Entgelte für die Abgabe und Nutzung von Erzeugnissen und für Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im ...

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Entgelte für die Abgabe und Nutzung von Erzeugnissen
und für Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermes-
sungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Ver-
waltung Mecklenburg-Vorpommern

(Entgelte Geobasisdaten LAiV – Amt für Geoinformation,
Vermessungs- und Katasterwesen)

Stand: 18.02.2019
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Inhaltsübersicht                                                                                                               Seite

I       Grundsätze .................................................................................... 3
1       Berechnungsgrundlagen................................................................................ 3
1.1     Regelungsgegenstand .................................................................................................. 3
1.2     Aktualisierung ............................................................................................................... 3

2       Bereitstellung .................................................................................................. 4

3       Nutzung............................................................................................................ 4
3.1     Interne Nutzung ............................................................................................................ 4
3.2     Externe Nutzung ........................................................................................................... 5
        3.2.1 Grundsätzliches ................................................................................................ 5
        3.2.2 Weitergabe von Geobasisdaten ohne Bearbeitung (Wiederverkauf) ............... 5
        3.2.3 Weitergabe von Geobasisdaten mit Bearbeitung (Veredelung) in
               Folgeprodukten und Folgediensten................................................................... 6

4       Entgeltermäßigungen und -befreiungen ....................................................... 7

II      Produktbereiche ............................................................................ 8
Teil A – Topographische Geobasisdaten ................................................................ 8

1       Gegenstand ..................................................................................................... 8

2       Entgelte ............................................................................................................ 8
2.1     Präsentationsausgaben ................................................................................................ 8
2.2     ATKIS-Daten................................................................................................................. 9
        2.2.1 ATKIS-Digitale Landschaftsmodelle (DLM) ....................................................... 9
        2.2.2 ATKIS-Digitale Geländemodelle (DGM) .......................................................... 10
        2.2.3 ATKIS-Digitale Orthophotos (DOP)................................................................. 11
        2.2.4 ATKIS-Digitale Topographische Karten (DTK) ................................................ 12
2.3     Digitale topographische Gebietskarten ....................................................................... 12
        2.3.1 Digitale Kreiskarte 1:100.000 (DKK100) ......................................................... 12
        2.3.2 Digitale Übersichtskarten und Übersichten Mecklenburg-Vorpommern ......... 13
2.4     Digitale Oberflächendaten .......................................................................................... 13
        2.4.1 Digitale Oberflächenmodelle (DOM) ............................................................... 13
        2.4.2 Rohdaten aus dem Airborne Laserscanning (ALS-Daten) .............................. 14
        2.4.3 3D-Gebäudemodelle ....................................................................................... 14
2.5     Luftbilddaten ............................................................................................................... 15
        2.5.1 Luftbilddaten mit Orientierungsparametern ..................................................... 15
        2.5.2 Luftbilddaten ohne Orientierungsparameter.................................................... 15
2.6     Luftsichtbare Passpunkte (LuPa)................................................................................ 16
2.7     Datenaufbereitungsentgelte für topographische Geobasisdaten ................................ 16
2.8     Datensätze historischer Topographischer Karten und Gebietskarten ........................ 16
2.9     Verzeichnis der Ortschaften Mecklenburg-Vorpommern (VzOMV) ............................ 17
Stand: 18.02.2019                                                                                                                     1
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teil B – Geodätische Basisdaten ........................................................................... 18

1        Gegenstand ................................................................................................... 18

2        Entgelte .......................................................................................................... 18
2.1      Daten des SAPOS .................................................................................................... 18
2.2      Daten des AdV-Quasigeoids ...................................................................................... 18
2.3      Programmsystem TRAFO .......................................................................................... 19
2.4      Datum-Gitternetzdatei (MV) ........................................................................................ 19

Teil C – Digitale Reproduktion................................................................................ 20

1        Grundsätzliches ............................................................................................ 20

2        Digitalisieren analoger Vorlagen (Scannen) ............................................... 20

3        Analoge Ausgabe .......................................................................................... 21

4        Kopien ab dem Format DIN A3+ ................................................................... 21

Teil D – Vorschriften ................................................................................................ 22

Teil E – Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) ...................... 22

Teil F – Geofachdaten ............................................................................................. 23

1        Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV) ....................... 23
1.1      Interne Nutzung .......................................................................................................... 23
1.2      Externe Nutzung ......................................................................................................... 23

III – Glossar ........................................................................................... 25

Anlage 1       Entgelte für die Abgabe von Präsentationsausgaben Topographischer Karten
               und Gebietskarten, historischer topographischer Karten, ATKIS-Digitaler
               Orthophotos (DOP) und Luftbilddaten
Anlage 2       Entgelte für die Abgabe von Vorschriften des Ministeriums für Inneres und
               Europa Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 18.02.2019                                                                                                                   2
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

I            Grundsätze
1            Berechnungsgrundlagen

1.1          Regelungsgegenstand

(1)      Die Vorschrift „Entgelte für die Bereitstellung und Nutzung von Erzeugnissen und für
         Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Lan-
         desamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Entgelte Geobasisdaten
         LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen)“ enthält Regelun-
         gen für
             die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geobasisdaten der
              Landesvermessung (topographische Geobasisdaten, Präsentationsausgaben und
              geodätische Basisdaten nach Ziffer II, Teile A und B),
             Leistungen der Digitalen Reproduktion nach Ziffer II, Teil C,
             die Abgabe von Vorschriften nach Ziffer II, Teil D,
             die Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) nach Ziffer II, Teil E
              und
             die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geofachdaten nach Ziffer II, Teil
              F.

(2)      Für die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geobasisdaten der
         Landesvermessung wurden für bundeseinheitliche Produkte die Regelungen der AdV1-
         Gebührenrichtlinie übernommen.

(3)      Für die Bereitstellung und das Recht zur Nutzung von Geobasisdaten der
         Landesvermessung werden Entgelte ausgehend von Nr. 3 (Nutzung) auf Grundlage
         der Entgeltfestlegungen nach Ziffer II, Teile A und B, erhoben.

(4)      Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Kosten für Datenträger sind für den
         Standardfall der Datenabgabe in den Entgelten enthalten.

(5)      Die in der Entgeltvorschrift aufgeführten Entgelte enthalten nicht die gesetzliche
         Umsatzsteuer.

1.2          Aktualisierung

Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil A, sind die für die
Erstbereitstellung zum Zeitpunkt des Update-Bezugs geltenden Entgelte mit dem vom
Aktualisierungszyklus abhängigen Faktor gemäß nachfolgender Tabelle zu multiplizieren.

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    AdV: Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
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LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

         Aktualisierungszyklus                  Faktor
         bezogen auf die letzte
          Datenabgabe, bis zu

            einem viertel Jahr                  0,045
           einem halben Jahr                     0,09
               einem Jahr                        0,18
               zwei Jahren                       0,36
               drei Jahren                       0,54
               vier Jahren                       0,72
               fünf Jahren                       0,90
           mehr als fünf Jahre                   1,00
      Tabelle I.1: Faktoren für die Aktualisierung

2        Bereitstellung

(1)   Für die Offline-Bereitstellung von Geobasisdaten der Landesvermessung werden
      Entgelte nach den Regelungen von Ziffer II, Teile A und B, unter Berücksichtigung der
      zutreffenden Regelungen nach Ziffer I, Nr. 1 (Berechnungsgrundlagen) erhoben
      (Bereitstellungsentgelte).

(2)   Bei Online-Bereitstellung von Geobasisdaten über Downloaddienste wird das
      Bereitstellungsentgelt gemäß Absatz 1 erhoben verbunden mit der Berechtigung, die
      Geobasisdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren mittels Downloaddienst
      herunterladen zu dürfen (Pauschalentgelt). Ziffer I, Nr. 1.2 findet keine Anwendung.

(3)   Die Online-Bereitstellung von Geobasisdaten über Darstellungsdienste erfolgt
      geldleistungsfrei, soweit in dieser Vorschrift nichts Anderes geregelt ist.

(4)   Die Online-Bereitstellung von INSPIRE-interoperablen Geobasisdaten über
      Darstellungs- und Downloaddienste erfolgt geldleistungsfrei, soweit in dieser Vorschrift
      nichts Anderes geregelt ist.

3        Nutzung

3.1      Interne Nutzung

(1)   Die Bereitstellung nach Nr. 2 beinhaltet das Recht zur internen Nutzung durch den
      Lizenznehmer.
(2)   Für das Recht zur internen Nutzung durch mit dem Lizenznehmer verbundene
      Unternehmen wird das Entgelt nach Nr. 2 mit folgenden Faktoren multipliziert:

             Anzahl der mit dem                          Faktor
         Lizenznehmer verbundenen
                Unternehmen

             bis einschließlich zwei                      1,5
                 mehr als zwei                            2,5
      Tabelle I.2: Faktoren für die Nutzung durch verbundene Unternehmen

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3.2        Externe Nutzung

3.2.1      Grundsätzliches

(1)     Mit der Bereitstellung nach Nr. 2 gilt das Recht für folgende externe Nutzungen der
        Daten und Dienste durch den Lizenznehmer als erteilt:

          Nr.   externe Nutzung

           1     Weitergabe an einen Auftragnehmer, soweit und solange dies zur internen Nutzung
                 erforderlich ist
           2     Weitergabe oder Veröffentlichung, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist
                 (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, sonstige Planungsverfahren,
                 Baugenehmigungsverfahren)
           3     Weitergabe im Rahmen der Kreditbeschaffung
           4     Veröffentlichung für kulturelle oder heimatkundliche Zwecke, soweit durch die
                 Veröffentlichung keine Gewinne erzielt werden (z. B. Ortschroniken, Festschriften)
           5     Veröffentlichung in Presse und Fernsehen im Rahmen der aktuellen
                 Berichterstattung
           6     Veröffentlichung im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden
                 Arbeiten (z. B. Fach-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertationen)
                 einschließlich der Veröffentlichung der Arbeiten, auch auszugsweise, als PDF-
                 Dokument in öffentlichen Netzen; Kommerzielle oder gutachterliche Nutzung sind
                 ausgeschlossen
           7     Nutzung zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken im Klassenverband oder Kursen
           8     Präsentation auf Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen u. dgl., an denen der
                 Lizenznehmer als Aussteller, Vortragender oder Veranstalter teilnimmt
           9     Präsentation in Form von Hinweis- und Schautafeln, sofern dieses im öffentlichen
                 Interesse liegt und der Zugang zu den Tafeln geldleistungsfrei ist (z. B. Aufsteller
                 an Wanderwegen)
          10     Veröffentlichung in Form von Rasterdaten im Internet, wenn der Zugang zur
                 Internetseite geldleistungsfrei möglich ist, die Daten je vom Lizenznehmer
                 verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen
                 Bildern zu je maximal einer Million Pixel nicht überschreiten und eine vorgegebene
                 Quellenangabe sowie ein Link auf die Interseite der bereitstellenden Vermessungs-
                 und Geoinformationsbehörde erbracht werden. Die Regelung gilt sinngemäß auch
                 für andere Medien (analoge Medien, Druckdateien)
          11     Weitergabe oder Veröffentlichung von Geobasisdaten mit oder ohne Bearbeitung in
                 Darstellungsdiensten nach § 16 Absatz 2 GeoVermG M-V durch Verwaltungen des
                 Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte im Rahmen der
                 Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI-MV)
          12     kostenfreie Weitergabe von analogen ausschnittsweisen Vervielfältigungen
                 („Ausdrucke, Flyer“) bis zum Format DIN A3
        Tabelle I.3: Genehmigungs- und geldleistungsfreie externe Nutzungen

(2)     Für darüber hinausgehende externe Nutzungen wird ein Entgelt nach den Nrn. 3.2.2
        oder 3.2.3 erhoben (Verwertungsentgelt).

3.2.2      Weitergabe von Geobasisdaten ohne Bearbeitung (Wiederverkauf)

(1)     Für die Bereitstellung und das Recht zur Weitergabe digitaler Geobasisdaten ohne
        Bearbeitung (Wiederverkauf) wird nur im Falle der Offline-Bereitstellung der
        Geobasisdaten ein jährliches Entgelt in Höhe von 5 v. H. des Bereitstellungsentgeltes
        nach Nr. 2 erhoben. Nr. 1.2 (Aktualisierung) findet keine Anwendung.

(2)     Für jeden Wiederverkaufsfall wird vom Lizenznehmer (Vertriebspartner) ein
        Verwertungsentgelt erhoben, dessen Höhe sich aus der Multiplikation des Entgeltes
        nach Nr. 2 Abs. 1 mit dem Faktor 0,6 ergibt.

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(3)   Für die Weitergabe von Ausschnitten aus online bereitgestellten topographischen
      Geobasisdaten, die jeweils das Format von 0,20 m x 0,20 m nicht überschreiten, wird
      vom Lizenznehmer (Vertriebspartner) ein pauschales Verwertungsentgelt in Höhe von
      1.000,00 EUR pro Kalenderjahr erhoben.

3.2.3 Weitergabe von Geobasisdaten mit Bearbeitung (Veredelung) in Folgeprodukten
      und Folgediensten

(1)   Für die erstmalige Bereitstellung digitaler Geobasisdaten wird ein Entgelt nach Nr. 2
      bis maximal 5.000,00 EUR erhoben. Ab dem zweiten Jahr wird bei Offline-
      Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten ein Entgelt nach Nr. 2 in Verbindung mit Nr.
      1.2 bis maximal 900,00 EUR erhoben.

(2)   Für das Recht zur Verwertung offline oder mittels Downloaddienst bereitgestellter
      Geobasisdaten in Folgeprodukten oder Folgediensten, die über die unter Nr. 3.2.1
      aufgeführten Nutzungen hinausgehen, wird ein jährliches Verwertungsentgelt nach
      Tabelle I.4 erhoben. Nr. 1.2 findet keine Anwendung. Das Mindestverwertungsentgelt
      beträgt 50,00 EUR.

            Folgenutzungen mit              Verwertungsentgelt in
         Bearbeitung (Folgeprodukt,        v. H. des Entgeltes nach
                Folgedienst)                      Nr. 2 Abs. 1

                  eine bis drei                       10
                  mehr als drei                       20
      Tabelle   I.4:   Verwertungsentgelt für externe      Nutzung   in
                       Folgeprodukten und Folgediensten

(3)   Wird nach Beendigung einer zeitlich befristeten Lizenz nach Abs. 2 eine fortgesetzte
      Nutzung der bis zum Ende des Lizenzzeitraums bereitgestellten Daten vereinbart, wird
      folgendes gestaffeltes Entgelt als Einmalbetrag erhoben:
            für das erste Jahr einer fortgesetzten Nutzung   80 v. H.
            für das zweite Jahr einer fortgesetzten Nutzung 50 v. H.
            für das dritte Jahr einer fortgesetzten Nutzung  35 v. H.
            ab dem vierten Jahr einer fortgesetzten Nutzung 0 v. H.
      des jährlichen Entgeltes nach Abs. 2.

(4)   Für das Recht zur Weitergabe von geldleistungsfrei zugänglichen Darstellungsdiensten
      der Geobasisdaten mittels Einbinden der Darstellungsdienste in Internetseiten oder in
      Applikationen (Apps) des Lizenznehmers in Verbindung mit thematischen
      Informationen wird kein Verwertungsentgelt erhoben.

(5)   Für das Recht zur Weitergabe von geldleistungspflichtig zugänglichen
      Darstellungsdiensten der Geobasisdaten mittels Einbinden der Darstellungsdienste in
      Internetseiten oder in Applikationen (Apps) des Lizenznehmers in Verbindung mit
      thematischen Informationen wird pro Dienst, Internetseite und Kalenderjahr ein
      Verwertungsentgelt in Höhe von 200,00 EUR erhoben. Bei Lizenzierungen ab dem
      01.07. eines Kalenderjahres beträgt das Verwertungsentgelt für das erste Kalenderjahr
      50 v. H. des Entgeltes nach Satz 1.

(6)   Die Regelungen der Abs. 1 bis 5 gelten nicht für Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil B,
      Nr. 2.1.

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LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

(7)   Für das Recht zur Weitergabe von Auszügen aus online über Darstellungsdienste
      bereitgestellten Geobasisdaten als Folgeprodukt in analoger Form (z. B. im Rahmen
      von Gutachten oder Exposés) wird ein pauschales Verwertungsentgelt in Höhe von
      200,00 EUR pro Kalenderjahr erhoben. Bei Lizenzierungen ab dem 01.07. eines
      Kalenderjahres beträgt das Verwertungsentgelt für das erste Kalenderjahr 50 v. H. des
      Entgeltes nach Satz 1.

4         Entgeltermäßigungen und -befreiungen

(1)   Entgelte werden nicht erhoben für Amtshandlungen des LAiV – Amt für Geoinforma-
      tion, Vermessungs- und Katasterwesen, die der Bereitstellung von Geobasisdaten
      nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.2 bis 2.6 und 2.8 sowie nach Ziffer II, Teil B, an
      Verwaltungen des Landes zur Erhebung und Führung von Geobasis- und
      Geofachinformationen dienen.

(2)   Entgelte werden nicht erhoben für Amtshandlungen des LAiV – Amt für Geoinforma-
      tion, Vermessungs- und Katasterwesen, die der Bereitstellung von Geobasisdaten
      nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.2 bis 2.6 und 2.8 sowie nach Ziffer II, Teil B, an
      Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zur
      Erhebung und Führung von Geobasis- und Geofachinformationen dienen. Die
      Bereitstellung von Geobasisdaten nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.4.2, 2.5 und 2.6 erfolgt
      hierbei ausschließlich projektbezogen.

(3)   Die Entgeltbefreiung nach den Absätzen 1 und 2 gilt grundsätzlich nur bei
      Bereitstellung der Daten und Dienste im Abgabestandard und für die interne Nutzung.

(4)   Die Entgeltbefreiung nach den Absätzen 1 und 2 gilt nicht, sofern die genannten
      Stellen
          die Daten und Dienste im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nutzen oder
          berechtigt sind, die Kosten für die Nutzung der Daten und Dienste Dritten
           aufzuerlegen.

(5)   Die Entgeltbefreiung nach den Absätzen 1 und 2 besteht nicht für Sondervermögen,
      Landesbetriebe und öffentlich-rechtliche Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist.

(6)   Haben Stellen der öffentlichen Verwaltung das Recht zur internen Nutzung topographi-
      scher Geobasisdaten erhalten, dürfen sie diese in Form von Vervielfältigungen oder
      Folgediensten in Verbindung mit thematischen Informationen weitergeben, soweit
      dieses im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten erfolgt.

(7)   Entgelte werden nicht erhoben für die Bereitstellung und das Recht zur internen
      Nutzung von digitalen Geobasisdaten der Landesvermessung an Hochschulen und
      Forschungseinrichtungen ausschließlich für Forschungszwecke. Kommerzielle oder
      gutachterliche Nutzung ist hierbei ausgeschlossen.

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LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

II       Produktbereiche
Teil A – Topographische Geobasisdaten

1        Gegenstand

(1)   Amtliche topographische Geobasisdaten umfassen die Produktgruppen des Amtlichen
      Topographisch-Kartographischen   Informationssystems   (ATKIS)    und   weitere
      topographische Geobasisdaten.

(2)   Standard-Lagebezugssystem ist das ETRS89 (UTM-Abbildung, Zone 33). Standard-
      Höhenbezugssystem ist das DHHN2016 (NHN-Höhen, Amsterdamer Pegel). Für
      Datenbestände, die noch nicht auf DHHN2016 umgestellt wurden, bleibt bis zum
      Abschluss der Umstellungsarbeiten das DHHN92 Standard-Höhenbezugssystem.

(3)   Die aufgeführten Bereitstellungsentgelte gelten grundsätzlich nur für Datenbereit-
      stellungen im Produkt- bzw. Abgabestandard. Für Datenbereitstellungen, die vom
      Standard     abweichen,    wird    zusätzlich    zum      Bereitstellungsentgelt ein
      Datenaufbereitungsentgelt nach dieser Entgeltvorschrift erhoben.

(4)   Für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung von Datensätzen
      topographischer Geobasisdaten werden Entgelte nach Nr. 2.2 bis 2.8 erhoben. Das
      Mindestentgelt beträgt 50,00 EUR pro Auftrag.

(5)   Zur Berechnung der Entgelte für Datensätze werden, soweit zutreffend, die Teilbeträge
      je Flächen- bzw. Objektstaffel ermittelt und anschließend addiert.

(6)   Die Faktoren für die Aktualisierung digitaler Geobasisdaten nach Ziffer I, Nr. 1.2, finden
      Anwendung für die Bereitstellung von Datensätzen nach Ziffer II, Teil A, Nr. 2.2 bis 2.4.

2        Entgelte

2.1      Präsentationsausgaben

Für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung von Präsentationsausgaben
werden Entgelte gemäß der nachstehenden Tabelle erhoben:

                  Ausgabe / Produktgruppe                         Entgelt

      Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt) –
                                                           gemäß Anlage 1, Nr. 1.1
      Topographische Karten

      Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt)–
                                                           gemäß Anlage 1, Nr. 1.2
      Topographische Gebietskarten

      Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt) –
                                                           gemäß Anlage 1, Nr. 1.3
      Historische topographische Karten

      Plotausgaben Topographischer Karten und
      Gebietskarten sowie historischer topographischer     gemäß Anlage 1, Nr. 2.1
      Karten nach individueller Kundenanforderung

      Plotausgaben von ATKIS-Digitalen Orthophotos
      (DOP) und Luftbilddaten nach individueller           gemäß Anlage 1, Nr. 2.2
      Kundenanforderung

      Tabelle II.A.1: Entgelte für Präsentationsausgaben

Stand: 18.02.2019                                                                             8
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

2.2      ATKIS-Daten

ATKIS-Daten bestehen aus den nachfolgend aufgeführten Produktgruppen:

                             Produktgruppe                     Kurzbezeichnung

        ATKIS-Digitale Landschaftsmodelle (DLM)                   Basis-DLM
                                                              DGM1, DGM2, DGM5,
        ATKIS-Digitale Geländemodelle (DGM)
                                                             DGM10, DGM25, DGM50
        ATKIS-Digitale Orthophotos (DOP)                     DOP10, DOP20, DOP40
                                                                DTK10, DTK25,
        ATKIS-Digitale Topographische Karten (DTK)
                                                                DTK50, DTK100
        Tabelle II.A.2: Produktgruppen der ATKIS-Daten

2.2.1        ATKIS-Digitale Landschaftsmodelle (DLM)

(1)     Für ATKIS-DLM-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

        Landschaftsmodelle                   Basis-DLM

        Flächenstaffel                  Entgelt pro km² in
        Landschaftsfläche [km²]               EUR
        bis einschließlich      500             7,50

        über                     500
                                                3,75
        bis                    5.000

        über                   5.000
                                               1,875
        bis                   25.000

        Maximalbetrag in EUR
                                              33.000
        („Landesdeckelbetrag“)

        Tabelle II.A.3: Entgelte für ATKIS-DLM-Datensätze

(2)     Bei der Abgabe einzelner Objektartenbereiche der ATKIS-DLM-Datensätze sind die
        Entgelte aus Absatz 1 mit dem entsprechenden Wertigkeitsfaktor zu multiplizieren:
        a)   Siedlung            0,35
        b)   Verkehr             0,35
        c)   Vegetation          0,15
        d)   Gewässer            0,10
        e)   Gebiete             0,05

(3)     Bei der Abgabe von Teilmengen einzelner Objektartenbereiche wird ein Entgelt
        entsprechend dem Verhältnis der Teilmengen zur vollständigen Datenmenge des
        betreffenden Objektartenbereiches erhoben. Grundlage für die Entgeltberechnung
        bildet die geltende Übersicht der „Teilmengen Objektartenbereiche ATKIS“.

(4)     Die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Digitalen Verwaltungsgrenzen Mecklenburg-Vor-
        pommern (DVGMV) werden als Landesdatensatz gemäß nachfolgender Tabelle abge-
        geben.

Stand: 18.02.2019                                                                       9
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

                               DVGMV

        Bereitstellung als           Entgelt in EUR

        Datensatz offline                 50,00

        Downloaddienst
                                        entgeltfrei

        Darstellungsdienst

        Tabelle II.A.4: Entgelte für die DVGMV

2.2.2      ATKIS-Digitale Geländemodelle (DGM)

(1)     Für ATKIS-DGM-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

        Geländemodell                DGM1         DGM2          DGM5      DGM10        DGM25    DGM50

        Gitterweite                    1m             2m          5m       10 m        25 m      50 m
        Flächenstaffel Land-
                                                              Entgelt pro km² in EUR
        schaftsfläche [km²]
        bis einschließlich    500      80,00          50,00       20,00      10,00      4,00

        über                   500
                                       40,00          25,00       10,00       5,00      2,00    50,00
        bis                  5.000
                                                                                                EUR pro
                                                                                                Auftrag
        über              5.000
                                       20,00          12,50        5,00       2,50      1,00
        bis              25.000

                                                                                                 50,00
        Maximalbetrag in EUR
                                     352.100      220.100       88.000     44.000      17.600   EUR pro
        („Landesdeckelbetrag“)
                                                                                                Auftrag
        Tabelle II.A.5: Entgelte für ATKIS-DGM-Datensätze

(2)     Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in mehreren
        Datenformaten beantragt, ist für das erste Datenformat das volle Entgelt zu entrichten.
        Für jedes weitere Datenformat gilt eine Ermäßigung des entsprechenden Entgeltes um
        50 v. H.

Stand: 18.02.2019                                                                                         10
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

2.2.3      ATKIS-Digitale Orthophotos (DOP)

(1)     Für ATKIS-DOP-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

        Orthophotos                      DOP10               DOP20             DOP40 oder gerin-
                                                                               gere Bodenauflö-
                                                                                     sung
        Flächenstaffel
        Landschaftsfläche                             Entgelt pro km² in EUR
        [km²]
        bis einschließlich     500        13,50                9,00                   6,00

        über                    500
                                           6,75                4,50                   3,00
        bis                   5.000

        über                  5.000
                                          3,375                2,25                   1,50
        bis                  25.000

        Maximalbetrag in EUR
                                         59.400              39.600                 26.400
        („Landesdeckelbetrag“)

        Tabelle II.A.6: Entgelte für ATKIS-DOP-Datensätze

(2)     Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in verschiedenen
        DOP-Arten, Bodenauflösungen, Datenformaten, Bezugssystemen oder DOP-
        Jahrgängen beantragt, ist nur für den ersten Datenbestand das volle Entgelt zu
        entrichten. Für jeden weiteren Datenbestand gilt eine Ermäßigung des entsprechenden
        Entgeltes um 50 v. H. Als erster Datenbestand ist immer derjenige mit dem höchsten
        Entgelt zu werten.

(3)     Die Bereitstellung und Nutzung von DOP10 setzt voraus, dass der Lizenznehmer dem
        LAiV auf Grund möglicher datenschutzrechtlicher Belange sein berechtigtes Interesse
        und den Verwendungszweck der Daten darlegt.

(4)     Für True Digitale Orthophotos (TrueDOP) werden in                      Abhängigkeit   ihrer
        Bodenauflösung Entgelte nach den Absätzen 1 und 2 erhoben.

(5)     Für Bildbasierte Digitale Oberflächenmodelle (BDOM) werden in Abhängigkeit ihrer
        Bodenauflösung Entgelte in Höhe des 1,5-fachen der Entgelte nach den Absätzen 1
        und 2 erhoben.

Stand: 18.02.2019                                                                                  11
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

2.2.4      ATKIS-Digitale Topographische Karten (DTK)

(1)     Für ATKIS-DTK-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

                                        DTK10        DTK25         DTK50        DTK100
                 Kartenwerk

              Flächenstaffel
                                                    Entgelt pro km² in EUR
          Landschaftsfläche [km²]
        bis einschließlich     500        4,00          1,00         0,30

        über                    500
                                          2,00          0,50         0,15      50,00 EUR
        bis                   5.000
                                                                               pro Auftrag
        über                  5.000
                                          1,00          0,25        0,075
        bis                  25.000

        Maximalbetrag in €                                                     50,00 EUR
                                        17.600        4.400         1.300
        („Landesdeckelbetrag“)                                                 pro Auftrag

        Tabelle II.A.7: Entgelte für ATKIS-DTK-Datensätze

2.3        Digitale topographische Gebietskarten

2.3.1      Digitale Kreiskarte 1:100.000 (DKK100)

Für die Bereitstellung von Datensätzen der Digitalen Kreiskarte 1:100.000 wird folgendes
Entgelt erhoben.

        Datensatz DKK100                                   Entgelt in EUR
                                                            pro Auftrag

        Landkreis Ludwigslust-Parchim und
        Landeshauptstadt Schwerin

        Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

        Landkreis Nordwestmecklenburg und
        Landeshauptstadt Schwerin                                50,00

        Landkreis Rostock und Hansestadt Rostock

        Landkreis Vorpommern-Rügen

        Landkreis Vorpommern-Greifswald

        Tabelle II.A.8: Entgelt für Datensätze der Digitalen Kreiskarte 1:100.000

Stand: 18.02.2019                                                                            12
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

2.3.2    Digitale Übersichtskarten und Übersichten Mecklenburg-Vorpommern

Die Bereitstellung der Digitalen Übersichtskarten 1:250.000 und 1:750.000 Mecklenburg-
Vorpommern sowie der Digitalen Übersichten 1:1.000.000 Mecklenburg-Vorpommern erfolgt
zu folgenden Bedingungen:

         Bereitstellung                               Entgelt in EUR
         Downloaddienst                                  entgeltfrei
         Datensatz offline                           50,00 pro Auftrag
        Tabelle II.A.9: Entgelte für Datensätze digitaler Übersichtskarten und Übersichten

2.4        Digitale Oberflächendaten

2.4.1      Digitale Oberflächenmodelle (DOM)

(1)     Für DOM-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

        Oberflächenmodell              DOM1              DOM2

        Gitterweite                     1m                2m
        Flächenstaffel Land-
                                       Entgelt pro km² in EUR
        schaftsfläche [km²]
        bis einschließlich    500        80,00            50,00

        über                   500
                                         40,00            25,00
        bis                  5.000

        über              5.000
                                         20,00            12,50
        bis              25.000

        Maximalbetrag in EUR
                                      352.100           220.100
        („Landesdeckelbetrag“)

        Tabelle II.A.10: Entgelte für DOM-Datensätze

(2)     Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in mehreren
        Datenformaten oder Bezugssystemen beantragt, ist für den ersten Datenbestand das
        volle Entgelt zu entrichten. Für jeden weiteren Datenbestand gilt eine Ermäßigung des
        entsprechenden Entgeltes um 50 v. H.

Stand: 18.02.2019                                                                            13
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

2.4.2      Rohdaten aus dem Airborne Laserscanning (ALS-Daten)

(1)     Für ALS-Datensätze werden Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

        Bezeichnung                  KB1            KB1           KB2          KB2
                                                     +                          +
                                                    KNB1                       KNB2
        Punktdichte
        (beim Airborne Laser-
                                      ≥ 2 Punkte/m²                < 2 Punkte/m²
        scanning abgesetzte
        Punkte/m²)
        Flächenstaffel
        Landschaftsfläche                          Entgelt pro km² in €
        [km²]

        bis einschließlich 500         60,00          80,00            37,50     50,00

        über              500
                                       30,00          40,00            18,75     25,00
        bis             5.000

        über            5.000
                                       15,00          20,00            9,375     12,50
        bis            25.000

        über           25.000            7,50         10,00        4,6875          6,25

        Tabelle II.A.11: Entgelte für ALS-Datensätze

(2)     Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in beiden
        Datenformaten beantragt, ist für das erste Datenformat das volle Entgelt zu entrichten.
        Für weitere Datenformate gilt eine Ermäßigung des jeweiligen Entgeltes um 50 v. H.

2.4.3      3D-Gebäudemodelle

(1)     Für Datensätze der 3D-Gebäudemodelle werden Entgelte gemäß nachfolgender Ta-
        belle erhoben.

        3D-Gebäudemodell               LoD1                LoD2

        Objektanzahl                 Entgelt pro Objekt in EUR

        bis einschließlich 1.000            0,27                0,65

        von              1.001
                                           0,135               0,325
        bis             10.000

        von             10.001
                                        0,0675                0,1625
        bis            100.000

        von            100.001
                                       0,03375              0,08125
        bis          1.000.000

        über         1.000.000        0,016875             0,040625

        Maximalbetrag in EUR
                                        31.500                75.600
        („Landesdeckelbetrag“)

        Tabelle II.A.12: Entgelte für Datensätze der 3D-Gebäudemodelle

Stand: 18.02.2019                                                                           14
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

(2)     Wird im Rahmen eines Auftrags für dasselbe Gebiet die Abgabe in mehreren
        Datenformaten beantragt, ist für das erste Datenformat das volle Entgelt zu entrichten.
        Für jedes weitere Datenformat gilt eine Ermäßigung des entsprechenden Entgeltes um
        50 v. H.

2.5        Luftbilddaten

2.5.1    Luftbilddaten mit Orientierungsparametern

(1)     Für Luftbilddaten mit Orientierungsparametern (ab Bildflugjahrgang 2004) werden
        Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben. Mit den Orientierungsparametern ist
        eine Lage- und Höhenauswertung im orientierten Luftbild/Luftbildmodell in einer
        Genauigkeit bis zu 0,5 m oder besser möglich.

        Luftbilddaten mit             Bodenauflösung        Bodenauflösung        Bodenauflösung
        Orientierungspara-                0,1 m                 0,2 m                 0,4 m
        metern                                                                     oder geringer
        Flächenstaffel;
        stereoskopisch aus-
                                                         Entgelt pro km² in EUR
        wertbare Landschafts-
        fläche [km²]
        bis einschließlich     500          20,25                 13,50                 9,00

        über                    500
                                           10,125                   6,75                4,50
        bis                   5.000

        über                  5.000
                                           5,0625                 3,375                 2,25
        bis                  25.000

        Tabelle II.A.13: Entgelte für Luftbilddaten mit Orientierungsparametern

(2)     Die Bereitstellung und Nutzung von Luftbilddaten der Bodenauflösung 0,1 m setzt
        voraus, dass der Lizenznehmer dem LAiV auf Grund möglicher datenschutzrechtlicher
        Belange sein berechtigtes Interesse und den Verwendungszweck der Daten darlegt.

2.5.2    Luftbilddaten ohne Orientierungsparameter

Für die Bereitstellung von Luftbilddaten ohne Orientierungsparameter wird ein Entgelt von
25,00 EUR pro Luftbild erhoben.

Stand: 18.02.2019                                                                                  15
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

2.6    Luftsichtbare Passpunkte (LuPa)

Für die Abgabe von Auszügen aus dem Nachweis der luftsichtbaren Passpunkte (LuPa) in
digitaler Form (PDF-Datei) wird ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

Auszug aus dem Nachweis der LuPA (PDF-Datei) pro Punkt-              Entgelt in EUR
gruppe, bestehend aus                                               pro Punktgruppe
Ausschnitt aus der Übersicht der LuPa 1:10.000
Luftbildausschnitt bzw. -ausschnittsvergrößerung
Kleinbildfotographie der LuPa-Punktgruppe
                                                                         25,00
Beschreibung (Skizze) der LuPa-Punktgruppe
Verzeichnis der LuPa-Koordinaten
Punktübersicht als ASCII-Datei (10-m-Genauigkeit)
Tabelle II.A.14: Entgelt für Auszüge aus dem Nachweis der LuPa

2.7      Datenaufbereitungsentgelte für topographische Geobasisdaten

Für die Aufbereitung von topographischen Geobasisdaten werden bei Abgabe abweichend
vom Standard zusätzlich zu den Entgelten für die Bereitstellung Datenaufbereitungsentgelte
gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

Leistung                                   Entgelt je Produkt,
                                        Aufbereitungsleistung und
                                             Auftrag in EUR

Datenaufbereitung von
                                                    45,00
topographischen Geobasisdaten

Tabelle II.A.15: Entgelt für die Aufbereitung von topographischen
                 Geobasisdaten

Erfordert die Datenaufbereitung von Geobasisdaten großer Landschaftsflächen (z. B. die
gesamte Landesfläche) die Aufteilung der Landschaftsfläche in mehrere Teilgebiete, wird die
Datenaufbereitung einer jeden Teilfläche als eigene Aufbereitungsleistung gewertet.

2.8      Datensätze historischer Topographischer Karten und Gebietskarten

(1)   Für Datensätze historischer Topographischer Karten und Gebietskarten wird ein
      Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

Stand: 18.02.2019                                                                       16
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

       Kartenwerk                                Entgelt in EUR pro Kartenblatt
                                                           (Datensatz)

       TK10H

       TK25M, TK25AS, TK25N

       TK50AS, TK50N
                                                               8,00
       KDR100EB, TK100AS, TK100N

       KK50MVH, KK100MVH

       UEK250MVH, SK250MVH,
       VK250MVH

      Tabelle II.A.16: Entgelt für historische Topographische Karten und Gebietskarten

2.9      Verzeichnis der Ortschaften Mecklenburg-Vorpommern (VzOMV)

 Bereitstellung                     Entgelt in EUR
 Download                           entgeltfrei
 Datensatz offline                  25,00
Tabelle II.A.17: Entgelt für das VzOMV

Stand: 18.02.2019                                                                        17
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teil B – Geodätische Basisdaten

1        Gegenstand

Amtliche geodätische Basisdaten umfassen die Daten des Satellitenpositionierungsdienstes
der deutschen Landesvermessung SAPOS® sowie geodätische Gitternetzdateien und
Transformationsprogramme zur Überführung von Lage- und Höhenkoordinaten in andere
Bezugssysteme.

2        Entgelte

2.1      Daten des SAPOS

(1)   Für die Nutzung von SAPOS werden in Abhängigkeit des genutzten Dienstes und der
      Zeitdauer der Nutzung Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

        Dienst       Taktrate        Einheit     Entgelt in EUR
                                                     150,00
          EPS         1 Hertz        entfällt
                                                    pro Jahr
         HEPS         1 Hertz        1 min             0,10
                                   1 min und
         GPPS        ≤ 1 Hertz                          0,20
                                   1 Station
                                   1 min und
         GPPS        > 1 Hertz                          0,80
                                   1 Station
        GPPS/                      1 min pro
                     ≤ 1 Hertz                          0,40
         VRS                         VRS
        GPPS/                      1 min pro
                     > 1 Hertz                          1,60
         VRS                         VRS
      Tabelle II.B.1: Entgelte für die Nutzung von SAPOS

(2)   Können SAPOS-Leistungen oder zusätzlich beantragte Leistungen nur nach dem
      Zeitaufwand abgerechnet werden, erfolgt dies nach der zum Zeitpunkt der
      Antragstellung geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen
      Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung – VermKostVO M-V).

(3)   Das Programmsystem WaV (Landeslizenz) zur Verarbeitung von Daten des SAPOS
      GPPS kann für eine Schutzgebühr von 50,00 EUR erworben werden.

(4)   Aufgabenträger nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 des Gesetzes über das amtliche
      Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz
      – GeoVermG M-V) können SAPOS HEPS und SAPOS GPPS für Vermessungen
      nach § 22 Abs. 4 GeoVermG M-V entgeltfrei nutzen. Eine Taktrate von > 1 Hertz bei
      SAPOS GPPS ist hierbei jedoch ausgeschlossen. Die Nutzung von SAPOS GPPS
      schließt die Nutzung des Programmsystems WaV (Landeslizenz) ein.

(5)   Für Betreiber von SAPOS-Referenzstationen ist der gegenseitige Austausch und die
      Nutzung von SAPOS-Daten ohne Kostenerhebung möglich.

2.2      Daten des AdV-Quasigeoids

Für die Abgabe des AdV-Quasigeoids, Teil Mecklenburg-Vorpommern, wird ein Entgelt
gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

Stand: 18.02.2019                                                                    18
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

                                                                      Entgelt in EUR
                             AdV-Quasigeoid                         (auch für mehrere
                                                                    Formate, einmalig)

      Datei der Quasigeoidundulationen                                     50,00
      ohne Verarbeitungsprogramm
      (in verschiedenen Formaten und für verschiedene
      Gerätehersteller)

      Datei der Quasigeoidundulationen                                    100,00
      mit Verarbeitungsprogramm

      Tabelle II.B.2: Entgelt für das AdV-Quasigeoid, Teil Mecklenburg-Vorpommern

2.3    Programmsystem TRAFO

(1)   Für die Abgabe des Programmsystems TRAFO wird ein Entgelt gemäß nachfolgender
      Tabelle erhoben.

                            Inhalt und Umfang                         Entgelt in EUR

      Programmsystem TRAFO                                                250,00

      Update (sofern verfügbar und die Bereitstellung der letzten          25,00
      Version über ein Jahr zurückliegt)

      Tabelle II.B.3: Entgelt für das Programmsystem TRAFO

(2)   Zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz über das amtliche Geoinforma-
      tions- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz –
      GeoVermG M-V) erhalten Aufgabenträger nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 GeoVermG M-V
      TRAFO kostenfrei.

2.4    Datum-Gitternetzdatei (MV)

      Für die Abgabe der Datum-Gitternetzdatei (MV) zur direkten Transformation von
      Koordinaten des ETRS 89 in das System 42/83 oder in das System RD 83 auf GNSS-
      Empfängern wird pro Systemübergang und Empfängertyp (für mehrere Hersteller
      verfügbar) ein Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle erhoben.

                                                                    Entgelt pro System-
                                                                      übergang und
                            Inhalt und Umfang                        Empfängertyp in
                                                                            EUR

      Datum-Gitternetzdatei (MV)                                           69,00

      Tabelle II.B.4: Entgelt für die Datum-Gitternetzdatei (MV)

Stand: 18.02.2019                                                                         19
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teil C – Digitale Reproduktion

1        Grundsätzliches

(1)   Das LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen fertigt von
      seinen Erzeugnissen auf Antrag Reproduktionen und Sonderanfertigungen an.

(2)   Im Rahmen verfügbarer Kapazitäten können Unterlagen und Daten von Stellen der
      Landesverwaltung reproduziert werden.

(3)   In begründeten Einzelfällen ist darüber hinaus die Reproduktion von Unterlagen und
      Daten der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden Mecklenburg-
      Vorpommerns möglich.

2        Digitalisieren analoger Vorlagen (Scannen)

(1)   Zum Digitalisieren analoger Vorlagen stehen die in nachfolgender Tabelle aufgeführten
      Scanner zu den genannten Entgelten pro Scanvorgang zur Verfügung. Kosten für Da-
      tenträger (CD/DVD) sind in den Entgelten enthalten.

      Gerät                   Vorlagenart       Vorlagenformat         optische           Entgelt
                                                     bis zu           Auflösung        pro Scanvor-
                                                                                       gang in EUR

      Luftbildscanner
                              transparent      275 mm x 250 mm      bis zu 1800 dpi       19,00
      SCAI

                                                                    abhängig vom
                              transparent      320 mm x 320 mm
      Reproscanner HIT                                              Vorlagenformat
                                                                                          14,00
      vario digital XL                                                abhängig vom
                                    opak          1189 mm x 841 mm
                                                                     Vorlagenformat
                                                    Vorlagenbreite:
      Durchzugsscan-         transparent  und        bis 1060 mm;
                                                                      bis zu 400 dpi      13,00
      ner Surveyor                  opak            Vorlagenstärke:
                                                       bis 3 mm
      Tabelle II.C.1: Entgelte für das Digitalisieren (Scannen) analoger Vorlagen

(2)   Der zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrags einzusetzende Scanner wird durch die
      Digitale Reproduktion in Abstimmung mit dem Auftraggeber und in Abhängigkeit von
      Art, Format und Zustand der Vorlage sowie der erforderlichen Auflösung festgelegt.

(3)   Erfordert das Digitalisieren auf Grund der Art, des Formats und des Zustandes der
      Vorlage einen erhöhten Zeitaufwand, wird auf die Entgelte nach Absatz 1 ein Aufschlag
      von 50% erhoben.

(4)   Sonderleistungen (z. B. Scannen bereits digitalisierter Vorlagen in höherer Auflösung)
      werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Stand: 18.02.2019                                                                                 20
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

3       Analoge Ausgabe

Die analoge Ausgabe erfolgt standardmäßig als Plotausgabe mittels Farbtintenstrahldrucker
auf gestrichenem Papier oder Transparentfolie (matt bzw. klar). Bei Sonderanfertigungen
wird zusätzlich zum Entgelt gemäß nachfolgender Tabelle der Zeitaufwand für das Erstellen
der Plotdatei in Rechnung gestellt.

                     Formatklasse                  gestrichenes Papier
                     (Beispielformat)              Entgelt pro Datei in
                                                           EUR
               bis einschließlich 0,129 m²                  4,00
                                   +
                      (z. B. DIN A3 )

        von 0,130 m² bis einschließlich 0,250 m²            5,00
                       (z. B DIN A2)

        von 0,251 m² bis einschließlich 0,500 m²            6,00
                      (z. B. DIN A1)

        von 0,501 m² bis einschließlich 1,000 m²            9,00
                      (z. B. DIN A0)

                                                       Basisentgelt:
                     über 1,000 m²
                                                        9,00 €/m²
      Tabelle II.C.2: Entgelte für die analoge Ausgabe sonstiger Daten

Anmerkungen zur Tabelle :

1.   Bis zu einer Plotfläche von 1 m² wird das Entgelt formatklassenbezogen festgelegt, wo-
     bei die Zuordnung in die entsprechende Formatklasse über die maßgebliche Plotfläche
     erfolgt. Ab einer Plotfläche von > 1 m² berechnet sich das Entgelt durch Multiplikation
     der maßgeblichen Plotfläche mit dem jeweiligen Basisentgelt.

2.   Die maßgebliche Plotfläche wird durch das vom Auftraggeber bestimmte Ausgabeformat
     oder den Ausgabemaßstab der zu plottenden Datei festgelegt.

3.   Kosten für vom Standard abweichende Ausgabemedien werden extra berechnet.

4.   Bei Mehrfachreproduktionen desselben Datenbestandes ermäßigen sich die Entgelte
     vom 2. Stück an um 20 v. H.

4        Kopien ab dem Format DIN A3+

Kopieren ist die Kombination aus Scannen einer analogen Vorlage und der analogen Aus-
gabe mittels Farbtintenstrahldruck. Entgelte für Kopien setzen sich aus dem Entgelt für
Scannen gemäß Ziffer II, Teil C, Nr. 2 und dem Entgelt für die analoge Ausgabe über Farb-
tintenstrahldruck gemäß Ziffer II, Teil C, Nr. 3 zusammen.

Stand: 18.02.2019                                                                        21
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teil D – Vorschriften

Die Entgelte für Vorschriften des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-
Vorpommern sind in Anlage 2 enthalten. Kosten für Datenträger (CD/DVD) sind im Falle der
Abgabe in digitaler Form in den Entgelten enthalten.

Teil E – Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM)

Für die Kalibrierung elektrooptischer Distanzmessgeräte (EDM) durch das LAiV – Amt für
Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK) werden Entgelte gemäß
nachfolgender Tabelle erhoben:

      Pos.      Leistung                                                     Entgelt in EUR

      1.        Frequenzprüfung an der Frequenzprüfeinrichtung                             38,00
                für ein EDM

      2.        Kalibrierstreckenmessung auf der Landeskalibrier-
                strecke Neustadt-Glewe

      2.1       Durchführung der Messung durch Dritte

      2.1.1     Benutzung der Landeskalibrierstrecke Neustadt-Glewe                        22,00
                pro Tag

      2.1.2     Kalibrierstreckenmessung für ein EDM                                       34,00

      2.2       Durchführung der Messung durch Dritte mit Unterstüt-
                zung eines Mitarbeiters des AfGVK

      2.2.1     Benutzung der Landeskalibrierstrecke Neustadt-Glewe                      165,00
                pro Tag *)

      2.2.2     Kalibrierstreckenmessung für ein EDM                                       78,00

      2.3       Auswertung der Kalibrierstreckenmessung für ein EDM                        30,00

      3.        Kalibrierbescheinigung für ein EDM                                         14,00

     *) Im Entgelt für die Benutzung der Landeskalibrierstrecke enthalten ist der Aufwand für
        Mitarbeiter des AfGVK wegen Rüstzeiten (An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Zentrierein-
        richtung, Kfz-Einsatz).
        Werden EDM unterschiedlicher Eigentümer an einem Tag auf der Landeskalibrierstrecke
        kalibriert, so ist das Entgelt für die Benutzung der Landeskalibrierstrecke entsprechend der
        Anzahl der EDM anteilmäßig auf die Eigentümer umzulegen.

     Tabelle II.E.1: Entgelte für die Kalibrierung von EDM

Stand: 18.02.2019                                                                                  22
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teil F – Geofachdaten

1        Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV)

Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV) werden für die Seen Mecklenburg-
Vorpommerns in folgenden Abgabestandards bereitgestellt:

Digitale Tiefenkarten Mecklenburg-Vorpommern (DiTiMV)

Lagebezugssystem            ETRS89 (UTM-Abbildung, Zone 33)

Höhenbezugssystem           DHHN92 (NHN, Amsterdamer Pegel)

Datenformate                –        Tiefenliniendarstellung (Isolinien) im Shape-
                                     Format
                            –        Gitterdatei mit East-, North- und Höhenwert im
                                     ASCII-Format

Tabelle II.F.1: Abgabestandards für DiTiMV-Daten

1.1      Interne Nutzung

(1)   DiTiMV-Daten im Format Shape stehen jedermann zur internen Nutzung entgeltfrei
      zum Herunterladen zur Verfügung.

(2)   Für DiTiMV-Daten werden bei Offline-Bereitstellung im Format ASCII (Gitterdatei)
      Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle erhoben (Bereitstellungsentgelte):

       Fläche des Seenob-                Entgelt je Seenobjekt
       jektes in km²                     in EUR

       bis einschließlich       1                    1,00

       über                1
                                                    10,00
       bis einschließlich 10

       über                     10                 130,00

       Maximalbetrag in EUR
                                                 2.400,00
       („Landesdeckelbetrag“)

      Tabelle II.F.2: Bereitstellungsentgelt für DiTiMV-Daten

(3)   Das Mindestbereitstellungsentgelt beträgt 50,00 EUR pro Auftrag.

1.2      Externe Nutzung

(1)   Für die externe Nutzung von DiTiMV-Daten in Folgeprodukten/-diensten wird
      unabhängig vom Datenformat und von der Art der Datenbereitstellung das
      Bereitstellungsentgelt   nach     Ziffer II, Teil F, Nr. 1.1 (2) zuzüglich eines
      Verwertungsentgeltes je Folgeprodukt/ -dienst erhoben.

Stand: 18.02.2019                                                                     23
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

(2)   Das Verwertungsentgelt wird in Abhängigkeit von der Art der externen Nutzung
      erhoben und ergibt sich durch Multiplikation des Bereitstellungsentgeltes mit dem
      zutreffenden Faktor gemäß Tabelle II.F.3:

       Art der externen              Faktor, mit dem das Bereit-     maximales Verwer-
       Nutzung                       stellungsentgelt zu multipli-   tungsentgelt je Folge-
                                     zieren ist                      produkt/-dienst in
                                                                     EUR

       Viewingverwertungen
       (analoge Produkte oder
       digitale Produkte, z. B. im
                                                 0,10                        240,00
       Format PDF, wie Seen-
       verzeichnisse oder Seen-
       atlanten)

       Verwertung in Soft-
       wareprodukten
                                                 0,25                        600,00
       (z. B. Navigationssoftware
       oder -dienste)

      Tabelle II.F.3: Verwertungsentgelt für DiTiMV-Daten

(3)   Das Mindestverwertungsentgelt beträgt 50,00 EUR je Folgeprodukt/-dienst.

Stand: 18.02.2019                                                                             24
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

III     Glossar
Bearbeitung, Umgestaltung
Bearbeitungen und Umgestaltungen sind beispielsweise Veränderungen am Original, das
Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, die Übertragung in andere Werkstoffe oder -
gattungen, die Transformation in andere Formate oder die Einordnung in andere
Sachzusammenhänge. Diese Nutzungshandlungen selbst sind nicht lizenzpflichtig; hingegen
sind z. B. die Nutzung von Bearbeitungen und Umgestaltungen im Intranet, deren
Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung in der Regel
lizenzpflichtig.

Darstellungsdienste
Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in
ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern
sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzei-
gen. Sie schließen eine dauerhafte Datenspeicherung (Download) aus.

Downloaddienste
Downloaddienste ermöglichen das Herunterladen von und, wenn durchführbar, den direkten
Zugriff auf Kopien vollständiger Geodatensätze oder Teile solcher Sätze. Downloaddienste
mit direktem Datenzugriff ermöglichen das Herunterladen von Datensätzen zum Zeitpunkt
der Nutzung.

Externe Nutzung
Externe Nutzung ist jede Art von Weitergabe oder öffentlicher Zugänglichmachung von
Geobasisdaten durch den Lizenznehmer an Dritte ohne oder mit Bearbeitung zu
Folgeprodukten oder Folgediensten.

Folgedienste
Folgedienste sind Dienste des Lizenznehmers, welche die Geobasisdaten direkt oder indi-
rekt in erkennbarer oder nicht erkennbarer Form verwenden bzw. welche die
Geodatendienste des Lizenzgebers in andere Sachzusammenhänge einordnen. Hierbei
handelt es sich z. B. um kundenbezogene Dienste wie Navigationshilfen oder die
Aufbereitung und Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen auf der Grundlage
von Geobasisdaten.

Folgeprodukte
Folgeprodukte sind analoge und digitale Produkte des Lizenznehmers, welche die Geoba-
sisdaten direkt oder indirekt in erkennbarer oder nicht erkennbarer Form verwenden. Sie
entstehen z. B. durch Bearbeitung von Geobasisdaten, Anreicherung von Geobasisdaten mit
Geofachdaten oder Verknüpfung von Geobasisdaten mit einer Software.

Interne Nutzung
Interne Nutzung ist jede Nutzung von Geobasisdaten innerhalb des Privat- oder
Geschäftsbereiches des Lizenznehmers. Zum Privatbereich des Lizenznehmers gehört auch
ein abgegrenzter Kreis von Personen, denen der Lizenznehmer persönlich verbunden ist.
Interne Nutzungshandlungen sind insbesondere die Bearbeitung, Umgestaltung,
Vervielfältigung von Geobasisdaten oder deren Verwendung in einem Intranet. Die für die
interne Nutzung aufgrund gesetzlicher Vorschriften lizenzpflichtigen Nutzungen
(Vervielfältigung und Verwendung in einem Intranet) werden als „Recht zur internen
Nutzung“ bezeichnet.

Intranet
Ein Intranet bezeichnet ein nicht öffentliches Computernetzwerk, das der Information und
Kommunikation innerhalb eines Unternehmens bzw. einer Organisation dient. Die Nutzung
von Geobasisdaten im Intranet umfasst daher deren Zugänglichmachung in einem nicht
öffentlichen Computernetzwerk. Diese Nutzungshandlungen sind in der Regel lizenzpflichtig.

Stand: 18.02.2019                                                                      25
LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Offline-Bereitstellung
Die Offline-Bereitstellung umfasst jede nicht netzgebundene Bereitstellung analoger und
digitaler Geobasisdaten (z. B. auf dem Postweg).

Online-Bereitstellung
Die Online-Bereitstellung umfasst die automatisierte Bereitstellung von Daten über eine E-
Shop-Funktionalität oder über Dienste (z. B. nach Artikel 11 der INSPIRE-Richtlinie).

Präsentationsausgaben
Präsentationsausgaben sind konfektionierte Produkte in analoger Form (z. B.
Druckausgaben Topographischer Karten im Standardformat (Blattschnitt), Plotausgaben
nach individueller Kundenanforderung) oder Druckdateien ohne Georeferenzierung (z. B.
PDF) möglichst in automatisiert erzeugter Darstellung.

Verbreitung
Verbreitung ist das Anbieten sowie in Verkehr bringen des Originals oder von
Vervielfältigungsstücken in körperlicher Form.

Verbundene Unternehmen
Verbundene Unternehmen liegen vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen)
auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen
beherrschenden Einfluss ausüben kann. Anmerkung: entnommen aus §§ 290 und § 271
Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) und §§ 15 und 16 des Aktiengesetzes (AktG).

Vervielfältigung
Vervielfältigung ist die Herstellung von (körperlichen) Vervielfältigungsstücken wie
beispielweise das Digitalisieren oder Scannen von Präsentationsausgaben oder das
Brennen digitaler Daten auf Datenträger. Diese Nutzungshandlung ist in der Regel
lizenzpflichtig; insbesondere für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch bestehen
gesetzliche Ausnahmen.

Weitergabe
Weitergabe im Sinne dieser Entgeltvorschrift ist jede Verbreitung, Versendung, Veröffentli-
chung oder öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und
verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

Stand: 18.02.2019                                                                       26
Anlage 1

Entgelte für die Abgabe von Präsentationsausgaben Topographischer Karten und Ge-
bietskarten, historischer topographischer Karten, ATKIS-Digitaler Orthophotos (DOP)
und Luftbilddaten

1       Druckausgaben im Standardformat (Blattschnitt)

1.1     Topographische Karten

Kartenwerk                           Name in Kurz-   Ausgabe               Entgelt pro
                                     form                                  Kartenblatt in
                                                                           EUR

Topographische Karte 1:25.000        TK25            farbiger Druck,             5,00
                                                     plano oder gefaltet
Topographische Karte 1:50.000        TK50
Topographische Karte 1:100.000       TK100

Tabelle 1 – Entgelte für Topographische Karten

1.2     Topographische Gebietskarten

Kartenwerk                           Name in Kurz- Ausgabe                 Entgelt pro
                                     form                                  Kartenblatt in
                                                                           EUR

Topographische Karte 1:25.000 –      TK25UKSN        farbiger Druck,             8,00
Umgebung von Schwerin                                plano

Kartenset 1:25.000                  SET25UK          farbiger Druck,            12,00
Topographische Karte – Umgebung                      plano
von Schwerin – und Specialkarte der
Umgegend von Schwerin

Kreiskarte 1:100.000                 KK100           farbiger Druck,             6,90
                                                     plano oder gefaltet

Übersichtskarte 1:250.000            UEK250MV        farbiger Druck,             5,40
Mecklenburg-Vorpommern                               plano oder gefaltet
                                                     farbiger Druck,
Straßenkarte 1:250.000               SK250MV                                     5,40
                                                     plano oder gefaltet
Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltungskarte 1:250.000           VK250MV         farbiger Druck,             5,40
Mecklenburg-Vorpommern                               plano oder gefaltet

Verwaltungskarte 1:250.000           VKE250MV        einfarbiger Plot,          20,00
Mecklenburg-Vorpommern                               plano
aktuelle Ausgabe

Sonderausgabe                        KLWK250MV       farbiger Plot,             29,00
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1:250.000 Mecklenburg-Vorpommern

Sonderausgabe                        KBTWK250MV farbiger Plot,                  29,00
Karte der Bundestagswahlkreise                  plano
1:250.000 Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 18.02.2019                                                                           1
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