ELER-FÖRDERUNG AB 2021 - STATEMENT DER WISO-PARTNER BEREICH UMWELT UND NATURSCHUTZ - ELER BRANDENBURG

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ELER-FÖRDERUNG AB 2021 - STATEMENT DER WISO-PARTNER BEREICH UMWELT UND NATURSCHUTZ - ELER BRANDENBURG
Foto: J. M. Carstens

ELER-Förderung ab 2021

Statement der WiSo-Partner
Bereich Umwelt und Naturschutz

Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL)
Petra van Dorsten (DVL-Koordinierungsstelle Brandenburg/Berlin)
ELER-FÖRDERUNG AB 2021 - STATEMENT DER WISO-PARTNER BEREICH UMWELT UND NATURSCHUTZ - ELER BRANDENBURG
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

 Der DVL ist der Dachverband der Landschaftspflegeverbände und
  ähnlicher Organisationen in Deutschland seit 1993
 Grundprinzipien kooperativ arbeitender
  Landschaftspflegeorganisationen:
     1. Paritätische Zusammensetzung
     2. Freiwilligkeit und Eigenmotivation
     3. Regionale Verankerung
 Entwickelt wichtige Themen wie z.B. Schutz
  der Biodiversität, Moorschutz, Gewässerschutz
  und deren Umsetzungsberatung
 Kümmert sich um die Ausgestaltung der Agrarpolitik im Sinne
  unserer Partner in der Landwirtschaft und im Naturschutz
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Grundsätze und Ziele
des DVL und der Landschaftspflegeverbände (LPV)
 arbeiten in der wichtigen Schnittstelle zwischen
  Landwirtschaft, Umweltschutz und Anwendung
 Denken und Handeln basiert auf Erfahrungen
  aus der regionalen Landschaftspflegepraxis
 sind an praxisgerechten und zukunftsfähigen
  Lösungen und Empfehlungen interessiert

 Gemeinsam mit der Landwirtschaft Umweltziele in der
  Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erreichen
 landwirtschaftliche Betriebe stärken und gleichzeitig Anreize für
  eine angepasste Bewirtschaftung und mehr Naturschutz schaffen
 Landwirtinnen und Landwirte ins Zentrum der Agrarpolitik stellen
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GAP-Architektur

                                  neu

                               2. Säule
Kumulative Umweltvorteile

                                                  2.Säule         freiwillig
                                                1,32 Mrd.€/a D
                                1.Säule
                             Eco-Schemes

                                                 1.Säule
                                1.Säule         4,85 Mrd.€/a D    verpflich-
                            Konditionalitäten    Incl. 1,5 Mrd.     tend
                                                   Greening
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Legislativvorschläge der EU-Kommission

• Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen (Art. 6
  (a)).
• Verbesserung der Position der Landwirte in der
  Wertschöpfungskette (Art. 6 (c)).
• Förderung zum Klimaschutz und zur Anpassung an den
  Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie (Art. 6 (d)).
• Förderung der nachhaltigen und der effizienten Bewirtschaftung
  natürlicher Ressourcen, wie Wasser, Böden und Luft (Art. 6 (e)).
• Der Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von
  Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und
  Landschaften (Art. 6 (f)).
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Finanzierung des Naturschutzes

• keine überproportionale Kürzung der 2.Säule bei ähnlicher
  Förderarchitektur
• ELER als wichtige Grundlage für die Naturschutzförderung im
  ländlichen Raum weiter ausbauen
  => freiwillige Maßnahmen (Freiwilligkeit als Grundprinzip des DVL)
• massive Aufstockung der Gelder für Landwirtschaft im Naturschutz
  und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des ELER
  => Stufenweise Annäherung an den tatsächlichen Bedarf zur Umsetzung
  von Natura 2000
• Es bedarf einer verbindlichen Finanzierungsvorgabe der EU an die
  Mitgliedsstaaten
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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Spielräume des GAP-Strategieplans im Sinne einer besseren Umsetzung
der Förderprogramme nutzen
• Flexible Ausstattung der Vertragslaufzeit
• Agrarumweltprogramme für Wälder
• Flexible, standortangepasste
  Maßnahmen (Beispiel: GVE)
• keine Einschränkung für bspw.
  Ökolandbau (Beispiel: Blühstreifen)
• Förderung der Maßnahmenberatung
• Erhöhung möglicher Kofinanzierungssätze für „dunkelgrüne
  Maßnahmen“ (Beispiel: Natura 2000)
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Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
 artenreicher Grünlandflächen
• Prämienfähigkeit erhalten
• Prämienfähigkeit daran messen, ob eine
  Bewirtschaftung stattfindet und diese
  den Zielsetzungen des Naturschutzes
  entspricht
• auch beweidetes Grünland mit Ziel
  Naturschutz muss grundsätzlich als
  „Landwirtschaftliche Fläche“ gelten
• Speziell mit Blick auf Weidetierhalter sind ausreichend Ressourcen
  für Weidetiermanagement und Wildtiermanagement zur
  Verfügung zu stellen.
 Es müssen klare Vorgaben formuliert werden, die für die Landwirte
  die Sanktionsrisiken reduzieren
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Landschaftspflegeverbände als wichtige Manager

An die EU
• Landschaftspflegeverbände (und ähnliche
  Organisationen) müssen weiterhin als
  Kooperation im Sinne des Art. 71 gelten.

Zum GAP-Strategieplan
• Kooperationen aus Landwirtschaft,
  Naturschutz und Kommunen sollten als
  Standard gelten.
• Finanzierung von Projekten von Kooperationen
  zu ermöglichen.
• Finanzierung der Landschaftspflegeverbände
  im Strategieplan verankern
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Bewirtschaftung organischer Böden
    Moorschutz = Klimaschutz
•    Die Möglichkeiten der nationale GAP-
     Strategiepläne bei Paludikulturen und extensiver
     Beweidung maximal aufgreifen.
•    Pilotförderung und Forschung. Produkte aus
     Paludikulturen und deren Materialverwertung
     unterstützen.
•    Ausbau der vorhandenen Instrumente (ELER,
     EFRE); Agrarumwelt- und Klimaprogramme
     (Art.65), die Förderung von nicht-produktiven
     Investitionen (Art. 68) und die Ausgleichszulage
     zur Förderung von Gebieten
•    Es bedarf einer spezialisierten Beratung
•    Kooperationen sollten Aufgaben zum
     überbetrieblichen Flächenmanagement in Mooren
     übernehmen.
Verwaltung besser an
 Naturschutzziele anpassen
• Der Status „Landwirtschaftliche Fläche“ und „Landwirtschaftliche
  Nutzung“ muss auch für Fläche mit Naturschutzfokus gelten
• Die Anpassung der Definition „Dauergrünland“ muss die Förderung
  extensiver Bewirtschaftungsformen ermöglichen
• Die Mitgliedsstaaten müssen neue Möglichkeiten zur Verringerung
  von Verwaltung und Kontrolldichten nutzen.
  => Diese Entlastung muss bei den Praktikern vor Ort spürbar werden.
• Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen müssen
  beihilfefähig sein
• Für Naturschutzflächen müssen gesonderte Fehlertoleranzen (z.B.
  Flächenbemessung) gelten, um die Sanktionsrisiken für die
  Bewirtschafter zu reduzieren
• Die Festlegung eines „echten Betriebsinhabers“ sollte vollständig
  gestrichen werden
Biodiversitätsberatung für die Landwirtschaft

flächendeckende Biodiversitätsberatung
• Ausbildung und Qualifizierung von Naturschutzberater zur Umsetzung
    hochwirksamer Naturschutzmaßnahmen (=> effizienter Einsatz von Fördermitteln)
• Aufbau von regionalen und langfristigen Beratungsstrukturen
    (Beispiel: Biologische Stationen in Thüringen)
ausreichende Finanzmittel
• 100% Förderung der Beratung für
   landwirtschaftliche Betriebe und
   Flächeneigentürmer
verschiedene Intensitätsstufen der Beratung
• spezifischen Fragestellungen (0,5 bis 1 h)
• flächenbezogen Maßnahmen (1 bis 3 h)
• einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung (1 bis 3 Tage)
• langfristige naturschutzfachliche Betriebsbegleitung inkl.
   Monitoring (bis zu mehreren Jahren)
Förderung der Biodiversitätsberatung
 in Brandenburg

• bestehende Beratungsrichtlinie ausbauen und mit ELER ergänzen
• derzeit Biodiversität als ein Beratungsmodul unter vielen
  => wenig nachgefragt
• demgegenüber ermöglicht eine eigenständige Biodiversitätsberatung
  => aktives Zugehen auf die Landwirte und eine höhere Erfolgsquote
  => Vermeidung von bürokratischem Aufwand und Kosten für Betriebe
• Sachsen: Naturschutzqualifizierung für Landnutzer fördert direkt die
  Beratungsanbieter (über Artikel 14)
• Schleswig-Holstein: Kooperationen für den Naturschutz unterstützen die
  Lokalen Aktionen, die Naturschutzberatung anbieten (über Artikel 35)
Handlungsbedarf für Brandenburg:
• Grundlage und Strukturen für landesweites Beratungsnetzwerk schaffen
• Neue Fördermaßnahmen, die beraten werden können !
ELER-Förderrichtlinie
 Zusammenarbeit
Förderung Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste
Landbewirtschaftung (Teil A) sowie für nachhaltige Landnutzung und
Betriebsführung (Teil B)
• wichtiges und einziges Förderinstrument für kooperative
   Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
• enge Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen den Akteuren
   ist für eine dauerhafte und umfassende Implementierung einer
   nachhaltigen Landbewirtschaftung zwingend erforderlich
• führt zur gesellschaftlichen Akzeptanz für Fördermitteln für die
   Landwirtschaft (=> öffentliches Geld für öffentliche Leistungen)
• Förderung und Etablierung langlebiger Netzwerke über die
   Projektlaufzeit hinaus
• vielfältige Projekte zu Themenbereichen wie Biodiversität und
   Klimaschutz sowie Agrobiodiversität (Teil B)
ELER-Förderrichtlinie
 Zusammenarbeit – Teil A
Initiierung und Gründung langlebige Netzwerke für eine markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung
1. Konzepterarbeitung (maximal 1 Jahr)
2. Konzeptumsetzung (2 bis maximal 5 Jahre)
   – 80 % Förderung
   – 100 % Förderung bei besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima-
     oder Tierschutz
   – jährlich bis maximal 50.000 € (=> ungünstig Konditionalität)
Beantragte und laufende Konzepterstellung sollten in die mehrjährige
Umsetzungsphasen überführt werden können
• => bedingte Mittelumschichtungen aus Teil A in die
  Flächenförderung (AUKM und Ökolandbau)
• => Etablierung langlebiger kooperativer Netzwerke
Bedarfe für
 ELER-Förderung ab 2021
• Richtlinie Zusammenarbeit als Fundament einer kooperativen und
  nachhaltigen Flächenbewirtschaftung unbedingt fortführen, jedoch
   – zusätzlich mit Förderung der Administrationskosten
   – Erhöhung der maximalen zu beantragenden Fördersumme (Teil A)
   – erleichterte Antragstellung => Förderung kleinerer Betriebe
• Praxisnahe investive Förderung von Technik zur nassen,
  moorschonenden Grünlandbewirtschaftung
• Dem elementaren Bedarf an Austausch, Zusammenarbeit und
  Wissenstransfer zwischen den Akteuren (Landwirten, Naturschützern,
  Wissenschaftlern, Verwaltung) durch entsprechende Veranstaltungen
  gerecht werden
  => Beratung und Austausch zu Antragstellung und Abwicklung
  => Fortführung und Etablierung der ELER-Fachgespräche
  => praxisnaher Erfahrungsaustausch vor Ort
Förderbedarfe in Brandenburg nach 2021

• Förderung für den ökologischen Landbau muss bleiben
  => mit Umstellungsprämie
• Großschutzgebiete müssen erhalten bleiben
  => Unterstützung und Beratung der Landwirte v.a. beim Grünland
• neue hochwirksame (AUKM-) Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
  den Verbänden entwickeln
  => für Ackerflächen (Segetalartenschutz)
  => spezifische Grünlandförderung (Beispiel: Frischwiesen)
  => Wirksamkeit verbessern durch Kontrolle und Monitoring
• Verbesserung des Wassermanagements / Wasserrückhalts
  => ohne Wasser in der Landschaft keine Feuchtwiesen
  => kein Klimaschutz ohne Moorschutz
• ELER-Jahresbericht verbessern
  => nicht flächenorientiert (Beispiel: Hektare Gründlandextensivierung)
  => erfolgsorientiert (Beispiel: Feldvogelindikator)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                       Petra van Dorsten

                       DVL-Koordinierungsstelle
                       Brandenburg/Berlin
                       Zauchwitzer Straße 51
                       D-14552 Michendorf OT Stücken

                       Telefon   (033205) 63 24 20
                       Mobil     (0157) 51 63 31 41
                       Email     p.vandorsten@lpv.de
                                 www.brandenburg.lpv.de

                                 gefördert vom:
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