Endbericht Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien

 
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Endbericht Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
Endbericht

          Energiefahrplan 2030
- Bereich Erneuerbare Energien

                           Im Auftrag des
              Ministeriums für Wirtschaft,
              Arbeit, Energie und Verkehr
                          des Saarlandes

                      Datum: 17.06.2020
Endbericht Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
Inhalt
1      Einleitung _____________________________________________________________________________ 3
2     Prioritäre Handlungsempfehlungen für die Landesregierung ___________________________________ 4
3    Rückblick und aktueller Sachstand_________________________________________________________ 7
     3.1 Entwicklung im Bundesvergleich ________________________________________________________ 9
     3.2 Ausbaukorridore und Ziele 2025 und 2030 ________________________________________________ 13
4     Windkraft _____________________________________________________________________________ 15
     4.1 Entwicklung der Windkraft im Saarland __________________________________________________ 15
     4.2 Potenzialflächen ____________________________________________________________________ 17
     4.3 Vorranggebiete und Konzentrationszonen / Gemeinden mit Ausschlussflächen ___________________ 19
     4.4 Realisierbares Potenzial in Gemeinden ohne Ausschlussflächen ______________________________ 20
     4.5 Zusammenfassung Potenzialflächen ____________________________________________________ 21
     4.6 Annahmen zu zukünftigen Windkraftanlagen ______________________________________________ 22
     4.7 Bestand an Windkraftanlagen __________________________________________________________ 24
     4.8 Restpotenzial innerhalb Potenzialflächen _________________________________________________ 24
     4.9 Waldflächen _______________________________________________________________________ 26
     4.10 Sonstige Einflussfaktoren _____________________________________________________________ 27
     4.11 Repowering _______________________________________________________________________ 30
     4.12 Ausbaukorridore 2025 / 2030 im Bereich Windkraft _________________________________________ 33
     4.13 Kleinwindkraft ______________________________________________________________________ 35
5     Photovoltaik __________________________________________________________________________ 37
     5.1 Entwicklung der Photovoltaik im Saarland ________________________________________________ 37
     5.2 Photovoltaik auf Dachflächen __________________________________________________________ 39
     5.3 Photovoltaik auf Freiflächen ___________________________________________________________ 41
     5.4 Ausbaukorridore 2025 / 2030 im Bereich Photovoltaik _______________________________________ 46
6     Solarthermie __________________________________________________________________________ 48
     6.1 Solarthermie im Saarland _____________________________________________________________ 48
     6.2 Solarthermische Anlagen an und auf Gebäuden ___________________________________________ 49
     6.3 Solare Nah- und Fernwärmenetze ______________________________________________________ 52
7     Ausbaukorridore _______________________________________________________________________ 55
     7.1 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2019 _________________________________________ 55
     7.2   Ausbaukorridore für 2025 und 2030 _____________________________________________________ 56
8      CO2-Einsparung _______________________________________________________________________ 59
9    Investitionen und Wertschöpfung _________________________________________________________ 60
10    Methodische Hinweise und Datengrundlagen _______________________________________________ 61
11    Abbildungen, Diagramme, Tabellen _______________________________________________________ 63
12     Anlagen ______________________________________________________________________________ 65
13    Literatur und Quellen ___________________________________________________________________ 66
Endbericht Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

1          Einleitung
Die saarländische Landesregierung verfolgt das Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen. Bis Ende
2020 sollen 20 % des verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien gewonnen und die regenerative
Stromerzeugung darüber hinaus weiter ausgebaut werden. Im aktuellen Ranking der Agentur für Erneu-
erbare Energien zum Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bundesländern liegt das Saarland auf
dem letzten Platz. Das ist unter anderem auf eine „wenig ausformulierte energiepolitische Programmatik“
und wenig ambitionierte mittel- und langfristige Ziele zurückzuführen – obgleich auch attestiert wird, dass
der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung im Saarland in den letzten Jahren überdurchschnitt-
lich dynamisch angestiegen ist.

Um die Energiewende im Saarland weiter voranzutreiben, werden die im Jahr 2011 ermittelten Potenzia- le          1

zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich aktualisiert und neue Ausbaukorridore und
Ausbauziele für die Jahre 2025 und 2030, getrennt nach Wind- und Solarenergienutzung, entwickelt.

Der am 29.11.2019 vorgelegte Zwischenbericht beinhaltete die Potenzialermittlungen für Windkraft und
für Photovoltaik auf Dach- und Freiflächen sowie einen Vergleich mit anderen Bundesländern hinsichtlich
des Ist-Zustandes im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung. Die Potenzialermittlungen folgen einem
flächenbezogenen Ansatz auf der Basis von Geofachdaten.

Der vorliegende Endbericht ergänzt den Zwischenbericht um eine Gesamtprognose, minimale und maxi-
male Ausbaukorridore sowie realistische Ausbauziele. Daraus abgeleitet werden Handlungsempfeh-
lungen für die Landesregierung. Zur Zielerreichung wird das Werk mit einem umfangreichen Maßnah-
menkatalog (Anlage 1) abgerundet.

1   Solarpotenzialanalyse für das Saarland, Endbericht, Ingenieurbüro Prof. Dr. Klärle, Februar 2011

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2      Prioritäre Handlungsempfehlungen für die Landesregierung
Das im Jahr 2012 verabschiedete Ziel, bis 2020 20 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu
decken, wird aller Voraussicht nach mit 19 % knapp verfehlt. Es ist nun von großer Bedeutung, neue
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landesweite Ziele vom Landtag verabschieden zu lassen und mit einem entsprechenden Klimaschutzge-
setz auf den Weg zu bringen – mit dem realistischen Ausbauziel, den Anteil der erneuerbaren Energien
am Stromverbrauch bis 2025 auf 26 % und bis 2030 auf 36 % zu steigern (M1). Der Energiebedarf im
Wärmebereich ist mindestens doppelt so hoch. Deshalb sind zukünftig dringend auch Ziele für den Wär-
mesektor zu formulieren.

Im Folgenden werden die prioritären Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen (M) definiert. Sie
sind speziell für den Stromsektor konzipiert und dienen dazu, die Ziele zu erreichen. In der Anlage 1 wer-
den insgesamt 29 Maßnahmen ausführlich vorgestellt, jeweils mit Angaben zu Finanzbedarf und Umset-
zungszeit sowie CO2-Einsparung und regionaler Wertschöpfung.

Die Umsetzung der Maßnahmen muss aktiv vorangetrieben werden – dazu braucht es Begleitung, Res-
sourcen und Kontrolle. Hierzu ist entweder die Gründung einer Landesenergieagentur nötig (M2) oder ei-
ne deutliche personelle Verstärkung innerhalb des Wirtschaftsministeriums als Vertreter der Energie-
politik.

Heute ist im Saarland weniger als 1 % der Landesfläche mit Windparks belegt, obwohl 2 % der Fläche als
Konzentrationszonen für die Windkraft ausgewiesen sind. Ein Drittel der ausgewiesenen Flächen ist we-
gen unterschiedlicher Restriktionen nicht realisierbar. Weitere Flächen innerhalb der Konzentrationszo-
nen entfallen wegen Artenschutzauflagen oder bieten aufgrund mangelnder Akzeptanz vor Ort derzeit
keine Entwicklungsmöglichkeiten.

Es wird dringend empfohlen, mehr Flächen für die Windkraft bereitzustellen (M5). Um zukünftig ausrei-
chend Flächen für die Windkraft mobilisieren zu können, sind insgesamt 6 % der Landesfläche als Kon-
zentrationszonen auszuweisen. Nur so kann der Windkraftausbau auf 2 % der Landesfläche tatsächlich
realisiert werden. Durch Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung, z.B. finanzielle Beteiligung der Bürger
(M8) oder die Bereitstellung von Bürgerwindparks im Staatswald (M7), kann es gelingen, die ausgewie-
senen Flächen auch zu mobilisieren.

Da das Saarland im Vergleich zu Standorten nördlich der ‚Main-Linie‘ eher niedrige Windgeschwindigkei-
ten verzeichnet, die erzeugte Strommenge aber in der dritten Potenz zur Windgeschwindigkeit steigt
(doppelte Windgeschwindigkeit, achtfacher Ertrag), wird empfohlen, die Entwicklung besonders wind-
höffiger Standorte politisch stärker zu unterstützen (M9). Längst überfällig ist eine allgemein verbindliche
Regelung über die Abgrenzung der Konzentrationszonen in Bezug auf die Rotorfläche (M6). Für eine
Reihe der heute bestehenden Konzentrationszonen wurde der Standort des Turms definiert, in der Ge-
nehmigungspraxis jedoch ist die Frage nach der Zulässigkeit des Rotorüberschlags eine Frage des Ein-
zelfalls.

Wenn alle hier genannten Maßnahmen im Bereich Windkraft greifen, könnten zu den über 200 heute be-
reits bestehenden Windkraftanlagen langfristig noch weitere 180 hinzukommen (siehe Kapitel 4.12 „Aus-

2Aktualisierung (Februar 2021): Nach einer internen Abschätzung und Hochrechnung des MWAEV hat das Saarland
wegen der guten Ertragslage 2020 und dem deutlich höheren Ausbau der Photovoltaik das Ziel, 20 % des Strombe-
darfs aus EE zu erzeugen, erreicht.

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baukorridore im Bereich Windkraft). Damit würde die installierte Leistung von 540 MW um 800 MW auf
über 1.300 MW steigen, 2 % der Landesfläche wären belegt, der Anteil der Windkraft am Stromverbrauch
würde von heute 11 % auf 35 % steigen. Nimmt man einen realistischen Zubau von 80 Anlagen bis 2030
an, können 23 % des Stromverbrauchs gedeckt werden (siehe Kapitel 4.12).
Im Bereich Photovoltaik besteht ein weitaus größerer Handlungsbedarf als bei der Windkraft. Hier ist ein –
im Bundesvergleich ungewöhnlicher – Absturz der Zubaurate aufzufangen und umzukehren. Während sich
im Bund die jährliche Zubaurate seit 2017 mehr als verdoppelt hat, hat sie sich im Saarland fast hal- biert.
An dieser Stelle bedarf es weitergehender Analysen, auch im Vergleich mit benachbarten Bundes- ländern,
um die Gründe für diese Entwicklung erfassen und zielgerichtete Maßnahmen erarbeiten zu können.

Die Diskrepanz ist umso erstaunlicher, als die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Saarland und im
Bund dieselben sind und das Saarland mit einer überdurchschnittlichen Solareinstrahlung und verhält-
nismäßig vielen Dachflächen (dichte Besiedelung) sogar bessere Voraussetzungen bietet als große Teile
des Bundesgebietes. Es wird daher empfohlen, energisch und ambitioniert, auch mit politischem Druck
vorzugehen, um wenigstens wieder mit der bundesweiten Entwicklung gleichzuziehen.

Um die Potenziale zu identifizieren und auch mobilisieren zu können, wird empfohlen, ein landesweites
Solarkataster für Dach- und Freiflächen (M18) zu erstellen, das allen Bürgern, Kommunen, Unternehmen
und Investoren kostenfrei zur Verfügung steht und sie benutzerfreundlich in die Lage versetzt, die Poten-
ziale zu erkennen und die Wirtschaftlichkeit zu berechnen. Die noch bestehenden Datenschutzfragen
sind wie in Rheinland-Pfalz und Hessen abschließend zu klären.

Es wird empfohlen, ein 1000-Dächer-Programm (M19) als Anreiz aufzulegen. So können Bürger motiviert
werden. Ein Schneeballeffekt und eine Imagesteigerung sind zu erwarten. Bis heute werden im Saarland
weniger als 1 % der Dachflächen zur Solarstromerzeugung genutzt.

Auch wenn Sanierungs- und Neubauquote im Saarland sowie bundesweit relativ gering sind, wird eine
Verpflichtung zu PV-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen (M20) empfohlen. Diese ist leicht zu
realisieren, die Anlage hat immer auch Vorbildcharakter für Bestandsgebäude und stellt für die Eigentü-
mer mittel- bis langfristig einen finanziellen Gewinn dar.

Im Rahmen des ‚Rundes Tischs Photovoltaik auf Agrarflächen‘ wurden unter Beteiligung mehrerer Mini-
sterien und u.a. des Bauernverbandes „Konsensflächen“ in sogenannten benachteiligten Gebieten defi-
niert, auf denen Freiflächen-PV-Anlagen gemäß EEG bezuschusst werden können. Diese Flächenkulisse
ist weiterzuentwickeln (M22). Gleichzeitig gilt es, die ‚Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Ag-
rarflächen‘, die Ende 2022 ausläuft, zu verlängern (M21). Nur so bleibt auf den „Konsensflächen“ die Zu-
schlagsmöglichkeit nach § 37c EEG erhalten.

Die oben genannten Maßnahmen führen dazu, dass sich die installierte Leistung im Bereich der Photo-
voltaik von 470 MWp auf knapp 1.000 MWp im Jahr 2030 verdoppelt. Der Anteil der Photovoltaik am
Stromverbrauch würde von heute 5 % auf 11 % steigen.

Wenn alle hier genannten Maßnahmen im Wind- und Solarbereich umgesetzt würden, würde sich der An-
teil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 18 % Ende 2019 auf über 35 % im Jahr 2030 erhö-
hen.

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Die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen werden in Anlage 1 ausführlich beschrieben.

       Nr.   Maßnahme

             Übergeordnete Maßnahmen
         1   Neue landesweite Zielsetzungen
         2   Gründung einer Landesenergieagentur
         3   Einrichtung einer unabhängigen Clearing-Stelle
         4   Verpflichtung zum Plus-Energie-Standard bei Neubaugebieten
             Maßnahmen im Bereich Windkraft
         5   Mehr Flächen für Windkraft bereitstellen
         6   Abgrenzung der Konzentrationszonen in Bezug auf Rotorfläche
         7   Bürgerwindparks im Staatswald
         8   Akzeptanz erhöhen durch finanzielle Beteiligung
         9   Besonders windhöffige Standorte bevorzugt entwickeln
       10    Einflussnahme auf bundesweite Rahmenbedingungen
       11    Artenschutzrechtliche „Erstprüfung“ aller Konzentrationszonen
       12    Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Windkraftanlagen
       13    Möglichkeiten für Repowering ausschöpfen
       14    Bebauungspläne für Windkraftanlagen
       15    Interkommunale Abstimmung von Ausgleichsmaßnahmen
       16    Akzeptanz erhöhen durch touristische Attraktionen
       17    Kombination von Windkraft und Photovoltaik
             Maßnahmen im Bereich Photovoltaik und Solarthermie
       18    Landesweites Solar-Kataster für Dach- und Freiflächen
       19    1000-Dächer-Programm
       20    Verpflichtung zu PV-Anlagen bei Neubauten / Dachsanierungen
       21    Verordnung für PV auf Agrarflächen verlängern
       22    „Konsensflächen“ entwickeln
       23    Mobilisierung von besonders großen Dachflächen
       24    Mieterstrommodelle
       25    Geschäfts- und Finanzierungsmodell für Freiflächen-PV-Anlagen
       26    Kompensationsregeln für natur- u. artenschutzrechtliche Belange
       27    Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien im Wärmebereich
       28    Förderprogramm für Stromspeicher
       29    Förderung von erneuerbaren Wärmenetzen

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3        Rückblick und aktueller Sachstand
Die Landesregierung des Saarlandes hat sich im Mai 2012 das Ziel gesetzt, bis 2020 20 % des Strom-
bedarfs aus erneuerbaren Energie zu decken. Das Ziel wurde 2017 erneut im Koalitionsvertrag festge-
schrieben, mit dem Zusatz, die regenerative Stromerzeugung darüber hinaus weiter auszubauen.

Das vorliegende Gutachten basiert auf dem Datenstand Ende 2019. Bis dahin wurden knapp 18 % des
Strombedarfs erneuerbar produziert. Durch schon genehmigte und bezuschlagte Windkraftanlagen kann
bis Ende 2020 mit einem weiteren Zubau von 43 MW gerechnet werden. Die Deckung des Strombedarfs
durch erneuerbare Energien wird aller Voraussicht nach bis Ende 2020 auf 19 % steigen.

Nur durch einen sehr ambitionierten Zubau bei der Photovoltaik wäre das 20%-Ziel bis Ende 2020 noch zu
erreichen. Falls sich die verhaltene Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der Photovoltaik fortsetzt – im
Schnitt der Jahre 2015 bis 2019 wurden nur 15 MW pro Jahr zugebaut – ist das kaum realistisch.      3

Die beiden folgenden Diagramme zeigen die Entwicklung von Windkraft und Photovoltaik seit 2009 für
das Saarland sowie bundesweit. Es wird deutlich, dass die Entwicklung im Saarland bis 2016 weitgehend
analog zur bundesweiten Entwicklung verlief. Allerdings verbleiben die Zubauraten im Bund seit 2013 auf
einem mäßigen, aber konstanten Niveau, was seit 2018 wieder – wie schon in den Jahren 2009 bis 2013 –
in erster Linie auf die Photovoltaik zurückzuführen ist. Im Saarland hingegen ist nach dem Rekord-
Zubau an Windkraft im Jahr 2017 ein steiler Absturz zu verzeichnen, und zwar nicht nur bei der Wind-
kraft, sondern auch bei der Photovoltaik.

Diagramm 1: Zubau an Windkraft und Photovoltaik in Deutschland 2009 – 2019
Datenquellen: Bundesnetzagentur, BWE, Fraunhofer ISE

3Aktualisierung (Februar 2021): Nach einer internen Abschätzung und Hochrechnung des MWAEV hat das Saarland
wegen der guten Ertragslage 2020 und dem deutlich höheren Ausbau der Photovoltaik das Ziel, 20 % des Strombe-
darfs aus EE zu erzeugen, erreicht.

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Endbericht Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Diagramm 2: Zubau an Windkraft und Photovoltaik im Saarland 2009 - 2019
Datenquellen: LVGL, MaStR

Die stetige Zunahme der erneuerbaren Energien im Stromsektor geht bis zum Jahr 2013 sowohl im Saar-
land als auch bundesweit vorrangig auf den Zubau der Photovoltaik zurück. Zwischen 2014 und 2018
spielt im Saarland die Windkraft eine größere Rolle.

Der Zubau an PV-Leistung hatte seinen Höhepunkt im Saarland mit 92 MWp im Jahr 2012 und ist seit- dem
stark zurückgegangen. Die Windkraft erreichte im Jahr 2017 mit einem Zubau von 38 Anlagen oder 110
MW (siehe auch Anlage 4) einen Spitzenwert. Danach ist die Entwicklung bis zum Jahr 2019 mit nur 2
neuen Anlagen fast vollständig zum Erliegen gekommen (siehe auch Kapitel 4.1). Das Saarland folgt
damit dem bundesweiten Trend seit Beginn des Ausschreibungsregimes. Für 2020 ist durch genehmigte
und bereits bezuschlagte Windkraftanlagen ein Zubau von 43 MW im Bereich der Windkraft zu erwarten.
Allerdings ist damit keine Trendwende verbunden. Derzeit (Stand Mai 2020) gibt es nur zwei laufende
Genehmigungsverfahren.

Um die Energiewende fortzuführen und einen Beitrag zu den bundesweiten Zielsetzungen von 65 % er-
neuerbarem Strom im Jahr 2030 leisten zu können, müssen Wege gefunden und Anstrengungen unter-
nommen werden, um – wie in den Jahren 2011 bis 2014 sowie 2017 – wieder auf jährliche Zubauraten von
mindestens 80 MW zu kommen.

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3.1     Entwicklung im Bundesvergleich

Diagramm 3: Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch – ausgewählte Bundesländer
Datenquellen: Agentur für Erneuerbare Energien, Datenblätter Strom, UBA

Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor ist in den letzten Jahren im gesamten Bundesge- biet
deutlich angestiegen. Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, bis 2030 65 % des Strombedarfs aus
erneuerbaren Energien zu decken und bis 2050 weitgehend klimaneutral zu sein. Die Atomkatastro- phe
von Fukushima im März 2011 hat neue Impulse gegeben und dazu geführt, dass sich die Zunahme des
Anteils an erneuerbarem Strom in den Folgejahren beschleunigt hat. Das betrifft von den oben dar-
gestellten Bundesländern vor allem Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz und spiegelt sich auch im
Bundestrend wider.

Insgesamt hat sich der erneuerbare Anteil des Stroms bundesweit in nur 16 Jahren versechsfacht und
von 7,7 % im Jahr 2003 auf 42,1 % im Jahr 2019 erhöht. Dieser Erfolg ist in erster Linie auch dem Aus- bau
der Windkraft in den windstarken nördlichen und östlichen Bundesländern zu verdanken. Seit Beginn der
Ausschreibungspflicht gemäß EEG im Jahr 2017 finden sich 90 % der bezuschlagten Windkraftanla- gen in
den Ländern nördlich der sogenannten „Mainlinie“ – vor allem in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-
Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen und NRW. Südlich der Mainlinie, in Baden-Württemberg,
Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz und Südhessen sind es seit Beginn der Ausschreibungspflicht nur
noch 10 %.

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Die Entwicklung ist in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich. In Bayern beispielsweise war
der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung durch die Nutzung der Wasserkraft schon vor 20
Jahren hoch. NRW und das Saarland, mit viel energieintensiver Industrie und einer hohen Bevölkerungs-
dichte, werden Quoten wie in Rheinland-Pfalz, Bayern oder Thüringen nur schwer erreichen können.

Betrachtet man den 10-Jahres-Zeitraum von 2007 bis 2017, so stieg der Anteil der erneuerbaren Ener-
gien am Stromverbrauch bundesweit von 14,3 % im Jahr 2007 auf 36 % im Jahr 2017 und hat sich damit
mehr als verdoppelt. Die Zunahme betrug 21,7 %-Punkte.
Im Saarland stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um
12,2 %-Punkte und ist damit vergleichbar mit den Steigerungsraten in Baden-Württemberg, Hessen oder
Sachsen. Die Steigerung des Anteils an erneuerbarem Strom von 10–12 %-Punkten in einem Zeitraum
von 10 Jahren ist für das Saarland also durchaus eine realistische Annahme sofern die Flächen vorhan-
den sind (siehe auch Kapitel 3.2 „Ausbaukorridore und Ziele 2025 und 2030“).

                                    Steigerung des Anteils an       Bevölkerungsdichte
                                      erneuerbarem Strom
                                           2007-2017
NRW                                           + 5,7 %                     526 EW/km   2

Sachsen                                         + 10,5 %                  221 EW/km   2

Baden-Württemberg                               + 11,2 %                  310 EW/km   2

Saarland                                        + 12,2 %                  385 EW/km   2

Hessen                                          + 14,9 %                  297 EW/km   2

Thüringen                                       + 17,2 %                  133 EW/km   2

Rheinland-Pfalz                                 + 20,4 %                   49 EW/km   2

Bayern                                          + 21,0 %                  185 EW/km   2

Bund                                            + 21,7 %                  237 EW/km   2

Tabelle 1: Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch – Zuwachs 2007 bis 2017
Datenquelle: Agentur für Erneuerbare Energien, Datenblätter Strom

Im Vergleich mit Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, NRW, Thüringen und Sachsen
kommt die besondere Stellung des Saarlandes als verhältnismäßig kleines Bundesland zum Tragen. Na-
türlich ist die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in absoluten Zahlen gemessen geringer als in
den großen Flächenländern. Dieser Unterschied relativiert sich deutlich, wenn man die erneuerbare
Stromerzeugung pro Kopf betrachtet. Hier liegt das Saarland (1.389 kWh/a/EW) noch vor Hessen (1.171
kWh/a/EW) und fast gleichauf mit Baden-Württemberg (1.488 kWh/a/EW).

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Diagramm 4: Strom aus Wind und Photovoltaik 2017 – ausgewählte Bundesländer
Datenquelle: Agentur für Erneuerbare Energien, Datenblätter Strom

Die absoluten Zahlen für das Jahr 2017 zeigen, dass im Saarland mit 390 GWh aus Photovoltaik (ohne
Eigenverbrauch) und 670 GWh aus Windkraft verhältnismäßig wenig erneuerbarer Strom erzeugt wurde.
Ganz anders sieht es jedoch aus, betrachtet man die Zahlen in Relation zur Fläche oder zur Bevölke-
rungszahl, wie die beiden nachfolgenden Diagramme zeigen.

Diagramm 5: Strom aus Photovoltaik 2017 – ausgewählte Bundesländer
Datenquelle: Agentur für Erneuerbare Energien, Datenblätter Strom

Die Stromerzeugung aus Photovoltaik pro Kopf der Bevölkerung rangiert im Saarland mit 394 kWh/a im un-
teren Mittelfeld. Der Wert liegt zwar mit Abstand hinter den Werten von Rheinland-Pfalz (936 kWh/a) und
Bayern (860 kWh/a), aber auch deutlich vor denen von NRW (198 kWh/a) und Hessen (255 kWh/a).

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Diagramm 6: Strom aus Windkraft 2017 – ausgewählte Bundesländer
Datenquelle: Agentur für Erneuerbare Energien, Datenblätter Strom

Bezogen auf die Landesfläche ist das Saarland bei der Stromerzeugung aus Windenergie im Jahr 2017
mit 2.611 kWh/ha Spitzenreiter, ganz dicht gefolgt von NRW mit 2.596 kWh/ha. Es liegt somit um ein Viel-
faches vor den großen Flächenländern Bayern (643 kWh/ha) und Baden-Württemberg (554 kWh/ha).
Es ist im Saarland also heute schon gelungen, für den Bau von Windkraftanlagen prozentual fast fünfmal
mehr Flächen zu realisieren als in Baden-Württemberg oder Bayern. Dennoch sollte sich das Saarland
auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Der insgesamt verhältnismäßig hohe Stromverbrauch durch die ener-
gieintensive Industrie begründet sozusagen nach dem Verursacherprinzip eine ganz besondere Verpflich-
tung, die Energiewende aktiv zu betreiben.

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

3.2    Ausbaukorridore und Ziele 2025 und 2030
Die im Rahmen des vorliegenden Gutachtens dargestellten Ausbaukorridore basieren auf den aus
Geofachdaten ermittelten Flächenpotenzialen. Darüber hinaus wird die Entwicklung der letzten Jahre be-
rücksichtigt sowie die durch das Ausschreibungsregime gemäß EEG vorgezeichnete Entwicklung für die
kommenden Jahre.

Die kurzfristige Entwicklung bis 2022 ist durch den Stand der Ausschreibungen bei den Windkraft- und
Freiflächen-PV-Anlagen absehbar. Der Spielraum bis 2025 ist begrenzt, eine komplette Trendwende
nicht zu erwarten, da – gesetzt den Fall, die Rahmenbedingungen ändern sich – ein entsprechender Ef-
fekt erst mit zeitlichem Verzug von mindestens 2 Jahren eintreten wird.

Für die Zeit nach 2025 liegen die Rahmenbedingungen auf Bundes- und europäischer Ebene im Bereich
des Spekulativen, ebenso wie die technische Weiterentwicklung der Windkraftanlagen und PV-Module.
Der Spielraum zwischen dem minimalen und dem maximalen Ausbaukorridor ist daher größer.

Die folgenden beiden Diagramme zeigen den minimalen und maximalen Ausbaukorridor bis 2025 und
2030 sowie das realistische Ausbauziel.

Diagramm 7: Ausbaukorridore Windkraft und Photovoltaik 2025 / 2030

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Diagramm 8: Deckung des Strombedarfs im Saarland – Entwicklung 2009 – 2020 und Ausbaukorridore
bis 2030
Die Ausbaukorridore für 2025 und 2030 zeigen, dass das Saarland große Anstrengungen unternehmen
muss, um bis 2030 maximal 54 % seines Strombedarfs erneuerbar decken zu können. Realistische Aus-
bauziele liegen bei 26 % für 2025 und 36 % für 2030. Details zu den Ausbaukorridoren werden in
Kapitel 7 dargestellt.

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

4        Windkraft
4.1     Entwicklung der Windkraft im Saarland
4.1.1 Entwicklung 2009 bis 2019
Das folgende Diagramm sowie die Tabelle in Anlage 4 zeigen, dass der Ausbau der Windkraft nach ei-
nem Höchststand im Jahr 2017 (Inbetriebnahme von 38 Anlagen mit insgesamt 110 MW) bis zum Jahr
2019 quasi zum Erliegen kam (Inbetriebnahme von 2 Anlagen mit insgesamt 7 MW). Freilich steht diese
Entwicklung auch im Zusammenhang mit bundespolitischen Vorgaben und bundesweiten Trends.

Im Jahr 2020 kann mit einem Zubau von 13 bereits genehmigten Anlagen (insgesamt 43 MW) gerechnet
werden. Für diese genehmigten Anlagen wurden im Rahmen der Windenergie-Ausschreibungen Zu-
schläge erteilt.

Diagramm 9: Zubau an Windkraft im Saarland ab 2009
Datenquelle: LVGL

Diagramm 10: Zubau an Windkraft in Deutschland ab 2009
Datenquellen: Bundesnetzagentur, BWE

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Die Entwicklung der Windkraft im Saarland folgt einer ähnlichen Dynamik wie die bundesweite Entwick-
lung (siehe Diagramme 9 und 10). Ab dem Jahr 2013 ist ein deutlicher Zuwachs an Anlagenleistung zu
verzeichnen. Bundesweit verdoppelte sich die Zubaurate im Jahr 2014, um dann bis 2017 auf relativ ho-
hem Niveau zu bleiben. Diese Entwicklung verlief im Saarland zögerlicher.

Sowohl im Saarland als auch bundesweit wurden die höchsten Zubauraten 2017 erreicht, wobei der steile
Peak im Saarland auf eine weniger homogene Entwicklung als im Bund hinweist. Mit dem deutlichen Ab-
sturz in den Jahren 2018 und 2019 folgt das Saarland dem bundesweiten Trend.

4.1.2 Zukünftige Entwicklung
Zur Abschätzung der zukünftigen Entwicklung wurden verschiedene Experten befragt. In den Gesprä-
                                                                                4

chen ging es vor allem darum, ob Windparks südlich der sogenannten Main-Linie zukünftig noch wirt-
schaftlich zu betreiben sind. Die wesentlichen Erkenntnisse werden im Folgenden zusammengefasst:

Die Windparks im Süden werden weder von der Größe noch von der Wirtschaftlichkeit her jemals mit
Windparks im Norden konkurrieren können. Die Standorte im Süden sind tendenziell teurer, weil man
wegen der niedrigeren Windgeschwindigkeiten höhere Türme braucht und die Erschließungssituation
aufgrund der Topographie oft schwieriger ist als im Flachland. Limitierender Faktor für die Größe von
Windparks ist neben der Topographie auch die Bevölkerungsdichte. Beides betrifft das Saarland insbe-
sondere – es ist sowohl dicht besiedelt als auch topographisch anspruchsvoll.

Solange die durchschnittlichen Zuschlagswerte bei den EEG-Ausschreibungen jedoch bei 6 Ct./kWh und
darüber liegen, sind Windparks auch im Süden generell wirtschaftlich zu betreiben. Ein Hemmnis besteht
darin, dass die Kalkulierbarkeit schwierig ist, weil man im Vorfeld nicht weiß, wie hoch der Zuschlagspreis
sein wird.

→ Maßnahme 10

In den südlichen, topographisch anspruchsvolleren Bundesländern liegen die windhöffigsten Standorte oft
im Wald. Höhenrücken, auf welchen häufig die Gemeindegrenzen verlaufen, weisen aufgrund ihrer Ex-
poniertheit hohe Windgeschwindigkeiten auf und liegen weit von den Siedlungsflächen entfernt. Daher
kommt der Windkraft im Wald im Süden eine besondere Bedeutung zu. In Rheinland-Pfalz und Baden-
Württemberg liegen 60 – 80 % der bezuschlagten Anlagen im Wald.

→ Maßnahme 7

Die Anlagentechnologie entwickelt sich hin zu mehr Anlagen auch für Schwachwindstandorte. Diese An-
lagen haben höhere Türme und größere Rotoren und liefern auch bei durchschnittlichen Windgeschwin-
digkeiten noch gute Erträge. Sie amortisieren sich allerdings langsamer als die Anlagen, die im nördli-
chen Flachland gebaut werden.

→ Maßnahme 6

4   FA Wind, EnBW, ABO-WIND, DunoAir, GAIA

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Die zur Verfügung stehenden Flächen sind elementar für den Ausbau der Windkraft. Beispiel Schleswig-
Holstein: Nachdem im Jahr 2010 in großem Umfang neue Flächen ausgewiesen wurden, ist der Zubau an
Windkraftanlagen im Jahr 2014 explosionsartig angestiegen.

→ Maßnahme 5

In allen Bundesländern gibt es gleichermaßen Probleme beim Ausbau der Windkraft wegen Artenschutz-
belangen. Die entscheidenden Rechtsgrundlagen, an die sich alle Länder zu halten haben, fußen auf eu-
roparechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben. Der Vollzug des Artenschutzes auf Grundlage des
BNatSchG liegt in der Zuständigkeit der Länder. Hier werden derzeit unterschiedliche Lösungsansätze
entwickelt. In Hessen beispielsweise wird der Artenschutzleitfaden von 2012 überarbeitet. Auch im Saar-
land gibt es einen Artenschutzleitfaden, der derzeit aktualisiert wird. Ziel ist es, den Genehmigungsbe-
hörden klare Vorgaben zur Verfügung zu stellen, damit die Mitarbeiter rechtssichere Entscheidungen tref-
fen können.
→ Maßnahme 26

4.2      Potenzialflächen
Für die Potenzialanalyse im Bereich Windkraft wurden die maßgeblichen Flächenkriterien (siehe folgende
Kapitel) untereinander abgeschichtet und in unterschiedlichen Kombinationen analysiert und bewertet.
Um die zu erwartende technische Entwicklung realistisch abschätzen zu können, wurden Interviews mit
Projektierern und Experten geführt. Die wesentlichen Ergebnisse sind auch in die Kapitel 4.1.2 und 4.6
                            5

eingeflossen.

Die vorliegende Potenzialstudie baut im Bereich Windkraft auf den Ergebnissen der AL-PRO-Studie aus
dem Jahr 2011 auf. Aufgabe dieser Studie war es, die grundsätzlich vorhandenen, technisch realisierba-
ren Potenziale zu ermitteln. Der entscheidende Faktor war dabei die Windhöffigkeit, dargestellt durch
Windgeschwindigkeit und Windleistungsdichte (siehe Abb. 1 und 2). Gleichzeitig wurden die Belange der
Landwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes und des Denkmalschutzes gewahrt.

                                Windgeschwindigkeit
                                (m/s) im Jahresmittel   Windleistungsdichte
                                                        (W/m2) im Jahresmittel

Windklasse I                            5,5                       195

Windklasse II                           6,0                       253
Windklasse III                          6,5                       321

Tabelle 2: Windklassen gemäß AL-PRO-Studie (AL-PRO 2011)
Die AL-PRO-Studie stellt mehrere Szenarien dar, mit unterschiedlichen nutzbaren Potenzialflächen, je
nach Windklasse (I, II oder III), Nabenhöhe (100 oder 150m) und Anlagenklasse (2 MW, 3 MW oder 6
MW).

5   FA Wind, EnBW, ABO-WIND, DunoAir, GAIA

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Abb. 1: Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit in 150 m über Grund (AL-PRO 2011)

Abb. 2: Mittlere jährliche Windleistungsdichte in 150 m über Grund (AL-PRO 2011)

                                                                                   Seite 18
Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Der vorliegenden Potenzialermittlung liegt der Datensatz „Windpotenzialflächen MW3_WK1_NH150_-
40/45dB“ (siehe Abb. 3 und Anlage 5) zugrunde, also die Potenzialflächen, die für Windklasse I (ab 5,5 m/s
         6

im Jahresdurchschnitt) in 150 m Höhe und 3-MW-Anlagen ermittelt wurden. Diese Flächenkulisse wurde
ausgewählt, weil die Anlagen der 4,5-MW-Klasse, die der Potenzialberechnung zugrunde liegen (siehe Ka-
pitel 4.6), eine Höhe von ca. 160 m haben und zunehmend auch für Schwachwindstandorte geeignet sind.

Abb. 3: Nutzbare Windpotenzialflächen, Windklasse I, Nabenhöhe 150 m, Anlagenklasse 3 MW (AL-PRO
2011)

Die durch die AL-PRO-Studie vorgegebene Flächenkulisse kann zukünftig gegebenenfalls erweitert wer-
den, wenn die Vorranggebiete für Freiraumschutz im nächsten Landesentwicklungsplan nicht mehr als
hartes Ausschlusskriterium für Windkraft gelten.

4.3    Vorranggebiete und Konzentrationszonen / Gemeinden mit Ausschlussflächen
Bis zum Jahr 2011 wurde die Windkraftnutzung durch die Landesplanung gesteuert. Die im Landesentwick-
lungsplan (LEP) ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie (VE) entfalteten eine Ausschlusswirkung
für das übrige Gemeindegebiet.

Durch die 1. Änderung des LEP wurde die Ausschlusswirkung der VE aufgehoben. Die Steuerung ging in
die Hand der Kommunen über, die seit 2011 die Möglichkeit haben, geeignete Gebiete auch außerhalb
der Vorranggebietskulisse als sogenannte Konzentrationszonen (KoZo) auszuweisen. Im Hinblick auf die
Anpassungspflicht kommunaler Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB sind
die Gemeinden verpflichtet, die VE in ihre Konzentrationszonenkulisse der Flächennutzungspläne aufzu-
nehmen.

6Beschreibung zum Datensatz: Nutzbare Windpotenzialflächen der Windklasse 1 (ab 195 W/m²) in 150 m Höhe ab-
züglich der harten Ausschlussflächen für Windenergieanlagen der 3MW-Leistungsklasse für das 40/45-dB-
Emissionsschranken-Szenario.

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Derzeit (Stand November 2019) haben 35 Kommunen Konzentrationszonen für Windenergie in ihren Flä-
chennutzungsplänen festgesetzt (siehe Anlage 6). Dazu zählen die 10 Gemeinden des Regionalverban-
des Saarbrücken, die einen gemeinsamen Flächennutzungsplan haben. Für diese Gemeinden gilt, dass
die Konzentrationszonen ebenso wie die gegebenenfalls nachrichtlich aus dem LEP übernommenen Vor-
ranggebiete Ausschlusswirkung entfalten und im übrigen Gemeindegebiet keine weiteren Windkraftanla-
gen errichtet werden können.

Weitere 3 Gemeinden haben die Vorranggebietskulisse aus dem LEP in ihre Flächennutzungspläne
übernommen, jedoch keine eigenen Konzentrationszonen ausgewiesen. Für diese Gemeinden gilt, dass
die Errichtung von Windenergieanlagen sowohl in den Vorranggebieten als auch nach § 35 BauGB im
Außenbereich zulässig ist. Die Vorranggebiete entfalten also für die Gemeinden, die das Thema Wind
nicht explizit in den Flächennutzungsplänen behandelt haben, keine Ausschlusswirkung.

         Bestehende Konzentrationszonen und Vorranggebiete in Kommunen mit
         Ausschlussflächen: 4.515 ha
                Das entspricht 1,7 % der Fläche des Saarlandes.
         Konzentrationszonen im Verfahren: 1.033 ha7
                Der Anteil erhöht sich auf 2,1 % der Landesfläche.

4.4        Realisierbares Potenzial in Gemeinden ohne Ausschlussflächen
Für Gemeinden, die keine rechtskräftigen Konzentrationszonen in ihren Flächennutzungsplänen ausge-
wiesen haben, gibt es grundsätzlich keine Ausschlussflächen für die Windkraftnutzung. Es wurde daher
untersucht, wie viele Potenzialflächen hier theoretisch zur Verfügung stehen könnten.

         Windpotenzialflächen gemäß AL-PRO-Studie: 25.954 ha
         Das entspricht fast genau 10 % der Fläche des Saarlandes.
                davon in Gemeinden mit Ausschlussflächen: 20.580 ha oder 79 %
                davon in Gemeinden ohne Ausschlussflächen: 5.370 ha oder 21 %

Für 7 Gemeinden, die bislang keine Konzentrationszonen ausgewiesen haben, sind derzeit (Stand De-
zember 2019) FNP-Änderungen im Verfahren . Mit deren Inkrafttreten werden die Konzentrationszonen
                                                     8

Ausschlusswirkung entfalten.

Die Windpotenzialflächen in Gemeinden ohne Ausschlussflächen werden durch die oben genannten
FNP-Änderungen auf 1.450 ha reduziert. Weitere 950 ha entfallen durch Restriktionen aus ziviler Luftfahrt
(siehe auch Kapitel 4.10.1).
         Es verbleibt ein realisierbares Potenzial in Gemeinden ohne
         Ausschlussflächen von ca. 500 ha.

7Die Verfahren der Gemeinden Gersheim, Mandelbachtal, Eppelborn und St. Wendel ruhen derzeit und werden
möglicherweise nicht weiter verfolgt.
8   Eppelborn, Gersheim, Illingen, Mandelbachtal, Rehlingen-Siersburg, St. Wendel, Wallerfangen

                                                                                                   Seite 20
Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

4.5    Zusammenfassung Potenzialflächen
Die folgende Tabelle 3 liefert eine Übersicht über die Potenzialflächen für Windenergie im Saarland, die in
den vorangegangenen Kapiteln ermittelt wurden.

Für das Saarland ergibt sich eine Summe von knapp 6.000 ha. Dies entspricht etwas mehr als 2 % der
Fläche des Saarlandes.

In Abbildung 4 werden diese Potenzialflächen grafisch dargestellt. Eine größere Version dieser Über-
sichtskarte mit allen Potenzialflächen sowie den bestehenden und geplanten Windkraftanlagen findet sich
auch im Anhang (Anlage 7).

Bestehende Konzentrationszonen und Vorranggebiete                4.515 ha
in Kommunen mit Ausschlussflächen

Konzentrationszonen im Verfahren                                 1.033 ha

Realisierbares Potenzial (AL-PRO-Potenzialflächen) in             514 ha
Gemeinden ohne Ausschlussflächen

Flächenverlust durch anstehende FNP-Änderung in                  - 165 ha
Ottweiler

Summe                                                            5.897 ha

Tabelle 3: Windpotenzialflächen in ha – Stand November 2019

Abb. 4: Konzentrationszonen und Potenzialflächen für Windkraft

                                                                                                  Seite 21
Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

4.6    Annahmen zu zukünftigen Windkraftanlagen

4.6.1 Anlagentypen und -größen
Die neuesten im Saarland in Betrieb gegangenen Windparks (z.B. Windpark Bous, Windpark Schwal-
bach) werden mit 3-MW-Anlagen betrieben. Nach Angaben von Projektierern werden Anlagen der 3-MW-
Klasse im Jahr 2020 aus dem Programm genommen. Heutige Planungen, beispielsweise für die Jahre
2023/24, setzen auf mindestens 4,5-MW-Anlagen. Die Anlagen sind zunehmend auch für Schwachwind-
standorte geeignet.

Beispiele für Anlagen, von denen die meisten in den Jahren 2020/2021 in die Serienproduktion gehen:

  Hersteller                    Leistung           Rotordurchmesser           Nabenhöhe
  Vensys                        5,6 MW                   170 m                   165 m
  Enercon                       4,6 MW                   160.m                   166 m
  Vestas                        5,6 MW                   162 m                   166 m
  Siemens SGRE                  6,0 MW                   170 m                   165 m
  Nordex                        5,7 MW                   163 m                   164 m

Tabelle 4: Windkraftanlagen – Modelle, die in den nächsten Jahren im Saarland zum Einsatz kommen
könnten
Der Potenzialberechnung liegen die Potenzialflächen der Windklasse I zugrunde, d.h. ab einer Windge-
schwindigkeit von 5,5 m/s im jährlichen Mittel. Vor diesem Hintergrund werden für den Zubau bis 2030
Anlagen mit einer Leistung von 4,5 MW angenommen. Größere Anlagen sind in Anbetracht der topo-
graphischen Gegebenheiten im Saarland auch wegen des Transports als limitierender Faktor nicht zu
erwarten.

4.6.2 Vollbenutzungsstunden
Es werden 2.200 Vollbenutzungsstunden pro Jahr zugrunde gelegt. Der Wert orientiert sich an den Erfah-
rungen aus den Windparks Bous und Schwalbach, die im Sommer 2018 in Betrieb gegangen sind und im
laufenden Jahr 2019 durchschnittliche Windgeschwindigkeiten von 5,6 bzw. 5,7 m/s verzeichnet haben.

4.6.3 Abstände zwischen den Anlagen
Die benötigen Abstände der Anlagen in einem Windpark betragen in Hauptwindrichtung das 5-Fache des
Rotordurchmessers und in Nebenwindrichtung das 3-Fache des Rotordurchmessers (siehe Abbildung 3),
bei einem Rotordurchmesser von 160 m also 800 m bzw. 480 m.

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Abb. 5: Lage der Windkraftanlagen in einem Windpark

Das Potenzial ist also rein rechnerisch nur annäherungsweise zu ermitteln. Für die vorliegende Studie
wird angenommen, dass zukünftige Anlagen der 4,5-MW-Klasse einen Flächenbedarf in einem Windpark
von 17 ha pro Anlage haben.
Das tatsächliche Potenzial hängt jedoch von vielen standortspezifischen Voraussetzungen ab und kann
nur durch eine Einzelfallprüfung präzise ermittelt werden. Einflussfaktoren sind
     eine Mindestgröße der Konzentrationszone (um nicht durch vereinzelte Anlagen die Landschaft zu
    „verspargeln“),
     Form und Ausrichtung der Konzentrationszone im Hinblick auf die Hauptwindrichtung,
     Lage der Anlagen im Windpark, in Abhängigkeit von der Hauptwindrichtung,
      die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob nur der Mast oder die gesamte Rotorfläche innerhalb
     der Konzentrationszone liegen muss.
Die Frage ‚Mast oder Rotor‘ spielt eine ganz entscheidende Rolle. Bei einem Rotordurchmesser von 160 m
kann die Anzahl von potenziellen Anlagen innerhalb einer bestimmten Fläche erheblich variieren, je
nachdem, ob der Mast direkt an die Grenze gebaut werden darf oder (auf allen Seiten) 80 m davon zu-
rückweichen muss.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.2004 (BVerwG 4 C 3/04) genügt es, Bau-
grenzen für Fundament und Turm festzusetzen, um die räumliche Anordnung von Windkraftanalgen auf
den Baugrundstücken festzulegen. Baugrenzen für die Rotoren sind nicht zwingend erforderlich. Aller-
dings sind gemäß dem oben genannten Urteil die äußeren Grenzen des Bauleitplans oder die Grenzen
von Baugebieten oder Bauflächen (vgl. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO) stets von der gesamten Wind-
kraftanlage einschließlich des Rotors einzuhalten.

Die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplans gilt jedoch nach § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB nur „in
der Regel“. In begründeten Ausnahmefällen können die Rotoren der Windkraftanlage über die Abgren-
zung des Flächennutzungsplans hinausragen. Entscheidend ist, dass die planerische Konzeption der
Gemeinde nicht infrage gestellt wird (OVG Lüneburg, Urteil vom 15.5.2009 - 12 LC 55/07).

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Wenn in einem Flächennutzungsplan konkrete Planaussagen, deren Bedeutung gesetzlich begründet
wurde, in Bezug auf Rotorflächen fehlen, ist eine einzelfallbezogene Bestimmung der Reichweite der
rechtlichen Bedeutung der Grenzziehung im Rahmen der Konzentrationszonenplanung einer Gemeinde
möglich. Wie die Grenzziehung von Gebietsdarstellungen im Rahmen der Flächennutzungsplanung bei
Vollzug des Plans zu verstehen sein soll, bleibt daher der planerischen Entscheidung der plangebenden
Gemeinde vorbehalten.

→ Maßnahme 6

4.7    Bestand an Windkraftanlagen
Laut Datensatz des LVGL sind im Saarland Ende 2019 201 Windkraftanlagen mit einer Leistung von insge-
samt 477 MW in Betrieb (siehe Anlage 3). Weitere 12 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 39 MW sind
genehmigt.

29 der bestehenden Anlagen sind seit mindestens 15 Jahren in Betrieb und kommen gegebenenfalls für
ein Repowering in Frage (siehe Kapitel 4.11).

Die Standorte der Bestandsanlagen sind überwiegend in den Konzentrationszonen (FNP) und Vorrang-
gebieten für Windenergie (LEP/FNP). 20 Anlagen stehen außerhalb dieser Flächenausweisungen.

4.8    Restpotenzial innerhalb Potenzialflächen
Rein rechnerisch lässt sich das verbleibende Potenzial innerhalb der Potenzialflächen (siehe Kapitel 4.5)
nur annäherungsweise abbilden. Die bestehenden Anlagen gehören größtenteils zur Leistungsklasse 1,5
bis 3 MW. Nimmt man für diese Anlagen einen Flächenbedarf im Windpark (Abstandsflächen zu anderen
Anlagen) von 10 ha an und für die genehmigten Anlagen, die oberhalb der 3 MW Klasse liegen, einen
Flächenbedarf von 17 ha, ist davon auszugehen, dass ca. 2.000 ha belegt sind.

Für weitere ca. 780 ha bzw. 46 Anlagen wurde ein Genehmigungsantrag nach dem BImSchG bereits ab-
gelehnt.

 Potenzialflächen                                              5.897 ha

 - davon bereits mit WKA belegt                               - 2.014 ha

 - davon bereits abschlägig beschieden                          - 782 ha

 - entfallen durch Vorgaben LWaldG                              - 654 ha

 - entfallen durch Restriktionen zivile Flugsicherung           - 360 ha

 Verbleibendes Potenzial                                       2.087 ha

Tabelle 5: Belegte und aus diversen Gründen entfallende Potenzialflächen für Windkraft
      Die Potenzialflächen sind zu 65 % ausgereizt.

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Die verbleibenden Potenzialflächen bieten nur noch wenig Ausbaupotenzial. Planungen für 70 Anlagen
wurden bereits zurückgezogen, noch bevor sie ins Genehmigungsverfahren gegangen sind. Es folgt ein
Auszug der eingestellten Planungen:

  Wadern (Wadrill)            3 WKA x 5 MW        mangelnde Akzeptanz auf
                                                  lokaler Ebene

  Gersheim (Utweiler/        5 WKA x 5 MW         Dichte an artenschutzfachlichen
  Medelsheim)                                     Kriterien (v.a. Rotmilan)

  Mandelbachtal (Allen-      4 WKA                natur- und artenschutzfachliche
  bach)                                           Belange/ Biosphärenreservat
                                                  führten bislang zu einer Nicht-
                                                  Beplanung der Fläche

  Perl (Sinz)                 5 WKA               Naturschutz und mangelnde
                                                  Akzeptanz auf lokaler Ebene

  Nalbach                     3 WKA x 5 MW        mangelnde Akzeptanz auf
                                                  lokaler Ebene

  Beckingen                   2 WKA x 5 MW        mangelnde Akzeptanz auf
                                                  lokaler Ebene

Tabelle 6: Eingestellte Planungen für Windparks (Auszug)

      Umwelt- und Artenschutz sowie mangelnde Akzeptanz und fehlender politi-
      scher Wille vor Ort führen dazu, dass ein großer Teil der Potenzialflächen
      unter heutigen Rahmenbedingungen nicht genutzt werden kann.

Die Ausweisung von weiteren Potenzialflächen / Konzentrationszonen ist daher notwendig, wenn der
Ausbau der Windkraft nicht zum Erliegen kommen soll. Die Entwicklung der letzten Jahre unterstützt die-
se These (siehe auch Kapitel 4.1).

→ Maßnahme 5

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

4.9     Waldflächen
Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist im Saarland seit 2013 erlaubt, da damals die Errichtung
von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten (LSG), zu denen die Waldflächen gehörten, für zu-
lässig erklärt wurde. Diese Regelung läuft Ende 2020 aus. Dann wird es zu weiteren Verlusten der in den
vorangegangenen Kapiteln dargestellten Windpotenzialflächen kommen sofern die Regelung nicht ver-
längert wird.

Diese Gesetzesänderung wurde vorgenommen, weil das Saarland über einen verhältnismäßig hohen
Waldanteil von ca. 38 % der Landesfläche verfügt und man somit vor allem bewaldete Höhenlagen mit
oftmals guten Windhöffigkeiten erschließen konnte. Die Zulässigkeit ist allerdings nur gegeben, wenn
keine landschaftsschutzrechtlichen Belange entgegenstehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Natur-
schutzgebiet (NSG) an ein LSG grenzt. Dann muss ein Puffer von 200m um das NSG eingerichtet wer-
den.

Durch eine Ende 2017 erfolgte Änderung des Landeswaldgesetzes ist die Errichtung von Windenergiean-
lagen seitdem auf historisch alten Waldstandorten des Staatsforstes unzulässig. Die erfolgten Änderun-
gen in dem Gesetz greifen nicht bei Kommunalwald- und Privatwaldflächen, die immerhin mehr als die
Hälfte (58 %) der saarländischen Wälder ausmachen. 42 % des Waldes befindet sich im Eigentum des
Saarlandes.

Laut aktuellem Landeswaldgesetz (LWaldG vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 13. Februar 2019) werden folgende Flächen für Windkraftanlagen ausgeschlossen:

       Waldschutzgebiete
      § 20b, Abs. 1 LWaldG: „Waldschutzgebiete sind Waldgebiete mit einer Größe von mindestens 100
      Hektar, die als Naturwaldzelle oder Naturschutzgebiet ausgewiesen und dauerhaft der Bewirtschaf-
      tung entzogen sind."
       Historisch alte Waldstandorte
      § 8, Abs. 2 LWaldG: „Auf Grundflächen, auf denen sich seit mindestens 1817 Wald im Sinne des § 2
      dieses Gesetzes befindet (Historisch alter Wald), stehen im Staatswald die Belange des Natur- und
      Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, in
      der Regel entgegen."
      § 28, Abs. 1 (6) LWaldG: „Im Historisch alten Wald ist die Errichtung von baulichen Anlagen, die der
      Nutzung der Windenergie dienen, unzulässig, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse
      für die Errichtung vorliegt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn am Errichtungs-
      standort in 150 Meter Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321
      W/m² gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschlie-
      ßung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“

→ Maßnahme 9

Die in § 28, Abs. 1 (6) LWaldG formulierte Ausnahmeregelung könnte auf einer Fläche von 639 ha An-
wendung finden. So viele historisch alte Waldstandorte im Staatswald weisen in 150 Meter Höhe eine
mittlere Windleistungsdichte von mindestens 321 W/m² auf. Der Standort muss bereits erschlossen oder
vorbelastet sein.

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

       Windpotenzialflächen gemäß AL-PRO-Studie: 25.954 ha
             davon im Wald: 14.949 ha oder 58 %
             davon außerhalb des Waldes: 11.005 ha oder 42 %

Bei Anwendung aller Kriterien des Landeswaldgesetzes – also nach Abzug von Waldschutzgebieten ge-
mäß § 20b, Abs. 1 LWaldG und historisch alten Waldstandorten im Staatsbesitz gemäß § 8, Abs. 2
LWaldG – fällt folgendes Potenzial weg:

       Windpotenzialflächen gemäß AL-PRO-Studie im Wald: 14.949 ha
             davon entfallen durch Anwendung des LWaldG: 3.786 ha oder 25 %
       Konzentrationszonen und Vorranggebiete im Wald: 2.358 ha
             davon entfallen durch Anwendung des LWaldG: 654 ha oder 28 %

Anschließend wurde geprüft, welchen Anteil an diesen Einbußen die historisch alten W aldstandorte ge-
mäß § 8, Abs. 2 LWaldG haben. Das Ergebnis der Flächenberechnung ergab annähernd dieselben Zah-
len wie bei Anwendung aller Kriterien des Landeswaldgesetzes (siehe oben). In der Tat ist es so, dass es
innerhalb der Windpotenzialflächen und Konzentrationszonen kaum Waldschutzgebiete gibt, die außer-
halb historisch alter Waldstandorte liegen. Die Flächenkulissen sind weitestgehend deckungsgleich.

4.10    Sonstige Einflussfaktoren

4.10.1 Restriktionen durch zivile Luftfahrt
Zu den Belangen der Luftfahrtbehörde wurden vom Auftraggeber folgende Informationen als Geodaten
zur Verfügung gestellt:

       Flugplätze: Mindestabstände von Hindernissen zu Platzrundenbereichen
       Flugplätze: Hindernisbegrenzungsflächen
       Hubschrauberlandeplätze: An-/Abflugbereiche
       Flughafen Saarbrücken: Bauschutzbereich
       Flughafen Saarbrücken: Circling-Verfahren
       Flughafen Saarbrücken: Mindestabstände zu Sichtflugverfahren und Meldepunkten
       Modellfluggelände: Genehmigter Flugraum + 150 m
      Anlagenschutzbereiche ziviler Flugsicherungseinrichtungen (Stand : 11.09.2019)
Insgesamt sind 26 % der Fläche des Saarlandes mit Restriktionen durch die zivile Luftfahrt belegt. Betrof-
fen sind 6.616 ha oder 25 % der AL-PRO-Potenzialflächen für Windkraft und 360 ha oder 8 % der beste-
henden Konzentrationszonen.

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Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien

Abb. 6: Restriktionsflächen durch Anforderungen der zivilen Luftfahrt
Eine größere Version dieser Übersichtskarte mit allen Restriktionsflächen findet sich auch im Anhang
(Anlage 8).

Die Flächen sind auch auf der Potenzialkarte Windenergie (Anlage 2) dargestellt. Sie schließen eine Nut-
zung durch Windkraft generell nicht aus, da immer eine Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmi-
gungsverfahrens stattfindet. Die Potenzialkarte Windenergie zeigt, dass es sowohl Konzentrationszonen
als auch bestehende Windkraftanlagen innerhalb der Restriktionsflächen gibt.

Eine Einzelfall-Auswertung, die Aufschluss darüber gibt, warum diese Anlagen hier genehmigungsfähig
waren, findet sich in Anlage 9.

4.10.2 Restriktionen durch militärische Luftfahrt
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr gibt keine flächen-
scharfen Informationen zu Restriktionsflächen heraus, sondern meldet seine Interessen im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens und auf den Einzelfall bezogen an. Bisher hat keine der detaillierten Einzelfall-
betrachtungen zum Wegfall einer Windkraftanlage geführt.

4.10.3 Restriktionen wegen Artenschutzauflagen
Bei der Ermittlung der Potenzialflächen (AL-PRO) wurden Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, NATURA-
2000-Gebiete und Vogelschutzgebiete berücksichtigt. Hinzu kamen im Rahmen der vorliegenden Studie
Waldschutzgebiete gemäß § 20b, Abs. 1 LWaldG und Naturdenkmäler, welche in der Windpotenzialkarte

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