Eingliederungsbericht 2019 Jobcenter Landkreis Ravensburg - Jobcenter
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Jobcenter I. Wir über uns..................................................................... 3 > Jobcenter Landkreis Ravensburg........................................................................... 3 II. Schwerpunkte 2019.......................................................... 4 > Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre... 4 > Arbeitsmarktpolitische Strategie für anerkannte Flüchtlinge............................... 4 > ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (LZA)...................................... 5 > Arbeitsmarktsituation................................................................................................ 6 > Geschäftsentwicklung............................................................................................... 9 > Finanzielle Entwicklungen...................................................................................... 10 > Verwendung des Eingliederungsbudgets............................................................. 11 III. Arbeitsmarktpolitische Leistungen..............................14 > Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung....................................14 > „JobTrain“ - Weiterentwicklung der Maßnahme Werkakademie.......................15 („work first“-Ansatz)............................................................................................................ 15 > Arbeitsmarktpolitische Instrumente........... .......... 17 1) Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II....................................................................17 2) § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen...................................................17 3) § 16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt...................... 18 4) Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt" / Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT-PLUS)....................... ............................................................................................... 19 > Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre. 19 > Erstausbildung junger Erwachsener.................................................................... 22 > Arbeitsmarktpolitische Strategie für bleibeberechtigte Personen..................... 24 > Bildung und Teilhabe..............................................................................................31 IV. Optimierung der Geschäftsprozesse...........................34 > Zielsteuerung im SGB II......................................................................................... 34 a) Verringerung der Hilfebedürftigkeit.............................................................................34 b) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit........................................................35 c) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug............................................................ 36 d) Gleichstellungspolitisches Ziel..................................................................................... 37 e) Landesspezifischer Zusatz................ 38 > Benchleaming der Optionskommunen................................................................. 39 V. Ausblick: Handlungsfelder und operative Schwerpunkte 2020.......... 40 2
Jobcenter I. Wir über uns Das Jobcenter Landkreis Ravensburg ist dem Dezernat III - Arbeit und Jugend zu geordnet. Amtsleitung: Dorothea Court Sie erreichen uns Landratsamt Ravensburg Standort Weingarten Sauterleutestraße 34 88250 Weingarten Tel.: 0751/85-8000 Fax: 0751/85-778000 E-Mail: io@rv.de Außenstellen: Standort Ravensburg Standort Wangen Standort Leutkirch Schützenstraße 69 Bahnhofstraße 50 Ottmannshofer Straße 44 88212 Ravensburg 88239 Wangen im Allgäu 88299 Leutkirch im Allgäu Tel: 0751/85-8000 Tel.: 07522/996-8000 Tel.: 07561/9820-8000 Name, Vorname Funktion / Aufgabe Durchwahl Court, Dorothea Amtsleiterin 8100 Egger, Timo Sachgebietsleiter „Zentrale Dienste“ 8120 Sachgebietsleiterin „Schussental Nord/ Franz, Agathe 8150 Umland“ Rutke, Juliane Sachgebietsleiterin „Schussental Süd“ 8170 Sachgebietsleiter „Landkreis Nord-West“ Burgmaier, Norbert 8230 Stellvertretender Amtsleiter Kraus, Elmar Sachgebietsleiter „Allgäu Nord“ 8260 Brodbeck, Sabine Sachgebietsleiterin „Allgäu Süd“ 8296 Sachgebietsleiterin „Servicestelle Arbeits Huber, Ursula 8245 marktintegration von Migranten“ 3
Jobcenter II. Schwerpunkte 2019 > Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre Eine der wichtigsten Zielgruppen sind die Jugendlichen unter 25 Jahre (U25), zu denen Ju gendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren zählen. Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg hat sich den weiteren Abbau der Jugendarbeits losigkeit durch eine passgenaue und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und Ar beitsmarkt zum Ziel gesetzt. Der Erwerb eines Berufsabschlusses steigert die Chancen einer dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt und hilft, prekäre Arbeitsverhältnisse und Arbeitslosigkeit zu vermei den. Auf den Grundsatz „Ausbildung vor Arbeit“ wird in der Beratung der Fallmanager ein besonderer Fokus gelegt, nicht zuletzt bei der Auswahl zielführender Unterstützungsangebo te und einer engen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice. Trotz einer hervorragenden Wirtschaftslage und eines sehr guten Arbeitsmarktes bleiben nach wie vor Ausbildungsstellen unbesetzt und Jugendliche, insbesondere die leistungs schwächeren, haben es schwer, im ersten Anlauf am Ausbildungsmarkt Fuß zu fassen. Familiäre Probleme, Suchtproblematiken, finanzielle Sorgen oder ein fehlender Schulab schluss sind nur einige der häufig auftretenden Vermittlungshemmnisse. Bei den Geflüchteten kommen sprachliche Hürden und der Fluchthintergrund, der häufig mit psychischen Problemen einhergeht, hinzu. Auch ist festzustellen, dass die Priorität der Ge flüchteten darauf liegt, nach dem Spracherwerb möglichst schnell Geld zu verdienen. Vor diesem Hintergrund liegt der Fokus vieler junger Geflüchteter häufig nicht im Bereich der Berufsausbildung, sondern vielmehr auf einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Maßnahmen, die speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind, die Bedarfe der Jugendli chen und die besonderen Herausforderungen dieser Klientel berücksichtigen sowie fachkun diges Personal und eine ämter- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sollen es ermöglichen, die Arbeitslosigkeit der U25 weiter zu reduzieren. Die stetige Weiterentwicklung der Unterstützungsprogramme sowie die Umsetzung der im Juni 2018 abgeschlossenen Vereinbarung einer Jugendberufsagentur seit April 2019 und eine intensive aufsuchende Sozialarbeit im Kontext des § 16h SGB II sollen dem Gedanken, „Kein Jugendlicher soll verloren gehen“ Rechnung tragen. Im Rechtskreis SGB II waren im Dezember 2019 insgesamt 157 Personen unter 25 Jahre arbeitslos gemeldet gewesen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote im Bereich U25 von 0,7 %. > Arbeitsmarktpolitische Strategie für anerkannte Flüchtlinge Der Beratung und Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen kommt durch die Arbeit der Mitarbeitenden in der Servicestelle des Jobcenters des Landkreises Ravensburg eine Schlüsselrolle zu. Um diese Zielgruppe nachhaltig in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, müs sen nicht nur Qualifikationen erhalten und ausgebaut, sondern auch die bereits in den Her kunftsländern erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse verwertbar gemacht werden. Die Beratungsfachkräfte des Jobcenters sind in interkulturellen und ausländerrechtlichen Fragestellungen geschult und verfügen über ein weitreichendes und zielgruppenspezifisches Netzwerk. Neben einem individuellen und kompetenten Coaching und einer intensiven Einzelbetreuung kommt einem effektiven Daten- und Informationsaustausch der Akteure eine besondere Be deutung zu. Daneben haben sich neue Kompetenzfeststellungsverfahren, Teilqualifizierungen und nie derschwellige Berufseinstiege, verbunden mit der Möglichkeit, berufsspezifische Sprach- kenntnisse zu erwerben, als äußerst zielführend und effizient erwiesen. 4
Jobcenter Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg verfolgt als primäres Ziel die sprachliche und berufliche Qualifikation der Bleibeberechtigten für eine erfolgreiche Integration in den Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt. Dazu wird weiterhin folgende arbeitsmarktpolitische Strategie in drei Stufen umgesetzt: 1. Stufe (Zeitraum von neun bis zwölf Monaten) - Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (mit Alphabetisierung) Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse 2. Stufe (Zeitraum von weiteren vier Wochen bis drei Monaten) Erstellen eines Profilings und Erarbeiten einer individuellen Integrationsstrategie 3. Stufe (Zeitraum von weiteren sechs bis zwölf Monaten) - Spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Bleibeberechtigte - Arbeitsmarktpolitische Instrumente des SGB II für alle Personengruppen (z. B. Förde rung der beruflichen Eingliederung, Beschäftigung begleitende Maßnahmen, Beschäfti gung schaffende Maßnahmen) > ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (LZA) Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg nahm von Juli 2015 bis Dezember 2019 am ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teil. Langzeitarbeitslose Menschen (Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind gemäß § 18 SGB III) finden häufig schwer Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Sie machen einen nicht unerheblichen Anteil aller SGB II Kunden (ca. 44 %) aus. Häufige Gründe sind fehlende Berufserfahrung, gesundheitliche Einschränkungen und individuelle, personenbezogene Vermittlungshemmnisse. Ziel des „ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsbe rechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ ist es, für die Gruppe arbeitsmarktferner Menschen Perspektiven für eine nachhaltige berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Der Gewinnung von Arbeitgebern für diese Zielgruppe kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Im Zentrum der Aktivitäten zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramms stehen daher die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, das Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich der Minderleistung durch Lohnkostenzu schüsse. Die Beschäftigungsverhältnisse werden durch die umfassende Unterstützung der Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer (Coaching) sowie der Arbeitgeber soweit stabilisiert und nachhaltig gestärkt mit dem Ziel, diese dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das ESF-Bundesprogramm, das am 31.12.2019 endete, wird seit dem 01.01.2019 durch das neue Teilhabechancengesetz und die Förderinstrumente nach § 16e (wurde modifiziert) und § 16i SGB II (neu geschaffen) ergänzt und fortgeführt. Die modifizierten bzw. neu geschaffenen Förderinstrumente finden Anwendung für folgende Zielgruppen: Förderung nach § 16e SGB II “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. - Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zur Förderung sozialversiche rungspflichtiger Beschäftigung am Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslo se, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Für beide Förderungen ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) gesetzlich vorgeschrieben. Das Jobcenter Ravensburg führt das Coaching durch eigenes Personal durch. 5
Jobcenter Gesamtentwicklung 2019 > Arbeitsmarktsituation Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis SGB II hat sich im Landkreis Ravensburg im Zeit raum von Dezember 2015 bis Dezember 2019 wie folgt entwickelt: Dez. Dez. Dez. Dez. Dez. Merkmale 2015 2016 2017 2018 2019 Bestand an Arbeitsuchenden 3.467 4.146 3.970 3.430 2.965 Bestand an Arbeitslosen 2.151 2.540 2.120 1.864 1.637 • darunter Männer 1.166 1.471 1.198 1.055 937 • darunter Frauen 985 1.069 922 809 700 • darunter 15 bis unter 25 Jahre 124 262 225 159 157 • darunter 55 Jahre und älter 351 311 282 278 248 • darunter Langzeitarbeitslose 955 996 935 789 724 • darunter Schwerbehinderte 147 149 111 101 87 • darunter Ausländer 538 963 753 682 649 Zugang an Arbeitslosen 6.032 6.899 6.278 5.928 5.417 (seit Jahresbeginn) Abgang an Arbeitslosen 6.036 6.595 6.712 6.239 5.667 (seit Jahresbeginn) Arbeitslosenquote (in %) 1,4 1,6 1,3 1,1 1,0 Arbeitslosenquote (in %) 0,6 1,3 1,1 0,8 0,7 • darunter 15 bis unter 25 Jahre Arbeitslosenquote (in %) 1,3 1,1 1,0 0,9 0,8 • darunter 55 Jahre und älter Erwerbsfähige Leistungsberechtige 5.590 6.363 6.437 5.898 5.394 (ELB) Nicht erwerbsfähige Leistungs 2.127 2.381 2.543 2.406 2.215 berechtigte (NEF) Bedarfsgemeinschaften (BG) 4.447 5.009 4.966 4.508 4.079 Personen in BG (PERS) 8.020 9.018 9.245 8.541 7.854 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit 6
Jobcenter Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen — Bestand Arbeitsuchende 1 Bestand Arbeitslose ■— ■■■ Männer — Frauen 1 Langzeitarbeitslose 111 Ausländer —— 55 Jahre und älter ........... 15 bis unter 25 Jahre Schwerbehinderte Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Die statistischen Indikatoren für das Jahr 2019 zeigen einen durchweg erfolgreichen Verlauf für das Jobcenter Landkreis Ravensburg. Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Vermittlungserfolge im Fallmanagement haben sich sichtbar in den Zahlen niederge schlagen: • Es sind im Dezember 2019 (2018) insgesamt 1.637 (1.864) Personen im Rechtskreis SGB II arbeitslos gemeldet gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 227 Personen (-12,2 %). • Die SGB Il-Arbeitslosenquote lag im Dezember 2019 (2018) bei 1,0 % (1,1 %). • Der Anteil des Rechtskreises SGB II an der Gesamtarbeitslosigkeit (gemessen am Ge samtbestand der Arbeitslosen) sank von 49,0 % im Vorjahr auf 43,4 % im Jahr 2019. • Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen lag im Dezember 2019 (2018) bei insgesamt 0,7 % (0,8 %). Damit bewegt sich die Anzahl der arbeitslosen Personen der Altersgruppe U25 im Dezember 2019 mit 157 Personen auf dem Niveau des Vorjahres (159). 7
Jobcenter Zugang und Abgang in Arbeitslosigkeit 7.000 6.899 6.595 6.712 6.036 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Abgang u2015 e2016 a2017 u2018 h2019 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Die Anzahl der Kunden mit dem Status „arbeitslos“ ist seit dem Jahre 2017 kontinuierlich gesunken. Oben stehende Grafik zeigt, dass seit 2017 die Anzahl an Zugängen ins SGB II regelmäßig deutlich unter der Anzahl an Abgängen lag. Im Jahr 2019 gab es insgesamt 5.417 Zugänge an Arbeitslosen. Dies entspricht im Jahresvergleich einem Rückgang um 511 Meldungen (-8,6 %). Dem gegenüber standen 5.667 Abgänge an Arbeitslosen. Im Jahres vergleich ist dies eine Abnahme um 572 (-9,2 %). Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg agiert damit zahlenmäßig unter dem Niveau von 2015, mithin vor Beginn der großen Flüchtlingswelle. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende 10000 9000 8000 Personen in 7.854 Bedarfsgemeinschaften 7000 (PERS) 6000 ■ erwerbsfähige Leistungsberechtigte 5.394 (ELB) 5000 4000 4.079 — Bedarfsgemeinschaften (BG) 3000 2000 2.215 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1000 (NEF) 0 I 5 s-ls^li & §!§-|s!|j|§|s-|iy i DSfiWQSltiQ^nwq 2016 j 2017 | 2018 2015 2019 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit 8
Jobcenter Die SGB ll-spezifischen Indikatoren sind ebenfalls durchweg positiv: • Bei den Bedarfsgemeinschaften gab es einen Rückgang um 429 BGs auf insgesamt 4.079 BGs. Im Vergleich zum Dezember des Vorjahres (4.508 BGs) stellt dies ein Minus von 9,5 % dar. • Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Jahresvergleich von 5.898 auf 5.394 Personen und damit um 504 Personen bzw. 8,5 % gesunken. • Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls stark verändert; sie ist um 191 Personen auf insgesamt 2.215 Per sonen zurückgegangen, dies entspricht einem Minus von 7,9 %. > Geschäftsentwicklung Die nachfolgende Übersicht zeigt die Geschäftsentwicklung des Jobcenter Landkreis Ravensburg in den Jahren 2015 bis 2019: Merkmale 2015 2016 2017 2018 2019 Integrationen in Erwerbstätigkeit 1.665 1.447 1.563 1.700 1.505 Widersprüche*) 504 521 475 389 314 Klagen*) 91 76 77 43 42 Unterhalt (lfd. Fälle) 2.673 2.343 2.065 2.370 2.120 Ordnungswidrigkeiten 75 58 59 58 138 Außendienst Sozialermittlungen (Aufträge) 333 343 54 147 250 Ärztlicher Dienst (Aufträge) 290 81 49 185 175 Psychologischer Dienst (Aufträge) 37 5 2 6 14 *) Quelle: eigene Erfassung Im Jahr 2019 konnten 1.505 Kunden integriert werden. Dies stellt einen Rückgang um 195 Integrationen (11,5 %) im Vergleich zum Vorjahr dar. Diese Entwicklung zeigt, dass der Kreis der Kunden mit Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich gesunken ist: während wir integrierbare Kunden „verloren“ haben, sind in 2019 zugleich weniger Personen ins SGB II eingemündet. Damit ist das Gesamtpotenzial vermittelbarer Kunden merklich gesunken. Der Arbeitgeber-Service (AGS) des Jobcenters des Landkreises Ravensburg ist seit der Ein führung des Online-Stellenportals „JobZentrale“ im Januar 2017 nicht mehr originär für die Akquise der Arbeits- und Ausbildungsstellen zuständig. Es werden im Rahmen der direkten Arbeitgeberkontakte nur noch einzelne zusätzliche Stellenangebote akquiriert. Im Fokus des Arbeitgeber-Service stehen die Aufgaben „Arbeitsmarktberatung und Betriebsbesuche“ so wie „bewerberorientierte und stellenorientierte Vermittlung durch Jobbörsen bei Unterneh men oder im Jobcenter“. In 2019 waren insgesamt 5 Kolleginnen und Kollegen im Bereich des AGS tätig (entspricht 4,75 VZÄ), die alle Standorte des Jobcenters betreuten. Die Anzahl der Widersprüche im Jobcenter ist im Jahr 2019 um 75 Fälle im Jahresvergleich zurückgegangen (-19,3 %); die Zahl der Klagen im Rechtskreis SGB II liegt mit 42 Fällen auf dem Niveau vom Vorjahr. Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten ist mit 138 Fällen mehr als doppelt so hoch wie in 2018. Auch Anzeigen mit relativ geringen Überzahlungssummen werden zwischenzeitlich zur Anzeige gebracht. Dies stellt in manchen Fällen einen vermeintlich großen Aufwand für ein eher geringes Bußgeld dar. Jedoch ist davon ausgehen, dass solche auch geringeren Buß gelder einen erzieherischen Einfluss auf die Betroffenen haben, da Themen wie dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit in Foren o. ä. innerhalb der Leistungsempfänger diskutiert werden. 9
Jobcenter > Finanzielle Entwicklungen Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben sich die finanziellen Aufwendungen wie folgt entwickelt: Merkmale 2015 2016 2017 2018 2019 Passive Leistungen 26.319.414 € 30.501.650 € 35.140.161 € 33.466.894 € 31.115.561 € Leistungen für Unter 19.067.096 € 21.214.234 € 23.907.877 € 23.572.269 € 22.006.342 € kunft und Heizung Verwaltungsbudget 5.599.303 € 6.773.364 € 7.965.266 € 8.533.159 € 8.699.268 € (Bund) Verwaltungsbudget 1.003.648 € 1.214.094 € 1.427.736 € 1.529.529 € 1.559.303 € (Landkreis) Eingliederungsbudget 3.282.531 € 3.371.614 € 3.726.089 € 4.389.731 € 4.898.798 € Bundesprogramm „Per 162.129 € - € - € - € - € spektive 50plus“ Bundesprogramm 3.679 € 162.277 € 268.206 € 147.068 € 59.563 € „Langzeitarbeitslose" Summe: 55,437.800 € 63.237.233 € 72.435.335 € 71.638.650 € 68.338.835 € Auch auf der Ausgabenseite spiegelt sich der Rückgang des Zustroms von Geflüchteten wider. Insgesamt beliefen sich im Jahr 2019 die Ausgaben für passive Leistungen, d. h. Ar beitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge, auf ca. 31,15 Mio. €. Die Aus gaben reduzierten sich nach dem kontinuierlichen Anstieg im Zeitraum 2015 - 2017 im Jahr 2019 um ca. 2,35 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Auch die Kosten für Unterkunft und Hei zung gemäß § 22 SGB II waren im Landkreis Ravensburg im Jahr 2019 gegenüber dem Vor jahr rückläufig und reduzierten sich um 1,57 Mio. €. Im Jahr 2019 standen dem Jobcenter Landkreis Ravensburg insgesamt ca. 10,25 Mio. € zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Das Verwaltungskostenbudget er höhte sich damit um ca. 0,20 Mio. €. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung (Eingliederungsbudget) konnten im Jahr 2019 insgesamt Mittel in Höhe von ca. 4,90 Mio. € verausgabt werden, was einer Ausgabensteige rung i.H.v. ca. 0,50 Mio. € gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der in 2019 zur Verfügung stehende EGT belief sich auf insgesamt 6,76 Mio. €. Dies waren rund 1,2 Mio. € mehr als in 2018. Der Ausschöpfungsgrad 2019 lag bei rund 72 % und sank damit um rund 5 % Punkte im Vergleich zu 2018. 10
Jobcenter Finanzdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende 1II_________________________ I I 0,2% LZA 2019 46% 32% 13% 2% 7% - 0,4% LZA 2018 47% 33% 12% 2% 6% - 0,3% LZA 2017 49% 33% 11% 2% 5% - 11% | 2% 5% 3,01% LZA 2016 48% 34% 0,3% 50pl. - _J 2015 47% 34% 10% 2% 6% 1 % 50plus 0% 20% 40% 60% 80% 100% b Passive Leistungen b Leistungenfür Unterkunft und Heizung a Verwaltungsbudget (Bund) b Verwaltungsbudget (Landkreis) □ Eingliederungsbudget b Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ u Bundesprogramm „Langzeitarbeitslose" > Verwendung des Eingliederungsbudgets Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Charakteristisch für Arbeitslose im Rechtskreis SGB II ist eine häufig lange Arbeitsmarktabstinenz. Daher hat der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die eine Stabilisierung der per sönlichen Lebensverhältnisse und eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt be inhalten, kontinuierlich zugenommen. Das Jobcenter des Landkreises Ravensburg hat das Eingliederungsbudget im Jahr 2019 entsprechend der Bedarfe und Profillagen der SGB Il-Leistungsberechtigten verwendet. Um die SGB II Kunden in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde in 2019 ein beson derer Fokus auf Qualifizierungen gelegt. Zugleich wurden, um die Nachhaltigkeit und Dauer haftigkeit der erzielten Integrationen zu gewährleisten, beschäftigungsbegleitende Maßnah men initiiert, mithin Einzelcoachings zur Stabilisierung der neu geschaffenen Beschäfti gungsverhältnisse. Die hohen Investitionen in Leistungen für anerkannte Flüchtlinge haben sich ausbezahlt, was die große Anzahl der Integrationen dieser Zielgruppe deutlich macht. Auch die Ausgaben für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf Basis der speziellen Regelinstrumente, den modifizierten §16e SGB II und den neu geschaffenen §16i SGB II, flössen in das Eingliederungsbudget ein. 11
Jobcenter Leistungen zur Ein Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis gliederung in Arbeit 2015 2016 2017 2018 2019 Vermittlung, Aktivierung, 2.068.924 € 2.079.693 € 1.944.335 € 2.134.341 € 2.369.581 € Eingliederung Qualifizierung 327.588 € 309.155 € 356.459 € 428.939 € 466.771 € Beschäftigung begleiten 733.684 € 981.091 € 508.359 € 493.654 € 436.339 € de Maßnahmen Spezielle Maßnahmen 124.256 € 79.740 € 175.308 € 145.653 € 172.352 € für Jugendliche Leistungen für Menschen 85.272 € 194.088 € 191.906 € 99.502 € 132.701 € mit Behinderung Leistungen für anerkann -€ 77.109 € 423.838 € 660.689 € 630.428 € te Flüchtlinge Beschäftigung schaffen 150.892 € 99.993 € 156.183 € 125.484 € 170.872 € de Maßnahmen Freie Förderung 11.949 € 12.691 € 27.032 € 36.031 € 45.881 € Summe 3.282.531 € 3.371.614 € 3.726.089 € 4.389.731 € 4.898.798 € Finanzdaten zum Eingliederungsbudget 2019 2018 2017 2016 2015 2014 0T€ 500T€ 1.000TC 1.500T€ 2.000T€ 2.500T€ 3.000T€ 3.500T€ 4.000T€ 4.500T€ 5.000T€ nVermittlung, Aktivierung, Eingliederung a Qualifizierung a Beschäftigung begleitende Maßnahmen b Spezielle Maßnahmen für Jugendliche a Leistungen für Menschen mit Behinderung u Leistungen für anerkannte Flüchtlinge u Beschäftigung schaffende Maßnahmen Vermittlung, Aktivierung und Eingliederung Das Ergebnis 2019 ist für diese Eingliederungsleistungen um 235.240 € (+11,0 %) auf insge samt 2.369.581 € gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Eingliederungsleistungen ist maßgeblich durch die Nutzung des neuen ar beitsmarktpolitischen Elements § 16 i SGB II bedingt. Qualifizierung Das Ergebnis 2019 zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) erhöhte sich deutlich um 37.832 € auf insgesamt 466.771 €. 12
Jobcenter Spezielle Projekte (wie z.B. die Qualifizierung zum Kraftfahrer sowie die Qualifizierungen im Metall- und Lager/Logistikbereich) führten zu den wesentlich erhöhten Ausgaben im Jahr 2019. Die vorbenannten Projekte enthielten neben der Kenntnisvermittlung auch berufsbe zogene Sprachelemente. Beschäftigung begleitende Maßnahmen Das Ergebnis 2019 für z. B. Eingliederungszuschüsse (EGZ), Förderungen nach § 16i zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen und die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II hat sich um 247.407 € (25,2 %) auf insgesamt 981.091 € erhöht. Auch diese Steigerung ist zum einen durch die erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und zum anderen auch mit den Förderungen nach § 16i und § 16e zu begründen. Spezielle Maßnahmen für Jugendliche Das Ergebnis 2019 für die Zielgruppe der Jugendlichen beinhaltete die Aufwendungen für die Maßnahmen „ausbildungsbegleitende Hilfen“ (abH), Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ), Berufspraktisches Jahr (BPJ BW) sowie Einstiegsqualifizie rung (EQ). Außerdem wurde das Projekt „Läuft?!“ auf Basis des §16h für die Förderung von schwer erreichbaren jugendlichen Personen bis 25 Jahre erfolgreich durchgeführt. Die Aus gaben hierfür erhöhten sich um 26.699 € (+18,3 %) auf insgesamt 172.352 €. Leistungen für Menschen mit Behinderung Das Ergebnis 2019 für die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung erhöhte sich um 33.199 € auf insgesamt 132.701 €. Diese Mittel wurden für Zuschüsse an Arbeitge ber für besonders betroffene Schwerbehinderte und für Teilnahmekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben verwendet. Leistungen für anerkannte Flüchtlinge Im Jahr 2019 sind die Leistungen für anerkannte Flüchtlinge nach dem deutlichen Anstieg im Vorjahr leicht Rückläufig. Es wurden insgesamt 630.428 € aufgewendet. Schwerpunkte waren individuelle Coaching Angebote sowie Angebote zur Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt und zur beruflichen Weiterbildung. Daneben wurden die Mittel für Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber verwendet. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Das Ergebnis 2019 zur Finanzierung der Arbeitsgelegenheiten hat sich um 50.899 € auf insgesamt 99.993 € reduziert. Diese Reduzierung basiert überwiegend auf der Regelun gen zum § 16d, nach denen Personen innerhalb von 60 Monaten nur 36 Monate an AGH teilnehmen können. Viele der Personen haben zwischenzeitlich dieses zeitliche Limit erreicht und können nicht mehr in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Freie Förderung Es besteht die Möglichkeit, die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erweitern (§16f SGB II). Das Ergebnis 2019 erhöh te sich auf 45.881 €. 13
Jobcenter III. Arbeitsmarktpolitische Leistungen > Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung Die Zweckmäßigkeit arbeitsmarktpolitischer Leistungen wird maßgeblich durch die lokalen Kundenbedarfe bestimmt. Als Leitziele für alle Zielgruppen sind weiterhin definiert: • Kompetenzen und Potenziale der Zielgruppen vollständig erfassen und nutzen • Intensive Aktivierungsstrategien für die Zielgruppen mit langfristiger Perspektiv entwicklung • Sensibilisierung der Arbeitgeber für die Potenziale der einzelnen Zielgruppen • Ausbau eines leistungsfähigen kommunalen Netzwerks zur Arbeitsmarktintegration Um den Lebenslagen aller Zielgruppen gerecht zu werden, gilt es, insbesondere die Hetero genität der jeweiligen Zielgruppe sowohl in Bezug auf ihre beruflichen als auch auf ihre per sönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekte wird auf personengruppenspezifische Bedürfnisse und Lebens verhältnisse Rücksicht genommen. Der Tätigkeitsfokus des Jobcenters Landkreis Ravensburg spiegelt sich auch in dem Ver hältnis der Maßnahmen zueinander wider: Anzahl der Maßnahmen Zielgruppen 2015”’ "" 2016 _ 2017 2018 ~ 2019~ 5 13 16 18 17 Ausländer, Migranten, anerkannte Flüchtlinge 12 12 11 11 10 Personen der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre 11 9 10 15 18 Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen 7 7 8 8 10 Frauen, insbesondere Alleinerziehende 2 2 2 2 2 Selbständige 2 1 1 1 1 Personen der Altersgruppe 50 Jahre und älter 0 2 1 1 1 Schwerbehinderte Seit 2013 stehen drei Zielgruppen besonders im Fokus: Geflüchtete, U25 und Langzeitar beitslose. Auch die Bemühungen um Frauen, insbesondere Alleinerziehende, werden seit 2017 wieder intensiviert. Mit den Förderinstrumenten §16e und §16i SGB II, die zum 01.01.2019 modifiziert bzw. neu eingeführt wurden, stehen für den Personenkreis der ar beitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente zur In tegration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das Arbeitsmarktprogramm 2019 des Jobcenters des Landkreises Ravensburg umfasste insgesamt 76 Unterstützungsangebote und wurde um 10 spezielle Maßnahmen bzw. Projek te ergänzt, die der beigefügten Übersicht (im Arbeitsmarktprogramm 2019 gesondert kennt lich gemacht) entnommen werden können. Es handelt sich dabei um 3 Maßnahmen für blei beberechtigte Personen, 3 Maßnahmen für Langzeitarbeitslose, 2 Maßnahmen für Frauen bzw. Alleinerziehende, 1 Maßnahme für Personen unter 25 Jahren sowie 1 Maßnahme, die allen motivierten Bewerbern der verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung steht. Das Arbeitsmarktprogramm 2019 orientierte sich an den Integrationsprognosen der erwerbs fähigen Leistungsberechtigten. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Vermittlungsprozes ses wurde für alle SGB Il-Kunden eine Integrationsprognose festgelegt und nachgehalten. Die Integrationsprognose ist das Ergebnis der Einschätzung durch die Fallmanager zur Marktnähe der Kunden. Als „marktnah“ gelten Kunden, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb von 12 Monaten zu erwarten ist. Entsprechend gelten die Kunden als „nicht marktnah“, bei denen die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich erst nach 12 Monaten gelingen wird. 14
Jobcenter > „JobTrain“ - Weiterentwicklung der Maßnahme Werkakademie („work first“-Ansatz) Die Maßnahme „Werkakademie“ der DiPers GmbH wurde bis Ende April 2019 zur Sofortak tivierung von SGB Il-Neukunden des Jobcenters an den Standorten Weingarten und Leut- kirch durchgeführt. Ab dem 01.05.2019 ging die „Werkakademie“ in die Folgemaßnahme „JobTrain“ über. Hintergrund für die Modifizierung des Angebots waren die sich verändernden Rahmenbedin gungen im Rechtskreis SGB II. Die im Jobcenter Landkreis Ravensburg betreute Klientel hat sich seit 2012 dahingehend verändert, dass die Zahl der Kunden mit multiplen Vermittlungs hemmnissen und die Zahl der Langzeitleistungsbezieher enorm angestiegen sind. Die im Jobcenter verbliebenen Kunden sind fast ausschließlich als arbeitsmarktfern einzustufen, die Chancen einer schnellen und dauerhaften Integration sehr gering. Diese Umstände haben es notwendig gemacht, das Unterstützungsangebot an die Gege benheiten anzupassen. Die Dauer der Maßnahme beträgt seit Mai 2019 für jeden Teilnehmenden grundsätzlich 8 Wochen. Der wöchentliche zeitliche Umfang soll in der Regel 25 Unterrichtseinheiten (UE) betragen. Für Einzelbetreuung, erforderliche sozialpädagogische Einzelgespräche (Coaching) und Auswertungsgespräche der unterschiedlichen diagnostischen Verfahren, wie z.B. der ABC- Analyse, werden darüber hinaus weitere Betreuungsstunden angeboten. Einerseits werden mittels eines Profilings die Handlungsbedarfe im Einzelfall festgestellt, über das gesundheitsorientierte Programm AktivA alte Denkmuster aufgebrochen und die Motivation gestärkt. Kenntnisvermittlung im Bereich IT / EDV, die einen erfolgreichen Bewerbungsprozess erst ermöglichen, sind ebenso Bestandteil von JobTrain wie ein intensives Bewerbungscoaching und der angeleitete Prozess der Stellenrecherche. Während der Maßnahme sollen so möglichst viele nachhaltige Integrationen auf dem Ar beitsmarkt realisiert werden. Die Zuleitung in dieses Angebot, zeitnah nach Einmündung ins SGB II, stellt eine schnelle Unterstützungsleistung mit gezieltem Einzelcoaching dar. Ziel ist es, dem durch die Arbeits losigkeit begünstigenden Motivationsverlust, beginnenden Selbstzweifeln und dem oft wahr zunehmenden Leistungsabfall entgegen zu treten und die drohende emotionale Abwärtsspi rale zu durchbrechen. Dem Angebot JobTrain werden neben Neukunden auch Bestandskunden, die gegebenen falls bereits die Werkakademie besucht haben, zugesteuert. Die primäre Zielsetzung des Angebots besteht darin, die Kunden darin zu befähigen... - ihren gegenwärtigen „Standort“, d.h. ihre aktuelle persönliche Situation, realistisch einzu schätzen - sich Ihrer Stärken (und Schwächen) bewusst zu machen - ihre Vermittlungshemmnisse zu erkennen - Strategien zur Verringerung der Hemmnisse zu entwickeln - den Aufbau einer zielführenden Lebens- und Berufsplanung anzugehen - positives und konstruktives Denken zu erlernen und dadurch neue Problemlösungsstrate gien zu entwickeln - die Motivation zu steigern - mittels einer ABC-Analyse und/oder anderen Diagnoseverfahren ausbildungs- und 15
Jobcenter arbeitsmarktrelevante Fähig- und Fertigkeiten herauszuarbeiten und ressourcenorientiert einzusetzen - passgenaue Integrationsstrategien zu entwickeln - und im Rahmen eines unterstützten Bewerbungscoachings mit begleitender Hilfe bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche inklusive des dafür erforderlichen EDV-Trainings - die Integrationschancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen oder konkrete Berufswegplanungen nachhaltig zu verbessern. Ein wesentlicher Schwerpunkt von JobTrain ist die sozialpädagogische Begleitung der Teil nehmenden. Mögliche sozialpädagogische Inhalte sind: - Steigerung der Selbständigkeit und Stärkung der Eigenverantwortung - Förderung von lebenspraktischen Fähigkeiten - Entwicklung neuer Denkmuster und Problemlösungsstrategien - Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen - Hilfestellungen bei der Entwicklung eines eigenständigen Lebensstils und - Hilfestellungen bei Problemen im Sozialraum Die inhaltlichen Schwerpunkte des Angebots sind in vier Blöcke eingeteilt, die zum einen konkretes Wissen vermitteln und zum anderen in einem Methodenmix die Inhalte für die Teilnehmer erfahrbar und für ihre persönliche und berufliche Entwicklung umsetzbar ma chen. Die Themenblöcke sind: - Profiling und Diagnostik - AktivA zur aktiven Bewältigung der Arbeitslosigkeit - IT-Kompetenz, Medien- und Arbeitskompetenzen - Bewerbungstraining: von der Stellenrecherche bis zur Vermittlung Kunden, die nach Zuweisung ins Angebot nicht einmünden, werden durch einen Mitarbeiten den des Trägers zuhause aufgesucht. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 106 Teilnehmende im Rahmen der aufsuchenden Sozialar beit persönlich kontaktiert, 11 Personen (10,4 %) konnten auf diese Weise erfolgreich zur Teilnahme an der Maßnahme „Werkakademie“ und deren Nachfolgemaßnahme „JobTrain“ motiviert werden. Die Zuweisungen in die Maßnahme „Werkakademie“ bzw. „JobTrain“ an den Standorten Weingarten und Leutkirch in den Jahren 2013 bis 2019 stellen sich wie folgt dar: 2015 2016 2017 2018 2019 Merkmale absolut/ absolut/ absolut/ absolut/ absolut/ in % in % in % in % in % 1.110 853 670 554 475 Zugewiesene Teilnehmer 100% 100% 100% 100% 100% 716/ 636/ 492/ 447 308 Teilnehmer in Maßnahme 64,5% 74,6% 73,4% 80,7% 64,8% 394 217 178 107 167 Maßnahme nicht angetreten 35,5% 25,4% 26,6% 19,3% 35,2% 221 152 203 175 106 Vermittelte Personen 30,9% 23,9% 41,3% 39,2% 34,4% 16
Jobcenter ^ Arbeitsmarktpolitische Instrumente 1) Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II Als „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) nach §16d SGB II - in der Umgangssprache als „1-Euro- Job“ bekannt - werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Mit Arbeitsgelegenheiten sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. Die Teilnehmenden erhal ten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Ein sozialversiche rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird durch die AGH nicht begründet. Die gesetzliche Zuweisungsdauer von Teilnehmenden ist auf insgesamt 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt. Seit der Neuregelung des § 16d Abs. 6 SGB II (9. SGB Il-Änderungsgesetz in 2016) kann die Förderdauer auch im Hinblick auf die Ermög lichung von sozialer Teilhabe einmalig um weitere 12 Monate (3-in-5-Regelung) verlängert werden. Im Landkreis Ravensburg gab es bis zum 31.03.2012 bei sieben Beschäftigungsträgern ins gesamt 489 Einsatzmöglichkeiten mit 768 Teilnehmerplätzen. Nach der SGB II- Instrumentenreform, die zum 1. April 2012 in Kraft trat, sind im Jahr 2019 noch 65 Einsatz stellen mit 201 Teilnehmerplätzen übrig geblieben. Im Jahr 2019 waren monatlich 15 Personen im AGH-Bereich bei der Caritas Bodensee- Oberschwaben, dem Dornahof, der DiPers GmbH, den Zieglerschen und der Start GmbH sowie ca. 13 Personen im AGH Plus-Bereich bei den ZfP Weissenauer Werkstätten einge setzt. 2) § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Der § 16e SGB II wurde modifiziert und ab dem 01.01.2019 umbenannt in „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Er zielt auf arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die seit mindes tens zwei Jahren arbeitslos sind, ab. Mittel- und langfristig sollen die Beschäftigungsfähigkeit und die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt gestärkt werden. Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren begründen. Der Zuschuss wird in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ge leistet. Er beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichti genden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses 50 Prozent des zu be rücksichtigenden Arbeitsentgelts. Während der geförderten Beschäftigung soll eine erforderliche ganzheitliche beschäfti gungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter oder einen beauftragten Dritten erbracht werden. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitneh merin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäfti gungsbegleitende Betreuung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg führt die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Be- treuung (Coaching) mit eigenen Mitarbeitenden durch._______________________________ Nr. Wohnort Alter von bis Tätigkeitsbereich Arbeitgeber 1 Wangen 52 19.03.2019 18.03.2021 Helfer/in - Gartenbau Garten-u. Landschaftsbau 2 Grünkraut 53 01.04.2019 31.03.2021 Helfer/in - Metallbearbeitung Träger 3 Ravensburg 55 15.04.2019 14.04.2021 Helfer/in - Gastgewerbe Träger 4 Baienfurt 36 01.05.2019 30.04.2021 Helfer/in - Metallbearbeitung Träger 5 Weingarten 39 01.06.2019 31.05.2021 Helfer/in - Küche Träger 6 Aulendorf 59 15.07.2019 14.07.2021 Helfer/in - Lagerwirtschaft, Transport Träger 17
Jobcenter Nr. Wohnort Alter von bis Tätigkeitsbereich Arbeitgeber Wilhelmsdorf- 7 Pfrunqen 28 01.08.2019 31.07.2021 Helfer/in - Gartenbau Diakonisches Unternehmen 8 Ravensburq 59 01.08.2019 31.07.2021 Helfer/in - Metallbau Träger 9 Wangen 24 01.08.2019 02.04.2020 Verkauf Discounter 10 Isny 29 01.09.2019 31.08.2021 Helfer/in - Küche Dienstleistungen 11 Ebenweiler 59 01.10.2019 30.09.2021 Arzthelfer/in Arztpaxis Gewerbliche Dienstleistun 12 Baindt 28 01.10.2019 30.09.2021 Montagearbeiter gen 13 Berg 59 01.11.2019 31.10.2021 Helfer/in - Lagerwirtschaft Autohaus 14 Wangen 48 05.11.2019 13.01.2020 Helfer/in - Küche Gastronomie Helfer/in - Kurier-, Zustell- und Post Träger 15 Bad Waldsee 59 12.11.2019 11.11.2021 dienstleistungen 16 Wilhelmsdorf 48 03.09.2019 02.09.2020 Helfer/in Reinigung Träger 17 Ravensburg 49 15.10.2019 14.10.2020 Helfer/in Reinigung Träger Quelle: LÄMMkom Im Jahr 2019 wurden insgesamt 17 Beschäftigungsverhältnisse auf Basis des § 16e SGB II gefördert. Zwei dieser Arbeitsverhältnisse wurden leider vorzeitig durch die Arbeitgeber be endet. 3) § 16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt Zum 01.01.2019 wurde das neue Förderinstrument des § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeits markt - eingeführt. Nach § 16i SGB II können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zuge wiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungs pflichtiges Arbeitsverhältnis begründen. Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent, im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent und im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person kann einem Arbeitgeber zugewiesen wer den, wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet hat, sie für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem SGB II erhalten hat, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder ge ringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war und für sie Zuschüsse an Arbeitgeber noch nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind. In der Regel soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben. Außerdem kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die in den letzten fünf Jahren Leistun gen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten hat, einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minder jährigen Kind lebt oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 des SGB IX (Re habilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) ist. Angemessene Zeiten einer erforderlichen Weiterbildung oder eines betrieblichen Praktikums bei einem anderen Arbeitgeber, für die der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeit nehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellt, sind förderfähig. Für Weiterbildung kann der Arbeitgeber je Förderfall Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten von insgesamt bis zu 3.000,00 Euro erhalten. Während der geförderten Beschäftigung soll eine erforderliche ganzheitliche beschäfti gungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter oder einen beauftragten Dritten erbracht werden. In den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitneh merin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäfti gungsbegleitende Betreuung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg führt die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Be treuung (Coaching) mit eigenen Mitarbeitenden durch. 18
Jobcenter Nr. Wohnort Alter von bis Tätigkeitsbereich Arbeitgeber 1 Weingarten 47 01.02.2019 31.01.2021 Verkauf/Büro T räger 2 Wolpertswende 40 01.03.2019 28.02.2021 Wäscherei Träger 3 Waldburg 50 01.03.2019 29.02.2024 Postdienst Träger 4 Baienfurt 35 01.05.2019 30.04.2021 Reinigung Träger 5 Ravensburg 41 15.05.2019 14.05.2021 Verkauf Drogeriemarkt 6 Weingarten 42 01.06.2019 31.05.2021 Essensausgabe Träger 7 Wangen 42 15.06.2019 14.06.2020 Bäckerhelfer Bäckerei 8 Ravensburg 27 01.08.2019 31.07.2024 Verkauf Discounter 9 Bad Waldsee 38 09.09.2019 08.09.2020 Warenausgang Verlag 10 Wangen 58 11.09.2019 31.07.2021 Hausmeister + Kinderbetreuung Stadt Warensortierung/präsentation, Reinigung der 11 Weingarten 54 15.09.2019 14.09.2021 Träger Spendeware 12 Weingarten 62 15.09.2019 14.09.2021 Lager Träger 13 Weingarten 53 01.11.2019 30.10.2024 Sachbearbeitering Zeitarbeit Quelle: LÄMMkom Im Jahr 2019 wurden 13 Beschäftigungsverhältnisse gefördert. 4) Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ / Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT-PLUS) Das Programm ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Ein wesentlicher Baustein des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ war der Passiv-Aktiv-Tausch PLUS. Grundgedanke dabei war, dass finanzielle Mittel, die normalerweise aufgrund einer An spruchsberechtigung nach dem SGB II als (Bundes-) Regelbedarf und als (überwiegend kommunale) Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden - sog. Passivleistungen - - zugunsten einer geförderten und betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eingesetzt und damit quasi aktiviert werden. Ziel der Förderung war die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigungs verhältnisse für langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die sich in der Regel bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug des SGB II befanden und daher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt waren. Diesen Menschen sollte durch eine integrationsfördernde, sozialversicherungspflichtige Tä tigkeit eine erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht werden. Die Jobcenter förderten die Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und übernahmen die Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen Betreu ung aus Eingliederungsmitteln des Bundes. Die geförderten Arbeitsverhältnisse sollten die größtmögliche Nähe zum Arbeitsmarkt auf weisen und weitestgehend als sog. Normalarbeitsverhältnisse ausgestaltet sein. Es war da rauf zu achten, dass die Vergütung der geförderten Arbeitsverhältnisse unter Beachtung des Mindestlohngesetzes erfolgte. Die Landkreise finanzierten ggf. eine Anreizprämie für die Arbeitgeber sowie die arbeitsplatzbezogene Qualifizierung der PAT-Teilnehmenden und eine Prämie für die PAT-Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss der o. g. Anpassungsqua lifizierung. Der Landkreis Ravensburg hat seit 01.07.2017 an diesem Landesprogramm teil genommen. Im Jahr 2019 waren drei langzeitarbeitslose Personen mit multiplen Vermitt lungshemmnissen bei der Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Dornahof sozialversi cherungspflichtig beschäftigt. > Arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre Das Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgt als Ziel der Intensivierung des Übergangs Schule/Beruf und des Übertritts von der Ausbildung in den Beruf. Für benachteiligte Jugend 19
Jobcenter liehe erfolgt im Rahmen der alleinigen kommunalen Zuständigkeit eine Verzahnung der prä ventiven Maßnahmen (z. B. Vermeidung von Schulabbruch, Erhöhung der Ausbildungsreife) mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Anzahl der ALG Il-Empfänger unter 25 Jahre hat sich im Zeitraum Januar 2015 bis De zember 2019 wie folgt entwickelt: Dez. Dez. Dez. Dez. Dez. Metriken 2015 2016 2017 2018 2019 ALG II - Empfänger U25 947 1.234 1.338 1.113 980 davon Kunden aus der Servicestelle 129 417 535 451 363 davon Kunden aus anderen Sachgebieten 818 - 817 803 662 617 Vermittlungshemmnisse Die Auswertung der Vermittlungshemmnisse, bezogen auf die 157 arbeitslosen U25 zeigt, dass Sprachdefizite sowie psychische Erkrankungen am stärksten ins Gewicht fallen. Vor dem Hintergrund, dass die Geflüchteten in dieser Zielgruppe besonders stark repräsen tiert sind, erklären sich auch die Vermittlungshemmnisse: fluchtbedingte gesundheitliche Einschränkungen und Defizite hinsichtlich der Deutschkenntnisse. Anzahl Vermittlungshemmnisse der Personen 2019 fehlende Motivation 30 psychische Erkrankungen 33 fehlende Kinderbetreuung 4 Angehöriger einer ethnischen Minderheit 2 gesundheitliche Einschränkungen 9 Schwangerschaft 5 Suchterkrankungen 4 fehlende Ausbildungsreife 23 Sprachdefizit 26 fehlender Schulabschluss 8 JVA-Aufenthalt in der Vergangenheit 1 fehlende Mobilität 3 Sonstiges 9 Gesamtsumme 157 Die Aufzählung oben genannter Vermittlungshemmnisse ist nicht abschließend. Integrationsstrategie Die im Jobcenter Landkreis Ravensburg tätigen U25-Fallmanager haben bei der Beratung und Vermittlung der Jugendlichen folgende Schwerpunkte: • Vermittlung in Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder geringfügige Tätigkeit • Berufliche Weiterbildung / (Teil-)Qualifizierung • Erwerb eines Schulabschlusses • Besuch einer weiterführenden Schule • Teilnahme an einem Integrationskurs (ggf. mit Alphabetisierung) • Teilnahme an einer berufsbezogenen Sprachförderung (DeuFöV) • Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse 20
Jobcenter • Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme • Kommunale Eingliederungsleistungen (Betreuung minderjähriger Kinder, Schuldnerbera tung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung) • Stabilisierung der persönlichen Verhältnisse (z.B. Herstellung einer Tagesstruktur, Ver besserung der Wohnsituation, Förderung der Lernbereitschaft, Steigerung der Motivation und Eigenverantwortung) • Feststellung der Leistungsfähigkeit durch ärztliches oder psychologisches Gutachten • Rehabilitation • Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher (§ 16h SGB II) Arbeitsmarktpolitische Instrumente Für die U25 standen in 2019 folgende arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verfügung: Bezeichnung Ziele Träger Schüler / Auszubildende Ausbildungsstellenvermittlung Akquise von Ausbildungsstellen Jobcenter Jugendberufshilfe an Vermeidung von Schulabbrüchen und Vermittlung in DiPers GmbH Beruflichen Schulen Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungs-maßnahme - Liebenau Berufsbil Herstellen der Berufsreife dungswerk Gipfelstürmer Berufspraktisches Jahr Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Einstiegsqua BBQ (BPJ BW) lifizierung Betriebliche Praktika für lernschwache und sozial Einstiegsqualifizierung (EQ) Bildungsträger benachteiligte Jugendliche Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Abschluss einer betrieblichen Ausbildung bfz Außerbetriebliche Berufsausbildung für Ju CJD Bodensee- Ausbildungsabschluss und Übergang in Erwerbstä gendliche (BaE Oberschwaben tigkeit kooperativ und BaE integrativ) Langzeitarbeitslose Jugendliche Werkakademie U 25/35 in Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen oder DiPers GmbH Weingarten und Leutkirch Zuweisung in Eingliederungsmaßnahmen Integrationsbeistand U 25/35 in Weingarten Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie DiPers GmbH und Leutkirch aufsuchende Sozialarbeit Modellprojekt „Läuft?!“ Arkade-Pauline13 Hilfen für schwer erreichbare junge Menschen § 16h SGB II Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Die in 2019 verzeichneten 352 Teilnehmer verteilten sich wie folgt: • 68 x Integrationsbeistand U 25/35 • 34xJobTrain • 16 x Integrationsbeistand Wohnsitzlose • 23 x Werkakademie • 23 x MAG • 31 x Profis „Frauen und Flüchtlinge“ • 21 x Berufspraktisches Jahr (BPJ 21/BPJ-BW) • 18 x Gipfelstürmer (BvB) • 15 x Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber (EGZ) • 11 x Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW) • 10 x Einstiegsqualifizierung (EQ) . 10 x§ 16h Projekt „Läuft“ • 10 x JOB Connection • 9 x Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) • 9 x Aktivierung und Vermittlung in Ausbildung (Arkade Pauline 13) . 8 x GEROCKT 21
Sie können auch lesen