Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter

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Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter
Jobcenter

  Eingliederungsbericht 2019

Jobcenter Landkreis Ravensburg

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Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter
Jobcenter

I.          Wir über uns..................................................................... 3
>           Jobcenter Landkreis Ravensburg........................................................................... 3

II.         Schwerpunkte 2019.......................................................... 4
>           Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre... 4
>           Arbeitsmarktpolitische Strategie für anerkannte Flüchtlinge............................... 4
>           ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (LZA)...................................... 5
>           Arbeitsmarktsituation................................................................................................ 6
>           Geschäftsentwicklung............................................................................................... 9
>           Finanzielle Entwicklungen...................................................................................... 10
>           Verwendung des Eingliederungsbudgets............................................................. 11

III.        Arbeitsmarktpolitische Leistungen..............................14
>           Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung....................................14
>           „JobTrain“ - Weiterentwicklung der Maßnahme Werkakademie.......................15
(„work first“-Ansatz)............................................................................................................ 15
>           Arbeitsmarktpolitische Instrumente........... ..........                                                                    17
       1)     Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II....................................................................17
       2)     § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen...................................................17
       3)     § 16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt......................                                                                    18
       4) Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt" / Passiv-Aktiv-Tausch PLUS
       (PAT-PLUS)....................... ............................................................................................... 19
>           Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre. 19
>           Erstausbildung junger Erwachsener.................................................................... 22
>           Arbeitsmarktpolitische Strategie für bleibeberechtigte Personen..................... 24
>           Bildung und Teilhabe..............................................................................................31

IV.         Optimierung der Geschäftsprozesse...........................34
>           Zielsteuerung im SGB II......................................................................................... 34
       a)     Verringerung der Hilfebedürftigkeit.............................................................................34
       b)     Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit........................................................35
       c)     Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug............................................................ 36
       d)     Gleichstellungspolitisches Ziel..................................................................................... 37
       e)     Landesspezifischer Zusatz................                                                                                 38
>           Benchleaming der Optionskommunen................................................................. 39

V.          Ausblick: Handlungsfelder und operative
            Schwerpunkte 2020..........                                                                                               40
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Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter
Jobcenter

I.     Wir über uns

Das Jobcenter Landkreis Ravensburg ist dem Dezernat III - Arbeit und Jugend zu­
geordnet.

Amtsleitung: Dorothea Court

Sie erreichen uns

Landratsamt Ravensburg
Standort Weingarten
Sauterleutestraße 34
88250 Weingarten
Tel.: 0751/85-8000
Fax: 0751/85-778000
E-Mail: io@rv.de

Außenstellen:

Standort Ravensburg            Standort Wangen                   Standort Leutkirch
Schützenstraße 69              Bahnhofstraße 50                  Ottmannshofer Straße 44
88212 Ravensburg               88239 Wangen im Allgäu            88299 Leutkirch im Allgäu
Tel: 0751/85-8000              Tel.: 07522/996-8000              Tel.: 07561/9820-8000

 Name, Vorname           Funktion / Aufgabe                            Durchwahl

 Court, Dorothea         Amtsleiterin                                  8100

 Egger, Timo             Sachgebietsleiter „Zentrale Dienste“          8120

                         Sachgebietsleiterin „Schussental Nord/
 Franz, Agathe                                                         8150
                         Umland“

 Rutke, Juliane          Sachgebietsleiterin „Schussental Süd“         8170

                         Sachgebietsleiter „Landkreis Nord-West“
 Burgmaier, Norbert                                                    8230
                         Stellvertretender Amtsleiter

 Kraus, Elmar            Sachgebietsleiter „Allgäu Nord“               8260

 Brodbeck, Sabine        Sachgebietsleiterin „Allgäu Süd“              8296

                         Sachgebietsleiterin „Servicestelle Arbeits­
 Huber, Ursula                                                         8245
                         marktintegration von Migranten“

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Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter
Jobcenter

II.   Schwerpunkte 2019

>     Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25
      Jahre

Eine der wichtigsten Zielgruppen sind die Jugendlichen unter 25 Jahre (U25), zu denen Ju­
gendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren zählen.
Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg hat sich den weiteren Abbau der Jugendarbeits­
losigkeit durch eine passgenaue und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und Ar­
beitsmarkt zum Ziel gesetzt.
Der Erwerb eines Berufsabschlusses steigert die Chancen einer dauerhaften Integration in
den ersten Arbeitsmarkt und hilft, prekäre Arbeitsverhältnisse und Arbeitslosigkeit zu vermei­
den. Auf den Grundsatz „Ausbildung vor Arbeit“ wird in der Beratung der Fallmanager ein
besonderer Fokus gelegt, nicht zuletzt bei der Auswahl zielführender Unterstützungsangebo­
te und einer engen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice.
Trotz einer hervorragenden Wirtschaftslage und eines sehr guten Arbeitsmarktes bleiben
nach wie vor Ausbildungsstellen unbesetzt und Jugendliche, insbesondere die leistungs­
schwächeren, haben es schwer, im ersten Anlauf am Ausbildungsmarkt Fuß zu fassen.
Familiäre Probleme, Suchtproblematiken, finanzielle Sorgen oder ein fehlender Schulab­
schluss sind nur einige der häufig auftretenden Vermittlungshemmnisse.
Bei den Geflüchteten kommen sprachliche Hürden und der Fluchthintergrund, der häufig mit
psychischen Problemen einhergeht, hinzu. Auch ist festzustellen, dass die Priorität der Ge­
flüchteten darauf liegt, nach dem Spracherwerb möglichst schnell Geld zu verdienen. Vor
diesem Hintergrund liegt der Fokus vieler junger Geflüchteter häufig nicht im Bereich der
Berufsausbildung, sondern vielmehr auf einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Maßnahmen, die speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind, die Bedarfe der Jugendli­
chen und die besonderen Herausforderungen dieser Klientel berücksichtigen sowie fachkun­
diges Personal und eine ämter- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sollen es
ermöglichen, die Arbeitslosigkeit der U25 weiter zu reduzieren.
Die stetige Weiterentwicklung der Unterstützungsprogramme sowie die Umsetzung der im
Juni 2018 abgeschlossenen Vereinbarung einer Jugendberufsagentur seit April 2019 und
eine intensive aufsuchende Sozialarbeit im Kontext des § 16h SGB II sollen dem Gedanken,
„Kein Jugendlicher soll verloren gehen“ Rechnung tragen.
Im Rechtskreis SGB II waren im Dezember 2019 insgesamt 157 Personen unter 25 Jahre
arbeitslos gemeldet gewesen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote im Bereich U25 von
0,7 %.

>     Arbeitsmarktpolitische Strategie für anerkannte Flüchtlinge

Der Beratung und Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen kommt durch die Arbeit der
Mitarbeitenden in der Servicestelle des Jobcenters des Landkreises Ravensburg eine
Schlüsselrolle zu.
Um diese Zielgruppe nachhaltig in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, müs­
sen nicht nur Qualifikationen erhalten und ausgebaut, sondern auch die bereits in den Her­
kunftsländern erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse verwertbar gemacht werden.
Die Beratungsfachkräfte des Jobcenters sind in interkulturellen und ausländerrechtlichen
Fragestellungen geschult und verfügen über ein weitreichendes und zielgruppenspezifisches
Netzwerk.
Neben einem individuellen und kompetenten Coaching und einer intensiven Einzelbetreuung
kommt einem effektiven Daten- und Informationsaustausch der Akteure eine besondere Be­
deutung zu.
Daneben haben sich neue Kompetenzfeststellungsverfahren, Teilqualifizierungen und nie­
derschwellige Berufseinstiege, verbunden mit der Möglichkeit, berufsspezifische Sprach-
kenntnisse zu erwerben, als äußerst zielführend und effizient erwiesen.

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Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter
Jobcenter

Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg verfolgt als primäres Ziel die sprachliche und
berufliche Qualifikation der Bleibeberechtigten für eine erfolgreiche Integration in den Ausbil-
dungs- und Arbeitsmarkt.
Dazu wird weiterhin folgende arbeitsmarktpolitische Strategie in drei Stufen umgesetzt:
1. Stufe (Zeitraum von neun bis zwölf Monaten)
- Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (mit Alphabetisierung)
     Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse
2. Stufe (Zeitraum von weiteren vier Wochen bis drei Monaten)
     Erstellen eines Profilings und Erarbeiten einer individuellen Integrationsstrategie
3. Stufe (Zeitraum von weiteren sechs bis zwölf Monaten)
 - Spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Bleibeberechtigte
 - Arbeitsmarktpolitische Instrumente des SGB II für alle Personengruppen (z. B. Förde­
     rung der beruflichen Eingliederung, Beschäftigung begleitende Maßnahmen, Beschäfti­
    gung schaffende Maßnahmen)

>      ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (LZA)

 Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg nahm von Juli 2015 bis Dezember 2019 am
 ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach
dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teil.
 Langzeitarbeitslose Menschen (Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind gemäß
§ 18 SGB III) finden häufig schwer Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Sie machen einen
nicht unerheblichen Anteil aller SGB II Kunden (ca. 44 %) aus.
Häufige Gründe sind fehlende Berufserfahrung, gesundheitliche Einschränkungen und
individuelle, personenbezogene Vermittlungshemmnisse.
Ziel des „ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsbe­
rechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ ist es, für die Gruppe
arbeitsmarktferner Menschen Perspektiven für eine nachhaltige berufliche Eingliederung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Der Gewinnung von Arbeitgebern für diese
Zielgruppe kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Im Zentrum der Aktivitäten zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramms stehen daher die
gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, das Arbeitnehmercoaching nach
Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich der Minderleistung durch Lohnkostenzu­
schüsse.
Die Beschäftigungsverhältnisse werden durch die umfassende Unterstützung der Arbeit­
nehmerinnen und Arbeitnehmer (Coaching) sowie der Arbeitgeber soweit stabilisiert und
nachhaltig gestärkt mit dem Ziel, diese dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Das ESF-Bundesprogramm, das am 31.12.2019 endete, wird seit dem 01.01.2019 durch das
neue Teilhabechancengesetz und die Förderinstrumente nach § 16e (wurde modifiziert) und
§ 16i SGB II (neu geschaffen) ergänzt und fortgeführt.
Die modifizierten bzw. neu geschaffenen Förderinstrumente finden Anwendung für folgende
Zielgruppen:
    Förderung nach § 16e SGB II “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ zur Förderung
    sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Personen, die mindestens zwei Jahre
    arbeitslos sind.
- Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zur Förderung sozialversiche­
    rungspflichtiger Beschäftigung am Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslo­
    se, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen
    haben.
Für beide Förderungen ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
(Coaching) gesetzlich vorgeschrieben. Das Jobcenter Ravensburg führt das Coaching durch
eigenes Personal durch.

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Jobcenter

Gesamtentwicklung 2019

>        Arbeitsmarktsituation

Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis SGB II hat sich im Landkreis Ravensburg im Zeit­
raum von Dezember 2015 bis Dezember 2019 wie folgt entwickelt:
                                             Dez.       Dez.     Dez.     Dez.       Dez.
 Merkmale
                                             2015       2016     2017     2018       2019

 Bestand an Arbeitsuchenden                   3.467     4.146     3.970    3.430      2.965

 Bestand an Arbeitslosen                      2.151      2.540    2.120    1.864      1.637

 •    darunter Männer                         1.166      1.471    1.198    1.055       937

 •    darunter Frauen                          985       1.069     922      809        700

 •    darunter 15 bis unter 25 Jahre           124        262      225       159        157

 •    darunter 55 Jahre und älter              351        311      282      278        248

 •    darunter Langzeitarbeitslose             955        996      935      789        724

 •    darunter Schwerbehinderte                147        149      111      101         87

 •    darunter Ausländer                       538        963      753      682        649

 Zugang an Arbeitslosen                       6.032     6.899     6.278    5.928      5.417
 (seit Jahresbeginn)
 Abgang an Arbeitslosen                       6.036      6.595    6.712    6.239      5.667
 (seit Jahresbeginn)
 Arbeitslosenquote (in %)                       1,4        1,6      1,3      1,1        1,0

 Arbeitslosenquote (in %)                       0,6        1,3      1,1      0,8        0,7
 • darunter 15 bis unter 25 Jahre
 Arbeitslosenquote (in %)                       1,3        1,1      1,0      0,9        0,8
 • darunter 55 Jahre und älter
 Erwerbsfähige Leistungsberechtige            5.590     6.363     6.437    5.898      5.394
 (ELB)
 Nicht erwerbsfähige Leistungs­               2.127     2.381     2.543    2.406      2.215
 berechtigte (NEF)
 Bedarfsgemeinschaften (BG)                  4.447       5.009   4.966    4.508       4.079

 Personen in BG (PERS)                        8.020     9.018     9.245    8.541      7.854
Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit

                                                    6
Jobcenter

                              Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen

                                                                            —            Bestand
                                                                                         Arbeitsuchende
                                                                                       1 Bestand Arbeitslose

                                                                            ■— ■■■ Männer

                                                                            — Frauen

                                                                                  1     Langzeitarbeitslose

                                                                                      111 Ausländer

                                                                            —— 55 Jahre und älter

                                                                            ........... 15 bis unter 25 Jahre

                                                                                        Schwerbehinderte

Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Die statistischen Indikatoren für das Jahr 2019 zeigen einen durchweg erfolgreichen Verlauf
für das Jobcenter Landkreis Ravensburg. Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und
die Vermittlungserfolge im Fallmanagement haben sich sichtbar in den Zahlen niederge­
schlagen:
•    Es sind im Dezember 2019 (2018) insgesamt 1.637 (1.864) Personen im Rechtskreis
     SGB II arbeitslos gemeldet gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um
     227 Personen (-12,2 %).
•    Die SGB Il-Arbeitslosenquote lag im Dezember 2019 (2018) bei 1,0 % (1,1 %).
•    Der Anteil des Rechtskreises SGB II an der Gesamtarbeitslosigkeit (gemessen am Ge­
     samtbestand der Arbeitslosen) sank von 49,0 % im Vorjahr auf 43,4 % im Jahr 2019.
•    Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen lag im Dezember 2019 (2018) bei insgesamt
     0,7 % (0,8 %).
Damit bewegt sich die Anzahl der arbeitslosen Personen der Altersgruppe U25 im Dezember
2019 mit 157 Personen auf dem Niveau des Vorjahres (159).

                                                  7
Jobcenter

                                    Zugang und Abgang in Arbeitslosigkeit

  7.000                    6.899                                            6.595 6.712
                                                                   6.036
  6.000

  5.000

  4.000

  3.000

  2.000

  1.000

          0
                                                                                     Abgang
                  u2015                e2016            a2017             u2018          h2019
Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Die Anzahl der Kunden mit dem Status „arbeitslos“ ist seit dem Jahre 2017 kontinuierlich
gesunken. Oben stehende Grafik zeigt, dass seit 2017 die Anzahl an Zugängen ins SGB II
regelmäßig deutlich unter der Anzahl an Abgängen lag. Im Jahr 2019 gab es insgesamt
5.417 Zugänge an Arbeitslosen. Dies entspricht im Jahresvergleich einem Rückgang um 511
Meldungen (-8,6 %). Dem gegenüber standen 5.667 Abgänge an Arbeitslosen. Im Jahres­
vergleich ist dies eine Abnahme um 572 (-9,2 %).
Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg agiert damit zahlenmäßig unter dem Niveau
von 2015, mithin vor Beginn der großen Flüchtlingswelle.

                           Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

 10000

   9000

   8000                                                                                   Personen in
                                                                             7.854
                                                                                          Bedarfsgemeinschaften
   7000                                                                                   (PERS)

   6000                                                                                  ■ erwerbsfähige
                                                                                           Leistungsberechtigte
                                                                             5.394         (ELB)
   5000

   4000                                                                      4.079    — Bedarfsgemeinschaften
                                                                                        (BG)
   3000

   2000                                                                      2.215        nicht erwerbsfähige
                                                                                          Leistungsberechtigte
   1000                                                                                   (NEF)

       0
              I 5 s-ls^li & §!§-|s!|j|§|s-|iy i
                    DSfiWQSltiQ^nwq
                             2016      j     2017   |   2018
               2015                                                2019

Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit

                                                               8
Jobcenter

Die SGB ll-spezifischen Indikatoren sind ebenfalls durchweg positiv:
     •    Bei den Bedarfsgemeinschaften gab es einen Rückgang um 429 BGs auf insgesamt
          4.079 BGs. Im Vergleich zum Dezember des Vorjahres (4.508 BGs) stellt dies ein
          Minus von 9,5 % dar.
     •    Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Jahresvergleich von
          5.898 auf 5.394 Personen und damit um 504 Personen bzw. 8,5 % gesunken.
     •    Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im Vergleich zum
          Vorjahr ebenfalls stark verändert; sie ist um 191 Personen auf insgesamt 2.215 Per­
          sonen zurückgegangen, dies entspricht einem Minus von 7,9 %.

>        Geschäftsentwicklung
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Geschäftsentwicklung des Jobcenter Landkreis
Ravensburg in den Jahren 2015 bis 2019:

 Merkmale                                           2015     2016      2017    2018     2019
 Integrationen in Erwerbstätigkeit                   1.665   1.447     1.563   1.700    1.505
 Widersprüche*)                                       504     521       475     389       314
 Klagen*)                                              91      76        77      43        42
 Unterhalt (lfd. Fälle)                             2.673    2.343     2.065   2.370    2.120
 Ordnungswidrigkeiten                                  75      58        59      58       138
 Außendienst Sozialermittlungen (Aufträge)            333     343        54     147       250
 Ärztlicher Dienst (Aufträge)                         290      81        49     185       175
 Psychologischer Dienst (Aufträge)                     37        5        2       6        14
*) Quelle: eigene Erfassung

Im Jahr 2019 konnten 1.505 Kunden integriert werden. Dies stellt einen Rückgang um 195
Integrationen (11,5 %) im Vergleich zum Vorjahr dar. Diese Entwicklung zeigt, dass der Kreis
der Kunden mit Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich gesunken ist: während wir
integrierbare Kunden „verloren“ haben, sind in 2019 zugleich weniger Personen ins SGB II
eingemündet. Damit ist das Gesamtpotenzial vermittelbarer Kunden merklich gesunken.
Der Arbeitgeber-Service (AGS) des Jobcenters des Landkreises Ravensburg ist seit der Ein­
führung des Online-Stellenportals „JobZentrale“ im Januar 2017 nicht mehr originär für die
Akquise der Arbeits- und Ausbildungsstellen zuständig. Es werden im Rahmen der direkten
Arbeitgeberkontakte nur noch einzelne zusätzliche Stellenangebote akquiriert. Im Fokus des
Arbeitgeber-Service stehen die Aufgaben „Arbeitsmarktberatung und Betriebsbesuche“ so­
wie „bewerberorientierte und stellenorientierte Vermittlung durch Jobbörsen bei Unterneh­
men oder im Jobcenter“. In 2019 waren insgesamt 5 Kolleginnen und Kollegen im Bereich
des AGS tätig (entspricht 4,75 VZÄ), die alle Standorte des Jobcenters betreuten.
Die Anzahl der Widersprüche im Jobcenter ist im Jahr 2019 um 75 Fälle im Jahresvergleich
zurückgegangen (-19,3 %); die Zahl der Klagen im Rechtskreis SGB II liegt mit 42 Fällen auf
dem Niveau vom Vorjahr.
Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten ist mit 138 Fällen mehr als doppelt so hoch wie in
2018. Auch Anzeigen mit relativ geringen Überzahlungssummen werden zwischenzeitlich zur
Anzeige gebracht. Dies stellt in manchen Fällen einen vermeintlich großen Aufwand für ein
eher geringes Bußgeld dar. Jedoch ist davon ausgehen, dass solche auch geringeren Buß­
gelder einen erzieherischen Einfluss auf die Betroffenen haben, da Themen wie dieses mit
hoher Wahrscheinlichkeit in Foren o. ä. innerhalb der Leistungsempfänger diskutiert werden.

                                               9
Jobcenter

>      Finanzielle Entwicklungen
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben sich
die finanziellen Aufwendungen wie folgt entwickelt:

       Merkmale              2015          2016          2017          2018          2019
Passive Leistungen       26.319.414 € 30.501.650 € 35.140.161 € 33.466.894 € 31.115.561 €
Leistungen für Unter­
                          19.067.096 € 21.214.234 € 23.907.877 € 23.572.269 € 22.006.342 €
kunft und Heizung
Verwaltungsbudget
                          5.599.303 €   6.773.364 €   7.965.266 €   8.533.159 €   8.699.268 €
(Bund)
Verwaltungsbudget
                          1.003.648 €   1.214.094 €   1.427.736 €   1.529.529 €   1.559.303 €
(Landkreis)
Eingliederungsbudget      3.282.531 €   3.371.614 €   3.726.089 €   4.389.731 €   4.898.798 €
Bundesprogramm „Per­
                           162.129 €        - €           - €           - €           - €
spektive 50plus“
Bundesprogramm
                            3.679 €      162.277 €     268.206 €     147.068 €      59.563 €
„Langzeitarbeitslose"
Summe:                   55,437.800 € 63.237.233 € 72.435.335 € 71.638.650 € 68.338.835 €

Auch auf der Ausgabenseite spiegelt sich der Rückgang des Zustroms von Geflüchteten
wider. Insgesamt beliefen sich im Jahr 2019 die Ausgaben für passive Leistungen, d. h. Ar­
 beitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge, auf ca. 31,15 Mio. €. Die Aus­
gaben reduzierten sich nach dem kontinuierlichen Anstieg im Zeitraum 2015 - 2017 im Jahr
2019 um ca. 2,35 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Auch die Kosten für Unterkunft und Hei­
zung gemäß § 22 SGB II waren im Landkreis Ravensburg im Jahr 2019 gegenüber dem Vor­
jahr rückläufig und reduzierten sich um 1,57 Mio. €.
 Im Jahr 2019 standen dem Jobcenter Landkreis Ravensburg insgesamt ca. 10,25 Mio. € zur
Finanzierung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Das Verwaltungskostenbudget er­
höhte sich damit um ca. 0,20 Mio. €.
Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung (Eingliederungsbudget) konnten im Jahr 2019
insgesamt Mittel in Höhe von ca. 4,90 Mio. € verausgabt werden, was einer Ausgabensteige­
rung i.H.v. ca. 0,50 Mio. € gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der in 2019 zur Verfügung stehende EGT belief sich auf insgesamt 6,76 Mio. €. Dies waren
rund 1,2 Mio. € mehr als in 2018.
Der Ausschöpfungsgrad 2019 lag bei rund 72 % und sank damit um rund 5 % Punkte im
Vergleich zu 2018.

                                             10
Jobcenter

                         Finanzdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
           1II_________________________                      I               I
                                                                                                  0,2% LZA
    2019                       46%                           32%                 13%     2% 7%

           -
                                                                                                  0,4% LZA
    2018                       47%                               33%             12%     2% 6%

           -
                                                                                                  0,3% LZA
    2017                        49%                               33%              11%    2% 5%

           -
                                                                                   11% | 2% 5% 3,01% LZA
    2016                        48%                               34%
                                                                                                  0,3% 50pl.
           -                                                                               _J

  2015                         47%                               34%              10%    2% 6%
                                                                                                  1 % 50plus

           0%                20%          40%              60%             80%             100%
               b Passive Leistungen                      b Leistungenfür Unterkunft und Heizung
               a Verwaltungsbudget (Bund)                b Verwaltungsbudget (Landkreis)
               □ Eingliederungsbudget                    b Bundesprogramm „Perspektive 50plus“
               u Bundesprogramm „Langzeitarbeitslose"

>          Verwendung des Eingliederungsbudgets
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits-
bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Charakteristisch für Arbeitslose im Rechtskreis SGB II
ist eine häufig lange Arbeitsmarktabstinenz.
Daher hat der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die eine Stabilisierung der per­
sönlichen Lebensverhältnisse und eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt be­
inhalten, kontinuierlich zugenommen.
Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg hat das Eingliederungsbudget im Jahr 2019
entsprechend der Bedarfe und Profillagen der SGB Il-Leistungsberechtigten verwendet.
Um die SGB II Kunden in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde in 2019 ein beson­
derer Fokus auf Qualifizierungen gelegt. Zugleich wurden, um die Nachhaltigkeit und Dauer­
haftigkeit der erzielten Integrationen zu gewährleisten, beschäftigungsbegleitende Maßnah­
men initiiert, mithin Einzelcoachings zur Stabilisierung der neu geschaffenen Beschäfti­
gungsverhältnisse.
Die hohen Investitionen in Leistungen für anerkannte Flüchtlinge haben sich ausbezahlt, was
die große Anzahl der Integrationen dieser Zielgruppe deutlich macht.
Auch die Ausgaben für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf Basis der speziellen
Regelinstrumente, den modifizierten §16e SGB II und den neu geschaffenen §16i SGB II,
flössen in das Eingliederungsbudget ein.

                                                    11
Jobcenter

Leistungen zur Ein­                 Ergebnis          Ergebnis         Ergebnis           Ergebnis           Ergebnis
gliederung in Arbeit                  2015              2016             2017               2018               2019
Vermittlung, Aktivierung,          2.068.924 €        2.079.693 €      1.944.335 €        2.134.341 €        2.369.581 €
Eingliederung
Qualifizierung                       327.588 €          309.155 €         356.459 €        428.939 €           466.771 €
Beschäftigung begleiten­                                                                   733.684 €           981.091 €
                                     508.359 €          493.654 €        436.339 €
de Maßnahmen
Spezielle Maßnahmen                  124.256 €           79.740 €         175.308 €         145.653 €          172.352 €
für Jugendliche
Leistungen für Menschen               85.272 €          194.088 €         191.906 €          99.502 €          132.701 €
mit Behinderung
Leistungen für anerkann­
                                              -€         77.109 €        423.838 €         660.689 €           630.428 €
te Flüchtlinge
Beschäftigung schaffen­                                                                     150.892 €           99.993 €
                                     156.183 €          125.484 €         170.872 €
de Maßnahmen
Freie Förderung                       11.949 €           12.691 €          27.032 €          36.031 €           45.881 €
Summe                              3.282.531 €        3.371.614 €      3.726.089 €        4.389.731 €        4.898.798 €

                                   Finanzdaten zum Eingliederungsbudget

 2019

 2018

 2017

 2016

 2015

 2014

        0T€    500T€     1.000TC    1.500T€   2.000T€    2.500T€     3.000T€    3.500T€   4.000T€    4.500T€    5.000T€

          nVermittlung, Aktivierung, Eingliederung                 a Qualifizierung
          a Beschäftigung begleitende Maßnahmen                    b Spezielle Maßnahmen für Jugendliche
          a Leistungen für Menschen mit Behinderung                u Leistungen für anerkannte Flüchtlinge
          u Beschäftigung schaffende Maßnahmen

Vermittlung, Aktivierung und Eingliederung
Das Ergebnis 2019 ist für diese Eingliederungsleistungen um 235.240 € (+11,0 %) auf insge­
samt 2.369.581 € gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Der Anstieg der Eingliederungsleistungen ist maßgeblich durch die Nutzung des neuen ar­
beitsmarktpolitischen Elements § 16 i SGB II bedingt.

Qualifizierung
Das Ergebnis 2019 zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) erhöhte sich deutlich
um 37.832 € auf insgesamt 466.771 €.

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Jobcenter

Spezielle Projekte (wie z.B. die Qualifizierung zum Kraftfahrer sowie die Qualifizierungen im
Metall- und Lager/Logistikbereich) führten zu den wesentlich erhöhten Ausgaben im Jahr
2019. Die vorbenannten Projekte enthielten neben der Kenntnisvermittlung auch berufsbe­
zogene Sprachelemente.

Beschäftigung begleitende Maßnahmen
Das Ergebnis 2019 für z. B. Eingliederungszuschüsse (EGZ), Förderungen nach § 16i zur
Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen und die Förderung von Arbeitsverhältnissen
nach § 16e SGB II hat sich um 247.407 € (25,2 %) auf insgesamt 981.091 € erhöht.
Auch diese Steigerung ist zum einen durch die erfolgreiche Integration der geflüchteten
Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und zum anderen auch mit den Förderungen nach §
16i und § 16e zu begründen.

Spezielle Maßnahmen für Jugendliche
Das Ergebnis 2019 für die Zielgruppe der Jugendlichen beinhaltete die Aufwendungen für
die Maßnahmen „ausbildungsbegleitende Hilfen“ (abH), Ausbildung in außerbetrieblichen
Einrichtungen (BaE kooperativ), Berufspraktisches Jahr (BPJ BW) sowie Einstiegsqualifizie­
rung (EQ). Außerdem wurde das Projekt „Läuft?!“ auf Basis des §16h für die Förderung von
schwer erreichbaren jugendlichen Personen bis 25 Jahre erfolgreich durchgeführt. Die Aus­
gaben hierfür erhöhten sich um 26.699 € (+18,3 %) auf insgesamt 172.352 €.

Leistungen für Menschen mit Behinderung
Das Ergebnis 2019 für die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung erhöhte
sich um 33.199 € auf insgesamt 132.701 €. Diese Mittel wurden für Zuschüsse an Arbeitge­
ber für besonders betroffene Schwerbehinderte und für Teilnahmekosten zur Teilhabe am
Arbeitsleben verwendet.

Leistungen für anerkannte Flüchtlinge
Im Jahr 2019 sind die Leistungen für anerkannte Flüchtlinge nach dem deutlichen Anstieg im
Vorjahr leicht Rückläufig. Es wurden insgesamt 630.428 € aufgewendet.
Schwerpunkte waren individuelle Coaching Angebote sowie Angebote zur Heranführung an
den allgemeinen Arbeitsmarkt und zur beruflichen Weiterbildung. Daneben wurden die Mittel
für Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber verwendet.

Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Das Ergebnis 2019 zur Finanzierung der Arbeitsgelegenheiten hat sich um 50.899 €
auf insgesamt 99.993 € reduziert. Diese Reduzierung basiert überwiegend auf der Regelun­
gen zum § 16d, nach denen Personen innerhalb von 60 Monaten nur 36 Monate an AGH
teilnehmen können. Viele der Personen haben zwischenzeitlich dieses zeitliche Limit erreicht
und können nicht mehr in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden.

Freie Förderung
Es besteht die Möglichkeit, die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erweitern (§16f SGB II). Das Ergebnis 2019 erhöh­
te sich auf 45.881 €.

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Jobcenter

III.       Arbeitsmarktpolitische Leistungen

>          Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung
Die Zweckmäßigkeit arbeitsmarktpolitischer Leistungen wird maßgeblich durch die lokalen
Kundenbedarfe bestimmt.
Als Leitziele für alle Zielgruppen sind weiterhin definiert:
•      Kompetenzen und Potenziale der Zielgruppen vollständig erfassen und nutzen
•      Intensive Aktivierungsstrategien für die Zielgruppen mit langfristiger Perspektiv­
       entwicklung
•      Sensibilisierung der Arbeitgeber für die Potenziale der einzelnen Zielgruppen
•      Ausbau eines leistungsfähigen kommunalen Netzwerks zur Arbeitsmarktintegration
Um den Lebenslagen aller Zielgruppen gerecht zu werden, gilt es, insbesondere die Hetero­
genität der jeweiligen Zielgruppe sowohl in Bezug auf ihre beruflichen als auch auf ihre per­
sönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung aller arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen und Projekte wird auf personengruppenspezifische Bedürfnisse und Lebens­
verhältnisse Rücksicht genommen.
Der Tätigkeitsfokus des Jobcenters Landkreis Ravensburg spiegelt sich auch in dem Ver­
hältnis der Maßnahmen zueinander wider:
             Anzahl der Maßnahmen
                                                                            Zielgruppen
    2015”’ "" 2016 _   2017   2018   ~ 2019~
       5      13        16     18       17     Ausländer, Migranten, anerkannte Flüchtlinge
     12       12        11     11       10     Personen der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre
     11        9        10     15       18     Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
      7        7         8      8       10     Frauen, insbesondere Alleinerziehende
      2        2         2      2       2      Selbständige
      2        1         1      1        1     Personen der Altersgruppe 50 Jahre und älter
      0        2         1      1        1     Schwerbehinderte

Seit 2013 stehen drei Zielgruppen besonders im Fokus: Geflüchtete, U25 und Langzeitar­
beitslose. Auch die Bemühungen um Frauen, insbesondere Alleinerziehende, werden seit
2017 wieder intensiviert. Mit den Förderinstrumenten §16e und §16i SGB II, die zum
01.01.2019 modifiziert bzw. neu eingeführt wurden, stehen für den Personenkreis der ar­
beitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente zur In­
tegration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Das Arbeitsmarktprogramm 2019 des Jobcenters des Landkreises Ravensburg umfasste
insgesamt 76 Unterstützungsangebote und wurde um 10 spezielle Maßnahmen bzw. Projek­
te ergänzt, die der beigefügten Übersicht (im Arbeitsmarktprogramm 2019 gesondert kennt­
lich gemacht) entnommen werden können. Es handelt sich dabei um 3 Maßnahmen für blei­
beberechtigte Personen, 3 Maßnahmen für Langzeitarbeitslose, 2 Maßnahmen für Frauen
bzw. Alleinerziehende, 1 Maßnahme für Personen unter 25 Jahren sowie 1 Maßnahme, die
allen motivierten Bewerbern der verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung steht.
Das Arbeitsmarktprogramm 2019 orientierte sich an den Integrationsprognosen der erwerbs­
fähigen Leistungsberechtigten. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Vermittlungsprozes­
ses wurde für alle SGB Il-Kunden eine Integrationsprognose festgelegt und nachgehalten.
Die Integrationsprognose ist das Ergebnis der Einschätzung durch die Fallmanager zur
Marktnähe der Kunden. Als „marktnah“ gelten Kunden, bei denen eine Integration in den
allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb von 12 Monaten zu erwarten ist. Entsprechend gelten
die Kunden als „nicht marktnah“, bei denen die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
voraussichtlich erst nach 12 Monaten gelingen wird.

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Jobcenter

>      „JobTrain“ - Weiterentwicklung der Maßnahme Werkakademie
       („work first“-Ansatz)
Die Maßnahme „Werkakademie“ der DiPers GmbH wurde bis Ende April 2019 zur Sofortak­
tivierung von SGB Il-Neukunden des Jobcenters an den Standorten Weingarten und Leut-
kirch durchgeführt.
Ab dem 01.05.2019 ging die „Werkakademie“ in die Folgemaßnahme „JobTrain“ über.
Hintergrund für die Modifizierung des Angebots waren die sich verändernden Rahmenbedin­
gungen im Rechtskreis SGB II. Die im Jobcenter Landkreis Ravensburg betreute Klientel hat
sich seit 2012 dahingehend verändert, dass die Zahl der Kunden mit multiplen Vermittlungs­
hemmnissen und die Zahl der Langzeitleistungsbezieher enorm angestiegen sind. Die im
Jobcenter verbliebenen Kunden sind fast ausschließlich als arbeitsmarktfern einzustufen, die
Chancen einer schnellen und dauerhaften Integration sehr gering.
Diese Umstände haben es notwendig gemacht, das Unterstützungsangebot an die Gege­
benheiten anzupassen.
Die Dauer der Maßnahme beträgt seit Mai 2019 für jeden Teilnehmenden grundsätzlich 8
Wochen.
Der wöchentliche zeitliche Umfang soll in der Regel 25 Unterrichtseinheiten (UE) betragen.
Für Einzelbetreuung, erforderliche sozialpädagogische Einzelgespräche (Coaching) und
Auswertungsgespräche der unterschiedlichen diagnostischen Verfahren, wie z.B. der ABC-
Analyse, werden darüber hinaus weitere Betreuungsstunden angeboten.
Einerseits werden mittels eines Profilings die Handlungsbedarfe im Einzelfall festgestellt,
über das gesundheitsorientierte Programm AktivA alte Denkmuster aufgebrochen und die
Motivation gestärkt.
Kenntnisvermittlung im Bereich IT / EDV, die einen erfolgreichen Bewerbungsprozess erst
ermöglichen, sind ebenso Bestandteil von JobTrain wie ein intensives Bewerbungscoaching
und der angeleitete Prozess der Stellenrecherche.
Während der Maßnahme sollen so möglichst viele nachhaltige Integrationen auf dem Ar­
beitsmarkt realisiert werden.
Die Zuleitung in dieses Angebot, zeitnah nach Einmündung ins SGB II, stellt eine schnelle
Unterstützungsleistung mit gezieltem Einzelcoaching dar. Ziel ist es, dem durch die Arbeits­
losigkeit begünstigenden Motivationsverlust, beginnenden Selbstzweifeln und dem oft wahr­
zunehmenden Leistungsabfall entgegen zu treten und die drohende emotionale Abwärtsspi­
rale zu durchbrechen.
Dem Angebot JobTrain werden neben Neukunden auch Bestandskunden, die gegebenen­
falls bereits die Werkakademie besucht haben, zugesteuert. Die primäre Zielsetzung des
Angebots besteht darin, die Kunden darin zu befähigen...
- ihren gegenwärtigen „Standort“, d.h. ihre aktuelle persönliche Situation, realistisch einzu­
schätzen
- sich Ihrer Stärken (und Schwächen) bewusst zu machen
- ihre Vermittlungshemmnisse zu erkennen
- Strategien zur Verringerung der Hemmnisse zu entwickeln
- den Aufbau einer zielführenden Lebens- und Berufsplanung anzugehen
- positives und konstruktives Denken zu erlernen und dadurch neue Problemlösungsstrate­
gien zu entwickeln
- die Motivation zu steigern
- mittels einer ABC-Analyse und/oder anderen Diagnoseverfahren ausbildungs- und
                                           15
Jobcenter

arbeitsmarktrelevante Fähig- und Fertigkeiten herauszuarbeiten und ressourcenorientiert
einzusetzen
- passgenaue Integrationsstrategien zu entwickeln
- und im Rahmen eines unterstützten Bewerbungscoachings mit begleitender Hilfe bei der
Ausbildungs- und Arbeitssuche inklusive des dafür erforderlichen EDV-Trainings
- die Integrationschancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen oder konkrete Berufswegplanungen
nachhaltig zu verbessern.
Ein wesentlicher Schwerpunkt von JobTrain ist die sozialpädagogische Begleitung der Teil­
nehmenden. Mögliche sozialpädagogische Inhalte sind:
- Steigerung der Selbständigkeit und Stärkung der Eigenverantwortung
- Förderung von lebenspraktischen Fähigkeiten
- Entwicklung neuer Denkmuster und Problemlösungsstrategien
- Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Hilfestellungen bei der Entwicklung eines eigenständigen Lebensstils und
- Hilfestellungen bei Problemen im Sozialraum
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Angebots sind in vier Blöcke eingeteilt, die zum einen
konkretes Wissen vermitteln und zum anderen in einem Methodenmix die Inhalte für die
Teilnehmer erfahrbar und für ihre persönliche und berufliche Entwicklung umsetzbar ma­
chen.
Die Themenblöcke sind:
- Profiling und Diagnostik
- AktivA zur aktiven Bewältigung der Arbeitslosigkeit
- IT-Kompetenz, Medien- und Arbeitskompetenzen
- Bewerbungstraining: von der Stellenrecherche bis zur Vermittlung
Kunden, die nach Zuweisung ins Angebot nicht einmünden, werden durch einen Mitarbeiten­
den des Trägers zuhause aufgesucht.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 106 Teilnehmende im Rahmen der aufsuchenden Sozialar­
beit persönlich kontaktiert, 11 Personen (10,4 %) konnten auf diese Weise erfolgreich zur
Teilnahme an der Maßnahme „Werkakademie“ und deren Nachfolgemaßnahme „JobTrain“
motiviert werden.
Die Zuweisungen in die Maßnahme „Werkakademie“ bzw. „JobTrain“ an den Standorten
Weingarten und Leutkirch in den Jahren 2013 bis 2019 stellen sich wie folgt dar:
                                    2015         2016       2017        2018        2019
 Merkmale                         absolut/      absolut/   absolut/    absolut/    absolut/
                                    in %         in %       in %        in %        in %

                                  1.110          853        670         554         475
 Zugewiesene Teilnehmer
                                  100%          100%       100%        100%        100%
                                  716/         636/         492/        447         308
 Teilnehmer in Maßnahme
                                 64,5%        74,6%        73,4%       80,7%       64,8%
                                  394          217          178         107         167
 Maßnahme nicht angetreten
                                 35,5%        25,4%        26,6%       19,3%       35,2%
                                  221          152          203         175         106
Vermittelte Personen
                                 30,9%        23,9%        41,3%       39,2%       34,4%

                                              16
Jobcenter

^         Arbeitsmarktpolitische Instrumente
1) Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II
Als „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) nach §16d SGB II - in der Umgangssprache als „1-Euro-
Job“ bekannt - werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden
zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.
Mit Arbeitsgelegenheiten sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit
erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. Die Teilnehmenden erhal­
ten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Ein sozialversiche­
rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird durch die AGH nicht begründet.
Die gesetzliche Zuweisungsdauer von Teilnehmenden ist auf insgesamt 24 Monate innerhalb
eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt. Seit der Neuregelung des § 16d Abs. 6 SGB II
(9. SGB Il-Änderungsgesetz in 2016) kann die Förderdauer auch im Hinblick auf die Ermög­
lichung von sozialer Teilhabe einmalig um weitere 12 Monate (3-in-5-Regelung) verlängert
werden.
Im Landkreis Ravensburg gab es bis zum 31.03.2012 bei sieben Beschäftigungsträgern ins­
gesamt 489 Einsatzmöglichkeiten mit 768 Teilnehmerplätzen. Nach der SGB II-
Instrumentenreform, die zum 1. April 2012 in Kraft trat, sind im Jahr 2019 noch 65 Einsatz­
stellen mit 201 Teilnehmerplätzen übrig geblieben.
Im Jahr 2019 waren monatlich 15 Personen im AGH-Bereich bei der Caritas Bodensee-
Oberschwaben, dem Dornahof, der DiPers GmbH, den Zieglerschen und der Start GmbH
sowie ca. 13 Personen im AGH Plus-Bereich bei den ZfP Weissenauer Werkstätten einge­
setzt.

2) § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
 Der § 16e SGB II wurde modifiziert und ab dem 01.01.2019 umbenannt in „Eingliederung
von Langzeitarbeitslosen“. Er zielt auf arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die seit mindes­
tens zwei Jahren arbeitslos sind, ab. Mittel- und langfristig sollen die Beschäftigungsfähigkeit
und die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt gestärkt
werden.
Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leis­
tungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung unter Einbeziehung der übrigen
Eingliederungsleistungen seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Person ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren begründen.
Der Zuschuss wird in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ge­
leistet. Er beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichti­
genden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses 50 Prozent des zu be­
rücksichtigenden Arbeitsentgelts.
Während der geförderten Beschäftigung soll eine erforderliche ganzheitliche beschäfti­
gungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter oder einen beauftragten Dritten erbracht
werden. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitneh­
merin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäfti­
gungsbegleitende Betreuung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen.
Das Jobcenter Landkreis Ravensburg führt die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Be-
treuung (Coaching) mit eigenen Mitarbeitenden durch._______________________________
Nr.   Wohnort      Alter   von          bis          Tätigkeitsbereich                        Arbeitgeber

1     Wangen       52      19.03.2019   18.03.2021   Helfer/in - Gartenbau                    Garten-u. Landschaftsbau
2     Grünkraut    53      01.04.2019   31.03.2021   Helfer/in - Metallbearbeitung            Träger
3     Ravensburg   55      15.04.2019   14.04.2021   Helfer/in - Gastgewerbe                  Träger
4     Baienfurt    36      01.05.2019   30.04.2021   Helfer/in - Metallbearbeitung            Träger
5     Weingarten   39      01.06.2019   31.05.2021   Helfer/in - Küche                        Träger
6     Aulendorf    59      15.07.2019   14.07.2021   Helfer/in - Lagerwirtschaft, Transport   Träger

                                                        17
Jobcenter

Nr.   Wohnort         Alter   von          bis          Tätigkeitsbereich                         Arbeitgeber
      Wilhelmsdorf-
7     Pfrunqen        28      01.08.2019   31.07.2021   Helfer/in - Gartenbau                     Diakonisches Unternehmen
8     Ravensburq      59      01.08.2019   31.07.2021   Helfer/in - Metallbau                     Träger
9     Wangen          24      01.08.2019   02.04.2020   Verkauf                                   Discounter
10    Isny            29      01.09.2019   31.08.2021   Helfer/in - Küche                         Dienstleistungen

11    Ebenweiler      59      01.10.2019   30.09.2021   Arzthelfer/in                             Arztpaxis
                                                                                                  Gewerbliche Dienstleistun­
12    Baindt          28      01.10.2019   30.09.2021   Montagearbeiter                           gen
13    Berg            59      01.11.2019   31.10.2021   Helfer/in - Lagerwirtschaft               Autohaus

14    Wangen          48      05.11.2019   13.01.2020   Helfer/in - Küche                         Gastronomie
                                                        Helfer/in - Kurier-, Zustell- und Post­
                                                                                                  Träger
15    Bad Waldsee     59      12.11.2019   11.11.2021   dienstleistungen
16    Wilhelmsdorf    48      03.09.2019   02.09.2020   Helfer/in Reinigung                       Träger

17    Ravensburg      49      15.10.2019   14.10.2020   Helfer/in Reinigung                       Träger
Quelle: LÄMMkom

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 17 Beschäftigungsverhältnisse auf Basis des § 16e SGB II
gefördert. Zwei dieser Arbeitsverhältnisse wurden leider vorzeitig durch die Arbeitgeber be­
endet.

3) § 16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt
Zum 01.01.2019 wurde das neue Förderinstrument des § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeits­
markt - eingeführt. Nach § 16i SGB II können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zuge­
wiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten,
wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungs­
pflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im
dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent, im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80
Prozent und im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent.
Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person kann einem Arbeitgeber zugewiesen wer­
den, wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet hat, sie für insgesamt mindestens sechs Jahre
innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem SGB
 II erhalten hat, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder ge­
ringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war und für sie Zuschüsse an Arbeitgeber noch
nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind.
 In der Regel soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits für einen Zeitraum
von mindestens zwei Monaten eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben. Außerdem
kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die in den letzten fünf Jahren Leistun­
gen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten hat, einem Arbeitgeber
zugewiesen werden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minder­
jährigen Kind lebt oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 des SGB IX (Re­
habilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) ist.
Angemessene Zeiten einer erforderlichen Weiterbildung oder eines betrieblichen Praktikums
 bei einem anderen Arbeitgeber, für die der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeit­
nehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellt, sind förderfähig. Für Weiterbildung
kann der Arbeitgeber je Förderfall Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten von insgesamt
bis zu 3.000,00 Euro erhalten.
Während der geförderten Beschäftigung soll eine erforderliche ganzheitliche beschäfti­
gungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter oder einen beauftragten Dritten erbracht
werden. In den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitneh­
 merin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäfti­
gungsbegleitende Betreuung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen.
 Das Jobcenter Landkreis Ravensburg führt die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Be­
treuung (Coaching) mit eigenen Mitarbeitenden durch.

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Jobcenter

  Nr.   Wohnort         Alter   von          bis          Tätigkeitsbereich                           Arbeitgeber
  1     Weingarten      47      01.02.2019   31.01.2021 Verkauf/Büro                                  T räger
  2     Wolpertswende   40      01.03.2019   28.02.2021 Wäscherei                                     Träger
  3     Waldburg        50      01.03.2019   29.02.2024 Postdienst                                    Träger
  4     Baienfurt       35      01.05.2019   30.04.2021 Reinigung                                     Träger
  5     Ravensburg      41      15.05.2019   14.05.2021 Verkauf                                       Drogeriemarkt
  6     Weingarten      42      01.06.2019   31.05.2021 Essensausgabe                                 Träger
  7     Wangen          42      15.06.2019   14.06.2020 Bäckerhelfer                                  Bäckerei
  8     Ravensburg      27      01.08.2019   31.07.2024 Verkauf                                       Discounter
  9     Bad Waldsee     38      09.09.2019   08.09.2020 Warenausgang                                  Verlag
  10    Wangen          58      11.09.2019   31.07.2021 Hausmeister + Kinderbetreuung                 Stadt
                                                        Warensortierung/präsentation, Reinigung der
  11    Weingarten      54      15.09.2019   14.09.2021                                               Träger
                                                        Spendeware
  12    Weingarten      62      15.09.2019   14.09.2021 Lager                                         Träger
  13    Weingarten      53      01.11.2019   30.10.2024 Sachbearbeitering                             Zeitarbeit
 Quelle: LÄMMkom
 Im Jahr 2019 wurden 13 Beschäftigungsverhältnisse gefördert.

 4) Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ / Passiv-Aktiv-Tausch
    PLUS (PAT-PLUS)
 Das Programm ist zum 31.12.2019 ausgelaufen.
 Ein wesentlicher Baustein des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“
 war der Passiv-Aktiv-Tausch PLUS.
  Grundgedanke dabei war, dass finanzielle Mittel, die normalerweise aufgrund einer An­
  spruchsberechtigung nach dem SGB II als (Bundes-) Regelbedarf und als (überwiegend
  kommunale) Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden - sog. Passivleistungen -
- zugunsten einer geförderten und betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  eingesetzt und damit quasi aktiviert werden.
 Ziel der Förderung war die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigungs­
 verhältnisse für langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die
 sich in der Regel bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug des SGB II befanden und daher
 auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt waren.
 Diesen Menschen sollte durch eine integrationsfördernde, sozialversicherungspflichtige Tä­
 tigkeit eine erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht werden.
 Die Jobcenter förderten die Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II durch Zuschüsse zum
 Arbeitsentgelt und übernahmen die Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen Betreu­
 ung aus Eingliederungsmitteln des Bundes.
 Die geförderten Arbeitsverhältnisse sollten die größtmögliche Nähe zum Arbeitsmarkt auf­
 weisen und weitestgehend als sog. Normalarbeitsverhältnisse ausgestaltet sein. Es war da­
 rauf zu achten, dass die Vergütung der geförderten Arbeitsverhältnisse unter Beachtung des
 Mindestlohngesetzes erfolgte. Die Landkreise finanzierten ggf. eine Anreizprämie für die
 Arbeitgeber sowie die arbeitsplatzbezogene Qualifizierung der PAT-Teilnehmenden und eine
 Prämie für die PAT-Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss der o. g. Anpassungsqua­
 lifizierung. Der Landkreis Ravensburg hat seit 01.07.2017 an diesem Landesprogramm teil­
 genommen. Im Jahr 2019 waren drei langzeitarbeitslose Personen mit multiplen Vermitt­
 lungshemmnissen bei der Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Dornahof sozialversi­
 cherungspflichtig beschäftigt.
 >       Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25
         Jahre
 Das Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgt als Ziel der Intensivierung des Übergangs
 Schule/Beruf und des Übertritts von der Ausbildung in den Beruf. Für benachteiligte Jugend­

                                                            19
Jobcenter

liehe erfolgt im Rahmen der alleinigen kommunalen Zuständigkeit eine Verzahnung der prä­
ventiven Maßnahmen (z. B. Vermeidung von Schulabbruch, Erhöhung der Ausbildungsreife)
mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Die Anzahl der ALG Il-Empfänger unter 25 Jahre hat sich im Zeitraum Januar 2015 bis De­
zember 2019 wie folgt entwickelt:
                                                       Dez.        Dez.    Dez.    Dez.       Dez.
    Metriken
                                                       2015        2016    2017    2018       2019
    ALG II - Empfänger U25                             947         1.234   1.338   1.113       980
    davon Kunden aus der Servicestelle                 129         417     535     451         363
    davon Kunden aus anderen Sachgebieten              818     -   817     803     662         617

Vermittlungshemmnisse
Die Auswertung der Vermittlungshemmnisse, bezogen auf die 157 arbeitslosen U25 zeigt,
dass Sprachdefizite sowie psychische Erkrankungen am stärksten ins Gewicht fallen.
Vor dem Hintergrund, dass die Geflüchteten in dieser Zielgruppe besonders stark repräsen­
tiert sind, erklären sich auch die Vermittlungshemmnisse: fluchtbedingte gesundheitliche
Einschränkungen und Defizite hinsichtlich der Deutschkenntnisse.
                                                       Anzahl
                     Vermittlungshemmnisse
                                                  der Personen 2019

    fehlende Motivation                                  30
    psychische Erkrankungen                              33

    fehlende Kinderbetreuung                              4
    Angehöriger einer ethnischen Minderheit               2
    gesundheitliche Einschränkungen                       9
    Schwangerschaft                                       5
    Suchterkrankungen                                     4
    fehlende Ausbildungsreife                            23
    Sprachdefizit                                        26
    fehlender Schulabschluss                              8
    JVA-Aufenthalt in der Vergangenheit                   1
    fehlende Mobilität                                    3
    Sonstiges                                             9
    Gesamtsumme                                          157

Die Aufzählung oben genannter Vermittlungshemmnisse ist nicht abschließend.
Integrationsstrategie
Die im Jobcenter Landkreis Ravensburg tätigen U25-Fallmanager haben bei der Beratung
und Vermittlung der Jugendlichen folgende Schwerpunkte:
•      Vermittlung in Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder geringfügige
       Tätigkeit
•      Berufliche Weiterbildung / (Teil-)Qualifizierung
•      Erwerb eines Schulabschlusses
•      Besuch einer weiterführenden Schule
•      Teilnahme an einem Integrationskurs (ggf. mit Alphabetisierung)
•      Teilnahme an einer berufsbezogenen Sprachförderung (DeuFöV)
•      Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse
                                                20
Jobcenter

•      Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
•      Kommunale Eingliederungsleistungen (Betreuung minderjähriger Kinder, Schuldnerbera­
       tung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung)
•      Stabilisierung der persönlichen Verhältnisse (z.B. Herstellung einer Tagesstruktur, Ver­
       besserung der Wohnsituation, Förderung der Lernbereitschaft, Steigerung der Motivation
       und Eigenverantwortung)
•      Feststellung der Leistungsfähigkeit durch ärztliches oder psychologisches Gutachten
•      Rehabilitation
•      Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher (§ 16h SGB II)

Arbeitsmarktpolitische Instrumente

Für die U25 standen in 2019 folgende arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verfügung:
    Bezeichnung                                                          Ziele                                Träger

    Schüler / Auszubildende

    Ausbildungsstellenvermittlung                Akquise von Ausbildungsstellen                         Jobcenter
    Jugendberufshilfe an                         Vermeidung von Schulabbrüchen und Vermittlung in
                                                                                                        DiPers GmbH
    Beruflichen Schulen                          Ausbildung
    Berufsvorbereitende Bildungs-maßnahme -                                                             Liebenau Berufsbil­
                                                 Herstellen der Berufsreife                             dungswerk
    Gipfelstürmer
    Berufspraktisches Jahr                       Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Einstiegsqua­
                                                                                                        BBQ
    (BPJ BW)                                     lifizierung
                                                 Betriebliche Praktika für lernschwache und sozial
    Einstiegsqualifizierung (EQ)                                                                        Bildungsträger
                                                 benachteiligte Jugendliche
    Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)          Abschluss einer betrieblichen Ausbildung               bfz
    Außerbetriebliche Berufsausbildung für Ju­                                                          CJD Bodensee-
                                                 Ausbildungsabschluss und Übergang in Erwerbstä­
    gendliche (BaE                                                                                      Oberschwaben
                                                 tigkeit
    kooperativ und BaE integrativ)
    Langzeitarbeitslose Jugendliche
    Werkakademie U 25/35 in                      Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen oder
                                                                                                        DiPers GmbH
    Weingarten und Leutkirch                     Zuweisung in Eingliederungsmaßnahmen
    Integrationsbeistand U 25/35 in Weingarten   Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie   DiPers GmbH
    und Leutkirch                                aufsuchende Sozialarbeit
    Modellprojekt „Läuft?!“                                                                             Arkade-Pauline13
                                                 Hilfen für schwer erreichbare junge Menschen
    § 16h SGB II

Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Die in 2019 verzeichneten 352 Teilnehmer verteilten sich wie folgt:

•      68 x Integrationsbeistand U 25/35
•      34xJobTrain
•      16 x Integrationsbeistand Wohnsitzlose
•      23 x Werkakademie
•      23 x MAG
•      31 x Profis „Frauen und Flüchtlinge“
•      21 x Berufspraktisches Jahr (BPJ 21/BPJ-BW)
•      18 x Gipfelstürmer (BvB)
•      15 x Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber (EGZ)
•      11 x Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW)
•      10 x Einstiegsqualifizierung (EQ)
.      10 x§ 16h Projekt „Läuft“
•      10 x JOB Connection
•      9 x Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
•      9 x Aktivierung und Vermittlung in Ausbildung (Arkade Pauline 13)
.      8 x GEROCKT
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