Hygienekonzept der Sportfreunde Dornstadt e.V. Abteilung Fußball

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Hygienekonzept der Sportfreunde Dornstadt e.V. Abteilung Fußball
Hygienekonzept der Sportfreunde Dornstadt e.V.
              Abteilung Fußball
                                        Stand 26.10.21

Allgemeines zur Coronaverordnung Sport
Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg

Voraussetzung für die Durchführung des Trainings-und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung
eines Hygienekonzepts gemäß aktueller Corona Verordnung und Corona Verordnung Sport.

Für seine Wettbewerbe erstellt der der WFV ein Musterhygienekonzept, welches von den
Vereinen an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Im Folgenden passen wir
die aktuellen WFV-Vorgaben an die Gegebenheiten in Dornstadt in.

Alle Spieler, Trainer, Betreuer, Zuschauer, die am Training oder an Spielen der SFD teilnehmen,
müssen über die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts informiert werden und sich strikt
daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Allgemeine Hygiene-und Distanzregeln
    • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
      außerhalb des Spielfelds.
    • In Trainings-und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld
      einzuhalten.
    • Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
    • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).,
    • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden)
      und/oder Desinfizieren der Hände.
    • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
    • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
      → es dürfen keine Getränke an Gegner ausgegeben werden
    • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames enges Jubeln.
    • Basisstufe: Keine 3G-Pflicht (Schnelltest)
    • Warnstufe: 3G-Pflicht für alle Teilnehmer, Trainer, Zuschauer (Schnelltest)

Kontaktdatenerfassung
   • Es besteht die Pflicht zur Erhebung folgender Daten von allen Anwesenden
      (Spieler*innen, Trainer*innen, SR*innen, Zuschauer*innen, an der Organisation
      Beteiligte): Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und,
      soweit vorhanden, die Telefonnummer. Die Erhebung kann unter Einhaltung des
      Datenschutzes manuell (z.B. Einzelformulare auf Papier) oder elektronisch per App
      erfolgen (z.B. über CoronaWarn-App oder Luca App). Nehmen ausschließlich
      vereinseigene Personen teil (z.B. im Training), ist eine Liste mit den Namen
      ausreichend, sofern die Kontaktdaten in der Vereinsverwaltung vorliegen.
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Zutritts- und Teilnahmeverbot
Der Zutritt zum Sportgelände sollte bzw. muss untersagt werden:
   • bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne.
   • bei Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot; Hinweis: wenn derartige Symptome bei
       einer Person des eigenen Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme
       verzichtet werden.
   • bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts
   • erkennbar alkoholisierten Personen

Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G)
   • Der Zutritt zu geschlossenen Räumen einer Sportanlage ist nur nach Vorlage eines
     3G-Nachweises gestattet.
   • Die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises für den Zutritt zu Innenräumen (z.B.
     Sporthalle, Umkleidekabine) gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht
     vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.
   • Schüler/innen (der allg. Schulen) gelten in der Basisstufe und in der Warnstufe
     grundsätzlich als getestet, auch wenn ein PCR-Test verlangt wird. Dies gilt auch in den
     Ferien. Als Testnachweis genügt ein Dokument, dass sie als Schüler ausweist (z.B.
     Schülerausweis).
   • Basisstufe: Ausnahmen gibt es lediglich für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im
     Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen
     Toilettengang von Personen, die Sport im Freien ausüben.
   • Warnstufe: 3G-Pflicht gilt bei der Veranstaltung, also auch beim Toilettengang.
   • gültig sind Test-Bescheinigungen:
     - von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt)
     - von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt)
     - vor Ort unter Aufsicht desjenigen ausgestellt, der das Vorliegen eines
         Testnachweises überprüfen muss
   • Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden

Zonierung des Sportgeländes
Das Sportgelände wird in sechs Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen
geregelt.

Zone 1: Spielfeld/Innenraum Stadion
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und Laufbahn, Basketballfeld,
Beachvolleyballplatz) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen
Personengruppen:
       o Spieler
       o Trainer
       o Funktionsteams
       o Schiedsrichter
       o Sanitäts-und Ordnungsdienst
       o Hygienebeauftragter
       o Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)

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Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur
   nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstands.
   • Das Betreten der Gerätehütten ist nur den Trainern und Funktionsteams gestattet.

Zugang zu Zone 1, 2 und 3 erfolgt am Haupteingang über das rechte Tor.

Zone 2: Zuschauerbereich Stadion
   • Die Zone 2 „Zuschauerbereich Stadion“ bezeichnet die Tribüne unter freiem Himmel
      und ist zur Laufbahn durch ein Geländer abgegrenzt. Jenseits des Geländers ist kein
      Zutritt mehr für Zuschauer.
   • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen die Sportstätte über den offiziellen
      Eingang betreten, sodass die Kontaktdaten zuverlässig erfasst werden können und die
      anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist.
   • Basisstufe: Ist damit zu rechnen, dass sich mehr als 150 Zuschauer auf der Tribüne
      einfinden, dann gilt die 3G-Pflicht für den Zuschauerbereich. Eine entsprechende
      Zutrittskontrolle muss erfolgen.
   • Warnstufe: Für Zuschauer gilt grundsätzlich 3G-Pflicht. Ausgenommen Kinder unter 6
      Jahren. Schüler gelten als getestet.

Zone 3: Vereinsgebäude
   • Das Vereinsgebäude darf nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden. Dieser darf nur
      abgelegt werden, sofern man seinen Sitzplatz nicht verlässt.
   • Basisstufe: Im Gebäude herrscht 3G-Pflicht (Schnelltest genügt). Entsprechende
      Nachweise müssen kontrolliert werden.
      Ausnahme: Bei Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien besteht
      keine 3G-Pflicht, sofern das Gebäude unmittelbar nach Erhalt der Speisen/Getränke
      verlassen wird.
   • Warnstufe: Im Gebäude herrscht 3G-Pflicht (PCR-Pflicht). Entsprechende Nachweise
      müssen kontrolliert werden.
      Ausnahme: Bei Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien genügt der
      einfache 3G-Nachweis (Schnelltest), sofern das Gebäude unmittelbar nach Erhalt der
      Speisen/Getränke verlassen wird.
   • Auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit zu achten, sowohl im Sitzen, wie
      auch im Stehen.
   • Die Toiletten im UG des Vereinsgebäudes sind über den Gaststättenbereich des
      Vereinsheimes zu erreichen. Beim Gang zur Toilette ist ein Mund-Nasenschutz zu
      tragen. Ebenso können die Toiletten vom Parkplatz her über den öffentlichen
      Außenbereich betreten werden. Auch hier muss ab dem Eingang ein Mund-
      Nasenschutz getragen werden.
   • Das Vereinsheim wird über die beiden gegenüber liegenden großen Schiebetüren vor
      der Nutzung, zwischendurch und am Ende der Veranstaltung großzügig gelüftet.

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Zone 4: Schiedsrichter/innen Umkleide
   • Bei Einzelnutzung einer Umkleide durch den Schiedsrichter, genügt die Vorlage eines
      Schnelltestes. Maskenpflicht in Innenräumnen gilt auch für den Schiedsrichter.
   • Die Zone 4 „Umkleide Schiedsrichter/in“ befindet sich im UG des Vereinsgebäudes und
      ist über den Außenbereich vom Parkplatz her zu betreten. Auch hier ist ein Mund-
      Nasenschutz zu tragen, da nicht auszuschließen ist, dass sich, bei aufeinanderfolgenden
      Spielen, Schiedsrichter/innen im Flur der Umkleiden begegnen und hier ein
      Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
   • Die Räume werden vor und nach der Nutzung ausreichend/auf Durchzug gelüftet .

Der Zugang für die Schiedsrichter/innen zum Spielfeld erfolgt auch über das rechte Tor am
Haupteingang.

Zone 5: Umkleidebereich Sporthalle beim Bürgersaal/Bühlhalle/Umkleiden Vereinsheim
   • Im gesamten Innenbereichen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
   • Es besteht grundsätzlich 3G-Nachweispflicht zur Nutzung von Innenräumen; die
      Einzelnutzung der Toiletten ausgenommen.
      Basisstufe: Es genügen Schnelltests als 3G-Nachweis.
      Warnstufe: Für die Nutzung von Innenräumen/Kabinen müssen nicht-immunisierte
      Personen einen PCR-Test (nicht älter als 48h) vorlegen.
   • Die Gastmannschaft ist dazu verpflichtet, vor Betreten der Umkleideräume,
      das vom WFV bereitgestellte Formular „Bestätigung zum 3G-Nachweis“beim Spielleiter
      der SFD abzugeben oder dieses vorab über das DFBNet Postfach zu schicken.
      Ohne Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Bestätigung, ist ein Betreten der
      Umkleideräume nicht erlaubt.

   • In Zone 5 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
     - Spieler
     - Trainer
     - Funktionsteams
     - Schiedsrichter
     - Hygienebeauftragter
   • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung.
   • Vor und nach jeder Nutzung/Spiel werden die Umkleiden über die Oberlichter kräftig
     gelüftet.
   • Maximale Belegung Umkleidekabinen:
     Aus dem Abstandsgebot ergibt sich eine Maximalbelegung der Umkleidekabinen:
     - Umkleiden Vereinsheim: Maximal 5 Personen gleichzeitig Maximal 1 Person in der
         Dusche
     - Umkleiden große Sporthalle: Max. 6 Personen gleichzeitig Max. 2 Personen in der
         Dusche
     - Umkleiden Bühlhalle: Max. 10 Personen gleichzeitig Max. 3 Personen in der Dusche
     Der Aufenthalt in Umkleiden/Duschen ist auf das Nötigste zu beschränken .

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Zone 6: Spielfeld + Zuschauerbereich Jugendplatz
   • Auf dem Spielfeld befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb
       notwendigen Personengruppen:
       - Spieler
       - Trainer
       - Funktionsteams
       - Schiedsrichter
       - Sanitäts-und Ordnungsdienst
       - Hygienebeauftragter
       - Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)
Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur
nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstands.
   • Zuschauer haben zu jeder Zeit mindestens 2 Meter Abstand zur Spielfeldmarkierung
       und zu den Spielerinnen zu halten.
   • Großfeldspiele werden wegen der sehr beschränkten Zuschauerplätze auf dem
       Jugendplatz nach Möglichkeit im Stadion ausgetragen.
   • Das Betreten der Gerätehütten ist nur den Trainern und Funktionsteams gestattet
   • Die Toiletten können im UG des Vereinsgebäudes vom Parkplatz her über den
       öffentlichen Außenbereich betreten werden. Auch hier muss ab dem Eingang ein Mund-
       Nasenschutz getragen werden. Die Toiletten sind einzeln, ggf. zeitlich versetzt zu
       betreten.
   • Zugang zu Zone 6 erfolgt über den Parkplatz durch das Haupteingangstor des
       Jugendplatzes. Beim Betreten/Verlassen des Jugendplatzes hat immer derjenige
       Vorrang der den Jugendplatz verlässt, da auf der Treppe der Mindestabstand nicht
       eingehalten werden kann. Wer den Jugendplatz betreten möchte, muss im
       Außenbereich warten, bis sich niemand mehr auf der Treppe befindet.

Sport in der Halle oder geschlossenen Räumen:
        • 3G-Pflicht für alle Teilnehmer/Trainer/Betreuer ab 6 Jahren.
           Basisstufe: Antigen-Schnelltest genügt.
           Warnstufe: PCR-Test ist Pflicht. Schnelltest genügt nicht!
           (Nachweise müssen vor Beginn kontrolliert werden, Nachweiskontrolle obliegt den
           einzelnen Abteilungen bzw. den Übungsleitern.
           Schüler gelten auch in der Warnstufe als getestet.
        • Abstandsgebot 1,5m und Maskenpflicht gelten im gesamten Innenbereich
           (Ausnahme: direkt bei der Sportausübung)
        • In Umkleiden und Duschen gelten ebenfalls Abstands- und Maskenpflicht.
        • Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung muss geführt werden (Aufbewahrung 4
           Wochen)
        • Mehrere Gruppen in der Halle gleichzeitig möglich. Kontakt/Vermischen der
           Gruppen ist nicht erlaubt.
        • Kontaktflächen müssen gereinigt werden
        • Räume sind regelmäßig gut zu durchlüften
        • Personen mit Corona-Symptomen und Personen, für die eine Absonderungs-
           /Quarantänepflicht besteht, dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Getestete,
           Geimpfte und Genesene.

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Sport im Freien ohne Nutzung von Umkleiden:
       • Basisstufe: Keine 3G-Pflicht (Schnelltest)
           Warnstufe: 3G-Pflicht für alle Teilnehmer, Trainer, Zuschauer (Schnelltest)
           (Nachweise müssen vor Beginn kontrolliert werden, Nachweiskontrolle obliegt den
           einzelnen Abteilungen).
       • Abstandsgebot 1,5m gilt (Ausnahme: direkt bei der Sportausübung)
       • Maskenpflicht gilt, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
       • Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung muss geführt werden (Aufbewahrung 4
           Wochen)
       • Mehrere Gruppen auf dem Sportgelände gleichzeitig möglich. Kontakt/Vermischen
           der Gruppen ist nicht erlaubt.
       • Kontaktflächen z.B. Trainingsgeräte müssen gereinigt werden.
       • Basisstufe: Die Toilette kann benutzt werden (ohne 3G)
           Warnstufe: 3G-Pflicht gilt bei der Veranstaltung, also auch beim Toilettengang.
       • Personen mit Corona-Symptomen und Personen, für die eine Absonderungs-
           /Quarantänepflicht besteht, dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Getestete,
           Geimpfte und Genesene.

Sport im Freien mit Nutzung von Umkleiden:
       • Basisstufe: Es besteht 3G-Pflicht für alle Nutzer der Umkleiden
           Warnstufe: 3G-Pflicht für alle Teilnehmer! Wobei nicht-immunisierte Nutzer von
           Umkleiden/Duschen einen PCR-Test vorlegen müssen.
           (Nachweise müssen vor Beginn kontrolliert werden, Nachweiskontrolle obliegt den
           einzelnen Abteilungen).
       • Abstandsgebot 1,5m gilt (Ausnahme: direkt bei der Sportausübung)
       • In den Umkleiden/Duschen gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot.
       • Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung muss geführt werden (Aufbewahrung 4
           Wochen)
       • Mehrere Gruppen auf einem Gelände gleichzeitig möglich. Kontakt/Vermischen
           der Gruppen ist nicht erlaubt.
       • Kontaktflächen müssen gereinigt werden
       • Umkleideräume und Duschen sind regelmäßig gut zu durchlüften • Personen mit
           Corona-Symptomen und Personen, für die eine Absonderungs- /Quarantänepflicht
           besteht, dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Getestete, Geimpfte und
           Genesene.

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Gelände / Eingang
   • Am Eingang der Sportplätze befinden sich die Formulare und Unterlagen zur
      Datenerhebung. Die Nutzung der Luca-App ist auch möglich. Der QR-Code befindet sich
      bei der Einlasskontrolle.
   • Am Eingang findet eine Zugangskontrolle statt. Die Registrierung der Zuschauer wird
      überwacht und ggf. 3G-Nachweise geprüft.
   • Ein Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
   • Die allgemeinen Hygienevorschriften, Angaben zur Datenverarbeitung, Zutritts-und
      Teilnahmeverbot, Hinweis auf das Tragen einer Alltagsmaske im Gebäude und
      Abstandsregelung sind ausgeschildert.

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Vorankündigungen des Hygienekonzeptes
   • Alle Mannschaften aus den jeweiligen Ligen aller Altersklassen werden vorab per Mail
      im DFB-Postfach über das gültige Hygienekonzept informiert.
   • Die Veröffentlichung erfolgt über die Homepage.
   • Eine Druckversion liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
   • Alle beteiligten Personen (Verantwortliche, Trainer, Funktionäre, Sportler , Zuschauer)
      werden über die Regelungen informiert.

Verantwortliche
      Beim Hauptverein steht Stefan Kling für alle Fragen rund um die Corona-
      Verordnungen und behördlichen Anordnungen zur Verfügung.
   • Die Umsetzung des Hygienekonzeptes im Rahmen des Spiel- und Trainingsbetriebs
      obliegt bei Heimspielen und Training der Fußballabteilung.
   • Bei Heimspielen und Training ist der jeweilige Trainer für die Umsetzung der Regeln
      verantwortlich. Die Abteilungsleitung bzw. der Trainer/Übungsleiter kann eine andere
      verantwortliche Person benennen (Anwesenheitspflicht).

Infos für Zuschauer (liegen an den Eingängen/beim Zugang zu Zone 1 und 6 am Spieltag aus)

Zuschauerregeln: Zutritt, Abstand, Hinweise
   • Vom Zutritt ausgeschlossen sind
      - enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, (14 Tages-Frist)
      - Personen mit Corona-Symptomen
      - Personen, für die eine Absonderungs-/Quarantänepflicht besteht.
      - Personen, die keine Kontaktdaten hinterlassen wollen
      - Personen, die bei 3G-Pflicht keinen entsprechenden Nachweis erbringen können.

   • Im Stadion gilt ab der Anzahl von 150 Zuschauern gilt die 3G und Maskenpflicht
   • Die allgemeine Abstandsregel von mind. 1,5 m ist durchgängig zu beachten
     Warteschlangen z. B. beim Zugang zum Stadion sind zu vermeiden.
   • Hinweise auf den Beschilderungen z. B. der Zugangs- und Ausgangsregelungen sind zu
     befolgen.
   • Erkennbar alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu verwehren

Toiletten
    • Sind über das Vereinsheim und das Treppenhaus zu erreichen.
    • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist im ganzen Vereinsgebäude, so auch auf dem
        Weg und in den Toiletten Pflicht.

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Datenerhebung
   • Am Eingang zum Stadion und Jugendplatz befindet sich ein Hinweis auf die
      Datenerhebung gemäß Coronaverordnung.
   • Nur die Gäste und Zuschauer erhalten Zutritt zu den Anlagen,
      - die das Formular zur Datenerhebung am Eingang ausfüllen und in die dafür
         bereitgestellte Box einwerfen oder sich über den dort angebrachten QR Code
         unserer Luca App registrieren
   • Kugelschreiber liegen zu diesem Zweck am Eingang aus und werden regelmäßig
      desinfiziert.
   • Die Daten werden an zentraler Stelle abgeschlossen verwahrt und nach Ablauf der 4
      Wochen unverzüglich vernichtet.

Infos für Spieler/Trainer/Mannschaften

Trainer-/Ersatzspielerbänke
    • Die Trainer-und Ersatzspielerbereiche sind ausreichend groß abgesperrt
    • Bänke bzw. Stühle stehen links und rechts neben der Ersatzspielerbank zur Verfügung.
    • Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten (Ausnahme: Personen aus
       gleichem Haushalt, Geschwister und deren Nachkommen und Personen, die in gerader
       Linie miteinander verwandt sind).
    • Die Halbzeitbesprechung hat im Freien statt zu finden.

Umkleidekabinen
  • 3 G Pflicht bei Nutzung der Umkleiden:
      in der Basisstufe: für nicht-immunisierte Personen genügt ein Schnelltest
      in der Warnstufe: Nicht-immunisierte Personen benötigen einen PCR-Test.
  • Auf allen Verkehrswegen in den Gebäuden muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen
      werden.
  • Im Umkleidekabinenbereich besteht die Pflicht einen Mund-und Nasenschutz zu tragen.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Umkleidekabinen begrenzt sich auf das Nötigste.
  • Nach dem Spiel verlassen die Mannschaften die Umkleidekabinen direkt nach
      dem Duschen.
      In den Umkleiden und Duschen ist die Personenzahl wie folgt festgelegt:
      - Umkleiden Vereinsheim: Maximal 5 Personen gleichzeitig Maximal 1 Person in der
          Dusche
      - Umkleiden große Sporthalle: Max. 6 Personen gleichzeitig max. 2 Personen in der
          Dusche
      - Umkleiden Bühlhalle: Max. 10 Personen gleichzeitig Max. 3 Personen in der Dusche
  • Die Halbzeitbesprechungen haben im Freien auf dem Sportplatz oder auf dem
      Trainingsplatz zu erfolgen.
  • Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten
  • Die Lüftung der Räume findet vor und nach der Nutzung durch eine Mannschaft und
      eine Reinigung in den Kabinen findet nach jedem Spiel statt

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Spielberichtsbogen
   • Die Spielberichtsbögen sind von allen Betreuern und Schiedsrichtern vorab auf Ihrem
      eigenen mobilen Gerät freizugeben. Falls dies nicht möglich ist, steht ein Computer vor
      Ort zur Verfügung. Auf die Reinigung mit Desinfektionsmittel nach der Nutzung oder
      Tragen von Einweg- oder sonstigen geeigneten Handschuhen bei der Nutzung wurde
      hingewiesen.

Verkauf von Speisen und Getränken während des Wettkampfes
   • Verkauf von Speisen und Getränken während des Wettkampfes ist gestattet.
   • Bei Verkauf im Vereinsheim: Maskenpflicht im Vereinsheim. Der Aufenthalt im
      Vereinsheim ist nur mit 3G gestattet. Ausnahme: das Abholen/Kaufen von Speisen und
      Getränken für den Verzehr im Freien.
   • Für das Verkaufspersonal besteht Maskenpflicht, auch wenn im Freien verkauft wird.

26.10.2021, Abteilung Fußball

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