Einführung in die Raumplanung - Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone - EspaceSuisse

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Einführung in die Raumplanung - Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone - EspaceSuisse
Einführung in die Raumplanung

Vor- und Nachteilsausgleich
Bauen ausserhalb der Bauzone
Karine Markstein, Juristin, Raumplanerin MAS ETH, EspaceSuisse

23. Juni 2021, Online
Einführung in die Raumplanung - Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone - EspaceSuisse
Vor- und Nachteilsausgleich

EspaceSuisse
Karine Markstein Schmidiger, lic.iur.HSG, Raumplanerin MAS ETH   23. Juni 2021

Organisatorisches / Tools

1. Unterlagen: Einführungskurs in die Raumplanung, Juni
   2021 (Online) | EspaceSuisse

2. Für Fragen während dem Vormittag:
   https://de.padlet.com/espacesuisse/FragenEFKJuni21

3. …Webcam an & Mikrofon aus 

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Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile

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Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile

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Inhaltsübersicht

    1. Einführung
    2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG)
    3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
            Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
            Einblick in kantonale Regelungen
            Stand der Umsetzung

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Inhaltsübersicht

    4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
            Einführung
            Materielle Enteignung
            Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser
             Bauzonen?
    5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor-
       und Nachteile möglich?

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Einführung in die Raumplanung - Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone - EspaceSuisse
Inhaltsübersicht

    1. Einführung
    2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG)
    3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
            Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
            Einblick in kantonale Regelungen
            Stand der Umsetzung

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1. Einführung
 Der Grundsatz der Rechtsgleichheit ist in der Raumplanung
  von beschränkter Bedeutung: «Die einen haben Glück,
  andere Pech».
 Das RPG will wirtschaftliche Auswirkungen, welche durch
  Planungsmassnahmen ausgelöst werden, ausgleichen:
  Ausgleich des Mehrwerts (planungsbedingter Vorteil),
  respektive Entschädigung aus materieller Enteignung
  (planungsbedingter Nachteil)

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Einführung in die Raumplanung - Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone - EspaceSuisse
Inhaltsübersicht

    1. Einführung
    2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG)
    3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
            Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
            Einblick in kantonale Regelungen
            Stand der Umsetzung

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2. Artikel 5 RPG
 Bisherige (bis 2014) gesetzliche
  Regelung im Bundesgesetz über die
  Raumplanung (RPG; SR 700)
 Praktisch keine Umsetzung
  in den Kantonen erfolgt,
  vermutlich wegen fehlenden
  Sanktionsmöglichkeiten

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2. Artikel 5 RPG
Neue Regelung: Artikel 5 und 38a RPG, in Kraft seit 1. Mai 2014:

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Inhaltsübersicht

    1. Einführung
    2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG)
    3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
            Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
            Einblick in kantonale Regelungen
            Stand der Umsetzung

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
Mehrwerte entstehen bei Ein-, Auf- und Umzonungen:

Quelle: Mehrwertausgleich: Umsetzung im Kanton Zürich Erläuterungen und Gesetzesentwurf, S. 4.

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
Der Mehrwert ergibt sich aus der Differenz des Wertes einer
Liegenschaft vor und nach der Durchführung einer
Planungsmassnahme.

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
Artikel 5 RPG schreibt folgendes vor (= Mindestinhalt):
 Das kantonale Recht regelt einen angemessen Ausgleich
 Mindesthöhe der Abgabe: 20%
 Fälligkeit der Abgabe: im Zeitpunkt der Überbauung oder
  der Veräusserung
 Erhebung der Abgabe nur bei Einzonungen
 Abzug der Kosten für die Erstellung landwirtschaftlicher
  Ersatzbauten
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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
Artikel 5 RPG schreibt folgendes vor (= Mindestinhalt):
Verwendung der Erträge zur Finanzierung von:
 Entschädigungen bei Rückzonungen oder
 andere Massnahmen der Raumplanung gemäss Artikel 3
  RPG (Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegenden
  Flächen in der Bauzone; Verdichtung der Siedlungsfläche).

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe

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Inhaltsübersicht

    1. Einführung
    2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG)
    3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
            Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
            Einblick in kantonale Regelungen
            Stand der Umsetzung

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Einblick in kantonale Regelungen

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Einblick in kantonale Regelungen

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Inhaltsübersicht

    1. Einführung
    2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG)
    3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
            Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe
            Einblick in kantonale Regelungen
            Stand der Umsetzung

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
     Stand der Umsetzung

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     3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
     Stand der Umsetzung

Quelle: www.are.admin.ch > Raumentwicklung & Raumplanung > Raumplanungsrecht > Revision RPG > RPG 1: Umsetzung in den Kantonen >
Einzonungsstopp

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3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile
Einblick in kantonale Regelungen
Gelten die Übergangsbestimmungen des RPG gelten
über den 30. April 2019 hinaus?
Grundsatz Ja, wenn:
 Kantone ihr entsprechendes Recht in bundesrechtswidriger Weise
  geändert haben oder
 sich im Vollzug zeigen sollte, dass schwerwiegende Differenzen
  zu den Vorgaben des Bundesrechts bestehen.
Rechtmässigkeitsprüfung der kantonalen Regelungen durch das
Bundesgericht, bleibt vorbehalten.
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Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile

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Inhaltsübersicht

    4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
            Einführung
            Materielle Enteignung
            Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser
             Bauzonen?
    5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor-
       und Nachteile möglich?

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteil
Einführung

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Inhaltsübersicht

    4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
            Einführung
            Materielle Enteignung
            Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser
             Bauzonen?
    5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor-
       und Nachteile möglich?

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
 Staatliches Handeln kann es notwendig machen, Eigentum
  von Privaten mittels Enteignung anzueignen.
 Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig und
  inwieweit wird eine solche Enteignung entschädigt?
 Hier muss zwischen
  - formeller,
  - materieller sowie
  - entschädigungsloser Enteignung unterschieden werden.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung

    http://www.bauern-sg.ch/fachinformation/durchleitungsrechte/
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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
Formelle Enteignung:
Bei der formellen
Enteignung werden
dem Betroffenen
Eigentumsrechte
entzogen und auf
einen anderen
übertragen.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung

Quelle: https://www.espacesuisse.ch/de/raumplanung/handlungsfelder-der-innenentwicklung/materielle-enteignung

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
Grundlage der materiellen Enteignung bildet:
 Rechtsprechung des Bundesgerichts
 Eigentumsgarantie: Eigentumsbeschränkungen, die einer
  Enteignung gleichkommen, sind voll zu entschädigen
  (Art. 26 Abs. 2 BV).
 Rückzonungen und Abzonungen sind grundsätzlich zu
  entschädigen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
                            Grundvoraussetzungen für eine
                            Entschädigungspflicht
                            1. Schwerer Eingriff ins
                               Grundeigentum
                               (Eigentumsbeschränkung)
                            2. Ist die bisherige Nutzungsplanung
                               RPG konform?
                            3. «Realisierungswahrscheinlichkeit»
                               der entzogenen Nutzung →
                               enteignungsrechtliche Baureife
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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum:
      «Wenn dem Eigentümer der bisherige oder ein voraussehbarer
      künftiger Gebrauch einer Sache untersagt oder in einer Weise
      eingeschränkt wird, die besonders schwer wiegt, weil ihm eine
      wesentliche aus dem Eigentum fliessende Befugnis entzogen wird».

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum:
Keine Entschädigung solange – gemessen an der der bisherigen
Nutzung – eine «sinnvolle wirtschaftliche Nutzung» des
Grundstücks erhalten bleibt.
Problem: Es gibt grundsätzlich keine Abstufung der
Entschädigung. Es gilt alles oder nichts.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum? Fall Amden SG

Gesamtgrösse des Grundstücks: ca. 10’000 m2
Auszuzonende Fläche: 1’120 m2
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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum? Fall Amden SG –
   Beurteilung des Bundesgerichts:
Grundsatz der gesamtheitlichen Betrachtung: kein schwerer
Eingriff, sofern «angemessene wirtschaftliche Nutzung» nach
der Rückzonung noch möglich ist.
Vorliegend aber: Keine gesamtheitliche Betrachtung für die
Beurteilung der schwere des Eingriffs.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum? Fall Amden SG –
   Beurteilung des Bundesgerichts:
Die Beurteilung bezieht sich auf die Rückzonung des
Grundstückteils in der Wohnzone:
Fläche von 2‘500 m2 wird um 1‘120 m2 verkleinert
→ Reduktion um 44 % → schwerer Eingriff

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
                           Grundvoraussetzungen für eine
                           Entschädigungspflicht
                           1. Schwerer Eingriff ins
                              Grundeigentum
                              (Eigentumsbeschränkung)
                           2. Ist die bisherige Nutzungsplanung
                              RPG konform?
                           3. «Realisierungswahrscheinlichkeit»
                              der entzogenen Nutzung →
                              enteignungsrechtliche Baureife
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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform?

Auszonungen sind in aller Regel entschädigungspflichtig.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform?

Nichteinzonungen sind in aller Regel entschädigungslos zu
dulden.
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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform?
Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde
Dagmersellen LU. 5718

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform?
Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde
Dagmersellen LU – Ausgangslage:
 Umzonung eines Grundstücks von der Wohn- und Gewerbe-
  zone in die Landwirtschaftszone
 Schätzungskommission: Auszonung
 VerwGer Luzern und Bundesgericht: Nichteinzonung.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform?
Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde
Dagmersellen LU – Erwägungen Bundesgericht (I):
 Massgebender Nutzungsplan aus dem Jahr 1998 war
  nicht RPG-konform (Wohnbaureserven
  überdimensioniert)

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform?
Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde
Dagmersellen LU – Erwägungen Bundesgericht (II):
 Eine Entschädigung erfolgt bei Nichteinzonungen nur in
  seltenen Ausnahmefällen:
   Besondere Vertrauensschutzgründe
   Weitgehend überbautes Gebiet
   Grundstück grob erschlossen und im GPK-Perimeter
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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
3. Hohe Realisierungswahrscheinlichkeit der entzogenen
   Nutzung (enteignungsrechtliche Baureife):
Der Eigentümer konnte am massgebenden Stichtag (der
Planänderung) mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen,
sein Land aus eigener Kraft zu überbauen.
 Der Überbauung dürfen keine erheblichen rechtliche oder
  tatsächliche Hindernisse entgegenstehen

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
                            Entschädigungspflicht:
                            Wird eine Entschädigungspflicht
                            aufgrund einer materiellen
                            Enteignung bejaht, müssen die
                            Grundeigentümer in jedem Fall
                            vollumfänglich – d.h. zu 100 % –
                            entschädigt werden.

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Materielle Enteignung
                            Entschädigungshöhe:
                            Grundsatz der vollen Entschädigung.

                            Die konkrete Höhe der Entschädigung
                            bemisst sich bei einer materiellen
                            Enteignung nach dem Minderwert, den
                            das Grundstück infolge der planerischen
                            Eigentumsbeschränkung erleidet.

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Inhaltsübersicht

    4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
        Einführung
        Materielle Enteignung
        Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu
         grosser Bauzonen?
    5. Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und
       Nachteile möglich?

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4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu
grosser Bauzonen?
 Einzelfallweise Betrachtung
 Gemeinden mit klar überdimensionierten
  Bauzonen, in denen eine Rückzonungs-
  pflicht besteht, müssen in vielen Fällen
  nicht mit Entschädigungen rechnen.
 Aber: Die Rechtsprechung ist im Fluss,
  Präzisierungen sind möglich.

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Inhaltsübersicht

    4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile
        Einführung
        Materielle Enteignung
        Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu
         grosser Bauzonen?
    5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor-
       und Nachteile möglich?

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5. Fazit:
Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und
Nachteile möglich?

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Bauen ausserhalb der Bauzonen

EspaceSuisse
Karine Markstein Schmidiger, lic.iur.HSG, Raumplanerin MAS ETH   23. Juni 2021

Inhaltsübersicht

    1. Einleitung
    2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen
       wissen muss»
        Zonenkonformität
        Ausnahmebewilligung
        Widerrechtlich Bauten und Anlagen
    3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative
    4. Diskussionsforum Bauen ausserhalb der Bauzonen (padlet.com)
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1. Einleitung
Trennungsgrundsatz

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1. Einleitung
Trennungsgrundsatz
Zentrale raumplanerische Anliegen:
 zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens
 Schutz des Kulturlandes als Grundlage für eine produzierende
  Landwirtschaft
 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser),
  des Waldes und der Landschaft
    → Wirkung:   getrennter Bodenmarkt (Bundesgesetz über das
                 bäuerliche Bodenrecht, BGBB)

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1. Einleitung
Das Nichtbaugebiet

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1. Einleitung

Trennungsgrundsatz
Landwirtschaftszonen umfassen Land:
 welches sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung resp. den
  produzierenden Gartenbau eignet
 das zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Landwirtschaft
  (Multifunktionalität) benötigt wird
      → Soweit möglich sind grössere, zusammenhängende
      Flächen auszuscheiden.

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1. Einleitung
Das Nichtbaugebiet und trotzdem Bauboom
ausserhalb der Bauzonen?

Quelle: Faktenblatt zum Bauen ausserhalb der Bauzonen,
ARE, 1/2020

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1. Einleitung
Nichtbaugebiet und trotzdem Bauboom
ausserhalb der Bauzonen?

Quelle: Faktenblatt zum Bauen ausserhalb der Bauzonen, ARE, 1/2020

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1. Einleitung
       Politischer Wille

      Quelle : https://www.pronatura.ch/de/doppelinitiative

                                                                                                    Quelle : SRF Sendung Einstein vom 8.11.2012
       EspaceSuisse                                                                                                                                     9

       1. Einleitung
       Strukturwandel in der Landwirtschaft

                                                                                                               www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/
Quelle ARE Wegleitung Pferd &                                                                                  haltungsarten-und-anforderungen.html
Raumplanung

       EspaceSuisse                          https://www.wyss-ittigen.ch/landwirtschafts-betrieb/                                                     10
1. Einleitung
      Freizeitgesellschaft

                             https://www.pferde-boxen.ch/Stall/stall-weber/

                                                                                                    www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/
                                                                                                    haltungsarten-und-anforderungen.html

  Quelle ARE Wegleitung Pferd &                                                                           www.golfboo.com/en/golf-course/golfpark-moossee/
  Raumplanung

                                               www.swissinfo.ch/ger/politik/abstimmung_stimmvolk-
                                               beschraenkt-bau-von-zweitwohnungen/32273038
      EspaceSuisse                    https://www.wyss-ittigen.ch/landwirtschafts-betrieb/                                                            11

      1. Einleitung
      Infrastrukturbauten

                                                                                                      www.berneroberlaender.ch/region/oberland/grimsel-
                                                                                                            www.golfboo.com/en/golf-course/golfpark-moossee/
                                                                                                      erhaelt-neue-staumauer/story/12788625
                     www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn
                     /ausbauprogramme_bahninfrastruktur/neat.html                                   www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/
                                                                                                    haltungsarten-und-anforderungen.html

                                                                                     www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/
                                                                                              www.motocross-schlatt.ch
                                                                                     drunter-oder-drueber/story/31400504
www.srf.ch/sendungen/sinerzyt/eroeffnung-grauholz-
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autobahn-im-mai-1962-2
                                                                                                                                                      12
Inhaltsübersicht

    1. Einleitung
    2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen
       wissen muss»
        Zonenkonformität
        Ausnahmebewilligung
        Widerrechtlich Bauten und Anlagen
    3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative
    4. Diskussionsforum Bauen ausserhalb der Bauzonen (padlet.com)
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2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
Zonenkonforme Bauten und Anlagen

https://hzb-bab.ch/de

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2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
Einleitung

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen

Übersicht
Generelle Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen:
1. längerfristige Existenzfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebs
2. keine entgegenstehende Interessen (Landschaftsschutz / FFF / ...)
3. gewinnorientierte Erwerbstätigkeit (keine Freizeitlandwirtschaft)
4. alle Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone müssen von einer
   kantonalen Behörde erteilt oder wenigstens von ihr genehmigt
   werden.

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen

Übersicht
Als zonenkonform gelten Bauten und Anlagen
1. für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Ökonomiebaute /
   Remise / u.U. bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus)
2. für die Lagerung, die Aufbereitung und der Verkauf («Hoflädeli»)
3. für die innere Aufstockung (d.h. dem Betrieb untergeordneter
   bodenunabhängiger Betriebsteil)
4. für die Gewinnung von Energie (Biogasanlage)
5. für die Haltung und Nutzung von Pferden (Pferdepension)

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen

Ökonomiebauten
Voraussetzungen:
  bodenabhängige Bewirtschaftung
  betriebliche Notwendigkeit / betriebswirtschaftlich objektiv nötig
   (Art. 34 RPV)
  bei Wohnbauten Gewerbegrenze nach BGBB massgebend
  haushälterischen Bodennutzung (Konzentrationsprinzip /
   Ersatzbau vor Neubau) und Landschaftsschutz (Einsehbarkeit,
   aber auch Materialwahl / Gestaltung der Baute)
  bei Tierhaltung: Geruchsabstände zur Bauzone berücksichtigen
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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen

Wohnbauten

                                             Ausschnitt aus R&U 3/20, S. 71 f.

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen

Wohnbauten
Auswahl bundesgerichtlicher Rechtsprechung:
 Grundsatzurteil (Urteil BGer 1C_67/2007 vom 20.9.2007)
 Wohnraum bei Pferdehaltung (Urteil BGer 1C_319/2018 vom
  7.2.2019)
 Weinbetrieb (Urteil BGer 1C_647/2012 vom 3.9.2014)
 Dammhirschzucht (Urteil BGer 1C_408/2012 vom 19.8.2013)
 Selbstverschulden (Urteil BGer 1C_227/2014 vom 11.5.2014)

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
«Hoflädeli»

 Aber: Wo ist die Grenze zum «industriell-gewerblich» nach
        Artikel 34 Absatz 2 RPV?
EspaceSuisse                                                  21

2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
Bauten für die innere Aufstockung

EspaceSuisse                                                  22
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
Bauten für die innere Aufstockung
     Bei der Tierhaltung: Futtermittel werden zugekauft (keine
      genügend betriebseigene Futtermittel)
     Bei der Gemüseproduktion: „Hors-sol-Anbau“
     Grenze der inneren Aufstockung nach Artikel 34, 36 und 37 RPV
     Sobald die bodenunabhängige Bewirtschaftung überhand nimmt,
         „Speziallandwirtschaftszone“

EspaceSuisse                                                      23

2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
Bauten zur Gewinnung von Energie

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung
Zonenkonforme Bauten und Anlagen, welche der Haltung und
Nutzung von Pferden dienen (Pensionstierhaltung)

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
Zusammenfassung

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2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen
  Exkurs: Freizeitlandwirtschaft

                                   Bauten und Anlagen für die
                                   Freizeitlandwirtschaft sind nicht
                                   zonenkonform

www.steinbockzelte.at/fotos

  EspaceSuisse                                                         27

  2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
  Ausnahmen für Bauten und Anlagen

  https://hzb-bab.ch/de

  EspaceSuisse                                                         28
2. Ausnahmebewilligungen

Übersicht

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2. Ausnahmebewilligungen
Generelles
 Baute entspricht nicht dem Zweck der Landwirtschaftszone (sie ist
  nicht zonenkonform), erfordert aber einen Standort ausserhalb der
  Bauzone
 Das Bundesrecht regelt abschliessend, in welchen Fällen eine
  Ausnahmebewilligung erteilt werden kann –
  aber: die Fülle an Ausnahmetatbeständen ist unübersichtlich und
  komplex

EspaceSuisse                                                        30
2. Ausnahmebewilligungen
Generelles

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2. Ausnahmebewilligungen
Generelles
 Die Ausnahmebewilligungen müssen – wie alle Baubewilligungen
  ausserhalb der Bauzone – von einer kantonalen Behörde erteilt oder
  wenigstens von ihr genehmigt werden.

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2. Ausnahmebewilligungen
Errichtung neuer Bauten und Anlagen

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2. Ausnahmebewilligungen
Errichtung neuer Bauten und Anlagen
  positiv standortgebunden (bspw. Mobilfunkantenne) oder
   negativ standortgebunden (bspw. Schiessstand)
  der Zweck der Baute oder Anlage erfordert einen Standort
   ausserhalb der Bauzone
  Rechtsgrundlage: Artikel 24 RPG

EspaceSuisse                                                  34
2. Ausnahmebewilligungen
(altrechtlich) bestehende Bauten und Anlagen

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2. Ausnahmebewilligungen
(altrechtlich) bestehende Bauten und Anlagen
  Dürfen um- und ausgebaut, abgebrochen und wieder aufgebaut
   werden
  sofern rechtmässig – vor 1. Juli 1972, d.h. vor Trennung Bau-/
   Nichtbaugebiet – erstellt
  Voraussetzungen:
       bestimmungsgemäss nutzbar (keine Ruine)
       keine entgegenstehenden Interessen
       Wahrung der ursprünglichen Identität
  Rechtsgrundlage: Artikel 24c RPG

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2. Ausnahmebewilligungen
(altrechtlich) bestehende Bauten und Anlagen

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2. Ausnahmebewilligungen
Umnutzung ohne bauliche Massnahmen

EspaceSuisse                               38
2. Ausnahmebewilligungen
Umnutzung ohne bauliche Massnahmen
  Rechtsgrundlage: Artikel 24a RPG
  Beispiel: Umnutzung einer Remise in ein stilles Lager
          siehe auch Urteil des Bundesgerichts 1C_131/2018 vom
           27. August 2018 „Umnutzung einer Scheune zu Lagerraum
           für Skiliftbetrieb“ (US EspaceSuisse Nr. 5548)

EspaceSuisse                                                       39

2. Ausnahmebewilligungen
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe

EspaceSuisse                                                       40
2. Ausnahmebewilligungen
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe
Voraussetzungen:
  bestehendes landwirtschaftliche Gewerbe
  zwecks Erwirtschaftung eines Zusatzeinkommens
  mit engem sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe
   (Agrotourismus)
  ohne engen sachliche Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe
   (Schreinerei)
  Rechtsgrundlage: Artikel 24b RPG

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2. Ausnahmebewilligungen
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe
mit engem sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe
(Agrotourismus)

EspaceSuisse                                                     42
2. Ausnahmebewilligungen
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe
ohne engen sachliche Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe
 siehe auch Urteil des Bundesgerichts 1C_376/2009 vom
  30. Juli 2010 «Heubühne», Kirchlindach BE

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2. Ausnahmebewilligungen
Hobbymässige Tierhaltung

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2. Ausnahmebewilligungen
Hobbymässige Tierhaltung

Quelle: Merkblatt Abteilung für Baubewilligungen, Kanton AG

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2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
Widerrechtliche Bauten und Anlagen

https://hzb-bab.ch/de

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2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
Widerrechtliche Bauten und Anlagen

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2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
Widerrechtliche Bauten und Anlagen
 Sämtliche Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen brauchen eine
  Baubewilligung, inkl. Zustimmung des Kantons
 Fehlt die Bewilligung oder liegt keine Zustimmung des Kantons vor,
  spricht man von illegalen resp. widerrechtliche Bauten und Anlagen.
 Entweder können diese
         nachträglich bewilligt werden, falls nicht,
         ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen oder
         die illegale Baute oder Anlage ganz zu entfernen.
 «einmal illegal, immer illegal» Urteil des Bundesgerichts
  1C_483/2019 vom 28. April 2021
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2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss»
Weiterführende Infos

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Inhaltsübersicht

    1. Einleitung
    2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der
       Bauzonen wissen muss»
    3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative
    4. Diskussionsforum

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3. Ausblick
Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
(RPG 2)
 Der Bundesrat legte Ende 2018 dem Parlament den Entwurf einer
  Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vor.
 Der Nationalrat beschloss «Nichteintreten» auf die Vorlage.
 Die Kommission des Ständerates überarbeitete die Vorlage
  umfassend, mit dem Ziel diese zu vereinfachen und die Komplexität
  der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Hauptanliegen
  bleibt, die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren.

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3. Ausblick
Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
(RPG 2)
 Der Vorschlag der Kommission ist bis im Herbst in Vernehmlassung.
 Der angepasste Vorschlag soll als Gegenvorschlag zur
  Landschaftsinitiative dienen.
 Der Bundesrat verzichtete auf einen eigenen indirekten
  Gegenvorschlag.
 18.077 n Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
  (parlament.ch)

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3. Ausblick
Landschaftsinitiative

               https://www.landschaftsinitiative.ch/

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Inhaltsübersicht

    1. Einleitung
    2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der
       Bauzonen wissen muss»
    3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative
    4. Diskussionsforum

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Merci viu Mau

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