Energiestrategie Kanton Freiburg Bericht 2015-2020
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Energiestrategie Kanton Freiburg — Bericht 2015-2020 — Direction de l’économie et de l’emploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD
1 KONTEXT 3 2 ALLGEMEINE LAGE 4 2.1 Das Wichtigste im Überblick 4 2.2 Exogene Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen 6 2.3 Endenergieverbrauch 7 2.4 Stromverbrauch und -erzeugung 10 2.5 Gebäude 13 3 FÖRDERBEITRÄGE 18 3.1 Kantonales Förderprogramm 18 3.2 Einspeisevergütungssystem (EVS) und Einmalvergütung (EV) 23 4 ZIELE DER ENERGIESTRATEGIE, UMSETZUNGSKONTROLLE 26 4.1 Ziel 1: Energiesparen im Wärmebereich 26 4.2 Ziel 2: Stromsparen 27 4.3 Ziel 3: Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 28 4.4 Ziel 4: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 29 5 WEITERE UMGESETZTE MASSNAHMEN 30 5.1 Grossverbraucher und Unternehmen 30 5.2 GEAK 31 5.3 Vorbildrolle der öffentlichen Körperschaften 32 5.4 Information und Schulung 34 5.5 Mobilität 36 ANHANG 1: ÜBERSICHT ÜBER DIE GEMÄSS BERICHT NR. 160 VORGESEHENEN MASSNAHMEN 40 ANHANG 2: ABKÜRZUNGEN, QUELLEN UND EINHEITEN 41 ANHANG 3: GLOSSAR 42 Information zu diesem Dokument: Amt für Energie (AfE) Bd de Pérolles 25 1701 Freiburg Tel.026 305 28 41, www.fr.ch/afe 2
1 Der vorliegende Bericht folgt auf den ersten Bericht aus dem Jahr 2016, der sich auf KONTEXT den Zeitraum 2010-2015 bezogen hat1. Er bietet einen Überblick über die Lage des Kantons Freiburg im Energiebereich Ende 2020 und zeigt die Wirkung der Massnahmen, die getroffen wurden, um die Ziele zu erreichen, die der Staatsrat im Jahr 2009 in seiner Energiestrategie festgelegt hat2. Zwischen 2015 und 2020 wurden auf Bundesebene wichtige Entscheidungen getrof- fen, die einen direkten Einfluss auf die Energiepolitik des Kantons Freiburg ausüben. Diesbezüglich sei als Erstes das neue Energiegesetz erwähnt, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Das Schweizer Stimmvolk hat dieses neue Gesetz am 21. Mai 2017 angenommen und damit die Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik im Rahmen der Energiestrategie 2050 validiert. Diese verbietet namentlich den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz und sieht Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstosses sowie einen starken Ausbau von erneu- erbaren Energien in der Schweiz vor. Darüber hinaus hat sich die Schweiz 2015 im Rahmen des Pariser Abkommens verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Im Jahr 2019 schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz die Treibhausgasemissionen so weit reduzieren muss, dass sie bis 2050 die CO2-Neutralität erreicht. Die Arbeiten an der Umsetzung dieser Entscheidungen sind im Gange. Die Revision des Stromversorgungsgesetzes des Bundes ist abgeschlossen und eine neue Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes sollte die Vorlage ersetzen, die an der Abstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnt wurde. Die Kantone haben die Arbeiten an einer neuen Fassung ihrer Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) begonnen, die vor- aussichtlich ab 2025 als Grundlage für die Anpassung der Energiegesetzgebung der Kantone dienen wird. 1 Vgl. www.fr.ch/afe, Kapitel Energiepolitik, Planung 2 Vgl. Bericht Nr. 160 des Staatsrats an den Grossen und Gesetzgebung Rat zur Energieplanung des Kantons Freiburg 3
2 DIE 2009 DEFINIERTE ENERGIE- DIE MASSNAHMEN BEGINNEN ZU ALLGEMEINE LAGE STRATEGIE WIRD ANGEWENDET WIRKEN 2.1 DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK Praktisch alle im Bericht Nr. 160 Um die 4000-Watt-Gesellschaft bis 2030 zu erwähnten Massnahmen (vgl. Anhang erreichen, wurden Energiesparziele und Ziele 1) wurden bereits eingeführt oder sind bei der Nutzung erneuerbarer Energien für in Umsetzung begriffen. Nur die Pflicht die Erzeugung von Wärme und Strom defi- niert. Die Umsetzung dieser Ziele wird mit zum Ersatz von Elektroheizungen und Hilfe von Indikatoren verfolgt, die im Kapitel Elektroboilern konnte nicht realisiert 4 dieses Berichts beschrieben werden. werden, nachdem das Freiburger Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Stimmvolk die Massnahme an der Quellen hat stark zugenommen, allerdings Abstimmung vom 25. November 2012 nur dank der Fotovoltaik. In Bezug auf die abgelehnt hatte3. anderen Quellen, insbesondere die Wind- und Zur Umsetzung dieser Strategie mussten Wasserkraft, ist die Lage weniger günstig. In den kommenden Jahren muss der verschiedene gesetzliche Anpassungen Fokus vermehrt auf die Stromerzeugung vorgenommen und ein neues Gesetz im Winter gelegt werden, um die aufgestellt werden: Versorgungssicherheit zu gewährleisten4. 1. März 2010 Die Erzeugung von Wärme aus erneuer- Änderung des Energiereglements vom baren Quellen liegt noch weit unter den 5. März 2001 (SGF 770.11) vom Staatsrat gesetzten Zielen. Doch die am 1. Januar 2020 eingeführte Pflicht, beim 12. Mai 2011 Wechsel eines Öl- oder Gasheizkessels Neues Gesetz über den kantonalen in einem Wohnhaus mindestens 20 % des Energiefonds (SGF 770.4) Wärmebedarfs durch erneuerbare Quellen zu decken, zeigt schon heute Wirkung. Im 1. Juli 2011 Übrigen wurden von den 617 im Jahr 2020 Änderung des Energiereglements vom ausgetauschten Ölheizkesseln 97 % durch 5. März 2001 eine erneuerbare Lösung ersetzt. 1. August 2013 Im Bereich des Stromsparens hat sich die Änderung des Energiegesetzes vom Lage dank den Massnahmen, die von den 9. Juni 2000 (SGF 770.1) Grossverbrauchern getroffen wurden, ver- bessert. Die Anstrengungen müssen insbe- 1. Januar 2015 sondere beim Ersatz von Elektroheizungen Änderung des Energiereglements vom fortgesetzt und intensiviert werden. Die im 5. März 2001 Jahr 2020 lancierte Massnahme, die einen ausserordentlichen Beitrag an den Ersatz 1. Januar 2017 von Elektroheizungen beinhaltet, läuft vor- Änderung des Energiereglements vom aussichtlich Ende 2025 aus. 5. März 2001 Die Fortschritte bei der Senkung des 1. Januar 2020 Wärmeverbrauchs gehen ausschliesslich Änderung des Energiegesetzes und neues auf die Massnahmen zurück, die von den Grossverbrauchern getroffen wurden. Im Energiereglement Bereich der Wärmedämmung von beste- henden Gebäuden hingegen bleibt noch 3 Diese Abstimmung erfolgte auf ein Refe- viel zu tun. Damit die Ziele erreicht werden, rendum, das gegen die vom Grossen Rat am 7. Februar 2012 beschlossene Änderung des müssen in Zukunft mehr Gesamtsanierungen Energiegesetzes ergriffen wurde. als Teilsanierungen durchgeführt werden. 4 Der Bund ist für die Stromversorgungssicherheit 4 zuständig und die Kantone treffen Massnahmen, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Die Berechnung des kantonalen Endenergieverbrauchs stützt sich teilweise auf Daten des Bundes. Da diese Daten für 2020 bei der Erstellung des vorlie- Der Endenergieverbrauch genden Berichts nur provisorisch waren, bezieht sich und der Stromverbrauch die Analyse auf den Zeitraum 2015-2019. Zudem war haben sich seit 2015 das Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie ein stabilisiert. Ausnahmejahr. Von 2015 bis 2019 belief sich der Endenergieverbrauch auf durchschnittlich 7,9 TWh 5 pro Jahr und der Stromverbrauch auf durchschnittlich 1,8 TWh po Jahr. Auf gr und der C OV ID -19- Wird von besonderen Ereignissen wie der Covid-19- Pandemie ist der Energiever- Pandemie abgesehen, nimmt der Energieverbrauch kaum brauch 2020 stark gesunken (-10 % gegenüber 2019). Das ist ab. Denn die in den verschiedenen Bereichen realisierten der tiefste Verbrauch seit 2009. Einsparungen (neue, leistungsfähigere Gebäude, neue Zwischen 2015 und 2020 fiel Fahrzeuge mit tieferem Verbrauch, starke Reduktion des der Energieverbrauch im Jahr Verbrauchs durch neue Lampen mit LED-Birnen usw.) 2016 am höchsten aus. Dies werden oft durch einen zunehmenden Verbrauch etwa für war das kälteste Jahr in diesem zusätzlichen Komfort oder einen anderen Nutzen wieder Zeitraum, was einen direkten zunichte gemacht. Wir bauen immer mehr (seit 1980 hat Einfluss auf den Heizenergie- die Wohnfläche pro Person um 30 % zugenommen), wir verbrauch hat. fahren immer mehr Auto (der Fahrzeugpark wird immer grösser) und wir benutzen immer mehr elektrische und elektronische Geräte aller Art (Haushaltsgeräte, Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie usw.). Die s eit 2 015 ver zeichnete St abil isier ung de s Energieverbrauchs ist hauptsächlich auf ein etwas schwächeres Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum zurückzuführen. Zum Schluss ist noch zu erwähnen, dass trotz der Ent wicklung erneuerbarer Energien (EE), die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern mit einem Anteil von 65 % des Gesamtenergieverbrauchs im Kanton besorgniserregend hoch bleibt. Dies entspricht nicht weniger als einem Verbrauch von 1,45 Millionen Litern Heizöläquivalent pro Tag. 5 1 TWh = 1000 Milliarden kWh 5
Der Energieverbrauch wird nicht nur von den Energieeinsparungen in den verschiedenen Bereichen beeinflusst, sondern auch von zahlreichen Faktoren, die unabhängig vom Energiesystem sind. 2.2 EXOGENE FAKTOREN, DIE DEN ENERGIEVERBRAUCH BEEINFLUSSEN Seit 2009 haben sich einige der wichtigsten Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen, wie folgt verändert: Bevölkerungswachstum Der Kanton Freiburg weist landesweit das stärkste Bevölkerungswachstum auf, auch wenn die Zunahme seit 2017 um die Hälfte geschrumpft ist. Seit Ende 2009 hat die Bevölkerung um 19 % zugenommen (+50’000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton). Während der Energieverbrauch pro Einwohner praktisch unverändert blieb, steigt der gesamte Energieverbrauch infolge der zunehmenden Einwohnerzahl. Quelle: BFS, Taschenstatistik der Schweiz 2021 TAUX DE CROISSANCE REEL DU PIB 4 3 Reales 2 BIP-Wachstum 1 TAUX DE CROISSANCE REEL DU PIB Seit 2009 entspricht das Wirtschaftswachstum % 0 im Kanton Freiburg insgesamt dem 2009 2010 2011 2012 2013 -1 Landesdurchschnitt. Im Zeitraum 2015-2019 -2 lag es jedoch um 15% darunter. -3 Das BIP hat einen direkten Einfluss auf den Energieverbrauch. EVOLUTION DES DEGRES-JOURS(DJ), CANTON DE FRIBOURG, 2009=100 140 120 100 80 Wetter, Entwicklung der Heizgradtage (HGT) im Kanton, 2009 = 100 60 Index:100 Base 2009 = 100 = 2009 EVOLUTION DES DEGRES-JOURS(DJ), CANTON DE FRIBOURG, 2009=100 Die Heizgradtage (HGT) stellen die klima- 40 140 tischen Verhältnisse während einer 20 bestimmten 120 Zeitspanne dar. 0 100 2009 2010 2011 2012 2013 2014 80 Je kälter es ist, desto mehr HGT gibt es und desto 60 Base 100 = 2 mehr Energie verbrauchen wir zum Heizen. 40 Quelle: AfE 20 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 6
Als Endenergie wird die Energie bezeichnet, die ENDENERGIE-VERBRAUCH IM KANTON der Verbraucher am Ende der Handelskette bezieht FREIBURG6 2.3 ENDENERGIEVERBRAUCH (Heizöl, Benzin, Holzschnitzel, Strom am Zähler 9 000 usw.), sowie die erneuerbaren Energien, die nicht GWh in Rechnung gestellt werden (z.B. Wärme von 8 000 12 % Sonnenkollektoren). Die Endenergie ist somit die 7 000 gekaufte (oder selbst produzierte) Energie für 6 000 23 % einen bestimmten Gebrauch, wie etwa Heizöl zum 5 000 Heizen oder Benzin zum Autofahren. 12 % 4 000 ErneuerbareE 3 000 + Abfall Der Anteil an EE + Abfall beinhaltet Holz, 7 2 000 Elektrizität 53 % 424737.22% S ol ar w är me, W är me aus A b w as s er und 1 000 Gas Biogas, Wärme aus der Umwelt durch Wärme- Erdöl 0 pumpen und Wärme aus der Abfallverbrennung. Quelle: BFE, AfE Stabiler Energieverbrauch seit 2015 Seit 2015 liegt der Energieverbrauch stabil bei durchschnittlich 7,9 TWh pro Jahr. Diese Stabilisierung geht weitgehend auf ein schwächeres Bevölkerungswachstum und ein tieferes BIP in den Jahren 2015 bis 2019 zurück. Im Jahr 2016, dem kältesten Jahr im Zeitraum 2015-2019, war auch der Energieverbrauch am höchsten. Das ist nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass auf die Gebäudeheizung und Wassererwärmung 35 % des Gesamtenergieverbrauchs entfällt.8 Im Jahr 2020 – einem Ausnahmejahr – ist der Energieverbrauch infolge der COVID-19-Pandemie um 10 % zurückgegangen. Hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern Erdöl und Gas decken 65 % des Energieverbrauchs im Kanton, was nicht weniger als einem Verbrauch von 1,5 Millionen Liter Heizöläquivalent pro Tag entspricht. Unveränderter Stromanteil Der Stromanteil am Energiemix bleibt unverändert bei etwa 23 % (1,8 TWh). Dieser Anteil wird aber voraussichtlich zunehmen, da der Stromverbrauch für das Heizen (Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen) und im Individualverkehr steigt. Geringfügige Zunahme des Anteils an erneuerbaren Energien (EE) und Abfall (ohne Strom) Dieser Anteil belief sich im Zeitraum 2015-2019 auf durchschnittlich 11 %. 6 Vgl. Anmerkung zu Punkt 2.1 (Seite 5) 7 EE: erneuerbare Energien 8 Analyse des schweizerischen Energieverbrauchs 2000-2019, BFE 7
ENTWICKLUNG DES WÄRME-9 UND TREIBSTOFFVERBRAUCHS (FR) Diese Entwicklung wird mit den Szenarien verglichen, die anhand der vom Bund im Rahmen der Energieperspektiven 2035 (Band I) ausgearbeiteten Szenarien aus dem Jahr 2007 definiert wurden. Das Szenario 1 ist das Referenzszenario, das der Entwicklung des Verbrauchs entspricht, wenn ab dem Jahr 2009 keine weiteren Massnahmen getroffen werden. Die Szenarien 2 und 3 sind Zwischenszenarien und das Szenario 4 entspricht den Zielen, die es erlauben, bis 2100 die 2000-Watt-Gesellschaft zu erreichen (für genauere Angaben vgl. Glossar). Das Szenario der 4000-Watt-Gesellschaft entspricht einem Szenario, das sich zwischen den Szenarien 3 und 4 befindet. WÄRME- UND TREIBSTOFFVERBRAUCH VERBRAUCH VON BRENNSTOFFEN, TREIBSTOFFEN KANTON FREIBURG 7 000 6 000 5 000 4 000 GWh Verbrauch von Brennstoffen, Treibstoffen und erneuerbaren Energien für die Wärmeproduktion 3 000 Szenario 1 (Referenzszenario) Szenario 2 (Zwischenszenario) 2 000 Szenario 3 (Zwischenszenario) Szenario 4 (2000-Watt-Gesellschaft) 1 000 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020p 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Quellen: BFE, AfE Verbrauch von thermischer Energie stabil, aber höher als erwartet Der Brenn- und Treibstoffverbrauch hat sich seit 2015 stabilisiert, bleibt aber über den Zielen, die 2009 im Rahmen der neuen Energiestrategie des Kantons festgelegt wurden. Die Stabilisierung ist teilweise auf ein schwächeres Bevölkerungswachstum und auf weit- gehend gleichbleibende, gute Wetterverhältnisse zurückzuführen. Die Abnahme im Jahr 2020 steht in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie und insbesondere mit einem deutlich tieferen Treibstoffverbrauch. Unveränderter Verbrauch von thermischer Energie Der Wärmeverbrauch hat sich bei etwa 3 TWh pro Jahr eingependelt. Der Grund dafür sind insbesondere die gleichbleibenden Wetterverhältnisse, die warmen Temperaturen und eine geringere Bautätigkeit als im Zeitraum 2010-2015. 9 Als thermische Energie werden fossile Energieträger (Gas+Heizöl) und erneuerbare Energien (thermische Sonnenenergie, Holz, Umweltwärme, Fernheizung usw.) bezeichnet, die zur Wärmeerzeugung genutzt werden. 8
INDIZIERTE ENTWICKLUNG DES ENDENERGIEVERBRAUCHS EVOLUTION (2009FINALE DE LA CONSOMMATION D'ÉNERGIE = 100) (2009=100) 130.0 120.0 110.0 100.0 FR 90.0 CH 80.0 70.0 2020p 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Quelle: BFE, AfE Der Endenergieverbrauch ist im Zeitraum 2015-2019 unverändert geblieben. Im Jahr 2020 ist er aufgrund der COVID-19-Pandemie um etwa 10 % zurückgegangen. INDIZIERTE ENTWICKLUNG DES ENDENERGIEVERBRAUCHS PRO KOPF (2009 = 100) EVOLUTION DE LA CONSOMMATION D'ÉNERGIE FINALE PAR HABITANT (2009=100) 130.0 120.0 110.0 100.0 FR 90.0 CH 80.0 70.0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020p Quelle: BFE, AfE Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf im Kanton Freiburg entspricht etwa dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch der Schweiz. 9
ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHS (FR) VERGLICHEN MIT DEN SZENARIEN ELEKTRIZITÄTSVERBRAUCH 2.4 STROMVERBRAUCH UND -ERZEUGUNG KANTON FREIBURG 3 000 2 500 2 000 GWh 1 500 Stromverbrauch Szenario 1 (Referenzszenario) 1 000 Szenario 2 (Zwischenszenario) Szenario 3 (Zwischenszenario) 500 Szenario 4 (2000-Watt-Gesellschaft) 0 2015 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2016 2017 2018 2019 2020p 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Quelle: BFE, AfE Der Stromverbrauch hat sich stabilisiert, aber die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden. Gegenüber dem Zeitraum 2010-2014 hat der durchschnitt- liche Stromverbrauch pro Jahr kaum zugenommen (+0,9%) und beläuft sich im Zeitraum 2015-2019 auf jährlich 1,826 TWh. Diese Stabilisierung ist auf ein schwächeres Bevölkerungswachstum und auf eine höhere Energieeffizienz zurückzuführen. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, denn die Zahl der im Kanton installierten Elektroheizungen (etwa 8000) ist immer nochVERBRAUCH/ hoch, während der Strombedarf für den Verkehr voraussichtlich in STROMPROD. AUS ERNEUERB. QUELLEN IM KANTON 2'000 den nächsten Jahren stark zunehmen wird und die fossilen Heizkessel in 8 von 10 Fällen durch Wärmepumpen ersetzt werden. GWh 1'800 1'600 1'400 ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHS (FR) UND DES ANTEILS AN IM KANTON ERZEUG- 1'200 TEM STROM AUS ERNEUERBAREN QUELLEN 1'000 Stromverbrauch CONSOMMATION/ PRODUCTION FRIBOURGEOISE D'ENR 2 000 Stromproduktion aus erneuerbaren Consommation Quellen im Kanton d'électricité 42% GWh 800 39% Production indigène d'électricité renouvelable 1 800 38% 34% 600 29% 29% 1 600 23% 400 1 400 200 1 200 0 1 000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015p 800 600 400 200 0 Quelle: StatA 10
STROMPRODUKTION AUS ERNEUERBAREN QUELLEN IM KANTON PRODUCTION D'ÉLECTRICITÉ DANS LE CANTON À BASE D'ÉNERGIE RENOUVELABLE STROMERZEUGUNG AUS ERNEUERBAREN QUELLEN AUF FREIBURGER KANTONSGEBIET GWh 1 000 GWh 1'000 900900 Abwasserreinigungsanlage (ARA) 800800 Station d'épuration des eaux (STEP) Biogas 700 700 Biogaz 600 600 Abfallverbrennung (erneuerbarer Anteil am Abfall: 50%) 500 500 Saidef (part renouvelable des déchets (50%)) 400 400 Fotovoltaik 300 300 Photovoltaïque 200 Wasserkraft 200 100 Hydraulique 100 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: StaA und Groupe E Der Anteil der «neuen» erneuerbaren Energien (Sonnenenergie, Biogas, Kleinwasserkraft usw.) ist noch klein, nimmt aber zu, insbesondere beim Solarstrom. Seit 2015 hat die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen im Kanton um 15% zuge- nommen. Der Anteil der Wasserkraft (80%) ist leicht gesunken, bleibt aber die wichtigste Quelle. Die Stromproduktion aus Fotovoltaik hat stark zugenommen (+250%) und beläuft sich auf 130 GWh im Jahr 2020 (2015: 50 GWh). Auch die Stromproduktion aus Biogas hat sich verdoppelt, doch der Anteil dieser Technologie bleibt gesamthaft marginal. FOTOVOLTAISCHE SOLARANLAGEN Die Stromproduktion ist seitLeistung Installierte 2015 stark angestiegen (+250 %): Im Jahr 2020 haben die 7100 Freiburger Fotovoltaikanlagen (kWp) Anzahl Anlagen 130 GWh ins Stromnetz (kumuliert) eingespeist Installierte und ihre1 Eigentümerinnen Leistung (kWp) und Eigentümer mit 20 GWh direkt versorgt. 200 000 Anzahl Anlagen (kumuliert) 1 8 000 kWc 200 000 8 000 1 Stromerzeugungsanlagen, die im 180 000 7 000 Anz. Anlagen Schweizer Herkunftsnachweissystem kWc 1 Stromerzeugungsanlagen, die im 160 000 180 000 7 000 registriert sind Anz. Anlagen 6 000 Schweizer Herkunftsnachweissystem 140 000 160 000 registriert sind 6 000 120 000 140 000 5 000 Installierte Leistung (kWp) 120 000 5 000 100 000 4 000 Anzahl Anlagen (kumuliert) Installierte Leistung (kWp) 80 000 100 000 4 000 Anzahl Anlagen (kumuliert) 3 000 60 000 80 000 3 000 2 000 40 000 60 000 2 000 20 000 40 000 1 000 20 000 1 000 0 0 0 0 Quelle: BFE 11
INDIZIERTE ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHS (2009 = 100) CONSOMMATION D'ÉLECTRICITÉ 100 = 2009 115.0 110.0 105.0 100.0 FR 95.0 CH 90.0 85.0 80.0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020p Quelle: BFE, AfE Zwischen 2015 und 2020 nahm der Stromverbrauch im Kanton Freiburg tendenziell stärker zu als in der übrigen Schweiz. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der Kanton Freiburg ein stärkeres Bevölkerungswachstum aufweist als der Schweizer Durchschnitt (vgl. Punkt 2.1). INDIZIERTE ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHS CONSOMMATION PRO KOPF D'ÉLECTRICITÉ (2009 = 100) PAR HABITANT 100 = 2009 115.0 110.0 105.0 100.0 FR 95.0 CH 90.0 85.0 80.0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020p Quelle: BFE, AfE Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf im Kanton Freiburg entspricht etwa dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch der Schweiz. 12
Vom gesamten Energieverbrauch in der Schweiz entfallen etwa 47 % auf den Gebäudebereich, der folglich ein grosses Energiesparpotenzial aufweist. Die Kantone konzentrieren denn auch ihre 2.5 GEBÄUDE Anstrengungen auf dieses Gebiet, das gemäss Bundesverfassung (Art. 89 Abs. 4) hinsichtlich der Massnahmen im Energiebereich in ihren Kompetenzbereich fällt. Mit dem Ziel, die gesetzlichen Grundlagen zu harmonisieren, hat die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) ab 1992 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) auf- gestellt. Im Jahr 2014 wurden die geltenden Mustervorschriften revidiert, um den vergangenen und aktuellen Ereignissen Rechnung zu tragen, und am 9. Januar 2015 wurden die neuen Mustervorschriften verabschiedet (MuKEn 2014). Das Ziel ist es, unter Beachtung der Leitlinien der Kantone und der Energiestrategie 2050 die Anforderungen zu steigern, um den Energieverbrauch der Gebäude noch weiter zu senken und den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien zu begrenzen. Im Kanton Freiburg wurden seit 2015 die energetischen Anforderungen an die Gebäude erhöht: Im Jahr 2020 wurden die Anforderungen an die Wärmedämmung erhöht, der Einsatz von fossilen Energien wurde sowohl bei Neubauten wie bei bestehenden Bauten stark eingeschränkt und die Neubauten müssen einen Teil des Strombedarfs mit an Ort produziertem Strom decken. Daneben wurden neue Fördermassnahmen umgesetzt, um die Eigentümerinnen und Eigentümer anzuspornen, die Wärmedämmung ihrer Gebäude zu sanieren und erneuerbare Energien zum Heizen zu verwenden (z.B. durch die Vergabe ab 2010 von Förderbeiträgen an die Gebäudesanierung oder an den Ersatz von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder einen Anschluss an eine Fernheizung, wobei letztere Massnahme im Jahr 2017 lanciert wurde). AUFSCHWUNG DES EINFAMILIENHAUSES Seit 1970 ist der Anteil an Einfamilienhäusern Aufteilung und Anzahl Wohnbauten im Kanton: GEBÄUDETYP am Immobilienpark von 40 % auf 58 % angestiegen. TYPE DE BÂTIMENT Diese stellen heute über 703'211;% der neu gebauten 3 255; Wohnbauten und über 60 % 5% der bestehenden 4% Wohnbauten dar. 8'479; 12% 8 448; Einfamilienhäuser 12% Maisons individuelles Zwischen 1980 und heute ist die Wohnfläche pro Mehrfamilienhäuser Person von 35 m 2 auf 45 m 2 angestiegen, das Immeubles Wohngebäude mit entspricht einer Zunahme 15'416; 22% um etwa 30 %.61% 42'564; Nebennutzung 18 009; 43 976; Bâtiments d'habitation à 24% 60% usage annexe Gebäude mit teilweiser Die Änderung des Bundesgesetzes vom 22. Juni Wohnnutzung Bâtiments partiellement usage d'habitation 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) im Frühling 2014 und die Verknappung von Bauland bremsen seit 2015 diese Entwicklung zugunsten von Mehrfamilienhäusern. Quelle: StatA 13
WÄRMEPUMPE SCHAFFT DURCHBRUCH IN NEUBAUTEN Die 2007 getroffenen und in den Jahren 2009 und 2020 verstärkten zwingenden Massnahmen, mit denen bezweckt wird, die Nutzung fossiler Energieträger für Heizung und Wassererwärmung von Neubauten zu reduzieren, tragen Früchte. Die Öffentlichkeit ist sich besonders 2006 bewusst geworden, wie problematisch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist, als die Erdgasleitungen, die Europa und die Schweiz aus der Ukraine belieferten, zugedreht wurden. EINFAMILIENHÄUSER VERTEILUNG Seit dem 1. Januar 2020 verbrauchen DERFreiburg die im Kanton HEIZUNGSTYPEN NACH neu erbauten BAUJAHR Gebäude fast ausschliesslich erneuerbare MEHRFAMILIENHÄUSER Energien für Heizung und WassererwärmungVERTEILUNG 2001-2020 und decken einen DER Teil ihres Stromverbrauchs HEIZUNGSTYPEN NACH BAUJAHR selbst. 2001-2020 Einfamilienhaus Gebäudezahl Verteilung der Heizungstypen Gebäudezahl nach Baujahr: 1 200 Verschiedene Gebäudezahl 1 200 Verschiedene 1 000 Elektrizität Elektrizität 1 000 800 Fernwärme Fernwärme 800 600 Holz Holz Wärmepumpe 600 400 Wärmepumpe Gas 200 400 Erdöl Gas 0 200 Erdöl 0 MEHRFAMILIENHÄUSER VERTEILUNG DER HEIZUNGSTYPEN NACH BAUJAHR 2001-2020 MEHRFAMILIENHÄUSER VERTEILUNG DER HEIZUNGSTYPEN NACH BAUJAHR Gebäudezahl 2001-2020 Mehrfamilienhaus 1 200 Verteilung der Heizungstypen nach Baujahr: Gebäudezahl Verschiedene Gebäudezahl 1 200 1 000 Elektrizität Verschiedene 1 000 800 Fernwärme Elektrizität 600 Holz 800 Fernwärme Wärmepumpe 400 600 Holz Gas 200 Wärmepumpe 400 Erdöl 0 Gas 200 Erdöl 0 Quelle: Gebäude- und Wohnungsregister, StatA 14
THERMISCHE SOLARANLAGEN Gegenüber dem Zeitraum 2010-2015 wurden fünfmal weniger Förderanträge für neue thermische Solaranlagen zum Heizen und Wassererwärmen gestellt (vgl. Kapitel 3.1). Ende 2020 waren etwa 3500 Anlagen mit einer Diese Technologie wird durch die relativ gesamten Kollektorfläche von (35’000 m2) in hohen Preise auf dem Schweizer Markt Betrieb und produzierten über 15 Millionen und die immer stärkere Konkurrenz durch kWh pro Jahr. fotovoltaische Anlagen zur Stromproduktion benachteiligt. von Solarkollektoren - Anzahl Anlagen Anzahl Anlagen 4'000 Fläche und Anzahl Installierte Fläche von Solarkollektoren - Anzahl Anlagen 3'500 der im Kanton Freiburg eingebauten thermischen Solaranlagen: 3'000 Anzahl Anlagen m2 40'000 2'500 4'000 Fläche verglaste Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren 2'000 35'000 Anzahl Anlagen (kumuliert) 3'500 1'500 30'000 1'000 3'000 25'000 500 2'500 0 Fläche verglaste 20'000 2'000 Anzahl Anlagen 15'000 1'500 10'000 1'000 5'000 500 0 0 Quelle: AfE 15
GEBÄUDESANIERUNG: EIN RIESIGES POTENZIAL 35% des Endenergieverbrauchs in der Schweiz entfällt auf die Gebäudewärme. Die erfolgreiche Sanierung eines Gebäudes aus den 70er Jahren kann dessen Energiebedarf um 75 % reduzieren. Ein Haus, das beispielsweise 2000 Liter Heizöl pro Jahr verbraucht, benötigt nach der Sanierung nur noch 500 Liter. Zudem kann im Zuge einer Sanierung eine Niedertemperaturheizung eingebaut werden, die viel mehr Komfort bietet. Dank der Sanierung kann diese Heizung sehr effizient mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Energieverbrauch nach Gebäudealtersklasse: Quelle: Kanton Zürich, AfE FAKTEN ZUR ENERGETISCHEN GEBÄUDESANIERUNG Von 2016 bis 2020 konnte über das Gebäudeprogramm (Hauptprogramm der Kantone und des Bundes für die energe- Es wird bereits tische Gebäudesanierung) die Wärmedämmung von über 1600 Gebäuden im Kanton Freiburg ganz oder teilweise verbessert viel unternommen, werden (320 Gebäude / Jahr). Unter Ausklammerung der Gebäude, es braucht aber an denen nur die Fenster ersetzt werden, ist die Zahl der jährlich sanierten Gebäude gegenüber dem Zeitraum 2010-2015 unver- noch grössere ändert geblieben. Nach einer Abnahme in den Jahren 2016 und Anstrengungen 2017 haben die Sanierungen ab 2019 wieder stark zugenommen. und mehr Angesichts der 60 000 sanierungsbedürftigen Gebäude im Kanton Gesamtsanierungen. reichen die Anstrengungen aber noch lange nicht aus. Denn bei den meisten Gebäuden handelte es sich um Teilsanierungen. Der Anteil der Gebäude, die einer Gesamtsanierung unterzogen wurden (neue Wärmedämmung des Dachs und der Fassaden, Einbau von dreifachverglasten Fenstern), ist sehr tief. 16
ERSATZ VON BESTEHENDEN HEIZANLAGEN NIMMT ZU Ein Programm für den Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen existiert seit 2010 und für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen seit 2011. Im Jahr 2017 wurden die Förderbeiträge erhöht und ein neuer Beitrag für den Anschluss an ein Fernwärmenetz eingeführt. Im Zeitraum 2015-2020 wurden über 2300 ersetzte Heizungen subventioniert, was etwa 400 Ersetzungen pro Jahr entspricht. Seit dem 1. Januar 2020 ist es nicht mehr erlaubt, eine Heizung durch eine Öl- oder Gasheizung zu ersetzen, ohne mindestens 20% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Anzahl der Elektro-, Öl- oder Gasheizungen, die dank Förderbeiträgen FÖRDERUNG durch eine Wär mepumpe, WÄRMEPUMPE, eine Hol zheizung oder einen HOLZ (≤ 70KW) UND FERNWÄRME Fernwärmeanschluss ersetzt wurden: ZUSICHERUNGEN 800 700 Anz. Anschlüsse ans Wärmenetz, die eine Elektroheizung oder eine Öl- oder Gasheizung ersetzen 600 500 Anz. Holzheizungen (bis 70 kW), die eine Elektroheizung oder eine Öl- oder Gasheizung ersetzen 400 Seit 2017 werden deutlich mehr 300 Heizungen Anz. Wärmepumpen, die durch ein eine Öl- oder System Gasheizung ersetzen ersetzt, das erneuerbare Energien 200 nutzt. UMPE, HOLZ (≤ 70KW) UND FERNWÄRME Ende 2020 die sah die Aufteilung der ZUSICHERUNGEN 100 Anz. Wärmepumpen, eine Elektroheizung ersetzen Heizungen wie folgt aus: 0 Anz. Anschlüsse ans Wärmenetz, die eine Elektroheizung oder eine Öl- oder Gasheizung ersetzen über 26’450 Ölheizkessel Anz. Holzheizungen (bis 70 kW), die eine Elektroheizung oder eine Öl- oder Gasheizung ersetzen über 5’100 Gasheizkessel Anz. Wärmepumpen, die eine Öl- oder Gasheizung ersetzen etwa 8’000 Anz. Wärmepumpen, die eine Elektroheizung ersetzen Elektroheizungen 17
3 Im Jahr 2017 wurde das Programm an das harmonisierte Fördermodell der Kantone FÖRDERBEITRÄGE (HFM 2015)10 und an die neuen Kriterien für die Vergabe der Globalbeiträge des 3.1 KANTONALES FÖRDERPROGRAMM Bundes an die Kantone angepasst.11 Ende 2020 gelten die folgenden Massnahmen: Für bestehende Gebäude • Wärmedämmung (seit 2010, Erhöhung der Förderbeiträge 2017) • Verbesserung der GEAK-Klasse (seit 2017) • Einbau einer Holzheizung (vor 2010, Erhöhung der Förderbeiträge 2017) • Einbau einer Wärmepumpe (seit 2010, Erhöhung der Förderbeiträge 2017) • Einbau einer Solarkollektoranlage (vor 2010) • Anschluss an ein Wärmenetz (seit 2017) • Neu-/Ausbau eines Wärmenetzes (seit 2010, Erhöhung der Förderbei- träge 2017) • Zusatzbeitrag für den Einbau eines neuen Wärmeverteilsystems, das den Ersatz einer Elektroheizung ermöglicht (seit 2020 und zeitlich begrenzt) Für Neubauten • Bau eines Gebäudes mit der GEAK-Effizienzklasse A/A (seit 2017) • Bau eines Gebäudes mit dem Minergie-P-Label (seit 2010, Erhöhung der Förderbeiträge 2017) Seit dem 1. Dezember 2020 sind die Beiträge dank dem kantonalen COVID-19- Wiederankurbelungsplan um 50% erhöht. 10 Dieses Modell ist die Entsprechung der MuKEn im Bereich der Subventionen und bildet die Grundlage für die Ausrichtung von Förderbeiträgen durch Bund und Kantone im Gebäudebereich. 11 Seit 2000 richtet der Bund nach Artikel 15 Energiegesetz finanzielle Beiträge, Globalbeiträge genannt, an jene Kantone aus, die eigene Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme durchführen. Die Globalbeiträge dürfen den vom Kanton zur Durchführung des Programms bewilligten jährlichen Kredit nicht überschreiten. Ihre Höhe richtet sich hauptsächlich nach der Wirksamkeit des kantonalen Förderprogramms. Seit 2010 werden die Globalbeiträge aus der CO2-Teilzweckbindung finanziert. 18
ENTWICKLUNG DER VERSCHIEDENEN FÖRDERMASSNAHMEN Bestehende Gebäude Graph ique s po ur l e rapport Zugesicherter Betrag Kanton Zugesicherter Betrag Bund Anzahl Zusicherungen Wärmedämmung Wärmedämmung Wärmedämmung GebäudehülleAufteilung nach Jahren Gebäud eprogram m Gebäudehülle ts Aufteilung nach Jahren Kumulierte kumulierte Beträge Beträge 10 1 000 100Aufteil un g nach Ja hren 5 000 Millionen CHF e Anz. Zusicherungen Anz. Zusicherungen Millionen CHF 9 900 90 4 500 Nbre de prome ss es 10 900 Tausend CHF 80 4 000 Anz. Zusic herung en 8 800 9 800 Zugesicherter 7 version allemande -> 700 70 Zugesicherter 3 500 8 Betrag Kanton Betrag Kanton 700 6 600 7 60 3 000 600 Zugesicherter 5 500 6 50 2 500 Montant cantonal promis Zugesicherter 500 Betrag Bund 4 Montant national promis 400 5 40 Betrag Bund 2 000 400 Nombre de promesses3 300 4 30 1 500 Anzahl 300 Zusicherungen 3 2 200 Anzahl 20 1 000 200 2 Zusicherungen 1 100 1 10 500 100 0 0 0 0 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 Förderbeitrag Förderbeitrag Verbesserung höhere GEAK-Klasse der GEAK-Klasse Gebäud Förderbeitrag eprogram m höhere GEAK-Klasse ents kumili erte Be träkumulierte ge Aufteilung Aufteilung nach Jahren nach Jahren kumulierte Beträge Beträge ée 10 1000 100 5 000 Nbre d eprome ss es 40 3'000 Anz. Zusicherungen Tausend CHF Anz. Zusicherungen Anz. Zusic herung en Millionen CHF Millionen CHF 9 900 90 4 500 8 800 35 80 2'500 4 000 7 700 30 70 3 500 2'000 6 600 25 60 3 000 Montant cantonal promis Zugesicherter Betrag, Kanton 5 Montant national promis 500 20 50 Zugesicherter Betrag 1'500 2 500 Zugesicherter Betr Zugesicherter Betrag, Bund 4 Nombre de promesses 400 15 40 Anzahl Zusicherungen 2 000 Anzahl Zusicherungen Anzahl Zusicherun 1'000 3 300 30 1 500 10 2 200 20 500 1 000 5 1 100 10 500 0 0 0 0 2009 2010 02011 2012 2013 2014 0 Förderbeitrag Holz Förderbeitrag Holz Förderbeitrag Holz Aufteilung Aufteilung nach Jahren nach Jahren kumulierte kumulierte Beträge Beträge 4'000 160 25 1 500 Millionen CHF Anz. Zusicherungen Anz. Zusicherungen Tausend CHF 3'500 140 20 1 200 3'000 120 2'500 100 15 900 2'000 80 10 600 1'500 60 Zugesicherter Betrag Zugesicherter Betrag 1'000 40 5 Anz. Zusicherungen 300 Anz. Zusicherungen 500 20 0 0 0 0 Imprimé le:30.07.2015 19
0 -10 2009 2010 2011 2012 2013 2014 s chauffage électrique trique Förderbeitrag Ersatz Elektroheizung durch on cumulée Förderbeitrag ErsatzWärmepumpe, Elektroheizungkumulierte durch Beträge 600 Wärmepumpe, kumulierte Beträge Nombre de promesses 2'500 600 Anz. Zusicherungen Tausend CHF 500 2'500 600 Anz. Zusicherungen Tausend CHF 500 2'000 400 500 2'000 400 1'500 300 Montant promis 400 1'500 300 Zugesicherter Betrag Montant promis Nombre de promesses 1'000 300 Zugesicherter Betrag Anzahl Zusicherungen 200 Nombre de promesses 200 Anzahl Zusicherungen 1'000 100 200 500 100 500 0 100 0 0 013 2014 Förderbeitrag Ersatz Elektroheizung Förderbeitrag Ersatzdurch Wärmepumpedurch Elektroheizung 2009 2010 0 2011 0 Förderbeitrag 2012 2013 2014 Ersatz Elektroheizung durch Wärmepumpe, Aufteilung Aufteilung nach Jahren 2009 2010 nach 2011 Jahren 2012 2013 2014 Wärmepumpe, kumulierte Beträge kumulierte Beträge 3'000 500 10 1 800 Millionen CHF Anz. Zusicherungen Anz. Zusicherungen Tausend CHF 450 9 1 600 2'500 400 8 1 400 350 7 2'000 1 200 300 6 1 000 1'500 250 5 Zugesicherter Betrag Zugesicher 800 200 4 Zusicherungen Anzahl Anzahl Zus 1'000 600 150 3 100 2 400 500 50 1 200 0 0 0 0 Förderbeitrag Förderbeitrag Ersatzdurch Ersatz Öl-/Gasheizung Öl-/Gasheizung Wärmepumpe durch Förderbeitrag Ersatz Öl-/Gasheizung durc 28.07.2015, SDE/eco Wärmepumpe, Aufteilung nach Jahren Aufteilung nach Jahren Wärmepumpe, kumulierte Beträge kumilierte 28.07.2015, SDE/eco Beträge 3 000 500 10 1 800 Anz. Zusicherungen Tausend CHF Anz. Zusicherungen Millionen CHF 450 9 1 600 2 500 400 8 1 400 350 7 2 000 1 200 300 6 1 000 1 500 250 5 Zugesicherter Betrag 800 Zugesic 200 4 Anzahl Zusicherungen 1 000 Anzahl Z 150 600 3 100 2 400 500 50 1 200 0 0 0 0 FörderbeitragFörderbeitrag Anschluss an einAnschluss Wärmenetzan Wärmenetz Förderbeitrag Anschluss an Wärmenetz Aufteilung Aufteilung nach nach Jahren Jahren kumulierte kumulierte Beträge Beiträge 3'000 500 10 1 800 Anz. Zusicherungen Tausend CHF Anz. Zusicherungen Millionen CHF 450 9 1 600 2'500 8 400 1 400 350 7 2'000 1 200 300 6 1 000 1'500 250 5 Zugesicherter Betrag Zugesic 800 200 4 Anzahl Zusicherungen Anzahl 1'000 600 150 3 100 2 400 500 50 1 200 0 0 0 0 20
0 -10 2009 2010 2011 2012 2013 2014 uffage électrique e Förderbeitrag Ersatz Elektroheizung durch umulée Förderbeitrag ErsatzWärmepumpe, Elektroheizungkumulierte durch Beträge 600 Wärmepumpe, kumulierte Beträge Nombre de promesses 2'500 600 Anz. Zusicherungen Tausend CHF 500 2'500 600 Anz. Zusicherungen Tausend CHF 500 2'000 400 500 2'000 400 1'500 300 Montant promis 400 1'500 300 Zugesicherter Betrag romis Nombre de promesses 1'000 300 Zugesicherter Betrag Anzahl Zusicherungen 200 e promesses 200 Anzahl Zusicherungen 1'000 100 200 500 100 500 0 100 0 0 14 Förderbeitrag thermische Solaranlagen Förderbeitrag thermische 0 Solaranlagen 2009 2010 2011 0 2012 2013 2014 Förderbeitrag thermische Solaranlagen AufteilungAufteilung nach Jahren nach Jahren500 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1'200 kumulierte Beträge kumulierte Beträge 9 4'000 Tausend CHF Anz. Zusicherungen 450 Millionen CHF 1'000 Anz. Zusicherungen 400 8 3'500 350 7 3'000 800 300 6 Zugesicherter Betrag 2'500 600 250 5 Anzahl Zusicherungen 2'000 Zugesicherter 200 4 400 1'500 Anzahl Zusiche 150 3 2 1'000 100 200 50 1 500 0 0 0 0 Neubauten Förderbeitrag Minergie P, kumulierte Beträge Förderbeitrag Minergie P, Aufteilung nach Jahren 28.07.2015, SDE/eco Förderbeitrag Minergie P 28.07.2015, SDE/eco Aufteilung nach Jahren kumulierte Beträge 1 600 140 4 000 600 Tausend CHF Anz. Zusicherungen Anz. Zusicherungen Tausend CHF 1 400 3 500 120 500 1 200 3 000 100 400 1 000 2 500 Zugesicherter 80 Betrag Zugesicherter Be 800 2 000 300 Anzahl Zusicheru 60 Anzahl 600 1 500 Zusicherungen 200 40 1 000 400 100 200 20 500 0 0 0 0 Förderbeitrag GEAK A/A Förderbeitrag GEAK A-A Förderbeitrag GEAK A-A Aufteilung Aufteilung nach Jahren nach Jahren kumulierte Beträge kumulierte Beträge 1'600 140 4'000 600 Tausend CHF Tausend CHF Anz. Zusicherungen Anz. Zusicherungen 1'400 3'500 120 500 1'200 3'000 100 400 1'000 2'500 80 800 2'000 300 Zugesicherter B 60 600 1'500 Anzahl Zusicher Zugesicherter Betrag 200 40 400 Anzahl 1'000Zusicherungen 20 100 200 500 0 0 0 0 21
Montant (CHF) de subvention touchée par habitant sur la période 2010-2015 Montant (CHF) de subvention touchée par habitant sur la période 2010-2020 KANTONALE FÖRDERBEITRÄGE PRO EINWOHNER ZWISCHEN 2010 UND 2020 ohne Beiträge im Bereich der Wärmenetze Förderbeiträge 2010-2020 Betrag Montantpropar Einwohner habitant(CHF) 0 - 25 26 - 50 51 - 100 101 - 200 201 - 600 0 - 150 151 - 177 178 - 203 204 - 248 249 - 791 22
3.2 EINSPEISEVERGÜTUNGSSYSTEM (EVS) UND EINMALVERGÜTUNG (EV) Kostenorientierte Einspeisevergütung Die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom (KEV), die der Bund 2009 eingeführt hat, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Mit Stand Ende 2020 erhalten 510 Energiequellen zu fördern, wurde 2018 durch das Freiburger Anlagen eine kosten- Einspeisevergütungssystem ersetzt (EVS). Ziel der orientierte Einspeisevergütung. Anpassung war es, die Förderung marktwirtschaftlicher Sie erzeugen insgesamt 40 GWh zu machen und auf die Gestehungskosten auszurichten. pro Jahr (+100% gegenüber 2015) für eine Vergütung von CHF 22 Mio. Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen Seit 2014 kann für eine Fotovoltaikanlage ein Investitionsbeitrag beantragt werden. Dieser Beitrag wird Einmalvergütung genannt und deckt höchstens 30% der Investitionskosten für eine vergleichbare Bis Ende 2020 Anlage (Referenzanlage). haben 5500 Freiburger Finanzierung der Vergütung D a s E i n s p e i s e v e rg ü t u n g s s y s t e m u n d d i e Fotovoltaikanlagen Einmalvergütung werden über einen Zuschlag auf den eine Strompreis finanziert, der von allen Endverbrauchern Einmalvergütung getragen wird. Dieser Zuschlag, der sich 2009 noch auf 0,9 Rp./kWh belief, wurde regelmässig angehoben. erhalten. Sie Seit dem 1. Januar 2018 beträgt er 2,3 Rp./kWh. erzeugen insgesamt über 100 GWh pro Jahr. Das ist zehnmal mehr als 2015. 23
KEV, Biomasse KEV, Biomasse 12'000 350 K Anz. Anlagen kW 12'000 350 Aufte16 Millionen kWh 300 Anz. Anlagen kW 10'000 16 14 Millionen kWh 300 250 10'000 12 ENTWICKLUNG DER ANZAHL ANLAGEN UND DER NENNLEISTUNG 8'000 14 250 200 8'000 elektrische 12 Nennleistung 10 6'000 (kW) 200 elektrische Nennleistung 150 10 Anlagen Anzahl 8 6'000 (kW) 4'000 8 6 EVS, Biomasse 150 KEV, Biomasse Anzahl Anlagen 100 4'000 6 4 50'000 500 2'000 100 kW Anz. Anlagen 50 45'000 4 450 2 2'000 0 50 40'000 0 400 0 2 2009 2010 2011 2012 2013 2014 35'000 350 0 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30'000 300 2009 2010 2011 20 elektrische Nennl 25'000KEV, Photovoltaik 250 (kW) 20'000 200 Anzahl Anlagen KEV, 12'000 Photovoltaik 350 KE Anz. Anlagen kW 15'000 150 Aufte1 Millionen kWh 12'000 350 300 Anz. Anlagen kW 10'000 10'000 100 16 1 Millionen kWh 5'000 300 50 10'000 250 8'000 14 0 1 0 250 200 elektrische 12 Nennleistung 1 8'000 6'000 (kW) 200 elektrische Nennleistung 150 10Anlagen Anzahl EVS, Wasserkraft 6'000 4'000 (kW) KEV, Wasserkraft 8 150 Anzahl Anlagen 100 50'000 500 kW 6 Anz. Anlagen 4'000 2'000 45'000 450 100 50 40'000 4 400 2'000 0 50 35'000 0 2 350 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30'000 300 0 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 25'000 2009 elektrische 2010 2011 Nen 2 250 (kW) 20'000 200 Anzahl Anlagen KEV, Wasserkraft 15'000 150 KEV, 12'000 Wasserkraft 350 K Anz. Anlagen kW 10'000 100 12'000 350 Aufte1 Millionen kWh 5'000 300 50 Anz. Anlagen kW 10'000 16 0 1 0 Millionen kWh 300 250 10'000 8'000 14 1 250 200 8'000 elektrische 12 Nennleistung 1 6'000 (kW) EVS, Fotovoltaik 200 elektrische KEV, Photovoltaik Nennleistung 150 Anzahl 10 Anlagen 6'000 50'000 (kW) 500 Anz. Anlagen kW 4'000 8 150 Anzahl Anlagen 45'000 100 450 4'000 40'000 6 400 2'000 100 50 35'000 4 350 2'000 0 50 30'000 0 300 2 2009 2010 2011 2012 2013 2014 elektrische Nen 25'000 250 (kW) 0 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 20'000 200 2009 Anzahl2011 2010 Anlagen 2 15'000 150 10'000 100 5'000 50 0 0 24
KEV, Biomasse KEV, Biomasse Biomasse 350 KEV, BiomasseAufteilung nach Jahren KEV, B Anz. Anlagen 350 Aufteilung 16 nach Jahren 6 kum. Vergütung 45 Anz. Anlagen Millionen CHF Millionen kWh 300 16 6 45 Millionen CHF 40 Millionen kWh Millionen kWh 300 14 5 40 Millionen kWh 250 14 35 12 5 250 ENTWICKLUNG DER VERGÜTUNG 12 UND DER ERZEUGTEN ENERGIE 4 35 30 200 elektrische Nennleistung 10 (kW) 4 30 200 elektrische Nennleistung 10 25 8 3 produzierte Energie (kWh) (kW) 150 Anzahl Anlagen 25 produzierte Energie (kWh) KEV (CHF) 20 150 Anzahl Anlagen 8 3 6 20 100 KEV (CHF) 2 15 6 100 4 2 15 EVS, Biomasse 50 KEV, 4 Biomasse KEV, 1 Biomasse 10 10 2 50 Aufteilung nach2 Jahren nach Jahren Aufteilung 1 kum. Vergütung bzw. prod. kum. Vergütung bzw. prod. Energie 5 Energie 5 0 0 0 0 45 20 200 100 2009 20100 2011 2012 2013 2014 Millionen CHF 2009 2010 02011 2012 2013 2014 200 Millionen kWh 0 0 Millionen CHF 13 2014 40 2009 2010 18 2011 2012 2013 180 2014 90 2009 2010 2011 2012 2013 Millionen kWh 35 16 160 80 KEV, Photovoltaik 14 KEV, Photovoltaik 140 70 hotovoltaik 30 350 12 KEV, Photovoltaik 120 Aufteilung nach Jahren 60 KEV, Ph Anz. Anlagen 350 25 Aufteilung 10 16 nach 100 Jahren 6 50 kum. Vergütung 45 Anz. Anlagen Millionen kWk Millionen CHF Millionen kWh 300 produzierte Energie (kWh) produzierte Energie (kWh 20 16 6 45 40 Millionen kWk 8 14 KEV (CHF) 80 Millionen CHF 40 Millionen kWh 300 KEV (CHF) 15 5 250 14 6 60 40 30 12 35 5 250 10 4 40 35 20 12 4 30 200 elektrische Nennleistung 10 5 2 20 4 30 10 200 (kW) 10 25 elektrische Nennleistung produzierte Energie (kWh) 8 0 3 0 (kW) 150 Anzahl Anlagen 0 25 0 produzierte Energie (kWh) KEV (CHF) 20 Anzahl Anlagen 8 3 150 6 KEV (CHF) 2 20 100 15 6 100 4 2 15 10 50 4 1 2 10 50 EVS, Wasserkraft KEV, 2 Wasserkraft 1 KEV, Wasserkraft 5 5 2009 20100 2011 2012 2013 2014 0 Aufteilung Aufteilung nach Jahren nach Jahren 0 2009 2010 kum. kum. Vergütung Vergütung bzw. 0 bzw. prod. Energie 2014prod. Energie 0 0 02011 2012 2013 0 200 13 2014 45 2009 2010 20 2011 2012 2013 2014 200 100 2009 2010 2011 2012 2013 Millionen kWh Millionen kWh Millionen CHF Millionen CHF 40 18 180 90 16 160 80 KEV, 35 Wasserkraft KEV, Wasserkraft Wasserkraft 30 350 14 KEV, Wasserkraft Aufteilung nach Jahren 140 70 KEV, W Anz. Anlagen 12 120 60 350 25 Aufteilung nach Jahren kum. Vergütung Anz. Anlagen 16 6 45 Millionen CHF Millionen kWh Millionen kWh 300 10 100 50 16 produzierte Energie 6 (kWh) 45 produzierte Energie (kWh 20 Millionen CHF Millionen kWh 40 Millionen kWh 300 8 14 80 40 KEV (CHF) 5 KEV (CHF) 15 250 14 40 6 605 30 35 12 250 3520 10 12 4 40 4 30 200 elektrische Nennleistung 10 200 5 elektrische Nennleistung (kW) 2 204 3010 25 10 (kW)0 Anzahl Anlagen 8 3 produzierte Energie (kWh) 150 0 0 250 produzierte Energie (kWh) KEV (CHF) 20 150 Anzahl Anlagen 8 3 6 20 100 KEV (CHF) 2 15 6 100 4 2 15 10 50 4 1 2 10 5 50 EVS, Fotovoltaik KEV, Photovoltaik 2 1 KEV, Photovoltaik 0 5 0 0 0 2009 20100 2011 2012 2013 2014 Aufteilung nach Jahren Aufteilung nach 0Jahren 2009 2010 kum.kum. 02011 Vergütung Vergütung 2012 2013 bzw. bzw. prod. 2014prod. Energie 0 Energie 20 013 2014 45 2009 2010 20 2011 2012 2013 2014200 100 2009 2010 2011 2012 201 Millionen kWk Millionen CHF Millionen kWh 18 Millionen CHF 40 180 90 35 16 160 80 14 140 70 30 12 produzierte 120 60 25 Energie (kWh) 10 100 50 produzierte Energie (kW 20 8 KEV (CHF) 80 40 KEV (CHF) 15 6 60 30 10 4 40 20 5 2 20 10 0 0 0 0 25
4 Ziel ist es, weniger Energie für die Gebäudeheizung (z.B. durch Wärmedämmung ZIELE DER ENERGIESTRATEGIE UMSETZUNGSKONTROLLE bestehender Gebäude), die Wassererwärmung und die Fabrikationsprozesse zu 4.1 ZIEL 1: ENERGIESPAREN IM WÄRMEBEREICH verbrauchen. Einsparung von 400 GWh Energie für die Wärmeproduktion bis 2030 BEWERTUNG: INDICATEUR CHALEUR, ENERGIEEFFIZIENZ 500 450 INDICATEUR CHALEUR, ENERGIEEFFIZIENZ R² = 0.9754 500 400 450 R² = 0.9754 350 400 300 350 Gesparte GWh 250 Ziel 300 200 Lineare P Gesparte Wärme GWh 250 150 Ziel 200 100 Lineare Prognose 150 50 100 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 50 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Die Wirkung der folgenden Massnahmen wurde bei der Berechnung des Indikators berücksichtigt: • Sanierung von Gebäuden (Gebäudesanierungsprogramm) • Energiesparmassnahmen in Verbindung mit dem Programm für Grossverbraucher • Steigerung der gesetzlichen Anforderungen im Energiebereich Positive Elemente Negative Elemente Bemerkungen, Trend Die 2017 lancierte Neuauflage Die energetischen Sanierun- Es wird schwierig werden, den des Freiburger Gebäudepro- gen sind zu wenig zahlreich Verbrauch von Neubauten in gramms hat es erlaubt, die und allzu oft nur punktuell den kommenden Jahren weiter seit 2015 stagnierende Zahl ohne Blick fürs Ganze. zu senken. der Sanierungen zu steigern. Der Anteil der Gesamtsa- Die allfällige Errichtung eines Die Anpassung der Geset- nierungen (Dachdämmung, kantonalen Kompetenzzent- zesgrundlagen ab 2020 führt Fassadendämmung, Fens- rums im Bereich der Gebäu- zu Neubauten, die fast keine teraustausch) ist zu gering. desanierung könnte die Zahl, Energie mehr zum Heizen ver- die Qualität und den Umfang brauchen und ihren Stromver- der Sanierungen steigern. brauch teilweise selber decken. Die seit 2016 von Unternehmen im Rahmen des Grossverbrau- cher-Programms (vgl. Kapitel 5.1) getroffenen Massnahmen 26 zeigen Wirkung.
Ziel ist es, Strom zu sparen, indem beispielsweise eine Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird und alte Glühbirnen durch LED-Leuchten ersetzt werden. 4.2 ZIEL 2: STROMSPAREN Einsparung von 350 GWh Strom bis 2030 BEWERTUNG: INDICATEUR ÉLECTRICITÉ, ENERGIEEFFIZIENZ 400 350 INDICATEUR ÉLECTRICITÉ, ENERGIEEFFIZIENZ 400 300 R² = 0.9708 350 250 Gesparter Strom GWh 300 200 R² = 0.9708 Ziel 250 150 Lineare Prognose Gesparter Strom GWh 200 100 Ziel 150 50 Lineare Prognose 100 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 50 0 Die Wirkung der folgenden Massnahmen wurde bei der Berechnung des Indikators berücksichtigt: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 • Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern • Ersatz von elektrischen Haushaltsgeräten • Sanierung der öffentlichen Beleuchtung • Inbetriebnahme von Wärmekraftkopplungen usw. Positive Elemente Negative Elemente Bemerkungen, Trend Ende 2019 waren 70% der öffentlichen Der Ersatz von Elektroheizungen ist Der Stromverbrauch wird zunehmen, Beleuchtung energetisch saniert. immer noch möglich. dies aufgrund der zunehmenden Elektromobilität und des Einbaus von Seit 2020 ist die Erneuerung eines Wärmepumpen zur Senkung des CO2- zentralen Elektroboilers verboten Ausstosses für die Gebäudewärme. und für die Erneuerung von Elektro- heizungen gelten seit der Änderung In den kommenden Jahren muss das des kantonalen Energiegesetzes noch Gewicht auf die Energieeffizienz und strengere Regeln. den Ersatz von Elektroheizungen gelegt werden. 27
Ziel ist es, die fossilen Energieträger (Gas/Heizöl) immer mehr durch erneuerbare Energien zu erset- zen, indem beispielsweise eine Ölheizung durch eine Holzheizung abgelöst wird. AUS ERNEUERBAREN ENERGIEQUELLEN Erzeugung von 600 GWh Wärme aus erneuerbaren Energien bis 2030 BEWERTUNG: INDICATEUR CHALEUR, ERNEUERBAREN ENERGIEN 700 600 INDICATEUR CHALEUR, ERNEUERBAREN ENERGIEN 700 500 600 400 Produk GWh R² = 0.9973 500 Ziel 300 Lineare 400 200 Produktion aus eneurbaren Energien GWh R² = 0.9973 Ziel 300 100 Lineare Prognose 200 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 4.3 ZIEL 3: WÄRMEERZEUGUNG 100 0 Die Wirkung der folgenden Massnahmen wurde bei der Berechnung des Indikators berücksichtigt: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 • Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen • Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen • Einbau von Solaranlagen • Nutzung von Abwärme • Wärmeanteil von WKK, die mit Holz oder Biogas betrieben werden Positive Elemente Negative Elemente Bemerkungen, Trend Die Fernwärmenetze, die mit Holz Die Dekarbonisierung der Gebäude- Die Anzahl geplanter thermischer oder Abwärme betrieben werden, wärme (Heizung und Warmwasser) Solaranlagen hat seit 2015 drastisch haben sich seit 2015 weiterhin stark bis 2050 ist ein Ziel, das auf kanto- abgenommen. entwickelt. naler, nationaler und europäischer Ebene verfolgt wird. Seit 2017 wird ein Beitrag für den A ns chlus s an ein W är menet z In den kommenden Jahren ist mit gewährt. Die Förderanträge für strengeren Gesetzesbestimmungen Heizungen, die mit erneuerbaren zu rechnen. Energien betrieben werden, nehmen seit 2017 stark zu. Seit 2020 müssen beim Heizungser- satz mindestens 20% des Wärmebe- darfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Jahr 2020 sind 97 von 100 Heizkessel durch Heizungen ersetzt worden, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 28
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