Einladung - Gemeinde Bachenbülach
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Politische Gemeinde Primarschulgemeinde Einladung zu einer Gemeindeversammlung auf Donnerstag, 3. Dezember 2020, um 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage ______________________________ 1. Einladung und Geschäftsliste 2. Antrag und Weisungen 3. Rechtsmittelbelehrung ______________________________
Politische Gemeinde / Primarschulgemeinde Organisatorischer Hinweis zur Gemeindeversammlung in Zusammen- hang mit der Corona-Pandemie Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Um einen gestaffelten Eintritt zu ermöglichen, erfolgt die Türöffnung bereits um 19:30 Uhr. Ein Einlass nach Beginn der Gemeindeversamm- lung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Erfassen der Kontaktangaben aller Anwesenden (Contact Tracing) Kranke Personen oder Personen mit Krankheitssymptomen bleiben bitte zu Hause. Empfehlung: Installation der SwissCovid App Die Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit und der kantonalen Gesundheitsdirektion werden eingehalten. Es besteht ein entsprechen- des Schutzkonzept. Seite 2 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Politische Gemeinde Einladung zu einer Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde auf Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in die Mehrzweckanlage Behandelt werden folgende Geschäfte: Politische Gemeinde 1. Finanzen. Genehmigung Budget und Festsetzung Steuerfuss 2021 2. Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz Primarschulgemeinde 1. Infrastruktur/ICT. Ausbau und Erneuerung der Hardware für die Schule Bachenbülach. Bewilligung Nachtragskredit 2. Finanzen. Genehmigung Budget und Festsetzung Steuerfuss 2021 3. Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz Die Akten und das Stimmregister liegen ab Montag, 16. November 2020, während der Büro- öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausge- schlossen sind. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat, bzw. der Primarschul- pflege schriftlich einzureichen. Bezüglich die gesetzlichen Bestimmungen über das Anfrage- und Rekursrecht wird auf das Gemeindegesetz und das Gesetz über die politischen Rechte verwiesen. Anträge und Weisungen können ab Montag, 16. November 2020, von der Website der Gemeinde www.bachenbuelach.ch/news heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden. Bachenbülach, 5. November 2020 Gemeinderat und Primarschulpflege Bachenbülach Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 Seite 3
Politische Gemeinde Geschäft Nr. 1.1 Finanzen. Budget 2021. Antrag und Weisung an die Gemeindeversammlung. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie wolle gestützt auf Artikel 15, Ziffern 1 und 2, der Gemeindeordnung beschliessen: 1. Das Budget der politischen Gemeinde Bachenbülach für das Jahr 2021 wird wie folgt genehmigt: 1.1 Das Budget 2021 wurde unter Anwendung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt. 1.2 Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 17‘950‘500.00 Gesamtertrag CHF 17‘335‘500.00 Aufwandüberschuss CHF 615‘000.00 1.3 Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben CHF 1‘725‘000.00 Einnahmen CHF 500‘000.00 Nettoinvestitionen CHF 1‘225‘000.00 1.4 Investitionsrechnung Finanzvermögen Ausgaben CHF 20‘000.00 Einnahmen CHF 0.00 Nettoinvestitionen CHF 20‘000.00 1.5 Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet. 2. Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wird auf 44% des einfachen Gemeindesteuerertrags (CHF 9‘800‘000.00) festgesetzt (Vorjahr 44%). Seite 4 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Politische Gemeinde Geschäft Nr. 1.1 Weisung Wirtschaftliche Lage der Gemeinde und mutmassliche Entwicklung Der Gesamtaufwand und der Gesamtertrag der politischen Gemeinde sind im Budget 2021 höher als im Budget 2020. Die grössten Zunahmen im Gesamtaufwand finden sich in den Kontogruppen der allgemeinen Verwaltung, des Verkehrs sowie der sozialen Sicherheit. Beim Gesamtertrag liegen die grössten Zunahmen in den beiden Kontogruppen Finanzen und Steuern sowie der sozialen Sicherheit. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung achten stets darauf, im Rahmen ihrer Möglich- keiten Ausgaben möglichst tief zu halten. Das vom Gemeinderat definierte Ziel eines ausgeglichenen Etats kann jedoch weiterhin nicht erreicht werden. Aufgrund der Analyse der wirtschaftlichen Lage weist der Gemeinderat auf folgende wichtige Punkte hin: Die Personalkosten werden im Jahr 2021 gegenüber 2020 aus folgenden Gründen höher veranschlagt: - Der Gemeindeschreiber übergibt die Leitung der Gemeindeverwaltung per 1. Januar 2021 seinem Nachfolger. Er ist jedoch bis zu seiner Pensionierung am 31. März 2021 noch zu 100% für Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung der Einheitsgemeinde tätig. Die resultierenden höheren Personalkosten sind vertretbar, weil dadurch entsprechend weniger externe Unterstützung nötig wird. - Im Hinblick auf die Einheitsgemeinde wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 die An- stellung eines Bereichsleiters Liegenschaften nötig. Zu einem grossen Teil werden die damit anfallenden Kosten andernorts kompensiert werden können, bspw. durch Übernahme von bis dato extern eingekauften Leistungen. - Die Fallzahlen in der wirtschaftlichen Hilfe sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen und dürften infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2021 weiter steigen. Der Gemeinderat trägt dieser Entwicklung mit der vorerst temporären Erhöhung des Beschäftigungsgrads bei zwei Stellen in der Abteilung Soziales um je 10% Rechnung. - Der Anbau des Gemeindehauses generiert etwas höhere Kosten im Bereich Haus- dienst. Im Bereich der Gesundheit ist ein Investitionsbeitrag per Ende 2020 vollständig abge- schrieben, so dass die Abschreibungen um Fr. 86‘200 tiefer ausfallen. Hingegen ist aufgrund aktueller Hochrechnungen sowohl in der Langzeitpflege als auch in der am- bulanten Krankenpflege (Spitex) mit höheren Beiträgen zu rechnen. Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 Seite 5
Politische Gemeinde Geschäft Nr. 1.1 Die Entschädigungen für Berufsbeistandschaften von Fr. 129‘000 werden im Jahr 2021 im Bereich der sozialen Sicherheit budgetiert (bisher öffentliche Ordnung und Sicher- heit). Bei der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe sind die Auswirkungen der Covid- Pandemie schwer abschätzbar. Das Budget 2021 basiert auf der Hochrechnung 2020. Die Nettoausgaben der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe werden im Jahr 2021 trotz höheren Rückerstattungen durch Dritte um Fr. 134‘400 höher als in der Vorperiode veranschlagt. Auf eine zeitliche Abgrenzung des Ressourcenausgleichs wird verzichtet. Die budge- tierten Beiträge stützen sich auf die Steuerkraft des Jahres 2019 ab. Somit hat die Covid-Pandemie auf die Höhe des Ressourcenausgleiches 2021 keinen Einfluss. Der gesamte Ressourcenausgleich für das Jahr 2021 beträgt Fr. 4‘131‘200, der Anteil der zwei Schulgemeinden daran beträgt Fr. 2‘416‘400. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird wiederum mit einem einfachen Gemeinde- steuerertrag von Fr. 9‘800‘000 gerechnet. Die politische Gemeinde rechnet mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 44% und einem gleichbleibenden Gesamtsteuerfuss von 106%. Genauere Informationen sind im Abschnitt „Begründung des Antrags zum Steuerfuss“ enthalten. Aufgrund der Covid-Pandemie wird jedoch mit einem deutlichen Rückgang der Steuereinnahmen früherer Jahre (- Fr. 160‘000) gerechnet. Im Jahr 2021 ist keine Landveräusserung geplant und es werden daher auch keine Buchgewinne budgetiert. Der Grundstückgewinnsteuerertrag wird aufgrund der Einnahmen der letzten Jahre auf Fr. 1'300'000 voranschlagt. Insgesamt reduziert sich der Zinsertrag aufgrund der Reduktion des internen Zinssatzes von 0.8% auf 0.6% sowie aufgrund von im Jahr 2020 realisierten Landverkäufen. Weiter gilt es zu erwähnen, dass das Budget 2021 durch die nicht abschliessend ein- schätzbaren Auswirkungen der Covid-Pandemie ganz grundsätzlich mit einiger Un- sicherheit belastet ist. Stand der Aufgabenerfüllung Die Gemeinde erfüllt die vom Gesetz auferlegten Aufgaben in jeder Hinsicht. Die Versor- gungsinfrastruktur wird laufend im Wert erhalten; wo nötig, auch mittels grösserer In- vestitionen. Seite 6 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Politische Gemeinde Geschäft Nr. 1.1 In Zweckverbänden oder anderen öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen werden Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Kinder- und Erwachsenenschutz, Aufgaben der Akut- und Alterspflege, Polizeiwesen, Zivilstands- und Bestattungswesen oder auch die Sied- lungsentwässerung geregelt und wahrgenommen. Begründung erheblicher Abweichungen gegenüber dem Budget des Vorjahres Die Differenzbegründungen zum Budget 2021 sind im Budget separat aufgeführt. Steuerfuss 2021 In der Erfolgsrechnung wird ein Defizit von Fr. 615‘000 ausgewiesen. Es enthält bereits Abschreibungen des allgemeinen Haushalts in der Höhe von Fr. 884‘500. Der Gesamt- steuerfuss bleibt unverändert bei 106%. Eine Reduktion des Gesamtsteuerfusses hätte einen höheren Aufwandüberschuss und somit einen stärkeren Abbau des Bilanzüber- schusses zur Folge. Sofern die Primarschul- und die Sekundarschulgemeindeversammlung gemäss den An- trägen der entsprechenden Behörden beschliessen, ergibt sich für das Jahr 2021 folgende Zusammensetzung des Gesamtsteuerfusses: Gemeindegut Steuerfuss 2020 Steuerfuss 2021 Politische Gemeinde 44% 44% Primarschulgemeinde 44% 44% Sekundarschulgemeinde 18% 18% Gesamtsteuerfuss 106% 106% Bezüglich Details wird auf das vollständige Budget, umfassend Übersicht, Erfolgsrechnung (mit Erläuterungen = Differenzbegründungen), Investitionsrechnung Verwaltungs- vermögen und Finanzvermögen (mit Erläuterung der wesentlichen Investitionen) sowie Anhänge verwiesen, welches von der Homepage der Gemeinde (www.bachenbuelach.ch) heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden kann. Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 Seite 7
Politische Gemeinde Geschäft Nr. 1.1 Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt den Stimmberechtigten mit Abschied vom 4. November 2020, das Budget 2021 der Politischen Gemeinde zu genehmigen und der Festsetzung des Steuerfusses auf 44 % zuzustimmen. ______________ Seite 8 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Primarschulgemeinde Geschäft Nr. 2.1 Infrastruktur/ICT. Ausbau und Erneuerung der Hardware für die Schule Bachen- bülach, Nachtragskredit. Antrag und Weisung zuhanden Schulgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020. Antrag Die Primarschulbehörde beantragt der Primarschulgemeindeversammlung, sie wolle ge- stützt auf Art. 14, Ziffer 2 der Primarschulgemeindeordnung beschliessen: 1. Für den Ausbau und die Erneuerung der Hardware der Schule Bachenbülach wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Nachtragskredit von Fr. 50‘000.00 bewilligt. 2. Die Schulbehörde Bachenbülach wird mit der Ausführung beauftragt. Weisung Ausgangslage Die Schule Bachenbülach hat in diesem Jahr 3 IT-Projekte aufgegleist, die Optimierung des Netzwerkes (Kabel und WLAN), die Erneuerung der IT (Server und Clients) sowie die Ausstattung mit AV-Medien (Präsentationssysteme). Der Antrag für den Kredit über alle drei Projekte lag bei Fr. 550‘000.00, welcher an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019 beantragt wurde. Nach intensiver Diskussion sprach die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 450‘000.00. Für die restlichen Fr. 100‘000.00 wurde die Schulpflege beauftragt, innerhalb von 2 Jahren die Begründung für den Mehraufwand zu erstellen und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegebenenfalls als Nachtragskredit zu unterbrei- ten. Für die drei Teilprojekte wurde folgendes Vorgehen gewählt: - Die Auftragseinholung Netzwerk wurde an zwei örtliche Firmen vergeben mit der Idee, den Auftrag gemeinsam durchzuführen. Dieses Vorgehen war erfolgreich, das Angebot für die Vernetzung lag jedoch deutlich über den ursprünglich berechneten Kosten. Während der Erstellung des Angebotes fanden intensive Gespräche und Begehungen statt. Es zeigte sich, dass insbesondere das Kabelnetzwerk in einem schlechten Zu- stand war. Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 Seite 9
Primarschulgemeinde Geschäft Nr. 2.1 So wurde entschieden, diese Arbeit gründlich zu machen, damit eine nachhaltige und zukunftsträchtige Lösung für die Schule umgesetzt werden konnte. Die Totalkosten liegen bei Fr. 59'498.00 entgegen der ursprünglichen Schätzung von Fr. 35'000.00. Dabei ist zu beachten, dass die Lösung jetzt auf einem deutlich besseren Standard beruht und eine massiv bessere Leistung zur Verfügung steht. Die Firmen Götz, Embrach und Juon, Bachenbülach führten die Arbeiten in der ersten Hälfte 2020 aus. - Für die Erneuerung der IT wurde eine offene Ausschreibung durchgeführt. Es gingen vier Angebote ein, die Offerten lagen zwischen rund Fr. 270'000.00 und Fr. 500'000.00, wobei das teuerste Angebot von einer sehr unerfahrenen, jungen Firma aus Bülach stammte und chancenlos war. - Vergeben wurde der Auftrag an das zweitgünstigste Angebot der Firma Letec IT, welche bereits vorher Dienstleister der Schule Bachenbülach war. Das bereinigte Schlussangebot lag bei Fr. 295'000.00. - Noch offen ist heute die Vergabe der Beschaffung von AV-Medien. Es wurde ein Ein- ladungsverfahren durchgeführt, an welchem sich drei Unternehmen beteiligten. Aktuell liegen Angebote zwischen Fr. 102'000.00 und 122'000.00 vor. Die Vergabe dürfte an das günstigste Angebot der Firma Mobilwerke gehen, da die drei Angebot technisch und qualitativ praktisch identisch sind. Damit wird der Preis das entschei- dende Kriterium sein. Kostenzusammenstellung Wird der Auftrag Präsentationsmedien gemäss Vorschlag vergeben, kann von einem auf- gerundeten Gesamtbedarf von ca. Fr. 487'500.00 ausgegangen werden: Kosten Netzwerk Fr. 60'000.00 Kosten IT-Infrastruktur Server, Clients Fr. 295'000.00 Koten Beratung Fr. 27'500.00 Total Kosten ohne Präsentationssysteme ca. Fr. 382'500.00 Kosten Präsentationssysteme Fr. 105'000.00 Total Gesamtkosten Ausbau und Erneuerung der Hardware für die Schule Bachenbülach ca. Fr. 487'500.00 Seite 10 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Primarschulgemeinde Geschäft Nr. 2.1 Das bedeutet, dass von der zweiten Tranche des beantragten Kredites noch Fr. 50‘000.00 beantragt werden müssen. Darin eingeschlossen, ist ein Reservebetrag von Fr. 20‘000.00 für Unvorhergesehenes. Abstimmungsempfehlung Die Primarschulpflege Bachenbülach bittet die Schulgemeindeversammlung, den Nach- tragskredit für den Ausbau und Erneuerung der ICT-Infrastruktur von Fr. 50‘000.00 zu bewilligen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt den Stimmberechtigten mit Abschied vom 4. November 2020 dem Antrag der Primarschulpflege betreffend Nachtragskredit von Fr. 50‘000.00 für die Erneuerung der Hardware für die Schule Bachenbülach zuzustim- men. Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 Seite 11
Primarschulgemeinde Geschäft Nr. 2.2 Finanzen. Budget 2021. Genehmigung. Antrag und Weisung zuhanden Schulgemein- deversammlung vom 3. Dezember 2020. Antrag Die Schulbehörde beantragt der Schulgemeindeversammlung, sie wolle gestützt auf Arti- kel 14, Ziffern 1 und 3, der Schulgemeindeordnung beschliessen: 1. Das Budget der Schulgemeinde Bachenbülach für das Jahr 2020 wird wie folgt ge- nehmigt: 1.1 Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 7‘320‘800.00 Gesamtertrag Fr. 6‘783‘400.00 Aufwandüberschuss Fr. 537‘400.00 1.2 Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 529‘000.00 Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. 243‘000.00 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. 286‘000.00 1.3 Investitionsrechnung Finanzvermögen Ausgaben Finanzvermögen Fr. 0.00 Einnahmen Finanzvermögen Fr. 0.00 Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. 0.00 1.4 Einfacher Gemeindesteuerertrag Fr. 9‘800‘000.00 1.5 Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet. 2. Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wird auf 44% des einfachen Gemeindesteuer- ertrags festgesetzt (Vorjahr 44%). Seite 12 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Primarschulgemeinde Geschäft Nr. 2.2 Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt den Stimmberechtigten mit Abschied vom 4. November 2020, das Budget 2021 der Primarschulgemeinde zu genehmigen und der Festsetzung des Steuerfusses auf 44 % zuzustimmen. ____________ Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 Seite 13
Politische Gemeinde / Primarschulgemeinde Rechtsmittelbelehrung Massgebend sind die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflege- gesetzes, insbesondere die folgenden Paragraphen in Kapitel C, Rekurs § 19, Zulässigkeit, a. Im Allgemeinen, Absatz 1, lit. c Handlungen staatlicher Organe, welche die politische Stimmberechtigung der Bürgerin- nen und Bürger oder Volkswahlen oder Volksabstimmungen betreffen (Stimmrechts- sachen). § 21a, Rekursberechtigung, b. In Stimmrechtssachen 1 In Stimmrechtssachen sind rekursberechtigt: a. die Stimmberechtigten des betreffenden Wahl- oder Abstimmungskreises und die Kandidierenden, b. politische Parteien und Gruppierungen, die im betreffenden Wahl- oder Abstim- mungskreis tätig sind, c. betroffene Gemeindebehörden. 2 Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversamm- lung setzt voraus, dass sie in der Versammlung gerügt worden ist. § 22, Rekurserhebung, a. Ort und Frist 1 Der Rekurs ist innert 30 Tagen bei der Rekursinstanz schriftlich einzureichen. In Stimmrechtssachen beträgt die Frist fünf Tage. 2 Der Fristenlauf beginnt am Tag nach der Mitteilung des angefochtenen Aktes, ohne solche am Tag nach seiner amtlichen Veröffentlichung und ohne solche am Tag nach seiner Kenntnisnahme. Seite 14 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
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