"Einst und Heute" "Der Hebammenberuf und das Gebärverhalten"
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„Der Hebammenberuf und das Gebärverhalten“ „Einst und Heute“ SEMESTERARBEIT im Rahmen der interdisziplinären SONDER- und WEITERBILDUNG für FÜHRUNGSAUFGABEN der MITTLEREN FÜHRUNGSEBENE, Teil eins der Sonderausbildung November 2003 bis Oktober 2004 Kursleitung: Fr. Mag. Erika Stelzl Vorgelegt von: Hebamme Fr. Güttersberger Sabine guettersberger.sabine@ainet.at
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...................................................................................................... 2 2. Der Hebammenberuf..................................................................................... 3 2.1 Hebammen Einst...................................................................................... 3 2.2 Bedeutende Hebammen in der Vergangenheit ........................................ 6 2.3 Hebammen im Nationalsozialismus ........................................................ 7 2.3.1 Die Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus ........................... 7 2.3.2 Das Hebammenwesen im Dritten Reich ........................................... 7 2.3.3 Die Hebammenausbildung im Dritten Reich .................................... 8 2.3.4 Resümee ............................................................................................ 8 2.4 Hebammen Heute .................................................................................... 9 2.4.1 Auszüge aus dem Hebammengesetz - ausgegeben am 22. Juli 1999 .......................................................................................................... 10 2.4.1.1 Tätigkeitsbereich....................................................................... 10 2.4.1.2 Grenzen der eigenverantwortlichen Ausübung des Hebammenberufes ................................................................................ 11 2.4.1.3 Berufsausübung ........................................................................ 13 2.4.1.4 Aufnahmen in eine Hebammenakademie................................. 13 2.4.1.5 Ausbildung................................................................................ 13 2.4.1.6 Ausbildungsinhalt ..................................................................... 13 2.4.1.7. Fortbildung............................................................................... 14 3. Das Gebärverhalten..................................................................................... 14 3.1 Die Gebärhaltungen einst ...................................................................... 14 3.2. Die Gebärhaltungen heute .................................................................... 16 3.3 Der Kaiserschnitt ................................................................................... 17 3.3.1 Die Geschichte des Kaiserschnittes ................................................ 17 3.3.2 Zukunftsperspektiven des Kaiserschnittes ...................................... 18 4. Zusammenfassung....................................................................................... 19 5. Literaturverzeichnis..................................................................................... 20 6. Erklärung..................................................................................................... 20 ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 1 von 21
1. Einleitung In meiner folgenden Arbeit möchte ich den Hebammenberuf im Wandel der Zeit darstellen. Welchen Einfluss hat die Geschichte der Hebammen auf das heutige Gebärverhalten der Frauen? Im Gegensatz zur heutigen Zeit waren Geburten und Wochenbett früher ausschließlich Frauensachen. Hebammen gab es bereits in der Antike. Dennoch berechtigt dies nicht zur Aussage, dass der Beruf der Hebamme so alt wie die Menschheit ist. Die Entbindung früher fand in einem Gebärstuhl, im Bett oder auf den gespreizten Oberschenkeln einer Frau statt. Nachdem lange im Liegen entbunden wurde, greifen Frauen heute wieder auf die „alten“ Methoden zurück. Aber auch ganz neue Gebärpositionen haben sich etabliert, wie z. B. die Wassergeburt oder die Roma - Radgeburt. Ein weiteres Thema meiner Arbeit wird sich auch mit der Geschichte des Kaiserschnittes beschäftigen. Auch dieses Thema hatte auf den Hebammenberuf einen wesentlichen Einfluss. Die Geburt sollte für die Frau die Stunde ihrer größten Würde sein. (Pierre Vellag) ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 2 von 21
2. Der Hebammenberuf Die zur Gegenwart führende Entstehungsgeschichte berufstätiger Hebammen geht bis ins Mittelalter zurück. 2.1 Hebammen Einst In der früher Neuzeit war die Geburt ein Ereignis, an dem viele Personen beteiligt waren. Es fand sich eine Gemeinschaft aus Nachbarinnen und Familienangehörige zusammen, um die Gebärende zu unterstützen und zu trösten. Diese Frauen beteiligten sich aktiv an der Geburtshilfe, übernahmen Aufgaben im Haushalt, bereiteten Speisen zu und betreuten ältere Kinder. Damals war es unüblich im Liegen zu gebären, deshalb gaben sie der Gebärenden Halt in den unterschiedlichsten Geburtspositionen. Die Hebamme übernahm eine führende Rolle in dieser Frauengemeinschaft, denn sie koordinierte auch die Aufgaben der anderen Frauen. Die Gemeinschaft der Frauen half nicht nur bei der Geburt, sie bezeugten auch die Geburt. Es war die Aufgabe der Hebamme, im Falle einer für das Kind tödlich verlaufenden Geburt die Nottaufe durchzuführen. Männer waren von der Geburt ausgeschlossen. Sie mussten nur sorgen, dass das Haus warm blieb und immer ausreichend Wasser zur Verfügung war. Nur bei schweren Geburten durften sie die Gebärende festhalten. Ebenso wurden Ärzte und Chirurgen nur bei Komplikationen gerufen, da ihre Aufgabe meist von chirurgischer Art war, wenn Mutter und Kind bereits verstorben waren. Es stand ihnen auch nicht zu den Kindestod festzustellen. Diese Einschätzung wurde von der Hebamme vorgenommen. Der Hebammenberuf entwickelte sich also aus der Nachbarschaftshilfe. Jene Frauen, die sich in der Geburtshilfe hervorhoben, wurden von der Gemeinschaft der verheirateten Frauen in den Dörfern zu Gemeindehebammen gewählt. Es wurden einige Erwartungen an die Hebammen geknüpft. Es sollten Frauen sein, denen man sich anvertrauen konnte, sie brauchten medizinisches Wissen und eine große geburtshilflicher Erfahrung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 3 von 21
Die Hebammen wurden oft mit Naturalien entlohnt, deshalb war ihr Einkommen sehr gering. Die Hebamme galt als Spezialistin symbolischer Handlungen, die zum Schutz von Mutter und Kind nötig waren. Zum Beispiel gab sie der Schwangeren bestimmte Kräuter um Unheil fernzuhalten oder legte der Gebärenden unter der Geburt ein Amulett um, das den guten Geburtsverlauf gewährleisten sollte. Für die Hebamme einst stand die natürliche Geburt im Vordergrund. Die Hauptaufgabe war die Wehen richtig zu deuten und die Gebärende im richtigen Zeitpunkt zum Pressen anzuregen. Außerdem hatte die Hebamme umfassende Arzneikenntnisse, die es ihr erlaubten Wehen zu fördern oder zu hemmen. Es wurden auch Handgriffe angewandt um eine nicht optimale Kindeslage zu korrigieren. Nach den Entstehen geburtshilflicher Instrumente, Zangen, wurde dies von den Hebammen abgelehnt. Kaiserschnitte wurden erst vorgenommen, wenn die Mutter während der Geburt verstorben war. Diese Eingriffe wurden nicht von den Hebammen, sondern von Chirurgen oder Badern übernommen. Die Hebammen waren auch bei der Kindestaufe anwesend oder richteten Tauffeiern aus. Die Aussegnung war ein weiterer Brauch. Bei der Geburt galt nämlich das Blut als unrein und unheilvoll. Diese Unreinheit ging bei der Geburt auf die Mutter über, denn auch als Wöchnerin war sie noch unrein. Nach Beendigung des Wochenbetts, das damals 3 Wochen dauerte, hatte die Mutter mit dem ersten Kirchgang die Möglichkeit der Reinigung: Die Aussegnung. Sie wurde von der Hebamme begleitet(vgl.http://www.histinst.rwth- aachen.de/default.asp?documentId=209,2003). Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden dann die ersten Hebammenschulen. Diese waren an Gebäranstalten angegliedert und standen unter ärztlicher Leitung. An den Schulen wurden neben den Hebammenschülerinnen auch Geburtshelfer unterrichtet. Der Lehrkurs dauerte bis zu 4 Monate und beinhaltete theoretischen Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Hebammen wurden für eine komplikationslose Geburt ausgebildet und die Geburtshelfer, später Medizinstudenten, lernten die operativen Handgriffe anzuwenden. Diese Arbeitsteilung hat, wie man sieht, noch bis heute seine Gültigkeit (vgl. Ch. Geist et al 1995, S.3). Elias von Siebold forderte in seinem Lehrbuch zahlreiche Eigenschaften für eine Hebamme und die Bereitschaft zur Unterwerfung unter den Arzt: ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 4 von 21
„ Für die Ausübung der Hebammenkunst wird von Seiten des Körpers erfordert, dass die Hebamme eine dauerhafte Gesundheit, einen geraden, starken, nicht zu dicken und fleischichten Körperbau habe, dann Reinlichkeit und Nüchternheit beobachte; vor allem muss sie schmale, weiche, hinreichend lange, und nicht durch Verwachsungen, Auswüchse und Warzen an den Fingern missgestaltete Hände haben, und damit sie an den Fingern feines Gefühl erhalte, die Nägel fleißig abschneiden und abrunden, sich öfters mit lauwarmen Wasser und Kleie waschen, und harte und schwere Arbeit meiden, wodurch ihre Hände rau und ungeschickt werden. Von Geistes- und Gemütseigenschaften muß eine Hebamme für die Ausübung ihrer Kunst Aufmerksamkeit, Überlegung, Bedachtsamkeit, aber auch da, wo es nötig ist, Entschlossenheit, Geistesgegenwart, Muth und Beharrlichkeit in ihren Geschäften besitzen, und sich durch Gewissenhaftigkeit, Rechtschaffenheit, Bescheidenheit, Sanftmut, Geduld, Verschwiegenheit, Gesprächigkeit mit Vermeidung aller Klatscherei und Geschwätzigkeit durch Unverdrossenheit, Uneigennützigkeit, Schonung und Mitleiden mit Armen sowohl als Reichen und Gehorsam, Ehrerbietung und Dankbarkeit gegen Ärzte, Geburtshelfer und ihre Lehrer auszeichnen“( Metz-Becker 1999, S. 26). Der akademischen Ärzteschaft gelang es dann im Laufe des 19. Jahrhunderts ihr neues Berufsbild zu etablieren. Parallel dazu verlor der Hebammenberuf seine einstige Selbstständigkeit und die Hebammen mussten sich der Weisungsbefugnis der Ärzte beugen(vgl. Metz-Becker 1999, S. 28). Hebammen sollten fortan nur mehr durch die akademische Ärzteschaft geschult werden. Eine weitere Maßnahme war die Errichtung von Entbindungskliniken, den sogenannten Accouiranstalten(vgl. Metz-Becker 1999, S. 31). Die Frauen verpflichteten sich mit dem Eintritt in die Accourianstalt , dem Arzt für medizinische Experimente und Operationstechniken zur Verfügung zu stehen(vgl. Metz- Becker 1999, S. 34). Zangengeburten waren die häufigsten Operationen, der sich die Frauen unterziehen mussten. Die Zangengeburt wurde zu Beginn des 17. Jahrhunderts von Hugh Chamberlen eingeführt, kam aber erst im 19. Jahrhundert so richtig zur Anwendung(vgl. Metz-Becker 1999, S. 35) ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 5 von 21
2.2 Bedeutende Hebammen in der Vergangenheit Louise Bourgeois (1563-1636) .) Adelshebamme ( Hebamme von Maria de Medici ) .) erwähnte als erste den Nabelschnurvorfall und erkannte die Gefahr des akuten Sauer- stoffmangels .) veröffentlichte für ihre Tochter ein Hebammenlehrbuch „Instruction a`ma fille“ (vgl. Metz-Becker 1999, S. 9 und 10). Justine Siegemund (1636-1705) .) Stadthebamme .) „Gedoppelte Handgriffe der Siegmundin“ (sie wendete Kinder aus geburtsunmöglichen Stellungen in die geburtsmögliche Fußlage) .) entwarf einen Kreißstuhl, der sich in ein Bett umbauen ließ (vgl. Metz-Becker 1999, S. 11) Marie Lousie Lachapelle (1769-1821) .) Vorsteherin einer bedeutendsten Gebäranstalt Europas „Hospize de la Maternite“ .) sie setzt sich mit der Lehre der Fruchtlagen auseinander (vgl. Metz-Becker 1999, S 13 ) Marie-Anne Victorine Boivin (1773-1841) .) schrieb Werke über Fehlgeburten, inneren Uterusblutungen .) übersetzte englische Fachliteratur ins französische .) entwickelte ein Spekulum mit einer Vorrichtung, die das Einführen in die Vagina er- leichterte (vgl. Metz-Becker 1999, S 16) ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 6 von 21
2.3 Hebammen im Nationalsozialismus Als die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, änderte sich auch die Stellung der Hebamme. 2.3.1 Die Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus Das Ziel der nationalsozialistischen Gesundheits- und Familienpolitik war eine Steigerung der Geburtenrate. Die sollte unter den Gesichtspunkten der „Erbgesundheits- und Rassenpflege“ durchgesetzt werden. Mit Prämien und Belohnungen sollte für Paare der Anreiz geschaffen werden, Kinder zu gebären. Für jedes neugeborene Kind wurde dem Paar ¼ der Darlehensschuld erlassen. Auf diese Weise war das Darlehen mit der Geburt von vier Kindern getilgt. Als wichtigste Voraussetzung für den Erhalt des Kredites war, dass die Ehefrau ihre Erwerbstätigkeit einstellte. Zusätzlich wurde das Kindergeld geschaffen(vgl. Metz-Becker 1999, S. 70). Im Jahre 1938 wurden jedoch Strafsteuersätze für Paare, die nach 5 Ehejahren kinderlos waren, eingeführt. An Mütter, deren Kinder als „arisch und erbgesund“ galten, wurde das sogenannte „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ verliehen(vgl. Metz-Becker 1999, S. 70). 2.3.2 Das Hebammenwesen im Dritten Reich Die Hebammen wurden in die Umsetzung dieser Gesetze stark eingebunden. Sie sollten die schwangeren Frauen kontrollieren und wurden per Gesetz dazu verpflichtet, Fehlbildungen und Krankheiten zu melden. Neugeborene mit Behinderungen irgendeiner Art fielen dem Euthanasieprogramm zum Opfer. Teilweise wurden Hebammen auch zu Zwangssterilisationen und Abtreibungen hinzugezogen. Im Jahre 1938 kommt es zur Verabschiedung des ersten reichsweiten Hebammengesetz. Das Reichshebammengesetz sah nicht nur einen Anspruch einer Frau auf eine Hebamme vor, sondern führte die Beziehungspflicht einer Hebamme zu jeder Geburt ein. Dieses Gesetz gilt nicht nur für Frauen, sondern auch für Ärzte. Mit dieser Maßnahme wurde die Kontrolle der Schwangeren durch die Hebamme garantiert (vgl. Metz-Becker 1999, S. 72). Da die Hebammen mit der nationalsozialistischen Weltanschauung, also Geburten zu fördern, konform gehen mussten, waren sie verpflichtet ein Tagebuch über Geburten und ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 7 von 21
Fehlgeburten zu führen. So wurde die Arbeit der Hebamme von der nationalsozialistischen Führung kontrolliert, da die Hebamme verpflichtet war „erbkranke Kinder“ bis zum Alter von 3 Jahren zu melden(vgl. Metz-Becker 1999, S 73). Die Hebammen damals wurden mit sehr schwere Bedingungen der Kriegszeit konfrontiert. Weiteres hatten die Hebammen zu achten, dass die jungen Mütter genügend Nahrung und eine 10-tägige Schonung erhielten. Der Nationalsozialismus legte besonderen Wert auf die Ernährung und Schonung der Entbundenen, vor allem um ihre Stillfähigkeit zu fördern und zu erhalten und die Säuglingssterblichkeit einzudämmen. Aber nicht allen Frauen kam diese Pflege zugute, zum Beispiel Zwangsarbeiterinnen hatten keinen Mutterschutz und mussten gleich wieder arbeiten gehen (vgl. Metz-Becker 1999, S. 76). 2.3.3 Die Hebammenausbildung im Dritten Reich Im Jahre 1936 wurde reichsweit die Ausbildung zur Hebamme auf 18 Monate festgelegt, das Höchstalter betrug 35 Jahre und das Mindestalter 18 Jahre. Das Fach Weltanschauungsunterricht kam zu den bisherigen Unterrichtsfächern, wie Gebärtechniken, Säuglingspflege und Wöchnerinnenbetreuung dazu. Im zweiten Halbjahr erfolgt dann die erste praktische Geburtshilfe. Weiteres mussten sich die Hebammen alle drei Jahre einer Nachprüfung unterziehen. Dies galt nicht nur der Wissenskontrolle, sondern man wollte sich vergewissern, dass die Hebammen ihrer nationalen Pflicht nachkamen(vgl. Metz-Becker 1999, S 75). 2.3.4 Resümee Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die nationalsozialistische, aber menschenverachtende Ideologie den beruflichen Status der Hebamme festigte und ihren Kompetenzbereich rechtlich und fachlich ausbaute. Die Hebammen bezogen ein Mindesteinkommen und waren gegen Berufsunfähigkeit versichert.(vgl. Metz-Becker 1999, S. 76) Nach dem Krieg wird der Beruf wieder zum freien Gewerbe. Der Kampf um die Gebührenordnung, Mindesteinkommen, Altersversorgung, Aus- und Weiterbildung beginnt erneut. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 8 von 21
Uns steht es heute nicht zu, über jene Hebammen zu urteilen und zu richten, die damals Adolf Hitler, den Retter aus Armut und Ausweglosigkeit sahen(vgl. http://zeitung.hebammen.at/archiv/1999/2_99.htm., 1999). Wir haben heute die Pflicht, als gesamter Berufsstand zu sorgen, dass sich Ähnliches nicht wiederholt!! 2.4 Hebammen Heute Meine Beobachtungen haben gezeigt, dass ein Kind heutzutage auf die Welt zu bringen, eine Sache ist, die genauestens geplant wird. Ob Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse oder Nachbetreuung im Wochenbett, alles wird geregelt oder geplant. Was uns heute so alltäglich und normal erscheint, existiert noch gar nicht so lange. Die Anzahl der Klinikgeburten war vor hundert Jahren noch sehr gering und stieg bis heute auf 99%. Interessanterweise gingen im 18 und 19 Jahrhundert nur arme Frauen in Geburtshäuser. Eine Hausgeburt galt damals als Privileg. Der Geburtshilfe wird eine lange Tradition zugeschrieben, deren Hauptfigur die Hebamme ist. Ihre Aufgabe besteht in gesundheitsfördernder, nicht eingreifender, sondern beistehender Unterstützung der Frau während der Schwangerschaft und der Geburt. Den Gegensatz dazu stellt die 2. Hälfte dieses Jahrhundert technischen hochentwickelte Geburtshilfe dar(vgl. Metz-Becker 1999, S.101) Meiner Meinung nach setzen sich erst in den letzten 20 Jahren die Hebammen in der Betreuung der Frauen sowie in der Geburtshilfe wieder durch. Wir, die modernen Hebammen arbeiten mit vielen Mitteln, die aus Erfahrungen und überlieferten Weisheiten resultieren und verwenden Rezepturen aus der Heilkunde, wie Akupunktur und Homöopathie. Auch die „alten“ Gebärpositionen sind wieder im Kommen. Auf Gebärpositionen aus der Antike wie Sitzen, Hocken oder Stehen wird wieder zurückgegriffen. Frauen werden aber auch motiviert neue Trends wie Wassergeburten oder Roma – Rad – Geburten in Anspruch zu nehmen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 9 von 21
Viele Krankenhäuser haben heute ihre Geburtenstationen schon entsprechend gestaltet: Unauffällige Beleuchtung, freundliche Farben, sanfte Musik, Aroma- und Bachblütentherapien! Ich möchte feststellen, dass der Beruf der Hebamme oft nur mit Geburten verbunden wird. Jedoch liegt die Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ganz in den Händen der Hebammen. Der Hebammenberuf ist traditionell ein Frauenberuf, daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert, seit auch Männer diesen Beruf erlernen können. 2.4.1 Auszüge aus dem Hebammengesetz - ausgegeben am 22. Juli 1999 Heutzutage können Hebammen eine spezialisierte medizinische Ausbildung in Anspruch nehmen. Sie sind im gesunden Bereich von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett tätig und im pathologischen Bereich praktizieren sie in Zusammenarbeit mit Ärzten. 2.4.1.1 Tätigkeitsbereich §2.(1)Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschaft- und Säuglingsfürsorge. (2) Bei der Ausübung des Hebammenberufes sind eigenverantwortlich insbesondere folgende Tätigkeiten durchzuführen: 1. Information über grundlegende Methoden der Familienplanung 2. Feststellung der Schwangerschaft, Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung des Verlaufs einer normalen Schwangerschaft notwendigen Untersuchungen 3. Veranlassung von Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung einer regelwidrigen Schwangerschaft notwendig sind oder Aufklärung über diese Untersuchungen 4. Vorbereitung auf die Elternschaft, umfassende Vorbereitung auf die Geburt einschließlich der Beratung in Fragen der Hygiene und Ernährung 5. Betreuung der Gebärenden und Überwachung des Fötus in der Gebärmutter mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 10 von 21
6. Spontangeburten einschließlich Dammschutz sowie im Dringlichkeitsfall Steißgeburten, und sofern erforderlich, Durchführung des Scheidendammschnittes 7. Erkennen der Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei Mutter oder Kind, die eine Rücksprache mit einer Ärztin/Arzt oder das ärztliche Eingreifen erforderlich machen, sowie Hilfeleistung bei etwaigen ärztlichen Maßnahmen, ergreifen der notwendigen Maßnahmen bei Abwesenheit der Ärztin/ Arztes insbesondere manuelle Ablösung der Plazenta, (...) 8. Beurteilung der Vitalzeichen des Neugeborenen, Einleitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und Hilfeleistung in Notfällen, Durchführung der sofortigen Wiederbelebung des Neugeborenen 9. Pflege des Neugeborenen, Blutabnahme am Neugeborenen mittels Fersenstiches und Durchführung der erforderlichen Messungen 10. Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Zustandes der Mutter nach der Geburt und Erteilung zweckdienlicher Ratschläge für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen 11. Durchführung der von der Ärztin/Arzt verordneten Maßnahmen 12. Abfassen der erforderlichen schriftlichen Aufzeichnung (vgl. Hebammengesetz 1999, S.4) 2.4.1.2 Grenzen der eigenverantwortlichen Ausübung des Hebammenberufes §4.(1)Bei Verdacht oder Auftreten von für die Frau oder das Kind regelwidrigen oder gefahrdrohenden Zuständen während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes, darf die Hebamme ihren Beruf nur nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit einer Ärztin/Arzt ausüben. (2) Regelwidrige und gefahrdrohende Zustände während der Schwangerschaft liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: 1. Bei jeder belastender Vorgeschichte, bei Vorliegen und Auftreten von sowie Verdacht auf Erkrankungen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ärztlichen Beistand erfordern 2. Bei plötzlich auftretenden gefahrdrohenden Erscheinungen 3. Mehrlingsschwangerschaften ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 11 von 21
(3) (...) während der Geburt (...) 1. Bei allen regelwidrigen Lagen des Kindes 2. Bei Vorfall oder Vorliegen von kleinen Kindesteilen oder der Nabelschnur 3. Bei Verdacht auf Schädel- Becken- Missverhältnis 4. Bei Störungen der Wehentätigkeit, welche einen Geburtsstillstand bewirken, bei Anzeichen von Überlastung und Erschöpfung der Gebärenden 5. Wenn die Herztöne des Kindes regelwidrig werden 6. Bei Verdacht auf vorliegenden Mutterkuchen 7. Bei starken Blutungen aus den Geburtswegen 8. Wenn 2 Stunden nach der Geburt des Kindes die Nachgeburt noch nicht abgegangen ist oder wenn Teile der Nachgeburt zurückgeblieben sind auch wenn keine Blutungen vorhanden ist 9. Bei Fehlgeburten oder Frühgeburten 10. Bei Mehrlingsgeburten 11. Bei Wahrnehmung von Missbildung des Neugeborenen, die eine unverzügliche ärztliche Maßnahme erfordern 12. Bei allen gefahrdrohenden Zwischenfällen sowie bei Erkrankungen der Gebärenden oder bei deren Tod (4) (...) während des Wochenbettes (...) 1. Bei Frühgeburten 2. Bei Empfindlichkeit des Unterleibes, bei regelwidrig vermehrten Blutabgang, bei ausbleibenden oder übelriechenden Wochenfluss 3. Bei Wahrnehmung von Missbildungen des Kindes 4. Verletzungen des Kindes während der Geburt oder bei Auftreten von bedrohlichen Zuständen des Kindes 5. Bei Erkrankungen des Kindes 6. Bei übermäßigen Gewichtsverlust des Kindes 7. Bei Tod der Wöchnerin oder des Kindes (vgl. Hebammengesetz 1999, S.6-7) ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 12 von 21
2.4.1.3 Berufsausübung §18. Eine Berufausübung kann 1. freiberuflich und/ oder 2. im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt und/ oder 3. im Dienstverhältnis zu Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und – nachbetreujung und / oder 4. im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärztinnen/ Ärzten erfolgen (vgl. Hebammengesetz 1999, S. 20) 2.4.1.4 Aufnahmen in eine Hebammenakademie §29. (1) Personen, die sich um die Aufnahme in eine Hebammenakademie bewerben, haben nachzuweisen: 1. Die Vollendung des 18. Lebensjahres 2. die zur Erfüllung der Berufspflicht erforderliche gesundheitliche Eignung 3. die Unbescholtenheit 4. die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden höheren Schule, oder die Reife- und Diplomprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule(.....) 5. ein Diplom im Krankenpflegefachdienst gemäß dem Krankenpflegegesetz, oder 6. die Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Medizin (vgl. Hebammengesetz 1999, S. 28) 2.4.1.5 Ausbildung §23.(1) Die Ausbildung zur Hebamme dauert 3 Jahre (...) (2) Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien (vgl. Hebammengesetz 1999, S. 23) 2.4.1.6 Ausbildungsinhalt §24.(1) Die Ausbildung hat alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Hebammenkunde entsprechen der Ausübung des Hebammenberufes erforderlich sind. (vgl. Hebammengesetz 1999, S. 24) ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 13 von 21
2.4.1.7. Fortbildung §37.(1) Zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde sowie der medizinischen Wissenschaft sind Personen, die gemäß §10 (...) verpflichtet, in Abständen von 5 Jahren Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen. Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiteres nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung verpflichtend. (vgl. Hebammengesetz 1999, S 33) 3. Das Gebärverhalten Seit Jahrtausenden weiß man, dass eine Geburt im Sitzen natürlicher und unkomplizierter ist als eine liegende Position. Trotzdem hat sich die Horizontallage im Bett in den letzten zweihundert Jahren durchgesetzt. Erst in letzter Zeit besinnt man sich wieder auf das Natürliche. 3.1 Die Gebärhaltungen einst Über Jahrtausende kamen Frauen verschiedenster Kulturkreise in vertikaler Körperhaltung nieder. Hierüber geben medizinhistorische Studien und frühe bildliche Darstellungen der Geburt Auskunft. In der ägyptischen Kunst beweisen viele Geburtsdarstellungen, dass in diesem Land stets in vertikaler Haltung geboren wurde. In Luxor ist im Gebärzimmer die Geburtsszene der König Maut-em-Ouaa (etwa 1450 v. Chr.) auf einem Flachrelief festgehalten: die Königin sitzt auf einem Stuhl und wird seitlich von zwei Hebammen gestützt. Acht weitere Frauen helfen bei der Geburt (vgl. Kuntner 1994, S. 104). Bei den altägyptischen „Gebärstühlen“ handelt es sich parallel zueinander verschobene Ziegelsteine aus Lehm. Bei den Fellachen ist die Geburt über Ziegelsteinen bis heute der übliche Entbindungsmodus geblieben (vgl. Schiefenhövel et al 1995, S.106). Auch in Europa waren bis vor 200 Jahren die halbsitzende Stellung im Bett oder die sitzende Position im Schoße des Gatten oder der Helferin üblich. Die Frauen benutzten zur Geburt auch einen gewöhnlichen Stuhl, ab dem 15. Jahrhundert den sogenannten ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 14 von 21
Gebärstuhl.“ Das erste 1513 geschriebene, gedruckte Hebammenbuch von Eucharius Roesslin enthielt eine schöne Abbildung eines Gebärstuhls. Es erlebte bis ins 17. Jahrhundert hinein mehrere Auflagen und wurde in viele Sprachen übersetzt. Der Gebärstuhl im 16. und 17. Jahrhundert sah folgendermaßen aus: Der vierbeinige Stuhl hatte einen ovalen Sitz mit einem halbrunden Ausschnitt. Am Sitz waren zwei feste Griffe angebracht. Der Stuhl hatte eine unbewegliche Rückenlehne und war 40 cm hoch . Die Frau saß aufrecht im Stuhl und Hebamme und Geburtshelfer verrichteten ihre Arbeit auf einem kleinen Schemel zu Füßen der Gebärenden (vgl. Metz-Becker 1999, S.70). Zum Ende des 17. Jahrhunderts wurde der starre Gebärstuhl durch ein Modell mit Handgriffen und beweglicher Rückenlehne ersetzt. Damals hatten die meisten Frauen einen eigenen Gebärstuhl, der auch zum Heiratsgut zählte. Wenn Frauen keinen Stuhl besaßen, nahm die Hebamme einen zur Geburt mit. Oft besaß auch die Gemeinde einen eigenen Gebärstuhl oder man nahm andere Gegenstände, wie z. B. einen umgedrehten Stuhl, der mit Kissen gepolstert wurde ( vgl. Metz-Becker 1999, S. 71). Die bekanntesten Stühle zu jener Zeit waren die von G. W. Stein(1772) und von J. C. Stark(1787). Alle Geburtshelfer, die etwas auf sich hielten entwickelten einen Gebärstuhl. Mit dem Aufkommen der sogenannten Accouchiranstalten wurde die vertikale Gebärposition verdrängt und damit außerdem eines ihrer wichtigsten Hilfsmittel: den Gebärstuhl (vgl. Metz-Becker 1999, S. 72) Älteren und neueren Schriften ist zu entnehmen, dass das Verschwinden des Gebärstuhls dem Einfluss der französischen Geburtshilfe zuzuschreiben ist (vgl. Kuntner 1994, S. 119). Folgende Gründe wurden genannt: .) Bequemlichkeit des Arztes, die Frau nach der Geburt ins Bett zu tragen .) hygienische Erkenntnisse, da der Gebärstuhl schwieriger zu reinigen war .) die Geburt lässt sich leichter leiten .) zu rascher Durchtritt des Köpfchens, damit ist die Gefahr eines Dammrisses größer Die Rückenlage bei der Geburt wurde üblich und man vergaß auf die Vorteile der vertikalen Gebärhaltung (vgl. Kuntner 1994, S. 128). ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 15 von 21
3.2. Die Gebärhaltungen heute Erst um 1950 begann wieder die Diskussion um die Wiedereinführung des Gebärstuhles erneut. Die Hersteller entdeckten in den letzten Jahren eine Marktlücke und so wurden wieder zahlreiche Gebärstühle entwickelt (vgl. Metz-Becker 1999, S.76). Schweizer Hebammen und Liselotte Kuntner entwickelten den sogenannten Maiahocker (vgl. Metz-Becker 1999, S.67). Meine Erkenntnisse als Hebamme haben gezeigt, dass lange Zeit die Rückenlage die einzige angewandte Gebärposition war. Erst in letzter Zeit sind alternative Gebärpositionen hinzugekommen, die für Mutter und Kind erhebliche Vorteile bringen. Viele Krankenhäuser haben heute ihre Geburtenstationen schon entsprechend gestaltet: unauffällige Beleuchtung, freundliche Farben, sanfte Musik........ Auch was die Gebärpositionen betrifft, hat ein Umdenken eingesetzt. Ich denke, dass man heutzutage bedacht ist, die „High-Tech-Geburtsmedizin“ nur bei Not- und Risikofällen einzusetzen und „alternative“ Gebärpositionen zu fördern, um den Ansprüchen der Frauen gerecht zu werden. Es werden heute zahlreiche Methoden angeboten, wie Frauen gebären können. Ich möchte einige aufzählen: Die Wassergeburt Das Wasser trägt die Gebärende und entlastet so ihren Körper. Die Wärme des Wassers wirkt sehr entspannend, schmerzlindernd und angstabbauend. Für das Baby mag sich der Wechsel vom warmen Fruchtwasser ins warme Badewasser nicht so heftig gestalten. Geburt auf dem Maia-Hocker Durch die aufrechte Haltung kommt die Schwerkraft besser zur Wirkung und die Atmung der Mutter ist optimaler. Da das Gewicht in Richtung Scheidenausgang und nicht in Richtung After drückt, kommt es zu wenigeren Dammschnitten. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 16 von 21
Roma – Rad – Geburt Man muss sich das Roma – Rad als eine Art Schwebehocker vorstellen. Man kann dadurch während den Wehen schaukeln und wippen, dadurch kann sich die Frau besser entspannen und aktiver mitarbeiten. Die Mutter befindet sich bei der Geburt auch in einer aufrechten Haltung. Knie – Ellbogenlage Die Knie – Ellbogenlage ist der sogenannte Vierfüßler-Stand. Diese Haltung unter der Geburt stellt eine Entlastung für den Rücken dar und der Druck des kindlichen Köpfchens auf den Muttermund ist nicht so groß. 3.3 Der Kaiserschnitt Seit Jahrhunderten kennt man schon den heute lebensrettenden Kaiserschnitt, obwohl er früher für Mutter und Kind immer tödlich endete. 3.3.1 Die Geschichte des Kaiserschnittes „Mythologien und Sagen lassen darauf schließen, dass der Kaiserschnitt schon im Altertum ausgeführt wurde. So soll zum Beispiel Buddha auf der rechten Seite seiner Mutter rein und unbefleckt auf die Welt gekommen sein. Diese sogenannte unbefleckte Geburt galt als Zeichen edler Abstammung und großer Zukunft.“(vgl. Metz-Becker1999, S.54). Die Bezeichnung „Kaiserschnitt“ leitet sich von lateinisch „caedere“ – schneiden ab. Der Kaiserschnitt ist eine der ältesten operative Notoperation. Früher verliefen schwere, geburtshilfliche Operationen für die Mutter, das Kind oder beide fast immer tödlich. Hatte eine Gebärende ein zu enges Becken, konnte sie mit dem Leben abschließen, obwohl man seit Jahrhunderten den heute lebensrettenden Kaiserschnitt kannte. Im 18. Jahrhundert wagte man bereits mehrfach den Kaiserschnitt an der Lebenden. Allerdings konnte man von statistisch guten Erfolge noch nicht sprechen. Die Erfolgsquoten waren äußerst gering, und das blieb auch zu Beginn des 19. Jahrhunderts. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 17 von 21
Erst als die Ärzte begannen die Gebärmutter nach dem Kaiserschnitts zu nähen, überlebten die Frauen den Eingriff. Zu den stärksten Verfechtern des Kaiserschnitts in Deutschland zählte der Leiter der Marburger Gebäranstalt, Georg Wilhelm Stein der Ältere(1737-1803). Er entwickelte sogar ein Operationsbesteck, das später nach ihm benannt wurde – die Steinischen Messer zum Kaiserschnitt(vgl.Metz-Becker 1999, S.55). Zu einem relativen gefahrlosen Eingriff wurde der Kaiserschnitt erst im 20. Jahrhundert durch die Entwicklung der Anästhesie, der Einführung von Antibiotika und das Aufkommen von Anti- und Aseptik.(vgl. Metz-Becker 1999, S. 56). 3.3.2 Zukunftsperspektiven des Kaiserschnittes Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung als Hebamme denke ich, dass heute am Anfang des 21. Jahrhunderts Ärzte, Hebammen und Frauen in Gefahr geraten, leichtsinnig zu werden und sich auch dann zu einem Kaiserschnitt zu entschließen, wenn keine gewissenhafte Indikationsstellung vorliegt. Ein Kaiserschnitt ist heute zwar ungefährlicher als in früheren Zeiten, aber er bleibt ein künstlicher Eingriff mit Nachteilen für Mutter und Kind. Ein Kaiserschnitt ist nur dann von Vorteil, wenn die Nachteile einer Spontangeburt überwiegen, z. B. nach einer sehr traumatisierenden ersten Geburtserfahrung oder eine Beckenendlagengeburt bei einer Erstgebärenden. Nach heutigen Erkenntnissen kommt schon ungefähr jedes zehnte Kind auf diese Art zur Welt, eine Situation, die selbst den Krankenhäusern weder notwendig noch wünschenswert erscheint. Der natürlichen Geburt muss absolut der Vorrang gegeben werden, und Frauen gehören dazu von Hebammen und Ärzten motiviert. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 18 von 21
4. Zusammenfassung Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass man sich wieder eher auf ein natürliche Geburt besinnt. Die Zeiten der programmierten Geburten in den 80er und 90er Jahren unseres Jahrhunderts, bei der die Technik im Mittelpunkt stand, sind vorbei. Im neuen Jahrtausend ist eine Rückbesinnung auf „alte“ Methoden und Gebräuche zu beobachten. Und so liegt die Geburt heute wieder vorwiegend in Frauenhänden. Das auf und ab des Ansehens und des Standes der Hebammen geht seit Urzeiten einher mit der Aufzeichnung und der Weitergabe ihres Wissens. Hebammengeschichte ist immer auch Frauengeschichte. Und ein Kind zu bekommen ist Frauensache, heute wie einst! Hebamme zu sein bedeutet nicht nur Beruf, sondern Berufung, da in vielen anderen persönlichen Bereichen ein großes Maß an Verzicht verlangt wird! ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 19 von 21
5. Literaturverzeichnis Geist, Christine et al(1995): Hebammenkunde. Berlin: Walter de Gruyter Verlag Kuntner, Liselotte(1994): Die Gebärhaltungen der Frau. München: Marseille Verlag Metz-Becker, Marita(1999): Hebammenkunst gestern und heute. Marburg: Jonas Verlag Metz-Becker, Marita(1999): Gebärhaltungen im Wandel der Zeit. Marburg: Jonas Verlag Schiefenhövel, Wulf et al(1995): Gebären – Ethnomedizinische Perspektiven und neue Wege.Berlin: VWB Verlag für Wissenschaft und Bildung Bundesgesetz über den Hebammenberuf, Hebammengesetz- HebG, BGBI 310/1994 idF BGBI 505/1994,BGBI I 112/1997, BGBI I 116/1999, BGBI I 65/2002 und BGBI I 92/2002 Der Hebammenberuf im Wandel - von der frühen Neuzeit bis heute online unter http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?documentId=209 (Stand 29.07.2003) Es war einmal....... Hebammen und Nationalsozialismus online unter http://zeitung.hebammen.at/archiv/1999/2_99.htm (Stand 13.02.2004) 6. Erklärung Ich erkläre an Eides statt, dass ich vorliegende Semesterarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und die benutzten Quellen als solche kenntlich gemacht habe. Judenburg, 31.Mai 2004 Unterschrift: ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hebamme Sabine Güttersberger Seite 20 von 21
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