KONTROLLAMT DER STADT WIEN

Die Seite wird erstellt Lea Berger
 
WEITER LESEN
KONTROLLAMT DER STADT WIEN
TO 20

               KONTROLLAMT DER STADT WIEN
               Rathausstraße 9
               A-1082 Wien

               Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810
               e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at
               www.kontrollamt.wien.at
               DVR: 0000191

                              KA I - 7-1/09

Musikverein "Wien modern", Prüfung der Gebarung in den

                 Jahren 2006 bis 2008

                       Tätigkeitsbericht 2009
KA I - 7-1/09                                                               Seite 2 von 22

KURZFASSUNG

Die Gründung des Musikvereines "Wien modern" (MWM) bzw. des gleichnamigen
Festivals geht auf eine Initiative des italienischen Dirigenten Claudio Abbado zurück. In
seiner Funktion als Musikdirektor der Wiener Staatsoper konnte er Ende der 80er-Jahre
Persönlichkeiten aus Politik und Kultur von der Notwendigkeit überzeugen, der Musik
des 20. Jahrhunderts in Wien ein eigenes Forum zu bieten.

Bei der Prüfung der Gebarung des Vereines wurden grundsätzlich die widmungsge-
mäße Verwendung der von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel sowie
durchgängig ausgeglichene Jahresabschlüsse festgestellt. Das Kontrollamt empfahl je-
doch, zur Sicherstellung einer nachhaltigen Vereinsfinanzierung eine Evaluierung der
Aufwandskosten auf Basis von marktüblichen Werten vorzunehmen und gegebenenfalls
entsprechende neue Vereinbarungen mit den Kooperationspartnerinnen bzw. -partnern
und Subventionsgeberinnen bzw. -gebern anzustreben.
KA I - 7-1/09                                                                                                    Seite 3 von 22

INHALTSVERZEICHNIS

1. Allgemeines .................................................................................................................4
2. Statuten und Vereinsregisterauszug............................................................................5
2.1 Name .........................................................................................................................5
2.2 Vereinszweck ............................................................................................................6
2.3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes ................................................................7
2.4 Vereinsorgane ...........................................................................................................7
3. Subvention von der Stadt Wien ...................................................................................9
4. Jahresabschlüsse........................................................................................................9
4.1 Umsatzerlöse...........................................................................................................10
4.2 Sonstige betriebliche Erträge...................................................................................11
4.3 Personalaufwand .....................................................................................................11
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ......................................................................12
4.5 Zinsen und ähnliche Erträge....................................................................................14
4.6 Gebarungsüberschuss.............................................................................................14
5. Weitere Feststellungen bzw. Empfehlungen des Kontrollamtes ................................15
5.1 Belegprüfung ...........................................................................................................15
5.2 Kooperation vom MWM und der WKHG ..................................................................16

Anhang
ALLGEMEINE HINWEISE .............................................................................................21
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................22
KA I - 7-1/09                                                            Seite 4 von 22

PRÜFUNGSERGEBNIS

1. Allgemeines
Die Gründung des MWM bzw. des gleichnamigen Festivals Wien modern geht auf eine
Initiative des italienischen Dirigenten Claudio Abbado zurück. In seiner Funktion als
Musikdirektor der Wiener Staatsoper konnte er Ende der 80er-Jahre Persönlichkeiten
aus Politik und Kultur von der Notwendigkeit überzeugen, der Musik des 20. Jahrhun-
derts in Wien ein eigenes Forum zu bieten. Somit stand das neu gegründete Festival im
Jahr 1988 im Zeichen einer Vitalisierung des traditionsreichen Wiener Musiklebens. Im
Spannungsfeld zwischen musikalischer Innovation und Tradition wurde der MWM als
internationale Plattform für aktuelle musikalische Entwicklungen konzipiert, die dem
Wiener Publikum zentrale Werke der Neuen Musik in großem Rahmen zugänglich ma-
chen sollte.

Dieser Leitidee folgend konzentrierte sich der MWM während der Jahre 1988 und 1995
auf die Präsentation zentraler Komponistinnen und Komponisten des 20. Jahrhunderts.
Nicht weniger als 36 Komponistinnen und Komponisten unterschiedlicher Generationen,
kultureller Prägungen und ästhetischer Ausrichtungen wurden in diesen Jahren nach
Wien eingeladen und im Rahmen von Porträtkonzerten, Workshops und Gesprächs-
veranstaltungen vorgestellt. Die Anfangsjahre des Festivals legten den Grundstein für
den internationalen Ruf und waren für die Etablierung der musikalischen Avantgarde im
Wiener Musikleben von entscheidender Bedeutung.

Thematische Schwerpunkte prägten die Festivalprogramme in den Jahren 1996 bis
1999. Unter den Titeln "Fremde Welten" (1996), "Voices.Words" (1997), "An den Rän-
dern Europas" (1998) und "Riten.Mythen" (1999) rückten auch übergeordnete Themen
ins Blickfeld, die bei der Produktion zeitgenössischer Musik eine bedeutende Rolle
spielen. Auf diese Weise thematisierte der MWM etwa den Einfluss außereuropäischer
Musikformen auf die westliche Avantgarde, beleuchtete den Umgang mit der menschli-
chen Stimme in der zeitgenössischen Musik oder ging der Frage der Existenz musik-
ästhetischer Zentren und Peripherien in Europa nach.
KA I - 7-1/09                                                             Seite 5 von 22

Bis heute ist die Arbeit mit thematischen Fragestellungen ein wesentlicher Aspekt bei
der künstlerischen Planung des Festivals Wien modern. Die elektronische Klangerzeu-
gung und ihre Auswirkungen auf die Neue Musik etwa standen im Jahr 2000 im Zent-
rum. Seither ist experimentelle Elektronik aus dem künstlerischen Profil des Festivals
nicht mehr wegzudenken. Und mit der Thematisierung visueller Medien im Jahr 2001
ging eine Öffnung des Festivals gegenüber anderen Kunstsparten einher: Tanz, Per-
formance, bildende Kunst, Film und Video sind zu einem integrativen Bestandteil des
Festivals geworden, sofern sie mit Musik eine signifikante Verbindung eingehen. Wien
modern versteht sich heute als ein Festival, das den vielfältigen Musikformen der Ge-
genwart ein breites Podium bietet und gleichzeitig ihre Vernetzung mit anderen Medien
unterstützt.

2. Statuten und Vereinsregisterauszug
Der Verein MWM ist im Vereinsregister unter der Zl. 678661440 eingetragen und hat
seinen Sitz in Wien 3, Lothringerstraße 20. Der Verein existiert seit 17. Jänner 1988.
Die aktuelle Satzung wurde am 15. Juni 2000 in der Generalversammlung des Vereines
beschlossen.

2.1 Name
Der Verein führt lt. § 1 der vereinseigenen Statuten den Namen Musikverein "Wien mo-
dern".

In den Dokumentationen über die Tätigkeit des Vereines ist diese Schreibweise aller-
dings nicht gebräuchlich; überwiegend wird "modern" groß geschrieben und auch dem-
entsprechend abgekürzt.

Es wurde daher empfohlen, im Fall einer Statutenänderung auch auf diesen Umstand
Bedacht zu nehmen.

                     Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                     Bei der nächsten Generalversammlung wird diese Empfehlung er-
                     örtert werden.
KA I - 7-1/09                                                               Seite 6 von 22

2.2 Vereinszweck
Gemäß § 2 der Statuten ist der Zweck des Vereines die Pflege zeitgenössischer Musik,
insbesondere von Musik, die in einer Beziehung zu Wien steht. Der Vereinszweck um-
fasst aber auch die Veranstaltung von Konzerten, Konzertreihen und Festivals in Wien,
soweit zeitgenössische Musik im Mittelpunkt steht. Die Tätigkeit des Vereines ist ge-
meinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet.

Der Vereinszweck soll u.a. insbesondere erreicht werden durch die Abhaltung von Ver-
anstaltungen und Konzerten aller Art, die mit dem Vereinszweck im Zusammenhang
stehen und diesen fördern sowie durch Publikationen aller Art, wie insbesondere die
Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Druckwerken aller Art und durch
Veröffentlichung und Verwertung von Bild- und Tonaufzeichnungen über Veranstaltun-
gen des Vereines.

Wie sich im Rahmen der Einschau durch das Kontrollamt zeigte, wird der Vereinszweck
insbesondere durch das alljährliche stattfindende Festival im Herbst wahrgenommen.
Die diesbezüglichen künstlerischen Aktivitäten werden in weiterer Folge jeweils in
einem hunderte 100 Seiten umfassenden Almanach dokumentiert.

Darin bzw. auf der Homepage des MWM ist ausgeführt, dass das Festival Wien modern
von der Kulturabteilung der Stadt Wien in Kooperation mit dem Verein Wiener Konzert-
hausgesellschaft (WKHG) und dem Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien (MV)
veranstaltet wird.

Diesbezüglich war anzumerken, dass - mit Förderung durch die Stadt Wien und unter
tatkräftiger Unterstützung durch die WKHG und in Kooperation mit vielen anderen Ver-
anstalterinnen bzw. Veranstaltern - der MWM Veranstalter des Festivals ist. Es wurde
daher empfohlen, die Rolle des MWM als für die Abwicklung des Festivals verantwortli-
che Einrichtung deutlicher zu kommunizieren.

                     Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                     Die Richtigstellung ist auf der Homepage bereits erfolgt.
KA I - 7-1/09                                                              Seite 7 von 22

2.3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden grundsätzlich aufgebracht durch
allfällige Mitgliedsbeiträge, durch Zuwendungen und Spenden, durch Erträgnisse aus
Veranstaltungen und aus dem Verkauf von Büchern, Zeitschriften, Druckwerken, Bild-
und Tonaufnahmen sowie durch Subventionen, Beiträge von Sponsorinnen bzw. Spon-
soren und sonstige Einkünfte.

Bemerkenswert war, dass bei den möglichen Einnahmenquellen auf die Einhebung all-
fälliger Mitgliedsbeiträge durch wiederholten Beschluss der Generalversammlung bisher
verzichtet wurde. Die Begründung für diese Vorgangsweise lag darin, dass die Zahl der
Vereinsmitglieder nur um eine Person größer ist als die Zahl der Vorstandsmitglieder
und somit im Prüfungszeitraum nie mehr als sechs Personen betrug.

In diesem Zusammenhang wurde angeregt nachzuforschen, mit welcher Absicht da-
mals die Erstellung der Statuten hinterlegt war. Sollten die diesbezüglichen Recherchen
bzgl. Vereinsgründung ergeben, dass eine möglichst große Mitgliederzahl Ziel des Ver-
einslebens gewesen war, so wären vom Verein Aktivitäten zur Mitgliederakquirierung
anzustreben.

Dem Vorstand des MWM wurde jedenfalls empfohlen, dieses Thema in der nächsten
Generalversammlung zu behandeln. Würde die Mitgliederanzahl angehoben und auch
ein Beschluss gefasst werden, entsprechende Beiträge einzuheben, ließe sich eine
bessere finanzielle Ausstattung des Vereines erzielen.

                     Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                     Dieses Thema wird bei der nächsten Generalversammlung er-
                     örtert werden.

2.4 Vereinsorgane
Die Organe des MWM sind gem. § 7 der Statuten die Generalversammlung, der Vor-
stand, die RechnungsprüferInnen und das Schiedsgericht.
KA I - 7-1/09                                                                Seite 8 von 22

Jährlich hat eine ordentliche Generalversammlung, tunlichst spätestens sieben Monate
nach Beendigung des Vereinsjahres, stattzufinden. Der Vorstand kann bei Bedarf au-
ßerordentliche Generalversammlungen einberufen. Über schriftliches und begründetes
Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder hat der Vorstand aber auf jeden
Fall eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen.

Gemäß den Statuten besteht der Vorstand aus drei bis fünf Mitgliedern. Zum Zeitpunkt
der Einschau durch das Kontrollamt waren der Präsident, der Kassier, der Schriftführer
und eine weitere Person als Vorstandsmitglied bestellt. Die vorhin genannten Funktio-
nen bzgl. Präsident, Kassier und Schriftführer sind insofern prominent besetzt, als diese
die Intendanten der WKHG, der MV sowie der Vereinigte Bühnen Wien Ges.m.b.H.
(VBW) innehaben.

Der Vorstand wird von der Generalversammlung bis zum Ende jener Generalver-
sammlung gewählt, die über den dritten Jahresabschluss nach erfolgter Wahl zu ent-
scheiden hat. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist eh-
renamtlich. Sie haben aber Anspruch darauf, dass ihnen die mit der Vorstandstätigkeit
erwachsenden Auslagen ersetzt werden. Der Vorstand ist für die Leitung des Vereines
und die Durchführung aller Vereinsaktivitäten zuständig.

Der MWM wird durch den Präsidenten gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied
gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Zeichnungsberechtigung für den MWM ist
auf die gleiche Weise geregelt.

Der Vorstand kann eine künstlerische Leiterin bzw. einen künstlerischen Leiter bestel-
len. Die Bestellung bedarf der Zustimmung durch die Generalversammlung. Der Ab-
schluss von Verträgen mit der künstlerischen Leitung obliegt dem Vorstand.

Über Vorschlag durch den Vorstand kann die Generalversammlung an Stelle der Rech-
nungsprüferInnen eine Abschlussprüferin bzw. einen Abschlussprüfer bestellen.

Wie die Einschau zeigte, wurden in den betrachteten Jahren die Generalversammlun-
gen rechtzeitig durchgeführt und die für einen geregelten Geschäftsablauf erforderli-
KA I - 7-1/09                                                             Seite 9 von 22

chen Beschlüsse gefasst und auch entsprechend dokumentiert. Die Möglichkeiten der
Bestellung eines künstlerischen Leiters bzw. eines Abschlussprüfers wurden vom Vor-
stand statutenkonform wahrgenommen.

Nicht ausnahmslos statutenkonform wurde die Zeichnung für den MWM wahrgenom-
men, da bei Unterfertigungen durch den Präsidenten z.T. die gemeinsame Zeichnung
mit einem weiteren Vorstandsmitglied fehlte.

Diesbezüglich wurde empfohlen, das in den Statuten festgeschriebene Vieraugenprin-
zip einzuhalten.

                      Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                      In Zukunft wird auf die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips
                      geachtet werden.

3. Subvention von der Stadt Wien
Der Gemeinderat hat im Weg der Magistratsabteilung 7 - Kultur aufgrund der Gemein-
deratsbeschlüsse vom 24. Jänner 2006, Pr.Z. 05691-2005/0001-GKU, vom 15. De-
zember 2006, Pr.Z. 04895-2006/0001-GKU, und vom 14. Dezember 2007, Pr.Z. 05240-
2007/0001-GKU, dem MWM für den laufenden Betrieb Subventionen in der Höhe von
jeweils 654.000,-- EUR zuerkannt.

4. Jahresabschlüsse
Das Rechnungsjahr des MWM umfasst den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des
darauf folgenden Jahres.

Die Buchführung und die Erstellung der Jahresabschlüsse bestehend aus der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang erfolgen durch die MitarbeiterIn-
nen des Rechnungswesens der WKHG. Die Abschlussprüfung wurde einer Wirt-
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft übertragen und führte in den be-
trachteten Jahren jeweils zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
KA I - 7-1/09                                                                  Seite 10 von 22

Für jedes vom Kontrollamt eingesehene Geschäftsjahr wurde der Geschäftsführung die
Entlastung erteilt.

Die vom Kontrollamt durchgeführte stichprobenweise Prüfung ausgewählter Positionen
der Jahresabschlüsse 2005/06 bis 2007/08 gab zu keinen bilanzändernden Beanstan-
dungen Anlass. Die Bezug habenden Geschäftsfälle waren nachvollziehbar belegt und
ergaben grundsätzlich die widmungsgemäße Verwendung der eingesetzten Mittel. Die
Jahresabschlusszahlen entsprachen weitgehend den Budgetzahlen bzw. konnten stär-
kere Abweichungen von der MWM zufrieden stellend erklärt werden.

Anhand wichtiger Positionen der Jahresabschlüsse ergab sich folgendes Bild (Beträge
in EUR):

                                                   2005/06       2006/07          2007/08
Umsatzerlöse                                        121.121,22    187.634,33      209.150,88
davon Kartenerlöse                                   58.585,82    120.683,68      138.855,55
davon Sponsoringeinnahmen                            48.181,82     49.866,25        54.000,00
Sonstige betriebliche Erträge                       780.200,00    780.419,89      761.235,93
davon Förderungen der Stadt Wien                    654.000,00    654.000,00      654.000,00
Personalaufwand                                      -8.940,03    -53.525,05       -62.947,75
Sonstige betriebliche Aufwendungen                 -895.477,26   -925.191,76      929.251,24
davon Honorare                                     -404.764,80   -475.295,66      510.603,46
davon Reise- und Hotelkosten                        -29.830,31    -31.048,64       -45.906,77
davon Kompositionsaufträge                          -22.359,55    -23.300,00       -45.126,00
davon weiterverrechnete Honorare und Reisekosten     33.851,00     26.451,86        87.507,50
davon sonstige Festivalkosten                       -22.651,26    -32.647,61       -22.967,80
davon Porto                                          -1.802,50    -13.713,01        -5.050,35
Zinsen und ähnliche Erträge                           6.543,35     10.294,12        21.783,06
Gewinn- bzw. Verlustvortrag                           1.865,02      5.312,30         4.943,83
Gebarungsüberschuss                                   5.312,30      4.943,83         4.914,71

4.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des MWM setzen sich im Wesentlichen aus Kartenerlösen, Sponso-
ring- und Werbeeinnahmen, Übertragungserlösen sowie Erlösen aus Programmver-
käufen usw. zusammen und konnten im Prüfungszeitraum um rd. 88.000,-- EUR bzw.
rd. 70 % gesteigert werden. Diese Mehreinnahmen waren auf höhere Kartenerlöse zu-
rückzuführen, welche insbesondere in der Saison 2006/07 bei einem einzigen Konzert
im Musikvereinsgebäude mit Werken von Krzysztof Penderecki verbucht wurden. Dem
standen bei diesem Konzert im Vergleich zu anderen Veranstaltungen deutlich höhere
KA I - 7-1/09                                                             Seite 11 von 22

Ausgaben bei den KünstlerInnenhonoraren gegenüber, die sich unter den sonstigen be-
trieblichen Aufwendungen zu Buche schlugen.

Die Sponsoringeinnahmen konnten im Prüfungszeitraum um rd. 5.800,-- EUR bzw. rd.
12 % gesteigert werden.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich hauptsächlich aus Subventionen von
Stadt Wien und Bund, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstigen
Erträgen zusammen.

Der Gemeinderat hat im Weg der Magistratsabteilung 7 dem MWM in den Jahren 2006
bis 2008 Subventionen für den laufenden Betrieb in der Höhe von insgesamt rd. 1,96
Mio.EUR zuerkannt. Die Subventionen der Stadt Wien deckten damit durchschnittlich
rd. 68 % des Gesamtaufwandes des MWM ab. Die restlichen rd. 32 % kamen aus Ei-
generträgen bzw. Sonderzuschüssen privater Organisationen (rd. 22 %) sowie aus
Subventionen des Bundes (rd. 10 %).

Der geringfügige Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge in der Saison 2007/08
gegenüber der Saison 2006/07 in der Höhe von rd. 19.000,-- EUR bzw. 2,5 % war im
Wesentlichen auf Buchungen von Sonderzuschüssen einer internationalen Dachorgani-
sation zurückzuführen. So erhielt der MWM im Jahr 2006 Sonderzuschüsse von dieser
Dachorganisation gleichzeitig für das laufende und das darauf folgende Jahr, die im
Jahresabschluss der Saison 2006/07 verbucht wurden.

4.3 Personalaufwand
Während der Prüfung durch das Kontrollamt waren zwei MitarbeiterInnen beim MWM
beschäftigt gewesen. Der künstlerische Leiter war gemäß dem Dienstvertrag in Vollzeit
(38,5 Stunden) und seine Assistentin in Teilzeit (30 Wochenstunden) angestellt.

Aufgefallen war ein Anstieg im Personalaufwand in der Saison 2006/07 gegenüber der
Saison 2005/06 um rd. 500 %.
KA I - 7-1/09                                                             Seite 12 von 22

Grund hiefür war, dass der künstlerische Leiter des Festivals erst seit 1. Februar 2006
als Dienstnehmer beim MWM angestellt wurde und somit im Jahresabschluss der Sai-
son 2005/06 nur mit zwei Monatsgehältern bzw. anteiligen Sonderzahlungen im Perso-
nalaufwand aufschien. In den Vorjahren und bis zum 1. Februar 2006 wurden die Auf-
wendungen für den künstlerischen Leiter in der Unterposition "Dramaturgie" unter den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, weil er bis dahin Bediensteter der
WKHG war. Die Anstellung der Assistentin des künstlerischen Leiters erfolgte erst mit
18. August 2008 und schlug daher im Personalaufwand des Prüfungszeitraumes nicht
zu Buche.

Die nähere Einschau in die diesbezüglichen Dienstverträge und Dokumentationen er-
gab, dass die Höhe der beiden Gehälter in Relation zu ihrem Aufgabenbereich bzw. An-
forderungsprofil als angemessen bezeichnet werden kann.

4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Insgesamt erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Saison
2007/08 gegenüber der Saison 2005/06 um rd. 33.800,-- EUR bzw. rd. 4 %.

4.4.1 Die größte Teilposition der sonstigen betrieblichen Aufwendungen Honorare stieg
in der Saison 2006/07 gegenüber der vorherigen Saison um rd. 70.500,-- EUR bzw. rd.
17 %.

Dieser Mehraufwand war auf höhere Kosten für KünstlerInnen aus Anlass eines bereits
unter Pkt. 4.1 erwähnten Orchesterkonzertes mit Werken von Krzysztof Penderecki zu-
rückzuführen, dem allerdings auch höhere Kartenverkaufserlöse gegenüberstanden.

Die Honorarberechnungen waren nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert.
Die stichprobenweise Prüfung der Abrechnung hat keinen Anlass zur Beanstandung
ergeben.

4.4.2 Eine überdurchschnittliche Steigerung der Aufwendungen in der Saison 2007/08
gegenüber den Vorjahren war unter der Teilposition Reise- und Hotelkosten zu ver-
KA I - 7-1/09                                                             Seite 13 von 22

zeichnen. Nach den Angaben des MWM lag die Ursache für diese Mehraufwendungen
in einem portugiesischen Ensemble, welches im Rahmen des Festivals am
23. November 2007 im Semper Depot auftrat.

4.4.3 Unter der Teilposition Kompositionsaufträge sind in der Saison 2007/08 gegen-
über dem Vorjahr Mehraufwendungen in der Höhe von rd. 22.000,-- EUR bzw. rd.
93,4 % ausgewiesen. Grund hiefür war, dass in Kooperation mit dem Wiener Mozartjahr
2006 zusätzliche Kompositionsaufträge an zwei Komponisten vergeben wurden, die im
Jahr 2007 im Rahmen des Festivals Wien modern zur Aufführung gelangten.

4.4.4 Die unter der Teilposition sonstige Festivalkosten ausgewiesene Aufwandserhö-
hung in der Saison 2006/07 im Ausmaß von rd. 10.000,-- EUR bzw. rd. 45 % war im
Wesentlichen auf einen neuen Veranstaltungsort und Treffpunkt im Wiener Konzert-
hausgebäude ("Wien Modern Lounge I dietheater Konzerthaus") zurückzuführen, wel-
cher in dieser Saison für das Festival Wien modern einmalig eingerichtet wurde.

Das Kontrollamt prüfte auch die in der Teilposition sonstige Festivalkosten ausgewiese-
nen Aufwendungen stichprobenweise. Darunter fielen im Wesentlichen Eingangsrech-
nungen für Taxibeförderungen, Handygebühren sowie Catering- und Besprechungsauf-
wendungen. In Einzelfällen wurden aber auch Honorare, Reise- und Hotelkosten, wel-
che eigentlich anderen Teilpositionen zugeordnet hätten werden müssen, unter sonsti-
gen Festivalkosten verbucht.

Bemerkenswert erschien dem Kontrollamt vor allem die hohe Anzahl an Taxirechnun-
gen, welche im Prüfungszeitraum in Summe über 330 Fahrten ergaben, und Handy-
rechnungen, die insgesamt mehrere 100 EUR - in einem Fall sogar rd. 700,-- EUR
(exkl. USt) - pro Rechnung überschritten hatten.

Diesbezüglich wurde dem MWM empfohlen zu evaluieren, inwieweit die Beförderungen
durch Taxis in diesem Ausmaß tatsächlich notwendig sind und ob nicht der Tarif eines
anderen Handyanbieters für den MWM günstiger wäre. Ferner wurde empfohlen, auch
Honorare bzw. Reise- und Hotelkosten möglichst durchgängig der entsprechenden
Teilposition zuzuordnen.
KA I - 7-1/09                                                             Seite 14 von 22

                     Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                     Die Empfehlungen wurden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen
                     und Mitarbeitern evaluiert. Für die Kommunikation mit dem Handy
                     wurde ein neuer, wesentlich günstigerer Tarif abgeschlossen.

4.4.5 Der durchschnittliche Jahresaufwand für Porto betrug im Prüfungszeitraum rd.
6.900,-- EUR. In der Saison 2006/07 waren jedoch unter dieser Position rd.
14.000,-- EUR ausgewiesen. Grund hiefür war, dass im Jahresabschluss 2007 beinahe
vollständig auch die Portokosten der Vorsaison eingerechnet wurden, da die diesbe-
züglichen Belege erst nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2006 dem MWM
vorlagen.

4.4.6 Kompensiert wurden die insgesamt deutlich höheren Ausgaben bei Honoraren
durch die Steigerung der Teilposition weiterverrechnete Honorare und Reisekosten.
Diese Situation war die Folge davon, dass das Projekt "Free Radicals", welches am
1. November 2007 in Kooperation mit dem Klangforum Wien stattfand, sowohl von der
Europäischen Union als auch von einer Musikstiftung finanziell unterstützt wurde.

4.5 Zinsen und ähnliche Erträge
Bei dieser Ertragsposition handelt es sich ausschließlich um Zinsen für Bankguthaben,
welche in der Saison 2007/08 gegenüber der Saison 2005/06 um rd. 15.200,-- EUR
bzw. rd. 230 % gesteigert werden konnten. Anhand der Jahresabschlüsse war unter der
Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erkennbar, dass in den
letzten beiden Saisonen gegenüber der Saison 2005/06 offene Rechnungen erst deut-
lich später von der MWM zur Anweisung gebracht wurden. Nach Angabe des MWM
dürften aber auch günstigere Verzinsungen zu diesem positiven Ergebnis beigetragen
haben.

4.6 Gebarungsüberschuss
In allen drei in die Prüfung durch das Kontrollamt einbezogenen Jahresabschlüssen des
MWM waren nahezu ausgeglichene Ergebnisse dokumentiert. Diese ergaben unter Ein-
rechnung der jeweiligen Gewinn- bzw. Verlustvorträge die in der vorstehenden Tabelle
ausgewiesenen Gebarungsüberschüsse.
KA I - 7-1/09                                                            Seite 15 von 22

5. Weitere Feststellungen bzw. Empfehlungen des Kontrollamtes
5.1 Belegprüfung
5.1.1 Die stichprobenweise eingesehenen Eingangsrechnungen waren grundsätzlich
ordnungsgemäß, mit fortlaufender Nummerierung, Eingangsstempel, den jeweiligen
Konten- und Kostenstellenvermerken usw. abgelegt. Aufgefallen war bei der Einschau
durch das Kontrollamt, dass beinahe alle Eingangsrechnungen des Vereines in Ordnern
der WKHG vorgefunden wurden. Eine kleine Sammlung an Eingangsrechnungen des
MWM wurde hingegen projektbezogen in speziellen Ordnern des MWM abgelegt.

Es war zwar in allen Stichproben eine klare Trennung zwischen Eingangsrechnungen
des MWM und der WKHG durch Bezeichnung bzw. Kontierung auf den Belegen festzu-
stellen, dennoch empfahl das Kontrollamt dem MWM zur besseren Nachvollziehbarkeit,
die Belege möglichst einheitlich im eigenen Ablagesystem einzuordnen.

                    Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                    Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde das Ablagesystem ange-
                    passt.

5.1.2 Nicht immer wurde vom MWM von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Skontoer-
träge zu lukrieren. Darüber hinaus fehlten z.T. auf Taxirechnungen und auf den Gastro-
nomiebelegen klare Dokumentationen über den Zweck bzw. bei Beförderungen genau-
ere Angaben über Abfahrts- und Ankunftsadressen.

Das Kontrollamt empfahl dem MWM, mögliche Skontoerträge in Anspruch zu nehmen
bzw. durchgängig auf Belegen die erforderlichen Angaben festzuhalten.

                    Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                    Mit einer Unterschriftenordnung wurden diese Punkte verbindlich
                    geregelt. Auf die Möglichkeit des Abzugs von Skontoerträgen wird
                    künftig noch mehr geachtet werden.

5.1.3 Die vereinzelt durchgeführten Bargeldzahlungen (z.B. Auszahlung von Honoraren
für das Musikfestival des MWM) erfolgen ausschließlich über die Kassen der WKHG.
KA I - 7-1/09                                                           Seite 16 von 22

Diese Beträge werden anschließend dem MWM weiterverrechnet; dieser Vorgang war
vom Kontrollamt im Zuge seiner stichprobenweise durchgeführten Einschau auf der
Grundlage der Belege nachvollzogen worden.

5.2 Kooperation vom MWM und der WKHG
5.2.1 Wie bereits eingangs im Bericht dargestellt und auch vom MWM öffentlich kom-
muniziert, gibt es eine enge Verflechtung mit der WKHG. Diese beschränkt sich nicht
nur darauf, dass der Präsident des MWM auch der Intendant der WKHG ist, vielmehr
wurden nahezu sämtliche organisatorischen Leistungen für das Festival Wien modern,
wie z.B. Produktion, Pressearbeit, Marketing, Verkaufsleitung, Buchhaltung, sonstiger
Verwaltungsaufwand und online-Redaktion, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
WKHG erbracht. Als finanzielle Entschädigung für diese Leistungen wurde dem MWM
p.a. eine Organisationspauschale in der Höhe von insgesamt 25.000,-- EUR in Rech-
nung gestellt.

Da eine schriftliche Regelung dieser pauschalierten Abgeltung vom MWM nicht vorge-
legt werden konnte, wurde empfohlen, dieses Dokumentationserfordernis nachzuholen.

                    Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                    An einer schriftlichen Vereinbarung mit den beiden Kooperations-
                    partnern WKHG und MV wird bereits gearbeitet.

5.2.2 Die Höhe der im Prüfungszeitraum vom MWM bezahlten Organisationspauschale
entspricht nicht einer marktüblichen Bewertung und würde daher ein Vielfaches der
bezahlten Organisationspauschale ausmachen. Diese Situation spiegelt sich weder im
Budget des WKHG noch des MWM wider.

Das Kontrollamt verkannte nicht das Bemühen der WKHG, mit einer derartigen Förde-
rung den Bestand des Festivals Wien modern sichern zu wollen.

Aus Sicht des Kontrollamtes wäre es zur Hebung der Kostentransparenz bzw. für eine
realistische Berechnung der tatsächlichen Festivalkosten empfehlenswert, marktübliche
KA I - 7-1/09                                                                  Seite 17 von 22

Berechnungen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Leistungen anzustellen. Wie
viel davon durch eine Förderung der WKHG Deckung findet, wäre in der Buchhaltung
des MWM durch eine entsprechende Ertragsbuchung zu dokumentieren.

                   Stellungnahme der Magistratsabteilung 7:
                   Bezüglich der Anregung des Kontrollamtes werden Gespräche mit
                   dem MWM, unter Beachtung der Belegprüfung des Vereines und
                   der Kooperation zwischen MWM und der WKHG, aufgenommen
                   werden.

                   Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                   Von der WKHG wurden dem MWM Aufwandsaufwendungen
                   vorgelegt. Für das Festival Wien modern 2007 ergaben sich
                   folgende Positionen:

                    Jeweils ein Mitarbeiter der WKHG im   Gesamtjahresarbeitszeit aufgebracht
                    Aufgabenfeld                          für MWM in %
                    Produktionsleitung                                                      60
                    Presse                                                                  15
                    Marketing                                                               15
                    Website                                                                 10
                    Buchhaltung, Zahlungsverkehr,
                    Steuer                                                                 15
                    KünstlerInnenbesteuerungen und
                    Honorarabrechnungen                                                    15

                   Weiters kommt die Nutzung von 25 m2 Bürofläche inkl. der ge-
                   samten Infrastruktur (Telefonie, IT, IT-Support, ...) hinzu. Die Kos-
                   ten des Kartenverkaufes inkl. der Abgabe an die WIENER LINIEN
                   GmbH & Co KG, Kreditkartendisagios etc. werden ebenso von der
                   WKHG aufgebracht. Der Publikumsdienst und die Kassenmitar-
                   beiterInnen betreuen die meisten Veranstaltungen außerhalb des
                   Wiener Konzerthauses, ohne dass dies an den MWM verrechnet
                   wird.

                   Laut einer Berechnung der WKHG würden die Kosten der von ihr
                   erbrachten Leistungen für das Festival Wien modern 2007 bei
                   marktüblichen Berechnungen bei über 100.000,-- EUR liegen.
KA I - 7-1/09                                                             Seite 18 von 22

5.2.3 Losgelöst vom Erfordernis einer höheren Kosten- und Ertragstransparenz für die
Gebarung des MWM wäre nach Ansicht des Kontrollamtes durch diesen Verein zu
evaluieren, wie hoch der Finanzbedarf tatsächlich ist, um die Ausrichtung eines weiter-
hin wahrnehmbaren Festivals abzusichern. In der Folge müsste vom MWM sondiert
werden, inwieweit sich der daraus ermittelte finanzielle Bedarf u.a. durch neue Förde-
rungsgeberInnen, zusätzliche Sponsoringleistungen oder ein Mitgliedermodell privater
Personen bzw. mit Unternehmen abdecken lässt. Darüber hinaus sollte aber auch
evaluiert werden, ob nicht auch eine Fusion des MWM mit der WKHG aufgrund dabei
erzielbarer Synergien vorteilhaft wäre.

                     Stellungnahme der Magistratsabteilung 7:
                     Bezüglich der Anregung des Kontrollamtes werden Gespräche mit
                     dem MWM und der WKHG aufgenommen werden.

                     Stellungnahme des Musikvereines "Wien modern":
                     Der MWM hat eine entsprechende Evaluierung bereits im Frühjahr
                     2009 durchgeführt und diese Evaluierung in einem Gespräch mit
                     der Kulturabteilung der Stadt Wien am 23. März 2009 diskutiert. In
                     diesem Gespräch wurden vom MWM folgende Punkte angespro-
                     chen:

                     - Eine Erhöhung des Zuschusses durch die Stadt Wien auf 1,10
                        Mio.EUR ist notwendig, um einerseits die wirklichen Kosten des
                        Festivals zu decken und andererseits die künstlerische Qualität
                        des Festivals bei seit Jahren steigenden Kosten aber eingefro-
                        renen Subventionen halten zu können;
                     - Die Umstellung auf einen Dreijahresvertrag über die Subventi-
                        onshöhe mit der Stadt Wien erscheint notwendig, um eine ent-
                        sprechende Planungssicherheit zu erlangen.

                     Der MWM wird dies sowohl bei der Stadt Wien als auch beim
                     Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weiterverfol-
                     gen.
KA I - 7-1/09                                                          Seite 19 von 22

                Der MWM ist in der glücklichen Lage, seit langer Zeit zwei Spon-
                sorinnen bzw. Sponsoren für das Festival zu haben. Da zeitge-
                nössische Musik keine große Breitenwirkung hat, ist man bei der
                Sponsorinnen- bzw. Sponsorensuche sehr auf wirkliches Mä-
                zenatentum angewiesen, die diese Vorhaben aus Überzeugung
                unterstützen. Die normalen Sponsoringpakete sind wegen der ge-
                ringen Breitenwirkung der "Neuen Musik" für Sponsorinnen bzw.
                Sponsoren nicht von großem Interesse. Hier ist die derzeitige
                Steuergesetzgebung kaum hilfreich.

                Die Idee eines Förderungsvereines wird der MWM evaluieren.

                Aus Sicht des MWM werden durch die enge Zusammenarbeit mit
                der WKHG alle wirtschaftlichen Synergien einer vom Kontrollamt
                angesprochenen Fusion ausgeschöpft. Ohne den Zugriff auf Res-
                sourcen der WKHG wären die Kosten für das Festival signifikant
                höher als die dargestellte marktübliche Abgeltung der Leistungen
                der WKHG, da die bestehenden Synergien nicht genutzt werden
                könnten.

                Eine rechtliche Fusion würde der ursprünglichen und bis heute ge-
                lebten Intention des Festivals entgegenlaufen, die vorsah, dass
                zeitgenössische Musik unabhängig von einem fixen Veranstal-
                tungsort in Wien stattfinden soll und muss. Vor allem würde eine
                rechtliche Fusion die gute und wichtige Zusammenarbeit beim
                Festival Wien modern zwischen dem MV und der WKHG gefähr-
                den. Weiters hat die rechtliche Eigenständigkeit des Festivals
                Wien modern den Vorteil, gezielt Finanzmittel ausschließlich für
                dieses Festival von öffentlicher und privater Seite zu lukrieren.
KA I - 7-1/09                                                          Seite 20 von 22

Die Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnit-
ten zugeordnet worden.

                              Der Kontrollamtsdirektor:
                                 Dr. Erich Hechtner
                             Wien, im September 2009
KA I - 7-1/09                                                           Seite 21 von 22

ALLGEMEINE HINWEISE

Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht
ausgeglichen.

Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflich-
tung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es
wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt
sein könnte.
KA I - 7-1/09                                                                            Seite 22 von 22

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

GKU............................................... Gemeinderatsausschuss Kultur und Wissenschaft
IT ................................................... Informationstechnologie
MV ................................................. Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien
MWM ............................................. Musikverein "Wien modern"
WKHG ........................................... Verein Wiener Konzerthausgesellschaft
Sie können auch lesen