ELBA electronic banking - Leitfaden ELBA-Migration Update auf Version 5.7.0
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ELBA electronic banking
Leitfaden ELBA-Migration
Update auf Version 5.7.0
Eine unserer 150 x in 5 Ländern Europas.
Unternehmen. Stärken. Oberbank. Ein bisschen mehr als eine Bank.Inhaltsverzeichnis
3 Leitfaden für die ELBA-Migration mit Update auf Version 5.7.0 – Einleitung
4 Bitte prüfen Sie vor Einspielung des Updates!
5 Vorbereitung für Update-Installation – Prüfung der technischen Voraussetzungen
Start Update-Installation Einzelplatz/Netzwerk
6–14 Migration Ihrer Auftragsdaten
15 Hilfe und Unterstützung
2Leitfaden für die ELBA-Migration
mit Update auf Version 5.7.0
Ab Februar 2014 werden die nationalen Zahlungsverfahren für Euro-Transaktionen durch den
SEPA-Standard abgelöst. Es ist daher erforderlich, das von Ihnen verwendete ELBA-System an
die europäischen SEPA-Kriterien anzupassen.
Die neue ELBA-Version 5.7.0 steht ab sofort für den kostenlosen Download über die Webseite
http://www.elba.at/elba5 zur Verfügung. Das Update kann sowohl von der ELBA-Version 5.5.0 als
auch 5.6.0 direkt auf die neue Version erfolgen.
Bitte beachten Sie:
• Die neue ELBA-Version 5.7.0 lässt bei Transaktionen in der Währung EUR keine Anlieferung
von Daten mit Kontonummer und Bankleitzahl im SEPA-Raum mehr zu. Mit dieser Version kön-
nen Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen nicht mehr durchgeführt werden. Eine
ELBA-Installation von 5.7.0 parallel zur bestehenden Version ist vorübergehend aber möglich.
Beachten Sie dabei, dass ein Zusammenführen dieser getrennten Datenbanken zu einem spä-
teren Zeitpunkt allerdings nicht mehr möglich ist.
• Vor dem Update ist zu prüfen, ob alle Ihre in ELBA eingebundenen Banken bereits den neuen
MBS-Standard 6.0 unterstützen: http://www.elba.at/mbs60. ➜ Bitte führen Sie das Update erst
durch, wenn alle in Ihrem ELBA eingebundenen Banken den MBS-Standard 6.0 unterstützen!
• Sofern Sie das Treuhandmodul (= THM) der Wiener Rechtsanwaltskammer (= RAK) verwen-
den, ist das Update erst nach Erhalt des neuen, den MBS-Standard 6.0 unterstützenden, THM
von der RAK Wien durchzuführen!
• Beim Import von Datenträgern über das von ELBA angebotene Importprofil (für die Übernah-
me von CSV-Formaten) sind allenfalls vor dem Update die Bankleitzahlen und Kontonummern
Ihrer GeschäftspartnerInnen auf IBAN und BIC umzustellen. Das Oberbank IBAN Service unter-
stützt Sie dabei. Bitte treten Sie dazu mit unseren ELBA-SpezialistInnen in Verbindung.
ACHTUNG:
Mit 01.02.2014 werden die nationalen Auftragsarten für Überweisungen und Last-
schriften deaktiviert!
Ab 01.02.2014 kommt es zur Abschaltung der nationalen Auftragsarten für Überweisungen und
Lastschriften. Sofern die Migration zu den neuen SEPA-Auftragsarten nicht durchgeführt wird,
kann dies dazu führen, dass ab diesem Zeitpunkt kein elektronischer Zahlungsverkehr mehr über
ELBA möglich ist!
31. Bitte prüfen Sie vor Einspielung des Updates!
Löschung ausständiger Antwortdokumente im ELBA:
Melden Sie sich in Ihrem ELBA mit dem ELBA-Systemadministrator an (in der Regel ist dies der Be-
diener SYSADMIN). Navigieren Sie im ELBA in der Menüleiste in den Punkt DFÜ ➜ Ausständige.
In diesem Menü werden Ihnen ausständige Antwortdokumente angezeigt. Sofern hier Einträge
vorhanden sind, sind diese bitte zu löschen!
Abholung aktueller Kontoauszüge:
Um Datenverluste zu vermeiden, führen Sie vor dem Update eine Datenfernübertragung durch
und holen Sie sich alle aktuellen Kontoinformationen ab.
Ergänzung IBAN und BIC bei Auftraggeberkonten:
Vor dem Update müssen für alle Auftraggeberkonten IBAN und BIC aufgegeben sein. Die IBAN
und den BIC Ihrer Konten finden Sie auf den Kontoauszügen und auf Ihren Bankkarten.
ELBA 5.5.0 Stammdaten ➜ AuftraggeberInnen
ELBA 5.6.0 Grundeinstellungen ➜ Zugangsdaten ➜ Eigene Konten
Änderung der Bankleitzahl bei Finanzamt-Vorlagen:
Die Bankleitzahl für das Finanzamt wurde von 60000 auf 1000 geändert. Sollten Sie Vorlagen für
Finanzamtszahlungen mit Kontonummer und Bankleitzahl erfasst haben, sind diese bitte vor dem
Update zu aktualisieren. Ist das Finanzamt auch in Ihrer Geschäftspartnerdatenbank hinterlegt, ist
die BLZ auch an dieser Stelle entsprechend zu aktualisieren:
ELBA 5.5.0 Stammdaten ➜ GeschäftspartnerInnen ➜ im Reiter Konto/IBAN
ELBA 5.6.0 Zahlungsverkehr ➜ Hilfsdaten ➜ GeschäftspartnerInnen ➜ im Reiter Konto/IBAN
Die aktuellen Kontoverbindungen der Finanzämter mit IBAN und BIC können unter
http://www.bmf.gv.at im Reiter „Ämter und Behörden“ abgefragt werden.
Noch nicht gesendete Aufträge:
Sollten Sie erfasste Aufträge (mit Erstunterschrift oder auch dislozierte Aufträge) in Ihrer Auf-
tragsübersicht angezeigt bekommen, führen Sie diese bitte vor dem Update durch. Nachdem ein
Auftrag „erstunterschrieben“ wurde, ist eine „Zweitunterschrift“ mit der neuen ELBA-Version
5.7.0 nicht mehr möglich.
Lastschriften:
Auf Grund der neuen rechtlichen und organisatorischen SEPA-Rahmenbedingungen ist es nicht
möglich, auch Ihre Lastschriften automatisch auf SEPA umzustellen. Vor dem Update und der
damit verbundenen Konvertierung Ihrer Auftragsdaten in Richtung SEPA sind bitte die notwen-
digen Voraussetzungen aus dem beigefügten Dokument „SEPA-Lastschrift (Basis- bzw.
Firmenlastschrift) aus Sicht der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers“
zu prüfen. Erst nachdem die notwendigen Voraussetzungen für die Abwicklung von SEPA-Last-
schriften erfüllt werden, kann das Update – technische Umstellung – erfolgen!
Im Wesentlichen geht es um die Beantwortung folgender Fragen:
• Liegt Ihnen eine Creditor-ID vor?
• Wurde mit der Oberbank eine SEPA-Lastschriftvereinbarung geschlossen?
• Gibt es eine Systematik für die Vergabe der Mandatsreferenz?
• Wurden Ihre Zahlungspflichtigen über den Einzug von Forderungen informiert?
• Haben Sie neue SEPA-Mandate für Ihre Zahlungspflichtigen erstellt?
• Sind Ihnen die neuen Einreichfristen für Erst-/Folgelastschriften bei den SEPA-Verfahren
CORE, CORE1 und B2B bekannt?
• Unterstützen Sie das neue SEPA-Normformat (XML)?
Dies ist nur dann notwendig, wenn Sie Daten aus externen Programmen in ELBA übernehmen!
42. Vorbereitung für Update-Installation –
Prüfung der technischen Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die technischen Voraussetzungen für ELBA 5.7.0. Diese können Sie auf der
Seite http://www.elba.at/elba570 im gleichnamigen Dokument einsehen.
Hierbei sind die Mindestanforderungen an die Hardware für Einzelplatz und Netzwerk beschrie-
ben und des Weiteren sind kompatible Windows-Betriebssysteme und Server-Betriebssysteme
deklariert.
Bitte beachten Sie:
Kommunikation: Eine Anwahl ist nur mehr über eine bestehende Internetverbindung (LAN-
Verbindung) möglich, eine direkte Modem-Verbindung steht mit 5.7.0 nicht mehr zur Verfügung.
Firewall-Einstellung: Durch eine programmtechnische Änderung ist es auch erforderlich, die
Datei elba5.exe an der Desktop-Firewall freizugeben. In den Vorversionen war dies stets die
javaw.exe. Die Kommunikation erfolgt weiterhin über den Port 3048. Die Verwendung eines
Proxyservers für die Kommunikation ist nicht möglich.
3. Start Update-Installation Einzelplatz/Netzwerk
Sollten Sie Hilfe beim Start des Updates benötigen, steht Ihnen auf der Seite http://www.elba.
at/elba570 eine „Anleitung für die Einzelplatz-Updateinstallation“ bzw. eine „Anleitung für die
Netzwerk-Updateinstallation“ zur Verfügung.
Wichtig!
Führen Sie bitte vor dem Update eine Datensicherung durch und sichern Sie die Datei ebn.ebk
(USB, Desktop, Laufwerksverzeichnis …). Sie können jedoch auch die ELBA-Datenbank elba5.db
bei geschlossenem ELBA (bei Netzwerkversion Datenbankdienst stoppen) sichern.
Wo ist die Datenbank- bzw. Sicherungsdatei zu finden?
Drücken Sie bei gestartetem
ELBA die Funktionstaste F4
und Sie erhalten folgenden
Info-Dialog.
Im linken unteren Eck finden
Sie die Ablageverzeichnisse
der Daten.
54. Migration Ihrer Auftragsdaten
Mit dem Update auf die neue ELBA-Version werden unten angeführte Auftragsarten wie folgt migriert:
Bisher im Einsatz SEPA-Aufträge
IZV-Überweisung SEPA-Überweisung
IZV-Eilüberweisung SEPA-Überweisung (Eil)
Einzug (Lastschrift) SEPA-Basislastschrift (COR1)
Einzugsermächtigung SEPA-Basislastschrift (COR1)
Finanzamtszahlung SEPA-Finanzamtszahlung
Baranweisung SEPA-Baranweisung
AZV-Überweisung NON-SEPA AZV-Überweisung
Bestehende Aufträge und Vorlagen werden auf die korrespondie-
renden SEPA-Aufträge migriert.
Sollte die Migration eines Auftrages nicht möglich sein, so
wird dieser in eine Vorlage umgewandelt.
Sie finden diese Vorlagen in der Auftragsübersicht bzw. in der
Vorlagenübersicht jeweils in der Auftragsgruppe „Update Version
5.7.0“.
6Sobald eine Vorlage aufgerufen wird, erhalten Sie folgende Hinweismeldung:
Die angeführten Regeln geben Auskunft darüber, welche Systematik für die Migration der Textin-
formationen (Zahlungsreferenz, Verwendungszweck) angewandt wurde.
Achtung:
Im Zuge der Migration werden Verwendungszwecke auf die lt. SEPA-Norm festgelegten 140 Zei-
chen (je Zahlungsauftrag/Vorlage) gekürzt! Es kann daher zu Abweichungen gegenüber den von
Ihnen erfassten Verwendungszwecken kommen!
Überprüfung Ihrer Stammdaten nach Migration
BLZ/Kontonummer auf IBAN/BIC
Im Rahmen des Updates wurden IBAN und BIC Ihrer inländischen GeschäftspartnerInnen nach
einem definierten Algorithmus errechnet.
Achtung:
In Österreich ist eine 100%ig korrekte Migration Ihres Datenbestandes nicht gewährleistet, da die
exakten Konvertierungsregeln einzelner Banken nicht bekannt sind.
Bitte überprüfen Sie daher nach Migration IBAN und BIC Ihres Datenbestandes. Speziell bei Kon-
ten der UniCredit / Bank Austria kann es zu einer falschen Berechnung kommen!
➜ Sofern Sie die konvertierten Daten nach dem Update nicht prüfen, kann es zu fehlerhaft aus-
geführten Aufträgen kommen. Die Oberbank übernimmt hierfür keine Haftung.
➜ Die Richtigkeit der migrierten Daten können Sie sich entweder durch Ihre/n GeschäftspartnerIn
bestätigen lassen oder Sie nutzen den kostenlosen IBAN-Service der Oberbank. Kontaktieren
Sie dazu gegebenenfalls Ihre Oberbank ELBA-Spezialistin bzw. Ihren Oberbank ELBA-Spezia-
listen.
➜ In beiden Fällen kann die Kontrolle lediglich manuell vorgenommen werden. Ein automa-
tischer Abgleich ist in ELBA leider nicht möglich!
7Migration der Überweisung
Wie bereits angeführt wurden im Zuge der Migration der Inlandsüberweisung auf SEPA die Ver-
wendungszwecke auf die lt. Norm definierten 140 Zeichen (je Zahlungsauftrag/Vorlage) gekürzt!
Es kann daher zu Abweichungen gegenüber den von Ihnen erfassten Verwendungszwecken kom-
men!
Aufbau der neuen SEPA-Überweisungsmaske
• Die IBAN ist anstelle der
Kontonummer zu erfassen.
• Der BIC ist bei österreichi-
schen GeschäftspartnerIn-
nen ab 01.02.2014 optional
und muss nicht zwingend an-
gegeben werden.
• Über die Radio-Buttons Zahlungsreferenz bzw. Verwendungszweck wird ausgewählt, welche
der beiden Informationen an die/den ZahlungsempfängerIn übermittelt wird.
• Eine gleichzeitige Befüllung von Zahlungsreferenz/Kundendaten und Verwendungszweck ist
nicht möglich!
• Im Feld Zahlungsreferenz können maximal 35 Zeichen, im Feld Verwendungszweck maximal
140 Zeichen eingegeben werden.
• Die neue Zeile Auftraggeberinformation dient ausschließlich als zusätzliches Informationsfeld
der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers und dient der/dem EmpfängerIn als Referenz im
Falle einer Reklamation. Die/der EmpfängerIn erhält diese Daten in der Regel nur dann, wenn
ihr/ihm von ihrer/seiner Bank bereits die neuen elektronischen Kontoauszugsformate CAMT
zur Verfügung gestellt werden. Die Information wird der/dem AuftraggeberIn ebenfalls über
das neue Auszugsformat (CAMT.053) bereitgestellt.
• Der Button Textzeilen (vormals bei den Aufträgen vorhanden) entfällt.
• Textinformationen, welche im Zuge der Migration nicht übernommen werden können, werden
unter Notizen ausgewiesen. Achtung: Notizen dienen nur der internen Anzeige und werden
daher nicht an die/den EmpfängerIn weitergeleitet!
• Allfällig im Auftrag hinterlegte Vorfallcodes werden mit Ausnahme von SAL in SALA im Zuge
der Migration nicht übernommen!
8SEPA-Überweisung mit Skonto
Auf Grund des neuen SEPA-Formats und der eingeschränkten Möglichkeit, Textinformationen
weiterzuleiten, können nur noch 2 Skonti-Zeilen an die/den EmpfängerIn weitergeleitet werden.
Da bisher bis zu 5 Skonti aufgegeben werden konnten, kommt es mit Einsatz von SEPA zu einer
Begrenzung der Aufgabemöglichkeiten und gegebenenfalls zu Textverlusten!
ALT ➜ 5 Skonti NEU ➜ 2 Skonti
Sollten Sie Vorlagen/Aufträge mit Nutzung der Skonti-Funktion verwenden, bitten wir
Sie, die mitgegebenen Informationen und Inhalte gegebenenfalls auf Textverlust zu prü-
fen. Textinformationen, welche im Zuge der Migration nicht übernommen werden können, wer-
den unter Notizen hinterlegt. Achtung: Die Notizen dienen nur der internen Anzeige und werden
daher nicht an die/den EmpfängerIn weitergeleitet!
Migration von Lastschriften
Mit dem Update werden Einzüge und Einzugsermächtigungen generell auf SEPA-Basislastschrif-
ten (COR1) konvertiert. COR1 ist neben der SEPA-Basislastschrift (CORE) ein weiteres Verfahren
zum Einzug, jedoch mit verkürzten Vorlaufzeiten. Nähere Informationen und Beschreibungen zu
den SEPA-Verfahren entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument „SEPA-Lastschrift (Basis-
bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers“.
Vom klassischen Einzug zur SEPA-Basislastschrift (COR1)
9• Generell werden die bereits erwähnten Konvertierungsregeln angewandt.
• Allfällig vorhandene Kundendaten werden in das Feld Zahlungsreferenz übernommen und
daher auch der Radio-Button bei Zahlungsreferenz gesetzt. Der Verwendungszweck wird,
wenn vorhanden, in die Auftraggeberinformation übernommen.
• Sobald eine SEPA-Lastschrift erstellt wird,
- aktiviert ELBA automatisch beim Punkt „erstmalige Verwendung“ ein Häkchen.
- wird bei Angabe einer österreichischen Bankverbindung (IBAN) der/des Zahlungspflichtigen
das Häkchen „COR1“ gesetzt.
Es gilt zu beachten:
• Ein SEPA-Mandat ist je Zahlungspflichtiger bzw. Zahlungspflichtigem neu zu hinterlegen.
• Neben dem Durchführungsdatum ist bei SEPA-Aufträgen auch ein Fälligkeitsdatum
anzugeben.
Beide Punkte werden in der Folge konkret beschrieben.
Das SEPA-Lastschrift-Mandat
Bei SEPA-Lastschriften ist auch die Erfassung des mit der/dem Zahlungspflichtigen vereinbarten
Mandats notwendig. Im ELBA wird im Zuge der Migration deshalb ein vorläufiges Mandat unter
Zahlungsverkehr ➜ Hilfsdaten ➜ Mandat angelegt. Dieses Mandat muss in der Folge mit kor-
rekten Daten befüllt/nachbearbeitet werden!
• Bezeichnung: „Umwandlung“ +
laufende Nr.
• Creditor-ID: Ersetzen Sie die eingetra-
gene Dummy-Creditor-ID durch die
von der Nationalbank für Ihr Unter-
nehmen ausgestellte Creditor-ID.
• Name und Anschrift der/des Zahlungs-
pflichtigen werden übernommen.
• IBAN und BIC werden hinterlegt. Der
BIC ist österreichweit nur optional an-
zugeben.
• Mandatsreferenz: wird aus dem Feld
Kundendaten übernommen. Sofern
keine Kundendaten vorhanden sind,
wird die/der EmpfängerIn inkl. einer
laufenden Nr. eingetragen.
Hinweis!
Durch Markieren der Creditor-ID (rechte Maustaste) können auch mehrere Mandate gleichzeitig
geändert werden.
10Durchführungsdatum/Fälligkeitsdatum
Mit der Anlage eines SEPA-Lastschriftauftrages in ELBA ist das Fälligkeitsdatum vorzugeben. Mit
diesem Datum erfolgt sowohl die Belastung am Konto der/des Zahlungspflichtigen als auch die
Gutschrift am Empfängerkonto.
Bitte beachten Sie:
• Mit Eingabe des Fälligkeitsdatums wird auch das Durchführungsdatum automatisch von ELBA
vergeben.
• Spätestens zu diesem Datum muss die Lastschrift unterschrieben und an Ihr Kreditinstitut
übermittelt werden.
• Erfolgt die Übermittlung zu einem späteren Zeitpunkt, verschiebt sich auch automatisch das
Fälligkeitsdatum.
• Abhängig vom gewählten SEPA-Verfahren sind unterschiedliche Termine für die Durchführung
von „erstmaligen“ und „wiederkehrenden“ Lastschriften wirksam.
• Nähere Informationen und Beschreibungen zu den konkreten Terminen entnehmen Sie bit-
te dem beigefügten Dokument „SEPA-Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht der
Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers“.
Beispiel: SEPA-Basislastschrift CORE
Fälligkeitstag (Buchungstag) = 16.12.2013
Durchführung erstmalig = 06.12.2013
Durchführung wiederkehrend = 11.12.2013
Beispiel: SEPA-Basislastschrift COR1
Fälligkeitstag (Buchungstag) = 16.12.2013
Durchführung erstmalig = 12.12.2013
Durchführung wiederkehrend = 12.12.2013
11SEPA-Kontoinformationen
Für die Anzeige im ELBA wird der neue SEPA-XML-Kontoauszug im Format CAMT.052 und
CAMT.053 bereitgestellt. Die bisher verwendeten SWIFT-Formate MT940/942 stehen aber auch
weiterhin für den Datenexport (und damit ggf. für eine Weiterverarbeitung in externen Syste-
men als Datei) zur Verfügung.
Kontoinformationen Status abhängig je Bank Format bisher SEPA-Format
elektronischer Kontoauszug gebucht und abgeschlossen SWIFT MT940 CAMT.053
untertägige Umsätze gebucht und nicht abgeschlossen gSWIFT MT942 CAMT.052
nicht gebucht und vorgemerkt
Retourdatenträger gebucht und abgeschlossen CREMUL/DEBMUL CAMT.054
Darstellung der Umsätze
Durch die Verwendung der SEPA-Kontoauszüge ändert sich auch die Darstellung der Umsätze in
sämtlichen Ansichten der Kontoinformation. Speziell der Status der Buchung wird sowohl über
Symbole als auch in einer neuen Spalte „Buchungsart“ visualisiert.
Je nach eingebundener Bank und der damit verbundenen Buchungslogik der Bank kann der
Buchungsstatus je Bank differieren.
3 Status zu den Buchungen sind möglich:
gebucht, abgeschlossen
= CAMT.053: beinhaltet gebuchte Umsätze;
der Kontoauszug ist abgeschlossen.
gebucht, nicht abgeschlossen
= CAMT.052: beinhaltet untertägige Umsätze;
der Kontoauszug ist nicht abgeschlossen.
nicht gebucht, vorgemerkt
= CAMT.052: beinhaltet untertägige Umsätze;
der Kontoauszug ist nicht abgeschlossen.
12In der Umsatzübersicht kann der jeweilige Status an- und abgewählt werden.
Export Kontoauszug:
Sofern Sie den Kontoauszug aus ELBA exportieren wollen, ist dies weiterhin sowohl im Format
SWIFT MT940 als auch im Format SEPA XML CAMT.053 möglich.
Achtung:
Mit dem Update ändert sich der Dateiname auf IBAN + Währung. Der Exportname kann fol-
gendermaßen abgeändert werden: Grundeinstellung ➜ Systemparameter ➜ Persönliche Einstel-
lungen ➜ Standarddaten.
Für die automatische Weiterverarbeitung ist es wichtig, die Ordnerberechtigung für die neuen
Ordner anzupassen. Weiters ist es nötig, in den verarbeitenden Systemen Dateinamensanpas-
sungen sowie auch eine Anpassung der Exportpfade durchzuführen.
Retourdatenträger (CREMUL/DEBMUL):
Sofern Sie den Retourdatenträger aus ELBA exportieren wollen, ist dies weiterhin sowohl im
Edifact-Format CREMUL/DEBMUL als auch im Format SEPA XML CAMT.054 möglich.
Achtung:
Analog dem Export von Kontoauszügen ändert sich der Ordnername/Exportname von Retour-
datenträgern. Hierbei sind wiederum die Ordnerberechtigung und die Namensänderung für die
Weiterverarbeitung zu beachten.
Im neuen SEPA-Format CAMT.054 kann es auf Grund der Zeichenbeschränkung von XML-Daten-
trägern zu einem Informationsverlust im Vergleich zu den derzeitigen Retourdatenträgern kom-
men!
13Datenträgerimport
Mit Einsatz der neuen ELBA-Version ist die SEPA-XML-Norm für den Import von Datenträgern zu
verwenden. Die dabei unterstützten Rulebook-Versionen sind 2.3, 3.2 und 6.0.
Sofern ein Datenträger mit Rulebook 2.3 und 3.2 eingelesen wird, erfolgt eine automatische Kon-
vertierung auf Rulebook 6.0! Hierbei kann es wieder auf Grund der unterschiedlichen Normen zu
Textverlusten kommen!
Import von Edifact-Datenträgern
• Bis 01.02.2014 können weiterhin Inlandszahlungsverkehrsdateien im Edifact-Format einge-
lesen und als „Datenträger“ an die Oberbank versendet werden.
• Ab 01.02.2014 ist der Import von Edifact-Datenträgern nur noch als Auftrag oder Vorlage mög-
lich. Im Rahmen des Imports werden die Aufträge in das SEPA-XML-Format konvertiert. Die
Konvertierung der Daten ist nach dem Import von der / vom angemeldeten ELBA-BedienerIn zu
bestätigen. Dazu wird eine Liste der ursprünglichen sowie der automatisch errechneten Daten
sowohl zum Druck als auch zur einfacheren Kontrolle angeboten.
Import von V2-Datenträgern
Die Datenträger im Format V2 werden programmseitig nicht mehr unterstützt und können daher
mit 5.7.0 nicht mehr importiert werden!
Import über ein Importprofil (Freiformat)
Für den Import von Freiformaten (CSV-Dateien) muss nach erfolgter Installation das Importprofil
angepasst werden. Im Speziellen sind hierbei Kontoverbindungen von Kontonummer und Bank-
leitzahl auf IBAN und BIC zu ändern. Außerdem ist darauf zu achten, entweder Zahlungsreferenz
oder Verwendungszweck anzugeben, da in den SEPA-Auftragsarten nur die Weiterleitung einer
der beiden Inhalte möglich ist. Wird beides angegeben, liegt der Vorzug bei der Zahlungsreferenz.
Ausführliche Informationen zum Importprofil und Freiformat sind in der ELBA-Hilfe zu finden.
145. Hilfe und Unterstützung
Unsere ELBA- und SEPA-SpezialistInnen unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Umstellung.
Telefonische Anfragen beantworten wir gerne in der Zeit von Mo.–Fr., 8:00–17:00 Uhr, unter der
Tel.-Nr. +43 (0) 732 / 7802-32128, oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an elba@oberbank.at.
15Oberbank AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz – Österreich E-Mail: elba@oberbank.at Internet: www.oberbank.com Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch-Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz 12/13 CIF DVR: 0019020
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