Endlich daheim - "Junges Wohnen" in Schärding
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„Junges Wohnen“ ist eine spezielle Förderung des Landes Oberösterreich. Sie wurde ins Leben gerufen, um jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren den Schritt in ein unabhängiges Leben mit eigener leistbarer Wohnung zu erleichtern. Durch die Gewährung niedrigstverzinster Wohnbaudarlehen sowie durch die Einschränkung der Wohnungsgrößen (bis max. 65 m²) können die Mieten sehr günstig gestaltet werden. In der Stadtgemeinde Schärding errichten wir für Sie nun in sonniger Lage am Kainzbauernweg ein Wohnprojekt mit 36 Mietwohnungen in dieser attraktiven Wohnform. Der kompakte dreigeschossige Baukörper mit Flachdach besticht durch seine schlichte moderne Form- gebung. Die Wohnungen teilen sich in 6 Einraum-, 18 Zweiraum- und 12 Dreiraumwohnungen mit ca. 30, 45 und 65 m² auf. Die Wohnungen sind mit ihren hellen und freundlichen Wohnzimmern über- wiegend nach Westen orientiert. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon in der Größe von ca. 6 m². Hier kann Wohnen im Freien stattfinden. Der überdachte Eingangsbereich im Osten des Hauses bietet Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen. Über das zentrale Treppenhaus erreichen Sie Ihre Woh- nung. Für jede der Wohnungen steht ein eigener verschließbarer Lagerraum im jeweiligen Wohngeschoss zur Verfügung. Ein Wäschetrockenraum, der beheizt wird, befindet sich im 1. Obergeschoss, die Haustech- nik ist im 2. Obergeschoss untergebracht. Im Erdgeschoss befindet sich eine große Terrasse mit rund 45 m², ein Ort der zur Begegnung und Kommunikation genutzt werden kann. Ihr Auto parken Sie auf einem der 36 PKW-Stellplätze. Die zentrale Beheizung der Wohnanlage erfolgt durch den Anschluss an das Ferngasnetz. Jede Woh- nung ist darüber hinaus mit einem dezentralen Wohnraumlüftungsgerät ausgestattet. Die Grünflächen stehen den Mietern zur allgemeinen Benützung offen. Sie sind u. a. mit einem Kinder- spielplatz gestaltet. Wir achten bei unseren Wohnprojekten auf eine hochwertige Ausführungsqualität. Beste Materialien und perfekte Verarbeitung haben Priorität. das wohnprojekt
Dieser Plan sowie alle weiteren Pläne in diesem Prospekt beruhen auf dem Projektstand vom Oktober 2020. Geringfügige Änderungen behalten wir uns vor. g uernwe ISG-Neubau a Kainzb Unimarkt Bahnhof die lage
WG 11/ 23/ 35 WG 12/24/36 WG 1/13/25 WG 2/14/26 WG 3/ 15/ 27 45 m² 29,70 m² 45 m² 64,84 m² 64,99 m² + 6 m² + 6 m² + 6 m² + 6 m² Balkon Balkon Balkon Balkon + 6 m² Balkon N ALLGEMEIN WG 10/ 22/ 34 WG 9/21/33 WG 8/20/32 WG WG 6/18/30 WG 5/17/29 WG 4/ 16/ 28 45 m² 45 m² 7/19/31 45 m² 45 m² 64,84 m² 64,84 m² + 6 m² + 6 m² 29,70 m² + 6 m² + 6 m² + 6 m² Balkon Balkon Balkon + 6 m² Balkon Balkon + 6 m² Balkon Balkon regelgeschoss
Lage der Wohnung im Haus Typ A (3-Zimmer-Wohnung) Erdgeschoss: Whg. Nr. 4, 10, 11 1. Obergeschoss: Whg. Nr. 16, 22, 23 2. Obergeschoss: Whg. Nr. 28, 34, 35 MONATLICHE KOSTEN ca. 65 m² Betriebs- u. Wohnfläche Miete Gesamt Heizkosten- Kaution ohne Balkon inkl. Ust. ca. inkl. Ust. ca. pauschale Wohnung Typ A 295 € 149 € 444 € 1.332 € Diese und folgende Preisangaben beruhen auf den am heutigen Tage bekannten Kosten und Förde- rungsbestimmungen (Stand Oktober 2020). 3-zimmerwohnung
Lage der Wohnung im Haus Typ B (3-Zimmer-Wohnung) Erdgeschoss: Whg. Nr. 3 1. Obergeschoss: Whg. 15 2. Obergeschoss: Whg. Nr. 27 MONATLICHE KOSTEN ca. 65 m² Betriebs- u. Wohnfläche Miete Gesamt Heizkosten- Kaution ohne Balkon inkl. Ust. ca. inkl. Ust. ca. pauschale Wohnung Typ B 296 € 149 € 445 € 1.334 € 3-zimmerwohnung
Lage der Wohnung im Haus Typ C (2-Zimmer-Wohnung) Erdgeschoss: Whg. Nr. 2, 5, 6, 8, 9, 12 1. Obergeschoss: Whg. Nr. 14, 17, 18, 20, 21, 24 2. Obergeschoss: Whg. Nr. 26, 29, 30, 32, 33, 36 MONATLICHE KOSTEN ca. 45 m² Betriebs- u. Wohnfläche Miete Gesamt Heizkosten- Kaution ohne Balkon inkl. Ust. ca. inkl. Ust. ca. pauschale Wohnung Typ C 205 € 104 € 309 € 926 € 2-zimmerwohnung
Lage der Wohnung im Haus Typ D (1-Zimmer-Wohnung) Erdgeschoss: Whg. Nr. 1, 7 1. Obergeschoss: Whg. Nr. 13, 19 2. Obergeschoss: Whg. Nr. 25, 31 MONATLICHE KOSTEN ca. 30 m² Betriebs- u. Wohnfläche Miete Gesamt Heizkosten- Kaution ohne Balkon inkl. Ust. ca. inkl. Ust. ca. pauschale Wohnung Typ D 135 € 68 € 203 € 610 € 1-zimmerwohnung
FENSTER - Kunststofffenster mit 3-Scheiben Isolierverglasung in weiß, innen Fensterbänke aus Schichtstoffplatten mit weißer Oberfläche - außen Alufensterbänke. TÜREN - Innentüren: Türblätter in Stahlzarge; weiß lackiert. Wohnungseingangstür: brandhemmend und ein- bruchshemmend mit Sicherheitsschloss und Spion. FUSSBÖDEN - Linoleum in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern, Küche u. Vorraum; Fliesen in dunkelgrau im Bad und WC; Balkon: Holzlattenrost. Estrichplatten auf der Gemeinschaftsterrasse. WANDOBERFLÄCHEN - Fliesen im Bad bis 2,00 m Höhe und im WC bis ca. 1,40 m Höhe; Farbe: weiß; Farbanstrich mit Mineralfarbe in sämtlichen Wohn- und Nebenräumen (weiß), die Decken werden gespachtelt und weiß gestrichen. SANITÄRE INSTALLATIONEN UND EINRICHTUNGEN - Küche: Warm– und Kaltwasseranschluss inkl. Ablauf für Spüle, Anschluss für Geschirrspüler, für Umluftdunstab- zug, E-Herd und für Kühlschrank. Bad/WC: Waschtischanlage (weiß) mit verchromter Einhebelarmatur, Abluftventilator, Waschmaschinenan- schluss. Dusche bodenbündig mit Brausearmatur. Tiefspül-Wandklosettanlage (weiß). ELEKTROINSTALLATIONEN lt. ÖVE Internet und Netzwerkverkabelung im Wohn- und Schlafzimmer vorhanden. TV: Satellitenanlage (Receiver erforderlich, wird von der ISG nicht gestellt). HEIZUNG - Gasheizung - Wärmeabgabe über Fußbodenheizung. Warmwasserbereitung - dezentral mittels Elektro-Warmwasserboiler im Bad. KONTROLLIERTE WOHNRAUMLÜFTUNG - mit Einzelraumgeräten. HEIZWÄRMEBEDARF (HWB) und ENERGIEEFFIZIENZFAKTOR (fGEE) - HWB 27,1 kWh/m²a, fGEE=0,74 PHOTOVOLTAIK - Das Wohnhaus wird voraussichtlich mit einer eigenen Photovoltaikanlage ausgestattet. ausstattung
Diese dezentrale Anlage dient Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit und spart auch noch Heizkosten. Frische, gesunde und hygienisch einwandfreie Luft wird vollautomatisch, mit Wärmerückgewinnung vorgewärmt, den Wohnräumen zugeführt. Die verbrauchte Raumluft wird abgesaugt und ihre Wärme der frischen Luft berührungslos übertragen. Dabei arbeitet die Anlage sehr energiesparend und erzeugt ein angenehmes Raumklima. Sie sparen Heizkosten, erhöhen Ihren Wohnkomfort und entlasten ganz nebenbei noch unsere Umwelt. Die Lüftungsanlage ist für den Dauerbetrieb ausgelegt und entsprechend langlebig. In der kalten Jahreszeit sollte die Anlage permanent in Dauerlüftung betrieben werden. Selbstverständlich können Sie an warmen Tagen im Jahr Ihre Fenster öffnen. Dann empfehlen wir aus Energiespargründen, die Anlage auszuschalten. kontrollierte wohnraumlüftung
ANNUITÄTENDIENST - Anteilige Zinsen und Tilgung für zur Finanzierung der Baukosten verwendete Wohnbauförderungs– und Bankdarlehen. EIGENMITTELVERZINSUNG - Verzinsung der von der ISG eingesetzten Eigenmittel für (Grund-) und Baukosten. AFA (Abschreibung für Abwertung) EIGENMITTEL - Die von der ISG für den Bau der Wohnanlage aufgebrachten Eigenmittel sind nach den geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsge- setzes jährlich um 2 % abzuschreiben. RÜCKLAGENKOMPONENTE - Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist eine Rücklage zur Abde- ckung allfälliger Leerstehungskosten zu bilden. EVB (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) - Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag fließt einem Fonds zu. Aus diesem Fonds werden laufende Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Wohnobjekt finanziert. BETRIEBSKOSTENAKONTO - Die Betriebskostenvorauszahlung für Ihre Wohnung ist eine von der ISG kalkulierte Pauschale. Ihren Vorauszahlungen werden in der Betriebskostenabrechnung die tatsächlich angefallenen Kosten eines Kalenderjahres gegenübergestellt. Aus der entstehenden Differenz ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung. HEIZKOSTENAKONTO - Siehe Betriebskostenakonto. MITGLIEDSBEITRAG - Ihr Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 0,29 pro Monat ist in Ihrer monatlichen Vor- schreibung enthalten. VERWALTUNGSKOSTEN - Der Verwaltungskostenbeitrag wird in seiner Höhe vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten festgesetzt. Er stellt das Entgelt für die Verwaltungstätigkeit der ISG dar. dafür leisten sie ihre monatliche miete
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils maxi- mal auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient. Die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist abhängig von: 1. der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung lebt, 2. der Höhe des Nettoeinkommens (Monatseinkommen x 14/12 = Jahreszwölftel) aller in der Woh- nung lebenden Personen, 3. der angemessenen Wohnnutzfläche (max. 45 m² für die erste Person, max. 15 m² für jede weitere Person), 4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Höchstgrenze Euro 3,70/m² Wohnnutzfläche, wobei die Obergrenze der Wohnbeihilfe Euro 300,00 pro Monat beträgt). Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens 7,00 Euro im Monat aus- macht. Im Falle eines Mietrückstandes kann die Wohnbeihilfe direkt an die Hausverwaltung angewiesen werden. Bürger, die nicht einem EWR-Staat oder nicht einem EU-Staat angehören oder die keinen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ besitzen, können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Bestimmungen des § 6, Abs. 9 bis 14 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 in der geltenden Fassung erfüllen (siehe dazu auf der Homepage des Landes OÖ. www.landoberoesterreich.gv.at). Weitere Fragen zur Wohnbeihilfe beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin, Frau Doris Wiesinger, 07752 858 28-232. wohnbeihilfe
Der/die MieterIn muss eine „förderbare Person“ im Sinne des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 in der geltenden Fassung (§ 2, Zif. 13) sein, d. h. er/sie ist • eigenberechtigt. • Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden (Hauptwohnsitz). Ehepaare müssen denselben Hauptwohnsitz haben. • Die Miet- bzw. Eigentumsrechte an jenen Wohnungen, die in den letzten fünf Jahren vor Zusiche- rung der Förderung mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden, sind binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben. • Bürger, die nicht einem EWR-Staat oder nicht einem EU-Staat angehören, oder die keinen Aufent- haltstitel „Daueraufenthalt-EU“ besitzen, müssen die Voraussetzungen gemäß § 6, Abs. 9 bis 13 erfüllen (siehe dazu auf der Homepage des Landes OÖ. www.land-oberoesterreich.gv.at. • Einkommensgrenzen (ca. jährliches Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld des der Wohnungszusicherung vorangegangenen Kalenderjahres): bei einer Person: € 37.000,00 bei zwei Personen: € 55.000,00 für jede weitere Person ohne Einkommen: € 5.000,00 Der Mietvertrag darf auf max. 8 Jahre abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nicht zulässig. Der Mietvertrag ist so zu gestalten, dass er jedenfalls mit Vollendung des 35. Lebensjahres des Mie- ters/der Mieterin endet. voraussetzungen
Die ISG besitzt die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt somit den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) sowie des Wohnungsgemein- nützigkeitsgesetzes (WGG). Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder zu dienen. Voraussetzung für den Bezug einer Mietwohnung ist daher ein Beitritt zur Genossenschaft. Damit ver- bunden ist wiederum die Zeichnung von Geschäftsanteilen à Euro 36,34. Je nach angestrebter Woh- nungsgröße sind bis 50 m² Wohnfläche ……….. 3 Geschäftsanteile bis 90 m2 Wohnfläche ………. 6 Geschäftsanteile und über 90 m2 Wohnfläche ……... 8 Geschäftsanteile zu erwerben. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt Euro 14,53 und der Mitgliedsbeitrag jährlich Euro 3,48. Bei der Wohnungsvergabe werden unsere Mitglieder sodann bevorzugt (ausgenommen ist die Vergabe von Mietwohnungen durch die jeweiligen Gemeinden). Der Beitritt erfolgt nach Abgabe der Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss. Jedes Mitglied haftet im Insolvenzfalle nicht nur mit seinen Geschäftsanteilen, sondern auch noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe der übernommenen Geschäftsanteile (§ 76 GenG). Der Austritt eines Mitgliedes wird nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung erfolgte, wirk- sam (jeweils 31.12. – § 77, Z. 1 GenG). Die Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Mitgliedes dürfen erst ein Jahr nach Ablauf des Geschäfts- jahres ausgezahlt werden, in dem das Mitglied ausgeschieden ist (§ 79, Z.1 GenG). beitritt und mitgliedschaft
Sie sind interessiert? Anmeldung und Wohnungsvergabe erfolgen durch die Stadtgemeinde Stadtamt Schärding Unterer Stadtplatz 1 4780 Schärding Telefon: 07712 3154-0 E-Mail: stadt@schaerding.ooe.gv.at Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie gerne unverbindlich die ISG ISG Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Riedauer Straße 28, 4910 Ried im Innkreis Telefon: 07752 858 28-0 E-Mail: info@isg-wohnen.at www.isg-wohnen.at www.isg-wohnen.at
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