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Entgelte für die Abgabe und Nutzung von Erzeugnissen und für Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermes- sungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Ver- waltung Mecklenburg-Vorpommern (Entgelte Geobasisdaten LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen) Stand: 18.02.2019
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Inhaltsübersicht Seite I Grundsätze .................................................................................... 3 1 Berechnungsgrundlagen................................................................................ 3 1.1 Regelungsgegenstand .................................................................................................. 3 1.2 Aktualisierung ............................................................................................................... 3 2 Bereitstellung .................................................................................................. 4 3 Nutzung............................................................................................................ 4 3.1 Interne Nutzung ............................................................................................................ 4 3.2 Externe Nutzung ........................................................................................................... 5 3.2.1 Grundsätzliches ................................................................................................ 5 3.2.2 Weitergabe von Geobasisdaten ohne Bearbeitung (Wiederverkauf) ............... 5 3.2.3 Weitergabe von Geobasisdaten mit Bearbeitung (Veredelung) in Folgeprodukten und Folgediensten................................................................... 6 4 Entgeltermäßigungen und -befreiungen ....................................................... 7 II Produktbereiche ............................................................................ 8 Teil A – Topographische Geobasisdaten ................................................................ 8 1 Gegenstand ..................................................................................................... 8 2 Entgelte ............................................................................................................ 8 2.1 Präsentationsausgaben ................................................................................................ 8 2.2 ATKIS-Daten................................................................................................................. 9 2.2.1 ATKIS-Digitale Landschaftsmodelle (DLM) ....................................................... 9 2.2.2 ATKIS-Digitale Geländemodelle (DGM) .......................................................... 10 2.2.3 ATKIS-Digitale Orthophotos (DOP)................................................................. 11 2.2.4 ATKIS-Digitale Topographische Karten (DTK) ................................................ 12 2.3 Digitale topographische Gebietskarten ....................................................................... 12 2.3.1 Digitale Kreiskarte 1:100.000 (DKK100) ......................................................... 12 2.3.2 Digitale Übersichtskarten und Übersichten Mecklenburg-Vorpommern ......... 13 2.4 Digitale Oberflächendaten .......................................................................................... 13 2.4.1 Digitale Oberflächenmodelle (DOM) ............................................................... 13 2.4.2 Rohdaten aus dem Airborne Laserscanning (ALS-Daten) .............................. 14 2.4.3 3D-Gebäudemodelle ....................................................................................... 14 2.5 Luftbilddaten ............................................................................................................... 15 2.5.1 Luftbilddaten mit Orientierungsparametern ..................................................... 15 2.5.2 Luftbilddaten ohne Orientierungsparameter.................................................... 15 2.6 Luftsichtbare Passpunkte (LuPa)................................................................................ 16 2.7 Datenaufbereitungsentgelte für topographische Geobasisdaten ................................ 16 2.8 Datensätze historischer Topographischer Karten und Gebietskarten ........................ 16 2.9 Verzeichnis der Ortschaften Mecklenburg-Vorpommern (VzOMV) ............................ 17 Stand: 18.02.2019 1
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Teil B – Geodätische Basisdaten ........................................................................... 18 1 Gegenstand ................................................................................................... 18 2 Entgelte .......................................................................................................... 18 2.1 Daten des SAPOS .................................................................................................... 18 2.2 Daten des AdV-Quasigeoids ...................................................................................... 18 2.3 Programmsystem TRAFO .......................................................................................... 19 2.4 Datum-Gitternetzdatei (MV) ........................................................................................ 19 Teil C – Digitale Reproduktion................................................................................ 20 1 Grundsätzliches ............................................................................................ 20 2 Digitalisieren analoger Vorlagen (Scannen) ............................................... 20 3 Analoge Ausgabe .......................................................................................... 21 4 Kopien ab dem Format DIN A3+ ................................................................... 21 Teil D – Vorschriften ................................................................................................ 22 Teil E – Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) ...................... 22 Teil F – Geofachdaten ............................................................................................. 23 1 Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV) ....................... 23 1.1 Interne Nutzung .......................................................................................................... 23 1.2 Externe Nutzung ......................................................................................................... 23 III – Glossar ........................................................................................... 25 Anlage 1 Entgelte für die Abgabe von Präsentationsausgaben Topographischer Karten und Gebietskarten, historischer topographischer Karten, ATKIS-Digitaler Orthophotos (DOP) und Luftbilddaten Anlage 2 Entgelte für die Abgabe von Vorschriften des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Stand: 18.02.2019 2
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen I Grundsätze 1 Berechnungsgrundlagen 1.1 Regelungsgegenstand (1) Die Vorschrift „Entgelte für die Bereitstellung und Nutzung von Erzeugnissen und für Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Lan- desamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Entgelte Geobasisdaten LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen)“ enthält Regelun- gen für die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geobasisdaten der Landesvermessung (topographische Geobasisdaten, Präsentationsausgaben und geodätische Basisdaten nach Ziffer II, Teile A und B), Leistungen der Digitalen Reproduktion nach Ziffer II, Teil C, die Abgabe von Vorschriften nach Ziffer II, Teil D, die Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) nach Ziffer II, Teil E und die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geofachdaten nach Ziffer II, Teil F. (2) Für die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geobasisdaten der Landesvermessung wurden für bundeseinheitliche Produkte die Regelungen der AdV1- Gebührenrichtlinie übernommen. (3) Für die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geobasisdaten der Landesvermessung werden Entgelte ausgehend von Nr. 3 (Nutzung) auf Grundlage der Entgeltfestlegungen nach Ziffer II, Teile A und B, erhoben. (4) Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Kosten für Datenträger sind für den Standardfall der Datenabgabe in den Entgelten enthalten. (5) Die in der Entgeltvorschrift aufgeführten Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. 1.2 Aktualisierung Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil A, sind die für die Erstbereitstellung zum Zeitpunkt des Update-Bezugs geltenden Entgelte mit dem vom Aktualisierungszyklus abhängigen Faktor gemäß nachfolgender Tabelle zu multiplizieren. 1 AdV: Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland Stand: 18.02.2019 3
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Aktualisierungszyklus Faktor bezogen auf die letzte Datenabgabe, bis zu einem viertel Jahr 0,045 einem halben Jahr 0,09 einem Jahr 0,18 zwei Jahren 0,36 drei Jahren 0,54 vier Jahren 0,72 fünf Jahren 0,90 mehr als fünf Jahre 1,00 Tabelle I.1: Faktoren für die Aktualisierung 2 Bereitstellung (1) Für die Offline-Bereitstellung von Geobasisdaten der Landesvermessung werden Entgelte nach den Regelungen von Ziffer II, Teile A und B, unter Berücksichtigung der zutreffenden Regelungen nach Ziffer I, Nr. 1 (Berechnungsgrundlagen) erhoben (Bereitstellungsentgelte). (2) Bei Online-Bereitstellung von Geobasisdaten über Downloaddienste wird das Bereitstellungsentgelt gemäß Absatz 1 erhoben verbunden mit der Berechtigung, die Geobasisdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren mittels Downloaddienst herunterladen zu dürfen (Pauschalentgelt). Ziffer I, Nr. 1.2 findet keine Anwendung. (3) Die Online-Bereitstellung von Geobasisdaten über Darstellungsdienste erfolgt geldleistungsfrei, soweit in dieser Vorschrift nichts Anderes geregelt ist. (4) Die Online-Bereitstellung von INSPIRE-interoperablen Geobasisdaten über Darstellungs- und Downloaddienste erfolgt geldleistungsfrei, soweit in dieser Vorschrift nichts Anderes geregelt ist. 3 Nutzung 3.1 Interne Nutzung (1) Die Bereitstellung nach Nr. 2 beinhaltet das Recht zur internen Nutzung durch den Lizenznehmer. (2) Für das Recht zur internen Nutzung durch mit dem Lizenznehmer verbundene Unternehmen wird das Entgelt nach Nr. 2 mit folgenden Faktoren multipliziert: Anzahl der mit dem Faktor Lizenznehmer verbundenen Unternehmen bis einschließlich zwei 1,5 mehr als zwei 2,5 Tabelle I.2: Faktoren für die Nutzung durch verbundene Unternehmen Stand: 18.02.2019 4
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 3.2 Externe Nutzung 3.2.1 Grundsätzliches (1) Mit der Bereitstellung nach Nr. 2 gilt das Recht für folgende externe Nutzungen der Daten und Dienste durch den Lizenznehmer als erteilt: Nr. externe Nutzung 1 Weitergabe an einen Auftragnehmer, soweit und solange dies zur internen Nutzung erforderlich ist 2 Weitergabe oder Veröffentlichung, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, sonstige Planungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren) 3 Weitergabe im Rahmen der Kreditbeschaffung 4 Veröffentlichung für kulturelle oder heimatkundliche Zwecke, soweit durch die Veröffentlichung keine Gewinne erzielt werden (z. B. Ortschroniken, Festschriften) 5 Veröffentlichung in Presse und Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung 6 Veröffentlichung im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden Arbeiten (z. B. Fach-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertationen) einschließlich der Veröffentlichung der Arbeiten, auch auszugsweise, als PDF- Dokument in öffentlichen Netzen; Kommerzielle oder gutachterliche Nutzung sind ausgeschlossen 7 Nutzung zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken im Klassenverband oder Kursen 8 Präsentation auf Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen u. dgl., an denen der Lizenznehmer als Aussteller, Vortragender oder Veranstalter teilnimmt 9 Präsentation in Form von Hinweis- und Schautafeln, sofern dieses im öffentlichen Interesse liegt und der Zugang zu den Tafeln geldleistungsfrei ist (z. B. Aufsteller an Wanderwegen) 10 Veröffentlichung in Form von Rasterdaten im Internet, wenn der Zugang zur Internetseite geldleistungsfrei möglich ist, die Daten je vom Lizenznehmer verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern zu je maximal einer Million Pixel nicht überschreiten und eine vorgegebene Quellenangabe sowie ein Link auf die Interseite der bereitstellenden Vermessungs- und Geoinformationsbehörde erbracht werden. Die Regelung gilt sinngemäß auch für andere Medien (analoge Medien, Druckdateien) 11 Weitergabe oder Veröffentlichung von Geobasisdaten mit oder ohne Bearbeitung in Darstellungsdiensten nach § 16 Absatz 2 GeoVermG M-V durch Verwaltungen des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte im Rahmen der Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI-MV) 12 kostenfreie Weitergabe von analogen ausschnittsweisen Vervielfältigungen („Ausdrucke, Flyer“) bis zum Format DIN A3 Tabelle I.3: Genehmigungs- und geldleistungsfreie externe Nutzungen (2) Für darüber hinausgehende externe Nutzungen wird ein Entgelt nach den Nrn. 3.2.2 oder 3.2.3 erhoben (Verwertungsentgelt). 3.2.2 Weitergabe von Geobasisdaten ohne Bearbeitung (Wiederverkauf) (1) Für die Bereitstellung und das Recht zur Weitergabe digitaler Geobasisdaten ohne Bearbeitung (Wiederverkauf) wird nur im Falle der Offline-Bereitstellung der Geobasisdaten ein jährliches Entgelt in Höhe von 5 v. H. des Bereitstellungsentgeltes nach Nr. 2 erhoben. Nr. 1.2 (Aktualisierung) findet keine Anwendung. (2) Für jeden Wiederverkaufsfall wird vom Lizenznehmer (Vertriebspartner) ein Verwertungsentgelt erhoben, dessen Höhe sich aus der Multiplikation des Entgeltes nach Nr. 2 Abs. 1 mit dem Faktor 0,6 ergibt. Stand: 18.02.2019 5
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (3) Für die Weitergabe von Ausschnitten aus online bereitgestellten topographischen Geobasisdaten, die jeweils das Format von 0,20 m x 0,20 m nicht überschreiten, wird vom Lizenznehmer (Vertriebspartner) ein pauschales Verwertungsentgelt in Höhe von 1.000,00 EUR pro Kalenderjahr erhoben. 3.2.3 Weitergabe von Geobasisdaten mit Bearbeitung (Veredelung) in Folgeprodukten und Folgediensten (1) Für die erstmalige Bereitstellung digitaler Geobasisdaten wird ein Entgelt nach Nr. 2 bis maximal 5.000,00 EUR erhoben. Ab dem zweiten Jahr wird bei Offline- Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten ein Entgelt nach Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1.2 bis maximal 900,00 EUR erhoben. (2) Für das Recht zur Verwertung offline oder mittels Downloaddienst bereitgestellter Geobasisdaten in Folgeprodukten oder Folgediensten, die über die unter Nr. 3.2.1 aufgeführten Nutzungen hinausgehen, wird ein jährliches Verwertungsentgelt nach Tabelle I.4 erhoben. Nr. 1.2 findet keine Anwendung. Das Mindestverwertungsentgelt beträgt 50,00 EUR. Folgenutzungen mit Verwertungsentgelt in Bearbeitung (Folgeprodukt, v. H. des Entgeltes nach Folgedienst) Nr. 2 Abs. 1 eine bis drei 10 mehr als drei 20 Tabelle I.4: Verwertungsentgelt für externe Nutzung in Folgeprodukten und Folgediensten (3) Wird nach Beendigung einer zeitlich befristeten Lizenz nach Abs. 2 eine fortgesetzte Nutzung der bis zum Ende des Lizenzzeitraums bereitgestellten Daten vereinbart, wird folgendes gestaffeltes Entgelt als Einmalbetrag erhoben: für das erste Jahr einer fortgesetzten Nutzung 80 v. H. für das zweite Jahr einer fortgesetzten Nutzung 50 v. H. für das dritte Jahr einer fortgesetzten Nutzung 35 v. H. ab dem vierten Jahr einer fortgesetzten Nutzung 0 v. H. des jährlichen Entgeltes nach Abs. 2. (4) Für das Recht zur Weitergabe von geldleistungsfrei zugänglichen Darstellungsdiensten der Geobasisdaten mittels Einbinden der Darstellungsdienste in Internetseiten oder in Applikationen (Apps) des Lizenznehmers in Verbindung mit thematischen Informationen wird kein Verwertungsentgelt erhoben. (5) Für das Recht zur Weitergabe von geldleistungspflichtig zugänglichen Darstellungsdiensten der Geobasisdaten mittels Einbinden der Darstellungsdienste in Internetseiten oder in Applikationen (Apps) des Lizenznehmers in Verbindung mit thematischen Informationen wird pro Dienst, Internetseite und Kalenderjahr ein Verwertungsentgelt in Höhe von 200,00 EUR erhoben. Bei Lizenzierungen ab dem 01.07. eines Kalenderjahres beträgt das Verwertungsentgelt für das erste Kalenderjahr 50 v. H. des Entgeltes nach Satz 1. (6) Die Regelungen der Abs. 1 bis 5 gelten nicht für Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil B, Nr. 2.1. Stand: 18.02.2019 6
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (7) Für das Recht zur Weitergabe von Auszügen aus online über Darstellungsdienste bereitgestellten Geobasisdaten als Folgeprodukt in analoger Form (z. B. im Rahmen von Gutachten oder Exposés) wird ein pauschales Verwertungsentgelt in Höhe von 200,00 EUR pro Kalenderjahr erhoben. Bei Lizenzierungen ab dem 01.07. eines Kalenderjahres beträgt das Verwertungsentgelt für das erste Kalenderjahr 50 v. H. des Entgeltes nach Satz 1. 4 Entgeltermäßigungen und -befreiungen (1) Entgelte werden nicht erhoben für Amtshandlungen des LAiV – Amt für Geoinforma- tion, Vermessungs- und Katasterwesen, die der Bereitstellung von Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.2 bis 2.6 und 2.8 sowie nach Ziffer II, Teil B, an Verwaltungen des Landes zur Erhebung und Führung von Geobasis- und Geofachinformationen dienen. (2) Entgelte werden nicht erhoben für Amtshandlungen des LAiV – Amt für Geoinforma- tion, Vermessungs- und Katasterwesen, die der Bereitstellung von Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.2 bis 2.6 und 2.8 sowie nach Ziffer II, Teil B, an Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zur Erhebung und Führung von Geobasis- und Geofachinformationen dienen. Die Bereitstellung von Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.4.2, 2.5 und 2.6 erfolgt hierbei ausschließlich projektbezogen. (3) Die Entgeltbefreiung nach den Absätzen 1 und 2 gilt grundsätzlich nur bei Bereitstellung der Daten und Dienste im Abgabestandard und für die interne Nutzung. (4) Die Entgeltbefreiung nach den Absätzen 1 und 2 gilt nicht, sofern die genannten Stellen die Daten und Dienste im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nutzen oder berechtigt sind, die Kosten für die Nutzung der Daten und Dienste Dritten aufzuerlegen. (5) Die Entgeltbefreiung nach den Absätzen 1 und 2 besteht nicht für Sondervermögen, Landesbetriebe und öffentlich-rechtliche Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. (6) Haben Stellen der öffentlichen Verwaltung das Recht zur internen Nutzung topographi- scher Geobasisdaten erhalten, dürfen sie diese in Form von Vervielfältigungen oder Folgediensten in Verbindung mit thematischen Informationen weitergeben, soweit dieses im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten erfolgt. (7) Entgelte werden nicht erhoben für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung von digitalen Geobasisdaten der Landesvermessung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausschließlich für Forschungszwecke. Kommerzielle oder gutachterliche Nutzung ist hierbei ausgeschlossen. Stand: 18.02.2019 7
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen II Produktbereiche Teil A – Topographische Geobasisdaten 1 Gegenstand (1) Amtliche topographische Geobasisdaten umfassen die Produktgruppen des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und weitere topographische Geobasisdaten. (2) Standard-Lagebezugssystem ist das ETRS89 (UTM-Abbildung, Zone 33). Standard- Höhenbezugssystem ist das DHHN2016 (NHN-Höhen, Amsterdamer Pegel). Für Datenbestände, die noch nicht auf DHHN2016 umgestellt wurden, bleibt bis zum Abschluss der Umstellungsarbeiten das DHHN92 Standard-Höhenbezugssystem. (3) Die aufgeführten Bereitstellungsentgelte gelten grundsätzlich nur für Datenbereit- stellungen im Produkt- bzw. Abgabestandard. Für Datenbereitstellungen, die vom Standard abweichen, wird zusätzlich zum Bereitstellungsentgelt ein Datenaufbereitungsentgelt nach dieser Entgeltvorschrift erhoben. (4) Für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung von Datensätzen topographischer Geobasisdaten werden Entgelte nach Nr. 2.2 bis 2.8 erhoben. Das Mindestentgelt beträgt 50,00 EUR pro Auftrag. (5) Zur Berechnung der Entgelte für Datensätze werden, soweit zutreffend, die Teilbeträge je Flächen- bzw. Objektstaffel ermittelt und anschließend addiert. (6) Die Faktoren für die Aktualisierung digitaler Geobasisdaten nach Ziffer I, Nr. 1.2, finden Anwendung für die Bereitstellung von Datensätzen nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.2 bis 2.4. 2 Entgelte 2.1 Präsentationsausgaben Für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung von Präsentationsausgaben werden Entgelte gemäß der nachstehenden Tabelle erhoben: Ausgabe / Produktgruppe Entgelt Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt) – gemäß Anlage 1, Nr. 1.1 Topographische Karten Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt)– gemäß Anlage 1, Nr. 1.2 Topographische Gebietskarten Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt) – gemäß Anlage 1, Nr. 1.3 Historische topographische Karten Plotausgaben Topographischer Karten und Gebietskarten sowie historischer topographischer gemäß Anlage 1, Nr. 2.1 Karten nach individueller Kundenanforderung Plotausgaben von ATKIS-Digitalen Orthophotos (DOP) und Luftbilddaten nach individueller gemäß Anlage 1, Nr. 2.2 Kundenanforderung Tabelle II.A.1: Entgelte für Präsentationsausgaben Stand: 18.02.2019 8
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 2.2 ATKIS-Daten ATKIS-Daten bestehen aus den nachfolgend aufgeführten Produktgruppen: Produktgruppe Kurzbezeichnung ATKIS-Digitale Landschaftsmodelle (DLM) Basis-DLM DGM1, DGM2, DGM5, ATKIS-Digitale Geländemodelle (DGM) DGM10, DGM25, DGM50 ATKIS-Digitale Orthophotos (DOP) DOP10, DOP20, DOP40 DTK10, DTK25, ATKIS-Digitale Topographische Karten (DTK) DTK50, DTK100 Tabelle II.A.2: Produktgruppen der ATKIS-Daten 2.2.1 ATKIS-Digitale Landschaftsmodelle (DLM) (1) Für ATKIS-DLM-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Landschaftsmodelle Basis-DLM Flächenstaffel Entgelt pro km² in Landschaftsfläche [km²] EUR bis einschließlich 500 7,50 über 500 3,75 bis 5.000 über 5.000 1,875 bis 25.000 Maximalbetrag in EUR 33.000 („Landesdeckelbetrag“) Tabelle II.A.3: Entgelte für ATKIS-DLM-Datensätze (2) Bei der Abgabe einzelner Objektartenbereiche der ATKIS-DLM-Datensätze sind die Entgelte aus Absatz 1 mit dem entsprechenden Wertigkeitsfaktor zu multiplizieren: a) Siedlung 0,35 b) Verkehr 0,35 c) Vegetation 0,15 d) Gewässer 0,10 e) Gebiete 0,05 (3) Bei der Abgabe von Teilmengen einzelner Objektartenbereiche wird ein Entgelt entsprechend dem Verhältnis der Teilmengen zur vollständigen Datenmenge des betreffenden Objektartenbereiches erhoben. Grundlage für die Entgeltberechnung bildet die geltende Übersicht der „Teilmengen Objektartenbereiche ATKIS“. (4) Die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Digitalen Verwaltungsgrenzen Mecklenburg-Vor- pommern (DVGMV) werden als Landesdatensatz gemäß nachfolgender Tabelle abge- geben. Stand: 18.02.2019 9
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen DVGMV Bereitstellung als Entgelt in EUR Datensatz offline 50,00 Downloaddienst entgeltfrei Darstellungsdienst Tabelle II.A.4: Entgelte für die DVGMV 2.2.2 ATKIS-Digitale Geländemodelle (DGM) (1) Für ATKIS-DGM-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Geländemodell DGM1 DGM2 DGM5 DGM10 DGM25 DGM50 Gitterweite 1m 2m 5m 10 m 25 m 50 m Flächenstaffel Land- Entgelt pro km² in EUR schaftsfläche [km²] bis einschließlich 500 80,00 50,00 20,00 10,00 4,00 über 500 40,00 25,00 10,00 5,00 2,00 50,00 bis 5.000 EUR pro Auftrag über 5.000 20,00 12,50 5,00 2,50 1,00 bis 25.000 50,00 Maximalbetrag in EUR 352.100 220.100 88.000 44.000 17.600 EUR pro („Landesdeckelbetrag“) Auftrag Tabelle II.A.5: Entgelte für ATKIS-DGM-Datensätze (2) Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in mehreren Datenformaten beantragt, ist für das erste Datenformat das volle Entgelt zu entrichten. Für jedes weitere Datenformat gilt eine Ermäßigung des entsprechenden Entgeltes um 50 v. H. Stand: 18.02.2019 10
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 2.2.3 ATKIS-Digitale Orthophotos (DOP) (1) Für ATKIS-DOP-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Orthophotos DOP10 DOP20 DOP40 oder gerin- gere Bodenauflö- sung Flächenstaffel Landschaftsfläche Entgelt pro km² in EUR [km²] bis einschließlich 500 13,50 9,00 6,00 über 500 6,75 4,50 3,00 bis 5.000 über 5.000 3,375 2,25 1,50 bis 25.000 Maximalbetrag in EUR 59.400 39.600 26.400 („Landesdeckelbetrag“) Tabelle II.A.6: Entgelte für ATKIS-DOP-Datensätze (2) Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in verschiedenen DOP-Arten, Bodenauflösungen, Datenformaten, Bezugssystemen oder DOP- Jahrgängen beantragt, ist nur für den ersten Datenbestand das volle Entgelt zu entrichten. Für jeden weiteren Datenbestand gilt eine Ermäßigung des entsprechenden Entgeltes um 50 v. H. Als erster Datenbestand ist immer derjenige mit dem höchsten Entgelt zu werten. (3) Die Bereitstellung und Nutzung von DOP10 setzt voraus, dass der Lizenznehmer dem LAiV auf Grund möglicher datenschutzrechtlicher Belange sein berechtigtes Interesse und den Verwendungszweck der Daten darlegt. (4) Für True Digitale Orthophotos (TrueDOP) werden in Abhängigkeit ihrer Bodenauflösung Entgelte nach den Absätzen 1 und 2 erhoben. (5) Für Bildbasierte Digitale Oberflächenmodelle (BDOM) werden in Abhängigkeit ihrer Bodenauflösung Entgelte in Höhe des 1,5-fachen der Entgelte nach den Absätzen 1 und 2 erhoben. Stand: 18.02.2019 11
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 2.2.4 ATKIS-Digitale Topographische Karten (DTK) (1) Für ATKIS-DTK-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. DTK10 DTK25 DTK50 DTK100 Kartenwerk Flächenstaffel Entgelt pro km² in EUR Landschaftsfläche [km²] bis einschließlich 500 4,00 1,00 0,30 über 500 2,00 0,50 0,15 50,00 EUR bis 5.000 pro Auftrag über 5.000 1,00 0,25 0,075 bis 25.000 Maximalbetrag in € 50,00 EUR 17.600 4.400 1.300 („Landesdeckelbetrag“) pro Auftrag Tabelle II.A.7: Entgelte für ATKIS-DTK-Datensätze 2.3 Digitale topographische Gebietskarten 2.3.1 Digitale Kreiskarte 1:100.000 (DKK100) Für die Bereitstellung von Datensätzen der Digitalen Kreiskarte 1:100.000 wird folgendes Entgelt erhoben. Datensatz DKK100 Entgelt in EUR pro Auftrag Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg und Landeshauptstadt Schwerin 50,00 Landkreis Rostock und Hansestadt Rostock Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Vorpommern-Greifswald Tabelle II.A.8: Entgelt für Datensätze der Digitalen Kreiskarte 1:100.000 Stand: 18.02.2019 12
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 2.3.2 Digitale Übersichtskarten und Übersichten Mecklenburg-Vorpommern Die Bereitstellung der Digitalen Übersichtskarten 1:250.000 und 1:750.000 Mecklenburg- Vorpommern sowie der Digitalen Übersichten 1:1.000.000 Mecklenburg-Vorpommern erfolgt zu folgenden Bedingungen: Bereitstellung Entgelt in EUR Downloaddienst entgeltfrei Datensatz offline 50,00 pro Auftrag Tabelle II.A.9: Entgelte für Datensätze digitaler Übersichtskarten und Übersichten 2.4 Digitale Oberflächendaten 2.4.1 Digitale Oberflächenmodelle (DOM) (1) Für DOM-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Oberflächenmodell DOM1 DOM2 Gitterweite 1m 2m Flächenstaffel Land- Entgelt pro km² in EUR schaftsfläche [km²] bis einschließlich 500 80,00 50,00 über 500 40,00 25,00 bis 5.000 über 5.000 20,00 12,50 bis 25.000 Maximalbetrag in EUR 352.100 220.100 („Landesdeckelbetrag“) Tabelle II.A.10: Entgelte für DOM-Datensätze (2) Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in mehreren Datenformaten oder Bezugssystemen beantragt, ist für den ersten Datenbestand das volle Entgelt zu entrichten. Für jeden weiteren Datenbestand gilt eine Ermäßigung des entsprechenden Entgeltes um 50 v. H. Stand: 18.02.2019 13
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 2.4.2 Rohdaten aus dem Airborne Laserscanning (ALS-Daten) (1) Für ALS-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Bezeichnung KB1 KB1 KB2 KB2 + + KNB1 KNB2 Punktdichte (beim Airborne Laser- ≥ 2 Punkte/m² < 2 Punkte/m² scanning abgesetzte Punkte/m²) Flächenstaffel Landschaftsfläche Entgelt pro km² in € [km²] bis einschließlich 500 60,00 80,00 37,50 50,00 über 500 30,00 40,00 18,75 25,00 bis 5.000 über 5.000 15,00 20,00 9,375 12,50 bis 25.000 über 25.000 7,50 10,00 4,6875 6,25 Tabelle II.A.11: Entgelte für ALS-Datensätze (2) Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in beiden Datenformaten beantragt, ist für das erste Datenformat das volle Entgelt zu entrichten. Für weitere Datenformate gilt eine Ermäßigung des jeweiligen Entgeltes um 50 v. H. 2.4.3 3D-Gebäudemodelle (1) Für Datensätze der 3D-Gebäudemodelle werden Entgelte gemäß nachfolgender Ta- belle erhoben. 3D-Gebäudemodell LoD1 LoD2 Objektanzahl Entgelt pro Objekt in EUR bis einschließlich 1.000 0,27 0,65 von 1.001 0,135 0,325 bis 10.000 von 10.001 0,0675 0,1625 bis 100.000 von 100.001 0,03375 0,08125 bis 1.000.000 über 1.000.000 0,016875 0,040625 Maximalbetrag in EUR 31.500 75.600 („Landesdeckelbetrag“) Tabelle II.A.12: Entgelte für Datensätze der 3D-Gebäudemodelle Stand: 18.02.2019 14
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (2) Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in mehreren Datenformaten beantragt, ist für das erste Datenformat das volle Entgelt zu entrichten. Für jedes weitere Datenformat gilt eine Ermäßigung des entsprechenden Entgeltes um 50 v. H. 2.5 Luftbilddaten 2.5.1 Luftbilddaten mit Orientierungsparametern (1) Für Luftbilddaten mit Orientierungsparametern (ab Bildflugjahrgang 2004) werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Mit den Orientierungsparametern ist eine Lage- und Höhenauswertung im orientierten Luftbild/Luftbildmodell in einer Genauigkeit bis zu 0,5 m oder besser möglich. Luftbilddaten mit Bodenauflösung Bodenauflösung Bodenauflösung Orientierungspara- 0,1 m 0,2 m 0,4 m metern oder geringer Flächenstaffel; stereoskopisch aus- Entgelt pro km² in EUR wertbare Landschafts- fläche [km²] bis einschließlich 500 20,25 13,50 9,00 über 500 10,125 6,75 4,50 bis 5.000 über 5.000 5,0625 3,375 2,25 bis 25.000 Tabelle II.A.13: Entgelte für Luftbilddaten mit Orientierungsparametern (2) Die Bereitstellung und Nutzung von Luftbilddaten der Bodenauflösung 0,1 m setzt voraus, dass der Lizenznehmer dem LAiV auf Grund möglicher datenschutzrechtlicher Belange sein berechtigtes Interesse und den Verwendungszweck der Daten darlegt. 2.5.2 Luftbilddaten ohne Orientierungsparameter Für die Bereitstellung von Luftbilddaten ohne Orientierungsparameter wird ein Entgelt von 25,00 EUR pro Luftbild erhoben. Stand: 18.02.2019 15
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 2.6 Luftsichtbare Passpunkte (LuPa) Für die Abgabe von Auszügen aus dem Nachweis der luftsichtbaren Passpunkte (LuPa) in digitaler Form (PDF-Datei) wird ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Auszug aus dem Nachweis der LuPA (PDF-Datei) pro Punkt- Entgelt in EUR gruppe, bestehend aus pro Punktgruppe Ausschnitt aus der Übersicht der LuPa 1:10.000 Luftbildausschnitt bzw. -ausschnittsvergrößerung Kleinbildfotographie der LuPa-Punktgruppe 25,00 Beschreibung (Skizze) der LuPa-Punktgruppe Verzeichnis der LuPa-Koordinaten Punktübersicht als ASCII-Datei (10-m-Genauigkeit) Tabelle II.A.14: Entgelt für Auszüge aus dem Nachweis der LuPa 2.7 Datenaufbereitungsentgelte für topographische Geobasisdaten Für die Aufbereitung von topographischen Geobasisdaten werden bei Abgabe abweichend vom Standard zusätzlich zu den Entgelten für die Bereitstellung Datenaufbereitungsentgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Leistung Entgelt je Produkt, Aufbereitungsleistung und Auftrag in EUR Datenaufbereitung von 45,00 topographischen Geobasisdaten Tabelle II.A.15: Entgelt für die Aufbereitung von topographischen Geobasisdaten Erfordert die Datenaufbereitung von Geobasisdaten großer Landschaftsflächen (z. B. die gesamte Landesfläche) die Aufteilung der Landschaftsfläche in mehrere Teilgebiete, wird die Datenaufbereitung einer jeden Teilfläche als eigene Aufbereitungsleistung gewertet. 2.8 Datensätze historischer Topographischer Karten und Gebietskarten (1) Für Datensätze historischer Topographischer Karten und Gebietskarten wird ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Stand: 18.02.2019 16
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Kartenwerk Entgelt in EUR pro Kartenblatt (Datensatz) TK10H TK25M, TK25AS, TK25N TK50AS, TK50N 8,00 KDR100EB, TK100AS, TK100N KK50MVH, KK100MVH UEK250MVH, SK250MVH, VK250MVH Tabelle II.A.16: Entgelt für historische Topographische Karten und Gebietskarten 2.9 Verzeichnis der Ortschaften Mecklenburg-Vorpommern (VzOMV) Bereitstellung Entgelt in EUR Download entgeltfrei Datensatz offline 25,00 Tabelle II.A.17: Entgelt für das VzOMV Stand: 18.02.2019 17
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Teil B – Geodätische Basisdaten 1 Gegenstand Amtliche geodätische Basisdaten umfassen die Daten des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung SAPOS® sowie geodätische Gitternetzdateien und Transformationsprogramme zur Überführung von Lage- und Höhenkoordinaten in andere Bezugssysteme. 2 Entgelte 2.1 Daten des SAPOS (1) Für die Nutzung von SAPOS werden in Abhängigkeit des genutzten Dienstes und der Zeitdauer der Nutzung Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Dienst Taktrate Einheit Entgelt in EUR 150,00 EPS 1 Hertz entfällt pro Jahr HEPS 1 Hertz 1 min 0,10 1 min und GPPS ≤ 1 Hertz 0,20 1 Station 1 min und GPPS > 1 Hertz 0,80 1 Station GPPS/ 1 min pro ≤ 1 Hertz 0,40 VRS VRS GPPS/ 1 min pro > 1 Hertz 1,60 VRS VRS Tabelle II.B.1: Entgelte für die Nutzung von SAPOS (2) Können SAPOS-Leistungen oder zusätzlich beantragte Leistungen nur nach dem Zeitaufwand abgerechnet werden, erfolgt dies nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung – VermKostVO M-V). (3) Das Programmsystem WaV (Landeslizenz) zur Verarbeitung von Daten des SAPOS GPPS kann für eine Schutzgebühr von 50,00 EUR erworben werden. (4) Aufgabenträger nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) können SAPOS HEPS und SAPOS GPPS für Vermessungen nach § 22 Abs. 4 GeoVermG M-V entgeltfrei nutzen. Eine Taktrate von > 1 Hertz bei SAPOS GPPS ist hierbei jedoch ausgeschlossen. Die Nutzung von SAPOS GPPS schließt die Nutzung des Programmsystems WaV (Landeslizenz) ein. (5) Für Betreiber von SAPOS-Referenzstationen ist der gegenseitige Austausch und die Nutzung von SAPOS-Daten ohne Kostenerhebung möglich. 2.2 Daten des AdV-Quasigeoids Für die Abgabe des AdV-Quasigeoids, Teil Mecklenburg-Vorpommern, wird ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Stand: 18.02.2019 18
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Entgelt in EUR AdV-Quasigeoid (auch für mehrere Formate, einmalig) Datei der Quasigeoidundulationen 50,00 ohne Verarbeitungsprogramm (in verschiedenen Formaten und für verschiedene Gerätehersteller) Datei der Quasigeoidundulationen 100,00 mit Verarbeitungsprogramm Tabelle II.B.2: Entgelt für das AdV-Quasigeoid, Teil Mecklenburg-Vorpommern 2.3 Programmsystem TRAFO (1) Für die Abgabe des Programmsystems TRAFO wird ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Inhalt und Umfang Entgelt in EUR Programmsystem TRAFO 250,00 Update (sofern verfügbar und die Bereitstellung der letzten 25,00 Version über ein Jahr zurückliegt) Tabelle II.B.3: Entgelt für das Programmsystem TRAFO (2) Zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz über das amtliche Geoinforma- tions- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) erhalten Aufgabenträger nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 GeoVermG M-V TRAFO kostenfrei. 2.4 Datum-Gitternetzdatei (MV) Für die Abgabe der Datum-Gitternetzdatei (MV) zur direkten Transformation von Koordinaten des ETRS 89 in das System 42/83 oder in das System RD 83 auf GNSS- Empfängern wird pro Systemübergang und Empfängertyp (für mehrere Hersteller verfügbar) ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Entgelt pro System- übergang und Inhalt und Umfang Empfängertyp in EUR Datum-Gitternetzdatei (MV) 69,00 Tabelle II.B.4: Entgelt für die Datum-Gitternetzdatei (MV) Stand: 18.02.2019 19
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Teil C – Digitale Reproduktion 1 Grundsätzliches (1) Das LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen fertigt von seinen Erzeugnissen auf Antrag Reproduktionen und Sonderanfertigungen an. (2) Im Rahmen verfügbarer Kapazitäten können Unterlagen und Daten von Stellen der Landesverwaltung reproduziert werden. (3) In begründeten Einzelfällen ist darüber hinaus die Reproduktion von Unterlagen und Daten der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden Mecklenburg- Vorpommerns möglich. 2 Digitalisieren analoger Vorlagen (Scannen) (1) Zum Digitalisieren analoger Vorlagen stehen die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Scanner zu den genannten Entgelten pro Scanvorgang zur Verfügung. Kosten für Da- tenträger (CD/DVD) sind in den Entgelten enthalten. Gerät Vorlagenart Vorlagenformat optische Entgelt bis zu Auflösung pro Scanvor- gang in EUR Luftbildscanner transparent 275 mm x 250 mm bis zu 1800 dpi 19,00 SCAI abhängig vom transparent 320 mm x 320 mm Reproscanner HIT Vorlagenformat 14,00 vario digital XL abhängig vom opak 1189 mm x 841 mm Vorlagenformat Vorlagenbreite: Durchzugsscan- transparent und bis 1060 mm; bis zu 400 dpi 13,00 ner Surveyor opak Vorlagenstärke: bis 3 mm Tabelle II.C.1: Entgelte für das Digitalisieren (Scannen) analoger Vorlagen (2) Der zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrags einzusetzende Scanner wird durch die Digitale Reproduktion in Abstimmung mit dem Auftraggeber und in Abhängigkeit von Art, Format und Zustand der Vorlage sowie der erforderlichen Auflösung festgelegt. (3) Erfordert das Digitalisieren auf Grund der Art, des Formats und des Zustandes der Vorlage einen erhöhten Zeitaufwand, wird auf die Entgelte nach Absatz 1 ein Aufschlag von 50% erhoben. (4) Sonderleistungen (z. B. Scannen bereits digitalisierter Vorlagen in höherer Auflösung) werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Stand: 18.02.2019 20
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen 3 Analoge Ausgabe Die analoge Ausgabe erfolgt standardmäßig als Plotausgabe mittels Farbtintenstrahldrucker auf gestrichenem Papier oder Transparentfolie (matt bzw. klar). Bei Sonderanfertigungen wird zusätzlich zum Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle der Zeitaufwand für das Erstellen der Plotdatei in Rechnung gestellt. Formatklasse gestrichenes Papier (Beispielformat) Entgelt pro Datei in EUR bis einschließlich 0,129 m² 4,00 + (z. B. DIN A3 ) von 0,130 m² bis einschließlich 0,250 m² 5,00 (z. B DIN A2) von 0,251 m² bis einschließlich 0,500 m² 6,00 (z. B. DIN A1) von 0,501 m² bis einschließlich 1,000 m² 9,00 (z. B. DIN A0) Basisentgelt: über 1,000 m² 9,00 €/m² Tabelle II.C.2: Entgelte für die analoge Ausgabe sonstiger Daten Anmerkungen zur Tabelle : 1. Bis zu einer Plotfläche von 1 m² wird das Entgelt formatklassenbezogen festgelegt, wo- bei die Zuordnung in die entsprechende Formatklasse über die maßgebliche Plotfläche erfolgt. Ab einer Plotfläche von > 1 m² berechnet sich das Entgelt durch Multiplikation der maßgeblichen Plotfläche mit dem jeweiligen Basisentgelt. 2. Die maßgebliche Plotfläche wird durch das vom Auftraggeber bestimmte Ausgabeformat oder den Ausgabemaßstab der zu plottenden Datei festgelegt. 3. Kosten für vom Standard abweichende Ausgabemedien werden extra berechnet. 4. Bei Mehrfachreproduktionen desselben Datenbestandes ermäßigen sich die Entgelte vom 2. Stück an um 20 v. H. 4 Kopien ab dem Format DIN A3+ Kopieren ist die Kombination aus Scannen einer analogen Vorlage und der analogen Aus- gabe mittels Farbtintenstrahldruck. Entgelte für Kopien setzen sich aus dem Entgelt für Scannen gemäß Ziffer II, Teil C, Nr. 2 und dem Entgelt für die analoge Ausgabe über Farb- tintenstrahldruck gemäß Ziffer II, Teil C, Nr. 3 zusammen. Stand: 18.02.2019 21
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Teil D – Vorschriften Die Entgelte für Vorschriften des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern sind in Anlage 2 enthalten. Kosten für Datenträger (CD/DVD) sind im Falle der Abgabe in digitaler Form in den Entgelten enthalten. Teil E – Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) Für die Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) durch das LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK) werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben: Pos. Leistung Entgelt in EUR 1. Frequenzprüfung an der Frequenzprüfeinrichtung 38,00 für ein EDM 2. Kalibrierstreckenmessung auf der Landeskalibrier- strecke Neustadt-Glewe 2.1 Durchführung der Messung durch Dritte 2.1.1 Benutzung der Landeskalibrierstrecke Neustadt-Glewe 22,00 pro Tag 2.1.2 Kalibrierstreckenmessung für ein EDM 34,00 2.2 Durchführung der Messung durch Dritte mit Unterstüt- zung eines Mitarbeiters des AfGVK 2.2.1 Benutzung der Landeskalibrierstrecke Neustadt-Glewe 165,00 pro Tag *) 2.2.2 Kalibrierstreckenmessung für ein EDM 78,00 2.3 Auswertung der Kalibrierstreckenmessung für ein EDM 30,00 3. Kalibrierbescheinigung für ein EDM 14,00 *) Im Entgelt für die Benutzung der Landeskalibrierstrecke enthalten ist der Aufwand für Mitarbeiter des AfGVK wegen Rüstzeiten (An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Zentrierein- richtung, Kfz-Einsatz). Werden EDM unterschiedlicher Eigentümer an einem Tag auf der Landeskalibrierstrecke kalibriert, so ist das Entgelt für die Benutzung der Landeskalibrierstrecke entsprechend der Anzahl der EDM anteilmäßig auf die Eigentümer umzulegen. Tabelle II.E.1: Entgelte für die Kalibrierung von EDM Stand: 18.02.2019 22
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Teil F – Geofachdaten 1 Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV) Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV) werden für die Seen Mecklenburg- Vorpommerns in folgenden Abgabestandards bereitgestellt: Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV) Lagebezugssystem ETRS89 (UTM-Abbildung, Zone 33) Höhenbezugssystem DHHN92 (NHN, Amsterdamer Pegel) Datenformate – Tiefenliniendarstellung (Isolinien) im Shape- Format – Gitterdatei mit East-, North- und Höhenwert im ASCII-Format Tabelle II.F.1: Abgabestandards für DiTiMV-Daten 1.1 Interne Nutzung (1) DiTiMV-Daten im Format Shape stehen jedermann zur internen Nutzung entgeltfrei zum Herunterladen zur Verfügung. (2) Für DiTiMV-Daten werden bei Offline-Bereitstellung im Format ASCII (Gitterdatei) Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben (Bereitstellungsentgelte): Fläche des Seenob- Entgelt je Seenobjekt jektes in km² in EUR bis einschließlich 1 1,00 über 1 10,00 bis einschließlich 10 über 10 130,00 Maximalbetrag in EUR 2.400,00 („Landesdeckelbetrag“) Tabelle II.F.2: Bereitstellungsentgelt für DiTiMV-Daten (3) Das Mindestbereitstellungsentgelt beträgt 50,00 EUR pro Auftrag. 1.2 Externe Nutzung (1) Für die externe Nutzung von DiTiMV-Daten in Folgeprodukten/-diensten wird unabhängig vom Datenformat und von der Art der Datenbereitstellung das Bereitstellungsentgelt nach Ziffer II, Teil F, Nr. 1.1 (2) zuzüglich eines Verwertungsentgeltes je Folgeprodukt/ -dienst erhoben. Stand: 18.02.2019 23
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (2) Das Verwertungsentgelt wird in Abhängigkeit von der Art der externen Nutzung erhoben und ergibt sich durch Multiplikation des Bereitstellungsentgeltes mit dem zutreffenden Faktor gemäß Tabelle II.F.3: Art der externen Faktor, mit dem das Bereit- maximales Verwer- Nutzung stellungsentgelt zu multipli- tungsentgelt je Folge- zieren ist produkt/-dienst in EUR Viewingverwertungen (analoge Produkte oder digitale Produkte, z. B. im 0,10 240,00 Format PDF, wie Seen- verzeichnisse oder Seen- atlanten) Verwertung in Soft- wareprodukten 0,25 600,00 (z. B. Navigationssoftware oder -dienste) Tabelle II.F.3: Verwertungsentgelt für DiTiMV-Daten (3) Das Mindestverwertungsentgelt beträgt 50,00 EUR je Folgeprodukt/-dienst. Stand: 18.02.2019 24
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen III Glossar Bearbeitung, Umgestaltung Bearbeitungen und Umgestaltungen sind beispielsweise Veränderungen am Original, das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, die Übertragung in andere Werkstoffe oder - gattungen, die Transformation in andere Formate oder die Einordnung in andere Sachzusammenhänge. Diese Nutzungshandlungen selbst sind nicht lizenzpflichtig; hingegen sind z. B. die Nutzung von Bearbeitungen und Umgestaltungen im Intranet, deren Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung in der Regel lizenzpflichtig. Darstellungsdienste Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzei- gen. Sie schließen eine dauerhafte Datenspeicherung (Download) aus. Downloaddienste Downloaddienste ermöglichen das Herunterladen von und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff auf Kopien vollständiger Geodatensätze oder Teile solcher Sätze. Downloaddienste mit direktem Datenzugriff ermöglichen das Herunterladen von Datensätzen zum Zeitpunkt der Nutzung. Externe Nutzung Externe Nutzung ist jede Art von Weitergabe oder öffentlicher Zugänglichmachung von Geobasisdaten durch den Lizenznehmer an Dritte ohne oder mit Bearbeitung zu Folgeprodukten oder Folgediensten. Folgedienste Folgedienste sind Dienste des Lizenznehmers, welche die Geobasisdaten direkt oder indi- rekt in erkennbarer oder nicht erkennbarer Form verwenden bzw. welche die Geodatendienste des Lizenzgebers in andere Sachzusammenhänge einordnen. Hierbei handelt es sich z. B. um kundenbezogene Dienste wie Navigationshilfen oder die Aufbereitung und Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen auf der Grundlage von Geobasisdaten. Folgeprodukte Folgeprodukte sind analoge und digitale Produkte des Lizenznehmers, welche die Geoba- sisdaten direkt oder indirekt in erkennbarer oder nicht erkennbarer Form verwenden. Sie entstehen z. B. durch Bearbeitung von Geobasisdaten, Anreicherung von Geobasisdaten mit Geofachdaten oder Verknüpfung von Geobasisdaten mit einer Software. Interne Nutzung Interne Nutzung ist jede Nutzung von Geobasisdaten innerhalb des Privat- oder Geschäftsbereiches des Lizenznehmers. Zum Privatbereich des Lizenznehmers gehört auch ein abgegrenzter Kreis von Personen, denen der Lizenznehmer persönlich verbunden ist. Interne Nutzungshandlungen sind insbesondere die Bearbeitung, Umgestaltung, Vervielfältigung von Geobasisdaten oder deren Verwendung in einem Intranet. Die für die interne Nutzung aufgrund gesetzlicher Vorschriften lizenzpflichtigen Nutzungen (Vervielfältigung und Verwendung in einem Intranet) werden als „Recht zur internen Nutzung“ bezeichnet. Intranet Ein Intranet bezeichnet ein nicht öffentliches Computernetzwerk, das der Information und Kommunikation innerhalb eines Unternehmens bzw. einer Organisation dient. Die Nutzung von Geobasisdaten im Intranet umfasst daher deren Zugänglichmachung in einem nicht öffentlichen Computernetzwerk. Diese Nutzungshandlungen sind in der Regel lizenzpflichtig. Stand: 18.02.2019 25
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Offline-Bereitstellung Die Offline-Bereitstellung umfasst jede nicht netzgebundene Bereitstellung analoger und digitaler Geobasisdaten (z. B. auf dem Postweg). Online-Bereitstellung Die Online-Bereitstellung umfasst die automatisierte Bereitstellung von Daten über eine E- Shop-Funktionalität oder über Dienste (z. B. nach Artikel 11 der INSPIRE-Richtlinie). Präsentationsausgaben Präsentationsausgaben sind konfektionierte Produkte in analoger Form (z. B. Druckausgaben Topographischer Karten im Standardformat (Blattschnitt), Plotausgaben nach individueller Kundenanforderung) oder Druckdateien ohne Georeferenzierung (z. B. PDF) möglichst in automatisiert erzeugter Darstellung. Verbreitung Verbreitung ist das Anbieten sowie in Verkehr bringen des Originals oder von Vervielfältigungsstücken in körperlicher Form. Verbundene Unternehmen Verbundene Unternehmen liegen vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Anmerkung: entnommen aus §§ 290 und § 271 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) und §§ 15 und 16 des Aktiengesetzes (AktG). Vervielfältigung Vervielfältigung ist die Herstellung von (körperlichen) Vervielfältigungsstücken wie beispielweise das Digitalisieren oder Scannen von Präsentationsausgaben oder das Brennen digitaler Daten auf Datenträger. Diese Nutzungshandlung ist in der Regel lizenzpflichtig; insbesondere für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch bestehen gesetzliche Ausnahmen. Weitergabe Weitergabe im Sinne dieser Entgeltvorschrift ist jede Verbreitung, Versendung, Veröffentli- chung oder öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Stand: 18.02.2019 26
Anlage 1 Entgelte für die Abgabe von Präsentationsausgaben Topographischer Karten und Ge- bietskarten, historischer topographischer Karten, ATKIS-Digitaler Orthophotos (DOP) und Luftbilddaten 1 Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt) 1.1 Topographische Karten Kartenwerk Name in Kurz- Ausgabe Entgelt pro form Kartenblatt in EUR Topographische Karte 1:25.000 TK25 farbiger Druck, 5,00 plano oder gefaltet Topographische Karte 1:50.000 TK50 Topographische Karte 1:100.000 TK100 Tabelle 1 – Entgelte für Topographische Karten 1.2 Topographische Gebietskarten Kartenwerk Name in Kurz- Ausgabe Entgelt pro form Kartenblatt in EUR Topographische Karte 1:25.000 – TK25UKSN farbiger Druck, 8,00 Umgebung von Schwerin plano Kartenset 1:25.000 SET25UK farbiger Druck, 12,00 Topographische Karte – Umgebung plano von Schwerin – und Specialkarte der Umgegend von Schwerin Kreiskarte 1:100.000 KK100 farbiger Druck, 6,90 plano oder gefaltet Übersichtskarte 1:250.000 UEK250MV farbiger Druck, 5,40 Mecklenburg-Vorpommern plano oder gefaltet farbiger Druck, Straßenkarte 1:250.000 SK250MV 5,40 plano oder gefaltet Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungskarte 1:250.000 VK250MV farbiger Druck, 5,40 Mecklenburg-Vorpommern plano oder gefaltet Verwaltungskarte 1:250.000 VKE250MV einfarbiger Plot, 20,00 Mecklenburg-Vorpommern plano aktuelle Ausgabe Sonderausgabe KLWK250MV farbiger Plot, 29,00 Karte der Landtagswahlkreise plano 1:250.000 Mecklenburg-Vorpommern Sonderausgabe KBTWK250MV farbiger Plot, 29,00 Karte der Bundestagswahlkreise plano 1:250.000 Mecklenburg-Vorpommern Stand: 18.02.2019 1
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