KONZEPT - Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept - Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020 aktualisiert 12. August 2021 - Bifang ...

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- KONZEPT -
Corona-Virus/COVID-19
       Schutzkonzept
4. Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020

             aktualisiert
            12. August 2021
Konzept:      Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept                                   Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

Inhaltsverzeichnis

1.         Einleitung ...................................................................................... 4
  1.1        Zusammenfassung ...................................................................................... 4
  1.2        Weisung des DGS vom 03.06.20................................................................. 4
  1.3        Zeitpunkt der Konzepteinführung .............................................................. 4
  1.4        Quellenangaben ........................................................................................ 4

2.         Schutzbedürftige Personen ......................................................... 4
  2.1        Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden? 4

3.         Hygiene- und Schutzmassnahmen ............................................ 5
  3.1        Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen .......... 5

4.         Verantwortung ............................................................................. 6

5.         BesucherInnen-Registration ........................................................ 6

6.         Möglichkeiten des Besuches ...................................................... 7
  6.1        Voraussetzungen ......................................................................................... 7
  6.2        Ort ................................................................................................................. 7
  6.3        Zeit ................................................................................................................ 7
  6.4        Anzahl der Besuchenden ........................................................................... 7
  6.5        Tragen von Mundschutz ............................................................................. 7
  6.6        Im Krankheitsfall/Risikopersonen ................................................................ 8

7.         Ausgang von Bewohnenden ...................................................... 8
  7.1        Voraussetzungen ......................................................................................... 8
  7.2        Nach Möglichkeit in Begleitung ................................................................ 8
  7.3        Autonomie und Selbstbestimmung ........................................................... 8
  7.4        Merkblatt ...................................................................................................... 8

8.         Restaurant/Cafeteria ................................................................... 8

9.         Quarantäne / Testen.................................................................... 9

10.        Interne Veranstaltungen.............................................................. 9

11.        Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung.... 9

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Konzept:      Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept                     Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

  11.1         Die Krankheitssymptome des Corona-Virus .......................................... 9

12.        Weitere Informationen des Bifangs .......................................... 10

13.        Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons ............. 10

14.        Quellenverzeichnis .................................................................... 10

15.        Beschluss .................................................................................... 11

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Konzept:     Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept    Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

1.         Einleitung
Dieses Konzept wird nach Aufforderung des Departementes Gesundheit und
Soziales DGS des Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit der vaka (Verband
der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen) erstellt und ordnet
sich der Weisung „Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der Verordnung 2
über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung
2)“ unter (2).

1.1        Zusammenfassung
Hiermit die wesentlichen Punkte dieses Konzeptes zusammengefasst (2):

•     Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen
•     Besuche von An- und Zugehörigen sind möglich, dabei gelten für alle Be-
      teiligten die Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung)
      und eine Hygienemaskentragepflicht
•     Bewohnende dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutz-
      massnahmen (inkl. Abstandsregelung), nach Möglichkeit in Begleitung,
      das Areal der Pflegeeinrichtung verlassen

1.2        Weisung des DGS vom 03.06.20
Zitat: „Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Das Schutz-
konzept muss gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko für Kundinnen und
Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie für die im Betrieb tätigen Perso-
nen minimiert wird“ (2).

1.3        Zeitpunkt der Konzepteinführung
Dieses Konzept gilt mit Wirkung ab dem 06. Juni 2020 (2) und wird laufend an
die neuen Bestimmungen angepasst.

1.4        Quellenangaben
Die Quellenangaben werden mittels (1), (2), (3) und (4) im Text ausgewiesen und
unter Quellenverzeichnis am Schluss des Dokumentes beschrieben.

2.         Schutzbedürftige Personen

2.1        Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden?
Besonders gefährdete Personen sind gemäss DGS (2a):
• Personen ab 65 Jahren
• Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen:

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              o   Bluthochdruck
              o   Herz-Kreislauf-Erkrankungen
              o   Diabetes
              o   Chronische Atemwegserkrankungen
              o   Krebs
              o   Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
              o   Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2)
•     Schwangere Frauen

3.         Hygiene- und Schutzmassnahmen

3.1        Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen
Es gelten zum Schutze aller besonders gefährdeten Personen nach wie vor die
folgenden Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung) des
DGS (2b):

                       Masken tragen zu Ihrem und unserem Schutz.

                       Gründlich Hände waschen.

                       Abstand halten.

                       Hände schütteln vermeiden.

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                       Zur Rückverfolgung Kontaktdaten angeben.

                       In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.

                       Bei Symptomen zuhause bleiben.
                       Bei positivem Test: Isolation. Bei Kontakt mit positiv getesteter
                       Person: Quarantäne.

                       Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfall-
                       station.

                       Bei Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben.

4.         Verantwortung
Mit der Lockerung des Besucherrechtes und der Öffnung des Hauses übergibt
die Geschäftsleitung die Verantwortung und die Selbstbestimmung, in Bezug
auf die Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften (inkl. Abstandsrege-
lung), den Bewohnenden, bzw. den An- und Zugehörigen.

5.         BesucherInnen-Registration
Der Bund verlangt für das Contact Tracing, die Nachvollziehbarkeit von mögli-
chen Ansteckungen, eine Registration aller Besuchenden.

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Daher muss eine Registration aller Besuchenden mit dem Formular „REGISTRA-
TION UND CHECKLISTE - Für Besucherinnen und Besucher im Wohn- und Pfle-
gezentrum Bifang Wohlen“ gemäss DGS (2) erfolgen.

Dieses Formular liegt beim Haupteingang des Bifangs auf.

Damit werden die Besuchenden in die Verantwortung miteinbezogen, unsere
gefährdeten Bewohnenden zu schützen.

6.         Möglichkeiten des Besuches

6.1        Voraussetzungen
•     Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen
•     Social Distancing, Einhalten von Abstand
•     Mundschutztragepflicht

6.2        Ort
Besuche sind unter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen ab
31. Mai 2021 im ganzen Bifang möglich.

6.3        Zeit
Besuche dürfen ab dem 31. Mai 2021 wieder täglich ab 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit den notwendigen Registrationen und unter den vorgegebenen Schutz-
massnahmen stattfinden.

6.4        Anzahl der Besuchenden
Die Besucherzahl wird ab dem 31. Mai 2021 nicht mehr eingeschränkt, jedoch
dürfen im Innenbereich maximal 4 Personen und im Aussenbereich maximal 6
Personen an einem Tisch sitzen.

6.5        Tragen von Mundschutz
Es besteht ab dem 19.10.2020 für Besuchende und Dritte eine Maskentrage-
pflicht im ganzen Bifangareal. Diese werden von den Besuchenden oder Dritte
mitgebracht oder können beim Empfang oder der Pflege bezogen werden.

Für Bewohnende empfiehlt es sich, gemäss Definition dem Gesundheitsver-
band VAKA, eine Maske zu tragen (4).
Im Bifang ist dies freiwillig, jedoch als persönliche Schutzmassnahme v.a. in den
Aufzügen empfohlen.

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6.6        Im Krankheitsfall/Risikopersonen
Im Krankheitsfall oder den Risikopersonen wird nach wie vor empfohlen von
Besuchen abzusehen.

7.         Ausgang von Bewohnenden

7.1        Voraussetzungen
•     Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen
•     Social Distancing, Einhalten von Abstand
•     Mundschutztragepflicht

7.2        Nach Möglichkeit in Begleitung
Bewohnende sollen nach Möglichkeit das Bifang-Areal in Begleitung verlas-
sen, dies damit die oben genannten Voraussetzungen eingehalten und somit
das Ansteckungsrisiko minimiert werden können.

7.3        Autonomie und Selbstbestimmung
Die Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnenden geniessen gemäss
unserem Leitbild einen hohen Stellenwert (3). Wir appellieren an die allseitige
Eigenverantwortung.

7.4        Merkblatt
Die einzuhaltenden Schutzmassnahmen sind für alle Begleitpersonen und Be-
wohnenden auf einem Merkblatt aufgeführt und sind beim Eingang/Ausgang
des Bifangs zum Mitnehmen und Studieren aufgelegt.

8.         Restaurant/Cafeteria
Das Restaurant/Focus (Speisesaal) ist für die Bewohnenden, registrierte und
geimpfte Mittagsgäste und ab dem 31. Mai 2021 wieder für registrierte An-
und Zugehörige und Dritte offen.

Gemäss der neuen Verordnung vom DGS am 24. März 2021 darf die Bifang in-
terne Cafeteria wieder geöffnet werden (5).

Das heisst gemäss dem Schreiben darf ab dem 01. April 2021 unter folgenden
Vorgaben die Cafeteria wieder besucht werden:
• Die Cafeteria darf von allen Bewohnerinnen und Bewohnern unter Einhal-
   tung des Schutzkonzeptes benutzt werden.

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•      Bewohnerinnen und Bewohner und ihre An- und Zugehörigen sollen sich in
       der Cafeteria der Institution (Innen- oder Aussenbereich) während des
       oben angegebenen Zeitfensters unter Einhaltung von strengen Schutz-
       massnahmen zu einer gemeinsamen Konsumation treffen dürfen.
•      Die Schutzmassnahmen können einen Impfnachweis oder einen negati-
       ven Testnachweis vorsehen.
•      Es sind insgesamt maximal 4 Personen (Innenbereich) und maximal 6 Per-
       sonen (Aussenbereich) pro Tisch zugelassen. D.h. im Innenbereich einzelne
       Bewohnende plus drei Gäste, Ehepaare plus zwei Gäste.

9.         Quarantäne / Testen
Bezüglich des Vorgehens bei Aufenthalt im Spital, nach externen Terminen oder
Anlässen o. Ä. und Quarantäne, bzw. Testen hält sich das Bifang Wohn- und
Pflegezentrum an die Vorgaben des Kantons und hält alle Beteiligten auf der
Homepage unter der Rubrik «Virus Infos» / «neues aus dem Bifang» u.a. bei
neuen Vorordnungen stets auf dem Laufenden.

https://bifang.ch/news/virus-infos/

10.        Interne Veranstaltungen
Die internen Veranstaltungen werden gemäss den Angaben auf dem inter-
nen Terminal durchgeführt.

11.        Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung
Bei einem Verdacht und/oder einer Erkrankung mit dem COVID-19-Virus wird
die Bewohnerin oder der Bewohner unverzüglich für zehn Tage isoliert (1).

Weitergehende Massnahmen werden auf der Homepage und im Eingangs-
bereich des Bifangs publiziert.

11.1       Die Krankheitssymptome des Corona-Virus
Diese treten häufig auf (in alphabetischer Reihenfolge):
• Fieber, Fiebergefühl
• Halsschmerzen
• Husten (meist trocken)
• Kurzatmigkeit
• Muskelschmerzen
• Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Selten sind:

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•      Bindehautentzündung
•      Kopfschmerzen
•      Magen-Darm-Symptome
•      Schnupfen
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht
sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.

12.        Weitere Informationen des Bifangs
•      Weitere Informationen des Bifangs sind auf der Homepage unter folgen-
       dem Link zu finden http://bifang.ch/news/virus-infos/

13.        Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons
•      Weitere Informationen über COVID-19 finden Sie auf der Webseite des
       Bundesamts für Gesundheit (BAG) www.bag.admin.ch/neues-coronavirus
•      Konsultieren Sie regelmässig die Webseite des Kantons Aargau unter
       www.ag.ch/coronavirus

14.        Quellenverzeichnis
(1)   Bundesamt für Gesundheit (BAG), 11.05.2020. COVID-19: Anweisungen zur
       Isolation. Bern: Bundesamt für Gesundheit BAG - Direktionsbereich Öffentli-
       che Gesundheit.

(2)   Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Kanton Aargau, Abteilung
       Gesundheit (04.06.2020). Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der
       Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CO-
       VID-19-Verordnung 2). Aarau: DGS und vaka.

(2a)   Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) - Bundesamt für Gesundheit
       (BAG) (12.08.2020). Kategorien besonders gefährdeter Personen. Bern: EDI
       und BAG - Schweizerische Eidgenossenschaft.

(2b)   Bundesamt für Gesundheit (BAG) (06.07.2020). So schützen wir uns. Bern:
       BAG - Schweizerische Eidgenossenschaft - https://bag-coronavi-
       rus.ch/downloads/

(3)   Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen (Mai 2018). Leitbild. Wohlen: Vor-
       stand und Geschäftsleitung.

(4)   VAKA (23. Oktober 2020). Maskentragpflicht Bewohnende in öffentlich zu-
       gänglichen Räumen, Fragen/Antworten COVID-19, Quarantäne Mitarbei-
       tende. Aarau: VAKA - Daniel Suter - Leiter Sparte Pflegeinstitutionen

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(5)   Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Kanton Aargau, Abteilung
       Gesundheit (24.03.2021). COVID-19-Pandemie – Anweisung zu Restaurati-
       onsbetrieben in sozialmedizinischen Institutionen. Aarau: DGS

15.        Beschluss
Wohlen, 04. Juni 2020, Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen, die Ge-
schäftsleitung.

Aktualisiert am 12. August 2021.

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