EINWOHNERGEMEINDE WANGENRIED - INFORMATIONSB LATT JUNI 2021

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EINWOHNERGEMEINDE WANGENRIED - INFORMATIONSB LATT JUNI 2021
EINWOHNERGEMEINDE WANGENRIED

 INFORMATIONSBLATT

 JUNI 2021
EINWOHNERGEMEINDE WANGENRIED - INFORMATIONSB LATT JUNI 2021
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 2

INHALTSVERZEICHNIS

Grusswort des Gemeindepräsidenten ................................................................................... 3
Einladung zur Gemeindeversammlung .................................................................................. 5
1. Jahresrechnung 2020; Beratung und Genehmigung .................................................... 6
2. Beschlussfassung für die Umsetzung der von der Gebäude Versicherung auferlegten
 Vorgaben im Mehrzweckgebäude ...............................................................................10
 Antrag Gemeinderat ....................................................................................................10
3. Informationen aus dem Gemeinderat ..........................................................................11
 Stand Sanierung Dorfstrasse ......................................................................................11
 Stand Verkauf Liegenschaft „Haarstock“ .....................................................................12
 Ortsplanungsrevision 2 ................................................................................................13
 Gemeinderat / Gesamterneuerungswahlen im Dezember 2021 ..................................14
 Abwasserentsorgung Informationen zum ZpA und HDA Konzept ...............................16
3. Verschiedenes ............................................................................................................21
 Hundetaxe 2021 ..........................................................................................................21
 Selbstdeklaration Baukontrolle ....................................................................................23
 Sternenmarkt im Kindergarten Farfallina Wangenried .................................................25
 Bericht Waldtag Kindergarten Farfallina, Wangenried .................................................26
 Waldtag: ......................................................................................................................30
 Unterricht im Wald bei der 1.-4. Klasse Wangenried ...................................................31
 Offener Bücherschrank ...............................................................................................34
 Johr y – Johr us Text Mathias Zogg ......................................................................35
 Anpflanzen und zurückschneiden von Bäumen...........................................................36
 Gemeindeverwaltung Schalteröffnungszeiten..............................................................38
 Sommerferien Gemeindeverwaltung ...........................................................................38
EINWOHNERGEMEINDE WANGENRIED - INFORMATIONSB LATT JUNI 2021
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 3

Grusswort des Gemeindepräsidenten

Liebe Wangenriederinnen
Liebe Wangenrieder

Seit knapp 15 Monaten beschäftigt uns täglich ein Virus, welches sich rasant auf
dem ganzen Erdball ausgebreitet hat. Ständig werden wir in irgend einer Weise
daran erinnert. In regelmässigen Abständen werden wir mit neuen Massnahmen und
Vorschriften konfrontiert, welche wir umsetzen und einhalten müssen.
In dieser ausserordentlichen Lage muss jedoch sichergestellt sein, dass die
ordentlichen Geschäfte weiterlaufen. Der Gemeinderat zusammen mit der
Verwaltung hat versucht, die laufenden Projekte weiter voranzutreiben. Es war nicht
immer ganz einfach und einige Verzögerungen waren unumgänglich. Wir versuchen
aber mit aller Kraft, dass die Arbeiten zügig vorangehen.

Leider haben wir von der Finanzverwalterin die Kündigung erhalten. Sonja Wittwer
möchte sich anderweitig engagieren und verlässt die Verwaltung per Ende Juli 2021.
Der Gemeinderat hat nach denkbaren Lösungen für eine Nachfolge gesucht. Da die
Zeit drängt, haben wir verschiedene Lösungen in Betracht gezogen, welche rasch
umgesetzt werden könnten. Eine war, dass wir bei der Gemeinde Wangen anfragen,
ob sie bereit wären, unsere Finanzen kurzfristig mit ihrem Team zu übernehmen. Ein
erstes Gespräch mit dem Gemeindeschreiber hörte sich vielversprechend an. Wir
vereinbarten ein Treffen mit Vertretern vom Gemeinderat Wangen, der Verwaltung
von Wangen und vom Gemeinderat Wangenried. Beim konstruktiven Gespräch
konnte bald eine erste Variante zusammengestellt werden, wie eine Zusammenarbeit
aussehen könnte. Dabei hat sich gezeigt, dass eventuell auch in anderen Bereichen
etwas machbar wäre.
Schlussendlich haben wir uns darauf geeinigt, dass wir sofort die Details für eine
Übernahme der Finanzen durch Wangen klären wollen. Weitere Gespräche haben
stattgefunden und die Details werden zusammengetragen und in den beiden Räten
besprochen. Das Ergebnis kann ich hoffentlich an der Gemeindeversammlung vom
21. Juni präsentieren.
Wie oben erwähnt, hat sich aus dem Gespräch auch gezeigt, dass eine gemeinsame
Zukunft der Verwaltung mit Wangen, in welcher Form auch immer, möglich wäre. Für
diesen zweiten Schritt werden wir aber noch etwas Zeit brauchen, um konkreter zu
werden. Im Sommer soll ein Treffen stattfinden, um mögliche Lösungsansätze
festzuhalten.
Als möglicher dritter Schritt haben Wangen und Wangenried über eine Fusion
gesprochen. Da sind aber noch keine Details über Perimeter und Zeitpunkt bekannt.
Ein erstes Beschnuppern und ein Gedankenaustausch soll zeitnah stattfinden.
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Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 4

Per 31.12.2021 läuft die aktuelle Amtsperiode vom Gemeinderat Wangenried aus.
Am 3. Dezember 2021 stehen also an der Gemeindeversammlung
Gesamterneuerungs-wahlen an.
Leider haben sich drei der amtierenden Ratsmitglieder entschieden, sich nicht für
eine Wiederwahl zur Verfügung zu stellen.
Ich rufe hier deshalb alle Wangenriederinnen und Wangenrieder auf, sich für
das Wohl der Gemeinde zu engagieren.
Dies kann sein, sich bereit zu erklären, im Gemeinderat mitzumachen. Helfen könnt
Ihr aber auch, wenn wir mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten gemeldet
bekommen. Wie das geschehen muss, steht weiter hinten im Infoblatt.
Ich bin überzeugt, dass wir mit der angedachten Zusammenarbeit mit der Verwaltung
von Wangen eine professionelle Lösung anstreben, wo sich der Gemeinderat
vermehrt um die strategischen Geschäfte kümmern kann.

Sei im Gemeinderat von Wangenried dabei und
hilf mit, die Zukunft zu gestalten.
Ich persönlich stelle mich gerne für eine zweite Amtsdauer als Gemeindepräsident
zur Verfügung. Es stehen interessante Geschäfte an, welche der Gemeinderat von
Wangenried in den nächsten vier Jahren angehen darf.

Ich wünsche allen in dieser weiterhin sehr speziellen Zeit alles Gute und hoffe, dass
wir bald wieder einen normaleren Alltag leben können.
Haltet Euch bitte weiter an die vom Bundesrat gemachten Vorgaben und bleibt
gesund.

Es grüsst herzlich
Hansruedi Gygax, Gemeindepräsident Wangenried
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Einladung zur Gemeindeversammlung

 Ordentliche Gemeindeversammlung

 Montag, 21. Juni 2021, 20.00 Uhr

 in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes

Traktanden

1. Jahresrechnung 2020; Beratung und Genehmigung
2. Beschlussfassung Umsetzung GVB Vorgaben im Mehrzweckgebäude
3. Informationen aus dem Gemeinderat
4. Verschiedenes

Die Akten liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde-
schreiberei öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen
beim Regierungsstatthalter Oberaargau Beschwerde geführt werden.

Alle interessierten Personen sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat und mindestens seit
3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist.

Corona Schutzkonzept
Für Gemeindeversammlungen, die ab dem 22.Juni 2020 mit bis zu 1000 Personen wieder
stattfinden können, muss ein Schutzkonzept gemäss Art. COVID-19-Verordnung besondere
Lage erarbeitet und umgesetzt werden. Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die
Gemeindeversammlung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden
kann. Das entsprechende Konzept für die Gemeindeversammlung Wangenried ist auf der
Website www.wangenried.ch einsehbar bzw. liegt bei der Aktenauflage zur
Gemeindeversammlung im Gemeindehaus auf.

Wangenried, 05. Mai 2021 Der Gemeinderat
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1. Jahresrechnung 2020; Beratung und Genehmigung

Allgemeines
Die vorliegende Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Wangenried wurde
nach dem „Harmonisierten Rechnungsmodell“ (HRM2) des Kantons Bern erstellt; die
Buchhaltung wurde auf dem Rechenzentrum der Firma Hürlimann AG und mittels der
Gemeindesoftware „HiSoft“ erstellt.

Ergebnisse
Nach HRM2 muss das Ergebnis des Gesamthaushalts von der
Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Erfolgsrechnung Gesamthaushalt
Die revidierte Jahresrechnung 2020 schliesst im Gesamthaushalt (Steuerhaushalt
und den einzelnen Spezialfinanzierungen Abfall, Abwasser und Wasser) mit einem
Aufwandüberschuss von CHF 85‘102.25 ab. Die Besserstellung gegenüber dem
Budget beträgt CHF 81‘247.75.

Erfolgsrechnung allgemeiner Haushalt
Der allgemeine Haushalt (nur der steuerfinanzierte Bereich inkl. Spezialfinanzierung
Haarstock) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 118‘032.28. Die
Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt 43‘807.72
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Die nachfolgenden Fälle haben das Ergebnis 2020 beeinflusst.

Personalaufwand
Der Personalaufwand wurde gegenüber dem Budget um knapp CHF1‘000
überschritten.
Die Löhne beim Verwaltungspersonal fielen durch mehr Stellenprozente höher aus,
bei den Verwaltungsliegenschaften und den Weiterbildungen Personal lagen die
Ausgaben unter dem Budget.

Sachaufwand
Der Sachaufwand liegt CHF 42‘703.08 unter dem Budget.
Gründe für die Abweichungen sind:
  310 Material und Warenaufwand
 Wird durch Büromaterial und Publikationen um CHF 1‘208.75 überschritten.
  311 Nicht aktivierbare Anlagen
 Dieser Aufwand liegt CHF 4‘983.85 unter dem Budget.
  313 Dienstleistungen und Honorare
 Diese Ausgaben sind CHF 33‘441.89 über dem Budget. Abklärungen für die
 Sanierung der Schiessanlage Mürgelen notwendig, externe Unterstützung der
 GV und Rechtsberatung waren nicht im Budget enthalten.
  314 Baulicher Unterhalt und betrieblicher Unterhalt
 Dieser Aufwand ist CHF 68‘429.47 unter dem Budget.
 Die Ausgaben Unterhalt Strassen, Verkehrswege und übrige Tiefbauten
 liegen deutlich unter dem Voranschlag.
  315 Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen
  Diese Ausgaben wurden durch eine Heizungsreparatur um CHF 2‘011.15
 überschritten.
  318 Wertberichtigungen auf Forderungen
 Diese liegen CH 3‘092.95 über dem Budget.

Abschreibungen
Das bestehende Verwaltungsvermögen (Art. T2-4 Abs. 1 Ziff. 1. bis 4.,
Übergangsbestimmungen GV) wurde per 01.01.2016 zu Buchwerten in HRM2
übernommen und beträgt CHF 228‘755.35. Dieses wird innert 10 Jahren (CHF
22‘875.55/Jahr) abgeschrieben.

Fiskalertrag
Die Einnahmen aus Steuern liegen CHF 25‘653.40 über dem Budget.

Finanzertrag
Der Finanzertrag liegt CHF 6‘176.25 unter den Erwartungen.

Finanz- und Lastenausgleich
Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich betragen CHF 107‘791.00.
Dies entspricht einer Mindereinnahme gegenüber dem Budget von CHF 2‘209.00.
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SF Wasserversorgung
Die Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 41‘982.55
ab.
Das Eigenkapital der SF Wasserversorgung beträgt CHF 191‘770.25..
Der Bestand des Werterhalts beläuft sich auf CHF 389‘297.85.

SF Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 14‘238.87 ab.
Das Eigenkapital der SF Abwasserentsorgung beträgt CHF 21‘198.73
Der Bestand des Werterhalts beläuft sich auf CHF 273‘691.30.

SF Abfall
Die Abfallentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5‘186.35.
Das Eigenkapital der SF Abfall beträgt CHF 36‘239.15.

SF Haarstock
Hier kann ein Nettoertrag von CHF 9‘492.35 verbucht werden.

Investitionsrechnung
Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 68‘267 getätigt, budgetiert waren
Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 83‘400.00.

Nachkredite
Es sind Nachkredite in der Höhe von CHF 167‘987.2 entstanden, Davon waren
CHF 84‘037.80 gebunden (d.h. ein Entscheidungsspielraum vorhanden) und
CHF 83‘949.47 lagen in der Kompetenz des Gemeinderates.
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Erfolgsrechnung:
Aufwand Gesamthaushalt CHF 1‘768‘241.07
Ertrag Gesamthaushalt CHF 1‘683‘138.82
Aufwandüberschuss CHF 85‘102.25

Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF 1‘606‘519.26
Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 1‘488‘486.98
Aufwandüberschuss CHF 118‘032.28

Aufwand Wasserversorgung CHF 70‘885.22
Ertrag Wasserversorgung CHF 112‘867.77
Ertragsüberschuss CHF 41‘982.55

Aufwand Abwasserentsorgung CHF 127‘714.27
Ertrag Abwasserentsorgung CHF 113‘475.40
Aufwandüberschuss CHF 14‘238.87

Aufwand Abfall CHF 33‘141.45
Ertrag Abfall CHF 38‘327.80
Ertragsüberschuss CHF 5‘186.35

Aufwand Haarstock CHF 48‘013.15
Ertrag Haarstock CHF 57‘505.50
Ertragsüberschuss CHF 9‘492.35

Investitionsrechnung:
Ausgaben CHF 100‘407.00
Einnahmen CHF 32‘140.00
Nettoinvestitionen CHF 68‘267.00

Antrag

Der Gemeinderat hat die vorliegende Jahresrechnung an seiner Sitzung vom
31.05.2020 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung:

Genehmigung der Jahresrechnung 2020 mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 118‘032.28 sowie Kenntnisnahme der Nachkredite im Betrag von Fr. 0.00.
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2. Beschlussfassung für die Umsetzung der von der Gebäude-
 versicherung auferlegten Vorgaben im Mehrzweckgebäude

Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern hat im Dezember 2019 das gesamte
Mehrzweckgebäude kontrolliert. Dabei wurden einige Punkte bemängelt.
Der gesamte Estrich wurde mit Hilfe aller Vereine entrümpelt und eine ganze Mulde
gefüllt. Die Notbeleuchtung wurde zum Teil ersetzt und an einigen Stellen
zusätzliche neue Leuchten in den Fluchtwegen montiert.
Ein Handfeuerlöscher wurde in der Küche der Mehrzweckhalle installiert.
Der offene Bücherschrank im Bereich des Fluchtweges musste umziehen.
Vielen Dank an die Landfrauen für ihren Einsatz, damit der Bücherschrank
den Einwohnern erhalten bleibt.

Der Gemeinderat konnte somit fast alle bemängelten Punkte innerhalb der von der
GVB gesetzten Frist bis im März 2021 erledigen.
Die GVB verlangt, dass die beiden Eingangstüren im EG sowie OG und auch
die Eingangstüre zur Mehrzweckhalle ersetzt werden müssen. Diese Fluchttüren
sollten von innen immer aufzustossen sein, sowie beide Flügel sollten aufgehen,
damit im Notfall keine Verengung des Fluchtweges besteht.

Um diesen Mangel beheben zu können, wurden verschieden Optionen
vom Gemeinderat geprüft. Dieser hat an seiner Sitzung vom 3.Mai 2021 nun
einen Unterhaltskredit in der Höhe von Fr. 60‘000.- genehmigt.

Antrag Gemeinderat

Die Gemeindeversammlung soll den vorliegenden Kredit von Fr. 60‘000.- für die
Umsetzung der GVB Vorgaben genehmigen.
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3. Informationen aus dem Gemeinderat
 Stand Sanierung Dorfstrasse

Nachdem die Stimmbürger aus Wangenried an der letzten Gemeindeversammlung vom
30.11.2020 das Projekt „Sanierung Ischerli“ abgelehnt haben und den Gemeinderat mit dem
Projekt „Sanierung Dorfstrasse „ beauftragt haben, mussten zuerst alle angefangenen
Arbeiten zur Sanierung Ischerli abgeschlossen werden. Diese wurden Ende März 2021
abgeschlossen und das Projekt im Archiv abgelegt. Nun kann der Gemeinderat zusammen
mit der Firma OSTAG mit den ersten Projektarbeiten zur Sanierung Dorfstrasse beginnen.
In einer Vorbesprechung im GR haben wir uns geeinigt, dass wir dieses Projekt «Sanierung
Dorfstrasse» in einer Arbeitsgruppe bewältigen wollen. Diese Arbeitsgruppe besteht aus 5
Einwohner aus Wangenried. Am 21. April 2021 trafen wir uns mit Paul Amstutz (OSTAG)
zum Kick-OFF. Bei dieser Sitzung haben wir über das Vorprojekt gesprochen, diverse
Themen und Anpassungen angeschaut.
Nun geht es weiter. Das Projekt wird neu überarbeitet, erweitert und auf den heutigen
Wissensstand gebracht. Ziel ist es, dass wir das Gesamtprojekt am 03.12.2021 an der
Gemeindeversammlung vorstellen und darüber abstimmen können. Spätestens 2023 sollte
dann mit der Umsetzung gestartet werden können.
.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 12

 Stand Verkauf Liegenschaft „Haarstock“

Die vom Gemeinderat beauftragte Immobilienmaklerin konnte schon einige
Kaufinteressenten gewinnen. Es fand an mehreren Tagen Besichtigungen der Liegenschaft
statt. Im April 2021 wurde das Gesuch für die geringfügige Zonenplanänderung, welches für
die Umzonung und Abparzellierung benötigt wird, publiziert und in der Gemeindeverwaltung
aufgelegt. Diese Auflagefrist ist ohne Einsprachen abgelaufen. Damit waren die
Voraussetzungen gegeben, die Änderung der Zonenplanes im geringfügigen Verfahren
nach Art. 122 Abs. 7 BauV beschliessen zu können. Dies hat der Gemeinderat an seiner
Sitzung Ende Mai 2021 beschlossen. Nun wird dieser Entschluss erneut publiziert und
danach dem AGR zugestellt.
In dieser Zeit konnten mit den verschiedenen Interessenten Gespräche geführt werden, um
die Details, wie dem abhängen der Heizung, besprochen werden.

Der Gemeinderat ist zuversichtlich, den Verkauf in den nächsten Monaten abzuwickeln.
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 Ortsplanungsrevision 2

Die Zusammenarbeit für den Auftrag Ortsplanungsrevision mit der Syntas Solutions
AG wurde Ende 2020 aufgelöst. Der zuständige Raumplaner fiel im Jahre
2020 wegen gesundheitlicher Probleme länger aus und konnte die
versprochenen Arbeiten nicht ausführen. Im Februar 2021 erhielten wir dann
sämtliche Unterlagen, welche umgehend an das neue Raumplanungsbüro
ecoptima AG zur Überprüfung und zur Erstellung der Offerte weitergeleitet wurden.

Die Offert Erstellung und namentlich die Kostenschätzung gestalteten sich aufgrund
der speziellen Umstände sehr schwierig. Dementsprechend sind die Angaben mit
Vorsicht zu geniessen. Ohne den bisherigen Bearbeitern der Revision zu nahe treten
zu wollen: Die vorhandenen Entwürfe entsprechen teilweise bei Weitem nicht den
Anforderungen, wie sie heute an eine Ortsplanung gestellt werden. Die
Zonenplanänderungen müssen nochmals umfassend überprüft und unter Umständen
überarbeitet werden. Zudem wurden verschiedene Themen bisher ausgeklammert,
so dass neben Korrekturen und Ergänzungen an bestehenden Dokumenten auch
einige neue Instrumente erarbeitet werden müssen. Es wird auch in der Offerte
davon ausgegangen, dass die gesamte Vorphase, inkl. Grundeigentümergespräche,
abgeschlossen wurde von der Firma Syntas Solutions AG.

Die Offerte der ecoptima AG beläuft sich auf rund CHF 40‘320.- inkl. MWST.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12.April 2021 dem
Projekt Ortsplanungsrevision 2 den Kredit von CHF 40‘320.- genehmigt.

Der zeitliche Ablauf für die Ortsplanungsrevision 2 ist wie folgt geplant:

Was Dauer Termin
Erarbeiten Unterlagen, 4- 6 Monate ca. Dezember 2021
Mitwirkungsverfahren etc.
Konsolidierung, 3 Monate ca. März 2022
Vorbereiten Vorprüfung
Vorprüfung AGR ca. 6 Monate ca. Oktober 2022
Bereinigung, ca. 5 Monate ca. März 2023
abschliessende
Vorprüfung durch AGR
Auflage der Akten 1 Monat Frühling 2023
Beschlussfassung Sommer evtl. Herbst 2023
Gemeindeversammlung
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 14

 Gemeinderat / Gesamterneuerungswahlen im Dezember 2021

 EINWOHNERGEMEINDE WANGENRIED
 WAHLEN

An der nächsten Gemeindeversammlung am 3.Dezember 2021 finden die
Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates statt.

Es werden 3 Gemeinderatssitze neu zu besetzen sein. Die Gemeinderatsmitglieder
Markus Müller, Urs Herren und Sabrina Angehrn haben sich entschieden, per Ende
der laufenden Amtszeit am 31.12.2021 aus dem Rat auszutreten und sich nicht mehr
für die Wahl aufstellen zu lassen. Zur Wiederwahl stellen sich Hansruedi Gygax als
Gemeindepräsident und Reto Duppenthaler als Gemeinderatsmitglied.

Die Wahl wird gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wangenried
vom 1.Januar 2021 durchgeführt.

Wahlvorschläge Art. 51 1 Die Wahlvorschläge sind bis zum fünfundvierzigsten Tag vor
 dem Wahltag der Gemeindeschreiberei einzureichen.
 2
 Der Wahlvorschlag muss von mindestens 4 Stimmberechtigten
 unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist
 nicht zulässig.
 3
 Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das
 gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des
 Wahlvorschlages Ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
 4
 Der Gemeinderat kann Wahlvorschläge einbringen.

Inhalt der Art. 52 1 Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen,
Wahlvorschläge Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche
 Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
 2
 Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder
 Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
 3
 Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu
 besetzen sind.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 15

Vertreter Art. 53 1 Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer
 Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den
 Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt,
 rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres
 Wahlvorschlags abzugeben.

Prüfung der Art. 54 1 Der Gemeindeschreiber prüft jeden Wahlvorschlag sogleich bei
Wahlvorschläger der Einreichung und macht den Überbringer auf allfällige Mängel
 aufmerksam.
 2
 Werden Mängel erst später entdeckt, so werden sie unverzüglich der
 Vertreterin oder dem Vertreter des Wahlvorschlags mitgeteilt. Bis zu
 dem in Art. 51 Abs. 1 erwähnten Zeitpunkt können die Mängel behoben
 werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen an den Wahlvorschlägen keine
 Änderungen mehr vorgenommen werden.
 3
 Wollen die Vertreter die Mängel nicht anerkennen, entscheidet der
 Gemeinderat unverzüglich.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die bisherigen Ratsmitglieder gerne zur
Verfügung.

Im Infoblatt finden sie ein Formular Wahlvorschlag beigelegt.

Dieses kann auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer neuen
Homepage www.wangenried.ch heruntergeladen werden.

Wir zählen auf Ihre Mithilfe, dass anlässlich der Gemeindeversammlung vom
3.Dezember 2021 die Wahlen durchgeführt werden können und die
Einwohnergemeinde Wangenried handlungsfähig bleibt.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 16

Abwasserentsorgung Informationen zum ZpA und HDA Konzept

 Die OSTAG Ingenieure AG wurde beauftragt, ein Konzept betreffend Abwasserentsorgung
"Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen (ZPA) und Hofdüngeranlagen
(HDA)"auszuarbeiten.
Das Gewässerschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage. Darin ist festgelegt, dass:

  es untersagt ist, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen
 oder versickern zu lassen. Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt
 die Kosten dafür (Art. 3a GSchG).

  die Inhaber von Abwasseranlagen dafür sorgen, dass diese sachgemäss bedient,
 gewartet und unterhalten werden. Die Behörden können die von ihnen angeordneten
 Massnahmen zwangsweise durchsetzen (Art. 53 GSchG).

  die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, die zum Schutz der
 Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellen müssen,
 diese regelmässig kontrollieren, sowie für einen einwandfreien Betrieb und Wartung
 der Anlagen zu sorgen haben.

  die Inhaber von Abwasseranlagen die Anlagen in funktionstüchtigem Zustand
 erhalten und im Falle von Abweichungen zum Normalbetrieb die Ursache abklären
 und die Mängel unverzüglich beheben.

Gemäss Art. 16 Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) müssen
Anlagen, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den Umweltvorschriften anderer
Bundesgesetze nicht genügen, saniert werden.

Kontrolle und Abnahme

Die Gemeinden sind verantwortlich für die Kontrolle und Abnahme der
Liegenschaftsentwässerung sowie für die periodische Kontrolle des ordnungsgemässen
Unterhalts dieser Anlagen inkl. Versickerungen und Schlammentsorgung. Den Gemeinden
obliegen bezüglich Kontrolle folgende Aufgaben:
•Gemäss kantonalem Gewässerschutzgesetz (KGSchG) Art. 21 üben die Gemeinden die
Aufsicht über den Gewässerschutz aus und bezeichnen eine Fachstelle mit den
Gewässerschutzverantwortlichen.

  Gemäss kantonaler Gewässerschutzverordnung (KGV) Art. 5 bezeichnen die
 Gemeinden die Fachstelle für die Liegenschaftsentwässerung.

  Gemäss KGV Art. 6 obliegt den Gemeinden die Kontrolle des Unterhalts und
 Betriebes sämtlicher -also auch der privaten -Abwasseranlagen.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 17

 Innerhalb des Baugebietes

Zur Liegenschaftsentwässerung gehören alle Anlagen, welche das Abwasser über die
Anschlussleitung in die öffentliche Kanalisation leiten. Dazu zählen von der Dachrinne über
das WC, das Lavabo bis zur Kellerwasserpumpe alle Anlagen und Schächte. Auch
Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und Rückstauklappen sind privates Eigentum und er-
fordern eine regelmässige Kontrolle und den entsprechenden Unterhalt.

Der Anlagebetreiber ist verantwortlich für die Erstellung, die Erneuerung, den Betrieb und
Unterhalt sämtlicher Anlageteile der Liegenschaftsentwässerung, einschliesslich
Kleinkläranlagen und Regenwasserversickerungen.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 18

Für eine gut funktionierende und intakte Liegenschaftsentwässerung sind periodische
Kontrollen und Unterhaltsarbeiten erforderlich. Dazu gehören:
 Entwässerungsanlage: Empfohlenes Unterhaltsintervall
 Laub aus Hof-und Schlammsammler entfernen 1 mal jährlich

 Hof-und Schlammsammler absaugen und 2-5 Jahre (gemäss letztem Befund)
 abspritzen

 Ölabscheider absaugen und abspritzen 1 mal jährlich

 Versickerungsanlagen kontrollieren 3-6 Monate, 1 mal jährlich reinigen

 Funktionalität Rückstauklappen überprüfen Mindestens 1 mal jährlich

 Entwässerungspumpen überprüfen und reinigen 1 bis 3 mal jährlich

 Sicker-, Grund-und 2-5 Jahre (gemäss letztem Befund)
 Grundstückanschlussleitungen durchspülen

 Leitungen spülen und mit Kanal-TV kontrollieren 10-15 Jahre
 lassen (Grund-und
 Grundstücksanschlussleitungen)

Ausserhalb des Baugebietes
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 19

Zur Liegenschaftsentwässerung gehören auch alle Anlagen, welche das Abwasser in eine
Güllegrube leiten.
Die Güllegruben, Schwemmkanäle und Hofdüngeranlagen sowie ihre Zu-und
Verbindungsleitungen sind Bestandteil der Liegenschaftsentwässerung.

Es sollen nur Hofdüngeranlagen untersucht werden, welche älter als 20 Jahre sind. Der
Anlagebetreiber ist verantwortlich für die Erstellung, die Erneuerung, den Betrieb und
Unterhalt sämtlicher Anlageteile der Liegenschaftsentwässerung, einschliesslich
Kleinkläranlagen und Regenwasserversickerungen.

 So darf es nicht sein
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 20

Für die ZpA und HDA sieht das Vorgehen folgendermassen aus

ZpA

Die privaten Abwasserleitungen sollen mittels Kanalfernsehen untersucht werden, wobei die
Finanzierung durch die Gemeinde erfolgt. Wo Mängel zum Vorschein kommen, müssen die
Grundeigentümer die Reparatur auf eigene Kosten vornehmen, resp. vornehmen lassen.

Gemäss Konzept wird die flächendeckende Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen
auf Fr. 280’000.-- veranschlagt. Diese Arbeiten sollen in Etappen in den nächsten ca. 2-3
Jahren ausgeführt werden. Vom Kanton sind an diese Aufwendungen rund Fr. 70’500.-- zu
erwarten. Die Hälfte wird nach erfolgter Zustandsaufnahme vergütet und der Rest nach
erfolgter Sanierung.

HDA

Bei den Hofdüngeranlagen geben die Besitzer einem akkreditierten Unternehmen den
Kontrollauftrag und lassen allfällige Mängel beheben. An die Kontrollen subventioniert der
Kanton pro untersuchte "Jauchegrube" pauschal Fr. 500.--, pro Betrieb max. Fr. 2.500.--.

Gemäss Erhebungen sind in unserer Gemeinde knapp 22 Hofdüngeranlagen vorhanden,
was einem Gesamtaufwand von Fr. 50.000.-- entspricht.

Die Kosten der Kontrollen werden durch die Gemeinde finanziert. Wo Mängel zum Vorschein
kommen, müssen die Grundeigentümer die Reparatur auf eigene Kosten vornehmen, resp.
vornehmen lassen.

Die Vergütung des Kantonsbeitrages erfolgt erst nach Abschluss aller Kontrollen. Für die
Zusicherung dieses Kantonsbeitrages verlangt der Kanton einen entsprechenden
Kreditbeschluss.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 21

3. Verschiedenes
 Hundetaxe 2021
Die Hundetaxe für das Jahr 2021 wird per 01. August 2021 fällig.

Die Taxe liegt bei Fr. 70.00 pro Hund. Die Gemeindeverwaltung wird
aufgrund der AMICUS Datenbank den Hundebesitzern
die Rechnung zustellen.

AMICUS
Die moderne nationale Datenbank www.amicus.ch schafft
weiterhin die Voraussetzungen für eine qualitativ hochste-
hende Registrierung eines jeden Hundes in der Schweiz.
Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Hunde gewährleistet, dass illegale Importe
von zu jungen und kranken Hunden aufgedeckt und verhindert werden können.
Zudem bietet sie die Grundlage für das wieder Auffinden von ausgesetzten sowie
entlaufenen Hunden und erlaubt das ungehinderte Reisen mit ihnen.

Seit dem 01. Januar 2016 müssen alle Hunde in der nationalen Hundedaten-
bank www.amicus.ch erfasst werden. Die Kantone, welche für die Überwachung
der Hunde zuständig sind, haben das Berner Unternehmen Identitas AG mit der Ent-
wicklung und Verwaltung der Hundedatenbank im Rahmen einer öffentlich-privaten
Partnerschaft betraut. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage
www.amicus.ch.

(Medienmitteilung Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 22

Wenn Sie bereits einen Hund haben, dann können Sie sich mit den Login Daten
von ANIS auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen. Sie und Ihr Hund sind jetzt
bei AMICUS registriert. Sie als Halter sind verantwortlich, dass Sie folgende
Ereignisse bei AMICUS melden:

- Halterwechsel, d.h. Abgabe und Übernahme des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes

Besitzen Sie neu ab 01.01.2021 einen Hund? Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde
und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Wenn Sie Ihre Personendaten oder
Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten
ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

AMICUS
Identität AG
Stauffacherstrasse 130A CH-3014 Bern
Tel 0848 777 100
E-Mail: info@amicus.ch
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 23

 Selbstdeklaration Baukontrolle

Die Bauverwaltung hat festgestellt, dass in den vergangenen Jahren die Selbstdeklarationen
der Baukontrolle 1 und 2 (Meldung Baubeginn und Bauvollendung) von den dafür
verantwortlichen Personen meist gar nicht oder nicht vorschriftsgemäss bei der
Gemeindeverwaltung eingereicht wurden. Aus diesem Grund wurde das nachfolgende
Merkblatt erstellt.
Sollten Sie als Bauherr oder Bauherrin feststellen, dass bei Ihrem Bauvorhaben das
Formular Selbstdeklaration Baukontrolle SB 1 oder SB 2 nicht eingereicht wurde, bittet die
Bauverwaltung darum, dieses umgehend zu erledigen. Der administrative Aufwand der
Verwaltung kann so enorm gesenkt werden.
Die Baupolizeibehörde wird im zweiten Halbjahr 2021 die noch ausstehenden Formulare
eruieren und die verantwortlichen Personen anschreiben.

 MERKBLATT SELBSTDEKLARATION BAUKONTROLLE

Inhalt
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Baukontrolle
3. Pflichtkontrollen
4. Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und 2 (SB1 und SB2)
5. Verantwortliche Person
6. Straftatbestände

1. Gesetzliche Grundlagen
 Art. 11, Abs. 1a Bewilligungsdekret (BewD), Art. 47, Abs. 2 BewD, Art. 47a BewD,
 Art. 50, Abs. 2 Baugesetz (BauG)

2. Baukontrolle
 Die Baukontrolle wird mit der Selbstdeklaration in beträchtlichem Umfang in die
 Eigenverantwortung der Bauherrschaft gestellt. Es werden also in der Regel keine
 Schlussabnahmen mehr durchgeführt. Die Baupolizeibehörde nimmt im Einzelfall nur
 noch Stichproben vor oder führt dort Baukontrollen durch, wo dies unerlässlich ist.
 Die Mitarbeitenden der Baupolizei sind jederzeit berechtigt, auf Baustellen oder,
 soweit dafür Anlass besteht, in bestehenden Bauten und Anlagen Baukontrollen
 durchzuführen und die dafür erforderlichen Angaben und Unterlagen zu verlangen.

3. Pflichtkontrollen
 Folgende baupolizeilichen Pflichtkontrollen bleiben je nach Art des Bauvorhabens vor
 Ort zwingend vorbehalten:
 a) Schnurgerüstabnahme
 b) Abwasseranschluss an das öffentliche Netz
 c) Versickerungsanlagen
 Die für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person meldet der
 Baupolizeibehörde (Gemeinderat) den Zeitpunkt für die durchzuführenden
 Pflichtkontrollen und sorgt dafür, dass der Baufortschritt die ordnungsgemässe
 Abwicklung dieser Kontrollen nicht verhindert oder erschwert. Sie ist verpflichtet, die
 Baupolizeibehörde (Gemeinderat) zu benachrichtigen, sobald im Verlaufe der
 Bauarbeiten bewilligungspflichtige Abweichungen von den Vorgaben der
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 24

 Baubewilligung und den darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen erkennbar
 werden.

4. Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und 2 (SB1 und SB2)
 Die Erklärungen haben zwingend unter Verwendung der beiden amtlichen Formulare
 (SB1 und SB2) zu erfolgen. Die Formulare liegen dem Bauentscheid jeweils bei. Mit der
 Selbstdeklaration bestätigt die verantwortliche Person, dass die Bauausführungen dem
 Bauentscheid der Gemeinde und den bewilligten Projektplänen sowie den Amts- und
 Fachberichten entsprechen und die verfügten Bedingungen, Auflagen und Hinweise
 eingehalten sind bzw. beachtet wurden. Dies gilt auch für alle nicht mehr überprüfbaren
 Arbeiten. Im Schadensfall werden die Verantwortlichkeiten aufgrund der
 Deklarationsunterlagen beurteilt.

 4.1 SB1
 Das Formular SB1 ist in jedem Fall vor Baubeginn im Original bei der
 Gemeindeverwaltung Wangenried einzureichen:
 Gemeindeverwaltung Wangenried, Bauverwaltung, Waldeckweg 7,
 3374 Wangenried, E-Mail: info@wangenried.ch
 Nach Erhalt des Formulars muss die kommunale Baupolizeibehörde oder – falls
 erforderlich - der von ihr bezeichnete Geometer zwingend das Schnurgerüst vor
 Ort abnehmen. Der Auftrag zur Schnurgerüstabnahme erfolgt durch die
 Bauherrschaft oder die verantwortliche Person, sofern alle mit dem Baubeginn
 verbundenen Bedingungen und Auflagen erfüllt sind. Vorher dürfen die
 bewilligungspflichtigen Arbeiten nicht ausgeführt werden (Art. 1a Abs. 3 BauG).
 Die Baupolizeibehörde behält sich vor, bei Baubeginn ohne vorgängiges Einreichen
 des Formulars SB1 die Einstellung der Bauarbeiten zu verfügen (Art. 46 Abs. 1
 BauG).

 4.2 SB2
 Das Formular SB2 ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten (exkl. allfällige bewilligte
 Nebenbauten und Umgebung) bzw. spätestens 20 Tage nach Fertigstellung oder
 vor Bezug der Wohn- oder Arbeitsräume einzureichen. Die verantwortliche Person
 bestätigt mit Formular SB2, dass die Bauausführungen dem Bauentscheid der
 Gemeinde und den bewilligten Projektplänen sowie den Amts- und Fachberichten
 entsprechen und die verfügten Bedingungen, Auflagen und Hinweise eingehalten
 sind bzw. beachtet wurden. Im Schadenfall werden die Verantwortlichkeiten
 aufgrund der Deklarationsunterlagen beurteilt.

5. Verantwortliche Person
 Die im Baugesuchsformular 1.0 bezeichnete „verantwortliche Person“ (Art. 11 Abs. 1
 Bst. a und Art. 47a Abs. 1 BewD) hat die während und nach Vollendung der Bauarbeiten
 erforderlichen Meldungen mit den Formularen SB1 und SB2 vollständig, wahrheitsgetreu
 und rechtzeitig zu erbringen (vgl. Strafbestimmungen gemäss Art. 50 Abs. 2 BauG).
 Die Bewilligungsnehmer*innen sind dafür verantwortlich, dass den für die
 Selbstdeklaration der Baukontrolle verantwortlichen Personen wie z.B. Bauführer /
 Architekten die bewilligten Bauakten (Bauentscheid, sämtliche Amts- und
 Fachberichte sowie die bewilligten Projektpläne) zugänglich gemacht werden.

6. Straftatbestände
 Wer für die baupolizeiliche Selbstdeklaration notwendige amtliche Formulare nicht oder
 falsch ausfüllt, wird mit Busse von 1‘000 Franken bis 40‘000 Franken bestraft (Art. 50,
 Abs. 2 BauG).

Wangenried, April 2021 / MS/DK
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 25

 Sternenmarkt im Kindergarten Farfallina Wangenried

Seit einigen Wochen befassten wir uns mit dem Thema Freundschaft zwischen Bär
und Siebenschläfer.
Da die Beiden eigentlich dringend in einem Versteck mit genügend Vorräten ihren
Winterschlaf beginnen sollten, lernten wir mit dem Gemüse und den Früchten des
Herbstes zusätzlich den Markt kennen.
Natürlich bekamen die Kinder auch die Einschränkungen von Corona mit.
Wir sprachen mit ihnen darüber, dass viele benachteiligte Kinder in der ganzen Welt
stärker unter dem Corona Virus leiden als wir hier in der Schweiz und es ihnen an
sauberem Wasser, genügend Essen, Gesundheitsversorgung und Vielem mehr fehlt.
Um diese Kinder zu unterstützen, bastelten wir Sternenketten, backten Nuss-Güezi,
stanzten Papiersterne, gestalteten Karten, u.v.m. Es wurde mit viel Eifer gearbeitet,
wenn nötig mit Handschuhen.
Am 9.Dezember 2020 um 19 Uhr waren die Eltern zum kleinen Sternenmarkt beim
Mehrzweckgebäude eingeladen. Natürlich unter Einhaltung des Schutzkonzeptes:
Masken, Abstand, usw.
Wir starteten draussen bei Laternenschein mit ein paar passenden Liedern und zum
Klang weihnächtlicher Melodien kauften ältere Geschwister und Eltern bei den
stolzen Kindergartenkindern hübsche und praktische kleine Geschenke ein. Leider
konnten wir wegen Corona die Grosseltern nicht einladen. Trotzdem konnte dank der
Grosszügigkeit aller Marktbesucher
CHF 1000.- an unicef überwiesen werden.

Ruth Jenny und Beatrice Matzinger
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 26

 Bericht Waldtag Kindergarten Farfallina, Wangenried

Es ist mittlerweile zur beliebten Tradition geworden, dass die Kinder vom
Kindergarten Farfallina jeweils am Freitag zum «Eggebänkli» in Wangenried
am Waldrand spazieren, um dort Znüni zu essen

und den Wald als Spiel-und Lernort zu nutzen.

Die Jahreszeiten werden mit allen Sinnen erlebt:

 Wie kalt ist Winter? Wie riecht Frühling? Wie fühlt
sich Moos an? Wie macht man Feuer, wenn das
Holz nass ist?

Warum fallen Tannzapfen von den Bäumen?
Für solche und viele andere Fragen werden Antworten gesucht. Deshalb gibt es
auch kein schlechtes Wetter sondern eine
Kleiderempfehlung 
Nur bei Sturm, Gewitter oder extremen
Minusgraden wird der Waldtag abgesagt.

Notfallnummern, Handy und Erste Hilfe -Set sind
trotzdem immer im Rucksack dabei…
Wie heisst dieser Baum? Kann man diese Nuss essen?
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 27

Wir spielen Mammut jagen! (Zum Glück hat Frau Jenny mehr Angst vor Spinnen
als vor Mammuts und anderem wildem Getier. )

 Wer hat den Schmetterling zuerst gesehen?

 Wie hoch kannst Du klettern?

Ist das eine Biene?

 Auf Stämmen kann
 man balancieren…
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 28

 Yuma, fang den Stock!
 Versteckspielen: «Ich zähle bis 20ig!»

«Was wächst da draus?»
In 100 Jahren ein Eichenbaum, aber das erlebe ich nicht mehr.
«Ah, Du wirst nicht mehr 100 Jahre, Du bist ja schon alt!» 

Yuma sieht fast aus wie ein Wolf! In Bosnien gibt es Wölfe… genau! In der
Schweiz auch….
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 29

Yuma hat Durst…. Der Hundechef sorgt für Wasser…

Wann ist die Wurst schwarz? ( ) Genau, Yuma, nur schauen!

Umgang mit Hunden und Verkehrsunterricht inklusive…
Natürlich lernen wir auch Verse und Lieder zum Thema
… Waldtag ist einfach toll.
Und der Unterricht in der Natur ist nicht nur Lehrplan21 konform, sondern
auch absolut coronatauglich! 
Ruth Jenny
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 30

 Waldtag:
Dä zündet ds Füürzüg a
Dä het e Zytig dra
Dä leit fyns Holz derzue,
Dä wot no Grobs druftue.
U dr Chlynscht brätlet scho Ds
Würschtli woner het mitgno!
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 31

Unterricht im Wald bei der 1.- 4. Klasse Wangenried

Die Schülerinnen und Schüler der 1.- 4. Klasse aus Wangenried erzählen von ihrem
aktuellen Thema. Was die Kinder am Wald und den Waldtieren interessiert und was sie alles
bereits gelernt haben, sehen Sie hier im Interview.

Was ist euer Thema im Frühling?
Samuel: «Wir haben das Thema Wald und forschen über die Tiere.»
Elena: «Gerade behandeln wir das Element Erde und schauen dazu die Waldtiere
 an.»
Jan: «Wir haben schon in der Erde gebuddelt und Tiere unter der Erde entdeckt.»
Devin: «Wir haben die Erde sogar unter dem Mikroskop betrachtet.»

Was macht ihr, wenn ihr mit der Schule im Wald arbeitet?
Lean: «Wir schauen den Wald an. An einem Tag haben wir Buntspechte gesucht.»
Yannick: «Wir haben die Erde untersucht und mit Füssen und Händen gespürt, welche
 Erdschichten es gibt.»
Lara: «Wir haben Krabbeltiere mit Lupengläsern untersucht.»
Lorena: «Wir lernen auch im Wald, z.B. erzählt uns die Lehrerin Geschichten oder liest
 etwas aus einem Sachbuch vor.»
Jona: «Wenn wir in den Wald gehen, nehmen wir Zeckenspray, Schaufeln,
 Lupengläser, Unterlagen, Etui, Forschungsbücher, etwas zu trinken im
 Leiterwagen mit. So sind wir ausgerüstet zum Schaffen.»
Jan: «Wir untersuchen die Erde ganz genau mit Lupen, Rechen und Schaufeln.
 Manchmal finden wir dabei Tiere.»
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 32

Was macht ihr im Unterricht in der Schule zum Thema?

Nando: «Wir hören die Geschichte von Blau-Auge. Da gab es im Wald einen Brand,
 so mussten die Tiere flüchten. Die Familie Reh hat dann einen einsamen
 Fuchsjungen aufgenommen, sein Name ist eben Blau-Auge».
Fiona: «Manchmal schauen wir Filmausschnitte zu den Tieren an. Gerade haben wir
 zum Thema Wolf ein Video angeschaut.»
Leana: «Wir lösen unterschiedliche Posten. Es hat Aufgaben zu den verschiedenen
 Waldtieren.»
Devin: «Wir schauen Pflanzen und Wurzeln aus dem Wald unter dem Mikroskop an.»
Sven: «Wir schauen in Sachbüchern jeden Tag ein Waldtier an.»

Was habt ihr Neues über den Wald und seine Bewohner gelernt?
Luis: «Ich habe neue Tiere kennengelernt und erfahren, dass Pilze keine Pflanzen
 sind.»
Leona: «Wir haben gelernt, dass die Eule beinahe geräuschlos fliegen kann.»
Elena: «Ich habe gelernt, dass die Eule ihren Kopf einmal um sich selbst drehen
 kann.»
Lean: «Dass die Eule einen gebogenen, spitzen Schnabel hat, damit sie die Beute
 aus dem Flug fangen kann.»
Devin: «Ich habe gelernt, dass ein Ameisenhaufen eine Kuh mit ihrer Säure
 vertrieben kann.»
Yannick: «Wir haben den Unterschied von Stein- und Baummarder gelernt: Der
 Steinmarder hat eine hellere Nase. Die vom Baummarder ist fast schwarz.»
 Nando: «Dass der Buntspecht die Insekten mit der Zunge aus dem hohlen
 Baum holt und nicht mit dem Schnabel.»
Leana: «In einer gesunden Hand voller Erde Leben über 100 Tiere. Wenige davon
 könnte man sehen, z.B. Regenwürmer, andere sind für uns unsichtbar, wie die
 Bakterien.»
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 33

Was hat euch bis jetzt am meisten Spass gemacht?

Keela: «Dass wir immer am Montag in den Wald gingen.»
Noel: «Mir hat alles Spass gemacht.»
Lorena: «Die Geschichte von Blau-Auge gefällt mir besonders gut.»
Jon: «Mir hat alles Spass gemacht.»
Marlene: «Den Filmausschnitt zum Marder fand ich sehr spannend.»
Levin: «Der Wolf hat mich am meisten interessiert»
Devin: «Die Infos über die Marder fand ich am coolsten.»
Elena: «Das Arbeiten an den Posten gefällt mir, weil wir mehr über die Tiere und
 Pflanzen aus dem Wald lernen.»
Luis: «Das Eichhörnchen war bis jetzt das spannendste Tier.»
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 34

 Offener Bücherschrank

Der Offene Bücherschrank hat einen neuen Standort! Er entspricht jetzt den Anforderungen
der Gebäudeversicherung. Bei den Garderoben im Foyer des Mehrzweckgebäudes steht der
Offene Bücherschrank wieder zum Schmökern, Lesen und Holen/Bringen zur freien
Verfügung.
Die Idee: jedermann, jedefrau findet jederzeit ein Angebot von interessanten Büchern, die
er/sie/es kostenlos und ohne jede administrative Hürde zum Lesen mitnehmen darf.

Wie funktioniert der Offene Bücherschrank?
Der öffentlich zugängliche Schrank enthält unterschiedliche Bücher. Man kann dort Bücher
holen und bringen. Wer ein Buch lesen möchte, entnimmt es einfach dem Regal – anonym
und ohne jegliche Formalitäten. Mann/Frau bringt es nach dem Lesen normalerweise wieder
zurück, darf es aber auch behalten und/oder durch ein anderes ersetzen. Das entscheidet
jeder Nutzer, jede Nutzerin selbst.
Eingeladen zur Benutzung sind alle. Es ist kein Eintrag, keine Mitgliedschaft und keine
Bezahlung vorgesehen. Je mehr Menschen das Angebot nutzen, umso vielfältiger und
interessanter wird es.
Einzelne Bücher werden durch die Benutzer selber eingestellt («Nimm ein’s – bring ein’s»).
Das Foyer des Mehrzweckgebäudes ist aber nicht immer zugänglich! Während den
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und während den Unterrichtsstunden der Schule
haben Sie aber freien Zugang.
Bitte beachten Sie die aktuell gültigen COVID-19 Schutzmassnahmen!

Der Bücherschrank dient nicht der Entsorgung ganzer Bücherbestände!
Wenn Sie eigene Bücher in den Offenen Bücherschrank stellen, beachten Sie bitte:
  Sie dürfen gebraucht sein, sollten jedoch in gutem und sauberem Zustand sein.
  Nicht in den Schrank gehören spezialisierte Fachliteratur, Lehrbücher, Zeitschriften
  Keine Pornografie, keine gewaltverherrlichenden und ideologisierenden Bücher
  Kein Werbematerial
  Der Offene Bücherschrank ist weder ein Antiquariat noch eine Entsorgungsstelle,
 sondern ein Freizeitangebot.
  Bitte überfüllen Sie die Regale nicht, sonst wird es für Ihre Nachfolger fast unmöglich,
 Bücher herauszunehmen und Ordnung zu halten.
  Der Landfrauenverein behält sich vor, Bücher, die diese Anforderungen nicht erfüllen,
 auszusortieren.
Möchten Sie dem Bücherschrank eine Anzahl attraktiver, gut sortierter Bücher zur Verfügung
stellen, wenden Sie sich bitte an:
 Christine Wassmer 079 795 89 82
 Charlotte Gygax 032 631 28 75 oder 078 625 29 88
 www.landfrauen-wangenried.ch
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 35

Johr y – Johr us Text Mathias Zogg

D’ Früehligszyt isch eis vom Schönschte, wos uf üser Wält no git.
Winter muesch vom Frühlig wiche, wenn der Schnee ou töif no lyt.
Drum vergiss es nid em Herrgott d’danke, für alles Schöne, wo är macht,
dass nach viele trüebe Stunde wieder einisch d Sunne lacht.

D’Summerzyt bringt grüeni Wälder, uf em Feld der Mohn so rot.
Saftig Weide, Ährifälder und dermit ou s’täglich Brot.
Drum vergiss es nid em Herrgott d’danke, für alles Schöne, wo är macht, dass nach viele
trüebe Stunde wieder einisch d Sunne lacht.

Wenn du jetz der Wald betrachtisch, bruchsch nümm froge nach der Zyt.
Wenn du di am Waldrand achtisch, weisch der Herbscht isch nümme wyt
Drum vergiss es nid em Herrgott d’danke, für alles Schöne, wo ä r macht, dass nach viele
trüebe Stunde wieder einisch d Sunne lacht.

Im Frühlig wäri üses jährliche Konzärt und Theater gsi. Ebe, wäri, mir aui si truurig über die
Situation, mir mache abers s’Beschte drus und fröiie üs uf die Zyt nachär, wo mir de wider dörfe
singe, jutze luschtig sie - und öich mit üsnä wunderschöne, bodeständige,
naturverbundene und härzerwärmende Heimatlieder dörfe erfröiiä!

Passivcharte hei mir das Johr nit verchouft, mir hei schöni Charte lo drucke und hei äs ordendtlichs
Seckli Summerblumesome dra geftet, aus Dank für die grossi Ungerstützig wo mir immer, Johr y
Johr us, dörfe gschpüre. Wenn dir ou sonäs Seckli möchtet, de göt doch bitte uf üsi Website go
luege, dört heit dir aui Agabe wo dir öich dörft mäude. www.jodlerwangenried.ch
Was sicher einmalig ir Gschicht vom Jodlerklub isch, und ou so sötti bliebe, üsi Houptversammlig
hei mir schriftlich gmacht! Äs isch überhoupt nit s gliche, ou wenn Traktande diä gliche si,
Gsichter, d Mimik, s’Lache, der Händedruck und id Ouge luege, das het gfäut!!

Mir hei aber trotzdäm äs schöns «Gschänk» übercho, mir hei dörfe drü nöii Manne i üsäm Jodlerklub
ufnäh! Und de grad no zwöi vo Wangeried, der Bob Davis und der Marco Müller, sowiä der Sämi Iff vo
Rohrbach. Härzlich wiukomme!

Am 27. Juni 2021 wäri üsäs Eidgenössische Jodlerfest in Basu gsi, natürlich wäre mir ou üsä Vortrag
«Am Thunersee vom Adolf Stähli» go präsendiere - de gö mir der haut im 2023 nach Zug, wos
nöchschte Eidgenössische Jodlerfest stattfindet.

Mir vom Jodlerklub fröi üs ganz fescht, wenn mir wieder dörfe singe und öich äs Ständeli bringe, hoffe
äs geit num zlang! Heit ä gueti Zyt und bis gli einisch.

Im Name vom Jodlerklub Heimelig Wangeried

Sonja Vogel, Präsidentin
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 36

 Anpflanzen und zurückschneiden von Bäumen

Anpflanzen und zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und
landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen
an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestim-
mungen zu beachten:

1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen, oder
in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber
auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die
Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das
Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3
und Art. 83 sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG
732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:

 Hecken, Sträucher, landwirtschaft-
 liche Kulturen und nicht hochstäm-
 mige Bäume müssen seitlich min-
 destens 50 cm Abstand vom Fahr-
 bahnrand haben. Überhängende
 Äste dürfen nicht in den über der
 Strasse freizuhaltenden Luftraum
 von 4.50 m Höhe hineinragen; über
 Geh- und Radwegen muss min-
 destens eine Höhe von 2.50 m frei-
gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm
freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

An unübersichtlichen
Strassenstellen dür-
fen Einfriedungen
und Zäune die Fahr-
bahn um höchstens
60 cm überragen.
Für die nicht hoch-
stämmigen Bäume,
Hecken, Sträucher,
landwirtschaftlichen
Kulturen und der-
gleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflan-
zen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahn-
rand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt
werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
Einwohnergemeinde Wangenried - Informationsblatt Seite 37

Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen
alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das
vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtne-
rische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Ab-
stand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw.
vorzeitig gemäht werden müssen.

Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen
privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den
Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche
stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von her-
untergefallenem Reisig und Laub zu reinigen.

Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der
Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang
der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.

Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom
Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.

Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Ge-
meindeverwaltung Wangenried sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bei Missachtung der obengenannten Bestimmungen werden die Organe der
Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung
des rechtmässigen Zustandes einleiten.
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