Neubau Pavillon Bernstrasse Botschaft zuhanden der ausseror-dentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Biberist vom 26. März 2015

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Neubau Pavillon Bernstrasse Botschaft zuhanden der ausseror-dentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Biberist vom 26. März 2015
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Neubau Pavillon Bernstrasse

Botschaft zuhanden der ausseror-
dentlichen Gemeindeversammlung
der Einwohnergemeinde Biberist
vom 26. März 2015
Neubau Pavillon Bernstrasse Botschaft zuhanden der ausseror-dentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Biberist vom 26. März 2015
Inhaltsverzeichnis
Die Vorlage in Kürze - Abstimmungsmodus ........................................................................... 2
1. Vorwort des Gemeindepräsidenten................................................................................. 3
2. Ausgangslage ................................................................................................................. 4
2. Projektbeschrieb ............................................................................................................. 5
3. Finanzen ......................................................................................................................... 8
4. Anträge ........................................................................................................................... 9
5. Häufig gestellte Fragen ................................................................................................. 10

Die Vorlage in Kürze - Abstimmungsmodus
Ausgehend von einer umfassenden Planung unter Berücksichtigung der Entwicklung der
Schülerzahlen, einer Optimierung des bestehenden Schulraumangebotes und den
finanziellen Möglichkeiten ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass der Bau eines
Schulpavillons auf dem Afeg-Areal (vis-a-vis Gemeindehaus) für die Schule unumgänglich
ist.

Im Rahmen des Vorprojektes werden die Kosten für den Pavillon bei einer
Kostengenauigkeit von 15% auf knapp CHF 2.0 Mio. geschätzt. Bei Investitionen ab
CHF 2.0 Mio. sieht unsere Gemeindeordnung zwingend eine Urnenabstimmung vor. Aus
diesem Grund gibt es ein zweistufiges Beschlussverfahren.

An der Gemeindeversammlung vom 26. März 2015 entscheiden Sie, ob es am 14.
Juni 2015 zu einer Urnenabstimmung über den Neubau eines Schulpavillons an der
Bernstrasse kommt. Tritt die Gemeindeversammlung auf das Geschäft ein, wird im Rahmen
der Detailberatung über die einzelnen Anträge des Gemeinderates befunden. Die
Schlussabstimmung über die bereinigte Vorlage erfolgt an der Urne.

An der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2015 wird definitiv über den Rahmenkredit für den
Neubau eines Pavillons entschieden.

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1. Vorwort des Gemeindepräsidenten
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Im Jahr 2004 nahm die Kommission „Schulentwicklung“ ihre Arbeit auf. Ihre Aufträge
lauteten:
   1. Im Hinblick auf die Schulreform Sek-I sind die Schulstrukturen anzupassen.
   2. Die Sanierung der Schulbauten ist an die Hand zu nehmen und der Bau von
      zusätzlichem Sporthallenraum ist zu prüfen.
In einem ersten Schritt hat man sich die Frage gestellt, warum in den vergangenen
Jahrzehnten keine grossen Schulprojekte verwirklicht werden konnten. Man kam zu
folgendem Schluss: Die Projekte waren allesamt überladen und wurden vom Souverän
ausnahmlos verworfen. Es wurde dargelegt, dass sämtliche Schulbauten mittel- bis
längerfristig einer Sanierung zu unterziehen sind. Zudem sollte die Gelegenheit genutzt
werden, je einen Campus für die Oberstufe (Bernstrasse) und einen Campus für die
Unterstufe (Bleichematt) zu bilden. Stets war klar, dass bei allen Vorhaben die Regeln der
Vernunft, des Machbaren und Bezahlbaren anzuwenden sind. Jedes Projekt soll in sich
geschlossen sein und separat beurteilt und genehmigt oder verworfen werden können.
Bis heute wurden das Schulhaus Mühlematt und das Obere Schulhaus saniert und die
Sporthalle gebaut. Bei sämtlichen Projekten wurden die gewährten Kredite unterschritten.
Im Januar 2014 hat der Gemeinderat die Legislaturziele definiert. Im Zusammenhang mit der
Schulraumsanierung standen ihm Empfehlungen der Finanzkommission zur Verfügung. Der
Gemeinderat hat sich von den finanziellen Möglichkeiten leiten lassen und nicht von
irgendwelchem Wunschbedarf. Für die Sanierung der Schulanlagen stehen uns ca. CHF 2
Mio. pro Jahr zur Verfügung. Aufgrund dieser Information hat die Schulleitung Vorschläge für
die Reihenfolge der weiteren Aktivitäten entworfen. Mit diesem Vorgehen bzw. diesem
„Schlüssel“ zu den weiteren Sanierungsarbeiten wurde quasi der gordische Knoten gelöst.
Heute ist klar in welcher Reihenfolge die Arbeiten sinnvoll und finanzierbar fortgeführt und
einem Abschluss zugeführt werden können.
Vorgesehen sind die Arbeiten in einem Zeitraum von acht Jahren in folgender Reihenfolge:
Pavillon Bernstrasse (2015/16), Werkhofschulhaus und Alte Turnhalle (2016),
Bezirksschulhaus (2017), Bleichemattschulhaus (2018-2021), Unteres Schulhaus (2022).

Wir sind bestrebt, Ihr Vertrauen in unsere Schulraumplanung auch weiterhin zu rechtfertigen
und danken Ihnen, wenn Sie uns unterstützen, sinnvoll und finanziell verträglich in unsere
Schul-Infrastruktur zu investieren.

Martin Blaser, Gemeindepräsident

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2. Ausgangslage

Strategische Grundsätze
Die Schulraumplanung folgt seit mehreren Jahren drei strategischen Grundsätzen:
   1. Die Oberstufe wird im Gebiet Bernstrasse (Bezirksschulhaus, Oberes Schulhaus,
      Werkhofschulhaus) zusammengefasst, die Primarschule im Gebiet Mühlematt und
      Bleichematt (Campus).
   2. Die Renovation und Umnutzung der Schulanlagen soll schrittweise und in einer sinn-
      vollen Reihenfolge vollzogen werden.
   3. Sämtliche Projekte sind auf das Notwendige zu beschränken und unter dem Ge-
      sichtspunkt des vom Gemeinderat bestimmten Finanzrahmens zu beurteilen.

Aktuelle Situation
Sowohl der Oberstufe als auch der Primarschule fehlen Räume für den Unterricht. Die Pri-
marschule braucht dringend zusätzliche Räume für den Sprachunterricht. Den fünf Klassen
der 3. Sek. stehen im Werkhofschulhaus lediglich vier Schulzimmer zur Verfügung. Der
Oberstufe fehlen Räume für Gruppen- oder Projektarbeiten und den Naturwissenschaftsun-
terricht.
Im Weiteren sind einzelne Spezialräume örtlich falsch angesiedelt. So findet der Hauswirt-
schaftsunterricht der Kreisschule im Schulhaus Bleichematt statt, der Werkunterricht im Un-
teren Schulhaus. Mit den Räumen für den Hauswirtschaftsunterricht werden im Schulhaus
Bleichematt Räume für den Unterricht an der Oberstufe belegt, welche die Primarschule zum
Beispiel für den Sprachunterricht dringend benötigen würde. Ebenso fehlt ein geeigneter
Raum für die Tagesstrukturen (Schülerinnen- und Schülerhort).
Mit dem Bau eines Pavillons können verschiedene Bedürfnisse erfüllt werden, indem einer-
seits die Konzentration der einzelnen Schultypen weiter vorangetrieben werden kann und
andererseits dringend notwendige zusätzliche Schulräume geschaffen werden können.

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2.     Projektbeschrieb
Standort
Im Rahmen der Ausarbeitung der Vorprojektstudie wurden verschiedene Standorte evaluiert.
Schliesslich hat sich der Standort östlich des Oberen Schulhauses als einziger als geeignet
erwiesen.

Die bestehenden architektonisch wertvollen Gebäude sollen für sich wirken können. Aus
diesem Grund wird ein entsprechender Abstand zum Oberen Schulhaus gewahrt. Eine Un-
terschreitung des Gebäudeabstandes würde den roten Pausenplatz beeinträchtigen. Zudem
würden durch Rückbaumassnahmen zusätzliche Kosten entstehen. Das soll vermieden wer-
den. Aufgrund des Terrainabsatzes erscheint der Pavillon aus der Sicht des Oberen Schul-
haus eingeschossig.

                                                                                                     Formatiert: Hervorhebung,
                                                                                                     Rechtschreibung und Grammatik prüfen

                                                                                              5/10
Architektur
Per Definition gilt ein „Pavillon“ als selbstständiger Bau, welcher zu einem grösseren Kom-
plex gehört. Im Campus Bernstrasse soll ein eigenständiges, kleineres Bauwerk entstehen,
welches sich von den übrigen Gebäuden dank seiner reduzierten Form sowie einer eigenen
zeitgemässen und ökologischen Architektur abhebt. Die Bezeichnung Pavillon ist für dieses
Bauwerk somit sehr treffend und naheliegend.

Nutzung und Bauvolumen
Veränderte pädagogische Anforderungen haben räumlichen Mehrbedarf zur Folge und das
individuelle Lernen und Arbeiten erfordert spezifische Konzepte an die räumliche Anordnung.
Das Bauvolumen für den Pavillon wurde auf ein absolutes Minimum reduziert. Trotzdem ist
die notwendige Flexibilität und eine breite Nutzung gewährleistet.
Die in den Skizzen dargestellte Raumordnung stellt einen möglichen Vorschlag dar und kann
im Rahmen der weiteren Planung noch angepasst werden.

Erdgeschoss
Im Erdgeschoss befindet sich eine Schulküche mit sechs Kochinseln und optischer Raum-
trennung für Essen, Vorräte, Wäsche und Aufbewahrung sowie Anschauungsmaterial. Er-
gänzt mit einem Lehrerzimmer im Eingangsbereich, dem Lift und der normierten barrierefrei-
en WC-Anlage werden auf diesem Geschoss die verschiedenen Bedürfnisse auf wenigen
Quadratmetern optimal abgedeckt.

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Untergeschoss
Neben den Räumlichkeiten für den naturwissenschaftlichen Unterricht und des Technik- und
Hauswartraumes, werden im Untergeschoss multifunktionale Unterrichtsräume (keine Schul-
zimmer) entstehen.

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3. Finanzen
Gemäss Kostenermittlung nach Baukostenplan ist von folgenden Kosten auszugehen:
BKP    Arbeitsgattung                                                   Kosten in CHF
0      Grundstück (Erschliessung durch Leitungen)                            38‘500.00
1      Vorbereitungsarbeiten                                                 54‘000.00
2      Gebäude                                                            1‘441‘500.00
3      Betriebseinrichtungen                                                210‘000.00
4      Umgebungsarbeiten                                                     50‘000.00
5      Baunebenkosten und Übergangskosten                                   126‘000.00
9      Ausstattung                                                           70‘000.00
Total Anlagenkosten                                                       1‘990‘000.00
Kostengenauigkeit  15%                                                     310‘000.00

Total (Kreditantrag)                                                      2‘300‘000.00

Die Kostenermittlung nach Baukostenplan basiert auf Erfahrungswerten. Diese systematisch
nach Arbeitsgattung gegliederten Kostendaten erlauben eine Genauigkeit von  15%.
Ein detaillierter Kostenvoranschlag (Bauprojekt) mit einer Genauigkeit von  10% hätte zu-
sätzliche Kosten im Umfang von CHF 30‘000.00 verursacht. Aus diesem Grund wurde darauf
verzichtet.
Das Projekt Neubau Pavillon Bernstrasse ist im Finanzplan 2015 – 2019 berücksichtigt. Die
gesamten Investitionskosten von CHF 2.3 Mio. gemäss Baukostenplan setzen sich zusam-
men aus der Kostenschätzung von CHF 1.99 Mio. zuzüglich einer Reserve von 15%. Die
Investition fällt im Zeitraum 2015 – 2016 an. Gemäss Finanzplanung beträgt der Selbstfinan-
zierungsgrad in der Finanzplanperiode 2015 – 2019 weniger als 40%. Somit ist die Finanzie-
rung mittels Aufnahme von zusätzlichen Darlehen unumgänglich.
In den kommenden Jahren wirkt sich die Investition auf die Laufende Rechnung im Durch-
schnitt wie folgt aus:
    - Lineare Abschreibung über 33 Jahre nach HRM2                     CHF 70'000.00
    - Zins (1,75 %)                                                    CHF 35'000.00
    - Betriebskosten (2 % der Investitionssumme)                       CHF 46'000.00
                                                        Total jährlich CHF 151'000.00

Die Laufende Rechnung wird somit mit etwas weniger als einem Steuerpunkt belastet.

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4. Anträge
Der Gemeinderat befürwortet den Neubau eines Pavillons an der Bernstrasse.

Anträge an die Gemeindeversammlung vom 26. März 2015

1.   Auf das Geschäft "Neubau Pavillon Bernstrasse" ist einzutreten.
2.   Die Botschaft "Pavillon Bernstrasse" ist für die Urnenabstimmung freizugeben.
3.   Folgende Abstimmungsfragen werden dem Stimmvolk anlässlich der Urnenabstimmung
     unterbreitet:
                                                                                Antwort
     Wollen Sie dem Neubau eines Pavillons Bernstrasse im Sinne der Bot-
     schaft zustimmen und den Kredit von CHF 2‘300‘000.00 bewilligen?

4. Im Falle eines positiven Urnenentscheides wird der Gemeinderat ermächtigt, zur Finan-
   zierung des Neubaus des Pavillons die notwendigen Darlehen aufzunehmen.
5. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die zufolge Teuerung allfällig erforderlichen Nach-
   tragskredite zu bewilligen (Preisstand 1. April 2014 = 102.3 Punkte, Basis 1. April 2010 =
   100.0 Punkte, Zürcher Index der Wohnbaupreise).

Die Schlussabstimmung über die bereinigte Vorlage erfolgt am 14. Juni 2015 an der Urne.

Biberist, 26. Januar 2015

Im Namen des Gemeinderates Biberist
Der Gemeindepräsident: Martin Blaser
Der Verwaltungsleiter: Stefan Hug-Portmann

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5. Häufig gestellte Fragen
Warum braucht es eine Urnenabstimmung?
Gemäss § 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegen Sachgeschäfte, die für die Gemein-
de eine einmalige Aufwendung von mehr als 2 Millionen Franken zur Folge haben, der Ur-
nenabstimmung. Die Kostenermittlung gemäss Baukostenplan von 1,99 Millionen Franken
basiert auf Erfahrungswerten für solche Bauten, mit einer Genauigkeit von +/- 15 %. Damit
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrag schlussendlich über 2 Millionen Fran-
ken liegt. Aus Gründen der Fairness und Transparenz gegenüber den Steuerzahlenden wird
das Projekt an die Urne gebracht.

Warum wird der Kredit nicht einfach auf 1.9 Mio. Franken beschränkt?
Das Projekt wurde auf ein absolutes Minimum reduziert. Eine weitere Senkung des Kosten-
dachs ist unter diesen Umständen nicht möglich.

Warum wird uns nicht ein fertiges Projekt vorgelegt?
Die Ausarbeitung eines fertigen Bauprojektes würde rund CHF 30‘000.00 Franken kosten.
Dieser Betrag wäre verloren, wenn der Souverän dem Bau nicht zustimmt.

Können mit diesem Projekt die räumlichen Bedürfnisse der Oberstufe abgedeckt wer-
den?
Bereits 2004 wies die erste Planung die notwendigen Zusatzräume für die Oberstufe an der
Bernstrasse aus. Mit dem Bau des Pavillons kann quasi ein gordischer Knoten gelöst wer-
den, indem der nötige Raum geschaffen wird, der weitere Sanierungen/Umnutzungen und
die Zusammenführung der Oberstufe an der Bernstrasse überhaupt möglich macht.

Ist der Neubau Pavillon auf Grund der Entwicklung der Schülerzahlen notwendig?
Der geplante Pavillon deckt den Raumbedarf der Oberstufe ab. Berücksichtigt sind auch die
Auswirkungen der Sek-I-Reform (Bedarf Räume für Projektarbeit, Lernatelier, etc.), die
Fachbereiche im Lehrplan 21, die Entwicklung der Klassenzahlen nach dem Übertritt in die
Sek-I sowie die aktuelle Belegung der bestehenden Räume und die Möglichkeiten für die
Organisation des Schulbetriebes. Da die Schülerzahlen in den kommenden 8-10 Jahren
stark schwanken können, ist man von einer durchschnittlichen Klassenzahl ausgegangen.
Gemäss diesen Planungsgrundlagen ist der Bau des Pavillons notwendig.

Warum können die Schulküchen im Bleichemattschulhaus nicht weiter genutzt wer-
den?
Auf Grund der geplanten Zusammenführung aller Fachbereiche der Oberstufe an der Bern-
strasse soll die Hauswirtschaft in den Campus integriert werden. Die Sanierung der Küchen
wurde deswegen seit längerer Zeit hinausgeschoben. Nun werden die Schulküchen in den
zu erstellenden Pavillon integriert und im Bleichemattschulhaus teilweise rückgebaut.

Wie viele Parkplätze gehen auf dem AFEG-Areal verloren?
Total gehen 9 von 64 Parkplätzen verloren.

Welches wären die Folgen, wenn das Projekt abgelehnt würde?
Wir hätten weiterhin zu wenige Schulräume. Die Zusammenführung der Oberstufe an der
Bernstrasse könnte nicht konsequent realisiert und der Unterricht könnte nicht in der verlang-
ten Qualität erbracht werden. Vorgaben und Empfehlungen des Kantons könnten nicht um-
gesetzt werden.

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