Schutzkonzept der Gemeinde Glarus Nord für die gemeindeeigenen Sportanlagen (Coronavirus COVID-19)
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Schutzkonzept der Gemeinde Glarus Nord für die gemeindeeigenen Sportanlagen (Coronavirus COVID-19) gültig ab: 25. Mai 2020 Vom Pandemieteam erlassen am: 20. Mai 2020 Erste Inkraftsetzung: 25. Mai 2020 gestützt auf Artikel 6a COVID-19-Verordnung 2 des Bundes und vom Pandemieteam erlassen aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderates von Glarus Nord vom 18. und 31. März 2020.
INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................................ 3 II. Geltungsbereich und -dauer ...................................................................................................... 3 III. Zuständigkeiten .......................................................................................................................... 4 IV. Grundvoraussetzung zur Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Glarus Nord .............. 5 V. Belegungen / Nutzung ................................................................................................................ 5 VI. Kontakt / Organisation ............................................................................................................... 5 VII. Information und Kommunikation .............................................................................................. 6 VIII. Anhänge....................................................................................................................................... 7 Seite 2/8
I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Schutzkonzept bezweckt eine Minimierung des Übertragungsrisikos des Coronavirus für Sportanlagenbenutzer auf den gemeindeeigenen Sportanlagen der Gemeinde Glarus Nord. Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage des Schutzkonzepts ist Artikel 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2; SR 818.101.24). Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 16.04.2020 das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sporttrainings im Breiten- und Leistungssport wieder stattfinden können. Die Mitglieder der Geschäftsleitung plus der Kommunikationsverantwortliche bilden das Pandemieteam der Gemeinde Glarus Nord. Das Pandemieteam traf sich am 12. und 13.03.2020 zu den ersten Sitzungen. Das Pandemieteam trifft sich wöchentlich oder nach Bedarf, um die Ausgangslage hinsichtlich Coronavirus zu überprüfen, gegebenenfalls Massnahmen einzuleiten und diese zu kommunizieren. II. Geltungsbereich und -dauer Geltungsbereich Die Sportanlagen der Gemeinde Glarus Nord sollen nach Möglichkeiten wieder öffnen, dabei steht die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportlern sowie der Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord an erster Stelle. Das Schutzkonzept und deren Einhaltung bilden die Grundlage für die Nutzung der Anlagen. Geltungsdauer Das Konzept gilt voraussichtlich für die gesamte weitere Dauer der Coronavirus- Pandemie. Es ist durch das Pandemieteam periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen bzw. allenfalls aufzuheben. Sportanlagen der Gemeinde Glarus Nord Bilten: MZH; Rasenplatz; Sportplatz rot; Leichtathletikanlage. Niederurnen: Turnhalle Büel; Sportplatz rot Büel; MZH Linth-Escher; Turnhalle alt Linth-Escher. Seite 3/8
Oberurnen: MZH Rauti; Sportplatz Rauti; Leichtathletikanlage Rauti. Näfels: Turnhalle Schulhaus Dorf; Turnhalle Schnegg; Rasenplatz Schnegg; Sportplatz rot Schnegg; Leichtathletikanlage Schnegg; Turnhalle Burg; Rasenplatz Burg. Mollis: MZH Dorf; Turnhalle am Bach; Sportplatz rot am Bach; Rasenplatz am Bach; Leichtathletikanlage am Bach. Obstalden: Rasenplatz Schulhaus. Mühlehorn: Sportplatz Schulhaus; MZH Dorf. III. Zuständigkeiten Zuständigkeiten Ein Anrecht auf die Nutzung einer Sportanlage besteht nur dann, wenn der jeweilige Verband ein plausibilisiertes Schutzkonzept vorweisen kann. Das heisst, jeder Sportverband muss ein Schutzkonzept für seine Sportart/en erstellen. Er muss dieses vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Bundesamt für Sport (BASPO) plausibilisieren lassen. Alle plausibilisierten Konzepte werden auf www.swissolympic.ch/coronavirus veröffentlicht (Swiss Olympic , 2020). Auf der Basis der Schutzkonzepte der Verbände erstellen die Vereine ihre eigenen Schutzkonzepte. Das Schutzkonzept der Vereine definiert die einzelnen Schutzmassnahmen. Es bildet die Grundlage für die Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Glarus Nord. Ohne Schutzkonzept ist die Nutzung der Sportanlagen nicht gestattet. Die Kontrollen zur Einhaltung der Schutzmassnahmen obliegt dem Kanton Glarus (Arbeitsinspektorat). Die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord werden Sportler/innen auf Missstände hinweisen Auf Verlangen der Kantonalen Behörden oder dem Anlagebetreiber, muss das Schutzkonzept jederzeit digital oder in gedruckter Form durch einen Vereinsverantwortlichen vor Ort vorgewiesen werden können. Seite 4/8
IV. Grundvoraussetzung zur Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Glarus Nord Allgemeine Verhaltens- und Hygieneregeln Ab 25.05.2020 sind – mit einem Schutzkonzept und unter Einhaltung der Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Die Umsetzung und Einhaltung folgender Regeln liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sportvereins: Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG; Social-Distancing (2 Meter Mindestabstand zwischen allen Personen; kein Körperkontakt); Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe (wenn möglich, gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten); Verteilung von mehreren Gruppen auf grösseren Sportanlagen (jeder Gruppe ist ein Sektor zuzuweisen, die Sektoren müssen klar ersichtlich abgegrenzt werden); Es muss eine Präsenzliste der anwesenden Trainingsteilnehmer/-innen, aufgelistet in den zugeteilten Gruppen, geführt und archiviert werden; Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten; Garderoben und Duschen bleiben geschlossen und dürfen nicht benutzt werden; Zuschauer (auch Eltern) sind nicht erlaubt. Hygiene und Reinigung Die Vereine reinigen nach jedem Training selbstständig Kontaktstellen wie Gerätschaften und Türfallen. Das Reinigungs- und Desinfektionsmittel ist durch die Vereine selbst zu organisieren. Es dürfen nur geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden. Der Bereich Liegenschaften Glarus Nord steht hierzu für Auskünfte zur Verfügung. Nach Möglichkeit sind vereinseigene Sport- und Turngeräte zu verwenden. Werden in Turnhallen Sprossenwände, Schaukelringanlagen etc. verwendet, sind diese nach dem Gebrauch gründlich zu reinigen und desinfizieren. V. Belegungen / Nutzung Belegungen / Nutzung Die bisherigen Belegungspläne behalten ihre Gültigkeit. Sobald ein plausibilisiertes Schutzkonzept vorliegt, können Trainings resp. Sportlektionen gemäss den vorgängig ausgeführten Rahmenbedingungen stattfinden. Es ist Aufgabe der Vereine alle Trainer/innen, Sportler/innen sowie bei Bedarf deren Eltern betreffend Einhaltung der Schutzmassnahmen zu informieren. VI. Kontakt / Organisation Kontakt / Organisation Vereine, welche ab dem 25.05.2020 in Kleingruppen und unter Einhaltung aller Auflagen und Vorgaben trainieren möchten, können die Anlagen gemäss ihrer Reservation nutzen. Die jeweiligen Schutzkonzepte sind einmalig und vor Aufnahme der Trainings per E-Mail an sicherheit@glarus-nord.ch zu senden. Seite 5/8
Verbindlichkeit der Gemeinde Die Gemeinde Glarus Nord hält sich an die Vorgaben vom BASPO und Swiss Olympic und setzen diese entsprechend um. VII. Information und Kommunikation Information und Kommunikation Die Information der Öffentlichkeit erfolgt mit geeigneten Kommunikationsmassnahmen (Medienmitteilungen, Coronavirus-Bereich auf der Homepage etc.). Stets aktualisierte Informationen rund um das Coronavirus sind auch im Internet unter www.bag- coronavirus.ch abrufbar. Zudem steht eine Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unter der Telefonnummer 058 463 00 00 zur Verfügung. Auch auf der kantonalen Webseite sind aktuelle Informationen erhältlich unter www.gl.ch/coronavirus. Glarus Nord, 20. Mai 2020 PANDEMIETEAM GLARUS NORD Thomas Kistler Andrea Antonietti Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Registratur-Nr. 18.03 / 2020-166 Seite 6/8
VIII. Anhänge 1) Anhang Plakat "Neues Coronavirus, so schützen wir uns" (pinke Version 28.04.2020) Seite 7/8
2) Anhang Plakat "Schutzmassnahmen für den Sport" Seite 8/8
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