Elskes Preisliste Lagermatten, Drunterleisten, Faserbeton, Mauerstärken, Befestigungstechnik, Bewehrungsanschlüsse, Folien & Holzdreikantleisten ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BAUSTAHL Elskes Preisliste Lagermatten, Drunterleisten, Faserbeton, Mauerstärken, Befestigungstechnik, Bewehrungsanschlüsse, Folien & Holzdreikantleisten, Erdungsband, technische Einbauteile und weiteres Zubehör. gültig ab 01. Januar 2020
IHRE ANSPRECHPARTNER ELSKES BAUSTAHL GMBH & CO. KG Loikumer Weg 1 • 46395 Bocholt Telefon: (0 28 71) 9900 - 0 • Fax: (0 28 71) 9900 - 13 baustahl@elskes.de • www.elskes-baustahl.de Stefan Bölting Werner Kellermann Geschäftsführung Disposition Telefon: (0 28 71) 9900 - 29 Telefon: (0 28 71) 9900 - 22 E-Mail: stefan.boelting@elskes.de E-Mail: werner.kellermann@elskes.de Thomas Honsel Josef Schlebes Vertrieb Disposition Telefon: (0 28 71) 9900 - 11 Telefon: (0 28 71) 9900 - 27 E-Mail: thomas.honsel@elskes.de E-Mail: josef.schlebes@elskes.de Andre Koller Uwe Mertens Vertrieb Disposition Telefon: (0 28 71) 9900 - 10 Telefon: (0 28 71) 9900 - 26 E-Mail: andre.koller@elskes.de E-Mail: uwe.mertens@elskes.de Dirk Hagedorn Ralf Joormann Disposition Disposition Telefon: (0 28 71) 9900 - 21 Telefon: (0 28 71) 9900 - 25 E-Mail: dirk.hagedorn@elskes.de E-Mail: ralf.joormann@elskes.de Beate Hillebrecht Disposition Telefon: (0 28 71) 9900 - 38 E-Mail: beate.hillebrecht@elskes.de
INHALTSVERZEICHNIS Über uns Seite 4 Stahl Lagermatten und Schlangen Seite 5 Zusatzbedingungen für das Liefern und Verlegen von Baustahl Seite 6 Zubehör Drunterleisten / Abstandhalter Seite 7-9 Faserbeton / Abstandhalter Seite 9-11 Mauerstärken / Spannstellen Seite 11-12 Befestigungstechnik Seite 13 Bewehrungsanschlüsse Seite 14 Folien & Holzdreikantleisten Seite 15 Unterlagsplättchen, Nägel, Schalöl usw. Seite 16-17 Erdungsband und Zubehör Seite 18-19 Technische Einbauteile Seite 20-22 AGB Seite 23 Seite 3
ÜBER UNS Die Elskes Baustahl GmbH & Co. KG hat sich aus der Bau- Seit 2014 sind wir eine Tochter der Heinr. Elskes GmbH & stahlverarbeitung & Fertigbeton GmbH & Co. KG gebildet, Co. KG. Diese bündelt als 100 %ige Tochter der Hülskens die wiederum vor ca. 50 Jahren von Bocholter Bauunter- Holding GmbH & Co. KG die Betonaktivitäten der Hüls- nehmen gegründet worden ist. Seit dieser Zeit kümmern kens-Gruppe. Hülskens ist ein Weseler Traditionsunter- wir uns um die Belieferung der Baustellen mit Baustahl nehmen, welches insbesondere in den Geschäftsfeldern und deren Verlegung. Wir haben uns zu einem modernen Kies und Sand, Beton und Wasserbau aktiv ist. Industriebetrieb entwickelt, der alle Aufgaben rund um die Elskes, gegründet 1875, zählt als mittelständisches Tra- Bewehrung löst. ditionsunternehmen mit seinen Tochtergesellschaften zu den führenden Betonanbietern in Nordrhein-Westfalen. Seite 4
LAGERMATTEN UND SCHLANGEN Baustahlmatten B 500 A nach DIN 488:2009 Gewicht Stabdurchmesser Stück Breite x Länge Stababstände Sorte Stück pro Euro/Stück in Meter in mm in kg innen in mm außen in mm Bund Q 188 A 41,70 2,30 x 6,00 150 / 150 6,0 / 6,0 50 70,10 € Q 257 A 56,80 2,30 x 6,00 150 / 150 7,0 / 7,0 40 93,50 € Q 335 A 74,30 2,30 x 6,00 150 / 150 8,0 / 8,0 30 120,80 € Q 424 A 84,40 2,30 x 6,00 150 / 150 9,0 / 9,0 7,0 30 136,40 € Q 524 A 100,90 2,30 x 6,00 150 / 150 10,0 / 10,0 7,0 20 162,80 € Q 636 A 132,00 2,35 x 6,00 100 / 125 9,0 / 10,0 7,0 20 220,50 € R 188 A 33,60 2,30 x 6,00 150 / 250 6,0 / 6,0 50 68,80 € R 257 A 41,20 2,30 x 6,00 150 / 250 7,0 / 6,0 50 82,70 € R 335 A 50,20 2,30 x 6,00 150 / 250 8,0 / 6,0 40 95,20 € R 424 A 67,20 2,30 x 6,00 150 / 250 9,0 / 8,0 8,0 30 121,80 € R 524 A 75,70 2,30 x 6,00 150 / 250 10,0 / 8,0 8,0 30 135,90 € Typ SBA/Dista Typ Apsta in Schlangen von 2,00 m Länge in Körben von 2,00 m Länge* Verpackungseinheit 25 Stück Verpackungseinheit 10 Stück Sorte Gewicht Sorte Gewicht Euro/Stück Euro/Stück Höhe in cm in kg Höhe in cm in kg BL 5 0,763 5,95 € SL 8 0,961 5,73 € BL 6 0,784 6,08 € SL 9 1,006 5,80 € BL 7 0,804 6,18 € SL 10 1,050 5,82 € BL 8 0,825 6,28 € SL 11 1,078 5,85 € BL 9 0,845 6,38 € SL 12 1,121 5,88 € BL 10 0,866 6,71 € SL 13 1,183 6,09 € BL 11 0,886 6,82 € SL 14 1,229 6,15 € BL 12 0,907 6,89 € SL 15 1,423 7,10 € BL 13 0,969 7,47 € SL 16 1,468 8,19 € BL 14 0,992 7,79 € SL 17 1,899 9,72 € BL 15 1,016 8,11 € SL 18 1,963 10,58 € BL 16 1,039 8,42 € SL 19 2,027 11,55 € BL 17 1,063 8,73 € SL 20 2,091 12,08 € BL 18 1,086 9,05 € SL 21 2,261 12,68 € BL 19 1,225 10,22 € SL 22 2,322 12,82 € BL 20 1,248 10,61 € SL 23 2,383 13,38 € BL 21 1,272 10,66 € SL 24 2,440 14,07 € BL 22 1,295 10,73 € *Wichtig für Apsta: Bitte verwenden Sie BL 23 1,319 10,80 € kunststoffverträgliche Schalöle! BL 24 1,342 10,90 € Liefermöglichkeit aller Sorten und Höhen auf Anfrage! Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 5
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DAS LIEFERN UND VERLEGEN VON BAUSTAHL I. Geltung e) Ausreichender Raum zur Lagerung von Zeichnungen, Plänen, Materi- 1. Diese Zusatzbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Ver- alien, Kleinwerkzeuge u.Ä. träge über die Lieferung sowie die Verlegung von Baustahl. Sie gelten f) Die Benutzung des Baustellentelefons zu dienstlichen Zwecken zusätzlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und soweit g) Das Einmessen von Achsen und Höhen, sowie deren gut sichtbare nicht anders geregelt gelten die Bestimmungen der VOB in ihrer jeweils Markierung neuesten Fassung. h) Die Säuberung der Schalung vor dem Betonieren 2. Maßgeblich sind ferner die Baubeschreibung sowie die Bewehrungs- 2. Bei Fundamentplatten mit schwerer Bewehrung und Betonüberde- pläne, Stahllisten und die sonstigen bautechnischen Unterlagen für das ckung über 3 cm sind bauseits entsprechende Maßnahmen für die Be- betreffende Bauvorhaben, die uns gut lesbar und in doppelter Ausfüh- tonüberdeckung zu treffen. Bei Isolierungen ist ausreichender Schutzbe- rung bei Vertragsabschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen sind. ton anzubringen. Die Unterlagen sind von Ihnen auf Richtigkeit und Durchführbarkeit zu prüfen. Für digital zugestellte Unterlagen berechnen wir für den Ausdruck V. Ausführungsfristen die im Angebot/Vertrag festgelegten Preise. 1. Vertragsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schrift- 3. Bedingungen des Auftraggebers binden uns nicht, es sei denn, wir lich bestätigt sind. Ihre Einhaltung setzt eine rechtzeitige, ungehinderte haben ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Arbeitsaufnahme sowie einen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad bei der Verlegung der Bewehrung voraus. II. Vertragsumfang 2. Änderungen der bautechnischen Unterlagen (Verlegepläne, Stahl- 1. Der Vertragsumfang bestimmt sich nach dem Inhalt des Angebotes/ listen, u.Ä.) berechtigen uns zu einer Anpassung der Vertragsfristen. Vertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sofern durch solche Änderungen andere Pläne, Listen und sonstige 2. Selbstabholung wird nicht vergütet. Unterlagen ungültig werden, hat der Auftraggeber hierauf ausdrücklich 3. Unsere Leistungen umfassen das zeichnungsgerechte Flechten und hinzuweisen. Verlegen der von uns gelieferten Bewehrung bis 14 m Länge nach Maß- 3. Sämtliche Fristen verlängern sich – unbeschadet unserer sonstigen gabe der Bewehrungspläne und Weisungen des Auftraggebers, und zwar Rechte – um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Pflichten durch uns selbst oder durch von uns beauftragte Nachunternehmer. aus diesem oder anderem Vertrag in Verzug ist. 4. Unser Auftrag basiert auf der Voraussetzung wirtschaftlichster Be- 4. Bei Überschreitung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadener- wehrungsführung mit dem geringsten Verlegeaufwand. Unseren Ände- satz. Ebenso ist der Rücktritt vom Vertrag für ihn ausgeschlossen. rungswünschen bezüglich Bewehrungsführung und Stahlsorten ist zu 5. Die Einzelabrufe müssen im Rahmen des Baufortschritts und in einem entsprechen, soweit diese statisch zulässig und wirtschaftlich vertretbar tragbaren Verhältnis zum Gesamtauftrag stehen. sind. Zu diesem Zweck ist uns der unmittelbare Kontakt mit dem Kon- 6. Die Übersendung von Bewehrungsplänen und Stahllisten stellt noch struktionsbüro, Statiker und Prüfingenieur gestattet. keinen Abruf dar. 5. Die Mannstärke des Verlegepersonals ist ausschließlich unsere Sa- che. Wir richten uns allerdings nach Möglichkeit auf die Erfordernisse der VI. Vergütung, Abrechnung Baustelle ein, die uns rechtzeitig, mindestens aber 3 Arbeitstage vor dem 1. Es gelten die im Angebot/Vertrag genannten Vertragspreise und Sätze, erforderlichen Einsatz bekannt zu geben sind. Ein Anspruch des Auftrag- jeweils zzgl. der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehr- gebers auf eine bestimmte Mannstärke wird hierdurch nicht begründet. wertsteuer. 2. Die Vertragspreise sind auf der Grundlage der im Angebot/Vertrag III. Sonderleistungen festgelegten Mengen kalkuliert. Änderungen der Mengensätze um mehr 1. Die folgenden – beispielhaft, aber nicht abschließend aufgeführten – als 10 %, sowie Verschiebungen der im Angebot/Vertrag festgelegten Leistungen zählen nicht zum Vertragsumfang, sondern sind Gegenstand Ausführungsfisten, berechtigen uns zur Anpassung der Vertragspreise. besonderer, schriftlich zu treffender Vereinbarung im Sinne § 2 Nr. 6 3. Für Arbeiten im Stundenlohn gilt der im Angebot/Vertrag festgelegte VOB/B, soweit sie nicht bereits vertraglich geregelt sind: Satz, in Ermangelung eines solchen der übliche Satz. Solche Arbeiten a) Flechten und Verlegen von Fertigteilen und Filigrandecken werden immer dann vergütet, wenn sie entweder von der örtlichen Bau- b) Einbau von Sonderstählen, Bewehrungsanschlusskästen oder Spann- leitung angeordnet oder uns bzw. unserem Nachunternehmer angezeigt stahl werden. Bauseits unterschriebene Stunden-/Tagelohnzettel gelten als c) Bewehrung im Gleitbau oder Kletterschalung Anerkenntnis der Leistung und verpflichten den Auftraggeber zur Ver- d) Herstellen von Verbindungen mittels Schweißen oder Muffen gütung. e) Das zusätzliche Umsetzen der Bewehrung und Transport über zwei 4. Für vereinbarte Arbeiten außerhalb der bautariflichen Arbeitszeiten oder mehr Krane. gelten die jeweils gültigen Sätze der Bautarifverträge. 2. Ebenso sind sämtliche Abweichungen von den Verlegeplänen und 5. Die Vertragspreise basieren auf einer kontinuierlichen, ganztägigen Stahllisten mit uns schriftlich zu vereinbaren und unterliegen besonderer Besetzung der Baustelle bei gleichmäßigem Arbeitsanfall. Kann aus Grün- Vergütung nach § 2 Nr. 6 VOB/B. Das gilt insbesondere für aufwändige den, die wir nicht zu vertreten haben, unser Personal bzw. dasjenige un- Bewehrungsführungen (z. B. zum Zwecke der Materialeinsparung oder seres Nachunternehmers nicht wie vereinbart eingesetzt werden, haben zur Erlangung von Schalungsvorteilen) sowie jede über einen normalen wir Anspruch auf Vergütung der auf das Personal entfallenen Stillstand- Schwierigkeitsgrad hinausgehende Bewehrung, die nicht verlegt, son- zeiten entsprechend der vereinbarten Stundenlohnsätze. dern mit Kraftaufwand eingeschoben werden muss. 6. Betonstabstahl wird nach den Stahlplänen und -listen des Statikers 3. Zusätzliche Biege- und Schneidearbeiten an der Baustelle, bedingt nach theoretischem Gewicht abgerechnet. durch Angabe von laufenden Metern in den Plänen und Schnittlisten des 7. Betonstahlmatten werden zum vollen Mattengewicht abgerechnet. Statikers, werden nach Aufwand im Stundenlohn berechnet. Verschnitt geht zu Lasten des Auftraggebers. Das nachträgliche Abbiegen und Richten von Anschlusseisen erfolgt bauseits oder ist nach Aufwand im Stundenlohn zu vergüten. VII. Abnahme, Gewährleistung 4. Die Wahl der Abstandshalter für die untere und seitliche Bewehrung 1. Unsere Leistungen sind nach Fertigstellung auf unsere Anforderung obliegt uns. Plastik- oder Faserbeton Abstandhalter sind im Verlegepreis bzw. Aufforderung unseres Nachunternehmers abzunehmen. nicht enthalten. Abstandshalter für die obere Bewehrungslage sowie 2. Unsere Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B und beginnt mit Montage- und Hilfseisen sind in die Verlegepläne und Stahllisten aufzu- der Abnahme der Bewehrung, bei Verlegung in Teilabschnitten mit der nehmen und gemäß den vereinbarten Preisen zu vergüten. Abnahme des jeweiligen Abschnittes. 3. Nach der Abnahme – insbesondere nach Freigabe der Bewehrung IV. Bauseitige Leistungen zum Betonieren z.B. durch einen Prüfingenieur, spätestens aber 1. Die folgenden – beispielhaft, aber nicht abschließend aufgeführten – mit dem Aufbringen des Betons – ist die Rüge solcher Mängel, die Leistungen sind bauseits kostenfrei zu erbringen: bei der Abnahme bzw. beim Betonieren feststellbar waren, ausgeschlos- a) Kräne mit Seilgehänge einschließlich Kranführer zwecks Abladung sen. und Materialtransport auf der Baustelle; bei einer Hubleistung von 2 t 4. Vor dem Betonieren ist der feste ordnungsgemäße Sitz der Plastik- b) Arbeitsfertige Gerüste und deren Umsetzung an die jeweilige Einbau- oder Faserbeton Abstandhalter vom Auftraggeber nochmals zu überprü- stelle fen. Für später festgestellte mangelnde Betonüberdeckung übernehmen c) Beheizte Tagesunterkünfte im Baustellenbereich inklusive sanitäre wir keine Haftung. Anlagen, Strom und Wasser d) Winter- und Wetterschutzeinrichtungen einschließlich das Abdecken der Bewehrung und Räumen von Schnee Seite 6
DRUNTERLEISTEN / ABSTANDHALTER Drunterleiste mit seitlicher Aussparung Kostengünstiger Abstandhalter mit seitlichen Aussparungen für die untere Bewehrung zur rationellen Verlegung auf großflächiger waagerechter Schalung. Für Sichtbeton- und Elementdecken nur bedingt geeignet. Standardlänge: 2,00 m Art. Nr. Höhe VPE / Bund € / 100 m 1200 20 mm 100 m 36,00 1250 25 mm 100 m 35,50 1300 30 mm 100 m 39,50 1350 35 mm 60 m 58,00 1400 40 mm 60 m 65,50 1500 50 mm 60 m 84,50 Drunterleiste ohne seitliche Aussparung Kostengünstiger Abstandhalter für die untere Bewehrung zum Verlegen auf Dämmplatten, Folien oder weichem Untergrund. Standardlänge: 2,00 m Art. Nr. Höhe VPE / Bund € / 100 m 1301 30 mm 100 m 65,00 1351 35 mm 60 m 80,00 1401 40 mm 60 m 95,00 1501 50 mm 60 m 110,00 Rhombus Rechteckiger Abstandhalter mit Punktauflage für waagerechte Bewehrungen mit Stiften an der Oberseite um das Verrutschen des Bewehrungsstahls während des Betonierens zu verhindern. Art. Nr. Höhe VPE / Bund € / 100 Stk. 1620 20 mm 60 Stk. 26,00 1630 30 mm 60 Stk. 28,50 Ringabstandhalter Abstandhalter mit Punktauflage für waagerechte Bewehrungen aus leicht trennbaren 6er Ringen. Außendurchmesser 300 mm, Innendurchmesser 150 mm. Art. Nr. Betondeckung VPE / Sack € / 100 Stk. 1720 20 mm 300 Stk. 21,50 1730 30 mm 300 Stk. 23,50 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 7
DRUNTERLEISTEN / ABSTANDHALTER Speedies® - geschlossen Für Bodenplatten - einfach und schnell zu verarbeiten. Wesentlich schneller verlegt als herkömmliche Abstandhalter. Art. Nr. Stärke VPE / Sack € / 100 Stk. 1820 20 mm 50 Stk. 70,00 1825 25 mm 50 Stk. 72,00 1830 30 mm 50 Stk. 79,00 1835 35 mm 50 Stk. 88,00 1840 40 mm 50 Stk. 98,00 1850 50 mm 50 Stk. 108,00 1860 60 mm 50 Stk. 118,00 1870 70 mm 50 Stk. 125,00 Speedies® - offen Für geschalte Bauteile - einfach und schnell zu verarbeiten. Wesentlich schneller verlegt als herkömmliche Abstandhalter. Art. Nr. Stärke VPE / Sack € / 100 Stk. 1920 20 mm 50 Stk. 60,00 1925 25 mm 50 Stk. 62,00 1930 30 mm 50 Stk. 69,00 1935 35 mm 50 Stk. 78,00 1940 40 mm 50 Stk. 88,00 1950 50 mm 50 Stk. 98,00 Speedies® - Dropstick Speziell entwickelte Verlegehilfe zum rückenschonenden Verlegen der Speedies® Art. Nr. VPE / Stk. € / Stk. 1819 1 Stk. 230,00 Seite 8 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
DRUNTERLEISTEN / ABSTANDHALTER & FASERBETON / ABSTANDHALTER Einzelabstandhalter Stabiler Einzelabstandhalter für die waagerechte Bewehrung mit großer Eisenaufnahmemulde. Art. Nr. Betondeckung VPE / Sack € / 100 Stk. 2030 30 mm 500 Stk. 6,50 2040 40 mm 500 Stk 10,50 Klemmsterne Abstandhalter für verschiedene Eisendurchmesser bei senkrechten und waagerechten Bewehrungen. Klemmbereich 4-12 mm Art. Nr. Betondeckung VPE / Sack € / 100 Stk. 3020 20 mm 500 Stk. 3,25 3025 25 mm 500 Stk. 4,25 3030 30 mm 500 Stk. 4,75 3035 35 mm 200 Stk. 9,50 3040 40 mm 125 Stk. 12,00 3050 50 mm 100 Stk. 25,00 Faserbeton-Dreikantleiste 100 cm Dreikantleiste aus Faserbeton für die waagerechte Bewehrung, dieser ist besonders stabil und hoch belastbar. Art. Nr. Höhe VPE / Stk. € / Stk. 4030 30 mm 1 Stk. 1,50 4035 35 mm 1 Stk. 1,60 4040 40 mm 1 Stk. 1,80 4045 45 mm 1 Stk. 1,90 4050 50 mm 1 Stk. 2,10 4055 55 mm 1 Stk. 2,20 4060 60 mm 1 Stk. a. Anfrage Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 9
FASERBETON / ABSTANDHALTER Faserbeton-Dreikantleiste S-Form 100 cm Dreikantleiste aus Faserbeton in Wellenform mit punktförmiger Aufstandsfläche (Noppen) für die waagerechte Bewehrung. Alternativ auch ohne Noppen lieferbar. Art. Nr. Höhe VPE / Stk. € / Stk. 4031 30 mm 1 Stk. 1,60 4036 35 mm 1 Stk. 1,70 4041 40 mm 1 Stk. 1,90 4046 45 mm 1 Stk. 2,00 4051 50 mm 1 Stk. 2,20 4056 55 mm 1 Stk. 2,30 4061 60 mm 1 Stk. a. Anfrage Faserbeton-Dreikantleiste mit Haken 33 cm Dreikantleiste aus Faserbeton mit Haken zum Einhängen in die senkrechte Bewehrung. Art. Nr. Höhe VPE / Stk. € / Stk. 4032 30 mm 1 Stk. 1,00 4037 35 mm 1 Stk. 1,10 4042 40 mm 1 Stk. 1,20 4047 45 mm 1 Stk. 1,30 4052 50 mm 1 Stk. 1,40 4057 55 mm 1 Stk. 1,50 4062 60 mm 1 Stk. a. Anfrage Einzelfaserbetonabstandhalter mit Draht Faserbetoneinzelbock für die waagerechte und senkrechte Bewehrung. Bock kann am Kreuzungspunkt der Bewehrung angerödelt werden. Befestigungspunkt liegt innerhalb der Betondeckung. Art. Nr. Betondeckung VPE / Sack € / 100 Stk. 5030 30 mm 500 Stk. 15,90 5035 35 mm 500 Stk. 17,90 5040 40 mm 275 Stk. 19,90 5050 50 mm 200 Stk. 21,90 5060 60 mm 200 Stk. a. Anfrage Seite 10 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
FASERBETON / ABSTANDHALTER & MAUERSTÄRKEN / SPANNSTELLEN Einzelfaserbetonabstandhalter mit Draht Faserbetonknochen für die waagerechte und senkrechte Bewehrung. Knochen sind für 3 verschiedene Betondeckungen einsetzbar. Art. Nr. Betondeckung VPE / Sack € / 100 Stk. 5201 20 x 25 x 30 mm 500 Stk. 18,00 5351 35 x 40 x 50 mm 200 Stk. 18,90 5451 45 x 55 x 60 mm 125 Stk. 21,50 Einzelfaserbetonabstandhalter ohne Draht Faserbetonknochen für die waagerechte und senkrechte Bewehrung. Knochen sind für 3 verschiedene Betondeckungen einsetzbar. Art. Nr. Betondeckung VPE / Sack € / 100 Stk. 5202 20 x 25 x 30 mm 500 Stk. 12,50 5352 35 x 40 x 50 mm 200 Stk. 17,50 5452 45 x 55 x 60 mm 125 Stk. 22,80 Distanzrohre Distanzrohre in aufgerauter Ausführung zur Herstellung von Mauerstärken bei senkrechter Schalung. Zur Vergrößerung der Auflagefläche an der Schalung sowie zum Schutz der Schalhaut empfehlen wir den Einsatz von Konen oder Dichtlippen. Auch zur Herstellung von Rohrdurchführungen in Betonteilen geeignet. Standardlänge: 2,00 m Art. Nr. Maße VPE / Bund € / 100 m 6000 22 x 26 mm 100 m 72,00 Opti Konen Betongrauer Konus mit Wassersperre zur Vergrößerung der Auflagefläche der Distanzrohre auf der Schalung. Verbleibt nach dem Betonieren im Beton. Wasserdichter Verschluss mit Opti Stopfen. Art. Nr. Maße VPE / Sack € / 100 Stk. 6010 22 x 26 mm 500 Stk. 12,00 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 11
MAUERSTÄRKEN / SPANNSTELLEN Opti Stopfen Betongrauer Verschlusszapfen für Opti-Konen. Art. Nr. Maße VPE / Sack € / 100 Stk. 6026 22 x 26 mm 500 Stk. 6,00 Opti Flupp Preiswerter elastischer PVC-freier Dichtstopfen zur Abdichtung der Rohre vor einlaufendem Wasser. Art. Nr. Maße VPE / Sack € / 100 Stk. 6022 22 mm 500 Stk. 12,50 Opti Mauerstärken Fertiger einteiliger oder montierter Abstandhalter aus Distanzrohren und Opti-Konen für senkrechte Schalungen mit Prü- fungen auf Wasserdichtheit. Lieferbar fertig montiert aus den Rohrdurchmessern 22 x 26 mm. Art. Nr. Länge VPE / Sack € / 100 Stk. 6015 150 mm 100 Stk. 51,00 6017 175 mm 100 Stk. 56,00 6020 200 mm 100 Stk. 59,00 6024 240 mm 100 Stk. 64,00 6025 250 mm 100 Stk. 66,00 6030 300 mm 100 Stk. 69,00 6035 350 mm 75 Stk. 74,00 6040 400 mm 75 Stk. 78,00 6045 450 mm 50 Stk. 81,00 6050 500 mm 50 Stk. 86,00 Schalungsanschlag Stabiler Einzelabstandhalter aus schlagfestem Kunststoff zum Fixieren der Schalung im Fundamentbereich. Verschieden angeordnete Nagellöcher ermöglichen eine Befestigung in der Mitte oder eine Fixierung mit dem ersten Nagel und Justierung durch den zweiten Nagel. Alternativ als Ausführung mit größeren Aussparungen lieferbar. Art. Nr. ø / Höhe VPE / Sack € / 100 Stk. 6003 48 mm / 30 mm 100 Stk. 17,50 Seite 12 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
BEFESTIGUNGSTECHNIK Ankerschiene Feuerverzinkte Befestigungsschiene zum Einbetonieren mit Kopfbolzen zur sicheren Verankerung von Lasten an Betonteilen. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. €/m 102815 JTA K 28/15 fv 3,0 m 19,90 103817 JTA K 38/17 fv 3,0 m 23,50 104022 JTA K 40/22 fv 3,0 m 47,50 102834 JTA K 28/15 A4 3,0 m a. Anfrage 103834 JTA K 38/17 A4 3,0 m a. Anfrage Maueranschlußanker Anschlußanker zur Befestigung von Mauerwerken an Ankerschienen 28/15, 38/17 und Maueranschlußschiene 25/15 Art. Nr. Bezeichnung VPE / Karton € / Stk. 102801 JMA - 125 D/12 A2 100 Stk. 3,60 102804 JMA - 185 D/12 A2 100 Stk. 4,20 102802 JMA - 120/12 fv 100 Stk. 1,50 102803 JMA - 180/12 fv 100 Stk. 1,80 103802 JMA - 120/18 fv 100 Stk. 2,20 103803 JMA - 180/18 fv 100 Stk. 2,50 Trapezbefestigungsschiene Befestigungsschiene um Trapezbleche für Wand- und Dachabdeckungen direkt an die Betonteile zu montieren. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. €/m 106024 JTB 60/24/3 fv 3,0 m 19,90 Maueranschlußschiene Günstige Befestigungsschiene zum Einbetonieren zur Verankerung von Lasten an Betonteilen, allerdings mit geringen Tragfä- higkeiten. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. €/m 102515 Kt 25/15 - D sv 2,5 m 4,30 Lochschiene Montageschiene zur nachträglichen Befestigung an Betonteilen. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. €/m 102816 JML K 25/15 fv 6,0 m 12,00 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 13
BEWEHRUNGSANSCHLÜSSE Bewehrungsanschlüsse Rückbiegeanschluss ein- und zweireihig für die Verbindung von Betonteilen in verschiedenen Bauabschnitten. Standard Abmessungen auf Lager (s. Liste unten), Sondertypen auf Anfrage! Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. €/m 110501 RB 50 - 8 / 15 mm 1,25 m 13,90 110502 RB 50 - 10 / 15 mm 1,25 m 16,50 110853 RB 85 - 12 / 15 mm 1,25 m 20,90 Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. €/m 111151 RB 115 - 8 / 15 mm 1,25 m 19,90 111152 RB 115 - 10 / 15 mm 1,25 m 24,50 111153 RB 115 - 12 / 15 mm 1,25 m 28,50 111451 RB 145 - 8 / 15 mm 1,25 m 20,50 111452 RB 145 - 10 / 15 mm 1,25 m 25,50 111453 RB 145 - 12 / 15 mm 1,25 m 32,50 111651 RB 165 - 8 / 15 mm 1,25 m 21,50 111652 RB 165 - 10 / 15 mm 1,25 m 26,50 111653 RB 165 - 12 / 15 mm 1,25 m 33,50 111851 RB 185 - 8 / 15 mm 1,25 m 22,90 111852 RB 185 - 10 / 15 mm 1,25 m 28,50 111853 RB 185 - 12 / 15 mm 1,25 m 34,50 112251 RB 225 - 8 / 15 mm 1,25 m 23,50 112252 RB 225 - 10 / 15 mm 1,25 m 32,00 112253 RB 225 - 12 / 15 mm 1,25 m 36,00 Seite 14 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
FOLIEN & HOLZDREIKANTLEISTEN Noppenbahn Noppenfolie als Ersatz für die Sauberkeitsschicht einer Betonsohle oder als Schutz der Grundmauer im Erdreich einsetzbar. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Rolle € / qm 15001 Standard 2,5 x 20 m 50 qm 1,80 15002 Standard 2,0 x 20 m 40 qm 1,80 Baufolien Folien für die Baustelle für jegliche Arbeiten in verschiedenen Stärken und Abmessungen. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Rolle € / 100 qm 9100 PE-Folie Typ 100 200 qm 18,80 9200 PE-Folie Typ 200 200 qm 34,00 9300 PE-Folie Typ 300 100 qm 61,00 9400 PE-Folie Typ 400 100 qm 84,00 9500 PE-Folie Typ 500 100 qm a. Anfrage 9201 PE-Folie Typ 200 300 qm a. Anfrage Holzdreikantleisten / Trapezleiste* Holzleisten zur Herstellung von Sichtkanten von ca. 45° im Beton. Art. Nr. Maße VPE / Bund € / 100 m 131111 11 x 11 mm 500 m 35,90 131515 15 x 15 mm 300 m 37,50 131818 18 x 18 mm 200 m 50,00 133020* 30 x 20 mm 100 m 236,05 *Trapezleiste Holzkeile Hartholzkeile in verschiedenen Größen. Art. Nr. Maße VPE / Sack € / 100 Stk. 130001 24 x 60 x 180 mm 200 Stk. 28,00 130004 40 x 100 x 200 mm 100 Stk. 69,50 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 15
UNTERLAGSPLÄTTCHEN, NÄGEL, SCHALÖL USW. Unterlagsplättchen Druckfeste Montagehilfe beim Aufstellen von Betonfertigteilen. Nicht zur dauerhaften Fixierung geeignet. Größe ca. 70 x 70 mm. Art. Nr. Stärke VPE / Sack € / 100 Stk. 120200 2 mm 250 Stk. 8,90 120300 3 mm 250 Stk. 12,90 120500 5 mm 250 Stk. 16,50 120700 7 mm 250 Stk. 24,50 120900 9 mm 250 Stk. 26,30 121000 10 mm 250 Stk. 34,50 122000 20 mm 150 Stk. 88,65 Schalklammer Deckenrand-Abschalwinkel für Abschalungen aus Schalbrettern oder Abschalmaterialien, die im Beton verbleiben. Einsetzbar für jedes Mauerwerk von 11,5 cm bis 36,5 cm. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Bund € / Stk. 120020 Schalklammer verz. 25 Stk. 1,10 Abschalhülse Korrosionsfreie Abschalhülse aus faserverstärktem Kunststoff für 15 mm Spannstäbe im Set mit vormontiertem Nagelkonus und betongrauem Verschlusszapfen. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Karton € / Stk. 120030 Abschalhülse 3-teilg. 100 Stk. 2,60 Gerüstschuhhülsen Hülsen aus Kunststoff für die Verankerung von Gerüsten an Betonteilen. Art. Nr. Maße VPE / Stk. € / Stk. 120007 25 x 25 x 80 mm 1 Stk. 2,30 120008 30 x 30 x 80 mm 1 Stk. 2,30 Seite 16 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
UNTERLAGSPLÄTTCHEN, NÄGEL, SCHALÖL USW. Schalöl Trennmittel für saugende und nichtsaugende Schalungen. Auch zur Sauberhaltung von Maschinen und Geräten verwendbar. Biologisch abbaubar mit amtlichem Prüfzeugnis. Art. Nr. Bezeichnung VPE / Kanister €/1l 120006 Schalöl 30 l 5,15 Stahlnägel / Drahtstifte Standardmäßige Nägel für diverse Arbeiten auf der Baustelle. Stahlnägel Art. Nr. Maße VPE / Karton € / 100 Stk. 120012 3,5 x 55 mm 250 Stk. 10,50 Drahtstifte Art. Nr. Maße VPE / Karton € / 100 kg 120016 1.6 x 30 mm 1,00 kg 400,00 120017 2.5 x 55 mm 2,50 kg 249,00 120018 2,8 x 65 mm 2,50 kg 249,00 120021 3,4 x 80 mm 5,00 kg 249,00 120019* 3,1 x 65 mm 5,00 kg 389,00 *Doppelkopfstifte Bindedraht Eisendraht zur Verbindung von verschiedenen Bewehrungen. Bindedraht im Eimer Art. Nr. Maße VPE / Eimer € / kg 120001 Ø 1,4 mm 20 kg 3,00 120002* Ø 1,4 mm 20 kg 4,50 *verzinkt Bindedraht rollenweise Art. Nr. Maße VPE / Stk. € / Stk. 120003 Ø 1,4 mm 1 Stk. 2,20 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 17
ERDUNGSBAND UND ZUBEHÖR Blitzschutz und Fundamenterdung Zum Schutz gegen Blitzeinschläge (Blitzschutz) und zur Ableitung elektrischer Ströme (Fundamenterder) werden verschiedene Leitungsmaterialien und Zubehörartikel eingesetzt. Unsere Produktpalette reicht von Runddrähten über Flach- bzw. Erdbänder bis hin zu den entsprechenden Verbindungsteilen in allen gängigen Abmessungen und Güten. Erdungsband flach Art. Nr. Maße VPE / Rolle €/m 1403035 30 x 3,5 mm 30 m 3,00 1443035* 30 x 3,5 mm 60 m 12,00 *V4A Erdungsband rund Art. Nr. Maße VPE / Rolle €/m 1440010* Ø 10 mm 40 m 11,50 *V4A Verbinder / Zubehör für Erdungsband Kreuzverbinder Art. Nr. Klemmbereich VPE / Karton € / Stk. 140010 30 / Ø 8-10 mm 25 Stk. 2,30 144010* 30 / Ø 8-10 mm 25 Stk. 11,00 *V4A Keilverbinder Art. Nr. Klemmbereich VPE / Karton € / Stk. 140060 30-40 / Ø 8-10 mm 25 Stk. 2,20 Armierungsklemme Art. Nr. Klemmbereich VPE / Karton € / Stk. 140040 40 / Ø 6-22 mm 25 Stk. 2,80 Trägerklemme Art. Nr. Klemmbereich VPE / Karton € / Stk. 140070 Ø 6-10mm / 5-18 mm 25 Stk. 9,80 Seite 18 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
ERDUNGSBAND UND ZUBEHÖR Verbinder / Zubehör für Erdungsband Korrosionsschutzbinde Art. Nr. Details VPE / Stk. € / Stk. 140050 100 mm / 10 m lang 1 Stk. 42,00 Erdungsfestpunkt Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. € / Stk. 144030 zum Schrauben 1 Stk. 120,00 Erdungsfestpunkt Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. € / Stk. 144040 zum Schweißen 1 Stk. 70,00 Anschlußfahne Art. Nr. Bezeichnung VPE / Stk. € / Stk. 144050 Ø 10 mm VA4 1,5 m 32,00 Kontaktplatte V4A 80 mm mit Anschlussgewinde M10/12 Druckwasserdichte Wanddurchführung zum Verbinden des Ringerders mit der Potentialausgleichsschiene und des Potenialausgleichsleiter. Art. Nr. Bezeichnung VPE € / Stk. - - - a. Anfrage Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 19
TECHNISCHE EINBAUTEILE H-Bau Wärmedämmelemente Mit den Balkondämmelementen Isopro (Dämmstärke: 80 mm) sowie den Isomaxx (Dämmstärke: 120 mm) lassen sich Wärme- brückenprobleme besser, schneller und wirtschaftlicher lösen. Durch die hervorragende thermische Trennung des Isopro bzw. Isomaxx Elements werden bauphysikalische Probleme am Übergang zwischen Außen- und Innenbauteilen sicher und zuverlässig gelöst. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage H-Bau Schallisolation Mit den verschiedenen Einbauteilen der Schallisolation werden Treppenhausanlagen von Wohn- und Arbeitsbereichen trittschall- technisch entkoppelt. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage H-Bau Schalrohre Die Rapidobat Schalrohre erfüllen die verschiedensten Anforderungen an die Betonoberfläche. Von der Spiral – Oberfläche bis hin zu absolut glatten und Nahtfreien Karat – Oberfläche ohne Stösse und Ansätze. Die Form der möglichen Stahlbetonstützen ist durch die verschiedensten Schalrohreinlagen sehr vielfältig. Sämtliche Eckvarianten und Sonderformen sind möglich. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage Seite 20 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
TECHNISCHE EINBAUTEILE H-Bau / Jordahl Verdornungssysteme Durch den Einsatz der Schubdorne können Betonbauteile mit einer Fugenöffnung miteinander verdübelt werden. Der Schub- dorn bzw. der Doppelschubdorn ermöglicht je nach Ausführung eine Verschiebung der Bauteile. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage Fundamentköcher Schalungsköcher ohne oder mit Boden werden aus profiliertem Blech hergestellt. Sie dienen als Aussparungen in Stahlbeton- bauteilen. Die Aussparungen dienen später als Verbindung zwischen den Fundamenten und der Fertigteilstützen. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage Ringbalkenschalung Die Schalung soll im Mauerwerksbau horizontale Lasten aufnehmen und als umlaufender Bewehrungsring die Wände von Gebäuden umfassen. Die konventionelle Schalung entfällt und spart kosten. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage Trittschallplatte Typ TSP Einseitig selbstklebende, flexible Dämmplatte zur schalltechnischen Trennung von bündig an die Treppenhauswand anschließenden Betonbauteilen. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - 15 m a. Anfrage Rollenware Schall-Isobox® Typ TSB-MB (Typengeprüft) Trittschalldämmelement für Mauerwerk und Betonwände. Aussparungselemente zur Auflagerung und gleichzeitig schall- technischen Trennung von Podest und Treppenhauswand. Lieferung inkl. Aussparungskörper mit Montageplatte für Mauer- werk- und Betonwände. Maxiversion mit erhöhtem Schallschutz. Art. Nr. Bezeichnung VPE €/m - - - a. Anfrage Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Seite 21
TECHNISCHE EINBAUTEILE JORDAHL® Durchstanzbewehrung Die JORDAHL® Durchstanzbewehrung JDA wird zur Übertragung hoher Stützkräfte in Flachdecken mit geringem Schalungs- und Bewehrungsaufwand und für eine optimale Raumnutzung eingesetzt. Sie ist auch in Fundamenten einsetzbar und besteht aus Doppelkopfankern, die durch eine Leiste verbunden sind. Weitere Artikel, Größen und Abmessungen auf Anfrage. Auftragsannahme und Disposition unter Tel.: 02871 / 9900 - 10 oder per Mail an andre.koller@elskes.de Seite 22 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER ELSKES BAUSTAHL GMBH & CO. KG I. Vertragsschluss 5. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige der abgeschlossenen Menge sind zulässig. Leistungen, bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Liefer- 6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefähr glei- werks. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. che Monatsmengen aufzugeben: andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusiche- vorzunehmen. rungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 7. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so sind wir zur Lieferung des Überschusses 3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 1980. berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen. II. Preise 1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Preis- IX. Mängelrüge und Gewährleistung liste. Für Mängel der Ware und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach den folgenden Vorschriften 2. Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die aus der Durchführung der Lieferung entstehen und für die keine Gewähr: Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Käufer, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu vertreten. 1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumut- baren Gründlichkeit zu untersuchen: die hierbei feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf III. Zahlung und Verrechnung von 14 Tagen seit Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser 1. Zahlung hat ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unver- können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig züglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben 2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir die beanstandete Ware zurück und liefern an ihrer Vertragsverhältnis beruhen. Stelle mangelfreie Ware: statt dessen sind wir berechtigt, nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung 2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles oder bei Verzug gelten die Zinssätze unserer Preislisten, mangels sol- oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung cher berechnen wir Zinsen in Höhe von 4. v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Es sei denn, der verlangen. Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 3. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbeson- 3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, dere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle die Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir Gewährleistungsansprüche. können außerdem die Weiterveräußerung, die Weiterverarbeitung und die Wegschaffung der gelieferten Ware 4. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z. B. sogenanntes IIa-Material - , stehen untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine 4. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlech- Gewährleistungsrechte zu. terung ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, ihn unabhängig von der Laufzeit 5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind etwa erhaltener Wechsel fällig zu stellen. nach Maßgabe des Abschn. X ausgeschlossen. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir 5. In den Fällen der Nr. 3 und 4 können wir die Einziehungsermächtigung (V/5) widerrufen und für noch ausste- insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Mängelfolge- hende Lieferungen Vorauszahlung verlangen. schäden abzusichern. 6. Die in den Nr. 3 bis 5 genannten Rechtsfolgen kann der Käufer durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres 6. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Lieferung oder Leistung. 7. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. X. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung IV. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und Liefertermine 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung 1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung um- denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. fasst – außer bei Vorsatz – nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet 2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ein- werden konnten oder für die der Käufer versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. zelheiten des Auftrags. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des 2. Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren ein halbes Jahr nach Ablieferung, soweit nicht bei Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sowie im Falle Bauwerken zwingend längere Verjährungsfristen gelten. eines Arbeitskampfes für die Dauer der hierdurch bedingten Störung. Dies gilt entsprechend für Liefertermine. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. XI. Unzulässige Weiterlieferung Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht 1. Unser Käufer darf EGKS-Erzeugnisse, rechtzeitig abgesendet werden kann. a) die nicht ausdrücklich zum Export in Drittländer verkauft sind, nicht in unverarbeitetem Zustand außerhalb 3. Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Käufer nur insoweit ausüben, der EG verbringen. als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadenersatzansprüche des Käufer richten sich nach b) die für den Export in Drittländer verkauft sind, nicht in unverarbeitetem Zustand im Gebiet der EG belassen, Abschn. X der Bedingungen. dorthin zurückliefern oder zurückverbringen und auch nicht in ein anderes als das in der Bestellung genannte Bestimmungsland liefern oder verbringen. Diese Ware darf auch nicht im Gebiet der EG verarbeitet werden. Der V. Eigentumsvorbehalt EG gleichgestellt sind die Hoheitsgebiete von Finnland, Norwegen, Österreich und Schweden. 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, 2. Auf unser Verlangen ist der Käufer zum Nachweis über den Verbleib des Materials verpflichtet. insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies 3. Die Verpflichtung gemäß Nr. 1 hat der Käufer auch seinem Abnehmer aufzuerlegen mit der Verpflichtung gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn zur entsprechenden Weitergabe. Der Käufer hat die daraus entstehenden Ansprüche gelten zu machen und Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. uns auf Verlangen diese Ansprüche auf Nachweisungen, Schadenersatz und Vertragsstrafen abzutreten. Er ist 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns verpflichtet, uns von Verstößen seiner Abnehmer gegen die ihnen gemäß Satz 1 auferlegten Verpflichtungen zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Ver- unverzüglich zu verständigen. bindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht und das Miteigentum 4. Verstößt der Käufer oder einer seiner nachgeordneten Abnehmer gegen seine o.g. Verpflichtungen, so hat anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der Käufer uns den entgangenen Gewinn zu ersetzen und eine Vertragsstrafe von 30 v.H. des vereinbarten der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kaufpreises zu zahlen. Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang 5. Ist die Ware an einen anderen Ort und/oder eine andere Adresse als in der Rechnung zugrunde gelegt verbracht des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte worden, so hat der Käufer, auch ohne dass ihm ein eigenes Verschulden nachgewiesen wird, alle Vergünsti- gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. gungen, die im Hinblick auf den angegebenen Empfänger gewährt wurden zuzüglich € 50,- je Tonne fehlgeleiteter 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäfts- Ware, mindestens aber den doppelten Wert der Vergünstigungen zu erstatten. bedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Wei- terveräußerung gem. Nr. 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht nicht berechtigt. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns unser Lager. Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 Zivilprozessordnung zulässig, Brühl. Wir können den Käufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware auch an seinem Gerichtsstand verklagen. vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Ware veräußert, so wird uns die Forderung aus der 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz. Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. 5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen Zusatzbedingungen für Betonstahl die Einziehungsermächtigung in den in Abschn. III/5 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die I. Liefertermine, Fristen und Abrufe zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist 1. Maßgebend sind die von uns bestätigten Fristen und Termine; sie gelten unter der Voraussetzung durch- der Käufer in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte, die dem Käufer auch nicht aufgrund schnittlichen Schwierigkeitsgrades bei der Bearbeitung. Im Übrigen liefern wir im Rahmen des Baustellenfort- unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind. schritts. 6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich be- 2. Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage genehmigter und geprüfter Bewehrungspläne und Stahllisten; nachrichtigen. sie sind uns rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. 7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. 3. Lieferfristen aus Einzelabrufen beginnen erst nach Vorliegen der genehmigten und geprüften Bewehrungs- H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. pläne und Stahllisten und aller Einzelfragen. Die Übersendung von Bewehrungsplänen und Stahllisten stellt noch keinen Abruf dar. VI. Güte, Maße und Gewichte 4. Termingerecht fertiggestelltes Material muss der Besteller unverzüglich übernehmen. Bei Annahmeverzug 1. Güten und Maße bestimmen sich nach den DIN-Normen bzw. Werkstoffblättern, soweit nicht ausländische sind wir berechtigt, versandfertig gemeldetes Material nach unserem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Normen schriftlich vereinbart sind. Sofern keine DIN-Normen oder Werkstoffblätter bestehen, gelten die ent- Bestellers zu lagern und unsere Leistungen einschließlich der Einlagerungskosten als ab Lager erbracht zu sprechenden Euronormen, mangels solcher der Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter berechnen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers. oder Werks-Prüfbescheinigungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften. 5. Bei von uns zu vertretender Überschreitung vereinbarter Lieferfristen und – termine ist uns eine Nachfrist von 2. Für die Gewichte ist die von uns oder unserem Lieferanten vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der mindestens zwei Arbeitstagen zu setzen. Schlechtwettertage gemäß §§83ff Arbeitsförderungsgesetz verlängern Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zulässig, können Gewichte ohne vereinbarte Fristen und Termine. Wägung nach DIN ermittelt werden. Unberührt bleiben die im Stahlhandel der Bundesrepublik Deutschland üblichen Zu- und Abschläge (Handelsgewichte). In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen II. Bewehrungspläne und Stahllisten, Arbeitsablauf o.a., sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung 1. Wünsche für eine bestimmte Reihenfolge bei der Anfertigung. Lagerung, Bündelung oder Verladung eines erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewich- aus mehreren Positionen bestehenden Auftrages muss uns der Besteller so rechtzeitig schriftlich mitteilen, ten werden verhältnismäßig auf diese verteilt. dass wir sie bei Arbeitsbeginn berücksichtigen können. Wünsche hinsichtlich der Verladung berücksichtigen wir im Rahmen von betriebstechnischen, straßenverkehrstechnischen und verladetechnischen Gegebenheiten. VII. Abnahmen 2. Lieferung des Stahls für ein Bauteil in mehreren, nach Betonierabschnitten aufgeteilten Teilmengen muss uns 1. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nach Meldung in einer entsprechenden gekennzeichneten Stahlliste aufgegeben werden. der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten werden ihm nach unserer Preisliste oder 3. Nachträgliche Änderungen von Bewehrungsplänen und Stahllisten sowie Abweichungen hinsichtlich des der Preisliste des Lieferwerkes berechnet. bestellten Materials müssen mit uns rechtzeitig schriftlich vereinbart werden und berechtigen uns zu einer An- 2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei passung der Liefertermine. Sofern durch derartige Änderungen frühere Unterlagen ganz oder teilweise ungültig der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. werden, hat der Besteller dies uns ausdrücklich mitzuteilen. 3. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und ihm zu berechnen. III. Gefahrenübertragung und Gewährleistung 1. Mit Verlassen des Lagers oder Biegebetriebes geht die Gefahr auf den Besteller über. VIII. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung, fortlaufende Auslieferung 2. Unsere Gewährleistung richtet sich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit danach dem 1. Wir bestimmen Versandweg und –mittel sowie Spediteur und Frachtführer. Vertragsgemäß versandfertig ge- Besteller im Falle mangelhafter Lieferung und Leistung das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages meldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr eingeräumt ist, bezieht sich dieses Recht nur auf die beanstandeten Teile unserer Lieferung und Leistungen. des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. 3. Nach Durchführung einer vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme – insbesondere der Freiga- 2. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in be durch den Prüfingenieur – ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. der vorgesehenen Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Abnahme aus Gründen unterbleibt, die wir nicht zu vertreten haben. liefern, die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme 4. Haften wir nach unseren Geschäftsbedingungen oder nach Gesetz auch auf Schadenersatz, so beschränkt gegeben. sich diese Haftung auf den unmittelbaren und voraussehbaren Schaden. In Fällen des Fehlens zugesicherter 3. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Eigenschaften haften wir insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Käufer gerade gegen die einge- Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme des Materials, bei allen Geschäften tretenen Mangelfolgeschäden abzusichern. auf den Käufer über. 5. Wir übernehmen nicht die Überprüfung von Richtigkeit und Vollständigkeit von Bewehrungsplänen und Stahl- 4. Das Material wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich, liefern wir ver- listen. Folgen aus Fehlern in Bewehrungsplänen und Stahllisten gehen zu Lasten des Bestellers. packt. Für Verpackung, Schutz- oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers; sie werden nicht zurückgenommen. Seite 23
BAUSTAHL ELSKES BAUSTAHL GMBH & CO. KG Loikumer Weg 1 46395 Bocholt T: 0 28 71 / 99 00 - 0 F: 0 28 71 / 99 00 - 13 baustahl@elskes.de www.elskes-baustahl.de Mit uns verbundene Unternehmen: TRANSPORTBETON ELSKES TRANSPORTBETON GMBH & CO. KG MELIUS BAUSTOFFTECHNIK GMBH Wanheimer Straße 211 Wanheimer Straße 211 47053 Duisburg 47053 Duisburg T: 0 203 / 99 62 - 0 T: 0 203 / 99 62 - 372 F: 0 203 / 99 62 - 311 F: 0 203 / 99 62 - 330 www.elskes.de www.melius-baustofftechnik.de FERTIGTEILE ELSKES FERTIGTEILE GMBH & CO. KG JUWEL FERTIGGARAGEN GMBH Niederlassung Asdonkstr. 33 Asdonkstraße 21 47475 Kamp-Lintfort 47475 Kamp-Lintfort T: 0 28 42 / 94 45 - 11 T: 0 28 42 / 94 33 - 0 F: 0 28 42 / 94 45 - 10 F: 0 28 42 / 94 33 - 33 www.elskes-fertigteile.de www.juwel-fertiggaragen.de Niederlassung Industriepark Nord 2 53567 Buchholz-Mendt T: 0 26 83 / 97 91 - 0 F: 0 26 83 / 97 91 - 10 www.elskes-fertigteile.de NIEDERRHEINISCHE MINERALTRANSPORT GMBH & CO. KG BBS Friedrich-Ebert-Straße 22 ELSKES BBS GMBH & CO. KG 47226 Duisburg Reuterstr. 222 T: 0 20 65 / 9 09 - 0 47574 Goch F: 0 20 65 / 9 09 - 260 T: 0 28 23 / 32 27 - 0 www.huettemann-logistik.de F: 0 28 23 / 32 27 - 9 www.elskes-fertigteile.de
Sie können auch lesen