"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit

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"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit
„Wohnraumlüftung- Fördernews 2020“
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"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit
Zum Inhalt

 Allgemeines
   EffSTRA 2050 & KSP 2030

 Übersicht der Fördermöglichkeiten
   Steuerliche Förderung
      Anforderungen & Umsetzung

   BAFA Marktanreizprogramm
      Anforderungen & Umsetzung

   KfW- Förderungen im Wohnbau
      Anforderungen & Umsetzung

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"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit
Effizienzstrategie 2050 (EffSTRA)
 Mittelfristig - Festlegung Energieeffizienzziele 2030
    1. Schritt Klimaschutzgesetz mit Absenkung Treibhausgasemission um 55%

 Maßnahmenbündelung im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0)
    Absenkung der Primär- und Endenergieverbräuche

    Einführung & Erhöhung einer CO2- Bepreisung

    Verbesserung der Förderangebote
       Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

       Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich

       Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2021

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Klimaschutzplan 2030 (KSP)

 Ordnungsrecht             Klimaschutzgesetz                 Brennstoffemissi-              Bundesförderung
     GEG                           KSG                       onshandelsgesetz               für effiz. Gebäude
  ab 10/ 2020                 seit 12/ 2019                        BEHG                             BEG
                                                               seit 12/ 2019                     ab 2021

 Gebäude- Definition        Sektoren- Definition             Grundlage Emissionshandel         Effizienz- Definition

 Energetische Grenzwerte    Vorgaben CO2- Äquivalent         Sektoren Wärme & Verkehr          Kredite (KfW)

 Anforderungen zu EEG       Ziel- Fahrplan                   CO2- Preis 25,- bis 65,- €/T      Zuschüsse (BAFA)
                                                             (2021- 2026)
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"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit
Fördermöglichkeiten der Wohnraumlüftung

                                         Steuerliche Absetzbarkeit der
                                           energetischen Sanierung

                                         BAFA- Marktanreizprogramm
                                       Heizen mit erneuerbaren Energien

                                        KfW Förderung als Kredit oder
                                                 Zuschuss

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Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Basis ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes
 Steuerliche Förderung über das zuständige                      Kosten für Energieberatung für planerische

 Finanzamt i. H. v. 20% der Kosten (max. 200.000,-€)            Begleitung oder Beaufsichtigung

 Energetische Sanierung von zu eigenen                          Abzug max. 40.000,00 € je Objekt von der

 Wohnzwecken genutzten Gebäuden                                 Einkommenssteuer über drei Jahre
   1.   Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen & Decken           Technische Mindestanforderung (TMA)
   2.   Erneuerung der Fenster oder Außentüren                  nach ESanMV
   3.   Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

   4.   Erneuerung der Heizungsanlage

   5.   Optimierung bestehender Heizungsanlagen (>2 Jahre)

   6.   Einbau von digitalen Systemen zur energetischen
        Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
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Energetische Sanierungsmaßnahmen- Verordnung (ESanMV)
§1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

4. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage nach Anlage 5

 Bedarfsgeregelte (feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt) zentrale Abluftsysteme
  mit spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,2 W/ (m³/h)

 Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager

       Wärmebereitstellungsgrad ƞ WBG ≥ 80 % und spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,45 W/ (m³/h)
        oder

       Wärmebereitstellungsgrad ƞ WBG ≥ 75 % und spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,35 W/ (m³/h)

 Kompaktgeräte mit Luft- Luft- Wärmeübertrager und Abluft- Wärmepumpe oder Luft-
  Luft- Wasserwärmpumpe

        Die Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens die Luftmengen nach DIN 1946-6 und
                    die jeweils geltenden Anforderungen der Ökodesign- Richtlinie erfüllen!
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BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien

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"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit
BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien

                                                         Was hat das mit
                                                        Wohnraumlüftung
                                                             zu tun?

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"Wohnraumlüftung-Fördernews 2020" - Pluggit
BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien

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 Förderfähige Investitionskosten
    Anlagenkosten (Anschaffung WP & KWL)
    Installations- & Inbetriebnahme- Kosten
    Kosten für Planungsleistungen
    Umfeld- Kosten*
 * Neubau
    Leitungen vom Wärmeerzeuger bis Anschluss Heizkreisverteiler

 * Bestandsgebäude (Mindestalter 2 Jahre)
    Wärmedämmung von Leitungen inkl. Verteilung
    Wechsel auf Niedertemperaturheizkörper oder Flächenheizung
    Sanierung/ Umbau von Technikraum & Schornstein
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BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien
WER wird gefördert?

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Die Antragsberechtigung gilt für:
 Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks,
   Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in
   dem die Anlage errichtet werden soll
 beauftragte Energiedienstleistungsunternehmen
                                                                          FÖRDERFINDER
   (Contractoren)
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BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien

WAS genau wird gefördert?

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 1. Wärmeerzeuger
 a) Anschaffungskosten (Ersatz-und Neuanschaffung)
 Wärmepumpen-Anlagen kombiniert mit Lüftungsgeräten inklusive WRG
  sofern förderfähige Wärmepumpen mit Lüftungsgeräten inklusive
   Wärmerückgewinnung kombiniert und diese Komponenten regelungstechnisch
   gemeinsam betrieben werden
  inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör

 b) Montage und Installation
 inklusive der dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien…

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Was bedeutet „förderfähige“ Wärmepumpen?
Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung
bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und
Raumheizung von Gebäuden …. dienen.
Bestands- Gebäude
 Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers                                     BAFA Positiv- Liste WP
 Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
 WP unter Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
        Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
        Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
        Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
        Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
 Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
 Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude

Neubau
 Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine
  verbesserte Systemeffizienz aufweisen JAZ:
         Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5
         Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5
 Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr vertraglich nachweisen
 Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden
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Was bedeutet regelungstechnisch gemeinsam betrieben?

 Merkblatt

Voraussetzung für die Förderung von Lüftungsgeräten mit WRG ist die regelungstechnische Verbindung mit
einer förderfähigen Wärmepumpe. Es werden keine darüberhinausgehenden Anforderungen an die
Lüftungsgeräte gestellt. Die Anforderung ….durch eine der folgenden Lösungen erfüllt werden:
1) Direkte Verbindung der Geräte mit gemeinsamem Regler (analog oder          3) Direkte Verbindung der Geräte. Auswertung eines Sensors, der
   digital) über:                                                             das Lüftungsgerät und/oder die WP regelt.
   a) ein Kabel oder
   b) kabellos mit Wifi, Bluetooth, proprietäre Systeme, usw.                 4) Indirekte Verbindung der Geräte mit eigener Regelung über ein
                                                                              Energiemanagementsystem, eine Gebäudeautomation oder ein
2) Direkte Verbindung wie oben, jedoch mit individuellen Reglern je Gerät,    Smart Home System, (z.B. EEBUS, KNX, GLT, Modbus oder
   die regelungstechnisch verbunden sind. Folgende Funktionen sind            ähnliche Systeme).
   alternativ bereitzustellen:
    a) Freischaltung der KWL über den WP-Betrieb oder auch umgekehrt          5) Indirekte Verbindung der Geräte mit eigener Regelung über
    b) Zeitprogramme                                                          internetbasierte Cloudlösungen.

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Die Pluggit- Lösungsansätze
                              4) Indirekte Verbindung der Geräte mit eigener Regelung
                              über ein Energiemanagementsystem, eine
                              Gebäudeautomation oder ein Smart Home System, (z.B.
                              EEBUS, KNX, GLT, Modbus oder ähnliche Systeme).

                                           Die Wärmepumpen- und Lüftungs-
                                           Anlage werden über ein gemeinsames
                                           Haussteuerungssystem (z.B. Evon,
                                           MyGekko,) visualisiert und geregelt!

                              - 16 -
Die zentralen Pluggit- Lösungsansätze

                                   5) Indirekte Verbindung der Geräte mit eigener Regelung
                                   über internetbasierte Cloudlösungen.

                                                Die Wärmepumpen- und Lüftungs-
                                                Anlagen werden über eine
                                                internetbasierte Cloudlösung
                                                visualisiert und geregelt !

                                   - 17 -
Die dezentralen Pluggit- Lösungsansätze

                                   5) Indirekte Verbindung der Geräte mit eigener Regelung
                                   über internetbasierte Cloudlösungen.

                                                Die Wärmepumpen- und Lüftungs-
                                                Anlagen werden über eine
                                                internetbasierte Cloudlösung
                                                visualisiert und geregelt !

                                   - 18 -
BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien
WAS wird noch gefördert?

                                                                     Stand 26.03.2020

 2. Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des
    Anlagenbetreibers
   Darunter fallen z.B. auch Leistungen wie Inspektionen und Wartungen (auch
   Wärmepumpencheck) sowie Garantieverlängerungen, sofern deren Kosten bereits im
   Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.

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BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien
WAS wird noch gefördert?

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 5. Mess-, Steuer-und Regelungstechnik (MSR),
    Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
 a) Anschaffungskosten (Ersatz-und Neuanschaffung)
 Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung,
 Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit ……sowohl
 Komponenten der Mess-, Steuer-und Regelungstechnik (MSR) als auch
 Gebäudeautomationstechnik ...
 - Sensoren, Aktoren, Datenlogger
 - Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige…
 - Gebäudeautomationssysteme

 b) Montage und Installation
 - inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

                                                                - 20 -
BAFA Marktanreizprogramm (MAP) Heizen mit erneuerbaren Energien
WIE wird gefördert?
                                                                 Auswahl
                                                            1.   Heizungslösung wählen

                                                            2.   Beantragung (online)

                                                            3.   Bewilligung (vorläufig)
                                         Stand 26.03.2020
                                                                 Montage (innerhalb des
                                                            4.   Bewilligungszeitraumes)
 Anrechenbare förderfähige Investitionskosten
  Wohngebäude max. 50.000,- € je WE                             Bestätigungsnachweis
                                                            5.   (online)
  Nichtwohngebäude max. 3,5 Mio. € je Gebäude
                                                                 Auszahlung
  Beantragung vor Beginn der Baumaßnahme!                  6.   Fördermittel bekommen

                                            - 21 -
KfW- Förderung Wohngebäude

   Kredit für Neubau   Kredit für Vollsanierung   Investitionszuschuss für
    oder Ersterwerb    oder Einzelmaßnahmen          Vollsanierung oder
                                                     Einzelmaßnahmen

     Programm 153        Programme 151, 152            Programm 430
                                 - 22 -
Grüner wird´s nicht…….
Mit Inkrafttreten des Klimaschutzpaketes wurde zum 01.01.2020 auch die KfW Programme
angepasst!
  Energieeffizient Bauen – Programm 153                                  Fördernews
      Fördervolumen um 20% aufgestockt
      Tilgungszuschuss um 10% erhöht
  Energieeffizient Sanieren (Kredit)– Programme 151/ 152
      Fördervolumen um 20% aufgestockt
      Tilgungszuschuss um 12,5 % erhöht
  Energieeffizient Sanieren – (Zuschuss) Programm 430
      Fördervolumen um 20% aufgestockt
      Investitionszuschuss um 10% erhöht

Die finanziellen Rahmenbedingungen für Neubau & Sanierung von Wohngebäuden sind so attraktiv
wie nie zuvor….
                                              - 23 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
Fördervolumen & Tilgungszuschuss erhöht!
Kreditbetrag:
   Bau oder Ersterwerb eines Wohngebäudes
   für bis zu 100% der Bauwerkskosten (ohne Grundstück)
   bis zu 120.000,- € je Wohneinheit
   Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE

                      15% der Darlehenssumme (max. 18.000,-€)
                                                                Konditionen für alle Förderstufen:
                                                                   Auszahlung 100%
                      20% der Darlehenssumme (max. 24.000,-€)
                                                                   Zinssätze 0,75% - 0,95% *

                      25% der Darlehenssumme (max. 30.000,-€)      (bis 10 Jahre Zinsbindung)
                                                                                                     * Stand 07/2020

                                                     - 24 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
Rahmenbedingungen:
  Berechnungsgrundlage für Primärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H`T ist
  das Referenzgebäude nach EnEV/ GEG
  Errechnete Werte für QP und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht überschreiten

                                                                       H`T

                             *Zuzüglich Sonderfall EH55 Referenz
                             **Zuzüglich Plus Paket

                                                              - 25 -
Primärenergiebedarf QP
                                                                                                            Qs
                 qP                                                                                     solare
           Primärenergie-                                                                              Gewinne

               bedarf

                         Energieträger                         H´V                          Qi
                              Öl                             Lüftungs-                    interne
               fP            Gas                              verluste                    Gewinne
             Primär-        Strom
             Energie-
                             Holz
              Faktor
                          Kohle usw.
                                                               H´T
                                                             Bauteil-
               qE                                            verluste
           Endenergie-
             bedarf
                                  eH,g,i           qH,s                      qH,d                   qH,ce
                                Erzeugung
                                (Generating)
                                               Speicherung
                                                 (Storage)
                                                                         Verteilung       Regelung/ Übergabe          qH
                                                                         (Distribution)     (Control/ Emission)
                                                                                                                  Heizenergie-
                                                                                                                     bedarf

                                                 - 26 -
Referenzgebäude & Berechnung

                                                   WICHTIG: Mindestanforderung
                                                    EnEV ist seit 01.01.2016 mit
WICHTIG: Anforderungen von Referenz-
                                                       dem Faktor 0,75 zu
gebäude u. Anlagentechnik definiert die
                                                          multiplizieren !
EnEV bzw. künftig das GEG!

                                          - 27 -
Einfluss der Anlagentechnik
     Beispiel EFH         Hüllenqualität EnEV- Referenzhaus mit 3- fach Verglasung
                          EnEV- Stufe 2016 zulässiger Primärenergiebedarf qpmax – 54,50 kWh/m²a

                          EnEV Grenze

                                          69                       51                        51
                                        kWh/m²                  kWh/m²                     kWh/m²
  Grundmaße 7x 10m
  Nutzfläche 171 m²               Gas-Brennwertgerät          Luft/ Wasser            Gas- Brennwertgerät
                                           +                  Wärmepumpe                       +
  Gebäudevolumen 535 m³          solarunterstützte WWB                               solarunterstützte WWB
                                           +                       +                           +
  A/V Verhältnis 0,73                 Abluftanlage            Abluftanlage            Pluggit WRG-System
                                                  - 28 -
Sonderfall – KfW Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten
Unter Einhaltung folgender Bauteilanforderungen ist kein rechnerischer Nachweis notwendig:
     Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben                                                       U ≤ 0,14 W/(m² K)
     Fenster und sonstige transparente Bauteile                                                           Uw ≤ 0,90 W/(m² K)
     Dachflächenfenster                                                                                   Uw ≤ 1,00 W/(m² K)
     Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft                                               U ≤ 0,20 W/(m² K)
     Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu
                                                                                                         U ≤ 0,25 W/(m² K)
     unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.)
     Türen (Keller- und Außentüren)
                                                                                                  H`T    UD ≤ 1,20 W/(m² K)
     Vermeidung von Wärmebrücken                                                                        ΔUWB ≤ 0,035 W/(m² K)*
     Luftdichtheit der Gebäudehülle                                                                      n50 ≤ 1,5 h-1
*Bei dem Nachweis für ein KfW-Effizienzhaus können nach dem "KfW-Wärmebrückenkurzverfahren"
 Wärmebrückenzuschläge von 0,035 bis 0,025 W/(m²K) ohne detaillierte Berechnung für einfache
 Gebäude angesetzt werden. Siehe KfW –FAQ Nr. 4.09

                                                                                         - 29 -
Sonderfall –KfW Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten
Unter Einhaltung folgender Anlagenkombinationen* ist kein rechnerischer Nachweis
notwendig:
1. Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10), zentrale
   Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
2. Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärme-
   rückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
3. Luft- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungsanlage mit
   Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80%)

                                                                                          H`
4. Zentrale Biomasse- Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz, zentrale
                                                                     T
   Abluftanlage
5. Sole- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
6. Wasser- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale
   Abluftanlage
*Der Aufstellungsort des Wärmeerzeugers bzw. der Wärmeübergabestation muss innerhalb der thermischen
Gebäudehülle liegen und es muss eine zentrale Trinkwarmwasser- Bereitung vorhanden sein.

                                                                        - 30 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung Effizienzhaus 40 Plus

Plus Paket:
   Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
   Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)

   Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein
   entsprechendes Benutzerinterface

   Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung*
         .
                                                                                     H`T
*Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in der DIN 1946- 6 genannten planmäßigen
 Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für die gesamte bilanzierte Gebäudenutzfläche
 sicherzustellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Die Luftdichtheit der
 Gebäudehülle ist mit n50 ≤ 1,5 h-1 messtechnisch nachzuweisen (Empfehlung: n50 ≤ 0,6 h-1).

                                                                    - 31 -
Energieeffizient Bauen
Haftungserklärung im Bauträgervertrag seit dem ab 01.04.2016:

   Einhaltung des vereinbarten KfW-Effizienzhaus-Niveaus
   Übergabe der „aufzubewahrenden Unterlagen“
   Bauträger trägt Schaden bei Kündigung des Kreditvertrages durch
   die KfW

                                                  - 32 -
Energieeffizient Bauen & Sanieren
Definierte Voraussetzungen:
Technisches Know-how des KfW-Sachverständigen, u.a.
energetische Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme:

   bauliches und anlagentechnisches Gesamtkonzept

   Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept

   Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6

   Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten, Bauausführung

                                                - 33 -
Energieeffizient Sanieren (Kredit + Zuschuss) KfW Programme151,152, 430
Förderfähig sind :
   alle energetischen Maßnahmen zur Erreichung eines KfW-EH-Standards (Denkmal, 115, 100, 70, 55)
   Einzelmaßnahmen
       Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
       Erneuerung der Fenster und Außentüren
       Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
       Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
       Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

   Sonstige Kosten                                                   H`T
       Baunebenkosten/ Wiederherstellungskosten/ Planungskosten

   Umwidmung von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude
   Kauf von energetisch saniertem Wohnraum
       Kosten müssen separat im Kaufvertrag ausgewiesen sein

                                                          - 34 -
Einzelmaßnahme- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Förderfähige Kosten
 Einbau der Lüftungsanlage (Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle müssen erfüllt werden)
 Luftdichtheitsmessung
 Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
 Wand-und Durchbrucharbeiten
 Luftdurchlässe
 Maßnahmen für Außenluft-und Fortluftelement
 Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
 Elektroanschlüsse
 Verkleidungen
 Notwendige Putz-und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
 Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
 Maßnahmen zur Schalldämmung
 Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik…
 Einbau von Solar-Luftkollektoren
 Einbau einer Luftheizung
                                                  - 35 -
Einzelmaßnahme- Kredit (152) oder Investitionszuschuss (430)
Technische Mindestanforderungen zu Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage:
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme
    von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)
    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme
    von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
    feuchte-, CO2- oder mischgasgeführt
    spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)

Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften:
    mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe
        JAZ von εWP;m≥ 3,5; Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen
        Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)
    mit Luft-/Luft-/Wasser-Wärmepumpe ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager
        JAZ von εWP;m≥ 3,5 bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)
                                                                  - 36 -
KfW- Kriterien auf ErP (Ökodesign) Richtlinie abgestimmt!

 Die allgemeinen Anforderungen an Lüftungsgeräte müssen
 dem aktuellen Stand der Ökodesign Richtlinie* entsprechen!

                                                                                                      Fördernews
 Der Energieverbrauch darf nicht höher sein als SEV < -26
 kWh/ (m² a) , das entspricht der SEV- Klasse C

             * Seit dem 1. Januar 2016 sind die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsgeräten nach Verordnung   EU
             1253/2014 europäisch einheitlich geregelt.

                                                                       - 37 -
Energieeffizient Sanieren (Kredit) KfW Programme151,152
Fördervolumen & Tilgungszuschuss erhöht!
Kreditbetrag:
       Für die Sanierung zum KfW- Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum
       bis zu 120.000,- € je Wohneinheit beim KfW Effizienzhaus
       bis zu 50.000,- € bei Einzelmaßnahmen
Konditionen* für alle Förderstufen:
       Auszahlung 100%
                                                                  H`T
       Zinssatz 0,75% (fest bis 10 Jahre)
* Stand 07/2020

INFO: Kombinierbar mit KfW Programm 431:
       Zuschuss Baubegleitung

                                                       - 38 -
Energieeffizient Sanieren (Zuschuss) KfW Programm 430
Fördervolumen & Tilgungszuschuss erhöht!
Investitionszuschuss zur Sanierung zum Effizienzhaus (bis max. 120.000,- € Kosten je WE)
   25,0 % - Effizienzhaus 115 & Denkmal
   27,5 % - Effizienzhaus 100
   30,0 % - Effizienzhaus 85
   35,0 % - Effizienzhaus 70
   40,0 % - Effizienzhaus 55
                                                          H`   T
Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen (bis max. 50.000,- € Kosten je Objekt)
   20,0 % - Summe Einzelmaßnahmen

INFO: Kombinierbar mit KfW Programm 431:
   Zuschuss Baubegleitung

                                              - 39 -
Energieeffizient Sanieren (Kredit + Zuschuss) KfW Programme151, 430
Rahmenbedingungen:
  Berechnungsgrundlage für Primärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H`T ist
  das Referenzgebäude nach EnEV/ GEG
  Errechnete Werte für QP und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht überschreiten

                                                        H`T

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Gesamtübersicht KfW Wohngebäude                                                                                                      * Stand 07/2020

    ENERGIEEFFIZIENT BAUEN (Kredit) Programm 153                                     ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN (Zuschuss)
                                                                                                Programm 430
                         Förderfähige                  Förderkredit
    Förderstufe                                                                                        Förderfähige
                           Kosten       Zinssatz*         Tilgungszuschuss          Förderstufe                       Investitionszuschuss
                                                                                                         Kosten
  Effizienzhaus 55                                         18.000,- € (15,0 %)     Effizienzhaus 115                    30.000,- € (25,0 %)
  Effizienzhaus 40        120.000,- €   0,75- 0,95 %       24.000,- € (20,0 %)     Effizienzhaus 100                    33.000,- € (27,5 %)
Effizienzhaus 40 Plus                                      30.000,- € (25,0 %)     Effizienzhaus 85     120.000,- €     36.000,- € (30,0 %)
                                                                                   Effizienzhaus 70                     42.000,- € (35,0 %)
ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN (Kredit) Programme 151, 152                              Effizienzhaus 55                     48.000,- € (40,0 %)

                                                       Förderkredit                  energetische
                        Förderfähige                                               Einzelmaßnahme
                                                                                                        50.000,- €      10.000,- € (20,0 %)
  Förderstufe
                          Kosten        Zinssatz*         Tilgungszuschuss
 Effizienzhaus 115                                         30.000,- € (25,0 %)
 Effizienzhaus 100                                         33.000,- € (27,5 %)
 Effizienzhaus 85        120.000,- €                       36.000,- € (30,0 %)
 Effizienzhaus 70                         0,75 %           42.000,- € (35,0 %)
 Effizienzhaus 55                                          48.000,- € (40,0 %)
   energetische
                         50.000,- €                        10.000,- € (20,0 %)
 Einzelmaßnahme

                                                                          - 41 -
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