Wohnen in Franking 10 moderne Mietwohnungen - Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft 4910 Ried i. I., Goethestraße 29
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Wohnen in Franking 10 moderne Mietwohnungen Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft 4910 Ried i. I., Goethestraße 29 www.isg-wohnen.at
Das Wohnprojekt In der Gemeinde Franking errichtet die ISG in südlicher Ortsrandlage ein attraktives Wohnprojekt mit zehn modernen Mietwohnungen. Durch die Hanglage ergibt sich eine zwei- bzw. dreigeschossige Bebauung. Die fünf 2-Raumwohnungen mit ca. 60 m² und die fünf 3-Raumwohnungen mit ca. 81 m² verteilen sich so auf ein Untergeschoß, Erd- und Obergeschoß. Das im Nordos- ten des Gebäudes situierte Treppenhaus erschließt alle 10 Wohnungen. Diese sind darüber hinaus mittels Lift barrierefrei erreichbar. Alle Wohnungen sind nach Süd- westen hin ausgerichtet. Jede Wohnung verfügt über eine Freifläche in Form einer Loggia. Das Haus ist aufgrund der Hanglage teilunterkellert. Im Kellerbereich des Unterge- schoßes befinden sich die Haustechnik, ein Abstellraum für Kinderwagen und Fahrräder sowie ein Trockenraum. Lagermöglichkeiten bieten die den einzelnen Wohnungen zugeordneten Kellerabteile. Im südöstlichen Grundstücksbereich ste- hen den Mietern zum Parken insgesamt 19 Pkw-Abstellplätze zur Verfügung. Durch die effiziente Bauweise und den Einsatz energiesparender Technologien er- reichen wir den Standard eines Niedrigst-Energiehauses. Die Beheizung der Wohn- anlage erfolgt durch eine umweltfreundliche Pelletszentralheizung. Jede Woh- nung ist darüber hinaus mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung ausgestattet. Die Grünflächen stehen den Mietern zur allgemeinen Benützung offen. Sie sind u. a. mit einem Spielplatz, Gehwegen und einem Wäschetrockenplatz gestaltet. Wir achten bei unseren Wohnprojekten auf eine hochwertige Ausführungsqualität. Beste Materialen und perfekte Verarbeitung haben Priorität, damit Sie - Ihr persönliches Wohnerlebnis erfahren!
Die Lage im Raum Kirche ISG-NEUBAU Dieser Plan sowie alle weiteren Pläne in dieser Broschüre beruhen auf dem Pro- jektstand vom Juli 2013. Geringfügige Änderungen behalten wir uns vor.
Grundrisse Untergeschoß Kellerbereich 2-Zimmer 3-Zimmer WG 2 WG 1 53,54 + 6,94 (Loggia) 74,93 + 7,18 (Loggia) 60,48 m² 82,11 m²
Grundrisse Erdgeschoß/1. Obergeschoß 3-Zimmer 2-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer WG 6/10 WG 5/9 WG 4/8 WG 3/7 74,63 + 7,18 (Loggia) 53,54 + 6,94 (Loggia) 53,54 + 6,94 (Loggia) 74,93 + 6,58 (Loggia) 81,81 m² 60,48 m² 60,48 m² 81,51 m² Hinweis zu Notkaminen: Aufgrund des energietechnischen Standards des Gebäudes sind Notkamine nicht mehr zweckmäßig und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Dem wird auch in den oö. Bauvorschriften Rechnung getragen. Daher wird bei diesem Wohnprojekt auf den Einbau von Notkaminen verzichtet!
Wohnungsgrundriss 2-Zimmerwohnung, ca. 60 m² WG 2, 4 , 8 WG 5 und 9 gleich wie wie WG 2, 4 und 8, nur gespiegelt
Wohnungsgrundriss 3-Zimmerwohnung, ca. 81 m² WG 6, 10 WG 1, 3 und 7 gleich wie WG 6 und 10, nur gespiegelt
Kostenaufstellung FLÄCHEN in m² EIGENMITTEL MIETER MONATLICHE LEISTUNG AB BEZUG Loggia Nutz- Wohn- Loggia nicht 2% Miete Betriebs- u. GESAMT inkl. mögliche Wg. Ge- fläche Gesamte fläche förderbar förder- Baukosten- gesamt Heizkosten- Umsatz- Wohn- Nr. schoß m² m² bar brutto Eigenmittel pauschale ca. steuer ca. beihilfe m² beitrag (inkl.Ust.) m² 1 UG 74,93 3,59 3,59 82,11 2.720 2.720 429 196 625 275 2 UG 53,54 3,47 3,47 60,48 1.970 1.970 312 143 455 200 3 EG 74,93 3,29 3,29 81,51 2.710 2.710 428 196 624 274 4 EG 53,54 3,47 3,47 60,48 1.970 1.970 312 143 455 200 5 EG 53,54 3,47 3,47 60,48 1.970 1.970 312 143 455 200 6 EG 74,63 3,59 3,59 81,81 2.710 2.710 428 196 624 274 7 OG 74,93 3,29 3,29 81,51 2.710 2.710 428 196 624 274 8 OG 53,54 3,47 3,47 60,48 1.970 1.970 312 143 455 200 9 OG 53,54 3,47 3,47 60,48 1.970 1.970 312 143 455 200 10 OG 74,63 3,29 3,29 81,21 2.700 2.700 426 195 621 273 Die Baukosten werden zu 2 % durch Eigenmittel der Mieter finanziert. Der Baukostenbeitrag wird bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zurückgezahlt (abzüglich 1% Afa p.a.). Alle Preisangaben beruhen auf den am heutigen Tage bekannten Kosten und Förderungsbestimmungen (Stand September 2013).
Die Ausstattung FENSTER SANITÄRE INSTALLATIONEN UND EINRICHTUNGEN Kunststoff-Alu-Fenster mit Isoliervergla- sung, innen Werzalit-Fensterbretter – Küche: Anschluss und Ablauf für Spül- außen Alu-Fensterbänke. becken, Anschluss für Geschirrspüler, E-Herd, Kühlschrank. TÜREN Bad: Waschtischanlage (weiß) mit ver- Innentüren: Türblätter in Stahlzarge; chromter Einhebelarmatur; Einbaubade- weiß lackiert. wanne (weiß) mit Wannenfüll- und Brause- Wohnungseingangstüre: brandhem- armatur; Entlüftungsgerät (in Bad und mend und einbruchshemmend mit Sicherheitsbügel. WC); Waschmaschinenanschluss. FUSSBÖDEN WC: Tiefspül-Wandklosettanlage (weiß), Handwaschbecken mit Armatur. Klebeparkett (Eiche) in Küche, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer; ELEKTROINSTALLATIONEN lt. ÖVE; Linoleum in Vorraum; INTERNETANSCHLUSS IM WOHN- UND KIN- Fliesen in Abstellraum, Bad und WC. DERZIMMER. WANDOBERFLÄCHEN HEIZUNG – Pelletszentralheizung Fliesen im Bad bis 2,00 m Höhe und im WC bis 1,50 m Höhe. KONTROLLIERTE WOHNRAUMLÜFTUNG Farbanstrich in sämtlichen Wohn- und HEIZWÄRMEBEDARF (HWB) = 19 kWh/m²a, Nebenräumen (Innendispersion weiß), fGEE=0,71 die Decken werden mit Raufaserta- peten tapeziert und weiß gestrichen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die nach Vorliegen der Ausschreibungser- gebnisse bzw. im Ermessen der ISG liegen, vorgenommen werden können.
Kontrollierte Raumlüftung Mit dem dezentralen Wohnraumlüftungssystem befindet sich ein hochwertiges Pro- dukt in der von Ihnen genutzten Wohnung. Dieses Gerät dient Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit. Frische und hygienisch einwandfreie Luft wird vollautomatisch, mit Wärmerückge- winnung vorgewärmt, den Wohnräumen zugeführt. Die verbrauchte Raumluft wird abgesaugt und ihre Wärme der frischen Luft berührungslos übertragen. Dabei arbei- ten die Geräte äußerst energiesparend und erzeugen ein angenehmes Raumklima. Sie sparen Heizkosten, erhöhen Ihren Wohnkomfort und entlasten ganz nebenbei noch unsere Umwelt. Die Lüftungsgeräte sind für den Dauerbetrieb ausgelegt und entsprechend langle- big. In der kalten Jahreszeit sollen die Geräte permanent in Dauerlüftung betrieben werden. Selbstverständlich können Sie an warmen Tagen im Jahr Ihre Fenster öff- nen. Dann empfehlen wir aus Energiespargründen, die Geräte auszuschalten.
Dafür leisten Sie Ihre monatliche Mietzahlung ANNUITÄTENDIENST: BETRIEBSKOSTENAKONTO: Anteilige Zinsen und Tilgung für zur Fi- Die Betriebskostenvorauszahlung für nanzierung der Baukosten verwendete Ihre Wohnung ist eine von der ISG Wohnbauförderungs- und Bankdarle- kalkulierte Pauschale. Ihren Voraus- hen. zahlungen werden in der Betriebs- kostenabrechnung die tatsächlich EIGENMITTELVERZINSUNG: angefallenen Kosten eines Kalen- derjahres gegenübergestellt. Aus Verzinsung der von der ISG eingesetz- der entstehenden Differenz ergibt ten Eigenmittel für (Grund- und) Bau- sich dann für Sie ein Guthaben oder kosten. eine Nachzahlung. AFA (Abschreibung für Abwertung) HEIZKOSTENAKONTO: EIGENMITTEL: Siehe Betriebskostenakonto. Die von der ISG für den Bau der Wohn- anlage aufgebrachten Eigenmittel sind MITGLIEDSBEITRAG: nach den geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgeset- Ihr Mitgliedsbeitrag in Höhe von zes jährlich um 2 % abzuschreiben. € 0,29 pro Monat ist in Ihrer monatlichen Vorschreibung enthal- RÜCKLAGENKOMPONENTE: ten. Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz VERWALTUNGSKOSTEN: ist eine Rücklage zur Abdeckung allfälli- ger Leerstehungskosten zu bilden. Der Verwaltungskostenbeitrag wird in seiner Höhe vom Ministerium für EVB I (Erhaltungs- und Verbesserungs- wirtschaftliche Angelegenheiten beitrag): festgesetzt. Er stellt das Entgelt für die Verwaltungstätigkeit der ISG dar. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbei- trag fließt einem Fonds zu. Aus diesem Fonds werden laufende Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Wohnobjekt finanziert.
Förderungsvoraussetzungen Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 in der geltenden Fassung ¨ Volljährigkeit ¨ Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden. ¨ Die Wohn- bzw. Eigentumsrechte an jenen Wohnungen, die in den letzten fünf Jahren vor Zusicherung der Förderung mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden, sind binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben. ¨ Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens bereits ununterbrochen seit 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und Einkünfte bezie- hen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslo- sengeld). ¨ Einkommensgrenzen (ca. jährliches Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Ur- laubsgeld des der Förderungszusage vorangegangenen Kalenderjahres): bei einer Person: € 37.000,00 bei zwei Personen: € 55.000,00 für jede weitere Person: € 5.000,00 Für die monatliche Belastung besteht die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe des Landes OÖ. zu beziehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Familiengröße und dem Familieneinkommen und ist in jedem Einzelfall gesondert zu berechnen.
Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zu- schüsse jeweils maximal auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minde- rung des Wohnungsaufwandes dient. Die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist abhängig von: 1. der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung lebt, 2. der Höhe des Nettoeinkommens (Monatseinkommen x 14/12 = Jahreszwölftel) aller in der Wohnung lebenden Personen, 3. der angemessenen Wohnnutzfläche (max. 45 m² für die erste Person, max. 15 m² für jede weitere Person), 4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Höchstgrenze Euro 3,50/m² Wohn- nutzfläche, wobei die Obergrenze der Wohnbeihilfe Euro 300,00 pro Monat be- trägt). Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens 7,00 Euro im Monat ausmacht. Im Falle eines Mietrückstandes kann die Wohnbeihilfe direkt an die Hausverwaltung angewiesen werden. „Nicht-EU-Bürger“ können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz aufhalten und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld). Weitere Fragen zur Wohnbeihilfe beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin, Frau Doris Wiesinger, 07752 858 28-232.
Beitritt und Mitgliedschaft Die ISG besitzt die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft mit be- schränkter Haftung und unterliegt somit den Bestimmungen des Genossen- schaftsgesetzes (GenG) sowie des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder zu dienen. Voraussetzung für den Bezug einer Mietwohnung ist daher ein Beitritt zur Genos- senschaft. Damit verbunden ist wiederum die Zeichnung von Geschäftsanteilen à Euro 36,34. Je nach angestrebter Wohnungsgröße sind bis 50 m² Wohnfläche …….…. 3 Geschäftsanteile bis 90 m2 Wohnfläche ............. 6 Geschäftsanteile und über 90 m2 Wohnfläche ............ 8 Geschäftsanteile zu erwerben. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt Euro 14,53 und der Mitglieds- beitrag jährlich Euro 3,48. Bei der Wohnungsvergabe werden unsere Mitglieder sodann bevorzugt (ausgenommen ist die Vergabe von Mietwohnungen durch die jeweiligen Gemeinden). Der Beitritt erfolgt nach Abgabe der Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss. Jedes Mitglied haftet im Insolvenzfalle nicht nur mit seinen Geschäftsanteilen, sondern auch noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe der übernommenen Geschäftsanteile (§ 76 GenG). Der Austritt eines Mitgliedes wird nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung erfolgte, wirksam (jeweils 31.12. – § 77, Z. 1 GenG).
e Anmeldung und Wohnungsvergabe Gemeindeamt Franking Franking 26 5131 Franking 06277 8114 E-mail: gemeinde@franking.ooe.gv.at : Auskünfte Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft reg. GenmbH 4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29 Telefon: 07752 858 28-0 Fax: 07752 858 28-300 www.isg-wohnen.at Anmerkungen: Die Unterlage ist geistiges Eigentum der ISG. Alle Rechte vorbehalten. Die in der vorliegenden Unterlage dargestellten Zahlenwerte beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Preisbasis Juli 2013. Angeführte Plangrundlagen sind maßstabslos, und es sind Planänderungen möglich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Ried/I., 10. September 2013. Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft 4910 Ried i. I., Goethestraße 29 www.isg-wohnen.at
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