Hygienekonzept der Sportfreunde Dornstadt e.V. Abteilung Fußball
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Hygienekonzept der Sportfreunde Dornstadt e.V. Abteilung Fußball Stand 26.10.21 Allgemeines zur Coronaverordnung Sport Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg Voraussetzung für die Durchführung des Trainings-und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzepts gemäß aktueller Corona Verordnung und Corona Verordnung Sport. Für seine Wettbewerbe erstellt der der WFV ein Musterhygienekonzept, welches von den Vereinen an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Im Folgenden passen wir die aktuellen WFV-Vorgaben an die Gegebenheiten in Dornstadt in. Alle Spieler, Trainer, Betreuer, Zuschauer, die am Training oder an Spielen der SFD teilnehmen, müssen über die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts informiert werden und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Allgemeine Hygiene-und Distanzregeln • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. • In Trainings-und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten. • Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen. • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)., • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände. • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld. • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde. → es dürfen keine Getränke an Gegner ausgegeben werden • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames enges Jubeln. • Basisstufe: Keine 3G-Pflicht (Schnelltest) • Warnstufe: 3G-Pflicht für alle Teilnehmer, Trainer, Zuschauer (Schnelltest) Kontaktdatenerfassung • Es besteht die Pflicht zur Erhebung folgender Daten von allen Anwesenden (Spieler*innen, Trainer*innen, SR*innen, Zuschauer*innen, an der Organisation Beteiligte): Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer. Die Erhebung kann unter Einhaltung des Datenschutzes manuell (z.B. Einzelformulare auf Papier) oder elektronisch per App erfolgen (z.B. über CoronaWarn-App oder Luca App). Nehmen ausschließlich vereinseigene Personen teil (z.B. im Training), ist eine Liste mit den Namen ausreichend, sofern die Kontaktdaten in der Vereinsverwaltung vorliegen. Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 1
Zutritts- und Teilnahmeverbot Der Zutritt zum Sportgelände sollte bzw. muss untersagt werden: • bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne. • bei Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot; Hinweis: wenn derartige Symptome bei einer Person des eigenen Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme verzichtet werden. • bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts • erkennbar alkoholisierten Personen Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G) • Der Zutritt zu geschlossenen Räumen einer Sportanlage ist nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. • Die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Sporthalle, Umkleidekabine) gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. • Schüler/innen (der allg. Schulen) gelten in der Basisstufe und in der Warnstufe grundsätzlich als getestet, auch wenn ein PCR-Test verlangt wird. Dies gilt auch in den Ferien. Als Testnachweis genügt ein Dokument, dass sie als Schüler ausweist (z.B. Schülerausweis). • Basisstufe: Ausnahmen gibt es lediglich für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang von Personen, die Sport im Freien ausüben. • Warnstufe: 3G-Pflicht gilt bei der Veranstaltung, also auch beim Toilettengang. • gültig sind Test-Bescheinigungen: - von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt) - von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt) - vor Ort unter Aufsicht desjenigen ausgestellt, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss • Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden Zonierung des Sportgeländes Das Sportgelände wird in sechs Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt. Zone 1: Spielfeld/Innenraum Stadion In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und Laufbahn, Basketballfeld, Beachvolleyballplatz) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: o Spieler o Trainer o Funktionsteams o Schiedsrichter o Sanitäts-und Ordnungsdienst o Hygienebeauftragter o Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung) Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 2
Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstands. • Das Betreten der Gerätehütten ist nur den Trainern und Funktionsteams gestattet. Zugang zu Zone 1, 2 und 3 erfolgt am Haupteingang über das rechte Tor. Zone 2: Zuschauerbereich Stadion • Die Zone 2 „Zuschauerbereich Stadion“ bezeichnet die Tribüne unter freiem Himmel und ist zur Laufbahn durch ein Geländer abgegrenzt. Jenseits des Geländers ist kein Zutritt mehr für Zuschauer. • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen die Sportstätte über den offiziellen Eingang betreten, sodass die Kontaktdaten zuverlässig erfasst werden können und die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist. • Basisstufe: Ist damit zu rechnen, dass sich mehr als 150 Zuschauer auf der Tribüne einfinden, dann gilt die 3G-Pflicht für den Zuschauerbereich. Eine entsprechende Zutrittskontrolle muss erfolgen. • Warnstufe: Für Zuschauer gilt grundsätzlich 3G-Pflicht. Ausgenommen Kinder unter 6 Jahren. Schüler gelten als getestet. Zone 3: Vereinsgebäude • Das Vereinsgebäude darf nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden. Dieser darf nur abgelegt werden, sofern man seinen Sitzplatz nicht verlässt. • Basisstufe: Im Gebäude herrscht 3G-Pflicht (Schnelltest genügt). Entsprechende Nachweise müssen kontrolliert werden. Ausnahme: Bei Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien besteht keine 3G-Pflicht, sofern das Gebäude unmittelbar nach Erhalt der Speisen/Getränke verlassen wird. • Warnstufe: Im Gebäude herrscht 3G-Pflicht (PCR-Pflicht). Entsprechende Nachweise müssen kontrolliert werden. Ausnahme: Bei Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien genügt der einfache 3G-Nachweis (Schnelltest), sofern das Gebäude unmittelbar nach Erhalt der Speisen/Getränke verlassen wird. • Auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit zu achten, sowohl im Sitzen, wie auch im Stehen. • Die Toiletten im UG des Vereinsgebäudes sind über den Gaststättenbereich des Vereinsheimes zu erreichen. Beim Gang zur Toilette ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Ebenso können die Toiletten vom Parkplatz her über den öffentlichen Außenbereich betreten werden. Auch hier muss ab dem Eingang ein Mund- Nasenschutz getragen werden. • Das Vereinsheim wird über die beiden gegenüber liegenden großen Schiebetüren vor der Nutzung, zwischendurch und am Ende der Veranstaltung großzügig gelüftet. Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 3
Zone 4: Schiedsrichter/innen Umkleide • Bei Einzelnutzung einer Umkleide durch den Schiedsrichter, genügt die Vorlage eines Schnelltestes. Maskenpflicht in Innenräumnen gilt auch für den Schiedsrichter. • Die Zone 4 „Umkleide Schiedsrichter/in“ befindet sich im UG des Vereinsgebäudes und ist über den Außenbereich vom Parkplatz her zu betreten. Auch hier ist ein Mund- Nasenschutz zu tragen, da nicht auszuschließen ist, dass sich, bei aufeinanderfolgenden Spielen, Schiedsrichter/innen im Flur der Umkleiden begegnen und hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. • Die Räume werden vor und nach der Nutzung ausreichend/auf Durchzug gelüftet . Der Zugang für die Schiedsrichter/innen zum Spielfeld erfolgt auch über das rechte Tor am Haupteingang. Zone 5: Umkleidebereich Sporthalle beim Bürgersaal/Bühlhalle/Umkleiden Vereinsheim • Im gesamten Innenbereichen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. • Es besteht grundsätzlich 3G-Nachweispflicht zur Nutzung von Innenräumen; die Einzelnutzung der Toiletten ausgenommen. Basisstufe: Es genügen Schnelltests als 3G-Nachweis. Warnstufe: Für die Nutzung von Innenräumen/Kabinen müssen nicht-immunisierte Personen einen PCR-Test (nicht älter als 48h) vorlegen. • Die Gastmannschaft ist dazu verpflichtet, vor Betreten der Umkleideräume, das vom WFV bereitgestellte Formular „Bestätigung zum 3G-Nachweis“beim Spielleiter der SFD abzugeben oder dieses vorab über das DFBNet Postfach zu schicken. Ohne Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Bestätigung, ist ein Betreten der Umkleideräume nicht erlaubt. • In Zone 5 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt: - Spieler - Trainer - Funktionsteams - Schiedsrichter - Hygienebeauftragter • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung. • Vor und nach jeder Nutzung/Spiel werden die Umkleiden über die Oberlichter kräftig gelüftet. • Maximale Belegung Umkleidekabinen: Aus dem Abstandsgebot ergibt sich eine Maximalbelegung der Umkleidekabinen: - Umkleiden Vereinsheim: Maximal 5 Personen gleichzeitig Maximal 1 Person in der Dusche - Umkleiden große Sporthalle: Max. 6 Personen gleichzeitig Max. 2 Personen in der Dusche - Umkleiden Bühlhalle: Max. 10 Personen gleichzeitig Max. 3 Personen in der Dusche Der Aufenthalt in Umkleiden/Duschen ist auf das Nötigste zu beschränken . Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 4
Zone 6: Spielfeld + Zuschauerbereich Jugendplatz • Auf dem Spielfeld befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: - Spieler - Trainer - Funktionsteams - Schiedsrichter - Sanitäts-und Ordnungsdienst - Hygienebeauftragter - Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung) Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstands. • Zuschauer haben zu jeder Zeit mindestens 2 Meter Abstand zur Spielfeldmarkierung und zu den Spielerinnen zu halten. • Großfeldspiele werden wegen der sehr beschränkten Zuschauerplätze auf dem Jugendplatz nach Möglichkeit im Stadion ausgetragen. • Das Betreten der Gerätehütten ist nur den Trainern und Funktionsteams gestattet • Die Toiletten können im UG des Vereinsgebäudes vom Parkplatz her über den öffentlichen Außenbereich betreten werden. Auch hier muss ab dem Eingang ein Mund- Nasenschutz getragen werden. Die Toiletten sind einzeln, ggf. zeitlich versetzt zu betreten. • Zugang zu Zone 6 erfolgt über den Parkplatz durch das Haupteingangstor des Jugendplatzes. Beim Betreten/Verlassen des Jugendplatzes hat immer derjenige Vorrang der den Jugendplatz verlässt, da auf der Treppe der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wer den Jugendplatz betreten möchte, muss im Außenbereich warten, bis sich niemand mehr auf der Treppe befindet. Sport in der Halle oder geschlossenen Räumen: • 3G-Pflicht für alle Teilnehmer/Trainer/Betreuer ab 6 Jahren. Basisstufe: Antigen-Schnelltest genügt. Warnstufe: PCR-Test ist Pflicht. Schnelltest genügt nicht! (Nachweise müssen vor Beginn kontrolliert werden, Nachweiskontrolle obliegt den einzelnen Abteilungen bzw. den Übungsleitern. Schüler gelten auch in der Warnstufe als getestet. • Abstandsgebot 1,5m und Maskenpflicht gelten im gesamten Innenbereich (Ausnahme: direkt bei der Sportausübung) • In Umkleiden und Duschen gelten ebenfalls Abstands- und Maskenpflicht. • Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung muss geführt werden (Aufbewahrung 4 Wochen) • Mehrere Gruppen in der Halle gleichzeitig möglich. Kontakt/Vermischen der Gruppen ist nicht erlaubt. • Kontaktflächen müssen gereinigt werden • Räume sind regelmäßig gut zu durchlüften • Personen mit Corona-Symptomen und Personen, für die eine Absonderungs- /Quarantänepflicht besteht, dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Getestete, Geimpfte und Genesene. Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 5
Sport im Freien ohne Nutzung von Umkleiden: • Basisstufe: Keine 3G-Pflicht (Schnelltest) Warnstufe: 3G-Pflicht für alle Teilnehmer, Trainer, Zuschauer (Schnelltest) (Nachweise müssen vor Beginn kontrolliert werden, Nachweiskontrolle obliegt den einzelnen Abteilungen). • Abstandsgebot 1,5m gilt (Ausnahme: direkt bei der Sportausübung) • Maskenpflicht gilt, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. • Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung muss geführt werden (Aufbewahrung 4 Wochen) • Mehrere Gruppen auf dem Sportgelände gleichzeitig möglich. Kontakt/Vermischen der Gruppen ist nicht erlaubt. • Kontaktflächen z.B. Trainingsgeräte müssen gereinigt werden. • Basisstufe: Die Toilette kann benutzt werden (ohne 3G) Warnstufe: 3G-Pflicht gilt bei der Veranstaltung, also auch beim Toilettengang. • Personen mit Corona-Symptomen und Personen, für die eine Absonderungs- /Quarantänepflicht besteht, dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Getestete, Geimpfte und Genesene. Sport im Freien mit Nutzung von Umkleiden: • Basisstufe: Es besteht 3G-Pflicht für alle Nutzer der Umkleiden Warnstufe: 3G-Pflicht für alle Teilnehmer! Wobei nicht-immunisierte Nutzer von Umkleiden/Duschen einen PCR-Test vorlegen müssen. (Nachweise müssen vor Beginn kontrolliert werden, Nachweiskontrolle obliegt den einzelnen Abteilungen). • Abstandsgebot 1,5m gilt (Ausnahme: direkt bei der Sportausübung) • In den Umkleiden/Duschen gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. • Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung muss geführt werden (Aufbewahrung 4 Wochen) • Mehrere Gruppen auf einem Gelände gleichzeitig möglich. Kontakt/Vermischen der Gruppen ist nicht erlaubt. • Kontaktflächen müssen gereinigt werden • Umkleideräume und Duschen sind regelmäßig gut zu durchlüften • Personen mit Corona-Symptomen und Personen, für die eine Absonderungs- /Quarantänepflicht besteht, dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Getestete, Geimpfte und Genesene. Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 6
Gelände / Eingang • Am Eingang der Sportplätze befinden sich die Formulare und Unterlagen zur Datenerhebung. Die Nutzung der Luca-App ist auch möglich. Der QR-Code befindet sich bei der Einlasskontrolle. • Am Eingang findet eine Zugangskontrolle statt. Die Registrierung der Zuschauer wird überwacht und ggf. 3G-Nachweise geprüft. • Ein Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. • Die allgemeinen Hygienevorschriften, Angaben zur Datenverarbeitung, Zutritts-und Teilnahmeverbot, Hinweis auf das Tragen einer Alltagsmaske im Gebäude und Abstandsregelung sind ausgeschildert. Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 7
Vorankündigungen des Hygienekonzeptes • Alle Mannschaften aus den jeweiligen Ligen aller Altersklassen werden vorab per Mail im DFB-Postfach über das gültige Hygienekonzept informiert. • Die Veröffentlichung erfolgt über die Homepage. • Eine Druckversion liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. • Alle beteiligten Personen (Verantwortliche, Trainer, Funktionäre, Sportler , Zuschauer) werden über die Regelungen informiert. Verantwortliche Beim Hauptverein steht Stefan Kling für alle Fragen rund um die Corona- Verordnungen und behördlichen Anordnungen zur Verfügung. • Die Umsetzung des Hygienekonzeptes im Rahmen des Spiel- und Trainingsbetriebs obliegt bei Heimspielen und Training der Fußballabteilung. • Bei Heimspielen und Training ist der jeweilige Trainer für die Umsetzung der Regeln verantwortlich. Die Abteilungsleitung bzw. der Trainer/Übungsleiter kann eine andere verantwortliche Person benennen (Anwesenheitspflicht). Infos für Zuschauer (liegen an den Eingängen/beim Zugang zu Zone 1 und 6 am Spieltag aus) Zuschauerregeln: Zutritt, Abstand, Hinweise • Vom Zutritt ausgeschlossen sind - enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, (14 Tages-Frist) - Personen mit Corona-Symptomen - Personen, für die eine Absonderungs-/Quarantänepflicht besteht. - Personen, die keine Kontaktdaten hinterlassen wollen - Personen, die bei 3G-Pflicht keinen entsprechenden Nachweis erbringen können. • Im Stadion gilt ab der Anzahl von 150 Zuschauern gilt die 3G und Maskenpflicht • Die allgemeine Abstandsregel von mind. 1,5 m ist durchgängig zu beachten Warteschlangen z. B. beim Zugang zum Stadion sind zu vermeiden. • Hinweise auf den Beschilderungen z. B. der Zugangs- und Ausgangsregelungen sind zu befolgen. • Erkennbar alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu verwehren Toiletten • Sind über das Vereinsheim und das Treppenhaus zu erreichen. • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist im ganzen Vereinsgebäude, so auch auf dem Weg und in den Toiletten Pflicht. Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 8
Datenerhebung • Am Eingang zum Stadion und Jugendplatz befindet sich ein Hinweis auf die Datenerhebung gemäß Coronaverordnung. • Nur die Gäste und Zuschauer erhalten Zutritt zu den Anlagen, - die das Formular zur Datenerhebung am Eingang ausfüllen und in die dafür bereitgestellte Box einwerfen oder sich über den dort angebrachten QR Code unserer Luca App registrieren • Kugelschreiber liegen zu diesem Zweck am Eingang aus und werden regelmäßig desinfiziert. • Die Daten werden an zentraler Stelle abgeschlossen verwahrt und nach Ablauf der 4 Wochen unverzüglich vernichtet. Infos für Spieler/Trainer/Mannschaften Trainer-/Ersatzspielerbänke • Die Trainer-und Ersatzspielerbereiche sind ausreichend groß abgesperrt • Bänke bzw. Stühle stehen links und rechts neben der Ersatzspielerbank zur Verfügung. • Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten (Ausnahme: Personen aus gleichem Haushalt, Geschwister und deren Nachkommen und Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind). • Die Halbzeitbesprechung hat im Freien statt zu finden. Umkleidekabinen • 3 G Pflicht bei Nutzung der Umkleiden: in der Basisstufe: für nicht-immunisierte Personen genügt ein Schnelltest in der Warnstufe: Nicht-immunisierte Personen benötigen einen PCR-Test. • Auf allen Verkehrswegen in den Gebäuden muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. • Im Umkleidekabinenbereich besteht die Pflicht einen Mund-und Nasenschutz zu tragen. • Die Aufenthaltsdauer in den Umkleidekabinen begrenzt sich auf das Nötigste. • Nach dem Spiel verlassen die Mannschaften die Umkleidekabinen direkt nach dem Duschen. In den Umkleiden und Duschen ist die Personenzahl wie folgt festgelegt: - Umkleiden Vereinsheim: Maximal 5 Personen gleichzeitig Maximal 1 Person in der Dusche - Umkleiden große Sporthalle: Max. 6 Personen gleichzeitig max. 2 Personen in der Dusche - Umkleiden Bühlhalle: Max. 10 Personen gleichzeitig Max. 3 Personen in der Dusche • Die Halbzeitbesprechungen haben im Freien auf dem Sportplatz oder auf dem Trainingsplatz zu erfolgen. • Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten • Die Lüftung der Räume findet vor und nach der Nutzung durch eine Mannschaft und eine Reinigung in den Kabinen findet nach jedem Spiel statt Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 9
Spielberichtsbogen • Die Spielberichtsbögen sind von allen Betreuern und Schiedsrichtern vorab auf Ihrem eigenen mobilen Gerät freizugeben. Falls dies nicht möglich ist, steht ein Computer vor Ort zur Verfügung. Auf die Reinigung mit Desinfektionsmittel nach der Nutzung oder Tragen von Einweg- oder sonstigen geeigneten Handschuhen bei der Nutzung wurde hingewiesen. Verkauf von Speisen und Getränken während des Wettkampfes • Verkauf von Speisen und Getränken während des Wettkampfes ist gestattet. • Bei Verkauf im Vereinsheim: Maskenpflicht im Vereinsheim. Der Aufenthalt im Vereinsheim ist nur mit 3G gestattet. Ausnahme: das Abholen/Kaufen von Speisen und Getränken für den Verzehr im Freien. • Für das Verkaufspersonal besteht Maskenpflicht, auch wenn im Freien verkauft wird. 26.10.2021, Abteilung Fußball Hygienekonzept Spielbetrieb Fußball SF Dornstadt 10
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