Erasmus+ Strategische Partnerschaften 2019 - Rund ums Geld - Webinar am 21. Februar 2019, 10:00 - 12:00 Uhr
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Erasmus+ Strategische Partnerschaften 2019 Webinar am 21. Februar 2019, 10:00 – 12:00 Uhr - Rund ums Geld - Der Aufbau einer Projektfinanzierung und ihre Abbildung im neuen Webformular 1
Überblick ▪ Einführung in das Webinar (technische Hinweise) ▪ Fristen und wichtige Unterlagen ▪ Detaillierte Finanzierungsbedingungen ▪ Informationen zum Ausfüllen der Budgetkategorien in der Web Form 2
Einführung in das Webinar – technische Hinweise ▪ Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit: ▪ Lautsprecher an! Teilnehmer können nur hören, nicht sprechen ▪ Kurze Rückmeldung der Teilnehmer per Chat, falls etwas nicht funktioniert ▪ Ca. 45-60 Min. Präsentation ▪ Fragen im Anschluss (bitte notieren!): per Chat von Teilnehmern, Beantwortung mündlich durch NA DAAD ▪ Bitte stellen Sie nur 1-2 Fragen ‚am Stück‘! ▪ Dokumentation des Webinars auf unserer Webseite 3
Wichtige Unterlagen zur Antragstellung I ◼ Zugang zur Web Application Form (Cooperation for Innovation and Exchange of Good Practices, Strategic Partnerships for higher education, Call 2019, Round 1) unter dem folgenden Link: https://webgate.ec.europa.eu/web-eforms/ oder 4
Wichtige Unterlagen zur Antragstellung II ◼ Erasmus+ Programme Guide 2019 V.2 (2019) https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/documents/erasmus-programme-guide-2019_en ◼ Modernisierungsagenda Hochschulbildung (inhaltlicher Bezug) COM(2017) 247 final http://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?qid=1496304694958&uri=COM:2017:247:FIN ◼ Handreichung: Do‘s and don‘ts for applicants https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/antragstellung/strategische- partnerschaften/de/45853-erasmus-strategische-partnerschaften-ka-0/ 5
Wichtige Unterlagen zur Antragstellung III ◼ Declaration of Honour (in der Web Form enthalten, gesondert nach Unterzeichnung hochzuladen) ◼ Unterschrift des rechtlichen Vertreters Ihrer Organisation unter dieser Erklärung erforderlich! ◼ keine automatische Übernahme des Titels des rechtlichen Vertreters aus der Web Form → handschriftliche Ergänzung des Titels erlaubt! 6
Wichtige Unterlagen zur Antragstellung IV ◼ Im Idealfall unterzeichnete ‘Mandates’ der Partner- einrichtungen (spätestens nach Förderbescheid) ◼ Optional: ◼ Work Programme zur besseren Übersichtlichkeit ◼ Bei Mobilitätsaktivitäten: Arbeitsplan empfohlen ◼ WICHTIG: Hochladen eines gesonderten Gantt Charts nicht mehr notwendig → Gantt Chart ist in der neuen Web Form enthalten 7
Wichtige IT-Tools und Links zur Antragstellung I ◼ Alle Einrichtungen benötigen eine PIC (Personal Identification Code) → Registrierung im Participant Portal der EU KOMM → Funding & Tenders Portal (früher URF) http://ec.europa.eu/education/participants/portal/ ◼ Anleitung zur Registrierung im Funding & Tenders Portal finden Sie unter: http://ec.europa.eu/research/participants/docs/h2020-funding- guide/grants/applying-for-funding/register-an-organisation_en.htm 8
Wichtige IT-Tools und Links zur Antragstellung II ◼ FAQs – Handreichungen zum Umgang mit der Web Form https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/pages/viewpage.actio n?pageId=293912432 ◼ ‘Guide for Experts’ 2019: https://eu.daad.de/infos-fuer- hochschulen/antragstellung/strategische-partnerschaften/de/45853- erasmus-strategische-partnerschaften-ka-0/ 9
Wichtige IT-Tools und Links zur Antragstellung III ◼ Distance Calculator: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/distance-calculator_en ◼ ECHE (verpflichtend für Hochschulen aus Programm- ländern) http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/erasmus- charter_en 10
Technische Voraussetzungen zum Öffnen des Online-Antragsformulars ◼ Aufrufen des Online-Antragsformulars → nur mit EU Login möglich ◼ falls kein EU Login → Anlegen des EU Login Kontos notwendig: https://eu.daad.de/infos-fuer- hochschulen/projektdurchfuehrung/it-tools-zur- projektdurchfuehrung/de/46253-eu-login/ 11
Technische Voraussetzungen zum Öffnen des Online-Antragsformulars ◼ Das Antragsformular kann nur online ausgefüllt werden. Folgende drei Browser sind am besten geeignet: ◼ Internet Explorer 11.0 ◼ Firefox 45.7 ◼ Chrome 56.0 Der Projektantrag kann als pdf-Dokument gedruckt werden Bitte öffnen Sie nicht mehrere Tabs oder Browserfenster gleichzeitig! Es können Fehler beim Speichern auftreten. 12
Fristen ▪ 21. März 2019 (12:00:00 Uhr Mittag, Brüsseler Zeit): Frist für die online-Einreichung von Anträgen für KA2 Strategische Partnerschaften ➔ In der Web Form im Abschnitt „Context“: DE01 (= NA DAAD) auswählen, wenn thematischer Schwerpunkt „Hochschulbildung“ ▪ 24-35 monatige Projekte: START zwischen 01.09. und 31.12.2019 ENDE spätestens 31.08.2022 ▪ 36 monatige Projekte: START: 01.09.2019 ENDE: 31.08.2022 13
Finanzierung - allgemeine Anmerkungen ◼ Erasmus+ ist eine Zuschussförderung! ◼ Vollständig beantragen! Mittel können nicht nachträglich beantragt werden! ◼ In angemessener Höhe beantragen - werden die einzelnen Module in der richtigen Höhe beantragt? - ist das Projekt mit den beantragten Mitteln umsetzbar? - stimmt der „value for money“ des Projektvorschlags? ◼ Alle ausreichenden Begründungen im Antrag platzieren 14
Finanzierung - allgemeine Anmerkungen ◼ Unterscheidung von Kostenkategorien: ▪ Stückkosten (unit costs) ▪ reale Kosten, detaillierte Begründung der veranschlagten Höhe notwendig ◼ für die einzelnen Kostenkategorien gelten z. T. Finanzierungs- obergrenzen für das Gesamtprojekt (Project Management, Multiplier Events, Exceptional Costs) ▪ Maximaler Zuschuss für eine Partnerschaft: 150.000 € pro 12 Monate, 450.000 € für 36 Monate ▪ Berechnung der Zuschüsse erfolgt in der Web Form automatisch nach der angegebenen Teilnehmerzahl, Dauer der Aktivität etc. 15
Bewilligung der Finanzmodule ▪ Personalkosten werden ergebnisorientiert erstattet (Stückkostensätze), keine Bewilligung von Personal- stellen! ▪ Erstattung der Personalkosten über folgende Module: ▪ „Projektmanagement und Durchführung“ ▪ „Qualitativ hochwertige Produkte“: 4 Personalkategorien (Manager, Teacher/Trainer/Researcher, Technician, Administrative Staff) ▪ Voraussetzung: Förmliche Verbindung von Personen zu einer der am Projekt teilnehmenden Organisationen, keine externen Auftragnehmer 16
Beantragung der Finanzmodule ▪ Wichtig: Alle förderbaren Aktivitäten im Rahmen des richtigen Finanzmoduls beantragen! ▪ Beispiel: ein Projekttreffen ist keine Weiterbildungsaktivität Andersherum: beim Projekttreffen geht es um die Planung der Projektumsetzung, um das Projekt an sich! ▪ Beispiel: eine Lern/Lehraktivität ist kein Intellectual Output (stattdessen z. B. ein dabei erstelltes didaktisches Handbuch) 17
In welchen Kategorien kann Budget beantragt werden? ◼ Projektmanagement und -durchführung ◼ Transnational Project Meetings ◼ Intellectual Outputs ◼ Multiplier Events ◼ Learning-, Teaching- and Training Activities ◼ Special Costs: - Special Needs Support - Exceptional Costs 18
Projektmanagement und Durchführung I Programme Guide, S. 117 ▪ Allgemeine Projektverwaltung ▪ Planung, Koordination (Management + Administration), Promotion und Verbreitung kleinerer Produkte (Broschüren, Leaflets, Webinformationen usw.), Erstellung der Projektwebseite ▪ Wie wird der Zuschuss berechnet? ▪ Gesamtzahl an Monaten der Projektdauer wird multipliziert mit dem auf den Zuschussempfänger anwendbaren Zuschuss je Einheit (hier: Monat) Beispiel: Koordinierende Einrichtung: 26 Monate x 500,- € = 13.000,- € Pro Projektpartner: 26 Monate x 250,- € = 6.500,- € max. 2.750,- € x Monat (koordinierende Einrichtung + max. 9 Partner) 19
Projektmanagement und Durchführung II (Web Form, Budget) Projektmanagementmittel → Angaben werden automatisch generiert Es können max. 2.750 Euro/Monat beantragt werden. Von diesem Betrag können die antragsstellende Einrichtung sowie weitere 9 Partnerorganisationen die Förderung in voller Höhe erhalten. 20
Länderübergreifende Projekttreffen I Programme Guide, S. 118 ▪ Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten für kürzere Planungs- treffen, die der Projektorganisation dienen ▪ Ort: Standort der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen und/oder Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag Grund: Maximierung der Wirkung auf teilnehmende Einrichtungen (Abweichenden Ort in Web Form begründen) ▪ Grundsätzlich gilt: Teilnahme von Einrichtungen aus mind. 2 Programmländern ▪ Start: Standort der entsendenden Einrichtung → Ziel: Standort der aufnehmenden Einrichtung (Distance Calculator) ▪ Nur die reisenden Personen erhalten einen finanziellen Zuschuss, nicht das Personal der ausrichtenden Einrichtung 21
Länderübergreifende Projekttreffen II Programme Guide, S. 118 ▪ Wie wird der Zuschuss berechnet? Gesamtzahl an reisenden Teilnehmern wird multipliziert mit anwendbaren Zuschüssen je Einheit (hier: je Teilnehmer/-in je Treffen je Entfernungs- kategorie) Entfernung: 100 → 1999 km = 575,- €/Person x Treffen Entfernung: > 2000 km = 760,- €/Person x Treffen Hinweis: Nur die reisenden Personen (min. 100 km) erhalten einen finanziellen Zuschuss, nicht Mitarbeiter der ausrichtenden Organisation NA DAAD überprüft den Distance Band → nur ONE WAY Berechnung 22
Länderübergreifende Projekttreffen III Programme Guide, S. 118 23
Länderübergreifende Projekttreffen IV Programme Guide, S. 118 Nutzen Sie den Distance Calculator der EU Wählen Sie aus dem Dropdown Menü den KOMM und wählen Sie die entsprechende Namen der reisenden Einrichtung aus. Entfernungspauschale (one way) aus. Ausführungsort: Nur am Standort der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen und/oder Brüssel, Bitte hier nur die Anzahl der Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag. reisenden Personen eintragen. 24
Länderübergreifende Projekttreffen V ▪ Bitte nutzen Sie den „Distance Calculator“ für die Berechnung der Entfernung und entnehmen Sie diesem den (einfachen) Kilometerwert vom Ausgangsort zum Zielort ▪ Anschließend wählen Sie das „Distance band“ (100-1999 bzw. >=2000 km) ▪ Die WebForm berechnet zum Schluss alles automatisch http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm 25
Qualitativ hochwertige Produkte I (Intellectual Outputs) Programme Guide, S. 119 ▪ Für die Erstellung von Intellectual Outputs können anhand der erbrachten Tätigkeit (Personal-) Kosten abgerechnet werden (keine Beantragung von Personalstellen per se) ▪ Einstufung des Mitarbeiters nicht nach beruflichem Profil, sondern nach der Funktion, die er/sie bei der Entwicklung eines ‘Intellectual Outputs’ ausübt (Beispiel: die Tätigkeit eines Professor kann z. B. als Technician oder als Teacher/Trainer/Researcher eingestuft werden) ▪ Bitte beachten: Die Qualität der ausgeübten Tätigkeit muss der angegebenen Funktion entsprechen 26
Qualitativ hochwertige Produkte II Programme Guide, S. 119 ▪ Es gibt vier wählbare Personalkategorien: ▪ Manager Werden grundsätzlich schon über Modul1 „Projektmanagement und -durchführung“ ▪ Administrative Staff finanziert; können in detailliert begrün- deten Ausnahmefällen bewilligt werden. ▪ Teacher / Trainer / Researcher ▪ Technician ▪ Wie wird der Zuschuss berechnet? ▪ Anzahl der Arbeitstage pro Personalkategorie für das Land des Zuschuss- empfängers wird multipliziert mit dem Zuschuss je Einheit 1 Person aus BE (Funktion: teacher/trainer/researcher) x10 Arbeitstage x 214,00 € = 2.140,00 € 27
Intellectual Outputs / Qualitativ hochwertige Produkte II Personalkosten, die für die Erstellung von Intellectual Outputs anhand der erbrachten Tätigkeit abgerechnet werden können. Klicken Sie hier, um die Anzahl der benötigten Arbeitstage pro Personalkategorie Teacher/Trainer/Researcher/Technicians etc. realistische Einschätzung zu erfassen. 28
Intellectual Outputs / Qualitativ hochwertige Produkte III Personalkosten, die für die Erstellung von Intellectual Outputs anhand der erbrachten Tätigkeit abgerechnet werden können. Kosten für „Manager „ und „administrative staff“ sind Wählen Sie die auf das IO zutreffende Personalkategorie grundsätzlich aus der Budgetkategorie „Projektmanagement aus und tragen Sie die geschätzte Anzahl Arbeitstage ein. und -durchführung“ zu decken (s. Programme Guide S. 119) Die Anzahl der Arbeitstage wird multipliziert je nach Land des Zuschussempfängers mit dem Zuschuss je Einheit. 29
Multiplikatorenveranstaltungen I Programme Guide, S. 119 ◼ Zuschuss zur Finanzierung der Organisation einer Veranstaltung, einer Konferenz oder eines Seminars zur Verbreitung der relevan- ten Projektergebnisse (Intellectual Outputs) ◼ Veranstaltungsort: - in Programm- oder Partnerländern, in denen die Zuschuss- empfänger ihre Sitze haben - sowie in Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag - im Land von am Projekt beteiligten assoziierten Partnern (die in der Web Form genannt sind, Begründung notwendig) ◼ Wie wird der Zuschuss berechnet? Anzahl der externen Teilnehmer anderer Organisationen (nicht Zuschussempfänger) wird multipliziert mit dem Zuschuss je Einheit 30
Multiplikatorenveranstaltungen II Programme Guide, S. 119 lokale = nationale Teilnehmer: 100,- € internationale Teilnehmer: 200,- € max. 30.000,- € / Projekt ▪ HINWEIS: Nur die ausrichtende Einrichtung erhält einen finanziellen Zuschuss für die Organisation der Tagung (bei der Personenzahl handelt es sich um EXTERNE Tagungsteilnehmer, nicht um Projektpartner) ▪ Multiplikatorenveranstaltungen sind förderfähig, wenn: - „Intellectual Outputs“ beantragt - bewilligte Outputs entwickelt wurden, bzw. - erstellte „Intellectual Outputs“ Gegenstand der Veranstaltung sind 31
Multiplikatorenveranstaltungen III Programme Guide, S. 119 ◼ Voraussetzung: Verbreitung von bereits erstellten IOs ◼ Konzeption eines Multiplier Events (E+ Guide Annex II, S. 314-318) Multiplier Event = Organisation einer Veranstaltung, einer Konferenz, oder eines Seminars zur Verbreitung der Intellectual Outputs Finanzieller Zuschuss kann nur für die Leading Organisation (ausführende Orrganisation) beantragt werden! ACHTUNG Formularfehler: Die Web Form erlaubt Mittelbeantragung auch für weitere Partner. Dies ist jedoch nicht zulässig! Anzahl der inländischen Teilnehmer (nicht Konsortium) Anzahl der ausländischen Teilnehmer (nicht Konsortium) Max. 30.000,- € / Projekt 32
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten I Programme Guide, S. 120 ff. = Learning Teaching and Training Activities (LTT) ▪ Zuschuss zu Kurz- und Langzeitlernaufenthalten von Lehrkräften, Bildungspersonal und/oder Studierenden ▪ dienen ausschließlich zur Erreichung der Projektziele ▪ Einrichtungen aus mind. 2 verschiedenen Programmländern ▪ Ort: Nur in Programmländern, in denen die Zuschussempfänger ihren Sitz haben und/oder Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag ▪ Teilnehmer aus Partnerländern: finanzielle Förderung nur für Dozenten möglich (keine Studierende) 33
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten II ◼ 1. Blended mobility = Kombination aus physischer und virtueller Mobilität ◼ 2. Short-term joint staff training event = Fort- und Weiterbildung von Personal ◼ 3. Intensive Study Programme (ISP) for higher education learners = nur Studierende + ◼ 4. ISP for teaching staff = Personen des Konsortiums, die während eines ISP lehren 34
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten III ◼ 5. Invited teachers at ISP = Personen außerhalb des Konsortiums, die während eines ISP for students lehren ◼ 6. Long-term teaching assignments = Aktivitäten zu Unterrichtszwecken bzw. Teilnahme an berufsrelevanten Aktivitäten an Partnereinrichtung ◼ Participants with special needs =Teilnehmer mit einer Behinderung ◼ Accompanying Persons =Begleitpersonen von Teilnehmern mit einer Behinderung 35
Learning/Teaching/Training Activities IV ◼ So legen Sie eine LTT-Aktivität an Wenn Sie eine LTT-Aktivität planen, wählen Sie „YES“. Es öffnen sich die darunterliegenden Felder. Unter „Details“ werden die Teilnehmer aus den Partnereinrichtungen angelegt. Hier können Sie weitere Aktivitäten anlegen Zum Löschen einer bereits angelegten LTT- Aktivität drücken Sie bitte auf „Delete“. ACHTUNG: Es müssen mind. 2 Aktivitäten angelegt werden, damit eine davon gelöscht werden kann. 36
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten V - Fahrtkosten Programme Guide, S. 120 ff. Wie wird der Zuschuss für die Fahrtkosten berechnet? Jeweils Anzahl der Teilnehmer aus einer Organisation X Stückkostensatz (Distance Calculator) 10 – 99km: 20€/P 100 – 499km: 180€/P 500 – 1999km: 275€/P 2000 – 2999km: 360€/P 3000 – 3999km: 530€/P 4000 – 7999km: 820€/P ≥ 8000km: 1.300€/P 37
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten VI ◼ Reisekosten anlegen Das Budget wird automatisch berechnet. 38
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten VII ◼ EXCEPTIONAL COSTS FOR EXPENSIVE TRAVEL - falls der reguläre Reisestückkostensatz nicht ausreicht (z. B. aufgrund geographischer Entfernung) - Beantragung einer auf tatsächlichen Kosten basierenden Kostenerstattung möglich ERSTATTUNG: bis zu 80% der tatsächlichen Reisekosten Nachweis erforderlich, dass der Stückkostensatz für Reisekosten der EU KOMM 70% der tatsächlichen Reisekosten nicht decken kann. WICHTIG: Fallen die Reisekosten während der Förderung niedriger aus → wird der Zuschuss durch einen Standard-Zuschuss ersetzt 39
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten VIII ◼ EXCEPTIONAL COSTS FOR EXPENSIVE TRAVEL WICHTIG: Reisestückkostensatz und außergewöhnliche Kosten für teure Reisen für dieselbe Person nicht kombinierbar! Anzahl der Personen eintragen Die benötigten realen Kosten erfassen 40
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten IX - Aufenthaltskosten Programme Guide, S. 114 und 123 ff. ▪ Wie wird der Zuschuss für die Aufenthaltskosten berechnet? ▪ Anzahl der Tage/Monate x Teilnehmer wird multipliziert mit dem im jeweiligen Zielland anwendbaren Zuschuss je Einheit ▪ Aufenthaltsdauer: Blended mobility Physische Mobilitätsphase: mind. 5 Tage (ohne An- und Abreise) bis zu 2 Monaten ISP for students mind. 5 Tage (ohne An- und Abreise) bis zu 2 Monaten ISP for teaching staff mind. 1 Tag (ohne An- und Abreise) bis zu 2 Monaten Invited experts to ISP mind. 1 Tag (ohne An- und Abreise) bis zu 2 Monaten Long-term teaching or mind. 2 Monate bis zu 12 Monaten training assignment Short-term joint staff mind. 3 Tage (ohne An- und Abreise) bis zu 2 Monaten training events 41
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten X - Aufenthaltskosten Programme Guide, S. 110 und 120 ff. Berechnung der Aufenthaltsdauer – ISP for Learners Bsp 1: mit zusätzlichem An- und Abreisetag ▪ Dauer der Veranstaltung: 5 Tage ▪ es werden maximal 2 weitere Tage für An- und Abreise geplant ▪ zu beantragende Aufenthaltsdauer (inkl. An- und Abreise): 7 Tage Bsp 2: ohne zusätzlichem An- und Abreisetag ▪ geplanter Aufenthalt: 5 Tage ▪ keine zusätzlichen Tage für An- und Abreisetage zu beantragende Aufenthaltsdauer (ohne An- und Abreise): 5 Tage WICHTIG: bei Anreise am 1. Arbeitstag und Abreise am 5. Arbeitstag muss die Dauer dieser Arbeitstage dennoch zwischen 6 und 8 Stunden betragen! 42
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten XI - Aufenthaltskosten Programme Guide, S. 110 und 120 ff. ◼ Aufenthaltskosten anlegen Accompanying Persons = Begleitpersonen von Teilnehmern mit Behinderung (KEINE Dozenten, die während eines ISPs for students lehren) 43
Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten XII - Aufenthaltskosten Programme Guide, S. 110 und 120 ff. ◼ Budgetübersicht einer angelegten C-Aktivität Nachdem Sie für alle teilnehmenden Partnereinrichtungen Mittel beantragt haben, erhalten Sie eine Gesamtübersicht der Mittel in dieser Budgetkategorie. 44
Unterstützung bei besonderem Bedarf (Teilnehmer/innen mit Behinderung) I Programme Guide, S. 118 = Special needs support ▪ Mehrbedarf, der über den jeweiligen Stückkostensätzen liegt und nicht über den Sozialversicherungsträger des Teilnehmers gedeckt werden kann ▪ Auch wenn die genaue Anzahl an Personen, die an einer Aktivität teilnehmen noch nicht feststeht, empfehlen wir Ihnen die Beantragung. ▪ „Special Needs“ können unter „Special Costs“ unabhängig von der Aktivität beantragt werden ▪ Wie wird der Zuschuss berechnet? ▪ keine Stückkosten → Erstattung von 100% der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten 45
Unterstützung bei besonderem Bedarf (Teilnehmer/innen mit Behinderung) II (Web Form) Hier ist eine ausreichend detaillierte Erläuterung verpflichtend. Ihnen stehen 5.000 Zeichen im Feld „Description and Justification“ zur Verfügung. 46
Außerordentliche Kosten I Programme Guide, S. 121 ▪ Dienstleistungen (in Form von Unterverträgen), die von den beteiligten Einrichtungen nicht selbst erbracht werden können und ausführlich begründet sind ▪ Anschaffung besonderer Ausrüstungsgegenstände für die Dauer des Projekts Beispiele: ▪ professional editing eines in einer Fremdsprache erstellten qualitativ hochwertigen Produkts ▪ externer Evaluator ▪ Interactive Screens (Anschaffung, Installation, Software und Verlinkung) ▪ Druckkosten eines Intellectual Outputs (qualitativ hochwertiges Produkt) ▪ ABER: keine Cateringkosten, keine gewöhnliche Büroausstattung, Einkauf von Waren, Dienstleistungen 47
Außerordentliche Kosten III Programme Guide, S. 121 Wie wird der Zuschuss berechnet? ◼ die Höhe des Zuschusses entspricht der Höhe der Erstattung von 75% der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten ◼ im Antragsformular sollen 75% der tatsächlich entstehenden Kosten angegeben werden (max. 50.000,- € für Projektdauer) ◼ bei Dienstleistungen durch Dritte (Untervergabe) sind 75% der auf der Rechnung ausgewiesenen Brutto- bzw. Nettokosten erstattungsfähig ◼ bei Anschaffung besonderer Gegenstände sind 75% der Abschreibungskosten erstattungsfähig EMPFEHLUNG: Geräte möglichst zu Projektbeginn zu erwerben, mieten, leasen 48
Außerordentliche Kosten IV (Web Form) Bitte geben Sie hier die beantragte Fördersumme (75% der tatsächlichen Kosten) ein. Ihnen stehen 5.000 Zeichen in dem Feld „Description and Justification“ zur Verfügung. Wenn das Antragsformular keine detaillierte Erläuterung enthält, darf der hier beantragte Betrag nicht bewilligt werden. Eine Nachbesserung der Erläuterung ist nicht zulässig. 49
Budget Übersicht I (Web Form) ▪ Nochmalige Auflistung der einzelnen Kategorien ▪ Beantragte Fördersumme wird zu einem ‚Total Grant‘ addiert ▪ Falls Fehler sichtbar → Änderungen nur in den einzelnen Budgetkategorien möglich (vorne im Antrag) 50
Budget Übersicht II (Web Form) ◼ Budgetübersicht nach einzelnen Aktivitäten 51
Budget Übersicht III (Web Form) ◼ Budgetübersicht nach Partnern 52
Annexes I ◼ ‚Declaration of Honour‘ ◼ Mandates (Partnerschaftsvereinbarungen) ◼ ‚Proof of financial capacity‘ (nur bei privaten Einrichtungen, deren beantragte Fördersumme über 60.000 € liegt); zu finden unter: ◼ http://ec.europa.eu/budget/library/contracts_grants/info_contracts /financial_id/fich_sign_ba_gb_de.pdf ◼ falls notwendig, mehrere Dokumente drucken, scannen und als ein großes Dokument hochladen ◼ Fotos skalieren 53
Submission I ◼ falls technische Probleme beim Absenden der Web Form während der Antragsfrist auftreten: - Screenshot von der Fehlermeldung erstellen - NA DAAD innerhalb von 2 h nach Antragsfrist kontaktieren - Screenshot mit der Fehlermeldung innerhalb von 2 h der NA DAAD zuschicken - ausgefüllte letzte Version der Web Form (in PDF- Format) per E-Mail innerhalb von 2h an die NA DAAD schicken 54
Submission II ◼ NA DAAD entscheidet nach Prüfung, ob Ihr Antrag nach Antragsfrist angenommen werden kann (Einzelfallentscheidung) → falls ja, NA DAAD wird Ihren Antrag wieder öffnen → Sie können im nächsten Schritt Ihren Antrag erneut hochladen Empfehlung: Web Form rechtzeitig vor der Frist, ggf. Tage davor, hochladen 55
Service der NA DAAD ▪ Ziel: ➔ bestmögliche Positionierung der deutschen Hochschulen und Organisationen im europäischen Wettbewerb ▪ Alle relevanten Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/antragstellung/strategische- partnerschaften/de/45853-erasmus-strategische-partnerschaften-ka-0/ ▪ Allgemeine und spezifische Fragen jederzeit unter: stratpartner.eu@daad.de ▪ DAADeuroletter http://eu.daad.de/euroletter ▪ Erasmus+ Newsletter https://eu.daad.de/aktuelle_informationen/newsletter/de/ ▪ Strategische Partnerschaften Info-Forum ERASMUSPLUS-INFO- PARTNERSCHAFTEN@LISTSERV.DFN.DE 56
Noch einmal die Antragsfrist: ▪ 21. März 2019 (12:00:00 Uhr Mittag, Brüsseler Zeit): Frist für die online-Einreichung von Anträgen für KA2 Strategische Partnerschaften, AUSSCHLUSSFRIST ▪ Dringende Empfehlung: Bitte laden Sie Ihren Antrag möglichst schon einmal ein paar Tage früher auf dem EU-Server hoch! ▪ Bei technischen Problemen: Bitte melden Sie sich umgehend bei der NA DAAD! 57
Herzlichen Dank fürs Zuhören! Haben Sie Fragen? 58
Erasmus+ Strategische Partnerschaften - Kontakt Inhalt und Koordination Finanzmanagement Beate Körner koerner@daad.de Mirjam Horn m.horn@daad.de Leiterin Referat EU03 Tel.: 0228/882-8966 Tel.: 0228/882-257 Anita Kucznierz-Jäger kucznierz@daad.de Britta Schmidt bschmidt@daad.de Tel.: 0228/882-102 Teamleiterin Strategische Partnerschaften Tel.: 0228/882-735 Technische Fragen und Datenbanken: Carina Fazius fazius@daad.de Referentin Strategische Partnerschaften Nathalie Baum baum@daad.de Tel.: 0228/882-8964 Tel.: 0228/882-8974 Internet: www.eu.daad.de Sandra Eiringhaus eiringhaus@daad.de E-Mail: stratpartner.eu@daad.de Tel.: 0228/882-758 Vertragsnehmerforum: stratpartner-eu- koordinatoren@listserv.dfn.de 59
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Erasmus+ Hochschulbildung Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50 53175 Bonn www.eu.daad.de Servicenummer: 0800 2014 020 60
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