Energieeffizient bauen und sanieren - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Ytong
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55 f f izienzhaus rE ten F ö r de rung fü 2 für Neubau BEG- b 01.02.2 02 l lt a entfä Energieeffizient bauen und sanieren Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Mit staatlicher Förderung zum Effizienzhaus Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) reagiert mit der Überarbei- tung der Förderprogramme für Effizienzhäuser auf die Klimaziele der Bundesregierung. Mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bündelt die Bundes- regierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Eneuerbaren Energien im Gebäudebereich und schafft so neue Anreize für das energie- effizente Bauen. Bauherren können so von attraktiven Zuschüssen und günstigen Krediten profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet ein Gebäude – der Jahresprimärenergiebedarf QP , der mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ Transmissionswärmeverlust H’ T und seit dem 1. Mai 2021 noch attraktivere Konditionen als bisher. Bauherren kön- die Treibhausgas-Emissionen – transparent dargestellt nen nun bis zu 37.500 € beim Bau eines Effizienzhauses und dem sogenannten Referenzgebäude gegenüberge- bzw. bis zu 75.000 € durch energieeffiziente Sanierungen stellt. Besonders niedrige Werte im Vergleich zum Refe- einsparen. Günstige Kredite schaffen weitere Anreize für renzgebäude weisen auf einen sparsamen Umgang mit den Bau oder Erwerb energieeffizienter Neubauten bzw. den wertvollen Energieressourcen hin und führen zu die Durchführung von Sanierungen. Voraussetzung für die niedrigen Betriebskosten. „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist die Erfüllung der entsprechenden energetischen Standards. Mit Ytong Porenbeton, Silka Kalksandstein und Multipor Mineraldämmplatten können Sie als Bauherr, Planer oder Die energetischen Voraussetzungen für Neubauten und Bauausführender die Anforderungen des GEG problemlos modernisierte Gebäude sowie die Anforderungen an die erfüllen und sogar übertreffen. Die universellen minera- Heizungs-, Warmwasser- und Klimatechnik sind seit dem lischen Hochleistungsbaustoffe für Gebäudehülle und 1. November 2020 zu einem Gesamtwerk im „Gebäude- Dämmung von Neubauten und Bestandsgebäuden leisten energiegesetzt (GEG)“ zusammen gefasst. Im Energie- einen wesentlichen Beitrag zum energetisch hochwerti- ausweis werden außerdem die wichtigsten Kenngrößen für gen Bauen. Bundesförderung für effiziente Gebäude 3
Neubau: Förderung von besonders energieeffizienten Gebäuden Bauherren müssen bei der Errichtung oder dem Erwerb von Gebäuden erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen. Was wird gefördert? Photovoltaik-Anlage erzeugt, die mit einem stationären Gefördert wird die Errichtung und der Ersterwerb von Batteriespeicher sowie einer Lüftungsanlage mit Wohngebäuden – das schließt auch die Erweiterung beste- Wärmerückgewinnung kombiniert wird. hender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten ein. Des Weiteren werden Gebäude gefördert, die bisher nicht Zusätzliche Kriterien wohnwirtschaftlich genutzt wurden und jetzt zu Wohnhäu- Neu eingeführt werden mit der „Bundesförderung für ef- sern umgestaltet werden. Ferien- und Wochenendhäuser fiziente Gebäude (BEG)“ die Eneuerbare-Energie-Klasse sind jedoch von einer Förderung ausgeschlossen. (EE-Klasse) und Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Die „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch Grundsätzliche energetische Anforderungen bei der Sanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Um förderfähig zu sein, muss bei einem Effizienzhaus 55 Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des er- der Wert des Transmissionswärmeverlusts um 30 % und forderlichen Energiebedarfs erbringen. Ein Effizienzhaus der Jahresprimärenergiebedarf um 45 % gegenüber dem 40 Plus muss immer die Anforderung der EE-Klasse er- Referenzgebäude unterschritten werden. Die nächste füllen. Die „Effizienzhaus NH“-Klasse kann dagegen nur Förderstufe ist das Effizienzhaus 40. Hier muss der Wert beim Neubau erreicht werden, wenn für das Effizienzhaus des Transmissionswärmeverlusts um 45 % und der Jah- ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Die Erfül- resprimärenergiebedarf um 60 % unterschritten werden. lung einer der beiden Klassen erhöht den maximalen Kreditbetrag sowie den Tilgungszuschuss. Eine Kombina- In der höchsten Förderstufe Effizienzhaus 40 Plus müs- tion beider Klassen ist indes nicht möglich. sen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden und das Haus muss über ein zusätzliches „Plus Alle Anforderungen an die Förderung der Effizienzhäuser Paket“ verfügen. Dieses Paket beinhaltet zusätzliche im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude Haustechnik, die in erster Linie auf die eigene Stromer- (BEG)“ sind dem Portal des Bundesinnenministeriums zeugung und die Selbstnutzung des erzeugten Stroms für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu entnehmen ausgelegt ist. Im Regelfall wird hier der Strom von einer (www.bmwi.de). Rahmenbedingungen (Neubau): n Für alle, die ein neues Effizienzhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen bzw. kaufen n Kombination mit anderen Fördermitteln möglich n Keine Berücksichtigung der Grundstückskosten n Garantierte Zinsbindung für die ersten 10 Jahre n Mindestens 1 Jahr tilgungsfrei n Förderkredit mit günstigen Zinssätzen n Bis zu 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit n Weniger zurückzahlen: bis zu 37.500 € mit dem Tilgungszuschuss sparen n Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis zu 5.000 € extra gefördert werden 4 Bundesförderung für effiziente Gebäude
PLANEN BEANTRAGEN BAUEN PRÜFEN AUSZAHLUNG Erforderliche Prüfung durch Sachverständige Baubegleitung Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Prüfung und Dokumentation der energetischen Qualität des Hauses Immobilie Maximaler (Tilgungs-) Kreditbetrag/ Zuschuss vor Baubeginn und nach Baufertigstellung durch einen förderfähige zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Einen Exper- Kosten ten in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste der Deutschen Energie-Agentur unter www.energie-effizienz-experten.de. Ein- und Zweifami- Neben dieser Baubegleitung werden auch die Kosten für die lienhaus, Doppel- 10.000 Euro je 50 %, bis zu Nachhaltigkeitszertifizierung zur Erreichung der Nachhal- haushälfte und Vorhaben 5.000 Euro tigs-Klasse gefördert. Dabei kann zwischen einem Kredit Reihenhaus mit Tilgungszuschuss und einem Zuschuss gewählt werden. 4.000 Euro je 50 %, bis zu Eigentumswohnung Vorhaben 2.000 Euro Mehrfamilienhaus 4.000 Euro je Wohneinheit, bis 50 %, bis zu mit 3 oder mehr zu 40.000 Euro 20.000 Euro Wohneinheiten je Vorhaben Ablauf der Antragstellung: ü Experten für Energieeffizienz (Energieberater) beauftragen ü Fördermöglichkeiten kombinieren ü Das geplante Effizienzhaus-Niveau durch den Energieeffizienz-Experten bestätigen lassen ü KfW-Finanzierungspartner finden (z. B. Banken, Sparkassen, Versicherer) und Kredit beantragen ü Der Stichtag für den Vorhabenbeginn verändert sich durch die BEG vom „Beginn der Bauarbeiten“ auf die „Auftragserteilung“ ü Nach Abschluss des Kreditvertrags und Zusage der Förderung kann mit dem Bau begonnen werden ü Nach Abschluss der Bauarbeiten muss eine weitere Bestätigung des Energieeffizienz-Experten bei der KfW eingereicht werden ü Der Tilgungszuschuss wird Ihnen gutgeschrieben Bundesförderung für effiziente Gebäude 5
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Alle Vertriebsmitarbeiter und Bauberater der Xella Deutschland stehen Ihnen mit ihrer umfassenden Beratungskompetenz bei allen Fragen rund ums energe- tische Bauen zur Seite. Unsere Experten unterstützen Sie mit Rat und Tat – sprechen Sie uns an. 0800 5235665 (Freecall) info@xella.com www.ytong-silka.de 6 Bundesförderung für effiziente Gebäude
Förderkredite und Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (KfW 461) Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines n Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH BEG-Förderung für Effizienzhaus 55, n Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH 55 EE und 55 NH entfällt ab 01.02.2022 n Effizienzhaus 40 Plus für Neubauten und zwar ü beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung ü beim Kauf: der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) Annuitätendarlehen Stand: 5-7-2021 Sollzins (Effektivzins) Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung pro Jahr 0,66 % (0,66 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre 0,82 % (0,82 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre 0,87 % (0,87 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre Endfälliges Darlehen Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit und Zinsbindung 0,89 % (0,89 %) 4 bis 10 Jahre Konditionen Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss Betrag in Euro Jahresprimär- Transmissions- in % je Wohneinheit energiebedarf QP*** wärmeverlust H’T*** 25 % von maximal 40 Plus* 150.000 € Kreditbetrag / bis zu 37.500 € 40 % 55 % geförderte Kosten 20 % von maximal 40 120.000 € Kreditbetrag / bis zu 24.000 € 40 % 55 % geförderte Kosten 22,5 % von maximal 40 EE- oder 150.000 € Kreditbetrag / bis zu 33.750 € 40 % 55 % NH-Klasse** geförderte Kosten 15 % von maximal 55 120.000 € Kreditbetrag / bis zu 18.000 € 55 % 70 % geförderte Kosten 17,5 % von maximal 55 EE- oder 150.000 € Kreditbetrag / bis zu 26.250 € 55 % 70 % NH-Klasse** geförderte Kosten * Zusätzliche Anforderung: Plus Paket ** Zusätzliche Anforderung: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) *** Bezogen auf das Referenzgebäude nach GEG Hinweis: Eine Effizienzhaus-Stufe wird nicht erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird. Alle weiteren Infos zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie zu den genauen Förderbedingungen unter www.kfw.de. Bundesförderung für effiziente Gebäude 7
Garantierte Förderung mit Ytong, Silka und Multipor Für jede Anforderung die passende Lösung: Mit den Baustoffen von Xella können Sie als Bauherr, Planer oder Bauausführender alle Anforderungen an die Effizienzhäuser einfach und problemlos erfüllen und sogar übertreffen. Flächenanteil / Beispielgebäude Effizienzhaus 55 Variante 1: ∆ U WB ≤ 0,05 W/(m K)* 2 Variante 2: ∆ U WB ≤ 0,03 W/(m2K)** 38 % Wand U-Werte 0,12 U-Werte 0,15 Keller W/(m2K) W/(m2K) 30 % Fenster / Tür 0,19 0,90 0,21 0,90 10 % Dach 0,24 0,26 22 % UHaustür =1,00 W/(m²K) 0,20 UHaustür =1,00 W/(m²K) 0,22 Wandaufbauten / Beispielgebäude U ≤ 0,19 W/(m²K) U ≤ 0,21 W/(m²K) Monolithische Außenwand 40,0 cm Ytong PP 2-0,35 = 0,08 W/(mK) 36,5 cm Ytong PP 2-0,35 = 0,08 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50 = 0,12 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50 = 0,12 W/(mK) 16,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) 14,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) Funktionsaußenwand 17,5 cm Silka 20-2,0 = 1,10 W/(mK) 17,5 cm Silka 20-2,0 = 1,10 W/(mK) 22,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) 20,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) Flächenanteil / Beispielgebäude Effizienzhaus 40 (Plus) Variante 1: ∆ U WB≤ 0,02 W/(m2K)*** Variante 2: ∆ U WB≤ 0,02 W/(m2K)*** 38 % Wand U-Werte 0,13 U-Werte 0,12 W/(m2K) W/(m2K) Keller 30 % Fenster / Tür 0,80 0,77 0,14 0,16 10 % Dach 0,22 0,20 22 % UHaustür =1,00 W/(m²K) 0,18 UHaustür =1,00 W/(m²K) 0,16 Wandaufbauten / Beispielgebäude U ≤ 0,14 W/(m²K) U ≤ 0,16 W/(m²K) 42,5 cm Ytong PP 2-0,30 = 0,07 W/(mK) Monolithische Außenwand 48,0 cm Ytong PP 2-0,30 = 0,07 W/(mK) 48,0 cm Ytong PP 2-0,35 = 0,08 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50 = 0,12 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50 = 0,12 W/(mK) 24,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) 20,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) Funktionsaußenwand 17,5 cm Silka 20-2,0 = 1,10 W/(mK) 17,5 cm Silka 20-2,0 = 1,10 W/(mK) 30,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) 26,0 cm Multipor WAP = 0,045 W/(mK) Die Wärmebrücken wurden in den obigen Bei der Planung und Nachweisführung der vorhandenen Wärmebrücken Beispielen wie folgt berücksichtigt: kann Sie unser digitaler Ytong-Silka-Wärmebrückenkatalog ganz einfach * Kategorie A – Δ UWB = 0,05 W/(m²K) unterstützen. Hierbei finden Sie neben den Kategorien A und B nach DIN 4108 nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 Beiblatt 2:2019-06 auch detailliert nachgewiesene Wärmebrücken, durch die sich deutlich bessere und somit wirtschaftlichere Lösungen realisieren ** Kategorie B – Δ UWB = 0,03 W/(m²K) lassen. Den Download finden Sie unter: nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 *** Detaillierter Wärmebrückennachweis https://www.ytong-silka.de/wbk.php 8 Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sanierung: mit gezielten Maßnahmen zu energieeffizienten Gebäuden Energie sparen und Heizkosten senken ist das Ziel von energieeffizienten Sanierungen. Neben der Komplettsanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus werden Bauherrn auch bei Einzelmaßnahmen durch attraktive Kredite und Zuschüsse unterstützt. Sanierung zum Effizienzhaus Zahlreiche Maßnahmen werden dabei durch die KfW Energetische Komplettsanierungen von Bestandsgebäuden unterstützt, wie: (älter als 5 Jahre) zu einem Effizienzhaus werden eben- n Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, falls wie der Neubau durch die KfW gefördert. Vorausset- Keller- und Geschossdecken zung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. n Erneuerung der Fenster und Außentüren n Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme Baubegleitung n Optimierung der Heizungsanlage n Einbau einer Lüftungsanlage Immobilie Maximaler (Tilgungs-) Kreditbetrag/ Zuschuss Die Fachplanung und Baubegleitung dieser Einzelmaß- förderfähige Kosten nahmen wird ebenfalls gefördert. Zusätzlich werden auch die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten in der Ein- und Zweifami- Förderung berücksichtigt. lienhaus, Doppel- 10.000 Euro je 50 %, bis zu haushälfte und Vorhaben 5.000 Euro Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit Reihenhaus besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förder fähig. 4.000 Euro je 50 %, bis zu Eigentumswohnung Vorhaben 2.000 Euro Der KfW-Kredit bietet ebenfalls Unterstützung, wenn be- Mehrfamilienhaus 4.000 Euro je stehende beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Ge- Wohneinheit, bis 50 %, bis zu werbeflächen, zu Wohnraum umgebaut werden sollen. Die mit 3 oder mehr zu 40.000 Euro 20.000 Euro Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude (zum Beispiel Wohneinheiten je Vorhaben Scheunen) zu Wohnraum können Bauherren über die „Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG)“) finanzieren. Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Weitere Förderungen von Einzelmaßnahmen sind auch Immobilien über die BAFA möglich (Bundesamt für Wirtschaft und Wird kein Energiehaus-Standard angestrebt, können Ausfuhrkontrolle / www.bafa.de) ebenfalls Förderungen in Anspruch genommen werden. Gut zu wissen! Zahlreiche Städte und Gemeinden fördern ökologisches und nachhaltiges Bauen und Sanieren. Sie bieten finanzielle Zuschüsse, wenn nachhaltige Baumaterialien z. B. mit natureplus-Zertifikat verbaut werden – wie die Multipor Mineraldämmplatte. Die städtischen und kommunalen Förder programme packen damit nachhaltiges Bauen und Wohnen über die Materialebene ganzheitlich an. Hierbei hilft das natureplus-Zertifikat als unkomplizierter Nachweis. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.natureplus.org und www.kfw.de. Bundesförderung für effiziente Gebäude 9
Förderkredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ – Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (KfW 461) Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss auf bis zu 75.000 € je Wohneinheit. Der maximale Kreditbetrag steigt um 30.000 € auf bis zu 150.000 €. Annuitätendarlehen Stand: 5-7-2021 Sollzins (Effektivzins) Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung pro Jahr 0,66 % (0,66 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre 0,82 % (0,82 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre 0,87 % (0,87 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre Endfälliges Darlehen Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit und Zinsbindung 0,89 % (0,89 %) 4 bis 10 Jahre Konditionen Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss Betrag in Euro Jahresprimär- Transmissions- in % je Wohneinheit energiebedarf QP** wärmeverlust H’T** 45 % von max. 120.000 € 40 bis zu 54.000 € 40 % 55 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 50 % von max. 150.000 € 40 EE-Klasse* bis zu 75.000 € 40 % 55 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 40 % von max. 120.000 € 55 bis zu 48.000 € 55 % 70 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 45 % von max. 150.000 € 55 EE-Klasse* bis zu 67.500 € 55 % 70 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 35 % von max. 120.000 € 70 bis zu 42.000 € 70 % 85 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 40 % von max. 150.000 € 70 EE-Klasse* bis zu 60.000 € 70 % 85 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 30 % von max. 120.000 € 85 bis zu 36.000 € 85 % 100 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 35 % von max. 150.000 € 85 EE-Klasse* bis zu 52.500 € 85 % 100 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 27,5 % von max. 120.000 € 100 bis zu 33.000 € 100 % 115 % Kreditbetrag / geförderte Kosten 32,5 % von max. 150.000 € 100 EE-Klasse* bis zu 48.750 € 100 % 115 % Kreditbetrag / geförderte Kosten Effizienzhaus Denkmal 30 % von max. 150.000 € bis zu 45.000 € 160 % 175 % EE-Klasse * Kreditbetrag / geförderte Kosten * Zusätzliche Anforderung: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) ** Bezogen auf das Referenzgebäude nach GEG Hinweis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra-Tilgungszuschuss. Der individuelle Sanierungs- fahrplan (iSFP) muss durch einen Energieeffizienzexperten erstellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. 10 Bundesförderung für effiziente Gebäude
„Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ – Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (BAFA) Auch einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Immobilien können gefördert werden. Neben dem KfW-Kredit mit attraktivem Tilgungszuschuss kann auch ein Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Kredit bzw. die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen sind dabei auf maximal 60.000 € je Wohn- einheit gedeckelt. Zusätzlich werden die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Maßnahme (Tilgungs-)zuschuss Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen 20 % Fenster und Außentüren einbauen und erneuern 20 % Sommerlicher Wärmeschutz einbau und erneuern 20 % Lüftungsanlage einbauen 20 % Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen 20 % smart steuerbar machen Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik gilt: Je besser die Maßnahme, desto höher der Tilgungszuschuss. Wird eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, steigt der (Tilgungs-)zuschuss um zusätzliche 10%. Maßnahme (Tilgungs-)zuschuss (Tilgungs-)zuschuss ohne Austausch einer bei Austausch einer Ölheizung Ölheizung Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ 20 % 20 % Gas-Hybridheizung 30 % 40 % Solarthermie-Anlage 30 % 30 % Biomasse-Anlage und Hybridheizung mit erneuerbaren Energien ohne 35 % 45 % Emissionsgrenzwert Biomasse-Anlage und Hybridheizung mit erneuerbaren Energien mit 40 % 50 % einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik 35 % 45 % Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % 30 % 40 % erneuerbarer Energie Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % 35 % 45 % erneuerbarer Energie Optimierung der Heizungsanlage 20 % – Hinweis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra-Investitionszuschuss. Der individuelle Sanierungs- fahrplan (iSFP) muss durch einen Energieeffizienzexperten erstellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Bundesförderung für effiziente Gebäude 11
Xella Deutschland GmbH Stand 07/2021 | SYT-001-00160 Xella Kundeninformation 0800 5 235665 (freecall) info@xella.com www.ytong-silka.de www.multipor.de Folgen Sie uns Hinweis: Diese Broschüre wurde von der Xella Deutschland GmbH herausgegeben. Wir beraten und informieren in unseren Druckschriften nach bestem Wissen und dem neuesten Stand der Technik bis zum Zeitpunkt der Drucklegung. Da die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen Änderungen unterworfen sind, bleiben die Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit. Eine Prüfung der geltenden Bestimmungen ist in jedem Einzelfall notwendig. Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter www.ytong-silka.de/datenschutzinformation. Ytong, Silka and Multipor are registered trademarks of the Xella Group.
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