Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele Mai 2017
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Energieeffizienz in Deutschland: HINTERGRUNDPAPIER Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele Mai 2017 Autoren: Léa Dieckhoff, EIFER Dieckhoff@eifer.org Pauline Raux-Defossez, EIFER Raux-Defossez@eifer.org Kontakt: Julian Risler, DFBEW julian.risler@developpement-durable.gouv.fr Soutenu par: Soutenu par:
Disclaimer Der vorliegende Text wurde von externen Experten für das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) verfasst. Das DFBEW stellt den Autoren lediglich eine Plattform zur Veröffentlichung ihres Beitrags zur Verfügung. Die vertretenen Standpunkte stellen deshalb ausschließlich die Meinung der Autoren dar. Die Ausarbei- tung erfolgte mit der größtmöglichen Sorgfalt. Das DFBEW übernimmt allerdings keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Alle textlichen und graphischen Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Sie dürfen, teilweise oder gänzlich, nicht ohne schriftliche Genehmigung seitens des Verfassers und Herausgebers weiterver- wendet werden. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Verarbeitung, Einspeiche- rung und Wiedergabe in Datenbanken und anderen elektronischen Medien und Systemen. Das DFBEW hat keine Kontrolle über die Webseiten, auf die die in diesem Dokument sich befindenden Links führen. Für den Inhalt, die Benutzung oder die Auswirkungen einer verlinkten Webseite kann das DFBEW keine Verantwor- tung übernehmen. Ziel und Kontext des Hintergrundpapiers Das vorliegende Hintergrundpapier stellt die deutschen Energieeffizienzziele vor und gibt einen Überblick über die verschiedenen Vorschriften, Strategien und Maßnahmen, mithilfe derer diese erreicht werden sollen. Ferner wird die Entwicklung des Energieverbrauchs in den privaten Haushalten, in der Industrie, im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehr seit 1990 zusammenfassend dargestellt, um so die verschiedenen Herausforde- rungen aufzuzeigen, mit denen sich Deutschland beim Umsetzen seiner Ziele konfrontiert sieht. Das Hintergrund- papier wurde auf Grundlage öffentlicher Daten (Regierungsquellen, offizielle Statistiken) verfasst. 1 EIFER ist ein 2002 von EDF und der Universität Karlsruhe (heute Karlsruher Institut für Technologie – KIT) ge- gründetes Forschungs- und Entwicklungszentrum. Ein Forschungsteam von EIFER untersucht und analysiert seit über zehn Jahren die Gesetzgebung zu Umweltschutz und Energie in verschiedenen Ländern Europas und verfolgt die Umsetzung der deutschen Energiewende. 1 Europäisches Institut für Energieforschung: http://www.eifer.kit.edu/ Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 2
Zusammenfassung Die Energieeffizienz stellt eine der beiden Säulen der deutschen Energiewende dar. Die Bundesregierung formuliert in ihrer Strategie eine nationale Zielvorgabe zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs sowie spezifische Zielvorgaben für den Gebäude- und Transportsektor. Um das Erreichen der Ziele zu ermöglichen, wurden zahlreiche Instrumente eingeführt, flankiert von zielgerichteten Strategien und Regulierungsinstrumenten. Diese beinhalten unter anderem Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG), die Informationskampagne "Deutschland macht's effizient", oder auch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Deutschland hat sich dazu entschieden kein System mit Energieeinsparzertifikaten einzuführen Deutscher Primärenergieverbrauch 2015: und setzt vor allem auf finanzielle Förderung, 317 MtRÖE (13 290 PJ) Information und Beratung. Die Förderprogramme Deutscher Endenergieverbrauch 2015: legten in erster Linie einen Fokus auf den 213 MtRÖE (8 900 PJ), davon: Gebäudesektor. Inzwischen werden jedoch auch Verkehr: 63 MtRÖE vermehrt Programme für andere Sektoren wie Industrie: 62 MtRÖE Industrie und Verkehr entwickelt. Private Haushalte: 55 MtRÖE Da laut den jährlichen Monitoringberichten das Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 33 MtRÖE Erreichen der Ziele der Energiewende gefährdet ist, wurden 2016 zahlreiche Initiativen eingeleitet, mit denen die aktuelle Tendenz umgekehrt werden soll: Primärenergieverbrauch (im Vergleich zu 2008): Ziel: -20 % bis 2020 und -50 % bis 2050. 2015: -7,6 % Bruttostromverbrauch (im Vergleich zu 2008): Ziel: -10 % bis 2020 und -25 % bis 2025. 2015: -4,0 % Primärenergiebedarf von Gebäuden – nicht-erneuerbarer Anteil (im Vergleich zu 2008): Ziel: -80 % bis 2050. 2015: -15,9 % Gebäuderelevanter Endenergieverbrauch (im Vergleich zu 2008): Ziel: -20 % bis 2020. 2015: -11,1 % Endenergieverbrauch im Transportsektor (im Vergleich zu 2005): Ziel: -10 % bis 2020 und -40 % bis 2050. 2015: +1,3 % Es sei darauf hingewiesen, dass auch die von Deutschland angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen (- 40 % bis 2020 und - 80 bis - 95 % bis 2050 im Vergleich zu 1990) mit der Frage der Energieeffizienz zusammenhängt, auf diesen Aspekt im vorliegenden Text jedoch nicht weiter eingegangen wird. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Deutschland die Energieeffizienz mit der Veröffentlichung seines NAPE 2014 zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Energiewende erhoben hat und damit zugleich auf die Anforderungen der Europäischen Union eingeht. Dank zahlreicher Förderprogramme sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen oder Kommunen sowie dank einer Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften und einer Erhöhung der entsprechenden Haushaltsausgaben verfügt Deutschland heute über beträchtliche Mittel auf dem Weg zu seinen für 2020 gesteckten Zielen, deren Erreichen derzeit dennoch schwierig erscheint. Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 3
Inhalt Ziel und Kontext des Hintergrundpapiers 2 Zusammenfassung 3 I. Einführung in die Thematik der Energieeffizienz 5 I.1. Energieeffizienz: Definitionen 5 I.2. Aktuelle Herausforderungen im Rahmen der Energieeffizienz in Deutschland 6 II. Die deutsche Energieeffizienzpolitik 7 II.1. Die Bundespolitik beeinflussende europäische Bestimmungen 7 II.2. Nationale Ziele für 2020 und 2050 10 II.3. Deutsche Gesetzeslage zur Energieeffizienz 11 II.4. Nationale Energieeffizienzstrategien 14 II.4.1. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) 14 II.4.2. Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) 16 II.5. Maßnahmen und Gesamtbudget zur Erreichung der Energieeffizienzziele 17 II.5.1. Ordnungsrecht 18 II.5.2. Finanzielle Förderung (direkte Förderung, zinsgünstige Darlehen) 18 II.5.3. Forschung und Entwicklung 19 II.5.4. Information und Beratung 19 II.5.5. Preissteuerung 20 II.5.6. Mengensteuerung 20 III. Entwicklung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland 21 III.1. Primärenergieverbrauch 21 III.2. Endenergieverbrauch 22 III.2.1. Verkehr 22 III.2.2. Industrie 25 III.2.3. Private Haushalte 29 III.2.4. Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 32 IV. Fazit und Perspektiven 34 IV.1. Im Hinblick auf die Energieeffizienzziele erreichte Fortschritte 34 IV.2. Neue Märkte durch Energieeffizienz 35 Abkürzungen 36 Websites zum Thema Energieeffizienz 37 Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 4
I. Einführung in die Thematik der Energieeffizienz I.1. Energieeffizienz: Definitionen Die Thematik Energieeffizienz geht mit einer gewissen Anzahl an Begriffen einher, die folgendermaßen definiert werden: Die Primärenergie wird definiert als die Gesamtheit der nicht-umgewandelten Energieprodukte, die direkt 2 eingesetzt oder importiert werden (zum Beispiel Rohöl, Erdgas, Biomasse, Solar- und Kernenergie) . Die Endenergie ist definiert als die Energie, die an den Verbraucher für seinen Endverbrauch geliefert wird 3 (zum Beispiel Strom oder Wärme, die dem Haushalt in Rechnung gestellt wird) . Dabei werden die bei der Erzeugung, Übertragung und Umwandlung der Primärenergie entstehenden Verluste berücksichtigt. Mithilfe eines Konversionsfaktors wird die Endenergie in Primärenergie umgewandelt, um die Verbrauchsmengen der verschiedenen Endenergiearten besser vergleichen zu können. Vom „nicht-erneuerbaren Anteil“ des Primärenergiebedarfs von Gebäuden wird in Deutschland gesprochen, wenn nur der Anteil der konventionellen Energien am Konversionsfaktor betrachtet wird. So beläuft sich zum Beispiel entsprechend der Norm DIN V 18599-1, die die Methode zur Berechnung des Energiebedarfs 4 von Gebäuden in Deutschland bestimmt (Fassung von 2016) , der Konversionsfaktor von Endenergie in Primärenergie für die Photovoltaik auf insgesamt 1, bzw. auf 0, wenn lediglich der nicht-erneuerbare Anteil der Energie berücksichtigt wird. Mithilfe dieser Regel wird die aus erneuerbaren Quellen erzeugte Energie gegenüber der konventionell erzeugten Energie „begünstigt“. Die deutsche Zielvorgabe zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs von Gebäuden bis 2050 betrifft somit ausschließlich den nicht-erneuerbaren Energieanteil. Die Energieeffizienz kann definiert werden als ein „reduzierter Energieverbrauch bei gleichbleibendem qualitativem 5 Nutzen“ . Sie betrifft sämtliche Stufen der energetischen Wertschöpfungskette von der Versorgung mit Energie bis zu ihrer Nutzung durch den Verbraucher. Dabei darf die Energieeffizienz nicht mit der energetischen Suffizienz verwechselt werden, bei der es darum geht, den Verbrauch zu vermeiden oder zu reduzieren (zum Beispiel durch Absenken der Heiztemperatur eines Zimmers). Die Energieintensität stellt die zur Erzeugung eines gewissen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) verbrauchte 6 Energiemenge dar . Ihr gegenüber steht die Energieproduktivität (Bruttoinlandsprodukt dividiert durch den Primärenergieverbrauch). Zur Messung der Energieeffizienz werden Indikatoren wie die gegenüber einem Referenzwert erzielte 7 Energieeinsparung, die Energieproduktivität oder auch aggregierte Indikatoren herangezogen. 2 INSEE, https://www.insee.fr/fr/metadonnees/definition/c1189 (Stand 12.02.2017) 3 Ebda. 4 DIN V 18599-1:2016-10, Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger, https://www.beuth.de/de/vornorm/din-v-18599-1/257938824 (Stand 21.02.2017) 5 De Béthencourt A., Chorin J., Efficacité énergétique : un gisement d’économies, un objectif prioritaire (Energieeffizienz: Einsparungspotenzial, ein vorrangiges Ziel), CESE, 2013, http://www.lecese.fr/sites/default/files/pdf/Avis/2013/2013_01_efficacite_energetique.pdf (Stand 12.02.2017) 6 Ebda. 7 Wie etwa die im Rahmen des Projektes ODYSSEE-MURE entwickelten Indikatoren: http://www.odyssee-mure.eu/ (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 5
I.2. Aktuelle Herausforderungen im Rahmen der Energieeffizienz in Deutschland Die Energieeffizienz ist die zweite Säule der deutschen Energiewende und soll gemeinsam mit dem Ausbau der 8 erneuerbaren Energien für das Erreichen der Energie- und Klimaschutzziele sorgen . Bislang standen die erneuerbaren Energien in Deutschland im Vordergrund und ihr Ausbau wurde seit 2000 von der Bundesregierung gefördert. Mit dem 2014 veröffentlichten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz möchte Deutschland jetzt auch seine „Efficiency first“-Politik verstärken, die sich am Prinzip orientiert, dass die „grünste“ 9 Energie diejenige ist, die gar nicht verbraucht wird . Ziel ist es, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen und 10 den verbleibenden Bedarf vor allem mit erneuerbaren Energien zu decken . Bis 2050 soll der deutsche Primärenergieverbrauch um 50 % im Vergleich zu 2008 gesenkt, der Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto- Endenergieverbrauch auf 60 % ausgebaut sowie die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % im Vergleich zu 1990 11 gesenkt werden . Für die Energieeffizienzmaßnahmen bietet sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten: Wärmedämmung von Gebäuden, Steigerung des Wirkungsgrads einer Heizungsanlage oder eines Industrieverfahrens, Reduzierung des 12 spezifischen Verbrauchs eines Elektrogerätes oder Fahrzeugs . Zwar wird vor allem der Gebäudesektor mit zahlreichen Programmen etwa zur energetischen Sanierung oder zum Austausch von Heizungsanlagen gefördert, aber auch andere Sektoren wie Transport und Industrie erhalten vermehrt Förderungen von Seiten der Bundesregierung. Der Ausbau der Energieeffizienzmaßnahmen stellt einen wachsenden Markt dar, auf dem verschiedenste Akteure, von Energieversorgungsunternehmen über Anlagenanbieter bis hin zu KMU des Baugewerbes zusammenkommen. Unternehmen müssen auf diese Entwicklungen insbesondere mit Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter reagieren, falls sie zum Innovationspotenzial der Branche beitragen wollen. 8 BMWi, Ein gutes Stück Arbeit. Mehr aus Energie machen - Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, 2014, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand 12.02.2017) 9 „Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/energieeffizienz.html (Stand 12.02.2017) 10 BMWi, Grünbuch Energieeffizienz. Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 2016, http://www.devetec.com/fileadmin/user_upload/Unternehmen/Downloads/Gruenbuch-Energieeffizienz_Juni_2016.pdf (Stand 12.02.2017) 11 Bundesregierung, Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, 2010, https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/_Anlagen/2012/02/energiekonzept-final.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Stand 18.03.2017) 12 Irrek W. et al., Definition Energieeffizienz, 2008, http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/energieeffizienz_definition.pdf (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 6
II. Die deutsche Energieeffizienzpolitik II.1. Die Bundespolitik beeinflussende europäische Bestimmungen 2009 verabschiedete die Europäische Union ihr Klima- und Energiepaket 2020. Dieses legt drei große Ziele fest, die sogenannten „20-20-20-Ziele“: 13 Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent im Vergleich zu 1990 ; 14 20 %-Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in der EU ; 15 Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % . Waren die beiden ersten Ziele bereits 2009 Gegenstand einer eigenen Richtlinie, wurde erst 2012 eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz angenommen, in der die Mittel zum Erreichen des Ziels festgeschrieben wurden. Die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz hat zum Ziel, einen „gemeinsamen Rahmen für die Maßnahmen zur Förderung von 16 Energieeffizienz in der Union […]“ zu schaffen. (Art. 1) . Die Energieeffizienz wird in der Richtlinie definiert als „das Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz“ (Art. 2). Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, nationale Energieeffizienzziele für 2020 festzulegen, die „sich entweder auf den Primärenergie- oder den Endenergieverbrauch oder auf die Primärenergie- oder Endenergieeinsparungen oder auf die Energieintensität“ beziehen (Art. 3). Weiterhin müssen sie bis April 2014 einen Nationalen Energieeffizienz- Aktionsplan übermitteln und diesen anschließend im Dreijahresrhythmus aktualisieren (Art. 24). Zudem sind die Mitgliedstaaten angehalten, jährlich einen Bericht über die bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele erreichten Fortschritte vorzulegen (Art. 24). Die Richtlinie legt gewisse Anforderungen fest; bei diesen handelt es sich um Mindestanforderungen und es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, strengere Maßnahmen zu ergreifen (Art. 1). Zu diesen Verpflichtungen zählen zum Beispiel: die Festlegung einer langfristigen Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des nationalen Bestands an sowohl öffentlichen als auch privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden (Art. 4); die energetische Gebäudesanierung von, ab Januar 2014, jährlich drei Prozent der Gesamtfläche der Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden oder die Mitteilung alternativer Maßnahmen zum Erreichen gleichwertiger Energieeinsparungen (Art. 5); die Einrichtung eines Energieeffizienzverpflichtungssystems durch die Mitgliedstaaten, mit dem sie gewährleisten, dass die Energieversorger ein kumuliertes Endenergieeinsparziel für neue Energieeinsparungen zwischen 2014 und 2020 erreichen, das mindestens 1,5 Prozent des jährlichen Energieabsatzes an Endkunden entspricht. Sollte kein Verpflichtungssystem eingerichtet werden, so muss 13 Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009D0406(Stand 12.02.2017) 14 Richtlinie 2009/28/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009L0028(Stand 12.02.2017) 15 Klima- und Energiepaket 2020, https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2020_de(Stand 12.02.2017) 16 Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?qid=1399375464230&uri=CELEX:32012L0027 (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 7
der Mitgliedstaat die Kommission über alternative Maßnahmen zum Erreichen gleichwertiger Energieeinsparungen informieren (Art. 7); die Einrichtung von verpflichtenden Energieaudits im Vierjahresrhythmus für Unternehmen, die keine KMU sind, außer, wenn sie über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen (Art. 8); die Bereitstellung von genauen, auf dem tatsächlichen Verbrauch beruhenden, Abrechnungsinformationen für die Endverbraucher (Art. 10); die umfassende Bewertung ihres Potenzials durch die Mitgliedstaaten selbst zum Einsatz hocheffizienter KWK und einer effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung (Art. 14). Die Europäische Union hat zudem die Sektorrichtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 17 angenommen . Diese legt den gemeinsamen Rahmen einer Methode zur Berechnung der Energieeffizienz von 18 Gebäuden (Art. 3 und 5) sowie die Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Neubauten (Art. 4 und 6) und für bestehende Gebäude fest, an denen umfassende Renovierungsmaßnahmen unternommen werden (Art. 7). Gemäß dieser Richtlinie müssen sämtliche nach 2021 (bzw. 2019 für von Behörden als Eigentümer genutzte 19 Gebäude) entstandenen Neubauten den Niedrigstenergiegebäude - Standards entsprechen (Art. 9). Die Richtlinie regelt zudem die Energieeffizienzausweise für Gebäude (Art. 11 bis 13) und die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen (Art. 14 und 15). 20 21 Die Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU geben den Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte vor. Am 30. November 2016 schlug die Europäische Kommission im Rahmen ihres als „Winterpaket“ (Winter Energy Package) bezeichneten Energiepolitikprojektes vor, die verschiedenen Richtlinien zur Energieeffizienz zu 22 überarbeiten und die Ziele für 2030 auf 30 Prozent Energieeffizienz (statt der ursprünglich geplanten 27%) anzuheben. Damit soll das Leitprinzip der zukünftigen Energieunion angewandt werden: „Energy efficiency first“. Dieses Ziel sollte insbesondere mithilfe einer Überholung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden und 23 einer Ausdehnung der Energieeinsparungsverpflichtung für Energieversorger erreicht werden . Im Transportbereich läuft die Energieeffizienzpolitik vor allem auf gesetzliche Bestimmungen zur Regulierung der Fahrzeugkennwerte in Bezug auf den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen (wie beispielsweise die Verordnungen (EG) Nr. 17 Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, http://eur- lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=celex:32010L0031 (Stand 12.02.2017) 18 Unter Berücksichtigung insbesondere der tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes, der Anlagen für Heizung und Warmwasserberei- tung sowie der Klima-, Kühlungs- und Beleuchtungsanlagen (Anhang I). 19 „Gebäude, das eine sehr hohe […] Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden; (Art. 2 der Richtlinie 2010/31/EU). Eine genauere Definition auf Bundesebene zum Niedrigstenergiegebäude ist in Deutschland entsprechend der Verpflichtung des Energieeinsparungsgesetzes in der Ausarbeitung (EnEG §2a). 20 Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/FR/ALL/?uri=CELEX%3A32009L0125 (Stand 12.02.2017) 21 Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/FR/ALL/?uri=CELEX%3A32010L0030 (Stand 12.02.2017) 22 European Commission, Commission proposes new rules for consumer centred clean energy transition https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition (Stand 12.02.2017) 23 European Commission, Putting energy efficiency first: consuming better, getting cleaner, 30 November 2016, http://europa.eu/rapid/press- release_MEMO-16-3986_en.htm?locale=en (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 8
24 443/2009 und (EU) 333/2014 für neue Personenkraftwagen , die Verordnungen (EU) Nr. 510/2011 und (EU) Nr. 253/2014 25 zu neuen leichten Nutzfahrzeugen ) und auf die Bereitstellung von Informationen über deren Kraftstoffverbrauch 26 und den CO2-Ausstoß (Richtlinie 1999/94/EG) hinaus . Die gesetzlichen Bestimmungen für die Industrie schließlich betreffen nicht direkt die Energieeffizienz: Das EU- 27 Emissionshandelssystem (EU-EHS) zielt auf eine Reduzierung des direkten Ausstoßes von CO2, N2O sowie von perfluorierten Kohlenwasserstoffen in Energieerzeugungsanlagen und anderen Verbrennungsanlagen mit Kapazitäten über 20 MWth sowie in der Luftfahrt ab (und betrifft damit über 11 000 Anlagen und Fluggesellschaften). Hierzu ist zu bemerken, dass das EU-EHS gerade überarbeitet wird: Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 seine Änderungen angenommen und der Rat am 28. Februar seine allgemeine Orientierung 28 beschlossen . Die Finalisierung der Gesetzesreform durch Parlament, Rat und Europäische Kommission sollte frühestens im Juni 2017 zu einem gemeinsamen Text führen. In seiner aktuellen Fassung sieht der Entwurf vor, 2018 eine (ab Januar 2019 greifende) Marktstabilitätsreserve einzurichten, um damit dem bestehenden Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu begegnen. Eingefrorene und nicht zugeteilte Zertifikate würden dann in die Marktstabilitätsreserve einfließen. Der Text sieht zudem eine Reduzierung der Gesamtzahl der Emissionszertifikate 29 vor . 24 Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32009R0443 (Stand 12.02.2017) Verordnung (EU) Nr. 333/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0333 (Stand 12.02.2017) 25 Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutz- fahrzeugen, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:145:0001:0018:FR:PDF (Stand 12.02.2017) Verordnung (EU) Nr. 253/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2- Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/ALL/?uri=OJ:JOL_2014_084_R_0038_01 (Stand 12.02.2017) 26 Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformatio- nen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/de/TXT/?uri=CELEX%3A31999L0094(Stand 12.02.2017) 27 Europäische Kommission, EU-Emissionshandelssystem, https://ec.europa.eu/clima/policies/ets_de (Stand 13.02.2017), eingerichtet durch die Richtlinie 2003/87/CE und geändert insbesondere durch die (EU) Nr. 421/2014 28 Reform des EU-Emissionshandelssystems, http://www.consilium.europa.eu/fr/policies/climate-change/reform-eu-ets/ (Stand 27.03.2017) 29 Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes http://www.consilium.europa.eu/de/policies/climate-change/reform-eu-ets/ (Stand 27.03.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 9
II.2. Nationale Ziele für 2020 und 2050 Die Energieeffizienzziele sind Teil der allgemeinen Ziele der deutschen Energiewende. Sie wurden im 2010 veröffentlichten Energiekonzept für 2020 und 2050 festgelegt und betreffen die Bereiche Energie, Stromverbrauch, Gebäude und Transport. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick der Ziele im Verhältnis zum jeweiligen Referenzjahr: Ziele 2020 2050 Energie Primärenergieverbrauch -20% / 2008 -50% / 2008 Endenergieproduktivität +2,1%/Jahr von 2008 bis 2050 (€ Bruttoinlandsprodukt pro Einheit verbrauchter Endenergie) Strom Brutto-Endenergieverbrauch -10% / 2008 -25% / 2008 Gebäude Energieverbrauch in Gebäuden -20% des -80% des Endenergieverbrauchs Primärenergiebedarfs (nicht- (Wärme, Warmwasser, erneuerbarer Anteil) / 2008 Beleuchtung, Klimaanlagen) / 2008 Gebäudesanierung Nahezu klimaneutraler Gebäudebestand Transport Endenergieverbrauch im Verkehrssektor -10% / 2005 -40% / 2005 (einschließlich Luftfahrt) Treibhausgas Treibhausgasemissionen > -40% / 1990 -80 bis -95% / 1990 Tabelle 1 - Ziele der Energiewende bezüglich Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen 30 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht jährlich einen Monitoringbericht, auf dessen Grundlage eine Expertenkommission ihre Stellungnahme zu der Frage abgibt, ob das Erreichen der Ziele realistisch erscheint (Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“). Alle drei Jahre wird anstelle des Monitoringberichts ein ausführlicher Fortschrittsbericht veröffentlicht. Hierzu ist anzumerken, dass das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen mit den Zielen zur Energieeffizienz zusammenhängt, im vorliegenden Papier auf diesen Aspekt jedoch nicht eingegangen wird. 30 Bundesregierung, Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, 2010, https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/_Anlagen/2012/02/energiekonzept-final.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Stand 18.03.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 10
II.3. Deutsche Gesetzeslage zur Energieeffizienz Die europäische Richtlinie 2012/27/EU wurde in Deutschland durch die Veröffentlichung mehrerer Mitteilungen, Berichte und Gesetzestexte in nationales Recht umgesetzt, darunter insbesondere: Artikel 3 (nationale Energieeffizienzziele): Im Juni 2013 teilte Deutschland der Kommission sein Richtziel 31 einer jährlichen Erhöhung der Endenergieproduktivität um 2,1 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2020 mit . Artikel 4 (Gebäuderenovierung): Im April 2014 veröffentlichte Deutschland eine langfristige Strategie zur Mobilisierung von Investitionen zur Sanierung des nationalen Bestands an Wohn- und 32 Geschäftsgebäuden . Dieses erste Dokument wurde 2015 durch die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) ergänzt, die im weiteren Verlauf noch vorgestellt wird. Artikel 5 (Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen): 2013 reichte die Bundesregierung eine erste Mitteilung ein, in der sie von der Möglichkeit Gebrauch macht andere kosteneffiziente Maßnahmen 33 anstelle der Gebäuderenovierungsverpflichtungen zu ergreifen . Artikel 7 (Energieeffizienzverpflichtungssysteme): Die Bundesrepublik reichte 2013 bei der Europäischen 34 Kommission eine Mitteilung ein , wonach sie alternative Maßnahmen anstelle des Energieeffizienzverpflichtungssystems zu ergreifen wünschte. Zudem griff sie auf die Möglichkeit zurück, die Menge der zu erreichenden Einsparungen durch Absenkung des Ziels um 25 % (zum Beispiel durch Anrechnung von „frühen Energieeffizienzmaßnahmen“, d. h. von ab 2009 ergriffenen Maßnahmen, die zu weiteren Effekten bis zum Jahr 2020 führen) und durch Ausschluss des Transportbereichs aus der Berechnung zu reduzieren. Die in dieser ersten Mitteilung genannten Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, um ein äquivalentes Energieeinsparungsvolumen gegenüber den in Artikel 7 genannten Zielvorgaben zu erreichen. 35 Artikel 8 (Energieaudits): Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde dahingehend geändert, dass für große Unternehmen eine Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits eingeführt wurde. Diese müssen ihren Energieverbrauch alle vier Jahre durch einen Experten prüfen lassen, dessen Qualifikation und Berufserfahrung ihm die dazu erforderlichen Kenntnisse verleihen (s. § 8b). Nach Einschätzung der 36 Bundesregierung sind davon in Deutschland knapp 50 000 Unternehmen betroffen . Diese können die 31 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 11. Juni 2013, Pilotverfahren 5043/13/ENER, Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG 32 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Union vom 16. April 2014 gemäß Artikel 4 Energie- effizienzrichtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012, „Bericht über die langfristige Strategie zur Mobili- sierung von Investitionen in die Renovierung des nationalen Gebäudebestands“ 33 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission gemäß Artikel 5 der Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU) 34 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission gemäß Artikel 7 der Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU), https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/article7_de_germany.pdf (Stand 13.02.2017) 35 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), http://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/ (Stand 13.02.2017) 36 dena, Energieaudit und Energiemanagement in Unternehmen, https://www.dena.de/themen- projekte/energieeffizienz/unternehmen/energieaudit-und-energiemanagement/ (Stand 13.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 11
Audit-Verpflichtung umgehen, indem sie ein Energiemanagementsystem entsprechend ISO 50001 oder ein 37 Umweltmanagementsystem entsprechend der Verordnung 1221/2009 implementieren . Artikel 24 (Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne, jährliche Berichte über die Fortschritte im Bereich Energieeffizienz): Im Juni 2014 veröffentlichte die Bundesrepublik ihren ersten Nationalen 38 Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) im Rahmen der Europäischen Richtlinie 2012/27/EU. Dieses Dokument behandelt vor allem den Markt für Energiedienstleistungen. Im Dezember 2014 folgte ein neues 39 Dokument, der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) , mit dem weitere Energieeffizienzmaßnahmen eingeführt wurden. Diese neuere Fassung wird im Folgenden unter dem Namen „NAPE“ behandelt. Der neueste Plan zur Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU ist der im März 2017 40 veröffentlichte Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) . Er stellt die Fortschritte Deutschlands hinsichtlich der Ziele der Richtlinie sowie die wichtigsten, zu deren Erreichen ergriffenen Maßnahmen vor. Die europäische Richtlinie 2010/31/EU von 2010 zur Energieeffizienz von Gebäuden wurde durch die Änderung verschiedener Gesetzestexte in deutsches Recht umgesetzt: 41 EnEG (Energieeinsparungsgesetz) : Ziel des Gesetzes (dessen erste Fassung im Juli 1976 verabschiedet wurde) ist die Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden mittels Festlegung per Verordnung von Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden (§1) sowie Energieeffizienzanforderungen an Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung (§2). 42 EnEV (Energieeinsparverordnung) ist das Äquivalent zur thermischen Regelung (Réglementation thermique, RT) in Frankreich. Die Energieeinsparverordnung legt einen maximalen Jahres- Primärenergiebedarf für Neubauten (§3-4) sowie Anforderungen zur Gebäuderenovierung (je nach Umfang der Sanierung) fest (§9-10). Zudem führt sie eine Verpflichtung zum Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind oder zu Isolierungsmaßnahmen in genau festgelegten Fällen ein (§9-10). Die jüngste Fassung der Verordnung EnEV trat im Januar 2016 in Kraft. Der zulässige jährliche Primärenergiehöchstverbrauch für Neubauten wurde darin um 25 Prozent gesenkt, was einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten in Deutschland gleichkommt. 43 EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) . Das im Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz führt die Verpflichtung ein, einen Teil des Wärme- bzw. Kühlungsbedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken. Davon betroffen sind über 50 Quadratmeter große Neubauten (§3-4). Die Wahl der Art der erneuerbaren 37 Verordnung (EG) n°1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisa- tionen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1221 (Stand 13.02.2017) 38 BMWi, 3. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2014 der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU), April 2014, http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M- O/nationaler-energieeffizienz-aktionsplan-2014.html (Stand 13.02.2017) 39 BMWi, Ein gutes Stück Arbeit. Mehr aus Energie machen - Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, 2014, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand 12.02.2017) 40 BMWi, Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2017 der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU), März 2017, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-neeap.html (Stand 19.04.2017) 41 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG), http://www.gesetze-im-internet.de/eneg/ (Stand 13.02.2017) 42 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV), http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/ (Stand 13.02.2017) 43 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG), http://www.gesetze-im- internet.de/eew_rmeg/ (Stand 13.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 12
Energie ist frei, aber je nach Art sind Mindestanforderungen einzuhalten. So müssen etwa Biomasse oder Geothermie 50 Prozent des Wärme- und Kühlungsbedarfs abdecken, während die Solarenergie nur 15 % dieses Bedarfs umfassen muss (§5). Bauherren, die keine erneuerbaren Energien einsetzen möchten, können auf alternative Maßnahmen, wie zum Beispiel die Abdeckung von 50 % des Wärme- und 44 Kühlungsbedarfs durch Kraft-Wärme-Kopplung oder die Rückgewinnung von Abwärme (§7) zurückgreifen. Derzeit wird an der Zusammenlegung der Gesetze EnEG und EEWärmeG gearbeitet und ein erster Entwurf des zukünftigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde Anfang 2017 von den Wirtschafts- und Umweltministerien den 45 betroffenen Verbänden zur Konsultierung vorgelegt . Die Umsetzung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU zur umweltgerechten Gestaltung und Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten erfolgte vor allem über das Energieverbrauchsrelevante-Produkte- 46 47 Gesetz (EVPG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) . 48 Im Transportbereich verpflichtet eine Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Neuwagen . 44 Die erneuerbare Wärme ermöglicht die Verbesserung der Primärenergiebilanz des Gebäudes, da der erneuerbare Anteil bei der Umrechnung der Endenergie in Primärenergie nicht berücksichtigt wird. Dies gilt nicht für die Gesamtenergiebilanz. 45 Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren/details-energieeffizientes-bauen/artikel/gesetz-zur- einsparung-von-energie-und-zur-nutzung-erneuerbarer-energien-zur-waerme-und-kaelteerzeugung-in-gebaeuden/ (Stand 13.02.2017) 46 Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG), http://www.gesetze-im-internet.de/ebpg/BJNR025800008.html (Stand 13.02.2017) 47 Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichti- gen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV), https://www.gesetze-im-internet.de/envkv/BJNR261600997.html (Stand 13.02.2017) 48 Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV), https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/BJNR103700004.html (Stand 15.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 13
II.4. Nationale Energieeffizienzstrategien Im Folgenden werden die beiden wichtigsten deutschen Strategien zur Energieeffizienz vorgestellt: der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG). Zu erwähnen ist die Existenz anderer Dokumente zur Energieeffizienz, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll, so zum Beispiel die 49 50 Strategien speziell für den Transportsektor und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen . II.4.1. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) 51 Der im Dezember 2014 verabschiedete Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) legt die deutsche Energieeffizienzpolitik fest. Diese stützt sich auf drei Säulen: Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen; Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell; Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz stärken. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) führt die bestehenden und noch zu ergreifenden Maßnahmen zum Erreichen der Zielvorgaben auf und unterteilt sie in drei Bereiche: Haushalte, Industrie/Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und Gebäude. Auf den Transportsektor wird nur am Rande eingegangen. 49 BMVi, Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, 2013, http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/DigitalUndMobil/MKStrategie/mobilitaets-und- kraftstoffstrategie_node.html (Stand 13.02.2017) BMVI, Nationaler Strategierahmen über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe als Teil der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU, 2016, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/MKS/mks-nationaler-strategierahmen-afid.pdf?__blob=publicationFile (Stand 13.02.2017) 50 Klimaschutzplan 2050, http://www.klimaschutzplan2050.de/ (Stand 13.02.2017) BMUB, Aktionsprogramm Klimaschutz, 2014, http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschue re_bf.pdf (Stand 13.02.2017) 51 BMWi, Ein gutes Stück Arbeit. Mehr aus Energie machen - Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, 2014, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 14
Abbildung 1 – Wichtigste Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz von 2014 52 Unter den im NAPE angekündigten Maßnahmen sind folgende hervorzuheben: Einrichtung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung. Eine Milliarde Euro pro Jahr waren im Zeitraum 2015-2019 dafür vorgesehen. Diese Maßnahme wurde jedoch, wahrscheinlich als 53 Konsequenz des Widerstands von Seiten der Bundesländer, am 25. Februar 2015 zurückgenommen . 2016 wurde sie durch das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) ersetzt, die Optimierung der Heizungsanlage bei Heizungsaustausch oder den Einbau von Lüftungssystemen in Wohngebäuden finanziert (Budget für 54 den Zeitraum 2016-2020: 830 Mio. Euro) . Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibungssystems zur Förderung von Stromeinsparungen (STEP 55 up!) 52 Ebda. 53 Koalition stoppt Steuerbonus für Wärmedämmer, 26.02.2015, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energetische-sanierung-koalition-stoppt- steuerbonus-fuer-waermedaemmer-1.2368404 (Stand 13.02.2017) 54 BAFA, Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Anreizprogramm_Energieeffizienz/anreizprogramm_energieeffizienz_node.h tml (Stand 12.02.2017) 55 BMWi, STEP up!, http://www.stepup-energieeffizienz.de/ (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 15
Erhöhung des Budgets zur Förderung der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2- 56 Gebäudesanierungsprogramm) Fortentwicklung des Förderprogramms für mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlagen 57 (Marktanreizprogramm – MAP) 58 Einrichtung von 500 Energieeffizienznetzwerken bis 2020. Diese haben die Vernetzung verschiedener Unternehmen zum Austausch bewährter Methoden im Bereich Energieeffizienz zum Ziel. Einrichtung des Pilotprogramms "Einsparzähler", das für Energieeinsparungen (ob bei Strom, Gas, Wärme 59 oder Kühlung) sorgen soll . 60 Ausbau von Bürgschaften für Energieeinsparcontracting-Finanzierungen . Die bezüglich der im NAPE vorgesehenen Maßnahmen erzielten Fortschritte veröffentlicht das BMWi über den 61 „NAPE-Meter“ . Anfang 2017 wurde der Großteil der Initiativen erfolgreich eingeführt. Anschließend muss ihre Auswirkung auf den Energieverbrauch bis 2020 quantifiziert werden. 62 Im August 2016 hat das BMWi eine öffentliche Online-Konsultation zu seinem Grünbuch Energieeffizienz eingeleitet. Deren Ziel ist die Ausarbeitung einer mittel- bis langfristigen Strategie zur Reduzierung des deutschen Energieverbrauchs bis 2050. Nach Auswertung der Ergebnisse der Konsultation soll ein Weißbuch mit den Erkenntnissen und Empfehlungen für eine Energieeffizienzstrategie veröffentlicht werden. II.4.2. Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) 63 Die Ausarbeitung einer Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) war bereits im NAPE angekündigt worden und wurde im November 2015 abgeschlossen. Die ESG bietet einen Überblick zum aktuellen Stand der Technologien und zu Kenntnissen im deutschen Gebäudesektor und gibt einen langfristigen Ausblick auf dessen zukünftige Entwicklung. Dazu werden drei Szenarien für 2050 und ihre jeweilige Auswirkung auf das Ziel einer 80-prozentigen Reduzierung des Primärenergiebedarfs (nicht-erneuerbarer Anteil) in Gebäuden im Vergleich zu 2008 untersucht: Das Referenzszenario (Trendszenario) geht von den bestehenden Maßnahmen (ohne Berücksichtigung der vom NAPE im Dezember 2014 verabschiedeten neuen Maßnahmen) aus. Ein „Energieeffizienz“-Szenario zur Erreichung der für 2050 gesteckten Ziele legt einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Energieeffizienz. Ein „erneuerbare Energien“-Szenario zur Erreichung der Ziele für 2050 legt einen Schwerpunkt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. 56 Bundesregierung, CO2-Gebäudesanierung - Energieeffizient Bauen und Sanieren, https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Energiewende/Energiesparen/CO2-Gebaeudesanierung/_node.html (Stand 13.02.2017) 57 BMWi, Marktanreizprogramm (MAP), http://www.erneuerbare- energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html (Stand 13.02.2017) 58 Initiative Energieeffizienz Netzwerke, http://www.effizienznetzwerke.org/ (Stand 13.02.2017) 59 BAFA, Einsparzähler (Pilotprogramm), http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Einsparzaehler/einsparzaehler_node.html (Stand 12.02.2017) 60 BAFA, Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting, http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Contracting_Beratung/contracting_beratung_node.html (Stand 13.02.2017) 61 BMWi, NAPE-Meter, http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Energie/nape-meter.html (Stand 13.02.2017) 62 Grünbuch Energieeffizienz, https://www.gruenbuch-energieeffizienz.de/de/startseite/ (Stand 13.02.2017) 63 BMWi, Energieeffizienzstrategie Gebäude, 2015, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienzstrategie- gebaeude.html (Stand 12.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 16
Die ESG geht davon aus, dass Deutschland seine für 2050 geplanten Ziele hinsichtlich des Primärenergiebedarfs von Gebäuden (875 PJ / 20,9 MtRÖE für 2050) um rund 800 PJ (~19 MtRÖE) verfehlen wird, wenn es dem Referenzszenario folgt. Die anderen beiden Szenarien verdeutlichen, dass es zwei mögliche Hebel zum Erreichen dieser Ziele gibt: einerseits Energieeffizienzmaßnahmen, die Energieeinsparungen ermöglichen, andererseits die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix (die das Erreichen des Primärenergieziels ermöglicht, dank eines günstigen Konversionsfaktors von Endenergie zu Primärenergie). Die ESG spricht Empfehlungen hinsichtlich der Maßnahmen aus, die für eine Umkehr der Tendenz sorgen könnten, darunter die vom NAPE eingeführten neuen Maßnahmen. Die ESG wurde auf Grundlage eines vom Wirtschaftsforschungs- und 64 Beratungsunternehmen Prognos und den Forschungsinstituten ifeu und IWU im Auftrag der Bundesstelle für 65 Energieeffizienz verfassten Berichtes erstellt, der zu dem Ergebnis kam, dass die vom NAPE eingeführten neuen Maßnahmen zum Erreichen einer 74-prozentigen Einsparung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden bis 2050 im Vergleich zu 2008 führen könnten. Damit sei man vom 80-Prozent-Ziel nicht weit entfernt. II.5. Maßnahmen und Gesamtbudget zur Erreichung der Energieeffizienzziele Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die deutsche Energiewendepolitik bisher vor allem auf ihre erste Säule – die erneuerbaren Energien - setzte, leitete die Bundesregierung im Mai 2016 eine umfassende Kampagne zur Förderung 66 der Energieeffizienz ein . Auf Bundesebene wird das Thema Energieeffizienz vor allem vom BMWi behandelt, aber auch andere Ministerien befassen sich in geringerem Maße mit der Energieeffizienz, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Bundesländer setzen die Bundespolitik auf ihrer Ebene um, aber sie führen auch ergänzende Programme ein, die zum Teil sogar weiter als die bundesweiten Regelungen gehen. Dies gilt zum Beispiel für Baden-Württemberg mit seinem Gesetz zur erneuerbaren Wärme 67 (EWärmeG) . Das EWärmeG verpflichtet dazu, bei bestehenden Gebäuden, deren Zentralheizungssystem erneuert oder neu installiert werden muss, 15 % des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abzudecken (§4). Die Verpflichtung betrifft Wohn- oder sonstige Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurden und deren Fläche über 50 Quadratmeter beträgt. Auch Wärmedämmung oder Energieeffizienzmaßnahmen können zur Einhaltung der Gesetzesvorgaben anerkannt werden. 68 Das BMWi teilt die politischen Energieeffizienzinstrumente in sechs Kategorien ein . Da es in Deutschland keine Energieeinsparzertifikate gibt, wird der Schwerpunkt auf gesetzliche Regelung, finanzielle Förderung sowie Information und Beratung gelegt. 64 Thamling N. et al., Hintergrundpapier zur Energieeffizienzstrategie Gebäude. Erstellt im Rahmen der Wissenschaftlichen Begleitforschung zur Erar- beitung einer Energieeffizienzstrategie Gebäude, Prognos, ifeu, IWU, 2015, https://www.prognos.com/publikationen/alle- publikationen/607/show/dfd5817959001517113574f6b15fe43c/ (Stand 13.02.2017) 65 Die Bundesstelle für Energieeffizienz wurde innerhalb des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet, das wiederum dem BMWi unterstellt ist. 66 BMWi, Gabriel startet Offensive zur Steigerung der Energieeffizienz: „Energieeffizienz ist eine Gemeinschaftsaufgabe“, 12.05.2016, https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Meldungen/2016/2016-05-12-gabriel-startet-offensive-zu- energieeffizienz.html (Stand 13.02.2017) 67 Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare- waerme-gesetz-2015/ (Stand 13.02.2017) 68 BMWi, Grünbuch Energieeffizienz, 2016 https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/gruenbuch- energieeffizienz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf (Stand 13.02.2017) Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele 17
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