Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich

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Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
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Expertengespräch
Besteuerung von
Kapitalvermögen
in Österreich
Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Die Steuerexperten von PwC, Thomas Steinbauer und Johannes
                            Edlbacher, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um
                            das Thema Kapitalbesteuerung in Österreich, die Besonderheiten
                            der Besteuerung von Investmentfonds und darüber was bei der
                            Übertragung von ausländischen Investment-Depots nach Öster-
                            reich zu beachten ist.
Thomas 		       Johannes
Steinbauer 		   Edlbacher
Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Allgemeines zur Besteuerung von
Kapitalvermögen
Wie werden Einkünfte aus Kapital-               äußerung von Kapitalvermögen und         von Einkünften aus Kapitalvermö-
vermögen auf Ebene natürlicher                  Erträge aus Derivaten müssen trotz       gen auf Ebene natürlicher Personen
Personen in Österreich besteuert?               KESt-Einbehalts veranlagt werden,        umfangreich reformiert und die
Einkünfte aus Kapitalvermögen – also            wobei die einbehaltene KESt auf          Systematik einer Vermögenszuwachs-
Zinsen, Dividenden, Gewinne aus der             die Einkommensteuer des Anlegers         besteuerung eingeführt.
Veräußerung von Kapitalvermögen                 angerechnet wird. Der Hintergrund
sowie Erträge aus Derivaten – unter-            für diese Regelung ist, dass im          Gewinne aus der Veräußerung von
liegen in Österreich grundsätzlich              Betriebsvermögen besondere Rege-         Kapitalvermögen waren vor Einfüh-
einer 25 %igen Besteuerung, egal ob             lungen gelten, was die Verwertung        rung der Vermögenszuwachsbesteu-
das Kapitalvermögen auf einem in-               von Veräußerungsverlusten und die        erung für natürliche Personen nur
ländischen oder ausländischen Depot             Geltendmachung von Anschaffungs-         unter bestimmten Voraussetzungen
gehalten wird.                                  nebenkosten betrifft.                    steuerpflichtig. Zum Beispiel dann,
                                                                                         wenn Kapitalvermögen von Privatan-
Bei der Ermittlung der Einkünfte ist            Befindet sich das Kapitalvermögen        legern innerhalb eines Jahres nach
zu beachten, dass Werbungskosten                auf einem ausländischen Depot, so ist    Anschaffung veräußert wurde (das
(wie z.B. Depotgebühren) nicht von              der österreichische Anleger jedenfalls   sogenannte Spekulationsgeschäft
den Erträgen abgezogen werden                   verpflichtet, die Einkünfte zu veran-    gemäß § 30 EStG). Selbst wenn
dürfen. Bei Anschaffungsnebenko-                lagen. Im Rahmen der Veranlagung         Veräußerungsgewinne vor Einfüh-
sten (wie z.B. dem Ausgabeaufschlag             werden diese Einkünfte nicht dem         rung der Vermögenszuwachsbesteu-
bei Investmentfonds) gilt, dass diese           progressiven Einkommensteuertarif        erung steuerpflichtig waren, so hat
im Privatvermögen steuerlich nicht              unterworfen, sondern ebenfalls mit       die österreichische depotführende
geltend gemacht werden können. Im               einem der Höhe der KESt entspre-         Bank auf diese Gewinne keine KESt
Betriebsvermögen hingegen ist ein               chenden 25 %igen Steuersatz ver-         einbehalten. Solche Gewinne waren
Abzug der Anschaffungsnebenkosten               steuert.                                 gegebenenfalls immer zu veranlagen
vom Veräußerungsgewinn möglich.                                                          und mit dem Einkommensteuertarif
                                                Der Steuerpflichtige hat die Möglich-    (bis zu 50 %) zu versteuern.
Sofern Kapitalvermögen von einer                keit, die Besteuerung der gesamten
natürlichen Person auf einem öster-             Einkünfte aus Kapitalvermögen zum        Mit der Einführung der Vermö-
reichischen Depot gehalten wird,                individuellen Einkommensteuertarif       genszuwachsbesteuerung wurden
behält die österreichische depotfüh-            im Rahmen der Veranlagung zu bean-       Gewinne aus der Veräußerung von
rende Bank die 25 %ige Steuer auf               tragen. Die Ausübung dieser soge-        Kapitalvermögen und Einkünfte aus
die Kapitalerträge, genannt Kapitaler-          nannten Regelbesteuerungsoption ist      Derivaten unter die Einkünfte aus
tragsteuer (KESt), ein und führt diese          dann sinnvoll, wenn der individuelle     Kapitalvermögen subsumiert und
für den Anleger an das Finanzamt                Tarifsteuersatz unter 25 % liegt. Eine   in das KESt-System mit einbezogen.
ab. Mit Einbehalt der KESt sind diese           einbehaltene KESt wird bei Ausübung      Gewinne aus der Veräußerung von
Kapitalerträge endbesteuert, d.h. der           der Regelbesteuerungsoption auf die      Kapitalvermögen unterliegen daher
Anleger muss die Kapitalerträge nicht           Einkommensteuer des Anlegers ange-       seit 1. April 2012 unabhängig von
mehr veranlagen, also in seine Ein-             rechnet bzw. gutgeschrieben.             der Behaltedauer der Besteuerung in
kommensteuererklärung aufnehmen.                                                         Höhe von 25 %.
                                                Was hat sich mit Einführung der
Wird Kapitalvermögen von einer                  Vermögenszuwachsbesteuerung              Unterliegen Gewinne aus Wert-
natürlichen Person im Betriebs-                 bei der Besteuerung von Einkünf-         papieren, die vor Einführung der
vermögen gehalten, so kommt die                 ten aus Kapitalvermögen geän-            Vermögenszuwachsbesteuerung
Endbesteuerungswirkung nur für                  dert?                                    angeschafft wurden, auch der
Zinserträge und Dividendenerträge               Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011         25 %igen Besteuerung?
zum Tragen. Gewinne aus der Ver-                (BBG 2011) wurde die Besteuerung         Von der Vermögenszuwachsbesteue-

Expertengespräch
Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich                                                                              3
Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
rung sind nicht alle Gewinne aus           Unter welchen Voraussetzungen             hen, wenn der Anleger seine Auslän-
der Veräußerung von Wertpapieren           kommt es nicht zu einem Abzug             dereigenschaft nachweist.
betroffen. Der Besteuerung mit 25 %        der KESt?                                 Bei natürlichen Personen, die in
unterliegen realisierte Gewinne            Die Endbesteuerungswirkung durch          einem anderen EU-Mitgliedstaat als
• aus Anteilen an Körperschaften,          den KESt-Einbehalt gilt nur für           Österreich ansässig sind, ist jedoch
    Investmentfonds und Immobili-          bestimmte Anlegergruppen: Nämlich         zu beachten, dass die österreichische
    enfonds, die nach dem                  insbesondere für in Österreich unbe-      depotführende Bank zwar keine
    31. Dezember 2010 entgeltlich          schränkt steuerpflichtige natürliche      KESt, aber 35 % EU-Quellensteuer
    erworben und nach dem                  Personen und für Körperschaften           auf Zinserträge einbehält. Im Zuge
    31. März 2012 veräußert wer-           öffentlichen Rechts (Gemeinden            der Veranlagung der Kapitalerträge
    den, und                               etc.). Für alle anderen in Öster-         im Wohnsitzstaat kann sich der An-
• aus Forderungswertpapieren               reich unbeschränkt steuerpflichti-        leger die in Österreich einbehaltene
    und Derivaten, die nach dem            gen Anleger, das sind insbesondere        EU-Quellensteuer auf seine Steuer-
    31. März 2012 entgeltlich erwor-       Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs)        schuld anrechnen lassen.
    ben und veräußert werden.              und eigennützige Privatstiftungen,
                                           gilt, dass diese ihre Einkünfte aus       Gibt es wie in Deutschland auch
Wertpapiere, deren Gewinne der             Kapitalvermögen jedenfalls veranla-       in Österreich die Möglichkeit
Vermögenszuwachsbesteuerung un-            gen müssen. Aus diesem Grund sind         Freistellungsaufträge oder Nicht-
terliegen, werden als „Neubestand“         eigennützige Privatstiftungen gemäß       veranlagungsbescheinigungen
bezeichnet. Im Gegensatz dazu              § 94 Z 12 EStG vom KESt-Abzug             einzureichen?
werden Wertpapiere, deren Gewinne          befreit. Bei Kapitalgesellschaften hat    Nein, diese Möglichkeit gibt es in
nicht der Vermögenszuwachsbe-              die österreichische Bank dann keine       Österreich nicht. Sollte der individu-
steuerung unterliegen und daher            KESt einzubehalten, wenn eine soge-       elle Tarifsteuersatz unter 25 % liegen,
steuerfrei sind, als „Altbestand“          nannte Befreiungserklärung gemäß          so kann der Anleger durch Ausübung
bezeichnet.                                § 94 Z 5 EStG vorgelegt wird.             der Regelbesteuerungsoption die Ver-
                                                                                     anlagung der Kapitalerträge zum ent-
Der Kunde hält auf seinem Depot            Ausländische Anleger, das sind natür-     sprechend niedrigeren Tarifsteuersatz
von einem bestimmten Wertpapier            liche oder juristische Personen, die      beantragen. Bis zu einem Jahresein-
sowohl Altbestand als auch Neube-          weder ihren Wohnsitz noch gewöhn-         kommen von EUR 11.000 beträgt die
stand und veräußert nun einen Teil         lichen Aufenthalt in Österreich ha-       Einkommensteuer EUR 0. Übt daher
seines Bestandes. Gilt in solch einem      ben, aber dennoch ihre Wertpapiere        ein Anleger mit solch einem geringen
Fall der Altbestand als zuerst             auf einem österreichischen Depot          Jahreseinkommen die Regelbesteu-
veräußert?                                 halten, sind grundsätzlich mit ihren      erungsoption aus, so wird ihm die
Der Kunde kann grundsätzlich wählen,       Einkünften aus Kapitalvermögen            gesamte einbehaltene KESt im Zuge
ob Altbestand oder Neubestand veräu-       nicht in Österreich, sondern in ihrem     der Veranlagung gutgeschrieben. Die
ßert werden soll. Trifft der Kunde keine   Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Die   Ausübung der Regelbesteuerungsop-
Wahl, so hat die österreichische Bank      österreichische depotführende Bank        tion erfolgt also über die Einkommen-
zunächst Altbestand zu veräußern.          kann daher vom KESt-Abzug abse-           steuererklärung.

                                                                                                                Expertengespräch
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Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Verwertung von Veräußerungsverlusten

Können Verluste aus der Veräuße-                    mit anderen betrieblichen und         Ist das Depot einer natürlichen Per-
rung von Kapitalvermögen mit Ka-                    außerbetrieblichen Einkünften         son dem Betriebsvermögen zuge-
pitalerträgen verrechnet werden?                    ausgleichsfähig. Insoweit ein Aus-    ordnet, so wird von der Bank keine
Ja, Verluste aus der Veräußerung von                gleich im selben Jahr mit anderen     automatische Verlustverrechnung
Neubestand können mit Dividenden,                   Einkünften nicht möglich ist, ist     durchgeführt. Dies deshalb, da im
Zinsen und steuerpflichtigen Veräu-                 dieser Teil des halbierten Ver-       Betriebsvermögen besondere Verlust-
ßerungsgewinnen verrechnet wer-                     lustes vortragsfähig. Die andere      verrechnungsvorschriften gelten.
den. Bei der Verlustverrechnung sind                Hälfte des verbliebenen Verlust-      Auch bei Gemeinschaftsdepots und
jedoch zahlreiche Einschränkungen                   überhanges geht verloren.             treuhändig gehaltenen Depots wird
zu beachten:                                                                              keine automatische Verlustverrech-
• Im Privatvermögen einer natür-                Muss der Anleger Veräußerungs-            nung vorgenommen.
     lichen Person ist eine Verrech-            verluste über die Veranlagung (d.h.
     nung mit positiven Einkünften              durch Aufnahme in seine Steuer-           Werden Verluste auch depotüber-
     aus Kapitalvermögen dessel-                erklärung) geltend machen oder            greifend automatisch verrechnet?
     ben Kalenderjahres, außer mit              nimmt die Bank die Verlustverrech-        Hat ein Anleger mehrere Depots bei
     Zinserträgen aus Geldeinlagen,             nung vor?                                 derselben Bank, so nimmt die Bank
     mit Zuwendungen von Privatstif-            Hier ist zu unterscheiden, ob das         eine depotübergreifende Verlust-
     tungen und mit Zinserträgen aus            Depot des Anlegers dem Privatver-         verrechnung vor. Hat hingegen der
     Anleihen und Zertifikaten, die vor         mögen oder dem Betriebsvermögen           Anleger Depots bei unterschied-
     dem 1. April 2012 erworben wur-            zugeordnet ist.                           lichen Banken, so werden Verluste
                                                                                          nicht bankenübergreifend verrech-
     den, möglich. Eine Verrechnung
                                                                                          net. Sollte der Jahressaldo eines
     mit anderen Einkünften, wie                Ist das Depot einer natürlichen Person
                                                                                          Depots bei der Bank A negativ und
     z.B. Einkünften aus Vermietung             ihrem Privatvermögen zugeordnet,
                                                                                          der Jahressaldo eines Depots bei
     und Verpachtung, ist ebenfalls             so verrechnet die österreichische
                                                                                          der Bank B positiv sein, so kann der
     ausgeschlossen. Verluste aus der           Bank Veräußerungsverluste laufend
                                                                                          Anleger durch Ausübung der Ver-
     Veräußerung von Neubestand,                automatisch mit den verrechenbaren        lustausgleichsoption gemäß § 97
     die in einem Kalenderjahr nicht            Kapitalerträgen. Erzielt der Anleger      Abs. 2 EStG eine Verrechnung über
     verwertet werden können, kön-              daher zunächst KESt-pflichtige Erträ-     die Veranlagung vornehmen.
     nen nicht in Folgejahre vorgetra-          ge und zu einem späteren Zeitpunkt
     gen werden. Ein Verlustüberhang            einen Veräußerungsverlust, so wird        Um dem Anleger diese depotüber-
     geht also verloren.                        dem Anleger im Zeitpunkt der Ver-         greifende Verlustverrechnung zu
• Im Betriebsvermögen einer                     lustrealisation die bereits einbehal-     erleichtern, sind die Banken ver-
     natürlichen Person sind Verluste           tenen KESt wieder gutgeschrieben,         pflichtet, jährlich eine Verlustaus-
     aus der Veräußerung von Kapital-           sofern die bereits zugeflossenen KESt-    gleichsbescheinigung auszustellen.
     vermögen und Teilwertabschrei-             pflichtigen Erträge im Veräußerungs-      Die Verlustausgleichsbescheinigung
     bungen auf Kapitalvermögen                 verlust Deckung finden. Wird hin-         gibt Auskunft über die positiven und
     vorrangig mit Veräußerungsge-              gegen zunächst ein Verlust realisiert     negativen Einkünfte und über die
     winnen und Zuschreibungen aus              und fließen zu einem späteren Zeit-       bereits abgeführte, gegengerechnete
     Kapitalvermögen zu verrechnen.             punkt steuerpflichtige Kapitalerträge     und gegenrechenbare KESt.
     Ein danach noch verbleibender              zu, so wird lediglich auf den positiven
     Überhang an Verlusten kann nur             Saldo aus Verlust und Kapitalerträgen
     mehr zur Hälfte verwertet wer-             KESt einbehalten.
     den. Dieser ist in weiterer Folge

Expertengespräch
Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich                                                                                5
Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Besonderheiten bei der Besteuerung von
Investmentfonds
Welche Besonderheiten gibt es bei        erwirtschafteten Erträge auf Ebene               den Derivaten waren zur Gänze
der Besteuerung von Investment-          des Anlegers der jährlichen Besteu-              steuerfrei. Das BBG 2011 sieht
fonds?                                   erung, unabhängig davon, ob diese                eine schrittweise Anhebung der
Investmentfonds sind in Österreich       ausgeschüttet oder wiederveranlagt               steuerpflichtigen Substanzge-
einkommensteuerrechtlich transpa-        werden. Ausschüttungen des Fonds                 winne (abhängig vom Beginn des
rent. Daraus folgt, dass der Invest-     an den Anleger sind grundsätzlich im             Fondsgeschäftsjahres) auf 60 %
mentfonds selbst kein Steuersubjekt      Ausschüttungszeitpunkt steuerpflich-             bei Thesaurierung bzw. 100 % bei
ist, sondern der Anteilsinhaber als      tig. Bei thesaurierten Erträgen wird             Ausschüttung vor (siehe Tabelle).
steuerpflichtig angesehen wird. Das      fingiert, dass diese einmal jährlich         •   Innerhalb des Fonds können
Transparenzprinzip beruht auf der        nach Ende des Fondsgeschäftsjahres               realisierte Substanzverluste mit
Grundkonzeption, dass der Anleger        den Anteilsinhabern zufließen,                   realisierten Substanzgewinnen
bei Veranlagung über einen Invest-       weshalb die thesaurierten Erträge                verrechnet werden. Bei Fonds-
mentfonds gleich besteuert werden        als „ausschüttungsgleiche Erträge“               geschäftsjahren, die ab 2013
soll wie bei einer direkten Anlage in    bezeichnet werden. Die thesaurierten             beginnen, ist auch eine Verrech-
dieselben Wertpapiere des Fonds.         Erträge unterliegen daher einmal                 nung der Substanzverluste mit
Dies bedeutet, dass mangels Steu-        jährlich der Besteuerung.                        den ordentlichen Erträgen des
erpflicht des Fondsvermögens als                                                          Fonds möglich. Übersteigen die
solches die im Fonds erwirtschafteten    Was die Berechnung der Fondserträ-               realisierten Verluste die verre-
Erträge einkommensteuerlich beim         ge betrifft, gilt Folgendes:                     chenbaren Erträge des Fonds, so
Anteilsinhaber erfasst werden müs-       • Die gesamten Zinserträge und                   können diese mit Fondserträgen
sen. Systematisch hängt die Behand-          Dividendenerträge abzüglich                  zukünftiger Fondsgeschäftsjahre
                                                                                          verrechnet werden (Verlustvor-
lung von Investmentfonds im Steu-            Aufwendungen des Fonds sind
                                                                                          trag im Fonds).
errecht daher von der Art der vom            steuerpflichtig.
Fonds erzielten Erträge (Zinsen, Divi-   • Vor Einführung der Vermögens-
                                                                                      Die steuerpflichtigen Fondserträ-
denden, realisierte Substanzgewinne)         zuwachsbesteuerung waren
                                                                                      ge unterliegen der 25 %igen KESt,
sowie dem persönlichen steuerlichen          20 % der im Fonds realisierten
                                                                                      sofern die Fondsanteile auf einem
Status des Anteilsinhabers (natürliche       Substanzgewinne aus Aktien               österreichischen Depot gehalten
Person, juristische Person, Privatver-       und damit in Zusammenhang                werden. Bei Vorliegen eines Aus-
mögen, Betriebsvermögen) ab.                 stehenden Derivaten steuer-              landsdepots sind die Fondserträge
                                             pflichtig. Substanzgewinne aus           mit dem 25 %igen besonderen Steu-
Es unterliegen alle vom Fonds wäh-           Forderungswertpapieren und               ersatz zu veranlagen.
rend eines Fondsgeschäftsjahres              damit in Zusammenhang stehen-

                                                                              Beginn des Fondsgeschäftsjahres

                                                                 vor dem    ab dem        ab dem     ab dem        ab dem
                                                                 1.7.2011   1.7.2011      1.1.2012   1.1.2013      1.1.2014
                                         Realisierte Substanz-   20 %       30 %          40 %       Thesaurie-    Thesaurie-
                                         gewinne aus Aktien                                          rung: 50 %    rung: 60 %
                                         und damit in Zusam-                                         Ausschüt-     Ausschüt-
                                         menhang stehenden                                           tung: 100 %   tung: 100 %
                                         Derivaten
                                         Realisierte Substanz-   steuer-    steuer-       steuer-    Thesaurie-    Thesaurie-
                                         gewinne aus Anleihen    frei       frei          frei       rung: 50 %    rung: 60 %
                                         und damit in Zusam-                                         Ausschüt-     Ausschüt-
                                         menhang stehenden                                           tung: 100 %   tung: 100 %
                                         Derivaten

                                                                                                              Expertengespräch
6                                                                                  Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Woher weiß die Bank, wie hoch die               erpflichtigen ausschüttungsgleichen      Verkauft nun der Anleger den Fonds-
KESt auf die Ausschüttung und die               Erträge pauschal berechnet. Basis die-   anteil um 110, so ergibt sich aufgrund
ausschüttungsgleichen Erträge ist?              ser Pauschalbesteuerung ist jeweils      der Anschaffungskostenerhöhung ein
Die KESt auf die steuerpflichtigen Er-          der höhere der folgenden Werte:          KESt-pflichtiger Veräußerungsgewinn
tragsbestandteile der Ausschüttungen            • 90 % des Unterschiedsbetrages          in Höhe von 6 (= 110 – 104).
und auf die ausschüttungsgleichen                   zwischen dem Anteilswert zu
Erträge sind durch einen österrei-                  Beginn und zum Ende des Kalen-       Der Betrag, um den die Bank die
chischen steuerlichen Vertreter (die                derjahres oder                       Anschaffungskosten im Zuge einer
Funktion des steuerlichen Vertreters            • 10 % des letzten Anteilswertes im      Besteuerung der ausschüttungsglei-
können inländische Wirtschaftstreu-                 Kalenderjahr.                        chen Erträge zu erhöhen hat, wird
händer und inländische Kreditinsti-                                                      ebenfalls vom steuerlichen Vertreter
tute übernehmen) nachzuweisen und               Die österreichische Bank ist ver-        des Fonds berechnet und an die OeKB
von diesem an die Oesterreichische              pflichtet, 25 % KESt auf die pauschal    gemeldet.
Kontrollbank (OeKB) zu melden.                  ermittelten ausschüttungsgleichen
Auf Basis dieser Meldungen rechnet              Erträge schwarzer Fonds jeweils zum      Welche Unterschiede gibt es zwi-
die inländische depotführende Bank              31. Dezember eines jeden Jahres          schen der Besteuerung von Fonds-
die 25 %ige KESt ab. Die vom steu-              einzubehalten.                           anteilen des Altbestandes und von
erlichen Vertreter gemeldeten Werte                                                      Fondsanteilen des Neubestandes?
werden auf der Website der OeKB                 Der steuerpflichtige Veräußerungs-       Einen Unterschied gibt es lediglich
(www.profitweb.at) veröffentlicht.              gewinn ergibt sich aus der Differenz     in Bezug auf die Besteuerung des
                                                zwischen Veräußerungserlös und           Gewinns aus der Veräußerung der
Die Ausschüttungsmeldung ist späte-             Anschaffungskosten. Die jährlich         Fondsanteile, wenn die Fondsanteile
stens am letzten Handelstag vor dem             besteuerten ausschüttungsgleichen        im Privatvermögen einer natürlichen
Ausschüttungstag durchzuführen.                 Erträge sind Teil des Veräußerungs-      Person gehalten werden: Gewinne
Erfolgt keine Meldung der KESt auf              gewinnes. Kommt es da bei Veräu-         aus der Veräußerung von Fonds-
die Ausschüttung an die OeKB, wird              ßerung von Neubestand nicht zu           anteilen des Altbestandes (d.h. von
von der inländischen depotführenden             einer nochmaligen Besteuerung der        vor dem 1. Jänner 2011 erworbenen
Bank 25 % KESt auf die tatsächli-               ausschüttungsgleichen Erträge?           Fondsanteilen) sind steuerfrei, wäh-
che Ausschüttung einbehalten. Die               Wird Neubestand (also nach dem           rend Gewinne aus der Veräußerung
Meldung der ausschüttungsgleichen               31. Dezember 2010 angeschaffte           von Fondsanteilen des Neubestandes
Erträge an die OeKB hat bei inlän-              Fondsanteile) veräußert, so kommt es     (d.h. von ab dem 1. Jänner 2011
dischen Fonds innerhalb von fünf Mo-            nicht zu einer nochmaligen Besteu-       erworbenen Fondsanteilen) mit 25 %
naten, bei ausländischen Fonds inner-           erung der ausschüttungsgleichen          besteuert werden. Was die Höhe der
halb von sieben Monaten nach Ende               Erträge. Dies deshalb, da die Bank die   Besteuerung der Ausschüttung und
des Fondsgeschäftsjahres zu erfolgen.           Anschaffungskosten jedes Jahr um         der ausschüttungsgleichen Erträge
Die KESt auf die ausschüttungsglei-             die besteuerten ausschüttungsglei-       betrifft, gibt es keinen Unterschied
chen Erträge wird im Zeitpunkt der              chen Erträge erhöht.                     zwischen Altbestand und Neube-
Meldung von der österreichischen                                                         stand.
Bank einbehalten.                               Folgendes Beispiel soll die Systematik
                                                der Fortführung der Anschaffungsko-      Hat die Veranlagung in einen aus-
Damit der steuerliche Vertreter die             sten veranschaulichen: Ein Anleger       ländischen Fonds (z.B. Luxembur-
entsprechenden Meldungen an die                 kauft einen Fondsanteil um 100.          ger Fonds) steuerliche Nachteile
OeKB durchführen kann, ist der                  Nun werden ausschüttungsgleiche          im Vergleich zur Veranlagung in
Fonds bei der OeKB als „Meldefonds“             Erträge in Höhe von 4 an die OeKB        einen österreichischen Fonds?
zu registrieren. Fonds, die nicht als           gemeldet. Die Bank behält daher KESt     Nein, wenn der ausländische Fonds
Meldefonds registriert sind, werden             in Höhe von 1 (= 4 x 25 % KESt)          bei der OeKB als Meldefonds regis-
als „schwarze Fonds“ bezeichnet. Da             ein. Gleichzeitig erhöht die Bank die    triert ist. Für ausländische Melde-
bei schwarzen Fonds keine Meldung               Anschaffungskosten um die ausschüt-      fonds und inländische Fonds gelten
der KESt auf die ausschüttungsglei-             tungsgleichen Erträge. Die neuen An-     grundsätzlich dieselben Besteue-
chen Erträge erfolgt, werden die steu-          schaffungskosten betragen daher 104.     rungsregelungen. Ist der auslän-

Expertengespräch
Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich                                                                                7
Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
dische Fonds nicht bei der OeKB als     Sollte man aus steuerlicher Sicht
Meldefonds registriert (schwarzer       in einen ausschüttenden oder in
Fonds), so kommt die schon er-          einen thesaurierenden Fonds inve-
wähnte ungünstige Pauschalbe-           stieren?
steuerung zum 31. Dezember eines        Bis auf die Besteuerung der im Fonds
jeden Jahres zum Tragen. Hier ist zu    realisierten Substanzgewinne gibt
erwähnen, dass bei schwarzen Fonds      es sonst keine steuerlichen Unter-
der Anleger die Möglichkeit hat,        schiede zwischen einem ausschüt-
der Bank einen Nachweis über die        tenden und einem thesaurierenden
tatsächlichen ausschüttungsgleichen     Fonds. Denn werden Substanzge-
Erträge, erstellt von einem Steuerbe-   winne thesauriert, so sind diese
rater, vorzulegen. Bei Vorlage eines    maximal zu 60 % steuerpflichtig.
solchen Nachweises korrigiert die       Werden hingegen Substanzgewinne
Bank den pauschalen KESt-Einbe-         ausgeschüttet, so sind diese zur
halt. Auch bei schwarzen Fonds kann     Gänze zu versteuern. Bei Neube-
daher eine steuerliche Gleichstellung   stand handelt es sich dabei aber nur
mit ausländischen Meldefonds und        um einen Steuerstundungseffekt,
inländischen Fonds erreicht werden,     denn der nicht versteuerte Teil der
allerdings nicht ohne beträchtlichen    thesaurierten Substanzgewinne
Aufwand.                                wird spätestens bei Veräußerung der
                                        Fondsanteile nachversteuert (eine
Auf der Website der OeKB (www.          Erhöhung der Anschaffungskosten
profitweb.at) kann der Anleger          im Zuge der Besteuerung der aus-
abfragen, ob ein Fonds den Melde-       schüttungsgleichen Erträge erfolgt
fondsstatus hat.                        nämlich nur um die besteuerten
                                        60 % der Substanzgewinne).

                                                                                                          Expertengespräch
8                                                                              Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Der Übertrag der Fondsanteile
auf österreichische Depots
Welche steuerlichen Unterschiede                der steuerpflichtigen Erträge durch-     Wie funktioniert aus steuerlicher
gibt es zwischen einem inlän-                   führen zu können, sind insbesondere      Sicht der Übertrag vom auslän-
dischen und einem ausländischen                 bei Investmentfonds umfassende           dischen Depot auf ein österreichi-
Depot?                                          steuerliche Kenntnisse erforderlich.     sches Depot (d.h. auf ein Depot bei
Was die Höhe der Steuer betrifft,               Hat der Anleger diese Kenntnisse         der FIL Fondsbank GmbH Zweig-
so macht es keinen Unterschied, ob              nicht, so wird er sich wohl an einen     niederlassung Wien)?
Kapitalvermögen auf einem öster-                Steuerberater wenden müssen, was         Damit die österreichische depotfüh-
reichischen Depot oder auf einem                natürlich mit Kosten verbunden ist.      rende Bank, also die FIL Fondsbank
ausländischen Depot gehalten wird,                                                       GmbH Zweigniederlassung Wien, die
denn in beiden Fällen kommt der                 Der Vorteil eines österreichischen       KESt-Abrechnung korrekt durchfüh-
25 %ige Steuersatz zur Anwendung.               Depots ist also, dass die Bank für den   ren kann, benötigt diese bestimmte
Ein Unterschied besteht lediglich in            Anleger die Berechnung und die Ab-       Informationen über die zu übertra-
der Form der Einhebung: Bei Erträ-              fuhr der KESt vornimmt. Das ist na-      genden Fondsanteile.
gen aus Kapitalvermögen auf einem               türlich ein sehr angenehmes Service,
österreichischen Depot wird die                 zumal die Komplexität steuerlicher       Die österreichische Bank muss
25 %ige Steuer in Form der KESt von             Bestimmungen stetig zunimmt.             wissen, welche Fondsanteile vor und
der Bank einbehalten und an das                                                          welche Fondsanteile ab dem
Finanzamt abgeführt. Bei einem Aus-             Ein Übertrag der Fondsanteile von        1. Jänner 2011 angeschafft wurden.
landsdepot ist der Anleger hingegen             einem ausländischen Depot auf ein        Diese Information ist erforderlich,
verpflichtet, selbst die steuerpflichti-        österreichisches Depot ist daher aus     um eine Hinterlegung der Fondsan-
gen Erträge zu berechnen und diese              steuerlicher Sicht sinnvoll und emp-     teile als Altbestand oder Neubestand
in seine Einkommensteuererklärung               fehlenswert.                             vornehmen zu können. Zusätzlich
aufzunehmen. Um die Berechnung                                                           benötigt die österreichische Bank bei

Expertengespräch
Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich                                                                                9
Fondsanteilen des Neubestandes die        müssen hingegen schon veranlagt         •    Im Zuge des Übertrages werden
Anschaffungskosten, um den steuer-        werden.                                      von der Bank keine Daten an das
pflichtigen Gewinn bei einer späteren     Zusammenfassend kann also festge-            Finanzamt weitergeitet. Auch der
Veräußerung berechnen zu können.          halten werden:                               Anleger hat keine Verpflichtung
Diese Informationen werden auto-          • Erträge, die ab dem Zeitpunkt              sein Finanzamt zu informieren.
matisch in die KESt-Abrechnungs-              des Übertrages zufließen, sind           Der Übertrag erfolgt also ano-
systeme der FIL Fondsbank einge-              aufgrund des KESt-Einbehalts             nym.
spielt. Der Anleger muss daher weder          endbesteuert. Der Vorteil für den   •    Fondsanteile, die vor dem
gegenüber der Bank, noch gegenüber            Anleger: Eine Berechnung und             1. Jänner 2011 angeschafft
dem Finanzamt einen Nachweis über             Aufnahme in die Steuererklärung          wurden, werden im KESt-Ab-
Anschaffungszeitpunkt und Anschaf-            ist nicht mehr erforderlich.             rechnungssystem als Altbestand
fungskosten erbringen.                    • Die Übertragung selbst ist kein            hinterlegt sein. Somit ist sicherge-
                                              steuerpflichtiger Vorgang.               stellt, dass Gewinne aus der Ver-
Da die FIL Fondsbank ab dem Zeit-         • Ob ein Depot bei einer inlän-              äußerung von Altbestand nicht
punkt des Depotübertrages KESt                dischen oder bei einer auslän-           mit KESt belastet werden.
auf die zugeflossenen Erträge (d.h.           dischen Bank geführt wird, hat
Ausschüttungen, gemeldete ausschüt-           keinen Einfluss auf die Höhe der    Ist es besser, die Fondsanteile
tungsgleiche Erträge und Gewinne              Steuer. In beiden Fällen sind die   sofort nach Österreich zu übertra-
aus der Veräußerung von Neube-                Steuerbemessungsgrundlagen          gen, oder sollte man besser noch
stand) einbehält, müssen Privatanle-          und der Steuersatz (25 %) gleich.   zuwarten?
ger ab dem Zeitpunkt des Übertrages           Der einzige Unterschied besteht     Da ab dem Übertragungszeitpunkt
zugeflossene Erträge nicht mehr               in der Einhebung der Steuer         sämtliche Erträge mit dem KESt-
in die Einkommensteuererklärung               (KESt und Endbesteuerung bei        Abzug endbesteuert sind, ist ein
aufnehmen. Fondserträge, die noch             Inlandsdepot und Veranlagungs-      Übertrag so bald wie möglich zu
vor dem Depotübertrag zufließen,              pflicht bei Auslandsdepot).         empfehlen.

Sonstige Themen
Unterliegen Erträge aus Fonds-            zum Erwerb eines Eigenheims, der
anteilen auch der KESt, wenn              Wohnraumschaffung oder der Wohn-
diese zur Tilgung eines Darlehens         raumsanierung dient, stehen und die
verwendet werden (sogenannter             Darlehensvaluta darf EUR 200.000
Tilgungsträger)?                          nicht übersteigen. Obwohl Veräuße-
Die laufenden Erträge aus den Fonds-      rungsgewinne aus solchen Tilgungs-
anteilen (d.h. Ausschüttungen und         trägern steuerfrei sind, behält die
ausschüttungsgleiche Erträge) sind        Bank trotzdem bei ab dem
jedenfalls steuerpflichtig und unter-     1. Jänner 2011 angeschafften Fonds-
liegen daher der KESt.                    anteilen KESt auf Veräußerungs-
Was die Gewinne aus der Veräuße-          gewinne ein. Die Steuerfreiheit
rung von Tilgungsträgern betrifft, so     kann ausschließlich auf Antrag des
gilt: Diese sind jedenfalls steuerfrei,   Anlegers beim zuständigen Finanz-
wenn der Tilgungsplan vor dem             amt geltend gemacht werden. Eine
1. November 2010 abgeschlossenen          einbehaltene KESt wird im Zuge der
wurde. Darüber hinaus muss der            Veranlagung angerechnet bzw. rück-
Tilgungsplan nachweislich im Zusam-       erstattet.
menhang mit einem Darlehen, das

                                                                                                             Expertengespräch
10                                                                                Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
Disclaimer
Die Informationen beruhen auf den im Juni 2013 geltenden Vorschriften und geben einen allgemeinen Überblick über die Besteue-
rung von Kapitalvermögen für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen. Obwohl die Informationen sorgfältig
ausgearbeitet wurden, kann keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit gegeben werden. Diese steuer-
lichen Informationen sind insbesondere nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet und können daher eine
individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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