Leistungsbeschreibung - KFZ 3000 und KFZ-Fibu für Nissan-Partner

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Computer - Programme - Service
    für das Kfz-Gewerbe
                                                                      Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

                       Leistungsbeschreibung
                                    KFZ 3000
                                  und KFZ-Fibu
                                für Nissan-Partner
                             gemäß Sondervereinbarung

Dieses Leistungsbeschreibung gliedert sich:

 1.   Zum Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu
      Leistungsumfang KFZ 3000 und KFZ-Fibu
      Einzelübersicht der Module KFZ 3000 und KFZ-Fibu

 2.   Systemvoraussetzungen, Betriebssysteme, Hardware

 3.   Schulung, Ausbildung, Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline),
      Softwarewartung

 4.   Mietvertrag/ Lizenzvereinbarung

                                                                                              CPS Vertriebsgesellschaft
                                                                                               für EDV-Lösungen mbH
                                                                                                     St. Ottilier Weg 21
                                                                                             34298 Helsa-Eschenstruth

                                                                           Tel. (0 56 02) 80 98-0, Fax (0 56 02) 80 98-28
                                                                                                  eMail info@cps-kfz.de
                                                                Kasseler Sparkasse, BLZ 520 503 53, KTO 233 099 752

                                                                                      Geschäftsführer Lothar Reisinger
                                                                                     Handelsregister HRB 6468, Kassel

                                                                                                   Niederlassungen
                                           45663 Recklinghausen, Ludgerusstraße 2 • 39261 Zerbst, Am Geisthof 31-35

                                  Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
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1. Zum Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu                    Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

Installationen
 Das Programmpaket KFZ 3000 wird bisher bei ca. 600 KFZ-Handwerks- und
 Händlerbetrieben eingesetzt.

 Zirka 100 nicht markengebundene KFZ-Handels- und Handwerksbetriebe setzen
 das Programmpaket KFZ 3000 ein.
Leistungsumfang KFZ 3000 und KFZ-Fibu
 Die Programmpakete KFZ 3000 und KFZ-Fibu sind modulweise aufgebaut und
 bestehen aus folgenden Programmteilen:
 KFZ 3000
                    - Stammdatenverwaltung
                    - Werkstattauftragsabwicklung inkl. Auftragssplitting
                    - Lagerabwicklung Teile inkl. Barcode
                      und Integration Wareneingang
                    - Abschlussarbeiten/Auswertungen
                    - Neu- und Gebrauchtwagenabwicklung
                    - Verkaufsförderung
                    - Inventurabwicklung
                    - Dispositions- und Bestellwesen Teile
                    - Integration zur Instandsetzungskalkulation DAToder Audatex
                    - Fahrzeugbewertung DAT oder Schwacke
                    - Rechnungsdatenbank
                    - Integration zur Textverarbeitung
                    - DATEV-Schnittstelle
                    - Monteurauswertung
                    - Kassenabwicklung
                    - Archivierung nach GDPdU
KFZ 3000 – Kommunikationspaket Nissan
                    - Schnittstelle Teilepreise/ -ersetzungen
                    - Schnittstelle Richtzeiten
                    - Schnittstelle Nissan-CPL Paketpreise/ Zubehörkalkulation
                    - Schnittstelle Nissan-EWL E-Wartungscheckliste
                    - Schnittstelle Aktion, Qualität, Service ( AQS )
                    - Schnittstelle elektronischer Teilekatalog WINFAST
                    - Schnittstelle BM 2000 Betriebsvergleich Alison

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Nissan-Bonuspaket
Schnittstelle zu Fahrzeugbörsen Mobile.de/ Autoscout24.de
Mietwagenabwicklung inkl. Fakturierung

KFZ – Fibu Basis
                      - Stammdatenverwaltung
                      - Buchungsprogramm
                      - Monatsauswertungen
                      - Offene Posten Verwaltung, Mahnwesen
                      - Betriebswirtschaftliche Auswertung
                      - Umsatzsteuervoranmeldung
                      - Archivierung nach GDPdU

KFZ Fibu Zusatzmodule
                    - Automatischer Zahlungsverkehr
                    - Hauptabschlussübersicht
                    - Bilanz G + V

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 Einzelübersicht der Module KFZ 3000 und KFZ-Fibu               Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

 KFZ 3000

    Kundendienst/Lager

    Stammdaten/Dateiverwaltung
    Kunden/Teile/Arbeitswerte/Kundenkraftfahrzeuge/Komplettpakete/Rabattgruppen/
    Verwaltungsdaten/Kontenzuordnung/Texte/Druckersteuerung/Parameterverwaltung/
    Stammdatenlisten

    Werkstattauftragsbearbeitung/Erfassung Auftragskopf/Auftragspositionen/Werkstatt-
    auftragsschreibung/Fakturierung/Werkstattaufträge-, Teile-, interne Aufträge-, Sammel-
    Rechnungen/Kostenvoranschläge/Fakturierung/Stapelverarbeitung/Auftragsbestand -
    halbfertige Aufträge/Absummierung - Tagesergebnis

    Bildschirm-Informationsdienst
    Fahrzeugakte/Teile-Information

    Lagerverwaltung-Teile
    Lagerzu- und -abgang manuell/Bestandsveränderung/Preisänderung manuell/ Preisliste/
    Bestandsliste/Löschpositionen/Umsatzliste/Teileliste nach Auswahlkriterien

    Abschlussarbeiten/Auswertungen/ Absummierung-Tagesergebnis/Umsatzliste Arbeits-
    werte/Umsatzliste Kunden/Fahrzeugakte

    Monats- bzw. Jahreswechsel

    Sonstiges/Informationen

    Neu - und Gebrauchtwagenabwicklung

    Neuanlage- und Direktfakturierung
    Erfassung Aufträge / Angebote / Auftragsbestätigungen / Fahrzeugbestellungen /
    Stammdaten Neu- und Gebrauchtwagen / Standzeitenermittlung / Zins- und
    Standkostenermittlung / Bestandsführung / Bestandslisten (extern/intern), Ver-
    waltung von Fahrzeugen und Extras / Preisauszeichnungen /Listen nach Fahr-
    zeugarten / Nachkalkulation / Fakturierung für Agenturen beim A-Händler mit ent-
    sprechender finanzbuchhalterischer Abhandlung / Provisionsabrechnung für Agenturen

                                 Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
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   Verkaufsförderung

   Interessentenverwaltung / Etiketten-, Listen nach Auswahlkriterien an Interessenten
   und Kundeninformation / Verwaltung von Brieftexten

   Inventurabwicklung

   Inventurzählliste / Inventurerfassung / Inventurdifferenzliste / Inventurbewertung
   nach unterschiedlichen Preisen und Abwertungskriterien / Inventurein- und -ausrech-
   nung/Informationsdienst

   Dispositions- und Bestellwesen, Teile

   Dispositionsvorschlag / Teile-Bestellung Erfassen und Drucken / Lagerzugang aus
   Bestellung / Bestellrückstandsliste/ Druck Eilbestellungen

   Integration zur Instandsetzungskalkulation DAT oder Autdatex

   Übernahme der Instandsetzungskalkulationen in die Werkstattauftrags-
   bearbeitung

   Schnittstelle Gebrauchtwagenbewertung DAT oder Schwacke

   automatische Übergabe von Fahrzeugdaten aus KFZ 3000 an DAT oder Schwacke
   und umgekehrt

   Rechnungsdatenbank

   Speicherung der Werkstatt- und Fahrzeugrechnungen in der Fahrzeugakte /
   Möglichkeit der automatischen Gutschrifterstellung/Weiterverarbeitung als
   Auftrag auch nach Verbuchung

   Integration zur Textverarbeitung

   Schnittstelle Kundenkontaktprogramm zur Textverarbeitung

   Datev-Schnittstelle DASY/ NESY/ OPOS

   Herstellung Datev Datei aus der Absummierung

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   Monteurauswertung                                         Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

   Verwaltung Monteure/ Zeiterfassung/ ( Auftragsabwicklung )/
   Erfassung Urlaub/ Krankheit/ Ausbildung/ Auswertungen

   Kassenabwicklung

   Kassenein- und -ausgaben, Zahlung von Kundenrechnungen mit Ausgleich der
   offenen Posten, Kassenbuch, Übergabe an die Finanzbuchhaltung, Verwaltung,
   Kassenbestand, Kassenabstimmung, Bar/ Scheck

   Datenarchivierung nach GDPdU

   Archivierung aller steuerrelevanten Daten aus KFZ 3000

                                Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
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KFZ 3000 Kommunikationspaket Nissan                              Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

    Schnittstelle Teilepreise/ -ersetzungen Nissan
    Automatische Teilepreisänderungen und Ersetzungen

    Datenaustausch Richtzeiten
    Ermittlung von Arbeitswerten nach Modellen

    Schnittstelle Nissan-CPL Paketpreise/ Zubehörkalkulation und
     E-Wartungscheckliste ( EWL )
    Automatische Ermittlung von Wartungs-, Zubehör- und Verschleißpaketen,
    E- Wartungscheckliste

    Garantieabwicklung Nissan
    Übernahme der Garantiepositionen aus der Werkstattauftragsbearbeitung/
    Garantiebearbeitung mit Vercodung

    Schnittstelle Aktion, Qualität, Service ( AQS )
    Übergabe der Werkstattdaten an Nissan

    Schnittstelle elektronischer Teilekatalog WINFAST
    Datenübernahme vom Teilekatalog WINFAST in KFZ 3000

    Schnittstelle BM 2000 Betriebsvergleich Alison
    Komplett verschlüsselte BWA auf der Grundlage des Nissan-Kontenrahmens,
    Erfassung der Statistikdaten / Erstellung des Finanzberichtes, Datenübertragung
    zum Rechenzentrum, Ausdruck des Finanzberichtes

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KFZ-Fibu Basis                                                  Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

    Buchungsprogramm

    Stammdaten übergeordneter Gesamtkontenrahmen / Finanzämter / Stammdaten
    der unterschiedlichen Firmen / Debitoren / Kreditoren / Sachkonten / BWA-Daten /
    Verwaltungsdaten

    Buchungsprogramm Eingangs- / Ausgangsrechnungen / Zahlungsverkehr / sonstige
    Buchungen / Saldenvorträge / Sammelbuchungen

    monatliche Auswertungen / Saldenlisten / Kontoauszüge / offene Posten Listen /
    Mahnungen / Erfolgsanalyse / Umsatzsteuervoranmeldungsdaten / Betriebswirt-
    schaftliche Auswertung

    sonstige Auswertungen

    Übernahme der Daten aus KFZ 3000

    Datenarchivierung nach GDPdU

    Archivierung aller steuerrelevanten Daten ( Kontoblätter lfd. und Vorjahr,
    Offene Posten, Sach- und Personenkonten, Firmenstamm und Verwaltungsdaten )
    in ANSI/ ASCII Dateien sowie Erstellung einer Indexdatei

KFZ Fibu Zusatzmodule

    Automatischer Zahlungsverkehr

    Zahlungsvorschlagsliste / Zahlungsvorschlag bearbeiten / Druck Überweisungs-
    träger / erstellen Bankdatei für Datenträgeraustausch mit der Bank

    Hauptabschlussübersicht

    Bilanz G + V

    Verwaltung Bilanzdaten / Erstellung Bilanz und G+V

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2. Systemvoraussetzungen, Betriebssysteme, Hardware
                                                                Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
  Erforderliche Betriebssysteme

  Als Serverbetriebssystem empfehlen wir Windows 2000 Server ( SP 4 )/
  2003 Server ( SP 1 ); Mindestvoraussetzung ist Windows NT 4.0/ SP 6a.

  Die Arbeitsplätze können mit Betriebssystemen ab Windows 98/ 98SE/ NT4.0/
  2000 ( SP 4 )/ XP professional ( SP 2 ) betrieben werden.

  Schnittstellendatenimport- und -exportsystem

  Alle wesentlichen mit KFZ 3000 bzw. KFZ-Fibu erzeugten Stamm- und Bewegungsdaten
  können selektiert und mit MS-Standardprogrammen ( z.B. Word, Excel, Access ) weiter-
  verarbeitet werden.

  Hardwarevoraussetzungen, Hardwareunabhängigkeit

  Eine Hardwareabhängigkeit für das Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu besteht
  nicht. Das Programmpaket wird auch auf von Kunden bereitgestellter Hardware
  installiert. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Hardwarelieferanten ist jedoch dringend
  notwendig. Die Arbeitsplätze sollten eines der oben genannten Betriebssysteme haben
  und über mindestens 256 MB Arbeitsspeicher verfügen. Alle Daten und Programme
  liegen auf dem Server. Auf den Arbeitsplätzen gibt es nur eine Verknüpfung mit dem
  entsprechenden Programmaufruf für KFZ 3000 oder KFZ-Fibu.

  Alternativ besteht seitens CPS die Liefermöglichkeit der benötigten Computersysteme.

  Hardwaremindestanforderungen für den Arbeitsplatz:

  Pentium III, mind. 256 MB Arbeitsspeicher, 50 MB verfügbarer Speicherplatz auf
  der Festplatte, 16 MB Grafikkarte, 17 “ Farbmonitor, CD-Rom- Laufwerk 52fach

  Hardwaremindestanforderungen für den Server:

  Pentium IV, mind. 256 MB Arbeitsspeicher, 2 GB verfügbarer Speicherplatz auf der
  Festplatte, CD-Rom-Laufwerk 52fach, Datensicherungssoftware

  Stromanschlüsse

  Für das EDV-System sollte ein separater Stromkreis zur Verfügung stehen. Eine
  geeignete Stromausfallsicherung sollte installiert sein.

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3. Schulung, Ausbildung, Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline),
   Softwarewartung

  Schulung

  Einführungs- und Schulungskonzept

  Das Softwarepaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu wird grundsätzlich nicht ohne
  Einweisung verkauft.

  Die Einweisung findet nach einem mit dem Kunden abgesprochenen Schulungskonzept
  statt.

  Zu diesem Schulungskonzept gehört ein mit dem Anwender abgesprochener und von CPS
  ausgearbeiteter Einweisungsplan mit

   - Ablaufplan/ Zeitplan
   - detaillierter Einarbeitungsterminplan mit Datumsangabe für die einzelnen Schritte
   - Teilnehmerliste für die Einarbeitung laut Plan/ notwendige Tätigkeiten.

  Die Schulung findet in der Regel im Hause des Kunden statt.

  Für einzelne Tätigkeitsbereiche werden regionale Sammel-Nachschulungsseminare
  angeboten. Diese richten sich nach sinnvollen Zeiten (z. B. Inventur zum Geschäfts-
  jahresende).

  Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline)

  Für die telefonische Kundenbetreuung steht den Anwendern in der allgemeinen
  Geschäftszeit ein unter einer eigenen Telefonnummer erreichbarer Hotlinedienst
  zur Verfügung. Für besondere Fälle besteht ein zentraler Notruftelefonanschluß beim
  zentralen CPS Kundendienst. Dieser hat Zugriff auf den CPS Außendienst.

  Auf Anforderung wird auch gegen Berechnung Betreuung vor Ort durchgeführt.

  Regional werden zu einzelnen Programmbereichen Sammelnachschulungen angeboten
  und durchgeführt.

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Softwarewartung

 Die Softwarewartung für das Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu
 beinhaltet folgende Leistungen:

 CPS stellt werktäglich (montags - freitags von 8.00-17.00 Uhr) eine Meldestelle zur tele-
 fonischen Übermittlung von Betriebsstörungen zur Verfügung. Diese veranlasst alle
 Aktivitäten. Im einzelnen sichert CPS dem Anwender folgende Leistung zu:

          − Wiederaufbau der Programme beim Status der letzten Datensicherung

          − Beseitigung von Fehlerursachen in den im Software-Wartungsvertrag
            festgelegten Programmen

          − Übergabe neuer oder Anpassung vorhandener Dokumentationen

          − Wiederherstellung der Programme bei Beschädigungen infolge Bedienungs-
            oder Maschinenfehler

          − Weitergabe von Programmerweiterungen der im Software-Wartungsvertrag
            festgelegten Programme

          − Anpassung der Programme an gesetzliche Änderungen

          − Kostenlose Teilnahme bei Anwendertagen (ausgenommen Übernachtung und
            Fahrtkosten)

  Der Wartungsvertrag deckt den per Telefon, Datenträger oder Schriftverkehr entstehenden
  Aufwand bei CPS ab. Sollte ein Wartungseinsatz vor Ort beim Anwender notwendig sein,
  so werden die jeweils gültigen Sätze der CPS berechnet. Gewartet werden die jeweils
  neuesten Programmstände.

  Die Softwarepflegegebühr ist in der monatlichen Softwaremiete enthalten.

  Beim Kauf weiterer Zusatzmodule beträgt die Softwarepflegegebühr 1 % vom
  Softwarelistenpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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                                                                        Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
                      4. M i e t v e r t r a g / L i z e n z v e r e i n b a r u n g
                               zum Programmpaket KFZ 3000/ KFZ-Fibu

                              zwischen
der Firma

                              im Folgenden “ Mieter “
genannt
                              und

der Firma                     CPS Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen mbH
                              St. Ottilier Weg 21
                              34298 Helsa
                              Steuernummer 26 026 230 40295

                              im Folgenden “Vermieter“ genannt

wird folgender Mietvertrag/Lizenzvereinbarung geschlossen:

                              § 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist das einmalige Nutzungsrecht des Software-Programmpaketes KFZ
3000 / KFZ-Fibu durch den Mieter. Einzelmodule dieses Paketes sind als Anlage zu diesem Vertrag
beigefügt und erläutert.

                              § 2 Inhalt der Wartungs- und Pflegeleistung

1. Sämtliche Wartungs- und Pflegeleistungen beziehen sich auf das Software-System
   KFZ 3000 / KFZ-Fibu .

2. Der Vermieter übernimmt folgende Wartungs- und Pflegeleistungen:

   a) Übergabe und Erstinstallation der jeweils neuesten Programmversion

   b) die Bereitstellung von Datenträgern ( CD-ROM ) zur Aufnahme neuer Programm-
      versionen mit schriftlicher und ggfs. zusätzlicher telefonischer Unterweisung zur
     Aufnahme der Programme in das Händlersystem

                                      Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
Computer - Programme - Service
    für das Kfz-Gewerbe
                                                                       Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
   c) die Übergabe neuer oder die Anpassung vorhandener Dokumentationsunterlagen

   d) die Durchführung von durch neue Programmversionen und –änderungen
      notwendig werdenden Nachschulungen und Einweisungen nach Abstimmung
      mit dem Mieter. Kosten hierfür sind gemäß Gebührenliste separat abzurechnen.

3. Der Mieter verpflichtet sich,

    a) ausschließlich die Software in dem neuesten ihm vom Vermieter überlassenen
       Stand einzusetzen

    b) die vom Vermieter gegebenen Handhabungshinweise, insbesondere Bedienungs-
       anleitungen und sonstige Mitteilungen, zu beachten und einzuhalten

   c) die Datensicherung entsprechend den Anweisungen des Vermieters
      durchzuführen und die Sicherungsträger separat und an sicherem Ort zu
      verwahren

   d) die Software nicht an Dritte weiterzugeben.

                               § 3 Serviceleistungen

1. Der Vermieter verpflichtet sich zu einer Serviceleistung für das Gesamtsystem,
   d.h. für
                               - die Anwendungs-Software
                               - die System-Software
                               - die Netz-Software
                               - die Hardware.

Für die System- Software, die Netz-Software und die Hardware beschränkt sich die
Serviceleistung auf
                               - die Hilfestellung bei der Fehleranalyse und
                               - die Koordination der Anforderungen an den/die
                                 Lieferanten (speziell Hardware-Lieferant).

2. Der Vermieter verpflichtet sich zur Unterhaltung einer Hotline. Die Hotline
   muss von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
   besetzt sein.

                                      Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
Computer - Programme - Service
    für das Kfz-Gewerbe
                               § 4 Programmversionen                    Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

  Der Vermieter verpflichtet sich

                               Zur Weiterentwicklung der Programme.
                               Zur Bereitstellung neuer Release-Versionen
                               (ca. 1x pro Jahr).

  Die Herausgabe neuer Release-Stände erfordert die vorherige Information über
  durchgeführte Änderungen durch den Vermieter an den Mieter.

                               § 5 Hardware-Einsatz

  Der Vermieter sichert zu, dass die Software auf IBM-kompatiblen PC-Systemen mit
  Anwendung des Betriebssystems ab Windows 98 eingesetzt werden kann. Dies
  gilt auch für alle Weiterentwicklungen der Software.

                               § 6 Implementierung des Systems

  1. Erstinstallation:

                         Der Vermieter stellt einen auf die Anforderungen des Mieters
                         zugeschnittenen Anforderungskatalog mit Angaben über

                               - die Hardware-Komponenten
                               - das Netzwerk
                               - die Implementierung
                               - die organisatorische Vorbereitung und
                               - die Umstellungsschritte in zeitlicher Ordnung

     sowie einen Schulungsplan zur Verfügung.

  2. Die Implementierung des Systems sowie die Erstschulung erfolgen vor Ort beim
     Mieter.

  3. Das Gesamtsystem (Hardware und Software) ist nach Durchführung der
     Implementierung als betriebsbereit vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.

  4. Hardware-Erweiterungen sind vom Mieter dem Vermieter bekanntzugeben. Nach
     Durchführung der Erweiterung ist wiederum die Betriebsbereitschaft durch den
     Vermieter schriftlich zu bestätigen.

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   5. Bei schon vorhandener Hardware muss die eingesetzte System-Software durch den
      Vermieter auf Betriebsfähigkeit für den Einsatz überprüft werden. Notwendige
      Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Das Gesamtsystem (Hard- und Software)
      ist - ggfs. nach durchgeführten Ergänzungen – gemäß Ziffer 3 und Ziffer 4 als
      betriebsbereit schriftlich zu bestätigen.

                               § 7 Dokumentation

Bei Inbetriebnahme des Systems ist die komplette Dokumentation für die Anwender-
Software dem Mieter zur Verfügung zu stellen.

                               § 8 Miet / Lizenzgebühren

Die monatliche Miet-/ Lizenzgebühr und die Kosten für Zusatzleistungen und Nebenkosten
werden gemäß anliegender Preisliste/ Bestellung vereinbart. Als Zahlungsweise wird monatlicher
Bankeinzug vereinbart. In der Miet-/ Lizenzgebühr enthalten sind die anfallenden Kosten für

                               - die Implementierungsunterstützung
                                 des Softwarepaketes KFZ 3000 / KFZ-Fibu
                               - die Softwarepflege
                               - die Systemdokumentation
                               - den Hotline-Service

                               § 9 Preisanpassung

Die genannten Konditionen und Preise bleiben bis 31.12.2010 unverändert.

                               § 10 Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er tritt am Tage der Übergabe
in Kraft.

Der Mieter und der Vermieter haben das Recht, innerhalb der ersten 30 Tage nach Inbetriebnahme des
Systems sofort vom Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigungspflicht
zurückzutreten.
Danach kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von
3 Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

Nach Beendigung dieses Vertrages gibt der Mieter sofort sämtliche Datenträger, auf denen
die Software des Vermieters enthalten ist, an den Vermieter heraus.

                                      Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
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                                § 11 Gewährleistung

Der Vermieter hat alle von ihm zu vertretenden Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch der Software aufheben oder mindern, zu beseitigen,
sofern dies der Stand der Technik zulässt und der Entwicklungsaufwand die z.Zt. des Vertrags-
abschlusses festgelegten Anforderungen nicht übersteigt. Fehler sind dem Vermieter unverzüglich
nach dem Auftreten anzuzeigen und so zu dokumentieren, daß diese nachvollziehbar sind.
Nicht reproduzierbare Fehler müssen mindestens dreimal unabhängig voneinander
aufgetreten sein, bevor sie als Fehler anerkannt werden.

Mitgeteilte Fehler werden vom Vermieter unverzüglich beseitigt. Die Art der Fehlerbeseitigung
obliegt der alleinigen Entscheidung des Vermieters. Er kann unmittelbare Korrektur vornehmen oder
das fehlerhafte Modul, aber auch das gesamte Programm austauschen.

                                § 12 Haftung, Schadensersatz

1. Für Schäden wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet der Vermieter unbeschränkt.
   Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
   einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
   Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

2. Im übrigen haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen
   Vertreter und leitenden Angestellten, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für
   die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für das Ver-
   schulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Vermieter nur im Umfang der Haftung für die
   Verletzung von Kardinalpflichten.

3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haf-
   tung ist jedoch summenmäßig beschränkt auf das fünffache der Jahresmiete sowie auf solche
   Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software-Miete typischerweise gerechnet werden
   muss.

4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be-
   schränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungsko-
   pien eingetreten wäre.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bereits bei Vertragsabschluß
   vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich
   ausgeschlossen.

                                       Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
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                                § 13 Vervielfältigungsrechte             Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen

1. Der Mieter darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfälti-
   gung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfälti-
   gungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der
   eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

2. Darüber hinaus kann der Mieter eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen.
   Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt wer-
   den. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen
   und mit dem der Programmdokumentation beiliegenden Aufkleber zu versehen.

3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung
   des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten
   Datenbestandes einschl. der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Mieter
   Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Da-
   tenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein ar-
   chivarischen Zwecken verwendet werden.

4. Weitere Vervielfältigungen darf der Mieter nicht anfertigen.

                                § 14 Weiterveräußerung und Weitervermietung

Der Mieter darf die Software einschl. des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmate-
rials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten
oder verleihen.

                                § 15 Rückgabe- und Löschungspflicht

1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Mieter zur Rückgabe sämtlicher Original-
   Datenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und
   sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist dem Vermieter
   kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem
   Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in
   angemessener Höhe zu versichern, mindestens in Höhe der 12fachen Monatsmiete.

2. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung
   sämtlicher ggf. vorhandener Kopien.

3. Der Vermieter kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Programms sowie
   die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt der Vermieter dieses Wahlrecht aus,
   wird der dies dem Mieter ausdrücklich mitteilen.

                                       Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
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4. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertrags-
   verhältnisses die Software nicht weiter benutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das
   Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt.

                                    § 16

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Veränderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Ver-
tragsbedingungen beinhalten, sind schriftlich niederzulegen.

                                    § 17 Gerichtsstand

Sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentli-
chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten,
die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Kassel als Gerichts-
stand vereinbart.

Helsa, den ......................                        ..........................., den ......................

Vermieter ( C P S )                                                              Mieter

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