Entwurf von Maßnahmen für Unternehmer und Steuerzahler - Renáta Bláhová Kristína Reguliová Bratislava, 2. April 2020 - BMB Partners

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Entwurf von Maßnahmen für Unternehmer und Steuerzahler - Renáta Bláhová Kristína Reguliová Bratislava, 2. April 2020 - BMB Partners
Entwurf von
Maßnahmen für
Unternehmer und
Steuerzahler      Renáta Bláhová
                  Kristína Reguliová

                  Bratislava, 2. April 2020
Entwurf von Maßnahmen für Unternehmer und Steuerzahler - Renáta Bláhová Kristína Reguliová Bratislava, 2. April 2020 - BMB Partners
Gefährdung der Slowakei durch COVID-19

•   Gefährdung der Slowakei
    durch COVID-19
•   13 Maßnahmen für
    Unternehmer (alte Regierung)
•   In der Praxis bereits
    anwendbare Maßnahmen
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU
•   Maßnahmen in anderen
    Ländern

                                                                            2
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13 Maßnahmen für Unternehmer I (alte Regierung @18/3)

                                 1.   Verhandlungen mit Banken über Möglichkeiten des Zahlungsaufschubs von
•   Gefährdung der Slowakei
                                      Kreditraten/Hypothekarkrediten          ohne   negative      Eintragung    im
    durch COVID-19
                                      Schuldnerverzeichnis. Möglichkeit des Zahlungsaufschubs für Zinsen und
•   13 Maßnahmen für
                                      Grundbetrag für NP sowie JP.
    Unternehmer (alte
                                 2.   Gewährung von kurzfristigen Präferenzkrediten für Unternehmen in
    Regierung)
                                      ausgewählten      Sektoren      mittels   SZRB     (Slow.    Garantie-   und
•   In der Praxis bereits
                                      Entwicklungsbank) zu vereinfachen und attraktiver zu machen.
    anwendbare Maßnahmen
                                 3.   Nach dem Vorbild Deutschland Finanzen für Unterstützung von
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA
                                      Investitionen im Privatsektor zuzuweisen, z.B. mittels SIH und EIB.
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU
                                      Einführung systematischer Unterstützung von Investitionen der Unternehmen
•   Maßnahmen in anderen
                                      in Sachanlagen – „steuerliche Superabschreibung“ und degressive
    Ländern
                                      Abschreibung.
                                 4.   Änderungen der Regeln für Abschreibung steuerlicher Verluste.
                                 5.   Aufschub der Abgabefrist für die Steuererklärung für alle
                                      Steuersubjekte vom 31.3. bis 30.6.2020 - auch wenn die Steuererklärung
                                      in der ursprünglichen Frist eingereicht wurde. Aufschub der Frist für die
                                      Zahlung der MWSt. Erlass von Strafen für Zahlungsverzug.
                                 6.   Temporäre Aufhebung von SV- / KV-Abgaben für Selbständig Erwerbstätige
                                      für 3 Monate (März/April/Mai), anschließende Aufteilung in 18 Monatsraten.
                                                                                                                      3
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13 Maßnahmen für Unternehmer (alte Regierung) II.

•   Gefährdung der Slowakei
    durch COVID-19                7.    Befreiung der ausbezahlten Löhne von KV, SV und Lohnsteuer.
•   13 Maßnahmen für              8.    Vereinfachung der Bedingungen für den Beitrag für Erhaltung der
    Unternehmer (alte                   Arbeitsplätze für KMU.
    Regierung)                    9.    Die Kosten für unterstützte Technologien der Stromproduktion für einen
•   In der Praxis bereits               begrenzten Zeitraum vom Staatsbudget zu finanzieren.
    anwendbare Maßnahmen          10.   Diskussion auf EU-Ebene über die Inanspruchnahme der ESIF-Mittel aus
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA          diesem Zeitraum zur Linderung der Krise und Sanierung der Wirtschaft.
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU     11.   Änderungen der Regeln für Leistungen an Eltern, die sich um Kinder
•   Maßnahmen in anderen                kümmern (OČR).
    Ländern                       12.   Fristverlängerung für Zahlung der Zollschuld
                                  13.   Keine Strafen für Unternehmen, die z.B. öffentliche Aufträge nicht
                                        fristgerecht beenden können. Kontrollen von Unternehmen und
                                        Unternehmer zu beschränken.

                                  Das neue Maßnahmenpaket, sog. COVID-19 First Aid, wurde am 31.3. von der
                                  Regierung     verabschiedet und umfasst auch Maßnahmen in den Bereichen
                                  Steuern, Zoll, Buchführung und Steuerverwaltung.

                                                                                                                 4
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In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen I.
                                   1.   Aufschub der Abgabefrist und Zahlungspflicht für die Steuererklärung für alle
                                        Steuersubjekte bis Ende des nachfolgenden Kalendermonates nach der
•   Gefährdung der Slowakei
                                        Beendung der außerordentlichen Situation
    durch COVID-19
•   13 Maßnahmen für
                                   Verordnung der Regierung Nr. 48/2020, veröffentlicht am 18.3.2020, und des Beschlusses
    Unternehmer (alte Regierung)
                                   des Nationalrates vom 1.4.2020
•   In der Praxis bereits

•
    anwendbare Maßnahmen
    Arbeitsmaterial LEX CORONA
                                   -   Möglichkeit der Abgabe der Steuererklärung und/oder der Steuerzahlung ohne eine
                                       Mitteilung an FRSR und Erlöschen des Steuerfehlbetrags (unbezahlte Sanktion)
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU
•   Maßnahmen in anderen
                                   -   verabschiedet wurde auch der damit zusammenhängende Fristenaufschub für
    Ländern
                                       Jahresabschlüsse, Jahresberichte und Berichte des Wirtschaftsprüfers und ihre
                                       Hinterlegung ins Register der Jahresabschlüsse

                                   -   beeinflusst auch die Schenkung für den Drittsektor (auch der Erhalt der Schenkung
                                       verschoben)

                                   Das neue Maßnahmenpaket, sog. COVID-19 First Aid, wurde               am   31.3.   von
                                   der Regierung verabschiedet und umfasst noch bessere Bedingungen.

                                   Fragen: Überzahlungen an KöSt, ESt und Vorauszahlungen                             5
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In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen II.
                                   2.   Aufschub der Zahlung von Steuervorauszahlungen
•   Gefährdung der Slowakei
    durch COVID-19                 Falls sich infolge der aktuellen Situation die Finanzlage des Steuersubjektes verschlechtert
•   13 Maßnahmen für               hat,     kann     es   beim     Steuerverwalter    einen    Antrag   auf    Zahlung     der
    Unternehmer (alte Regierung)   Steuervorauszahlungen anders stellen.
•   In der Praxis bereits
    anwendbare Maßnahmen           -   Möglichkeit, die Zahlung der Steuervorauszahlungen iHv 0 EUR zu beantragen (Antrag
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA         für jeden Monat/jedes Quartal)
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU      -   31/3 Paket: falls die Erlöse um 40% sanken, Ehrenerklärung, numerische Unterlage
•   Maßnahmen in anderen               MwSt.
    Ländern                        -   Das Steuersubjekt kann den Antrag auch dann stellen, wenn die Erlöse nicht um mehr
                                       als 40% sanken. Der Antrag wird individuell beurteilt.
                                   -   ohne administrative Gebühr für die Antragstellung
                                   -   der Steuerverwalter ist zuvorkommend

                                   Zusammenfassung: positiver Einfluss auf Liquidität der Subjekte, negativ ist, dass
                                   es so aussieht, dass die Vorauszahlungen von Gehältern der Arbeitnehmer nicht
                                   einbezogen sind.

                                                                                                                            6
In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen III.

•   Gefährdung der Slowakei         3.   Leistungen an Eltern und Krankengeld
    durch COVID-19
•   13 Maßnahmen für                -   Bei     der     Schließung     von     Schulen/Vorschuleinrichtungen     zahlt     die
    Unternehmer (alte Regierung)        Sozialversicherungsanstalt Leistungen an Eltern max. für 14 Tage (Kind bis 10 Jahre +
•   In der Praxis bereits               364 Tage), standardmäßig für 10 Tage. Dies bezieht sich auch auf Kinder bis 16 Jahre
    anwendbare Maßnahmen                (Bestätigung des Kinderarztes) und bei schwacher Gesundheit auch bis 18.
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU       -   Bei Verlängerung der außerordentlichen Situation ist es nicht notwendig, die
•   Maßnahmen in anderen                Verlängerung der Beitragszahlung zu beantragen, wenn derselbe Elternteil mit dem
    Ländern                             Kind zu Hause bleibt. Die Änderung in der Dauer (Unterbrechung/Erneuerung) ist
                                        durch die Ehrenerklärung nachzuweisen.

                                    -   Der Beitrag für Eltern kann auch per E-Mail beantragt werden, das Formular befindet
                                        sich       auf         der       Webseite        der       Sozialversicherungsanstalt:
                                        https://www.socpoist.sk/aktuality-rodicia--pozor--o-davku-osetrovne-16-3-2020-
                                        treba-poziadat-novou-ziadostou/48411s68376c
                                    -   Ehrenerklärung: https://www.socpoist.sk/aktuality-ukoncenie-ocr-pocas-korona-krizy-
                                        netreba-hlasit-socialnej-poistovni/48411s68447c
                                                                                                                          7
In der Praxis bereits anwendbare Maßnahmen IV.

•   Gefährdung der Slowakei         4. MWSt
•
    durch COVID-19
    13 Maßnahmen für
                                    - Frist für   die Abgabe der MWSt-Erklärung wurde nicht geändert/verlängert, es
                                        gelten ursprüngliche Bedingungen laut Gesetz (zum 25. des Monats) – wird
    Unternehmer (alte Regierung)
                                        diskutiert mit MFSR.
•   In der Praxis bereits
    anwendbare Maßnahmen            -   In begründeten Fällen empfiehlt der Steuerverwalter, den Erlass der
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA          Fristversäumnis zu beantragen (Begründung mit COVID-19 ausreichend,
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU           zuvorkommende Einstellung).
•   Maßnahmen in anderen
                                    -   Unterliegt nicht der Gebühr, wenn der Antrag mit den Folgen der Pandemie
    Ländern
                                        zusammenhängt.
                                    -   COVID-19-Situation sollte die Erstattung   des   Vorsteuerüberschusses   in   der
                                        bisherigen Frist nicht beeinflussen.
                                    -   Gleiche Regeln sind auch auf die Kontrollmeldung und Zusammenfassende Meldung
                                        anwendbar.

                                                                                                                            8
Arbeitsmaterial LEX CORONA I. (inoffiziell, vom 21.3.)
•   Gefährdung der Slowakei
    durch COVID-19
•   13 Maßnahmen für                 •   Mehrheit der 13 Maßnahmen eingearbeitet (rot markiert - fraglich), insgesamt über
    Unternehmer (alte Regierung)         40 Punkte
•   In der Praxis bereits
                                     •   Aufschub der Zahlung von Steuern und Vorauszahlungen bis 30.9.2020
    anwendbare Maßnahmen
•   Arbeitsmaterial LEX
                                     •   Aufschub der Pflicht zur Zahlung der SV, KV und MWSt für Februar, März und April
    CORONA
                                         2020, anschließend Aufteilung in 18 monatliche Raten (nur für ausgewählte
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU
                                         Subjekte, z.B. Einzelhandel, bisher nicht sicher)
•   Maßnahmen in anderen             •   Aufhebung neuer Kontrollen bis 30.9. / Vorrangige Beendung der MWSt-
    Ländern                              Prüfungen + Erstattung der Vorsteuerüberschüsse:
                                          - 10 Tsd. € bis 30. 4. / 50 Tsd. € bis 31. 5.
                                          - vorerst Unterbrechung der MWSt-Prüfungen und Steuerverfahren außer denen,
                                            deren Ergebnis die Erstattung der Finanzmittel ist

                                                                                                                         9
Arbeitsmaterial LEX CORONA II. (inoffiziell, zum 21.3.)
                                   •   Einführung der „Kurzarbeit“
•   Gefährdung der Slowakei
    durch COVID-19
                                         - für alle ähnlich wie bei Tarifverträgen (60%)
•   13 Maßnahmen für               •   Einführung des „Quarantäne-Krankengeldes und Quarantäne-Leistungen
    Unternehmer (alte Regierung)       an Eltern“
•   In der Praxis bereits
                                        -    55 % des Bruttogehalts (ca.         70   %    des   Nettogehalts)   würde   die
    anwendbare Maßnahmen
                                        Sozialversicherungsanstalt zahlen
•   Arbeitsmaterial LEX
    CORONA                         •   Vereinfachung der Beiträge für die Erhaltung               der Arbeitsplätze      für
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU          ausgewählte Subjekte (z.B. Einzelhandel)
•   Maßnahmen in anderen
                                   •   Aufhebung der Beschränkungen für Verwertung steuerlicher Verluste, schnellere
    Ländern
                                       Abschreibung von Forderungen usw.

                                                 VERFOLGEN SIE DIE WEBSEITE DER FINANZVERWALTUNG

                                             https://www.financnasprava.sk/sk/infoservis/koronavirus-opatrenia

                                                                                                                          10
Erste Hilfe-Paket für KMU (29.3.)

•   Gefährdung der Slowakei        1.Staat wird 80% der Löhne der Arbeitnehmer den Unternehmen erstatten,
    durch COVID-19                   deren Betriebe obligatorisch geschlossen sind.
•   13 Maßnahmen für               2.Beiträge pro gehaltener Arbeitsplatz für Selbständig Erwerbstätige und
    Unternehmer (alte Regierung)     Arbeitnehmer je nach Senkung der Umsatzerlöse der Firma:
•   In der Praxis bereits                  › 20% 180 EUR
    anwendbare Maßnahmen                   › 40% 300 EUR
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA             › 60% 420 EUR
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU              › 80% 540 EUR
•   Maßnahmen in anderen           3.Gewährung von Bankgarantien iHv 500 Mio. EUR monatlich.
    Ländern                        4.Für Arbeitnehmer in der Quarantäne und Eltern, die mit Kindern zu Hause sind,
                                     wird der Staat während der ganzen Dauer 55% des Bruttolohnes tragen.
                                   5.Zahlungsaufschub für SV- und KV-Beiträge der Arbeitgeber bei Senkung der
                                     Umsatzerlöse um mehr als 40%.
                                   6.Zahlungsaufschub für Einkommensteuervorauszahlungen bei Senkung der
                                     Umsatzerlöse um mehr als 40%.
                                   7.Möglichkeit der Verwertung von bisher nicht geltend gemachten Verlusten seit
                                     einschließlich 2014.

                                                                                                                11
Maßnahmen in anderen Ländern
                                    Tschechien
•   Gefährdung der Slowakei         - Maßnahmenpaket der Regierung im Steuerbereich
    durch COVID-19                  - Erlass der Strafe für verspätete Abgabe der KöSt- und ESt-Erklärung, Quellensteuer max. bis
•   13 Maßnahmen für                   1.7.2020
    Unternehmer (alte Regierung)
                                    - Erlass von Strafen bei sonstigen Steuern, wenn das Steuersubjekt individuell Erlass der Zinsen
                                       beantragt
•   In der Praxis bereits
    anwendbare Maßnahmen            Ungarn
•   Arbeitsmaterial LEX CORONA      - Zahlungsaufschub bei Krediten und Hypotheken bis 31.12.2020
•   Erste-Hilfe-Paket für KMU       - Erlass der Zahlung von SV-Beiträgen (nicht KV-Beiträgen) und Steuern des Arbeitgebers März – Juni
                                      für die Sektoren Reiseverkehr, Restaurants, Unterhaltungsunternehmen (Effektivsteuer 14,5%).
•   Maßnahmen in anderen
    Ländern                         Deutschland
                                    - Finanzministerium hat Dekret über Maßnahmen erlassen
                                    - Möglichkeit des Aufschubs der Steuerzahlung auf Grundlage eines Antrags ohne Begründung für
                                      Steuersubjekte, die durch COVID-19 negativ betroffen wurden, einschließlich MWSt-Zahlung
                                    • FOKUS: Darlehen und Kredite
                                    Österreich
                                    - Möglichkeit der Senkung der KöSt-Vorauszahlungen bis auf 0 EUR, Antrag muss begründet sein
                                    - Erlass des Zahlungsverzugs
                                    - FOKUS: Darlehen und Kredite
                                     Übersicht weiterer Länder finden Sie auf unserer Seite https://www.linkedin.com/company/2292387
                                                                                                                                       12
Vielen Dank für Ihre
     Aufmerksamkeit

Stay safe and wash your hands

                                13
Starke globale Vertretung
Starke globale Vertretung
                                                                         Slowakei

                            BMB Partners – Mitglied seit 2019

                            •   weltweit größte unabhängige
                                Organisation im Bereich Steuerberatung

                            •   400 Partner und mehr als 2000
                                Steuerberater

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