Aktionsplan Green Deal für Graubünden - Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I ...

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Aktionsplan Green Deal für Graubünden –
Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit
Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für
die Etappe I

10.08.2021
                                                    1
Aktionsplan Green Deal für Graubünden - Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I ...
Dr. Mario Cavigelli
Regierungspräsident und Vorsteher des Departements für Infrastruktur,
Energie und Mobilität (DIEM)

Dr. Jon Domenic Parolini
Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD)

                                                                        2
Aktionsplan Green Deal für Graubünden - Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I ...
Fahrplan

• Begrüssung
• Auftrag und Zielsetzung
• Ausgangslage und Zielvorgaben
• Stossrichtung, Wirkung, Kosten
• Finanzierungsbedarf
• Finanzierungsmöglichkeiten, Nutzen und Zusatzbelastung
• Etappierung und Verpflichtungskredit für Etappe I
• Zentrale politische Fragen
• Haltung der Regierung

                                                                      3
Parlamentarischer Auftrag

Mit höchster zeitlicher Priorität umfassender Aktionsplan «Green Deal
für Graubünden» mit:

• Konkreten und wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz,
• Finanzierungsplan,
• Notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen

                        [81 Unterzeichnende]

                                                                           4
Parlamentarischer Auftrag

           615 bis 1526 Mio.
           Franken; im Mittel
           1071 Mio. Franken

                                5
Parlamentarischer Auftrag

Auftrag leicht abgeändert überwiesen

 […] Umfassender Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» mit:

 • Konkreten und wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz und zur
   Klimaanpassung,
 • Finanzierungsplan,
 • notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen.

  [Überwiesen mit 103 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen]

                                                                        6
Ausgangslage und Zielvorgaben

                 • Globale Erwärmung deutlich unter 2 °C stabilisieren
                 • Netto-Null Emissionen ab 2050

                                                                         21 Mt CO2eq  1,7 °C
Vier Sektoren:                                                               resp. 3,5 °C
W:        95%
EU:       96%                     W: +1,0 °C
CH:       97%                     CH: +2,0 °C
GR:       99%
                                                                                                7
Ausgangslage und Zielvorgaben

                              Sektor Gebäude    Sektor Industrie
         21 Mt CO2eq

Absenkpfad Dekarbonisierung

                              Sektor Verkehr   Sektor
                                               Landwirtschaft

                                                                   8
Massnahmen, Wirkung und Kosten

          Massnahmen                                                Wirkung                                                                           Kosten
Anzahl Massnahmen        27   Mio. CHF                     392   Mt CO2eq       6,703                                       GWh   5670   Mio. CHF      1761

                                   Nicht quantifizierbar

                                                                            Nicht quantifizierbar

                                                                                                    Nicht quantifizierbar
                                                                        Hohe Wirkung bei
                                                                   Landwirtschaft wegen hohem
                                                                     Erwärmungspotenzial von
                                                                       Methan und Lachgas
      4             23                                                                                                                          150           1611
                                                                                                                                                                     9
Massnahmenpakete

                                                                                                  Schutz                                                                                                           Anpassung
Sektor            ID         Massnahme                                                                         Sektor       ID         Massnahme                                                                   Sektor      ID        Massnahme

                  Forcierung der
                  KS.G-1.1
                             SM Forcierung der Gebäudeparktransformation mit ergänzten
                             Energievorschriften und justierter finanzieller Förderung
                                                                                                                            KS.E-1.1
                                                                                                                                       SM Förderung erneuerbare Stromproduktion, besonders

                                                                                                                            Förderung erneuerbare
                                                                                                                                       Winterstromproduktion; Bereitstellung erneuerbarer Brenn- und Treibstoffe                Umgang mit Naturgefahren
                                                                                                                                                                                                                               KA.N-1.1 SM Erarbeitung Risikoübersicht aus Naturgefahren

Gebäude
                  Gebäudeparktransformation
                  KS.G-1.2
                           FM Sensibilisierung und Beratung der Akteure zu Gebäudeeffizienz und
                           erneuerbar Heizen                                                                   Energie-
                                                                                                                            KS.E-1.2 SM Entwicklung erneuerbarer Fernwärme und -kälte
                                                                                                                            Stromproduktion, besonders                                                             Klima-       stärken; die Resilienz im
                                                                                                                                                                                                                               KA.N-1.2 SM Reduktion Waldbrandgefahr

                             FM Verbesserung Gebäudeeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Heizungen         wirtschaft                                                                                          anpassung
                  durch verstärkte Förderung
                  KS.G-1.3
                             in Kantonsgebäuden (inkl. Gebäudehüllensanierung)
                                                                                                                            KS.E-1.3 FM Interessenabwägung bei Projekten zu erneuerbaren Energien

                                                                                                                            Winterstromproduktion                                                                               Schutzwald erhöhen;
                                                                                                                                                                                                                               KA.F-1.1 SM Resilienz im Schutzwald

                  KS.V-1.1 SM Förderung öffentlicher Verkehr                                                                KS.E-1.4 FM Photovoltaikanlagen und Solarthermie an kantonalen Liegenschaften                      KA.L-1.1 SM Umgang mit Trockenheit in der Landwirtschaft
                                                                                                                                                                                                                                Problem der Trockenheit in
                  Unnötiger Verkehr vermei-
                  KS.V-1.2
                           SM Stärkung Schienengüterverkehr (Förderung der Verlagerung des
                                                                                                               Tourismus     Klimaneutrale
                                                                                                                            KS.T-1.1 SM klimaneutrale Tourismusregionen (Green Deal Tourismus)
                           Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene)
                                                                                                                                                                                                                                der Landwirtschaft
                  den, Verkehr umlagern,
                  KS.V-1.3 FM Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) für Firmen
                                                                                                                             Tourismusregionen;
                                                                                                                            KS.K-1.1 SM Förderung suffizientes Konsumverhalten
Verkehr
                                                                                                                                                                                                                                nachhaltig lösen;
                  effiziente und erneuerbare
                  KS.V-2.1 SM Förderung neuer Antriebssysteme im Verkehr
                                                                                                                             Förderung suffizientes
                                                                                                                            KS.K-1.2 FM Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung

                             SM Prüfung der Anpassung der kantonalen Bauvorschriften bezüglich                                         FM Finanzielle Förderung von Start-ups mit innovativen, klimaschonenden                  touristische Angebote den
                  Mobilität fördern.
                  KS.V-2.2
                             Ladestationen
                                                                                                               Konsum
                                                                                                                             Konsumverhalten;
                                                                                                                            KS.K-1.3
                                                                                                                                       Produkten

                  KS.V-2.3 SM Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer                                                        KS.K-2.1 FM Kompensationsplattform                                                                  klimatischen Bedingungen
                                                                                                                             Förderung klimaschonende
                  Industrielle Prozesse
                  KS.I-1.1   SM Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels                KS.K-2.2 FM Förderung von Recycling-Projekten                                                       anpassen.
Industrie                                                                                                                    Freizeitgestaltung;
                  klimaneutral gestalten.
                  KS.I-1.2   FM Förderung erneuerbare Prozesswärme

                  KS.L-1.1 Pilotphase mit 50 Betrieben (bis 2025)
                                                                                                                             Kompensationsplattform;
                  Finanzierung der Pilot- und                                                                                Förderung von Recycling-
Land-wirtschaft
                                                                                                                                                                                                                            Detailinformationen unter:
                  Expansionsphase der klima-
                  KS.L-1.2 Expansionsphase (2026-2030) und Fortsetzung Expansionsphase (ab 2030)
                                                                                                                             Projekten                                                                                      www.klimawandel.gr.ch
                  neutralen Landwirtschaft.

                                                                                                                                                                                                                                                                                           10
Zielerreichungsgrad

Zielerreichung (ohne Kompensation / Negativemissionen):

Gebäude                      63%     94%  100%

Verkehr                      22%     81%      87%

Industrie                    43%     68%      73%

Landwirtschaft               5%      20%      50%

                                                                  11
Finanzierungsbedarf

                                                                      Finanzierungsbedarf je Akteur bis 2050
                                                                 70

                                                                 60
Bund                        437    (25 %)
                                                                 50

                                            Kosten in Mio. CHF
                                                                 40
Kanton                      1087   (62 %)
                                                                 30

                                                                 20
Gemeinden                      0   (0 %)
                                                                 10

                                                                  0
Haushalte und Unternehmen   237    (13 %)                                      2025       2030    2035       2040          2045             2050
                                                                                                   Jahr
                                                                        Bund          Kanton     Gemeinden          Haushalte/Unternehmen

                                                                                                                                                   12
Finanzierung

                                                                                Abgaben
                                                                       Stromabgaben
                                                                       CO2-Abgabe Wohneigentum
                                                                       CO2-Abgabe Fahrzeuge
                 Steuern                                               Klima-Tourismusabgabe
   Reservebildung zu Lasten 2021           Bündner Klimafonds         Einnahmen/Überschüsse
    (VK Etappe I)                          Massnahmenfinanzierung       kantonale Strassenrechnung
   Steuererhöhung mit jährlichen                                       (einmalig/regelmässig)
    Fondszuweisungen                           2021 bis 2050
   weitere Reservebildung aus allg.
    Staatsmitteln zu Lasten Eigenkapital
   Beiträge des kantonalen
                                               CHF 1’087 Mio.
    Gebäudeprogramms

                                                                                                     13
Bündner Klimafonds

Entwicklung des Kapitals im Bündner Klimafonds über die Zeit je nach Wahl der
                          Finanzierungsinstrumente

                                                                                       14
Zusatzbelastung

                                                       225

                                                       200
Zusatzbelastung je Haushaltsmitglied in Franken/Jahr

                                                       175

                                                       150
                                                                                                                                                                                                                                                                Spannbreite
                                                       125
                                                                                                                                                                                                                                                                zwischen Minimal-
                                                       100
                                                                                 214
                                                                                                                                       225                                                                                                                      und Maximal-
                                                                                                                                                                 197
                                                                                         187           187
                                                                                                                                                                                            163                                                     163
                                                                                                                                                                                                                                                                belastung 225
                                                        75

                                                                                   110                   109                             112
                                                                                                                                                                   104
                                                                                                                                                                                                                                                                Franken/Jahr
                                                        50                                                                                                                                                              98
                                                                                                                                                                                                                                  81           81         88
                                                                                                                                               75           75                                    81
                                                                                                               69
                                                        25   49             49                                                                                                                                               51
                                                                  26                                                                                                                                   31          31
                                                                       14                      20 24                     22                         20 14                     16                                                       18 14
                                                                                                                    8          9   8                                                7                       12 7
                                                         0                                                                                                               5              5
                                                              Min.           Max.          Min.         Max.            Min.       Max.         Min.         Max.            Min.       Max.            Min.        Max.           Min.         Max.
                                                                        1-P-HH                    1-P-HH                 2-Rentner-HH               2-Rentner-HH                    4-P-HH                    4-P-HH                      4-P-HH
                                                                        50 000                    100 000                   50 000                     100 000                      80 000                    125 000                     200 000
                                                                        Whg alt                   Whg neu                   Whg alt                  EFH saniert                    Whg alt                   Whg neu                   EFH saniert
                                                                         1 KSF                     1 KSF                 1 KSF + 1 LSF              1 KSF + 1 LSF                    1 KSF                     1 KSF                   1 KSF + 1 LSF

                                                                                                                Zusatzbelastung AGD: Finanzierung Querbeet
                                                                                                                Zusatzbelastung AGD: Finanzierung durch Abgaben
                                                                                                                Zusatzbelastung AGD: Finanzierung durch Steuersubjekte

                                                                                                                                                                                                                                                                                    15
Aggregierte Geldflüsse

                         16
Geldflüsse umlenken

                      17
Nutzen

• Bruttowertschöpfung in der Höhe von einer Milliarde.
• Ins Ausland abfliessende Gelder für fossile Energieträger für lokale
  Wirtschaft und lokalen Konsum verfügbar.
• Fruchtbarer Boden für die Entwicklung von neuen
  Geschäftsfeldern.
• Fruchtbarer Boden für die Entwicklung von
  Technologieführerschaften.
• Dadurch Stärkung der Bündner Wirtschaft.
• Dadurch Erhöhung der Standortattraktivität.

                                                                          18
Regelungsbedarf

                    Nein:                                                                                             Ja:
                                                                                                                                                 Zuständige
                                                 ID         Massnahme
                                                                                                                                                Dienststelle(n)
                                                            FM Verbesserung Gebäudeeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Heizungen in
                                                 KS.G-1.3                                                                                         abzuklären
                                                            Kantonsgebäuden (inkl. Gebäudehüllensanierung)

                                                 KS.V-1.3   FM Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) für Firmen                     AEV

                                                   Für 16 Massnahmen sowie für den Bündner
                                                 KS.V-2.1   SM Förderung neuer Antriebssysteme im Verkehr                                            AEV

                                                   Klimafonds müssen die gesetzlichen
                                                 KS.V-2.2   SM Prüfung der Anpassung der kantonalen Bauvorschriften bezüglich Ladestationen       abzuklären

                                                                                                                                                    StVA
Für 11 Massnahmen bestehen bereits die             Grundlagen noch geschaffen werden oder die
                                                 KS.V-2.3   SM Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer
                                                                                                                                                  abzuklären

                                                 KS.I-1.1   SM Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels       abzuklären

gesetzlichen Grundlagen für eine raschmögliche     bestehenden angepasst werden; dieser
                                                 KS.I-1.2   FM Förderung erneuerbare Prozesswärme                                                    AEV

Umsetzung, sofern die finanziellen Mittel          Prozess benötigt zwei bis drei Jahre Zeit
                                                 KS.E-1.3   FM Interessenabwägung bei Projekten zu erneuerbaren Energien                          ARE, AEV

vorhanden sind; im Fokus stehen Massnahmen       KS.E-1.4

                                                 KS.T-1.1
                                                            FM Photovoltaikanlagen und Solarthermie an kantonalen Liegenschaften

                                                            SM klimaneutrale Tourismusregionen (Green Deal Tourismus)
                                                                                                                                                  HBA, TBA

                                                                                                                                                     AWT

beim Gebäudepark und beim öffentlichen             (von der Notwendigkeitsprüfung, über
                                                 KS.K-1.1   SM Förderung suffizientes Konsumverhalten                                             abzuklären

Verkehr.                                           Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren,
                                                 KS.K-1.2   FM Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung                                        abzuklären

                                                   Erstellen der Botschaft, Beraten in den
                                                 KS.K-1.3

                                                 KS.K-2.1
                                                            FM Finanzielle Förderung von Start-ups mit innovativen, klimaschonenden Produkten

                                                            FM Kompensationsplattform
                                                                                                                                                  abzuklären

                                                                                                                                                     ANU

                                                   Sachkommissionen, Beratung im Grossen Rat,
                                                 KS.K-2.2   FM Förderung von Recycling-Projekten                                                     ANU

                                                   ev. Referendum und Volksabstimmung)
                                                 KA.L-1.1   SM Umgang mit Trockenheit in der Landwirtschaft                                          ALG

                                                                                                                                                                  19
Verpflichtungskredit Etappe I

                       Bezeichnung                                                         2022     2023     2024     2025     Total

RP 2021-2024 +
                       ES 8.2 Ausbau erneuerbarer Energien                                 8.700    8.700    8.700    0.000    26.100
RB 2020/810
(Green-Deal-
                       ES 8.3 Klimaschutz in der Landwirtschaft                            1.388    1.388    1.388    1.388    5.550
Sonderfinanzierung)
AGD-Massnahmen:        Verstärkte Förderung für den Ausbau der erneuerbaren Energien und
                                                                                           3.600    4.800    7.200    8.400    24.000
• Gesetzliche Grund-   für die Effizienzsteigerung sowie Substitution im Gebäudepark
  lagen vorhanden      Verstärkte Investitionsbeiträge für öffentlichen Verkehr und
                                                                                           1.800    2.400    3.600    4.200    12.000
• Sofort umsetzbar     Güterverkehr

                       Total                                                               15.488   17.288   20.888   13.988   67.650

                                                                                                                                        20
Zentrale politische Fragen an den Grossen Rat

• Soll der Kanton Graubünden mit dem AGD seinen Beitrag zum Netto-
  Null-Ziel der Schweiz und zum Klimaübereinkommen von Paris leisten?
• Soll dazu eine noch erlaubte Menge an Treibhausgasemissionen (sog.
  THG-Budget) gesetzlich verankert werden?
• Sollen Zwischenziele insgesamt und pro Sektor gesetzlich festgelegt
  werden, an denen sich die Klimaschutzmassnahmen ausrichten und an
  denen sich die Wirkung der Mass-nahmen bemisst?
• Soll zur Finanzierung der Massnahmen des AGD ein Bündner
  Klimafonds eingerichtet und die gesetzlichen Grundlagen zu dessen
  Finanzierung (Steuern und/oder Abgaben) ausgearbeitet werden?
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Haltung der Regierung

Die Regierung ist der Meinung, dass der Kanton Graubünden aufgrund seiner speziellen Lage innerhalb
der Schweiz und Europa seinen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung leisten kann und auch
muss. Denn einerseits ist und wird der Kanton stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sein.
Andererseits eröffnen sich auch Chancen. So können die heute für fossile Energieträger aus dem Kanton
abfliessenden Finanzmittel zugunsten von Wirtschaft und Arbeitsplätzen im Kanton eingesetzt werden
und der Kanton kann seine heute schon wichtige Rolle als Produktionsstätte erneuerbarer Energien
stärken sowie ausbauen. Mit den angedachten Massnahmen und deren Finanzierung wird ein klares
Zeichen für Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Dekarbonisierung gesetzt. Damit diese im
vorgegebenen Zeitraum gelingt, empfiehlt die Regierung ein THG-Budget festzulegen, Zwischenziele zu
setzen und die notwendigen finanziellen Mittel zu sichern. Die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur
Erfüllung des verstärkten Engagements des Kantons in Klimafragen ist im Vergleich zur Erfüllung der
anderen bisherigen Aufgaben gleichwertig. Die Einrichtung eines Bündner Klimafonds wird von der
Regierung als geeignet, notwendig und auch zumutbar erachtet und muss diesen Grundsatz
berücksichtigen.
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Danke.

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