Energieeffizienz in Deutschland: Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele Mai 2017

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Energieeffizienz
                    in Deutschland:
HINTERGRUNDPAPIER

                    Aktueller Stand und Fortschritte
                    beim Erreichen der Ziele

                    Mai 2017

                    Autoren:   Léa Dieckhoff, EIFER
                               Dieckhoff@eifer.org
                               Pauline Raux-Defossez, EIFER
                               Raux-Defossez@eifer.org

                    Kontakt:   Julian Risler, DFBEW
                               julian.risler@developpement-durable.gouv.fr

                                                      Soutenu par:           Soutenu par:
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Ziel und Kontext des Hintergrundpapiers
Das vorliegende Hintergrundpapier stellt die deutschen Energieeffizienzziele vor und gibt einen Überblick über die
verschiedenen Vorschriften, Strategien und Maßnahmen, mithilfe derer diese erreicht werden sollen. Ferner wird
die Entwicklung des Energieverbrauchs in den privaten Haushalten, in der Industrie, im Sektor Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen sowie im Verkehr seit 1990 zusammenfassend dargestellt, um so die verschiedenen Herausforde-
rungen aufzuzeigen, mit denen sich Deutschland beim Umsetzen seiner Ziele konfrontiert sieht. Das Hintergrund-
papier wurde auf Grundlage öffentlicher Daten (Regierungsquellen, offizielle Statistiken) verfasst.

         1
EIFER ist ein 2002 von EDF und der Universität Karlsruhe (heute Karlsruher Institut für Technologie – KIT) ge-
gründetes Forschungs- und Entwicklungszentrum. Ein Forschungsteam von EIFER untersucht und analysiert seit
über zehn Jahren die Gesetzgebung zu Umweltschutz und Energie in verschiedenen Ländern Europas und verfolgt
die Umsetzung der deutschen Energiewende.

1
    Europäisches Institut für Energieforschung: http://www.eifer.kit.edu/

             Energieeffizienz in Deutschland:
             Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                          2
Zusammenfassung
Die Energieeffizienz stellt eine der beiden Säulen der deutschen Energiewende dar. Die Bundesregierung formuliert
in ihrer Strategie eine nationale Zielvorgabe zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs sowie spezifische
Zielvorgaben für den Gebäude- und Transportsektor.

Um das Erreichen der Ziele zu ermöglichen, wurden zahlreiche Instrumente eingeführt, flankiert von zielgerichteten
Strategien und Regulierungsinstrumenten. Diese beinhalten unter anderem Programme der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), die Energieeffizienzstrategie Gebäude
(ESG), die Informationskampagne "Deutschland macht's effizient", oder auch die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Deutschland hat sich dazu entschieden kein
System mit Energieeinsparzertifikaten einzuführen             Deutscher Primärenergieverbrauch 2015:
und setzt vor allem auf finanzielle Förderung,                317 MtRÖE (13 290 PJ)
Information und Beratung. Die Förderprogramme                 Deutscher Endenergieverbrauch 2015:
legten in erster Linie einen Fokus auf den                    213 MtRÖE (8 900 PJ), davon:
Gebäudesektor. Inzwischen werden jedoch auch
                                                                         Verkehr: 63 MtRÖE
vermehrt Programme für andere Sektoren wie
                                                                         Industrie: 62 MtRÖE
Industrie und Verkehr entwickelt.
                                                                         Private Haushalte: 55 MtRÖE
Da laut den jährlichen Monitoringberichten das                           Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 33 MtRÖE
Erreichen der Ziele der Energiewende gefährdet ist,
wurden 2016 zahlreiche Initiativen eingeleitet, mit denen die aktuelle Tendenz umgekehrt werden soll:

       Primärenergieverbrauch (im Vergleich zu 2008):
        Ziel: -20 % bis 2020 und -50 % bis 2050. 2015: -7,6 %

       Bruttostromverbrauch (im Vergleich zu 2008):
        Ziel: -10 % bis 2020 und -25 % bis 2025. 2015: -4,0 %

       Primärenergiebedarf von Gebäuden – nicht-erneuerbarer Anteil (im Vergleich zu 2008):
        Ziel: -80 % bis 2050. 2015: -15,9 %

       Gebäuderelevanter Endenergieverbrauch (im Vergleich zu 2008):
        Ziel: -20 % bis 2020. 2015: -11,1 %

       Endenergieverbrauch im Transportsektor (im Vergleich zu 2005):
        Ziel: -10 % bis 2020 und -40 % bis 2050. 2015: +1,3 %

Es sei darauf hingewiesen, dass auch die von Deutschland angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen
(- 40 % bis 2020 und - 80 bis - 95 % bis 2050 im Vergleich zu 1990) mit der Frage der Energieeffizienz zusammenhängt,
auf diesen Aspekt im vorliegenden Text jedoch nicht weiter eingegangen wird.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Deutschland die Energieeffizienz mit der Veröffentlichung seines
NAPE 2014 zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Energiewende erhoben hat und damit zugleich auf die
Anforderungen der Europäischen Union eingeht. Dank zahlreicher Förderprogramme sowohl für Privathaushalte
als auch für Unternehmen oder Kommunen sowie dank einer Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften und einer
Erhöhung der entsprechenden Haushaltsausgaben verfügt Deutschland heute über beträchtliche Mittel auf dem
Weg zu seinen für 2020 gesteckten Zielen, deren Erreichen derzeit dennoch schwierig erscheint.

          Energieeffizienz in Deutschland:
          Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                     3
Inhalt

Ziel und Kontext des Hintergrundpapiers                                           2
Zusammenfassung                                                                      3

I. Einführung in die Thematik der Energieeffizienz                                5
I.1. Energieeffizienz: Definitionen                                               5
I.2. Aktuelle Herausforderungen im Rahmen der Energieeffizienz in Deutschland     6

II. Die deutsche Energieeffizienzpolitik                                          7
II.1. Die Bundespolitik beeinflussende europäische Bestimmungen                   7
II.2. Nationale Ziele für 2020 und 2050                                          10
II.3. Deutsche Gesetzeslage zur Energieeffizienz                                 11
II.4. Nationale Energieeffizienzstrategien                                       14
      II.4.1. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)                     14
      II.4.2. Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG)                            16
II.5. Maßnahmen und Gesamtbudget zur Erreichung der Energieeffizienzziele        17
      II.5.1. Ordnungsrecht                                                      18
      II.5.2. Finanzielle Förderung (direkte Förderung, zinsgünstige Darlehen)   18
      II.5.3. Forschung und Entwicklung                                          19
      II.5.4. Information und Beratung                                           19
      II.5.5. Preissteuerung                                                     20
      II.5.6. Mengensteuerung                                                    20

III. Entwicklung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland             21
III.1. Primärenergieverbrauch                                                    21
III.2. Endenergieverbrauch                                                       22
       III.2.1. Verkehr                                                          22
       III.2.2. Industrie                                                        25
       III.2.3. Private Haushalte                                                29
       III.2.4. Gewerbe, Handel, Dienstleistungen                                32

IV. Fazit und Perspektiven                                                       34
IV.1. Im Hinblick auf die Energieeffizienzziele erreichte Fortschritte           34
IV.2. Neue Märkte durch Energieeffizienz                                         35

Abkürzungen                                                                      36
Websites zum Thema Energieeffizienz                                              37

          Energieeffizienz in Deutschland:
          Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele              4
I. Einführung in die Thematik der Energieeffizienz

I.1. Energieeffizienz: Definitionen

Die Thematik Energieeffizienz geht mit einer gewissen Anzahl an Begriffen einher, die folgendermaßen definiert
werden:
          Die Primärenergie wird definiert als die Gesamtheit der nicht-umgewandelten Energieprodukte, die direkt
                                                                                                                                       2
           eingesetzt oder importiert werden (zum Beispiel Rohöl, Erdgas, Biomasse, Solar- und Kernenergie) .

          Die Endenergie ist definiert als die Energie, die an den Verbraucher für seinen Endverbrauch geliefert wird
                                                                                                                  3
           (zum Beispiel Strom oder Wärme, die dem Haushalt in Rechnung gestellt wird) . Dabei werden die bei der
           Erzeugung, Übertragung und Umwandlung der Primärenergie entstehenden Verluste berücksichtigt.

          Mithilfe eines Konversionsfaktors wird die Endenergie in Primärenergie umgewandelt, um die
           Verbrauchsmengen der verschiedenen Endenergiearten besser vergleichen zu können.

          Vom „nicht-erneuerbaren Anteil“ des Primärenergiebedarfs von Gebäuden wird in Deutschland gesprochen,
           wenn nur der Anteil der konventionellen Energien am Konversionsfaktor betrachtet wird. So beläuft sich
           zum Beispiel entsprechend der Norm DIN V 18599-1, die die Methode zur Berechnung des Energiebedarfs
                                                                                           4
           von Gebäuden in Deutschland bestimmt (Fassung von 2016) , der Konversionsfaktor von Endenergie in
           Primärenergie für die Photovoltaik auf insgesamt 1, bzw. auf 0, wenn lediglich der nicht-erneuerbare Anteil
           der Energie berücksichtigt wird. Mithilfe dieser Regel wird die aus erneuerbaren Quellen erzeugte Energie
           gegenüber der konventionell erzeugten Energie „begünstigt“. Die deutsche Zielvorgabe zur Reduzierung des
           Primärenergieverbrauchs von Gebäuden bis 2050 betrifft somit ausschließlich den nicht-erneuerbaren
           Energieanteil.

Die Energieeffizienz kann definiert werden als ein „reduzierter Energieverbrauch bei gleichbleibendem qualitativem
          5
Nutzen“ . Sie betrifft sämtliche Stufen der energetischen Wertschöpfungskette von der Versorgung mit Energie bis
zu ihrer Nutzung durch den Verbraucher. Dabei darf die Energieeffizienz nicht mit der energetischen Suffizienz
verwechselt werden, bei der es darum geht, den Verbrauch zu vermeiden oder zu reduzieren (zum Beispiel durch
Absenken der Heiztemperatur eines Zimmers).

Die Energieintensität stellt die zur Erzeugung eines gewissen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) verbrauchte
                        6
Energiemenge dar . Ihr gegenüber steht die Energieproduktivität (Bruttoinlandsprodukt dividiert durch den
Primärenergieverbrauch).

Zur Messung der Energieeffizienz werden Indikatoren wie die gegenüber einem Referenzwert erzielte
                                                                                                     7
Energieeinsparung, die Energieproduktivität oder auch aggregierte Indikatoren herangezogen.

2
INSEE, https://www.insee.fr/fr/metadonnees/definition/c1189 (Stand 12.02.2017)
3
Ebda.
4
  DIN V 18599-1:2016-10, Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger,
https://www.beuth.de/de/vornorm/din-v-18599-1/257938824 (Stand 21.02.2017)
5
 De Béthencourt A., Chorin J., Efficacité énergétique : un gisement d’économies, un objectif prioritaire (Energieeffizienz: Einsparungspotenzial, ein
vorrangiges Ziel), CESE, 2013, http://www.lecese.fr/sites/default/files/pdf/Avis/2013/2013_01_efficacite_energetique.pdf (Stand 12.02.2017)
6
Ebda.
7
Wie etwa die im Rahmen des Projektes ODYSSEE-MURE entwickelten Indikatoren: http://www.odyssee-mure.eu/ (Stand 12.02.2017)

              Energieeffizienz in Deutschland:
              Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                          5
I.2. Aktuelle Herausforderungen im Rahmen der Energieeffizienz in Deutschland

Die Energieeffizienz ist die zweite Säule der deutschen Energiewende und soll gemeinsam mit dem Ausbau der
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erneuerbaren Energien für das Erreichen der Energie- und Klimaschutzziele sorgen .

Bislang standen die erneuerbaren Energien in Deutschland im Vordergrund und ihr Ausbau wurde seit 2000 von der
Bundesregierung gefördert. Mit dem 2014 veröffentlichten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz möchte
Deutschland jetzt auch seine „Efficiency first“-Politik verstärken, die sich am Prinzip orientiert, dass die „grünste“
                                                                  9
Energie diejenige ist, die gar nicht verbraucht wird . Ziel ist es, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen und
                                                                                                          10
den verbleibenden Bedarf vor allem mit erneuerbaren Energien zu decken . Bis 2050 soll der deutsche
Primärenergieverbrauch um 50 % im Vergleich zu 2008 gesenkt, der Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-
Endenergieverbrauch auf 60 % ausgebaut sowie die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % im Vergleich zu 1990
                    11
gesenkt werden .

Für die Energieeffizienzmaßnahmen bietet sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten: Wärmedämmung von
Gebäuden, Steigerung des Wirkungsgrads einer Heizungsanlage oder eines Industrieverfahrens, Reduzierung des
                                                                                   12
spezifischen Verbrauchs eines Elektrogerätes oder Fahrzeugs . Zwar wird vor allem der Gebäudesektor mit
zahlreichen Programmen etwa zur energetischen Sanierung oder zum Austausch von Heizungsanlagen gefördert,
aber auch andere Sektoren wie Transport und Industrie erhalten vermehrt Förderungen von Seiten der
Bundesregierung.

Der Ausbau der Energieeffizienzmaßnahmen stellt einen wachsenden Markt dar, auf dem verschiedenste Akteure,
von Energieversorgungsunternehmen über Anlagenanbieter bis hin zu KMU des Baugewerbes zusammenkommen.
Unternehmen müssen auf diese Entwicklungen insbesondere mit Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter reagieren,
falls sie zum Innovationspotenzial der Branche beitragen wollen.

8
 BMWi,       Ein    gutes      Stück     Arbeit.    Mehr     aus    Energie   machen      -    Nationaler    Aktionsplan    Energieeffizienz,   2014,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand
12.02.2017)
9
     „Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.“,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/energieeffizienz.html (Stand 12.02.2017)
10
  BMWi,       Grünbuch        Energieeffizienz.    Diskussionspapier    des    Bundesministeriums      für    Wirtschaft   und      Energie,    2016,
http://www.devetec.com/fileadmin/user_upload/Unternehmen/Downloads/Gruenbuch-Energieeffizienz_Juni_2016.pdf (Stand 12.02.2017)
11
  Bundesregierung,         Energiekonzept      für   eine     umweltschonende,     zuverlässige    und     bezahlbare    Energieversorgung,     2010,
https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/_Anlagen/2012/02/energiekonzept-final.pdf?__blob=publicationFile&v=5                  (Stand
18.03.2017)
12
  Irrek W. et al., Definition Energieeffizienz, 2008, http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/energieeffizienz_definition.pdf (Stand 12.02.2017)

             Energieeffizienz in Deutschland:
             Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                           6
II. Die deutsche Energieeffizienzpolitik

II.1. Die Bundespolitik beeinflussende europäische Bestimmungen

2009 verabschiedete die Europäische Union ihr Klima- und Energiepaket 2020. Dieses legt drei große Ziele fest, die
sogenannten „20-20-20-Ziele“:
                                                                                                           13
         Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent im Vergleich zu 1990 ;
                                                                                                 14
         20 %-Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in der EU ;
                                                                15
         Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % .

Waren die beiden ersten Ziele bereits 2009 Gegenstand einer eigenen Richtlinie, wurde erst 2012 eine neue Richtlinie
zur Energieeffizienz angenommen, in der die Mittel zum Erreichen des Ziels festgeschrieben wurden. Die Richtlinie
2012/27/EU zur Energieeffizienz hat zum Ziel, einen „gemeinsamen Rahmen für die Maßnahmen zur Förderung von
                                                                     16
Energieeffizienz in der Union […]“ zu schaffen. (Art. 1) . Die Energieeffizienz wird in der Richtlinie definiert als „das
Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz“ (Art. 2).

Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, nationale Energieeffizienzziele für 2020 festzulegen, die „sich entweder auf
den Primärenergie- oder den Endenergieverbrauch oder auf die Primärenergie- oder Endenergieeinsparungen oder
auf die Energieintensität“ beziehen (Art. 3). Weiterhin müssen sie bis April 2014 einen Nationalen Energieeffizienz-
Aktionsplan übermitteln und diesen anschließend im Dreijahresrhythmus aktualisieren (Art. 24). Zudem sind die
Mitgliedstaaten angehalten, jährlich einen Bericht über die bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele
erreichten Fortschritte vorzulegen (Art. 24). Die Richtlinie legt gewisse Anforderungen fest; bei diesen handelt es sich
um Mindestanforderungen und es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, strengere Maßnahmen zu ergreifen (Art. 1).
Zu diesen Verpflichtungen zählen zum Beispiel:

         die Festlegung einer langfristigen Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des
          nationalen Bestands an sowohl öffentlichen als auch privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden (Art. 4);

         die energetische Gebäudesanierung von, ab Januar 2014, jährlich drei Prozent der Gesamtfläche der
          Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden oder die
          Mitteilung alternativer Maßnahmen zum Erreichen gleichwertiger Energieeinsparungen (Art. 5);

         die Einrichtung eines Energieeffizienzverpflichtungssystems durch die Mitgliedstaaten, mit dem sie
          gewährleisten,        dass     die    Energieversorger          ein   kumuliertes           Endenergieeinsparziel       für    neue
          Energieeinsparungen zwischen 2014 und 2020 erreichen, das mindestens 1,5 Prozent des jährlichen
          Energieabsatzes an Endkunden entspricht. Sollte kein Verpflichtungssystem eingerichtet werden, so muss

13
  Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur
Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
bis 2020, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009D0406(Stand 12.02.2017)
14
  Richtlinie 2009/28/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009L0028(Stand 12.02.2017)
15
  Klima- und Energiepaket 2020, https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2020_de(Stand 12.02.2017)
16
  Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien
2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?qid=1399375464230&uri=CELEX:32012L0027 (Stand 12.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                       7
der Mitgliedstaat die Kommission über alternative Maßnahmen zum Erreichen gleichwertiger
            Energieeinsparungen informieren (Art. 7);

           die Einrichtung von verpflichtenden Energieaudits im Vierjahresrhythmus für Unternehmen, die keine
            KMU sind, außer, wenn sie über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen (Art.
            8);

           die Bereitstellung von genauen, auf dem tatsächlichen Verbrauch beruhenden, Abrechnungsinformationen
            für die Endverbraucher (Art. 10);

           die umfassende Bewertung ihres Potenzials durch die Mitgliedstaaten selbst zum Einsatz hocheffizienter
            KWK und einer effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung (Art. 14).

Die Europäische Union hat zudem die Sektorrichtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
                    17
angenommen . Diese legt den gemeinsamen Rahmen einer Methode zur Berechnung der Energieeffizienz von
              18
Gebäuden (Art. 3 und 5) sowie die Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Neubauten (Art. 4
und 6) und für bestehende Gebäude fest, an denen umfassende Renovierungsmaßnahmen unternommen werden
(Art. 7). Gemäß dieser Richtlinie müssen sämtliche nach 2021 (bzw. 2019 für von Behörden als Eigentümer genutzte
                                                                                      19
Gebäude) entstandenen Neubauten den Niedrigstenergiegebäude - Standards entsprechen (Art. 9). Die Richtlinie
regelt zudem die Energieeffizienzausweise für Gebäude (Art. 11 bis 13) und die regelmäßige Inspektion von Heizungs-
und Klimaanlagen (Art. 14 und 15).
                                    20                     21
Die Richtlinien 2009/125/EG              und 2010/30/EU         geben den Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung und Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte vor.

Am 30. November 2016 schlug die Europäische Kommission im Rahmen ihres als „Winterpaket“ (Winter Energy
Package) bezeichneten Energiepolitikprojektes vor, die verschiedenen Richtlinien zur Energieeffizienz zu
                                                                                                                                                22
überarbeiten und die Ziele für 2030 auf 30 Prozent Energieeffizienz (statt der ursprünglich geplanten 27%)
anzuheben. Damit soll das Leitprinzip der zukünftigen Energieunion angewandt werden: „Energy efficiency first“.
Dieses Ziel sollte insbesondere mithilfe einer Überholung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden und
                                                                                                                    23
einer Ausdehnung der Energieeinsparungsverpflichtung für Energieversorger erreicht werden .

Im Transportbereich läuft die Energieeffizienzpolitik vor allem auf gesetzliche Bestimmungen zur Regulierung der
Fahrzeugkennwerte in Bezug auf den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen (wie beispielsweise die Verordnungen (EG) Nr.

17
  Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, http://eur-
lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=celex:32010L0031 (Stand 12.02.2017)
18
  Unter Berücksichtigung insbesondere der tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes, der Anlagen für Heizung und Warmwasserberei-
tung sowie der Klima-, Kühlungs- und Beleuchtungsanlagen (Anhang I).
19
   „Gebäude, das eine sehr hohe […] Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem
ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der
Nähe erzeugt wird — gedeckt werden; (Art. 2 der Richtlinie 2010/31/EU). Eine genauere Definition auf Bundesebene zum Niedrigstenergiegebäude
ist in Deutschland entsprechend der Verpflichtung des Energieeinsparungsgesetzes in der Ausarbeitung (EnEG §2a).
20
  Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von
Anforderungen       an     die   umweltgerechte       Gestaltung     energieverbrauchsrelevanter     Produkte,   http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/FR/ALL/?uri=CELEX%3A32009L0125 (Stand 12.02.2017)
21
  Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen
Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/FR/ALL/?uri=CELEX%3A32010L0030 (Stand 12.02.2017)
22
 European          Commission,   Commission     proposes        new   rules     for        consumer   centred    clean     energy     transition
https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition (Stand 12.02.2017)
23
  European Commission, Putting energy efficiency first: consuming better, getting cleaner, 30 November 2016, http://europa.eu/rapid/press-
release_MEMO-16-3986_en.htm?locale=en (Stand 12.02.2017)

              Energieeffizienz in Deutschland:
              Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                     8
24
443/2009 und (EU) 333/2014 für neue Personenkraftwagen , die Verordnungen (EU) Nr. 510/2011 und (EU) Nr. 253/2014
                                           25
zu neuen leichten Nutzfahrzeugen ) und auf die Bereitstellung von Informationen über deren Kraftstoffverbrauch
                                                                 26
und den CO2-Ausstoß (Richtlinie 1999/94/EG) hinaus .

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Industrie schließlich betreffen nicht direkt die Energieeffizienz: Das EU-
                                            27
Emissionshandelssystem (EU-EHS)                  zielt auf eine Reduzierung des direkten Ausstoßes von CO2, N2O sowie von
perfluorierten Kohlenwasserstoffen in Energieerzeugungsanlagen und anderen Verbrennungsanlagen mit
Kapazitäten über 20 MWth sowie in der Luftfahrt ab (und betrifft damit über 11 000 Anlagen und
Fluggesellschaften). Hierzu ist zu bemerken, dass das EU-EHS gerade überarbeitet wird: Das Europäische Parlament
hat am 15. Februar 2017 seine Änderungen angenommen und der Rat am 28. Februar seine allgemeine Orientierung
               28
beschlossen . Die Finalisierung der Gesetzesreform durch Parlament, Rat und Europäische Kommission sollte
frühestens im Juni 2017 zu einem gemeinsamen Text führen. In seiner aktuellen Fassung sieht der Entwurf vor, 2018
eine (ab Januar 2019 greifende) Marktstabilitätsreserve einzurichten, um damit dem bestehenden Ungleichgewicht
zwischen Angebot und Nachfrage zu begegnen. Eingefrorene und nicht zugeteilte Zertifikate würden dann in die
Marktstabilitätsreserve einfließen. Der Text sieht zudem eine Reduzierung der Gesamtzahl der Emissionszertifikate
     29
vor .

24
   Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32009R0443 (Stand 12.02.2017)
Verordnung (EU) Nr. 333/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009
hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen,
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0333 (Stand 12.02.2017)
25
   Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue
leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutz-
fahrzeugen, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:145:0001:0018:FR:PDF (Stand 12.02.2017)
Verordnung (EU) Nr. 253/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 510/2011
zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-
Emissionen           von         Personenkraftwagen          und          leichten         Nutzfahrzeugen,         http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/ALL/?uri=OJ:JOL_2014_084_R_0038_01 (Stand 12.02.2017)
26
   Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformatio-
nen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/de/TXT/?uri=CELEX%3A31999L0094(Stand 12.02.2017)
27
  Europäische Kommission, EU-Emissionshandelssystem, https://ec.europa.eu/clima/policies/ets_de (Stand 13.02.2017), eingerichtet durch die
Richtlinie 2003/87/CE und geändert insbesondere durch die (EU) Nr. 421/2014
28
   Reform des EU-Emissionshandelssystems, http://www.consilium.europa.eu/fr/policies/climate-change/reform-eu-ets/ (Stand 27.03.2017)
29
   Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz
von       Emissionsminderungsmaßnahmen        und     zur    Förderung      von    Investitionen    zur    Verringerung    des      CO2-Ausstoßes
http://www.consilium.europa.eu/de/policies/climate-change/reform-eu-ets/ (Stand 27.03.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                         9
II.2. Nationale Ziele für 2020 und 2050

Die Energieeffizienzziele sind Teil der allgemeinen Ziele der deutschen Energiewende. Sie wurden im 2010
veröffentlichten Energiekonzept für 2020 und 2050 festgelegt und betreffen die Bereiche Energie, Stromverbrauch,
Gebäude und Transport. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick der Ziele im Verhältnis zum jeweiligen
Referenzjahr:

                                      Ziele                                    2020                              2050

Energie                     Primärenergieverbrauch                          -20% / 2008                      -50% / 2008

                                  Endenergieproduktivität                         +2,1%/Jahr von 2008 bis 2050
                            (€ Bruttoinlandsprodukt pro Einheit
                                 verbrauchter Endenergie)

Strom                     Brutto-Endenergieverbrauch                        -10% / 2008                      -25% / 2008

Gebäude                  Energieverbrauch in Gebäuden                        -20% des                         -80% des
                                                                        Endenergieverbrauchs         Primärenergiebedarfs (nicht-
                                                                        (Wärme, Warmwasser,          erneuerbarer Anteil) / 2008
                                                                   Beleuchtung, Klimaanlagen) /
                                                                               2008

                               Gebäudesanierung                                                         Nahezu klimaneutraler
                                                                                                           Gebäudebestand

Transport           Endenergieverbrauch im Verkehrssektor                   -10% / 2005                      -40% / 2005
                            (einschließlich Luftfahrt)

Treibhausgas                Treibhausgasemissionen                         > -40% / 1990                 -80 bis -95% / 1990

Tabelle 1 - Ziele der Energiewende bezüglich Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen 30
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht jährlich einen Monitoringbericht, auf
dessen Grundlage eine Expertenkommission ihre Stellungnahme zu der Frage abgibt, ob das Erreichen der Ziele
realistisch erscheint (Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“). Alle drei Jahre wird
anstelle des Monitoringberichts ein ausführlicher Fortschrittsbericht veröffentlicht.

Hierzu ist anzumerken, dass das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen mit den Zielen zur
Energieeffizienz zusammenhängt, im vorliegenden Papier auf diesen Aspekt jedoch nicht eingegangen wird.

30
 Bundesregierung,   Energiekonzept   für    eine   umweltschonende,   zuverlässige  und     bezahlbare     Energieversorgung,    2010,
https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/_Anlagen/2012/02/energiekonzept-final.pdf?__blob=publicationFile&v=5   (Stand
18.03.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                               10
II.3. Deutsche Gesetzeslage zur Energieeffizienz

Die europäische Richtlinie 2012/27/EU wurde in Deutschland durch die Veröffentlichung mehrerer Mitteilungen,
Berichte und Gesetzestexte in nationales Recht umgesetzt, darunter insbesondere:

         Artikel 3 (nationale Energieeffizienzziele): Im Juni 2013 teilte Deutschland der Kommission sein Richtziel
                                                                                                                                          31
          einer jährlichen Erhöhung der Endenergieproduktivität um 2,1 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2020 mit .

         Artikel 4 (Gebäuderenovierung): Im April 2014 veröffentlichte Deutschland eine langfristige Strategie zur
          Mobilisierung        von      Investitionen       zur    Sanierung        des    nationalen       Bestands         an    Wohn-       und
                                   32
          Geschäftsgebäuden . Dieses erste Dokument wurde 2015 durch die Energieeffizienzstrategie Gebäude
          (ESG) ergänzt, die im weiteren Verlauf noch vorgestellt wird.

         Artikel 5 (Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen): 2013 reichte die Bundesregierung eine
          erste Mitteilung ein, in der sie von der Möglichkeit Gebrauch macht andere kosteneffiziente Maßnahmen
                                                                                          33
          anstelle der Gebäuderenovierungsverpflichtungen zu ergreifen .

         Artikel 7 (Energieeffizienzverpflichtungssysteme): Die Bundesrepublik reichte 2013 bei der Europäischen
                                                              34
          Kommission           eine     Mitteilung        ein ,     wonach        sie     alternative       Maßnahmen             anstelle     des
          Energieeffizienzverpflichtungssystems zu ergreifen wünschte. Zudem griff sie auf die Möglichkeit zurück,
          die Menge der zu erreichenden Einsparungen durch Absenkung des Ziels um 25 % (zum Beispiel durch
          Anrechnung von „frühen Energieeffizienzmaßnahmen“, d. h. von ab 2009 ergriffenen Maßnahmen, die zu
          weiteren Effekten bis zum Jahr 2020 führen) und durch Ausschluss des Transportbereichs aus der
          Berechnung zu reduzieren. Die in dieser ersten Mitteilung genannten Maßnahmen reichten jedoch nicht
          aus, um ein äquivalentes Energieeinsparungsvolumen gegenüber den in Artikel 7 genannten Zielvorgaben
          zu erreichen.
                                                                                               35
         Artikel 8 (Energieaudits): Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde dahingehend geändert, dass für
          große Unternehmen eine Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits eingeführt wurde. Diese
          müssen ihren Energieverbrauch alle vier Jahre durch einen Experten prüfen lassen, dessen Qualifikation
          und Berufserfahrung ihm die dazu erforderlichen Kenntnisse verleihen (s. § 8b). Nach Einschätzung der
                                                                                                                        36
          Bundesregierung sind davon in Deutschland knapp 50 000 Unternehmen betroffen . Diese können die

31
  Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 11. Juni 2013, Pilotverfahren 5043/13/ENER,
Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der
Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG
32
  Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Union vom 16. April 2014 gemäß Artikel 4 Energie-
effizienzrichtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012, „Bericht über die langfristige Strategie zur Mobili-
sierung von Investitionen in die Renovierung des nationalen Gebäudebestands“
33
  Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission gemäß Artikel 5 der Richtlinie des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU)
34
  Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission gemäß Artikel 7 der Richtlinie des Europäischen Parla-
ments           und        des      Rates        vom        25.      Oktober       2012        zur        Energieeffizienz         (2012/27/EU),
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/article7_de_germany.pdf (Stand 13.02.2017)
35
  Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), http://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/ (Stand
13.02.2017)
36
  dena,            Energieaudit       und          Energiemanagement          in         Unternehmen,           https://www.dena.de/themen-
projekte/energieeffizienz/unternehmen/energieaudit-und-energiemanagement/ (Stand 13.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                          11
Audit-Verpflichtung umgehen, indem sie ein Energiemanagementsystem entsprechend ISO 50001 oder ein
                                                                                                                       37
          Umweltmanagementsystem entsprechend der Verordnung 1221/2009 implementieren .

         Artikel 24 (Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne, jährliche Berichte über die Fortschritte im Bereich
          Energieeffizienz):       Im     Juni    2014          veröffentlichte      die    Bundesrepublik     ihren        ersten   Nationalen
                                                                 38
          Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP)                        im Rahmen der Europäischen Richtlinie 2012/27/EU. Dieses
          Dokument behandelt vor allem den Markt für Energiedienstleistungen. Im Dezember 2014 folgte ein neues
                                                                                                               39
          Dokument,          der        Nationale          Aktionsplan           Energieeffizienz       (NAPE) ,       mit      dem     weitere
          Energieeffizienzmaßnahmen eingeführt wurden. Diese neuere Fassung wird im Folgenden unter dem
          Namen „NAPE“ behandelt. Der neueste Plan zur Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU ist der im März 2017
                                                                                                  40
          veröffentlichte Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) . Er stellt die Fortschritte Deutschlands
          hinsichtlich der Ziele der Richtlinie sowie die wichtigsten, zu deren Erreichen ergriffenen Maßnahmen vor.

Die europäische Richtlinie 2010/31/EU von 2010 zur Energieeffizienz von Gebäuden wurde durch die Änderung
verschiedener Gesetzestexte in deutsches Recht umgesetzt:
                                                      41
         EnEG (Energieeinsparungsgesetz) : Ziel des Gesetzes (dessen erste Fassung im Juli 1976 verabschiedet
          wurde) ist die Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden mittels Festlegung per Verordnung von
          Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden (§1) sowie Energieeffizienzanforderungen an
          Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung (§2).
                                                           42
         EnEV (Energieeinsparverordnung)                        ist das Äquivalent zur thermischen Regelung (Réglementation
          thermique,      RT)      in    Frankreich.            Die   Energieeinsparverordnung          legt   einen    maximalen       Jahres-
          Primärenergiebedarf für Neubauten (§3-4) sowie Anforderungen zur Gebäuderenovierung (je nach Umfang
          der     Sanierung)       fest    (§9-10).        Zudem        führt      sie     eine    Verpflichtung    zum       Austausch    von
          Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind oder zu Isolierungsmaßnahmen in genau
          festgelegten Fällen ein (§9-10). Die jüngste Fassung der Verordnung EnEV trat im Januar 2016 in Kraft. Der
          zulässige jährliche Primärenergiehöchstverbrauch für Neubauten wurde darin um 25 Prozent gesenkt, was
          einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten in Deutschland gleichkommt.
                                                                            43
         EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) . Das im Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz führt die
          Verpflichtung ein, einen Teil des Wärme- bzw. Kühlungsbedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken.
          Davon betroffen sind über 50 Quadratmeter große Neubauten (§3-4). Die Wahl der Art der erneuerbaren

37
  Verordnung (EG) n°1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisa-
tionen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001,
sowie        der       Beschlüsse        der       Kommission       2001/681/EG         und 2006/193/EG,         http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1221 (Stand 13.02.2017)
38
  BMWi, 3. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2014 der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU), April 2014, http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-
O/nationaler-energieeffizienz-aktionsplan-2014.html (Stand 13.02.2017)
39
  BMWi,     Ein   gutes     Stück     Arbeit.   Mehr     aus   Energie   machen      -    Nationaler  Aktionsplan      Energieeffizienz,  2014,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand
12.02.2017)
40
   BMWi, Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2017 der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Richtlinie des Europäischen Parlaments
und       des       Rates       vom        25.       Oktober     2012       zur      Energieeffizienz    (2012/27/EU),          März      2017,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-neeap.html (Stand 19.04.2017)
41
  Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG), http://www.gesetze-im-internet.de/eneg/ (Stand
13.02.2017)
42
  Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV),
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/ (Stand 13.02.2017)
43
  Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG), http://www.gesetze-im-
internet.de/eew_rmeg/ (Stand 13.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                       12
Energie ist frei, aber je nach Art sind Mindestanforderungen einzuhalten. So müssen etwa Biomasse oder
          Geothermie 50 Prozent des Wärme- und Kühlungsbedarfs abdecken, während die Solarenergie nur 15 %
          dieses Bedarfs umfassen muss (§5). Bauherren, die keine erneuerbaren Energien einsetzen möchten,
          können auf alternative Maßnahmen, wie zum Beispiel die Abdeckung von 50 % des Wärme- und
                                                                                                                                         44
          Kühlungsbedarfs        durch     Kraft-Wärme-Kopplung           oder    die    Rückgewinnung         von    Abwärme        (§7)
          zurückgreifen.

Derzeit wird an der Zusammenlegung der Gesetze EnEG und EEWärmeG gearbeitet und ein erster Entwurf des
zukünftigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde Anfang 2017 von den Wirtschafts- und Umweltministerien den
                                                              45
betroffenen Verbänden zur Konsultierung vorgelegt .

Die Umsetzung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU zur umweltgerechten Gestaltung und Kennzeichnung
von energieverbrauchsrelevanten Produkten erfolgte vor allem über das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-
                 46                                                                              47
Gesetz (EVPG)         und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) .
                                                                                                                             48
Im Transportbereich verpflichtet eine Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Neuwagen .

44
   Die erneuerbare Wärme ermöglicht die Verbesserung der Primärenergiebilanz des Gebäudes, da der erneuerbare Anteil bei der Umrechnung der
Endenergie in Primärenergie nicht berücksichtigt wird. Dies gilt nicht für die Gesamtenergiebilanz.
45
  Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren/details-energieeffizientes-bauen/artikel/gesetz-zur-
einsparung-von-energie-und-zur-nutzung-erneuerbarer-energien-zur-waerme-und-kaelteerzeugung-in-gebaeuden/ (Stand 13.02.2017)
46
  Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG),
http://www.gesetze-im-internet.de/ebpg/BJNR025800008.html (Stand 13.02.2017)
47
  Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichti-
gen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV), https://www.gesetze-im-internet.de/envkv/BJNR261600997.html (Stand
13.02.2017)
48
  Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV), https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/BJNR103700004.html (Stand
15.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                  13
II.4. Nationale Energieeffizienzstrategien

Im Folgenden werden die beiden wichtigsten deutschen Strategien zur Energieeffizienz vorgestellt: der Nationale
Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG). Zu erwähnen ist die Existenz
anderer Dokumente zur Energieeffizienz, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll, so zum Beispiel die
                                                     49                                                               50
Strategien speziell für den Transportsektor und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen .

II.4.1. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)

                                                                                                                    51
Der im Dezember 2014 verabschiedete Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)                                          legt die deutsche
Energieeffizienzpolitik fest. Diese stützt sich auf drei Säulen:

         Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen;

         Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell;

         Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz stärken.

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) führt die bestehenden und noch zu ergreifenden Maßnahmen
zum Erreichen der Zielvorgaben auf und unterteilt sie in drei Bereiche: Haushalte, Industrie/Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen (GHD) und Gebäude. Auf den Transportsektor wird nur am Rande eingegangen.

49
  BMVi, Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, 2013, http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/DigitalUndMobil/MKStrategie/mobilitaets-und-
kraftstoffstrategie_node.html (Stand 13.02.2017)
BMVI, Nationaler Strategierahmen über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe als Teil der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU,
2016, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/MKS/mks-nationaler-strategierahmen-afid.pdf?__blob=publicationFile (Stand 13.02.2017)
50
  Klimaschutzplan 2050, http://www.klimaschutzplan2050.de/ (Stand 13.02.2017)
BMUB,                                     Aktionsprogramm                                    Klimaschutz,                                  2014,
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschue
re_bf.pdf (Stand 13.02.2017)
51
  BMWi,       Ein   gutes   Stück     Arbeit.   Mehr    aus  Energie     machen      -     Nationaler     Aktionsplan  Energieeffizienz,   2014,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand
12.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                       14
Abbildung 1 – Wichtigste Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz von 2014 52
Unter den im NAPE angekündigten Maßnahmen sind folgende hervorzuheben:

         Einrichtung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung. Eine Milliarde Euro pro Jahr
          waren im Zeitraum 2015-2019 dafür vorgesehen. Diese Maßnahme wurde jedoch, wahrscheinlich als
                                                                                                                                 53
          Konsequenz des Widerstands von Seiten der Bundesländer, am 25. Februar 2015 zurückgenommen . 2016
          wurde sie durch das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) ersetzt, die Optimierung der Heizungsanlage
          bei Heizungsaustausch oder den Einbau von Lüftungssystemen in Wohngebäuden finanziert (Budget für
                                                       54
          den Zeitraum 2016-2020: 830 Mio. Euro) .
         Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibungssystems zur Förderung von Stromeinsparungen (STEP
              55
          up!)

52
 Ebda.
53
  Koalition stoppt Steuerbonus für Wärmedämmer, 26.02.2015, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energetische-sanierung-koalition-stoppt-
steuerbonus-fuer-waermedaemmer-1.2368404 (Stand 13.02.2017)
54
  BAFA,                                Anreizprogramm                             Energieeffizienz                                 (APEE),
http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Anreizprogramm_Energieeffizienz/anreizprogramm_energieeffizienz_node.h
tml (Stand 12.02.2017)
55
  BMWi, STEP up!, http://www.stepup-energieeffizienz.de/ (Stand 12.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                 15
    Erhöhung des Budgets zur Förderung der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-
                                               56
          Gebäudesanierungsprogramm)
         Fortentwicklung des Förderprogramms für mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlagen
                                               57
          (Marktanreizprogramm – MAP)
                                                                      58
         Einrichtung von 500 Energieeffizienznetzwerken                   bis 2020. Diese haben die Vernetzung verschiedener
          Unternehmen zum Austausch bewährter Methoden im Bereich Energieeffizienz zum Ziel.
         Einrichtung des Pilotprogramms "Einsparzähler", das für Energieeinsparungen (ob bei Strom, Gas, Wärme
                                        59
          oder Kühlung) sorgen soll .
                                                                                                 60
         Ausbau von Bürgschaften für Energieeinsparcontracting-Finanzierungen .
Die bezüglich der im NAPE vorgesehenen Maßnahmen erzielten Fortschritte veröffentlicht das BMWi über den
                61
„NAPE-Meter“ . Anfang 2017 wurde der Großteil der Initiativen erfolgreich eingeführt. Anschließend muss ihre
Auswirkung auf den Energieverbrauch bis 2020 quantifiziert werden.
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Im August 2016 hat das BMWi eine öffentliche Online-Konsultation zu seinem Grünbuch Energieeffizienz
eingeleitet. Deren Ziel ist die Ausarbeitung einer mittel- bis langfristigen Strategie zur Reduzierung des deutschen
Energieverbrauchs bis 2050. Nach Auswertung der Ergebnisse der Konsultation soll ein Weißbuch mit den
Erkenntnissen und Empfehlungen für eine Energieeffizienzstrategie veröffentlicht werden.

II.4.2. Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG)
                                                                              63
Die Ausarbeitung einer Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) war bereits im NAPE angekündigt worden und
wurde im November 2015 abgeschlossen. Die ESG bietet einen Überblick zum aktuellen Stand der Technologien und
zu Kenntnissen im deutschen Gebäudesektor und gibt einen langfristigen Ausblick auf dessen zukünftige
Entwicklung.

Dazu werden drei Szenarien für 2050 und ihre jeweilige Auswirkung auf das Ziel einer 80-prozentigen Reduzierung
des Primärenergiebedarfs (nicht-erneuerbarer Anteil) in Gebäuden im Vergleich zu 2008 untersucht:

         Das Referenzszenario (Trendszenario) geht von den bestehenden Maßnahmen (ohne Berücksichtigung der
          vom NAPE im Dezember 2014 verabschiedeten neuen Maßnahmen) aus.
         Ein „Energieeffizienz“-Szenario zur Erreichung der für 2050 gesteckten Ziele legt einen Schwerpunkt auf
          den Ausbau der Energieeffizienz.
         Ein „erneuerbare Energien“-Szenario zur Erreichung der Ziele für 2050 legt einen Schwerpunkt auf den
          Ausbau der erneuerbaren Energien.

56
  Bundesregierung,                CO2-Gebäudesanierung           -           Energieeffizient        Bauen       und            Sanieren,
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Energiewende/Energiesparen/CO2-Gebaeudesanierung/_node.html                     (Stand
13.02.2017)
57
  BMWi,                                Marktanreizprogramm                           (MAP),                    http://www.erneuerbare-
energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html (Stand 13.02.2017)
58
  Initiative Energieeffizienz Netzwerke, http://www.effizienznetzwerke.org/ (Stand 13.02.2017)
59
  BAFA, Einsparzähler (Pilotprogramm), http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Einsparzaehler/einsparzaehler_node.html (Stand
12.02.2017)
60
  BAFA,                     Förderung                 von                Beratungen                zum            Energiespar-Contracting,
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Contracting_Beratung/contracting_beratung_node.html (Stand 13.02.2017)
61
  BMWi, NAPE-Meter, http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Energie/nape-meter.html (Stand 13.02.2017)
62
  Grünbuch Energieeffizienz, https://www.gruenbuch-energieeffizienz.de/de/startseite/ (Stand 13.02.2017)
63
  BMWi, Energieeffizienzstrategie Gebäude, 2015, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienzstrategie-
gebaeude.html (Stand 12.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                 16
Die ESG geht davon aus, dass Deutschland seine für 2050 geplanten Ziele hinsichtlich des Primärenergiebedarfs von
Gebäuden (875 PJ / 20,9 MtRÖE für 2050) um rund 800 PJ (~19 MtRÖE) verfehlen wird, wenn es dem
Referenzszenario folgt. Die anderen beiden Szenarien verdeutlichen, dass es zwei mögliche Hebel zum Erreichen
dieser Ziele gibt: einerseits Energieeffizienzmaßnahmen, die Energieeinsparungen ermöglichen, andererseits die
Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix (die das Erreichen des Primärenergieziels
ermöglicht, dank eines günstigen Konversionsfaktors von Endenergie zu Primärenergie). Die ESG spricht
Empfehlungen hinsichtlich der Maßnahmen aus, die für eine Umkehr der Tendenz sorgen könnten, darunter die
vom NAPE eingeführten neuen Maßnahmen. Die ESG wurde auf Grundlage eines vom Wirtschaftsforschungs- und
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Beratungsunternehmen Prognos und den Forschungsinstituten ifeu und IWU                                     im Auftrag der Bundesstelle für
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Energieeffizienz verfassten Berichtes erstellt, der zu dem Ergebnis kam, dass die vom NAPE eingeführten neuen
Maßnahmen zum Erreichen einer 74-prozentigen Einsparung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden bis 2050 im
Vergleich zu 2008 führen könnten. Damit sei man vom 80-Prozent-Ziel nicht weit entfernt.

II.5. Maßnahmen und Gesamtbudget zur Erreichung der Energieeffizienzziele

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die deutsche Energiewendepolitik bisher vor allem auf ihre erste Säule – die
erneuerbaren Energien - setzte, leitete die Bundesregierung im Mai 2016 eine umfassende Kampagne zur Förderung
                             66
der Energieeffizienz ein .

Auf Bundesebene wird das Thema Energieeffizienz vor allem vom BMWi behandelt, aber auch andere Ministerien
befassen sich in geringerem Maße mit der Energieeffizienz, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Bundesländer setzen die Bundespolitik auf ihrer
Ebene um, aber sie führen auch ergänzende Programme ein, die zum Teil sogar weiter als die bundesweiten
Regelungen gehen. Dies gilt zum Beispiel für Baden-Württemberg mit seinem Gesetz zur erneuerbaren Wärme
              67
(EWärmeG) . Das EWärmeG verpflichtet dazu, bei bestehenden Gebäuden, deren Zentralheizungssystem erneuert
oder neu installiert werden muss, 15 % des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abzudecken (§4).
Die Verpflichtung betrifft Wohn- oder sonstige Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurden und deren
Fläche über 50 Quadratmeter beträgt. Auch Wärmedämmung oder Energieeffizienzmaßnahmen können zur
Einhaltung der Gesetzesvorgaben anerkannt werden.
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Das BMWi teilt die politischen Energieeffizienzinstrumente in sechs Kategorien ein . Da es in Deutschland keine
Energieeinsparzertifikate gibt, wird der Schwerpunkt auf gesetzliche Regelung, finanzielle Förderung sowie
Information und Beratung gelegt.

64
  Thamling N. et al., Hintergrundpapier zur Energieeffizienzstrategie Gebäude. Erstellt im Rahmen der Wissenschaftlichen Begleitforschung zur Erar-
beitung     einer    Energieeffizienzstrategie    Gebäude,     Prognos,   ifeu,    IWU,     2015,  https://www.prognos.com/publikationen/alle-
publikationen/607/show/dfd5817959001517113574f6b15fe43c/ (Stand 13.02.2017)
65
   Die Bundesstelle für Energieeffizienz wurde innerhalb des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet, das wiederum
dem BMWi unterstellt ist.
66
  BMWi, Gabriel startet Offensive zur Steigerung der Energieeffizienz: „Energieeffizienz ist eine Gemeinschaftsaufgabe“, 12.05.2016,
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Meldungen/2016/2016-05-12-gabriel-startet-offensive-zu-
energieeffizienz.html (Stand 13.02.2017)
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  Erneuerbare-Wärme-Gesetz         (EWärmeG),       https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-
waerme-gesetz-2015/ (Stand 13.02.2017)
68
  BMWi,           Grünbuch          Energieeffizienz,        2016         https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/gruenbuch-
energieeffizienz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf (Stand 13.02.2017)

            Energieeffizienz in Deutschland:
            Aktueller Stand und Fortschritte beim Erreichen der Ziele                                                                          17
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