Einführung in die Raumplanung - Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone - EspaceSuisse
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Einführung in die Raumplanung Vor- und Nachteilsausgleich Bauen ausserhalb der Bauzone Karine Markstein, Juristin, Raumplanerin MAS ETH, EspaceSuisse 23. Juni 2021, Online
Vor- und Nachteilsausgleich EspaceSuisse Karine Markstein Schmidiger, lic.iur.HSG, Raumplanerin MAS ETH 23. Juni 2021 Organisatorisches / Tools 1. Unterlagen: Einführungskurs in die Raumplanung, Juni 2021 (Online) | EspaceSuisse 2. Für Fragen während dem Vormittag: https://de.padlet.com/espacesuisse/FragenEFKJuni21 3. …Webcam an & Mikrofon aus EspaceSuisse 2
Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile EspaceSuisse 3 Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile EspaceSuisse 4
Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG) 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Einblick in kantonale Regelungen Stand der Umsetzung EspaceSuisse 5 Inhaltsübersicht 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Einführung Materielle Enteignung Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser Bauzonen? 5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile möglich? EspaceSuisse 6
Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG) 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Einblick in kantonale Regelungen Stand der Umsetzung EspaceSuisse 7 1. Einführung Der Grundsatz der Rechtsgleichheit ist in der Raumplanung von beschränkter Bedeutung: «Die einen haben Glück, andere Pech». Das RPG will wirtschaftliche Auswirkungen, welche durch Planungsmassnahmen ausgelöst werden, ausgleichen: Ausgleich des Mehrwerts (planungsbedingter Vorteil), respektive Entschädigung aus materieller Enteignung (planungsbedingter Nachteil) EspaceSuisse 8
Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG) 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Einblick in kantonale Regelungen Stand der Umsetzung EspaceSuisse 9 2. Artikel 5 RPG Bisherige (bis 2014) gesetzliche Regelung im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) Praktisch keine Umsetzung in den Kantonen erfolgt, vermutlich wegen fehlenden Sanktionsmöglichkeiten EspaceSuisse 10
2. Artikel 5 RPG Neue Regelung: Artikel 5 und 38a RPG, in Kraft seit 1. Mai 2014: EspaceSuisse 11 Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG) 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Einblick in kantonale Regelungen Stand der Umsetzung EspaceSuisse 12
3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe EspaceSuisse 13 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Mehrwerte entstehen bei Ein-, Auf- und Umzonungen: Quelle: Mehrwertausgleich: Umsetzung im Kanton Zürich Erläuterungen und Gesetzesentwurf, S. 4. EspaceSuisse 14
3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Der Mehrwert ergibt sich aus der Differenz des Wertes einer Liegenschaft vor und nach der Durchführung einer Planungsmassnahme. EspaceSuisse 15 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Artikel 5 RPG schreibt folgendes vor (= Mindestinhalt): Das kantonale Recht regelt einen angemessen Ausgleich Mindesthöhe der Abgabe: 20% Fälligkeit der Abgabe: im Zeitpunkt der Überbauung oder der Veräusserung Erhebung der Abgabe nur bei Einzonungen Abzug der Kosten für die Erstellung landwirtschaftlicher Ersatzbauten EspaceSuisse 16
3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Artikel 5 RPG schreibt folgendes vor (= Mindestinhalt): Verwendung der Erträge zur Finanzierung von: Entschädigungen bei Rückzonungen oder andere Massnahmen der Raumplanung gemäss Artikel 3 RPG (Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegenden Flächen in der Bauzone; Verdichtung der Siedlungsfläche). EspaceSuisse 17 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe EspaceSuisse 18
Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG) 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Einblick in kantonale Regelungen Stand der Umsetzung EspaceSuisse 19 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Einblick in kantonale Regelungen EspaceSuisse 20
3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Einblick in kantonale Regelungen EspaceSuisse 21 Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Artikel 5 Raumplanungsgesetz (RPG) 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Mehrwertabschöpfung / Mehrwertabgabe Einblick in kantonale Regelungen Stand der Umsetzung EspaceSuisse 22
3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Stand der Umsetzung EspaceSuisse 23 3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Stand der Umsetzung Quelle: www.are.admin.ch > Raumentwicklung & Raumplanung > Raumplanungsrecht > Revision RPG > RPG 1: Umsetzung in den Kantonen > Einzonungsstopp EspaceSuisse 24
3. Ausgleich planungsbedingter Vorteile Einblick in kantonale Regelungen Gelten die Übergangsbestimmungen des RPG gelten über den 30. April 2019 hinaus? Grundsatz Ja, wenn: Kantone ihr entsprechendes Recht in bundesrechtswidriger Weise geändert haben oder sich im Vollzug zeigen sollte, dass schwerwiegende Differenzen zu den Vorgaben des Bundesrechts bestehen. Rechtmässigkeitsprüfung der kantonalen Regelungen durch das Bundesgericht, bleibt vorbehalten. EspaceSuisse 25 Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile EspaceSuisse 26
Inhaltsübersicht 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Einführung Materielle Enteignung Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser Bauzonen? 5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile möglich? EspaceSuisse 27 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteil Einführung EspaceSuisse 28
Inhaltsübersicht 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Einführung Materielle Enteignung Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser Bauzonen? 5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile möglich? EspaceSuisse 29 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Staatliches Handeln kann es notwendig machen, Eigentum von Privaten mittels Enteignung anzueignen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig und inwieweit wird eine solche Enteignung entschädigt? Hier muss zwischen - formeller, - materieller sowie - entschädigungsloser Enteignung unterschieden werden. EspaceSuisse 30
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung http://www.bauern-sg.ch/fachinformation/durchleitungsrechte/ EspaceSuisse 31 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Formelle Enteignung: Bei der formellen Enteignung werden dem Betroffenen Eigentumsrechte entzogen und auf einen anderen übertragen. EspaceSuisse 32
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Quelle: https://www.espacesuisse.ch/de/raumplanung/handlungsfelder-der-innenentwicklung/materielle-enteignung EspaceSuisse 33 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Grundlage der materiellen Enteignung bildet: Rechtsprechung des Bundesgerichts Eigentumsgarantie: Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, sind voll zu entschädigen (Art. 26 Abs. 2 BV). Rückzonungen und Abzonungen sind grundsätzlich zu entschädigen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. EspaceSuisse 34
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Grundvoraussetzungen für eine Entschädigungspflicht 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum (Eigentumsbeschränkung) 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG konform? 3. «Realisierungswahrscheinlichkeit» der entzogenen Nutzung → enteignungsrechtliche Baureife EspaceSuisse 35 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum: «Wenn dem Eigentümer der bisherige oder ein voraussehbarer künftiger Gebrauch einer Sache untersagt oder in einer Weise eingeschränkt wird, die besonders schwer wiegt, weil ihm eine wesentliche aus dem Eigentum fliessende Befugnis entzogen wird». EspaceSuisse 36
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum: Keine Entschädigung solange – gemessen an der der bisherigen Nutzung – eine «sinnvolle wirtschaftliche Nutzung» des Grundstücks erhalten bleibt. Problem: Es gibt grundsätzlich keine Abstufung der Entschädigung. Es gilt alles oder nichts. EspaceSuisse 37 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum? Fall Amden SG Gesamtgrösse des Grundstücks: ca. 10’000 m2 Auszuzonende Fläche: 1’120 m2 EspaceSuisse 38
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum? Fall Amden SG – Beurteilung des Bundesgerichts: Grundsatz der gesamtheitlichen Betrachtung: kein schwerer Eingriff, sofern «angemessene wirtschaftliche Nutzung» nach der Rückzonung noch möglich ist. Vorliegend aber: Keine gesamtheitliche Betrachtung für die Beurteilung der schwere des Eingriffs. EspaceSuisse 39 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum? Fall Amden SG – Beurteilung des Bundesgerichts: Die Beurteilung bezieht sich auf die Rückzonung des Grundstückteils in der Wohnzone: Fläche von 2‘500 m2 wird um 1‘120 m2 verkleinert → Reduktion um 44 % → schwerer Eingriff EspaceSuisse 40
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Grundvoraussetzungen für eine Entschädigungspflicht 1. Schwerer Eingriff ins Grundeigentum (Eigentumsbeschränkung) 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG konform? 3. «Realisierungswahrscheinlichkeit» der entzogenen Nutzung → enteignungsrechtliche Baureife EspaceSuisse 41 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform? Auszonungen sind in aller Regel entschädigungspflichtig. EspaceSuisse 42
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform? Nichteinzonungen sind in aller Regel entschädigungslos zu dulden. EspaceSuisse 43 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform? Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde Dagmersellen LU. 5718 EspaceSuisse 44
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform? Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde Dagmersellen LU – Ausgangslage: Umzonung eines Grundstücks von der Wohn- und Gewerbe- zone in die Landwirtschaftszone Schätzungskommission: Auszonung VerwGer Luzern und Bundesgericht: Nichteinzonung. EspaceSuisse 45 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform? Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde Dagmersellen LU – Erwägungen Bundesgericht (I): Massgebender Nutzungsplan aus dem Jahr 1998 war nicht RPG-konform (Wohnbaureserven überdimensioniert) EspaceSuisse 46
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 2. Ist die bisherige Nutzungsplanung RPG-konform? Urteil BGer 1C_275/2018 vom 15.10.2019, Gemeinde Dagmersellen LU – Erwägungen Bundesgericht (II): Eine Entschädigung erfolgt bei Nichteinzonungen nur in seltenen Ausnahmefällen: Besondere Vertrauensschutzgründe Weitgehend überbautes Gebiet Grundstück grob erschlossen und im GPK-Perimeter EspaceSuisse 47 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung 3. Hohe Realisierungswahrscheinlichkeit der entzogenen Nutzung (enteignungsrechtliche Baureife): Der Eigentümer konnte am massgebenden Stichtag (der Planänderung) mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, sein Land aus eigener Kraft zu überbauen. Der Überbauung dürfen keine erheblichen rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen EspaceSuisse 48
4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Entschädigungspflicht: Wird eine Entschädigungspflicht aufgrund einer materiellen Enteignung bejaht, müssen die Grundeigentümer in jedem Fall vollumfänglich – d.h. zu 100 % – entschädigt werden. EspaceSuisse 49 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Materielle Enteignung Entschädigungshöhe: Grundsatz der vollen Entschädigung. Die konkrete Höhe der Entschädigung bemisst sich bei einer materiellen Enteignung nach dem Minderwert, den das Grundstück infolge der planerischen Eigentumsbeschränkung erleidet. EspaceSuisse 50
Inhaltsübersicht 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Einführung Materielle Enteignung Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser Bauzonen? 5. Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile möglich? EspaceSuisse 51 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser Bauzonen? Einzelfallweise Betrachtung Gemeinden mit klar überdimensionierten Bauzonen, in denen eine Rückzonungs- pflicht besteht, müssen in vielen Fällen nicht mit Entschädigungen rechnen. Aber: Die Rechtsprechung ist im Fluss, Präzisierungen sind möglich. EspaceSuisse 52
Inhaltsübersicht 4. Ausgleich planungsbedingter Nachteile Einführung Materielle Enteignung Entschädigungspflicht bei Rückzonung zu grosser Bauzonen? 5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile möglich? EspaceSuisse 53 5. Fazit: Ist ein Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile möglich? EspaceSuisse 54
Bauen ausserhalb der Bauzonen EspaceSuisse Karine Markstein Schmidiger, lic.iur.HSG, Raumplanerin MAS ETH 23. Juni 2021 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Zonenkonformität Ausnahmebewilligung Widerrechtlich Bauten und Anlagen 3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative 4. Diskussionsforum Bauen ausserhalb der Bauzonen (padlet.com) EspaceSuisse 2
1. Einleitung Trennungsgrundsatz EspaceSuisse 3 1. Einleitung Trennungsgrundsatz Zentrale raumplanerische Anliegen: zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens Schutz des Kulturlandes als Grundlage für eine produzierende Landwirtschaft Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser), des Waldes und der Landschaft → Wirkung: getrennter Bodenmarkt (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, BGBB) EspaceSuisse 4
1. Einleitung Das Nichtbaugebiet EspaceSuisse 5 1. Einleitung Trennungsgrundsatz Landwirtschaftszonen umfassen Land: welches sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung resp. den produzierenden Gartenbau eignet das zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Landwirtschaft (Multifunktionalität) benötigt wird → Soweit möglich sind grössere, zusammenhängende Flächen auszuscheiden. EspaceSuisse 6
1. Einleitung Das Nichtbaugebiet und trotzdem Bauboom ausserhalb der Bauzonen? Quelle: Faktenblatt zum Bauen ausserhalb der Bauzonen, ARE, 1/2020 EspaceSuisse 7 1. Einleitung Nichtbaugebiet und trotzdem Bauboom ausserhalb der Bauzonen? Quelle: Faktenblatt zum Bauen ausserhalb der Bauzonen, ARE, 1/2020 EspaceSuisse 8
1. Einleitung Politischer Wille Quelle : https://www.pronatura.ch/de/doppelinitiative Quelle : SRF Sendung Einstein vom 8.11.2012 EspaceSuisse 9 1. Einleitung Strukturwandel in der Landwirtschaft www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/ Quelle ARE Wegleitung Pferd & haltungsarten-und-anforderungen.html Raumplanung EspaceSuisse https://www.wyss-ittigen.ch/landwirtschafts-betrieb/ 10
1. Einleitung Freizeitgesellschaft https://www.pferde-boxen.ch/Stall/stall-weber/ www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/ haltungsarten-und-anforderungen.html Quelle ARE Wegleitung Pferd & www.golfboo.com/en/golf-course/golfpark-moossee/ Raumplanung www.swissinfo.ch/ger/politik/abstimmung_stimmvolk- beschraenkt-bau-von-zweitwohnungen/32273038 EspaceSuisse https://www.wyss-ittigen.ch/landwirtschafts-betrieb/ 11 1. Einleitung Infrastrukturbauten www.berneroberlaender.ch/region/oberland/grimsel- www.golfboo.com/en/golf-course/golfpark-moossee/ erhaelt-neue-staumauer/story/12788625 www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn /ausbauprogramme_bahninfrastruktur/neat.html www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/ haltungsarten-und-anforderungen.html www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/ www.motocross-schlatt.ch drunter-oder-drueber/story/31400504 www.srf.ch/sendungen/sinerzyt/eroeffnung-grauholz- EspaceSuisse autobahn-im-mai-1962-2 12
Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Zonenkonformität Ausnahmebewilligung Widerrechtlich Bauten und Anlagen 3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative 4. Diskussionsforum Bauen ausserhalb der Bauzonen (padlet.com) EspaceSuisse 13 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Zonenkonforme Bauten und Anlagen https://hzb-bab.ch/de EspaceSuisse 14
2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Einleitung EspaceSuisse 15 2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Übersicht Generelle Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen: 1. längerfristige Existenzfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebs 2. keine entgegenstehende Interessen (Landschaftsschutz / FFF / ...) 3. gewinnorientierte Erwerbstätigkeit (keine Freizeitlandwirtschaft) 4. alle Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone müssen von einer kantonalen Behörde erteilt oder wenigstens von ihr genehmigt werden. EspaceSuisse 16
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Übersicht Als zonenkonform gelten Bauten und Anlagen 1. für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Ökonomiebaute / Remise / u.U. bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus) 2. für die Lagerung, die Aufbereitung und der Verkauf («Hoflädeli») 3. für die innere Aufstockung (d.h. dem Betrieb untergeordneter bodenunabhängiger Betriebsteil) 4. für die Gewinnung von Energie (Biogasanlage) 5. für die Haltung und Nutzung von Pferden (Pferdepension) EspaceSuisse 17 2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Ökonomiebauten Voraussetzungen: bodenabhängige Bewirtschaftung betriebliche Notwendigkeit / betriebswirtschaftlich objektiv nötig (Art. 34 RPV) bei Wohnbauten Gewerbegrenze nach BGBB massgebend haushälterischen Bodennutzung (Konzentrationsprinzip / Ersatzbau vor Neubau) und Landschaftsschutz (Einsehbarkeit, aber auch Materialwahl / Gestaltung der Baute) bei Tierhaltung: Geruchsabstände zur Bauzone berücksichtigen EspaceSuisse 18
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Wohnbauten Ausschnitt aus R&U 3/20, S. 71 f. EspaceSuisse 19 2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Wohnbauten Auswahl bundesgerichtlicher Rechtsprechung: Grundsatzurteil (Urteil BGer 1C_67/2007 vom 20.9.2007) Wohnraum bei Pferdehaltung (Urteil BGer 1C_319/2018 vom 7.2.2019) Weinbetrieb (Urteil BGer 1C_647/2012 vom 3.9.2014) Dammhirschzucht (Urteil BGer 1C_408/2012 vom 19.8.2013) Selbstverschulden (Urteil BGer 1C_227/2014 vom 11.5.2014) EspaceSuisse 20
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen «Hoflädeli» Aber: Wo ist die Grenze zum «industriell-gewerblich» nach Artikel 34 Absatz 2 RPV? EspaceSuisse 21 2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Bauten für die innere Aufstockung EspaceSuisse 22
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Bauten für die innere Aufstockung Bei der Tierhaltung: Futtermittel werden zugekauft (keine genügend betriebseigene Futtermittel) Bei der Gemüseproduktion: „Hors-sol-Anbau“ Grenze der inneren Aufstockung nach Artikel 34, 36 und 37 RPV Sobald die bodenunabhängige Bewirtschaftung überhand nimmt, „Speziallandwirtschaftszone“ EspaceSuisse 23 2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Bauten zur Gewinnung von Energie EspaceSuisse 24
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung Zonenkonforme Bauten und Anlagen, welche der Haltung und Nutzung von Pferden dienen (Pensionstierhaltung) EspaceSuisse 25 2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Zusammenfassung EspaceSuisse 26
2. Zonenkonforme Bauten und Anlagen Exkurs: Freizeitlandwirtschaft Bauten und Anlagen für die Freizeitlandwirtschaft sind nicht zonenkonform www.steinbockzelte.at/fotos EspaceSuisse 27 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Ausnahmen für Bauten und Anlagen https://hzb-bab.ch/de EspaceSuisse 28
2. Ausnahmebewilligungen Übersicht EspaceSuisse 29 2. Ausnahmebewilligungen Generelles Baute entspricht nicht dem Zweck der Landwirtschaftszone (sie ist nicht zonenkonform), erfordert aber einen Standort ausserhalb der Bauzone Das Bundesrecht regelt abschliessend, in welchen Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann – aber: die Fülle an Ausnahmetatbeständen ist unübersichtlich und komplex EspaceSuisse 30
2. Ausnahmebewilligungen Generelles EspaceSuisse 31 2. Ausnahmebewilligungen Generelles Die Ausnahmebewilligungen müssen – wie alle Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone – von einer kantonalen Behörde erteilt oder wenigstens von ihr genehmigt werden. EspaceSuisse 32
2. Ausnahmebewilligungen Errichtung neuer Bauten und Anlagen EspaceSuisse 33 2. Ausnahmebewilligungen Errichtung neuer Bauten und Anlagen positiv standortgebunden (bspw. Mobilfunkantenne) oder negativ standortgebunden (bspw. Schiessstand) der Zweck der Baute oder Anlage erfordert einen Standort ausserhalb der Bauzone Rechtsgrundlage: Artikel 24 RPG EspaceSuisse 34
2. Ausnahmebewilligungen (altrechtlich) bestehende Bauten und Anlagen EspaceSuisse 35 2. Ausnahmebewilligungen (altrechtlich) bestehende Bauten und Anlagen Dürfen um- und ausgebaut, abgebrochen und wieder aufgebaut werden sofern rechtmässig – vor 1. Juli 1972, d.h. vor Trennung Bau-/ Nichtbaugebiet – erstellt Voraussetzungen: bestimmungsgemäss nutzbar (keine Ruine) keine entgegenstehenden Interessen Wahrung der ursprünglichen Identität Rechtsgrundlage: Artikel 24c RPG EspaceSuisse 36
2. Ausnahmebewilligungen (altrechtlich) bestehende Bauten und Anlagen EspaceSuisse 37 2. Ausnahmebewilligungen Umnutzung ohne bauliche Massnahmen EspaceSuisse 38
2. Ausnahmebewilligungen Umnutzung ohne bauliche Massnahmen Rechtsgrundlage: Artikel 24a RPG Beispiel: Umnutzung einer Remise in ein stilles Lager siehe auch Urteil des Bundesgerichts 1C_131/2018 vom 27. August 2018 „Umnutzung einer Scheune zu Lagerraum für Skiliftbetrieb“ (US EspaceSuisse Nr. 5548) EspaceSuisse 39 2. Ausnahmebewilligungen Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe EspaceSuisse 40
2. Ausnahmebewilligungen Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe Voraussetzungen: bestehendes landwirtschaftliche Gewerbe zwecks Erwirtschaftung eines Zusatzeinkommens mit engem sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe (Agrotourismus) ohne engen sachliche Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe (Schreinerei) Rechtsgrundlage: Artikel 24b RPG EspaceSuisse 41 2. Ausnahmebewilligungen Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe mit engem sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe (Agrotourismus) EspaceSuisse 42
2. Ausnahmebewilligungen Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe ohne engen sachliche Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe siehe auch Urteil des Bundesgerichts 1C_376/2009 vom 30. Juli 2010 «Heubühne», Kirchlindach BE EspaceSuisse 43 2. Ausnahmebewilligungen Hobbymässige Tierhaltung EspaceSuisse 44
2. Ausnahmebewilligungen Hobbymässige Tierhaltung Quelle: Merkblatt Abteilung für Baubewilligungen, Kanton AG EspaceSuisse 45 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Widerrechtliche Bauten und Anlagen https://hzb-bab.ch/de EspaceSuisse 46
2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Widerrechtliche Bauten und Anlagen EspaceSuisse 47 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Widerrechtliche Bauten und Anlagen Sämtliche Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen brauchen eine Baubewilligung, inkl. Zustimmung des Kantons Fehlt die Bewilligung oder liegt keine Zustimmung des Kantons vor, spricht man von illegalen resp. widerrechtliche Bauten und Anlagen. Entweder können diese nachträglich bewilligt werden, falls nicht, ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen oder die illegale Baute oder Anlage ganz zu entfernen. «einmal illegal, immer illegal» Urteil des Bundesgerichts 1C_483/2019 vom 28. April 2021 EspaceSuisse 48
2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» Weiterführende Infos EspaceSuisse 49 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» 3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative 4. Diskussionsforum EspaceSuisse 50
3. Ausblick Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) Der Bundesrat legte Ende 2018 dem Parlament den Entwurf einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vor. Der Nationalrat beschloss «Nichteintreten» auf die Vorlage. Die Kommission des Ständerates überarbeitete die Vorlage umfassend, mit dem Ziel diese zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Hauptanliegen bleibt, die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. EspaceSuisse 51 3. Ausblick Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) Der Vorschlag der Kommission ist bis im Herbst in Vernehmlassung. Der angepasste Vorschlag soll als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dienen. Der Bundesrat verzichtete auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag. 18.077 n Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe (parlament.ch) EspaceSuisse 52
3. Ausblick Landschaftsinitiative https://www.landschaftsinitiative.ch/ EspaceSuisse 53 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. «Was man über’s Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss» 3. Ausblick: RPG 2 / Landschaftsinitiative 4. Diskussionsforum EspaceSuisse 54
Merci viu Mau EspaceSuisse 55
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