Aktionsplan Green Deal für Graubünden - Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I ...
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Willkommen zur Medienkonferenz Bainvegni a la conferenza da pressa Benvenuti alla conferenza stampa Aktionsplan Green Deal für Graubünden – Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I 10.08.2021 1
Dr. Mario Cavigelli Regierungspräsident und Vorsteher des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) Dr. Jon Domenic Parolini Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) 2
Fahrplan • Begrüssung • Auftrag und Zielsetzung • Ausgangslage und Zielvorgaben • Stossrichtung, Wirkung, Kosten • Finanzierungsbedarf • Finanzierungsmöglichkeiten, Nutzen und Zusatzbelastung • Etappierung und Verpflichtungskredit für Etappe I • Zentrale politische Fragen • Haltung der Regierung 3
Parlamentarischer Auftrag Mit höchster zeitlicher Priorität umfassender Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» mit: • Konkreten und wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz, • Finanzierungsplan, • Notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen [81 Unterzeichnende] 4
Parlamentarischer Auftrag 615 bis 1526 Mio. Franken; im Mittel 1071 Mio. Franken 5
Parlamentarischer Auftrag Auftrag leicht abgeändert überwiesen […] Umfassender Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» mit: • Konkreten und wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, • Finanzierungsplan, • notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen. [Überwiesen mit 103 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen] 6
Ausgangslage und Zielvorgaben • Globale Erwärmung deutlich unter 2 °C stabilisieren • Netto-Null Emissionen ab 2050 21 Mt CO2eq 1,7 °C Vier Sektoren: resp. 3,5 °C W: 95% EU: 96% W: +1,0 °C CH: 97% CH: +2,0 °C GR: 99% 7
Ausgangslage und Zielvorgaben Sektor Gebäude Sektor Industrie 21 Mt CO2eq Absenkpfad Dekarbonisierung Sektor Verkehr Sektor Landwirtschaft 8
Massnahmen, Wirkung und Kosten Massnahmen Wirkung Kosten Anzahl Massnahmen 27 Mio. CHF 392 Mt CO2eq 6,703 GWh 5670 Mio. CHF 1761 Nicht quantifizierbar Nicht quantifizierbar Nicht quantifizierbar Hohe Wirkung bei Landwirtschaft wegen hohem Erwärmungspotenzial von Methan und Lachgas 4 23 150 1611 9
Massnahmenpakete Schutz Anpassung Sektor ID Massnahme Sektor ID Massnahme Sektor ID Massnahme Forcierung der KS.G-1.1 SM Forcierung der Gebäudeparktransformation mit ergänzten Energievorschriften und justierter finanzieller Förderung KS.E-1.1 SM Förderung erneuerbare Stromproduktion, besonders Förderung erneuerbare Winterstromproduktion; Bereitstellung erneuerbarer Brenn- und Treibstoffe Umgang mit Naturgefahren KA.N-1.1 SM Erarbeitung Risikoübersicht aus Naturgefahren Gebäude Gebäudeparktransformation KS.G-1.2 FM Sensibilisierung und Beratung der Akteure zu Gebäudeeffizienz und erneuerbar Heizen Energie- KS.E-1.2 SM Entwicklung erneuerbarer Fernwärme und -kälte Stromproduktion, besonders Klima- stärken; die Resilienz im KA.N-1.2 SM Reduktion Waldbrandgefahr FM Verbesserung Gebäudeeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Heizungen wirtschaft anpassung durch verstärkte Förderung KS.G-1.3 in Kantonsgebäuden (inkl. Gebäudehüllensanierung) KS.E-1.3 FM Interessenabwägung bei Projekten zu erneuerbaren Energien Winterstromproduktion Schutzwald erhöhen; KA.F-1.1 SM Resilienz im Schutzwald KS.V-1.1 SM Förderung öffentlicher Verkehr KS.E-1.4 FM Photovoltaikanlagen und Solarthermie an kantonalen Liegenschaften KA.L-1.1 SM Umgang mit Trockenheit in der Landwirtschaft Problem der Trockenheit in Unnötiger Verkehr vermei- KS.V-1.2 SM Stärkung Schienengüterverkehr (Förderung der Verlagerung des Tourismus Klimaneutrale KS.T-1.1 SM klimaneutrale Tourismusregionen (Green Deal Tourismus) Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene) der Landwirtschaft den, Verkehr umlagern, KS.V-1.3 FM Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) für Firmen Tourismusregionen; KS.K-1.1 SM Förderung suffizientes Konsumverhalten Verkehr nachhaltig lösen; effiziente und erneuerbare KS.V-2.1 SM Förderung neuer Antriebssysteme im Verkehr Förderung suffizientes KS.K-1.2 FM Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung SM Prüfung der Anpassung der kantonalen Bauvorschriften bezüglich FM Finanzielle Förderung von Start-ups mit innovativen, klimaschonenden touristische Angebote den Mobilität fördern. KS.V-2.2 Ladestationen Konsum Konsumverhalten; KS.K-1.3 Produkten KS.V-2.3 SM Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer KS.K-2.1 FM Kompensationsplattform klimatischen Bedingungen Förderung klimaschonende Industrielle Prozesse KS.I-1.1 SM Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels KS.K-2.2 FM Förderung von Recycling-Projekten anpassen. Industrie Freizeitgestaltung; klimaneutral gestalten. KS.I-1.2 FM Förderung erneuerbare Prozesswärme KS.L-1.1 Pilotphase mit 50 Betrieben (bis 2025) Kompensationsplattform; Finanzierung der Pilot- und Förderung von Recycling- Land-wirtschaft Detailinformationen unter: Expansionsphase der klima- KS.L-1.2 Expansionsphase (2026-2030) und Fortsetzung Expansionsphase (ab 2030) Projekten www.klimawandel.gr.ch neutralen Landwirtschaft. 10
Zielerreichungsgrad Zielerreichung (ohne Kompensation / Negativemissionen): Gebäude 63% 94% 100% Verkehr 22% 81% 87% Industrie 43% 68% 73% Landwirtschaft 5% 20% 50% 11
Finanzierungsbedarf Finanzierungsbedarf je Akteur bis 2050 70 60 Bund 437 (25 %) 50 Kosten in Mio. CHF 40 Kanton 1087 (62 %) 30 20 Gemeinden 0 (0 %) 10 0 Haushalte und Unternehmen 237 (13 %) 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Jahr Bund Kanton Gemeinden Haushalte/Unternehmen 12
Finanzierung Abgaben Stromabgaben CO2-Abgabe Wohneigentum CO2-Abgabe Fahrzeuge Steuern Klima-Tourismusabgabe Reservebildung zu Lasten 2021 Bündner Klimafonds Einnahmen/Überschüsse (VK Etappe I) Massnahmenfinanzierung kantonale Strassenrechnung Steuererhöhung mit jährlichen (einmalig/regelmässig) Fondszuweisungen 2021 bis 2050 weitere Reservebildung aus allg. Staatsmitteln zu Lasten Eigenkapital Beiträge des kantonalen CHF 1’087 Mio. Gebäudeprogramms 13
Bündner Klimafonds Entwicklung des Kapitals im Bündner Klimafonds über die Zeit je nach Wahl der Finanzierungsinstrumente 14
Zusatzbelastung 225 200 Zusatzbelastung je Haushaltsmitglied in Franken/Jahr 175 150 Spannbreite 125 zwischen Minimal- 100 214 225 und Maximal- 197 187 187 163 163 belastung 225 75 110 109 112 104 Franken/Jahr 50 98 81 81 88 75 75 81 69 25 49 49 51 26 31 31 14 20 24 22 20 14 16 18 14 8 9 8 7 12 7 0 5 5 Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. 1-P-HH 1-P-HH 2-Rentner-HH 2-Rentner-HH 4-P-HH 4-P-HH 4-P-HH 50 000 100 000 50 000 100 000 80 000 125 000 200 000 Whg alt Whg neu Whg alt EFH saniert Whg alt Whg neu EFH saniert 1 KSF 1 KSF 1 KSF + 1 LSF 1 KSF + 1 LSF 1 KSF 1 KSF 1 KSF + 1 LSF Zusatzbelastung AGD: Finanzierung Querbeet Zusatzbelastung AGD: Finanzierung durch Abgaben Zusatzbelastung AGD: Finanzierung durch Steuersubjekte 15
Aggregierte Geldflüsse 16
Geldflüsse umlenken 17
Nutzen • Bruttowertschöpfung in der Höhe von einer Milliarde. • Ins Ausland abfliessende Gelder für fossile Energieträger für lokale Wirtschaft und lokalen Konsum verfügbar. • Fruchtbarer Boden für die Entwicklung von neuen Geschäftsfeldern. • Fruchtbarer Boden für die Entwicklung von Technologieführerschaften. • Dadurch Stärkung der Bündner Wirtschaft. • Dadurch Erhöhung der Standortattraktivität. 18
Regelungsbedarf Nein: Ja: Zuständige ID Massnahme Dienststelle(n) FM Verbesserung Gebäudeeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Heizungen in KS.G-1.3 abzuklären Kantonsgebäuden (inkl. Gebäudehüllensanierung) KS.V-1.3 FM Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) für Firmen AEV Für 16 Massnahmen sowie für den Bündner KS.V-2.1 SM Förderung neuer Antriebssysteme im Verkehr AEV Klimafonds müssen die gesetzlichen KS.V-2.2 SM Prüfung der Anpassung der kantonalen Bauvorschriften bezüglich Ladestationen abzuklären StVA Für 11 Massnahmen bestehen bereits die Grundlagen noch geschaffen werden oder die KS.V-2.3 SM Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer abzuklären KS.I-1.1 SM Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels abzuklären gesetzlichen Grundlagen für eine raschmögliche bestehenden angepasst werden; dieser KS.I-1.2 FM Förderung erneuerbare Prozesswärme AEV Umsetzung, sofern die finanziellen Mittel Prozess benötigt zwei bis drei Jahre Zeit KS.E-1.3 FM Interessenabwägung bei Projekten zu erneuerbaren Energien ARE, AEV vorhanden sind; im Fokus stehen Massnahmen KS.E-1.4 KS.T-1.1 FM Photovoltaikanlagen und Solarthermie an kantonalen Liegenschaften SM klimaneutrale Tourismusregionen (Green Deal Tourismus) HBA, TBA AWT beim Gebäudepark und beim öffentlichen (von der Notwendigkeitsprüfung, über KS.K-1.1 SM Förderung suffizientes Konsumverhalten abzuklären Verkehr. Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren, KS.K-1.2 FM Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung abzuklären Erstellen der Botschaft, Beraten in den KS.K-1.3 KS.K-2.1 FM Finanzielle Förderung von Start-ups mit innovativen, klimaschonenden Produkten FM Kompensationsplattform abzuklären ANU Sachkommissionen, Beratung im Grossen Rat, KS.K-2.2 FM Förderung von Recycling-Projekten ANU ev. Referendum und Volksabstimmung) KA.L-1.1 SM Umgang mit Trockenheit in der Landwirtschaft ALG 19
Verpflichtungskredit Etappe I Bezeichnung 2022 2023 2024 2025 Total RP 2021-2024 + ES 8.2 Ausbau erneuerbarer Energien 8.700 8.700 8.700 0.000 26.100 RB 2020/810 (Green-Deal- ES 8.3 Klimaschutz in der Landwirtschaft 1.388 1.388 1.388 1.388 5.550 Sonderfinanzierung) AGD-Massnahmen: Verstärkte Förderung für den Ausbau der erneuerbaren Energien und 3.600 4.800 7.200 8.400 24.000 • Gesetzliche Grund- für die Effizienzsteigerung sowie Substitution im Gebäudepark lagen vorhanden Verstärkte Investitionsbeiträge für öffentlichen Verkehr und 1.800 2.400 3.600 4.200 12.000 • Sofort umsetzbar Güterverkehr Total 15.488 17.288 20.888 13.988 67.650 20
Zentrale politische Fragen an den Grossen Rat • Soll der Kanton Graubünden mit dem AGD seinen Beitrag zum Netto- Null-Ziel der Schweiz und zum Klimaübereinkommen von Paris leisten? • Soll dazu eine noch erlaubte Menge an Treibhausgasemissionen (sog. THG-Budget) gesetzlich verankert werden? • Sollen Zwischenziele insgesamt und pro Sektor gesetzlich festgelegt werden, an denen sich die Klimaschutzmassnahmen ausrichten und an denen sich die Wirkung der Mass-nahmen bemisst? • Soll zur Finanzierung der Massnahmen des AGD ein Bündner Klimafonds eingerichtet und die gesetzlichen Grundlagen zu dessen Finanzierung (Steuern und/oder Abgaben) ausgearbeitet werden? 21
Haltung der Regierung Die Regierung ist der Meinung, dass der Kanton Graubünden aufgrund seiner speziellen Lage innerhalb der Schweiz und Europa seinen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung leisten kann und auch muss. Denn einerseits ist und wird der Kanton stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sein. Andererseits eröffnen sich auch Chancen. So können die heute für fossile Energieträger aus dem Kanton abfliessenden Finanzmittel zugunsten von Wirtschaft und Arbeitsplätzen im Kanton eingesetzt werden und der Kanton kann seine heute schon wichtige Rolle als Produktionsstätte erneuerbarer Energien stärken sowie ausbauen. Mit den angedachten Massnahmen und deren Finanzierung wird ein klares Zeichen für Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Dekarbonisierung gesetzt. Damit diese im vorgegebenen Zeitraum gelingt, empfiehlt die Regierung ein THG-Budget festzulegen, Zwischenziele zu setzen und die notwendigen finanziellen Mittel zu sichern. Die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Erfüllung des verstärkten Engagements des Kantons in Klimafragen ist im Vergleich zur Erfüllung der anderen bisherigen Aufgaben gleichwertig. Die Einrichtung eines Bündner Klimafonds wird von der Regierung als geeignet, notwendig und auch zumutbar erachtet und muss diesen Grundsatz berücksichtigen. 22
Danke. Fragen Interviews Fotos 23
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