"Einst und Heute" "Der Hebammenberuf und das Gebärverhalten"

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"Einst und Heute" "Der Hebammenberuf und das Gebärverhalten"
„Der Hebammenberuf und das Gebärverhalten“
                „Einst und Heute“

               SEMESTERARBEIT
                     im Rahmen
       der interdisziplinären SONDER- und
   WEITERBILDUNG für FÜHRUNGSAUFGABEN
      der MITTLEREN FÜHRUNGSEBENE,
          Teil eins der Sonderausbildung

           November 2003 bis Oktober 2004

Kursleitung:       Fr. Mag. Erika Stelzl
Vorgelegt von: Hebamme Fr. Güttersberger Sabine
                guettersberger.sabine@ainet.at
Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ...................................................................................................... 2
2. Der Hebammenberuf..................................................................................... 3
  2.1 Hebammen Einst...................................................................................... 3
  2.2 Bedeutende Hebammen in der Vergangenheit ........................................ 6
  2.3 Hebammen im Nationalsozialismus ........................................................ 7
    2.3.1 Die Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus ........................... 7
    2.3.2 Das Hebammenwesen im Dritten Reich ........................................... 7
    2.3.3 Die Hebammenausbildung im Dritten Reich .................................... 8
    2.3.4 Resümee ............................................................................................ 8
  2.4 Hebammen Heute .................................................................................... 9
    2.4.1 Auszüge aus dem Hebammengesetz - ausgegeben am 22. Juli
    1999 .......................................................................................................... 10
       2.4.1.1 Tätigkeitsbereich....................................................................... 10
       2.4.1.2 Grenzen der eigenverantwortlichen Ausübung des
       Hebammenberufes ................................................................................ 11
       2.4.1.3 Berufsausübung ........................................................................ 13
       2.4.1.4 Aufnahmen in eine Hebammenakademie................................. 13
       2.4.1.5 Ausbildung................................................................................ 13
       2.4.1.6 Ausbildungsinhalt ..................................................................... 13
       2.4.1.7. Fortbildung............................................................................... 14
3. Das Gebärverhalten..................................................................................... 14
  3.1 Die Gebärhaltungen einst ...................................................................... 14
  3.2. Die Gebärhaltungen heute .................................................................... 16
  3.3 Der Kaiserschnitt ................................................................................... 17
    3.3.1 Die Geschichte des Kaiserschnittes ................................................ 17
    3.3.2 Zukunftsperspektiven des Kaiserschnittes ...................................... 18
4. Zusammenfassung....................................................................................... 19
5. Literaturverzeichnis..................................................................................... 20
6. Erklärung..................................................................................................... 20

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Hebamme Sabine Güttersberger                                                           Seite 1 von 21
1. Einleitung

In meiner folgenden Arbeit möchte ich den Hebammenberuf im Wandel der Zeit
darstellen.
Welchen Einfluss hat die Geschichte der Hebammen auf das heutige Gebärverhalten der
Frauen?

Im Gegensatz zur heutigen Zeit waren Geburten und Wochenbett früher ausschließlich
Frauensachen. Hebammen gab es bereits in der Antike. Dennoch berechtigt dies nicht zur
Aussage, dass der Beruf der Hebamme so alt wie die Menschheit ist.

Die Entbindung früher fand in einem Gebärstuhl, im Bett oder auf den gespreizten
Oberschenkeln einer Frau statt.

Nachdem lange im Liegen entbunden wurde, greifen Frauen heute wieder auf die „alten“
Methoden zurück.
Aber auch ganz neue Gebärpositionen haben sich etabliert, wie z. B. die Wassergeburt oder
die Roma - Radgeburt.

Ein weiteres Thema meiner Arbeit wird sich auch mit der Geschichte des Kaiserschnittes
beschäftigen. Auch dieses Thema hatte auf den Hebammenberuf einen wesentlichen
Einfluss.

                                 Die Geburt sollte für die Frau

                                    die Stunde ihrer größten

                                             Würde sein.

                                             (Pierre Vellag)

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2. Der Hebammenberuf

Die zur Gegenwart führende Entstehungsgeschichte berufstätiger Hebammen geht bis ins
Mittelalter zurück.

2.1 Hebammen Einst

In der früher Neuzeit war die Geburt ein Ereignis, an dem viele Personen beteiligt waren.
Es fand sich eine Gemeinschaft aus Nachbarinnen und Familienangehörige zusammen, um
die Gebärende zu unterstützen und zu trösten. Diese Frauen beteiligten sich aktiv an der
Geburtshilfe, übernahmen Aufgaben im Haushalt, bereiteten Speisen zu und betreuten
ältere Kinder. Damals war es unüblich im Liegen zu gebären, deshalb gaben sie der
Gebärenden Halt in den unterschiedlichsten Geburtspositionen.
Die Hebamme übernahm eine führende Rolle in dieser Frauengemeinschaft, denn sie
koordinierte auch die Aufgaben der anderen Frauen. Die Gemeinschaft der Frauen half
nicht nur bei der Geburt, sie bezeugten auch die Geburt. Es war die Aufgabe der
Hebamme, im Falle einer für das Kind tödlich verlaufenden Geburt die Nottaufe
durchzuführen.
Männer waren von der Geburt ausgeschlossen. Sie mussten nur sorgen, dass das Haus
warm blieb und immer ausreichend Wasser zur Verfügung war. Nur bei schweren
Geburten durften sie die Gebärende festhalten.
Ebenso wurden Ärzte und Chirurgen nur bei Komplikationen gerufen, da ihre Aufgabe
meist von chirurgischer Art war, wenn Mutter und Kind bereits verstorben waren. Es stand
ihnen auch nicht zu den Kindestod festzustellen. Diese Einschätzung wurde von der
Hebamme vorgenommen.
Der Hebammenberuf entwickelte sich also aus der Nachbarschaftshilfe. Jene Frauen, die
sich in der Geburtshilfe hervorhoben, wurden von der Gemeinschaft der verheirateten
Frauen in den Dörfern zu Gemeindehebammen gewählt.
Es wurden einige Erwartungen an die Hebammen geknüpft. Es sollten Frauen sein, denen
man sich anvertrauen konnte, sie brauchten medizinisches Wissen und eine große
geburtshilflicher Erfahrung.

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Die Hebammen wurden oft mit Naturalien entlohnt, deshalb war ihr Einkommen sehr
gering. Die Hebamme galt als Spezialistin symbolischer Handlungen, die zum Schutz von
Mutter und Kind nötig waren.
Zum Beispiel gab sie der Schwangeren bestimmte Kräuter um Unheil fernzuhalten oder
legte der Gebärenden unter der Geburt ein Amulett um, das den guten Geburtsverlauf
gewährleisten sollte. Für die Hebamme einst stand die natürliche Geburt im Vordergrund.
Die Hauptaufgabe war die Wehen richtig zu deuten und die Gebärende im richtigen
Zeitpunkt zum Pressen anzuregen. Außerdem hatte die Hebamme umfassende
Arzneikenntnisse, die es ihr erlaubten Wehen zu fördern oder zu hemmen. Es wurden auch
Handgriffe angewandt um eine nicht optimale Kindeslage zu korrigieren.
Nach den Entstehen geburtshilflicher Instrumente, Zangen, wurde dies von den Hebammen
abgelehnt. Kaiserschnitte wurden erst vorgenommen, wenn die Mutter während der Geburt
verstorben war. Diese Eingriffe wurden nicht von den Hebammen, sondern von Chirurgen
oder Badern übernommen.
Die Hebammen waren auch bei der Kindestaufe anwesend oder richteten Tauffeiern aus.
Die Aussegnung war ein weiterer Brauch. Bei der Geburt galt nämlich das Blut als unrein
und unheilvoll. Diese Unreinheit ging bei der Geburt auf die Mutter über, denn auch als
Wöchnerin war sie noch unrein. Nach Beendigung des Wochenbetts, das damals 3 Wochen
dauerte, hatte die Mutter mit dem ersten Kirchgang die Möglichkeit der Reinigung: Die
Aussegnung. Sie wurde von der Hebamme begleitet(vgl.http://www.histinst.rwth-
aachen.de/default.asp?documentId=209,2003).

Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden dann die ersten Hebammenschulen. Diese waren an
Gebäranstalten angegliedert und standen unter ärztlicher Leitung. An den Schulen wurden
neben den Hebammenschülerinnen auch Geburtshelfer unterrichtet. Der Lehrkurs dauerte
bis zu 4 Monate und beinhaltete theoretischen Unterricht und einer praktischen
Ausbildung. Die Hebammen wurden für eine komplikationslose Geburt ausgebildet und
die   Geburtshelfer,      später     Medizinstudenten,        lernten    die    operativen     Handgriffe
anzuwenden. Diese Arbeitsteilung hat, wie man sieht, noch bis heute seine Gültigkeit (vgl.
Ch. Geist et al 1995, S.3).

Elias von Siebold forderte in seinem Lehrbuch zahlreiche Eigenschaften für eine
Hebamme und die Bereitschaft zur Unterwerfung unter den Arzt:

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„ Für die Ausübung der Hebammenkunst wird von Seiten des Körpers erfordert, dass die
Hebamme eine dauerhafte Gesundheit, einen geraden, starken, nicht zu dicken und
fleischichten Körperbau habe, dann Reinlichkeit und Nüchternheit beobachte; vor allem
muss sie schmale, weiche, hinreichend lange, und nicht durch Verwachsungen, Auswüchse
und Warzen an den Fingern missgestaltete Hände haben, und damit sie an den Fingern
feines Gefühl erhalte, die Nägel fleißig abschneiden und abrunden, sich öfters mit
lauwarmen Wasser und Kleie waschen, und harte und schwere Arbeit meiden, wodurch
ihre Hände rau und ungeschickt werden. Von Geistes- und Gemütseigenschaften muß eine
Hebamme für die Ausübung ihrer Kunst Aufmerksamkeit, Überlegung, Bedachtsamkeit,
aber auch da, wo es nötig ist, Entschlossenheit, Geistesgegenwart, Muth und
Beharrlichkeit in ihren Geschäften besitzen, und sich durch Gewissenhaftigkeit,
Rechtschaffenheit, Bescheidenheit, Sanftmut, Geduld, Verschwiegenheit, Gesprächigkeit
mit Vermeidung aller Klatscherei und Geschwätzigkeit durch Unverdrossenheit,
Uneigennützigkeit, Schonung und Mitleiden mit Armen sowohl als Reichen und Gehorsam,
Ehrerbietung und Dankbarkeit gegen Ärzte, Geburtshelfer und ihre Lehrer auszeichnen“(
Metz-Becker 1999, S. 26).

Der akademischen Ärzteschaft gelang es dann im Laufe des 19. Jahrhunderts ihr neues
Berufsbild zu etablieren. Parallel dazu verlor der Hebammenberuf                           seine einstige
Selbstständigkeit und die Hebammen mussten sich der Weisungsbefugnis der Ärzte
beugen(vgl. Metz-Becker 1999, S. 28).
Hebammen sollten fortan nur mehr durch die akademische Ärzteschaft geschult werden.
Eine weitere Maßnahme war die Errichtung von Entbindungskliniken, den sogenannten
Accouiranstalten(vgl. Metz-Becker 1999, S. 31).
Die Frauen verpflichteten sich mit dem Eintritt in die Accourianstalt , dem Arzt für
medizinische Experimente und Operationstechniken zur Verfügung zu stehen(vgl. Metz-
Becker 1999, S. 34).
Zangengeburten waren die häufigsten Operationen, der sich die Frauen unterziehen
mussten. Die Zangengeburt wurde zu Beginn des 17. Jahrhunderts von Hugh Chamberlen
eingeführt, kam aber erst im 19. Jahrhundert so richtig zur Anwendung(vgl. Metz-Becker
1999, S. 35)

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2.2 Bedeutende Hebammen in der Vergangenheit

Louise Bourgeois (1563-1636)
.) Adelshebamme ( Hebamme von Maria de Medici )
.) erwähnte als erste den Nabelschnurvorfall und erkannte die Gefahr des akuten Sauer-
  stoffmangels
.) veröffentlichte für ihre Tochter ein Hebammenlehrbuch „Instruction a`ma fille“
  (vgl. Metz-Becker 1999, S. 9 und 10).

Justine Siegemund (1636-1705)
.) Stadthebamme
.) „Gedoppelte Handgriffe der Siegmundin“ (sie wendete Kinder aus geburtsunmöglichen
  Stellungen in die geburtsmögliche Fußlage)
.) entwarf einen Kreißstuhl, der sich in ein Bett umbauen ließ
  (vgl. Metz-Becker 1999, S. 11)

Marie Lousie Lachapelle (1769-1821)
.) Vorsteherin einer bedeutendsten Gebäranstalt Europas „Hospize de la Maternite“
.) sie setzt sich mit der Lehre der Fruchtlagen auseinander
  (vgl. Metz-Becker 1999, S 13 )

Marie-Anne Victorine Boivin (1773-1841)
.) schrieb Werke über Fehlgeburten, inneren Uterusblutungen
.) übersetzte englische Fachliteratur ins französische
.) entwickelte ein Spekulum mit einer Vorrichtung, die das Einführen in die Vagina er-
  leichterte
  (vgl. Metz-Becker 1999, S 16)

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2.3 Hebammen im Nationalsozialismus

Als die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, änderte sich auch die Stellung der
Hebamme.

2.3.1 Die Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus

Das Ziel der nationalsozialistischen Gesundheits- und Familienpolitik war eine Steigerung
der Geburtenrate. Die sollte unter den Gesichtspunkten der „Erbgesundheits- und
Rassenpflege“ durchgesetzt werden. Mit Prämien und Belohnungen sollte für Paare der
Anreiz geschaffen werden, Kinder zu gebären. Für jedes neugeborene Kind wurde dem
Paar ¼ der Darlehensschuld erlassen. Auf diese Weise war das Darlehen mit der Geburt
von vier Kindern getilgt. Als wichtigste Voraussetzung für den Erhalt des Kredites war,
dass die Ehefrau ihre Erwerbstätigkeit einstellte. Zusätzlich wurde das Kindergeld
geschaffen(vgl. Metz-Becker 1999, S. 70).
Im Jahre 1938 wurden jedoch Strafsteuersätze für Paare, die nach 5 Ehejahren kinderlos
waren, eingeführt. An Mütter, deren Kinder als „arisch und erbgesund“ galten, wurde das
sogenannte „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ verliehen(vgl. Metz-Becker 1999, S. 70).

2.3.2 Das Hebammenwesen im Dritten Reich

Die Hebammen wurden in die Umsetzung dieser Gesetze stark eingebunden. Sie sollten
die schwangeren Frauen kontrollieren und wurden per Gesetz dazu verpflichtet,
Fehlbildungen und Krankheiten zu melden. Neugeborene mit Behinderungen irgendeiner
Art fielen dem Euthanasieprogramm zum Opfer. Teilweise wurden Hebammen auch zu
Zwangssterilisationen und Abtreibungen hinzugezogen.
Im Jahre 1938 kommt es zur Verabschiedung des ersten reichsweiten Hebammengesetz.
Das Reichshebammengesetz sah nicht nur einen Anspruch einer Frau auf eine Hebamme
vor, sondern führte die Beziehungspflicht einer Hebamme zu jeder Geburt ein.
Dieses Gesetz gilt nicht nur für Frauen, sondern auch für Ärzte. Mit dieser Maßnahme
wurde die Kontrolle der Schwangeren durch die Hebamme garantiert (vgl. Metz-Becker
1999, S. 72).
Da die Hebammen mit der nationalsozialistischen Weltanschauung, also Geburten zu
fördern, konform gehen mussten, waren sie verpflichtet ein Tagebuch über Geburten und

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Fehlgeburten zu führen. So wurde die Arbeit der Hebamme von der nationalsozialistischen
Führung kontrolliert, da die Hebamme verpflichtet war „erbkranke Kinder“ bis zum Alter
von 3 Jahren zu melden(vgl. Metz-Becker 1999, S 73).
Die Hebammen damals wurden mit sehr schwere Bedingungen der Kriegszeit konfrontiert.
Weiteres hatten die Hebammen zu achten, dass die jungen Mütter genügend Nahrung und
eine 10-tägige Schonung erhielten. Der Nationalsozialismus legte besonderen Wert auf die
Ernährung und Schonung der Entbundenen, vor allem um ihre Stillfähigkeit zu fördern und
zu erhalten und die Säuglingssterblichkeit einzudämmen. Aber nicht allen Frauen kam
diese Pflege zugute, zum Beispiel Zwangsarbeiterinnen hatten keinen Mutterschutz und
mussten gleich wieder arbeiten gehen (vgl. Metz-Becker 1999, S. 76).

2.3.3 Die Hebammenausbildung im Dritten Reich

Im Jahre 1936 wurde reichsweit die Ausbildung zur Hebamme auf 18 Monate festgelegt,
das Höchstalter betrug 35 Jahre und das Mindestalter 18 Jahre.
Das Fach Weltanschauungsunterricht kam zu den bisherigen Unterrichtsfächern, wie
Gebärtechniken, Säuglingspflege und Wöchnerinnenbetreuung dazu.
Im zweiten Halbjahr erfolgt dann die erste praktische Geburtshilfe. Weiteres mussten sich
die Hebammen alle drei Jahre einer Nachprüfung unterziehen. Dies galt nicht nur der
Wissenskontrolle, sondern man wollte sich vergewissern, dass die Hebammen ihrer
nationalen Pflicht nachkamen(vgl. Metz-Becker 1999, S 75).

2.3.4 Resümee

Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die nationalsozialistische, aber
menschenverachtende Ideologie den beruflichen Status der Hebamme festigte und ihren
Kompetenzbereich rechtlich und fachlich ausbaute.
Die Hebammen bezogen ein Mindesteinkommen und waren gegen Berufsunfähigkeit
versichert.(vgl. Metz-Becker 1999, S. 76)
Nach dem Krieg wird der Beruf wieder zum freien Gewerbe. Der Kampf um die
Gebührenordnung, Mindesteinkommen, Altersversorgung, Aus- und Weiterbildung
beginnt erneut.

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Uns steht es heute nicht zu, über jene Hebammen zu urteilen und zu richten, die damals
Adolf      Hitler,     den     Retter      aus     Armut       und      Ausweglosigkeit         sahen(vgl.
http://zeitung.hebammen.at/archiv/1999/2_99.htm., 1999).
Wir haben heute die Pflicht, als gesamter Berufsstand zu sorgen, dass sich Ähnliches
nicht wiederholt!!

2.4 Hebammen Heute

Meine Beobachtungen haben gezeigt, dass ein Kind heutzutage auf die Welt zu bringen,
eine Sache ist, die genauestens geplant wird.
Ob    Vorsorgeuntersuchungen,           Geburtsvorbereitungskurse           oder    Nachbetreuung         im
Wochenbett, alles wird geregelt oder geplant.
Was uns heute so alltäglich und normal erscheint, existiert noch gar nicht so lange. Die
Anzahl der Klinikgeburten war vor hundert Jahren noch sehr gering und stieg bis heute auf
99%. Interessanterweise gingen im 18 und 19 Jahrhundert nur arme Frauen in
Geburtshäuser. Eine Hausgeburt galt damals als Privileg.
Der Geburtshilfe wird eine lange Tradition zugeschrieben, deren Hauptfigur die Hebamme
ist. Ihre Aufgabe besteht in gesundheitsfördernder, nicht eingreifender, sondern
beistehender Unterstützung der Frau während der Schwangerschaft und der Geburt.
Den Gegensatz dazu stellt die 2. Hälfte dieses Jahrhundert technischen hochentwickelte
Geburtshilfe dar(vgl. Metz-Becker 1999, S.101)
Meiner Meinung nach setzen sich erst in den letzten 20 Jahren die Hebammen in der
Betreuung der Frauen sowie in der Geburtshilfe wieder durch. Wir, die modernen
Hebammen arbeiten mit vielen Mitteln, die aus Erfahrungen und überlieferten Weisheiten
resultieren und verwenden Rezepturen aus der Heilkunde, wie Akupunktur und
Homöopathie. Auch die „alten“ Gebärpositionen sind wieder im Kommen. Auf
Gebärpositionen aus der Antike wie Sitzen, Hocken oder Stehen wird wieder
zurückgegriffen.
Frauen werden aber auch motiviert neue Trends wie Wassergeburten oder Roma – Rad –
Geburten in Anspruch zu nehmen.

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Viele Krankenhäuser haben heute ihre Geburtenstationen schon entsprechend gestaltet:
Unauffällige      Beleuchtung,       freundliche      Farben,      sanfte     Musik,      Aroma-          und
Bachblütentherapien!
Ich möchte feststellen, dass der Beruf der Hebamme oft nur mit Geburten verbunden wird.
Jedoch liegt die Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ganz in den
Händen der Hebammen.
Der Hebammenberuf ist traditionell ein Frauenberuf, daran hat sich in den letzten Jahren
nichts geändert, seit auch Männer diesen Beruf erlernen können.

2.4.1 Auszüge aus dem Hebammengesetz - ausgegeben am 22. Juli 1999

Heutzutage können Hebammen eine spezialisierte medizinische Ausbildung in Anspruch
nehmen. Sie sind im gesunden Bereich von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett tätig
und im pathologischen Bereich praktizieren sie in Zusammenarbeit mit Ärzten.

2.4.1.1 Tätigkeitsbereich
§2.(1)Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren,
Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung
bei der Mutterschaft- und Säuglingsfürsorge.

    (2) Bei der Ausübung des Hebammenberufes sind eigenverantwortlich insbesondere
        folgende Tätigkeiten durchzuführen:
        1. Information über grundlegende Methoden der Familienplanung
        2. Feststellung der Schwangerschaft, Beobachtung der normal verlaufenden
            Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung des Verlaufs einer
            normalen Schwangerschaft notwendigen Untersuchungen
        3. Veranlassung von Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige
            Feststellung einer regelwidrigen Schwangerschaft notwendig sind oder
            Aufklärung über diese Untersuchungen
        4. Vorbereitung auf die Elternschaft, umfassende Vorbereitung auf die Geburt
            einschließlich der Beratung in Fragen der Hygiene und Ernährung
        5. Betreuung der Gebärenden und Überwachung des Fötus in der Gebärmutter mit
            Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel

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6. Spontangeburten einschließlich Dammschutz sowie im Dringlichkeitsfall
             Steißgeburten,        und        sofern       erforderlich,        Durchführung              des
             Scheidendammschnittes
        7.   Erkennen der Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei Mutter oder Kind, die eine
             Rücksprache mit einer Ärztin/Arzt oder das ärztliche Eingreifen erforderlich
             machen, sowie Hilfeleistung bei etwaigen ärztlichen Maßnahmen, ergreifen der
             notwendigen Maßnahmen bei Abwesenheit der Ärztin/ Arztes                       insbesondere
             manuelle Ablösung der Plazenta, (...)
        8. Beurteilung der Vitalzeichen des Neugeborenen, Einleitung und Durchführung
             der erforderlichen Maßnahmen und Hilfeleistung in Notfällen, Durchführung
             der sofortigen Wiederbelebung des Neugeborenen
        9. Pflege des Neugeborenen, Blutabnahme am Neugeborenen mittels Fersenstiches
             und Durchführung der erforderlichen Messungen
        10. Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Zustandes der Mutter nach der Geburt
             und Erteilung zweckdienlicher Ratschläge für die bestmögliche Pflege des
             Neugeborenen
        11. Durchführung der von der Ärztin/Arzt verordneten Maßnahmen
        12. Abfassen der erforderlichen schriftlichen Aufzeichnung
        (vgl. Hebammengesetz 1999, S.4)

2.4.1.2 Grenzen der eigenverantwortlichen Ausübung des Hebammenberufes
§4.(1)Bei Verdacht oder Auftreten von für die Frau oder das Kind regelwidrigen oder
gefahrdrohenden Zuständen während der Schwangerschaft, der Geburt und des
Wochenbettes, darf die Hebamme ihren Beruf nur nach ärztlicher Anordnung und in
Zusammenarbeit mit einer Ärztin/Arzt ausüben.

(2) Regelwidrige und gefahrdrohende Zustände während der Schwangerschaft liegen
insbesondere in folgenden Fällen vor:

    1. Bei jeder belastender Vorgeschichte, bei Vorliegen und Auftreten von sowie
        Verdacht auf Erkrankungen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft
        ärztlichen Beistand erfordern
    2. Bei plötzlich auftretenden gefahrdrohenden Erscheinungen
    3. Mehrlingsschwangerschaften

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(3) (...) während der Geburt (...)
    1. Bei allen regelwidrigen Lagen des Kindes
    2.   Bei Vorfall oder Vorliegen von kleinen Kindesteilen oder der Nabelschnur
    3. Bei Verdacht auf Schädel- Becken- Missverhältnis
    4. Bei Störungen der Wehentätigkeit, welche einen Geburtsstillstand bewirken, bei
         Anzeichen von Überlastung und Erschöpfung der Gebärenden
    5. Wenn die Herztöne des Kindes regelwidrig werden
    6. Bei Verdacht auf vorliegenden Mutterkuchen
    7. Bei starken Blutungen aus den Geburtswegen
    8. Wenn 2 Stunden nach der Geburt des Kindes die Nachgeburt noch nicht
         abgegangen ist oder wenn Teile der Nachgeburt zurückgeblieben sind auch wenn
         keine Blutungen vorhanden ist
    9. Bei Fehlgeburten oder Frühgeburten
    10. Bei Mehrlingsgeburten
    11. Bei Wahrnehmung von Missbildung des Neugeborenen, die eine unverzügliche
         ärztliche Maßnahme erfordern
    12. Bei allen gefahrdrohenden Zwischenfällen sowie bei Erkrankungen der Gebärenden
         oder bei deren Tod

(4) (...) während des Wochenbettes (...)
    1. Bei Frühgeburten
    2. Bei Empfindlichkeit des Unterleibes, bei regelwidrig vermehrten Blutabgang, bei
         ausbleibenden oder übelriechenden Wochenfluss
    3. Bei Wahrnehmung von Missbildungen des Kindes
    4. Verletzungen des Kindes während der Geburt oder bei Auftreten von bedrohlichen
         Zuständen des Kindes
    5. Bei Erkrankungen des Kindes
    6. Bei übermäßigen Gewichtsverlust des Kindes
    7. Bei Tod der Wöchnerin oder des Kindes
    (vgl. Hebammengesetz 1999, S.6-7)

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2.4.1.3 Berufsausübung
§18. Eine Berufausübung kann
           1.   freiberuflich und/ oder
           2. im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt und/ oder
           3. im Dienstverhältnis zu Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und –
                nachbetreujung und / oder
           4. im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärztinnen/ Ärzten erfolgen
           (vgl. Hebammengesetz 1999, S. 20)

2.4.1.4 Aufnahmen in eine Hebammenakademie
§29. (1) Personen, die sich um die Aufnahme in eine Hebammenakademie bewerben,
haben nachzuweisen:
    1. Die Vollendung des 18. Lebensjahres
    2. die zur Erfüllung der Berufspflicht erforderliche gesundheitliche Eignung
    3. die Unbescholtenheit
    4. die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden höheren Schule, oder die Reife- und
        Diplomprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule(.....)
    5. ein Diplom im Krankenpflegefachdienst gemäß dem Krankenpflegegesetz, oder
    6. die Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Medizin
    (vgl. Hebammengesetz 1999, S. 28)

2.4.1.5 Ausbildung
§23.(1) Die Ausbildung zur Hebamme dauert 3 Jahre (...)
     (2) Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien
(vgl. Hebammengesetz 1999, S. 23)

2.4.1.6 Ausbildungsinhalt
§24.(1) Die Ausbildung hat alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für eine den
wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Hebammenkunde entsprechen der
Ausübung des Hebammenberufes erforderlich sind.
(vgl. Hebammengesetz 1999, S. 24)

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2.4.1.7. Fortbildung
§37.(1) Zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und
zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde
sowie der medizinischen Wissenschaft sind Personen, die gemäß §10 (...) verpflichtet, in
Abständen von 5 Jahren Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen.
Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiteres nach einer mehr als zweijährigen
Berufsunterbrechung verpflichtend.
(vgl. Hebammengesetz 1999, S 33)

3. Das Gebärverhalten

Seit Jahrtausenden weiß man, dass eine Geburt im Sitzen natürlicher und unkomplizierter
ist als eine liegende Position. Trotzdem hat sich die Horizontallage im Bett in den letzten
zweihundert Jahren durchgesetzt. Erst in letzter Zeit besinnt man sich wieder auf das
Natürliche.

3.1 Die Gebärhaltungen einst

Über Jahrtausende kamen Frauen verschiedenster Kulturkreise in vertikaler Körperhaltung
nieder. Hierüber geben medizinhistorische Studien und frühe bildliche Darstellungen der
Geburt Auskunft. In der ägyptischen Kunst beweisen viele Geburtsdarstellungen, dass in
diesem Land stets in vertikaler Haltung geboren wurde. In Luxor ist im Gebärzimmer die
Geburtsszene der König Maut-em-Ouaa (etwa 1450 v. Chr.) auf einem Flachrelief
festgehalten: die Königin sitzt auf einem Stuhl und wird seitlich von zwei Hebammen
gestützt. Acht weitere Frauen helfen bei der Geburt (vgl. Kuntner 1994, S. 104).
Bei den altägyptischen „Gebärstühlen“ handelt es sich parallel zueinander verschobene
Ziegelsteine aus Lehm. Bei den Fellachen ist die Geburt über Ziegelsteinen bis heute der
übliche Entbindungsmodus geblieben (vgl. Schiefenhövel et al 1995, S.106).
Auch in Europa waren bis vor 200 Jahren die halbsitzende Stellung im Bett oder die
sitzende Position im Schoße des Gatten oder der Helferin üblich. Die Frauen benutzten zur
Geburt auch einen gewöhnlichen Stuhl, ab dem 15. Jahrhundert den sogenannten

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Gebärstuhl.“ Das erste 1513 geschriebene, gedruckte Hebammenbuch von Eucharius
Roesslin enthielt eine schöne Abbildung eines Gebärstuhls. Es erlebte bis ins 17.
Jahrhundert hinein mehrere Auflagen und wurde in viele Sprachen übersetzt. Der
Gebärstuhl im 16. und 17. Jahrhundert sah folgendermaßen aus: Der vierbeinige Stuhl hatte
einen ovalen Sitz mit einem halbrunden Ausschnitt. Am Sitz waren zwei feste Griffe angebracht. Der
Stuhl hatte eine unbewegliche Rückenlehne und war 40 cm hoch . Die Frau saß aufrecht im Stuhl
und Hebamme und Geburtshelfer verrichteten ihre Arbeit auf einem kleinen Schemel zu
Füßen der Gebärenden (vgl. Metz-Becker 1999, S.70).

Zum Ende des 17. Jahrhunderts wurde der starre Gebärstuhl durch ein Modell mit
Handgriffen und beweglicher Rückenlehne ersetzt. Damals hatten die meisten Frauen
einen eigenen Gebärstuhl, der auch zum Heiratsgut zählte. Wenn Frauen keinen Stuhl
besaßen, nahm die Hebamme einen zur Geburt mit. Oft besaß auch die Gemeinde einen
eigenen Gebärstuhl oder man nahm andere Gegenstände, wie z. B. einen umgedrehten
Stuhl, der mit Kissen gepolstert wurde ( vgl. Metz-Becker 1999, S. 71).

Die bekanntesten Stühle zu jener Zeit waren die von G. W. Stein(1772) und von J. C.
Stark(1787). Alle Geburtshelfer, die etwas auf sich hielten entwickelten einen Gebärstuhl.
Mit dem Aufkommen der sogenannten Accouchiranstalten wurde die vertikale
Gebärposition verdrängt und damit außerdem eines ihrer wichtigsten Hilfsmittel: den
Gebärstuhl (vgl. Metz-Becker 1999, S. 72)

Älteren und neueren Schriften ist zu entnehmen, dass das Verschwinden des Gebärstuhls
dem Einfluss der französischen Geburtshilfe zuzuschreiben ist (vgl. Kuntner 1994, S. 119).

Folgende Gründe wurden genannt:
.) Bequemlichkeit des Arztes, die Frau nach der Geburt ins Bett zu tragen
.) hygienische Erkenntnisse, da der Gebärstuhl schwieriger zu reinigen war
.) die Geburt lässt sich leichter leiten
.) zu rascher Durchtritt des Köpfchens, damit ist die Gefahr eines Dammrisses größer

Die Rückenlage bei der Geburt wurde üblich und man vergaß auf die Vorteile der
vertikalen Gebärhaltung (vgl. Kuntner 1994, S. 128).

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3.2. Die Gebärhaltungen heute

Erst um 1950 begann wieder die Diskussion um die Wiedereinführung des Gebärstuhles
erneut. Die Hersteller entdeckten in den letzten Jahren eine Marktlücke und so wurden
wieder zahlreiche Gebärstühle entwickelt (vgl. Metz-Becker 1999, S.76).
Schweizer Hebammen und Liselotte Kuntner entwickelten den sogenannten Maiahocker
(vgl. Metz-Becker 1999, S.67).

Meine Erkenntnisse als Hebamme haben gezeigt, dass lange Zeit die Rückenlage die
einzige angewandte Gebärposition war.

Erst in letzter Zeit sind alternative Gebärpositionen hinzugekommen, die für Mutter und
Kind     erhebliche      Vorteile     bringen.     Viele     Krankenhäuser        haben      heute    ihre
Geburtenstationen schon entsprechend gestaltet: unauffällige Beleuchtung, freundliche
Farben, sanfte Musik........ Auch was die Gebärpositionen betrifft, hat ein Umdenken
eingesetzt. Ich denke, dass man heutzutage bedacht ist, die „High-Tech-Geburtsmedizin“
nur bei Not- und Risikofällen einzusetzen und „alternative“ Gebärpositionen zu fördern,
um den Ansprüchen der Frauen gerecht zu werden.
Es werden heute zahlreiche Methoden angeboten, wie Frauen gebären können. Ich möchte
einige aufzählen:

Die Wassergeburt
Das Wasser trägt die Gebärende und entlastet so ihren Körper. Die Wärme des Wassers
wirkt sehr entspannend, schmerzlindernd und angstabbauend. Für das Baby mag sich der
Wechsel vom warmen Fruchtwasser ins warme Badewasser nicht so heftig gestalten.

Geburt auf dem Maia-Hocker
Durch die aufrechte Haltung kommt die Schwerkraft besser zur Wirkung und die Atmung
der Mutter ist optimaler. Da das Gewicht in Richtung Scheidenausgang und nicht in
Richtung After drückt, kommt es zu wenigeren Dammschnitten.

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Roma – Rad – Geburt
Man muss sich das Roma – Rad als eine Art Schwebehocker vorstellen. Man kann dadurch
während den Wehen schaukeln und wippen, dadurch kann sich die Frau besser entspannen
und aktiver mitarbeiten. Die Mutter befindet sich bei der Geburt auch in einer aufrechten
Haltung.

Knie – Ellbogenlage
Die Knie – Ellbogenlage ist der sogenannte Vierfüßler-Stand. Diese Haltung unter der
Geburt stellt eine Entlastung für den Rücken dar und der Druck des kindlichen Köpfchens
auf den Muttermund ist nicht so groß.

3.3 Der Kaiserschnitt

Seit Jahrhunderten kennt man schon den heute lebensrettenden Kaiserschnitt, obwohl er
früher für Mutter und Kind immer tödlich endete.

3.3.1 Die Geschichte des Kaiserschnittes

„Mythologien und Sagen lassen darauf schließen, dass der Kaiserschnitt schon im Altertum
ausgeführt wurde. So soll zum Beispiel Buddha auf der rechten Seite seiner Mutter rein
und unbefleckt auf die Welt gekommen sein.
Diese sogenannte unbefleckte Geburt galt als Zeichen edler Abstammung und großer
Zukunft.“(vgl. Metz-Becker1999, S.54).
Die Bezeichnung „Kaiserschnitt“ leitet sich von lateinisch „caedere“ – schneiden ab.
Der Kaiserschnitt ist eine der ältesten operative Notoperation.
Früher verliefen schwere, geburtshilfliche Operationen für die Mutter, das Kind oder beide
fast immer tödlich. Hatte eine Gebärende ein zu enges Becken, konnte sie mit dem Leben
abschließen, obwohl man seit Jahrhunderten den heute lebensrettenden Kaiserschnitt
kannte.
Im 18. Jahrhundert wagte man bereits mehrfach den Kaiserschnitt an der Lebenden.
Allerdings konnte man von statistisch guten Erfolge noch nicht sprechen. Die
Erfolgsquoten waren äußerst gering, und das blieb auch zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

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Erst als die Ärzte begannen die Gebärmutter nach dem Kaiserschnitts zu nähen, überlebten
die Frauen den Eingriff. Zu den stärksten Verfechtern des Kaiserschnitts in Deutschland
zählte der Leiter der Marburger Gebäranstalt, Georg Wilhelm Stein der Ältere(1737-1803).
Er entwickelte sogar ein Operationsbesteck, das später nach ihm benannt wurde – die
Steinischen Messer zum Kaiserschnitt(vgl.Metz-Becker 1999, S.55).

Zu einem relativen gefahrlosen Eingriff wurde der Kaiserschnitt erst im 20. Jahrhundert
durch die Entwicklung der Anästhesie, der Einführung von Antibiotika und das
Aufkommen von Anti- und Aseptik.(vgl. Metz-Becker 1999, S. 56).

3.3.2 Zukunftsperspektiven des Kaiserschnittes

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung als Hebamme denke ich, dass heute am Anfang
des 21. Jahrhunderts Ärzte, Hebammen und Frauen in Gefahr geraten, leichtsinnig zu
werden und sich auch dann zu einem Kaiserschnitt zu entschließen, wenn keine
gewissenhafte Indikationsstellung vorliegt.
Ein Kaiserschnitt ist heute zwar ungefährlicher als in früheren Zeiten, aber er bleibt ein
künstlicher Eingriff mit Nachteilen für Mutter und Kind. Ein Kaiserschnitt ist nur dann von
Vorteil, wenn die Nachteile einer Spontangeburt überwiegen, z. B. nach einer sehr
traumatisierenden ersten Geburtserfahrung oder eine Beckenendlagengeburt bei einer
Erstgebärenden.
Nach heutigen Erkenntnissen kommt schon ungefähr jedes zehnte Kind auf diese Art zur
Welt, eine Situation, die selbst den Krankenhäusern weder notwendig noch wünschenswert
erscheint. Der natürlichen Geburt muss absolut der Vorrang gegeben werden, und Frauen
gehören dazu von Hebammen und Ärzten motiviert.

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4. Zusammenfassung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass man sich wieder eher auf ein natürliche
Geburt besinnt. Die Zeiten der programmierten Geburten in den 80er und 90er Jahren
unseres Jahrhunderts, bei der die Technik im Mittelpunkt stand, sind vorbei.

Im neuen Jahrtausend ist eine Rückbesinnung auf „alte“ Methoden und Gebräuche zu
beobachten. Und so liegt die Geburt heute wieder vorwiegend in Frauenhänden.

Das auf und ab des Ansehens und des Standes der Hebammen geht seit Urzeiten einher mit
der Aufzeichnung und der Weitergabe ihres Wissens.

Hebammengeschichte ist immer auch Frauengeschichte. Und ein Kind zu
bekommen ist Frauensache, heute wie einst!

                  Hebamme zu sein bedeutet nicht nur Beruf,
                                      sondern Berufung,
                 da in vielen anderen persönlichen Bereichen
                   ein großes Maß an Verzicht verlangt wird!

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5. Literaturverzeichnis

Geist, Christine et al(1995): Hebammenkunde. Berlin: Walter de Gruyter Verlag

Kuntner, Liselotte(1994): Die Gebärhaltungen der Frau. München: Marseille Verlag

Metz-Becker, Marita(1999): Hebammenkunst gestern und heute. Marburg: Jonas Verlag

Metz-Becker, Marita(1999): Gebärhaltungen im Wandel der Zeit. Marburg: Jonas Verlag

Schiefenhövel, Wulf et al(1995): Gebären – Ethnomedizinische Perspektiven und neue
Wege.Berlin: VWB Verlag für Wissenschaft und Bildung

Bundesgesetz über den Hebammenberuf, Hebammengesetz- HebG, BGBI 310/1994
idF BGBI 505/1994,BGBI I 112/1997, BGBI I 116/1999, BGBI I 65/2002 und BGBI I
92/2002

Der Hebammenberuf im Wandel - von der frühen Neuzeit bis heute online unter
http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?documentId=209 (Stand 29.07.2003)

Es war einmal....... Hebammen und Nationalsozialismus online unter
http://zeitung.hebammen.at/archiv/1999/2_99.htm (Stand 13.02.2004)

6. Erklärung

Ich erkläre an Eides statt, dass ich vorliegende Semesterarbeit selbstständig und ohne
fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt
und die benutzten Quellen als solche kenntlich gemacht habe.

Judenburg, 31.Mai 2004                                         Unterschrift:

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