Einreisebedingungen: Kroatien - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                            Kroatien

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes
   für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch
   für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung),
   Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

   Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
   In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
   durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung
   Kontakt aufgenommen werden.

   Borreliose und Zeckenbissfieber (Rickettsien)
   In Teilen des Landes kann es durch Zeckenbisse auch zu Erkrankungen an Borreliose und Zeckenbissfieber kommen. Bitte
   informieren Sie sich daher vor Einreise, wie entsprechende Erkrankungen vermieden bzw. schnell erkannt werden können, um
   sich ggf. unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben zu können.

   Medizinische Versorgung
   Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer
   deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen,
   Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten
   verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden
   von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher
   angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten
   Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die deutsche Botschaft in Zagreb kann bei Bedarf eine bei ihr geführte
   Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20614]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Grenzübertritt
   Am 7. April 2017 ist die -Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim
   Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument
   systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.
   Diese Kontrollpflicht trifft auch -Bürger und andere Personen, die -Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-,
   See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
   Verlängerte Wartezeiten an den slowenisch-kroatischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an
   Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

   Straßenverkehr
   Alle Muster der deutschen Führerscheine (d. h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) sind
   in Kroatien gültig.
   Es gilt eine Promillegrenze von 0,5, für Fahrer unter 25 Jahren von 0,0.
   Während der Winterzeit (letzten Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt eine Lichtpflicht auch bei Tageslicht. Eine

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 1 von 6
Kroatien
Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten.
   Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.
   Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten
   Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
   Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

   Geld/ Kreditkarten
   Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert.
   Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in
   Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und
   sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt
   um 7,5 HRK für 1 €.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   [20614]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorische
   Ersatzbescheinigung (PEB). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-
   Staatsbürger.

   Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
   die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Essen und Trinken
   Leitungswasser ist gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen
   auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim
   Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
   Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus
   verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig
   durchgebratenem oder gekochtem Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                        Gesundheitszeugnis erforderlich

       Cholera                    Nein                                                  -

       Typhus & Polio             1                                                     -

       Malaria                    Nein                                                  -

       Essen & Trinken            -                                                     -

       Gelbfieber                 Nein                                                  -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten
   empfohlen.

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 2 von 6
Kroatien
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern,
   Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung
   möglich.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und
   auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für
   Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei
   Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                Pass               Visum                Rückflugticket               Personalausweis/Identitätskarte
                          erforderlich       erforderlich         erforderlich

       Deutschland         Nein                Nein                 Nein                        Ja

       Österreich          Nein                Nein                 Nein                        Ja

       Schweiz             Nein                Nein                 Nein                        Ja

       Andere EU-          Nein/1              Nein                 Nein                        Ja/1
       Länder

       Türkei              Ja                  Ja/1                 Nein                        -

   Personalausweise/Identitätskarten
   U. a Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder
   Geschäftsreisen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
   EWR-Länder und Schweiz.

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht
   keine Visumpflicht, muss er während des gesamten Aufenthalts gültig sein.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für
   einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

   (a) EU-Länder und Schweiz.
   (b) [1] Türkische Staatsbürger, die Inhaber eines Schengenvisums sind oder eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis für
   Bulgarien, Zypern oder Rumänien, benötigen kein kroatisches Visum.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
   Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

   Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

   Türken: Eigener Reisepass.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 3 von 6
Kroatien
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der
   Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis
   (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und
   müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem
   Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf
   5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende
   zusätzliche Vorschrift:
   Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der
   Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt
   nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das
   Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden
   sind.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,
   Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die
   Einfuhr benutzt werden.

   Bearbeitungsdauer
   2-3 Wochen.
   Expressbearbeitung dringender Anträge: bis zu 3 Tage.

   Gültigkeit
   Maximal 3 Monate.

   Transit
   Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, über gültige Rück-/Weiterreisetickets und -papiere
   verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

   Visaarten und Kosten
   Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.

   Kosten

   Einreise und Transitvisum: 60 €.

   Antrag erforderlich
   (a) 1 Antragsformular.
   (b) 1 aktuelles Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
   (c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre
   ausgestellt wurde.
   (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate über den
   Aufenthalt hinaus gültig ist
   (e) Gebühr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfügung gestellten Einzahlungsschein).
   (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei
   Lohnabrechnungen o. Ä.).
   (g) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).
   (h) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
   (i) Ggf. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
   (j) gültige Auslandskrankenversicherung.
   Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen
   konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

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Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 4 von 6
Kroatien
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   Geld
   Geldwechsel
   Fremdwährungen können in Banken, in Wechselstuben oder auf Postämtern sowie den meisten Reisebüros, Hotels, Jachthäfen
   und auf Campingplätzen umgetauscht werden.

   Währung
   1 Kuna = 100 Lipa. Währungskürzel: kn, HRK (ISO-Code).

   Banknoten sind im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 Kn im Umlauf.

   Münzen gibt es in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Kn sowie in 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Lipa. (1- und 2-Lipa-Münzen sind nicht mehr
   im Umlauf).

   Devisenbestimmungen
   Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes-
   und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch
   Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).

   Kreditkarten
   Die meisten größeren Kreditkarten werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert (American
   Express, Diners Club, Mastercard und Visa). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Reiseschecks sollten in Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.

   Öffnungszeiten der Bank
   Die Banken sind von 08.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, in großen Städten auch samstags bis 13.00 Uhr.

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   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus nicht EU-Ländern im Handgepäck zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen
   ab 17 J.):
   200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
   1 l Spirituosen und 2 l Likör oder Schaumwein;
   2 l Wein;
   250 ml Eau de Toilette und bis zu 50 ml Parfüm;
   1 Packung homöopathische Erzeugnisse;
   Medikamente für den persönlichen Gebrauch während der Reise;

   Geschenke im Gesamtwert von 300 € (auf dem Landweg) bzw. 430 € (im Flugverkehr).

   Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Fotoapparate, Videokameras, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc. sollten
   bei der Einreise deklariert werden (verstärkte Zollkontrollen).
   Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden.
   Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.

   Exportbestimmungen
   Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der
   kroatischen Behörden.

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    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 5 von 6
Kroatien
für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

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    QUELLENANGABEN
   [20614] Kroatien - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 26.03.2018 (Unverändert gültig seit:
   26.02.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 26.03.2018 (Unverändert gültig seit: 26.02.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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