KONZEPT - Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept - Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020 aktualisiert 12. August 2021 - Bifang ...
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- KONZEPT - Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept 4. Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020 aktualisiert 12. August 2021
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...................................................................................... 4 1.1 Zusammenfassung ...................................................................................... 4 1.2 Weisung des DGS vom 03.06.20................................................................. 4 1.3 Zeitpunkt der Konzepteinführung .............................................................. 4 1.4 Quellenangaben ........................................................................................ 4 2. Schutzbedürftige Personen ......................................................... 4 2.1 Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden? 4 3. Hygiene- und Schutzmassnahmen ............................................ 5 3.1 Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen .......... 5 4. Verantwortung ............................................................................. 6 5. BesucherInnen-Registration ........................................................ 6 6. Möglichkeiten des Besuches ...................................................... 7 6.1 Voraussetzungen ......................................................................................... 7 6.2 Ort ................................................................................................................. 7 6.3 Zeit ................................................................................................................ 7 6.4 Anzahl der Besuchenden ........................................................................... 7 6.5 Tragen von Mundschutz ............................................................................. 7 6.6 Im Krankheitsfall/Risikopersonen ................................................................ 8 7. Ausgang von Bewohnenden ...................................................... 8 7.1 Voraussetzungen ......................................................................................... 8 7.2 Nach Möglichkeit in Begleitung ................................................................ 8 7.3 Autonomie und Selbstbestimmung ........................................................... 8 7.4 Merkblatt ...................................................................................................... 8 8. Restaurant/Cafeteria ................................................................... 8 9. Quarantäne / Testen.................................................................... 9 10. Interne Veranstaltungen.............................................................. 9 11. Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung.... 9 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 2 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 11.1 Die Krankheitssymptome des Corona-Virus .......................................... 9 12. Weitere Informationen des Bifangs .......................................... 10 13. Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons ............. 10 14. Quellenverzeichnis .................................................................... 10 15. Beschluss .................................................................................... 11 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 3 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 1. Einleitung Dieses Konzept wird nach Aufforderung des Departementes Gesundheit und Soziales DGS des Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit der vaka (Verband der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen) erstellt und ordnet sich der Weisung „Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2)“ unter (2). 1.1 Zusammenfassung Hiermit die wesentlichen Punkte dieses Konzeptes zusammengefasst (2): • Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen • Besuche von An- und Zugehörigen sind möglich, dabei gelten für alle Be- teiligten die Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung) und eine Hygienemaskentragepflicht • Bewohnende dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutz- massnahmen (inkl. Abstandsregelung), nach Möglichkeit in Begleitung, das Areal der Pflegeeinrichtung verlassen 1.2 Weisung des DGS vom 03.06.20 Zitat: „Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Das Schutz- konzept muss gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie für die im Betrieb tätigen Perso- nen minimiert wird“ (2). 1.3 Zeitpunkt der Konzepteinführung Dieses Konzept gilt mit Wirkung ab dem 06. Juni 2020 (2) und wird laufend an die neuen Bestimmungen angepasst. 1.4 Quellenangaben Die Quellenangaben werden mittels (1), (2), (3) und (4) im Text ausgewiesen und unter Quellenverzeichnis am Schluss des Dokumentes beschrieben. 2. Schutzbedürftige Personen 2.1 Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden? Besonders gefährdete Personen sind gemäss DGS (2a): • Personen ab 65 Jahren • Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen: 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 4 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen o Bluthochdruck o Herz-Kreislauf-Erkrankungen o Diabetes o Chronische Atemwegserkrankungen o Krebs o Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen o Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2) • Schwangere Frauen 3. Hygiene- und Schutzmassnahmen 3.1 Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen Es gelten zum Schutze aller besonders gefährdeten Personen nach wie vor die folgenden Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung) des DGS (2b): Masken tragen zu Ihrem und unserem Schutz. Gründlich Hände waschen. Abstand halten. Hände schütteln vermeiden. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 5 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen Zur Rückverfolgung Kontaktdaten angeben. In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen. Bei Symptomen zuhause bleiben. Bei positivem Test: Isolation. Bei Kontakt mit positiv getesteter Person: Quarantäne. Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfall- station. Bei Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben. 4. Verantwortung Mit der Lockerung des Besucherrechtes und der Öffnung des Hauses übergibt die Geschäftsleitung die Verantwortung und die Selbstbestimmung, in Bezug auf die Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften (inkl. Abstandsrege- lung), den Bewohnenden, bzw. den An- und Zugehörigen. 5. BesucherInnen-Registration Der Bund verlangt für das Contact Tracing, die Nachvollziehbarkeit von mögli- chen Ansteckungen, eine Registration aller Besuchenden. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 6 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen Daher muss eine Registration aller Besuchenden mit dem Formular „REGISTRA- TION UND CHECKLISTE - Für Besucherinnen und Besucher im Wohn- und Pfle- gezentrum Bifang Wohlen“ gemäss DGS (2) erfolgen. Dieses Formular liegt beim Haupteingang des Bifangs auf. Damit werden die Besuchenden in die Verantwortung miteinbezogen, unsere gefährdeten Bewohnenden zu schützen. 6. Möglichkeiten des Besuches 6.1 Voraussetzungen • Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen • Social Distancing, Einhalten von Abstand • Mundschutztragepflicht 6.2 Ort Besuche sind unter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen ab 31. Mai 2021 im ganzen Bifang möglich. 6.3 Zeit Besuche dürfen ab dem 31. Mai 2021 wieder täglich ab 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit den notwendigen Registrationen und unter den vorgegebenen Schutz- massnahmen stattfinden. 6.4 Anzahl der Besuchenden Die Besucherzahl wird ab dem 31. Mai 2021 nicht mehr eingeschränkt, jedoch dürfen im Innenbereich maximal 4 Personen und im Aussenbereich maximal 6 Personen an einem Tisch sitzen. 6.5 Tragen von Mundschutz Es besteht ab dem 19.10.2020 für Besuchende und Dritte eine Maskentrage- pflicht im ganzen Bifangareal. Diese werden von den Besuchenden oder Dritte mitgebracht oder können beim Empfang oder der Pflege bezogen werden. Für Bewohnende empfiehlt es sich, gemäss Definition dem Gesundheitsver- band VAKA, eine Maske zu tragen (4). Im Bifang ist dies freiwillig, jedoch als persönliche Schutzmassnahme v.a. in den Aufzügen empfohlen. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 7 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 6.6 Im Krankheitsfall/Risikopersonen Im Krankheitsfall oder den Risikopersonen wird nach wie vor empfohlen von Besuchen abzusehen. 7. Ausgang von Bewohnenden 7.1 Voraussetzungen • Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen • Social Distancing, Einhalten von Abstand • Mundschutztragepflicht 7.2 Nach Möglichkeit in Begleitung Bewohnende sollen nach Möglichkeit das Bifang-Areal in Begleitung verlas- sen, dies damit die oben genannten Voraussetzungen eingehalten und somit das Ansteckungsrisiko minimiert werden können. 7.3 Autonomie und Selbstbestimmung Die Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnenden geniessen gemäss unserem Leitbild einen hohen Stellenwert (3). Wir appellieren an die allseitige Eigenverantwortung. 7.4 Merkblatt Die einzuhaltenden Schutzmassnahmen sind für alle Begleitpersonen und Be- wohnenden auf einem Merkblatt aufgeführt und sind beim Eingang/Ausgang des Bifangs zum Mitnehmen und Studieren aufgelegt. 8. Restaurant/Cafeteria Das Restaurant/Focus (Speisesaal) ist für die Bewohnenden, registrierte und geimpfte Mittagsgäste und ab dem 31. Mai 2021 wieder für registrierte An- und Zugehörige und Dritte offen. Gemäss der neuen Verordnung vom DGS am 24. März 2021 darf die Bifang in- terne Cafeteria wieder geöffnet werden (5). Das heisst gemäss dem Schreiben darf ab dem 01. April 2021 unter folgenden Vorgaben die Cafeteria wieder besucht werden: • Die Cafeteria darf von allen Bewohnerinnen und Bewohnern unter Einhal- tung des Schutzkonzeptes benutzt werden. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 8 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen • Bewohnerinnen und Bewohner und ihre An- und Zugehörigen sollen sich in der Cafeteria der Institution (Innen- oder Aussenbereich) während des oben angegebenen Zeitfensters unter Einhaltung von strengen Schutz- massnahmen zu einer gemeinsamen Konsumation treffen dürfen. • Die Schutzmassnahmen können einen Impfnachweis oder einen negati- ven Testnachweis vorsehen. • Es sind insgesamt maximal 4 Personen (Innenbereich) und maximal 6 Per- sonen (Aussenbereich) pro Tisch zugelassen. D.h. im Innenbereich einzelne Bewohnende plus drei Gäste, Ehepaare plus zwei Gäste. 9. Quarantäne / Testen Bezüglich des Vorgehens bei Aufenthalt im Spital, nach externen Terminen oder Anlässen o. Ä. und Quarantäne, bzw. Testen hält sich das Bifang Wohn- und Pflegezentrum an die Vorgaben des Kantons und hält alle Beteiligten auf der Homepage unter der Rubrik «Virus Infos» / «neues aus dem Bifang» u.a. bei neuen Vorordnungen stets auf dem Laufenden. https://bifang.ch/news/virus-infos/ 10. Interne Veranstaltungen Die internen Veranstaltungen werden gemäss den Angaben auf dem inter- nen Terminal durchgeführt. 11. Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung Bei einem Verdacht und/oder einer Erkrankung mit dem COVID-19-Virus wird die Bewohnerin oder der Bewohner unverzüglich für zehn Tage isoliert (1). Weitergehende Massnahmen werden auf der Homepage und im Eingangs- bereich des Bifangs publiziert. 11.1 Die Krankheitssymptome des Corona-Virus Diese treten häufig auf (in alphabetischer Reihenfolge): • Fieber, Fiebergefühl • Halsschmerzen • Husten (meist trocken) • Kurzatmigkeit • Muskelschmerzen • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns Selten sind: 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 9 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen • Bindehautentzündung • Kopfschmerzen • Magen-Darm-Symptome • Schnupfen Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung. 12. Weitere Informationen des Bifangs • Weitere Informationen des Bifangs sind auf der Homepage unter folgen- dem Link zu finden http://bifang.ch/news/virus-infos/ 13. Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons • Weitere Informationen über COVID-19 finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) www.bag.admin.ch/neues-coronavirus • Konsultieren Sie regelmässig die Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/coronavirus 14. Quellenverzeichnis (1) Bundesamt für Gesundheit (BAG), 11.05.2020. COVID-19: Anweisungen zur Isolation. Bern: Bundesamt für Gesundheit BAG - Direktionsbereich Öffentli- che Gesundheit. (2) Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Kanton Aargau, Abteilung Gesundheit (04.06.2020). Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CO- VID-19-Verordnung 2). Aarau: DGS und vaka. (2a) Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) - Bundesamt für Gesundheit (BAG) (12.08.2020). Kategorien besonders gefährdeter Personen. Bern: EDI und BAG - Schweizerische Eidgenossenschaft. (2b) Bundesamt für Gesundheit (BAG) (06.07.2020). So schützen wir uns. Bern: BAG - Schweizerische Eidgenossenschaft - https://bag-coronavi- rus.ch/downloads/ (3) Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen (Mai 2018). Leitbild. Wohlen: Vor- stand und Geschäftsleitung. (4) VAKA (23. Oktober 2020). Maskentragpflicht Bewohnende in öffentlich zu- gänglichen Räumen, Fragen/Antworten COVID-19, Quarantäne Mitarbei- tende. Aarau: VAKA - Daniel Suter - Leiter Sparte Pflegeinstitutionen 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 10 von 11
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen (5) Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Kanton Aargau, Abteilung Gesundheit (24.03.2021). COVID-19-Pandemie – Anweisung zu Restaurati- onsbetrieben in sozialmedizinischen Institutionen. Aarau: DGS 15. Beschluss Wohlen, 04. Juni 2020, Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen, die Ge- schäftsleitung. Aktualisiert am 12. August 2021. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 11 von 11
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