ORGANISATION VON EFA-WETTBEWERBEN - Pflichtenheft - European Fistball Association - ÖFBB

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ORGANISATION VON EFA-WETTBEWERBEN - Pflichtenheft - European Fistball Association - ÖFBB
Member of

   European Fistball Association

     Pflichtenheft
 ORGANISATION VON
EFA-WETTBEWERBEN

               (Gültig ab 1. März 2016)

      Pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2016/Januar 2016
ORGANISATION VON EFA-WETTBEWERBEN - Pflichtenheft - European Fistball Association - ÖFBB
Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben

                                                                                                                                                                  Seite 2 von 15

Inhalt
TEIL I "Allgemeines" ...................................................................................................................... 4

        A.       Grundlagen ...................................................................................................................................................... 4

        B.       Gültigkeitsbereich ........................................................................................................................................... 4

        C.       Organisation .................................................................................................................................................... 4

TEIL II "Teilnehmer" ....................................................................................................................... 5

   DELEGATIONEN ......................................................................................................................................................... 5

        A.       Teilnehmende Mannschaften ....................................................................................................................... 5

        B.       Akkreditierung ................................................................................................................................................. 5

        C.       Wirtschaftliche Bedingungen ........................................................................................................................ 5

   LOGISTIK ...................................................................................................................................................................... 6

        D.       Unterkunft ........................................................................................................................................................ 6

        E.       Betreuung ........................................................................................................................................................ 6

        F.       Transporte ....................................................................................................................................................... 6

        G.           Verpflegung ................................................................................................................................................. 6

        H        Wirtschaftsbetrieb........................................................................................................................................... 6

TEIL III "Organisation" .................................................................................................................... 7

   MARKETING................................................................................................................................................................. 7

        A.       Bewerbung der Veranstaltung ...................................................................................................................... 7

        B.       Branding im Veranstaltungsbereich ............................................................................................................. 8

        C.       Vermarktung / Werbung ................................................................................................................................ 8

   MEDIEN ......................................................................................................................................................................... 9

        D.       Medien/ Presse .............................................................................................................................................. 9

   E.        Gesamtleitung ..................................................................................................................................................... 9

   F         Spielleitung......................................................................................................................................................... 10

   G         Schiedsgericht ................................................................................................................................................... 10

   WETTKAMPF ............................................................................................................................................................. 10

   H.        Technisches Reglement / Spielplan ............................................................................................................... 10

   I.        Resultate ............................................................................................................................................................ 10

   J.        Aufenthaltsräume .............................................................................................................................................. 10

   K         Moderation ......................................................................................................................................................... 10

   L         Spielberichtsformulare...................................................................................................................................... 11

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Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben

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     BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IM FELD ............................................................ 11

     M.      Durchführung ..................................................................................................................................................... 11

     N.      Spielfelder (siehe Anhang II) ........................................................................................................................... 11

     I.      Trainingsplätze .................................................................................................................................................. 11

     O.      Trainingsplätze .................................................................................................................................................. 12

     BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IN DER HALLE................................................ 12

     P       Spielfeld .............................................................................................................................................................. 12

     Q       Trainingszeiten / Aufwärmmöglichkeiten ....................................................................................................... 12

     PROTOKOLLABLAUF .............................................................................................................................................. 12

     R       Regie................................................................................................................................................................... 12

     S       Eröffnung / Siegerehrung ................................................................................................................................. 12

     T       Fahnen................................................................................................................................................................ 13

     U       Hymnen .............................................................................................................................................................. 13

     V       Auszeichnungen / Präsente ............................................................................................................................. 13

     W       Ehrengäste ......................................................................................................................................................... 13

     VARIA .......................................................................................................................................................................... 13

     X.      Offizielle Anlässe ............................................................................................................................................... 13

     Y.      Schlachtenbummler / Fans .............................................................................................................................. 14

     Z.      Sanitätsdienst .................................................................................................................................................... 14

     Za      Sicherheit / Ordnerdienst ................................................................................................................................. 14

     Zb      Dopingkontrollen ............................................................................................................................................... 14

     Zc. Haftung / Versicherung .................................................................................................................................... 14

     ZUSATZBESTIMMUNGEN DES NATIONALEN VERBANDES ...................................................................... 15

     SCHLUSSBESTIMMUNGEN ................................................................................................................................... 15

ANHÄNGE
I         Übersicht Wirtschaftliche Bedingungen
II        Wettkampffeld (Feldwettbewerbe)

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Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben

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TEIL I "Allgemeines"
A. Grundlagen
Grundlagen für die EFA-Wettbewerbe bilden:
-   Spielordnung der IFA (IFSO)
-   Alle Reglements der EFA-Wettbewerbe Nationalmannschaften
-   Alle Reglements der EFA-Wettbewerbe Vereinsmannschaften
Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Homepage der EFA (www.efa-fistball.com) veröffentlicht und
können von dort heruntergeladen werden. Örtliche Ausrichter können diese auch beim nationalen Verband
anfordern.

B. Gültigkeitsbereich
Das Pflichtenheft gilt als Standard für alle EFA-Wettbewerbe.
Ausnahme: Für den Men’s European Championship werden wettbewerbsspezifische Ergänzungen in einer
Vereinbarung und einem Organisationsplan festgehalten.

C. Organisation
1. Veranstalter / Ausrichter / Organisator
Die EFA ist Veranstalter. Sie vergibt eine Veranstaltung an einen nationalen Mitgliedsverband zur Ausrich-
tung. Dieser ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung.
Der nationale Verband bestimmt einen Organisator für die Durchführung der ihm zugesprochenen Wettbe-
werbe.

2.     Organisationskomitee
Der Organisator bildet ein Organisationskomitee (OK). Die Organisation ist mit dem nationalen Verband ab-
zustimmen. Der Competition Manager (CM-EFA) oder der Technische Delegierte der Veranstaltung (TD-
EFA) ist im OK zu implementieren.

3.     Verbindung zur EFA
Gesprächspartner der EFA ist ein von der EFA bestimmter Competition Manager (CM-EFA).
Über die OK-Sitzungen ist ein Protokoll zu führen und eine Kopie des Protokolls ist dem CM-EFA zuzustellen.

4      Ablauf
Der terminliche Ablauf wird durch den CM-EFA mit dem Organisator definiert.

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TEIL II "Teilnehmer"

DELEGATIONEN

A. Teilnehmende Mannschaften
Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften richtet sich nach dem Wettbewerb.
Die Delegationsstärken sind im entsprechenden Reglement festgehalten.

B. Akkreditierung
Die Akkreditierung der Delegationen, Funktionäre der EFA, Schiedsrichter und Medienmitarbeiter wird durch
den Organisator in geeigneter Form (z.B. entspr. Ausweise) vorgenommen.

C. Wirtschaftliche Bedingungen
Die wirtschaftlichen Bedingungen sind im entsprechenden Reglement festgehalten
(siehe Übersicht im Anhang I).

1      Ausrichter / Organisator
       Der Organisator hat insbesondere zu übernehmen:
-      Kosten für die Delegationen, die Schiedsrichter, Linienrichter und die offiziellen EFA-Delegierten (TD-EFA/
       Präsidiumsmitglieder EFA) sowie VIP-Karten für Ehrengäste der EA/IFA wie im entsprechenden Reglement
       bzw. in der entsprechenden Vereinbarung vorgeschrieben
-      Kosten für Fahrten zwischen Unterbringungsort und Trainings-und Spielorten
     - Kosten für Unterkunft (EZ) und Verpflegung für EFA Delegierte zur Vorbereitung des Wettbewerbes
-    Ordnungsgemäße und wirkungsvolle Werbearbeit sowie alle Maßnahmen zur Vorbereitung,
     Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung
-    Veranstaltungsgebühr
Bis spätestens 4 Wochen nach dem Spieltermin ist vom ausrichtenden Mitgliedsverband an die EFA die Ge-
bühr für den entsprechenden Wettbewerb zu bezahlen (siehe Anhang I - Wirtschaftliche Bedingungen für das
dem Wettbewerb entsprechende Spieljahr).
Bankverbindung:
European Fistball Association bei der UBS Switzerland AG, Zürich,
EUR-Konto: IBAN CH83 0023 0230 5958 1641 Z / SWIFT/BIC: UBSWCZH80A
Eintrittsgelder, sowie Einnahmen aus Werbung (Programmheften etc.), Inseraten, Fernsehübertragungen,
Festwirtschaft und Spenden stehen dem Organisator zu, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Vorbehalten bleiben auch Sondervereinbarungen des nationalen Verbandes gemäß Seite 15 dieses Pflich-
tenheftes.

2      EFA
Die EFA übernimmt
-   die technische Vorbereitung des Wettbewerbes (Ausschreibung, Spielpläne etc.)
-    die Kosten und die Beschaffung der Siegerauszeichnungen. (Ausnahme: Bei den Wettbewerben der
     Nationalmannschaften sind die Pokale für die Medaillengewinner durch den Organisator zu beschaffen.)
     - die Reisekosten zur allfälligen Vorbereitung der Veranstaltung vor Ort

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3    Teilnehmer
Die Teilnehmer haben die folgenden Kosten zu übernehmen:
-    Kosten für An- und Rückreise zum und vom Unterbringungsort sowie alle sonstigen Auslagen, soweit sie
     nicht vom Ausrichter/Organisator gem. II.C.1 bzw. von der EFA gem. III.C.2 zu übernehmen sind.
-    Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Ausnahme Bankett), soweit sie nicht vom Organisator gem. Ziff.
     C.II.1 zu übernehmen sind.
Der Organisator bietet zu diesem Zweck Unterkünfte in verschiedenen Kategorien an. Die teilnehmenden
Nationen können die Unterkünfte jedoch auch selbst organisieren.

LOGISTIK

D. Unterkunft
Für die Delegationen, Schiedsrichter, Linienrichter und den/die offiziellen EFA-Delegierten sind rechtzeitig
gute Unterkünfte in Hotels - dem jeweiligen Reglement entsprechend - anzubieten bzw. zu reservieren.
Bezüglich der Reservation (Anzahl, Dauer) ist frühzeitig mit den Teilnehmern Verbindung aufzunehmen.

E. Betreuung
Bei den Wettbewerben der Nationalmannschaften ist vom Organisator jeder Delegation ein(e) Betreuer(in)
zuzuordnen, welche diese während der gesamten Veranstaltung begleitet.

F.     Transporte
Die Transporte der Delegationen, Schiedsrichter, Linienrichter und EFA-Delegierten zwischen Unterbrin-
gungsort und Trainings- und Spielorten sind durch den Organisator zu organisieren und zu finanzieren.

G. Verpflegung
Ort und Art der zu übernehmenden Verpflegung stehen dem Organisator frei.

H      Wirtschaftsbetrieb
Der Betrieb einer Festwirtschaft wird vorgeschrieben.

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TEIL III "Organisation"

MARKETING

A. Bewerbung der Veranstaltung
1.     Veranstaltungslogo
Vorgaben:
Termin: gleich (*) nach Veranstaltungsvergabe
Form: Hoch- und/bzw. Querformat als Vektorgrafik mit Farbpalette
Inhalte: offizieller Veranstaltungsname der EFA
Sprache: Englisch, weitere Adaptierungen in Deutsch und Landessprache
Richtlinien für die Verwendung festlegen (durch CM-EFA)

2.     Webseite
Vorgaben:
Termin: mindesten 12 Monate vor der Veranstaltung bzw. gleich nach Veranstaltungsvergabe (*)
Sprache: Deutsch, weitere Adaptierungen in Englisch
Menüpunkte:
News – als Startseite, regelmäßige Aktualisierung
Spielplan – von EFA
Teams – Vorstellung der Teilnehmer – Infos (Fotos, Namen) von der EFA
Grußwort des EFA-Präsidenten
Ergebnisse: aktuell sofort nach Spielende, Livestream (*) bzw. Liveticker
Für das Streaming ist vor-Ort eine Internetverbindung mit einem Upstream von mindestens 2 MBit/S bei
einfacher Auflösung (SD) bzw. 4 MBit bei hoher Auflösung (HD) erforderlich. Der Upstream sollte möglichst
exklusiv für die Streamingaktivitäten zur Verfügung stehen. Idealerweise werden zwei Streamingportale
bedient. Der Stream zum IFA-YouTube-Kanal ist Pflicht, der parallele Stream zu einem alternativen
Streamingportal wünschenswert (z.B: Sportdeutschland.tv, solange YouTube in Deutschland nicht live zu
empfangen ist). Der Livestream wird weltweit auf dem IWGA Channel und dem Sportaccord Fistball Channel
übertragen.
Spielort: Präsentation, Infos (*)
Kontakt: Organisationskomitee
Fan/Ticket: Rahmenprogramme, Ticketinformationen (*)
Presse: Presseaussendungen, Presseberichte, Fotodownload, Akkreditierungsinfos
Positionierung des EFA Logos: Startseite, Spielplan, Teaminfos
Positionierung der EFA Sponsoren und Partner: Sponsorenleiste/-seite
Verlinkung auf EFA- und IFA-Website
Controlling: Freigabe durch die EFA vor der Aufschaltung (durch CM-EFA)

3. Drucksorten
3.1 Programmheft
Vorgaben:
Termin: Bekanntgabe des Redaktionsschlusses mindesten 2 Monate vorher (*)
Sprache: Deutsch, weitere Adaptierungen in Englisch
Inhalte:
Grußwort des EFA-Präsidenten
Spielplan – von EFA

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Teams – Vorstellung der Teilnehmer – Infos (Fotos, Namen) von der EFA

Organisationskomitee
EFA Team – Delegierter, Schiedsrichter
Inserate: max. 4 Seiten - EFA, Sponsoren der EFA (*)
Positionierung des EFA Logos: Titelseite, Spielplan, Teaminfos, EFA Team
Positionierung des Ballherstellerlogos: Titelseite, Hauptsponsorenleiste/-seite
Aufschaltung (als pdf) auf Website
Controlling: Druckfreigabe durch die EFA (durch CM-EFA)

3.2 Plakat
Vorgaben:
Sprache: Deutsch, weitere Adaptierungen in Englisch
Termin: mindesten 3 Monate vor der Veranstaltung als Download auf der Webseite (*)
Größe: mindestens A3 (*)
Minimalversion: Titelseite des Programmheftes als elektronische Datei
EFA-Logo
Controlling: Druckfreigabe durch die EFA (durch CM-EFA)

3.3 Weitere Drucksorten – Folder, Akkreditierungen, Inserate, etc.
Positionierung des EFA Logos
Controlling: Druckfreigabe durch die EFA (durch CM-EFA)

3.4 Social Media
Accounts in Facebook, Twitter, YouTube, etc. ist wünschenswert, Voraussetzung ist eine regelmäßige
Betreuung

B. Branding im Veranstaltungsbereich
1. Centre Court:
Bandenwerbung: 5 Transparente(EFA, EFA Sponsoren) 4 m x 1 m(mind. 2 Transparente auf der TV-Seite) (*)
Fahnen
Optimale Positionierung der Hängefahnen
Tragefahnen für offizielle Anlässe verwenden, vor Spielen, Eröffnung, usw.
Beachflags (*)
EFA Logo Interviewwand (*)

2.     Rahmenprogramm – Eröffnung, Bankett, Empfänge(*), Siegerehrung, VIP Area (*)
Rollups und Beachflags (*)
Pult und Infofolder (*)

C. Vermarktung / Werbung
Alle Rechte zur kommerziellen Vermarktung der Wettbewerbe verbleiben grundsätzlich bei der EFA. Sie
können jedoch auf Antrag insgesamt oder teilweise an den Ausrichter bzw. den Organisator übertragen
werden.
Anmerkung: Die EFA entscheidet mit ……………… über die Vergabe der Rechte an den Ausrichter.

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In jedem Fall behält die EFA die folgenden Rechte:
Die EFA behält sich für eigene interne Verwendung das Recht für Fernsehproduktionen und Berichterstattung
sowie für Video- und/oder Internet-Aufnahmen vor.
Der Werbeauftritt der EFA ist in den vorangegangenen Punkten A und B festgelegt.
Der durch die EFA bestimmte Ballhersteller des EM-Balles erhält die folgenden Rechte:
-   Exklusivrecht für die gesamte Veranstaltung (es ist dem Ausrichter und dem ..-OK nicht gestattet, für
    andere Ballhersteller Werbung zu machen, Bälle aufzulegen oder anzubieten)
-   Aufstellen eines Info/Verkauf-Standes im Stadionbereich (an jedem Austragungsort)
-   Bandenwerbung 4 x 1 m (an jedem Austragungsort)
-   Aufdruck des Veranstalter-Logos auf dem offiziellen Ball
-   Inserat im Programmheft - 1/1-Seite
Die Werbung darf nicht politischer, konfessioneller, ideologischer oder moralischer Art sein. Verboten ist
Werbung für Waren mit anstößigem Charakter.
(*) Die mit Sternchen gekennzeichneten Punkte sind nur für die Europameisterschaften der Frauen
und Männer verpflichtend – ansonsten wünschenswert.

MEDIEN

D. Medien/ Presse
1.     Tribünenarbeitsplätze
-      Für Presseleute (nicht Fotografen)
-      Gute Sicht
-      Sitzplatz mit Tisch
-      WIFI und Stromanschlüsse beim Arbeitsbereich Tribüne

2.     Mediencenter – Ausstattung
-      Verpflegung – Getränke (Kaffee, alkoholfreie Getränke) und Essen – ev. VIP Status
-      Genügend Arbeitsplätze (je nach Anmeldungen), Stromanschlüsse und WIFI
-      Drucker, Scan, Kopierer, Notebooks
-      Befugter Ansprechpartner
-      Prompter Ergebnisdienst sowie Vor- und Nachinformation

3.     Weitere Vorgaben
-      Kennzeichnung der akkreditierten Medienmitarbeiter mit Westen
-      Zugang zu Fotos des Veranstalters rechtefrei für EFA
-      Zugang für Filme des Veranstalters rechtefrei für EFA (für EFA-Website etc.)

TECHNISCHE LEITUNG

E. Gesamtleitung
Die Gesamtleitung obliegt dem TD-EFA. Für ihn ist ein separater Arbeitsraum bereitzustellen.
Der Organisator ist für die Ansage während der Veranstaltung nach Abstimmung mit dem TD-EFA verant-
wortlich.

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F      Spielleitung
Die Spiele werden von international geprüften Schiedsrichtern geleitet. Sie werden vom EFA-
Schiedsrichterreferent berufen.
Bei allen Wettbewerben werden als Linienrichter lizenzierte Schiedsrichter durch den Schiedsrichterchef des
ausrichtenden Mitgliedsverbandes berufen. Sie haben Fahnen zu verwenden.
Die Einteilung der Schiedsrichter, Linienrichter und die Schiedsrichterbesprechung werden durch den TD-
EFA oder den EFA-Schiedsrichterreferenten vorgenommen.
Die Anschreiber müssen durch den Organisator gestellt werden. Diese haben in einer einheitlichen sportli-
chen Kleidung anzutreten.
Es sind mindestens 4 Ballkinder je Spielfeld einzusetzen.

G      Schiedsgericht
Die EFA bestimmt ein Schiedsgericht zur Behandlung allfälliger Einspruchsfälle.

WETTKAMPF

H. Technisches Reglement / Spielplan
Der Spielplan richtet sich nach den Bestimmungen des entsprechenden Reglements. Er wird – zusammen
mit dem Technischen Reglement - durch die EFA festgelegt und dem Organisator frühzeitig mitgeteilt.

I.     Resultate
Vom Organisator ist eine Resultattabelle zu erstellen und an mehreren zentralen Orten anzuschlagen; die
Resultate sind darauf nach jeder Spielrunde nachzutragen.
Je Spielfeld sind zwingend Anzeigetafeln zu verwenden, sie sind durch den Organisator zu bedienen (elek-
tronische Tafeln empfohlen).
Die offizielle Mitteilung der Resultate an den Vorsitzenden der Sportkommission EFA erfolgt durch den TD-
EFA.

J.     Aufenthaltsräume
Es sind für die Mannschaften und Schiedsrichter/Linienrichter Garderoben/Duschen bereitzuhalten. Je Dele-
gation und für die Schiedsrichter/Linienrichter soll ein getrennter Raum mit entsprechender Beschriftung vor-
handen sein.
Pro Mannschaft und für die Schiedsrichter sind nach Möglichkeit je ein Zelt o.ä. auf Wettkampfplatz oder in
der Nähe aufzustellen.

K      Moderation
Die gesamte Veranstaltung muss durch einen Sprecher in Deutsch und Englisch (*) moderiert werden.
     Zu seinen Aufgaben zählen:
     - Vorstellung von Mannschaften und Offiziellen
     - Durchsagen zur Spielfeldorganisation
     - Kurzkommentare zu Spielsituationen
     - Einspielen von Musikjingles
     - Moderation der Eröffnung und Siegerehrung gemäß Vorgabe/Ablaufplan EFA
Die hierfür technisch notwendige Infrastruktur ist vom Organisator bereitzustellen.

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L      Spielberichtsformulare
Es werden EFA-Spielberichtsformulare verwendet. Sie werden durch den TD-EFA mitgebracht.
Die Original-Spielberichte sind nach dem Wettbewerb unverzüglich dem TD-EFA zu übergeben.

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IM FELD

M. Durchführung
Der Wettbewerb muss bei jeder Witterung durchgeführt werden können.
Bei schlechter Witterung entscheidet der TD-EFA über Beginn des Wettbewerbes, der jeweilige Schiedsrich-
ter über Unterbrechung bzw. Abbruch eines Spieles.

N. Spielfelder (siehe Anhang II)
1.     Anordnung
Die Anzahl Spielfelder hängt vom Wettbewerb und dem Meldeergebnis ab.
Für die Bereitstellung der Mannschaften ist der Stellplatz großräumig abzugrenzen.
Für die Zuschauer sind Tribünen für Sitz- und Stehplätze einzurichten. Deren Kapazität ist mit dem CM-EFA
abzusprechen.

2. Rasen
Der Rasen soll frisch und sehr kurz geschnitten sein.

3.     Zeichnung
Die Spielfelder müssen die vorgeschriebene Größe von 50 x 20 m aufweisen. Markierungen in der vorge-
schriebenen Breite (8 - 12 cm) sind mit Farbe vorzunehmen.
Die Ausläufe (seitlich 6 m / hinten 8 m) sowie die Wechselspieler- und Schiedsrichterzonen sind mit gestri-
chelten Linien zu markieren.

4.     Spielgeräte
Es dürfen nur frei stehende Pfosten (max. 2 m hoch) mit Schutzhüllen und offiziell zugelassene Netze ver-
wendet werden.
Je nach Wettbewerb werden die Bälle durch die EFA aufgelegt oder durch die teilnehmenden Mannschaften
mitgebracht.
Der Organisator hat eine Waage, einen Luftdruckmesser und ein kleines Messband für die Ballkontrollen,
geeignete (wasserfeste) Stifte/Farben für die Markierung der geprüften Bälle sowie einen Messstab zur Kon-
trolle der Band-/Netzhöhe am Anschreibertisch bereitzuhalten.

5. Zonen
Die vorgeschriebenen Zonen sind einzuzeichnen.
Für die Mannschaften (Wechselspielerzone) und den Anschreiber sind Sitzgelegenheiten – im Feld mit
Schutz gegen Sonne oder Regen - aufzustellen.

6.     Abschrankungen
Das/die Spielfeld(er) ist/sind komplett abzusperren (siehe Skizze 'Spielfeld').

I.     Trainingsplätze
Es muss mindestens 2 Trainingsplätze geben, die 48 Stunden vor dem 1. Spiel bereit sein müssen.

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Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben

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Ein Trainingsplan wird durch die Sportkommission der EFA (SK-EFA) gem. den Anträgen der teilnehmenden
Mannschaften erstellt.

O. Trainingsplätze
Es muss mindestens 2 Trainingsplätze geben, die 48 Stunden vor dem 1. Spiel bereit sein müssen
Ein Trainingsplan wird durch die Sportkommission der EFA (SK-EFA) gem. den Anträgen der teilnehmenden
Mannschaften erstellt.

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WETTBEWERBE IN DER HALLE

P      Spielfeld
Das Spielfeld muss eine Größe von 40 x 20 m aufweisen.
Dazu muss seitlich ein Auslauf von mind. 0,5 m, hinten ein Auslauf von mind. 1 m vorhanden sein.
Es dürfen nur frei stehende Pfosten (max. 2 m hoch) mit Schutzhüllen und offiziell zugelassene Netze oder
Bänder verwendet werden.
Die Grenz- und Angabelinien sowie die Wechsel- und Schiedsrichterzonen sind mit gut sichtbarem Klebe-
band zu kennzeichnen.

Q      Trainingszeiten / Aufwärmmöglichkeiten
Die Halle sollte vor dem Wettbewerb für jede teilnehmende Mannschaft je eine Stunde für Trainingszwecke
zur Verfügung stehen. Die Einteilung der Trainingszeiten hat in Absprache mit dem TD-EFA zu erfolgen.
Idealerweise steht eine Aufwärmmöglichkeit außerhalb der Wettkampfhalle zur Verfügung. In der Halle soll
sonst eine 30-minütige Aufwärmzeit gewährt werden.

PROTOKOLLABLAUF

R      Regie
Der Ablauf der gesamten Veranstaltung sowie der protokollarische Ablauf der Eröffnung und Siegerehrung
(Einmarsch, Reden, Hymnen etc.) wird vom CM-EFA bzw. TD-EFA vorgegeben und mit dem Organisator
abgesprochen.

S      Eröffnung / Siegerehrung
Die offizielle Eröffnung der Veranstaltung, die Siegerehrung (mit Übergabe der Auszeichnungen) sowie der
offizielle Abschluss werden grundsätzlich durch den TD-EFA bzw. ein Präsidiumsmitglied der EFA vorge-
nommen.
Für die Siegerehrung ist ein Podest (ca. 5 m, mit 3 Ebenen und Blumenschmuck) bereitzustellen. Es muss
abgedeckt und mit der Wettbewerbsbezeichnung beschriftet werden.
Nach Absprache mit dem TD-EFA stellt der Organisator zusätzlich geeignetes und geschultes Personal zur
Verfügung, die dem würdigen Anlass entsprechende Kleidung tragen.

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T      Fahnen
An der Sportstätte sind mindestens die folgenden Fahnen zwingend aufzuhängen:
-   EFA-Fahne (wird vom TD-EFA oder einem Präsidiumsmitglied EFA mitgebracht)
-   Nationalfahnen der teilnehmenden Mannschaften
-      bei Europameisterschaften zusätzlich IFA-Fahne (wird vom TD-EFA oder einem Präsidiumsmitglied EFA
       mitgebracht)
Für die Eröffnung und Siegerehrung der Veranstaltungen mit Nationalmannschaften sind durch den Organi-
sator Tragefahnen je teilnehmende Nation zu beschaffen.

U      Hymnen
Die offiziellen Hymnen der teilnehmenden Länder sind durch den Organisator vom Internet herunterzuladen.
Bei Wettbewerben der Nationalmannschaften werden durch den TD-EFA definiert, bei welchen Spielen die
Hymnen gespielt werden. Bei Wettbewerben der Vereinsmannschaften wird nur am Schluss der Siegerehrung
die Landeshymne des Siegers gespielt.

V      Auszeichnungen / Präsente
Die gemäß Reglement vorgeschriebenen Auszeichnungen (Medaillen) werden durch die EFA beschafft und
bei Wettbewerben der Vereinsmannschaften der Siegerpokal durch den letztjährigen Gewinner zum Anlass
mitgebracht.
Bei Wettbewerben der Nationalmannschaften beschafft der Organisator Pokale für alle drei Medaillengewin-
ner.
Vom Organisator ist zudem anzustreben, an alle Teilnehmer ein Präsent zu überreichen. (Bei Nachwuchswett-
bewerben zwingend.)

W Ehrengäste
Die Einladung von Ehrengästen ist Sache des Organisators. In jedem Fall ist mit der EFA Rücksprache zu
halten. Die EFA behält sich das Recht vor, Ehrengäste (max. 15) zu einer Veranstaltung einzuladen.

VARIA

X. Offizielle Anlässe
1     EFA-Anlässe
Allfällige EFA-Anlässe werden dem Organisator durch den CM-EFA rechtzeitig mitgeteilt.
Falls die EFA einen Empfang auf ihre Kosten durchführen möchte, hat der Organisator die erforderliche In-
frastruktur bereitzustellen.

2    Eigene Veranstaltungen
Der Organisator ist berechtigt, auf eigene Kosten Rahmenveranstaltungen durchzuführen.
Ein Empfang mit allen Teilnehmern z.B. am Vorabend zur Veranstaltung (z.B. Apéro) wird begrüßt.

3    Sitzungen
Für Sitzungen des TD-EFA (z.B. Delegationsleiterbesprechungen) sind vom Organisator Räumlichkeiten mit
der üblichen Infrastruktur (Beamer, Leinwand) bereitzustellen.
Für allfällige EFA-Präsidiumssitzungen - in der Regel am Vortag der Spiele - werden Sitzungsraum mit Bea-
mer,Leinwand, Zwischenverpflegung und Getränken benötigt.

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Für einen allfälligen EFA-Kongress - in der Regel am Vortag der Spiele - werden Infrastruktur gemäß separa-
tem Pflichtenheft benötigt.

Y. Schlachtenbummler / Fans
1.      Quartiere / Zimmervermittlung
Zimmervermittlung wird in einem eigenen Menüpunkt auf der Organisator-Webseite geregelt.

2. Eintrittspreise
Die Höhe der Eintrittspreise kann durch den Organisator frei bestimmt werden. Sie soll der EFA rechtzeitig
mitgeteilt werden.
Mitglieder des EFA- und IFA-Präsidiums (inkl. Begleitung) und IFA-Schiedsrichter mit entsprechendem
Ausweis haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen.

Z.     Sanitätsdienst
Der Organisator ist für den Sanitätsdienst verantwortlich. Die Anwesenheit von Sanitätern auf dem Platz ist
obligatorisch. Zudem ist der Notfallarzt über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren.

Za Sicherheit / Ordnerdienst
Der Organisator ist für die Sicherheit auf dem Wettkampfplatz während der gesamten Veranstaltung
verantwortlich.
Es ist ein entsprechender Ordnerdienst aufzuziehen, der für die Umsetzung der (Spielfeld-)Organisation
eigenständig verantwortlich ist.
Der EFA obliegen diesbezüglich keinerlei Pflichten.

Zb Dopingkontrollen
Für Dopingkontrollen ist die folgende Infrastruktur bereit zu stellen:
-      Kontrollraum mit Tisch und 4 Stühlen (abschließbar, Schlüssel verfügbar)
-      WC im Kontrollraum oder in der Nähe (ausschließlich für Dopingkontrollen benutzbar)
-      Warteraum mit 6 Stühlen
-      Getränke im Warteraum (verschlossene kleine PET-Flaschen Mineralwasser ohne Gas)
-      Hilfspersonal (ca. 4), sog. ‚Chaperons‘, für die offiziellen Dopingkontrolleure

Zc. Haftung / Versicherung
Der Organisator ist verpflichtet, für den Anlass eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Organisator bzw. der ausrichtende Mitgliedsverband stellt die EFA von jeglicher Haftung, Mithaftung oder
Regressansprüchen frei, unabhängig davon, ob Anordnungen, Einzelweisungen oder sonstige Vorschriften
gegeben oder unterlassen wurden.
Versicherung gegen Krankheit und Unfall ist Angelegenheit der Teilnehmer. Für die EFA, den ausrichtenden
Mitgliedsverband und den Organisator besteht diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Pflichtenheft Organisation von EFA-Wettbewerben

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ZUSATZBESTIMMUNGEN DES NATIONALEN VERBANDES

siehe wirtschaftliche Bedingungen des ÖFBB (folgende Seiten)

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die EFA behält sich vor, bei krassen Unstimmigkeiten in der Organisation bzw. Verstößen gegen dieses
Pflichtenheft Sanktionen gegen den ausrichtenden Mitgliedsverband zu ergreifen.

Der Ausrichter (nationale Verband) sowie der Organisator bestätigen, vom Reglement
............................................................ und vom vorstehenden Pflichtenheft Kenntnis genommen zu haben.
Sie erklären sich mit deren Inhalt uneingeschränkt einverstanden und anerkennen alle Bestimmungen.

Für den ausrichtenden Mitgliedsverband:

Ort/Datum:                                             Unterschrift:

Der Organisator: Verein, Adresse (Verantwortlich für Organisation)

Ort/Datum:                                             Unterschrift:

Spätestens 4 Wochen nach der Vergabe ist eine Kopie des unterzeichneten Pflichtenheftes durch den aus-
richtenden Mitgliedsverband dem Vorsitzenden der Sportkommission der EFA zuzustellen.

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Wirtschaftliche Bedingungen „EFA 2019 U18 European Championship“
(Ergänzend zum aktuell gültigen EFA-Reglement und Pflichtenheft für die Organisation von EFA-
Bewerben)

•   Gebühr an ÖFBB: € 270,--
•   Der ÖFBB stellt dem Ausrichter ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem ÖFBB-
    Marketing zur Verfügung.
•   Aufenthaltskosten der Österreichischen Delegation (vom Vortag des ersten
    Spieltages bis zum Folgetag des letzten Spieltages) bis höchstens 30 Personen
•   ÖFBB-Delegierter (2):
    •   Unterkunft und volle Verpflegung (VIP-Status) für den gesamten Aufenthalt (12.-15.7).
        Fahrtkosten: Bahnfahrt 2. Klasse oder km-Geld (lt. ÖFBB-Gebührenliste). Gebühr pro Tag
        € 40,- (nur Wettkampftage).
•   Schiedsrichter:
    •   Kosten analog „Reglement EFA U18 Championship“ in der aktuell gültigen Fassung
    •   ÖFBB-Schiedsrichtergebühr pro Satz € 9,-- als Schiedsrichter; pro Satz € 5-- als
        Linienrichter für ÖFBB-Schieds- und Linienrichter.

•   Sponsoren des ÖFBB:
    • Einbindung der ÖFBB-Sponsoren (Veranstaltungsbranding wie Transparente am
       Centercourt im Kamera-Schwenkbereich, Beachflags, Inflatables, Standfläche,
       usw.) Das sind derzeit Erima, Sportastic, Konica-Minolta, Dachser,
       Sportministerium, BSO sowie neutrales Verbandsmarketing „Faustball Austria“
       Details sind im Vorfeld mit dem ÖFBB-Marketingverantwortlichen abzuklären.
•   Printproduktionen:
    •   Einbindung des Faustball Austria-Logos in allen Produktionen (Plakate, Folder,
        Eintrittskarten usw.)
    •   1 Seite ist im Folder/Programmheft der Veranstaltung für den ÖFBB und seine Partner
        zu reservieren.
    •   Printproduktionen sind in Farbe zu gestalten (Plakate, Folder geheftet, u.a.) und eine
        Abstimmung/Rücksprache mit dem ÖFBB-Marketing zur Freigabe einzuholen (Freigabe
        durch das ÖFBB-Marketing innerhalb von 2 Tagen).
•   Brandingplan in Abstimmung mit dem Marketingverantwortlichen des ÖFBB.
•   Ehrengäste:
•   Kostenloser Eintritt und reservierte Sitzplätze für alle eingeladenen Ehrengäste (ÖFBB-
    Sponsoren und Partner des ÖFBB, ÖFBB-Präsidium).
•   Der Ausrichter klärt mit ÖFBB und zuständigem Landesverband frühzeitig ab, wer welche
    Ehren- und VIP-Gäste einlädt (Bundes-, Landes-, Gemeindepolitik, Sponsoren, etc.)
•   VIP-Status: Der Veranstalter übernimmt die Kosten für 15 Personen des ÖFBB/Tag (Details
    siehe unten).
    Weitere Ehrengäste mit VIP-Status können vom ÖFBB eingeladen werden. Die
    Verpflegungskosten dieser zusätzlichen VIP-Ehrengäste (Eintritt und reservierte Sitzplätze
    werden vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt) übernimmt der ÖFBB zum
    Selbstkosten-Pauschalpreis pro VIP-Gast und Tag.
    Diese Kosten/Person werden zwischen Veranstalter und ÖFBB im Vorfeld festgelegt.
•   Kostenloser Eintritt und reservierte Sitzplätze für Ehrengäste und Sponsoren des
    ausrichtenden Vereines (VIP-Status nach eigenem Ermessen).
•   Ehrengäste mit VIP-Status (Partner und Sponsoren des Ausrichters und des
    ÖFBB; 15 Personen/Tag) werden durch den Veranstalter verpflegt.
    Mindestbedingungen: Ehrengäste erhalten z.B. mit VIP-Armband kostenlos
    Speisen und Getränke in der öffentlichen Gastronomie (Self Service).
    Wünschenswert ist ein eigener VIP-Bereich (VIP-Zelt, eigener Raum oder
    abgetrennter Bereich) im Bereich der öffentlichen Gastronomie mit
    Service.
•   Freier Eintritt und reservierte Sitzplätze für die Mitglieder des Fördererclubs (Legitimation
    durch Förderclub-Ausweis)

•   Pressearbeit
•   Abhaltung einer Pressekonferenz in Abstimmung mit dem Presseverantwortlichen sowie
    der Marketingabteilung des ÖFBB.
    ▪ Neben den lokalen und regionalen Pressekontakten des Vereines sind je ein Vertreter
      der teilnehmenden österreichischen U18-Nationalteams, die Pressevertreter (Verteiler
      über die ÖFBB-Pressevertreter), ein Vertreter des ÖFBB und die ÖFBB-Pressereferenten
      einzuladen.
    ▪ Faustball Austria ist mit seinem Branding (z.B. Roll-Ups, Beachflags) vertreten
● Betreuung der regionalen Presse durch den Presseverantwortlichen des Vereines
● Faustball Austria und Ausrichter präsentieren sich mit einem gemeinsamen Stand, wo auch
  Merchandising-Artikel angeboten werden können. Die Standbetreuung wird durch den
  Ausrichter vorgenommen (in der gesamten Veranstaltungszeit ist der Stand durchgehend
  besetzt), kann entsprechend der örtlichen Gegebenheiten auch bei einem bestehenden
  Verkaufsstand oder im Eingangs-Kassenbereich positioniert werden.

● TV-Beitrag: Übernahme anteiliger TV-Produktionskosten (des ÖFBB) durch den
  Veranstalter, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.000,--. Bei frühzeitiger
  Absprache und Abstimmung mit dem ÖFBB kann auch durch den Veranstalter selbst eine
TV-Produktion beauftragt werden (Auswahl Produktionsfirma, Umfang, Qualität, Kosten,
  etc.).
● Der ÖFBB erhält volle Einsicht in die wirtschaftliche Abwicklung und Endabrechnung der
  Veranstaltung. Diese wird nur für einen eingeschränkten Personenkreis im Verband zur
  internen Analyse herangezogen und nicht veröffentlicht!

•   Technische Bedingungen:

•   2 Wettkampf-Spielfelder (siehe Skizze Anhang II) und 2 Einspielfelder.
•   Linienbreite 10-12 cm
•   Podeste für die Siegerehrung, Bundeshymne, zeremonieller Ablauf
•   Kostenfreier Internetzugang vor Ort zur Durchgabe von Presseberichten und zur
    Aktualisierung der ÖFBB-Homepage
•   Erstellung von Kurzberichten der Spiele (aktuell im Internet auf eigener Homepage und auf
    der ÖFBB-Seite in Absprache mit den Pressereferenten des ÖFBB) durch den
    Presseverantwortlichen der Veranstaltung,
    dazu Bereitstellung durch den Veranstalter von
    - 1 Fotografen
    - 2 Pressemitarbeiter (für Spielberichte, Liveticker usw.) an den Spieltagen
•   Lautsprecheranlage + Sprecher
•   TV-notwendige Maßnahmen (wie z.B. Kameraturm)
    Die Realisierung eines Live-Stream zumindest von den Finalspielen ist in Absprache mit
    dem ÖFBB-Marketing anzustreben. Bei der Produktion von TV Aufnahmen ist die
    Organisation, Ablauf, Platzierung der Kamerateams, etc. mit der Marketingabteilung des
    ÖFBB zu koordinieren.

•   Ordnerdienst
•   Sitzplatztribüne für mindestens 300 Zuschauer
•   Der Ablauf der Veranstaltung ist mit der EFA (von der EFA bestimmter Competition
    Manager - siehe Pflichtenheft Teil 1 Absatz C.3.) zu koordinieren. In marketingtechnischer
    Sicht ist mit dem ÖFBB-Marketing (marketing@oefbb.at) Kontakt aufzunehmen.

•   Allgemeines
•   Alle finanziellen Angelegenheiten und zu erwartenden Kosten sind in einer entsprechenden
    Kostenaufstellung zusammenzustellen. Diese bildet die Voraussetzung für den ÖFBB, den
    den zuständigen Landesverband und den ausrichtenden Verein, um eine Bundes- (ÖFBB),
    Landes- (LV) und Gmeindeförderung (Verein) für die Durchführung internationaler
    Großsportveranstaltungen anzusuchen. Details sind mit dem ÖFBB frühzeitig im Vorfeld zu
    klären. Die jeweiligen Ansuchen bzw. Abrechnungen werden durch den ÖFBB bzw. LV
    erledigt.
•   Die Veranstaltung gilt in finanzieller Hinsicht erst zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, wenn
    alle etwaigen Förderungsgelder überwiesen und ordnungsgemäß abgerechnet wurden,
    und die öffentlichen Förderungsgeber (Bund, LSO und gegebenenfalls Gemeinde) die
    vorgelegten Förderabrechnungen überprüft und für in Ordnung befunden haben.
•   Der ÖFBB überträgt grundsätzlich – unter Berücksichtigung der Einschränkungen der
    genannten wirtschaftlichen Bedingungen des ÖFBB und der EFA - die Vermarktungsrechte
    an den ausrichtenden Verein.
•   Eintrittsgelder sowie Einnahmen aus Werbung, Programmheft, Inserate, Bandenwerbung,
    Spenden und Gastwirtschaft stehen dem Ausrichter zu.

•   Bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Bedingungen besteht ein Strafmaß bis zu EUR
    3.000,--.
Pflichtenheft "Organisation von EFA-Wettbewerben"
                                                                                                                                                              Anhang I

Wirtschaftliche Bedingungen (2018/2019)

        Wettbewerb                                                Teilnehmer                                                                        Kosten
                                                                                              Linienrichter
                                       Delegationen       EFA-Delegierte Schiedsrichter                           Unterkunft          Verpflegung          Transport         EFA-Gebühr
                                                                                              (nat. brev. SR)

                      Männer           5-8 Mannschaften          8-9           4-5                 4-6            Delegationen         Delegationen       Alle Teilnehmer
  European                                                                                                                            1 Hauptmahlzeit      Unterkunft zur
Championship                            à 14 Personen                                                           Zu eigenen Lasten                         Wettkampfstätte
   (Feld)                                                                                                                                                                       € 8.500
                                                                                                                  EFA / SR / LR        EFA / SR / LR         SR / LR

                                                                                                                Vortag - 1 Tag nach   Volle Verpflegung      Fahrtkosten
                                                                                                                  Veranstaltung                               € 0.25 / km

                     Frauen /                je                  1-2           3-4                 6-8            Delegationen         Delegationen       Alle Teilnehmer
                                      3-5 Mannschaften                                                          Zu eigenen Lasten     1 Hauptmahlzeit      Unterkunft zur     Gemeinsame
                    U21 Männer
                                                                                                                                                          Wettkampfstätte    Veranstaltung:
                                        à 14 Personen
                                                                                                                                                                                € 4.300.00

                                                                                                                    EFA / SR           EFA / SR / LR         SR / LR

                                                                                                                Vortag - 1 Tag nach   Volle Verpflegung      Fahrtkosten       Getrennte
                                                                                                                  Veranstaltung                              € 0.25 / km    Veranstaltungen:

                                                                                                                                                                            Frauen: € 2.500

                                                                                                                                                                              U21: € 1.800

                       U18                    je                 1-2           3-4                 6-8            Delegationen         Delegationen       Alle Teilnehmer
                     männlich/        3-5 Mannschaften                                                          Zu eigenen Lasten     1 Hauptmahlzeit      Unterkunft zur
                     weiblich                                                                                                                             Wettkampfstätte       € 2.500
                                        à 14 Personen
                                                                                                                    EFA / SR           EFA / SR / LR         SR / LR

                                                                                                                Vortag - 1 Tag nach   Volle Verpflegung      Fahrtkosten
                                                                                                                  Veranstaltung                               € 0.25 / km

 pflichtenheft_organisation-efa-wettbewerbe_2018-2019_anhang-I                            1                                                                                       Januar 2018
!
        !!!!!!!!!!Wettkampfplatz!(2!Spielfelder)!
    !
!

                                                    !

!                                 2!                    Februar!2013!
BEWERBUNG FÜR DIE AUSRICHTUNG DES
              „EFA 2019 U18 European Championsship“ (13.-14. Juli 2019)
                     und EFA Youth Camp 2019 (15.-19. Juli 2019)

Der Verein:

Verantwortlicher Funktionär:
Anschrift:

Telefon:             Privat:
                     Firma:
                     Mobil:

E-Mail Adresse:

bewirbt sich verbindlich für die Ausrichtung des
„EFA 2019 U18 European Championsship“ (U18-EM 2019)
und “EFA Youth Camp 2019” (Jugendlager)

und anerkennt mit der vereinsmäßigen Unterschrift die umseitig angeführten wirtschaftlichen
Bedingungen. Bei Zuschlag zur Ausrichtung werden die Voraussetzungen für die Durchführung
der Veranstaltung vollinhaltlich gewährleistet, um eine qualitativ hochwertige Veranstaltung
sicherzustellen.

Termin:                            ●      12. Juli 2019 (Anreisetag)
                                   ●      13./14. Juli 2019 (Bewerb)
                                   ●      15. Juli 2019 (Abreisetag*)
                                   ●      15.-19. Juli 2019 (EFA Jugendcamp)

* für Delegationen, die nicht am Jugendcamp teilnehmen

                                          .............................................................
Datum                                     Stempel/Unterschrift d. Vereines/Verbandes

Bewerbungsfrist: 30. August 2018
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