Einladung zur 26. ordentlichen - Generalversammlung der Clariant AG - Easymonitoring

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Einladung zur
26. ordentlichen
Generalversammlung
der Clariant AG
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Einladung zur 26. ordentlichen
Generalversammlung der Clariant AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Wir laden Sie ein zur 26. ordentlichen Generalversammlung der Clariant AG.
Die Generalversammlung findet am Mittwoch, 7. April 2021, um 10.30 Uhr statt.

                                                                      1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020
    Wichtiger Hinweis:                                                Der Verwaltungsrat beantragt, die Entschädigungspolitik gemäss
                                                                      dem Vergütungsbericht 2020 (abrufbar ab dem 17. März 2021 unter
    Aufgrund der anhaltenden Corona-Situation kann die                ­reports.clariant.com) im Sinne einer Konsultativabstimmung zu­
    diesjährige Generalversammlung nicht in der üblichen               stimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Form abgehalten werden. Zum Schutz der Aktionärinnen
    und Aktionäre und unserer Mitarbeitenden hat der                  2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und
    ­Verwaltungsrat daher, in Übereinstimmung mit Artikel 27          der Geschäftsleitung
    der bundesrätlichen Verordnung 3 über Massnahmen                  Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den Mitglie­
    zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19), Folgendes              dern der Geschäftsleitung Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu
    entschieden:                                                      erteilen.

    — Aktionäre können nicht persönlich an der General­              3. Verwendung des Bilanzgewinns der Clariant AG und
      versammlung 2021 teilnehmen.                                    Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung (Nennwertreduktion)
    — Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich über den
      unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben.                      3.1 Verwendung des Bilanzgewinns 2020
                                                                      Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn 2020 der Clariant AG
    Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimm-              in Höhe von CHF 271 260 385 den freiwilligen Gewinnreserven zuzu­
    rechtsvertreter können schriftlich und elektronisch erteilt       weisen und wie folgt zu verwenden:
    werden. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie nachfolgend
    im Abschnitt „Unterlagen/Administrative Anordnungen“              BILANZGEWINN                                                   in CHF

    am Ende dieser Einladung.                                         Vortrag aus dem Vorjahr                                              0

    Der Verwaltungsrat ersucht alle Aktionäre, eine dieser            Jahresgewinn                                               271 260 385

    beiden Möglichkeiten zu nutzen.                                   Total Bilanzgewinn                                         271 260 385

                                                                      ERGEBNISVERWENDUNG                                             in CHF

                                                                      Freiwillige Gewinnreserven per 31. Dezember 2020           865 920 811

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates                           Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven               271 260 385

                                                                      Freiwillige Gewinnreserven per 1. Januar 2021             1 137 181 196

                                                                      Vortrag auf neue Rechnung                                            0
1. Integrierter Bericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung
der Clariant AG für das Geschäftsjahr 2020
                                                                      3.2 Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung auf dem Wege
1.1 Genehmigung Integrierter Bericht, Jahresrechnung und              der Nennwertreduktion – Statutenänderungen
Konzernrechnung der Clariant AG für das Geschäftsjahr 2020            Der Verwaltungsrat beantragt anstelle einer ordentlichen Dividende
Der Verwaltungsrat beantragt, den Integrierten Bericht, die Jahres­   eine Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung auf dem Wege
rechnung und die Konzernrechnung der Clariant AG für das Geschäfts­   der Nennwertreduktion mit entsprechenden Statutenänderungen wie
jahr 2020 zu genehmigen.                                              folgt:
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG                                                                                                                    3

a)	Gestützt auf den Prüfungsbericht der PricewaterhouseCoopers AG            4. Wahlen
    gemäss Artikel 732 Absatz 2 des Schweizerischen Obligationen­
    rechts wird das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 1 228 175 036.30   4.1 Wahlen in den Verwaltungsrat
    um CHF 232 357 439.30 auf CHF 995 817 597.00 herabgesetzt und             Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden je einzeln für eine
    festgestellt, dass die Forderungen der Gläubiger trotz dieser Herab­      ­Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen
    setzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind;                              ­Generalversammlung gewählt.
b)	Die Kapitalherabsetzung wird durchgeführt durch Reduktion des
    Nennwertes jeder einzelnen Namenaktie von CHF 3.70 um CHF 0.70            Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden
    auf CHF 3.00 und durch Verwendung des Herabsetzungsbetrags                ­Mit­glieder des Verwaltungsrates:
    zur Rückzahlung von CHF 0.70 pro Namenaktie in bar an die Aktio­          4.1.1   Abdullah Mohammed Alissa
    näre;                                                                     4.1.2 Nader Ibrahim Alwehibi
c)	Die folgenden Artikel der Statuten der Clariant AG sind zu ändern:        4.1.3 Günter von Au
    Artikel 4 Absatz 1 der Statuten wird wie folgt geändert:                  4.1.4 Calum MacLean
    »Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 995 817 597.00, ist      4.1.5 Thilo Mannhardt
      voll liberiert und eingeteilt in 331 939 199 Namenaktien. Jede Aktie    4.1.6 Geoffery Merszei
      hat einen Nennwert von CHF 3.00.«                                       4.1.7 Eveline Saupper
    Artikel 5 Absatz 1 erster Satz der Statuten wird wie folgt geändert:      4.1.8 Peter Steiner
    »Das Aktienkapital der Gesellschaft wird um höchstens                    4.1.9 Claudia Suessmuth Dyckerhoff
      CHF 11 435 658.00 durch Ausgabe von höchstens 3 811 886 in bar          4.1.10 Susanne Wamsler
      zu liberierenden Namenaktien von je CHF 3.00 Nennwert erhöht            4.1.11 Konstantin Winterstein
      durch Ausübung von Wandel- oder Optionsrechten, welche deren
      Inhabern in Verbindung mit Anleihensobligationen der Gesell­            Vgl. dazu die nachfolgende Erläuterung zu Traktandum 4.1.
      schaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt worden
      sind.«                                                                  4.2 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates
d)	Die Auszahlung von CHF 0.70 pro Namenaktie wird nach Durch­               Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Günter von Au als
    führung des Kapitalherabsetzungsverfahrens, unter anderem nach            ­Präsidenten des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr
    Ablauf der zweimonatigen Frist für den Schuldenruf nach Art. 733           bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
    des Schweizerischen Obligationenrechts, erfolgen. Der Verwal­
    tungsrat wird das Ex-Datum, das Datum der Berechtigung zum Be­            4.3 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
    zug des Herabsetzungsbetrags (Record Date) und das Datum für              Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden
    die Auszahlung festlegen. Die Auszahlung erfolgt sobald praktika­         Mitglieder des Vergütungsausschusses:
    bel nach der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handels­           4.3.1 Nader Ibrahim Alwehibi
    register.                                                                 4.3.2 Eveline Saupper
                                                                              4.3.3 Claudia Suessmuth Dyckerhoff
Vgl. dazu die nachfolgenden Erläuterungen zu Traktandum 3.2.                  4.3.4 Konstantin Winterstein

                                                                              Die Mitglieder des Vergütungsausschusses werden je einzeln für eine
                                                                              Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen
                                                                              Generalversammlung gewählt.
4

4.4 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters                       Erläuterungen des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Balthasar Settelen,
Rechtsanwalt, Basel, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für        Traktandum 3.2: Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung
eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordent­       auf dem Wege der Nennwertreduktion – Statutenände­
lichen Generalversammlung.                                            rungen
                                                                       Nach dem Aussetzen einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019
4.5 Wahl der Revisionsstelle                                           im Lichte der Coronasituation erlaubt nun das solide Ergebnis
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der                        der Clariant für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 dem Verwaltungs­
­PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für das Jahr 2021.      rat, eine Ausschüttung in Höhe von CHF 0.70 pro Aktie vorzu­
                                                                       schlagen und diesen Erfolg mit den Aktionären zu teilen, aber
5. Genehmigung von Vergütungen                                         auch Clariant’s Liquidität und finanzielle Stabilität zu sichern.
                                                                       Dieser Vorschlag sollte nicht als wiederkehrende Dividende oder
5.1 Gesamtvergütung des Verwaltungsrates                               Ausschüttung interpretiert werden, da der vorgeschlagene
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen           ­Ausschüttungsbetrag den Geschäftserfolg der vergangenen zwei
Gesamtbetrages von CHF 5.0 Mio. für die Vergütung der Mitglieder        Geschäftsjahre berücksichtigt (CHF 0.55 pro Aktie für das
des Verwaltungsrates für die Dauer von der ordentlichen General­      ­Geschäftsjahr 2019 und CHF 0.15 pro Aktie für das Geschäftsjahr
versammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022.          2020).

5.2 Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung               Der Verwaltungsrat beantragt anstelle einer ordentlichen
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen          Dividende eine Ausschüttung durch Kapitalherabsetzung auf
Gesamtbetrages von CHF 16.0 Mio. für die fixe und erfolgsabhängige    dem Wege einer Nennwertreduktion von CHF 0.70 pro
Vergütung (bar und aktienbasiert) der Mitglieder der Geschäfts-       Namen­aktie. Entsprechend wird vorgeschlagen, das Aktienkapital
leitung für das Geschäftsjahr 2022.                                   von CHF 1 228 175 036.30 um CHF 232 357 439.30 auf
                                                                      CHF 995 817 597.00 herabzusetzen und den Nennwert jeder ein­
Vgl. dazu die nachfolgenden Erläuterungen zu Traktandum 5.1           zelnen Namenaktie von CHF 3.70 um CHF 0.70 auf CHF 3.00
und 5.2.                                                              zu reduzieren. Sofern die Generalversammlung diesem Antrag
                                                                      zustimmt, erfolgt die Auszahlung von CHF 0.70 pro Namenaktie
                                                                      nach der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister,
                                                                      nach Ablauf der gesetzlichen Frist für den Schuldenruf gemäss
                                                                      Art. 733 des Schweizerischen Obligationenrechts, welcher Gläubi­
                                                                      gern erlaubt, Forderungen anzumelden und Befriedigung oder
                                                                      Sicherstellung zu verlangen.
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG                                                                                                           5

 Der Verwaltungsrat legt dann das Ex-Datum, das Datum der             Die Generalversammlung 2020 genehmigte einen Gesamtbetrag
 Berechtigung zum Bezug des Herabsetzungsbetrags (Record Date)        von CHF 5.0 Mio. für die Vergütung der zwölf Mitglieder des
 und das Datum für die Auszahlung fest. Clariant geht davon aus,      Verwaltungsrates für die Dauer von der ordentlichen Generalver­
 dass die Eintragung der Kapitalherabsetzung und entsprechend         sammlung 2020 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021.
 die Auszahlung des Herabsetzungsbetrages voraussichtlich um          Der gesamte ausbezahlte oder auszubezahlende Betrag für den
 den 2. Juli 2021 erfolgen können.                                    genannten Zeitraum beträgt CHF 4.47 Mio. (entspricht 89 %);
                                                                      ­dieser Betrag liegt somit tiefer als der genehmigte Gesamtbetrag.
 Die Auszahlung der Nennwertreduktion von CHF 0.70 erfolgt ohne
 Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 %. Für           Für die Mandatsperiode 2021/2022 wird ein Gesamtbetrag von
 natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ihre Clariant   CHF 5.0 Mio. für die Vergütung der elf Mitglieder des Verwal­
 Aktien im Privatvermögen halten, ist diese Ausschüttung von          tungsrates vorgeschlagen. Die Struktur und die Grundsätze der
 der schweizerischen Einkommenssteuer befreit.                        Vergütung des Verwaltungsrates bleiben unverändert.

 Bei Zustimmung müssen als Folge der Kapitalherabsetzung              Weitere Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrates
 Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 erster Satz der Statuten   finden sich im Vergütungsbericht 2020 (Seiten 8 – 10).
 entsprechend angepasst werden.
                                                                      Traktandum 5.2: Gesamtvergütung der Geschäftsleitung
 Traktandum 4.1: Wahlen in den Verwaltungsrat                         Der vorgeschlagene Gesamtbetrag für die Vergütung der vier
 Die Kurzbiografien aller zur Wiederwahl vorgeschlagenen              Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst neben der Grundvergü­
 Verwaltungsräte finden Sie im Corporate Governance Bericht 2020      tung auch die variable Vergütung (die sich aus bar vergütetem
 sowie unter clariant.com/de/Company/Corporate-Governance.            Bonus und aktienbasierten Elementen zusammensetzt) und sons­
                                                                      tige Leistungen (im Wesentlichen Pensionsleistungen sowie
 Traktandum 5.1: Gesamtvergütung des Verwaltungsrates                 Sozialversicherungsbeiträge). Vergütungen, welche im Jahre 2022
 Der vorgeschlagene Gesamtbetrag für die Vergütung der elf Mit­       den Mitgliedern der Geschäftsleitung zugeteilt, aber erst in den
 glieder des Verwaltungsrates für die Mandatsperiode 2021/2022        Folgejahren ausbezahlt werden, sind im genannten Gesamtbetrag
 umfasst auch die Arbeitgeberanteile an die AHV (Alters- und          zum fairen Wert im Zeitpunkt der Zuteilung enthalten (Art. 32
 Hinterlassenenversicherung) sowie eventuelle Honorare für            lit. b) der Statuten).
 ­Beratungsleistungen gegenüber Clariant, die ein Verwaltungsrat
  nicht in seiner Funktion als Verwaltungsrat erbringt.
6

    Der Gesamtbetrag für die Vergütung der vier Mitglieder der Ge­
    schäftsleitung für das Jahr 2020 betrug CHF 9.2 Mio., wie im
    ­Vergütungsbericht näher ausgeführt (Seiten 10 – 12); dieser liegt
     unter dem von der Generalversammlung 2019 für das Jahr 2020
     genehmigten Betrag von CHF 17.2 Mio. (entspricht 53 %). Die
     Unterschreitung ist darauf zurückzuführen, dass für 2020 die
     Bonusauszahlungen deutlich unter Zielwert lagen und die
     Posi­tion des CEO nicht besetzt, sondern durch den Verwaltungs­
     rats­präsidenten als Executive Chairman abgedeckt war.

    Der für das Jahr 2021 beantragte Gesamtbetrag von CHF 16.0 Mio.
    für die Vergütung der vier Mitglieder der Geschäftsleitung erlaubt
    immer noch eine mögliche, moderate Anpassung der Vergütung
    der Mitglieder der Geschäftsleitung gemäss relevanter Vergütungs­
    vergleiche und beinhaltet eine übliche Flexibilitätsreserve zur
    Abdeckung von möglichen Sonder­effekten.

    Weitere Informationen zur Vergütungsstruktur und den zur
    Anwendung kommenden variablen Vergütungsplänen finden sich
    im Vergütungsbericht 2020 (Seiten 4 – 8).
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG                                                                                                               7

Unterlagen/Administrative Anordnungen                                   Vollmachtserteilung an den unabhängigen
                                                                        ­Stimmrechtsvertreter
Integrierter Bericht 2020                                               Stimmberechtigt sind die bis und mit 31. März 2021 im Aktienregister
Ein Ausdruck des Integrierten Berichts 2020, Vergütungsbericht,         eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre. Hinweis: Vom 1. April
Corporate Governance Bericht, Jahresrechnung und Konzern­               bis und mit 7. April 2021 bleibt das Aktienregister für Eintragungen
rechnung der Clariant AG, die Berichte der Revisionsstelle sowie        und Austragungen geschlossen.
die Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates liegen ab dem
17. März 2021 am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die      Aktionäre können sich an der diesjährigen ordentlichen General­
Aktionärinnen und Aktionäre auf.                                        versammlung ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechts­
                                                                        vertreter Dr. Balthasar Settelen, Rechtsanwalt, SwissLegal Duerr +
Die Unterlagen können ab dem 17. März 2021 unter reports.clariant.com   Partner, Centralbahnstrasse 7, 4010 Basel, Schweiz vertreten lassen
abgerufen werden.                                                       und ihn mit der Stimmrechtsausübung beauftragen.

Ausübung von Rechten an der Generalversammlung /                        Zu diesem Zweck ist das in den Formularen beschriebene Verfahren
Keine persönliche Teilnahme                                             zu beachten.
Eine persönliche Teilnahme an der 26. ordentlichen Generalversamm­
lung ist nicht möglich.                                                 Sherpany: Alternativ kann der unabhängige Stimmrechtsvertreter
                                                                        auch via Investor Web Service auf investor.sherpany.com (Sherpany)
Wenn Sie Fragen zum Integrierten Bericht 2020 oder zu einem             instruiert werden. Weisungen und Weisungsänderungen können
Traktandum der Generalversammlung 2021 haben, können Sie dies           auf Sherpany bis spätestens 1. April 2021 um 23.59 Uhr MEZ erfolgen.
im Rahmen des Zulässigen auf dem Schriftweg tun. Wir werden
Ihre Fragen schriftlich vor der Generalversammlung beantworten.         Korrespondenz
Bitte senden Sie Ihre Frage bis spätestens 31. März 2021 an             Sämtliche die Generalversammlung betreffende Korrespondenz
GV2021@clariant.com                                                     bitten wir an das Aktienregister zu richten: ShareCommService AG,
                                                                        Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.
Audio Webcast
Es ist geplant, die Generalversammlung ab 10.20 Uhr im Internet         Mit freundlichen Grüssen
als Audio Webcast zu übertragen. Registrierte Aktionäre erhalten den    für den Verwaltungsrat der Clariant AG
Zugangscode mit ihrer persön­lichen Einladung.

                                                                        Dr. Hariolf Kottmann
                                                                        Präsident des Verwaltungsrates

                                                                        Muttenz, 10. März 2021
Herausgeber

CLARIANT INTERNATIONAL AG
Rothausstrasse 61
4132 Muttenz
Schweiz
© Clariant International AG, 2021

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