KONTROLLAMT DER STADT WIEN
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TO 20 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA I - 7-1/09 Musikverein "Wien modern", Prüfung der Gebarung in den Jahren 2006 bis 2008 Tätigkeitsbericht 2009
KA I - 7-1/09 Seite 2 von 22 KURZFASSUNG Die Gründung des Musikvereines "Wien modern" (MWM) bzw. des gleichnamigen Festivals geht auf eine Initiative des italienischen Dirigenten Claudio Abbado zurück. In seiner Funktion als Musikdirektor der Wiener Staatsoper konnte er Ende der 80er-Jahre Persönlichkeiten aus Politik und Kultur von der Notwendigkeit überzeugen, der Musik des 20. Jahrhunderts in Wien ein eigenes Forum zu bieten. Bei der Prüfung der Gebarung des Vereines wurden grundsätzlich die widmungsge- mäße Verwendung der von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel sowie durchgängig ausgeglichene Jahresabschlüsse festgestellt. Das Kontrollamt empfahl je- doch, zur Sicherstellung einer nachhaltigen Vereinsfinanzierung eine Evaluierung der Aufwandskosten auf Basis von marktüblichen Werten vorzunehmen und gegebenenfalls entsprechende neue Vereinbarungen mit den Kooperationspartnerinnen bzw. -partnern und Subventionsgeberinnen bzw. -gebern anzustreben.
KA I - 7-1/09 Seite 3 von 22 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines .................................................................................................................4 2. Statuten und Vereinsregisterauszug............................................................................5 2.1 Name .........................................................................................................................5 2.2 Vereinszweck ............................................................................................................6 2.3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes ................................................................7 2.4 Vereinsorgane ...........................................................................................................7 3. Subvention von der Stadt Wien ...................................................................................9 4. Jahresabschlüsse........................................................................................................9 4.1 Umsatzerlöse...........................................................................................................10 4.2 Sonstige betriebliche Erträge...................................................................................11 4.3 Personalaufwand .....................................................................................................11 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ......................................................................12 4.5 Zinsen und ähnliche Erträge....................................................................................14 4.6 Gebarungsüberschuss.............................................................................................14 5. Weitere Feststellungen bzw. Empfehlungen des Kontrollamtes ................................15 5.1 Belegprüfung ...........................................................................................................15 5.2 Kooperation vom MWM und der WKHG ..................................................................16 Anhang ALLGEMEINE HINWEISE .............................................................................................21 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................22
KA I - 7-1/09 Seite 4 von 22 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines Die Gründung des MWM bzw. des gleichnamigen Festivals Wien modern geht auf eine Initiative des italienischen Dirigenten Claudio Abbado zurück. In seiner Funktion als Musikdirektor der Wiener Staatsoper konnte er Ende der 80er-Jahre Persönlichkeiten aus Politik und Kultur von der Notwendigkeit überzeugen, der Musik des 20. Jahrhun- derts in Wien ein eigenes Forum zu bieten. Somit stand das neu gegründete Festival im Jahr 1988 im Zeichen einer Vitalisierung des traditionsreichen Wiener Musiklebens. Im Spannungsfeld zwischen musikalischer Innovation und Tradition wurde der MWM als internationale Plattform für aktuelle musikalische Entwicklungen konzipiert, die dem Wiener Publikum zentrale Werke der Neuen Musik in großem Rahmen zugänglich ma- chen sollte. Dieser Leitidee folgend konzentrierte sich der MWM während der Jahre 1988 und 1995 auf die Präsentation zentraler Komponistinnen und Komponisten des 20. Jahrhunderts. Nicht weniger als 36 Komponistinnen und Komponisten unterschiedlicher Generationen, kultureller Prägungen und ästhetischer Ausrichtungen wurden in diesen Jahren nach Wien eingeladen und im Rahmen von Porträtkonzerten, Workshops und Gesprächs- veranstaltungen vorgestellt. Die Anfangsjahre des Festivals legten den Grundstein für den internationalen Ruf und waren für die Etablierung der musikalischen Avantgarde im Wiener Musikleben von entscheidender Bedeutung. Thematische Schwerpunkte prägten die Festivalprogramme in den Jahren 1996 bis 1999. Unter den Titeln "Fremde Welten" (1996), "Voices.Words" (1997), "An den Rän- dern Europas" (1998) und "Riten.Mythen" (1999) rückten auch übergeordnete Themen ins Blickfeld, die bei der Produktion zeitgenössischer Musik eine bedeutende Rolle spielen. Auf diese Weise thematisierte der MWM etwa den Einfluss außereuropäischer Musikformen auf die westliche Avantgarde, beleuchtete den Umgang mit der menschli- chen Stimme in der zeitgenössischen Musik oder ging der Frage der Existenz musik- ästhetischer Zentren und Peripherien in Europa nach.
KA I - 7-1/09 Seite 5 von 22 Bis heute ist die Arbeit mit thematischen Fragestellungen ein wesentlicher Aspekt bei der künstlerischen Planung des Festivals Wien modern. Die elektronische Klangerzeu- gung und ihre Auswirkungen auf die Neue Musik etwa standen im Jahr 2000 im Zent- rum. Seither ist experimentelle Elektronik aus dem künstlerischen Profil des Festivals nicht mehr wegzudenken. Und mit der Thematisierung visueller Medien im Jahr 2001 ging eine Öffnung des Festivals gegenüber anderen Kunstsparten einher: Tanz, Per- formance, bildende Kunst, Film und Video sind zu einem integrativen Bestandteil des Festivals geworden, sofern sie mit Musik eine signifikante Verbindung eingehen. Wien modern versteht sich heute als ein Festival, das den vielfältigen Musikformen der Ge- genwart ein breites Podium bietet und gleichzeitig ihre Vernetzung mit anderen Medien unterstützt. 2. Statuten und Vereinsregisterauszug Der Verein MWM ist im Vereinsregister unter der Zl. 678661440 eingetragen und hat seinen Sitz in Wien 3, Lothringerstraße 20. Der Verein existiert seit 17. Jänner 1988. Die aktuelle Satzung wurde am 15. Juni 2000 in der Generalversammlung des Vereines beschlossen. 2.1 Name Der Verein führt lt. § 1 der vereinseigenen Statuten den Namen Musikverein "Wien mo- dern". In den Dokumentationen über die Tätigkeit des Vereines ist diese Schreibweise aller- dings nicht gebräuchlich; überwiegend wird "modern" groß geschrieben und auch dem- entsprechend abgekürzt. Es wurde daher empfohlen, im Fall einer Statutenänderung auch auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Bei der nächsten Generalversammlung wird diese Empfehlung er- örtert werden.
KA I - 7-1/09 Seite 6 von 22 2.2 Vereinszweck Gemäß § 2 der Statuten ist der Zweck des Vereines die Pflege zeitgenössischer Musik, insbesondere von Musik, die in einer Beziehung zu Wien steht. Der Vereinszweck um- fasst aber auch die Veranstaltung von Konzerten, Konzertreihen und Festivals in Wien, soweit zeitgenössische Musik im Mittelpunkt steht. Die Tätigkeit des Vereines ist ge- meinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet. Der Vereinszweck soll u.a. insbesondere erreicht werden durch die Abhaltung von Ver- anstaltungen und Konzerten aller Art, die mit dem Vereinszweck im Zusammenhang stehen und diesen fördern sowie durch Publikationen aller Art, wie insbesondere die Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Druckwerken aller Art und durch Veröffentlichung und Verwertung von Bild- und Tonaufzeichnungen über Veranstaltun- gen des Vereines. Wie sich im Rahmen der Einschau durch das Kontrollamt zeigte, wird der Vereinszweck insbesondere durch das alljährliche stattfindende Festival im Herbst wahrgenommen. Die diesbezüglichen künstlerischen Aktivitäten werden in weiterer Folge jeweils in einem hunderte 100 Seiten umfassenden Almanach dokumentiert. Darin bzw. auf der Homepage des MWM ist ausgeführt, dass das Festival Wien modern von der Kulturabteilung der Stadt Wien in Kooperation mit dem Verein Wiener Konzert- hausgesellschaft (WKHG) und dem Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien (MV) veranstaltet wird. Diesbezüglich war anzumerken, dass - mit Förderung durch die Stadt Wien und unter tatkräftiger Unterstützung durch die WKHG und in Kooperation mit vielen anderen Ver- anstalterinnen bzw. Veranstaltern - der MWM Veranstalter des Festivals ist. Es wurde daher empfohlen, die Rolle des MWM als für die Abwicklung des Festivals verantwortli- che Einrichtung deutlicher zu kommunizieren. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Die Richtigstellung ist auf der Homepage bereits erfolgt.
KA I - 7-1/09 Seite 7 von 22 2.3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden grundsätzlich aufgebracht durch allfällige Mitgliedsbeiträge, durch Zuwendungen und Spenden, durch Erträgnisse aus Veranstaltungen und aus dem Verkauf von Büchern, Zeitschriften, Druckwerken, Bild- und Tonaufnahmen sowie durch Subventionen, Beiträge von Sponsorinnen bzw. Spon- soren und sonstige Einkünfte. Bemerkenswert war, dass bei den möglichen Einnahmenquellen auf die Einhebung all- fälliger Mitgliedsbeiträge durch wiederholten Beschluss der Generalversammlung bisher verzichtet wurde. Die Begründung für diese Vorgangsweise lag darin, dass die Zahl der Vereinsmitglieder nur um eine Person größer ist als die Zahl der Vorstandsmitglieder und somit im Prüfungszeitraum nie mehr als sechs Personen betrug. In diesem Zusammenhang wurde angeregt nachzuforschen, mit welcher Absicht da- mals die Erstellung der Statuten hinterlegt war. Sollten die diesbezüglichen Recherchen bzgl. Vereinsgründung ergeben, dass eine möglichst große Mitgliederzahl Ziel des Ver- einslebens gewesen war, so wären vom Verein Aktivitäten zur Mitgliederakquirierung anzustreben. Dem Vorstand des MWM wurde jedenfalls empfohlen, dieses Thema in der nächsten Generalversammlung zu behandeln. Würde die Mitgliederanzahl angehoben und auch ein Beschluss gefasst werden, entsprechende Beiträge einzuheben, ließe sich eine bessere finanzielle Ausstattung des Vereines erzielen. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Dieses Thema wird bei der nächsten Generalversammlung er- örtert werden. 2.4 Vereinsorgane Die Organe des MWM sind gem. § 7 der Statuten die Generalversammlung, der Vor- stand, die RechnungsprüferInnen und das Schiedsgericht.
KA I - 7-1/09 Seite 8 von 22 Jährlich hat eine ordentliche Generalversammlung, tunlichst spätestens sieben Monate nach Beendigung des Vereinsjahres, stattzufinden. Der Vorstand kann bei Bedarf au- ßerordentliche Generalversammlungen einberufen. Über schriftliches und begründetes Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder hat der Vorstand aber auf jeden Fall eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. Gemäß den Statuten besteht der Vorstand aus drei bis fünf Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Einschau durch das Kontrollamt waren der Präsident, der Kassier, der Schriftführer und eine weitere Person als Vorstandsmitglied bestellt. Die vorhin genannten Funktio- nen bzgl. Präsident, Kassier und Schriftführer sind insofern prominent besetzt, als diese die Intendanten der WKHG, der MV sowie der Vereinigte Bühnen Wien Ges.m.b.H. (VBW) innehaben. Der Vorstand wird von der Generalversammlung bis zum Ende jener Generalver- sammlung gewählt, die über den dritten Jahresabschluss nach erfolgter Wahl zu ent- scheiden hat. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist eh- renamtlich. Sie haben aber Anspruch darauf, dass ihnen die mit der Vorstandstätigkeit erwachsenden Auslagen ersetzt werden. Der Vorstand ist für die Leitung des Vereines und die Durchführung aller Vereinsaktivitäten zuständig. Der MWM wird durch den Präsidenten gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Zeichnungsberechtigung für den MWM ist auf die gleiche Weise geregelt. Der Vorstand kann eine künstlerische Leiterin bzw. einen künstlerischen Leiter bestel- len. Die Bestellung bedarf der Zustimmung durch die Generalversammlung. Der Ab- schluss von Verträgen mit der künstlerischen Leitung obliegt dem Vorstand. Über Vorschlag durch den Vorstand kann die Generalversammlung an Stelle der Rech- nungsprüferInnen eine Abschlussprüferin bzw. einen Abschlussprüfer bestellen. Wie die Einschau zeigte, wurden in den betrachteten Jahren die Generalversammlun- gen rechtzeitig durchgeführt und die für einen geregelten Geschäftsablauf erforderli-
KA I - 7-1/09 Seite 9 von 22 chen Beschlüsse gefasst und auch entsprechend dokumentiert. Die Möglichkeiten der Bestellung eines künstlerischen Leiters bzw. eines Abschlussprüfers wurden vom Vor- stand statutenkonform wahrgenommen. Nicht ausnahmslos statutenkonform wurde die Zeichnung für den MWM wahrgenom- men, da bei Unterfertigungen durch den Präsidenten z.T. die gemeinsame Zeichnung mit einem weiteren Vorstandsmitglied fehlte. Diesbezüglich wurde empfohlen, das in den Statuten festgeschriebene Vieraugenprin- zip einzuhalten. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": In Zukunft wird auf die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips geachtet werden. 3. Subvention von der Stadt Wien Der Gemeinderat hat im Weg der Magistratsabteilung 7 - Kultur aufgrund der Gemein- deratsbeschlüsse vom 24. Jänner 2006, Pr.Z. 05691-2005/0001-GKU, vom 15. De- zember 2006, Pr.Z. 04895-2006/0001-GKU, und vom 14. Dezember 2007, Pr.Z. 05240- 2007/0001-GKU, dem MWM für den laufenden Betrieb Subventionen in der Höhe von jeweils 654.000,-- EUR zuerkannt. 4. Jahresabschlüsse Das Rechnungsjahr des MWM umfasst den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres. Die Buchführung und die Erstellung der Jahresabschlüsse bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang erfolgen durch die MitarbeiterIn- nen des Rechnungswesens der WKHG. Die Abschlussprüfung wurde einer Wirt- schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft übertragen und führte in den be- trachteten Jahren jeweils zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
KA I - 7-1/09 Seite 10 von 22 Für jedes vom Kontrollamt eingesehene Geschäftsjahr wurde der Geschäftsführung die Entlastung erteilt. Die vom Kontrollamt durchgeführte stichprobenweise Prüfung ausgewählter Positionen der Jahresabschlüsse 2005/06 bis 2007/08 gab zu keinen bilanzändernden Beanstan- dungen Anlass. Die Bezug habenden Geschäftsfälle waren nachvollziehbar belegt und ergaben grundsätzlich die widmungsgemäße Verwendung der eingesetzten Mittel. Die Jahresabschlusszahlen entsprachen weitgehend den Budgetzahlen bzw. konnten stär- kere Abweichungen von der MWM zufrieden stellend erklärt werden. Anhand wichtiger Positionen der Jahresabschlüsse ergab sich folgendes Bild (Beträge in EUR): 2005/06 2006/07 2007/08 Umsatzerlöse 121.121,22 187.634,33 209.150,88 davon Kartenerlöse 58.585,82 120.683,68 138.855,55 davon Sponsoringeinnahmen 48.181,82 49.866,25 54.000,00 Sonstige betriebliche Erträge 780.200,00 780.419,89 761.235,93 davon Förderungen der Stadt Wien 654.000,00 654.000,00 654.000,00 Personalaufwand -8.940,03 -53.525,05 -62.947,75 Sonstige betriebliche Aufwendungen -895.477,26 -925.191,76 929.251,24 davon Honorare -404.764,80 -475.295,66 510.603,46 davon Reise- und Hotelkosten -29.830,31 -31.048,64 -45.906,77 davon Kompositionsaufträge -22.359,55 -23.300,00 -45.126,00 davon weiterverrechnete Honorare und Reisekosten 33.851,00 26.451,86 87.507,50 davon sonstige Festivalkosten -22.651,26 -32.647,61 -22.967,80 davon Porto -1.802,50 -13.713,01 -5.050,35 Zinsen und ähnliche Erträge 6.543,35 10.294,12 21.783,06 Gewinn- bzw. Verlustvortrag 1.865,02 5.312,30 4.943,83 Gebarungsüberschuss 5.312,30 4.943,83 4.914,71 4.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des MWM setzen sich im Wesentlichen aus Kartenerlösen, Sponso- ring- und Werbeeinnahmen, Übertragungserlösen sowie Erlösen aus Programmver- käufen usw. zusammen und konnten im Prüfungszeitraum um rd. 88.000,-- EUR bzw. rd. 70 % gesteigert werden. Diese Mehreinnahmen waren auf höhere Kartenerlöse zu- rückzuführen, welche insbesondere in der Saison 2006/07 bei einem einzigen Konzert im Musikvereinsgebäude mit Werken von Krzysztof Penderecki verbucht wurden. Dem standen bei diesem Konzert im Vergleich zu anderen Veranstaltungen deutlich höhere
KA I - 7-1/09 Seite 11 von 22 Ausgaben bei den KünstlerInnenhonoraren gegenüber, die sich unter den sonstigen be- trieblichen Aufwendungen zu Buche schlugen. Die Sponsoringeinnahmen konnten im Prüfungszeitraum um rd. 5.800,-- EUR bzw. rd. 12 % gesteigert werden. 4.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich hauptsächlich aus Subventionen von Stadt Wien und Bund, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Erträgen zusammen. Der Gemeinderat hat im Weg der Magistratsabteilung 7 dem MWM in den Jahren 2006 bis 2008 Subventionen für den laufenden Betrieb in der Höhe von insgesamt rd. 1,96 Mio.EUR zuerkannt. Die Subventionen der Stadt Wien deckten damit durchschnittlich rd. 68 % des Gesamtaufwandes des MWM ab. Die restlichen rd. 32 % kamen aus Ei- generträgen bzw. Sonderzuschüssen privater Organisationen (rd. 22 %) sowie aus Subventionen des Bundes (rd. 10 %). Der geringfügige Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge in der Saison 2007/08 gegenüber der Saison 2006/07 in der Höhe von rd. 19.000,-- EUR bzw. 2,5 % war im Wesentlichen auf Buchungen von Sonderzuschüssen einer internationalen Dachorgani- sation zurückzuführen. So erhielt der MWM im Jahr 2006 Sonderzuschüsse von dieser Dachorganisation gleichzeitig für das laufende und das darauf folgende Jahr, die im Jahresabschluss der Saison 2006/07 verbucht wurden. 4.3 Personalaufwand Während der Prüfung durch das Kontrollamt waren zwei MitarbeiterInnen beim MWM beschäftigt gewesen. Der künstlerische Leiter war gemäß dem Dienstvertrag in Vollzeit (38,5 Stunden) und seine Assistentin in Teilzeit (30 Wochenstunden) angestellt. Aufgefallen war ein Anstieg im Personalaufwand in der Saison 2006/07 gegenüber der Saison 2005/06 um rd. 500 %.
KA I - 7-1/09 Seite 12 von 22 Grund hiefür war, dass der künstlerische Leiter des Festivals erst seit 1. Februar 2006 als Dienstnehmer beim MWM angestellt wurde und somit im Jahresabschluss der Sai- son 2005/06 nur mit zwei Monatsgehältern bzw. anteiligen Sonderzahlungen im Perso- nalaufwand aufschien. In den Vorjahren und bis zum 1. Februar 2006 wurden die Auf- wendungen für den künstlerischen Leiter in der Unterposition "Dramaturgie" unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, weil er bis dahin Bediensteter der WKHG war. Die Anstellung der Assistentin des künstlerischen Leiters erfolgte erst mit 18. August 2008 und schlug daher im Personalaufwand des Prüfungszeitraumes nicht zu Buche. Die nähere Einschau in die diesbezüglichen Dienstverträge und Dokumentationen er- gab, dass die Höhe der beiden Gehälter in Relation zu ihrem Aufgabenbereich bzw. An- forderungsprofil als angemessen bezeichnet werden kann. 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Insgesamt erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Saison 2007/08 gegenüber der Saison 2005/06 um rd. 33.800,-- EUR bzw. rd. 4 %. 4.4.1 Die größte Teilposition der sonstigen betrieblichen Aufwendungen Honorare stieg in der Saison 2006/07 gegenüber der vorherigen Saison um rd. 70.500,-- EUR bzw. rd. 17 %. Dieser Mehraufwand war auf höhere Kosten für KünstlerInnen aus Anlass eines bereits unter Pkt. 4.1 erwähnten Orchesterkonzertes mit Werken von Krzysztof Penderecki zu- rückzuführen, dem allerdings auch höhere Kartenverkaufserlöse gegenüberstanden. Die Honorarberechnungen waren nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert. Die stichprobenweise Prüfung der Abrechnung hat keinen Anlass zur Beanstandung ergeben. 4.4.2 Eine überdurchschnittliche Steigerung der Aufwendungen in der Saison 2007/08 gegenüber den Vorjahren war unter der Teilposition Reise- und Hotelkosten zu ver-
KA I - 7-1/09 Seite 13 von 22 zeichnen. Nach den Angaben des MWM lag die Ursache für diese Mehraufwendungen in einem portugiesischen Ensemble, welches im Rahmen des Festivals am 23. November 2007 im Semper Depot auftrat. 4.4.3 Unter der Teilposition Kompositionsaufträge sind in der Saison 2007/08 gegen- über dem Vorjahr Mehraufwendungen in der Höhe von rd. 22.000,-- EUR bzw. rd. 93,4 % ausgewiesen. Grund hiefür war, dass in Kooperation mit dem Wiener Mozartjahr 2006 zusätzliche Kompositionsaufträge an zwei Komponisten vergeben wurden, die im Jahr 2007 im Rahmen des Festivals Wien modern zur Aufführung gelangten. 4.4.4 Die unter der Teilposition sonstige Festivalkosten ausgewiesene Aufwandserhö- hung in der Saison 2006/07 im Ausmaß von rd. 10.000,-- EUR bzw. rd. 45 % war im Wesentlichen auf einen neuen Veranstaltungsort und Treffpunkt im Wiener Konzert- hausgebäude ("Wien Modern Lounge I dietheater Konzerthaus") zurückzuführen, wel- cher in dieser Saison für das Festival Wien modern einmalig eingerichtet wurde. Das Kontrollamt prüfte auch die in der Teilposition sonstige Festivalkosten ausgewiese- nen Aufwendungen stichprobenweise. Darunter fielen im Wesentlichen Eingangsrech- nungen für Taxibeförderungen, Handygebühren sowie Catering- und Besprechungsauf- wendungen. In Einzelfällen wurden aber auch Honorare, Reise- und Hotelkosten, wel- che eigentlich anderen Teilpositionen zugeordnet hätten werden müssen, unter sonsti- gen Festivalkosten verbucht. Bemerkenswert erschien dem Kontrollamt vor allem die hohe Anzahl an Taxirechnun- gen, welche im Prüfungszeitraum in Summe über 330 Fahrten ergaben, und Handy- rechnungen, die insgesamt mehrere 100 EUR - in einem Fall sogar rd. 700,-- EUR (exkl. USt) - pro Rechnung überschritten hatten. Diesbezüglich wurde dem MWM empfohlen zu evaluieren, inwieweit die Beförderungen durch Taxis in diesem Ausmaß tatsächlich notwendig sind und ob nicht der Tarif eines anderen Handyanbieters für den MWM günstiger wäre. Ferner wurde empfohlen, auch Honorare bzw. Reise- und Hotelkosten möglichst durchgängig der entsprechenden Teilposition zuzuordnen.
KA I - 7-1/09 Seite 14 von 22 Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Die Empfehlungen wurden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern evaluiert. Für die Kommunikation mit dem Handy wurde ein neuer, wesentlich günstigerer Tarif abgeschlossen. 4.4.5 Der durchschnittliche Jahresaufwand für Porto betrug im Prüfungszeitraum rd. 6.900,-- EUR. In der Saison 2006/07 waren jedoch unter dieser Position rd. 14.000,-- EUR ausgewiesen. Grund hiefür war, dass im Jahresabschluss 2007 beinahe vollständig auch die Portokosten der Vorsaison eingerechnet wurden, da die diesbe- züglichen Belege erst nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2006 dem MWM vorlagen. 4.4.6 Kompensiert wurden die insgesamt deutlich höheren Ausgaben bei Honoraren durch die Steigerung der Teilposition weiterverrechnete Honorare und Reisekosten. Diese Situation war die Folge davon, dass das Projekt "Free Radicals", welches am 1. November 2007 in Kooperation mit dem Klangforum Wien stattfand, sowohl von der Europäischen Union als auch von einer Musikstiftung finanziell unterstützt wurde. 4.5 Zinsen und ähnliche Erträge Bei dieser Ertragsposition handelt es sich ausschließlich um Zinsen für Bankguthaben, welche in der Saison 2007/08 gegenüber der Saison 2005/06 um rd. 15.200,-- EUR bzw. rd. 230 % gesteigert werden konnten. Anhand der Jahresabschlüsse war unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erkennbar, dass in den letzten beiden Saisonen gegenüber der Saison 2005/06 offene Rechnungen erst deut- lich später von der MWM zur Anweisung gebracht wurden. Nach Angabe des MWM dürften aber auch günstigere Verzinsungen zu diesem positiven Ergebnis beigetragen haben. 4.6 Gebarungsüberschuss In allen drei in die Prüfung durch das Kontrollamt einbezogenen Jahresabschlüssen des MWM waren nahezu ausgeglichene Ergebnisse dokumentiert. Diese ergaben unter Ein- rechnung der jeweiligen Gewinn- bzw. Verlustvorträge die in der vorstehenden Tabelle ausgewiesenen Gebarungsüberschüsse.
KA I - 7-1/09 Seite 15 von 22 5. Weitere Feststellungen bzw. Empfehlungen des Kontrollamtes 5.1 Belegprüfung 5.1.1 Die stichprobenweise eingesehenen Eingangsrechnungen waren grundsätzlich ordnungsgemäß, mit fortlaufender Nummerierung, Eingangsstempel, den jeweiligen Konten- und Kostenstellenvermerken usw. abgelegt. Aufgefallen war bei der Einschau durch das Kontrollamt, dass beinahe alle Eingangsrechnungen des Vereines in Ordnern der WKHG vorgefunden wurden. Eine kleine Sammlung an Eingangsrechnungen des MWM wurde hingegen projektbezogen in speziellen Ordnern des MWM abgelegt. Es war zwar in allen Stichproben eine klare Trennung zwischen Eingangsrechnungen des MWM und der WKHG durch Bezeichnung bzw. Kontierung auf den Belegen festzu- stellen, dennoch empfahl das Kontrollamt dem MWM zur besseren Nachvollziehbarkeit, die Belege möglichst einheitlich im eigenen Ablagesystem einzuordnen. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde das Ablagesystem ange- passt. 5.1.2 Nicht immer wurde vom MWM von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Skontoer- träge zu lukrieren. Darüber hinaus fehlten z.T. auf Taxirechnungen und auf den Gastro- nomiebelegen klare Dokumentationen über den Zweck bzw. bei Beförderungen genau- ere Angaben über Abfahrts- und Ankunftsadressen. Das Kontrollamt empfahl dem MWM, mögliche Skontoerträge in Anspruch zu nehmen bzw. durchgängig auf Belegen die erforderlichen Angaben festzuhalten. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Mit einer Unterschriftenordnung wurden diese Punkte verbindlich geregelt. Auf die Möglichkeit des Abzugs von Skontoerträgen wird künftig noch mehr geachtet werden. 5.1.3 Die vereinzelt durchgeführten Bargeldzahlungen (z.B. Auszahlung von Honoraren für das Musikfestival des MWM) erfolgen ausschließlich über die Kassen der WKHG.
KA I - 7-1/09 Seite 16 von 22 Diese Beträge werden anschließend dem MWM weiterverrechnet; dieser Vorgang war vom Kontrollamt im Zuge seiner stichprobenweise durchgeführten Einschau auf der Grundlage der Belege nachvollzogen worden. 5.2 Kooperation vom MWM und der WKHG 5.2.1 Wie bereits eingangs im Bericht dargestellt und auch vom MWM öffentlich kom- muniziert, gibt es eine enge Verflechtung mit der WKHG. Diese beschränkt sich nicht nur darauf, dass der Präsident des MWM auch der Intendant der WKHG ist, vielmehr wurden nahezu sämtliche organisatorischen Leistungen für das Festival Wien modern, wie z.B. Produktion, Pressearbeit, Marketing, Verkaufsleitung, Buchhaltung, sonstiger Verwaltungsaufwand und online-Redaktion, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WKHG erbracht. Als finanzielle Entschädigung für diese Leistungen wurde dem MWM p.a. eine Organisationspauschale in der Höhe von insgesamt 25.000,-- EUR in Rech- nung gestellt. Da eine schriftliche Regelung dieser pauschalierten Abgeltung vom MWM nicht vorge- legt werden konnte, wurde empfohlen, dieses Dokumentationserfordernis nachzuholen. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": An einer schriftlichen Vereinbarung mit den beiden Kooperations- partnern WKHG und MV wird bereits gearbeitet. 5.2.2 Die Höhe der im Prüfungszeitraum vom MWM bezahlten Organisationspauschale entspricht nicht einer marktüblichen Bewertung und würde daher ein Vielfaches der bezahlten Organisationspauschale ausmachen. Diese Situation spiegelt sich weder im Budget des WKHG noch des MWM wider. Das Kontrollamt verkannte nicht das Bemühen der WKHG, mit einer derartigen Förde- rung den Bestand des Festivals Wien modern sichern zu wollen. Aus Sicht des Kontrollamtes wäre es zur Hebung der Kostentransparenz bzw. für eine realistische Berechnung der tatsächlichen Festivalkosten empfehlenswert, marktübliche
KA I - 7-1/09 Seite 17 von 22 Berechnungen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Leistungen anzustellen. Wie viel davon durch eine Förderung der WKHG Deckung findet, wäre in der Buchhaltung des MWM durch eine entsprechende Ertragsbuchung zu dokumentieren. Stellungnahme der Magistratsabteilung 7: Bezüglich der Anregung des Kontrollamtes werden Gespräche mit dem MWM, unter Beachtung der Belegprüfung des Vereines und der Kooperation zwischen MWM und der WKHG, aufgenommen werden. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Von der WKHG wurden dem MWM Aufwandsaufwendungen vorgelegt. Für das Festival Wien modern 2007 ergaben sich folgende Positionen: Jeweils ein Mitarbeiter der WKHG im Gesamtjahresarbeitszeit aufgebracht Aufgabenfeld für MWM in % Produktionsleitung 60 Presse 15 Marketing 15 Website 10 Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Steuer 15 KünstlerInnenbesteuerungen und Honorarabrechnungen 15 Weiters kommt die Nutzung von 25 m2 Bürofläche inkl. der ge- samten Infrastruktur (Telefonie, IT, IT-Support, ...) hinzu. Die Kos- ten des Kartenverkaufes inkl. der Abgabe an die WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Kreditkartendisagios etc. werden ebenso von der WKHG aufgebracht. Der Publikumsdienst und die Kassenmitar- beiterInnen betreuen die meisten Veranstaltungen außerhalb des Wiener Konzerthauses, ohne dass dies an den MWM verrechnet wird. Laut einer Berechnung der WKHG würden die Kosten der von ihr erbrachten Leistungen für das Festival Wien modern 2007 bei marktüblichen Berechnungen bei über 100.000,-- EUR liegen.
KA I - 7-1/09 Seite 18 von 22 5.2.3 Losgelöst vom Erfordernis einer höheren Kosten- und Ertragstransparenz für die Gebarung des MWM wäre nach Ansicht des Kontrollamtes durch diesen Verein zu evaluieren, wie hoch der Finanzbedarf tatsächlich ist, um die Ausrichtung eines weiter- hin wahrnehmbaren Festivals abzusichern. In der Folge müsste vom MWM sondiert werden, inwieweit sich der daraus ermittelte finanzielle Bedarf u.a. durch neue Förde- rungsgeberInnen, zusätzliche Sponsoringleistungen oder ein Mitgliedermodell privater Personen bzw. mit Unternehmen abdecken lässt. Darüber hinaus sollte aber auch evaluiert werden, ob nicht auch eine Fusion des MWM mit der WKHG aufgrund dabei erzielbarer Synergien vorteilhaft wäre. Stellungnahme der Magistratsabteilung 7: Bezüglich der Anregung des Kontrollamtes werden Gespräche mit dem MWM und der WKHG aufgenommen werden. Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern": Der MWM hat eine entsprechende Evaluierung bereits im Frühjahr 2009 durchgeführt und diese Evaluierung in einem Gespräch mit der Kulturabteilung der Stadt Wien am 23. März 2009 diskutiert. In diesem Gespräch wurden vom MWM folgende Punkte angespro- chen: - Eine Erhöhung des Zuschusses durch die Stadt Wien auf 1,10 Mio.EUR ist notwendig, um einerseits die wirklichen Kosten des Festivals zu decken und andererseits die künstlerische Qualität des Festivals bei seit Jahren steigenden Kosten aber eingefro- renen Subventionen halten zu können; - Die Umstellung auf einen Dreijahresvertrag über die Subventi- onshöhe mit der Stadt Wien erscheint notwendig, um eine ent- sprechende Planungssicherheit zu erlangen. Der MWM wird dies sowohl bei der Stadt Wien als auch beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weiterverfol- gen.
KA I - 7-1/09 Seite 19 von 22 Der MWM ist in der glücklichen Lage, seit langer Zeit zwei Spon- sorinnen bzw. Sponsoren für das Festival zu haben. Da zeitge- nössische Musik keine große Breitenwirkung hat, ist man bei der Sponsorinnen- bzw. Sponsorensuche sehr auf wirkliches Mä- zenatentum angewiesen, die diese Vorhaben aus Überzeugung unterstützen. Die normalen Sponsoringpakete sind wegen der ge- ringen Breitenwirkung der "Neuen Musik" für Sponsorinnen bzw. Sponsoren nicht von großem Interesse. Hier ist die derzeitige Steuergesetzgebung kaum hilfreich. Die Idee eines Förderungsvereines wird der MWM evaluieren. Aus Sicht des MWM werden durch die enge Zusammenarbeit mit der WKHG alle wirtschaftlichen Synergien einer vom Kontrollamt angesprochenen Fusion ausgeschöpft. Ohne den Zugriff auf Res- sourcen der WKHG wären die Kosten für das Festival signifikant höher als die dargestellte marktübliche Abgeltung der Leistungen der WKHG, da die bestehenden Synergien nicht genutzt werden könnten. Eine rechtliche Fusion würde der ursprünglichen und bis heute ge- lebten Intention des Festivals entgegenlaufen, die vorsah, dass zeitgenössische Musik unabhängig von einem fixen Veranstal- tungsort in Wien stattfinden soll und muss. Vor allem würde eine rechtliche Fusion die gute und wichtige Zusammenarbeit beim Festival Wien modern zwischen dem MV und der WKHG gefähr- den. Weiters hat die rechtliche Eigenständigkeit des Festivals Wien modern den Vorteil, gezielt Finanzmittel ausschließlich für dieses Festival von öffentlicher und privater Seite zu lukrieren.
KA I - 7-1/09 Seite 20 von 22 Die Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnit- ten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Erich Hechtner Wien, im September 2009
KA I - 7-1/09 Seite 21 von 22 ALLGEMEINE HINWEISE Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflich- tung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.
KA I - 7-1/09 Seite 22 von 22 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS GKU............................................... Gemeinderatsausschuss Kultur und Wissenschaft IT ................................................... Informationstechnologie MV ................................................. Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien MWM ............................................. Musikverein "Wien modern" WKHG ........................................... Verein Wiener Konzerthausgesellschaft
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