinen Aufgaben zählen: - Vorstellung von Mannschaften und Offiziellen - Durchsagen zur Spielfeldorganisation - Kurzkommentare zu Spielsituationen - Einspielen von Musikjingles - Moderation der Eröffnung und Siegerehrung gemäß Vorgabe/Ablaufplan EFA Die hierfür technisch notwendige Infrastruktur ist vom Organisator bereitzustellen. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 11 von 15 L Spielberichtsformulare Es werden EFA-Spielberichtsformulare verwendet. Sie werden durch den TD-EFA mitgebracht. Die Original-Spielberichte sind nach dem Wettbewerb unverzüglich dem TD-EFA zu übergeben. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IM FELD M. Durchführung Der Wettbewerb muss bei jeder Witterung durchgeführt werden können. Bei schlechter Witterung entscheidet der TD-EFA über Beginn des Wettbewerbes, der jeweilige Schiedsrich- ter über Unterbrechung bzw. Abbruch eines Spieles. N. Spielfelder (siehe Anhang II) 1. Anordnung Die Anzahl Spielfelder hängt vom Wettbewerb und dem Meldeergebnis ab. Für die Bereitstellung der Mannschaften ist der Stellplatz großräumig abzugrenzen. Für die Zuschauer sind Tribünen für Sitz- und Stehplätze einzurichten. Deren Kapazität ist mit dem CM-EFA abzusprechen. 2. Rasen Der Rasen soll frisch und sehr kurz geschnitten sein. 3. Zeichnung Die Spielfelder müssen die vorgeschriebene Größe von 50 x 20 m aufweisen. Markierungen in der vorge- schriebenen Breite (8 - 12 cm) sind mit Farbe vorzunehmen. Die Ausläufe (seitlich 6 m / hinten 8 m) sowie die Wechselspieler- und Schiedsrichterzonen sind mit gestri- chelten Linien zu markieren. 4. Spielgeräte Es dürfen nur frei stehende Pfosten (max. 2 m hoch) mit Schutzhüllen und offiziell zugelassene Netze ver- wendet werden. Je nach Wettbewerb werden die Bälle durch die EFA aufgelegt oder durch die teilnehmenden Mannschaften mitgebracht. Der Organisator hat eine Waage, einen Luftdruckmesser und ein kleines Messband für die Ballkontrollen, geeignete (wasserfeste) Stifte/Farben für die Markierung der geprüften Bälle sowie einen Messstab zur Kon- trolle der Band-/Netzhöhe am Anschreibertisch bereitzuhalten. 5. Zonen Die vorgeschriebenen Zonen sind einzuzeichnen. Für die Mannschaften (Wechselspielerzone) und den Anschreiber sind Sitzgelegenheiten – im Feld mit Schutz gegen Sonne oder Regen - aufzustellen. 6. Abschrankungen Das/die Spielfeld(er) ist/sind komplett abzusperren (siehe Skizze 'Spielfeld'). I. Trainingsplätze Es muss mindestens 2 Trainingsplätze geben, die 48 Stunden vor dem 1. Spiel bereit sein müssen. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 12 von 15 Ein Trainingsplan wird durch die Sportkommission der EFA (SK-EFA) gem. den Anträgen der teilnehmenden Mannschaften erstellt. O. Trainingsplätze Es muss mindestens 2 Trainingsplätze geben, die 48 Stunden vor dem 1. Spiel bereit sein müssen Ein Trainingsplan wird durch die Sportkommission der EFA (SK-EFA) gem. den Anträgen der teilnehmenden Mannschaften erstellt. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IN DER HALLE P Spielfeld Das Spielfeld muss eine Größe von 40 x 20 m aufweisen. Dazu muss seitlich ein Auslauf von mind. 0,5 m, hinten ein Auslauf von mind. 1 m vorhanden sein. Es dürfen nur frei stehende Pfosten (max. 2 m hoch) mit Schutzhüllen und offiziell zugelassene Netze oder Bänder verwendet werden. Die Grenz- und Angabelinien sowie die Wechsel- und Schiedsrichterzonen sind mit gut sichtbarem Klebe- band zu kennzeichnen. Q Trainingszeiten / Aufwärmmöglichkeiten Die Halle sollte vor dem Wettbewerb für jede teilnehmende Mannschaft je eine Stunde für Trainingszwecke zur Verfügung stehen. Die Einteilung der Trainingszeiten hat in Absprache mit dem TD-EFA zu erfolgen. Idealerweise steht eine Aufwärmmöglichkeit außerhalb der Wettkampfhalle zur Verfügung. In der Halle soll sonst eine 30-minütige Aufwärmzeit gewährt werden. PROTOKOLLABLAUF R Regie Der Ablauf der gesamten Veranstaltung sowie der protokollarische Ablauf der Eröffnung und Siegerehrung (Einmarsch, Reden, Hymnen etc.) wird vom CM-EFA bzw. TD-EFA vorgegeben und mit dem Organisator abgesprochen. S Eröffnung / Siegerehrung Die offizielle Eröffnung der Veranstaltung, die Siegerehrung (mit Übergabe der Auszeichnungen) sowie der offizielle Abschluss werden grundsätzlich durch den TD-EFA bzw. ein Präsidiumsmitglied der EFA vorge- nommen. Für die Siegerehrung ist ein Podest (ca. 5 m, mit 3 Ebenen und Blumenschmuck) bereitzustellen. Es muss abgedeckt und mit der Wettbewerbsbezeichnung beschriftet werden. Nach Absprache mit dem TD-EFA stellt der Organisator zusätzlich geeignetes und geschultes Personal zur Verfügung, die dem würdigen Anlass entsprechende Kleidung tragen. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 13 von 15 T Fahnen An der Sportstätte sind mindestens die folgenden Fahnen zwingend aufzuhängen: - EFA-Fahne (wird vom TD-EFA oder einem Präsidiumsmitglied EFA mitgebracht) - Nationalfahnen der teilnehmenden Mannschaften - bei Europameisterschaften zusätzlich IFA-Fahne (wird vom TD-EFA oder einem Präsidiumsmitglied EFA mitgebracht) Für die Eröffnung und Siegerehrung der Veranstaltungen mit Nationalmannschaften sind durch den Organi- sator Tragefahnen je teilnehmende Nation zu beschaffen. U Hymnen Die offiziellen Hymnen der teilnehmenden Länder sind durch den Organisator vom Internet herunterzuladen. Bei Wettbewerben der Nationalmannschaften werden durch den TD-EFA definiert, bei welchen Spielen die Hymnen gespielt werden. Bei Wettbewerben der Vereinsmannschaften wird nur am Schluss der Siegerehrung die Landeshymne des Siegers gespielt. V Auszeichnungen / Präsente Die gemäß Reglement vorgeschriebenen Auszeichnungen (Medaillen) werden durch die EFA beschafft und bei Wettbewerben der Vereinsmannschaften der Siegerpokal durch den letztjährigen Gewinner zum Anlass mitgebracht. Bei Wettbewerben der Nationalmannschaften beschafft der Organisator Pokale für alle drei Medaillengewin- ner. Vom Organisator ist zudem anzustreben, an alle Teilnehmer ein Präsent zu überreichen. (Bei Nachwuchswett- bewerben zwingend.) W Ehrengäste Die Einladung von Ehrengästen ist Sache des Organisators. In jedem Fall ist mit der EFA Rücksprache zu halten. Die EFA behält sich das Recht vor, Ehrengäste (max. 15) zu einer Veranstaltung einzuladen. VARIA X. Offizielle Anlässe 1 EFA-Anlässe Allfällige EFA-Anlässe werden dem Organisator durch den CM-EFA rechtzeitig mitgeteilt. Falls die EFA einen Empfang auf ihre Kosten durchführen möchte, hat der Organisator die erforderliche In- frastruktur bereitzustellen. 2 Eigene Veranstaltungen Der Organisator ist berechtigt, auf eigene Kosten Rahmenveranstaltungen durchzuführen. Ein Empfang mit allen Teilnehmern z.B. am Vorabend zur Veranstaltung (z.B. Apéro) wird begrüßt. 3 Sitzungen Für Sitzungen des TD-EFA (z.B. Delegationsleiterbesprechungen) sind vom Organisator Räumlichkeiten mit der üblichen Infrastruktur (Beamer, Leinwand) bereitzustellen. Für allfällige EFA-Präsidiumssitzungen - in der Regel am Vortag der Spiele - werden Sitzungsraum mit Bea- mer,Leinwand, Zwischenverpflegung und Getränken benötigt. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 14 von 15 Für einen allfälligen EFA-Kongress - in der Regel am Vortag der Spiele - werden Infrastruktur gemäß separa- tem Pflichtenheft benötigt. Y. Schlachtenbummler / Fans 1. Quartiere / Zimmervermittlung Zimmervermittlung wird in einem eigenen Menüpunkt auf der Organisator-Webseite geregelt. 2. Eintrittspreise Die Höhe der Eintrittspreise kann durch den Organisator frei bestimmt werden. Sie soll der EFA rechtzeitig mitgeteilt werden. Mitglieder des EFA- und IFA-Präsidiums (inkl. Begleitung) und IFA-Schiedsrichter mit entsprechendem Ausweis haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen. Z. Sanitätsdienst Der Organisator ist für den Sanitätsdienst verantwortlich. Die Anwesenheit von Sanitätern auf dem Platz ist obligatorisch. Zudem ist der Notfallarzt über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren. Za Sicherheit / Ordnerdienst Der Organisator ist für die Sicherheit auf dem Wettkampfplatz während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Es ist ein entsprechender Ordnerdienst aufzuziehen, der für die Umsetzung der (Spielfeld-)Organisation eigenständig verantwortlich ist. Der EFA obliegen diesbezüglich keinerlei Pflichten. Zb Dopingkontrollen Für Dopingkontrollen ist die folgende Infrastruktur bereit zu stellen: - Kontrollraum mit Tisch und 4 Stühlen (abschließbar, Schlüssel verfügbar) - WC im Kontrollraum oder in der Nähe (ausschließlich für Dopingkontrollen benutzbar) - Warteraum mit 6 Stühlen - Getränke im Warteraum (verschlossene kleine PET-Flaschen Mineralwasser ohne Gas) - Hilfspersonal (ca. 4), sog. ‚Chaperons‘, für die offiziellen Dopingkontrolleure Zc. Haftung / Versicherung Der Organisator ist verpflichtet, für den Anlass eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Organisator bzw. der ausrichtende Mitgliedsverband stellt die EFA von jeglicher Haftung, Mithaftung oder Regressansprüchen frei, unabhängig davon, ob Anordnungen, Einzelweisungen oder sonstige Vorschriften gegeben oder unterlassen wurden. Versicherung gegen Krankheit und Unfall ist Angelegenheit der Teilnehmer. Für die EFA, den ausrichtenden Mitgliedsverband und den Organisator besteht diesbezüglich keinerlei Haftung. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben Seite 15 von 15 ZUSATZBESTIMMUNGEN DES NATIONALEN VERBANDES siehe wirtschaftliche Bedingungen des ÖFBB (folgende Seiten) SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die EFA behält sich vor, bei krassen Unstimmigkeiten in der Organisation bzw. Verstößen gegen dieses Pflichtenheft Sanktionen gegen den ausrichtenden Mitgliedsverband zu ergreifen. Der Ausrichter (nationale Verband) sowie der Organisator bestätigen, vom Reglement ............................................................ und vom vorstehenden Pflichtenheft Kenntnis genommen zu haben. Sie erklären sich mit deren Inhalt uneingeschränkt einverstanden und anerkennen alle Bestimmungen. Für den ausrichtenden Mitgliedsverband: Ort/Datum: Unterschrift: Der Organisator: Verein, Adresse (Verantwortlich für Organisation) Ort/Datum: Unterschrift: Spätestens 4 Wochen nach der Vergabe ist eine Kopie des unterzeichneten Pflichtenheftes durch den aus- richtenden Mitgliedsverband dem Vorsitzenden der Sportkommission der EFA zuzustellen. pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016 www.efa-fistball.com Januar 2016
Wirtschaftliche Bedingungen „EFA 2019 U18 European Championship“ (Ergänzend zum aktuell gültigen EFA-Reglement und Pflichtenheft für die Organisation von EFA- Bewerben) • Gebühr an ÖFBB: € 270,-- • Der ÖFBB stellt dem Ausrichter ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem ÖFBB- Marketing zur Verfügung. • Aufenthaltskosten der Österreichischen Delegation (vom Vortag des ersten Spieltages bis zum Folgetag des letzten Spieltages) bis höchstens 30 Personen • ÖFBB-Delegierter (2): • Unterkunft und volle Verpflegung (VIP-Status) für den gesamten Aufenthalt (12.-15.7). Fahrtkosten: Bahnfahrt 2. Klasse oder km-Geld (lt. ÖFBB-Gebührenliste). Gebühr pro Tag € 40,- (nur Wettkampftage). • Schiedsrichter: • Kosten analog „Reglement EFA U18 Championship“ in der aktuell gültigen Fassung • ÖFBB-Schiedsrichtergebühr pro Satz € 9,-- als Schiedsrichter; pro Satz € 5-- als Linienrichter für ÖFBB-Schieds- und Linienrichter. • Sponsoren des ÖFBB: • Einbindung der ÖFBB-Sponsoren (Veranstaltungsbranding wie Transparente am Centercourt im Kamera-Schwenkbereich, Beachflags, Inflatables, Standfläche, usw.) Das sind derzeit Erima, Sportastic, Konica-Minolta, Dachser, Sportministerium, BSO sowie neutrales Verbandsmarketing „Faustball Austria“ Details sind im Vorfeld mit dem ÖFBB-Marketingverantwortlichen abzuklären. • Printproduktionen: • Einbindung des Faustball Austria-Logos in allen Produktionen (Plakate, Folder, Eintrittskarten usw.) • 1 Seite ist im Folder/Programmheft der Veranstaltung für den ÖFBB und seine Partner zu reservieren. • Printproduktionen sind in Farbe zu gestalten (Plakate, Folder geheftet, u.a.) und eine Abstimmung/Rücksprache mit dem ÖFBB-Marketing zur Freigabe einzuholen (Freigabe durch das ÖFBB-Marketing innerhalb von 2 Tagen). • Brandingplan in Abstimmung mit dem Marketingverantwortlichen des ÖFBB. • Ehrengäste: • Kostenloser Eintritt und reservierte Sitzplätze für alle eingeladenen Ehrengäste (ÖFBB- Sponsoren und Partner des ÖFBB, ÖFBB-Präsidium).
• Der Ausrichter klärt mit ÖFBB und zuständigem Landesverband frühzeitig ab, wer welche Ehren- und VIP-Gäste einlädt (Bundes-, Landes-, Gemeindepolitik, Sponsoren, etc.) • VIP-Status: Der Veranstalter übernimmt die Kosten für 15 Personen des ÖFBB/Tag (Details siehe unten). Weitere Ehrengäste mit VIP-Status können vom ÖFBB eingeladen werden. Die Verpflegungskosten dieser zusätzlichen VIP-Ehrengäste (Eintritt und reservierte Sitzplätze werden vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt) übernimmt der ÖFBB zum Selbstkosten-Pauschalpreis pro VIP-Gast und Tag. Diese Kosten/Person werden zwischen Veranstalter und ÖFBB im Vorfeld festgelegt. • Kostenloser Eintritt und reservierte Sitzplätze für Ehrengäste und Sponsoren des ausrichtenden Vereines (VIP-Status nach eigenem Ermessen). • Ehrengäste mit VIP-Status (Partner und Sponsoren des Ausrichters und des ÖFBB; 15 Personen/Tag) werden durch den Veranstalter verpflegt. Mindestbedingungen: Ehrengäste erhalten z.B. mit VIP-Armband kostenlos Speisen und Getränke in der öffentlichen Gastronomie (Self Service). Wünschenswert ist ein eigener VIP-Bereich (VIP-Zelt, eigener Raum oder abgetrennter Bereich) im Bereich der öffentlichen Gastronomie mit Service. • Freier Eintritt und reservierte Sitzplätze für die Mitglieder des Fördererclubs (Legitimation durch Förderclub-Ausweis) • Pressearbeit • Abhaltung einer Pressekonferenz in Abstimmung mit dem Presseverantwortlichen sowie der Marketingabteilung des ÖFBB. ▪ Neben den lokalen und regionalen Pressekontakten des Vereines sind je ein Vertreter der teilnehmenden österreichischen U18-Nationalteams, die Pressevertreter (Verteiler über die ÖFBB-Pressevertreter), ein Vertreter des ÖFBB und die ÖFBB-Pressereferenten einzuladen. ▪ Faustball Austria ist mit seinem Branding (z.B. Roll-Ups, Beachflags) vertreten ● Betreuung der regionalen Presse durch den Presseverantwortlichen des Vereines ● Faustball Austria und Ausrichter präsentieren sich mit einem gemeinsamen Stand, wo auch Merchandising-Artikel angeboten werden können. Die Standbetreuung wird durch den Ausrichter vorgenommen (in der gesamten Veranstaltungszeit ist der Stand durchgehend besetzt), kann entsprechend der örtlichen Gegebenheiten auch bei einem bestehenden Verkaufsstand oder im Eingangs-Kassenbereich positioniert werden. ● TV-Beitrag: Übernahme anteiliger TV-Produktionskosten (des ÖFBB) durch den Veranstalter, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.000,--. Bei frühzeitiger Absprache und Abstimmung mit dem ÖFBB kann auch durch den Veranstalter selbst eine
TV-Produktion beauftragt werden (Auswahl Produktionsfirma, Umfang, Qualität, Kosten, etc.). ● Der ÖFBB erhält volle Einsicht in die wirtschaftliche Abwicklung und Endabrechnung der Veranstaltung. Diese wird nur für einen eingeschränkten Personenkreis im Verband zur internen Analyse herangezogen und nicht veröffentlicht! • Technische Bedingungen: • 2 Wettkampf-Spielfelder (siehe Skizze Anhang II) und 2 Einspielfelder. • Linienbreite 10-12 cm • Podeste für die Siegerehrung, Bundeshymne, zeremonieller Ablauf • Kostenfreier Internetzugang vor Ort zur Durchgabe von Presseberichten und zur Aktualisierung der ÖFBB-Homepage • Erstellung von Kurzberichten der Spiele (aktuell im Internet auf eigener Homepage und auf der ÖFBB-Seite in Absprache mit den Pressereferenten des ÖFBB) durch den Presseverantwortlichen der Veranstaltung, dazu Bereitstellung durch den Veranstalter von - 1 Fotografen - 2 Pressemitarbeiter (für Spielberichte, Liveticker usw.) an den Spieltagen • Lautsprecheranlage + Sprecher • TV-notwendige Maßnahmen (wie z.B. Kameraturm) Die Realisierung eines Live-Stream zumindest von den Finalspielen ist in Absprache mit dem ÖFBB-Marketing anzustreben. Bei der Produktion von TV Aufnahmen ist die Organisation, Ablauf, Platzierung der Kamerateams, etc. mit der Marketingabteilung des ÖFBB zu koordinieren. • Ordnerdienst • Sitzplatztribüne für mindestens 300 Zuschauer • Der Ablauf der Veranstaltung ist mit der EFA (von der EFA bestimmter Competition Manager - siehe Pflichtenheft Teil 1 Absatz C.3.) zu koordinieren. In marketingtechnischer Sicht ist mit dem ÖFBB-Marketing (marketing@oefbb.at) Kontakt aufzunehmen. • Allgemeines • Alle finanziellen Angelegenheiten und zu erwartenden Kosten sind in einer entsprechenden Kostenaufstellung zusammenzustellen. Diese bildet die Voraussetzung für den ÖFBB, den den zuständigen Landesverband und den ausrichtenden Verein, um eine Bundes- (ÖFBB), Landes- (LV) und Gmeindeförderung (Verein) für die Durchführung internationaler Großsportveranstaltungen anzusuchen. Details sind mit dem ÖFBB frühzeitig im Vorfeld zu klären. Die jeweiligen Ansuchen bzw. Abrechnungen werden durch den ÖFBB bzw. LV erledigt.
• Die Veranstaltung gilt in finanzieller Hinsicht erst zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, wenn alle etwaigen Förderungsgelder überwiesen und ordnungsgemäß abgerechnet wurden, und die öffentlichen Förderungsgeber (Bund, LSO und gegebenenfalls Gemeinde) die vorgelegten Förderabrechnungen überprüft und für in Ordnung befunden haben. • Der ÖFBB überträgt grundsätzlich – unter Berücksichtigung der Einschränkungen der genannten wirtschaftlichen Bedingungen des ÖFBB und der EFA - die Vermarktungsrechte an den ausrichtenden Verein. • Eintrittsgelder sowie Einnahmen aus Werbung, Programmheft, Inserate, Bandenwerbung, Spenden und Gastwirtschaft stehen dem Ausrichter zu. • Bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Bedingungen besteht ein Strafmaß bis zu EUR 3.000,--.
Pflichtenheft "Organisation von EFA-Wettbewerben" Anhang I Wirtschaftliche Bedingungen (2018/2019) Wettbewerb Teilnehmer Kosten Linienrichter Delegationen EFA-Delegierte Schiedsrichter Unterkunft Verpflegung Transport EFA-Gebühr (nat. brev. SR) Männer 5-8 Mannschaften 8-9 4-5 4-6 Delegationen Delegationen Alle Teilnehmer European 1 Hauptmahlzeit Unterkunft zur Championship à 14 Personen Zu eigenen Lasten Wettkampfstätte (Feld) € 8.500 EFA / SR / LR EFA / SR / LR SR / LR Vortag - 1 Tag nach Volle Verpflegung Fahrtkosten Veranstaltung € 0.25 / km Frauen / je 1-2 3-4 6-8 Delegationen Delegationen Alle Teilnehmer 3-5 Mannschaften Zu eigenen Lasten 1 Hauptmahlzeit Unterkunft zur Gemeinsame U21 Männer Wettkampfstätte Veranstaltung: à 14 Personen € 4.300.00 EFA / SR EFA / SR / LR SR / LR Vortag - 1 Tag nach Volle Verpflegung Fahrtkosten Getrennte Veranstaltung € 0.25 / km Veranstaltungen: Frauen: € 2.500 U21: € 1.800 U18 je 1-2 3-4 6-8 Delegationen Delegationen Alle Teilnehmer männlich/ 3-5 Mannschaften Zu eigenen Lasten 1 Hauptmahlzeit Unterkunft zur weiblich Wettkampfstätte € 2.500 à 14 Personen EFA / SR EFA / SR / LR SR / LR Vortag - 1 Tag nach Volle Verpflegung Fahrtkosten Veranstaltung € 0.25 / km pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2018-2019_anhang-I 1 Januar 2018
! !!!!!!!!!!Wettkampfplatz!(2!Spielfelder)! ! ! ! ! 2! Februar!2013!
BEWERBUNG FÜR DIE AUSRICHTUNG DES „EFA 2019 U18 European Championsship“ (13.-14. Juli 2019) und EFA Youth Camp 2019 (15.-19. Juli 2019) Der Verein: Verantwortlicher Funktionär: Anschrift: Telefon: Privat: Firma: Mobil: E-Mail Adresse: bewirbt sich verbindlich für die Ausrichtung des „EFA 2019 U18 European Championsship“ (U18-EM 2019) und “EFA Youth Camp 2019” (Jugendlager) und anerkennt mit der vereinsmäßigen Unterschrift die umseitig angeführten wirtschaftlichen Bedingungen. Bei Zuschlag zur Ausrichtung werden die Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung vollinhaltlich gewährleistet, um eine qualitativ hochwertige Veranstaltung sicherzustellen. Termin: ● 12. Juli 2019 (Anreisetag) ● 13./14. Juli 2019 (Bewerb) ● 15. Juli 2019 (Abreisetag*) ● 15.-19. Juli 2019 (EFA Jugendcamp) * für Delegationen, die nicht am Jugendcamp teilnehmen ............................................................. Datum Stempel/Unterschrift d. Vereines/Verbandes Bewerbungsfrist: 30. August 2018
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