ELER-FÖRDERUNG AB 2021 - STATEMENT DER WISO-PARTNER BEREICH UMWELT UND NATURSCHUTZ - ELER BRANDENBURG
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Foto: J. M. Carstens ELER-Förderung ab 2021 Statement der WiSo-Partner Bereich Umwelt und Naturschutz Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) Petra van Dorsten (DVL-Koordinierungsstelle Brandenburg/Berlin)
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Der DVL ist der Dachverband der Landschaftspflegeverbände und ähnlicher Organisationen in Deutschland seit 1993 Grundprinzipien kooperativ arbeitender Landschaftspflegeorganisationen: 1. Paritätische Zusammensetzung 2. Freiwilligkeit und Eigenmotivation 3. Regionale Verankerung Entwickelt wichtige Themen wie z.B. Schutz der Biodiversität, Moorschutz, Gewässerschutz und deren Umsetzungsberatung Kümmert sich um die Ausgestaltung der Agrarpolitik im Sinne unserer Partner in der Landwirtschaft und im Naturschutz
Grundsätze und Ziele des DVL und der Landschaftspflegeverbände (LPV) arbeiten in der wichtigen Schnittstelle zwischen Landwirtschaft, Umweltschutz und Anwendung Denken und Handeln basiert auf Erfahrungen aus der regionalen Landschaftspflegepraxis sind an praxisgerechten und zukunftsfähigen Lösungen und Empfehlungen interessiert Gemeinsam mit der Landwirtschaft Umweltziele in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erreichen landwirtschaftliche Betriebe stärken und gleichzeitig Anreize für eine angepasste Bewirtschaftung und mehr Naturschutz schaffen Landwirtinnen und Landwirte ins Zentrum der Agrarpolitik stellen
GAP-Architektur neu 2. Säule Kumulative Umweltvorteile 2.Säule freiwillig 1,32 Mrd.€/a D 1.Säule Eco-Schemes 1.Säule 1.Säule 4,85 Mrd.€/a D verpflich- Konditionalitäten Incl. 1,5 Mrd. tend Greening
Legislativvorschläge der EU-Kommission • Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen (Art. 6 (a)). • Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette (Art. 6 (c)). • Förderung zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie (Art. 6 (d)). • Förderung der nachhaltigen und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, wie Wasser, Böden und Luft (Art. 6 (e)). • Der Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften (Art. 6 (f)).
Finanzierung des Naturschutzes • keine überproportionale Kürzung der 2.Säule bei ähnlicher Förderarchitektur • ELER als wichtige Grundlage für die Naturschutzförderung im ländlichen Raum weiter ausbauen => freiwillige Maßnahmen (Freiwilligkeit als Grundprinzip des DVL) • massive Aufstockung der Gelder für Landwirtschaft im Naturschutz und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des ELER => Stufenweise Annäherung an den tatsächlichen Bedarf zur Umsetzung von Natura 2000 • Es bedarf einer verbindlichen Finanzierungsvorgabe der EU an die Mitgliedsstaaten
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Spielräume des GAP-Strategieplans im Sinne einer besseren Umsetzung der Förderprogramme nutzen • Flexible Ausstattung der Vertragslaufzeit • Agrarumweltprogramme für Wälder • Flexible, standortangepasste Maßnahmen (Beispiel: GVE) • keine Einschränkung für bspw. Ökolandbau (Beispiel: Blühstreifen) • Förderung der Maßnahmenberatung • Erhöhung möglicher Kofinanzierungssätze für „dunkelgrüne Maßnahmen“ (Beispiel: Natura 2000)
Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen • Prämienfähigkeit erhalten • Prämienfähigkeit daran messen, ob eine Bewirtschaftung stattfindet und diese den Zielsetzungen des Naturschutzes entspricht • auch beweidetes Grünland mit Ziel Naturschutz muss grundsätzlich als „Landwirtschaftliche Fläche“ gelten • Speziell mit Blick auf Weidetierhalter sind ausreichend Ressourcen für Weidetiermanagement und Wildtiermanagement zur Verfügung zu stellen. Es müssen klare Vorgaben formuliert werden, die für die Landwirte die Sanktionsrisiken reduzieren
Landschaftspflegeverbände als wichtige Manager An die EU • Landschaftspflegeverbände (und ähnliche Organisationen) müssen weiterhin als Kooperation im Sinne des Art. 71 gelten. Zum GAP-Strategieplan • Kooperationen aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen sollten als Standard gelten. • Finanzierung von Projekten von Kooperationen zu ermöglichen. • Finanzierung der Landschaftspflegeverbände im Strategieplan verankern
Bewirtschaftung organischer Böden Moorschutz = Klimaschutz • Die Möglichkeiten der nationale GAP- Strategiepläne bei Paludikulturen und extensiver Beweidung maximal aufgreifen. • Pilotförderung und Forschung. Produkte aus Paludikulturen und deren Materialverwertung unterstützen. • Ausbau der vorhandenen Instrumente (ELER, EFRE); Agrarumwelt- und Klimaprogramme (Art.65), die Förderung von nicht-produktiven Investitionen (Art. 68) und die Ausgleichszulage zur Förderung von Gebieten • Es bedarf einer spezialisierten Beratung • Kooperationen sollten Aufgaben zum überbetrieblichen Flächenmanagement in Mooren übernehmen.
Verwaltung besser an Naturschutzziele anpassen • Der Status „Landwirtschaftliche Fläche“ und „Landwirtschaftliche Nutzung“ muss auch für Fläche mit Naturschutzfokus gelten • Die Anpassung der Definition „Dauergrünland“ muss die Förderung extensiver Bewirtschaftungsformen ermöglichen • Die Mitgliedsstaaten müssen neue Möglichkeiten zur Verringerung von Verwaltung und Kontrolldichten nutzen. => Diese Entlastung muss bei den Praktikern vor Ort spürbar werden. • Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen müssen beihilfefähig sein • Für Naturschutzflächen müssen gesonderte Fehlertoleranzen (z.B. Flächenbemessung) gelten, um die Sanktionsrisiken für die Bewirtschafter zu reduzieren • Die Festlegung eines „echten Betriebsinhabers“ sollte vollständig gestrichen werden
Biodiversitätsberatung für die Landwirtschaft flächendeckende Biodiversitätsberatung • Ausbildung und Qualifizierung von Naturschutzberater zur Umsetzung hochwirksamer Naturschutzmaßnahmen (=> effizienter Einsatz von Fördermitteln) • Aufbau von regionalen und langfristigen Beratungsstrukturen (Beispiel: Biologische Stationen in Thüringen) ausreichende Finanzmittel • 100% Förderung der Beratung für landwirtschaftliche Betriebe und Flächeneigentürmer verschiedene Intensitätsstufen der Beratung • spezifischen Fragestellungen (0,5 bis 1 h) • flächenbezogen Maßnahmen (1 bis 3 h) • einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung (1 bis 3 Tage) • langfristige naturschutzfachliche Betriebsbegleitung inkl. Monitoring (bis zu mehreren Jahren)
Förderung der Biodiversitätsberatung in Brandenburg • bestehende Beratungsrichtlinie ausbauen und mit ELER ergänzen • derzeit Biodiversität als ein Beratungsmodul unter vielen => wenig nachgefragt • demgegenüber ermöglicht eine eigenständige Biodiversitätsberatung => aktives Zugehen auf die Landwirte und eine höhere Erfolgsquote => Vermeidung von bürokratischem Aufwand und Kosten für Betriebe • Sachsen: Naturschutzqualifizierung für Landnutzer fördert direkt die Beratungsanbieter (über Artikel 14) • Schleswig-Holstein: Kooperationen für den Naturschutz unterstützen die Lokalen Aktionen, die Naturschutzberatung anbieten (über Artikel 35) Handlungsbedarf für Brandenburg: • Grundlage und Strukturen für landesweites Beratungsnetzwerk schaffen • Neue Fördermaßnahmen, die beraten werden können !
ELER-Förderrichtlinie Zusammenarbeit Förderung Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) sowie für nachhaltige Landnutzung und Betriebsführung (Teil B) • wichtiges und einziges Förderinstrument für kooperative Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft • enge Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen den Akteuren ist für eine dauerhafte und umfassende Implementierung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung zwingend erforderlich • führt zur gesellschaftlichen Akzeptanz für Fördermitteln für die Landwirtschaft (=> öffentliches Geld für öffentliche Leistungen) • Förderung und Etablierung langlebiger Netzwerke über die Projektlaufzeit hinaus • vielfältige Projekte zu Themenbereichen wie Biodiversität und Klimaschutz sowie Agrobiodiversität (Teil B)
ELER-Förderrichtlinie Zusammenarbeit – Teil A Initiierung und Gründung langlebige Netzwerke für eine markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung 1. Konzepterarbeitung (maximal 1 Jahr) 2. Konzeptumsetzung (2 bis maximal 5 Jahre) – 80 % Förderung – 100 % Förderung bei besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz – jährlich bis maximal 50.000 € (=> ungünstig Konditionalität) Beantragte und laufende Konzepterstellung sollten in die mehrjährige Umsetzungsphasen überführt werden können • => bedingte Mittelumschichtungen aus Teil A in die Flächenförderung (AUKM und Ökolandbau) • => Etablierung langlebiger kooperativer Netzwerke
Bedarfe für ELER-Förderung ab 2021 • Richtlinie Zusammenarbeit als Fundament einer kooperativen und nachhaltigen Flächenbewirtschaftung unbedingt fortführen, jedoch – zusätzlich mit Förderung der Administrationskosten – Erhöhung der maximalen zu beantragenden Fördersumme (Teil A) – erleichterte Antragstellung => Förderung kleinerer Betriebe • Praxisnahe investive Förderung von Technik zur nassen, moorschonenden Grünlandbewirtschaftung • Dem elementaren Bedarf an Austausch, Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen den Akteuren (Landwirten, Naturschützern, Wissenschaftlern, Verwaltung) durch entsprechende Veranstaltungen gerecht werden => Beratung und Austausch zu Antragstellung und Abwicklung => Fortführung und Etablierung der ELER-Fachgespräche => praxisnaher Erfahrungsaustausch vor Ort
Förderbedarfe in Brandenburg nach 2021 • Förderung für den ökologischen Landbau muss bleiben => mit Umstellungsprämie • Großschutzgebiete müssen erhalten bleiben => Unterstützung und Beratung der Landwirte v.a. beim Grünland • neue hochwirksame (AUKM-) Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Verbänden entwickeln => für Ackerflächen (Segetalartenschutz) => spezifische Grünlandförderung (Beispiel: Frischwiesen) => Wirksamkeit verbessern durch Kontrolle und Monitoring • Verbesserung des Wassermanagements / Wasserrückhalts => ohne Wasser in der Landschaft keine Feuchtwiesen => kein Klimaschutz ohne Moorschutz • ELER-Jahresbericht verbessern => nicht flächenorientiert (Beispiel: Hektare Gründlandextensivierung) => erfolgsorientiert (Beispiel: Feldvogelindikator)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Petra van Dorsten DVL-Koordinierungsstelle Brandenburg/Berlin Zauchwitzer Straße 51 D-14552 Michendorf OT Stücken Telefon (033205) 63 24 20 Mobil (0157) 51 63 31 41 Email p.vandorsten@lpv.de www.brandenburg.lpv.de gefördert vom:
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