Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse MOL
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Preis und Leistungsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Mai 2019 Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Seite 1
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Mai 2019 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse .......................................................................................... 4 A.I. Name und Anschrift der Sparkasse......................................................................................................... 4 A.II. Zuständige Aufsichtsbehörden ............................................................................................................... 4 A.III. Eintragung im Handelsregister ............................................................................................................... 4 A.IV. Vertragssprache ........................................................................................................................................ 4 A.V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten .............................. 4 A.VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung .......................................................................................................................... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ......................................................................................................... 6 B.I. Girokonten ................................................................................................................................................. 6 B.I.1. Preismodelle für Privatkonten ........................................................................................................... 6 B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten .................................................................................................... 6 B.I.3. Preismodelle für Fremdwährungskonten ........................................................................................ 6 B.I.4. Kontoauszug ........................................................................................................................................ 6 B.I.5. Rechnungsabschluss .......................................................................................................................... 7 B.I.6. Kontoüberziehungen .......................................................................................................................... 7 B.I.7. Kontowecker......................................................................................................................................... 7 B.I.8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ................................................................................................................................................... 7 B.I.9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ....................................... 7 B.II. Erbringung von Zahlungsdiensten ......................................................................................................... 8 B.II.1. Überweisungen .................................................................................................................................... 8 B.II.2. Lastschriften ....................................................................................................................................... 16 B.II.3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ................................................................................................. 19 B.II.4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte .................................................................................... 24 B.II.5. Online-Banking und Electronic Banking ........................................................................................ 24 B.II.6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung.............................................................................................................................................. 27 B.II.7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ...................................................................... 27 B.III. Scheckverkehr.......................................................................................................................................... 28 B.III.1. Allgemein ............................................................................................................................................ 28 B.III.2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .......................................................................................... 28 B.IV. Auslandsgeschäft .................................................................................................................................... 29 B.IV.1. Inkassi in das Ausland (Exportinkassi) ........................................................................................... 29 B.IV.2. Inkassi aus dem Ausland (Importinkassi) ...................................................................................... 29 B.IV.3. Akkreditive aus dem Ausland (Exportakkreditive) und Standby L/C’s ....................................... 30 B.IV.4. Akkreditive in das Ausland (Importakkreditive) und Standby L/C’s ........................................... 31 B.IV.5. Garantien in das Ausland.................................................................................................................. 32 B.IV.6. Garantien aus dem Ausland ............................................................................................................. 32 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................. 33 C.I. Sparkonto ................................................................................................................................................. 33 Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 2
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Mai 2019 C.I.1. Kennwortvereinbarung ..................................................................................................................... 33 C.I.2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ......................................................................... 33 C.I.3. Sparbuchverlust ................................................................................................................................. 33 C.I.4. Übertragung von Sparkonten .......................................................................................................... 33 C.I.5. Vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen (vor Ablauf der vereinbarten Anlagedauer bzw. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) .......................................................... 33 C.I.6. Sonstiges ............................................................................................................................................ 33 C.II. Wertpapiere ............................................................................................................................................. 34 D. Kredite ................................................................................................................................................ 35 D.I. Kredite ...................................................................................................................................................... 35 D.I.1. Sparkassen-Privatkredit ................................................................................................................... 35 D.I.2. Sonstige Entgelte Darlehen ............................................................................................................. 35 D.II. Bankbürgschaft (Aval) ............................................................................................................................ 36 E. Sonstiges ............................................................................................................................................ 37 E.I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden...................................................................................... 37 E.II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen .............................................................. 37 E.III. Nacherstellungen im Auftrag des Kunden .......................................................................................... 37 E.IV. Bankauskunft ........................................................................................................................................... 37 E.V. Sonstige Auskunftserteilung ................................................................................................................. 37 E.VI. Adressermittlung .................................................................................................................................... 38 E.VII. Erbfallbearbeitung .................................................................................................................................. 38 E.VIII. Schrankfächer .......................................................................................................................................... 38 E.IX. KFZ-Briefe ................................................................................................................................................. 38 Anlage(n) Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 3
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Mai 2019 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. A.I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Märkisch-Oderland Große Straße 2-3 15344 Strausberg Internet: www.sparkasse-mol.de A.II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main Internet: www.bafin.de Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main Internet: www.ecb.europa.eu A.III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Frankfurt/Oder HRA 1444 A.IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. A.V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Es besteht in die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse einzulegen. Wir haben dazu eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerde- management vorgesehen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Ihre schriftliche Beschwerde richten Sie bitte an die in Kapitel A.I. genannte Anschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: beschwerde@sparkasse-mol.de. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht außerdem die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47, 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Märkisch-Oderland nimmt am Streitbeilegungs- verfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 4
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Mai 2019 Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Euro- päische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: beschwerde@sparkasse-mol.de. Bei behaupteten Verstößen gegen • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, • die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder • Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main A.VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 5
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B. Girokonto und Zahlungsverkehr B.I. Girokonten B.I.1. Preismodelle für Privatkonten Siehe Anhang zum Preis- und Leistungsverzeichnis: B.I.1 – Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4 ff., B.II., B.III. und E berechnet. B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten Siehe Anhang zum Preis- und Leistungsverzeichnis: B.I.2 – Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4 ff., B.II., B.III. und E berechnet. B.I.3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten werden nicht angeboten. B.I.4. Kontoauszug Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren .................................................................... gemäß Preismodell Die Sparkasse unterrichtet den Kunden in der vereinbarten Häufigkeit und auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungs- vorgängen1. Postversand von Kontoauszügen, die innerhalb der nachfolgend aufgeführten Zeiträume weder am Kontoauszugsdrucker noch mittels Homebanking oder mittels FinTS abgerufen wurden ..................................................... Portokosten Privatkonten Geschäftskonten nach letztem Rechnungsabschluss: 30 Tage nach nicht abgerufenem Umsatz: 90 Tage 60 Tage Anzahl nicht abgerufener Umsätze: 200 Stück 200 Stück Nichtabruf seit der letzten Bereitstellung 35 Tage bei ELKO/EBICS und FinTS Für Kontoauszüge mit dem vereinbarten Bereitstellungsweg „elektronisches Postfach“ erfolgt kein Postversand. Erstellung und Bereitstellung eines Kontoauszugsduplikates per Post auf Verlangen des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht • Postversand (je Duplikat zzgl. Porto) .................................................................................................. 0,25 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 6
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.I.5. Rechnungsabschluss Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets kostenlos. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) B.I.6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahme des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Über- ziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucher- darlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. B.I.7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Preismodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per • SMS ............................................................................................................................... gemäß Preismodell • E-Mail ........................................................................................................................... gemäß Preismodell B.I.8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Preismodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. fällige Darlehensraten .......................................................................................................... gemäß Preismodell fällige Sparraten .................................................................................................................... gemäß Preismodell Schließfachmietpreis ............................................................................................................................. kostenlos B.I.9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 7
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Preismodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. B.II.1. Überweisungen Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kontoüberziehung limitiert auf 15.000 Euro pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein. B.II.1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 in Euro oder in anderen EWR- Währungen3 B.II.1.1.1 Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. B.II.1.1.1.a Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): Überweisungen in Euro • Echtzeit-Überweisungsauftrag ................................................................................. max. 20 Sekunden4 • Belegloser Überweisungsauftrag5 ...........................................................................max. 1 Geschäftstag • Beleghafter Überweisungsauftrag6 ....................................................................... max. 2 Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen • Belegloser Überweisungsauftrag7 ........................................................................ max. 4 Geschäftstage • Beleghafter Überweisungsauftrag8 ....................................................................... max. 4 Geschäftstage 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 5 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 7 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 8
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.1.1.1.b Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte9 je Überweisung: vom Girokonto Überweisungsart beleghaft10 beleglos11 per per Eil- Dauerauftrag überweisung Überweisung mit IBAN in Euro gemäß gemäß gemäß innerhalb der Sparkasse (SEPA- 15,00 Preismodell Preismodell Preismodell Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an gemäß gemäß gemäß einen anderen Zahlungsdienstleister 15,00 Preismodell Preismodell Preismodell (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere 1,5 ‰, 1,5 ‰, 1,5 ‰, Währung eines EWR-Mitgliedstaates mind. 15,00 mind. 15,00 mind. 15,00 20,00 lautet, an einen anderen max. 500,00 max. 500,00 max. 500,00 Zahlungsdienstleister Echtzeit-Überweisung gemäß entfällt entfällt entfällt Preismodell Kwitt-Überweisung gemäß - TAN-autorisiert entfällt entfällt entfällt Preismodell - TAN-freier Bereich Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei Überweisungen mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte12 je Überweisung: Entgeltregelung Entgelt SHARE 1,5 ‰, mind. 15,00 / max. 500,00 zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Entgeltregelung Entgelt OUR 1,5 ‰, mind. 15,00 / max. 500,00 zzgl. fremde Spesen, mind. 20,00 zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen Hinweis: Eine Nachbelastung ist möglich, sofern die Auslandsbank höhere Gebühren berechnet. 9 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 11 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 9
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.1.1.1.c Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse13 • per Postversand .................................................................................................................................... 1,22 • per elektronischem Postfach .............................................................................................................. 0,10 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist • innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe / bei sonstigen Zahlungsdienstleistern (je Vorgang zzgl. Fremdkosten) ...................................... 5,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden • innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe / bei sonstigen Zahlungsdienstleistern (nach Aufwand, je Stunde) ............................................. 25,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden ....................................... gemäß Preismodell Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung .................................................................................................... 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. B.II.1.1.2 Gutschrift einer Überweisung Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet14: Gutschrift einer Entgelt Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb gemäß Preismodell der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in gemäß Preismodell Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem gemäß Preismodell anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro gemäß Preismodell Kwitt-Überweisung gemäß Preismodell Überweisung, die auf eine andere bis 10,00: Weitergabe der Fremdkosten Währung eines EWR-Mitgliedstaates 10,01 bis 100,00: 10,00 lautet von einem anderen über 100,00: 1,5 ‰, Zahlungsdienstleister mind. 12,50 / max. 150,00 Eilüberweisung, die auf eine andere bis 10,00: Weitergabe der Fremdkosten Währung eines EWR-Mitgliedstaates 10,01 bis 100,00: 10,00 lautet über 100,00: 1,5 ‰, mind. 12,50 / max. 150,00 13 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 14 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 10
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)15 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)16 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)17 B.II.1.2.1 Überweisungsaufträge B.II.1.2.1.a Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu Staaten18 außerhalb des EWR beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden.19 B.II.1.2.1.b Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Hinweis: Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte20 je Überweisung: Entgelt 1,5 ‰, mind. 15,00/max. 500,00 zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Entgeltregelung Entgelt OUR 1,5 ‰, mind. 15,00 / max. 500,00 zzgl. fremde Spesen, mind. 20,00, zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen Hinweis: Eine Nachbelastung ist möglich, sofern die Auslandsbank höhere Gebühren berechnet. 15 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16 z. B. US-Dollar. 17 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 18 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt. 19 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 11
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei Überweisungen mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte21 je Überweisung: Entgelt (inklusive Courtage) 1,5 ‰, mind. 15,00/max. 500,00 zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Entgeltregelung Entgelt OUR 1,5 ‰, mind. 15,00 / max. 500,00 zzgl. fremde Spesen, mind. 20,00, zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen Hinweis: Eine Nachbelastung ist möglich, sofern die Auslandsbank höhere Gebühren berechnet. Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 12
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR Entgelte22 Entgelt Zielland (Produkt) 0 (SHARE) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Monaco in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell San Marino in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Andorra in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung „0“)............................................ 15,00 Dienstleistung Preis in EUR Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 1,5 ‰, SHARE mind. 15,00/max. 500,00 zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen 1,5 ‰, mind. 15,00/max. 500,00 zzgl. fremde Spesen, mind. 20,00 OUR zzgl. 20,00 für Eilüberweisungen (eine Nachbelastung ist möglich, sofern die Auslandsbank höhere Gebühren berechnet) Aufschlag für Exotenwährungen ................................................................................................................. 15,00 22 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 13
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.1.2.1.c Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse23 • per Postversand .................................................................................................................................... 1,22 • per elektronischem Postfach .............................................................................................................. 0,10 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist • innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe / bei sonstigen Zahlungsdienstleistern (zzgl. Fremdkosten) .......................................................... 5,00 Dienstleistung Preis in EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden • innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe / bei sonstigen Zahlungsdienstleistern (nach Aufwand, je Stunde) ............................................. 25,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden ....................................... gemäß Preismodell Bearbeitung einer Reklamation im Auslandszahlungsverkehr, inkl. Nachmeldungen des ausländischen Kreditinstituts, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (zzgl. Fremdkosten) ....................................................................................................................................... 25,00 Bearbeitung von Rücküberweisungen der Auslandsbank wegen Unanbringlichkeit des Zahlungsauftrages, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (zzgl. Fremdkosten) ......................................................................................................................................... 5,00 B.II.1.2.2 Gutschrift einer Überweisung Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 23 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 14
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR Entgelte24 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Monaco in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell San Marino in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Andorra in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC SEPA-Überweisung gemäß Preismodell Echtzeit-Überweisung gemäß Preismodell übrige Länder bis 10,00: Weitergabe der Fremdkosten 10,01 bis 100,00: 10,00 über 100,00: 1,5 ‰, mind. 12,50,max. 150,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 und 2 bis 10,00: Weitergabe der Fremdkosten 10,01 bis 100,00: 10,00 über 100,00: 1,5 ‰, mind. 12,50 max. 150,00 24 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungs- gemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 15
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.2. Lastschriften B.II.2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)25 B.II.2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift B.II.2.1.1.a Ausführungsfristen Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. B.II.2.1.1.b Entgelte bei Lastschrifteinlösungen26 SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse ......................................................................... gemäß Preismodell SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister .......................................... gemäß Preismodell B.II.2.1.1.c Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse27 • per Postversand .................................................................................................................................... 1,22 • per elektronischem Postfach .............................................................................................................. 0,10 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs ..................... kostenlos B.II.2.1.2 SEPA-Firmen-Lastschrift B.II.2.1.2.a Ausführungsfristen Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. B.II.2.1.2.b Entgelte bei Lastschrifteinlösungen28 SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse ......................................................................... gemäß Preismodell SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister .......................................... gemäß Preismodell Dienstleistung Preis in EUR B.II.2.1.2.c Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse • per Postversand ..................................................................................................................................... 1,22 • per elektronischem Postfach ................................................................................................................ 0,10 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung • eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats .......................................................................................... 10,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs ..................... kostenlos 25 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 26 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 27 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 28 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 16
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten B.II.2.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift B.II.2.2.1.a Ausführungsfristen Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. B.II.2.2.1.b Entgelte bei Lastschrifteinlösungen29 Einreichungen aus der Schweiz ........................................................................................... gemäß Preismodell Einreichungen aus Monaco .................................................................................................. gemäß Preismodell Einreichungen aus San Marino ............................................................................................ gemäß Preismodell Einreichungen aus Andorra ................................................................................................. gemäß Preismodell Einreichungen aus Vatikanstadt ......................................................................................... gemäß Preismodell B.II.2.2.1.c Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse30 • per Postversand ..................................................................................................................................... 1,22 • per elektronischem Postfach ............................................................................................................... 0,10 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs ..................... kostenlos B.II.2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift B.II.2.2.2.a Ausführungsfristen Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. B.II.2.2.2.b Entgelte bei Lastschrifteinlösungen31 Einreichungen aus der Schweiz ........................................................................................... gemäß Preismodell Einreichungen aus Monaco .................................................................................................. gemäß Preismodell Einreichungen aus San Marino ............................................................................................ gemäß Preismodell Einreichungen aus Andorra ................................................................................................. gemäß Preismodell Einreichungen aus Vatikanstadt ......................................................................................... gemäß Preismodell 29 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 30 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 31 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 17
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.2.2.2.c Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse • per Postversand ..................................................................................................................................... 1,22 • per elektronischem Postfach ................................................................................................................ 0,10 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung • eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats .......................................................................................... 10,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs ..................... kostenlos B.II.2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften B.II.2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmallastschrift und frühestens 14 Kalendertage und wiederkehrenden Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift B.II.2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmallastschrift und frühestens 14 Kalendertage und wiederkehrenden Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift B.II.2.4 Lastschrifteinzug32 B.II.2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Einzelauftrag Einzug Lastschrift ......................................................................................... gemäß Preismodell Sammelauftrag ....................................................................................................................... gemäß Preismodell zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift ........................................................................ gemäß Preismodell B.II.2.4.2 Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Einzelauftrag Einzug Lastschrift ......................................................................................... gemäß Preismodell Sammelauftrag ....................................................................................................................... gemäß Preismodell zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift ......................................................................... gemäß Preismodell 32 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 18
Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. März 2019 Dienstleistung Preis in EUR B.II.3. Kartengestützter Zahlungsverkehr B.II.3.1 Mastercard/Visa Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)33 B.II.3.1.1 Ausgabe von Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kreditkarte) Mastercard Standard / Visa Standard (jährlich) ........................................................................................ 25,00 Mastercard Gold / Visa Gold (jährlich) ........................................................................................................ 80,00 Mastercard Platinum (jährlich) .................................................................................................................. 200,00 Mastercard Business Card ONE Standard / Visa Business Card ONE Standard (jährlich) ................... 25,00 Mastercard Business Card ONE Gold / Visa Business Card ONE Gold (jährlich) ................................... 50,00 B.II.3.1.2 Ausgabe von Mastercard Basis/Visa Basis Kartenprodukten (Debitkarte) Mastercard Basis / Visa Basis (jährlich) ...................................................................................................... 25,00 B.II.3.1.3 Ausstattung von Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card Wunschmotiv (jährlich) ................................................................................................................................... 5,00 Bild / Foto (jährlich) ......................................................................................................................................... 3,00 B.II.3.1.4 Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für Mastercard/Visa Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden für ein beschädigtes Mastercard/Visa Kartenprodukt soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht ............................................................... kostenlos wegen Namensänderung ...................................................................................................................... kostenlos bei Vergessen der PIN ............................................................................................................................ kostenlos für verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Kartenprodukte ................................................. kostenlos B.II.3.1.5 Versand nicht am Kontoauszugsdrucker bzw. online nach 20 Tagen abgeholter Kartenabrechnungen für Mastercard/Visa Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarte)34 per Postversand ................................................................................................................................. Portokosten B.II.3.1.6 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für Mastercard/Visa Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht per Postversand (pro Abrechnung) ............................................................................................................... 5,00 B.II.3.1.7 Sperren eines Mastercard/Visa Kartenproduktes (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden Sperranzeige gemäß den Kredit- und Debitkartenbedingungen ................................................... kostenlos 33 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1.4 bis 11 gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 34 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Eine vollständige oder auszugsweise Kopie bedarf der Zustimmung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Seite 19
Sie können auch lesen