Einladung - Gemeinde Bachenbülach

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Politische Gemeinde
Primarschulgemeinde

Einladung
zu einer Gemeindeversammlung auf

Donnerstag, 3. Dezember 2020, um 20.00 Uhr
in der Mehrzweckanlage

______________________________
1.   Einladung und Geschäftsliste
2.   Antrag und Weisungen
3.   Rechtsmittelbelehrung

______________________________
Politische Gemeinde / Primarschulgemeinde

 Organisatorischer Hinweis zur Gemeindeversammlung in Zusammen-
 hang mit der Corona-Pandemie

         Es gilt eine generelle Maskenpflicht.

         Um einen gestaffelten Eintritt zu ermöglichen, erfolgt die Türöffnung
          bereits um 19:30 Uhr. Ein Einlass nach Beginn der Gemeindeversamm-
          lung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

         Erfassen der Kontaktangaben aller Anwesenden (Contact Tracing)

         Kranke Personen oder Personen mit Krankheitssymptomen bleiben bitte zu
          Hause.

         Empfehlung: Installation der SwissCovid App

Die Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit und der kantonalen
Gesundheitsdirektion werden eingehalten. Es besteht ein entsprechen-
des Schutzkonzept.

Seite 2                                   Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Politische Gemeinde

 Einladung

zu einer Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde auf

Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in die Mehrzweckanlage

Behandelt werden folgende Geschäfte:

Politische Gemeinde

1.   Finanzen. Genehmigung Budget und Festsetzung Steuerfuss 2021
2.   Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Primarschulgemeinde

1.   Infrastruktur/ICT. Ausbau und Erneuerung der Hardware für die Schule Bachenbülach.
     Bewilligung Nachtragskredit
2.   Finanzen. Genehmigung Budget und Festsetzung Steuerfuss 2021
3.   Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Die Akten und das Stimmregister liegen ab Montag, 16. November 2020, während der Büro-
öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der
Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausge-
schlossen sind.

Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat, bzw. der Primarschul-
pflege schriftlich einzureichen.

Bezüglich die gesetzlichen Bestimmungen über das Anfrage- und Rekursrecht wird auf das
Gemeindegesetz und das Gesetz über die politischen Rechte verwiesen.

Anträge und Weisungen können ab Montag, 16. November 2020, von der Website der
Gemeinde www.bachenbuelach.ch/news heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung
in Papierform bezogen werden.

Bachenbülach, 5. November 2020             Gemeinderat und Primarschulpflege
                                           Bachenbülach

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020                                       Seite 3
Politische Gemeinde

 Geschäft Nr. 1.1
 Finanzen. Budget 2021. Antrag und Weisung an die Gemeindeversammlung.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie wolle gestützt auf Artikel 15,
Ziffern 1 und 2, der Gemeindeordnung beschliessen:

1.    Das Budget der politischen Gemeinde Bachenbülach für das Jahr 2021 wird wie folgt
      genehmigt:

1.1   Das Budget 2021 wurde unter Anwendung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2
      (HRM2) erstellt.

1.2   Erfolgsrechnung

      Gesamtaufwand                                               CHF 17‘950‘500.00
      Gesamtertrag                                                CHF 17‘335‘500.00
      Aufwandüberschuss                                           CHF    615‘000.00

1.3   Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

      Ausgaben                                                    CHF    1‘725‘000.00
      Einnahmen                                                   CHF      500‘000.00
      Nettoinvestitionen                                          CHF    1‘225‘000.00

1.4   Investitionsrechnung Finanzvermögen

      Ausgaben                                                    CHF       20‘000.00
      Einnahmen                                                   CHF            0.00
      Nettoinvestitionen                                          CHF       20‘000.00

1.5   Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.

2.    Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wird auf 44% des einfachen Gemeindesteuerertrags
      (CHF 9‘800‘000.00) festgesetzt (Vorjahr 44%).

Seite 4                                     Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Politische Gemeinde

 Geschäft Nr. 1.1

Weisung

Wirtschaftliche Lage der Gemeinde und mutmassliche Entwicklung

Der Gesamtaufwand und der Gesamtertrag der politischen Gemeinde sind im Budget 2021
höher als im Budget 2020. Die grössten Zunahmen im Gesamtaufwand finden sich in den
Kontogruppen der allgemeinen Verwaltung, des Verkehrs sowie der sozialen Sicherheit.

Beim Gesamtertrag liegen die grössten Zunahmen in den beiden Kontogruppen Finanzen
und Steuern sowie der sozialen Sicherheit.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung achten stets darauf, im Rahmen ihrer Möglich-
keiten Ausgaben möglichst tief zu halten. Das vom Gemeinderat definierte Ziel eines
ausgeglichenen Etats kann jedoch weiterhin nicht erreicht werden. Aufgrund der Analyse
der wirtschaftlichen Lage weist der Gemeinderat auf folgende wichtige Punkte hin:

 Die Personalkosten werden im Jahr 2021 gegenüber 2020 aus folgenden Gründen höher
  veranschlagt:

  -   Der Gemeindeschreiber übergibt die Leitung der Gemeindeverwaltung per 1. Januar
      2021 seinem Nachfolger. Er ist jedoch bis zu seiner Pensionierung am 31. März 2021
      noch zu 100% für Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung der
      Einheitsgemeinde tätig. Die resultierenden höheren Personalkosten sind vertretbar,
      weil dadurch entsprechend weniger externe Unterstützung nötig wird.
  -   Im Hinblick auf die Einheitsgemeinde wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 die An-
      stellung eines Bereichsleiters Liegenschaften nötig. Zu einem grossen Teil werden
      die damit anfallenden Kosten andernorts kompensiert werden können, bspw. durch
      Übernahme von bis dato extern eingekauften Leistungen.
  -   Die Fallzahlen in der wirtschaftlichen Hilfe sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr
      gestiegen und dürften infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2021 weiter steigen.
      Der Gemeinderat trägt dieser Entwicklung mit der vorerst temporären Erhöhung des
      Beschäftigungsgrads bei zwei Stellen in der Abteilung Soziales um je 10% Rechnung.
  -   Der Anbau des Gemeindehauses generiert etwas höhere Kosten im Bereich Haus-
      dienst.

 Im Bereich der Gesundheit ist ein Investitionsbeitrag per Ende 2020 vollständig abge-
  schrieben, so dass die Abschreibungen um Fr. 86‘200 tiefer ausfallen. Hingegen ist
  aufgrund aktueller Hochrechnungen sowohl in der Langzeitpflege als auch in der am-
  bulanten Krankenpflege (Spitex) mit höheren Beiträgen zu rechnen.

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Politische Gemeinde

 Geschäft Nr. 1.1

 Die Entschädigungen für Berufsbeistandschaften von Fr. 129‘000 werden im Jahr 2021
  im Bereich der sozialen Sicherheit budgetiert (bisher öffentliche Ordnung und Sicher-
  heit). Bei der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe sind die Auswirkungen der Covid-
  Pandemie schwer abschätzbar. Das Budget 2021 basiert auf der Hochrechnung 2020.
  Die Nettoausgaben der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe werden im Jahr 2021 trotz
  höheren Rückerstattungen durch Dritte um Fr. 134‘400 höher als in der Vorperiode
  veranschlagt.

 Auf eine zeitliche Abgrenzung des Ressourcenausgleichs wird verzichtet. Die budge-
  tierten Beiträge stützen sich auf die Steuerkraft des Jahres 2019 ab. Somit hat die
  Covid-Pandemie auf die Höhe des Ressourcenausgleiches 2021 keinen Einfluss. Der
  gesamte Ressourcenausgleich für das Jahr 2021 beträgt Fr. 4‘131‘200, der Anteil der
  zwei Schulgemeinden daran beträgt Fr. 2‘416‘400.

 Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird wiederum mit einem einfachen Gemeinde-
  steuerertrag von Fr. 9‘800‘000 gerechnet. Die politische Gemeinde rechnet mit einem
  gleichbleibenden Steuerfuss von 44% und einem gleichbleibenden Gesamtsteuerfuss
  von 106%. Genauere Informationen sind im Abschnitt „Begründung des Antrags zum
  Steuerfuss“ enthalten. Aufgrund der Covid-Pandemie wird jedoch mit einem deutlichen
  Rückgang der Steuereinnahmen früherer Jahre (- Fr. 160‘000) gerechnet.

 Im Jahr 2021 ist keine Landveräusserung geplant und es werden daher auch keine
  Buchgewinne budgetiert.

 Der Grundstückgewinnsteuerertrag wird aufgrund der Einnahmen der letzten Jahre auf
  Fr. 1'300'000 voranschlagt.

 Insgesamt reduziert sich der Zinsertrag aufgrund der Reduktion des internen Zinssatzes
  von 0.8% auf 0.6% sowie aufgrund von im Jahr 2020 realisierten Landverkäufen.

Weiter gilt es zu erwähnen, dass das Budget 2021 durch die nicht abschliessend ein-
schätzbaren Auswirkungen der Covid-Pandemie ganz grundsätzlich mit einiger Un-
sicherheit belastet ist.

Stand der Aufgabenerfüllung

Die Gemeinde erfüllt die vom Gesetz auferlegten Aufgaben in jeder Hinsicht. Die Versor-
gungsinfrastruktur wird laufend im Wert erhalten; wo nötig, auch mittels grösserer In-
vestitionen.

Seite 6                                    Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Politische Gemeinde

 Geschäft Nr. 1.1

In Zweckverbänden oder anderen öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen werden
Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Kinder- und Erwachsenenschutz, Aufgaben der Akut-
und Alterspflege, Polizeiwesen, Zivilstands- und Bestattungswesen oder auch die Sied-
lungsentwässerung geregelt und wahrgenommen.

Begründung erheblicher Abweichungen gegenüber dem Budget des Vorjahres

Die Differenzbegründungen zum Budget 2021 sind im Budget separat aufgeführt.

Steuerfuss 2021

In der Erfolgsrechnung wird ein Defizit von Fr. 615‘000 ausgewiesen. Es enthält bereits
Abschreibungen des allgemeinen Haushalts in der Höhe von Fr. 884‘500. Der Gesamt-
steuerfuss bleibt unverändert bei 106%. Eine Reduktion des Gesamtsteuerfusses hätte
einen höheren Aufwandüberschuss und somit einen stärkeren Abbau des Bilanzüber-
schusses zur Folge.

Sofern die Primarschul- und die Sekundarschulgemeindeversammlung gemäss den An-
trägen der entsprechenden Behörden beschliessen, ergibt sich für das Jahr 2021 folgende
Zusammensetzung des Gesamtsteuerfusses:

  Gemeindegut                 Steuerfuss 2020               Steuerfuss 2021
  Politische Gemeinde         44%                           44%
  Primarschulgemeinde         44%                           44%
  Sekundarschulgemeinde       18%                           18%
  Gesamtsteuerfuss            106%                          106%

Bezüglich Details wird auf das vollständige Budget, umfassend Übersicht, Erfolgsrechnung
(mit Erläuterungen = Differenzbegründungen), Investitionsrechnung Verwaltungs-
vermögen und Finanzvermögen (mit Erläuterung der wesentlichen Investitionen) sowie
Anhänge verwiesen, welches von der Homepage der Gemeinde (www.bachenbuelach.ch)
heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden kann.

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Politische Gemeinde

 Geschäft Nr. 1.1

Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission beantragt den Stimmberechtigten mit Abschied vom
4. November 2020, das Budget 2021 der Politischen Gemeinde zu genehmigen und der
Festsetzung des Steuerfusses auf 44 % zuzustimmen.

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Seite 8                                 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Primarschulgemeinde

 Geschäft Nr. 2.1
 Infrastruktur/ICT. Ausbau und Erneuerung der Hardware für die Schule Bachen-
 bülach, Nachtragskredit. Antrag und Weisung zuhanden Schulgemeindeversammlung
 vom 3. Dezember 2020.

Antrag

Die Primarschulbehörde beantragt der Primarschulgemeindeversammlung, sie wolle ge-
stützt auf Art. 14, Ziffer 2 der Primarschulgemeindeordnung beschliessen:

1. Für den Ausbau und die Erneuerung der Hardware der Schule Bachenbülach wird zu
   Lasten der Investitionsrechnung ein Nachtragskredit von Fr. 50‘000.00 bewilligt.

2. Die Schulbehörde Bachenbülach wird mit der Ausführung beauftragt.

Weisung

Ausgangslage

Die Schule Bachenbülach hat in diesem Jahr 3 IT-Projekte aufgegleist, die Optimierung
des Netzwerkes (Kabel und WLAN), die Erneuerung der IT (Server und Clients) sowie die
Ausstattung mit AV-Medien (Präsentationssysteme).

Der Antrag für den Kredit über alle drei Projekte lag bei Fr. 550‘000.00, welcher an der
Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019 beantragt wurde.

Nach intensiver Diskussion sprach die Gemeindeversammlung einen Kredit von
Fr. 450‘000.00. Für die restlichen Fr. 100‘000.00 wurde die Schulpflege beauftragt,
innerhalb von 2 Jahren die Begründung für den Mehraufwand zu erstellen und den
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegebenenfalls als Nachtragskredit zu unterbrei-
ten.

Für die drei Teilprojekte wurde folgendes Vorgehen gewählt:

- Die Auftragseinholung Netzwerk wurde an zwei örtliche Firmen vergeben mit der Idee,
  den Auftrag gemeinsam durchzuführen. Dieses Vorgehen war erfolgreich, das Angebot
  für die Vernetzung lag jedoch deutlich über den ursprünglich berechneten Kosten.
  Während der Erstellung des Angebotes fanden intensive Gespräche und Begehungen
  statt. Es zeigte sich, dass insbesondere das Kabelnetzwerk in einem schlechten Zu-
  stand war.

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Primarschulgemeinde

 Geschäft Nr. 2.1

    So wurde entschieden, diese Arbeit gründlich zu machen, damit eine nachhaltige und
    zukunftsträchtige Lösung für die Schule umgesetzt werden konnte. Die Totalkosten
    liegen bei Fr. 59'498.00 entgegen der ursprünglichen Schätzung von Fr. 35'000.00.
    Dabei ist zu beachten, dass die Lösung jetzt auf einem deutlich besseren Standard
    beruht und eine massiv bessere Leistung zur Verfügung steht.
    Die Firmen Götz, Embrach und Juon, Bachenbülach führten die Arbeiten in der ersten
    Hälfte 2020 aus.

-   Für die Erneuerung der IT wurde eine offene Ausschreibung durchgeführt. Es gingen
    vier Angebote ein, die Offerten lagen zwischen rund Fr. 270'000.00 und
    Fr. 500'000.00, wobei das teuerste Angebot von einer sehr unerfahrenen, jungen
    Firma aus Bülach stammte
    und chancenlos war.

-   Vergeben wurde der Auftrag an das zweitgünstigste Angebot der Firma Letec IT,
    welche bereits vorher Dienstleister der Schule Bachenbülach war. Das bereinigte
    Schlussangebot lag bei Fr. 295'000.00.

-   Noch offen ist heute die Vergabe der Beschaffung von AV-Medien. Es wurde ein Ein-
    ladungsverfahren durchgeführt, an welchem sich drei Unternehmen beteiligten.
    Aktuell liegen Angebote zwischen Fr. 102'000.00 und 122'000.00 vor. Die Vergabe
    dürfte an das günstigste Angebot der Firma Mobilwerke gehen, da die drei Angebot
    technisch und qualitativ praktisch identisch sind. Damit wird der Preis das entschei-
    dende Kriterium sein.

Kostenzusammenstellung

Wird der Auftrag Präsentationsmedien gemäss Vorschlag vergeben, kann von einem auf-
gerundeten Gesamtbedarf von ca. Fr. 487'500.00 ausgegangen werden:

Kosten Netzwerk                                     Fr.    60'000.00
Kosten IT-Infrastruktur Server, Clients             Fr.   295'000.00
Koten Beratung                                      Fr.    27'500.00
Total Kosten ohne Präsentationssysteme          ca. Fr.   382'500.00

Kosten Präsentationssysteme                         Fr.   105'000.00

Total Gesamtkosten Ausbau und Erneuerung
der Hardware für die Schule Bachenbülach ca. Fr. 487'500.00

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Primarschulgemeinde

 Geschäft Nr. 2.1

Das bedeutet, dass von der zweiten Tranche des beantragten Kredites noch
Fr. 50‘000.00 beantragt werden müssen. Darin eingeschlossen, ist ein Reservebetrag von
Fr. 20‘000.00 für Unvorhergesehenes.

Abstimmungsempfehlung

Die Primarschulpflege Bachenbülach bittet die Schulgemeindeversammlung, den Nach-
tragskredit für den Ausbau und Erneuerung der ICT-Infrastruktur von Fr. 50‘000.00 zu
bewilligen.

Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission beantragt den Stimmberechtigten mit Abschied vom
4. November 2020 dem Antrag der Primarschulpflege betreffend Nachtragskredit von
Fr. 50‘000.00 für die Erneuerung der Hardware für die Schule Bachenbülach zuzustim-
men.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020                                       Seite 11
Primarschulgemeinde

 Geschäft Nr. 2.2
 Finanzen. Budget 2021. Genehmigung. Antrag und Weisung zuhanden Schulgemein-
 deversammlung vom 3. Dezember 2020.

Antrag

Die Schulbehörde beantragt der Schulgemeindeversammlung, sie wolle gestützt auf Arti-
kel 14, Ziffern 1 und 3, der Schulgemeindeordnung beschliessen:

1.    Das Budget der Schulgemeinde Bachenbülach für das Jahr 2020 wird wie folgt ge-
      nehmigt:

1.1   Erfolgsrechnung

      Gesamtaufwand                                                Fr.   7‘320‘800.00
      Gesamtertrag                                                 Fr.   6‘783‘400.00
      Aufwandüberschuss                                            Fr.     537‘400.00

1.2   Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

      Ausgaben Verwaltungsvermögen                                 Fr.    529‘000.00
      Einnahmen Verwaltungsvermögen                                Fr.    243‘000.00
      Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen                       Fr.    286‘000.00

1.3   Investitionsrechnung Finanzvermögen

      Ausgaben Finanzvermögen                                      Fr.          0.00
      Einnahmen Finanzvermögen                                     Fr.          0.00
      Nettoinvestitionen Finanzvermögen                            Fr.          0.00

1.4   Einfacher Gemeindesteuerertrag                               Fr.   9‘800‘000.00

1.5   Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.

2.    Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wird auf 44% des einfachen Gemeindesteuer-
      ertrags festgesetzt (Vorjahr 44%).

Seite 12                                    Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020
Primarschulgemeinde

Geschäft Nr. 2.2

Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission beantragt den Stimmberechtigten mit Abschied vom
4. November 2020, das Budget 2021 der Primarschulgemeinde zu genehmigen und der
Festsetzung des Steuerfusses auf 44 % zuzustimmen.

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Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020                                  Seite 13
Politische Gemeinde / Primarschulgemeinde

    Rechtsmittelbelehrung

Massgebend sind die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflege-
gesetzes, insbesondere die folgenden Paragraphen in Kapitel C, Rekurs

§ 19, Zulässigkeit, a. Im Allgemeinen, Absatz 1, lit. c

Handlungen staatlicher Organe, welche die politische Stimmberechtigung der Bürgerin-
nen und Bürger oder Volkswahlen oder Volksabstimmungen betreffen (Stimmrechts-
sachen).

§ 21a, Rekursberechtigung, b. In Stimmrechtssachen

1 In Stimmrechtssachen sind rekursberechtigt:
  a. die Stimmberechtigten des betreffenden Wahl- oder Abstimmungskreises und die
     Kandidierenden,
  b. politische Parteien und Gruppierungen, die im betreffenden Wahl- oder Abstim-
     mungskreis tätig sind,
  c. betroffene Gemeindebehörden.
2 Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversamm-

  lung setzt voraus, dass sie in der Versammlung gerügt worden ist.

§ 22, Rekurserhebung, a. Ort und Frist

1    Der Rekurs ist innert 30 Tagen bei der Rekursinstanz schriftlich einzureichen. In
     Stimmrechtssachen beträgt die Frist fünf Tage.
2    Der Fristenlauf beginnt am Tag nach der Mitteilung des angefochtenen Aktes, ohne
     solche am Tag nach seiner amtlichen Veröffentlichung und ohne solche am Tag nach
     seiner Kenntnisnahme.

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