E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014

 
WEITER LESEN
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk - Frankfurter Straße 8 - 65189 Wiesbaden

                       2. e-Justice Symposium

                                     Heusenstamm

                                                                                  09. Juli 2014

Veranstalter:

                                                                                             1
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Agenda
Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten
                              Zentrale Regelungsinhalte
                                               Zeittafel

                        Technische Ausstattung
     Hardware        Rechnerkonfiguration – Kartenleser
     Software      Betriebssysteme - Übermittlungswege

                Ordnerstruktur anpassen
                      Scanprozess organisieren
                      dezentrale oder zentrale Organisation
                                      Dokumentenauswahl
                                         Verschlagwortung
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Agenda

             Dokumente erstellen

     Dokumentation Versandprozess

                ERV Stolpersteine
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten
                          Zentrale Regelungsinhalte

 Elektronisches Schutzschriftenregister
 Einrichtung des Besonderen Elektronischen
  Anwaltspostfachs (BEA)
 Kein automatisiertes EB
 Gesetzlicher Formzwang, nicht für Gerichte
 Erleichterte Wiedereinsetzung
 Wegfall der Ausfertigung
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten
                                           Zeittafel

 01.07.2014        Schutzschriftenregister
 01.01.2016        Scharfschaltung BEA
 01.01.2018        Bundesweite Empfangsbereitschaft
                   Frühester Opt-In-Zeitpunkt
 01.01.2020        Regelzeitpunkt verbindlicher ERV
 01.01.2022        Spätester Opt-Out-Zeitpunkt
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Technische Ausstattung
         Hardware   Rechnerkonfiguration
                            Kartenleser

 PC mit Internetzugang (Problem: Upload)
  http://www.wieistmeineip.de/speedtest/

 Windows-Rechner / Apple / Linux
  Windows 7 oder höher

 Tastatureingabe oder externer Kartenleser
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Technische  Ausstattung
                   Technische Ausstattung
               Hardware                        Kartenleser

       Chipkartenlesegerät
        Nur Geräte mit PIN-Pad
         (keine Tastatureingabe)
        Auf Kompatibilität achten
        Empfehlung Reiner SCT
         hat auch nPa-Funktionen
                     http:www.egvp.de/pdf/technik/KombinationenKartenLeserBS.pdf

Preis inkl. MwSt.: 79,90€
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Technische  Ausstattung
               Technische Ausstattung
         Hardware                                  Kartenleser

Chipkartenlesegerät
Neu - Für unterwegs
http://www.reiner-sct.com/produkte/chipkartenleser/cyberjack_wave.html?pEl=6

Die unverbindliche Preisempfehlung
liegt bei 129,90 € inkl. Mehrwertsteuer
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Technische Ausstattung
     Hardware                      Kartenleser

Signaturkarte
 Qualifizierter Signatur mit Anbieterakkreditierung
 mit Notar- oder Rechtsanwaltsattribut
 Empfehlung: Karte der BNotK
    Jahresgebühr 65,- € zzgl. USt.
 redundant vorhalten
    Zweitkarte 40,- € zzgl. Ust.
                    http://elrv.info/de/signaturkarte/signaturkarte-rechtsanwaelte.php
E-Justice Symposium - Heusenstamm 09. Juli 2014
Technische Ausstattung
                  Software         Übermittlungswege

EGVP ist Standardübermittlungsweg
Online Services Computer Interface (OSCI) ist der Name eines
Protokollstandards für die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche
Übertragung digitaler Daten über das Internet.

OSCI-Transport-Nachrichten haben einen zweistufigen
„Sicherheitscontainer“.
Oft wird hier vom „Prinzip des Doppelten Umschlages“ gesprochen. Ein
Angreifer kann wegen dieser Verschlüsselungen weder die Nutzungs-
noch die Inhaltsdaten abhören.
Jeder Sicherheitscontainer (für Nutzdaten und Inhaltsdaten) erlaubt
die digitale Signatur und die Verschlüsselung des jeweiligen Inhalts.

Dadurch sind Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der
Nachrichten gewährleistet.
Technische Ausstattung
                  Software       Übermittlungswege

  De-Mail    VS   OSCI Standard

Chaos Computer Club:
Die Verschlüsselung der De-Mail sei unzureichend, sagen Kritiker.
Das Verfahren läuft wie folgt ab: Nutzer müssen sich per Ausweisvorlage
identifizieren, um ein De-Mail-Konto zu bekommen. Ihre Nachrichten
werden beim Versand verschlüsselt, damit sie niemand abfangen und
mitlesen kann.
Um zu prüfen, ob Spam oder Schadsoftware per De-Mail versendet
werden, entschlüsseln die staatlich akkreditierten Provider die De-
Mails aber zwischenzeitlich. Danach verschlüsseln sie die Nachrichten
wieder und schicken sie an den eigentlichen Empfänger.
Die zwischenzeitliche Entschlüsselung stellt eine inakzeptable Schwach-
stelle dar.
Elektronisches Gerichts- und
                      Verwaltungspostfach – EGVP
http://www.egvp.de/         Version 2.8.0.5
                             Vorteil: Keine JAVA-Abhängigkeit

                            Support: egvp@westernacher.com
Elektronisches Gerichts- und
                      Verwaltungspostfach – EGVP

http://www.egvp.de/         Version 2.9.0.0
Ordnerstruktur anpassen

Anpassung der kanzleieigenen Ordnerstrukturen
Hier am Beispiel der in der Kanzlei eingesetzten Software AnNoText

Historienschablone definieren
 Administrationsprogramm
 flexibel nach Sachgebieten
Ordnerstruktur anpassen
Anpassung der Dateisystem-
Ordnerstruktur

                         Zukünftig:

                          Entfall der Datenübergabe über
                           das Dateisystem
                          Vollständige Abwicklung direkt
                           aus der Anwendung
                          Übergabe aus Datenbank
                           (Stream)
Scanprozess organisieren
Scanprozess organisieren
 Arbeitsabläufe überdenken
  Vorsicht: Kein Arbeitsanfall beim Rechtsanwalt
 flexibel nach Sachgebieten
 Welche Dokumente werden eingescannt?
 Technik des Scannens
  (netzwerkfähige Fotokopierer)
  Auflösung mindestens 200 dpi
 Verschlagwortung
  Tagesdatum abändern
 Dateihandling eingescannter
  Dokumente
Dokumente erstellen
Erstellung eigener Dokumente zum
elektronischen Versand
 Konvertierung in pdf-Format
 Add-In Fachsoftware         oder

                            Speicherfunktion
                             in Word
Dokumente erstellen

                      Erstellung EGVP-
                          Container
Dokumente erstellen

                Beifügen der
                  Dateien
Dokumente erstellen

         Übergabe an EGVP (Sekretariat)
                  vor Signatur
Dokumente erstellen

Nachricht an Rechtsanwalt
 (Signaturaufforderung)
Dokumente erstellen

               Signaturbutton -
                  unterlegt
Dokumente erstellen

Signatur PIN-Eingabe durch
         RAin/RA
Dokumente erstellen

                Nach der Signatur

 Signaturkontrolle durch Angabe des Autors mit Signatursymbol

            Anhänge durch rechten Mausklick kontrollierbar
Dokumente
                   erstellen
BGH, Beschluss vom 14.05.2013, VI ZB 7/13
      EGVP-Verfahren: Anforderungen an die
         qualifizierte elektronische Signatur
Leitsatz
Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte
Container-Signatur genügt den Anforderungen des §
130a ZPO.(Rn.8)
Fundstellen
NJW 2013, 2034-2035 (Leitsatz und Gründe)
BRAK-Mitt 2013, 198-200 (Leitsatz und Gründe)
                        Titel                       25
Dokumentation Versandprozess

                        Sendeprotokoll
Dokumentation Versandprozess

                   Eingangsbestätigung
                    nach § 130a III ZPO
ERV Stolpersteine
ERV Stolpersteine
 Formularwesen
 Zwangsvollstreckungsformularverordnung

 Vollstreckbare Ausfertigung
ERV Stolpersteine

OLG Düsseldorf, Urteil vom
  24.07.2013, VI-U 48/12
Es gibt viel zu tun.
Packen wir es an!
                    WAGNER VOLK BORNEMANN KOPSAN
                          Rechtsanwälte  Notar

  Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk – Frankfurter Straße 8 – 65189 Wiesbaden
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Sie können auch lesen