Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong

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Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
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                              f f izienzhaus
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          F ö r de rung fü 2 für Neubau
     BEG-        b 01.02.2
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Energieeffizient bauen und sanieren
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
2   Bundesförderung für effiziente Gebäude
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
Mit staatlicher Förderung zum
Effizienzhaus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) reagiert mit der Überarbei-
tung der Förderprogramme für Effizienzhäuser auf die Klimaziele der Bundesregierung.
Mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bündelt die Bundes-
regierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und
Eneuerbaren Energien im Gebäudebereich und schafft so neue Anreize für das energie-
effizente Bauen. Bauherren können so von attraktiven Zuschüssen und günstigen Krediten
profitieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet    ein Gebäude – der Jahresprimärenergiebedarf QP , der
mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“     Transmissionswärmeverlust H’ T und seit dem 1. Mai 2021
noch attraktivere Konditionen als bisher. Bauherren kön-   die Treibhausgas-Emissionen – transparent dargestellt
nen nun bis zu 37.500 € beim Bau eines Effizienzhauses     und dem sogenannten Referenzgebäude gegenüberge-
bzw. bis zu 75.000 € durch energieeffiziente Sanierungen   stellt. Besonders niedrige Werte im Vergleich zum Refe-
einsparen. Günstige Kredite schaffen weitere Anreize für   renzgebäude weisen auf einen sparsamen Umgang mit
den Bau oder Erwerb energieeffizienter Neubauten bzw.      den wertvollen Energieressourcen hin und führen zu
die Durchführung von Sanierungen. Voraussetzung für die    niedrigen Betriebskosten.
„Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist die
Erfüllung der entsprechenden energetischen Standards.      Mit Ytong Porenbeton, Silka Kalksandstein und Multipor
                                                           Mineraldämmplatten können Sie als Bauherr, Planer oder
Die energetischen Voraussetzungen für Neubauten und        Bauausführender die Anforderungen des GEG problemlos
modernisierte Gebäude sowie die Anforderungen an die       erfüllen und sogar übertreffen. Die universellen minera-
Heizungs-, Warmwasser- und Klimatechnik sind seit dem      lischen Hochleistungsbaustoffe für Gebäudehülle und
1. November 2020 zu einem Gesamtwerk im „Gebäude-          Dämmung von Neubauten und Bestandsgebäuden leisten
energiegesetzt (GEG)“ zusammen gefasst. Im Energie-        einen wesentlichen Beitrag zum energetisch hochwerti-
ausweis werden außerdem die wichtigsten Kenngrößen für     gen Bauen.

                                                                               Bundesförderung für effiziente Gebäude   3
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
Neubau: Förderung von besonders
energieeffizienten Gebäuden
Bauherren müssen bei der Errichtung oder dem Erwerb von Gebäuden erhöhte
Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen, um in den Genuss der staatlichen
Förderung zu gelangen.

Was wird gefördert?                                         Photovoltaik-Anlage erzeugt, die mit einem stationären
Gefördert wird die Errichtung und der Ersterwerb von        Batteriespeicher sowie einer Lüftungsanlage mit
Wohngebäuden – das schließt auch die Erweiterung beste-     Wärmerückgewinnung kombiniert wird.
hender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten ein.
Des Weiteren werden Gebäude gefördert, die bisher nicht     Zusätzliche Kriterien
wohnwirtschaftlich genutzt wurden und jetzt zu Wohnhäu-     Neu eingeführt werden mit der „Bundesförderung für ef-
sern umgestaltet werden. Ferien- und Wochenendhäuser        fiziente Gebäude (BEG)“ die Eneuerbare-Energie-Klasse
sind jedoch von einer Förderung ausgeschlossen.             (EE-Klasse) und Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Die
                                                            „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch
Grundsätzliche energetische Anforderungen                   bei der Sanierung erreicht werden, wenn erneuerbare
Um förderfähig zu sein, muss bei einem Effizienzhaus 55     Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des er-
der Wert des Transmissionswärmeverlusts um 30 % und         forderlichen Energiebedarfs erbringen. Ein Effizienzhaus
der Jahresprimärenergiebedarf um 45 % gegenüber dem         40 Plus muss immer die Anforderung der EE-Klasse er-
Referenzgebäude unterschritten werden. Die nächste          füllen. Die „Effizienzhaus NH“-Klasse kann dagegen nur
Förderstufe ist das Effizienzhaus 40. Hier muss der Wert    beim Neubau erreicht werden, wenn für das Effizienzhaus
des Transmissionswärmeverlusts um 45 % und der Jah-         ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Die Erfül-
resprimärenergiebedarf um 60 % unterschritten werden.       lung einer der beiden Klassen erhöht den maximalen
                                                            Kreditbetrag sowie den Tilgungszuschuss. Eine Kombina-
In der höchsten Förderstufe Effizienzhaus 40 Plus müs-      tion beider Klassen ist indes nicht möglich.
sen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt
werden und das Haus muss über ein zusätzliches „Plus        Alle Anforderungen an die Förderung der Effizienzhäuser
Paket“ verfügen. Dieses Paket beinhaltet zusätzliche        im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude
Haustechnik, die in erster Linie auf die eigene Stromer-    (BEG)“ sind dem Portal des Bundesinnenministeriums
zeugung und die Selbstnutzung des erzeugten Stroms          für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu entnehmen
ausgelegt ist. Im Regelfall wird hier der Strom von einer   (www.bmwi.de).

Rahmenbedingungen (Neubau):
n Für alle, die ein neues Effizienzhaus oder eine
  entsprechende Eigentumswohnung bauen bzw.
  kaufen
n Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
n Keine Berücksichtigung der Grundstückskosten
n Garantierte Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
n Mindestens 1 Jahr tilgungsfrei

n Förderkredit mit günstigen Zinssätzen
n Bis zu 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit
n Weniger zurückzahlen: bis zu 37.500 € mit dem
  Tilgungszuschuss sparen
n Begleitung durch Experten für Energieeffizienz
  kann mit bis zu 5.000 € extra gefördert werden

4    Bundesförderung für effiziente Gebäude
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
PLANEN                  BEANTRAGEN                     BAUEN                   PRÜFEN                      AUSZAHLUNG

Erforderliche Prüfung durch Sachverständige                         Baubegleitung
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Prüfung
und Dokumentation der energetischen Qualität des Hauses             Immobilie              Maximaler               (Tilgungs-)
                                                                                           Kreditbetrag/           Zuschuss
vor Baubeginn und nach Baufertigstellung durch einen
                                                                                           förderfähige
zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Einen Exper-                                       Kosten
ten in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste der Deutschen
Energie-Agentur unter www.energie-effizienz-experten.de.            Ein- und Zweifami-
Neben dieser Baubegleitung werden auch die Kosten für die           lienhaus, Doppel-      10.000 Euro je          50 %, bis zu
Nachhaltigkeitszertifizierung zur Erreichung der Nachhal-           haushälfte und         Vorhaben                5.000 Euro
tigs-Klasse gefördert. Dabei kann zwischen einem Kredit             Reihenhaus
mit Tilgungszuschuss und einem Zuschuss gewählt werden.

                                                                                           4.000 Euro je           50 %, bis zu
                                                                    Eigentumswohnung
                                                                                           Vorhaben                2.000 Euro

                                                                    Mehrfamilienhaus       4.000 Euro je
                                                                                           Wohneinheit, bis        50 %, bis zu
                                                                    mit 3 oder mehr
                                                                                           zu 40.000 Euro          20.000 Euro
                                                                    Wohneinheiten          je Vorhaben

Ablauf der Antragstellung:

ü   Experten für Energieeffizienz (Energieberater)
    beauftragen

ü   Fördermöglichkeiten kombinieren

ü   Das geplante Effizienzhaus-Niveau durch den
    Energieeffizienz-Experten bestätigen lassen

ü   KfW-Finanzierungspartner finden (z. B. Banken,
    Sparkassen, Versicherer) und Kredit beantragen

ü   Der Stichtag für den Vorhabenbeginn verändert
    sich durch die BEG vom „Beginn der Bauarbeiten“
    auf die „Auftragserteilung“

ü   Nach Abschluss des Kreditvertrags und Zusage der
    Förderung kann mit dem Bau begonnen werden

ü   Nach Abschluss der Bauarbeiten muss eine weitere
    Bestätigung des Energieeffizienz-Experten bei
    der KfW eingereicht werden

ü   Der Tilgungszuschuss wird Ihnen gutgeschrieben

                                                                                         Bundesförderung für effiziente Gebäude   5
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
Noch Fragen?
    Wir helfen Ihnen gerne weiter! Alle Vertriebsmitarbeiter und Bauberater der Xella Deutschland
    stehen Ihnen mit ihrer umfassenden Beratungskompetenz bei allen Fragen rund ums energe-
    tische Bauen zur Seite.

    Unsere Experten unterstützen Sie mit Rat und Tat – sprechen Sie uns an.

        0800 5235665 (Freecall)
        info@xella.com
        www.ytong-silka.de

6   Bundesförderung für effiziente Gebäude
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
Förderkredite und Zuschüsse für
energieeffiziente Neubauten

„Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“
 Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (KfW 461)

Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines
n Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH                                                                                      BEG-Förderung für Effizienzhaus 55,
n Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH                                                                                      55 EE und 55 NH entfällt ab 01.02.2022
n Effizienzhaus 40 Plus                                                                                                   für Neubauten
und zwar
ü beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten)
   sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
ü beim Kauf: der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
        Annuitätendarlehen Stand: 5-7-2021
        Sollzins (Effektivzins)                     Laufzeit                                     Tilgungsfreie Anlaufzeit                   Zinsbindung
        pro Jahr

        0,66 % (0,66 %)                             4 bis 10 Jahre                               1 bis 2 Jahre                              10 Jahre
        0,82 % (0,82 %)                             11 bis 20 Jahre                              1 bis 3 Jahre                              10 Jahre
        0,87 % (0,87 %)                             21 bis 30 Jahre                              1 bis 5 Jahre                              10 Jahre

        Endfälliges Darlehen
        Sollzins (Effektivzins) pro Jahr                                                         Laufzeit und Zinsbindung
        0,89 % (0,89 %)                                                                          4 bis 10 Jahre

        Konditionen
        Effizienzhaus                 (Tilgungs-)zuschuss                          Betrag in Euro                      Jahresprimär-                Transmissions-
                                              in %                                 je Wohneinheit                    energiebedarf QP***           wärmeverlust H’T***
                                       25 % von maximal
        40 Plus*                    150.000 € Kreditbetrag /                        bis zu 37.500 €                            40 %                          55 %
                                       geförderte Kosten
                                       20 % von maximal
        40                          120.000 € Kreditbetrag /                        bis zu 24.000 €                            40 %                          55 %
                                       geförderte Kosten
                                      22,5 % von maximal
        40 EE- oder
                                    150.000 € Kreditbetrag /                       bis zu 33.750 €                             40 %                          55 %
        NH-Klasse**
                                       geförderte Kosten
                                       15 % von maximal
        55                          120.000 € Kreditbetrag /                       bis zu 18.000 €                             55 %                          70 %
                                       geförderte Kosten
                                      17,5 % von maximal
        55 EE- oder
                                    150.000 € Kreditbetrag /                       bis zu 26.250 €                             55 %                          70 %
        NH-Klasse**
                                       geförderte Kosten
*
    Zusätzliche Anforderung: Plus Paket ** Zusätzliche Anforderung: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
       ***
           Bezogen auf das Referenzgebäude nach GEG

       Hinweis: Eine Effizienzhaus-Stufe wird nicht erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche
       Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird. Alle weiteren Infos
       zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie zu den genauen Förderbedingungen unter www.kfw.de.

                                                                                                                                  Bundesförderung für effiziente Gebäude   7
Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
Garantierte Förderung mit
Ytong, Silka und Multipor
Für jede Anforderung die passende Lösung: Mit den Baustoffen von Xella können Sie als
Bauherr, Planer oder Bauausführender alle Anforderungen an die Effizienzhäuser einfach
und problemlos erfüllen und sogar übertreffen.

Flächenanteil / Beispielgebäude                                                                            Effizienzhaus 55

                                                                Variante 1:       ∆ U WB ≤ 0,05 W/(m K)*
                                                                                                   2
                                                                                                                             Variante 2:        ∆ U WB ≤ 0,03 W/(m2K)**

                       38 %
                                        Wand                    U-Werte                0,12                                   U-Werte                 0,15
                                        Keller                  W/(m2K)                                                       W/(m2K)
    30 %
                                        Fenster / Tür
                                                                        0,19                           0,90                          0,21                            0,90
                         10 %           Dach
                                                                        0,24                                                         0,26
                22 %
                                                         UHaustür =1,00 W/(m²K)        0,20                            UHaustür =1,00 W/(m²K)         0,22

      Wandaufbauten / Beispielgebäude                       U ≤ 0,19 W/(m²K)                                              U ≤ 0,21 W/(m²K)

      Monolithische Außenwand                               40,0 cm Ytong PP 2-0,35  = 0,08 W/(mK)                       36,5 cm Ytong PP 2-0,35  = 0,08 W/(mK)

                                                            17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK)                       17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK)
                                                            16,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)                14,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)
      Funktionsaußenwand
                                                            17,5 cm Silka 20-2,0           = 1,10 W/(mK)                 17,5 cm Silka 20-2,0           = 1,10 W/(mK)
                                                            22,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)                20,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)

Flächenanteil / Beispielgebäude                                                                     Effizienzhaus 40 (Plus)

                                                               Variante 1: ∆ U WB≤ 0,02 W/(m2K)***                            Variante 2: ∆ U WB≤ 0,02 W/(m2K)***

                       38 %
                                        Wand                 U-Werte                 0,13                                     U-Werte                0,12
                                                             W/(m2K)                                                          W/(m2K)
                                        Keller
    30 %
                                        Fenster / Tür                                                  0,80                                                         0,77
                                                                       0,14                                                          0,16
                         10 %           Dach
                                                                       0,22                                                          0,20
                22 %
                                                         UHaustür =1,00 W/(m²K)        0,18                            UHaustür =1,00 W/(m²K)        0,16

      Wandaufbauten / Beispielgebäude                       U ≤ 0,14 W/(m²K)                                              U ≤ 0,16 W/(m²K)

                                                                                                                          42,5 cm Ytong PP 2-0,30  = 0,07 W/(mK)
      Monolithische Außenwand                               48,0 cm Ytong PP 2-0,30  = 0,07 W/(mK)
                                                                                                                          48,0 cm Ytong PP 2-0,35  = 0,08 W/(mK)

                                                            17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK)                       17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK)
                                                            24,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)                20,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)
      Funktionsaußenwand
                                                            17,5 cm Silka 20-2,0           = 1,10 W/(mK)                 17,5 cm Silka 20-2,0           = 1,10 W/(mK)
                                                            30,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)                26,0 cm Multipor WAP           = 0,045 W/(mK)

Die Wärmebrücken wurden in den obigen                   Bei der Planung und Nachweisführung der vorhandenen Wärmebrücken
Beispielen wie folgt berücksichtigt:                    kann Sie unser digitaler Ytong-Silka-Wärmebrückenkatalog ganz einfach
*
      Kategorie A – Δ UWB = 0,05 W/(m²K)                unterstützen. Hierbei finden Sie neben den Kategorien A und B nach DIN 4108
      nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06                  Beiblatt 2:2019-06 auch detailliert nachgewiesene Wärmebrücken, durch
                                                        die sich deutlich bessere und somit wirtschaftlichere Lösungen realisieren
**
      Kategorie B – Δ UWB = 0,03 W/(m²K)
                                                        lassen. Den Download finden Sie unter:
      nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06
***
      Detaillierter Wärmebrückennachweis                                  https://www.ytong-silka.de/wbk.php

8          Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sanierung: mit gezielten Maßnahmen
zu energieeffizienten Gebäuden
Energie sparen und Heizkosten senken ist das Ziel von energieeffizienten Sanierungen.
Neben der Komplettsanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus werden Bauherrn auch
bei Einzelmaßnahmen durch attraktive Kredite und Zuschüsse unterstützt.

Sanierung zum Effizienzhaus                                     Zahlreiche Maßnahmen werden dabei durch die KfW
Energetische Komplettsanierungen von Bestandsgebäuden           unterstützt, wie:
(älter als 5 Jahre) zu einem Effizienzhaus werden eben-         n Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen,
falls wie der Neubau durch die KfW gefördert. Vorausset-          Keller- und Geschossdecken
zung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.    n Erneuerung der Fenster und Außentüren
                                                                n Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
 Baubegleitung                                                  n Optimierung der Heizungsanlage
                                                                n Einbau einer Lüftungsanlage
 Immobilie              Maximaler           (Tilgungs-)
                        Kreditbetrag/       Zuschuss
                                                                Die Fachplanung und Baubegleitung dieser Einzelmaß-
                        förderfähige
                        Kosten                                  nahmen wird ebenfalls gefördert. Zusätzlich werden auch
                                                                die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten in der
 Ein- und Zweifami-                                             Förderung berücksichtigt.
 lienhaus, Doppel-      10.000 Euro je      50 %, bis zu
 haushälfte und         Vorhaben            5.000 Euro
                                                                Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit
 Reihenhaus
                                                                besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förder fähig.
                        4.000 Euro je       50 %, bis zu
 Eigentumswohnung
                        Vorhaben            2.000 Euro          Der KfW-Kredit bietet ebenfalls Unterstützung, wenn be-
 Mehrfamilienhaus       4.000 Euro je                           stehende beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Ge-
                        Wohneinheit, bis    50 %, bis zu        werbeflächen, zu Wohnraum umgebaut werden sollen. Die
 mit 3 oder mehr
                        zu 40.000 Euro      20.000 Euro         Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude (zum Beispiel
 Wohneinheiten          je Vorhaben
                                                                Scheunen) zu Wohnraum können Bauherren über die „Bun-
                                                                desförderung für effiziente Gebäude (BEG)“) finanzieren.

Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden                 Weitere Förderungen von Einzelmaßnahmen sind auch
Immobilien                                                      über die BAFA möglich (Bundesamt für Wirtschaft und
Wird kein Energiehaus-Standard angestrebt, können               Ausfuhrkontrolle / www.bafa.de)
ebenfalls Förderungen in Anspruch genommen werden.

  Gut zu wissen!
  Zahlreiche Städte und Gemeinden fördern ökologisches
  und nachhaltiges Bauen und Sanieren. Sie bieten finanzielle
  Zuschüsse, wenn nachhaltige Baumaterialien z. B. mit
  natureplus-Zertifikat verbaut werden – wie die Multipor
  Mineraldämmplatte. Die städtischen und kommunalen
  Förder programme packen damit nachhaltiges Bauen und
  Wohnen über die Materialebene ganzheitlich an.

  Hierbei hilft das natureplus-Zertifikat
  als unkomplizierter Nachweis.
  Detaillierte Informationen finden
  Sie unter www.natureplus.org und
  www.kfw.de.

                                                                                    Bundesförderung für effiziente Gebäude   9
Förderkredite und Zuschüsse für
energieeffiziente Sanierungen

„Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ –
 Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (KfW 461)
Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss auf bis zu
75.000 € je Wohneinheit. Der maximale Kreditbetrag steigt um 30.000 € auf bis zu 150.000 €.

       Annuitätendarlehen Stand: 5-7-2021
       Sollzins (Effektivzins)                     Laufzeit                                    Tilgungsfreie Anlaufzeit           Zinsbindung
       pro Jahr
       0,66 % (0,66 %)                             4 bis 10 Jahre                              1 bis 2 Jahre                      10 Jahre
       0,82 % (0,82 %)                             11 bis 20 Jahre                             1 bis 3 Jahre                      10 Jahre
       0,87 % (0,87 %)                             21 bis 30 Jahre                             1 bis 5 Jahre                      10 Jahre

       Endfälliges Darlehen
       Sollzins (Effektivzins) pro Jahr                                                        Laufzeit und Zinsbindung
       0,89 % (0,89 %)                                                                         4 bis 10 Jahre

       Konditionen
       Effizienzhaus                                  (Tilgungs-)zuschuss                      Betrag in Euro      Jahresprimär-     Transmissions-
                                                              in %                             je Wohneinheit    energiebedarf QP** wärmeverlust H’T**
                                                45 % von max. 120.000 €
       40                                                                                      bis zu 54.000 €            40 %                  55 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                50 % von max. 150.000 €
       40 EE-Klasse*                                                                           bis zu 75.000 €            40 %                  55 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                40 % von max. 120.000 €
       55                                                                                      bis zu 48.000 €            55 %                  70 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                45 % von max. 150.000 €
       55 EE-Klasse*                                                                           bis zu 67.500 €            55 %                  70 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                35 % von max. 120.000 €
       70                                                                                      bis zu 42.000 €            70 %                  85 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                40 % von max. 150.000 €
       70 EE-Klasse*                                                                           bis zu 60.000 €            70 %                  85 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                30 % von max. 120.000 €
       85                                                                                      bis zu 36.000 €            85 %                  100 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                35 % von max. 150.000 €
       85 EE-Klasse*                                                                           bis zu 52.500 €            85 %                  100 %
                                             Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                 27,5 % von max. 120.000 €
       100                                                                                     bis zu 33.000 €            100 %                 115 %
                                              Kreditbetrag / geförderte Kosten
                                                 32,5 % von max. 150.000 €
       100 EE-Klasse*                                                                          bis zu 48.750 €            100 %                 115 %
                                              Kreditbetrag / geförderte Kosten
       Effizienzhaus Denkmal                    30 % von max. 150.000 €
                                                                                               bis zu 45.000 €            160 %                 175 %
       EE-Klasse *                           Kreditbetrag / geförderte Kosten
*
    Zusätzliche Anforderung: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) ** Bezogen auf das Referenzgebäude nach GEG

       Hinweis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra-Tilgungszuschuss. Der individuelle Sanierungs-
       fahrplan (iSFP) muss durch einen Energieeffizienzexperten erstellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter
       www.energie-effizienz-experten.de.

10        Bundesförderung für effiziente Gebäude
„Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ –
 Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (BAFA)
Auch einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Immobilien können gefördert werden. Neben dem KfW-Kredit mit
attraktivem Tilgungszuschuss kann auch ein Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
beantragt werden. Der Kredit bzw. die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen sind dabei auf maximal 60.000 € je Wohn-
einheit gedeckelt. Zusätzlich werden die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt.

   Maßnahme                                                                                             (Tilgungs-)zuschuss

   Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen                                                          20 %
   Fenster und Außentüren einbauen und erneuern                                                                   20 %
   Sommerlicher Wärmeschutz einbau und erneuern                                                                   20 %
   Lüftungsanlage einbauen                                                                                        20 %
   Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen
                                                                                                                  20 %
   smart steuerbar machen

Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik gilt: Je besser die Maßnahme, desto höher der Tilgungszuschuss. Wird eine
Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, steigt der (Tilgungs-)zuschuss um zusätzliche 10%.

   Maßnahme                                                                  (Tilgungs-)zuschuss        (Tilgungs-)zuschuss
                                                                            ohne Austausch einer        bei Austausch einer
                                                                                    Ölheizung                  Ölheizung

   Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“                                           20 %                          20 %
   Gas-Hybridheizung                                                                30 %                          40 %
   Solarthermie-Anlage                                                              30 %                          30 %
   Biomasse-Anlage und Hybridheizung mit erneuerbaren Energien ohne
                                                                                    35 %                          45 %
   Emissionsgrenzwert
   Biomasse-Anlage und Hybridheizung mit erneuerbaren Energien mit
                                                                                    40 %                          50 %
   einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3
   Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik                                        35 %                          45 %
   Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 %
                                                                                    30 %                          40 %
   erneuerbarer Energie
   Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 %
                                                                                    35 %                          45 %
   erneuerbarer Energie
   Optimierung der Heizungsanlage                                                   20 %                            –

  Hinweis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra-Investitionszuschuss. Der individuelle Sanierungs-
  fahrplan (iSFP) muss durch einen Energieeffizienzexperten erstellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter
  www.energie-effizienz-experten.de.

                                                                                       Bundesförderung für effiziente Gebäude   11
Xella Deutschland GmbH

                                                                                                         Stand 07/2021 | SYT-001-00160
Xella Kundeninformation
     0800 5 235665 (freecall)
     info@xella.com
     www.ytong-silka.de
     www.multipor.de

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