Entwurf von Maßnahmen für Unternehmer und Steuerzahler - Renáta Bláhová Kristína Reguliová Bratislava, 2. April 2020 - BMB Partners
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Entwurf von Maßnahmen für Unternehmer und Steuerzahler Renáta Bláhová Kristína Reguliová Bratislava, 2. April 2020
Gefährdung der Slowakei durch COVID-19 • Gefährdung der Slowakei durch COVID-19 • 13 Maßnahmen für Unternehmer (alte Regierung) • In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen • Arbeitsmaterial LEX CORONA • Erste-Hilfe-Paket für KMU • Maßnahmen in anderen Ländern 2
13 Maßnahmen für Unternehmer I (alte Regierung @18/3) 1. Verhandlungen mit Banken über Möglichkeiten des Zahlungsaufschubs von • Gefährdung der Slowakei Kreditraten/Hypothekarkrediten ohne negative Eintragung im durch COVID-19 Schuldnerverzeichnis. Möglichkeit des Zahlungsaufschubs für Zinsen und • 13 Maßnahmen für Grundbetrag für NP sowie JP. Unternehmer (alte 2. Gewährung von kurzfristigen Präferenzkrediten für Unternehmen in Regierung) ausgewählten Sektoren mittels SZRB (Slow. Garantie- und • In der Praxis bereits Entwicklungsbank) zu vereinfachen und attraktiver zu machen. anwendbare Maßnahmen 3. Nach dem Vorbild Deutschland Finanzen für Unterstützung von • Arbeitsmaterial LEX CORONA Investitionen im Privatsektor zuzuweisen, z.B. mittels SIH und EIB. • Erste-Hilfe-Paket für KMU Einführung systematischer Unterstützung von Investitionen der Unternehmen • Maßnahmen in anderen in Sachanlagen – „steuerliche Superabschreibung“ und degressive Ländern Abschreibung. 4. Änderungen der Regeln für Abschreibung steuerlicher Verluste. 5. Aufschub der Abgabefrist für die Steuererklärung für alle Steuersubjekte vom 31.3. bis 30.6.2020 - auch wenn die Steuererklärung in der ursprünglichen Frist eingereicht wurde. Aufschub der Frist für die Zahlung der MWSt. Erlass von Strafen für Zahlungsverzug. 6. Temporäre Aufhebung von SV- / KV-Abgaben für Selbständig Erwerbstätige für 3 Monate (März/April/Mai), anschließende Aufteilung in 18 Monatsraten. 3
13 Maßnahmen für Unternehmer (alte Regierung) II. • Gefährdung der Slowakei durch COVID-19 7. Befreiung der ausbezahlten Löhne von KV, SV und Lohnsteuer. • 13 Maßnahmen für 8. Vereinfachung der Bedingungen für den Beitrag für Erhaltung der Unternehmer (alte Arbeitsplätze für KMU. Regierung) 9. Die Kosten für unterstützte Technologien der Stromproduktion für einen • In der Praxis bereits begrenzten Zeitraum vom Staatsbudget zu finanzieren. anwendbare Maßnahmen 10. Diskussion auf EU-Ebene über die Inanspruchnahme der ESIF-Mittel aus • Arbeitsmaterial LEX CORONA diesem Zeitraum zur Linderung der Krise und Sanierung der Wirtschaft. • Erste-Hilfe-Paket für KMU 11. Änderungen der Regeln für Leistungen an Eltern, die sich um Kinder • Maßnahmen in anderen kümmern (OČR). Ländern 12. Fristverlängerung für Zahlung der Zollschuld 13. Keine Strafen für Unternehmen, die z.B. öffentliche Aufträge nicht fristgerecht beenden können. Kontrollen von Unternehmen und Unternehmer zu beschränken. Das neue Maßnahmenpaket, sog. COVID-19 First Aid, wurde am 31.3. von der Regierung verabschiedet und umfasst auch Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Zoll, Buchführung und Steuerverwaltung. 4
In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen I. 1. Aufschub der Abgabefrist und Zahlungspflicht für die Steuererklärung für alle Steuersubjekte bis Ende des nachfolgenden Kalendermonates nach der • Gefährdung der Slowakei Beendung der außerordentlichen Situation durch COVID-19 • 13 Maßnahmen für Verordnung der Regierung Nr. 48/2020, veröffentlicht am 18.3.2020, und des Beschlusses Unternehmer (alte Regierung) des Nationalrates vom 1.4.2020 • In der Praxis bereits • anwendbare Maßnahmen Arbeitsmaterial LEX CORONA - Möglichkeit der Abgabe der Steuererklärung und/oder der Steuerzahlung ohne eine Mitteilung an FRSR und Erlöschen des Steuerfehlbetrags (unbezahlte Sanktion) • Erste-Hilfe-Paket für KMU • Maßnahmen in anderen - verabschiedet wurde auch der damit zusammenhängende Fristenaufschub für Ländern Jahresabschlüsse, Jahresberichte und Berichte des Wirtschaftsprüfers und ihre Hinterlegung ins Register der Jahresabschlüsse - beeinflusst auch die Schenkung für den Drittsektor (auch der Erhalt der Schenkung verschoben) Das neue Maßnahmenpaket, sog. COVID-19 First Aid, wurde am 31.3. von der Regierung verabschiedet und umfasst noch bessere Bedingungen. Fragen: Überzahlungen an KöSt, ESt und Vorauszahlungen 5
In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen II. 2. Aufschub der Zahlung von Steuervorauszahlungen • Gefährdung der Slowakei durch COVID-19 Falls sich infolge der aktuellen Situation die Finanzlage des Steuersubjektes verschlechtert • 13 Maßnahmen für hat, kann es beim Steuerverwalter einen Antrag auf Zahlung der Unternehmer (alte Regierung) Steuervorauszahlungen anders stellen. • In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen - Möglichkeit, die Zahlung der Steuervorauszahlungen iHv 0 EUR zu beantragen (Antrag • Arbeitsmaterial LEX CORONA für jeden Monat/jedes Quartal) • Erste-Hilfe-Paket für KMU - 31/3 Paket: falls die Erlöse um 40% sanken, Ehrenerklärung, numerische Unterlage • Maßnahmen in anderen MwSt. Ländern - Das Steuersubjekt kann den Antrag auch dann stellen, wenn die Erlöse nicht um mehr als 40% sanken. Der Antrag wird individuell beurteilt. - ohne administrative Gebühr für die Antragstellung - der Steuerverwalter ist zuvorkommend Zusammenfassung: positiver Einfluss auf Liquidität der Subjekte, negativ ist, dass es so aussieht, dass die Vorauszahlungen von Gehältern der Arbeitnehmer nicht einbezogen sind. 6
In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen III. • Gefährdung der Slowakei 3. Leistungen an Eltern und Krankengeld durch COVID-19 • 13 Maßnahmen für - Bei der Schließung von Schulen/Vorschuleinrichtungen zahlt die Unternehmer (alte Regierung) Sozialversicherungsanstalt Leistungen an Eltern max. für 14 Tage (Kind bis 10 Jahre + • In der Praxis bereits 364 Tage), standardmäßig für 10 Tage. Dies bezieht sich auch auf Kinder bis 16 Jahre anwendbare Maßnahmen (Bestätigung des Kinderarztes) und bei schwacher Gesundheit auch bis 18. • Arbeitsmaterial LEX CORONA • Erste-Hilfe-Paket für KMU - Bei Verlängerung der außerordentlichen Situation ist es nicht notwendig, die • Maßnahmen in anderen Verlängerung der Beitragszahlung zu beantragen, wenn derselbe Elternteil mit dem Ländern Kind zu Hause bleibt. Die Änderung in der Dauer (Unterbrechung/Erneuerung) ist durch die Ehrenerklärung nachzuweisen. - Der Beitrag für Eltern kann auch per E-Mail beantragt werden, das Formular befindet sich auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt: https://www.socpoist.sk/aktuality-rodicia--pozor--o-davku-osetrovne-16-3-2020- treba-poziadat-novou-ziadostou/48411s68376c - Ehrenerklärung: https://www.socpoist.sk/aktuality-ukoncenie-ocr-pocas-korona-krizy- netreba-hlasit-socialnej-poistovni/48411s68447c 7
In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen IV. • Gefährdung der Slowakei 4. MWSt • durch COVID-19 13 Maßnahmen für - Frist für die Abgabe der MWSt-Erklärung wurde nicht geändert/verlängert, es gelten ursprüngliche Bedingungen laut Gesetz (zum 25. des Monats) – wird Unternehmer (alte Regierung) diskutiert mit MFSR. • In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen - In begründeten Fällen empfiehlt der Steuerverwalter, den Erlass der • Arbeitsmaterial LEX CORONA Fristversäumnis zu beantragen (Begründung mit COVID-19 ausreichend, • Erste-Hilfe-Paket für KMU zuvorkommende Einstellung). • Maßnahmen in anderen - Unterliegt nicht der Gebühr, wenn der Antrag mit den Folgen der Pandemie Ländern zusammenhängt. - COVID-19-Situation sollte die Erstattung des Vorsteuerüberschusses in der bisherigen Frist nicht beeinflussen. - Gleiche Regeln sind auch auf die Kontrollmeldung und Zusammenfassende Meldung anwendbar. 8
Arbeitsmaterial LEX CORONA I. (inoffiziell, vom 21.3.) • Gefährdung der Slowakei durch COVID-19 • 13 Maßnahmen für • Mehrheit der 13 Maßnahmen eingearbeitet (rot markiert - fraglich), insgesamt über Unternehmer (alte Regierung) 40 Punkte • In der Praxis bereits • Aufschub der Zahlung von Steuern und Vorauszahlungen bis 30.9.2020 anwendbare Maßnahmen • Arbeitsmaterial LEX • Aufschub der Pflicht zur Zahlung der SV, KV und MWSt für Februar, März und April CORONA 2020, anschließend Aufteilung in 18 monatliche Raten (nur für ausgewählte • Erste-Hilfe-Paket für KMU Subjekte, z.B. Einzelhandel, bisher nicht sicher) • Maßnahmen in anderen • Aufhebung neuer Kontrollen bis 30.9. / Vorrangige Beendung der MWSt- Ländern Prüfungen + Erstattung der Vorsteuerüberschüsse: - 10 Tsd. € bis 30. 4. / 50 Tsd. € bis 31. 5. - vorerst Unterbrechung der MWSt-Prüfungen und Steuerverfahren außer denen, deren Ergebnis die Erstattung der Finanzmittel ist 9
Arbeitsmaterial LEX CORONA II. (inoffiziell, zum 21.3.) • Einführung der „Kurzarbeit“ • Gefährdung der Slowakei durch COVID-19 - für alle ähnlich wie bei Tarifverträgen (60%) • 13 Maßnahmen für • Einführung des „Quarantäne-Krankengeldes und Quarantäne-Leistungen Unternehmer (alte Regierung) an Eltern“ • In der Praxis bereits - 55 % des Bruttogehalts (ca. 70 % des Nettogehalts) würde die anwendbare Maßnahmen Sozialversicherungsanstalt zahlen • Arbeitsmaterial LEX CORONA • Vereinfachung der Beiträge für die Erhaltung der Arbeitsplätze für • Erste-Hilfe-Paket für KMU ausgewählte Subjekte (z.B. Einzelhandel) • Maßnahmen in anderen • Aufhebung der Beschränkungen für Verwertung steuerlicher Verluste, schnellere Ländern Abschreibung von Forderungen usw. VERFOLGEN SIE DIE WEBSEITE DER FINANZVERWALTUNG https://www.financnasprava.sk/sk/infoservis/koronavirus-opatrenia 10
Erste Hilfe-Paket für KMU (29.3.) • Gefährdung der Slowakei 1.Staat wird 80% der Löhne der Arbeitnehmer den Unternehmen erstatten, durch COVID-19 deren Betriebe obligatorisch geschlossen sind. • 13 Maßnahmen für 2.Beiträge pro gehaltener Arbeitsplatz für Selbständig Erwerbstätige und Unternehmer (alte Regierung) Arbeitnehmer je nach Senkung der Umsatzerlöse der Firma: • In der Praxis bereits › 20% 180 EUR anwendbare Maßnahmen › 40% 300 EUR • Arbeitsmaterial LEX CORONA › 60% 420 EUR • Erste-Hilfe-Paket für KMU › 80% 540 EUR • Maßnahmen in anderen 3.Gewährung von Bankgarantien iHv 500 Mio. EUR monatlich. Ländern 4.Für Arbeitnehmer in der Quarantäne und Eltern, die mit Kindern zu Hause sind, wird der Staat während der ganzen Dauer 55% des Bruttolohnes tragen. 5.Zahlungsaufschub für SV- und KV-Beiträge der Arbeitgeber bei Senkung der Umsatzerlöse um mehr als 40%. 6.Zahlungsaufschub für Einkommensteuervorauszahlungen bei Senkung der Umsatzerlöse um mehr als 40%. 7.Möglichkeit der Verwertung von bisher nicht geltend gemachten Verlusten seit einschließlich 2014. 11
Maßnahmen in anderen Ländern Tschechien • Gefährdung der Slowakei - Maßnahmenpaket der Regierung im Steuerbereich durch COVID-19 - Erlass der Strafe für verspätete Abgabe der KöSt- und ESt-Erklärung, Quellensteuer max. bis • 13 Maßnahmen für 1.7.2020 Unternehmer (alte Regierung) - Erlass von Strafen bei sonstigen Steuern, wenn das Steuersubjekt individuell Erlass der Zinsen beantragt • In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen Ungarn • Arbeitsmaterial LEX CORONA - Zahlungsaufschub bei Krediten und Hypotheken bis 31.12.2020 • Erste-Hilfe-Paket für KMU - Erlass der Zahlung von SV-Beiträgen (nicht KV-Beiträgen) und Steuern des Arbeitgebers März – Juni für die Sektoren Reiseverkehr, Restaurants, Unterhaltungsunternehmen (Effektivsteuer 14,5%). • Maßnahmen in anderen Ländern Deutschland - Finanzministerium hat Dekret über Maßnahmen erlassen - Möglichkeit des Aufschubs der Steuerzahlung auf Grundlage eines Antrags ohne Begründung für Steuersubjekte, die durch COVID-19 negativ betroffen wurden, einschließlich MWSt-Zahlung • FOKUS: Darlehen und Kredite Österreich - Möglichkeit der Senkung der KöSt-Vorauszahlungen bis auf 0 EUR, Antrag muss begründet sein - Erlass des Zahlungsverzugs - FOKUS: Darlehen und Kredite Übersicht weiterer Länder finden Sie auf unserer Seite https://www.linkedin.com/company/2292387 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stay safe and wash your hands 13
Starke globale Vertretung Starke globale Vertretung Slowakei BMB Partners – Mitglied seit 2019 • weltweit größte unabhängige Organisation im Bereich Steuerberatung • 400 Partner und mehr als 2000 Steuerberater 14
Kontakt Kontakt • Tel.: +421 2 212 99 000 • E-Mail: renata.blahova@bmb.sk • E-Mail: kristina.reguliova@bmb.sk 15
Kontakt Kontakt BMB Partners tax audit advisory Zámocká 34 Bratislava Zámocká 34 811 01 Bratislava Slovak Republic +421 2 212 99 000 bmb@bmb.sk 16
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